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DE102012017286A1 - Kraftfahrzeugtürverschluss und Verfahren zum wahlweisen Betrieb eines solchen Kraftfahrzeugtürverschlusses mit oder ohne Sicherungsvorrichtung - Google Patents

Kraftfahrzeugtürverschluss und Verfahren zum wahlweisen Betrieb eines solchen Kraftfahrzeugtürverschlusses mit oder ohne Sicherungsvorrichtung Download PDF

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DE102012017286A1
DE102012017286A1 DE102012017286.9A DE102012017286A DE102012017286A1 DE 102012017286 A1 DE102012017286 A1 DE 102012017286A1 DE 102012017286 A DE102012017286 A DE 102012017286A DE 102012017286 A1 DE102012017286 A1 DE 102012017286A1
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Stephan Mittelbach
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Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
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Publication date
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Kraftfahrzeugtürverschluss, welcher mit einem Gesperre (1, 2) aus im Wesentlichen Drehfalle (1) und Sperrklinke (2), ferner mit einer Betätigungshebelkette (4) sowie einer Verriegelungseinheit (5, 6) ausgerüstet ist. Außerdem verfügt der Kraftfahrzeugtürverschluss über eine die Betätigungshebelkette (4) und/oder die Verriegelungseinheit (5, 6) wahlweise funktionslos/funktionierend setzende Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10). Erfindungsgemäß ist die Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) als bedarfsweise an ein größtenteils das Gesperre (1, 2), die Betätigungshebelkette (4) und die Verriegelungseinheit (5, 6) umfassendes Basismodul (1 bis 6 und 11) anschließbares Nachrüstmodul (8, 9, 10) ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugtürverschluss, mit einem Gesperre aus im Wesentlichen Drehfalle und Sperrklinke, ferner mit einer Betätigungshebelkette sowie einer Verriegelungseinheit, und mit einer die Betätigungshebelkette und/oder die Verriegelungseinheit wahlweise funktionslos/funktionierend setzenden optionalen Sicherungsvorrichtung.
  • Bei einem Kraftfahrzeugtürverschluss des eingangs beschriebenen Aufbaus entsprechend der DE 20 2007 001 974 U1 ist ein von der Sicherungsvorrichtung bzw. Diebstahlsicherungseinheit gesteuertes Kupplungselement vorgesehen. Dieses Kupplungselement sorgt dafür, dass ein Betätigungshebel als Bestandteil der Betätigungshebelkette wahlweise mit der Verriegelungseinheit bzw. einem dortigen Verriegelungselement gekoppelt oder von diesem entkoppelt wird. Auf diese Weise kann eine sogenannte ”Override”-Funktion einfach und funktionssicher realisiert werden.
  • Tatsächlich meint die vorgenannte ”Override”-Funktion, dass die Verriegelungseinheit vor der Betätigung der Betätigungshebelkette zum Öffnen des zugehörigen Kraftfahrzeugtürverschlusses nicht zunächst seine Position ”entriegelt” einnehmen muss. Sondern der Vorgang der Entriegelung und anschließenden Auslösung bzw. das Öffnen des Gesperres erfolgen praktisch in einem Zug, wie dies in der DE 103 20 439 A1 im Detail beschrieben wird. Das hat sich grundsätzlich bewährt.
  • Allerdings sind derartige Kraftfahrzeugtürverschlüsse bzw. zugehörige Kraftfahrzeugtürschlösser konstruktiv relativ aufwendig gestaltet und dementsprechend mit nicht unerheblichen Kosten bei ihrer Realisierung verbunden.
  • Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Sicherungsvorrichtung z. B. Diebstahlsicherungsvorrichtung oder Kindersicherungsvorrichtung, die typischerweise einen eigenen Motor und wenigstens ein Stellelement umfasst. Hinzu kommt, dass der angesprochene Motor Geräusche bei seinem Betrieb verursacht, die teilweise als störend aufgefasst werden. Im Übrigen erhöht die relative Komplexität des Aufbaus die Gefahr von Funktionsstörungen und macht den bekannten Kraftfahrzeugtürverschluss gegebenenfalls zusätzlich anfällig, was in ein Gehäuse eindringenden Schmutz, Feuchtigkeit etc. angeht.
