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Die Erfindung betrifft ein Fenster, eine Tür oder dergleichen, mit einem eine Blendrahmenöffnung aufweisenden Blendrahmen, einem eine Flügelrahmenebene aufweisenden Flügelrahmen und mit einem Falz, der denjenigen Bereich von Blendrahmen und Flügelrahmen bestimmt, in dem ihre Profilierungen passend aufeinander abgestimmt sind.
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Fenster, Türen oder dergleichen der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. Im Folgenden wird rein beispielhaft lediglich auf die Fenster eingegangen. Die Ausführungen sind jedoch selbstverständlich analog auf Türen und ähnliche Vorrichtungen, die als Bauwerkverschlüsse vorliegen, anwendbar. Das Fenster liegt insbesondere in Form eines Drehfensters, Kippfensters oder Dreh-Kipp-Fensters vor. Es verfügt üblicherweise über den Blendrahmen, der bevorzugt in einer Bauwerkausnehmung eines Bauwerks ortsfest anordenbar ist. Die Bauwerkausnehmung kann beispielsweise eine Fensteröffnung einer Bauwerkfläche, beispielsweise einer Wand oder eines Dachs, sein. Der Flügelrahmen des Fensters ist an dem Blendrahmen beweglich gelagert und insoweit bezüglich diesem verlagerbar. Insbesondere kann das Verlagern in Form eines Verschwenkens beziehungsweise Drehens um zumindest eine Schwenkachse beziehungsweise eine Drehachse und/oder in Form eines Kippens um zumindest eine weitere Schwenkachse beziehungsweise eine Kippachse vorgesehen sein.
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Der Blendrahmen weist die Blendrahmenöffnung auf, in welcher üblicherweise der Flügelrahmen zumindest in einer Geschlossenstellung wenigstens bereichsweise vorliegt. Die Blendrahmenöffnung definiert eine Ebene, welche an einer bestimmten Horizontalposition bezüglich des Blendrahmens vorliegt. Der Flügelrahmen spannt dagegen die Flügelrahmenebene auf, wobei diese – im Falle des Fensters – beispielsweise einer Ebene entspricht, in welcher eine Verglasung vorgesehen ist oder zumindest parallel zu dieser liegt. Vorzugsweise liegen bei geschlossenem Fenster die Ebene der Blendrahmenöffnung und die Flügelrahmenebene parallel zueinander oder fallen ineinander.
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Die Profilierungen von Blendrahmen und Flügelrahmen sind wenigstens bereichsweise passend aufeinander abgestimmt. Dies ist insbesondere in Bereichen vorgesehen, in welchen der Blendrahmen und der Flügelrahmen in der Geschlossenstellung einander unmittelbar, bevorzugt mit geringem Abstand zueinander, gegenüberliegen. Diese Bereiche des Flügelrahmens und des Blendrahmens werden auch als Falz bezeichnet. In dem Raum zwischen den Falzen ist üblicherweise wenigstens ein Verriegelungselement des Fensters anordenbar, welches den Flügelrahmen bezüglich des Blendrahmens in einer Stellung, insbesondere seiner Geschlossenstellung, festsetzen kann. Vorzugsweise ist das Verriegelungselement zumindest in einer Freigabestellung und einer Verriegelungsstellung anordenbar, wobei der Flügelrahmen in der Freigabestellung frei verlagerbar ist, während er in der Verriegelungsstellung bezüglich des Blendrahmens festgesetzt ist. Übliche Verriegelungselemente sind in lateraler Richtung verlagerbar.
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Zum allgemeinen Stand der Technik wird auf die
EP 1726757 A1 verwiesen, die ein Profil eines Flügelrahmens eines Fensters zeigt.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Fenster, eine Tür oder dergleichen vorzustellen, welches beziehungsweise welche ein Verriegelungselement in einer alternativen Ausführungsform aufweist.
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Dazu wird erfindungsgemäß ein Fenster, eine Tür oder dergleichen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 herangezogen. Dabei ist vorgesehen, dass in dem Falz mindestens eine Drehverschlusseinrichtung angeordnet ist, die ein am Blendrahmen oder Flügelrahmen drehbar gelagertes Drehverschlusselement aufweist, das mit einem Drehverschlussgegenelement des Flügelrahmens oder Blendrahmens verriegelnd oder freigebend zusammenwirkt, wobei die Drehachse des Drehverschlusselements in der oder parallel zu der Ebene der Blendrahmenöffnung und/oder zu der Flügelrahmenebene verläuft und das Drehverschlusselement mit einem Winkelgetriebe zur Drehbetätigung wirkverbunden ist. Das Verriegelungselement liegt somit als Drehverschlusselement vor und ist der Drehverschlusseinrichtung zugeordnet. Diese liegt wenigstens teilweise zwischen den Falzen, also dem Bereich zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen, vor. Das Drehverschlusselement ist drehbar gelagert, kann also zumindest in eine erste Drehwinkelstellung, beispielsweise entsprechend der Verriegelungsstellung, und eine zweite Drehwinkelstellung, beispielsweise entsprechend der Freigabestellung, gebracht werden. In der Verriegelungsstellung sind dabei Flügelrahmen und Blendrahmen gegeneinander festgesetzt, während sie in der Freigabestellung gegeneinander verlagerbar, insbesondere verschwenkbar, sind.
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Das Drehverschlusselement ist an einem der Rahmenelemente, also entweder an dem Flügelrahmen oder dem Blendrahmen, angeordnet beziehungsweise an diesem drehbar gelagert. Es wirkt zum Verriegeln oder Freigeben des Flügelrahmens bezüglich des Blendrahmens mit dem an dem jeweils anderen Rahmenteil vorgesehenen Drehverschlussgegenelement zusammen. Beispielsweise stehen das Drehverschlusselement und das Drehverschlussgegenelement in der Verriegelungsstellung des Drehverschlusselements miteinander in Eingriff, sodass eine Verlagerung des Flügelrahmens bezüglich des Blendrahmens nicht möglich ist. Die Drehachse des Drehverschlusselements soll in der Ebene der Blendrahmenöffnung oder parallel zu dieser liegen. Zusätzlich oder alternativ kann eine entsprechende Anordnung bezüglich der Flügelrahmenebene vorgesehen sein.
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Um das Drehverschlusselement drehen zu können, beispielsweise um es von der ersten Drehwinkelstellung in die zweite Drehwinkelstellung beziehungsweise umgekehrt bringen zu können, ist es mit dem Winkelgetriebe zur Drehbetätigung wirkverbunden. Das bedeutet, dass ein Drehmoment zum Drehen des Drehverschlusselements über das Winkelgetriebe auf das Drehverschlusselement aufgebracht oder von ihm abgeleitet werden kann. Unter einem Winkelgetriebe ist ein Getriebe zu verstehen, welches zwei zueinander nicht parallel liegende beziehungsweise nicht koaxiale, also insbesondere windschiefe, Wellen, miteinander in Drehmomentübertragungsverbindung setzt. Eine derartige Drehverschlusseinrichtung hat den Vorteil, dass sie zum einen sehr einfach an dem Fenster zu montieren ist, jedoch gleichzeitig ein zuverlässiges Halten des Flügelrahmens bezüglich des Blendrahmens, insbesondere in seiner Geschlossenstellung, ermöglicht. Auch kann das Drehverschlusselement in einem sehr großen Verstellwinkelbereich verstellbar sein.
