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DE102011110548A1 - Verschlussvorrichtung für einen Behälter und Verfahren zur Herstellung einer solchen Verschlussvorrichtung - Google Patents

Verschlussvorrichtung für einen Behälter und Verfahren zur Herstellung einer solchen Verschlussvorrichtung Download PDF

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DE102011110548A1
DE102011110548A1 DE201110110548 DE102011110548A DE102011110548A1 DE 102011110548 A1 DE102011110548 A1 DE 102011110548A1 DE 201110110548 DE201110110548 DE 201110110548 DE 102011110548 A DE102011110548 A DE 102011110548A DE 102011110548 A1 DE102011110548 A1 DE 102011110548A1
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DE
Germany
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closure device
container
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insert
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Withdrawn
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DE201110110548
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Inventor
Bruno Königseder
Alexander Stifter
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Aptar Freyung GmbH
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Aptar Freyung GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung für einen Behälter mit einem Basiselement, das auf einer Öffnung des Behälters befestigbar ist, und einem Klappdeckel, der schwenkbar an dem Basiselement befestigt und zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung hin- und herbewegbar ist, wobei das Basiselement eine Ausnehmung aufweist, in die ein Einsatzelement mit einem im wesentlichen domförmig ausgebildetem Abgabeelement mit einer Abgabeöffnung eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzelement einen mit dem Abgabelement verbundenen Abdeckbereich zum zumindest teilweisen Abdecken einer Öffnung des Behälters umfasst, wobei auf eine dem Behälter zugewandten Unterseite des Abdeckbereichs ein umlaufendes Dichtungselement angeordnet ist, das mit dem Abdeckbereich fest verbunden oder mit diesem einstückig oder integral ausgebildet ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Verschlussvorrichtung und ein Verfahren zum Befüllen und Verschliefen eines Behälters mit einer solchen Verschlussvorrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung für einen Behälter, insbesondere Flaschen, wobei diese Verschlussvorrichtung ein Basiselement, das auf einer Öffnung des Behälters befestigbar ist, und einen Klappdeckel umfasst, der schwenkbar an dem Basiselement befestigt ist, so dass dieser zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung hin- und herbewegbar ist, um die Abgabe insbesondere eines fließfähigen Mediums aus der Flasche zu ermöglichen. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Verschlussvorrichtung.
  • Verschlussvorrichtungen sind in mannigfaltiger Form bekannt und üblicherweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. Ein Basiselement umfasst typischerwise eine Vorrichtung zum Befestigen des Basiselements an einer Öffnung des Behälters, beispielsweise an einem Flaschenhals, wobei beispielsweise ein Innengewinde vorgesehen werden kann, so dass die Verschlussvorrichtung auf den Flaschenhals aufgeschraubt werden kann.
  • Von dem Basiselement erstreckt sich häufig ein domförmiger Ausguss, der beispielsweise auch beim Trinken aus dem Behälter vom Mund der trinkenden Person umschlossen werden kann.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Verschlussvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die insbesondere auch eine gute Abdichtung der Behälteröffnung durch den Verschluss sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Verschlussvorrichtung gemäß Anspruch 1 erfüllt, die Ansprüche 2 bis 12 betreffen besonders vorteilhafte Ausführungsformen einer solchen Verschlussvorrichtung. Ferner wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Anspruch 13 zum Herstellen einer solchen Verschlussvorrichtung, wie sie in den Ansprüchen 1 bis 12 beschrieben ist, gelöst. Die Ansprüche 14 und 16 betreffen besonders vorteilhafte Verwirklichungen eines solchen Verfahrens. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren gemäß Anspruch 17 zum Füllen eines Behälters mit einem fließfähigen Medium und ein Verschließen des Behälters mittels einer Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  • Die Verschlussvorrichtung gemäß der Erfindung umfasst ein Basiselement mit einer Ausnehmung, in die ein Einsatzelement eingesetzt und bevorzugt verrastet werden kann. Das Einsatzelement umfasst ein im wesentlichen domförmig ausgebildetes Abgabeelement, das auch als domförmiger Ausguss bezeichnet wird, wobei das Abgabeelement bzw. der Ausguss eine Abgabeöffnung umfasst, durch die ein Medium abgegeben werden kann.