  • Im Stand der Technik nach der EP 1 590 547 B1 wird ein Schloss einer Fahrzeugtür beschrieben, welches in unterschiedlichen Ausführungsformen je nach auszurüstendem Fahrzeugtyp wahlweise verschieden aufgebaut ist. So lassen sich insbesondere Anwendungsfälle abdecken, bei denen eine von zwei alternativ zur Verfügung stehenden Ausführungen im Vergleich zu anderen Ausführungen lediglich in relativ kleiner Stückzahl benötigt wird. Zu diesem Zweck werden die alternativen Ausführungen in einem unverändert gleichen Gehäuse mit gleich ausgebildeten und angeordneten Antriebsmotoren sowie lediglich unterschiedlichen Kraftübertragungsmitteln in dem gemeinsamen Gehäuse dargestellt. Bei dem austauschbar einsetzbaren Kraftübertragungsmittel handelt es sich um ein drehbar im Gehäuse lagerbares Übersetzungs-Zahnrad für eine Türöffnungs- und/oder Schließhilfe. Auf diese Weise lassen sich zwar alternative Ausgestaltungen realisieren, sind jedoch Einspareffekte hinsichtlich der entstehenden Kosten gering.
  • Der zusätzlich noch zu berücksichtigende Stand der Technik nach der DE 10 2006 017 830 A1 lehrt eine Vorrichtung für ein Kraftfahrzeugtürschloss, welche wenigstens einen ersten und einen zweiten Komponententräger umfasst. Die Komponententräger fixieren jeweils zumindest eine Komponente aus der Gruppe elektrisches Bauteil, elektromechanisches Bauteil und elektronisches Bauteil bezüglich des Kraftfahrzeugtürschlosses. Außerdem lassen sich die beiden Komponententräger miteinander verbinden. Auf diese Weise sollen ein flexibler Einsatz und eine gegebenenfalls erforderliche Erweiterung möglich sein.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Kraftfahrzeugtürverschluss so weiterzuentwickeln, dass unterschiedliche Ausrüstungsvarianten je nach tatsächlichem Bedarf bei Realisierung signifikanter Kostenvorteile zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem soll ein entsprechendes Verfahren zum wahlweisen Betrieb eines solchen Kraftfahrzeugtürverschlusses angegeben werden.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Kraftfahrzeugtürverschluss im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung als bedarfsweise an ein größtenteils das Gesperre, die Betätigungshebelkette und die Verriegelungseinheit umfassendes Basismodul anschließbares Nachrüstmodul ausgebildet ist.
  • Im Rahmen der Erfindung kommen also wenigstens zwei Module zum Einsatz, nämlich ein obligatorisches Basismodul und ein optionales Nachrüstmodul, welches bei Bedarf an das Basismodul angeschlossen wird oder eben nicht. Dabei umfasst das Basismodul im Wesentlichen das Gesperre, die Betätigungshebelkette und die Verriegelungseinheit. Demgegenüber ist die Sicherungsvorrichtung als Nachrüstmodul ausgebildet und folglich optional.
  • Als Folge hiervon kann ein Kraftfahrzeugtürverschluss im Rahmen der Erfindung und je nach Bedarf mit der Sicherungsvorrichtung bzw. dem Nachrüstmodul ausgerüstet werden oder eben nicht. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass derartige Sicherungsvorrichtungen nicht notwendigerweise immer und bei jedem Kraftfahrzeug bzw. Kraftfahrzeugtürverschluss realisiert werden müssen. Typischerweise ist die Sicherungsvorrichtung als Diebstahlsicherungsvorrichtung ausgelegt und verhindert im Allgemeinen, dass eine mit einem entsprechenden Kraftfahrzeugtürverschluss ausgerüstete Kraftfahrzeugtür nach Beschädigung bzw. Zerstörung einer Scheibe von innen her in unerlaubter Weise geöffnet wird. Das heißt, die Sicherungsvorrichtung z. B. Diebstahlsicherungsvorrichtung oder Kindersicherungsvorrichtung sorgt meistens dafür, dass ein Türinnengriff oder allgemein ein Innenbetätigungselement bei aktivierter bzw. eingelegter Sicherungsvorrichtung ohne Funktion ist. Das gilt meistens auch für ein Innenverriegelungselement.