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Im Rahmen dieser Beschreibung wird davon ausgegangen, dass das Drehverschlusselement an einem unteren Querholm des Blendrahmens und/oder des Flügelrahmens angeordnet ist. Selbstverständlich ist jedoch auch eine andere Anordnung möglich, beispielsweise an einem oberen Querholm beziehungsweise an einem Seitenholm oder an mehreren der genannten Holme. Die im Folgenden verwendeten Positionsangaben und Abmessungsangaben sind für diese Fälle entsprechend anzupassen. Die laterale Richtung liegt üblicherweise in Richtung der größten Erstreckung des jeweils betrachteten Holms vor, während die vertikale Richtung von dem Blendrahmen in Richtung des Flügelrahmens weist. Entsprechend liegt die horizontale Richtung, welche auf der lateralen und der vertikalen Richtung senkrecht steht, in Richtung von einer Außenseite des Fensters zu einer Innenseite des Fensters vor. Eine Breite liegt in lateraler Richtung, eine Höhe in vertikaler Richtung und eine Tiefe in horizontaler Richtung vor.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Falz als Winkelfalz ausgebildet ist, mit einer ersten, quer zur Ebene der Blendrahmenöffnung oder Flügelrahmenebene verlaufenden Falzfläche und einer zweiten, in der oder parallel zu der Ebene der Blendrahmenöffnung oder Flügelrahmenebene verlaufenden Falzfläche, wobei das Drehverschlusselement an der ersten Falzfläche angeordnet ist. Der Falz, in dem die Drehverschlusseinrichtung wenigstens bereichsweise angeordnet ist, besteht also aus zumindest zwei Falzflächen, die miteinander verbunden sind, jedoch nicht miteinander fluchten. Die beiden Falzflächen liegen mithin unter einem Winkel zueinander vor, der von 0° beziehungsweise 180° verschieden ist. Das Drehverschlusselement soll nun an der ersten Falzfläche vorliegen, welche nicht parallel zu der Ebene der Blendrahmenöffnung beziehungsweise der Flügelrahmenebene liegt. Alternativ dazu kann das Drehverschlusselement selbstverständlich auch an der zweiten Falzfläche vorliegen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Winkelgetriebe ein mit einer Betätigungswelle drehgekuppeltes erstes Winkelgetriebe und/oder ein mit einer Verbindungswelle drehgekuppeltes zweites Winkelgetriebe ist. Neben dem Drehverschlusselement liegen also die Betätigungswelle, die Verbindungswelle oder beide vor. Die Betätigungswelle ist dabei mit dem ersten Winkelgetriebe drehgekuppelt, sodass über dieses ein Drehmoment zwischen der Betätigungswelle und dem Drehverschlusselement übertragbar ist. Entsprechendes gilt für die Verbindungswelle, die an das zweite Winkelgetriebe drehmomentübertragend angeschlossen ist.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass sich die Betätigungswelle in Falzumfangsrichtung erstreckt, und/oder dass sich die Verbindungswelle quer, insbesondere rechtwinklig zur Falzumfangsrichtung erstreckt, insbesondere rechtwinklig auf der Ebene der Blendrahmenöffnung oder Flügelrahmenebene stehend. Die Falzumfangsrichtung liegt beispielsweise in der von dem jeweiligen Rahmenelement aufgespannten Ebene, also entweder der Ebene der Blendrahmenöffnung oder der Flügelrahmenebene beziehungsweise parallel dazu, vor. Über die Betätigungswelle ist damit beispielsweise eine Drehmomentübertragung von dem Drehverschlusselement und einem beispielsweise in lateraler Richtung versetzt vorliegenden weiteren Drehverschlusselement oder einem entfernt von dem Drehverschlusselement angeordneten Handgriff beziehungsweise Antrieb möglich. Zusätzlich oder alternativ liegt die Verbindungswelle quer zu der Falzumfangsrichtung vor und steht insbesondere senkrecht auf dieser. Die Verbindungswelle dient also vorzugsweise dazu, einen im Bereich des Drehverschlusselements angeordneten Handgriff beziehungsweise Antrieb drehmomentübertragend an dieses anzuschließen. Entsprechend wird eine nahezu torsionsfreie Drehmomentübertragung von dem Handgriff beziehungsweise Antrieb auf das Drehverschlusselement erzielt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Drehmomentverschlusselement aus einem Drehverschlusskopf und einer Drehverschlusswelle besteht, wobei der Drehverschlusskopf für das Verriegeln oder Freigeben mit einem Drehverschlussgegenelement zusammenwirkt. Dabei kann es vorgesehen sein, dass der Drehverschlusskopf wenigstens bereichsweise außerhalb des Falzes vorliegt, also insoweit in einem zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen vorliegenden Falzluftbereich, durch welchen der Blendrahmen und der Flügelrahmen voneinander beabstandet sind, hineinragt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Drehverschlusselement zum Verriegeln oder Freigeben des Flügelrahmens mit dem Drehverschlussgegenelement zusammenwirken kann. Neben dem Drehverschlusskopf weist das Drehverschlusselement die Drehverschlusswelle auf, welche mit ersterem drehmomentübertragend verbunden ist. Besonders bevorzugt sind der Drehverschlusskopf und die Drehverschlusswelle einstückig und/oder materialeinheitlich ausgeführt. Über die Drehverschlusswelle kann beispielsweise ein Verstellen des Drehverschlusskopfes in verschiedene Drehwinkelstellungen bewirkt werden.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine erste Zahnung des ersten Winkelgetriebes und/oder des zweiten Winkelgetriebes an dem Drehverschlusskopf und/oder der Drehverschlusswelle, insbesondere integral, ausgebildet ist. Das Winkelgetriebe, beispielsweise das erste oder das zweite Winkelgetriebe, besteht aus der ersten Zahnung und einer zweiten Zahnung, die mit der ersten Zahnung in Eingriff steht. Über das Winkelgetriebe beziehungsweise die beiden Zahnungen ist ein Drehmoment übertragbar. Die erste Zahnung ist nun beispielsweise an dem Drehverschlusskopf, der Drehverschlusswelle oder beiden ausgebildet. In letzterem Fall ist die erste Zahnung insbesondere in einem Übergangsbereich zwischen Drehverschlusskopf und Drehverschlusswelle vorgesehen, sodass sie sich auf beide Elemente erstreckt. Besonders bevorzugt ist die erste Zahnung integral an den genannten Elementen hergestellt. Das bedeutet, dass sie nicht an einem separaten Element vorliegt, welches nach der Herstellung des Drehverschlusselements an ihm angebracht wird. Vielmehr soll sie bei der Herstellung des Drehverschlusselements zusammen mit diesem ausgebildet werden.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine mit der ersten Zahnung in Eingriff stehende zweite Zahnung an der Betätigungswelle beziehungsweise der Verbindungswelle oder an einer mit der Betätigungswelle wirkverbundenen Elementwelle vorliegt. Je nachdem, ob die erste Zahnung dem ersten Winkelgetriebe oder dem zweiten Winkelgetriebe zugeordnet ist, liegt die zweite Zahnung an der Betätigungswelle oder der Verbindungswelle vor. Anstelle der unmittelbaren Anordnung der zweiten Zahnung an der Betätigungswelle kann sie jedoch auch an der Elementwelle vorgesehen sein. Über diese Elementwelle ist die Betätigungswelle mit der zweiten Zahnung wirkverbunden. Dabei liegen jedoch die Betätigungswelle und die Elementwelle als separate Wellen vor.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mehrere, insbesondere koaxial und/oder parallel angeordnete, Elementwellen vorgesehen sind, die jeweils über eine mit der ersten Zahnung in Eingriff stehende zweite Zahnung verfügen. Wenigstens eine der Elementwellen steht dabei nach der Montage der Drehverschlusseinrichtung an dem Fenster in Wirkverbindung mit einer Betätigungswelle. Bevorzugt steht jede der Elementwellen in Wirkverbindung mit einer Betätigungswelle, welche beispielsweise auf unterschiedlichen, insbesondere gegenüberliegenden, Seiten der Drehverschlusseinrichtung vorliegen. Jede der Elementwellen verfügt über eine erste Zahnung, sodass alle dem Drehverschlusselement zugeordneten Elementwellen mit dessen zweiter Zahnung drehmomentübertragend in Eingriff stehen können. Bei einem Antrieb einer der Elementwellen wird somit sowohl das Drehverschlusselement als auch die jeweils andere Elementwelle angetrieben. Umgekehrt werden bei einem Antreiben des Drehverschlusselements alle Elementwellen angetrieben, die über die beiden Zahnungen in Wirkverbindung mit diesem stehen. Die Elementwellen können beispielsweise koaxial und/oder parallel zueinander angeordnet sein. Prinzipiell kann jedoch eine beliebige Anordnung vorgesehen sein.