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Die Erfindung betrifft eine Verriegelungseinrichtung für Gebäudeplatten, insbesondere Boden-, Wand- oder Deckenpaneele, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derzeit sind verschiedene Systeme von Kantengeometrien bei als Bodendielen ausgebildeten Gebäudeplatten bekannt, denen ein Verriegeln der Kopfkante in Längsrichtung in der Regel durch Druckknopfsysteme oder Snap-Verriegelungen zugrunde liegt. Bei Druckknopfsystemen muss ein Druckpunkt überwunden werden, der nur geringe Haltekräfte gegenüber dem Lösen der Verbindungen entgegensetzt. Bei Snap-Verbindungen muss die bereits an einer Kante gefügte Bodendiele seitlich schräg in die Verbindung von bereits verlegten Bodendielen eingesetzt und anschließend herabgeschwenkt werden, um an der jeweils anderen Kante gefügt zu werden. Dieses Verschieben bedeutet für den Verleger ein unkomfortables Arbeiten mit zusätzlich notwendigem Werkzeug.
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Weitere bekannte Systeme verfügen über ein zusätzliches Bauteil, welches ein Fügen von Dielen ermöglicht. Von Nachteil an solchen Systemen ist einerseits das zusätzlich erforderliche Bauteil, was ergänzende Kosten verursacht und andererseits eine verminderte Passung aufgrund sich addierender Toleranzen der verschiedenen Bauteile.
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Eine Verriegelungseinrichtung geht aus der
DE 101 59 284 B4 hervor. Die bekannte Verriegelungseinrichtung weist nutseitig Ausnehmungen auf, während federseitig Verriegelungsvorsprünge vorgesehen sind. Die Ausnehmungen ermöglichen ein Einsetzen in die Vorsprünge, so dass sich grundsätzlich eine Fügeverbindung ergibt. Anschließend werden die Bodenpaneele bei dem bekannten Verfahren relativ zueinander verschoben, so dass die Verriegelungsvorsprünge den Bereich der jeweiligen Ausnehmung verlassen und sich eine bajonettartige Verbindung ergibt.
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Von Nachteil bei der bekannten Verriegelungseinrichtung ist, dass die Ausnehmungen im Kantenbereich für den Verleger nicht ohne Weiteres ersichtlich sind, da sie sich an der vorderen Stirnseite im unteren Bereich des oberen Nutschenkels befinden. Aufgrund dieser verdeckten Anordnung dauert es mitunter eine gewisse Zeit, bis der Verleger die Vorsprünge in die Aussparungen des oberen Nutschenkel geschoben hat. Darüber hinaus erfordert das Einschieben der Feder in die Nut einen entsprechenden Platzbedarf, der zumindest der Fügetiefe entspricht. Bei manchen Anwendungen steht jedoch außerordentlich wenig Platz zur Verfügung, so dass das Zusammenfügen von zwei bekannten Paneelen Schwierigkeiten bereitet.
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Eine Verriegelungseinrichtung der gattungsgemäßen Art geht aus der
WO 2009/116926 A1 hervor. Die Verriegelungseinrichtung weist an einer ersten Kante einer ersten Gebäudeplatte eine Feder und eine Nut an einer gegenüberliegenden Kante einer zweiten Gebäudeplatte auf, so dass die Kanten vertikal miteinander verbunden werden können. Die Feder und die Nut sind relativ zueinander verschiebbar, wobei die Feder einen Vorsprung aufweist, der sich horizontal hinter dem oberen Bereich der Kante erstreckt. Darüber hinaus weist die Feder einen weiteren Vorsprung und eine Aufnahme auf, so dass die benachbarten Kanten eine vertikale nicht-Verriegelungsposition einnehmen können, in der der Vorsprung der Feder in die Aufnahme der Nut eingreift und eine Verriegelungsposition einnehmen können, in der der Vorsprung der Feder vertikal den Vorsprung der Feder überlappt.
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Nachteilig ist, dass eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten zum Verbinden der Platten notwendig ist. Darüber hinaus ist das Einsetzen einer oberen Platte auf eine auf dem Untergrund aufliegende weitere Platte aufgrund der Kantengeometrien der Platten erschwert.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, eine Verriegelungseinrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die sich in einfacher Weise herstellen lässt und die ein einfaches Fügen der Bauteile ermöglicht.
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Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass der Verriegelungsnocken gegenüber der Stirnfläche des oberen Nutschenkels der ersten Kante und dass eine Anschlagfläche (24) des Verriegelungsnockens (26) gegenüber dem Nutgrund zurückversetzt ist und dass der untere Nutschenkel gegenüber der Stirnfläche des oberen Nutschenkels zurückversetzt ist, so dass sich an der ersten Kante eine insgesamt schräg, von oben nach unten abfallende Konturierung ergibt.
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Konstruktiv ist die eingangs genannte Verriegelungseinrichtung dadurch realisiert, dass die Feder wenigstens eine Federunterbrechung und wenigstens einen Federabschnitt und der untere Nutschenkel wenigstens eine Nutunterbrechung und wenigstens einen Nutschenkelabschnitt aufweisen, so dass die erste Gebäudeplatte durch senkrechtes Hindurchführen des Nutschenkelabschnitts durch die Federunterbrechung von oben an die zweite Gebäudeplatte ansetzbar ist und die Gebäudeplatten durch seitliches Verschieben, d. h. Verschieben in Längsrichtung der Kante, wenigstens einer der Gebäudeplatten bei gleichzeitiger, zumindest teilweiser Überdeckung eines Federabschnitts mit einem Nutschenkelabschnitt verriegelbar sind. Die Verriegelung erfolgt dabei zumindest in vertikaler Richtung, vorzugsweise auch in horizontaler Richtung.
