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DE102011108049B4 - Fahrbarer Transportwagen - Google Patents

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DE102011108049B4 DE102011108049.3A DE102011108049A DE102011108049B4 DE 102011108049 B4 DE102011108049 B4 DE 102011108049B4 DE 102011108049 A DE102011108049 A DE 102011108049A DE 102011108049 B4 DE102011108049 B4 DE 102011108049B4
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Abstract

Fahrbarer Transportwagen (1), mit- mindestens einem Fahrgestell (3) mit mindestens drei Rädern, die auf einer Bodenoberfläche (3) abrollen,wobei das Fahrgestell (3) mindestens zwei miteinander verbindbare Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) aufweist, wobei die Verbindung zwischen den mindestens zwei Modulelementen (2, 4, 6, 8, 9) lösbar ist,dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell (3) durch Hinzufügen mindestens eines Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) in horizontaler und in vertikaler Richtung in Bezug zu dem zu befahrenden Boden erweiterbar ist,wobei die Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) jeweils mindestens ein Zapfelement (32) und mindestens ein Hülsenelement (31) aufweisen, wobei das mindestens eine Zapfenelement (32) und das mindestens eine Hülsenelement (31) derart aneinander angepasst sind, dass das Zapfelement (32) eines Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) jeweils in das Hülsenelement (31) eines anderen Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) einsteckbar und wieder herausziehbar ist, wobei die Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) jeweils mindestens zwei Rohre aufweisen, wobei die Enden der Rohre entweder ein Zapfenelement (32) oder eine Hülsenelement (31) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen fahrbaren Transportwagen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zum Verschweißen eines ersten Rohres mit einem zweiten Rohr zum Herstellen eines Modulelementes eines Transportwagens nach Anspruch 11.
  • Bisher bekannte fahrbare Transportwagen werden zum Beispiel als Kameradollys verwendet. Diese fahrbaren Transportwagen bestehen aus einem Fahrgestell mit mindestens drei Rädern, wobei an diesem Fahrgestell zum Beispiel eine Kamera montierbar ist.
  • Die DE 19 81 707 U offenbart ein Fahrzeug zum Transport von Waren, insbesondere in Waren-, Lager- und Großversandhäusern, mit einer rechteckigen Plattform, unter der Rollen zum Fortbewegen des Fahrzeuges drehbar gelagert sind und die mit zwei sich senkrecht erstreckenden, mit seitlichen Versteifungskanten versehenen Seitenwänden versehen ist.
  • Die DE 297 08 820 U1 offenbart ein Fahrgestell für einen Kinderschieberollstuhl für behinderte Kinder und einen Kinderwagen, wobei das Fahrgestell des Fahrzeuges als ein Metallrohrgestell ausgebildet ist, das vordere und hintere Längsstreben aufweist, deren untere quer zur Fahrtrichtung jeweils in einer Ebene liegende Enden durch eine Querstrebe miteinander verbunden sind, wobei das vordere und hintere Ende des Fahrgestells durch die Querstreben im unteren Bereich des Fahrgestells -begrenzt ist und an beiden Seiten jeder Querstrebe mindestens ein Rad angeordnet ist.
  • Bei den bisher bekannten fahrbaren Transportwagen besteht der Nachteil, dass für unterschiedliche Zwecke jeweils ein anderer Transportwagen verwendet werden muss.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen fahrbaren Transportwagen zu schaffen bzw. ein Verfahren zum Herstellen eines Modulelement eines solchen Transportwagens zu schaffen, der flexibel dem Verwendungszweck anpassbar ist.
  • DieDE 19 81 707 U Erfindung sieht in vorteilhafterweise vor, dass das Fahrgestell mindestens zwei miteinander verbindbare Modulelemente aufweist, wobei die Verbindung zwischen den mindestens zwei Modulelementen lösbar ist.
  • Das Fahrgestell kann durch Hinzufügen mindestens eines Modulelementes in horizontaler und/oder in vertikaler Richtung in Bezug zu der zu befahrenden Bodenfläche erweiterbar sein.
  • Dies hat den Vorteil, dass das Fahrgestell des Transportwagens beliebig vergrößerbar ist. Das Fahrgestell kann sowohl in horizontaler Richtung, als auch in vertikaler Richtung erweiterbar sein. Somit kann der Transportwagen den Nutzungsbedingungen entsprechend angepasst werden.