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Winkelgetriebe als Kegelradgetriebe oder als Schneckengetriebe vorliegt. Wie bereits vorstehend erläutert, können alle Getriebe als Winkelgetriebe bezeichnet werden, welche ein Drehmoment zwischen zwei nicht parallel oder koaxial zueinander angeordneten Wellen übertragen können. Besonders bevorzugt ist das Winkelgetriebe jedoch als Kegelradgetriebe ausgebildet, welches aus einem Ritzel und einem Tellerrad besteht. Alternativ zu dem Kegelradgetriebe kann auch ein Hypoidgetriebe vorgesehen sein, bei welchem sich die Drehachsen von Ritzel und Tellerrad nicht schneiden. In einer weiteren Ausführungsform liegt das Winkelgetriebe als Schneckengetriebe vor. Dieses besteht aus einer Schnecke und einem Schneckenrad, wobei die Schnecke mit einem oder mehreren Schraubengängen versehen ist. Das Schneckengetriebe ist vorzugsweise nicht selbsthemmend, wenngleich auch eine solche Ausführungsform vorgesehen sein kann.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Drehverschlusskopf, insbesondere über die Drehverschlusswelle und/oder über das erste Winkelgetriebe, mit der Elementwelle drehgekuppelt ist. Wie vorstehend dargelegt, ist über das erste Winkelgetriebe ein Drehmoment zwischen dem Drehverschlusselement und der Elementwelle übertragbar. Entsprechend sind der Drehverschlusskopf und die Elementwelle drehgekuppelt. Diese Drehkupplung kann dabei über die Drehverschlusswelle vorliegen, insbesondere wenn die erste Zahnung des ersten Drehwinkelgetriebes ausschließlich an dieser, also nicht an dem Drehverschlusskopf, vorliegt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Verbindungswelle quer, insbesondere rechtwinklig, zur Elementwelle verläuft. Prinzipiell können die genannten Wellen beliebig zueinander angeordnet sein, beispielsweise auch windschief. Häufig ist es jedoch vorgesehen, dass die Verbindungswelle senkrecht auf der Ebene der Blendrahmenöffnung beziehungsweise der Flügelrahmenebene steht, während die Elementwelle – bei geschlossenem Fenster – in ihr oder parallel zu ihr, liegt. Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass sich die Drehachsen der wenigstens einen Elementwelle, des Drehverschlusskopfs und der Verbindungswelle in die drei Achsrichtungen eines kartesischen Koordinatensystems erstrecken, also jeweils senkrecht aufeinander stehen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Verbindungswelle mit einem Handgriff und/oder einem Antrieb versehen ist oder eine Kupplungsstelle für den Handgriff und/oder den Antrieb aufweist. Die Verbindungswelle ermöglicht die Betätigung der Drehverschlusseinrichtung. Das drehbar gelagerte Drehverschlusselement ist über das zweite Winkelgetriebe mit der Verbindungswelle drehgekuppelt. Wird die Verbindungswelle betätigt, so lässt sich das Drehverschlusselement zum Verriegeln oder Entriegeln des Fensters verlagern. Da die Richtung der Drehachse des Verschlusselements nicht mit der Richtung der Drehachse der Verbindungswelle übereinstimmt, ist das zweite Getriebe als Winkelgetriebe ausgeführt und weist entsprechend eine Bauform auf, die eine entsprechende Drehmomentübertragung ermöglicht. Die Verbindungswelle ist mit einem Handgriff und/oder einem Antrieb versehen, um das Drehverschlusselement anzutreiben. Der Handgriff ermöglicht insoweit ein manuelles, der Antrieb ein automatisches Antreiben.
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Es ist jedoch auch denkbar, dass die Verbindungswelle eine Kupplungsstelle aufweist, an die der Handgriff und/oder der Antrieb bei Bedarf angekuppelt werden kann. In Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung ist es ferner denkbar, dass das mit der Verbindungswelle gekuppelte Drehverschlusselement mittels des ersten Winkelgetriebes mit der wenigstens einen Elementwelle gekuppelt ist, sodass eine Drehmomentübertragung zwischen Verbindungswelle und Elementwelle erfolgen kann. Auch kann ferner die Elementwelle mit einer oder mehreren Betätigungswellen gekuppelt sein.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Drehverschlusselement, insbesondere die Drehverschlusswelle, wenigstens bereichsweise, insbesondere vollständig, in einer Aufnahmevertiefung des Blendrahmens beziehungsweise des Flügelrahmens aufgenommen ist. Die Aufnahmevertiefung liegt an demjenigen Rahmenelement vor, an welchem das Drehverschlusselement angeordnet sein soll. Bei der Montage wird das Drehverschlusselement wenigstens bereichsweise in die Aufnahmevertiefung eingebracht. Dies erfolgt insbesondere derart, dass die Drehverschlusswelle wenigstens bereichsweise, bevorzugt vollständig, in der Aufnahmevertiefung vorliegt, also nicht in Richtung des jeweils anderen Rahmenelements aus ihr herausragt. Es kann vorgesehen sein, dass die Aufnahmevertiefung Abmessungen aufweist, welche kleiner sind als die Abmessungen des Drehverschlusskopfs, sodass dieser die Aufnahmevertiefung in horizontaler Richtung vollständig übergreift. Die Aufnahmevertiefung liegt an wenigstens einem Holm des Blendrahmens beziehungsweise des Flügelrahmens vor und ist beispielsweise als Euronut oder dergleichen ausgebildet.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehverschlusswelle und die wenigstens eine Elementwelle und/oder die Verbindungswelle in demselben Lagerelement gelagert sind. Die Drehverschlusseinrichtung weist insoweit das Lagerelement auf, welches dem Lagern mehrerer Wellen dienen kann. Zumindest ist jedoch die Drehverschlusswelle in dem Lagerelement gehalten. Zusätzlich sind die wenigstens eine Elementwelle und/oder die Verbindungswelle in dem Lagerelement drehbar gelagert. Die Lagerung dieser Wellen in demselben Lagerelement ermöglicht einen modularen Aufbau der Drehverschlusseinrichtung. Entsprechend muss bei der Montage des Fensters lediglich die Drehverschlusseinrichtung an dem Fenster, insbesondere in der Aufnahmevertiefung des jeweiligen Rahmenelements, angeordnet werden, um eine funktionsfähige Verriegelungseinrichtung in Form der Drehverschlusseinrichtung bereitzustellen. Dies ermöglicht eine einfache, schnelle und damit kostengünstige Montage des Fensters.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Lagerelement ein Lagergehäuse aufweist, an dem wenigstens eine Abdeckung für die Aufnahmevertiefung vorgesehen ist, wobei das Lagergehäuse als Einsetzgehäuse vorliegt, das in der Aufnahmevertiefung derart montierbar ist, dass die Abdeckung die Aufnahmevertiefung wenigstens teilweise verschließt. Auf diese Weise wird die Montage des Fensters weiter vereinfacht. Das Lagerelement ist als Lagergehäuse ausgeführt, welches in Form des Einsetzgehäuses vorliegt. Das Einsetzgehäuse wird während der Montage des Fensters lediglich in die Aufnahmevertiefung eingesetzt und dort befestigt. Nachfolgend sind das Drehverschlusselement, die wenigstens eine Elementwelle und/oder die Verbindungswelle sicher in der Aufnahmevertiefung gehalten. Weil an dem Lagergehäuse zusätzlich die wenigstens eine Abdeckung für die Aufnahmevertiefung vorliegt, ist letztere nach der Montage des Einsetzgehäuses in der Aufnahmevertiefung wenigstens bereichsweise verschlossen. Die Abdeckung ist dabei vorzugsweise derart ausgeführt, dass zumindest die der Drehverschlusseinrichtung zugeordneten Elemente, welche in der Aufnahmevertiefung angeordnet sind, überdeckt und mithin nicht mehr oder nur in geringem Maß von außen sichtbar sind. Die Abdeckung fluchtet dabei vorzugsweise mit dem Rahmenelement beziehungsweise der Falzfläche, in welcher die Aufnahmevertiefung vorliegt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Drehverschlusskopf eine Drehverschlussaufnahme für einen als Drehverschlussgegenelement vorliegenden Drehverschlussvorsprung aufweist. Zum Verriegeln des Flügelrahmens bezüglich des Blendrahmens greift also das Drehverschlussgegenelement in den Drehverschlusskopf ein. Dazu weist letzterer die Drehverschlussaufnahme auf. Lediglich in