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DE102012004785A1 - Abstandhalter zum Einsetzen in mit einem Basismaterialherzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen - Google Patents

Abstandhalter zum Einsetzen in mit einem Basismaterialherzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen Download PDF

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DE102012004785A1
DE102012004785A1 DE201210004785 DE102012004785A DE102012004785A1 DE 102012004785 A1 DE102012004785 A1 DE 102012004785A1 DE 201210004785 DE201210004785 DE 201210004785 DE 102012004785 A DE102012004785 A DE 102012004785A DE 102012004785 A1 DE102012004785 A1 DE 102012004785A1
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DE
Germany
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spacer
shaft
spacer according
spacers
head
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE201210004785
Other languages
English (en)
Inventor
Daniel Ehlig
Frank Schladitz
Manfred Curbach
Matthias Rupp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
beweka Betonwerk Kahla GmbH
Technische Universitaet Dresden
Original Assignee
beweka Betonwerk Kahla GmbH
Technische Universitaet Dresden
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Publication date
Application filed by beweka Betonwerk Kahla GmbH, Technische Universitaet Dresden filed Critical beweka Betonwerk Kahla GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/16Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups
    • E04C5/168Spacers connecting parts for reinforcements and spacing the reinforcements from the form
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/16Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups
    • E04C5/20Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups of material other than metal or with only additional metal parts, e.g. concrete or plastics spacers with metal binding wires
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04C5/16Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups
    • E04C5/20Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups of material other than metal or with only additional metal parts, e.g. concrete or plastics spacers with metal binding wires
    • E04C5/203Circular and spherical spacers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Reinforcement Elements For Buildings (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Abstandhalter (1, 24, 40, 50, 53) zum Einsetzen in mit einem Basismaterial herzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen (23, 37), aufweisend – mindestens ein Distanzstück (2, 34), – mindestens einen Verbindungsstopfen (35) bei Anwesenheit von mindestens zwei Distanzstücken (2, 34), – zumindest einen Arretierhalter (3, 13) und – einen zum Arretierhalter (3, 13) angepassten und positionierten Gegenhalter (4, 13, 24), wobei das jeweilige Distanzstück (2, 34) mit zwei sich stirnseitig gegenüberliegenden Öffnungen (6) ausgebildet ist, in die zumindest der Arretierhalter (3, 4) im Fall einer Arretierung einfügbar ist, wobei der einen Schaft (9, 39, 49) aufweisende Arretierhalter (3, 4) Unebenheiten, Überhänge und/oder Vorsprünge (11, 12, 19) am jeweiligen Schaft (9, 39, 49) besitzt, die im Fall der Arretierung eine kraftschlüssige Verbindung mit zumindest einem Teil der jeweiligen Öffnung (6) des Distanzstücks (2, 34) oder dem jeweils ausgewählten und angepassten Gegenhalter (4, 13, 24) haben.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Abstandhalter zum Einsetzen in mit einem Basismaterial herzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen.
  • Textile Strukturen bestehen meist aus mehreren Lagen von sich kreuzenden Garnen. Die Garne können dabei übereinander gelegt oder auch verwebt sein. Die Garne können aus verschiedenen Materialien bestehen. Im technischen Bereich sind es meist Glas oder Carbon. Die textilen Strukturen werden immer häufiger in verschiedene Basismaterialien wie beispielsweise Kunststoffe, Harze oder Gummi oder mineralische Stoffe wie Gips, Mörtel oder Beton eingelegt. Das Einlegen der textilen Strukturen erfolgt aus konstruktiven, zum Teil optischen aber vor allem aus statischen Gründen. Werden textile Strukturen aus statischen Gründen eingelegt, werden sie meist als textile Bewehrung bezeichnet.
  • Die textile Struktur kann mehrere Garnlagen haben, die sich unter verschiedenen vordefinierten Winkeln, wie z. B. 90° und/oder 45° kreuzen oder schneiden können.
  • Wird ein Material mit mindestens einem weiteren Material verbunden, z. B. eine textile Struktur mit einem Basismaterial wie beispielsweise Kunststoffe oder mineralische Stoffe, wird oft von einem Verbundwerkstoff gesprochen. Zur besseren Definition gibt es meist auch Begriffe, die den Verbundwerkstoff genauer beschreiben. Beton in Verbindung mit einer textilen Bewehrung wird oft auch als textilbewehrter Beton, Textilbeton oder textilbewehrter Mörtel bezeichnet. Wird ein Kunststoff mit einer textilen Struktur versehen, wird oft von einem faserverstärkten oder faserbewehrten Kunststoff gesprochen.
  • Damit die textilen Strukturen im Bauteil ihre Funktion erfüllen können, ist es Zweckmäßig, sie an eine zuvor definierte Stelle/Position im Bauteil zu legen. Dabei ist es vorgesehen, die textile Struktur mit einem bestimmten/vordefinierten Abstand zur Bauteilaußenkante einzusetzen. Wenn mehrere Lagen textiler Strukturen notwendig sind, müssen diese meist auch einen bestimmten/vordefinierten Abstand untereinander besitzen.
  • Zu Herstellung von Verbundwerkstoffen, wie beispielsweise textilbewehrtem Beton, sind mehrere Herstellverfahren entwickelt worden. Dabei sind die Verfahren mit einem schichtenweisen Einbauen der textilen Struktur und des umschließenden Basismaterials verbunden. Wird beispielsweise die Herstellung von textilbewehrtem Beton in einer liegenden Schalung betrachtet, wird zunächst eine Schicht Beton eingebracht. Auf die eingebrachte Betonschicht, deren Dicke meist nur wenige Millimeter beträgt, wird anschließend eine Lage der textilen Struktur gelegt und ggf. leicht eingedrückt. Die Dicke der Betonschicht entspricht somit in etwa dem Abstand der textilen Struktur zur Bauteilaußenkante, so dass diese Betonschicht sehr exakt eingebracht werden muss. Auf die eingelegte textile Struktur wird eine weitere Betonschicht aufgetragen. Sind keine weiteren Lagen textiler Strukturen notwendig, ist die Betonschicht die letzte Schicht und muss sehr genau abgezogen werden, um wiederum den zuvor definierten Abstand der textilen Struktur zu dieser Bauteilaußenkante sicherzustellen. Sind weitere Lagen textiler Strukturen vorgesehen, so wird auf die Betonschicht eine weitere Lage der textilen Struktur aufgelegt und ggf. leicht eingedrückt. Die Dicke der zuvor eingebrachten Betonschicht entspricht dann in etwa dem Abstand der zwei textilen Strukturen. Die zuvor durchgeführten beschriebenen Vorgänge werden so oft wiederholt, bis die gewünschte Lagenanzahl erreicht ist. Den Anschluss bildet immer jeweils eine Schicht aus Beton. Das Einbringen bzw. das Auftragen des Betons kann beispielsweise per Hand oder mit Maschinen erfolgen, so dass die Verfahren meist als Laminier- oder Sprühverfahren bezeichnet werden.
  • Ein Nachteil der genannten Verfahren ist unter anderem der hohe Aufwand durch den schichtenweisen Aufbau und die hohen Anforderungen an das sehr exakte Einbringen des Betons. Nachteilig ist es auch, dass die Verfahren meist nur eine liegende Herstellung des Bauteils zulassen. Am Ende muss dabei meist eine große Fläche abgezogen werden. Durch das Abziehen werden meist nicht so hohe Genauigkeiten erreichen wie mit einer glatten Schalung. Da die textilen Strukturen nur durch das umschließende Basismaterial gehalten werden, besteht bis zur entsprechenden Aushärtung bzw. Festigkeitsentwicklung des umschließenden Basismaterials weiterhin die Gefahr des Aufschwimmens der textilen Strukturen.
  • Das erläuterte Verfahren beschreibt beispielhaft die Herstellung mit Beton als Basismaterial. Anstelle des Betons können auch andere Materialen, wie beispielsweise Kunststoffe oder mineralische Stoffe wie Gips oder Mörtel als Basismaterial genutzt werden.
  • Bei einem anderen herkömmlichen Verfahren wird die textile Struktur bzw. werden die textilen Strukturen in einer Schalung angeordnet und anschließend die Schalung mit dem Basismaterial gefüllt. Die Schalung kann eine Schalung im klassischen Sinne sein, sie kann aber auch ein angrenzendes Bauteil oder auch eine Bodenschicht sein.
  • Um das genannte Verfahren anwenden zu können, ist es zweckmäßig, dass die textilen Strukturen in der Schalung gehalten werden. Sie müssen ihre endgültige Lage im Bauteil bereits vor dem Einfüllen des umschließenden Basismaterials erhalten. Es ist zweckmäßig, den Abstand zwischen textilen Strukturen und den Bauteilaußenkanten sowie zwischen den textilen Strukturen untereinander einzustellen und den Abstand vor sowie beim Einfüllen des umschließenden Basismaterials bis zur entsprechenden Festigkeitsentwicklung des umschließenden Basismaterials sicherzustellen. Um die Abstände sicherzustellen, sind Abstandhalter zwischen den textilen Strukturen und den Bauteilaußenkanten sowie den textilen Strukturen untereinander notwendig. Es wird eingeschätzt, dass derartige Abstandhalter derzeit noch nicht verfügbar sind. Um das Verfahren mit einer Abstandsausbildung dennoch anwenden zu können, werden Stücke aus verschiedenen Materialien, wie beispielsweise Beton oder Kunststoff zwischen die textilen Strukturen sowie die textilen Strukturen und die Schalung gelegt oder an diese angeklebt. Die Realisierung der erforderlichen frei dimensioniert gewählten Abstandshalter ist prinzipiell jederzeit möglich. Die bisher verwendeten Stücke sind jedoch nicht definiert, ihre Anwendung ist nicht besonders handlich und ihre vorgegebene Position kann nicht ohne Weiteres gewährleistet bzw. reproduziert werden. Um unter anderem die Probleme bei der Sicherstellung der Abstände zu minimieren, werden textile Strukturen auch als sogenannte 3D-Textilien hergestellt.