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Bei der Erfindung ist es so, dass das Fügen zweier benachbarter Gebäudeplatten dadurch ermöglicht wird, dass auf den beiden zu fügenden Seiten kurze Abschnitte der vorhandenen Geometrie entfernt werden, so dass beidseitig eine gezahnte Geometrie entsteht. Dabei ist die Anordnung der Unterbrechungen bzw. Ausnehmungen so aufeinander abgestimmt, dass die Geometrie allein beim Ineinanderlegen der Gebäudeplatten keine Verbindung eingeht, sondern erst beim Verschieben einer der Gebäudeplatten in Richtung der späteren Position eine Verriegelung erfolgt. Letztlich ist es bei der Erfindung so, dass auf den beim Stand der Technik notwendigen Fügeraum zum Fügen beispielsweise zweier Kopfkanten vollständig verzichtet werden kann, da bei der Erfindung eine Zuführung im Fügebereich von oben her möglich ist. Dadurch ist bei der Erfindung ein sehr einfaches und platzsparendes Fügen von benachbarten Gebäudeplatten möglich.
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Durch die Erfindung lässt sich aber nicht nur eine Verriegelung benachbarter Gebäudeplatten in vertikaler, sondern auch in horizontaler Richtung ermöglichen. Konstruktiv ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass an der ersten und an der zweiten Kante von miteinander zu verbindenden Gebäudeplatten Verriegelungsmittel zum Verriegeln der Gebäudeplatten in horizontaler Richtung vorgesehen sind und dass an den Verriegelungsmitteln jeweils wenigstens eine entsprechende Unterbrechung und jeweils wenigstens ein entsprechender Abschnitt vorgesehen sind, so dass die Gebäudeplatten durch seitliches Verschieben, also Verschieben in Längsrichtung der Kante, wenigstens einer der Gebäudeplatten in horizontaler Richtung verriegelbar sind. Letztlich entsprechen die Abschnitte und Unterbrechungen der Verriegelungsmittel an der ersten und der zweiten Kante von den Abmaßen her den vorgenannten Abschnitten der Feder und des Nutschenkels bzw. den Unterbrechungen der Feder und der Nutschenkel, so dass sich beim Fügen von benachbarten Gebäudeplatten letztlich sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung eine Verriegelung bzw. eine formschlüssige Verbindung ergibt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist an der ersten Kante außerhalb der Nut und unterhalb des unteren Nutschenkels ein nach unten abstehender Verriegelungsnockenabschnitt eines Verriegelungsnockens vorgesehen, während an der zweiten Kante unterhalb des Federabschnitts ein von der Feder separater, nach oben abstehender Verriegelungsvorsprungsabschnitt eines Verriegelungsvorsprungs zum Zusammenwirken mit dem Verriegelungsnockenabschnitt vorgesehen ist. Die vorgenannte Ausführungsform mit dem von der Feder separaten Verriegelungsvorsprung bzw. dem oder den einzelnen Verriegelungsvorsprungsabschnitten hat den Vorteil, dass die horizontale und die vertikale Verriegelungsfunktion entkoppelt und von unterschiedlichen Elementen übernommen wird.
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Im Zusammenhang mit der vorgenannten Ausführungsform hat es sich sowohl in herstellungstechnischer sich als auch aus Verlegersicht als zweckmäßig erwiesen, dass der Verriegelungsnocken gegenüber der Stirnfläche des oberen Nutschenkels der ersten Kante und/oder des Nutgrunds zurückversetzt ist, während die der Stirnfläche der ersten Kante gegenüberliegenden Stirnfläche der zweiten Kante und/oder das Federende gegenüber dem Verriegelungsvorsprung zurückversetzt ist. Auf diese Weise ergibt sich eine schräge Kantengeometrie an beiden Kanten, die, wie zuvor ausgeführt, sich günstig auf die Kantenbearbeitung auswirkt und im Übrigen dem Verleger unmittelbar aufzeigt, an welcher Stelle das Fügen von benachbarten Gebäudeplatten zu erfolgen hat.
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Statt der Aufteilung der Verriegelungsfunktionen in vertikaler und horizontaler Richtung auf unterschiedliche, separate Elemente ist es grundsätzlich auch möglich, dass an der ersten Kante innerhalb der Nut am oberen und/oder am unteren Nutschenkelabschnitt ein Verriegelungsvorsprungsabschnitt, der durch eine weitere Nut gebildet sein kann, vorgesehen ist, während an der zweiten Kante am Federabschnitt ein abstehender Verriegelungsnockenabschnitt zum Zusammenwirken mit dem Verriegelungsvorsprungsabschnitt vorgesehen ist. Hierbei konzentrieren sich dann die einzelnen Verriegelungsmittel auf die Feder bzw. den oder die Federabschnitte sowie die Nut bzw. die einzelnen Nutabschnitte.
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Um den seitlichen Verschiebeweg beim Fügen benachbarter Gebäudeplatten so gering wie möglich zu halten, bietet es sich an, eine Mehrzahl von Federabschnitten und/oder Nutschenkelabschnitten und/oder Verriegelungsnockenabschnitten und/oder Verriegelungsvorsprungsabschnitten vorzusehen. Dabei können die einzelnen Abschnitte jeweils eine Länge in Längsrichtung der Kante von größer 0,5 cm haben, wobei jeder Einzelwert größer 0,5 cm möglich ist. Bevorzugt beträgt die Länge der einzelnen Abschnitte zwischen 0,5 und 2,0 cm. Durch die Länge der einzelnen Abschnitte bzw. die Länge in Längsrichtung der Kante der einzelnen Unterbrechungen wird bei einer Mehrzahl an Abschnitten und Unterbrechungen der Verschiebeweg zur Verriegelung der betreffenden Kante definiert. Je nach Anwendungsfall kann daher die Verriegelung an die Breite oder die Länge der Gebäudeplatte angepasst werden.
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Weiterhin bietet es sich besonders an, wenn sich der Federabschnitt und der Nutschenkelabschnitt und/oder der Verriegelungsnockenabschnitt und der Verriegelungsvorsprungsabschnitt im gefügten, verriegelten Zustand einander zumindest im Wesentlichen vollständig überdecken. Im gefügten Zustand liegt dann eine optimale Verriegelung vor. Im Übrigen sollte in diesem Zusammenhang die Länge des Federabschnitts (in Kantenlängsrichtung) der Länge der Nutunterbrechung und die Länge des Nutschenkelabschnitts der Länge der Federunterbrechung zumindest im Wesentlichen entsprechen. In gleicher Weise gilt dies für die Länge des Verriegelungsnockenabschnitts und des Verriegelungsvorsprungsabschnitts in Bezug auf die diesbezüglichen Unterbrechungen.
