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DE102011105695A1 - Packung für Zigaretten sowie Zuschnitt, Materialbahn und Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents

Packung für Zigaretten sowie Zuschnitt, Materialbahn und Verfahren zum Herstellen derselben Download PDF

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DE102011105695A1
DE102011105695A1 DE102011105695A DE102011105695A DE102011105695A1 DE 102011105695 A1 DE102011105695 A1 DE 102011105695A1 DE 102011105695 A DE102011105695 A DE 102011105695A DE 102011105695 A DE102011105695 A DE 102011105695A DE 102011105695 A1 DE102011105695 A1 DE 102011105695A1
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DE
Germany
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folding
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edge
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Withdrawn
Application number
DE102011105695A
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English (en)
Inventor
Henry Buse
Hermann Schnoor
Viktor Hein
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
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Abstract

Ein halbsteife Packung aus dünnem Karton wird aus einem Zuschnitt gebildet, der nebeneinanderliegend Vorderwand (14), Rückwand (15), Seitenwände (16, 17) aufweist bzw. bildet und der einen einseitig angebrachten, über die volle Länge durchgehenden Randstreifen (28) aufweist, der Faltlappen für eine (Boden-)Wand (20) aufweist. Im Bereich des Randstreifens (28) sind Stanzungen in Form von abfallfreien Stanzlinien gebildet, nämlich quergerichtete Schnittlinien für Faltlappen und bogenförmige Ausgleichsstanzungen. Dadurch ist die Packung abfall- bzw. rückstandsfrei aus einem Zuschnitt herstellbar, der von einer Materialbahn (34) abgetrennt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft quaderförmige Packungen aus dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf Zuschnitte für die Fertigung derartiger Packungen, auf eine Materialbahn zum Herstellen der Zuschnitte und auf ein Herstellungsverfahren.
  • Bekannt ist eine Zigarettenpackung, die als ”halbsteif” bezeichnet ist. Ein Zigarettenblock, also eine von einem Innenzuschnitt aus Papier oder Stanniol umgebene Zigarettengruppe, sitzt in einer oben offenen, becherförmigen Außenpackung aus dünnem Karton. Der Zuschnitt für die Außenpackung ist mit geprägten Faltlinien zur Bildung von Rundkanten oder Schrägkanten versehen. Faltlappen für eine Bodenwand sind mit Hilfe von Ausstanzungen als getrennte Einzellappen definiert ( EP 0 633 202 A2 ).
  • Bei der Erfindung geht es um Maßnahmen für eine verbesserte Ausbildung derartiger oder anderer Packungen, insbesondere mit dem Ziel einer leistungsfähigen, kostengünstigen Fertigung.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung bzw. die Außenpackung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 ausgebildet.
  • Zuschnitte für die Außenpackung aus dünnem Karton oder anderem faltbaren Verpackungsmaterial erhöhter Formstabilität können abfallfrei, also ohne Anfall von Stanzstücken oder Abfallstücken, hergestellt werden, vorzugsweise durch Abtrennen von einer fortlaufenden Materialbahn. Die Besonderheit besteht in der Ausbildung von Querwänden, also insbesondere von Bodenwand und/oder Stirnwand. Einerseits ist eine besondere Ausbildung der Faltlappen vorgesehen, die ein maschinell beherrschbares Falten gewährleistet. Zum anderen ist insbesondere bei Außenpackungen mit Rundkanten und/oder Schrägkanten durch besondere Trenn- und Stanzschnitte gewährleistet, dass Zuschnittstücke im Bereich des Übergangs der Querwand in die Rundkante oder in die Schrägkante beim Faltprozess in eine verdeckte, innenliegende Stellung gelangen. Hierfür sind im Bereich der Faltlappen der Querwand linienförmige Stanzungen vorgesehen, bei Rundkanten gerundete und bei Schrägkanten geradlinige Stanzstücke, die einen vorzugsweise dreieckigen Materialzwickel begrenzen, der aufgrund von Restverbindungen während der Faltung und danach am Zuschnitt verbleibt.
  • Eine weitere Besonderheit ist die Ausbildung der Faltlappen für die Querwand, derart, dass innenliegende, durch schräggerichtete Faltlinien definierte Faltlappen durch einen äußeren Decklappen im Wesentlichen vollflächig überdeckt sind.
  • Die Außenpackung kann vorteilhafterweise becherförmig ausgebildet sein, also mit einer oberen offenen Seite. Alternativ kann die Außenpackung als Klappschachtel ausgebildet sein mit einem durch den einstückigen Zuschnitt definierten Klappdeckel, dessen Stirnwand vorzugsweise nach den Gestaltungs- und Faltvorgaben der Bodenwand ausgebildet ist.
  • Weitere Einzelheiten der Packung sowie der Mittel zum Herstellen derselben werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • 1: eine Packung mit steifem Becher und Rundkanten in perspektivischer Darstellung,
  • 2: einen Abschnitt einer Materialbahn zur Herstellung von Zuschnitten für Packungen gemäß 1,
  • 3: eine veränderte Materialbahn analog 2,
  • 4: einen ungefalteten Zuschnitt für eine Außenpackung der 1,
  • 5: eine Einzelheit V der 4 in vergrößertem Maßstab,
  • 6: eine Einzelheit VI der 4 in vergrößertem Maßstab,
  • 7: eine Zwischenstellung bei der Herstellung einer Packung aus einem Zuschnitt gemäß 4,
  • 8: eine Ansicht entsprechend Pfeil VIII der 7 in perspektivischer Darstellung,
  • 9: eine Seitenansicht der Packung nach einem ersten Faltschritt im Bereich einer Quer- bzw. Bodenwandung,
  • 10: die Faltstellung gemäß 9 in perspektivischer Darstellung,
  • 11: eine Darstellung analog 9 nach einem weiteren Faltschritt,
  • 12: die Faltstellung gemäß 11 in perspektivischer Darstellung,
  • 13: einen Zuschnitt analog zu 4 für ein anderes Ausführungsbeispiel der Packung,
  • 14: eine Einzelheit XIV der 13 in vergrößertem Maßstab,
  • 15: eine Packung aus einem Zuschnitt gemäß 13 in einer ersten Faltstellung in Seitenansicht,
  • 16: eine Darstellung XVI der 15 in perspektivischer Ansicht,
  • 17: die Packung in einem weiteren Faltschritt in Seitenansicht analog zu 15,
  • 18: die Packung im Bereich der Quer- bzw. Bodenwand in der Phase der Fertigstellung,
  • 19: eine Ansicht einer Querwand bzw. Bodenwand einer Packung der 1,
  • 20: eine Darstellung analog 19 einer modifizierten Ausführung der Packung,
  • 21: einen Zuschnitt für eine (Becher-)Packung mit rechtwinkligen Packungskanten,
  • 22: die Packung aus einem Zuschnitt gemäß 21 in Ansicht einer Bodenwand bei vergrößertem Maßstab,
  • 23: ein Zuschnitt analog 4 für eine Packung mit Schrägkanten,
  • 24: eine Einzelheit XXIV der 23 in vergrößertem Maßstab,
  • 25: eine Einzelheit XXV der 23,
  • 26: eine Packung mit Zuschnitt der 23 in perspektivischer Darstellung,
  • 27: die Packung gemäß 26 in Unteransicht (Bodenwand), bei vergrößertem Maßstab,
  • 28: ein Detail bei der Herstellung einer Packung gemäß 26, 27, teilweise im Querschnitt,
  • 29: einen Teil-Längsschnitt XXIX-XXIX der 28,
  • 30: einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Packung mit Klappdeckel,
  • 31: eine Packung aus einem Zuschnitt gemäß 30 in perspektivischer Darstellung,
  • 32: die Packung gemäß 31 bei geöffnetem Deckel.