  • Die lösbare Verbindung zwischen zwei Modulelementen kann mittels eines Befestigungselementes fixierbar sein.
  • Die Modulelemente weisen jeweils mindestens ein Zapfenelement und mindestens ein Hülsenelement auf. Das mindestens eine Zapfenelement und das mindestens eine Hülsenelement sind derart aneinander angepasst, dass das Zapfenelement eines Modulelementes jeweils in das Hülsenelement eines anderen Modulelementes einsteckbar und wieder herausziehbar ist. Vorzugsweise ist das Zapfelement eines Modulelements in das Hülsenelement eines anderen Modulelementes mit enger Passung einsteckbar und wieder herausziehbar.
  • Als Befestigungselement kann eine Klammer mit Splint vorgesehen sein. In dem Zapfelement und in dem Hülsenelementes ist jeweils ein Loch vorgesehen, wobei in zusammengesteckten Zustand das Loch des Zapfenelementes und das Loch des Hülsenelementes übereinander angeordnet sind, so dass der Splint der Klammer in die Löcher einsteckbar ist.
  • Die Modulelemente können jeweils mindestens zwei Rohre aufweisen. Diese Rohre verlaufen vorzugsweise orthogonal zueinander. Es können auch mindestens drei Rohre vorgesehen sein, wobei das dritte Rohr orthogonal zu den zwei anderen Rohren verläuft.
  • Die Enden der Rohre weisen vorzugsweise entweder einen Zapfenelement oder ein Hülsenelement auf.
  • Das Ende eines Rohres kann ein Hülsenelement bilden.
  • Das Zapfenelement kann dadurch gebildet sein, dass ein Zapfen teilweise in ein Ende eines Rohres eingesteckt und dort fixiert ist.
  • Der Zapfen kann mit dem Rohrende zum Bilden des Zapfenelementes nicht lösbar verbunden, insbesondere verschweißt sein. Alternativ kann der Zapfen mit dem Rohrende zum Bilden des Zapfenelements lösbar verbunden sein. Dies hat den Vorteil, dass das Modulelement flexibel einsetzbar ist und die Position der Zapfenelemente an dem Modulelement flexibel gewählt werden kann.
  • Das Modulelement kann mindestens vier Rohre aufweisen, die mindestens zwei erste und mindestens zwei zweite Rohre aufweisen. Die Mittelachsen der ersten Rohre können orthogonal zu den Mittelachsen der zweiten Rohre verlaufen, wobei die Mittelachsen der ersten und die Mittelachsen der zweiten Rohre in einer gemeinsamen Ebenen verlaufen.
  • Durch das Vorsehen mindestens vierer Rohre kann ein verwindungssteifes und ein biegefestes Modulelement geschaffen werden.
  • Das Modulelement kann auch mindestens fünf Rohre aufweisen, wobei das Modulelement zusätzlich zu den zwei ersten und den zwei zweiten Rohren mindestens ein dritte Rohr aufweist, wobei das mindestens ein dritte Rohr orthogonal zu der Ebene verläuft und somit orthogonal zu den Mittelachsen der ersten und der zweiten Rohre. Das Modulelement kann mindestens sechs Rohre aufweisen, wobei das Modulelement zusätzlich zu den zwei ersten und den zwei zweiten Rohren mindestens zwei dritte Rohre aufweist, wobei die mindestens zwei dritten Rohre orthogonal zu der Ebene der ersten und zweiten Rohre verläuft und somit orthogonal zu den Mittelachsen der ersten und der zweiten Rohre.
  • Es kann eine Radachse in eines der Rohre des Modulelementes einsteckbar sein, wobei die Radachse länger ist als das jeweilige Rohr, so dass die Enden der Radachse an beiden Enden des Rohres überstehen, wobei jeweils ein Rad an den jeweiligen Enden der Radachsen drehbar anbringbar ist.
  • An dem Modulelement können Bodenelemente, Aufbewahrungselemente und/oder Befestigungselemente angebracht sein.