  • Falls jedoch ein Kraftfahrzeug mit einer Tür ohne Innenverriegelungselement bzw. ohne Innenbetätigungselement ausgerüstet ist (beispielsweise eine Heckklappe), ist die betreffende Sicherungsvorrichtung respektive Diebstahlsicherungsvorrichtung entbehrlich. Dadurch ermöglicht die Erfindung beispielsweise die komplette Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges mit fünf Türen unter Rückgriff auf ein und dasselbe Basismodul. Dieses Basismodul wird an den vier Seitentüren zusätzlich mit der als Nachrüstmodul ausgelegten Sicherungsvorrichtung aufgerüstet. Demgegenüber weist die Heckklappe oder eine Schrägklappe lediglich das Basismodul auf, weil für die Heckklappe im Beispielfall keine Diebstahlsicherungsfunktion und folglich die Sicherungsvorrichtung bzw. das Nachrüstmodul nicht erforderlich sind. Als Folge hiervon werden deutliche Kosteneinsparungen beobachtet. Denn typischerweise sind heutzutage die Kraftfahrzeugtürverschlüsse für einerseits die Seitentür und andererseits die Heckklappe unterschiedlich aufgebaut und ausgelegt.
  • Im Rahmen der Erfindung besteht nun jedoch die Möglichkeit, sämtliche Kraftfahrzeugtüren mit dem jeweils übereinstimmenden Basismodul auszurüsten, welches je nach der jeweils zu bestückenden Tür und deren Auslegung (Seitentür oder Heckklappe) zusätzlich noch mit der Sicherungsvorrichtung bzw. dem Nachrüstmodul bedarfsweise ausgerüstet wird. Als Folge hiervon werden Synergieeffekte und Kostenvorteile beobachtet. Hinzu kommt, dass ein Kunde die Möglichkeit erhält, über die Nachrüstung der Sicherungsvorrichtung bzw. des Nachrüstmoduls individuell entscheiden zu können. Denn selbstverständlich sind auch Fälle in der Praxis denkbar, wo einzelne Seitentüren ohne Sicherungsvorrichtung bzw. Nachrüstmodul ausgelegt werden können.
  • So ist es denkbar, an den hinteren Seitentüren ausschließlich mit einer Kindersicherung als Alternative oder als Nachrüstvariante zu arbeiten, welche – wenn sie eingelegt ist – die Diebstahlsicherung entbehrlich macht. Jedenfalls wird die Flexibilität erhöht. Außerdem werden Vorteile hinsichtlich der Akustik beobachtet, weil tatsächlich nur die die Sicherungsvorrichtung benötigenden Kraftfahrzeugtürverschlüsse mit dem Nachrüstmodul ausgerüstet werden. Das trägt schließlich auch zur Steigerung der Funktionssicherheit bei, weil nicht benötigte Elemente erfindungsgemäß entfallen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Detail wird meistens so vorgegangen, dass das Nachrüstmodul mit einem Nachrüstmodul-Gehäuse ausgerüstet ist. Da die Sicherungsvorrichtung im Allgemeinen ein Sicherungselement und einen das Sicherungselement beaufschlagenden Sicherungsmotor aufweist, ist die Auslegung meistens so getroffen, dass das Nachrüstmodul-Gehäuse das betreffende Sicherungselement und den Sicherungsmotor aufnimmt respektive trägt.
  • Auch das Basismodul verfügt über ein eigenes Gehäuse, das Basismodul-Gehäuse. Dieses Basismodul-Gehäuse nimmt wenigstens das Gesperre, die Betätigungshebelkette und die Verriegelungseinheit auf. Um die Anbringung und Aufrüstung des Nachrüstmoduls an dem Basismodul so einfach wie möglich umzusetzen, ist das Nachrüstmodul-Gehäuse regelmäßig aufsteckbar auf das Basismodul-Gehäuse ausgebildet. In beiden Fällen kommen vorteilhaft Kunststoffspritzgussteile zur Realisierung des jeweiligen Modul-Gehäuses zum Einsatz.
