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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend eine Anzeigevorrichtung, eine Steuerungseinrichtung und wenigstens einen dieser zugeordneten Datenspeicher, wobei wenigstens eine Erfassungseinrichtung vorgesehen ist, mit der mittels eines in einen über einer definierten freiliegenden Fläche definierten dreidimensionalen Raum eingedrungenen Gegenstands durchgeführte Bewegungen erfasst und hinsichtlich der Darstellung von diskreten Zeichen in Form von Buchstaben und/oder Zahlen ausgewertet werden.
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Moderne Kraftfahrzeuge weisen üblicherweise eine relativ großflächige Anzeigevorrichtung in Form eines Displays auf, an dem unterschiedliche Informationen ausgegeben werden. Diese unterschiedlichen Informationen sind verschiedenen Fahrerassistenzsystemen oder Unterhaltungs- oder Entertainsystemen etc. zugeordnet, üblicherweise sind sie in Form entsprechender Menüstrukturen abgelegt. Innerhalb einer Menüstruktur ist üblicherweise über ein geeignetes Eingabemittel wie einen Joystick, ein Dreh-Drück-Rad oder auch ein Touchpad oder die Anzeigevorrichtung selbst, die dann in Form eines Touchscreens ausgeführt ist, eine Anzeigeänderung respektive Anwahl möglich. Durch manuelle Eingabe beispielsweise an einem Touchpad oder am Touchscreen selbst sind in der Regel nur dezidierte, angezeigte Menüpunkte oder Anwahlflächen anwählbar, das heißt, dass eine relativ starre Zuordnung gegeben ist. Ähnliches gilt beispielsweise bei Verwendung eines Joysticks oder eines Dreh-Drück-Rades als Wählelement. Auch mit diesen lassen sich in der Regel nur bestimmte Menüpunkte anwählen respektive verändern. Suchfunktionen nach bestimmten Daten sind in der Regel bei bekannten Systemen nicht möglich, ausgenommen beispielsweise bei integrierten Telefonanlagen oder Navigationssystemen. Bei diesen kann normalerweise mittels eines Dreh-Drück-Rades innerhalb einer Buchstaben- oder Zahlenskala ein gewünschter Buchstabe angewählt und markiert werden, um so ein bestimmtes Suchwort, beispielsweise einen Namen oder einen Zielort, zu „schreiben“, der dann als Grundlage für eine Suche innerhalb des dem entsprechenden Menüpunkt zugeordneten Datenvolumens dient. Eine solche Art der Zeicheneingabe ist jedoch umständlich und langwierig.
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Neben Bedienmöglichkeiten der oben beschriebenen Art ist es beispielsweise aus
DE 10 2010 027 915 A1 bekannt, bei der als Eingabeelement eine Fern-Tastfeld-Einheit vorgesehen ist, die eine dreidimensionale Bewegungserfassung ermöglicht, bei welcher der Finger also das Tastfeld nicht berührt. Diese erfassbare Bewegung ist eine Wischbewegung, im Rahmen welcher also der Finger oberhalb des Tastfelds, dieses nicht berührend, mit hinreichender Geschwindigkeit seitlich bewegt wird, welche Bewegung erfasst und als Signaleingabe ausgewertet wird. Hieraufhin erfolgt eine Änderung der Darstellung an der Anzeigeeinrichtung, in dem beispielsweise eine Seite „weitergeblättert“ wird.
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Aus der Druckschrift
DE 103 12 812 A1 ist eine kombinierte Anzeige- und Eingabeeinrichtung für Kraftfahrzeuge bekannt, die einen berührungsempfindlichen Bildschirm aufweist, der zwei Bereiche aufweist. In einem ersten Bereich können durch Berührung von grafisch dargestellten Bedienelementen Funktionen aktivierbar sein. Der zweite Bereich kann als Handschrifteingabefläche ausgebildet sein.
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Ein Verfahren zur Dateneingabe in einem Kraftfahrzeug ist aus der Druckschrift
DE 103 49 673 A1 bekannt. Es wird ein berührungssensitives Eingabefeld zur handschriftlichen Eingabe von Daten und ein Schrifterkennungssystem zur Auswertung der eingegebenen Daten genutzt, wobei in einem Textmodus die ausgewerteten Daten in Druckschrift an einem Head-Up-Display ausgebbar sind.