  • Erfindungsgemäß ist das Einsatzelement, und insbesondere ein Abdeckbereich des Einsatzelementes, mit einem umlaufenden Dichtungselement versehen, wobei das Dichtungselement auf einer dem Behälter zugewandten Seite angeordnet und mit dem Abdeckbereich fest verbunden oder mit diesem einstückig oder integral ausgebildet ist.
  • Eine solche Verschlussvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung hat insbesondere sehr große Vorteile im Hinblick auf eine Abdichtung zwischen Verschlussvorrichtung und Behälterhals bzw. Öffnung des Behälters. Beim Aufsetzen bzw. bevorzugt beim Aufschrauben einer Verschlussvorrichtung auf einem Behälterhals kommt das Einsatzelement mit seiner Unterseite, insbesondere mit einer Unterseite eines Abdeckbereiches des Einsatzelementes, auf einer Oberkante eines Behälterhalses zum Liegen, so dass das umlaufenden Dichtungselement direkt an die Oberkante des Behälterhalses geführt wird und mit diesem eine zuverlässige Abdichtung bildet.
  • Besonders vorteilhaft wird eine solche Verschlussvorrichtung eingesetzt bei Behältern, in die ein fließfähiges Medium eingeführt wird, während dieses Medium noch eine erhöhte Temperatur hat bzw. heiß ist, was insbesondere aus hygienischen Gründen teilweise bevorzugt wird.
  • Gemäß einem bevorzugten Verfahren, das ebenfalls Gegenstand dieser Erfindung ist, wird ein heißes fließfähiges Medium in den Behälter eingefüllt und eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung auf den Behälter gesetzt, bevorzugt geschraubt, solange das Medium, das in die Flasche gefüllt worden ist, noch erhitzt ist.
  • Unter einem erhitzten Medium ist ein Medium zu verstehen, dessen Temperatur zumindest höher als die Umgebungstemperatur ist, bevorzugt werden jedoch deutlich höhere Temperaturen, insbesondere Temperaturen oberhalb von 50°Celsius und insbesondere Temperaturen oberhalb von 80°Celsius und Temperaturen, die nahe dem Siedepunkt des fließfähigen Mediums liegen, insbesondere Temperaturen, die bevorzugt maximal 30°Celsius unterhalb des Siedepunkts und insbesondere maximal 20°Celsius unterhalb des Siedepunkts des fließfähigen Mediums liegen. Bevorzugt werden Temperaturen von 80°C bis 90°C, insbesondere von 85°C bis 87°C verwendet.
  • Das Einfüllen des Mediums in einem heißen Zustand hat ferner auch den Vorteil, dass hierdurch automatisch eine Sterilisation des Behälterinneren erzielt wird.
  • Der nachfolgende Kühlvorgang führt dazu, dass noch verbleibende Luft, die sich noch in dem Behälter befindet, zusammenzieht, so dass beim Abkühlen ein Unterdruck entsteht, der die Verschlussvorrichtung, zumindest in den Fällen, in denen auch die Abgabeöffnung abgedichtet ist, wie es bei einer bevorzugten Verschlussvorrichtung gemäß der Erfindung der Fall ist, „angesaugt” wird, so dass die Verschlussvorrichtung und insbesondere das umlaufenden Dichtungselement, das an dem Einsatzelement angebracht ist, auf den Flaschenhals gezogen wird, so dass ein erhöhter Anpressdruck entsteht, der die Dichtigkeit noch erhöht. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung ist, dass das umlaufende Dichtungselement, das bevorzugt aus einem weichen Material hergestellt ist, nachgiebig oder flexibel ist, so dass eventuelle Unebenheiten, die an einem Rand einer Öffnung des Behälters, beispielsweise an einem Flaschenhals einer Flasche, insbesondere aus PET, ausgeglichen werden können, womit ebenfalls die Dichtigkeit, auch im Falle von Behältern, die größere Fertigungstoleranzen haben, deutlich erhöht wird.