  • Hier werden die Abstände zwischen den einzelnen Lagen der textilen Strukturen durch zahlreiche angeordnete Fäden sichergestellt. Bei den 3D-Textilien besteht das Problem in der unzureichenden Penetration der 3D-Struktur durch das umschließende Basismaterial (z. B. des Betons) und damit dem schlechten Verbundverhalten mit dem umschließenden Basismaterial. Problematisch ist auch die fehlende Lagesicherheit der textilen Struktur gegenüber der Schalung. Außerdem sind die Dicke der 3D-Stuktur und damit z. B. der Abstand zwischen den textilen Bewehrungen bereits vor der Herstellung der 3D-Stuktur festzulegen und der Abstand kann nachträglich nur sehr eingeschränkt verändert werden. Des Weiteren ist die Herstellung sehr kostenintensiv und wichtige konstruktive Details wie beispielsweise Überlappungen der textilen Strukturen sind nur schwer möglich.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Abstandhalter zum Einsetzen in mit einem Basismaterial herzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen anzugeben, die derart geeignet ausgebildet sind, dass sie
    • • die definierten Abstände und somit die Lage der textilen Strukturen sicherstellen,
    • • sehr filigran sind, um keine Fehlstelle im Bauteil darzustellen,
    • • an den textilen Strukturen einfach und sicher fixiert werden können,
    • • für die unterschiedliche Abstände zwischen den textilen Strukturen und den Bauteilaußenkanten und den textilen Strukturen untereinander kombiniert werden können,
    • • sich auf den Bauteilaußenseiten meist nicht abzeichnen,
    • • preiswert sind,
    • • leicht und sicher handhabbar sind,
    • • in großen Stückzahlen vorproduziert werden können,
    und so die Sicherstellung der vordefinierten Lagen textiler Strukturen zum Beispiel in der Schalung oder im Bezug zu anderen Bauteilen erreicht werden kann.
  • Die Aufgabe wird zumindest mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der Abstandhalter zum Einsetzen in mit einem Basismaterial herzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen, weist
    • – mindestens ein Distanzstück,
    • – mindestens einen Verbindungsstopfen bei Anwesenheit von mindestens zwei Distanzstücken,
    • – zumindest einen Arretierhalter und
    • – einen zum Arretierhalter angepassten und positionierten Gegenhalter,
    wobei das jeweilige Distanzstück mit zwei sich stirnseitig gegenüberliegenden Öffnungen ausgebildet ist, in die zumindest der Arretierhalter im Fall einer Arretierung einfügbar ist, wobei der einen Schaft aufweisende Arretierhalter Unebenheiten, Überhänge und/oder Vorsprünge am jeweiligen Schaft besitzt, die im Fall der Arretierung eine kraftschlüssige Verbindung mit zumindest einem Teil der jeweiligen Öffnung des Distanzstücks oder dem jeweils ausgewählten und angepassten Gegenhalter haben.
  • Der Gegenhalter kann ein zweiter Arretierhalter oder ein Ringstück oder ein Distanzstück sein. Die Unebenheiten, Überhänge, Vorsprünge am Schaft der Arretierhalter können zumindest eine Lamellenanordnung mit mindestens einer vom Schaft abstehenden Lamelle darstellen. Ein Distanzstück kann einen festen Körper mit zwei stirnseitig ausgebildeten ebenen Flächen und zumindest mit einem zur Körperachse ausgebildeten Loch zur Einführung eines Arretierhalters darstellen.
  • Die Arretierhalter können als Arretierzapfen ausgebildet sein, die jeweils aus einem hutartigen Kopf, aus einem am Kopf befestigten, längs der Kopf-/Schaftachse ausgebildeten Schaft und aus zumindest einem Paar am Schaft angebundener, sich gegenüberliegender, elastischer Lamellenanordnungen bestehen, wobei Schaft und Lamellenanordnungen die Form einer Garbe haben und die Lamellenanordnungen aus mindestens einer zum Kopf gerichteten, geneigten Lamelle,
    wobei der Verbindungsstopfen für die Verbindung der beiden Distanzstücke untereinander vorgesehen ist und einen Schaft aufweist, an dem zumindest eine Garbe mit entgegengesetzt geneigten elastischen Lamellenanordnungen angeordnet ist,
    wobei der zur Kopf-/Schaftachse senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser des Lamellenkranzes der Garbe durch die geneigte Ausbildung der elastischen Lamellen der Lamellenanordnungen größer als der Durchmesser des Loches des Distanzstücks ist, so dass nach Einschub der Arretierzapfen in das Durchgangsloch die Arretierzapfen fixiert sind, und
    wobei die Unterfläche des Kopfes des Arretierzapfens und die dem Arretierzapfen zugewandte Stirnfläche des Distanzstücks zur Arretierung zumindest von zwei am Distanzstück anliegenden Lagen der textilen Bewehrung dienen.
  • Die Abstandhalter können aus verschiedenen Materialien, wie Kunststoffe, aus mineralischen Materialien, wie Beton oder Metalle, in verschiedenen Größen, Farben und Formen vorgefertigt sein, so dass jederzeit jeder vordefinierte Abstand A zwischen den textilen Bewehrungslagen und zur Außenfläche des Bauteils einstellbar ist.
  • Eine Lage kann aus zwei sich kreuzenden Garnen bestehen, so dass sich jeweils weitgehend übereinander liegende Freiflächen in der Lage ausbilden, deren jeweiliger Abstand a, b zwischen zwei benachbarten Garnen zumindest gleich klein ist wie die jeweilige Unterfläche des Kopfes ist.
  • Die Lamellen können durch ihre Flexibilität nach ihrem Einschub in das jeweilige Loch verbogen sein und durch die in ihnen erzeugte Biegespannung die Arretierzapfen zum klemmenden kraftschlüssigen Arretieren an der jeweiligen Wandung des Lochs bringen.
  • Die jeweiligen Paare der sich gegenüberliegenden Lamellenanordnungen können am jeweiligen Schaft fischgrätenartig oder zapfenartig ausgebildet sein. Ein Arretierzapfen kann mit Fischgrätenausbildung sowohl ein einziges fischgrätenartiges Paar als auch zwei fischgrätenartige Paare aufweisen, wobei bei zwei vorhandenen fischgrätenartigen Paaren die beiden Paare um einen Winkel von 90° um die Kopf-/Schaftachse gedreht am Schaft angeordnet sind.
  • Der Abstandhalter kann im Wesentlichen aus
    • – dem ersten Distanzstück und einem zweiten Distanzstück,
    • – einem Verbindungsstapfen für die Verbindung der beiden Distanzstücke untereinander,
    • – einem ersten Arretierhalter/-zapfen und
    • – einem zweiten Arretierhalter/-zapfen
    bestehen,
    wobei die Distanzstücke jeweils einen festen Körper mit zwei stirnseitig quer zur Körperachse ausgebildeten ebenen Stirnflächen und einem zur Körperachse ausgebildeten Durchgangsloch darstellen, wobei die Distanzstücke eine längs ihrer jeweiligen Distanzstückachse vorgegebene gleiche oder unterschiedliche Höhe/Länge L1, L2 aufweisen,
    wobei die Arretierzapfen jeweils aus einem hutartigen Kopf, aus einem am Kopf befestigten, längs der zentralen Kopf-/Schaftachse ausgebildeten Schaft und aus zumindest einem Paar am Schaft angebundener, sich gegenüberliegender flexibler; elastischer Lamellenanordnungen besteht, wobei Schaft und Lamellenanordnungen die Form einer Garbe haben,
    wobei der Verbindungsstopfen für die Verbindung der beiden Distanzstücke untereinander vorgesehen ist und einen Schaft aufweist, an dem zumindest eine Garbe mit entgegengesetzt geneigten elastischen Lamellenanordnungen angeordnet sind,
    wobei der zur Kopf-/Schaftachse senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser der Garbe durch die elastische Ausbildung der Lamellen der Lamellenanordnungen größer als der Durchmesser des Loches ist, so dass nach Einschub der Arretierzapfen in das Loch eine dortige Arretierung der Arretierzapfen vorhanden ist, und
    wobei die jeweilige Unterfläche des Kopfes der Arretierzapfen und die dem Arretierzapfen zugewandte Flächen der Distanzstücke zur Arretierung der Lagen der textilen Bewehrung vorgesehen sind.
  • Die Distanzstücke können als feste Körper mit zwei ebenen, sich gegenüberliegenden Stirnflächen ausgebildet sein, die etwa mittig/zentral ein Loch mit einer Tiefe aufweisen, die zumindest die Länge des Schaftes eines darin einsteckbaren Arretierzapfens aufweist, wobei im Fall, dass die beiden sich gegenüberliegenden Stirnflächen eines Distanzstückes parallel zueinander liegen, die beiden Löcher zu einem Durchgangsloch verbunden und ausgebildet sind.
  • Zwischen den beiden Garben des Verbindungsstopfens kann eine Distanz vorhanden sein, deren Länge etwa der Dicke der beiden Garne entspricht.
  • Die Arretierhalter können mit einem jeweils durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft zwischen zwei Lagen der textilen Bewehrung aus Garnen versehen sein.
  • Durch den durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft können die Arretierhalter nur ein zum Kopf gerichtetes fischgrätenartiges Paar oder eine Einzel-Garbe von zwei Lamellenanordnungen aufweisen, wobei vorzugsweise die Breite B des Freischnittes des Schaftes zumindest der Dicke D des Garns entspricht.
  • Für eine Ausbildung und Auswahl der Arretierzapfen eines Abstandhalters kann die Größe der jeweiligen Unterfläche des Kopfes sein, wobei die jeweiligen Durchmesser der Kreisflächen oder die Rechteckseiten der Rechteckflächen des Kopfes größer als die Distanzen a, b der von den Freiflächen gebildeten Garne sind, so dass die Garne in den Zwischenräumen zwischen den Unterflächen der Köpfe und den jeweils zugewandten Stirnflächen der Distanzstücke arretierbar sind.
  • Die Länge der Schalte sowie die Anzahl der zu einer Garbe gehörenden Lamellenanordnungen sowie dann die Anzahl der nebeneinander angeordneten elastischen Lamellen können variieren.
  • Der Schaft kann garndickengerecht einen längs der Kopf-/Schaftachse geführten Freischnitt aufweisen, so dass ein Garn in den Freischnitt einbezogen und somit eine Halterung des Arretierzapfens zur Bewehrung erreichbar ist.
  • Ein Distanzstück kann aus einem festen Körper mit zumindest einem definierten Querschnitt und einem vorgegebenen Material bestehen, dessen Oberfläche rau und/oder glatt ist und dessen Stirnflächen eben, konvex oder konkav sind sowie ein Loch in den zugehörigen Stirnflächen, durchgehend oder begrenzt möglich, enthält.
  • Eine Verbindung mehrerer Distanzstücke kann parallel zur Ebene der textilen Strukturen untereinander mittels Stabverbindungen, Schnüre, oder Gitterstrukturen vorhanden sein.
  • Die Distanzstücke der Abstandhalter können sowohl in der Form der Umrandung im Querschnitt als auch in der Form des zentralen Loches unterschiedlich ausgebildet und kombiniert sein.
  • Die Formen der Distanzstücke können quaderförmig, zylinderfömig, hyperbelförmig sowie Kombinationen davon sein.
  • Die Distanzstücke können über die gesamte Höhe/Länge L1, L2 einen einheitlichen oder veränderlichen Querschnitt haben, wobei im zentralen Bereich des Distanzstücks ein Loch für die Halterung der Arretierzapfen und der Verbindungsstopfen vorgesehen ist, wobei die Höhe/Länge L1, L2 der Distanzstücke den späteren Abstand zwischen den textilen Strukturen definiert.
