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DE102011118087A1 - Verbindung einer Antriebsschiene oder eines Antriebsschienenabschnittes mit einer Antriebsvorrichtung eines automatisierten Tores oder dergleichen - Google Patents

Verbindung einer Antriebsschiene oder eines Antriebsschienenabschnittes mit einer Antriebsvorrichtung eines automatisierten Tores oder dergleichen Download PDF

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DE102011118087A1
DE102011118087A1 DE102011118087A DE102011118087A DE102011118087A1 DE 102011118087 A1 DE102011118087 A1 DE 102011118087A1 DE 102011118087 A DE102011118087 A DE 102011118087A DE 102011118087 A DE102011118087 A DE 102011118087A DE 102011118087 A1 DE102011118087 A1 DE 102011118087A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebsschiene oder einen Antriebsschienenabschnitt mit einer Antriebsvorrichtung für ein automatisiertes Tor oder dergleichen mittels eines Distanzelementes zur Halterung der Antriebsschiene oder dergleichen an einem quer zu der Antriebsschiene und dem Antriebsschienenabschnitt vorhandenen Montageprofil. Das Distanzelement ist dabei als einstücküges Verbindungselement so ausgebildet, dass es einen abgeschlossenen Freiraum aufweist in dessen oberen Bereich ein Aufnahmeraum zur Halterung der Antriebsschiene oder dem Antriebsschienenabschnitt vorhanden ist. Gegenüber dem Montageprofil wird das Verbindungselement durch Befestigungsmittel festgesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verbindung einer Antriebsschiene oder eines Antriebsschienenabschnittes mit einer endseitigen Antriebsvorrichtung für ein automatisiertes Tor oder dergleichen.
  • Eine derartige Ausführung einer in sich selbsttragenden Anordnung aus im Wesentlichen einem Rahmen für ein Torblatt und sich daran anschließenden Abstandsprofilen sowie einem quer dazu angeordneten Montageprofil und einem an dem Rahmen gehalterten Antriebsschienenabschnitt oder einer Antriebsschiene kann der DE 20 2009 056 720 U1 entnommen werden.
  • Dadurch, dass derartige Antriebe für automatisierte Tore oder dergleichen vorzugsweise in Form von Garagentoren, heute in großer Stückzahl verkauft werden, ist es notwendig, eine solche Montage so einfach wie möglich durchführen zu können. Dabei soll im weitesten Sinne auch auf die Verwendung von Werkzeugen verzichtet werden.
  • Aufgrund dieses Tatbestandes besteht die Aufgabe der Erfindung darin eine Verbindung zwischen einer Antriebsschiene oder eines Antriebsschienenabschnittes an der endseitig die Antriebsvorrichtung zum Antrieb des automatisierten Tores oder dergleichen sich befindet und der Verbindung eines Distanzelementes zu einem darunter quer verbindendem Montageprofil so zu vereinfachen, dass eine derartige Montage einfacher und schneller von einer Person ausgeführt werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Dabei geben die Unteransprüche eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens wieder.
  • Es wird vorgeschlagen, in einer ersten bevorzugten Ausführung, dass als Distanzelement ein vorzugsweise einstückiges Verbindungselement verwendet wird. Ein derartiges Verbindungselement ist zum Einen über mindestens ein Befestigungselement an einem Montageprofil befestigt und weist darüber hinaus eine Aufnahme für die Antriebsschiene oder eines Antriebsschienenabschnittes auf. Eine derartige Aufnahme für die Halterung der Antriebsschiene oder des Antriebsschienenabschnittes kann in einer erstbevorzugten Ausführungsform als Durchbruch ausgebildet sein, der im Querschnitt der Antriebsschiene oder dem Antriebsschienenabschnitt maßlich ausgebildet ist.