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Letztlich ist es bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung bevorzugt so, dass die Federabschnitte und die Verriegelungsvorsprungsabschnitte im Bereich der zweiten Kante übereinander angeordnet und von benachbarten Abschnitten jeweils durch die dazwischen angeordneten Unterbrechungen getrennt sind, wobei die Unterbrechungen in vertikaler Richtung ineinander übergehen. In gleicher Weise gilt dies für die Nutschenkelabschnitte und die Verriegelungsnockenabschnitte.
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Um ein unbeabsichtigtes Verschieben von gefügten Gebäudeplatten zu verhindern und eine spielfreie Anordnung zu gewährleisten, entspricht der Abstand der Stirnfläche des oberen Nutschenkels der ersten Kante zur Kontaktstelle/Anschlagfläche des Verriegelungsnockenabschnitts zumindest im Wesentlichen dem Abstand der der Stirnfläche gegenüberliegenden Stirnfläche der zweiten Kante zur Kontaktstelle/Anschlagfläche des Verriegelungsvorsprungsabschnitts.
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Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der lichte Abstand der Nutschenkel und damit die Nuthöhe der Dicke der Feder zumindest im Wesentlichen entspricht. Auf diese Weise kann ein Verschieben der Gebäudeplatten in vertikaler Richtung spielfrei verhindert werden.
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Im Hinblick auf die Aufteilung der Verriegelungsfunktionen in vertikaler und horizontaler Richtung auf unterschiedliche Elemente ist ergänzend vorgesehen, dass sich an den Verriegelungsnockenabschnitt eine untere Anlagefläche anschließt und dass sich an den Verriegelungsvorsprungsabschnitt eine obere Anlagefläche anschließt, wobei der Abstand der unteren Anlagefläche zur Nutfläche des unteren Nutschenkels dem Abstand der oberen Anlagefläche zur unteren Federfläche zumindest im Wesentlichen entspricht. Durch diese Ausbildung ist sichergestellt, dass eine geschlossene Oberfläche der Gebäudeplatten im oberen Spaltbereich garantiert werden kann.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Verriegelungseinrichtung lässt sich sowohl an den Kopf- als auch an den Längskanten und im Übrigen sowohl an den Kopf- und Längskanten der Gebäudeplatten realisieren.
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Gerade wenn die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung an den Längsseiten einer Gebäudeplatte vorgesehen ist, ist es möglich, die Platten zu verlegen, ohne dass bei der Verlegung eine Gebäudeplatte gekippt werden müsste. So sieht eine erfindungsgemäße Ausgestaltung des Verfahrens vor, dass eine Reihe von ihren Kopfseiten miteinander verbundenen Gebäudeplatten mit ihrem Längskantenbereich in den Längskantenbereich einer Reihe bereits verlegter Gebäudeplatten von oberhalb oder in der Ebene der bereits verlegten Gebäudeplatten quer zur Längsseite eingeschoben und anschließend in Richtung der Längsseite verschoben wird, so dass sich anschließend eine Verriegelung der Gebäudeplatten in horizontaler Richtung ergibt.
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Voraussetzung für das Fügen einer Reihe von Gebäudeplatten ist, dass die einzelnen Gebäudeplatten bereits an ihren Kopfseiten miteinander verbunden sind. Dies kann über übliche Fügeverbindungen oder aber auch über eine erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung erfolgen. Anschließend wird die Reihe dann an die bereits verlegten Gebäudeplatten angelegt und durch eine entsprechende Verschiebung bajonettartig verriegelt.
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Im Übrigen ist es so, dass sich die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung an beiden Kanten in einfacher Weise herstellen lässt. So befinden sich die unteren Nutschenkelabschnitte und die Verriegelungsnockenabschnitte an der ersten Kante sowie die Federabschnitte und die Verriegelungsvorsprungsabschnitte an der zweiten Kante jeweils in einer Linie bzw. Flucht. Die Unterbrechungen zwischen den einzelnen Abschnitten der ersten und der zweiten Kante können jeweils mit einem rotierenden Fräswerkzeug in einem Arbeitsschritt hergestellt werden, das eine kreisbahnförmige Ausnehmung bzw. Unterbrechung realisiert. Um dabei die Funktionalität der Kantengeometrie zu gewährleisten, ist festgestellt worden, dass ein geometrischer Zusammenhang zwischen der Dicke bzw. Stärke der Gebäudeplatte einerseits und der Länge der erfindungsgemäßen Geometrie besteht. Wesentlich ist insbesondere, dass der obere Nutschenkel an seiner Stirnseite bei der Bearbeitung nicht beschädigt werden darf. Die Geometrielänge der jeweiligen Kante hat einen Einfluss auf das zu verwendende Fräswerkzeug, so dass ein weiterer Zusammenhang zwischen der Dicke der Gebäudeplatte und dem Werkzeugdurchmesser besteht.
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Für die erfindungsgemäße Geometrie der Kanten liegt dieser Zusammenhang zwischen dem Radius des Fräswerkzeugs, der letztlich dem Radius der betreffenden Fräsfläche an der Kante entspricht, und der Dicke der Gebäudeplatte in einem Verhältnis R:D zwischen 2,5:1 bis 3,5:1, vorzugsweise zwischen 2,8:1 bis 3,4:1 und insbesondere zwischen 2,9:1 bis 3,33:1.
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Dabei ist festgestellt worden, dass bei folgender Dicke der Gebäudeplatte der Werkzeugdurchmesser wie folgt betragen sollte:
Dicke [mm] | Resultierender Durchmesser [mm] | Gewählter Durchmesser [mm] |
6 | 36 (R = 18) | 40 (R = 20) |
7 | 42 (R = 21) | 40 (R = 20) |
8,1 | 48,6 (R = 24,3) | 50 (R = 25) |
9 | 54 (R = 27) | 55 (R = 27,5) |
12 | 72 (R = 36) | 70(R = 35) |
25 | 150 (R = 75) | 150 (R = 75) |
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Es versteht sich, dass jeder Einzelwert für sich möglich ist.