  • Ferner kann ein Verfahren zum Verschweißen eines ersten Rohres mit einem zweiten Rohr zum Herstellen eines Modulelementes eines fahrbaren Transportwagens nach einem der Ansprüche 1 bis 11 vorgesehen sein. Das Verfahren weist folgende Schritte auf:
    • - Bohren eines Lochs in die Mantelfläche des ersten Rohres mit einem ersten Bohrdurchmesser unter einem vorgegebenen Winkel, wobei der erste Bohrdurchmesser dem Innendurchmesser des zweiten Rohres entspricht,
    • - Einschieben eines Hilfsrohres in das Loch des ersten Rohres, wobei der Außendurchmesser des Hilfsrohres derart gewählt ist, dass das Hilfsrohr mit geringen Spiel in das Loch des ersten Rohres einführbar ist,
    • - Anpassen eines Endes des zweiten Rohres an die Mantelfläche des ersten Rohres, um das zweite Rohr nahtlos an das erste Rohr anzufügen,
    • - Aufschieben des zweiten Rohrs auf das Hilfsrohr und
    • - Verschweißen des zweiten Rohrs mit dem ersten Rohr.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen schematisch:
    • 1 einen Transportwagen gemäß der vorliegenden Erfindung,
    • 2 ein erstes Modulelement des Fahrgestells des Transportwagens aus 1,
    • 3 ein zweites Modulelement des Fahrgestells des Transportwagens aus 1,
    • 4 ein drittes Modulelement des Fahrgestells des Transportwagens aus 1,
    • 5 ein viertes Modulelement des Fahrgestells des Transportwagens aus 1
  • 1 zeigt einen Transportwagen gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Transportwagen weist ein Fahrgestell 3 mit mehreren Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 auf. Die Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 können miteinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen zwei Modulelementen 2, 4, 6, 8 und 9 ist lösbar, so dass der Transportwagen durch Hinzufügen einzelner Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 erweiterbar ist. Durch Hinzufügen oder Wegnehmen einzelner Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 kann der Transportwagen 1 sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung in Bezug zu der zu befahrenden Bodenoberflache 3 verlängerbar oder verkürzbar sein. Der Transportwagen 1 kann somit, je nach Bedarf, in alle Richtungen verkleinert oder vergrößert werden. Somit ist sowohl die Breite, die Höhe und auch die Länge des Transportwagens veränderbar.
  • Der Transportwagen 1 kann unterschiedliche Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 aufweisen. Durch die unterschiedlichen Ausgestaltung der unterschiedlichen Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 ist es möglich, das Fahrgestell 3 des Transportwagens in jede beliebige Richtung zu vergrößern bzw. zu verkleinern, wobei dies durch Hinzufügen bzw. Wegnehmen einzelner Modulelemente erfolgt.
  • Die Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 bestehen vorzugsweise aus miteinander verbundenen Rohren. In den 2 bis 5 sind unterschiedliche Modulelemente 2, 4, 6 und 8 dargestellt.
  • In 2 ist ein erstes Modulelement 4 dargestellt. Dieses Modulelement 4 weist jeweils zwei erste Rohre 12, 12' und zwei zweite Rohren 14, 14' auf. Die Mittelachsen 18, 18' der zweiten Rohre 14, 14' verlaufen in derselben Ebene wie die Mittelachse 20, 20' der ersten Rohre 12, 12'. Ferner verlaufen die beiden Mittelachsen 20, 20' der ersten Rohre 12, 12' parallel zueinander. Ebenso verlaufen die beiden Mittelachsen 18, 18' der zweiten Rohre 14, 14' parallel zueinander. Die Mittelachsen 20, 20' der ersten Rohre 12, 12' verlaufen orthogonal zu den Mittelachsen 18, 18' der zweiten Rohre 14, 14'.
  • Jedes der ersten Rohre 12, 12' ist jeweils mit beiden zweiten Rohren 14, 14' verbunden, vorzugsweise verschweißt. Auf diese Weise ist ein Doppelkreuz gebildet. Dies hat den Vorteil, dass das Modulelement 4 verdrehsteif und biegefest ist.
  • Die Rohre 12, 12', 14, 14' sind hohl. Die Enden der Rohre 30 bilden Hülsenelemente 31. Die Enden der Rohre 30 und somit die Hülsenelemente 31 weisen einen Innendurchmesser D1 und einen Außendurchmesser D2 auf. An jeweils einem Ende der zweiten Rohre 14, 14' ist jeweils ein Zapfen 16 bzw. 16' teilweise in die Rohrenden 30 eingesteckt. Somit bilden diese Rohrenden 30 zusammen mit den teilweise gegenüber dem Rohrende 30 überstehenden Zapfen 16, 16' die Zapfenelemente 32. Die Zapfen 16, 16' weisen einen Außendurchmesser D3 auf, der dem Innendurchmesser D1 der Rohre 12, 12', 14, 14' entspricht oder minimal kleiner ist, so dass die Zapfenelemente 32 ohne Spiel oder mit geringem Spiel in die rohrenden 30 einsteckbar sind.