  • Nicht unübliche Toleranzen, beispielsweise bei einem Flaschenhals einer PET-Flasche liegen bei bis zu 0,7 mm im Hinblick auf den Durchschnitt der Öffnung des Flaschenhalses, teilweise sogar bis zu 1,0 mm. Toleranzen und Ungleichmäßigkeiten betreffen nicht nur den Durchmesser und die Querschnittsform des Flaschenhalses, sondern möglicherweise auch die Höhe des Randes des Flaschenhalses, die, abhängig von der radialen Position, ebenfalls Schwankungen unterworfen ist.
  • Diese Ausgleichsfunktion des Dichtungselements hat ferner insbesondere bei sogenannten Heißabfüllungen einen weiteren Vorteil, insbesondere wenn beispielsweise PET-Flaschen verwendet werden, da bei diesen Heißabfüllungen durch die Temperaturunterschiede teilweise Verformungen des PET-Behälters hervorgerufen werden, die durch eine Verschlussvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeglichen werden können.
  • Ein entsprechend ausgestaltetes Verfahren zum Befüllen eines Behälters mit einem fließfähigen Medium und nachfolgendem Abschließen des Behälters mittels einer erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung ist ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Insbesondere hat die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung den Vorteil, dass das Einsatzelement einerseits und das Basiselement mit dem Klappdeckel andererseits in zwei getrennten Arbeitsvorgängen hergestellt werden kann, so dass beide Elemente im Hinblick auf ihre Eigenschaften, insbesondere Materialeigenschaften, optimal abgestimmt werden können. Insbesondere wird dabei das Basiselement mit dem Klappdeckel aus einem steiferen oder stabilerem Material hergestellt als das Einsatzelement. Auch besteht die Möglichkeit, durch die getrennte Herstellung dieser beiden Elemente optisch unterschiedliche Materialien zu verwenden. Beispielsweise kann das Basiselement mit dem Klappdeckel aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt werden, während das Einsatzelement aus einem undurchsichtigen oder beispielsweise farbigen Material hergestellt wird, was den Verschluss zu einem besonders ansprechenden Aussehen verhilft.
  • Bevorzugt umfasst der Klappdeckel der Verschlussvorrichtung auf seiner Innenseite einen im wesentlichen ringförmigen Vorsprung, wobei der ringförmige Vorsprung und das Abgabeelement so ausgebildet sind, dass der Vorsprung in die Abgabeöffnung eingreift und die Abgabeöffnung geschlossen wird, wenn sich der Klappdeckel in seiner geschlossenen Position befindet. Dadurch wird auch die Abgabeöffnung bei einem geschlossenen Klappdeckel verschlossen und abgedichtet, so dass der bereits oben beschriebene Effekt besonders vorteilhaft erzielt wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst der Klappdeckel zwei im wesentlichen ringförmige Vorsprünge, so dass eine Nut erzeugt wird, in die der obere Bereich des Abgabeelements eingeführt ist, wenn sich der Klappdeckel in seiner geschlossenen Position befindet, so dass eine besonders wirkungsvolle Abdichtung erzielt wird.
  • Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung hat ferner den Vorteil, dass wie oben bereits erwähnt, das Basiselement mit dem Klappdeckel einerseits und das Einsatzelement andererseits separat, beispielsweise in einem Spritzgussverfahren, hergestellt werden können, was wiederum ermöglicht, das Basiselement mit dem Klappdeckel in einer geöffneten Position und in einem Spritzgussverfahren herzustellen, den Klappdeckel jedoch dann zuerst in eine geschlossene Position zu bringen und erst nachfolgend das Einsatzelement in das Basiselement einzusetzen. Dies hat den Vorteil, dass beim Herstellen und beim ersten Schließen, bei dem ein dichter Zustand hergestellt werden muss, das Einsatzelement in einer im wesentlichen linearen Bewegung von unten eingesetzt werden kann, so dass die die Abgabeöffnung des Abgabeelements abschließenden Elemente, nämlich insbesondere die oberen Teile des Abgabeelements wie der oder die ringförmigen Vorsprünge des Klappdeckels, in einer linearen Bewegung aufeinander zugeführt werden, also nicht in einer kreisförmigen Bewegung, wie es der Fall wäre, wenn sich das Einsatzelement bereits in seiner endgültige Position befinden würde und der Klappdeckel in einer kreisförmigen Bewegung geschlossen wird. Dies führt zu einer erhöhten Dichtigkeit bei erstmaligen Verschließen des Behälters.
  • Bevorzugt ist der Abdeckbereich des Einsatzelements im wesentlichen ringförmig ausgebildet, ferner ist eine im wesentlichen ringförmige Schulter des Basiselements vorgesehen, da diese Ausgestaltungen eine besonders vorteilhafte Verbindung dieser beiden Elemente ermöglichen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Einsatzelement insbesondere in das Basiselement einrastbar, wobei bevorzugt die Rastung auch wieder gelöst werden kann, um zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise zum Recyceln des Verschlusses, das Einsatzelement von den anderen Teilen, nämlich dem Basiselement und dem Klappdeckelelement, zu trennen, da diese bei besonderen Ausführungsformen auch aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind. Auch ein Recyceln kann daher auf besonders einfache Weise und materialtrennend durchgeführt werden.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Dichtungselement umlaufend, insbesondere im wesentlichen ringförmig, an einer Unterseite eines bevorzugt plattenförmig ausgebildeten Abdeckbereichs ausgebildet, wobei das Dichtungselement bevorzugt einstückig oder integral mit dem Abdeckbereich verbunden ist. Durch eine feste Verbindung des Dichtungselements mit dem Einsatzelement bzw. dem Abdeckbereich des Einsatzelementes wird sichergestellt, dass die Positionierung des Dichtungselements immer exakt ist. Besonders bevorzugt wird das Dichtungselement an das Einsatzelement angespritzt, wobei dies bevorzugt mittels eines Zwei-Komponenten Spritzgussverfahrens geschieht.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der Abdeckbereich des Einsatzelements mit einer Ausnehmung versehen, die als Anspritzpunkt für das Dichtungselement dient. Dies hat den Vorteil, dass das Dichtungselement von einer Position angespritzt werden kann, die nicht an der Anlagefläche zwischen Dichtungselement und Behälterhals liegt, so dass gerade in diesem Bereich eine gleichmäßige und exakte Geometrie des Dichtungselements realisiert wird, was zu einer erhöhten Abdichtungsfähigkeit führt.
  • Bei der besonderen Ausführungsform ist in das Abgabeelement des Einsatzelements ein Membranventil eingesetzt, das eine kontrollierte Abgabe des fließfähigen Mediums ermöglicht.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind das Basiselement und/oder der Klappdeckel so ausgebildet, dass in einer geschlossenen Stellung des Klappdeckels zwischen Klappdeckel und Basiselement eine Öffnung verbleibt. Dies hat den Vorteil, dass Feuchtigkeit oder Wasser, das sich in dem Deckel gesammelt hat, entweichen oder austrocknen kann. Dieses Merkmal ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein heißes Medium in den Behälter gefüllt wird und nachfolgend mittels eines Abkühlprozesses gekühlt wird, da dieser Abkühlprozess häufig mittels einer Besprühung oder Berieselung mit einem Kühlmittel, insbesondere Wasser, realisiert wird, so dass in dem Deckel Wasserreste, beispielsweise Wassertropfen, verbleiben.