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Die gattungsbildende Druckschrift
DE 10 2007 045 967 A1 offenbart eine Vorrichtung zur berührungslosen Eingabe von Schriftzeichen. Eine Position und Bewegung einer Hand einer Person wird in Form von Positionsdaten erfasst, wobei aus den Positionsdaten Schreibspurdaten für eine Schreibspur berechnet werden. Diese werden mittels einer Handschriftenerkennung in entsprechende Schriftzeichen gewandelt.
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Die Druckschrift
DE 10 2009 021 124 A1 offenbart ein Bediensystem für ein Fahrzeug, wobei eingegebene Zeichenketten vervollständigt oder teilvervollständigt und über eine Ausgabeeinheit optisch ausgegeben werden. Das Bediensystem kann eine Touchpadbedienung umfassen.
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Eine Benutzer-Schnittstellen-Einrichtung zum Steuern eines Fahrzeug-Multimedia-Systems ist aus der Druckschrift
DE 10 2010 027 915 A1 bekannt. Hierbei wird eine Fern-Tastfeld-Einheit genutzt, die es ermöglicht, das Multimedia-System durch eine dreidimensionale Interaktion bzw. Wechselwirkung zu manipulieren.
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Die Druckschrift
US 2007/0 130 547 A1 offenbart ein berührungsloses Benutzerinterface, wobei durch ein Sensorelement berührungslos eine Fingerbewegung verfolgt werden kann. Mithilfe einer Mustererkennung können berührungslos alphanumerische Charaktere eingegeben werden.
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Eine gestenbasierte Befehlseingabe für Kraftfahrzeuge ist aus der Druckschrift
US 2011/0 050 589 A1 bekannt. Hierbei kann eine berührungsempfindliche Fläche genutzt werden, um alphanumerische Zeichen einzugeben.
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Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug anzugeben, bei dem auf einfache Weise eine Suchkriterieneingabe möglich ist.
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Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass die in einen Suchmodus geschaltete Steuerungseinrichtung innerhalb des Datenspeichers nach Daten, die die erfassten Zeichen enthalten, sucht und diese an der Anzeigeeinrichtung ausgibt, wobei die freiliegende Fläche ein Touchpad oder ein Touchscreen ist, wobei ein Suchergebnis der Suche durch Berühren des Touchscreens anwählbar ist oder wobei über das Touchpad oder den Touchscreen mittels der oder einer Steuerungseinrichtung erfassbare Zeichen in Form von Buchstaben und/oder Zahlen eingebbar sind, anhand welcher eine Suche nach diese Zeichen enthaltenden Daten im Datenspeicher erfolgt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug respektive der erfindungsgemäß vorgesehenen Eingabeeinrichtung ist eine Erfassungseinrichtung vorgesehen, die es ermöglicht, dreidimensionale Bewegungen, also Bewegungen in einem definierten, dreidimensionalen Raum zu erfassen. Dieser definierte dreidimensionale Raum befindet sich oberhalb einer definierten, freiliegenden Fläche, das heißt, dass dem Anwender eine Eingabefläche präsentiert wird, oberhalb welcher er ohne Flächenberührung dreidimensionale Bewegungen zur Zeicheneingabe vornehmen kann. Die Erfassungseinrichtung ist nun in der Lage, die Bewegungen zu erfassen und dahingehend auszuwerten, ob mit der Bewegung ein diskretes Zeichen in Form eines Buchstabens oder einer Zahl beschrieben wird. Das heißt, dass über die Erfassungseinrichtung ermittelt wird, ob der in den dreidimensionalen Eingaberaum eingedrungenen Gegenstand, üblicherweise ein Finger, zur Beschreibung eines bestimmten Buchstabens oder einer bestimmten Zahl bewegt wird.
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Wird nun die Eingabe eines solchen diskreten Zeichens erfasst, so wird dieses Zeichen als Suchkriterium gewertet. Dieses Suchkriterium liegt nun, gegebenenfalls nach Eingabe noch weiterer solcher Zeichen und Gabe eines Signals, das den Abschluss der Eingabe kennzeichnet, einer konkreten Suche seitens der Steuerungseinrichtung innerhalb des Datenspeichers zugrunde. Gesucht werden seitens der Steuerungseinrichtung Daten, die das oder die eingegebenen Zeichen oder Zeichenfolge enthalten. Dabei kann die Suche entweder nur in dem der Anzeigeeinrichtung dargestellten Menü zugeordneten Datenvolumen erfolgen, oder, bevorzugt, im gesamten Datenvolumen.
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Die Steuerungseinrichtung erwirkt die Anzeige des Suchergebnisses an der Anzeigevorrichtung, das heißt, dass der Anwender, beispielsweise der Fahrer, dann an der Anzeigeeinrichtung optisch alle Daten angezeigt bekommt, die das oder die eingegebene Zeichenfolge enthält.