  • Die Packung gemäß 1 enthält einen quaderförmigen Packungsinhalt, nämlich einen Zigarettenblock 10, also eine formierte Gruppe von Zigaretten (oder anderen geeigneten Gegenständen), die von einem Innenzuschnitt 11 aus Papier, Stanniol oder Folie vollständig umgeben ist. Der Zigarettenblock 10 ist in der Außenpackung 12 angeordnet, die als Becher ausgebildet ist. Die Abmessungen sind so gewählt, dass ein oberer Endbereich bzw. eine Stirnfläche des Zigarettenblocks 10 an der offenen Seite der Außenpackung 12 sichtbar ist. Über die freie (Stirn-)Seite erstreckt sich eine Banderole 13.
  • Die Außenpackung 12 hat eine erhöhte Steifigkeit bzw. Formstabilität, besteht insbesondere aus dünnem Karton. Die Festigkeit liegt vorzugsweise unterhalb der des Kartons für Hartpackungen (200 g/m2 bis 250 g/m2), jedoch oberhalb der Formstabilität des Papiers für Weichbecherpackungen (ca. 100 g/m2). Vorteilhaft ist ein Karton mit 140 g/m2 bis 150 g/m2 für die Außenpackung. Dadurch können auch komplexere Faltungen ermöglicht werden.
  • Die Packung bzw. Außenpackung 12 bildet eine Vorderwand 14, eine gegenüberliegende Rückwand 15, zwischen diesen eine (schmale) Seitenwand 16 und gegenüberliegend eine Seitenwand 17. Letztere besteht aus zwei Randlappen bzw. Verbindungsstreifen 18, 19 eines Zuschnitts (4). Die Verbindungsstreifen 18, 19 überdecken einander mindestens teilweise zur Bildung der Seitenwand 17 und sind durch Kleben miteinander verbunden. Die Zuschnitte gemäß 4, 13 und 21 sind demnach in der bevorzugten Gestaltung nach dem Prinzip des ”Querwickelns” ausgebildet mit in Längsrichtung einer Materialbahn nebeneinander liegenden Packungswänden.
  • Eine Querwand der Außenpackung 12, vorliegend eine Bodenwand 20, besteht aus mehreren Faltlappen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Seitenlappen 21 und 22, jeweils in Verlängerung der (schmalen) Seitenwände 16, 17. Die Seitenlappen 22 sind doppellagig ausgebildet, bestehen aus einem äußeren Teillappen 23 in Ergänzung des Verbindungsstreifens 18 und einem inneren Teillappen 24 im Bereich des Verbindungsstreifens 19. Die Seitenlappen 21, 22 liegen aufgrund entsprechenden Faltprozesses (7 bis 12) unmittelbar am Packungsinhalt – Zigarettenblock 10 – an. Ein (innerer) Längslappen 26 ist mit der Rückwand 15 verbunden und wird etwa gleichzeitig mit den Seitenlappen 21, 22 in die Ebene der Bodenwand 20 gefaltet. Als äußere Lage dient ein Außenlappen bzw. Decklappen 27, der mit der Vorderwand 14 verbunden ist und die äußere Abdeckung mindestens des überwiegenden Teils der Bodenwand 20 bildet.
  • Die Faltlappen der Querwand, insbesondere der Bodenwand 20, sind Teil eines durchgehenden Streifens des Zuschnitts (4, 13, 21), nämlich eines Randstreifens 28. Dieser erstreckt sich über die volle Abmessung des Zuschnitts quer zu den Packungswänden. Der Randstreifen 28 ist durch eine (gedachte oder durch Prägen definierte) Faltlinie 29 vom übrigen Teil des Zuschnitts abgegrenzt. Die Breite des Randstreifens 28 entspricht etwa der Breite der Bodenwand 20. Vorliegend ist jedoch der Randstreifen 28 mit etwas geringerer Breite ausgebildet als die Bodenwand 20. Der Randstreifen 28 enthält alle Faltlappen der Bodenwand 20.
  • Ein bevorzugtes Gestaltungsmerkmal der Packung ist die Ausbildung von aufrechten Packungskanten zur Abgrenzung der Packungswände 14, 15, 16, 17 gegeneinander. Bei den Beispielen gemäß 4 und 13 sind diese Packungskanten als Rundkanten 30 ausgebildet. Die etwa viertelkreisförmige Rundung der Packungskanten 30 ist an die Abmessung (Durchmesser) der Zigaretten angepasst und führt zu einer Packungskontur gemäß 19, 20. Die Rundkanten 30 können jeweils durch eine Anzahl von Prägelinien bzw. Rillen 31 des Zuschnitts definiert. Mehrere parallele, in geringem Abstand voneinander angeordnete Rillen 31 bewirken, dass bei der Faltung des Zuschnitts die Rundkanten 30 ausgebildet werden. Die Rillen 31 erstrecken sich etwa über die volle Länge bzw. Höhe der Packungswände 14..17, also bis zur Faltlinie 29. Bei der Fertigung der (becherförmigen) Packung 12 unter Einsatz einer bei Weichbecherpackungen üblichen Falt- und Fertigungstechnik mit Hilfe von Hohldornen, also dünnwandigen Hohlkörpern, auf deren Außenseite die Zuschnitte gefaltet werden, kann auf die Anbringung von Rillen 31 im Bereich der herzustellenden Rundkanten (oder Octagonalkanten) verzichtet werden. Die Rundungen werden durch den Formungsprozess beim Anlegen des Zuschnitts an die Außenseite eines Faltdorns, insbesondere mit entsprechend gerundeten Kanten, ohne Vorprägung gebildet, so dass korrekt ausgebildete Rundkanten entstehen.
  • Die die Bodenwand 20 bildenden Faltlappen sind an die Packungskanten angepasst. Die äußere Lage der Bodenwand 20, nämlich der Decklappen 27, ist innerhalb des Randstreifens 28 durch quergerichtete Trennschnitte 32, 33 über die volle Breite des Randstreifens 28 abgegrenzt von den benachbarten Faltlappen, nämlich Seitenlappen 21 und Teillappen 23. Die Trennschnitte 32, 33 sind auf die zugeordneten Packungskanten ausgerichtet, bei Rundkanten 30 etwa mittig im Bereich der Rundung. Die weiteren Faltlappen der Bodenwand 20, nämlich Seitenlappen 21, Längslappen 26 und Teillappen 24 bleiben (bei diesem Ausführungsbeispiel) in einstückiger Verbindung miteinander.
