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Die Erfindung betrifft eine Werkzeugständeranordnung für eine Profiliereinrichtung bestehend aus einem Untersatz, auf dem wenigstens ein Werkzeuge tragendes Werkzeugständerpaar angeordnet ist, wobei das Werkzeugständerpaar einen vorderen Ständer und einen hinteren Ständer aufweist, wobei jeder Ständer über eine Grundplatte an dem Untersatz befestigt ist, wobei die Grundplatte des vorderen Ständers an ihrer zu dem hinteren Ständer weisenden hinteren Stirnseite einen Klemmvorsprung aufweist, der zur Befestigung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz in ein als in vertikaler Richtung nach oben wirkender Hinterschnitt ausgebildetes Widerlager eingreift, und wobei die Grundplatte des vorderen Ständers im Bereich ihrer vorderen Stirnseite an dem Untersatz verspannt festgelegt ist.
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Derartige Profiliereinrichtungen kommen beispielsweise als Teil einer Rohrschweißanlage zum Herstellen längsnahtgeschweißter Rohre zum Einsatz. Mit einer solchen Profiliereinrichtung erfolgt beispielsweise das sukzessive Einrollen eines Blechstreifens in die gewünschte Rohrform, bevor die aneinandergrenzenden Stöße miteinander verschweißt werden.
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Eine Werkzeugständeranordnung für eine solche Profiliereinrichtung baut auf einem Untersatz auf, der als Wechselplatte ausgebildet sein kann, auf der paarweise ein oder mehrere Werkzeugständerpaare angeordnet sein können. Dabei trägt jedes Werkzeugständerpaar formgebende Werkzeuge, beispielsweise Rollen, mit denen eine Bearbeitung eines durchlaufenden Blechstreifens möglich ist. Bei Einsatz einer solchen Profiliereinrichtung als Teil einer Rohrschweißanlage können zwischen den Werkzeugständerpaaren mit den formgebenden Rollen Zwischenständerpaare angeordnet sein, die den Blechstreifen zwischen den Werkzeugständerpaaren seitlich führen.
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Um bei der Profiliereinrichtung einen Dimensionswechsel vornehmen zu können, so dass mit derselben Einrichtung ein anders konfiguriertes Profil erstellt werden kann, müssen die von den Werkzeugständerpaaren getragenen Werkzeuge ausgewechselt werden. Um eine Werkzeugständeranordnung zur Verfügung zu stellen, bei der der vordere Ständer mit seiner Grundplatte an dem Untersatz in einer Art und Weise festlegbar ist, dass der Ständer unverrückbar ist und dass dennoch der vordere Ständer auf einfache Weise von dem Untersatz gelöst und gewechselt werden kann, ist aus der
EP 1 132 156 B1 bereits bekannt, die Grundplatte des vorderen Ständers an seiner zu dem hinteren Ständer weisenden hinteren Stirnseite mit einem Klemmvorsprung auszurüsten, der zur Befestigung der Grundplatte. an dem Untersatz in einen als in vertikaler Richtung nach oben wirkender Hinterschnitt ausgebildeten und als Widerlager dienenden Unterschnitt eingreift, wobei die Grundplatte des vorderen Ständers im Bereich ihrer vorderen Stirnseite an dem Untersatz verspannt festgelegt ist.
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Bei dieser bekannten Wechselständeranordnung erfolgt eine Befestigung der Grundplatte des vorderen Ständers an seiner vorderen Stirnseite, die ohne weiteres zugänglich ist, mit wenigstens einem Spannmittel. An der der vorderen Stirnseite gegenüberliegenden hinteren Stirnseite der Grundplatte wird die Grundplatte in einem Klemmlager gehalten. Das Klemmlager wird ausgebildet durch einen in Richtung des hinteren Ständers weisenden Vorsprung der Grundplatte des vorderen Ständers, der in einen Unterschnitt an der Grundplatte des hinteren Ständers eingreift, wobei der Unterschnitt in vertikaler Richtung nach oben als Hinterschnitt wirkt. In dieser Position ist die Grundplatte und somit der vordere Ständer nach einem Verspannen der Spannmittel an dem Untersatz gehalten. Zum Lösen des vorderen Ständers brauchen lediglich die zur Festlegung seiner vorderen Seite eingesetzten Spannmittel gelöst werden. Anschließend kann der vordere Ständer mit seiner Grundplatte über eine Führung von dem Untersatz abgezogen werden, zumindest so weit, bis der Vorsprung aus dem Unterschnitt herausgebracht worden ist. Anschließend kann der vordere Ständer entweder abgehoben oder über die Führung weiter auf einen Wechselwagen verschoben werden.