  • Bevorzugt umfasst der Klappdeckel dabei an seinem, im geschlossenen Zustand dem Basiselement zugewandten Randbereich mindestens eine Aussparung, bevorzugt mehrere Aussparungen, die bevorzugt gleichmäßig oder in regelmäßigen Abständen oder weitgehend gleichmäßig und in ähnlichen Abständen um den Umfang des Klappdeckels verteilt angeordnet sind.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Verschlussvorrichtung, wie sie oben beschrieben worden ist, bei der das Basiselement mit dem Klappdeckel einteilig in einem offenen Zustand hergestellt werden, bevorzugt mittels eines Spritzgussverfahrens, wobei der Klappdeckel nachträglich in einen geschlossenen Zustand gebracht wird und erst dann das Einsatzelement in das Basiselement eingesetzt wird, was zu den oben bereits beschriebenen Vorteilen führt.
  • Besonders bevorzugt betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Abfüllen von fließfähigen Medien in einem Behälter, so wie das nachfolgenden Verschließen des Behälters mit einer Verschlussvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Hierbei ist besonders vorteilhaft, dass das fließfähige Medium in einem heißen Zustand in die Flasche gefüllt wird, wobei die Verschlussvorrichtung auf den Behälter aufgesetzt wird, solange das fließfähige Medium noch eine erhöhte Temperatur aufweist. Das Abkühlen des Mediums zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verschlussvorrichtung bereits auf dem Behälter aufgebracht ist, führt dazu, dass ein Unterdruck in dem Behälter erzeugt wird, der die Verschlussvorrichtung in Richtung auf den Behälter zieht, so dass ein erhöhter Druck auf das umlaufenden Dichtungselement ausgeübt und damit eine erhöhte Dichtsicherheit hergestellt wird.
  • Wie bereits oben ausgeführt, ist es vorteilhaft, dass das Abkühlen des Mediums durch eine Besprühung oder eine Berieselung mit einem Kühlmedium, insbesondere Wasser, realisiert wird.
  • Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der beigefügten Zeichnungen, die schematisch eine besondere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung zeigen, deutlich:
  • 1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung in einer perspektivischen Darstellung, wobei sich der Klappdeckel in einer geöffneten Stellung befindet;
  • 2 zeigt eine Querschnittsansicht durch die in 1 gezeigte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung;
  • 3 zeigt einen Querschnitt durch eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Einsatzelements, und
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht der in 3 gezeigten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Einsatzelements.
  • Die 1 und 2 zeigen eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10, in 1 in einer perspektivischen Ansicht und in 2 in einer Querschnittsansicht. Diese Ausführungsform der Verschlussvorrichtung 10 umfasst ein Basiselement 100 und einen Klappdeckel 200, der schwenkbar in dem Basiselement 100 befestigt ist und in beiden Figuren in einer geöffneten Stellung, hier um ca. 180° geschwenkt, dargestellt ist.
  • Die Ausführungsform dieser Verschlussvorrichtung 10 weist eine im wesentlichen zylindrische Form auf, so dass die Verschlussvorrichtung 10 auf einen Hals eines Behälters (nicht gezeigt) aufschraubbar ist. Dazu umfasst das Basiselement 100 auf seiner Innenseite ein Innengewinde 110, das auf ein zugehöriges Außengewinde eines Behälterhals aufschraubbar ist.
  • Die in den 1 und 2 gezeigte Verschlussvorrichtung umfasst ein Einsatzelement 140 mit einem im wesentlichen domförmig ausgebildeten Abgabeelement 150, wobei das Einsatzelement 140, in 2 von unten, in das Basiselement eingesetzt und verrastet ist, wobei das im wesentlichen domförmig ausgebildete Abgabeelement 150 durch eine Ausnehmung in dem Basiselement geführt ist, so dass es über eine im wesentlichen ebene Schulter 120 des Basiselementes hinausragt.
  • Das Einsatzelement 140 umfasst ein Dichtungselement 180, das ringförmig ausgebildet und auf der Unterseite des Einsatzelements 140 angebracht ist. Dieses Einsatzelement 140 wird insbesondere im Zusammenhang mit den 3 und 4 nachfolgend erläutert werden.