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Im Zusammenhang mit der vorgenannten Tabelle ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass es zwar grundsätzlich möglich ist, Fräswerkzeuge mit dem resultierenden Werkzeugdurchmesser herzustellen, dass es jedoch zweckmäßiger und kostengünstiger ist, auf gängige Durchmesser von Fräswerkzeugen, die in der rechten Spalte angegeben sind, zurückzugreifen.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Dabei bilden alle beschriebenen oder in den Figuren dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination miteinander den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder der Beschreibung. Es zeigt:
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1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung im gefügten Zustand,
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2 eine Ansicht der Verriegelungseinrichtung im ungefügten Zustand,
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3 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer ersten Kante einer ersten Gebäudeplatte,
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4 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer zweiten Kante einer zweiten Gebäudeplatte,
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5 bis 10 Darstellungen einzelner Schritte der Verlegung erfindungsgemäßer Gebäudeplatten,
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11 bis 15 Darstellungen verschiedener Schritte der Verlegung anderer erfindungsgemäßer Gebäudeplatten,
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16 bis 21 Darstellungen verschiedener Schritte der Verlegung von Gebäudeplatten entsprechend den 5 bis 10 in einer anderen Verlegevariante,
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22 bis 27 Darstellungen verschiedener Schritte der Verlegung von Gebäudeplatten entsprechend der Verlegevariante der 16 bis 21,
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28 perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gebäudeplatte,
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29 eine andere perspektivische Ansicht der Gebäudeplatte aus 28 und
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30 einandergelegte Gebäudeplatten entsprechend der 28.
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In den 1 und 2 ist eine Verriegelungseinrichtung 1 zwischen einer ersten Gebäudeplatte 2 und einer zweiten Gebäudeplatte 3 dargestellt. Die Verriegelungseinrichtung 1 stellt letztlich eine vorgegebene Geometrie an einer ersten Kante 4 der ersten Gebäudeplatte 2 und einer zweiten Kante 5 der zweiten Gebäudeplatte 3 dar.
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Hinzuweisen ist darauf, dass jede Gebäudeplatte 2, 3 die Verriegelungseinrichtung 1 als solche auf gegenüberliegenden Seiten aufweist, da die Kantengeometrie der zweiten Kante 5 an der der ersten Kante 4 gegenüberliegenden Seite der ersten Gebäudeplatte 2 ebenfalls verwirklicht ist. In gleicher Weise ist die Kantengeometrie der ersten Kante 4 der zweiten Gebäudeplatte 3 auf der gegenberliegenden Seite der zweiten Kante 5 realisiert.
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Im Übrigen ist es so und dies ergibt sich aus den 5 ff, dass jede der Gebäudeplatten 2, 3 einen rechteckigen Plattenkörper mit Längsseiten 6 und Kopfseiten 7 aufweist. Dabei ist es so, dass die einander gegenüberliegenden Längsseiten 6 bzw. die einander gegenüberliegenden Kopfseiten 7 jeweils eine zueinander korrespondierende, komplementäre Konturierung aufweisen, wie dies beispielsweise in den 1 und 2 dargestellt ist.
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Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die in den 1 und 2 dargestellte Geometrie beispielsweise der Kante 4 sowohl an einer Längs- oder an einer Kopfkante 6, 7 oder auch an beiden Kanten 6, 7 realisiert sein kann.
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Der Plattenkörper, dessen Kern beispielsweise aus einem Holzmaterial wie Holzfasern bestehen kann, weist in der Regel eine langgestreckte Rechteckform auf. Bei den Gebäudeplatten 2, 3 als solchen kann es sich um Boden-, Wand- und/oder Deckenpaneele handeln.
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Bei der Verriegelungseinrichtung 1 ist an der ersten Kante 4 eine Nut 8 und an der gegenüberliegenden zweiten Kante 5 eine zur Nut 8 korrespondierende Feder 9 vorgesehen. Die Nut 8 weist dabei einen oberen Nutschenkel 10 und einen unteren Nutschenkel 11 auf.
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Bei den dargestellten Ausführungsformen ist es nun so, dass die Feder 9 wenigstens eine Federunterbrechung 12 und wenigstens einen Federabschnitt 13 aufweist. Wie sich dabei aus 3 ergibt, weist die Feder 8 eine Mehrzahl von Federunterbrechungen 12 und Federabschnitten 13 auf. Der obere Nutschenkel 10 ist durchgehend und erstreckt sich zumindest im Wesentlichen über die gesamte Länge der Kante 4. Der untere Nutschenkel 11 ist korrespondierend zur Feder 9 ausgebildet. Er weist wenigstens eine Nutunterbrechung 14 und wenigstens einen Nutschenkelabschnitt 15 auf.
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Wie sich beispielsweise aus 4 ergibt, sind eine Mehrzahl von Nutunterbrechungen 14 und Nutschenkelabschnitten 15 vorgesehen. Dabei korrespondiert die Anzahl und Länge der Federunterbrechungen 12 mit der Anzahl und Länge der Nutunterbrechungen 14, während die Anzahl und Länge der Federabschnitte 13 der Anzahl und Länge der Nutschenkelabschnitte 15 entspricht.