  • Die Zapfen 16, 16' können zum Bilden der Zapfenelemente 32 mit den Rohren 14, 14' verschweißt sein. Alternativ kann zum Bilden der Zapfelemente 32 eine lösbare Verbindung vorgesehen sein. So können beispielsweise sowohl die Zapfen 16, 16' als auch die zweiten Rohre 14, 14' an ihren Enden Löcher in der Mantelfläche aufweisen. Wenn die Zapfen 16, 16' in die Enden 30 der Rohre 14, 14' eingesteckt sind, können die Löcher derart angeordnet sein, dass sie im zusammengesteckten Zustand übereinander liegen, so dass ein Pin durch diese Löcher gesteckt werden kann, so dass die Zapfen 16, 16' sich nicht mehr von den Rohren 14, 14' lösen lassen. Wenn lösbare Verbindungen zwischen Zapfen 16, 16' und den zweiten Rohren 14, 14' zum Bilden der Zapfelemente 32 vorgesehen sind, so können die Zapfen 16, 16' leicht in ein anderes Ende der zweiten Rohre 14, 14' oder in die Enden der ersten Rohre 12, 12' gesteckt werden. Auf diese Weise können die Positionen des Zapfenelements 32 bei einem Modulelement 4 variiert werden.
  • Die Zapfenelemente 32 können in die Hülsenelemente 31 anderer Modulelemente 4, 6, 8, 9 eingesteckt werden. Auf diese Weise lassen sich die verschiedenen Modulelemente 4, 6, 8 und 9 zusammenstecken. Da der Außendurchmesser D3 der Zapfenelemente 32 bzw. der Zapfen 16 dem Innendurchmesser D1 des Hülsenelemente 31 entspricht bzw. minimal kleiner ist, können die Zapfenelemente 32 ohne Spiel bzw. mit geringem Spiel in die Hülsenelemente 31 eingeführt werden. Es versteht sich, dass die Zapfenelemente 32 und alle Hülsenelemente 31 aller Modulelemente 2, 4, 6, 8 des Fahrgestells 3 des Transportwagens die gleichen Abmessungen aufweisen.
  • Die Zapfenelemente 32 eines Modulelementes 2, 4, 6, 8, 9, das in dem Hülsenelement 31 eines anderen Modulelementes 2, 4, 6, 8, 9 eingesteckt ist, kann dort mittels eines Befestigungselementes fixiert werden. Das Befestigungselement kann bspw. eine Klammer mit Pin sein, wobei dieser Pin durch ein Loch in dem Zapfenelement 32 und in ein mit dem Loch des Zapfenelementes 32 fluchtendes Loch des Hülsenelementes 31 steckbar ist. Dieses Befestigungselement hat den Vorteil, dass es leicht wieder lösbar ist.