  • Wie insbesondere aus 2 und 3 ersichtlich, umfasst das Abgabeelement 150 im Innenbereich seiner Abgabeöffnung 151 Dichtlippen 152, die sich über den gesamten Innenbereich der Abgabeöffnung 151 erstrecken. Wird der Klappdeckel 200 geschlossen, greift ein ringförmiger Vorsprung 210 des Klappdeckels 200 in die Abgabeöffnung 151 ein und dichtet gegen die Dichtlippen 152 ab. Darüber hinaus umfasst der Klappdeckel 200 auch einen äußeren, im wesentlichen ringförmigen Vorsprung 220, der das Abgabeelement 150 im radial äußeren Bereich umfasst, so dass die in 2 oberen Abschlusskanten des Abgabeelements 150 innerhalb der beiden ringförmigen Vorsprünge 210 und 220 liegen, so dass eine besonders gute Abdichtung erzielt wird.
  • Wie in 1 und in 2 erkennbar ist, umfasst die Verschlussvorrichtung 10 auch ein Originalitätssicherungselement 300, das mittels Sollbruchstellen an dem Basiselement 100 angebracht ist, wobei die Sollbruchstellen beim erstmaligen Öffnen des Klappdeckels brechen, so dass das Originalitätssicherungselement 300 nicht mehr an dem Basiselement 100 befestigt ist. Im Hinblick auf die spezielle Ausgestaltung der Verschlussvorrichtung bezüglich des Originalitätssicherungselements 300 wird insbesondere auf die EP 1 503 942 B1 verwiesen, in der ein Originalitätssicherungselement beansprucht und geschützt wird, wie es auch in 1 der Anmeldung offenbart ist. Auf diesen Offenbarungsgehalt bezüglich des Originalitätssicherungselements und der Wechselwirkung mit dem Basiselement 100 so wie dem Klappdeckel 200 und insbesondere einer Öffnung in dem Klappdeckel 200, die einen Teilbereich einer oberen Kante des Originalitätssicherungselements umfasst, wird explizit verwiesen und durch Inbezugnahme in diese Anmeldung integriert.
  • Die Verschlussvorrichtung 10 umfasst ein weiteres Originalitätssicherungselement 320, das ein erstmaliges Entfernen des Basiselements 100 von einem (nicht gezeigten) Flaschenhals oder Behälterhals offenbart, wobei in diesem Falle die Sollbruchstellen zwischen Originalitätssicherungselement 320 und Basis 100 zerstört werden und das Originalitätssicherungselement 320 an dem Behälter verbleibt.
  • Wie ferner gut in den 1 und 2 ersichtlich ist, weist der Klappdeckel 200 an seinem unteren, in geschlossenem Zustand dem Basiselement 100 zugewandten Randbereich insgesamt vier Aussparungen 260 auf. Diese führen dazu, dass im geschlossenem Zustand des Klappdeckels 200 eine Öffnung zwischen Klappdeckel 200 und Basiselement 100 verbleibt. Dies ermöglicht es, dass eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, beispielsweise Wassertropfen, oder Feuchtigkeit, die in dem Deckelbereich vorhanden ist, abfließen, verdampfen oder austrocknen kann.
  • Dies ist, wie oben beschrieben, insbesondere bei Verschlüssen und Behältern von Bedeutung, bei denen eine heiße Flüssigkeit eingefüllt und nachfolgend gekühlt wird, insbesondere mittels einer Besprühung oder Berieselung mit einem Kühlmittel, insbesondere Wasser.