  • Das vorzugsweise aus Kunststoff bestehende einstückige Verbindungselement hat dabei zwei Aufgaben zu lösen, nämlich zum Einen die Halterung der Antriebsschiene bzw. des Antriebsschienenabschnittes sicher zu gewährleisten und darüber hinaus auch noch die Distanz zwischen dem Montageprofil, welches sich quer zu der Antriebsschiene oder dergleichen erstreckt, aufrecht zu erhalten. So ist vor der Montage der Antriebsvorrichtung es nötig, dass der Antriebsschienenabschnitt oder dergleichen in einen Aufnahmebereich, der maßlich auf die Antriebsschiene oder dergleichen abgestimmt ist, aufgesteckt wird. Hierzu ist eine Aufnahme vorhanden, die zumindest eine formschlüssige aber auch kraftschlüssige Halterung der Antriebsschiene bzw. des Antriebsschienenabschnittes gegenüber dem Montageprofil gewährleistet.
  • Da es sich bei derartigen Anordnungen vorzugsweise um sogenannte Deckenschlepper handelt, ist es notwendig, dass ein in der Antriebsschiene umlaufendes Antriebselement mit der Antriebsvorrichtung und dem Tor oder dergleichen verbunden wird. Dieses wird durch einen mitfahrenden Mitnehmer und einem an diesem drehgelenkig verbundenen Verbindungselement realisiert. Dieses bedeutet jedoch, dass das Verbindungselement so gestaltet sein muss, dass das Tor oder dergleichen in seine komplette Öffnungsstellung gebracht werden kann. Die Antriebsvorrichtung ist somit hinter dem Verbindungselement an der Antriebsschiene oder dergleichen befestigt. Aus diesem Grunde befindet sich in dem Verbindungselement ein Freiraum, der es zulässt, dass sowohl der Mitnehmer als auch das Verbindungselement durch diesen Freiraum zu dem Antriebsschienenabschnitt hinter dem Verbindungselement frei zugänglich bleibt. Hieraus resultiert auch, dass die Aufnahme für die Antriebsschiene oder dergleichen zu dem Freiraum eine Öffnung aufweist.
  • In dieser bevorzugten ersten Ausführungsform ist deshalb die Aufnahme für die Antriebsschiene oder dergleichen bei dem Verbindungselement so gestaltet, dass dieses die Antriebsschiene oder dergleichen zumindest an drei Seiten komplett umgriffen wird und an der vierten Unterseite durch entsprechende seitliche Vorsprünge oder dergleichen begrenzt wird. Dieses ergibt eine entsprechende formschlüssige Verbindung, die sicherstellt, dass das Verbindungselement eine gute genaue Distanzierung zu dem Montageprofil herstellt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann zwischen dem Verbindungselement und der Antriebsschiene oder dergleichen ein Befestigungsmittel eingeführt werden. Durch dieses Befestigungsmittel wird die Antriebsschiene oder dergleichen innerhalb des Aufnahmeraumes durch eine kraft- und formschlüssige Verbindung festgesetzt. Ein solches Arretierungselement kann ohne Werkzeug oberhalb der Antriebsschiene oder dergleichen zwischen einem Verbindungsbügel des Verbindungselementes einfach eingeschoben werden. Um dieses zu bewerkstelligen weist das Arretierungselement eine vorderseitige Einrastschräge mit sich daran anschließender Vertiefung und einem rückseitigen Anschlag auf. Dadurch, dass das Verbindungselement vorzugsweise aus Kunststoff besteht, ist es möglich, dass beim Einfügen in einen Spalt zwischen dem Verbindungsbügel und der Oberseite der Antriebsschiene oder dergleichen die vorderseitige Einrastschräge einfach eingeschoben werden kann.
  • Um einen dauerhaften ordnungsgemäßen Sitz erreichen zu können, wird im Bereich der Vertiefung, die maßlich auf die Breite des Verbindungsbügels abgestimmt ist, eine kraft- und formschlüssige Verbindung ausgeführt.