  • Die Rohre 12, 12' bestehen aus drei Rohrabschnitten 12a, 12b und 12c bzw. 12a', 12b' und 12c'. Ebenso bestehen die zweiten Rohre 14, 14' aus jeweils drei Rohrabschnitten 14a, 14b und 14c bzw. 14a', 14b' und 14c'. Die ersten und zweiten Rohre 12, 12' und 14, 14' sind derart miteinander verbunden, dass auch in den Überschneidungsstellen beide Rohre im Inneren hohl sind. Das heißt, dass durch jedes Rohr eine Achse steckbar ist, die dem Innendurchmesser D1 der Rohre entspricht oder einen kleineren Durchmesser aufweist. Die Rohrabschnitte 12a, 12b, 12c und 12a', 12b', 12c' werden einzeln mit den zweiten Rohren 14, 14' verbunden. Dies geschieht mittels der folgenden Verfahrensschritte:
    • - Bohren jeweils eines Lochs in die Mantelfläche der zweiten Rohre 14, 14' mit einem ersten Bohrdurchmesser unter einem vorgegebenen Winkel von 90°, wobei der Bohrdurchmesser dem Innendurchmesser des ersten Rohres 12 oder 12' bzw. der Rohrabschnitte 12a,12b, 12c und 12a', 12b', 12c' entspricht,
    • - Einschieben jeweils eines Hilfsrohres in das jeweilige Loch des zweiten Rohres 14 oder 14', wobei der Außendurchmesser des Hilfsrohres derart gewählt ist, dass das Hilfsrohr mit geringem Spiel in das Bohrloch einführbar ist,
    • - Anpassen eines Endes des jeweiligen Rohrabschnitts 12a,12b, 12c, 12a', 12b', 12c' an die Mantelfläche des zweiten Rohres 14, 14', um den jeweiligen Rohrabschnitt 12a,12b, 12c, 12a', 12b', 12c' nahezu spaltlos an das jeweilige Rohr 14, 14' anzufügen,
    • - Aufschieben des jeweiligen Rohrabschnitts 12a,12b, 12c, 12a', 12b', 12c' auf das jeweilige Hilfsrohr und
    • - Verschweißen des jeweiligen Rohrabschnitts mit dem jeweiligen zweiten Rohr 14, 14'.
  • In 3 ist ein weiteres Modulelement 2 dargestellt. Dieses Modulelement 2 unterscheidet sich von dem Modulelement 4 aus 2 dadurch, dass zwei zusätzliche dritte Rohre 22 an dem Modulelement 2 angeordnet sind. Die Mittelachsen 24, 24' der dritten Rohre 22, 22' verlaufen orthogonal zu den Mittelachsen 18, 18' der zweiten Rohre 14, 14' und orthogonal zu den Mittelachsen 20, 20' der ersten Rohre 12, 12'. Alle Rohrenden 30 der dritten Rohre 20, 22' sind als Hülsenelemente 31 ausgeführt. Alternativ kann in ein oder in beide Enden 30, ein Zapfen 16 eingesetzt werden, so dass genauso wie in 2 beschrieben, ein Zapfenelement 32 entsteht.
  • Die dritten Rohre 22, 22' sind jeweils mit den Rohrabschnitten 14b bzw. 14b' der zweiten Rohre 14, 14' verbunden. Durch die dritten Rohre 22, 22' können weitere Modulelemente in vertikaler Richtung dem dargestellten Modulelement 2 hinzugefügt werden.
  • 4 zeigt ein weiteres Modulelement 8. Dieses Modulelement weist zwei zusätzliche vierte Rohre 40, 40' auf, wobei die Mittelachsen 42, 42' der vierten Rohre 40, 40' in derselben Ebene verlaufen wie die Mittelachsen 18, 18' und 20, 20' der ersten und zweiten Rohre 12, 12' und 14, 14'. Die Mittelachsen 42, 42' der vierten Rohre 40, 40' verlaufen parallel zu den Achsen 18, 18' der zweiten Rohre 14, 14'. Die vierten Rohre 40, 40' sind mit den beiden ersten Rohren 12, 12' verbunden. Die Enden 30 der vierten Rohre 40, 40' sind als Hülsenelemente 31 ausgeführt. Ferner weisen die zweiten Rohre 14, 14' im Gegensatz zu den Modulen 2 und 4 keine Zapfenelement e32 auf. Zudem sind die zweiten Rohre 14, 14' auf der Seite, wo die zusätzlichen vierten Rohre 40, 40' angeordnet sind, kürzer ausgeführt.
  • 5 zeigt ein zusätzliches Modul 9, das ebenfalls vier Rohre 50, 50' und 58, 58' aufweist, wobei die Mittelachsen 52, 52' der Rohre 50, 50' und die Mittelachsen 60, 60' der Rohre 58, 58' zueinander orthogonal verlaufen. Die Rohre 50,50' sind jeweils an einem Ende als Zapfenelemente 32 ausgeführt und diese Zapfenelemente 32 können in die die Hülsenelemente 30 der vierten Rohre 42, 42' des Modulelements 8 (gemäß 4) eingeführt werden.