  • Die 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform eines Einsatzelementes 140, wie es in einer Verschlussvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
  • Wie deutlich ersichtlich umfasst dieses Einsatzelement 140 einen im wesentlichen ebenen Abdeckbereich 160 von dem aus sich ein im wesentlichen domförmiges Abgabeelement 150 erstreckt. Auf der unteren, dem Behälter zugewandten Seite des im wesentlichen ringförmigen ausgebildeten Abdeckbereichs erstreckt sich ein ringförmiger Vorsprung 162, der in eine Abgabeöffnung eines Behälter- oder Flaschenhalses eingreift, wobei, wie in 4 ersichtlich, dieser im wesentlichen ringförmige Vorsprung 162 an seiner Außenseite einen umlaufenden, radialen Vorsprung 164 umfasst, der zu einem besonders dichten Anliegen dieses Bereichs 164 an der Innenseite einer Abgabeöffnung eines Behälter- oder Flaschenhalses führt.
  • Radial außerhalb dieses ringförmigen Vorsprungs 162 ist ein umlaufendes und im wesentlichen ringförmiges Dichtungselement 180 angespritzt, dass bei dieser Ausführungsform im wesentlichen ein halbkreisförmigen Querschnitt aufweist. Allerdings sind beliebige andere Querschnitte ebenfalls denkbar. Wird die Verschlussvorrichtung 10 auf einen Behälter- bzw.
  • Flaschenhals aufgesetzt, liegt das umlaufende, ringförmige Dichtungselement 180 auf der Oberseite der Abgabeöffnung des Behälters an und schließt die Oberseite dicht ab, wobei, wie oben bereits beschrieben, im Falle eines Unterdrucks in dem Behälter das Einsatzelement 140 bzw. die Verschlussvorrichtung 100 in Richtung auf dem Behälter zu angezogen wird, so dass automatisch ein erhöhter Druck auf das umlaufenden Dichtungselement 180 wirkt, was zu einer besonders zuverlässigen Abdichtung führt.
  • Wie insbesondere in 4 ersichtlich, weist der im wesentlichen ringförmige Abdeckbereich 160 in einem Teilbereich seiner Außenkante eine Ausnehmung 168 auf. Diese Ausnehmung 168 dient als Anspritzpunkt für das Anbringen des umlaufenden Dichtungselements 180. Dies stellt sicher, dass mögliche „Ungenauigkeiten” oder Unebenheiten, die manchmal im Bereich des Anspritzpunkts auftreten, außerhalb des Dichtungsbereichs liegen, so dass auch hierdurch eine besonders zuverlässige Abdichtung sichergestellt wird.
  • Im Hinblick auf das Herstellungsverfahren wird zu dem obigen Erläuterungen Bezug genommen, wobei darauf hingewiesen werden soll, dass die 1 und 2 die Verschlussvorrichtung in einem geöffneten Zustand zeigen, wobei das Originalitätssicherungselement 300 an dem Basiselement 100 befestigt ist. Dies stellt an sich die Verschlussvorrichtung vor den erstmaligen Schließen des Klappdeckels nach seinem Herstellen in einem geöffneten Zustand dar, allerdings ist, zur Verdeutlichung der Gesamtstruktur des Verschlusses, das Einsatzelement 140 bereits eingesetzt. Zwar ist es auch möglich, die Verschlussvorrichtung, wie in den 1 und 2 dargestellt, herzustellen und das Einsatzelement 140 bereits vor dem erstmaligen Schließen des Klappdeckels in das Basiselement einzusetzen und/oder einzurasten, allerdings ist es bevorzugt, gemäß einem Verfahren der vorliegenden Erfindung zuerst den Klappdeckel zu schließen und erst nachfolgend das Einsatzelement mit dem im wesentlichen domförmigen ausgebildeten Abgabeelement einzusetzen.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Ausführung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1503942 B1 [0041]

Claims (17)

  1. Verschlussvorrichtung (10) für einen Behälter mit einem Basiselement (100), das auf einer Öffnung des Behälters befestigbar ist, und einem Klappdeckel (200), der schwenkbar an dem Basiselement (100) befestigt und zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung hin- und herbewegbar ist, wobei das Basiselement (100) eine Ausnehmung aufweist, in die ein Einsatzelement (140) mit einem im wesentlichen domförmig ausgebildetem Abgabeelement (150) mit einer Abgabeöffnung (151) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzelement (140) einen mit dem Abgabelement (150) verbundenen Abdeckbereich (160) zum zumindest teilweisen Abdecken einer Öffnung des Behälters umfasst, wobei auf einer dem Behälter zugewandten Unterseite des Abdeckbereichs (160) ein umlaufendes Dichtungselement angeordnet ist, das mit dem Abdeckbereich (160) fest verbunden oder mit diesem einstückig oder integral ausgebildet ist.