  • Der Zuschnitt ist ohne Bildung von freien Materialstücken (Abfallstücke) von einem Nutzen abgetrennt, insbesondere von einer fortlaufenden Materialbahn 34 (2, 3). Für die Faltung der Bodenwand 20 sind besondere Maßnahmen getroffen. Die Trennschnitte 32, 33 für den Decklappen 27 enden benachbart zur Faltlinie 29 bzw. zu den Rundkanten 30 in einem Bogenschnitt 35, 36. Dieser läuft bis zur (gedachten) Faltlinie 29 (oder über diese hinaus). Die angrenzenden Faltlappen, nämlich Seitenlappen 21 und Teillappen 23, weisen benachbart zu den Bogenschnitten 35, 36 Rundstanzungen 37, 38 auf. Es handelt sich dabei um kurze Stanzlinien, die sich von der Faltlinie 29 bis benachbart zum Bogenschnitt 35, 36 bzw. Trennschnitt 32, 33 erstrecken, jedoch mit geringem Abstand unter Bildung einer Restverbindung 39 (5) enden. Durch die gerundeten Stanzabschnitte werden im Bereich der Packungskanten bzw. Rundkanten 30 etwa dreieckförmige Materialzwickel 40 geschaffen. Von Bedeutung ist weiterhin ein quergerichteter, (etwa) entlang der Faltlinie 29 im Bereich des Materialzwickels 40 verlaufender Entlastungsschnitt 41, der die spannungsfreie Faltung der Faltlappen erleichtert.
  • Die im Bereich der Bodenwand 20 innenliegenden und einstückig verbundenen Faltlappen 21, 24, 26 sind voneinander durch konvergierende Faltlinien 42, 43 abgegrenzt. Diese schräggerichteten, benachbart zur quergerichteten Faltlinie 29 zusammenlaufenden Faltlinien 42, 43 können durch Materialprägung definiert sein. Vorteilhafterweise ist aber die freie Bildung von Faltkanten entlang dieser Faltlinien 42, 43 beim Falten der Bodenwand 20 aufgrund geeigneter Faltorgane gewährleistet. An den Enden der Faltlinien 42, 43, nämlich mittig zu den Packungskanten 30, sind bogenförmige Schnitte angebracht, nämlich Rundstanzungen 44, 45 analog zu den Rundstanzungen 37, 38. Die Stanzungen 37, 38; 44, 45 sind Entlastungsschnitte im Bereich der Rundungen der Bodenwand.
  • Bei der Herstellung der (Außen-)Packung aus einem Zuschnitt gemäß 4 wird so vorgegangen, dass zunächst eine schlauchförmige Zwischenfaltstellung geschaffen wird unter Bildung der Rundkanten 30. Die Verbindungsstreifen 18, 19 und die Teillappen 23, 24 werden durch Leim miteinander verbunden, so dass ein geschlossener, beidendig offener Hohlkörper entsteht (8). Sodann werden die Faltlappen der Bodenwand 20 gefaltet. Bei der Darstellung der einzelnen Faltschritte gemäß 7 bis 12 ist die Bodenwand 20 zur besseren Veranschaulichung nach oben gerichtet.
  • In einem ersten Faltschritt werden die Seitenlappen 21, 22 gegen den Packungsinhalt gefaltet (9, 10). Dabei entstehen dreieckförmige Verbindungslappen 46, 47 aufgrund der Faltlinien 42, 43. Diese verbinden die Seitenlappen 21, 22 mit dem Längslappen 26. Im nächsten Faltschritt wird dieser Längslappen 26 in die Ebene der Bodenwand 20 gefaltet, unter teilweiser Überdeckung der Seitenlappen 21, 22 und der Verbindungslappen 46, 47 (19). Der Längslappen 26 hat in der Endstellung eine trapezförmige Kontur (12). Abschließend wird der Decklappen 27 in die Endstellung gefaltet, nämlich unter Anlage im Wesentlichen an dem Längslappen 26.
  • Bei der Herstellung der Bodenwand 20 sind die Entlastungsschnitte bzw. -stanzungen 35, 36; 37, 38; 41; 44, 45 wichtige Hilfsmittel, da Zwängungen bei der Faltung im Bereich des Übergangs der Querwand zu den Rundkanten 30 vermieden werden. Die Bogenschnitte 35, 36 als Fortsetzung der Trennschnitte 32, 33 bewirken, dass die im Wesentlichen dreieckförmigen Materialzwickel 40 von dem (äußeren) Decklappen 27 abgetrennt sind. Durch die Restverbindung 39 ist gewährleistet, dass die Materialzwickel mit den angrenzenden Faltlappen 21, 23 sowie mit dem Zuschnittbereich der Rundkanten 30 verbunden sind. Dadurch werden die Materialzwickel 40 beim ersten Faltschritt, nämlich beim Einfalten der Seitenlappen 21, 22, in die Ebene der Bodenwand 20 gebracht und hier durch den (gefalteten) Decklappen 27 abgedeckt.
  • Weitere Stanzungen, nämlich die Rundstanzungen 37, 38, die Entlastungsschnitte 41 und die Rundstanzungen 44, 45 haben die Aufgabe, den Faltungsprozess für die innenliegenden Faltlappen zu erleichtern und in der Faltstellung Spannungen zwischen den Faltlappen der Bodenwand 20 einerseits und dem übrigen Teil der Packung im Bereich der Rundkanten 30 zu vermeiden.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 13 ist ebenfalls auf eine Außenpackung 12 mit Rundkanten 30 gerichtet. Der Zuschnitt ist analog zu 4 ausgebildet. Abweichend ist die Gestaltung der innenliegenden Faltlappen der Bodenwand 20. Quergerichtete Trennschnitte 48, 49 begrenzen einen innenliegenden Längslappen 26, der entsprechend dem Decklappen 27 ausgebildet ist. Dadurch sind auch der Seitenlappen 21 und der Teillappen 24 als gesonderte Faltlappen ausgebildet.