  • Um eine entsprechende Gegenkraft an der Unterseite der Antriebsschiene oder dergleichen erzeugen zu können sind in einer ersten bevorzugten Ausführungsform in den seitlichen Stützwänden des Verbindungselementes Auflageelemente, vorzugsweise in Form von auswechselbaren Gegenplatten, enthalten. Dabei sind die Gegenplatten in einem spitzen Winkel gegenüber der Antriebsschiene oder dergleichen angestellt. Derartige Gegenplatten können in eine jeweilige Ausnehmung innerhalb des Verbindungselementes auswechselbar eingesetzt werden und bestehen aus Metall oder Leichtmetall oder dergleichen. In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform ist es möglich, dass die Auflageelemente an den Stützwänden angeformt sind und somit einstückig mit den Stützwänden in Kunststoff oder dergleichen herstellbar sind.
  • Das bereits angesprochene Montageprofil ist vorzugsweise als C-förmiges Profil mit einem Hinterschnitt ausgebildet, so dass beispielsweise ein an der Anlagefläche des Verbindungselements vorhandener Rücksprung in einen dieser Vorsprünge des Montageprofils eingreift und gleichzeitig sich eine Stützfläche auf der Oberseite des Montageprofils abstützt. Durch eine derartige Ausbildung wird die Montage auf der Baustelle wesentlich vereinfacht.
  • Um eine weitere montagefreundliche Verbindung zwischen dem Verbindungselement und dem Montageprofil herzustellen, wird eine erste formschlüssige Verbindung mit einem Befestigungselement zu dem Montageprofil vorgeschlagen. An dem eingesetzten Befestigungselement ist ein Verbindungsschaft vorhanden, der vorzugsweise in Verbindung mit einem Sicherungselement oder dergleichen zwischen dem Montageprofil und dem Verbindungselement eine weitere formschlüssige und auch gleichzeitig kraftschlüssige Verbindung erzeugt.
  • Als erste formschlüssige Verbindung zwischen dem Verbindungselement mit dem Montageprofil kann beispielsweise ein Schraubelement eingesetzt werden, das einen entsprechenden Halteflansch aufweist. Ein solcher Halteflansch kann in die C-förmige Ausführung des Montageprofils seitlich eingeführt und innerhalb des Montageprofils anschließend noch verschoben werden. Bei dieser Vorgehensweise sind die Befestigungselemente unverlierbar innerhalb des C-förmigen Montageprofils ortveränderbar eingesetzt und lassen somit eine Ausrichtung und anschließende Festsetzung der Antriebsvorrichtung mit der Antriebsschiene oder dergleichen unter Verwendung eines einfachen Verbindungselementes zu. An den Halteflansch schließt sich ein Verbindungsschaft mit einem Gewinde an, auf das ein entsprechendes Sicherungselement, beispielsweise in Form einer Mutter oder dergleichen, aufgebracht wird. Eine derartige Mutter kann auch ohne Werkzeuge, beispielsweise als Flügelmutter ausgebildet, befestigt werden.
  • Mit einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Befestigungselement auch als Schlossschraube ausgebildet sein, wobei dessen Vierkant in Durchbrüche, die sich in dem rückwärtigen Abschnitt des Montageprofils befinden, formschlüssig eingeführt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Durchbrüche des Montageprofils auch mit Einknöpfmuttern bestückt werden. In den bereits erwähnten Befestigungselementen kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform das Befestigungselement auch als Hammerkopfschraube ausgebildet sein.
  • Die seitlichen Stützwände des Verbindungselementes können in einer bevorzugten Ausführungsform durch die bereits auf der Oberseite des C-förmigen Montageprofils aufliegende Verbindungsfläche verbunden werden. An den seitlichen Enden fügen sich vorzugsweise in einem Winkel von 90°, als Basisschenkel Flansche an, die zur Befestigung mit den vorgenannten Befestigungsmitteln an dem Montageprofil bedienen. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist es möglich, dass zwischen den Befestigungsflanschen eine Verbindung besteht.
  • In den Befestigungsflanschen sind seitliche Einschnitte, Durchbrüche oder Bohrungen oder dergleichen vorhanden, um eine Verbindung über die Befestigungselemente zu gewährleisten.