  • Ein Arretierhalter kann zumindest aus Kopf und Schaft bestehen, wobei der Kopf in seiner Höhe die Basismaterialdeckung definiert und divergierend oder verjüngend geformt sein kann, und wobei der Schaft eine Querschnittsform in Abstimmung mit dem dazugehörigen Distanzstück hat.
  • Der Schaft des Arretierhalters kann einen Vollquerschnitt für die Anordnung zwischen Textilgarnen aufweist oder einen Einschnitt/Spalt besitzen, welcher mindestens der Textilgarndicke entspricht, um eine Anordnung über ein Textilgarn zu ermöglichen, oder eine Verbindungseigenschaft besitzt, die auf das zugehörige Distanzstück mit Vorsprüngen wie Lamellen, Zähne oder Kleber abgestimmt ist.
  • Eine textile Lage kann aus mindestens zwei sich kreuzenden Garnen bestehen, so dass sich jeweils weitgehend übereinander liegende Freiflächen in der Lage ausbilden, deren jeweiliger Abstand a, b zwischen zwei benachbarten Garnen zumindest gleich klein ist wie die jeweilige Unterfläche des hutartigen Kopfes ist.
  • Für eine Ausbildung und Auswahl der Arretierzapfen eines Abstandhalters kann die Größe der jeweiligen Unterfläche des Kopfes sein, wobei die jeweiligen Durchmesser der Kreisflächen oder die Rechteckseiten der Rechteckflächen des Kopfes größer als die Distanzen a, b der von den Freiflächen gebildeten Garne sind, so dass die Garne in den Zwischenräumen zwischen den Unterflächen der Kopfe und den jeweils zugewandten Stirnflächen der Distanzstücke arretierbar sind.
  • In Falle, wenn Lamellen als Verbindungseigenschaft angeordnet sind, sind die Lamellen durch ihre Flexibilität nach ihrem Einschub in das jeweilige Loch verbogen und durch die in ihnen erzeugte Biegespannung die Arretierzapfen zum Arretieren an der jeweiligen Wandung des Lochs bringen.
  • Im Falle, wenn Lamellen als Verbindungseigenschaft angeordnet sind, sind die jeweiligen Paare der sich gegenüberliegenden Lamellenanordnungen am jeweiligen Schaft fischgratenartig oder zapfenartig ausgebildet.
  • Der Schaft kann garndickengerecht einen längs der Kopf-/Schaftachse geführten Freischnitt aufweisen, so dass ein Garn in den Freischnitt einbezogen und somit eine Halterung des Arretierzapfens zur textilen Struktur erreichbar ist.
  • Durch den durchgängig freigeschnittenen mindestens zweiteiligen Schaft können die Arretierzapfen nur ein zum Kopf gerichtetes fischgrätenartiges Paar oder eine Einzel-Garbe von zwei Lamellenanordnungen aufweisen, wobei vorzugsweise die Breite B des Freischnittes des Schaftes zumindest der Dicke D des Garns entspricht.
  • Zwischen textiler Bewehrung und Schalungsgrenze oder Bauteilaußenfläche kann zumindest ein Abstandhalter einen definierten Abstand der textilen Struktur zur Schalungsgrenze oder Bauteilaußenfläche ausbilden.
  • Die Arretierhalter können einen Kopf besitzen, der nach oben hin spitz zuläuft, so dass sich die Oberfläche des herzustellenden Bauteils ohne sichtbaren Abstandhalter abzeichnet, wobei die Höhe des Kopfes dem späteren Abstand zwischen der textilen Struktur und der Bauteilaußenfläche/Schalungsgrenze entspricht.
  • Die Verbindungsstopfen können vorrangig aus Kunststoff sein, um die Flexibilität/Elastizität der Lamellen auszubilden.
  • Die Distanzstücke können vorrangig aus einem mineralischen Material sein.
  • Ein Verbindungsstopfen kann zwei Distanzstücke verbinden.
  • Zwischen den beiden Garben des Verbindungsstopfens kann eine Distanz vorhanden sein, deren Länge etwa der Dicke D der beiden Garne entspricht.
  • Ein Distanzstück kann als ein Ringstück ausgebildet sein, dessen Höhe L zumindest so groß wie die Schaftlänge eines Abstandhalters ist.
  • Die Schalte der Arretierzapfen und die Schalte der Verbindungsstopfen können hervorragende Unebenheiten aufweisen.
  • Die Unebenheiten am Schaft können zumindest Lamellen, Vorsprünge, Verzahnungen, Zacken, Widerhaken oder Verdickungen sein.
  • Der Kopf kann eine hutförmige Ausbildung haben, die eine Verdickung oder einen Einschnitt, für die Verbindung mit einem Basismaterial, erhält.
  • Der Kopf des Arretierhalters kann im oberen Bereich verjüngend oder aufweitend ausgebildet sein. Die aufweitende Ausbildung ist u. a. für die Auflagerung auf weichen Untergrund geeignet.
  • Die Stirnflächen der Distanzstücke können eben, konkav oder konvex ausgebildet sein.
  • Somit kann die Kontaktfläche mit dem Textil verringert und ein ggf. durch den Kontakt störender Einfluss deutlich minimiert werden. Die Kanten der Stirnflächen brauchen nicht auf einer Ebene liegen.
  • Bei einer Lage textiler Struktur kann ein Arretierhalter mit einem Ringstück kombiniert sein, das einem kurzen Distanzstück entspricht.
  • Bei zwei Lagen textiler Strukturen kann ein Arretierhalter, welcher einen längeren Schaft besitzt, mit einem Distanzstück sowie einem Ringstück kombiniert sein, wobei die Gesamtlänge des Arretierhalters der späteren Bauteildicke entspricht, wobei der Arretierhalter durch die erste textile Struktur, das Distanzstück und durch die zweite textile Struktur geführt und anschließend mit den Ringstück verklemmt versehen ist.
  • Ein Arretierzapfen, welcher einen entsprechend langen Schaft besitzt, kann mit einem Ringstück kombiniert sein und so auch für 3D-Strukturen einsetzbar ist.
  • Somit kann auch bei 3D-Strukturen, bei denen der Abstand der textilen Strukturen untereinander durch Stützfäden vorgegeben ist, der Abstand zwischen Bauteilaußenkante und textiler Struktur sichergestellt werden. Das Ringstück kann entsprechend weit auf den Arretierhalter/-zapfen aufgeschoben sein, so dass der bei der Herstellung der 3D-Strukturen vorgesehene Abstand der textilen Strukturen untereinander verkleinert werden kann. Dabei werden die Stützfäden verformt, wobei ein entsprechend kurzer Arretierhalter verwendet wird, wobei der bei der Herstellung der 3D-Strukturen vorgesehene Abstand der textilen Strukturen untereinander verkleinert werden kann. Dabei werden die Stützfäden verformt.
  • Die Distanzstücke können eine aufgelöste/gitterartige Struktur, die aus einzelnen stabähnlichen Elementen besteht, aufweisen, wobei die Elemente so angeordnet sind, dass das Distanzstück mindestens einen Arretierhalter über stirnseitige Öffnungen aufnimmt. Die Distanzstücke können aus zwei parallel angeordneten ringförmigen Öffnungen, die durch mehrere Stäbe miteinander verbunden sein, bestehen.
  • Die Stäbe, die die zwei ringförmigen Öffnungen verbinden, gerade, können abgewinkelt oder gebogen sein. Die Oberfläche der kompakten, aber auch aufgelöste/gitterartige Distanzstücke können glatte oder für den besseren Verbund mit den einzubringenden Basismaterial rau oder verzahnt ausgebildet sein.
  • Zur Anordnung mehrerer Abstandshalter oder zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Abstandes der Abstandshalter untereinander oder zur frühzeitigen Anpassung der Bewehrung können die Distanzstücke in eine gitterartige oder netzartige Verbindungsstruktur eingebracht sein, wobei die Verbindungsstruktur über mehrere Öffnungen, die mit stabförmigen Elementen verbunden sind, verfügen, wobei die Verbindungsstruktur eine ebene, gekrümmte oder unebene Struktur aufweist.
  • Somit kann u. a. die Form des späteren Elementes bereits in der Verbindungsstruktur abgebildet sein. In der Verbindungsstruktur können gleiche oder unterschiedliche Distanzstücke untergebracht sein.
  • Für den gewünschten Abstand zwischen den Lagen der textilen Bewehrung sowie der textilen Bewehrung und den Fertigteilaußenflächen/Schalungsgrenzen, den sogenannten Betondeckungen, werden die erfindungsgemäßen Arretierzapfen mit entsprechender Größe und Distanzstücke mit entsprechender Größe für den Abstand zwischen den textilen Bewehrungen gewählt. Die Distanzstücke können in regelmäßigen, aber auch in unregelmäßigen Abständen voneinander mit den textilen Bewehrungen verbunden werden. Die variierende Fertigteildicke stellt kein Problem dar, da die Distanzstücke mit der vorgegebenen Größe gewählt werden können. Somit können die gewünschten Lagenabstände eingestellt und die finale textile Bewehrung in der gewünschten Position gehalten werden.
  • Die z. B. mit Betongießen hergestellten Textilbetonfertigteile weisen somit Abstandhalter auf,
    • – die einfach zu handhaben sind,
    • – bei denen alle Abstände zwischen den Bewehrungslagen frei gewählt werden können,
    • – die für jede beliebige textile Bewehrung genutzt werden können, die sowohl bei der Herstellung der textilen Bewehrungen, aber vor allem nachträglich jederzeit, in beliebiger Anzahl angeordnet werden können,
    • – die für eine beliebige Lagenanzahl einbringbar ausgebildet sind und
    • – die ohne zusätzliche Mittel lagesicher an der textilen Bewehrung befestigt werden können.
  • Wesentliche Vorteile sind somit unter anderem eine einfache und kostengünstige Herstellung von Textilbetonfertigteilen.
  • Die Komponenten der Abstandhalter können aus verschiedenen Materialien, wie z. B. Kunststoffen, mineralischen Materialien wie Beton und auch aus Metallen bestehen.