  • Entlastungs- bzw. Ausgleichsschnitte sind nach dem Gestaltungsprinzip der 4 angeordnet. Die Trennschnitte 48, 49 gehen über in Bogenschnitte 50, 51 im Bereich der Rundkanten 30. Die Bogenschnitte 50, 51 folgen der durch die Rundkanten 30 vorgegebenen Kontur. Zusätzliche Rundstanzungen 52, 53 im Bereich des Seitenlappens 21 sowie des Teillappens 24 bewirken, dass im Bereich der Rundkanten 30 die in 4 als Detail gezeigte Konstruktion mit dem Materialzwickel 40 entsteht. Durch die drei berührungslosen Stanzungen wird der durch die Rundungen bedingte Materialzwickel 40 als Teil des Zuschnitts gehalten, beim Faltvorgang aber in eine weitgehend ebene Position gefaltet. Der Ablauf der Faltschritte (15 bis 18) ist analog zu dem vorhergehenden Beispiel: Zuerst werden die Seitenlappen 21, 22 gefaltet, danach der innere Längslappen 26 und schließlich der äußere Decklappen 27. Die Abmessungen der Faltlappen sind durch entsprechende Bemessung des Randstreifens 28 so gewählt, dass in der Endstellung (19, 20) der jeweilige Decklappen 27 nicht die volle Breite der Bodenwand 20 erfasst, sondern einen Randstreifen 54 frei lässt. Dieser ist bei der Ausführung gemäß 20 so gewählt, dass sich der Decklappen 27 außerhalb der (rückseitigen) Rundkanten 30 befindet. Weiterhin sind die Trennschnitte 32, 33 des Decklappens 27 und die Trennschnitte 48, 49 des Längslappens 26 unter einem Winkel zum freien Rand des Zuschnitts angeordnet und demnach konvergierend zueinander. Dies führt zu einer exakten Lage der Faltlappen im Bereich der Bodenwand 20.
  • Eine Besonderheit sind die Leimverbindungen der Faltlappen. Der (innenliegende) Verbindungsstreifen 19 ist mit einer Reihe von Leimpunkten 55 versehen, vorliegend mit sechs in gleichen Abständen voreinander angeordneten Leimpunkten 55. Weiterhin sind im Bereich des angrenzenden Teillappens 24 Leimpunkte 55 vorgesehen, und zwar in Fortsetzung der Reihe der Leimpunkte 55 des Verbindungsstreifens 19. Gemäß 4 sind zwei Leimpunkte zum Rand hin positioniert, bei der Ausführung gemäß 13 ein einzelner zentraler Leimpunkt 55. Der Decklappen 27 ist mit mehreren Leimpunkten 56 versehen, und zwar auf der zu den Leimpunkten 55 gegenüberliegenden (Innen-)Seite des Zuschnitts versehen. Eine Reihe von nebeneinanderliegenden Leimpunkten 56 befindet sich am freien Rand des Decklappens 27. Jeweils ein weiterer Leimpunkt 64 ist am Decklappen 27 so positioniert, dass nach Faltung desselben die Leimpunkte 64 eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Decklappen 27 und den gefalteten Seitenlappen 21, 22 herstellen, nämlich außerhalb der Kontur des Längslappens 26 (19). Bei der Ausführung gemäß 13 ist der Decklappen 27 mit einer randseitigen Reihe von mehreren Leimpunkten 56 versehen. Darüber hinaus ist jeder der separaten Faltlappen 21 und 23 mindestens mit einem einzelnen Leimpunkt 65 versehen, und zwar etwa mittig, benachbart zur Faltlinie 29.
  • Bei der Herstellung der becherförmigen Packung 12 und insbesondere bei der Anbringung der Leimpunkte 55 und 56 wird nach der in EP 0 835 810 B1 dargestellten Technologie verfahren. Auf einem Hohldorn wird der Zuschnitt zunächst so gefaltet, dass der Verbindungsstreifen 19 frei liegt und mit der Reihe der Leimpunkte 55 versehen werden kann. Danach wird – auf dem Hohldorn – der Faltlappen 19 mit dem Faltlappen 18 verbunden. Es folgt die Faltung der Seitenlappen 21, 22. Danach wird auf der freien Seite der gefalteten Seitenlappen 21, 22 bzw. auf dem Teillappen 23 der Leimpunkt 65 aufgebracht (Ausführung gemäß 13). Sodann wird der Längslappen 26 gefaltet. Bei der Ausführung gemäß 13 bzw. 20 wird der Längslappen 26 über die Leimpunkte 65 mit den gefalteten Seitenlappen 21, 22 verbunden. Sodann wird die Reihe der Leimpunkte 56 und gegebenenfalls der Leimpunkt 64 auf den Decklappen 27 aufgebracht und dieser mit den bereits gefalteten Lappen der Bodenwand 20 verbunden.
  • Die Gestaltung der Zuschnitte (4, 13, 21) ermöglicht die Verarbeitung von einer fortlaufenden Materialbahn des (dünnen) Kartons. Die Materialbahn gemäß 2 ist für die Herstellung von Zuschnitten der 4 und die Materialbahn der 3 für Zuschnitte der 13 bestimmt. Bei der Fertigung der Materialbahnen wird zweckmäßigerweise so vorgegangen, dass mindestens die Stanzungen im Bereich der Verarbeitungs- bzw. Verpackungsmaschine angebracht werden durch entsprechende, im Prinzip bekannte Messerwalzen. Die Prägungen für die Packungskanten (Rundkanten, Octagonalkanten, Square-Kanten) können auch durch entsprechende Prägewalzen im Bereich der Verpackungsmaschine angebracht werden, gegebenenfalls in einem Arbeitsschritt mit der Anbringung der Stanzungen. Die fertigen Zuschnitte werden durch positionsgenaue Quertrennschnitte 58 von der Materialbahn 34 abgetrennt und einem Verpackungsaggregat zugeführt.
  • 21 und 22 zeigt die Übertragung der vorliegenden Technologie auf eine becherförmige Außenpackung mit im Querschnitt rechtwinkligen Packungskanten, nämlich Square-Kanten 59. Die Besonderheit liegt hier vor allem in der Ausbildung der Bodenwand 20 mit Faltlappen aus einem entsprechenden Randstreifen 28. Durch quergerichtete, vorzugsweise konvergierende Trennschnitte 60, 61 ist der (äußere) Decklappen 27 der Bodenwand 20 definiert. Im Übrigen ist der Randstreifen 28 hinsichtlich der Faltlappen analog zu 4 ausgebildet. Schräggerichtete Faltlinien 62, 63 zeigen die Bildung von Faltlappen beim ersten Faltschritt, nämlich beim Einfalten der Seitenlappen 21, 22 von einander gegenüberliegenden Seiten her. Das Faltbild ist analog zu dem Beispiel der 19. Der innere Längslappen 26 erhält eine trapezförmige Kontur.
  • Der äußere Längslappen 26 führt zu einer Teilabdeckung der Fläche der Bodenwand 20 mit seitlichen und quergerichteten Rücksprüngen. Auch der Zuschnitt gemäß 21 wird zweckmäßigerweise von einer fortlaufenden Materialbahn hergestellt, analog zu 2. Die Beleimung entspricht der Ausführung gemäß Zuschnitt 4. Die Packungskanten bzw. Square-Kanten 59 sind vorzugsweise mit im Bereich der Materialbahn angebrachten Prägelinien versehen, können aber auch aufgrund der Beschaffenheit des Materials und Einsatz entsprechender Faltorgane unmittelbar beim Falten geschaffen werden. Auch dieser Zuschnitt kann frei von Abfallstücken von einer entsprechend ausgebildeten, fortlaufenden Materialbahn abgetrennt und in der beschriebenen Weise verarbeitet werden.