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Die vorgenannte Ausbildung, die letztlich zu einer verzahnten Kante sowohl an der ersten Kante 4 als auch an der zweiten Kante 5 führt, ermöglicht es, dass die erste Gebäudeplatte 2 durch senkrechtes Hindurchführen der einzelnen Nutschenkelabschnitte 5 durch die Federunterbrechungen 12 von oben, d. h. in senkrechter Richtung, an die zweite Gebäudeplatte 3 ansetzbar ist und die beiden Gebäudeplatten 2, 3 dann durch seitliches Verschieben, also Verschieben in Längsrichtung L der Kante, wenigstens einer der Gebäudeplatten 2, 3 verriegelbar sind. Letztlich ist eine Relativbewegung der einen zur anderen Gebäudeplatte 2, 3 in seitlicher Richtung erforderlich. Hierbei ergibt sich dann eine zumindest teilweise Überdeckung der einzelnen Federabschnitte 13 mit den Nutschenkelabschnitten 15, was zu einer Verriegelung zumindest in vertikaler Richtung führt. In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist es so, dass bei einem ordnungsgemäßen Fügen, d. h. bei einer ausgefluchteten Anlage der Gebäudeplatten 2, 3 an- bzw. zueinander, sich eine vollständige Überdeckung der Federabschnitte 13 mit den Nutschenkelabschnitten 15 ergibt. Hierauf wird nachfolgend noch näher eingegangen.
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Darüber hinaus sind an der ersten Kante 4 und der zweiten Kante 5 der Gebäudeplatten 2, 3 und damit auch auf gegenüberliegenden Seiten an jeder einzelnen Gebäudeplatte 2, 3 jeweils Verriegelungsmittel zur Verriegelung der Gebäudeplatten 2, 3 in horizontaler Richtung vorgesehen. Auch die Verriegelungsmittel in horizontaler Richtung machen von dem vorgenannten Prinzip der verzahnten Kantengeometrie Gebrauch, nämlich sehen sie jeweils wenigstens eine entsprechende Unterbrechung und jeweils wenigstens einen entsprechenden Abschnitt vor, wodurch es möglich ist, die beiden Gebäudeplatten 2, 3 durch senkrechtes Absenken der einen Gebäudeplatte gegenüber der anderen Gebäudeplatte im gemeinsamen Kantenbereich miteinander in Eingriff zu bringen, ohne diese zunächst zu verriegeln, und durch seitliches Verschieben in Längsrichtung L der Kante wenigstens einer der Gebäudeplatten 2, 3 in horizontaler Richtung zu verriegeln.
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Bei der in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform ist in diesem Zusammenhang an der ersten Kante 4 außerhalb der Nut 8 unterhalb des unteren Nutschenkels 11 ein Verriegelungsnocken 16 vorgesehen, der nach unten hin absteht. Der Verriegelungsnocken 16 ist in gleicher Weise unterteilt bzw. unterbrochen wie der untere Nutschenkel 11 und weist dementsprechend eine der Anzahl der Nutschenkelabschnitte 15 entsprechende Anzahl an Verriegelungsnockenabschnitten 17 auf. Zwischen den einzelnen Verriegelungsnockenabschnitten 17 befinden sich entsprechende Nockenunterbrechungen 18.
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Korrespondierend zu dem Verriegelungsnocken 16 ist an der zweiten Kante 5 unterhalb der Feder 9 ein von der Feder 9 separater, nach oben abstehender Verriegelungsvorsprung 19 vorgesehen, der mit dem Verriegelungsnocken 16 zusammenwirkt. Der Verriegelungsvorsprung 19 ist über einen Kanal 19a von der Feder 9 getrennt. Der Verriegelungsvorsprung 19 ist in gleicher Weise unterbrochen wie die Feder 9 und weist eine entsprechende Anzahl von Verriegelungsvorsprungsabschnitten 20 auf. Zwischen den einzelnen Verriegelungsvorsprungsabschnitten 20 befinden sich Vorsprungsunterbrechungen 21. Die Erstreckung der Verriegelungsnockenabschnitte in Längsrichtung L der Kante entspricht der Länge der einzelnen Nutschenkelabschnitte 15, während die Länge der Nockenunterbrechungen 18 der Länge der jeweiligen Nutunterbrechungen 14 in Längsrichtung L der Kante entsprechen. In gleicher Weise ist die gegenüberliegende, zweite Kante 5 ausgebildet. Hierbei entspricht die Länge der Federabschnitte 13 der Länge der Verriegelungsvorsprungsabschnitte 20 in Kantenlängsrichtung L, während die Länge der einzelnen Federunterbrechungen 12 jeweils der Länge der Vorsprungsunterbrechungen 21 entspricht.
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Wie bereits erwähnt, erstreckt sich der obere Nutschenkel 10 zumindest im Wesentlichen über die gesamte Kantenlänge. Der obere Nutschenkel 10 weist also keine Unterbrechungen auf, was gewährleistet, dass die Gebäudeplatten 2, 3 im gefügten Zustand eine zumindest im Wesentlichen geschlossene Oberfläche im Kantenbereich aufweisen. Lediglich der Fügespalt 22 zwischen den beiden Gebäudeplatten 2, 3 verbleibt.
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Wie sich im Übrigen insbesondere aus den 1 und 2 ergibt, ist der Verriegelungsnocken 16 gegenüber der Stirnfläche 23 des oberen Nutschenkels 10 der ersten Kante 4 zurückversetzt. Die Anschlagfläche 24 des Verriegelungsnockens 16 ist darüber hinaus sogar gegenüber dem Nutgrund 25 zurückversetzt. Auf diese Weise ergibt sich an der erste Kante 4 letztlich eine insgesamt schräg, d. h. von oben nach unten abfallende Konturierung. Demgegenüber ist an der zweiten Kante 5 eine komplementäre, insgesamt schräg ansteigende Konturierung vorgesehen. Dabei ist die der Stirnfläche 23 der ersten Kante 1 gegenüberliegende Stirnfläche 26 der zweiten Kante 5 gegenüber dem Verriegelungsvorsprung 19 zurückversetzt. Auch das Federende 27 ist gegenüber der Anschlagfläche 28 des Verriegelungsvorsprungs 19 zurückversetzt. Die insgesamt schräg laufende Konturierung der ersten Kante 4 und der zweiten Kante 5 bietet zum einen herstellungstechnische Vorteile bei der Kantenprofilierung und verteilt im Übrigen die Funktionen der vertikalen Verriegelung auf die Nut-Feder-Verbindung mit den Elementen 8, 9 und die horizontale Verriegelung über den Verriegelungsnocken 16 und den damit zusammenwirkenden Verriegelungsvorsprung 19.