  • Um die Vereinigung von dem Nachrüstmodul mit dem Basismodul zu erleichtern, sind das Nachrüstmodul-Gehäuse und das Basismodul-Gehäuse regelmäßig mit korrespondierenden Zentrierelementen ausgerüstet. Bei diesen Zentrierelementen kann es sich um Zapfen und/oder Aussparungen und/oder Vorsprünge handeln. Einzelne oder alle Zentrierelemente können bei Bedarf auch Rastfunktion übernehmen. Im Allgemeinen reicht es jedoch aus, das Nachrüstmodul bzw. Nachrüstmodul-Gehäuse gegenüber dem Basismodul respektive dessen Basismodul-Gehäuse mit Hilfe der Zentrierelemente ausgerichtet durch Aufstecken zu vereinigen.
  • Denn zu dem Basismodul-Gehäuse gehört typischerweise eine Basismodul-Gehäusehaube, welche das an sich offene Basismodul-Gehäuse verschließt und insgesamt gegen Schmutz oder eindringende Feuchtigkeit sichert. Sobald die Basismodul-Gehäusehaube montiert ist, erfährt das auf das Basismodul aufgesteckte Nachrüstmodul eine zusätzliche Halterung und Festlegung, nämlich mit Hilfe der Basismodul-Gehäusehaube. Dadurch ist das solchermaßen gebildete Gehäuse optimal vor Schmutz, Feuchtigkeit etc. geschützt. Je nach Bedarf an der entsprechend auszurüstenden Kraftfahrzeugtür weist das fragliche Gehäuse im Innern wie beschrieben das Nachrüstmodul auf oder eben nicht.
  • Die zuvor im Detail erläuterten Zentrierelemente sind im Allgemeinen am jeweiligen Modul-Gehäuse und/oder an Einbauelementen im oder am Modul-Gehäuse ausgebildet. Tatsächlich verfügt das Modul-Gehäuse beispielsweise über eine Einbaustruktur in Verbindung mit einer Steckerbuchse, die in diesem Zusammenhang das oder die benötigten Zentrierelemente aufweist. Auch ein Lagerzapfen für ein nachfolgend noch näher zu beschreibendes Kupplungselement kann in diesem Zusammenhang als Zentrierelement für das Nachrüstmodul-Gehäuse fungieren.
  • Das Sicherungselement ist im Allgemeinen mit wenigstens einem Betätigungszapfen ausgerüstet. Dieser Betätigungszapfen wechselwirkt in montiertem Zustand des Nachrüstmoduls an dem Basismodul mit dem zuvor bereits angesprochenen Kupplungselement. Tatsächlich sorgt das Kupplungselement im Allgemeinen und je nach Stellung der Sicherungsvorrichtung dafür, dass die Betätigungshebelkette mit der Verriegelungseinheit gekoppelt oder beide vorgenannten Elemente voneinander entkoppelt werden. Die Kopplung der Betätigungshebelkette mit der Verriegelungseinheit korrespondiert zur Stellung ”aus” der Sicherungsvorrichtung. Demgegenüber gehört die Entkopplung der Betätigungshebelkette von der Verriegelungseinheit zur Funktionsstellung ”ein” der Sicherungsvorrichtung.
  • Um diese verschiedenen Stellungen bei am Basismodul angebautem Nachrüstmodul realisieren zu können, überragt der Betätigungszapfen im Allgemeinen das Nachrüstmodul-Gehäuse seitlich. Der Betätigungszapfen ist seinerseits an das Sicherungselement angeschlossen. Mit Hilfe des Sicherungsmotors kann das Sicherungselement und folglich auch der Betätigungszapfen beaufschlagt werden, so dass die Sicherungsvorrichtung insgesamt die zuvor skizzierten Funktionsstellungen ”ein” und ”aus” einzunehmen in der Lage ist.
  • Im Gegensatz zu dem Betätigungszapfen sind das Sicherungselement und der Sicherungsmotor im Allgemeinen in Überdeckung mit dem Sicherungsmodul-Gehäuse angeordnet und werden von diesem getragen. Wie bereits erläutert, handelt es sich bei der Sicherungsvorrichtung vorteilhaft um eine Diebstahlsicherungsvorrichtung oder Kindersicherungsvorrichtung. Schließlich ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zum wahlweisen Betrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses mit oder ohne Sicherungsvorrichtung, wie es im Anspruch 15 näher erläutert wird.