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Bei der bekannten Wechselständeranordnung wird der Vorsprung an der Grundplatte des vorderen Ständers durch eine Abschrägung der Grundplatte an der hinteren Stirnseite gebildet. Der Unterschnitt an der Grundplatte des hinteren Ständers wird durch eine komplementär ausgebildete Abschrägung an dieser Grundplatte gebildet. Zur Befestigung des vorderen Ständers im Bereich des Klemmlagers wird somit die Befestigung der Grundplatte des hinteren Ständers an dem Untersatz mitgenutzt.
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Von Nachteil ist, dass die Abschrägung der Grundplatte des vorderen Ständers zur Ausbildung des Vorsprungs einerseits und die Abschrägung der Grundplatte des hinteren Ständers zur Ausbildung des Unterschnitts andererseits arbeitsaufwendig herstellbar sind und dass die erforderliche Materialwegnahme an den Grundplatten mit einem hohen Materialverlust verbunden ist. Dies führt zu entsprechend hohen Herstellungskosten der bekannten Werkzeugständeranordnung. Im Übrigen kann es bei der Montage des vorderen Ständers leicht zu Beschädigungen der Grundplatte des hinteren Ständers im Bereich der Unterschneidung mit der Gefahr von Ausbrechungen kommen. Eine sichere Befestigung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz ist dann nicht mehr gewährleistet. Bei Belastung der Ständer werden Druckkräfte auf die Grundplatten ausgeübt, die aufgrund der zusammenwirkenden Schrägen die Grundplatten auseinander drücken. Dies führt zu einer erhöhten Beanspruchung der Spannverbindung der Grundplatte des vorderen Ständers mit dem Untersatz und zu einem erhöhten Verschleiß in diesem Bereich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Werkzeugständeranordnung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass der vordere Ständer mit seiner Grundplatte an dem Untersatz unverrückbar festgelegt und in einfacher Weise von dem Untersatz zum Wechseln gelöst werden kann, wobei die Festlegung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz eine wenig arbeitsaufwendige Bearbeitung der Grundplatten mit geringem Materialverlust erfordert. Darüber hinaus soll die Festlegung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz bei geringer Belastung der Spannverbindung zwischen der Grundplatte und dem Untersatz möglich sein.
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Die vorgenannten Aufgaben werden bei einer gattungsgemäßen Werkzeugständeranordnung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass sich der Klemmvorsprung lediglich über einen Teil der Höhe der Grundplatte des vorderen Ständers erstreckt und dabei in eine das Widerlager bildende komplementär ausgebildete Vertiefung eingreift. Die Vertiefung kann an der Grundplatte des hinteren Ständers oder, vorzugsweise, in einem zwischen der Grundplatte des vorderen Ständers und der Grundplatte des hinteren Ständers angeordneten Zwischenstück vorgesehen sein.
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Im Unterschied zu der aus der
EP 1 132 156 B1 bekannten Werkzeugständeranordnung ist der Klemmvorsprung erfindungsgemäß nicht als sich über die gesamte Höhe der Grundplatte des vorderen Ständers erstreckende Abschrägung ausgebildet, die mit einer Abschrägung an der Grundplatte des hinteren Ständers zusammenwirkt. Bei der erfindungsgemäßen Werkzeugständeranordnung weist der Klemmvorsprung eine geringere Höhe als die Grundplatte auf bzw. er erstreckt sich lediglich über einen Teil der Höhe der Grundplatte. Die Ausbildung des Klemmvorsprungs an der Grundplatte des vorderen Ständers und entsprechend die Ausbildung einer Vertiefung in der Grundplatte des hinteren Ständers bzw. in dem Zwischenstück erfordert dadurch einen geringeren Arbeitsaufwand und ist mit einem erheblich geringeren Materialverlust bei der Bearbeitung der Grundplatten verbunden. Gleichwohl werden durch den in die Vertiefung eingreifenden Klemmvorsprung eine sichere Befestigung des vorderen Ständers über seine Grundplatte an dem Untersatz und eine exakte Position der Ständer relativ zueinander im (betriebsbereiten) Montagezustand gewährleistet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Klemmvorsprung an der hinterer Stirnseite der Grundplatte des vorderen Ständers