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Gibt der Fahrer beispielsweise „BAY“ ein, so sucht die Steuerungseinrichtung beispielsweise im gesamten Datenvolumen nach Daten, die eben diese Buchstabenfolge „BAY“ aufweisen. Dies sind beispielsweise verschiedene Radiosender, die im Untermenü „Radio“ als Teil des gesamten Datenvolumens abgelegt sind. Der Fahrer erhält dann beispielsweise an der Anzeigevorrichtung die verschiedenen Radiosendernamen „BAYERN 1“, „BAYERN 2“, „BAYERN 3“, „BAYERN 4“, „BAYERN 5“ angezeigt. Diese kann er dann gegebenenfalls unmittelbar anwählen, beispielsweise über ein ansonsten bekanntes Wählmittel wie beispielsweise einen Dreh-Drück-Knopf.
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Die Suche innerhalb des Datenvolumens kann bereits unmittelbar dann erfolgen, wenn das erste Zeichen erfasst wurde, woraufhin alle Daten, die dieses eingegebene Zeichen enthalten bzw. damit beginnen, angezeigt werden. Beispielsweise werden alle Namen und sonstigen Wörter angezeigt, die mit dem eingegebenen Buchstabe, beispielsweise „B“ beginnen. Mit jedem weiteren eingegebenen Zeichen, sei es Buchstabe oder Zahl, verringert sich die Anzahl der angezeigten gefundenen Daten, da naturgemäß immer weniger die konkret eingegebenen Zeichenfolge aufweisen. Dies kann so lange gehen, bis dem Anwender genügend Informationen angezeigt sind und er die weitere Eingabe abbricht oder aus den angezeigten Daten ein bestimmtes Datum wählt.
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Alternativ ist es auch denkbar, dass der Anwender zunächst eine beliebige Anzahl an Daten eingibt, mithin also das gesamte System zunächst in einem Zeicheneingabemodus ist. Dieser wird erst dann verlassen, wenn der Fahrer beispielsweise eine bestimmte Bewegung vollführt, beispielsweise in schneller Folge durch den dreidimensionalen Raum „wischt“, oder den Finger geradlinig auf die Fläche bewegt oder Ähnliches, mithin also eine Geste vollführt, die als Eingabeabschluss ausgewertet wird. Erst daraufhin startet die Suche der im Suchmodus befindlichen Steuerungseinrichtung, die dann naturgemäß nur einmal sucht und die dann relativ wenig gefundenen Daten anzeigt.
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Die erfindungsgemäße Eingabe der Zeichen ist gegenüber bisher bekannten Zeicheneingabemöglichkeiten wesentlich vereinfacht, da der Anwender die Zeichen lediglich „in die Luft schreiben“ muss. Alles weitere übernimmt die Erfassungseinrichtung, die die eingegebenen Zeichen erfasst, hinsichtlich ihres Inhalts auswertet und sodann die Suche über die Steuerungseinrichtung veranlasst.
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Die Steuerungseinrichtung, die dem Datenspeicher zugeordnet ist, aber auch die Steuerung der Anzeigevorrichtung und der anzuzeigenden Informationen vornimmt, befindet sich üblicherweise in einem Basismodus, in dem sie ihre originäre Steuerungsfunktion durchführt. Sie wird erst zur Durchführung der Suche in einen Suchmodus geschaltet. Dieses Umschalten in einen Suchmodus kann erfindungsgemäß erst nach Erfassen des Eindringens des Gegenstands in den dreidimensionalen Raum erfolgen. Das heißt, dass die Steuerungseinrichtung solange nicht in den Suchmodus geschaltet wird, solange die Erfassungseinrichtung nicht das Eindringen eines Gegenstands, also beispielsweise des Fingers, in den dreidimensionalen Raum ermittelt. Erst daraufhin erfolgt die Modusumschaltung.
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Dabei kann der Wechsel in den Suchmodus erst nach Ablauf einer vorbestimmten Zeitspanne nach Erfassen des Eindringens des Gegenstands erfolgen. Hierüber wird sichergestellt, dass nicht jedes, mitunter auch unbeabsichtigtes, Eindringen in den dreidimensionalen Raum sogleich als Umschaltsignal hinsichtlich des Moduswechsels der Steuerungseinrichtung verstanden wird. Vielmehr erfolgt der Moduswechsel erst, wenn beispielsweise eine halbe Sekunde oder eine Sekunde nach dem ersten Erfassen des Eindringens verstrichen ist und der Gegenstand noch immer erfasst wird. Denn dann ist sichergestellt, dass der Gegenstand bewusst in den dreidimensionalen Eingaberaum oberhalb der freiliegenden „Eingabefläche“ bewegt wurde.