  • Im Ergebnis werden ein Kraftfahrzeugtürverschluss und ein zugehöriges Betriebsverfahren vorgestellt, welches eine je nach Kundenwunsch bzw. Anforderung und damit bedarfsweise Ausrüstung mit der Sicherungsvorrichtung ermöglicht oder eben nicht. Dadurch lassen sich bedeutende Synergieeffekte realisieren, indem wie beschrieben beispielsweise ein fünftüriges Kraftfahrzeug an sämtlichen fünf Kraftfahrzeugtüren mit dem Basismodul ausgerüstet wird. Dieses Basismodul kann die wesentlichen Funktionszustände der betreffenden Kraftfahrzeugtür im Sinne von ”geschlossen”, ”geöffnet”, ”entriegelt” oder auch ”verriegelt” realisieren. Wird zusätzlich noch eine Sicherung im Sinne beispielsweise einer Diebstahlsicherung mit den Funktionsstellungen ”Diebstahlsicherung ein” oder ”Diebstahlsicherung aus” oder eine Kindersicherungsvorrichtung mit den Funktionsstellungen „Kindersicherung aus” gewünscht, eröffnet die Erfindung die Möglichkeit, das Basismodul zusätzlich mit einem Nachrüstmodul bedarfsweise aufzurüsten. Dadurch verfügt das Basismodul über die bereits im Detail beschriebene Sicherungsvorrichtung in Gestalt des Nachrüstmoduls. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss mit angebrachtem Nachrüstmodul und
  • 2 das Basismodul und das Nachrüstmodul im Zuge eines Aufrüstvorganges in einer Explosionsdarstellung.
  • In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluss dargestellt, der in seinem grundsätzlichen Aufbau über ein Gesperre 1, 2 aus im Wesentlichen Drehfalle 1 und Sperrklinke 2 verfügt. Das Gesperre 1, 2 wechselwirkt in bekannter Art und Weise mit einem nicht dargestellten Schließbolzen an beispielsweise einer B-Säule einer Kraftfahrzeugkarosserie. Bei diesem Vorgang taucht der Schließbolzen in einen Einlaufschlitz bzw. ein Einlaufmaul 3 ein bzw. kann aus diesem wieder entfernt werden. Denn das in den 1 und 2 dargestellte Kraftfahrzeugtürschloss ist in einer zugehörigen Kraftfahrzeugtür eingebaut.
  • Neben dem Gesperre 1, 2 aus Drehfalle 1 und Sperrklinke 2 verfügt der Kraftfahrzeugtürverschluss noch über eine Betätigungshebelkette 4 sowie eine Verriegelungseinheit 5, 6. Von der Betätigungshebelkette 4 ist aus Gründen der Deutlichkeit lediglich ein Innenbetätigungshebel 4 dargestellt, welcher beispielsweise mit Hilfe eines Innentürgriffes in der in 1 gezeigten Art und Weise beaufschlagt werden kann.
  • Ist bei einer solchen und in 1 dargestellten Beaufschlagung des Innenbetätigungshebels 4 die Verriegelungseinheit 5, 6 in ihrer Funktionsstellung ”entriegelt”, so sorgt der Innenbetätigungshebel 4 dafür, dass die Sperrklinke 2 von der Drehfalle 1 abgehoben wird. Der zuvor gefangene Schließbolzen kommt frei. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels sorgt die öffnende Beaufschlagung des Innenbetätigungshebels 4 im Sinne der einleitend bereits beschriebenen ”Override”-Funktion zugleich dafür, dass die Verriegelungseinheit 5, 6 ihre zuvor eingenommene Stellung ”verriegelt” verlässt und in die Position ”entriegelt” überführt wird. Das setzt voraus, dass der Innenbetätigungshebel 4 mit der Verriegelungseinheit 5, 6 mechanisch gekoppelt ist.
  • An dieser Stelle ist ein Kupplungshebel 7 bzw. allgemein ein Kupplungselement 7 vorgesehen, welches je nach seiner Stellung die Betätigungshebelkette bzw. den Innenbetätigungshebel 4 mit der Verriegelungseinheit 5, 6 koppelt oder voneinander entkoppelt. In der mechanisch gekoppelten Funktionsstellung des Innenbetätigungshebels bzw. der Betätigungshebelkette 4 mit der Verriegelungseinheit 5, 6 ist die Betätigungshebelkette 4 in der Lage, die Verriegelungseinheit von ihrer Stellung ”verriegelt” in die Position ”entriegelt” zu überführen und zugleich das Gesperre 1, 2 wie beschrieben zu öffnen. Dagegen korrespondiert die mechanisch entkoppelte Funktionsstellung der Betätigungshebelkette 4 von der Verriegelungseinheit 5, 6 dazu, dass entsprechende Betätigungen des Innentürgriffes und folglich des Innenbetätigungshebels respektive der Betätigungshebelkette 4 in diesem Zusammenhang leer gehen.