der Freigabestellung des Drehverschlusselements ist es möglich, das Drehverschlussgegenelement aus der Drehverschlussaufnahme herauszuführen und so ein Verlagern von Flügelrahmen und Blendrahmen zueinander zu ermöglichen. Befindet sich dagegen das Drehverschlusselement in der Verriegelungsstellung, so kann das Drehverschlussgegenelement nicht aus der Drehverschlussaufnahme herausgelangen, wobei insbesondere eine Formschlussverbindung zwischen Drehverschlusskopf und Drehverschlussgegenelement vorliegt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehverschlussaufnahme einen Hintergriffsbereich für einen Pilzkopf des Drehverschlussvorsprungs aufweist. Unter dem Pilzkopf ist zu verstehen, dass der Drehverschlussvorsprung auf seiner in Richtung des Drehverschlusselements weisenden Seite in horizontaler und/oder lateraler Richtung abmessungsvergrößert ist, insbesondere einen größeren Durchmesser aufweist. Die Drehverschlussaufnahme ist zur Aufnahme des Drehverschlusselements korrespondierend ausgebildet und weist mithin den Hintergriffsbereich auf. Befindet sich der Drehverschlussvorsprung in der Drehverschlussaufnahme, so ist es folglich nicht möglich, den Drehverschlussvorsprung in vertikaler Richtung aus der Drehverschlussaufnahme auszubringen. Dies ist unabhängig davon, ob sich das Drehverschlusselement in der Verriegelungsstellung, der Freigabestellung oder einer dazwischen liegenden Stellung befindet. Solange nämlich der Drehverschlussvorsprung in der Drehverschlussaufnahme vorliegt, hintergreift der Pilzkopf einen Bereich der Drehverschlussaufnahme, also den Hintergriffsbereich.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehverschlussaufnahme wenigstens einen Bogen aufweist, insbesondere zumindest bereichsweise C-, S-förmig, fragezeichenförmig oder ringförmig, vorzugsweise kreisringförmig, ist. Dabei kann die Drehverschlussaufnahme exzentrisch zu einer Drehachse des Drehverschlusselements vorliegen. Bedingt durch eine der genannten Formen beziehungsweise die Anordnung der Drehverschlussaufnahme wird das Drehverschlussgegenelement bei einem Drehen des Drehverschlusselements zwischen zwei Drehwinkelstellungen in der Drehverschlussaufnahme mitgenommen und somit verlagert. Dies ist derart vorgesehen, dass der Flügelrahmen und der Blendrahmen, insbesondere in horizontaler Richtung, aufeinander zu gedrängt werden, sodass ein zuverlässiges und dichtes Halten der beiden Rahmenelemente aneinander gegeben ist. Insbesondere wird also der Flügelrahmen in Richtung seiner Geschlossenstellung gedrängt. Die Fragezeichenform (in Gestalt des „?”, jedoch ohne den Punkt) liegt zumindest näherungsweise als (gespiegelte) S-Form vor, bei welcher der untere Halbkreis vollständig entfällt. Die Drehverschlussaufnahme beziehungsweise der Bogen liegt beispielsweise in einer Ebene, welche auf der Flügelrahmenebene senkrecht steht.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehverschlussaufnahme eine Stirnfläche des Drehverschlusskopfs vorzugsweise über ihren gesamten Verlauf durchgreift. Der Drehverschlusskopf liegt bekanntermaßen in oder an einem der Rahmenelemente vor. Die Stirnfläche, in welcher die Drehverschlussaufnahme ausgebildet ist, weist in Richtung des jeweils anderen Rahmenelements. Dabei ist die Drehverschlussaufnahme randoffen in der Stirnfläche ausgebildet, sodass die Stirnfläche über den gesamten Verlauf der Drehverschlussaufnahme von dieser durchgriffen ist.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Drehverschlussaufnahme bereichsweise randoffen in eine Mantelfläche des Drehverschlusskopfs einmündet oder diese durchgreift. Die Mantelfläche begrenzt den Drehverschlusskopf in horizontaler und lateraler Richtung. Sie grenzt an die Stirnfläche an. Beispielsweise ist der Drehverschlusskopf dabei im Wesentlichen zylinderförmig, insbesondere kreiszylinderförmig, oder weist zumindest einen entsprechenden Umriss auf. Die Drehverschlussaufnahme durchgreift die Mantelfläche lediglich an einer Stelle, also vor allem nicht durchgängig. Dies kann beispielsweise durch einen exzentrischen Verlauf der Drehverschlussaufnahme realisiert sein, insbesondere wenn diese ringförmig beziehungsweise kreisringförmig ist. Die durch das randoffene Einmünden beziehungsweise Durchgreifen ausgebildete Öffnung stellt eine Durchtrittsöffnung dar, durch welche der Drehverschlussvorsprung in die Drehverschlussaufnahme oder aus ihr herausgelangen kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigen:
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1 einen Abschnitt eines Eckbereichs eines Blendrahmens eines Fensters, versehen mit einem Beschlagsystem,
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2 eine der 1 entsprechende Darstellung, jedoch mit teilweise entferntem Beschlagsystem,
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3 eine Detailansicht der Darstellung der 1, wobei das Beschlagsystem zusätzlich über eine Kupplungsstelle verfügt,
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4 eine Darstellung von Teilen des Beschlagsystems gemäß 1, jedoch ohne Darstellung des Blendrahmens,
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5 eine Detaildarstellung der 4 aus einem gegenüber der 4 anderen Blickwinkel,
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6 eine Detaildarstellung des Beschlagsystems,
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7 eine weitere Detaildarstellung des Beschlagsystems,
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8 einen Querschnitt durch das Beschlagsystem entlang der Linie VII-VII in 7,
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9 einen Querschnitt durch den Blendrahmen gemäß 2,
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10a einen Querschnitt durch den Blendrahmen gemäß 1,
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10b einen Querschnitt durch den Blendrahmen gemäß 9,
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11 eine perspektivische Ansicht eines Beschlagelements des Beschlagsystems,
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12 eine weitere Ausführungsform eines Beschlagelements,
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13 eine weitere Ausführungsform eines Beschlagelements,
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14 einen Längsschnitt durch das Beschlagelement gemäß 12,
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15 einen Querschnitt durch den Blendrahmen gemäß 1 (jedoch an anderer Stelle als in 10a),
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16 eine Innenansicht des Beschlagelements gemäß 12,
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17 einen Querschnitt durch das Beschlagelement gemäß 16,
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18 einen Längsschnitt durch das Beschlagelement gemäß 13,
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19 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Beschlagelements und
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20 das Beschlagelement der 19 in teilweise geöffnetem Zustand.
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Die 1 zeigt einen Eckbereich eines Fensters 1 mit einem Blendrahmen 2. Dargestellt sind ein Abschnitt eines Horizontalholms 3 und eines Vertikalholms 4 des Blendrahmens 2. Zu dem genannten Fenster 1 gehört auch ein Flügelrahmen, der mit dem Blendrahmen 2 zusammenwirkt, jedoch nicht dargestellt ist. Es soll erneut darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen dieser Beschreibung lediglich auf das Fenster 1 eingegangen wird, eine analoge Anwendung des Erfindungsgedanken bei Türen oder dergleichen jedoch ohne Weiteres möglich ist.
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Der Blendrahmen 2 ist mit einem Beschlagsystem 5 versehen. In der 1 sind mehrere Beschlagelemente 6 des Beschlagsystems 5 dargestellt, nämlich zwei Drehverschlusseinrichtungen 7 und eine Eckumlenkungseinrichtung 8. Die Beschlagelemente 6 sind mittels Betätigungsstangen 9 des Beschlagsystems 5 miteinander wirkverbunden, die jedoch aufgrund ihrer abgedeckten Lage nicht unmittelbar aus der 1 ersichtlich sind.