  • Ferner weist das Modulelement 9 an dem Rohr 58 ein weiteres Rohr 54 auf, dessen Mittelachsen 56 orthogonal zu den Mittelachsen 68, 68' der Rohre 58, 58' und den Mittelachsen 52, 52' der Rohre 50, 50' verläuft. In dieses Rohr 54 kann ein Zapfenelement eingesteckt werden, das beispielsweise mit einer Platte verbunden ist, die parallel zu der Bodenfläche verläuft. Die Platte kann beispielsweise dafür verwendet werden, dass sich beim Fahren des Transportwagens auf die Platte stellen kann. Das Zapfenelement kann auch als Drehzapfen eines Drehschemels verwendet werden. In der 1 ist ein Modulelement 9 dargestellt, das mittels eines Zapfenelementes 32 in das Hülsenelement 31 des Rohres 54 eingesteckt ist. Dieses Modulelement 9weist eine Radachse mit an den Enden angeordneten Schwenkrädern in der Art von Lenkrollen auf, die auf der zu befahrenden Bodenoberfläche abrollbar sind.
  • Bei einem zusammengebauten Transportwagen 1 können die Modulelemente 2, 4, 6, 8 und 9 mit Bodenplatten, Aufbewahrungselementen, oder Befestigungsmitteln, versehen werden. Alternativ kann der Transportwagen 1 mit beispielsweise einem Sitz ausgestattet werden, so dass der Transportwagen 1 als fahrbarer Transportwagen für Personen verwendet werden kann. Dieser fahrbarer Transportwagen kann beispielsweise als Transportwagen für ein hinter einem Lenkdrachen herziehbaren Transportwagen verwendet werden.
  • Die Modulelemente 2, 4, 6, 8, 9 des Fahrgestells 3 des Transportwagen 1 sind miteinander verbunden. in der unteren Ebene ist ein zweites Modulelement 2 vorgesehen, wobei eine Radachse durch ein erstes Rohr 12 gesteckt ist. An den Enden der Radachsen sind Reifen vorgesehen.
  • Dem Modulelement 2 anschließend ist ein erstes Modulelement 4 angeordnet, wobei die Zapfenelemente 32 des ersten Modulelementes 4 in die Hülsenelement 30 der zweiten Rohre 14, 14' des zweiten Modulelement 2 eingesteckt sind. Die Zapfenelemente 32 sind in den Hülsenelementen 30 mittels Befestigungselementen fixiert. Dem ersten Modulelement 4 folgt ein weiteres erstes Modulelement 4. Das weitere erste Modulelement 4 ist mit den Zapfenelementen 32 in die Hülsenelemente 30 des zweiten Rohrs 14, 14' des ersten Modulelementes 4 eingesteckt. Es folgen die Modulelemente 6, 8 und 9, wobei ebenfalls die Zapfenelemente 32 der jeweiligen Modulelemente 8, 9 in die Hülsenelemente 31 des jeweils anderen Modulelements 4, 6, 8, 9 eingesteckt sind.
  • Das dritte Modulelement 6 und das zweite Modulelement 2 sind jeweils in vertikaler Richtung mit weiteren zweiten Modulelementen 2 verbunden. Die zweiten Modulelemente 2 der zweiten Ebene sind durch jeweils zwei erste Modulelemente 4 verbunden.
  • Über der zweiten Ebene ist eine dritte Ebene angeordnet, die gleich aufgebaut ist wie die zweite Ebene. Der Transportwagen aus 1 kann in horizontaler Richtung nicht nur in Längsrichtung sondern auch in der Breite vergrößert werden, wobei zum Beispiel Modulelemente 4 in die ersten Rohre 12, 12' der Modulelemente 4, 2 oder 6 einsteckbar sind, wobei zum Beispiel ein Modulelement 4 mit dem ersten Zapfenelement 32 in das Rohr 12 des Modulelementes 6 und in das Rohr 12' des nebengeordneten Moduls 4 einsteckbar ist. Auf diese Weise lässt sich ein in Höhe, Breite und Länge variabler Transportwagen 1 aufbauen.