  • Das Kupplungselement 7 nimmt folglich im Wesentlichen zwei Funktionsstellungen ein, wobei das Kupplungselement 7 mit Hilfe einer nachfolgend noch näher zu beschreibenden Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 zu diesem Zweck wechselwirkt. Tatsächlich steuert die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 das Kupplungselement 7 einerseits in die die Betätigungshebelkette 4 und die Verriegelungseinheit 5, 6 mechanisch koppelnde Stellung. Hierzu korrespondiert die Funktionsstellung ”aus” der Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10. Dagegen gehört zu der Funktionsstellung ”ein” der Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 die Stellung des Kupplungselementes 7, bei welcher die Betätigungshebelkette 4 und die Verriegelungseinheit 5, 6 voneinander mechanisch entkoppelt sind. Die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 ist also in der Lage, die Betätigungshebelkette 4 und die Verriegelungseinheit 5, 6 wahlweise funktionslos/funktionierend setzen zu können.
  • Grundsätzlich lässt sich die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 aber auch so auslegen, dass entweder die Betätigungshebelkette 4 oder die Verriegelungseinheit 5, 6 wahlweise funktionslos/funktionierend gesetzt werden. Im Ausführungsbeispiel sorgt die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 jedoch dafür, dass sowohl die Betätigungshebelkette 4 als auch die Verriegelungseinheit 5, 6 entweder beide funktionslos sind oder beide funktionieren.
  • Anhand einer vergleichenden Betrachtung der 1 und 2 erkennt man, dass die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 als bedarfsweise an ein Basismodul 1 bis 6 und 11 anschließbares Nachrüstmodul 8, 9, 10 ausgebildet ist. Tatsächlich umfasst das Basismodul 1 bis 6 und 11 wenigstens das bereits angesprochene Gesperre 1, 2, die Betätigungshebelkette 4 und die Verriegelungseinheit 5, 6. Dagegen handelt es sich bei dem Nachrüstmodul 8, 9, 10 um die bereits beschriebene Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10, die vorliegend im dargestellten Beispielfall und nicht einschränkend als Diebstahlsicherungsvorrichtung 8, 9, 10 ausgebildet ist.
  • Das Nachrüstmodul 8, 9, 10 verfügt über ein Nachrüstmodul-Gehäuse 10. Darüber hinaus weist das Nachrüstmodul 8, 9, 10 bzw. die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 ein Sicherungselement 9 und einen das Sicherungselement 9 beaufschlagenden Sicherungsmotor 8 auf. Bei dem Sicherungselement 9 handelt es sich um ein Kreisscheibensegment, welches mit Hilfe einer auf eine Abtriebswelle des Sicherungsmotors 8 aufgesteckten Schnecke im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt werden kann. Außerdem erkennt man, dass ein Betätigungszapfen 9a vorgesehen ist, welcher an das Sicherungselement 9 angeschlossen ist.
  • Auch das Basismodul 1 bis 6 und 11 verfügt über ein eigenes Gehäuse, das Basismodul-Gehäuse 11. Dieses Basismodul-Gehäuse 11 nimmt wenigstens das Gesperre 1, 2, die Betätigungshebelkette 4 und die Verriegelungseinheit 5, 6 auf. Sowohl das Nachrüstmodul-Gehäuse 10 als auch das Basismodul-Gehäuse 11 sind vorliegend als Kunststoffspritzgussteile ausgelegt. Außerdem lässt sich das Nachrüstmodul 8, 9, 10 auf das Basismodul 1 bis 6 und 11 aufstecken. Zu diesem Zweck ist das Nachrüstmodul-Gehäuse 10 aufsteckbar auf das Basismodul-Gehäuse 11 ausgebildet.