im Bereich der Mittellängs- oder -querachse der Grundplatte vorgesehen. Die Höhe des Klemmvorsprungs bzw. dessen Erstreckung in vertikaler Richtung kann dabei weniger als der Hälfte, vorzugsweise weniger als einem Drittel, der Höhe der Grundplatte entsprechen. Der Klemmvorsprung und die Vertiefung sind gegenüberliegend angeordnet, so dass sich der Klemmvorsprung in einfacher Weise durch Verschieben der Grundplatte des vorderen Ständers entlang einer Führung in dem Untersatz in die Vertiefung einschieben lässt. Die Vertiefung muss dem Klemmvorsprung eine ausreichende Eingriffslänge bieten, um eine sichere Befestigung des vorderen Ständers an dem Untersatz über die Verspannung der Grundplatte des vorderen Ständers an ihrer vorderen Stirnseite und den Klemmvorsprung an ihrer hinteren Stirnseite zu gewährleisten. Bei einer anderen Ausführungsform kann auch vorgesehen sein, dass die Grundplatte des vorderen Ständers an ihrer hinteren Stirnseite einen stufenförmigen Klemmvorsprung aufweist, wobei sich der Klemmvorsprung über die obere Randkante der Grundplatte des vorderen Ständers hinaus in Richtung zur Grundplatte des hinteren Ständers erstreckt. Der Klemmvorsprung bildet dabei auf der Seite des Untersatzes einen Teil der Gesamtgrundfläche der Grundplatte des vorderen Ständers, wobei die Grundplatte vorzugsweise vollflächig, also auch mit dem Klemmvorsprung, auf dem Untersatz aufliegt.
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Wie bereits oben beschrieben, kann zwischen der Grundplatte des vorderen Ständers und der Grundplatte des hinteren Ständers ein Zwischenstück angeordnet sein, das die Vertiefung zur Ausbildung eines Klemmlagers aufweist. Das Zwischenstück kann lösbar an dem Untersatz und/oder an der Grundplatte des hinteren Ständers festgelegt sein. Im Ergebnis ist bei dieser Ausführungsform zur Festlegung der Grundplatte des vorderen Ständers keine aufwendige Bearbeitung der Grundplatte des hinteren Ständers erforderlich, sondern es wird ein Zwischenstück eingesetzt, in das der Klemmvorsprung eingreift. Über das Zwischenstück und den Klemmvorsprung liegt die Grundplatte des vorderen Ständers gegen die Grundplatte des hinteren Ständers an, wobei der Abstand zwischen dem vorderen Ständer und dem hinteren Ständer durch Einsatz eines Zwischenstücks mit bestimmter Breite beeinflussbar ist. Durch Austausch des Zwischenstücks lässt sich einem erhöhten Verschleiß an dem Zwischenstück Rechnung tragen oder es lässt sich ein anderer Abstand zwischen den Ständern vorgeben. Im Übrigen kann das Zwischenstück auch eine höhere Festigkeit aufweisen als die Grundplatte(n), so dass eine hohe Verschleißfestigkeit sichergestellt ist.
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Das Zwischenstück kann formschlüssig und, vorzugsweise, kraftschlüssig an der Grundplatte des hinteren Ständers festgesetzt sein. Hier kann die Grundplatte des hinteren Ständers an ihrer dem vorderen Ständer zugewandten vorderen Stirnseite eine Ausnehmung aufweisen, in die sich das Zwischenstück einsetzen lässt. Durch die Aussparung in der Grundplatte des hinteren Ständers wird somit ein in vertikaler Richtung nach oben wirkender Hinterschnitt ausgebildet, der als Widerlager für das Zwischenstück dient. Das Zwischenstück ist vorzugsweise spielfrei mit der Grundplatte des hinteren Ständers verbunden.
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Der Klemmvorsprung weist auf der dem hinteren Ständer zugewandten Außen- bzw. Eingriffsseite vorzugsweise eine halbkreisförmige oder keilförmige Querschnittskontur auf, so dass der Klemmvorsprung und damit die Grundplatte des vorderen Ständers beim Eingriff des Klemmvorsprungs in die Vertiefung automatisch zentriert werden. Zudem kann der Klemmvorsprung dann im Wesentlichen spielfrei in die Vertiefung eingreifen, so dass im Montagezustand eine exakte Position der Werkzeuge der Ständer relativ zueinander gewährleistet ist. Der Klemmvorsprung kann jedoch auch durch eine Stufe bzw. einen Absatz an der hinteren Stirnseite der Grundplatte des vorderen Ständers gebildet sein, wobei der eigentliche Klemmvorsprung vorzugsweise ein n-eckiges Querschnittsprofil aufweist. Es versteht sich, dass die Vertiefung entsprechend komplementär ausgebildet sein muss.