Claims (11)

  1. Fahrbarer Transportwagen (1), mit - mindestens einem Fahrgestell (3) mit mindestens drei Rädern, die auf einer Bodenoberfläche (3) abrollen, wobei das Fahrgestell (3) mindestens zwei miteinander verbindbare Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) aufweist, wobei die Verbindung zwischen den mindestens zwei Modulelementen (2, 4, 6, 8, 9) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell (3) durch Hinzufügen mindestens eines Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) in horizontaler und in vertikaler Richtung in Bezug zu dem zu befahrenden Boden erweiterbar ist, wobei die Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) jeweils mindestens ein Zapfelement (32) und mindestens ein Hülsenelement (31) aufweisen, wobei das mindestens eine Zapfenelement (32) und das mindestens eine Hülsenelement (31) derart aneinander angepasst sind, dass das Zapfelement (32) eines Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) jeweils in das Hülsenelement (31) eines anderen Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) einsteckbar und wieder herausziehbar ist, wobei die Modulelemente (2, 4, 6, 8, 9) jeweils mindestens zwei Rohre aufweisen, wobei die Enden der Rohre entweder ein Zapfenelement (32) oder eine Hülsenelement (31) aufweisen.
  2. Fahrbarer Transportwagen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Verbindung zwischen zwei Modulelementen (2, 4, 6, 8, 9) mittels eines Befestigungselementes fixierbar ist.
  3. Fahrbarer Transportwagen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende eines Rohres ein Hülsenelement (31) bildet.
  4. Fahrbarer Transportwagen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Zapfenelement (32) dadurch gebildet ist, dass ein Zapfen (16, 16') teilweise in ein Ende eines Rohres eingesteckt und dort fixiert ist.
  5. Fahrbarer Transportwagen (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (16, 16') mit dem Rohrende nicht lösbar verbunden, insbesondere verschweißt ist.
  6. Fahrbarer Transportwagen (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (16, 16') mit dem Rohrende lösbar verbunden ist.
  7. Fahrbarer Transportwagen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Modulelement (2, 4, 6, 8, 9) mindestens vier (12, 12', 14, 14') Rohre aufweist, die mindestens zwei erste und mindestens zwei zweite Rohre (12, 12', 14, 14') aufweisen, wobei die Mittelachsen (20, 20') der ersten Rohre (12, 12', 14, 14') orthogonal zu den Mittelachsen (12, 12') der zweiten Rohre (14, 14') verlaufen und wobei die Mittelachsen (20, 20', 18, 18') der ersten als auch der zweiten Rohre (12, 12', 14, 14') in einer gemeinsamen Ebene verlaufen.
  8. Fahrbarer Transportwagen (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Modulelement (2, 4, 6, 8, 9) mindestens fünf Rohre aufweist, wobei das Modulelement zusätzlich zu den zwei ersten und den zwei zweiten Rohren (12, 12', 14, 14') mindestens ein drittes Rohr (22, 22') aufweist, wobei das dritte Rohr (22, 22') orthogonal zu der Ebene der zwei ersten und zwei zweiten Rohren (12, 12', 14, 14') verläuft.
  9. Fahrbarer Transportwagen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Radachse in eines der Rohre des Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) einsteckbar ist, wobei die Radachse länger ist als das Rohr, so dass die Enden der Radachse an beiden Enden des Rohres überstehen, wobei jeweils ein Rad an den jeweiligen Enden der Radachse drehbar anbringbar ist.
  10. Fahrbarer Transportwagen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Bodenelement, Aufbewahrungselemente und/oder Befestigungselemente an den Modulelementen (2, 4, 6, 8, 9) anbringbar sind.
  11. Verfahren zum Verschweißen eines ersten Rohres mit einem zweiten Rohr zum Herstellen eines Modulelementes (2, 4, 6, 8, 9) für einen fahrbaren Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, durch - Bohren eines Lochs in die Mantelfläche des ersten Rohres (12, 12') mit einem ersten Bohrdurchmesser unter einem vorgegebenen Winkel, wobei der Bohrdurchmesser dem Innendurchmesser des zweiten Rohres (14, 14') entspricht, - Einschieben eines Hilfsrohres in das Loch des ersten Rohres (12, 12'), wobei der Außendurchmesser des Hilfsrohres derart gewählt ist, dass das Hilfsrohr mit geringem Spiel in das Bohrloch einführbar ist, - Anpassen eines Endes des zweiten Rohres (14, 14') an die Mantelfläche des ersten Rohres (12, 12'), um das zweite Rohr nahezu spaltlos an das erste Rohr (12, 12') anzufügen, - Aufschieben des zweiten Rohres (14, 14') auf das Hilfsrohr und - Verschweißen des zweiten Rohres (14, 14') mit dem ersten Rohr (12, 12').
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