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Alternativ dazu ist es auch denkbar, den Wechsel in den Suchmodus erst nach Erfassen eines ersten Zeichens vorzunehmen. Das heißt, dass die Umschaltung erst dann erfolgt, wenn wirklich sichergestellt ist, dass tatsächlich auch ein Suchkriterium vorliegt, also ein erstes diskretes Zeichen seitens der Erfassungseinrichtung ermittelt wurde. Erst dann ist tatsächlich ein Suchvorgang vorzunehmen.
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Der Wechsel in den Suchmodus kann in Weiterbildung der Erfindung optisch, insbesondere an der Anzeigeeinrichtung, und/oder akustisch anzeigbar sein. Dies ist zweckmäßig, um dem Anwender zu signalisieren, dass das System nun tatsächlich auch bereit ist, eine etwaige Zeicheneingabe als eine solche zu erfassen und die gewünschte Suche durchzuführen.
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Die freiliegende Fläche selbst ist erfindungsgemäß entweder ein Touchpad, also eine berührungssensitive Oberfläche ohne eigene Informationsanzeige, oder ein Touchscreen, der als solcher Informationen wiedergeben kann, jedoch ebenfalls eine berührungssensitive Eingabefläche aufweist. Oberhalb dieses Touchpads oder Touchscreens ist also beim erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug der dreidimensionale Raum realisiert, dem die Erfassungseinrichtung zugeordnet ist. Über das Touchpad oder den Touchscreen selbst ist es bei Berührung jedoch zusätzlich möglich, Befehle einzugeben, beispielsweise um konkrete Menüpunkte anzuwählen. Denkbar ist es beispielsweise bei Verwendung eines Touchscreens, vorher durch dreidimensionale Zeicheneingabe eine Suche durchzuführen, um sodann ein erhaltenes konkretes Suchergebnis, beispielsweise einen gefundenen Radiosendernamen oder einen gefundenen Navigationsort, durch Berühren des Touchscreens konkret anzuwählen.
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In Weiterbildung der Erfindung sieht eine zweckmäßige Ausgestaltung vor, dass auch über das Touchpad oder den Touchscreen mittels der oder einer Steuerungseinrichtung erfassbare Zeichen in Form von Buchstaben und/oder Zahlen eingebbar sind, anhand welcher eine Suche nach diese Zeichen enthaltenden Daten erfolgt. Das heißt, dass grundsätzlich eine Suchkriterieneingabe in Form der Zeichen auch über das Touchpad oder den Touchscreen möglich ist. Jedoch sieht eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung vor, dass bei Eingabe von Zeichen im dreidimensionalen Raum eine Datensuche im gesamten Datenvolumen erfolgt, während bei Eingabe von Zeichen am Touchpad oder am Touchscreen eine Datensuche nur innerhalb des Datenvolumens, das Grundlage einer bereits erfolgenden Darstellung an der Anzeigeeinrichtung ist, erfolgt. Gemäß dieser Erfindungsausgestaltung erfolgt eine übergeordnete, globale Suche nach entsprechenden Daten im gesamten Datenvolumen, wenn die Zeichen berührungslos im dreidimensionalen Raum eingegeben wurden. Werden die Daten jedoch durch Berührung des Touchpads oder des Touchscreens eingegeben, so erfolgt nur eine kontextbezogene Suche, also eine Suche innerhalb des Datenvolumens, das dem angezeigten oder angewählten Anzeigemenü, das momentan am Display oder am Touchscreen angezeigt ist. Es ist also eine Unterscheidung hinsichtlich des Suchvolumens in Abhängigkeit des Ortes respektive der Art der Zeicheneingabe realisiert. Dies hat den Vorteil, dass der Anwender, wenn er beispielsweise im Radiomenü oder Navigationsmenü ist und einen bestimmten neuen Sender oder einen bestimmten Navigationsort sucht, er diese Eingabe durch „berührendes Schreiben“ am Touchpad oder am Touchscreen selbst vornehmen kann, woraufhin lediglich innerhalb des Radiomenüdatenvolumens oder des Navigationsmenüdatenvolumens nach der geschriebenen, eingegebenen Zeichenfolge gesucht wird. Befindet sich der Fahrer jedoch beispielsweise im Radiomenü und möchte er einen Navigationsort suchen, so muss er nicht erst das Menü wechseln, sondern kann durch berührungslose Zeicheneingabe im dreidimensionalen Raum das Suchkriterium eingeben, woraufhin im gesamten Datenvolumen gesucht wird, und folglich dann auch der gewünschte Navigationsort gefunden wird.