  • Ein derartiges Verbindungselement kann vorzugsweise aus Kunststoff bestehen und als Kunststoffspritzteil ausgeführt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener möglicher Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1: Eine perspektivische Darstellung eines Antriebsschienenabschnittes mit einer endseitigen Antriebsvorrichtung, wobei über ein Verbindungselement zwischen dem Antriebsschienenabschnitt und einem quer dazu befindlichen Montageprofil eine Verbindung hergestellt wurde;
  • 2: eine perspektivische Darstellung der Antriebsvorrichtung und des Verbindungselementes aus einem anderen Blickwinkel;
  • 3: ein Verbindungselement in einer perspektivischen Darstellung;
  • 4: ein Verbindungselement in einer perspektivischen Darstellung mit eingesetzten Auflageelementen;
  • 5: eine Ausschnittdarstellung einer Festsetzung der Antriebsschiene oder dergleichen durch ein Arretierungselement;
  • 6: ein Arretierungselement in einer perspektivischen Darstellung;
  • 7: eine perspektivische Ausschnittsdarstellung einer Verbindung eines Verbindungselementes mit dem Antriebsschienenabschnitt oder dergleichen und dem Montageprofil;
  • 8: eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführung eines Verbindungselementes;
  • 9: eine Seitenansicht des bevorzugten Verbindungselementes gemäß 8;
  • 10: eine Rückansicht des bevorzugten Verbindungselementes gemäß 8.
  • An einer Antriebsschiene 2 oder einem Antriebsschienenabschnitt ist endseitig über Befestigungsbügel 4 eine Antriebsvorrichtung 1 angebracht. Die Antriebsschiene 2 oder dergleichen ist distanziert durch ein Verbindungselement 3 zu ein quer dazu verlaufendes Montageprofil 5 gemäß der 1 montiert. Eine kraft- und formschlüssige Verbindung zwischen dem Montageprofil 5 und dem Verbindungselement 3 wird über Befestigungselemente 6 mittels eines Gewindes 23 sichergestellt. Zwischen der Antriebsschiene 2 oder dergleichen und einem Verbindungsbügel 13 des Verbindungselementes 3, der sich im oberen Teil zwischen den Stützwänden 14 erstreckt, ist ein Arretierungselement 10 zur Festsetzung der Antriebsschiene 2 oder dergleichen gegenüber dem Verbindungselement 3 eingefügt.
  • Die Festsetzung der Antriebsschiene 2 innerhalb des Verbindungselementes 3 wird zum Freiraum 12 durch Gegenplatten 11 sichergestellt. Somit ist der untere Abschnitt der Antriebsschiene 2 frei, um eine Verbindung zwischen dem nicht dargestellten Tor oder dergleichen und der Antriebsvorrichtung 1 mittels eines Mitnehmers zu realisieren.
  • Ein solches vor beschriebenes Verbindungselement 3 kann den 3 und 4 in einer perspektivischen Darstellung als Einzelbauteile entnommen werden. Dabei besteht das Verbindungselement 3 im Wesentlichen vorzugsweise aus einem Kunststoffteil, das einen unterbrochenen oder durchgehenden Basisschenkel 24 aufweist, von dem distanziert seitlich die Stützwände 14 sich erstrecken. An den Enden der Stützwände ist der Verbindungsbügel 13 vorhanden. Innerhalb der Stützwände sind seitlich Taschen 15 enthalten, in denen die Gegenplatten 11 auswechselbar eingesetzt werden können. Durch die Gegenplatten 11 wird ein oberer Aufnahmeraum 17 für die Antriebsschiene 2 oder dergleichen mit einer nach unten gerichteten Öffnung sichergestellt.
  • In dem Basisschenkel 27 sind seitlich Freischnitte 9 enthalten, über die eine Befestigung des Verbindungselementes 3 mit dem Montageprofil 5 ausgeführt wird. Zur Erzielung eines einfachen Ausrichtens ist in oder an dem Basisschenkel 27 ein Rücksprung vorhanden, der maßlich mit dem C-Profil und damit einem Vorsprung 7 des Montageprofils 5 abgestimmt ist.
  • Wie der 4 zu entnehmen ist wird durch das allseitig geschlossene Verbindungselement 3 neben einem Freiraum 12 auch der Aufnahmeraum 17 für die Antriebsschiene 2 oder dergleichen geschaffen. Durch eine Stützfläche 8 ist ein sicheres Aufsetzen und winkliges Ausrichten auf dem Montageprofil 5 sicher gewährleistet.