  • Man erkennt, dass das Nachrüstmodul-Gehäuse 10 und das Basismodul-Gehäuse 11 mit korrespondieren Zentrierelementen 12, 13, 14 ausgerüstet sind. Bei den Zentrierelementen 12, 13, 14 handelt es sich im dargestellten Beispielfall um Zapfen 12, eine Aussparung 14 sowie einen Vorsprung 13. Die Zentrierelemente 12, 13, 14 sind am jeweiligen Modul-Gehäuse 10, 11 respektive an Einbauelementen im oder am Modul-Gehäuse 10, 11 ausgebildet.
  • Tatsächlich erkennt man, dass im dargestellten Beispiel das Nachrüstmodul-Gehäuse 10 mit einer Aussparung 14 ausgerüstet ist. Dagegen finden sich die Zapfen 12 an einer Einbaustruktur 15 für das Basismodul-Gehäuse 11, die zugleich eine Steckerbuchse 16 trägt. Schließlich ist noch ein weiterer Zapfen 12 in Gestalt einer das Kupplungselement 7 aufnehmenden Drehachse realisiert. Dieser Zapfen 12 wechselwirkt mit einer entsprechend kreisförmigen Aussparung 14 am bzw. im Nachrüstmodul-Gehäuse 10. Der Vorsprung 13 findet sich schließlich an der bereits angesprochenen Einbaustruktur 15.
  • Sobald das Nachrüstmodul 8, 9, 10 bzw. die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 mit dem Basismodul 1 bis 6 und 11 vereinigt ist, das heißt in montiertem Zustand des Nachrüstmoduls 8, 9, 10, wechselwirkt der Betätigungszapfen 9a mit dem bereits besprochenen Kupplungselement 7. Zu diesem Zweck verfügt das Kupplungselement 7 über eine in 2 zu erkennende Kante 17 für den hieran angreifenden Betätigungszapfen 9a. Dadurch ist die Sicherungsvorrichtung bzw. das Nachrüstelement 8, 9, 10 in der Lage, das Kupplungselement 7 wie beschrieben gegenüber seiner Drehachse bzw. dem Zapfen 12 in eine die Betätigungshebelkette 4 mit der Verriegelungseinheit 5, 6 koppelnde Stellung und in eine diese beiden Elemente 4 und 5, 6 entkoppelnde Position zu überführen. Die erstgenannte Funktionsstellung korrespondiert dazu, dass sich die Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10 in ihrer Stellung ”aus” befindet. Die letztgenannte Funktionsstellung korrespondiert dagegen zum Zustand ”ein” der Sicherungsvorrichtung 8, 9, 10.
  • Man erkennt anhand der 2, dass das Sicherungselement 9 ebenso wie der Sicherungsmotor 8 in Überdeckung mit dem Sicherungsmodul-Gehäuse 10 angeordnet sind und von diesem getragen werden. Demgegenüber steht der Betätigungszapfen 9a seitlich vor bzw. überragt das Nachrüstmodul-Gehäuse 10 seitlich. Das ist erforderlich, damit der Betätigungszapfen 9a wie beschrieben mit dem Kupplungselement 7 in montiertem Zustand des Nachrüstmoduls 8, 9, 10 am Basismodul 1 bis 6 und 11 wechselwirken kann.
  • Wie bereits beschrieben, kann das Basismodul 1 bis 6 und 11 wahlweise mit dem Nachrüstmodul 8, 9, 10 ausgerüstet werden oder eben nicht. Sobald das Basismodul 1 bis 6 und 11 mit dem Nachrüstmodul 8, 9, 10 aufgerüstet ist, verfügt der solchermaßen realisierte Kraftfahrzeugtürverschluss über die beschriebene Diebstahlsicherungsfunktion. Ohne Nachrüstmodul 8, 9, 10 ist keine Diebstahlsicherungsfunktion gegeben bzw. muss eventuell anderweitig realisiert werden. Typischerweise benötigen Heckklappen bei Kraftfahrzeugen eine solche Diebstahlsicherungsfunktion nicht, so dass für solche Kraftfahrzeugtürverschlüsse das Nachrüstmodul 8, 9, 10 entbehrlich ist.