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Besonders zweckmäßig und für den Fahrer plausibel ist es, wenn eine erfasste Bewegung oder ein erfasstes Zeichen an der Anzeigeeinrichtung darstellt wird. Die erfasste Bewegung wird beispielsweise kontinuierlich an der Anzeigeeinrichtung „mitgezeichnet“, das heißt, dass der Fahrer unmittelbar die im dreidimensionalen Raum oder die zweidimensional auf dem Touchpad oder dem Touchscreen durchgeführte Bewegung quasi in situ angezeigt bekommt. Er sieht also sofort, ob die Erfassungseinrichtung das richtige, von ihm gewollte Zeichen erfasst hat. Eine Korrektur ist im Falle einer Fehleingabe umgehend möglich, beispielsweise indem durch eine „Wischbewegung“ im dreidimensionalen Raum das zuvor gezeichnete Zeichen wieder gelöscht wird, oder durch Berühren eines bestimmten Feldes am Touchscreen oder am Touchpad, das die Zeichenlöschung verursacht. An der Anzeigevorrichtung, also einem geeigneten Display, ist für die Zeichendarstellung beispielsweise ein bestimmtes Feld realisiert, in dem kontinuierlich das oder die eingegebenen Zeichen „mitgezeichnet“ werden. Natürlich ist es auch möglich, mehrere nacheinander eingegebene, geschriebene Zeichen anzuzeigen, so dass der Anwender die konkrete Zeichenfolge immer visualisiert bekommt.
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Die Erfassungseinrichtung, die also die Bewegung im dreidimensionalen Raum erfasst und auswertet, kann beispielsweise eine Kamera, vorzugsweise eine Infrarot-Kamera, sein, wobei die Erfassungseinrichtung natürlich eine zugeordnete Recheneinrichtung aufweist, die entsprechende Auswertealgorithmen aufweist, die der Zeichenerkennung dienen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
- 1 eine Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs,
- 2 eine Prinzipdarstellung der freiliegenden Fläche mit darüber ausgebildetem dreidimensionalen Eingaberaum,
- 3 eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung der Zeicheneingabe und Datensuche, und
- 4 eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung der Zeicheneingabe und Datensuche nach einer Ausführungsform.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1, umfassend eine Anzeigevorrichtung 2, z. B. ein Mehrzoll-Display, eine Steuerungseinrichtung 3, sowie einen dieser zugeordneten Datenspeicher 4, in dem eine Vielzahl unterschiedlicher, an der Anzeigevorrichtung 2, gesteuert über die Steuerungseinrichtung 3, anzeigbare Daten abgelegt sind.
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Vorgesehen ist ferner eine definierte freiliegende Fläche 5, die eine Eingabefläche definiert, welche der Eingabe von Zeichen in Form von Buchstaben und/oder Zahlen durch den Benutzer mittels seines Fingers dient, wobei der freiliegenden Fläche 5 eine Erfassungseinrichtung 6 zugeordnet ist, die die Eingabe dieser Zeichen erfasst, indem die Bewegungen des Fingers des Benutzers oberhalb dieser freiliegenden Fläche 5 erfasst und hinsichtlich der Bewegungsrichtung und daraus resultierend der „Beschreibung“ eines konkreten Buchstabens oder einer konkreten Zahl ausgewertet werden. Die Erfassungseinrichtung 6 ist beispielsweise als Kamera, z. B. als Infrarotkamera, mit zugeordneter Recheneinrichtung mit geeigneten Erfassungs- und Auswertealgorithmen ausgebildet, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
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Oberhalb der freiliegenden Fläche 5 wird ein dreidimensionaler Raum 7 aufgespannt und definiert, welcher über die Erfassungseinrichtung 6 überwacht wird, wie in 2 dem Prinzip nach gezeigt ist. Die Überwachungseinrichtung 6 umfasst bei diesem Ausführungsbeispiel eine Kamera 8, bevorzugt die beschriebene Infrarotkamera, sowie die zugeordnete Recheneinrichtung 9, in der die entsprechenden Algorithmen hinterlegt sind. Die Kamera 8 erfasst nun diesen dreidimensionalen Raum 7, das heißt, sie ist so positioniert und ausgerichtet, dass dieser Raum erfasst wird. Die konkrete Definition des Raumes 7 kann beispielsweise softwareseitig in der Recheneinrichtung 9 erfolgen, da naturgemäß der Erfassungsbereich der Kamera 8 größer ist als der definierte Raum. Der Raum kann jedoch, nachdem das Erfassungsfeld der Kamera bekannt ist, softwarebasiert entsprechend geometrisch definiert werden.