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Die 2 zeigt den Blendrahmen 2 der 1, wobei jedoch wesentliche Teile des Beschlagsystems 5 nicht vorhanden sind, sondern nur ein Aufnahmesystem 10 erkennbar ist, das im Wesentlichen nutförmig ausgebildet ist. Das Aufnahmesystem 10 der 2 ist unmittelbar im Blendrahmen 2, also insbesondere im Horizontalholm 3 beziehungsweise Querholm und dem Vertikalholm 4 beziehungsweise Seitenholm ausgebildet. Das Aufnahmesystem 10 weist mindestens eine Lagernut 11 sowie mindestens eine Aufnahmevertiefung 12 und mindestens eine Aufnahmenut 13 auf. Im Zuge dieser Anmeldung werden die vorstehend genannten Ausbildungen jeweils oft im Singular beschrieben, auch wenn das Fenster 1 mehrere gleichartige Ausbildungen besitzt.
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Ein Vergleich der 1 und 2 zeigt, dass die Drehverschlusseinrichtung 7 des Beschlagsystems 5 – gemäß 1 – mit einer aus einem Durchbruch 14 des Blendrahmens 2 herausragenden oder sich in diesem Durchbruch 14 befindenden Verbindungswelle 15 ausgebildet ist, während im Ausführungsbeispiel der 2 der dortige, einem anderen Ausführungsbeispiel angehörende Blendrahmen 2 nicht mit dem Durchbruch 14 versehen ist, sodass dieses Ausführungsbeispiel des Beschlagsystems 5 auch keine Verbindungswelle 15 aufweist. Ein Vergleich der 1 und 3 zeigt die bereits schon vorstehend erwähnte Alternative, dass – gemäß 1 – sich die Verbindungswelle 15 ein stückweit aus dem Durchbruch 14 herauserstreckt, während im Ausführungsbeispiel der 3 die Verbindungswelle 15 innerhalb des Durchbruchs 14 endet. Ferner ist aus einem Vergleich der Ausführungsbeispiele der 1 und 3 ersichtlich, dass ein drehbar gelagertes Drehverschlusselement 16 im Kopfbereich unterschiedlich gestaltet sein kann. In einer ersten Ausführungsform weist es eine Drehverschlussaufnahme 17 auf, die als Aufnahmeschlitz mit einer fragezeichenähnlichen Form vorliegt und randoffen endet (1). In einer weiteren Ausführungsform ist dagegen als Drehverschlussaufnahme 18 ausgeführt, die als Ringschlitz ausgebildet ist, welcher ebenfalls eine randoffene Zone ausweist (3). Der Ringschlitz ist kreisringförmig. Beiden Drehverschlussaufnahmen 17 und 18 ist dabei gemeinsam, dass sie gekrümmt verlaufen, also wenigstens einen Bogen aufweisen, und exzentrisch zu einer Drehachse des jeweiligen Drehverschlusselements 16 angeordnet sind.
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Im Nachstehenden soll nunmehr zunächst auf die Konstruktionen einzelner Elemente des Beschlagsystems 5 und anschließend dann auf deren Zusammenbau und -wirken eingegangen werden. Die 6 zeigt eine Betätigungsstange 9 des Beschlagsystems 5, die als Betätigungswelle 20 ausgebildet ist und insofern einer Drehmomentübertragung dient. Die Betätigungswelle 20 ist im Querschnitt kreisförmig mit über ihre Länge größtenteils gleichbleibendem Durchmesser ausgebildet. Ferner weist sie mindestens eine Ringnut 21, vorzugsweise mehrere, über die Länge verteilt angeordnete Ringnuten 21 auf. Von jeder der beiden Stirnseiten 22 der Betätigungswelle 20 geht eine Schlitzvertiefung 23 aus, die axial, also in Längserstreckungsrichtung der Betätigungswelle 20, verläuft. Insofern ist jede der Schlitzvertiefungen 23 als randoffene Axialaussparung 24 ausgebildet. Die Schlitzbreite der jeweiligen Schlitzvertiefung 23 ist über die Schlitzlänge konstant, wobei die beiden, einander gegenüberliegenden, ebenen Schlitzflächen 25 und 26 parallel zueinander verlaufen. Die Schlitzvertiefung 23 erstreckt sich jeweils bis zu einer Grundwandung 30. Durch die mindestens eine Ringnut 21 weist die Betätigungswelle 20 gegenüber ihrem sonstigen Außendurchmesser einen im Durchmessermaß verringerten, im Querschnitt kreisförmigen Lagerabschnitt 27 auf, der von ringförmigen Stirnwandungen 28, 29 begrenzt wird.
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Die 7 zeigt die aus der 6 hervorgehende und vorstehend beschriebene Betätigungswelle 20, insbesondere eingeklipst und drehbar gehalten an einer Abdeckung 31. Die Abdeckung 31 weist eine ebene Grundplatte 32 auf, von deren axialen Seitenrändern Befestigungsstege 33 winkelförmig abgehen. Grundplatte 32 und Befestigungsstege 33 sind vorzugsweise einstückig miteinander ausgebildet. Die axiale Länge der Abdeckung 31 kann – so wie die 7 zeigt – größer ausgebildet sein als die axiale Länge der Betätigungswelle 20. An der Innenseite 34 der Abdeckung 31, insbesondere der Grundplatte 32, ist mindestens eine elastisch aufspreizbare Halteklaue 35 angeordnet, die vorzugsweise ebenfalls einstückig mit den übrigen Teilen der Abdeckung 31 ausgebildet ist. Vorzugsweise sind mindestens zwei, beabstandet zueinander liegende Halteklauen 35 gemäß 7 vorgesehen, wobei der Abstand der beiden Halteklauen 35 dem Axialabstand der Ringnuten 21 der Betätigungswelle 20 entspricht.
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Jede Halteklaue 35 weist zwei Haltearme 36 auf, die – gemäß 8 – zwischen sich eine Einsetzöffnung 37 ausbilden. Die Innenseiten der Haltearme 36 bilden eine teilkreisförmige Lageraufnahme 38 für die Betätigungswelle 20. Die Einsetzöffnung 37 ist kleiner als der maximale Durchmesser der Lageraufnahme 38 ausgebildet, wobei die teilkreisförmige Lageraufnahme 38 einen Umfangsbereich aufweist, der größer als 180° ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel etwa 240°, sodass für das Winkelmaß der Einsetzöffnung 37 120° verbleiben. Gemäß 8 weisen die Befestigungsstege 33 an ihren freien Enden 39 eine größere Wandstärke auf als in ihren Bereichen, die näher der Grundplatte 32 liegen, sodass die Innenseiten 40 der Befestigungsstege 33 Hintergriffskonturen bilden, die der Befestigung an einem Holm des Fensters 1 dienen.
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Aus der vorstehenden Beschreibung zu den 6 bis 8 wird deutlich, dass die Betätigungswelle 20 an der Abdeckung 31 drehbar gelagert werden kann, indem sie in die Halteklauen 35 der Abdeckung 31 eingeklipst wird. Dies erfolgt dadurch, dass die Lagerabschnitte 27 in die Einsetzöffnungen 37 eingelegt und dann – durch entsprechenden Druck sowie Aufspreizen der elastischen Haltearme 36 in die Lageraufnahmen 38 eingeklipst werden. Da die Haltearme 36 elastisch sind, federn sie nach dem Einklipsen wieder in die Ursprungslage zurück und halten die Betätigungswelle 20 radial positioniert, jedoch drehbar. Um eine unerwünschte axiale Verlagerung der Betätigungswelle 20 zu vermeiden, ist die Breite von mindestens einer der Ringnuten 21 nur geringfügig größer als die Breite der zugehörigen Halteklaue 35 ausgebildet, mit der Folge, dass auf diese Art und Weise die Stirnwandungen 28 und 29 im Zusammenspiel mit den zugehörigen Seiten der Halteklaue 35 ein Axialsicherungsmittel 41 bildet. Die Halteklaue 35 ist somit ein Halteelement 42. Vorzugsweise bildet das Halteelement 42 eine Axialsicherung für die Betätigungswelle 20.