  • Sie können sogar in faserverstärkten Kunststoffen eingesetzt werden.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird mittels Ausführungsbeispielen und anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung von Komponenten eines Abstandhalters mit einem Distanzstück und jeweils zwei Arretierzapfen an textilen Bewehrungen für Bauteile, insbesondere Textilbetonfertigteile,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines zwischen zwei Lagen der textilen Bewehrung eingebrachten Abstandhalters,
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung eines Abstandhalters zwischen zwei Lagen der textilen Bewehrung aus Garnen und zwischen zwei Bauteilaußenseiten, wobei 3a eine zu 3 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten des Abstandhalters vorhandene Explosionsdarstellung zeigt,
  • 4 eine schematische schnittartige Darstellung eines Abstandhalters zwischen drei Lagen der textilen Bewehrung aus Garnen und zwischen zwei Bauteilaußenkanten, wobei 4a eine zu 4 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten des Abstandhalters vorhandene Explosionsdarstellung zeigt,
  • 5 eine schematische schnittartige Darstellung eines Abstandhalters mit durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft zwischen zwei Lagen der textilen Bewehrung aus Garnen, wobei 5a eine zu 5 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten des Abstandhalters vorhandene Explosionsdarstellung zeigt, und wobei 5b eine Position des Abstandhalters zwischen den Freiräumen der Garnlagen zeigt.
  • 6 eine schematische schnittartige Darstellung eines Abstandhalters, die einen durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft der aufweisen und somit einen Verbindungsstopfen zwischen drei Lagen der textilen Bewehrung aus Garnen, wobei 6a eine zu 6 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten des Abstandhalters vorhandene Explosionsdarstellung zeigt,
  • 7a mehrere Varianten der Arretierzapfen von Abstandhaltern in Draufsichten,
  • 7b mehrere Varianten der Arretierzapfen von Abstandhaltern in Ansichten,
  • 8a mehrere Varianten des Distanzstückes von Abstandhaltern in Draufsichten,
  • 8b mehrere Varianten der Distanzstückes von Abstandhaltern in Ansichten,
  • 9 mehrere Varianten der Verbindungsstopfen mit einteiligem Schaft und zweiteiligem Schaft von Abstandhaltern,
  • 10 eine schematische Darstellung eines Abstandhalters zur Schalungsgrenze oder zur Fertigteilaußenfläche, wobei 10a eine Explosionsdarstellung des Abstandhalters zur halternden Lage zeigt,
  • 11 eine Darstellung eines Ringstückes, dessen Höhe geringer als die mit den Vorsprüngen bzw. Unebenheiten versehenen Schäfte der Arretierzapfen sind,
  • 12 eine Darstellung eines Doppelringstückes mit runder mittiger Öffnung für das Einstecken eines z. B. rundschaftigen Arretierungszapfens,
  • 13 eine Darstellung eines Ring-Viereck-Stückes mit viereckiger Öffnung zum Einstecken eines im Querschnitt viereckigen Arretierzapfens,
  • 14 eine Darstellung einer Anwendung eines Arretierzapfens und eines Ringstückes gemäß 11 mit einer Lage zwischen zwei Bauteilaußenflächen, wobei 14a eine Explosionsdarstellung des Abstandhalters mit einer Garnlage zeigt,
  • 15 eine Darstellung eines ständerartigen Distanzstückes mit zwei Längsstreben, die jeweils stirnseitig ein Doppelringstück gemäß 12 tragen,
  • 16 eine Darstellung eines zweiten ständerartigen Distanzstückes mit vier Längsstreben und mit axial versenkten Öffnungen zum Einstecken der Arretierzapfen,
  • 17 eine Darstellung eines dritten ständerartigen Distanzstückes mit vier Längsstreben und stirnseitig eines Doppelringstückes gemäß 12,
  • 18 eine schnittartige Darstellung eines Abstandhalters zwischen zwei Garnlagen mit einem langen Schaft, der durch das Distanzstück hindurchreicht und auf der Gegenseite des Distanzstückes zur zweiten Lage mit einem Ringstück gemäß 11 arretiert wird, wobei 18a eine Explosionsdarstellung des Arretierzapfens zeigt,
  • 19 eine schnittartige Darstellung eines Abstandhalters gemäß 18, aber ohne Distanzstück, sondern mit zwischen den Lagen verbundenen Stützfäden unter Arretierung der Garnanlagen mit einem die zweite Lage halternden Ringstück gemäß 11, wobei 19a eine Explosionsdarstellung des Abstandhalters zeigt, und 19b ein einen geringeren Abstand zwischen den Lagen vorgegeben sind, zeigt, und
  • 20 eine Darstellung eines aus zwei Teilen bestehenden Kopfes von Arretierzapfen, wobei die Köpfe aus kugelförmigen, quaderförmigen oder scheibenförmigen Halsanschlüssen sowie darüber stülpbaren schnappbaren und lösbaren Hüten, deren innere Freiräume den Halsanschlüssen angepasst sind, bestehen,
  • 21 eine Darstellung eines aus Distanzstück und jeweils stirnseitig am Distanzstück vorhandenen Arretierhalter bestehenden Abstandhalters, wobei 21a die Abstandshalterung zwischen zwei Lagen einerseits und zwischen zwei Bauteilaußenflächen andererseits sowie wobei 21 b in vergrößerter Darstellung einen dem Garn zugeordnete und die Lage umgebenden Abstandhalter zeigen, und
  • 22 eine Darstellung eines Abstandhalters aus Distanzstück und jeweils stirnseitig am Distanzstück vorhandenen Arretierhalters bestehenden Abstandhalters nach 21, wobei 22a einen Arretierhalter ein Verschlussteil mit einem steifen Teil mit einem ersten Rastelelement und einem bewegbaren Teil mit einem zweiten Rastelement darstellt, wobei das bewegbare Teil gemäß 22b bei der Herstellung eines Abstandes und bei einer Umfassung der Lage in eine Verrasterung mit dem ersten Rastelement geführt ist, und das bewegbare Teil einen vorgegebenen Vorsprung zur Abstandshalterung zu Bauteilaußenflächen aufweist.
  • Im Folgenden werden die 1 und 2 gemeinsam betrachtet. In 1 sind in einer perspektivischen Darstellung die jeweiligen Komponenten eines Abstandhalters 1 an einer in 2 gezeigten textilen Bewehrung 23 für Textilbetonfertigteile gezeigt, wobei der Abstandhalter 1 zumindest umfasst
    • – ein Distanzstück 2,
    • – einen ersten Arretierzapfen 3, 13 und
    • – einen zum ersten Arretierhalter 3, 13 angepassten und positionierten Gegenhalter 4, 13 in Form eines zweiten Arretierhalters,
    wobei das Distanzstück 2 einen vollzylinderförmigen festen Körper mit einem zur Körperachse 5 ausgebildeten zentral angeordneten Loch 6 darstellt,
    wobei die Arretierzapfen 3 und 4 jeweils aus einem hutartigen Kopf 7, aus einem am Kopf 7 befestigten, längs der Kopfachse 8 ausgebildeten einteiligen Schaft 9 und aus zumindest einem Paar 10 am einteiligen Schaft 9 angebundener, sich gegenüberliegender flexibler, elastischer Lamellenanordnungen 11, 12 besteht, wobei Schaft 9 und Lamellenanordnungen 11, 12 die Form einer Garbe haben,
    wobei der zur Kopf-/Schaftachse 8 senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser 14 der Garbe durch eine geneigte Ausbildung der elastischen Lamellen 15, 16, 17, 18 der Lamellenanordnungen 11, 12 größer als der Durchmesser 51 des durchgängigen Loches 6 ist, so dass ein Einschub der Arretierzapfen 3, 4 in das Loch 6 mit einer dortigen Halterung der Arretierzapfen 3, 4 möglich ist, und
    wobei, wie in 2 dargestellt ist, die jeweilige Unterfläche 20 des Kopfes 7 des Arretierzapfens 3 und 4 und die dem Arretierzapfen 3 und 4 zugewandte Flächen 31, 32 des Distanzstücks 2 zur Arretierung der Lage 21 und/oder die Lage 22 der textilen Bewehrung 23 dienen.
  • Die Lamellen 15, 16, 17, 18 sind unter einem Winkel kleiner als 90° zum Schaft 9 geneigt, wobei die geneigten Enden der elastischen Lamellen 15, 16, 17, 18 zum Kopf gerichtet 7 sind.
  • In 2 ist eine perspektivische Darstellung von zwischen zwei Lagen 21 und 22 der textilen Bewehrung 23 eingebrachten Abstandhaltern 1 und 24 gezeigt. Die Lage 21 besteht aus zwei sich kreuzenden Garnen 25 und 26, die Lage 22 besteht aus zwei sich kreuzenden Garnen 27 und 28, so dass sich jeweils weitgehend übereinander liegende Freiflächen 29 in der Lage 21 oder Freiflächen 30 in der Lage 22 ausbilden, deren jeweiliger Abstand a, b zwischen zwei benachbarten Garnen z. B. 27a, 27b oder 28a, 28b zumindest gleich klein wie die jeweilige Unterfläche 20 des hutartigen Kopfes 7 ist. In 2 ist vom Abstandhalter 1 nur das Distanzstück 2 und der obere Arretierzapfen 3 zu sehen. Der die untere Lage 22 am Distanzstück 2 arretierende, untere Arretierzapfen 4 ist dagegen durch das Distanzstück 2 verdeckt.
  • In 3 ist eine schematische Schnittdarstellung I-I gemäß 2 des Abstandhalters 1 (entspricht Abstandhalter 24) zwischen zwei Lagen 21 und 22 der textilen Bewehrung 23 aus Garnen gezeigt, wobei 3a eine zu 3 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten vorhandene Explosionsdarstellung zeigt. Die zusammenfügbaren Komponenten sind das die Distanz A zwischen den Lagen 21, 22 definierende Distanzstück 4 plus Dicke D des Garns 25, der obere Arretierzapfen 3 und der untere Arretierzapfen 4. Die Lage 21 weist die sich kreuzenden Garne 25, 26 und die Lage 22 weist die sich kreuzenden Garne 27, 28 auf. Zwischen den beiden Lagen 21, 22 befindet sich das Distanzstück 2, das Kontakt zu den Garnen 25 und 28 hat. Die in der Explosionsdarstellung in 3a vorhandenen geneigt ausgerichteten, zueinander beabstandeten Lamellen, z. B. 15, 16, 17, 18 sind durch ihre Flexibilität nach ihrem Einschub in das jeweilige Durchgangsloch 6 verbogen und bringen durch die in ihnen erzeugte Biegespannung die Arretierzapfen 3, 4 zum Arretieren an der jeweiligen Wandung des Durchgangslochs 6. Die jeweiligen Paare 10 der sich gegenüberliegenden Lamellenanordnungen 11, 12 am jeweiligen Schaft 9 können z. B. fischgrätenartig oder zapfenartig ausgebildet sein. Damit kann ein Arretierzapfen mit Fischgrätenausbildung sowohl ein einiges fischgrätenartiges Paar 10 als auch zwei fischgrätenartige Paare 10 aufweisen, wobei bei zwei vorhandenen fischgrätenartigen Paaren 10 (Lamellenkranz) an einem Schaft 9 die beiden Paare 10 um einen Winkel von 90° um die Kopf-/Schaftachse 8 gedreht angeordnet sind.