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Dringt nun der Fahrer mit dem Finger in den dreidimensionalen Raum 7 ein, so kann er durch Bewegung des Fingers in dem Raum 7 Buchstaben oder Zahlen „schreiben“, wobei die Bewegung kontinuierlich über die Kamera 8 erfasst und über die Recheneinrichtung 9 ausgewertet wird und anhand der Algorithmen versucht wird, innerhalb der Bewegung Muster zu erkennen, die konkreten Buchstaben oder Zahlen entsprechen. Die gezeichneten Buchstaben oder Zahlen werden sodann einer nachfolgenden Suche seitens der Steuerungseinrichtung 3 im Datenspeicher 4 zugrunde gelegt.
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3 zeigt eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung dieses Vorgangs.
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Die Steuerungseinrichtung 3 befindet sich grundsätzlich nicht in einem Suchmodus, sondern in einem Grundmodus, der ihrer originären Funktion zur Steuerung der Anzeigevorrichtung oder dergleichen entspricht. Sie wird erst in einen Suchmodus zur Suche von Daten in dem Datenspeicher 4 umgeschaltet, wenn die Erfassungseinrichtung 6 erfasst hat, dass ein Gegenstand, hier der Finger 10, in den Raum 7 oberhalb der freiliegenden Fläche 5 eingedrungen ist. Gegebenenfalls kann eine vorbestimmte Zeitspanne, beispielsweise eine halbe Sekunde oder eine Sekunde, noch zugewartet werden, bis die Modusumschaltung erfolgt, um sicherzustellen, dass der Finger 10 auch bewusst in den Raum 7 bewegt wurde und dort noch ist. Alternativ ist es auch denkbar, die Umschaltung erst vorzunehmen, wenn ein erstes konkretes Zeichen erfasst wurde.
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Bei der Freifläche 5 handelt es sich in einem nicht erfindungsgemäßen Beispiel exemplarisch um eine passive, inaktive Fläche, die beispielsweise im Bereich der Mittelkonsole als konkrete Fläche hervorgehoben vorgesehen sein kann.
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Im gezeigten Beispiel hat der Fahrer den Finger 10 in den Raum 7 bewegt und begonnen, Bewegungen durchzuführen. Diese werden von der Kamera 8 erfasst und von der Recheneinrichtung 9 ausgewertet. Die Auswertungsergebnisse, also die konkret erfassten Zeichen, werden der Steuerungseinrichtung 3 gegeben, die diese geschriebenen Zeichen an der Anzeigevorrichtung 2 in einem definierten Anzeigebereich 11 darstellt. Entweder werden nur die fertig geschriebenen Zeichen dargestellt, oder es wird kontinuierlich „mitgeschrieben“, das heißt, dass die Erfassungseinrichtung 6 kontinuierlich Bewegungsinformationen liefert, die das unmittelbare Mitschreiben, also das Mitzeichnen der einzelnen Zeichen in dem Feld 11, ermöglicht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat der Fahrer mit dem Finger 10 die Buchstaben „BAY“ gezeichnet, wie einerseits oberhalb der Fläche 5 gestrichelt dargestellt ist, und andererseits „ausgeschrieben“ im Feld 11 dargestellt ist.
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Die Steuerungseinrichtung 3, die im Suchmodus geschaltet ist, sucht nun innerhalb des Datenspeichers 4, beispielsweise innerhalb des gesamten Speichervolumens, nach Daten, die im gezeigten Beispiel diese Buchstabenfolge aufweisen. Dies sind exemplarisch die drei Radiosender „BAYERN 1“, „BAYERN 2“, „BAYERN 3“, wobei durch die Pünktchenzeile dem Fahrer angedeutet wird, dass es noch mehrere Suchergebnisse gibt, die die Buchstabenfolge „BAY“ aufweisen. Über ein zusätzliches Betätigungselement 12, hier in Form eines Dreh-Druck-Rades, kann der Fahrer nun innerhalb der angezeigten Ergebnisliste „scrollen“, er kann also weiterblättern und bei Bedarf einen gewünschten Sender respektive ein gewünschtes Ergebnisdatum anwählen. Hieraufhin wird beispielsweise der angewählte Sender eingestellt oder Ähnliches.