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Die 10a zeigt einen Querschnitt durch den Horizontalholm 3 des Blendrahmens 2 des Fensters 1. Die Abdeckung 31 überdeckt eine Aufnahmeausnehmung 43 des Horizontalholms 3. Sie gehört zu dem erwähnten Aufnahmesystem 10. Die Aufnahmeausnehmung 43 befindet sich vorzugsweise an jedem Holm des Blendrahmens 2 des Fensters 1. Die Aufnahmeausnehmung 43 ist derart gestaltet, dass sie in einem unteren Bereich 44 des Aufnahmesystems 10 die Halteklauen 35 der Abdeckung 31 aufnehmen kann, wobei in die Halteklauen 35 die Betätigungswelle 20 eingeklipst ist. Ein oberer Bereich 45 des Aufnahmesystems 10 ist derart gestaltet, dass dort die Grundplatte 32 zusammen mit ihren Befestigungsstegen 33 aufgenommen wird, vorzugsweise derart, dass die Innenseiten 40, die die Hintergriffskontur bilden, hinter entsprechende Gegenelemente 46 des Horizontalholms 3 greifen, sodass auf diese Art und Weise die Abdeckung 31 rastend am Horizontalholm 3 festgelegt ist. Dieser obere Bereich 45 des Aufnahmesystems 10 entspricht der Aufnahmenut 13. Die Oberseite 47 der Abdeckung 31 fluchtet in der eingerasteten Position mit der Oberseite 48 des jeweiligen Holms, insbesondere Horizontalholms 3.
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Die 9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel zur Lagerung der Betätigungswelle 20 an dem jeweiligen Holm, insbesondere Horizontalholm 3. Hierzu besitzt der Horizontalholm 3 gemäß 9 die Lagernut 11, die bereits zur 2 erwähnt wurde. Zumindest ein axialer Bereich der Lagernut 11 weist eine teilkreisförmige Gestalt 49 auf, wobei der Teilkreis größer als 180° ist, sodass auf diese Art und Weise wieder – entsprechend der Beschreibung der 8 – eine Einsetzöffnung 50 ausgebildet ist, der die Betätigungswelle 20 zugeführt wird, wobei die Lagerabschnitte 27 der Betätigungswelle 20 durch entsprechendes Eindrücken in die Lagernut 11 drehbar einrasten. Auch hier wird in entsprechender Weise – so wie bei der 8 beschrieben – ein Axialsicherungsmittel gebildet, das eine unzulässige Axialverlagerung der Betätigungswelle 20 unterbindet. Der beschriebene, eingerastete Zustand der Betätigungswelle 20 in der Lagernut 11 ist aus der 10b ersichtlich.
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Um die Betätigungswelle 20 abzudecken, ist ein separater Deckel 51 vorgesehen, der ähnlich wie die Abdeckung 31 gestaltet ist, jedoch keine Halteklauen 35 aufweist. Auf die entsprechende Beschreibung zur 8 wird verwiesen. Die bereits erwähnte Aufnahmenut 13 (9) ist derart gestaltet, dass Befestigungsstege 52 des Deckels 51 Gegenelemente 53 des zugehörigen Holms, insbesondere Horizontalholms 3, des Rahmens, insbesondere Blendrahmens 2, rastend hintergreifen können, so wie dies aus den 9 und 10b hervorgeht. Mithin kann nach der Rastmontage der Betätigungswelle 20 in der Lagernut 11 durch Einrasten des Deckels 51 in die Aufnahmenut 13 ein Abdecken erfolgen, vorzugsweise derart, dass die Oberseite 54 des Deckels 51 mit der Oberseite 55 des Holms, insbesondere Horizontalholms 3 beziehungsweise des Blendrahmens 2 fluchtet, so wie dies der 10b zu entnehmen ist.
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Mit gestrichelter Linie ist in der 9 eine Alternative eingetragen, derart, dass die Lagernut 11 zur Lagerung der Betätigungswelle 20 nicht im Holm, insbesondere Horizontalholm 3 (beziehungsweise Blendrahmen 2 oder Flügelrahmen) ausgebildet ist, sondern in einem Einsatz 56, der in einer Aufnahme 57 des Blendrahmens 2 oder Flügelrahmens aufgenommen ist. Der Einsatz 56 lässt sich somit in der Aufnahme 57 anordnen und auch wieder aus der Aufnahme 57 entfernen. Insbesondere ist es möglich, auch hier eine Klipsverbindung zwischen den genannten Teilen vorzusehen (nicht dargestellt). Zusätzlich oder alternativ kommt jedoch auch eine Kleb-, Schweiß- und/oder Schraubverbindung zum Einsatz. Im Ausführungsbeispiel der 9 weist die Breite der Aufnahme 57 dasselbe Maß auf wie die Breite des Deckels 51. Am Einsatz 56 sind – ebenso wie zum Ausführungsbeispiel der 10b beschrieben – die Gegenelemente 53 zur Klipsbefestigung des Deckels 51 ausgebildet.
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Die 11 zeigt ein Beschlagelement 6, das als Drehverschlusseinrichtung 7 ausgebildet ist. Die Drehverschlusseinrichtung 7 besitzt ein Lagergehäuse 58, das bevorzugt kreiszylinderförmig gestaltet ist, derart, dass es in der dementsprechend gestalteten Aufnahmevertiefung 12 (2) des Aufnahmesystems 10 aufgenommen werden kann. Das Drehverschlusselement 16 ist drehbar am Lagergehäuse 58 gelagert. Dies ist in der 11 mittels eines Doppelpfeils 59 angedeutet. Vom Lagergehäuse 58 geht beidseitig eine Abdeckung 60 aus, die in ihrer Ausgestaltung der Abdeckung 31 (ohne Halteklauen) beziehungsweise dem Deckel 51 entspricht. Unterhalb der Abdeckung 60 befindet sich eine Elementwelle 61, die die beiden Stirnenden 62 der Abdeckung 60 mit Endbereichen 63 überragt. Die Elementwelle ist drehbar am Lagergehäuse 58 gelagert. Jeder Endbereich 63 der Elementwelle 61 ist mit einem axialen Flachsteg 64 versehen. Jeder Flachsteg 64 ist aufgrund von auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten der Elementwelle 61 vorgesehenen Seitenaussparungen 65 gebildet. Die axiale Länge des Flachstegs 64 ist vorzugsweise ebenso groß wie die axiale Tiefe der Schlitzvertiefung 23 der Betätigungswelle 20 ausgebildet. Jeder Flachsteg 64 weist zwei einander gegenüberliegende Seitenflächen 66, 67 auf, die eben sind und parallel zueinander verlaufen, wodurch der Flachsteg 64 eine Dicke aufweist, die etwas kleiner ist, als die Schlitzbreite der Schlitzvertiefung 23.
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Gemäß 14 ist die Konstruktion derart getroffen, dass das Drehverschlusselement 16 angrenzend an seinen durchmessergrößeren Drehverschlusskopf 68 eine durchmesserkleinere Drehverschlusswelle 69 aufweist, die drehbar in ein Lager 70 des Lagergehäuses 58 eingesteckt und vorzugsweise zur Axialsicherung mittels mindestens eines Querstifts 71 gesichert ist. Der Querstift 71 ist in eine entsprechende Querbohrung 72 des Lagergehäuses 58 eingesteckt und greift in eine Ringnut 73 der Drehverschlusswelle 69 ein. Gemäß 14 sind zwei derartige Querstifte 71 vorgesehen. An der Unterseite 74 des Drehverschlusskopfs 68 ist im Übergang zur Drehverschlusswelle 69 eine umlaufende erste Zahnung 75 am Drehverschlusselement 16 ausgebildet.