  • In 4 ist eine den 3, 3a ähnliche schematische Schnittdarstellung eines zweistückigen Abstandhalters 40 zwischen drei Lagen 21, 22, 36 der textilen Bewehrung 37 aus Garnen gezeigt, wobei 4a eine zu 4 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten vorhandene Explosionsdarstellung zeigt. Der Abstandhalter 40 besteht im Wesentlichen aus
    • – dem ersten Distanzstück 2 und einem zweiten axial zum ersten Distanzstück 2 gerichteten Distanzstück 34,
    • – einem axial zu beiden Distanzstücken 2, 34 gerichteten Verbindungsstopfen 35 für die Verbindung der beiden Distanzstücke 2, 34 miteinander,
    • – einem ersten Arretierzapfen 3 und
    • – einem zweiten Arretierzapfen 4,
    wobei die Distanzstücke 2, 34 jeweils einen vollzylinderförmigen festen Körper mit einem zur Körperachse 5 ausgebildeten Durchgangsloch 6 darstellen, wobei die Distanzstücke 2, 34 eine längs ihrer jeweiligen Distanzstückachse 5 vorgegebene gleiche oder unterschiedliche Höhe/Länge L1, L2 aufweisen,
    wobei die Arretierzapfen 3 und 4 jeweils aus einem hutartigen Kopf 7, aus einem am Kopf 7 befestigten, längs der zentralen Kopfachse 8 ausgebildeten einteiligen Schaft 9 und aus zumindest einem Paar 10 am Schaft 9 angebundener, sich gegenüberliegender, flexibler elastischer Lamellenanordnungen 11, 12 besteht, wobei Schaft 8 und Lamellenanordnungen 11, 12 die Form einer Garbe haben, wie in 3, 3a gezeigt,
    wobei der zur Kopf-/Schaftachse 8 senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser 14 der Garbe durch die geneigte Ausbildung der elastischen Lamellen 15, 16, 17, 18 der Lamellenanordnungen 11, 12 größer als der Durchmesser 19 des Durchgangsloches 6 ist, so dass ein Einschub der Arretierzapfen 3, 4 in das Durchgangsloch 6 zur dortigen Arretierung der Arretierzapfen 3, 4 möglich ist, und
    wobei, wie in 3, 3a dargestellt ist, die jeweilige Unterfläche 20 des Kopfes 7 der Arretierzapfen 3 und 4 und die dem Arretierzapfen 3 oder 4 zugewandte Stirnflächen 31, 32 der Distanzstücke 2 und 34 zur Arretierung der Lage 21, der Lage 22 und der Lage 36 der textilen Bewehrung 37 vorgesehen sind. Die Form der eingesetzten Arretierzapfen kann der Form der Arretierzapfen 3, 4 in 3 und 4 entsprechen.
  • Die Distanzstücke 2, 34 können jeweils als feste rotationssymmetrische zylinderförmige Körper mit zwei ebenen, stirnseitig sich gegenüberliegenden Stirnflächen 31, 32, wie in 1 gezeigt, ausgebildet sein, die etwa mittig/zentral ein Loch 6 mit einer Tiefe aufweisen, die zumindest die Länge des Schaftes 9 eines in das Loch 6 einsteckbaren Arretierzapfens 3, 4 aufweist. Liegen die beiden sich gegenüberliegenden Stirnflächen 31, 32 eines Distanzstückes 2 oder 34 parallel zueinander, so können die beiden Löcher 6 zu einem Durchgangsloch 6 als durchgängige Bohrung verbunden und ausgebildet sein.
  • Der Verbindungsstopfen 35 des Abstandhalters 40 weist einen Schaft 41 auf, an dem jeweils zwei Garben 37, 38 mit Lamellenanordnungen (Lamellenkranz) entgegengesetzt gerichtetem Fischgrätenmuster angeordnet sind. Mit dem kombinierten Abstandhalter 40 können drei Lagen 21, 22, 36 der textilen Bewehrung 37 arretiert werden. Zwischen den beiden Garben 37, 38 ist ein lamellenfreies Schaftfreiteil 48 vorhanden, dessen Länge etwa der Dicke D der beiden Garne 25, 26 oder 27, 28 entsprechen kann.
  • In 5 ist eine den 3, 3a ähnliche schematische Schnittdarstellung eines Abstandhalters 50 gezeigt, wobei die zugehörigen Arretierzapfen 33, 42 mit einem jeweils durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft 39 zwischen zwei Lagen 21, 22 der textilen Bewehrung 23 aus Garnen versehen sind, wobei 5a eine zu 5 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten vorhandene Explosionsdarstellung anzeigt. Bedingt durch den durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft 39 weisen die Arretierzapfen 33, 42 nur ein zum Kopf 7 gerichtetes fischgrätenartiges Paar 10 bzw. Einzel-Garbe 43 von zwei Lamellenanordnungen 11, 12 mit zum Kopf 7 gerichteten, zum Schaft 9 geneigten elastischen Lamellen auf. Die Breite B des Freischnittes 45 des Schaftes 39 entspricht zumindest der Dicke D des Garns 25.
  • In 6 ist eine schematische Schnittdarstellung eines Abstandhalters 50 mit durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft zwischen drei Lagen 21, 22, 36 der textilen Bewehrung 37 aus Garnen, wobei 6a eine zu 6 zugehörige, vor der Zusammenfügung der Komponenten vorhandene Explosionsdarstellung anzeigt. Der Abstandhalter 50 besteht im Wesentlichen aus
    • – dem ersten Distanzstück 2 und einem zweiten axial zum ersten Distanzstück 2 gerichteten Distanzstück 34,
    • – einem axial zu beiden Distanzstücken 2, 34 gerichteten Verbindungsstopfen 47 für die Verbindung der beiden Distanzstücke 2, 34 untereinander,
    • – einem ersten Arretierzapfen 33 und
    • – einem zweiten Arretierzapfen 42,
    wobei die Distanzstücke 2, 34 jeweils einen zylinderförmigen festen Körper mit einem zur Körperachse 5 ausgebildeten Durchgangsloch 6 darstellen, wobei die Distanzstücke 2, 34 eine längs ihrer jeweiligen Distanzstückachse 5 vorgegebene unterschiedliche Höhe/Länge L1, L2 aufweisen,
    wobei die Arretierzapfen 33 und 42 jeweils aus einem hutartigen Kopf 7, aus einem am Kopf 7 befestigten, längs der zentralen Kopfachse 8 ausgebildeten zweiteiligen Schaft 39 und aus zumindest einem Paar 10 am Schaft 39 angebundener, sich gegenüberliegender Lamellenanordnungen 11, 12 besteht, wobei Schaft 9 und Lamellenanordnungen 11, 12 die Form einer Garbe haben,
    wobei der Verbindungsstopfen 47 für die Verbindung der beiden Distanzstücke 2, 34 untereinander vorgesehen ist und einen Schaft 41 aufweist, an dem jeweils zwei Garben 37, 38 mit zwei jeweils entgegengesetzt geneigten elastischen Lamellenanordnungen 11, 12 angeordnet ist,
    wobei, wie in 5, 5a dargestellt ist, die jeweilige Unterfläche 20 des Kopfes 7 der Arretierzapfen 33 und 42 und die dem Arretierzapfen 33 oder 42 zugewandte Stirnflächen 31, 32 der Distanzstücke 2, 34 zur Arretierung der Lage 21, der Lage 22 und der Lage 36 der textilen Bewehrung 37 dienen. Die Form der eingesetzten Arretierzapfen kann der Form der Arretierzapfen 33, 42 in 5 entsprechen.
  • In 7a sind mehrere Varianten der Arretierzapfen 3, 4, 33, 42, 44 von Abstandhaltern 1, 30, 40, 50, 47 in Draufsichten gezeigt. Wesentlich ist die Größe der jeweiligen als Kreisfläche oder Rechteckfläche/Quadrat ausgebildete Unterfläche 20 des Kopfes 7, wobei die jeweiligen Durchmesser der Kreisflächen und die Rechteckseiten der Rechteckflächen größer als die Distanzen a, b der von den Freiflächen 29, 30 gebildeten Garne sind, so dass die Garne in den Zwischenräumen zwischen den Unterflächen 20 der Köpfe 7 und den jeweils zugewandten Flächen 31, 32 der Distanzstücke 2, 34 arretiert werden können. Auch kann die Länge der Schafte 9, 39 sowie die Anzahl der zu einer Garbe gehörenden Lamellenanordnungen 11, 12 sowie wieder darin die Anzahl der nebeneinander angeordneten geneigten Lamellen 15, 16, 17, 18 variieren. Ebenso kann der Schaft 39 garngerecht einen längs der Kopf-/Schaftachse 8 gerichteten, länglichen Freischnitt 45 aufweisen, so dass ein Garn 25 oder 27 in den jeweiligen Freischnitt 45 einbezogen und somit eine verbesserte Garnhalterung des Arretierzapfens 33, 42 zur Bewehrung 37 erreicht werden kann. In 7b sind mehrere Varianten der Arretierzapfen 3, 4, 33, 42, 44 von Abstandhaltern in Ansichten gezeigt, die insbesondere die zum Kopf 7 gerichteten und unter einem vorgegebenen, vorzugsweise 45° Winkel zum Schaft 9, 39 geneigt sind.
  • In 8a sind mehrere Varianten des Distanzstücks 2, 34 von Abstandhaltern in Draufsichten gezeigt. In 8b sind mehrere Varianten des Distanzstücks 2, 34 des Abstandhalters in Ansichten gezeigt. Dabei können sich sowohl die Form der Umrandung im Querschnitt als auch die Form des zentralen Durchgangsloches 6 unterschiedlich ausgebildet und kombiniert sein. Als Formen der Distanzstücke können quaderförmige, zylinderfömige, hyperbelförmige sowie Kombinationen davon eingesetzt werden.
  • In 9 sind mehrere Varianten der Verbindungsstopfen 35, 47 von Abstandhaltern gezeigt, wobei beim Verbindungsstopfen 35 die Lamellenanordnungen jeweils um 90° um die Kopf-/Schaftachse 8 gedreht sind. Die Verbindungsstopfen 35, 47 dienen zur Einsteckung in zwei benachbarte Distanzstücke 2, 34 und zur Verbindung derselben.
  • In 10 ist eine schematische Darstellung der eingesteckten Arretierzapfen 3, 4 eines erfindungsgemäßen Abstandhalters 53 gezeigt, der einen Bezug zur Schalungsgrenze oder Bauteilaußenfläche 46 zeigt, um einen definierten Abstand der Bewehrungslage 21 zur Schalungsgrenze oder einer vorgesehenen Bauteilaußenfläche 46 zu erreichen.