  • Packungen mit abgeschrägten Packungskanten, also mit Schrägkanten 66, sind nach dem im Zusammenhang mit Rundkanten-Packungen beschriebenen Gestaltungsprinzip ausgebildet. Bei dem Zuschnitt gemäß 23 – vorzugsweise durch Abtrennen von einer entsprechenden Materialbahn gebildet – können bei Schrägkanten 66 übliche parallele Einzelkanten 67, 68 im Bereich des Zuschnitts durch Prägen vorgeformt sein. Im übrigen ist der Zuschnitt für diesen Packungstyp analog zu dem gemäß 4 ausgebildet. Der Randstreifen 28 für Faltlappen der Bodenwand 20 ist hinsichtlich der Anordnung von Falt- und Stanzlinien von dem Beispiel der 4 abgeleitet. Der Decklappen 27 ist der Kontur (Querschnittsform) der Packung angepasst.
  • An den Enden der Trennschnitte 32, 33 sind geradlinige Schrägschnitte 69, 70 vorgesehen, die der Form und Anordnung der Schrägkanten 66 entsprechen. Des Weiteren sind den Stanzschnitten 37, 38 entsprechende Schrägstanzungen 71, 72 geradlinig ausgebildet. Die Enden der schräggerichteten Stanzungen 69, 70 bzw. 71, 72 führen jeweils zu den Enden zugeordneter Einzelkanten 67, 68. Die Stanzlinien 69, 70 einerseits und 71, 72 andererseits begrenzen den dreieckförmigen Materialzwickel 40. Dieser ist über eine Restverbindung 39 innerhalb des Randstreifens 28 fixiert. Auch der Entlastungsschnitt 41 entlang der Faltlinie 29 bildet Restverbindungen aufgrund der reduzierten Länge, die den Materialzwickel 40 im Bereich der Faltlinie 29 fixieren.
  • Die innenliegenden Faltlappen 21, 24, 26, 46 und 47 sind analog zu 4 ausgebildet. Die Faltlinien 42, 43 sind bei dem Vorschlag gemäß 23 unter gleichen (spitzen) Winkeln zur Faltlinien 29 gerichtet. Aufgrund der abweichenden Kontur der Packungskante – Schrägkante 66 – ist in diesem Bereich ein ebenfalls dreieckförmiger Materialzwickel 73 gebildet, der von Schrägstanzungen 74, 75 begrenzt ist unter Bildung von Restverbindungen 39, analog zu 24. Die Schrägstanzung 75 erhält eine Fortsetzung, nämlich eine Stanzlinie 76, entlang der Faltlinie 42, so dass ein insgesamt längerer, abgeknickter Stanzschnitt entsteht. Im Bereich der Faltlinie 43 ist ebenfalls eine kurze Stanzlinie 77 gebildet, die aber mit Abstand – unter Bildung einer Restverbindung – von den Stanzlinien 75, 76 endet. Auch die Schrägstanzung 74 ist von begrenzter Länge und definiert gegenüber der Schrägstanzung 75 und der Stanzline 76 eine Restverbindung. Beim Falten der Bodenwand 20 werden die dreieckförmigen Materialzwickel 40, 73 auch bei diesem Ausführungsbeispiel nach innen gefaltet verdeckt durch andere Faltlappen (27). Das Faltbild für die Bodenwand (27) entspricht – mit Ausnahme der Schrägkanten 66 – dem Faltbild gemäß 19 (für Rundkanten).
  • Eine Besonderheit ist die Fertigung dieses Packungstyps. Die Einzelkanten 67, 68 können durch Verformung des Materials, insbesondere durch Prägen, markiert sein. Für die Fertigung der Außenpackung 12 bzw. der Gesamtpackung werden die Zuschnitte auf einem hohlen Formkörper positioniert, nämlich auf einem Faltdorn 78. Dieses verpackungstechnische Hilfsmittel ist grundsätzlich bekannt für die Fertigung von Weichbecherpackungen. Der Faltdorn 78 besteht aus einem dünnwandigen Hohlkörper, der einseitig an einem Träger, insbesondere an einem Faltrevolver angebracht ist. Beide Enden des Faltdorns 78 sind offen. Die vorliegende Besonderheit besteht darin, dass der Faltdorn 78 für die Fertigung von Packungen mit Schrägkanten 66 entsprechende Abschrägungen 79 aufweist, die in Größe und Anordnung den herzustellenden Schrägkanten 66 entsprechen. Der Zuschnitt für die Außenpackung 12 liegt formschlüssig an der Außenseite des Faltdorns 78 an, wodurch die (vier) Schrägkanten 66 ausgebildet werden, vorzugsweise mit vorgeprägten Einzelkanten 67, 68.
  • Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Innenzuschnitt 11 ebenfalls auf der Außenseite des Faltdorns 78 geformt. Am freien Ende des Faltdorns 78 wird die Bodenwand 20 gefaltet mit geeigneten Faltorganen im Bereich eines entsprechend ausgebildeten Faltrevolvers. Der Packungsinhalt, nämlich eine Zigarettengruppe 80 ist innerhalb des Faltdorns 78 angeordnet. Nach Fertigstellung der Außenpackung 12 wird die Gesamtheit aus Packung und Inhalt aus- bzw. vom Faltdorn 78 abgeschoben. Danach wird die Packung in üblicher Weise vollendet.
  • Eine wichtige Besonderheit der vorliegenden Packung ist in 30 bis 32 dargestellt. Die aus dünnem Karton bestehende, ”halbsteife” Außenpackung 12 ist als Klappdeckelpackung (modifizierte Hinge Lid-Packung) ausgebildet. Ein Klappdeckel 81 ist Teil des einstückigen Zuschnitts, der im Übrigen analog zu den bisherigen Ausführungsbeispielen ausgebildet ist. Der Klappdeckel 81 ist innerhalb des nach dem Prinzip des Querwickelns ausgebildeten Zuschnitts (3) durch Stanzschnitte 82, 83 definiert. Im Bereich der Vorderwand 14 sind quergerichtete, im Wesentlichen geradlinige Stanzschnitte 82 vorgesehen. Der Verbindungsstreifen 18 an einem Rand des Zuschnitts und die Seitenwand 16 im mittleren Bereich des Zuschnitts sind jeweils mit bogenförmigen, jedenfalls aufwärts gerichteten Stanzschnitten 83 versehen. Der am gegenüberliegenden Rand angeordnete Verbindungsstreifen 19 weist ebenfalls bogenförmige Stanzschnitte 83 auf, die mit den Stanzschnitten 83 im Bereich des Verbindungsstreifens 18 korrespondieren. Bei gefaltetem Zuschnitt liegen die Stanzschnitte 83 der Verbindungsstreifen 18, 19 deckungsgleich übereinander, so dass sie gemeinsam durchtrennt werden können. Die Stanzschnitte 83 bilden Trennungsabschnitte des Materials mit Restverbindungen 84. Die Anordnung ist so gewählt, dass mindestens eine Restverbindung 84 mittig im Bereich der Vorderwand 14 gebildet ist. Weiterhin ist vorliegend eine Restverbindung 84 im Bereich der Seitenwände 16, 17 gebildet. Auch im Bereich der aufrechten, frontseitigen Packungskanten sind Restverbindungen 84 positioniert, die beim erstmaligen Öffnen des Deckels 81 durchtrennt werden.