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Im Übrigen ergibt sich insbesondere aus 3, dass die im rechten Winkel zur zweiten Kante 5 – und damit auch zur ersten Kante 4 – verlaufende weitere Kante 29 eine von der Kantenprofilierung der ersten und zweiten Kante abweichende Profilierung aufweist. Die weitere Kante 29 kann an der Längs- oder der Kopfseite 6, 7 der Gebäudeplatte vorgesehen sein. Hierbei ist eine Fügenut 30 und eine Rastnut 31 vorgesehen. Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Fügenut 30 und die Rastnut 31 über die gesamte Länge der weiteren Kante 29. Es versteht sich, dass auf der der weiteren Kante 29 gegenüberliegenden Seite der betreffenden Gebäudeplatte eine zur Fügenut 30 komplementäre Feder und ein zur Rastnut 31 komplementärer Rastvorsprung vorgesehen sind.
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Wie sich im Übrigen aus den 1 und 2 ergibt, entspricht der Abstand der Stirnfläche 23 des oberen Nutschenkels 10 der ersten Kante 4 zur Anschlagfläche 24 des Verriegelungsnockens 16 zumindest im Wesentlichen dem Abstand der Stirnfläche 26 der zweiten Kante 5 zur Anschlagfläche 28 des Verriegelungsvorsprungs 19. Im Übrigen entspricht der lichte Abstand der Nutschenkel 10, 11 der Dicke der Feder 9. Auf diese Weise ergibt sich sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung zumindest im Wesentlichen eine Spielfreiheit.
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Weiterhin ergibt sich aus den 1 und 2, dass sich an den Verriegelungsnocken 16 eine Vertiefung 40 anschließt. Die Vertiefung 40 dient zur Aufnahme des Verriegelungsvorsprungs 19 und weist eine untere Anlagefläche 41 auf. Korrespondierend zu der Anlagefläche 41 ist am Verriegelungsvorsprung 19 eine obere Anlagefläche 42 vorgesehen. Im gefügten Zustand liegen die Anlageflächen 41 und 42 aneinander an. Der Abstand der unteren Anlagefläche 41 zur Nutfläche 43 des unteren Nutschenkels 11 entspricht zumindest im Wesentlichen dem Abstand der oberen Anlagefläche 42 zur unteren Federfläche 44.
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Wie sich im Übrigen aus den einzelnen Figuren ergibt, ist es möglich, die Verriegelungseinrichtung 1 nur an den Längsseiten 6, d. h. an den langen Seiten der Gebäudeplatten 2, 3, oder nur an den Kopfseiten 7, d. h. an den kurzen Seiten der Gebäudeplatten 2, 3, oder alternativ an den Längs- und an den Kopfseiten 6, 7 der Gebäudeplatten 2, 3 vorzusehen.
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Ist die Verriegelungseinrichtung 1 nur an den Längsseiten 6 vorgesehen, so weisen diese die Kantenprofilierung entsprechend den Kanten 4, 5 auf. Entsprechendes gilt, wenn nur die Kopfseiten 7 der Gebäudeplatten 2, 3 mit der Verriegelungseinrichtung 1 versehen sind, also die Profilierung entsprechend den Kanten 4, 5 gemäß den 1 und 2 aufweisen. Dabei können dann die Längsseiten 6 mit einer Profilierung entsprechend den weiteren Kanten 29, 33 versehen sein. Im Übrigen versteht es sich, dass es grundsätzlich auch möglich ist, eine andere Profilierung als bei den Kanten 29, 33 vorzusehen. Wenn die Verriegelungseinrichtung 1 sowohl an den Längs- als auch an den Kopfseiten 6.7 der Gebäudeplatten 2, 3 vorgesehen ist, so ist dann an allen entsprechenden Kanten die Profilierung gemäß den 1 und 2 vorgesehen.
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In den 1 und 2 ist gestrichelt angedeutet, dass die erste Kante 4 und auch die zweite Kante 5 mit einem rotierenden Fräswerkzeug bearbeitet worden ist. Die gestrichelte Linie deutet dabei die gefräste Fläche 45, 46 an. Der Radius R der Fläche 45, 46 entspricht dabei letztlich dem Radius des rotierenden Fräswerkzeugs. Das Verhältnis des Radius R der gefrästen Fläche 45, 46 steht dabei in einem Verhältnis R:D zur Dicke D der Gebäudeplatten 2, 3 im Bereich zwischen 2,5:1 bis 3,5:1. Der konkrete Wert hängt letztlich von der Dicke der Gebäudeplatte und dem jeweils verfügbaren Fräswerkzeug ab.
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Wie 3 in diesem Zusammenhang verdeutlicht, wird von dem Fräswerkzeug in einem Verfahrensgang sowohl die obere Federunterbrechung 12 als auch die untere Vorsprungsunterbrechung 21 hergestellt. Zwischen den einzelnen Unterbrechungen 12, 21 verbleiben in Art von Zähnen die Federabschnitte 13 und die Verriegelungsvorsprungsabschnitte 20. In gleicher Weise erfolgt die Herstellung der Unterbrechungen 14 und 18, wobei sich die zwischen den Unterbrechungen 14, 18 befindenden Nutschenkelabschnitte 15 und Verriegelungsnockenabschnitte 17 befinden. Dies ergibt sich aus 4. Die 3 und 4 verdeutlichen im Ergebnis, dass die Unterbrechungen 12, 21 sich durch die durchgehende Fräsfläche 46 ergeben, während sich die Unterbrechungen 14, 18 durch die gefräste Fläche 45 ergeben.
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In den 5 bis 10 ist eine mögliche Verlegevariante von erfindungsgemäßen Gebäudeplatten dargestellt. Bei dieser Verlegevariante werden Gebäudeplatten verwendet, bei denen die Verriegelungseinrichtung 1 an den Längsseiten 6 vorgesehen ist. An den Kopfseiten 7 ist eine Konturierung mit einer Snap-Verbindung realisiert. Bei der vorliegenden Verlegevariante ist es so, dass die Gebäudeplatte 32 bereits verlegt ist. Wenngleich lediglich eine Gebäudeplatte 32 dargestellt ist, versteht es sich, dass in der Reihe der Gebäudeplatte 32 eine Vielzahl weiterer Gebäudeplatten 32 vorgesehen sein können. Des Weiteren ist die Gebäudeplatte 3 bereits verlegt. Es findet eine Verlegung von links nach rechts statt.