  2. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckbereich (160) im wesentlichen ringförmig ausgebildet ist und sich an einem unteren Ende des Abgabeelements (150) um das Abgabeelement herum erstreckt.
  3. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Abdeckbereichs (160) im wesentlichen eben ausgebildet ist und an der Innenseite einer im wesentlichen ringförmig ausgebildeten Schulter (120) des Basiselements (100) anliegt.
  4. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (100) und das Einsatzelement (140) so ausgebildet sind, dass das Einsatzelement (140) in das Basiselement (100) einrastbar ist.
  5. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzelement (140) an seiner dem Behälter zugewandten Seite und innerhalb des umlaufenden Dichtungselements (180) einen umlaufenden Vorsprung (162) aufweist, der sich von dem Abdeckbereich (160) in Richtung auf den Behälter erstreckt.
  6. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Vorsprung (162) und das umlaufende Dichtungselement (180) im wesentlichen ringförmig ausgebildet sind.
  7. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das umlaufende Dichtungselement (180) an den Abdeckbereich (160) des Abgabeelements (150) angespritzt ist.
  8. Verschlussvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abdeckbereich (160) an seinem äußeren, im wesentlichen kreisförmigen Umfang, eine Ausnehmung (168) aufweist, die als Anspritzpunkt für das Dichtungselement (180) dient.
  9. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (100) und der Klappdeckel (200) aus einem ersten Material hergestellt sind, während das Einsatzelement (140) aus einem zweiten Material hergestellt ist, das sich von dem ersten Material unterscheidet.
  10. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abgabeelement (150) im Bereich seiner Abgabeöffnung (151) ein Membranventil umfasst.
  11. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (100) und/oder der Klappdeckel (200) so ausgebildet sind, dass in der geschlossenen Stellung des Klappdeckels zwischen einem Randbereich des Klappdeckels (300) und dem Basiselement (100) mindestens eine Öffnung verbleibt.
  12. Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappdeckel (200) an seinem, in seiner geschlossenen Stellung dem Basiselement zugewandten Randbereich mindestens eine Aussparung (260) aufweist.
  13. Verfahren zum Herstellen einer Verschlussvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (100) und der Klappdeckel (200) einteilig und in einem offenen Zustand hergestellt werden, wobei nachfolgend der Klappdeckel (200) in eine geschlossene Position gebracht wird und erst danach das separat hergestellte Einsatzelement (140) in das Basiselement (100) eingesetzt wird.
  14. Verfahren zum Herstellen einer Verschlussvorrichtung (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Basiselement (100) und der Klappdeckel (200) sowie das Einsatzelement (140) im Spritzgussverfahren hergestellt werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzelement (140) mit dem umlaufenden Dichtungselement (180) in einem Zwei-Komponenten Spritzgussverfahren hergestellt wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsetzen des Einsatzelements (140) in das Basiselement (100) zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem das Einsatzelement (140) nach seiner Herstellung noch nicht vollständig abgekühlt ist.
  17. Verfahren zum Befüllen und Verschließen eines Behälters mit einer Verschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter mit einem fluiden Medium gefüllt wird, das eine Temperatur aufweist, die über 50°Celsius, bevorzugt über 80°Celsius, liegt, wobei die Verschlussvorrichtung auf dem Behälter befestigt wird, solange das Medium noch eine Temperatur oberhalb von 50°Celsius, bevorzugt oberhalb von 80°Celsius, aufweist.
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