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Nachdem die Steuerungseinrichtung 3 im gesamten Datenvolumen sucht, können folglich auch andere gefundene Ergebnisdaten dargestellt werden, beispielsweise Städtenamen oder Ähnliches, also beliebige Daten, die in Textform im Datenspeicher 4 abgelegt sind.
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Dabei kann die Suche beispielsweise erst dann erfolgen, wenn der Fahrer die Eingabe beendet hat, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn die Erfassungseinrichtung 6 ermittelt, dass der Finger 10 wieder aus dem Raum 7 bewegt wurde und für eine bestimmte Mindestzeit nicht mehr zurückbewegt wurde. Denkbar ist es aber auch, unmittelbar mit der Erfassung der einzelnen Zeichen zu suchen und die Ergebnisse anzuzeigen, wobei natürlich das Anzeigeergebnis mit jedem neuen, der Zeichenfolge angefügten Zeichen, hier also jedem neuen Buchstaben, präzisiert wird. Wenn also nach Einzeichnen des Buchstabens „B“ alle Daten, die mit dem Buchstaben „B“ beginnen, ermittelt und dargestellt werden, würden nach Einzeichnen des Wortbuchstabens „A“ eine zusätzliche Filterung vorgenommen, und nur noch die Daten angezeigt, die mit „BA“ beginnen. Eine entsprechende weitere Einschränkung erfolgt nach Zeichnen des Buchstabens „Y“.
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Anstelle des Herausbewegens des Fingers 10 aus dem Raum 7 ist es auch denkbar, das Abbruchsignal bezüglich der Zeicheneingabe dadurch zu geben, dass der Finger 10 vertikal auf die Fläche 5 bewegt wird und gegebenenfalls auf diese drückt, was quasi als „Punkt“ verstanden werden kann, mithin also als Abbruchkriterium.
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4 zeigt schließlich eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung einer weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung. Gezeigt sind wiederum die zentralen Elemente, nämlich die Anzeigevorrichtung 2, die Steuerungseinrichtung 3 mit Datenspeicher 4, die freiliegende Fläche 5 sowie die Erfassungseinrichtung 6 mit Kamera 8 und Recheneinrichtung 9, wobei die Kamera 8 wiederum den dreidimensionalen Raum 7 erfasst.
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Bei dieser Ausgestaltung ist die freie Fläche 5 jedoch in Form eines Touchpads 13 realisiert, dem in an sich bekannter Weise eine berührungssensitive Oberfläche 15 zu Eigen ist, die die Erfassung von durch Berühren und Bewegen der Oberfläche 15 eingebbarer Zeichen ermöglicht, wozu dem Touchpad 13 eine entsprechende Steuerungseinrichtung 14 zugeordnet ist, die eine solche Eingabe über die berührungssensitive Oberfläche erfasst. Die Steuerungseinrichtung 14 kommuniziert im gezeigten Beispiel mit der Steuerungseinrichtung 3. Das heißt, dass bei dieser Erfindungsausgestaltung folglich Zeichen respektive Signale nicht nur durch Bewegen im dreidimensionalen Raum 7 ohne Berühren des Touchpads 13 eingebbar sind, sondern auch durch Berühren des Touchpads 13 an seiner Oberfläche 15 und Bewegen auf der Oberfläche 15.
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Diese beiden unterschiedlichen Möglichkeiten lassen es nun zu, je nachdem, wo die Zeichen eingegeben werden, in unterschiedlichen Datenvolumina zu suchen. Wird oder werden Zeichen berührungslos im dreidimensionalen Raum 7 eingegeben, so sucht die Steuerungseinrichtung 3 im gesamten im Datenspeicher 4 befindlichen Datenvolumen. Wird oder werden die Zeichen berührend über die berührungssensitive Oberfläche 15 des Touchpads 13 eingegeben, so sucht die Steuerungseinrichtung 3 nur in einem begrenzten Datenvolumen im Datenspeicher 4, welches Datenvolumen einem konkreten Menü, das an der Anzeigevorrichtung 2 momentan angezeigt wird, zugeordnet ist. Das heißt, dass in diesem Fall eine kontextbezogene Suche, also eine menübezogene Suche erfolgt, während bei Eingabe über den dreidimensionalen Raum 7 eine globale, quasi bezugslose Suche erfolgt.