  • Nachdem nun die Antriebsschiene 2 oder dergleichen in den Aufnahmeraum 17 eingeschoben worden ist, kann nach entsprechender Ausrichtung eine Festsetzung gegenüber der Antriebsschiene 2 oder dergleichen durch das Arretierungselement 10 ausgeführt werden. Dabei wird das Arretierungselement 10 zwischen den Verbindungsbügel 13 und der Oberseite der Antriebsschiene 2 oder dergleichen eingeschoben. Um dieses einfach und ohne Werkzeug bewerkstelligen zu können befindet sich an dem Arretierungselement 10 gemäß der 6 eine Einrastschräge 21, die es erleichtert das Arretierungselement 10 zwischen den Verbindungsbugel 13 und der Oberseite der Antriebsschiene 2 oder dergleichen einzufügen. Nachdem beim Einfügen die Einrastschräge 21 überwunden worden ist, ist anschließend eine Vertiefung 20 in dem Arretierungselement 10 vorhanden, die maßlich auf die Breite des Verbindungsbügels 13 ausgerichtet ist. Ein Anschlag 19 bildet die Rückseite des Arretierungselementes 10. Dadurch, dass die Unterseite 18 des Arretierungselementes 10 auf der Oberseite der Antriebsschiene 2 oder dergleichen aufliegt wird das Arretierungselement 10 ohne Spiel gehalten und es liegt eine kraft- und formschlüssige Verbindung zwischen der Antriebsschiene 2 oder dergleichen und dem Verbindungselement 3 vor. Die untere Seite der Antriebsschiene 2 oder dergleichen stützt sich dabei gegen die schräg angestellten Gegenplatten 11 seitlich ab.
  • Aus der 7 kann ein Mitnehmer 28, der in der Antriebsschiene 2 oder dergleichen geführt wird und verbunden ist über ein Verbindungselement 29 zur Innenseite des Tores oder dergleichen, entnommen werden. Ferner können hier die in dem C-förmigen Halteprofil 5 hinter dem Vorsprung 7 eingesetzten Befestigungselemente 30 mit einem Halteflansch 25 und einem davon abgehenden Gewinde 23 deutlich gemacht werden. Dabei wird der als Hammerkopfschraube ausgeführte Befestigungsflansch 25 in einem Hinterschnitt 27 des Montageprofils 5 gehalten.
  • Den 8, 9 und 10 kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eine weitere Ausführung eines Verbindungselementes 3 entnommen werden. Hier ist der Aufnahmeraum 17 durch angeformte Vorsprünge 31 an den Stützwänden 14 ausgebildet.
  • Ferner ist in diesem Ausführungsbeispiel der Basisschenkel 24 mit seinen seitlichen Einschnitten 9 sichtbar, wobei zu den seitlichen Stützwänden 14 sich Stützrippen 26 erstrecken.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Antriebsvorrichtung
    2
    Antriebsschiene
    3
    Verbindungselement
    4
    Befestigungsbügel
    5
    Montageprofil
    6
    Befestigungsmittel
    7
    Vorsprung
    8
    Stützfläche
    9
    Einschnitt
    10
    Arretierungselement
    11
    Gegenplatte
    12
    Freiraum
    13
    Verbindungsbügel
    14
    Stützwände
    15
    Taschen
    16
    Rücksprung
    17
    Aufnahmeraum
    18
    Unterseite
    19
    Anschlag
    20
    Vertiefung
    21
    Einrastschräge
    22
    Anschlagsseite
    23
    Gewinde
    24
    Basisschenkel
    25
    Halteflansch
    26
    Stützrippen
    27
    Hinterschnitt
    28
    Mitnehmer
    29
    Verbindungselement
    30
    Befestigungselement
    31
    Vorsprung
    32
    Distanzfläche
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202009056720 U1 [0002]

Claims (17)

  1. Verbindung einer Antriebsschiene (2) oder eines Antriebsschienenabschnittes mit einer Antriebsvorrichtung (1) für ein automatisiertes Tor oder dergleichen mittels eines Distanzelementes zur Halterung der Antriebsschiene (2) oder dergleichen an einem quer zu der Antriebsschiene (2) oder dem Antriebsschienenabschnitts vorhandenen Montageprofil (5), dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzelement als einstückiges Verbindungselement (3) ausgebildet ist, das einen Freiraum (12) aufweist in dessen oberen Bereich ein Aufnahmeraum (17) zur Halterung der Antriebsschiene (2) oder einem Antriebsschienenabschnitt, gegenüber dem Montageprofil (5) vorhanden ist, wobei das Verbindungselement (3) mittels eines Befestigungsmittels (6) mit dem Montageprofil (5) verbunden ist.