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In 5 ist nun der Zustand dargestellt, in dem die Gebäudeplatte 2 von oben bei Überdeckung im gemeinsamen Kantenbereich in senkrechter Richtung abgesenkt wird. Dabei treten dann die Nutschenkelabschnitte 15 durch die Federunterbrechungen 12, bis die Gebäudeplatte 2 sich auf dem Untergrund, auf dem sich die Gebäudeplatte 3 bereits befindet, ebenfalls befindet. Dieser Zustand ist in 6 dargestellt. Anschließend wird die Gebäudeplatte 2 bis zum Kontakt der Kopfseite 7 an die korrespondierende Kopfseite 7 der Gebäudeplatte 32 nach vorne in Pfeilrichtung verschoben. Beim Verschieben der Gebäudeplatte 2 relativ zur Gebäudeplatte 3 erfolgt eine Verriegelung im Bereich der Längsseiten. Dieser Zustand ist in 7 dargestellt. In diesem Zustand ist die Gebäudeplatte 2 an ihrer Kopfseite noch nicht verriegelt.
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Anschließend werden die Gebäudeplatte 2, 3 zum Einschwenken in die Kopfkanten angewinkelt. Die bereits liegende Gebäudeplatte 2 wird dabei erneut angehoben. Dieser Zustand ist in 8 dargestellt. Sodann wird die Gebäudeplatte 2 in Pfeilrichtung geschoben, bis sich die oberen Kanten der Kopfseiten 7 der Gebäudeplatten 2 und 32 berühren. Dabei ergibt sich dann eine Rastverbindung zwischen den Kopfseiten 7 der Gebäudeplatten 2 und 32. Dieser Zustand ist in 9 dargestellt. Anschließend werden die Gebäudeplatten 2, 3 abgesenkt, so dass sich ein vollständiges Verriegeln der Gebäudeplatten ergibt.
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In den 11 bis 15 ist eine Verlegevariante dargestellt, bei der sich die Verriegelungseinrichtung 1 nur im Bereich der Kopfseiten 7 befindet. Im Bereich der Längsseiten 6 befindet sich eine Snap-Verbindung. Dabei zeigen die einzelnen Figuren nicht nur Draufsichten auf eine Gebäudeplattenanordnung insgesamt, sondern unterhalb der Draufsicht auch verschiedene Seitenansichten.
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In 11 ist der Zustand dargestellt, bei dem die Gebäudeplatte 2 von oben in Pfeilrichtung senkrecht abgesenkt wird. Dabei treten, wie zuvor beschrieben worden ist, die Nutschenkelabschnitte 15 durch die Federunterbrechungen 12. Wie sich aus 12 ergibt, wird die Gebäudeplatte 2 anschließend in Pfeilrichtung in Richtung auf die bereits verlegten Gebäudeplatten 32 verschoben, bis die Längsseiten 6 der Gebäudeplatten 2 und 32 aneinander anschlagen. Wie sich aus 13 ergibt, wird die Gebäudeplatte 2 anschließend mir ihrer freien Längsseite 6 in Pfeilrichtung angehoben. Dabei wird auch die Gebäudeplatte 3 jedenfalls teilweise mit angehoben. Wie sich aus 14 ergibt, wird anschließend Druck in Pfeilrichtung auf die freie Längsseite 6 der Gebäudeplatte 2 ausgeübt, so dass die gegenüberliegende Längsseite 6 mit den Längsseiten 6 der bereits verlegten Gebäudeplatten 32 in Fügeeingriff kommt. Schließlich wird, wie sich aus 15 ergibt, die Gebäudeplatte 2 in Pfeilrichtung abgesenkt, so dass sich der Fügezustand ergibt.
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In den 16 bis 21 ist eine alternative Verlegevariante dargestellt, bei der eine ganze Reihe von Gebäudeplatten 2, 3 eingeschoben wird. Dargestellt ist eine Verlegung von links nach rechts, wobei die Gebäudeplatte 2 zunächst senkrecht von oben abgesenkt wird (16). Der abgesenkte Zustand ergibt sich aus 17, wobei im Bereich der Kopfkante 7 ein Versatz vorliegt. Anschließend wird eine der Gebäudeplatten oder beide Gebäudeplatten relativ zueinander verschoben, so dass sich der in 18 dargestellte Zustand ergibt. Es liegt dann eine Verriegelung der Platten 2, 3 vor. 19 zeigt, dass die gesamte Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 zum Einschwenken angewinkelt wird. Es versteht, dass die Reihe eine Mehrzahl von Gebäudeplatten 2, 3 aufweisen kann. Anschließend wird die gesamte Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 eingeschoben, bis sich eine Berührung der oberen Kanten der Gebäudeplatten 2, 3 mit der bereits verlegten Gebäudeplatte 32 bzw. der bereits verlegten Reihe von Gebäudeplatten 32 ergibt. Dies ist in 20 dargestellt. Schließlich wird die Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 abgesenkt und es ergibt sich ein vollständiges Verriegeln der beiden Reihen von Gebäudeplatten. Dies ist in 21 dargestellt.
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Während sich die Verlegevariante der 16 bis 21 auf eine Ausführungsform bezieht, bei der an den Längsseiten 6 die Verriegelungseinrichtung 1 vorgesehen ist, bezieht sich die in den 22 bis 27 dargestellte Verlegevariante auf Gebäudeplatten, bei denen sich die Verriegelungseinrichtung 1 an der Kopfseite 7 befindet.