  • Der Klappdeckel 81 ist – bis auf eine durch die Verbindungsstreifen 18, 19 gebildeten Deckel-Seitenwand einlagig ausgebildet als Teil des Gesamtzuschnitts. Der Klappdeckel 81 ist so angeordnet, dass ein rückseitiges Liniengelenk entlang einer quergerichteten Faltlinie 85 verläuft, also im Bereich einer Kante zwischen einer oberen Stirnwand 86 des Klappdeckels 81 und der Rückwand 15 der Packung. Die Stanzschnitte 83 im Bereich der Seitenwände 16, 17 führen bis zu dieser Faltlinie 85 und der durch diese rückseitig gebildeten Gelenklinie des Klappdeckels 81.
  • Die Stirnwand 86 ist zweckmäßig in gleicher Weise ausgebildet wie die Bodenwand 20. Die wiederum ist im Detail im Zusammenhang mit 21 und 22 beschrieben. Des Weiteren sind Leimpunkte 55 und 56 in analoger Weise angeordnet. Ein Leimpunkt 55 befindet sich im Bereich eines Teillappens 24 der Stirnwand 86. Weiterhin ist ein Leimpunkt 55 im Bereich eines Materialfeldes 87 angeordnet, welches durch die Stanzschnitte 83 im Bereich des Verbindungsstreifens 19 begrenzt ist und eine Innenlage der doppellagigen Deckel-Seitenwand bildet.
  • Der Klappdeckel 81 kann nach erstmaligem Öffnen der Packung in Schließstellung fixiert werden. Vorliegend ist ein im Prinzip bei anderen Packungen bekanntes Tape 88 im Bereich einer Deckel-Vorderwand 89 und der (Packungs-)Vorderwand 14 positioniert. Das Tape 88 hat einen üblichen klebstofffreien Anfasszipfel.
  • Weiterhin kann im Bereich des Klappdeckels 81 eine übliche Banderole 90 angebracht sein, gegebenenfalls auch als Steuerbanderole. Ein frontseitiger Schenkel 91 der Banderole 90 erstreckt sich bis in den Bereich der Vorderwand 14, überdeckt also eine Schließlinie 92 zwischen Vorderwand 14 und Deckel-Vorderwand 89. Dieser Bereich der Banderole 90 ist klebstofffrei und dient zur Anlage des Tapes, wird also mit diesem beim Öffnen des Deckels 81 angehoben.
  • Die Packung gemäß 30 bis 32 mit einem Klappdeckel 81 kann auch – unter Verwendung der vorstehend beschriebenen Gestaltungsmerkmale – mit Rundkanten und/oder mit Schrägkanten ausgebildet sein. Der Zuschnitt analog 30 ist im Bereich der Packungskanten entsprechend gestaltet.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zigarettenblock
    11
    Innenzuschnitt
    12
    Außenpackung
    13
    Banderole
    14
    Vorderwand
    15
    Rückwand
    16
    Seitenwand
    17
    Seitenwand
    18
    Verbindungsstreifen
    19
    Verbindungsstreifen
    20
    Bodenwand
    21
    Seitenlappen
    22
    Seitenlappen
    23
    Teillappen
    24
    Teillappen
    26
    Längslappen
    27
    Decklappen
    28
    Randstreifen
    29
    Faltllinie
    30
    Rundkante
    31
    Rille
    32
    Trennschnitt
    33
    Trennschnitt
    34
    Materialbahn
    35
    Bogenschnitt
    36
    Bogenschnitt
    37
    Rundstanzung
    38
    Rundstanzung
    39
    Restverbindung
    40
    Materialzwickel
    41
    Entlastungsschnitt
    42
    Faltlinie
    43
    Faltlinie
    44
    Rundstanzung
    45
    Rundstanzung
    46
    Verbindungslappen
    47
    Verbindungslappen
    48
    Trennschnitt
    49
    Trennschnitt
    50
    Bogenschnitt
    51
    Bogenschnitt
    52
    Rundstanzung
    53
    Rundstanzung
    54
    Randstreifen
    55
    Leimpunkt
    56
    Leimpunkt
    57
    Leimpunkt
    58
    Quertrennschnitt
    59
    Square-Kante
    60
    Trennschnitt
    61
    Trennschnitt
    62
    Faltlinie
    63
    Faltlinie
    64
    Leimpunkt
    65
    Leimpunkt
    66
    Schrägkante
    67
    Einzelkante
    68
    Einzelkante
    69
    Schrägschnitt
    70
    Schrägschnitt
    71
    Schrägstanzung
    72
    Schrägstanzung
    73
    Materialzwickel
    74
    Schrägstanzung
    75
    Schrägstanzung
    76
    Stanzlinie
    77
    Stanzlinie
    78
    Faltdorn
    79
    Abschrägung
    80
    Zigarettengruppe
    81
    Klappdeckel
    82
    Stanzschnitt
    83
    Stanzschnitt
    84
    Restverbindung
    85
    Faltlinie
    86
    Stirnwand
    87
    Materialfeld
    88
    Tape
    89
    Deckel-Vorderwand
    90
    Banderole
    91
    Schenkel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0633202 A2 [0002]
    • EP 0835810 B1 [0057]

Claims (24)

  1. Quaderförmige Packung (12) aus dünnem Karton oder gleichartigem Verpackungsmaterial für eine Gruppe von Zigaretten oder anderen länglichen Gegenständen, wobei die Packung (12) eine Vorderwand (14), eine Rückwand (15), schmale Seitenwände (16, 17) und mindestens eine Querwand – Bodenwand (20) und/oder Stirnwand (86) – aufweist und aufrechte Packungskanten (30, 59, 66) mit rechtwinkligem oder konturiertem Querschnitt ausgebildet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Querwand (20, 86) besteht aus innen liegenden Seitenlappen (21, 22) korrespondierend bzw. in Verlängerung der Seitenwände (15, 16), einem inneren, an die Rückwand (15) anschließenden Längslappen (26) und einem äußeren an die Vorderwand (14) anschließenden Decklappen (27), etwa in der Größe der Querwand (20, 86), b) mindestens der Decklappen (27) ist durch Stanzlinien bzw. Trennschnitte (32, 33; 60, 61) ohne Bildung von Abfallstücken von den benachbarten Seitenlappen (21, 22) abgetrennt.