  2. Verbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsschiene (2) oder dergleichen in dem Aufnahmeraum (17) durch eine kraft- und formschlüssige Verbindung festgesetzt ist.
  3. Verbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) einen Basisschenkel (24) mit einer in einem Winkel dazu angeordneten Stützfläche (8) aufweist, wobei in dem Basisschenkel (24) Durchbrüche oder Bohrungen oder Einschnitte (9) vorhanden sind, mittels derer über die Befestigungsmittel (6) oder Sicherungsmittel eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Montageprofil (5) aufrecht erhalten wird.
  4. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisschenkel (24) einen Rücksprung (16) aufweist, der formschlüssig mit einem Vorsprung des Montageprofils (5) so zusammen wirkt, dass die Stützfläche (8) an der Oberseite des Montageprofils zur Abstützung kommt.
  5. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (12) mit dem Aufnahmeraum (17) des Verbindungselementes (13) begrenzt wird durch seitliche Stützwände (14), die durch einen oberen Verbindungsbügel (13) und einer Stützfläche (8) bzw. einen unteren Basisschenkel untereinander verbunden sind.
  6. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisschenkel (24) zwischen den endseitigen Durchbrüchen oder Bohrungen oder Einschnitten (9) einen Freiraum aufweist.
  7. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (17) die Antriebsschiene (2) oder dergleichen nur bereichsweise umfasst und sich gegenüber Vorsprüngen (31) oder auswechselbaren Auflageelemente vorzugsweise in Form von Gegenplatten (11), abstützt.
  8. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsschiene (2) oder der Antriebsschienenabschnitt über die Vorsprünge (31) in das Verbindungselement (3) eingeclipst wird.
  9. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenplatten (11) in einem spitzen Winkel gegenüber der Antriebsschiene (2) angestellt sind und aus Metall oder Leichtmetall oder dergleichen bestehen.
  10. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) aus Kunststoff oder dergleichen besteht.
  11. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsschiene (2) oder dergleichen gegenüber dem Verbindungselement (3) durch ein Arretierungselement (10) festgesetzt wird.
  12. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (10) eine vorderseitige Einrastschräge (21) mit sich anschließender Vertiefung (20) und rückseitigem Anschlag (19) aufweist, wobei das Arretierungselement (10) aus Kunststoff, Leichtmetall oder dergleichen besteht.
  13. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (5) einen C-förmigen Querschnitt aufweist, in dessen Hinterschnitte (27) die Befestigungsmittel (6) mit einem Halteflansch (25) eingreifen oder Durchbrüchen oder dergleichen durchsetzen.
  14. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6) als Maschinenschraube oder Schlossschraube oder Hammerkopfschraube ausgebildet sind.
  15. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Montageprofil (5) Durchbrüche für Einknöpfmuttern oder Gewindebohrungen vorhanden sind.
  16. Verbindung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) aus Kunststoff vorzugsweise als Kunststoffspritzteil, ausgeführt wird.
  17. Automatisierter Torantrieb mit einer Antriebsvorrichtung (1), die an einem Antriebsschienenabschnitt oder einer Antriebsschiene (2) mittels eines Verbindungselementes (3) gemäß den vorhergehenden Ansprüchen an einem Montageprofil (5) befestigt wird.
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