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Um das Einführen des Klemmvorsprungs in die Vertiefung zu erleichtern, kann der Klemmvorsprung an seiner dem Untersatz zugewandten Unterseite eine insbesondere als Schräge ausgebildete Freifräsung aufweisen. Die Freifräsung bewirkt, dass der Klemmvorsprung im Bereich der Vertiefung nicht vollflächig gegen das Zwischenstück bzw. gegen die Grundplatte des hinteren Ständers anliegt. Um nach oben und nach unten hin eine tragende Funktion des Klemmvorsprungs zu erreichen, ist vorzugsweise jedoch keine Freifräsung vorgesehen, so dass der Klemmvorsprung im Montagezustand im Wesentlichen vollflächig gegen das Zwischenstück bzw. die Grundplatte des hinteren Ständers im Bereich der Vertiefung anliegt.
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Zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe ist bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,. dass der Klemmvorsprung durch ein vorzugsweise an der Grundplatte des vorderen Ständers lösbar befestigtes Klemmstück gebildet wird. Der Klemmvorsprung wird erfindungsgemäß nicht als solcher durch spanende Bearbeitung aus der Grundplatte herausgearbeitet, sondern durch ein Klemmstück gebildet, das als separates Bauteil mit der Grundplatte des vorderen Ständers verbunden wird. Die Festlegung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz ist im Ergebnis bei gegenüber dem Stand der Technik deutlich geringerem Zerspanungsaufwand und geringerem Umfang der Materialwegnahme an der Grundplatte des vorderen Ständers möglich. Das Klemmstück kann als Verschleißteil in einfacher Weise ausgewechselt werden und eine im Vergleich zum Grundkörper höhere Festigkeit aufweisen.
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Im Unterschied zu der weiter oben beschriebenen Ausführungsform kann es bei der alternativen Ausführungsform der Werkzeugständeranordnung vorgesehen sein, dass sich der Klemmvorsprung über die gesamte Höhe der Grundplatte des vorderen Ständers erstreckt. Der Klemmvorsprung kann hierbei grundsätzlich auch durch eine Abschrägung an der Grundplatte des vorderen Ständers gebildet werden, so wie dies bei der
EP 1 132 156 B1 der Fall ist. Entsprechend kann an der Grundplatte des hinteren Ständers ein weiteres beispielsweise einen Unterschnitt bildendes Klemmstück formschlüssig und/oder kraftschlüssig gehalten und vorzugsweise lösbar befestigt sein. Die beiden Klemmstücke wirken dann zusammen und bilden ein Klemmlager für die Grundplatte des vorderen Ständers.
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Das Klemmstück kann formschlüssig und/oder kraftschlüssig an der Grundplatte des vorderen Ständers gehalten sein. Hier kann die Grundplatte des vorderen Ständers eine Aussparung bzw. Ausnehmung oder Vertiefung in der Art einer Nut aufweisen, in die das Klemmstück bereichsweise eingreift, und/oder über Schrauben an der Grundplatte befestigt sein. Die Aussparung, Ausnehmung oder Vertiefung in der Grundplatte bildet dann einen nach oben wirkenden Hinterschnitt und ein Widerlager für das Klemmstück, so dass eine sichere Befestigung des Klemmstücks an der Grundplatte des vorderen Ständers einerseits und eine sichere Befestigung der Grundplatte des vorderen Ständers an dem Untersatz gleichermaßen gewährleistet sind. Das Klemmstück ist hierbei vorzugsweise spielfrei an der Grundplatte des vorderen Ständers gehalten.
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Im Einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Werkzeugständeranordnung auszugestalten und weiterzubilden, wobei einerseits auf die abhängigen Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen wird. Die vorgenannten Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung sowie die nachfolgend beschriebenen Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung können unabhängig voneinander, aber auch in einer beliebigen Kombination realisiert werden. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Werkzeugständeranordnung,
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2 die in 1 dargestellte Werkzeugständeranordnung von oben und
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3 die in 1 dargestellte Werkzeugständeranordnung in einer Schnittansicht entlang der Linie A-A aus 2.