  2. Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) zu beiden Seiten des inneren Längslappens (26) angeordnete Seitenlappen (21, 22) bzw. Teillappen (24) sind einstückig bzw. durchgehend mit dem Längslappen (26) verbunden, b) die Seitenlappen (21, 22) sind mit dem Längslappen (26) entlang schräggerichteter Faltlinien (42, 43) kuvertartig gefaltet, derart, dass zwischen den gefalteten Seitenlappen (21, 22) und dem Längslappen (26) etwa dreieckige Faltlappen bzw. Verbindungslappen (46, 47) gebildet sind.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei konturierten Packungskanten, insbesondere bei Rundkanten (30) und/oder Schrägkanten (66), die Querwand (20, 86) im Bereich des Übergangs zu den Packungskanten (30, 59, 66) Entlastungsschnitte (35, 37; 44, 45; 69, 70; 71, 72) und/oder Stanzungen aufweist, die eine zwängungsfreie Faltung gewährleisten.
  4. Packung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlastungsschnitte (35, 36; 37, 38, 69, 71) einen Materialzwickel (40) begrenzen, der vorzugsweise mittig zu der zugeordneten Rundkante (30) oder Schrägkante (66) angeordnet ist und einen quergerichteten Entlastungsschnitt (41) aufweist zur Trennung des Materialzwickels (40) mindestens in einem Teilbereich von der benachbarten Rundkante (30) oder der Schrägkante (66).
  5. Packung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Außenpackung (12) mit Rundkanten (30) innenliegende Faltlappen (21, 23, 24, 26, 46, 47) der Querwand (20, 86) im Bereich der Rundkanten (30) mindestens eine von schräggerichteten Faltlinien (43) zur Begrenzung eines Verbindungslappens (46, 47) eine Rundstanzung (44, 45) benachbart zu den Enden der Rundkanten (30) aufweist.
  6. Packung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Schrägkanten (66) Faltlinien (42, 43) zur Begrenzung von innenliegenden Verbindungslappen (46, 47) einer Querwand (20, 86) benachbart zu Enden der Schrägkanten (66) geradlinige Stanzschnitte aufweisen, insbesondere unter einem Winkel zueinander gerichtete Schrägstanzungen (74, 75) zur Begrenzung eines dreieckförmigen Materialzwickels (73) und/oder Stanzlinien (76, 77) in Verlängerung der Faltlinien (42, 43), wobei der Materialzwickel (73) gegenüber den Schrägkanten (66) durch einen quergerichteten Entlastungsschnitt (41) abgegrenzt ist.
  7. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) Vorderwand (14), Rückwand (15) und Seitenwände (16, 17) sind nebeneinander liegend – Querwickel-Prinzip – durch Rundkanten (30) miteinander verbunden, b) der Decklappen (27) der Querwand (20, 86) ist durch seitliche Schnittlinien bzw. Trennschnitte (32, 33) begrenzt, die in ihrem Endbereich, nämlich benachbart zu den Rundkanten (30), eine bogenförmige Kontur aufweisen unter Bildung von an die Trennschnitte (32, 33) anschließenden Bogenschnitten (35, 36) unter Bildung gerundeter Kanten nach Maßgabe der Abmessungen einer Zigarette, c) die Seitenlappen (21, 22) bzw. deren Teillappen (23, 24) sind benachbart zu den Rundkanten (30) mit einer zu den Bogenschnitten (35, 36) des Decklappens (27) gegenläufigen, bogenförmigen Stanzung (37, 38) versehen, die mit geringem Abstand von der Kante des Decklappens (37) bzw. von den Bogenschnitten (35, 36) enden, derart, dass die Rundstanzungen (37, 38) mit den Bogenschnitten (35, 36) einen im Wesentlichen dreieckförmigen Materialzwickel (40) benachbart zu den Rundkanten (30) definieren, der über eine Restverbindung (39) mit dem Seitenlappen (21, 22) bzw. Teillappen (23) verbunden ist.
  8. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) Vorderwand (14), Rückwand (15) und Seitenwände (16, 17) sind nebeneinander liegend – Querwickel-Prinzip – durch Schrägkanten (66) miteinander verbunden, b) der Decklappen (27) der Querwand (20, 86) ist durch seitliche Schnittlinien bzw. Trennschnitte (32, 33) begrenzt, die in ihrem Endbereich, nämlich benachbart zu den Schrägkanten (66), eine abgeschrägte Kontur aufweisen unter Bildung von an die Trennschnitte (32, 33) anschließenden Schrägschnitten (69, 70) unter Bildung von unter etwa 45° abgeschrägten Kanten nach Maßgabe der Abmessungen einer Zigarette, c) die Seitenlappen (21, 22) bzw. deren Teillappen (23, 24) sind benachbart zu den Schrägkanten (66) mit einer zu den Schrägschnitten (69, 70) des Decklappens (27) gegenläufigen, schräggerichteten Stanzung (71, 72) versehen, die mit geringem Abstand von der Kante des Decklappens (37) bzw. von den Schrägschnitten (69, 70) enden, derart, dass die Schrägstanzungen (71, 72) mit den Schrägschnitten (69, 70) einen im Wesentlichen dreieckförmigen Materialzwickel (40) benachbart zu den Schrägkanten (66) definieren, d) der Materialzwickel (40) ist über mindestens eine Restverbindung (39) mit dem Seitenlappen (21, 22) bzw. Teillappen (23) verbunden.
  9. Packung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialzwickel (40) einen vorzugsweise mittig zu der zugeordneten Rundkante (30) oder Schrägkante (66) angeordneten, quergerichteten Entlastungsschnitt (41) aufweist zur Trennung des Materialzwickels (40) mindestens in einem Teilbereich von der benachbarten Rundkante (30) oder Schrägkante (66).
  10. Packung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der dem Längslappen (26) und benachbarten Faltlappen (21, 24) zugeordneten Rundkanten (30) oder Schrägkanten (66) Entlastungsschnitte angebracht sind, insbesondere Rundstanzungen (44, 45) bzw. Stanzlinien (74, 75; 76, 77) in Verlängerung von schräggerichteten Faltlinien (42, 43) zur Begrenzung eines trapezförmigen inneren Längslappens (26).
  11. Packung nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Schrägkanten (66) im Bereich von innenliegenden Faltlappen der Querwand (20, 86) unter einem Winkel zueinander gerichtete Schrägstanzungen (74, 75) angeordnet sind, die zu den Enden von Einzelkanten (67, 68) führen und einen dreieckförmigen Materialzwickel (73) begrenzen, der einen quergerichteten Entlastungsschnitt (41) mit Restverbindungen aufweist.