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Aus 22 ergibt sich, dass die Gebäudeplatten 32 in einer Reihe bereits verlegt sind. Die Gebäudeplatten 2, 3 sind noch nicht verlegt. 22 zeigt den Zustand, bei der die Gebäudeplatte 3 sich auf dem Untergrund befindet und die Gebäudeplatte 2 in Pfeilrichtung abgesenkt wird. Es ergibt sich dann der in den 23 dargestellte Zustand. Anschließend wird die Gebäudeplatte 2 gegenüber der Gebäudeplatte 3 in Pfeilrichtung verschoben, so dass sich anschließend der in 24 dargestellte Zustand ergibt. Sodann wird die Reihe aus den Gebäudeplatten 2, 3 entsprechend der Pfeilrichtung in 25 angewinkelt. In 26 ist die Reihe aus den Gebäudeplatten 2, 3 mit ihren Längskanten 6 an die Längskanten 6 der bereits verlegten Reihe der von Gebäudeplatten 32 herangeschoben. Es wird dann auf die Längsseiten 6 der Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 in Pfeilrichtung gedrückt, wie dies in 26 dargestellt ist. Schließlich wird die Reihe von Gebäudeplatten 2, 3 in Pfeilrichtung herabgeschwenkt, wie dies in 27 angedeutet ist. Es ergibt sich dann die Fügeverbindung zwischen den Reihen der Gebäudeplatten 32 und der Gebäudeplatten 2, 3.
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In den 28 bis 30 sind Gebäudeplatten dargestellt, bei denen sowohl an der Längsseite 6 als auch an der Kopfseite 7 die Konturierung für die Verriegelungseinrichtung 1 vorgesehen ist. Die dem Betrachter in 28 zugewandte Längsseite 6 weist eine Konturierung entsprechend der zweiten Kante 5 auf. Gleiches gilt für die dem Betrachter zugewandte Kopfseite 7. Die gegenüberliegende, dem Betrachter abgewandte Längsseite 6 und auch die dem Betrachter abgewandte Kopfseite 7 weist eine Konturierung entsprechend der ersten Kante 4 auf.
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Die 30 verdeutlicht, dass es problemlos möglich ist, einzelne Gebäudeplatten entsprechend 28 miteinander zu verbinden. Dabei ist es ohne Weiteres möglich, entsprechend der Verlegevariante gemäß den 5 bis 15 und auch gemäß der Verlegevariante der 16 bis 27 zu verfahren.
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Ein entscheidender Unterschied zu den zuvor beschriebenen Verlegevarianten besteht jedoch darin, dass ein Anwinkeln der zu verlegenden Gebäudeplatte nicht mehr erforderlich ist. Das Fügen kann ausschließlich in der Ebene erfolgen, wobei die korrekte Fügeanordnung letztlich durch Verschieben der betreffenden Gebäudeplatte bzw. einer Reihe von Gebäudeplatten erfolgt. So ist es bei der Ausführungsform gemäß 30 beispielsweise möglich, dass bei bereits verlegter Gebäudeplatte 32 bzw. einer Reihe von bereits verlegten Gebäudeplatten 32 zunächst die Gebäudeplatte 3 entweder von oben her eingeschoben und verriegelt oder aber in der Ebene der Gebäudeplatten 32 eingeschoben und anschließend durch seitliche Bewegung verriegelt wird. Sodann kann die Gebäudeplatte 2 von oben oder in der Ebene der Gebäudeplatte 32 in den Kopfseitenbereich der Gebäudeplatte 3 eingeschoben und jedenfalls geringfügig seitlich verschoben werden, bis sich eine Verriegelung zwischen den Platten 2, 3 ergibt. Sodann wird die Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 so weit in Längsrichtung L verschoben, dass die Gebäudeplatte 2 mit ihrer Längsseite 6 in den Kantenbereich der Längsseite 6 der Gebäudeplatte 32 eingeschoben werden kann. Sodann wird die Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 so weit in Längsrichtung L verschoben, dass sich eine vollständige Verriegelung der Gebäudeplatten 2, 3 an den bereits verlegten Gebäudeplatten 32 bzw. der Reihe der bereits verlegten Gebäudeplatten 32 ergibt.
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Alternativ ist es möglich, zunächst die Gebäudeplatten 2, 3 an ihren Kopfseiten in der zuvor beschriebenen Art und Weise miteinander zu verbinden. Sodann wird die Reihe der Gebäudeplatten 2, 3 an die bereits verlegte Reihe der Gebäudeplatten 32 herangeschoben, bis sich der Zustand entsprechend 2 ergibt. Anschließend erfolgt ein seitliches Verschieben in Längsrichtung L, so dass sich eine Verriegelung der beiden Reihen der Gebäudeplatten 2, 3 einerseits und 32 andererseits ergibt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verriegelungsvorrichtung
- 2
- erste Gebäudeplatte
- 3
- zweite Gebäudeplatte
- 4
- erste Kante
- 5
- zweite Kante
- 6
- Langeseite
- 7
- Kopfseite
- 8
- Nut
- 9
- Feder
- 10
- oberer Nutschenkel
- 11
- unterer Nutschenkel
- 12
- Federunterbrechung
- 13
- Federabschnitt
- 14
- Nutunterbrechung
- 15
- Nutschenkelabschnitt
- 16
- Verriegelungsnocken
- 17
- Verriegelungsnockenabschnitt
- 18
- Nockenunterbrechungen
- 19
- Verriegelungsvorsprung
- 19a
- Kanal
- 20
- Verriegelungsvorsprungsabschnitt
- 21
- Vorsprungsunterbrechungen
- 22
- Fügespalt
- 23
- Stirnfläche
- 24
- Anschlagfläche
- 25
- Nutgrund
- 26
- Stirnfläche
- 27
- Federende
- 28
- Anschlagfläche
- 29
- weitere Kante
- 30
- Fügenut
- 31
- Rastnut
- 32
- weitere Gebäudeplatte
- 33
- weitere Kante
- 34
- Feder
- 35
- Rastvorsprung
- 36
- Fügenutabschnitt
- 37
- Federabschnitt
- 38
- Fügenutunterbrechung
- 39
- Federunterbrechung
- 40
- Vertiefung
- 41
- untere Anlagefläche
- 42
- obere Anlagefläche
- 43
- Nutfläche
- 44
- untere Federfläche
- 45
- Fräsfläche
- 46
- Fräsfläche
- R
- Radius