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Die 1 bis 3 zeigen eine Werkzeugständeranordnung mit wenigstens einem Werkzeugständerpaar 1 einer nicht im Einzelnen dargestellten Profiliereinrichtung zum Halten und zum Antreiben von beispielsweise zwei Werkzeugen 2, 3. Bei den Werkzeugen 2, 3 kann es sich um Rollen handeln. Mit den Werkzeugen 2, 3 lässt sich ein nicht dargestellter Blechstreifen sukzessive in eine gewünschte Form umformen, wobei der Umformvorgang Teil des Herstellungsprozesses von Rohren ist.
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Das Werkzeugständerpaar
1 weist einen vorderen Ständer
4 und einen hinteren Ständer
5 auf. Jeder Ständer
4,
5 ist gemäß
3 über eine Grundplatte
6,
7 an einem Untersatz
8 der Werkzeugständeranordnung befestigt. Der Untersatz
8 ist vorliegend als Wechselplatte ausgebildet. Die hintere Grundplatte
7 ist über Befestigungsbolzen
14, mit dem. Untersatz
8 verschraubt. Die Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4 ist in eine Führung der Wechselplatte eingreifend auf der Wechselplatte verspannt, gehalten. Die Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4 kann dazu im Bereich ihrer vorderen zugänglichen Stirnseite
9 mittels Augenschrauben
10 als Spannmittel mit dem Untersatz
8 verspannt sein. Jede Augenschraube
10 wird gebildet durch eine an einem Spannlager
11 des Untersatzes
8 durch ein Auge schwenkbar angelenkte Gewindestange
12, auf der zum Verspannender Grundplatte
6 mit dem Untersatz
8 jeweils eine Befestigungsmutter
13 aufgeschraubt ist. Die Augenschrauben
10 sind nach einem Lösen der Befestigungsmuttern
13 in Pfeilrichtung X gemäß
3 nach unten verschwenkbar, um den Wechsel des vorderen Ständers
4 zu vereinfachen. Die Schwenkachsen der Augenschrauben
10 sind wie bei der aus der
EP 1 132 156 B1 bekannten Werkzeugständeranordnung so angeordnet, dass sie ein schräges Spannen der Augenschrauben
10 ermöglichen. Zu diesem Zweck weist die Grundplatte
6 an ihrer vorderen Stirnseite
9 einen Absatz auf, auf den die Spannkraft der Befestigungsmuttern
13 wirkt, wobei der Absatz versetzt zu der Schwenkachse der Augenschrauben
10 bzw. zum Spannlager
11 angeordnet ist. Die Spannrichtung der Augenschrauben
10 weist von der Senkrechten in Richtung zum hinteren Ständer
5 ab und ist somit schräg verlaufend. Es versteht sich, dass an der Stelle von Augenschrauben
10 auch anders ausgebildete Befestigungs- bzw. Spannmittel zum Befestigen der Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4 im Bereich ihrer vorderen Stirnseite
9 an dem Untersatz
8 vorgesehen sein können.
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Die Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4 wird an der der vorderen Stirnseite
9 gegenüberliegenden hinteren Stirnseite in einem Klemmlager gehalten. Das Klemmlager wird gebildet durch einen Klemmvorsprung an der hinteren Stirnseite der Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4, der in ein als in vertikaler Richtung nach oben wirkender Hinterschnitt ausgebildetes Widerlager eingreift. Aufgrund der schräg verlaufenden Spannrichtung der Augenschrauben
10 wird bei deren. Spannen im gezeigten Montagezustand eine Spannkraft über die Grundplatte
6 des vorderen Ständers
4 zum Klemmlager hin ausgeübt. Zum Lösen der Verbindung müssen die zur Festlegung der Grundplatte
6 an ihrer vorderen Stirnseite
9 vorgesehenen Befestigungsmittel gelöst werden. Anschließend kann der vordere Ständer
4 zusammen mit der Grundplatte
6 über eine entsprechende Führung von dem Untersatz
8 abgezogen werden, so wie dies in der
EP 1 132 156 B1 beschrieben ist.