  • Die erfindungsgemäßen Abstandhalter können aus verschiedenen Materialien, wie Kunststoffe, mineralische Materialien, wie Beton oder Metalle, in verschiedenen Größen, Farben und Formen vorgefertigt werden. Sie können entweder sofort bei der Herstellung der textilen Bewehrung 23, 37 oder auch nachträglich an die textile Bewehrung 23, 37 angebracht werden. Somit kann jederzeit jeder beliebige oder vordefinierte Abstand zwischen den textilen Bewehrungslagen 21, 22, 36 und zur Außenfläche 46 des Bauteils eingestellt werden.
  • Im Folgenden werden anhand der angegebenen Figuren die Ausbildungs- und Funktionsweise der erfindungsgemäßen Abstandhalter zusammenfassend beschrieben.
  • Die 1 und 2 veranschaulichen das Prinzip des in eine textile Bewehrung eingesetzten Abstandhalters 1.
  • Bei zwei Lagen textiler Bewehrungen ist in 2 zwischen den Lagen ein Distanzstück angeordnet, das den Abstand der Lagen untereinander sicherstellt. Von außen werden die Arretierzapfen durch die textilen Lagen in das Distanzstück gesteckt, so dass die beiden textilen Lagen zwischen Arretierzapfen und Distanzstück gehaltert sind. Mit einem solchen Arretierzapfen kann auch der Abstand von einer außenflächenseitigen Lage zur Fertigteilaußenfläche sichergestellt werden.
  • Bei mehr als zwei Lagen werden, wie in 4a, 4 gezeigt, Verbindungsstopfen eingesetzt, die die eingesetzten Distanzstücke verbinden, wobei zwischen den Distanzstücken eine Lage der textilen Bewehrung arretiert werden kann. Bei der Variante der Abstandhalter gemäß der 4, 4a werden die Arretierungshalter/-zapfen und die Verbindungsstopfen durch die Freiflächen hindurch zwischen den Garnen zwischen die Unterfläche des Kopfes und der Stirnfläche des Distanzstücks klemmend angeordnet. Mit der Variante der Abstandhalter gemäß 6, 6a können die Arretierzapfen und die Verbindungsstopfen im Bereich der Garne unter Einführung der Garne in den Schaft des Arretierzapfens angeordnet. Beide Varianten des Abstandhaltereinbaus können miteinander kombiniert werden.
  • Die 7a, 7b und 8a und 8b sowie 9 zeigen beispielhaft einzelne Varianten der zugehörigen Komponenten von Abstandhaltern.
  • Im Wesentlichen besitzen die Arretierzapfen einen Kopf, der nach oben hin spitz zuläuft, so dass sich an der Oberfläche des zukünftigen Fertigteils kein Abstandhalter abzeichnen kann. Die genaue Form des Kopfes ist gemäß 7a, 7b dabei frei wählbar. Der Umfang des Kopfes entspricht dem späteren Abstand zwischen der Bewehrung und der Fertigteilaußenfläche. An der Unterseite des Kopfes kann ein einteiliger Schaft oder ein mehrteiliger Schaft mit geneigten Lamellen angeordnet sein. Die geneigten und einen im freien Endbereich größeren Durchmesser als die Durchgangslöcher 6 aufweisenden Lamellen ermöglichen den festen Halt durch die erreichte Biegespannung der Lamellen in den Löchern der Distanzstücke. Die Arretierzapfen sind vorrangig aus Kunststoff, um die Flexibilität der Lamellen zu gewährleisten.
  • Die Distanzstücke können über die gesamte Höhe/Länge L1, L2 einen einheitlichen oder veränderlichen Querschnitt haben. In dem zentralen Bereich des Distanzstücks ist ein Loch für die Anordnung der Arretierzapfen und der Verbindungsstücke vorgesehen. Die Höhe/Länge L1, L2 der Distanzstücke definiert den späteren Abstand zwischen den Bewehrungen und der Außenfläche des Fertigbauteils. Die Distanzstücke sind vorrangig aus einer mineralischen Matrix (ggf. Faserbeton), um einen guten Verbund zum zu vergießenden Beton herzustellen. Sie können aber auch aus anderen Materialien hergestellt werden.
  • Die Verbindungsstopfen können einen einteiligen Schaft oder mehrteiligen Schaft mit Lamellen besitzen. Die Lamellen ermöglichen den festen Halt in den Distanzstücken. Die Verbindungsstopfen sind vorrangig aus Kunststoff, um die Flexibilität/Elastizität der Lamellen auszubilden.
  • In 11 ist eine Darstellung eines als Gegenhalter ausgebildeten Ringstückes 24, dessen Höhe geringer als die Länge der mit den Vorsprüngen bzw. Unebenheiten versehenen Schäfte der Arretierzapfen sind, gezeigt.
  • In 12 ist eine Darstellung eines Doppelringstückes 54 mit runder mittiger Öffnung 80 für das Einstecken eines z. B. rundschaftigen Arretierungszapfens gezeigt.
  • In 13 ist eine Darstellung eines Ring-Vereck-Stückes 55 mit viereckiger Öffnung 81 zum Einstecken eines im Querschnitt viereckigen Arretierzapfens 3, 4 gezeigt.
  • In 14 ist eine Darstellung einer Anwendung eines Arretierzapfens 44 und eines Ringstückes 24 gemäß 11 mit einer Lage 21 zwischen zwei Bauteilaußenflächen 46, wobei 14a eine Explosionsdarstellung des Abstandhalters 44 mit einer Garnlage 21 zeigt, gezeigt.
  • In 15 ist eine Darstellung eines ständerartigen Distanzstückes 56 mit zwei Längsstreben 82, 83, die jeweils stirnseitig ein Doppelringstück 54 gemäß 12 tragen, gezeigt.
  • In 16 ist eine Darstellung eines zweiten ständerartigen Distanzstückes 57 mit vier Längsstreben 82, 83, 84, 85 und mit axial versenkten Öffnungen 80 zum Einstecken der Arretierzapfen gezeigt.
  • In 17 ist eine Darstellung eines dritten ständerartigen Distanzstückes 58 mit vier Längsstreben 82, 83, 84, 85 und stirnseitig eines Doppelringstückes 54 gemäß 12 gezeigt.
  • In 18 ist eine schnittartige Darstellung eines Abstandhalters zwischen zwei Garnlagen 21, 22 mit einem langen Schaft 60, der durch das Distanzstück 2 hindurchreicht und auf der Gegenseite des Distanzstückes 2 zur zweiten Lage 22 mit einem Ringstück 24 gemäß 11 arretiert wird, wobei 18a eine Explosionsdarstellung des Arretierzapfens 90 zeigt, gezeigt.
  • In 19 ist eine schnittartige Darstellung eines Abstandhalters 901 gemäß 18, aber ohne Distanzstück, sondern mit zwischen den Lagen 21, 22 verbundenen Stützfäden 61 unter Arretierung der Garnlagen 21, 22 mit einem die zweite Lage 22 halternden Ringstück 24 gemäß 11 gezeigt, wobei 19a eine Explosionsdarstellung des Abstandhalters 901 zeigt, und in 19b ein einen geringeren Abstand zwischen den Lagen vorgegeben ist, zeigt.
  • In 20 ist eine Darstellung eines aus zwei Teilen bestehenden Kopfes von Arretierzapfen gezeigt, wobei die Köpfe 7 aus kugelförmigen, quaderförmigen oder scheibenförmigen Halsanschlüssen 73, 74, 75 sowie darüber stülpbaren schnappbaren und lösbaren Hüten 71, 72, deren innere Freiräume den Halsanschlüssen 73, 74, 75 angepasst sind, bestehen, gezeigt.
  • In 21 ist eine Darstellung eines aus Distanzstück 76 und jeweils stirnseitig am Distanzstück 76 vorhandenen Arretierhalter 77, 78 bestehenden Abstandhalters 70 gezeigt, wobei 21a die Abstandshalterung zwischen zwei Lagen 21, 22 einerseits und zwischen zwei Bauteilaußenflächen 46 andererseits sowie wobei 21b in vergrößerter Darstellung einen dem Garn zugeordnete und die Lage umgebenden Arretierhalter 79 zeigen.
  • In 22 ist eine Darstellung eines Abstandhalters 100 aus Distanzstück 76 und jeweils stirnseitig am Distanzstück 76 vorhandenen Arretierhalters 77, 78 bestehenden Abstandhalters nach 21 gezeigt, wobei ein Arretierhalter 77, 78 ein Verschlussteil mit einem steifen Teil mit einem ersten Rastelelement 92 und einem bewegbaren Teil mit einem zweiten Rastelement 93 darstellt, wobei das bewegbare Teil bei der Herstellung eines Abstandes und bei einer Umfassung der Lage 21 in eine Verrasterung mit dem ersten Rastelement 92 geführt ist, und das bewegbare Teil einen vorgegebenen Vorsprung 91 zur Abstandshalterung zu Bauteilaußenflächen 46 aufweist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abstandhalter
    2
    Erstes Distanzstück
    3
    erster Arretierzapfen/Arretierhalter
    4
    zweiter Arretierzapfen/Arrretierhalter
    5
    Körperachse
    6
    Loch
    7
    Kopf
    8
    Kopf-/Schaftachse
    9
    Schaft
    10
    Paar
    11
    Erste Lamellenanordnung
    12
    Zweite Lamellenanordnung
    13
    Arretierhalter
    14
    Durchmesser des Lamellenkranzes
    15
    Erste Lamelle
    16
    Zweite Lamelle
    17
    Dritte Lamelle
    18
    Vierte Lamelle
    19
    Unebenheiten, Überhänge, Vorsprünge
    20
    Unterfläche
    21
    Erste Lage
    22
    Zweite Lage
    23
    Erste Bewehrung
    24
    Ringstück
    25
    Erstes Garn
    26
    Zweites Garn
    27
    Drittes Garn
    27a
    Garn
    27b
    Garn
    28
    Viertes Garn
    28a
    Garn
    28b
    Garn
    29
    erste Garnfreifläche
    30
    zweite Garnfreifläche
    31
    obere Stirnfläche
    32
    untere Stirnfläche
    33
    Arretierzapfen
    34
    Zweites Distanzstück
    35
    Verbindungsstopfen
    36
    Dritte Lage
    37
    Zweite Bewehrung
    38
    Garbe
    39
    Schaft
    40
    Abstandhalter
    41
    Schaft
    42
    Arretierzapfen
    43
    Garbe
    44
    Abstandhalter/Arretierhalter
    45
    Freischnitt
    46
    Bauteilaußenfläche
    47
    Verbindungsstopfen
    48
    Schaftfreiteil
    49
    Schaft
    50
    Abstandhalter
    51
    Durchmesser des Durchgangsloches
    52
    Garbe
    53
    Abstandhalter zwischen Bewehrung und Außenfläche
    54
    Doppelringstück
    55
    Ring-Viereck-Stück
    56
    Erstes ständerartiges Distanzstück
    57
    Zweites ständerartiges Distanzstück
    58
    Drittes ständerartiges Distanzstück
    59
    Arretierhalter
    60
    Langschaft
    61
    Stützfaden
    70
    Abstandhalter
    71
    Erster Hut
    72
    Zweiter Hut
    73
    Erster Halsanschluss
    74
    Zweiter Halsanschluss
    75
    Dritter Halsanschluss
    76
    Distanzstück
    77
    Arretierhalter
    78
    Arretierhalter
    79
    Arretierhalter
    80
    Runde Öffnung
    81
    Viereckige Öffnung
    82
    Längsstrebe
    83
    Längsstrebe
    84
    Längsstrebe
    85
    Längsstrebe
    90
    Abstandhalter
    901
    Abstandhalter
    91
    Vorsprung
    92
    erstes Rastelement
    93
    zweites Rastelement
    100
    Abstandhalter

Claims (52)

  1. Abstandhalter (1, 24, 40, 50, 53) zum Einsetzen in mit einem Basismaterial herzustellende Bauteile mit integrierten textilen Strukturen (23, 37), aufweisend – mindestens ein Distanzstück (2, 34), – mindestens einen Verbindungsstopfen (35) bei Anwesenheit von mindestens zwei Distanzstücken (2, 34), – zumindest einen Arretierhalter (3, 13) und – einen zum Arretierhalter (3, 13) angepassten und positionierten Gegenhalter (4, 13, 24), wobei das jeweilige Distanzstück (2, 34) mit zwei sich stirnseitig gegenüberliegenden Öffnungen (6) ausgebildet ist, in die zumindest der Arretierhalter (3, 4) im Fall einer Arretierung einfügbar ist, wobei der einen Schaft (9, 39, 49) aufweisende Arretierhalter (3, 4) Unebenheiten, Überhänge und/oder Vorsprünge (11, 12, 19) am jeweiligen Schaft (9, 39, 49) besitzt, die im Fall der Arretierung eine kraftschlüssige Verbindung mit zumindest einem Teil der jeweiligen Öffnung (6) des Distanzstücks (2, 34) oder dem jeweils ausgewählten und angepassten Gegenhalter (4, 13, 24) haben.