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Neben der Elementwelle 61 liegt eine weitere Elementwelle 61' vor, die zu ihr koaxial, jedoch in axialer Richtung beabstandet zu erstere angeordnet ist. Beide Elementwellen 61 und 61' verfügen über eine zweite Zahnung 76 beziehungsweise 76', die jeweils mit der ersten Zahnung 75 kämmen. Entsprechend führt eine Drehung der Elementwelle 61 dazu, dass die zugehörige Zahnung 76 das Drehverschlusselement 16 drehend antreibt, wobei durch die in die andere Zahnung 76' eingreifende Zahnung 75 die weitere Elementwelle 61' in Drehung versetzt wird. Auf diese Art und Weise ist zwischen Elementwelle 61 und der Drehverschlusseinrichtung 7 ein erstes Getriebe 77 ausgebildet, das eine Drehkupplung zwischen den genannten Bauteilen bewirkt. Das Getriebe 77 liegt dabei als Winkelgetriebe vor.
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Die 15 zeigt eine Einbausituation der Anordnung gemäß 14, wobei die Bauteile des Beschlagsystems 5 gegenüber der 14 um 90° gedreht liegen. Beispielhaft ist der Einbau in den Blendrahmen 2, insbesondere in den Horizontalholm 3, in der 15 gezeigt. Es ist erkennbar, dass der Blendrahmen 2 die Aufnahmevertiefung 12 aufweist, in die das Lagergehäuse 58 derart eingesetzt ist, dass der Drehverschlusskopf 68 oberhalb der Oberseite 78 des Horizontalholms 3 liegt. Beim Ausführungsbeispiel der 15 ist eine Ausgestaltung des Beschlagsystems 5 verdeutlicht, die eine Verbindungswelle 15 aufweist, die in einem Durchbruch 14 des Horizontalholms 3 lagert. Dabei ist erkennbar, dass die Längserstreckung der Verbindungswelle 15 rechtwinklig zur Längserstreckung der Drehverschlusswelle 69 verläuft und dass dieser wiederum rechtwinklig zur Längserstreckung der Elementwelle 61 verläuft, sodass sich diese drei Elemente in die Richtungen eines kartesischen Koordinatensystems erstrecken. Die Verbindungswelle 15 weist im Bereich ihres einen Endes eine zweite Zahnung 79 auf, die mit einer ersten Zahnung 80 der Drehverschlusswelle 69 kämmt.
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Im Bereich des anderen Endes der Verbindungswelle 15 ist eine Kupplungsstelle 81 in Form eines Mehrkants, insbesondere Vierkants, ausgebildet. Die Kupplungsstelle 81 ermöglicht es, dort einen Handgriff aufzusetzen, mit dem die Verbindungswelle 15 bei Bedarf gedreht werden kann, mit der Folge, dass über die Zahnungen 79 und 80, die ein zweites Getriebe 82 bilden, das Drehverschlusselement 16 der Drehverschlusseinrichtung 7 verdreht werden kann, wobei über das erste Getriebe 77 die in diesem Ausführungsbeispiel geteilt ausgebildeten Elementwellen 61 und 61' mitverdreht werden. Die Elementwellen 61 und 61' können dann zu weiteren Beschlagelementen 6, vorzugsweise unter Zwischenschaltung mindestens einer Betätigungswelle 20, führen.
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Die 16 bis 18 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Drehverschlusseinrichtung 7. In 16 ist das Lagergehäuse 58 nicht gezeigt, um den inneren Aufbau besser erkennen zu können. Das Drehverschlusselement 16 ist im Wesentlichen so ausgebildet, wie in der 14 beschrieben, wobei jedoch der Drehverschlusswelle 69 mit einer Getriebeschnecke 83 versehen ist, die die erste Zahnung 75 aufweist und mit der zweiten Zahnung 76 eines Stirnrads 84 in Eingriff steht, wobei letzteres drehfest auf der Elementwelle 61 angeordnet ist. Die Elementwelle 61 ist einstückig, also durchlaufend, und nicht zweigeteilt ausgebildet. Mithin liegt keine Elementwelle 61' vor.
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Vorzugsweise weist die Elementwelle 61 abgeflachte Seiten 85 auf und das Stirnzahnrad 84 hat einen entsprechend geformten Durchbruch, wodurch die drehfeste Verbindung zwischen dem Stirnzahnrad 84 und der einstückigen, durchlaufenden Elementwelle 61 geschaffen ist. Auch beim Ausführungsbeispiel der 16 bis 18 ist die optionale Verbindungswelle 15 vorhanden, die über das zweite Getriebe 82 mit der Drehverschlusswelle 69 des Drehverschlusselements 16 gekuppelt ist. Erfolgt eine Drehung der Verbindungswelle 15, so wird dadurch das Drehverschlusselement 16 in Drehung versetzt, wobei die Getriebeschnecke 83 das Stirnrad 84 und damit die Elementwelle 61 dreht, die wiederum mit weiteren Beschlagelementen 6, insbesondere über mindestens eine Betätigungswelle 20, gekuppelt sein kann. Die 17 verdeutlicht den Aufbau der Anordnung der 16, jedoch mit Darstellung des Lagergehäuses 58. Die 18 zeigt die Anordnung der 17 um 90° gedreht.
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Die 12 und 13 zeigen zwei unterschiedliche Ausführungsbeispiele von Beschlagelementen 6, die als Drehverschlusseinrichtungen 7 ausgebildet sind und beide jeweils die optionale Verbindungswelle 15 aufweisen. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass die Verbindungswellen 15 weggelassen werden. Die Ausführungsform der 12 weist im Drehverschlusskopf 68 die bereits erwähnte Drehverschlussaufnahme 18 auf, die als Ringschlitz vorliegt und eine exzentrisch zur Drehachse des Drehverschlusselements 16 verlaufende Seitenfläche aufweist, sodass ein nicht dargestelltes, dem Flügelrahmen zugeordnetes Drehverschlussgegenelement, beispielsweise ein Schließbolzen oder dergleichen, in die randoffene Ausnehmung der Drehverschlussaufnahme 18 beim Schließen des Fensters 1 eintreten kann. Anschließend wird durch Drehung des Drehverschlusselements 16 das Drehverschlussgegenelement einerseits zum Heranziehen des Flügelrahmens an den Blendrahmen 2 verlagert und ferner eine Verriegelungsstellung eingenommen.
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Beim Ausführungsbeispiel der 13 ist die „fragezeichenförmige” Drehverschlussaufnahme 17 beziehungsweise Aufnahmeschlitz im Drehverschlusskopf 68 des Drehverschlusselements 16 ausgebildet. Sie funktioniert in entsprechender Weise, besitzt also auch eine exzentrisch verlaufende Schlitzwandung. Grundsätzlich soll an dieser Stelle nochmals erwähnt werden, dass die Beschlagelemente 6 und/oder die mit Abdeckung 31 beziehungsweise Deckel 51 versehene Betätigungswelle 20 am Blendrahmen 2 oder am Flügelrahmen des Fensters 1 angeordnet sein können, sodass die Darstellungen in den Figuren und die Beschreibung nur beispielhaft sind.
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Um gleiche und/oder verschiedene, vorzugsweise modulartig ausgebildete Baugruppen des Beschlagsystems 5, nämlich gegebenenfalls verschieden ausgestaltete Beschlagelemente 6 und mindestens eine vorzugsweise modulartig gestaltete Betätigungswelle 20 jeweils zur Drehmomentübertragung zu kuppeln und/oder mindestens zwei Betätigungswellen untereinander zur Drehmomentübertragung zu kuppeln, ist jeweils eine lösbare Schnittstelle 86 vorgesehen, die beispielhaft anhand der 6 näher erläutert wird, jedoch auch für das Kuppeln anderer, in dieser Anmeldung genannter Bauelemente in entsprechender Weise dient. Die Schnittstelle 86 wird von der axialen Schlitzvertiefung 23 und dem axialen Flachsteg 64 gebildet, wobei der Flachsteg 64 insbesondere zur Beschreibung der 1 näher erläutert wurde. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Betätigungswelle 20 an ihren beiden Enden jeweils eine Schlitzvertiefung 23 aufweist, während die Beschlagelemente 6 jeweils eine Elementwelle 61 besitzen, die vorzugsweise an beiden Enden jeweils mit dem Flachsteg 64 versehen sind.