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Gemäß der gezeigten Ausführungsform wird der Klemmvorsprung gebildet durch ein Klemmstück 15, das in eine nutförmige Vertiefung der Grundplatte 6 auf deren hinterer Stirnseite eingesetzt und mit der Grundplatte 6 zusätzlich verschraubt sein kann. Durch die Nut in der Grundplatte 6 wird ein als in vertikaler Richtung nach oben und nach unten wirkender Hinterschnitt ausgebildetes Widerlager für das Klemmstück 15 geschaffen. Das Klemmstück 15 erstreckt sich in Bearbeitungsrichtung, d. h., in einer Richtung quer zu den Längsachsen der Werkzeuge 2, 3, vorzugsweise über die gesamte Erstreckung der Grundplatte 6 in einer Richtung.
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Wie sich weiter aus 3 ergibt, greift das Klemmstück 15 in eine komplementär ausgebildete Vertiefung in einem Zwischenstück 16 ein. Das Zwischenstück 16 ist dabei zwischen den Grundplatten 6, 7 angeordnet und hält diese auf Abstand. Das Zwischenstück 16 selbst ist in eine nutförmige Vertiefung der Grundplatte 7 des hinteren Ständers 5 eingesetzt und kann gegebenenfalls zusätzlich mit der Grundplatte 7 verschraubt sein. Die nutförmige Vertiefung auf der vorderen Stirnseite der Grundplatte 7 wirkt in vertikaler Richtung nach oben und nach unten als Hinterschnitt und dient als Widerlager für das Zwischenstück 16. Durch die gezeigte Anordnung von Grundplatte 6 des vorderen Ständers 4, Klemmstück 15, Zwischenstück 16 und Grundplatte 7 des hinteren Ständers 5 wird eine exakte und sichere Festlegung der Grundplatte 6 und damit des vorderen Ständers 4 an dem Untersatz 8 bei geringem Zerspanungsaufwand und geringem Materialabtrag an den Grundplatten 6, 7 gewährleistet. Das Klemmstück 15 und das Zwischenstück 16 können aus einem Vergütungsstahl mit erhöhter Festigkeit, insbesondere einem CrMo-legierten Vergütungsstahl, weiter insbesondere aus 42CrMo4, bestehen. Die Grundplatten 6, 7 dagegen können beispielsweise aus einem herkömmlichen Baustahl bestehen. Damit wird einer erhöhten Beanspruchung der Werkzeugständeranordnung im Bereich des Klemmstücks 15 und des Zwischenstücks 16 Rechnung getragen.
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Wie sich weiter aus 3 ergibt, ist das Klemmstück 15 als Halbrund ausgebildet, könnte jedoch auch als Keilspitze ausgebildet sein. Beim Einbringen des Klemmvorsprungs in die Vertiefung kommt es dabei zu einem automatischen Zentrieren der Grundplatte 6 des vorderen Ständers 4 über das Klemmstück 15, wobei ein im Wesentlichen spielfreies Eingreifen des Klemmstücks 15 in die Vertiefung möglich ist.
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Das Klemmstück 15 ist lösbar an der Grundplatte 6 gehalten. Dadurch ist es bedarfsweise, insbesondere abhängig vom Verschleiß des Klemmvorsprungs, möglich, das Klemmstück 15 auszutauschen. Das gleiche gilt für das Zwischenstück 16.
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Es versteht sich, dass die in 3 gezeigte Zuordnung von Klemmstück 15 und Zwischenstück 16 zu der Grundplatte 6 bzw. der Grundplatte 7 bedarfsweise invertiert werden kann. Es versteht sich ferner, dass dies eine entsprechende Anpassung der Aufnahmen für das Klemmstück 15 und das Zwischenstück 16 in den Grundplatten 6, 7 erforderlich machen kann. Im Übrigen ist das Zwischenstück 16 gemäß 3 über Distanzstücke auf dem Untersatz 8 abgestützt, was nicht zwingend vorgesehen sein muss. Beispielsweise kann das Zwischenstück 16 entsprechend vergrößert sein, so dass es direkt auf dem Untersatz 8 aufliegt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Werkzeugständerpaar
- 2
- Werkzeug
- 3
- Werkzeug
- 4
- vorderer Ständer
- 5
- hinterer Ständer
- 6
- Grundplatte
- 7
- Grundplatte
- 8
- Untersatz
- 9
- vordere Stirnseite
- 10
- Augenschrauben
- 11
- Spannlager
- 12
- Gewindestange
- 13
- Befestigungsmutter
- 14
- Befestigungsbolzen
- 15
- Klemmstück
- 16
- Zwischenstück
- x
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1132156 B1 [0004, 0010, 0017, 0024, 0025]