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Im gezeigten Beispiel sei angenommen, dass die Steuerungseinrichtung 3 momentan das „Radio-Menü“ anzeigt, was durch die Überschrift „Radio“ visualisiert ist. Auch der momentan gespielte Sender, nämlich „BAYERN 3“ ist an der Anzeigevorrichtung 2 dargestellt.
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Der Fahrer „schreibt“ nun im dreidimensionalen Raum 7 berührungslos die Buchstaben „HAM“, die, wie bereits bezüglich 3 erläutert, beispielsweise kontinuierlich im Anzeigefeld 11 „mitgeschrieben“ werden, also dort angezeigt werden. Nachdem diese Zeichen über den dreidimensionalen Raum 7 eingegeben wurden, sucht die nun in den Suchmodus geschaltete Steuerungseinrichtung 3 im gesamten Datenvolumen nach Daten, also Wörtern, die mit „HAM“ beginnen. Hierbei werden folglich Daten unterschiedlicher Menüs gefunden. Im gezeigten Beispiel wird ein Radiosender „RADIO HAMBURG“ gefunden, wobei das zugehörige Menü, hier also das „Radio-Menü“ durch das dem „RADIO HAMBURG“-Anzeige vorgestellte Notensymbol visualisiert wird.
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Darüber hinaus findet die Steuerungseinrichtung 3 beispielsweise auch drei Orte, die dem Navigationsmenü entnommen sind, nämlich „HAMBURG“, „HAMM“ und „HAMMELBURG“. Der Menüursprung, also das Navigationsmenü ist auch hier durch ein vorgestelltes Symbol, nämlich den Pfeil, visualisiert. Wie durch die Punkte dargestellt ist, sind auch hier wiederum weitere Suchergebnisse vorhanden, die beispielsweise durch Drehen des Dreh-Drück-Rades 12 angewählt und gegebenenfalls ausgewählt werden können. Wählt der Fahrer beispielsweise einen Ort an, so springt die Anzeige automatisch in das „Navigations-Menü“, da dann klar ist, dass der Fahrer ein neues Navigationsziel eingeben möchte. Dies geschieht durch Steuerung über die Steuerungseinrichtung 3, die naturgemäß auch mit allen anderen fahrzeugseitig verbauten Steuergeräten, soweit erforderlich, über einen nicht näher gezeigten Datenbus, z. B. den CAN-Bus, verbunden ist.
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Im zweiten dargestellten Beispiel berührt der Fahrer mit seinem Finger 10 die sensitive Oberfläche 15 des Touchpads 13. Er schreibt also angenommenermaßen die Buchstabenfolge „HAM“ auf dem Touchpad 13. Wiederum erfolgt die kontinuierliche Anzeige des Geschriebenen. Da hier jedoch die Daten unmittelbar über die berührungssensitive Oberfläche 15 eingegeben werden, erfolgt nun seitens der Steuerungseinrichtung 3 nur eine kontextbezogene, also eine menübezogene Suche im Datenspeicher 4. Das heißt, dass nur innerhalb des Datenvolumens, das dem „Radio-Menü“ zugeordnet ist (in dem sich das System gerade befindet) nach Worten, die mit „HAM“ beginnen, gesucht wird. Dies wäre im gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich der Radiosender „RADIO HAMBURG“. Lediglich dieses gefundene Ergebnis würde in diesem Fall angezeigt werden.
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Selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit, die Suche unmittelbar mit Beginn der Erfassung des ersten eingegebenen Zeichens zu starten und nach Erfassung eines zweiten respektive jedes weiteren Zeichens das Suchergebnis, das angezeigt wird, zu aktualisieren. Alternativ kann die Suche erst dann erfolgen, wenn die Zeicheneingabe beendet ist, was wiederum beispielsweise durch Herausbewegen des Fingers aus dem Raum 7 oder beispielsweise durch hinreichend starkes Drücken mit dem Finger auf das Touchpad 13 signalisiert werden kann.
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Ferner kann anstelle des Touchpads 13 auch ein Touchscreen verwendet werden, der also eine eigene Informationsvisualisierung ermöglicht und der Bedienung anderer Systeme dienen kann.
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Schließlich ist es möglich, den Übergang der Steuerungseinrichtung 3 vom Grundmodus in den Suchmodus auch über ein an der Anzeigevorrichtung 2 dargestelltes Symbol 16, im gezeigten Beispiel ein dargestelltes „S“, zu visualisieren, so dass der Fahrer die Kenntnis erhält, dass das System tatsächlich im Suchmodus ist und seine gewünschte Suche durchführen kann.