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Es ist auch möglich, dass eine Betätigungswelle 20 anstelle der beiden Schlitzvertiefungen 23 Flachstege 64 aufweist und dass umgekehrt die Beschlagelemente 6 Elementwellen 61 aufweisen, die mit den Schlitzvertiefungen 23 versehen sind oder zumindest mit einer Schlitzvertiefung 23. Auch Mischformen dieser genannten Situation sind denkbar, also beispielsweise eine Elementwelle 61, die an einem Ende eine Schlitzvertiefung 23 und am anderen Ende einen Flachsteg 64 besitzt, um beispielsweise zwei Betätigungswellen 20 axial miteinander zu kuppeln. In einem solchen Falle wird eine Betätigungswelle 20 mit an beiden Seiten vorhandener Schlitzvertiefung 23 mit einer weiteren Betätigungswelle 20 gekuppelt, die auf der einen Seite einen Flachsteg 64 aufweist, der in eine Schlitzvertiefung 23 der erstgenannten Betätigungswelle 20 eingreift und so weiter.
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Der 6 ist deutlich zu entnehmen, dass die jeweilige Schnittstelle 86 dadurch gebildet wird, dass ein Bauelement, sei es nun die Betätigungswelle 20 oder die Elementwelle 61 die Schlitzvertiefung 23 und das andere Bauelement dementsprechend – sei es nun die Elementwelle 61 oder die Betätigungswelle 20 den Flachsteg 64 aufweist, wobei die Schlitzvertiefung 23 oder der Flachsteg 64 ein erstes Koppelelement 87 und der Flachsteg 64 oder die Schlitzvertiefung 23 ein zweites Koppelelement 88 bilden, und die beiden Koppelelemente 87 und 88 axial für eine Drehmomentübertragung lose ineinandergreifen, d. h., der Flachsteg 64 greift axial in die zugehörige Schlitzvertiefung 23 ein, ohne dass weitere Verbindungsmittel vorgesehen sind, sodass ein loses Eingreifen vorliegt. Dies hat zur Folge, dass – gemäß Doppelpfeil 89 – in 6 unterschiedliche axiale Eingriffstiefen des Flachstegs 64 in die zugehörige Schlitzvertiefung 23 möglich sind, und zwar in Abhängigkeit von der Lage der beteiligten Bauelemente, wobei die Lage der Bauelemente wiederum von der Längen- und/oder Breitenabmessung des Fensters 1 abhängig ist.
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Die Längen- und/oder Breitenabmessungen von Fenstern 1 ergeben sich in Abhängigkeit von ihrem Einsatzort, wobei die Bauelemente des erfindungsgemäßen Beschlagsystems 5 bevorzugt nur in bestimmten Längenstufungen, insbesondere bezüglich der Betätigungswellen 20 und/oder Elementwellen 61 vorliegen, wobei die Stufung jedoch derart gewählt ist, dass jedes übliche Fenstermaß beziehungsweise Türmaß aufgrund der Längenvariation bedingt durch die erwähnten Eingriffstiefen abgedeckt ist. Insgesamt ist dadurch ein Baukastensystem geschaffen, das mit wenigen Bauteilen alle Maße der Fenster 1 abdeckt. Die Anordnung ist vorzugsweise stets derart getroffen, dass die Elementwellen 61 den Beschlagelementen 6 zugeordnet sind, also Module vorliegen, die die Elementwellen 61 aufweisen, und dass andere Module vorliegen, die die Betätigungswellen 20 besitzen. Die Module können in beliebiger Weise dann miteinander kombiniert werden, wobei stets aufgrund der Schnittstellen 86 eine Drehmomentübertragungsverbindung geschaffen ist.
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Die verschiedenen, in den Figuren gezeigten und in der Beschreibung genannten Bauelemente des Beschlagsystems 5 können in beliebiger Art und Weise miteinander kombiniert werden, wobei dies an beliebigen Holmen von Blendrahmen und/oder Flügelrahmen von Fenstern 1 erfolgen kann und auch Drehmomentübertragungsstrecken „um die Ecke herum” geschaffen werden können, so wie dies aus den 19 und 20 hervorgeht.
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Die 19 und 20 zeigen ein Beschlagelement 6, das als Eckumlenkungseinrichtung 8 ausgebildet ist und ein zweiteiliges, zusammensteckbares, mittig geteiltes Gehäuse 94 aufweist, in dem zwei winklig zueinander, insbesondere rechtwinklig zueinander, angeordnete Elementwellenabschnitte 91 und 92 lagern, die zusammen eine Elementwelle 61 bilden. Jeder Elementwellenabschnitt 91 beziehungsweise 92 weist ein Kegelzahnrad 93 auf, wobei die beiden Kegelzahnräder 93 miteinander kämmen, sodass eine Drehmomentübertragung zwischen den beiden Elementwellenabschnitten 91 und 92 gewährleistet ist. Selbstverständlich können anstelle der Kegelzahnräder beliebige andere Drehmomentübertragungselemente eingesetzt werden, wobei diese zusammen ein Winkelgetriebe bilden. Die freien Enden der beiden Elementwellenabschnitte 91 und 92 sind jeweils mit einem Flachsteg 64 zur Kupplung mit einer nicht dargestellten Betätigungswelle 20 beziehungsweise mehreren Betätigungswellen 20 versehen. Das Gehäuse 94 ist fluchtend zu den übrigen Bereichen eines Holms eines Blendrahmens 2 oder Flügelrahmens in diesen aufgrund des Aufnahmesystems 10 einsetzbar.
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Beispielhaft wird anhand der 4 und 5 die Kombination verschiedener Bauelemente des erfindungsgemäßen Beschlagsystems 5 verdeutlicht, so zeigt die 4 die Kupplung einer an einer Abdeckung 31 gehaltenen Betätigungswelle 20 mit einem Beschlagelement 6, das als Drehverschlusseinrichtung 7 ausgebildet ist. Das Beschlagelement 6 ist wiederum mit einer Betätigungswelle 20 gekuppelt, die an einer Abdeckung 31 gehalten ist. Es folgt dann eine Eckumlenkungseinrichtung 8, die wiederum mit einer Betätigungswelle 20 gekuppelt ist, die sich an einer Abdeckung 31 befindet und es folgt schließlich nochmals ein Beschlagelement 6, das als Drehverschlusseinrichtung 7 ausgebildet ist. Aus alledem wird deutlich, das die verschiedenen Bauelemente auch andersartig angeordnet sein können, wobei jedoch stets ein Drehmomentübertragungsweg geschaffen ist. Bei einem Fenster 1 würden selbstverständlich noch weitere derartige Bauelemente in den verschiedenen Holmen vorhanden sein. Die 5 verdeutlicht einen Abschnitt der in der 4 beschriebenen Anordnung aus einer anderen Perspektive.
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Das erfindungsgemäße Beschlagsystem 5 ist ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt. Stark belastete Bauteile können aus Metall gefertigt sein.
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Aus dem Vorstehenden wird deutlich, dass ein modulartiges Beschlagsystem 5 geschaffen ist, da das mindestens eine Beschlagelement 6 und die mindestens eine Betätigungswelle 20 jeweils als Modul 97 ausgebildet sein können, wobei die Module 97 beliebig miteinander kombinierbar und über mindestens eine der Schnittstellen 86 miteinander wirkverbunden sind. Die Betätigungswelle 20 ist zumeist an einer Baugruppe 96 drehbar angeordnet, insbesondere an der erwähnten Abdeckung 31. Das jeweilige Beschlagelement 6 weist die Elementwelle 61 auf, wobei über die Schnittstelle 86 die Drehmomentübertragungsstrecke durch Eingreifen des zugehörigen Flachstegs 64 in die zugehörige Schlitzvertiefung 23 ausgebildet wird. Das Eingreifen des Flachstegs 64 in die Schlitzvertiefung 23 erfolgt durch einfaches axiales und/oder radiales Einstecken, wobei unterschiedliche Eingriffstiefen realisiert werden können, um das Beschlagsystem 5 an die Längen- und/oder Breitenabmessungen des Fensters 1 anzupassen.