  2. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenhalter (4, 13, 24) ein zweiter Arretierhalter (4, 13) oder ein Ringstück (24) oder ein Distanzstück (2, 34) ist.
  3. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unebenheiten, Überhänge, Vorsprünge (19) am Schaft (9, 39) der Arretierhalter (1) zumindest eine Lamellenanordnung (11, 12) mit mindestens einer vom Schaft (9, 39) abstehenden Lamelle (15, 16, 17, 18) darstellt.
  4. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück (2, 34) einen festen Körper mit zwei stirnseitig ausgebildeten ebenen Flächen (31, 32) und zumindest mit einem zur Körperachse (5) als Öffnung (6) ausgebildeten Loch zur Einführung eines Arretierhalters (3, 4) darstellt.
  5. Abstandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierhalter (3, 4) als Arretierzapfen ausgebildet sind, die jeweils aus einem hutartigen Kopf (7), aus einem am Kopf (7) befestigten, längs der Kopf-/Schaftachse (8) ausgebildeten Schaft (9) und aus zumindest einem Paar (10) am Schaft (9) angebundener, sich gegenüberliegender, elastischer Lamellenanordnungen (11, 12) bestehen, wobei Schaft (9) und Lamellenanordnungen (11, 12) die Form einer Garbe haben und die Lamellenanordnungen (11, 12) aus mindestens einer zum Kopf (7) gerichteten, geneigten Lamelle (15, 16, 17, 18), wobei der Verbindungsstopfen (35) für die Verbindung der beiden Distanzstücke (2, 34) untereinander vorgesehen ist und einen Schaft (41) aufweist, an dem zumindest eine Garbe (37, 38) mit entgegengesetzt geneigten elastischen Lamellenanordnungen (11, 12) angeordnet ist, wobei der zur Kopf-/Schaftachse (8) senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser (14) des Lamellenkranzes der Garbe durch die geneigte Ausbildung der elastischen Lamellen (15, 16, 17, 18) der Lamelleanordnungen (11, 12) größer als der Durchmesser (51) des Loches (6) des Distanzstücks (2, 34) ist, so dass nach Einschub der Arretierzapfen (3, 4) in das Durchgangsloch (6) die Arretierzapfen (3, 4) fixiert sind, und wobei die Unterfläche (20) des Kopfes (7) des Arretierzapfens (3; 4) und die dem Arretierzapfen (3; 4) zugewandte Stirnfläche (31, 32) des Distanzstücks (2, 34) zur Arretierung zumindest von zwei am Distanzstück (2, 34) anliegenden Lagen (21, 22, 36) der textilen Bewehrung (23, 37) dienen.
  6. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (1, 24, 40, 50, 53) aus verschiedenen Materialien, wie Kunststoffe, aus mineralischen Materialien, wie Beton oder Metalle, in verschiedenen Größen, Farben und Formen vorgefertigt sind, so dass jederzeit jeder vordefinierte Abstand (A) zwischen den textilen Bewehrungslagen (21, 22, 36) und zur Außenfläche (46) des Bauteils einstellbar ist.
  7. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lage (21; 22) aus zwei sich kreuzenden Garnen (25, 26; 27, 28) besteht, so dass sich jeweils weitgehend übereinander liegende Freiflächen (29; 30) in der Lage (21; 22) ausbilden, deren jeweiliger Abstand (a, b) zwischen zwei benachbarten Garnen (27a, 27b; 28a, 28b) zumindest gleich klein ist wie die jeweilige Unterfläche (20) des Kopfes (7) ist.
  8. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen (15, 16, 17, 18) durch ihre Flexibilität nach ihrem Einschub in das jeweilige Loch (6) verbogen sind und durch die in ihnen erzeugte Biegespannung die Arretierzapfen (3, 4) zum Arretieren an der jeweiligen Wandung des Lochs (6) bringen.
  9. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Paare (10) der sich gegenüberliegenden Lamellenanordnungen (11, 12) am jeweiligen Schaft (9) fischgrätenartig oder zapfenartig ausgebildet sind.
  10. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Arretierzapfen mit Fischgrätenausbildung sowohl ein einziges fischgrätenartiges Paar (10) als auch zwei fischgrätenartige Paare (10) aufweist, wobei bei zwei vorhandenen fischgrätenartigen Paaren (10) die beiden Paare (10) um einen Winkel von 90° um die Kopf-/Schaftachse (8) gedreht am Schaft (9) angeordnet sind.
  11. Abstandhalter nach mindestens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (40) im Wesentlichen aus – dem ersten Distanzstück (2) und einem zweiten Distanzstück (34), – einem Verbindungsstopfen (35) für die Verbindung der beiden Distanzstücke (2, 34) untereinander, – einem ersten Arretierzapfen (3) und – einem zweiten Arretierzapfen (4) besteht, wobei die Distanzstücke (2, 34) jeweils einen festen Körper mit zwei stirnseitig quer zur Körperachse (5) ausgebildeten ebenen Stirnflächen (31, 32) und einem zur Körperachse (5) ausgebildeten Durchgangsloch (6) darstellen, wobei die Distanzstücke (2, 34) eine längs ihrer jeweiligen Distanzstückachse (5) vorgegebene gleiche oder unterschiedliche Höhe/Länge (L1, L2) aufweisen, wobei die Arretierzapfen (3, 4) jeweils aus einem hutartigen Kopf (7), aus einem am Kopf (7) befestigten, längs der zentralen Kopf-/Schaftachse (8) ausgebildeten Schaft (9) und aus zumindest einem Paar (10) am Schaft (9) angebundener, sich gegenüberliegender flexibler; elastischer Lamellenanordnungen (11, 12) besteht, wobei Schaft (9) und Lamellenanordnungen (11, 12) die Form einer Garbe haben, wobei der Verbindungsstopfen (35) für die Verbindung der beiden Distanzstücke (2, 34) untereinander vorgesehen ist und einen Schaft (41) aufweist, an dem zumindest eine Garbe (37, 38) mit entgegengesetzt geneigten elastischen Lamellenanordnungen (11, 12) angeordnet sind, wobei der zur Kopf-/Schaftachse (8) senkrecht ausgebildete, radial gerichtete Durchmesser (14) der Garbe durch die elastische Ausbildung der Lamellen (15, 16, 17, 18) der Lamellenanordnungen (11, 12) größer als der Durchmesser (51) des Loches (6) ist, so dass nach Einschub der Arretierzapfen (3, 4) in das Loch (6) eine dortige Arretierung der Arretierzapfen (3, 4) vorhanden ist, und wobei die jeweilige Unterfläche (20) des Kopfes (7) der Arretierzapfen (3, 4) und die dem Arretierzapfen (3; 4) zugewandte Flächen der Distanzstücke (2, 34) zur Arretierung der Lagen (21, 22, 36) der textilen Bewehrung (23, 37) vorgesehen sind.
  12. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (2, 34) als feste Körper mit zwei ebenen, sich gegenüberliegenden Stirnflächen (31, 32) ausgebildet sind, die etwa mittig/zentral ein Loch (6) mit einer Tiefe aufweisen, die zumindest die Länge des Schaftes (9) eines darin einsteckbaren Arretierzapfens (3, 4) aufweist, wobei im Fall, dass die beiden sich gegenüberliegenden Stirnflächen (31, 32) eines Distanzstückes (2, 34) parallel zueinander liegen, die beiden Löcher (6) zu einem Durchgangsloch (6) verbunden und ausgebildet sind.
  13. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Garben (37, 38) des Verbindungsstopfens (35) eine Distanz (48) vorhanden ist, deren Länge etwa der Dicke der beiden Garne (25, 26) entspricht.
  14. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Arretierzapfen (33, 42) mit einem jeweils durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft (39) zwischen zwei Lagen (21, 22) der textilen Bewehrung (23) aus Garnen versehen sind.
  15. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass durch den durchgängig freigeschnittenen zweiteiligen Schaft (39) die Arretierzapfen (33, 42) nur ein zum Kopf (7) gerichtetes fischgrätenartiges Paar (10) oder eine Einzel-Garbe (43) von zwei Lamellenanordnungen (11, 12) aufweisen, wobei vorzugsweise die Breite (B) des Freischnittes (45) des Schaftes (39) zumindest der Dicke (D) des Garns (25) entspricht.