  • In sämtlichen Fällen wird das Basismodul-Gehäuse 11 mit Hilfe einer Basismodul-Gehäusehaube 18 verschlossen. Die Basismodul-Gehäusehaube 18 sorgt zugleich dafür, dass das auf das Basismodul 1 bis 6 und 11 aufgesteckte Nachrüstmodul 8, 9, 10 in der aufgesteckten Position gehalten wird.
  • Alternativ ist die erfindungsgemäße Lösung auch für eine elektrische Kindersicherung einseitig einsetzbar, wobei das Nachrüstmodul 8, 9, 10 die Innenbetätigung der hinteren Seitentüren blockiert oder den Innenbetätigungshebel aus der Betätigungskette auskoppelt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (15)

  1. Kraftfahrzeugtürverschluss, mit einem Gesperre (1, 2) aus im Wesentlichen Drehfalle (1) und Sperrklinke (2), ferner mit einer Betätigungshebelkette (4) sowie einer Verriegelungseinheit (5, 6), und mit einer die Betätigungshebelkette (4) und/oder die Verriegelungseinheit (5, 6) wahlweise funktionslos/funktionierend setzenden optionalen Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10), dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) als bedarfsweise an ein größtenteils das Gesperre (1, 2), die Betätigungshebelkette (4) und die Verriegelungseinheit (5, 6) umfassendes Basismodul (1 bis 6 und 11) anschließbares Nachrüstmodul (8, 9, 10) ausgebildet ist.
  2. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nachrüstmodul (8, 9, 10) mit einem Nachrüstmodul-Gehäuse (10) ausgerüstet ist.
  3. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismodul (1 bis 6 und 11) ein wenigstens das Gesperre (1, 2), die Betätigungshebelkette (4) und die Verriegelungseinheit (5, 6) aufnehmendes Basismodul-Gehäuse (11) aufweist.
  4. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Nachrüstmodul-Gehäuse (10) auf das Basismodul-Gehäuse (11) aufsteckbar ausgebildet ist.
  5. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Nachrüstmodul-Gehäuse (10) und das Basismodul-Gehäuse (11) als jeweils Kunststoffspritzgussteile ausgebildet sind.
  6. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Nachrüstmodul-Gehäuse (10) und das Basismodul-Gehäuse (11) mit korrespondierenden Zentrierelementen (12, 13, 14) ausgerüstet sind.
  7. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (12, 13, 14) als Zapfen (12) und/oder Aussparungen (14) und/oder Vorsprünge (13) ausgebildet sind.
  8. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierelemente (12, 13, 14) am jeweiligen Modul-Gehäuse (10, 11) und/oder an Einbauelementen (12) im oder am Modul-Gehäuse (10, 11) ausgebildet sind.
  9. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) ein Sicherungselement (9) und einen das Sicherungselement (9) beaufschlagenden Sicherungsmotor (10) aufweist.
  10. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (9) mit zumindest einem Betätigungszapfen (9a) ausgerüstet ist, welcher im montierten Zustand mit einem Kupplungselement (7) wechselwirkt.
  11. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungszapfen (9a) das Nachrüstmodul-Gehäuse (10) seitlich überragt.
  12. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (9) und der Sicherungsmotor (10) in Überdeckung mit dem Sicherungsmodul-Gehäuse (10) von diesem getragen werden.
  13. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungselement (7) je nach Stellung der Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) die Betätigungshebelkette (4) mit der Verriegelungseinheit (5, 6) koppelt oder voneinander entkoppelt.
  14. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) als Diebstahlsicherungsvorrichtung (8, 9, 10) oder als Kindersicherungsvorrichtung (8, 9, 10) ausgebildet ist.
  15. Verfahren zum wahlweisen Betrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses mit oder ohne Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) oder als Kindersicherungsvorrichtung (8, 9, 10), wonach ein Basismodul (1 bis 6 und 11) wenigstens ein Gesperre (1, 2) aus im Wesentlichen Drehfalle (1) und Sperrklinke (2), eine Betätigungshebelkette (4) und eine Verriegelungseinheit (5, 6) umfasst, und wonach die die Betätigungshebelkette (4) und/oder die Verriegelungseinheit (5, 6) wahlweise funktionslos/funktionierend setzende Sicherungsvorrichtung (8, 9, 10) als Nachrüstmodul (8, 9, 10) ausgebildet ist, welche bedarfsweise an das Basismodul (1 bis 6 und 11) angeschlossen wird.
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