  16. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Ausbildung und Auswahl der Arretierzapfen (3, 4) eines Abstandhalters (1, 24, 40, 50) die Größe der jeweiligen Unterfläche (20) des Kopfes (7) ist, wobei die jeweiligen Durchmesser der Kreisflächen oder die Rechteckseiten der Rechteckflächen des Kopfes (7) größer als die Distanzen (a, b) der von den Freiflächen (29, 30) gebildeten Garne sind, so dass die Garne in den Zwischenräumen zwischen den Unterflächen (20) der Köpfe (7) und den jeweils zugewandten Stirnflächen (31, 32) der Distanzstücke (2, 34) arretierbar sind.
  17. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Schalte (9, 39) sowie die Anzahl der zu einer Garbe gehörenden Lamellenanordnungen (11, 12) sowie darin die Anzahl der nebeneinander angeordneten elastischen Lamellen (15, 16, 17, 18) variieren.
  18. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (39) garndickengerecht einen längs der Kopf-/Schaftachse (8) geführten Freischnitt (45) aufweist, so dass ein Garn (25, 27) in den Freischnitt (45) einbezogen und somit eine Halterung des Arretierzapfens (33, 42) zur Bewehrung (37) erreichbar ist.
  19. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück (2, 34) aus einem festen Körper mit zumindest einem definierten Querschnitt und einem vorgegebenen Material besteht, dessen Oberfläche rau und/oder glatt ist und dessen Stirnflächen (31, 32) eben, konkonvex oder konkav sind sowie ein Loch in den zugehörigen Stirnflächen (31, 32) durchgehend oder begrenzt möglich, enthält.
  20. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindung mehrerer Distanzstücke parallel zur Ebene der textilen Strukturen (21, 22) untereinander mittels Stabverbindungen, Schnüre, oder Gitterstrukturen vorhanden ist.
  21. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (2, 34) der Abstandhalter (1, 24, 40, 50) sowohl in der Form der Umrandung im Querschnitt als auch in der Form des zentralen Loches (6) unterschiedlich ausgebildet und kombiniert sind.
  22. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Formen der Distanzstücke (2, 34) quaderförmig, zylinderfömig, hyperbelförmig sowie Kombinationen davon sind.
  23. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (2, 34) über die gesamte Höhe/Länge (L1, L2) einen einheitlichen oder veränderlichen Querschnitt haben, wobei im zentralen Bereich des Distanzstücks (2, 34) ein Loch (6) für die Halterung der Arretierzapfen (1, 24, 40, 50) und der Verbindungsstopfen (35, 47) vorgesehen ist, wobei die Höhe/Länge (L1, L2) der Distanzstücke (2, 34) den späteren Abstand zwischen den textilen Strukturen (23, 37) definiert.
  24. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Arretierzapfen zumindest aus Kopf (7) und Schaft (9) besteht, wobei der Kopf (7) in seiner Höhe die Basismaterialdeckung definiert und divergierend oder verjüngend geformt ist, und wobei der Schaft (9) eine Querschnittsform in Abstimmung mit dem dazugehörigen Distanzstück (2, 34) hat.
  25. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (9) des Arretierzapfens einen Vollquerschnitt für die Anordnung zwischen Textilgarnen aufweist oder einen Einschnitt/Spalt besitzt, welcher mindestens der Textilgarndicke entspricht, um eine Anordnung über ein Textilgarn zu ermöglichen, oder eine Verbindungseigenschaft besitzt, die auf das zugehörige Distanzstück mit Vorsprüngen wie Lamellen, Zähne oder Kleber abgestimmt ist.
  26. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lage (21; 22) aus mindestens zwei sich kreuzenden Garnen (25, 26; 27, 28) besteht, so dass sich jeweils weitgehend übereinander hegende Freiflächen (29; 30) in der Lage (21; 22) ausbilden, deren jeweiliger Abstand (a, b) zwischen zwei benachbarten Garnen (27a, 27b; 28a, 28b) zumindest gleich klein ist wie die jeweilige Unterfläche (20) des hutartigen Kopfes (7) ist.
  27. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Ausbildung und Auswahl der Arretierzapfen (3, 4) eines Abstandhalters (1, 24, 40, 50) die Größe der jeweiligen Unterfläche (20) des Kopfes (7) ist, wobei die jeweiligen Durchmesser der Kreisflächen oder die Rechteckseiten der Rechteckflächen des Kopfes (7) größer als die Distanzen (a, b) der von den Freiflächen (29, 30) gebildeten Garne sind, so dass die Garne in den Zwischenräumen zwischen den Unterflächen (20) der Köpfe (7) und den jeweils zugewandten Stirnflächen (31, 32) der Distanzstücke (2, 34) arretierbar sind.
  28. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn Lamellen als Verbindungseigenschaft angeordnet sind, die Lamellen (15, 16, 17, 18) durch ihre Flexibilität nach ihrem Einschub in das jeweilige Loch (6) verbogen sind und durch die in ihnen erzeugte Biegespannung die Arretierzapfen (3, 4) zum Arretieren an der jeweiligen Wandung des Lochs (6) bringen.
  29. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn Lamellen als Verbindungseigenschaft angeordnet sind, dass die jeweiligen Paare (10) der sich gegenüberliegenden Lamellenanordnungen (11, 12) am jeweiligen Schaft (9) fischgrätenartig oder zapfenartig ausgebildet sind.
  30. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Schafte (9, 39) sowie die Anzahl der zu einer Garbe gehörenden Lamellenanordnungen (11, 12) sowie darin die Anzahl der nebeneinander angeordneten elastischen Lamellen (15, 16, 17, 18) variieren.
  31. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (39) garndickengerecht einen längs der Kopf-/Schaftachse (8) geführten Freischnitt (45) aufweisen kann, so dass ein Garn (25, 27) in den Freischnitt (45) einbezogen und somit eine Halterung des Arretierzapfens (33, 42) zur textilen Struktur (37) erreichbar ist.
  32. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass durch den durchgängig freigeschnittenen mindestens zweiteiligen Schaft (39) die Arretierzapfen (33, 42) nur ein zum Kopf (7) gerichtetes fischgratenartiges Paar (10) oder eine Einzel-Garbe (43) von zwei Lamellenanordnungen (11, 12) aufweisen, wobei vorzugsweise die Breite (B) des Freischnittes (45) des Schaftes (39) zumindest der Dicke (D) des Garns (25) entspricht.
  33. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen textiler Bewehrung (23, 37) und Schalungsgrenze oder Bauteilaußenfläche (46) zumindest ein Abstandhalter (53) einen definierten Abstand der textilen Struktur (21) zur Schalungsgrenze oder Bauteilaußenfläche (46) ausbildet.
  34. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierzapfen (3, 4) einen Kopf (7) besitzen, der nach oben hin spitz zuläuft, so dass sich die Oberfläche (46) des herzustellenden Bauteils ohne sichtbaren Abstandhalter abzeichnet, wobei die Höhe des Kopfes (7) dem späteren Abstand zwischen der textilen Struktur (21, 22, 36; 23, 37) und der Bauteilaußenfläche/Schalungsgrenze (46) entspricht.
  35. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstopfen (35, 47) vorrangig aus Kunststoff sind, um die Flexibilität/Elastizität der Lamellen (15, 16, 17, 18) auszubilden.
  36. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (2, 34) vorrangig aus einem mineralischen Material sind.
  37. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungsstopfen (47) zwei Distanzstücke (2, 34) verbindet.
  38. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Garben (38, 52) des Verbindungsstopfens (35) eine Distanz (48) vorhanden ist, deren Länge etwa der Dicke (D) der beiden Garne (25, 26) entspricht.
  39. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Distanzstück als ein Ringstück (24) ausgebildet ist, dessen Höhe L zumindest so groß wie die Schaftlänge eines Abstandhalters ist.
  40. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Schafte der Arretierzapfen und die Schalte der Verbindungsstopfen hervorragende Unebenheiten aufweisen.
  41. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Unebenheiten am Schaft (9, 39) zumindest Lamellen (15, 16, 17, 18), Vorsprünge, Verzahnungen, Zacken, Widerhaken oder Verdickungen sind.
  42. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (7) eine hutförmige Ausbildung (71, 72) hat, die eine Verdickung (73, 74, 75) oder einen Einschnitt, für die Verbindung mit einem Basismaterial, erhält.
  43. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (7) des Arretierhalters im oberen Bereich verjüngend oder aufweitend ausgebildet ist.
  44. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen (31, 32) der Distanzstücke (2, 34) eben, konkav oder konvex ausgebildet sind.
  45. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Lage (21) textiler Struktur ein Arretierhalter mit einem als arretierbarer Gegenhalter ausgebildetes Ringstück (24) kombiniert ist, das einem kurzen Distanzstück entspricht.
  46. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass bei zwei Lagen (21, 22) textiler Strukturen ein Arretierhalter (59), welcher einen längeren Schaft (60) besitzt, mit einem Distanzstück (2) sowie einem Ringstück (24) kombiniert ist, wobei die Gesamtlänge des Arretierhalters (59) der späteren Bauteildicke entspricht, wobei der Arretierhalter (59) durch die erste textile Struktur (21), das Distanzstück (2) und durch die zweite textile Struktur (22) geführt und anschließend mit den Ringstück (24) verklemmt versehen ist.
  47. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Arretierzapfen (59), welcher einen entsprechend langen Schaft (60) besitzt, mit einem als arretierbarer Gegenhalter ausgebildetes Ringstück (24) kombiniert ist und so auch für 3D-Strukturen einsetzbar ist.
  48. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (56, 57, 58) eine aufgelöste/gitterartige Struktur, die aus einzelnen stabähnlichen Elementen (82, 83, 84, 85) besteht, aufweisen, wobei die Elemente (82, 83, 84, 85) so angeordnet sind, dass das Distanzstück (56, 57, 58) mindestens einen Arretierhalter über stirnseitige Öffnungen (80) aufnimmt.
  49. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (56, 57, 58) aus zwei parallel angeordneten ringförmigen Öffnungen (80), die durch mehrere Stäbe (82, 83, 84, 85) miteinander verbunden sind, bestehen.
  50. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Stäbe (82, 83, 84, 85), die die zwei ringförmigen Öffnungen (80) verbinden, gerade, abgewinkelt oder gebogen sind.
  51. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der kompakten, aber auch aufgelöste/gitterartige Distanzstücke (56, 57, 58) glatte oder für den besseren Verbund mit den einzubringenden Basismaterial rau oder verzahnt ausgebildet sind.
  52. Abstandhalter nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anordnung mehrerer Abstandshalter oder zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Abstandes der Abstandshalter untereinander oder zur frühzeitigen Anpassung der Bewehrung die Distanzstücke in eine gitterartige oder netzartige Verbindungsstruktur eingebracht sind, wobei die Verbindungsstruktur über mehrere Öffnungen, die mit stabförmigen Elementen verbunden sind, verfügen, wobei die Verbindungsstruktur eine ebene, gekrümmte oder unebene Struktur aufweist.
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