  12. Packung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der innen liegende Längslappen (26) durch quergerichtete Trennschnitte (48, 49) von Seitenlappen (21, 22) abgegrenzt ist, wobei die Trennschnitte (48, 49) an ihren den Rundkanten (30) zugekehrten Enden eine bogenförmige Form aufweisen aufgrund von Bogenschnitten (50, 51), derart, dass (auch) im Bereich der Trennschnitte (48, 49) des Längslappens (26) Materialzwickel (40) gebildet sind, vorzugsweise mit Entlastungsschnitt (41).
  13. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Faltlappen der Querwand (20, 86) durch Leim miteinander verbunden sind, wobei insbesondere an der Innenseite des Decklappens (27) Leimpunkte (64) so positioniert sind, dass sie unmittelbar mit den gefalteten Seitenlappen (21, 22) außerhalb des Bereichs des Längslappens (26) – verbunden sind.
  14. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – zuerst gefaltete – Seitenlappen (21, 22) an der freien Außenseite Leimstellen, insbesondere Leimpunkte (65) aufweisen, die so angeordnet sind, dass der innere Längslappen (26) mit mindestens einem Leimpunkt (65) der Seitenlappen (21, 22) verbunden ist.
  15. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den äußeren Decklappen (27) begrenzende Schnittlinien (32, 33; 60, 61) zum freien Rand des Zuschnitts konvergierend ausgebildet sind, derart, dass ein freier Rand des jeweiligen Faltlappens eine geringfügig kleinere Länge aufweist als ein gegenüberliegender Rand.
  16. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Außenpackung (12) weist einen Klappdeckel (81) auf, b) der Klappdeckel (81) ist Teil des einstückigen Zuschnitts für die Außenpackung (12) und durch Trennlinien, insbesondere Stanzschnitte (82, 83) im Bereich der Vorderwand (14) sowie der Seitenwände (16 und 17) innerhalb des Zuschnitts abgegrenzt, c) eine Stirnwand (86) des Klappdeckels (81) ist – im Wesentlichen – in gleicher Weise ausgebildet wie die Bodenwand (20).
  17. Packung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein rückseitiges, quergerichtetes Liniengelenk des Klappdeckels (81) im Bereich einer Faltlinie (85) bzw. einer Faltkante zwischen der Rückwand (15) und der Stirnwand (86) verläuft, insbesondere im Bereich eines innenliegenden Längslappens (26) der Stirnwand (86).
  18. Packung nach Anspruch 16 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappdeckel (81) in Schließstellung fixiert ist, insbesondere durch einen Klebestreifen – Tape 88 –, der eine Deckel-Vorderwand in Schließstellung des Klappdeckels (81) mit der Vorderwand (14) verbindet, vorzugsweise im Bereich einer Banderole (90) mit verlängertem Schenkel (91).
  19. Zuschnitt aus dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial zur Fertigung von quaderförmigen Packungen (12) für Zigaretten oder andere längliche Gegenstände, wobei der Zuschnitt abgegrenzte Bereiche für eine Vorderwand (14), eine Rückwand (15), eine zwischen Vorderwand und Rückwand angeordnete Seitenwand (21) und randseitige Verbindungsstreifen (18, 19) für eine weitere Seitenwand (22) aufweist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) an mindestens einem Rand des Zuschnitts erstreckt sich ein durchgehender Materialstreifen bzw. Randstreifen (28) über die volle Abmessung des Zuschnitts zur Bildung von Faltlappen für eine Querwand (20, 86), b) der Randstreifen (28) weist mindestens quergerichtete Stanzungen bzw. Schnittlinien (32, 33; 48, 49; 60, 61) auf, die sich über die volle Breite des Randstreifens (28) erstrecken im Bereich von Packungskanten (30, 59) zur Begrenzung von Vorderwand (14) oder Rückwand (15), wobei die Schnittlinien quer zum Randstreifen (28) zur seitlichen Begrenzung mindestens eines äußeren Decklappens (27) der Querwand (20, 86) dienen.
  20. Materialbahn aus dünnem Karton oder ähnlichem Verpackungsmaterial für die Fertigung von Zuschnitten für quaderförmige Packungen (12) zur Aufnahme einer Gruppe von Zigaretten oder anderen länglichen Gegenständen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Breite der Materialbahn (34) entspricht der Höhe der herzustellenden Packung bzw. der Höhe von Packungswänden – Vorderwand (14), Rückwand (15), Seitenwänden (21) – zuzüglich mindestens eines Randstreifens (28) in der Breite einer Querwand (20, 86), b) die Materialbahn (34) ist mit abfallfreien Stanzlinien bzw. Schnittlinien versehen, zur Begrenzung von mindestens einem äußeren Decklappen (27) als Teil der Querwand (20, 86), c) die Stanzlinien bzw. Schnittlinien sind im Wesentlichen quergerichtet und abfallfrei im Bereich des Randstreifens (28) angeordnet und erstrecken sich über die volle Breite des Randstreifens (28).
  21. Materialbahn nach Anspruch 20 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Vorbereitung von Rundkanten (30) als Packungskanten der Randstreifen (28) gerundete Stanzungen aufweist im Bereich der herzustellenden Rundkanten (30), nämlich im Bereich einer (gedachten) Faltlinie (29) zwischen Bodenwand (20) und den übrigen Packungswandungen.
  22. Verfahren zum Herstellen von quaderförmigen Packungen – Außenpackung (12) – aus dünnem Karton oder gleichartigem, faltbaren Verpackungsmaterial für eine Zigarettengruppe (80) oder eine Gruppe anderer länglicher Gegenstände, wobei die (Außen-)Packung (12) eine Vorderwand (14), eine Rückwand (15), schmale Seitenwände (16, 17) und mindestens eine Querwand – Bodenwand (20), Stirnwand (86) – aufweist und aufrechte Packungskanten (30, 59, 66) mit rechwinkligem oder konturiertem Querschnitt ausgebildet sind, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine Materialbahn (34) des Verpackungsmaterials wird vorzugsweise als gewickelte Bobine im Bereich einer Verpackungsmaschine bzw. im Bereich eines Bobinenaggregats zur Verfügung gestellt, b) die Materialbahn (34) wird von der Bobine abgezogen und im Bereich eines Stanzaggregats, insbesondere im Bereich von Schneid- bzw. Stanzwalzen mit quergerichteten Stanz- bzw. Schnittlinien versehen, mindestens zur Begrenzung eines äußeren Decklappens (27) der Querwand (30, 59, 66), c) von der Materialbahn (34) werden Zuschnitte abgetrennt und einem Faltaggregat mit Hohl- bzw. Faltdornen (78) zur Aufnahme jeweils eines Zuschnitts an der Außenseite des Faltdorns (78) zugeführt, d) jeder Zuschnitt wird zunächst U-förmig um den Faltdorn (78) herumgelegt, mit Leim versehen und fertiggefaltet, e) sodann wird im Bereich eines freien Endes Faltdorns (78) eine Querwand, insbesondere die Bodenwand (20), gefaltet, f) schließlich wird die Packung (12) mit dem innerhalb des Faltdorns (78) angeordneten Packungsinhalt vom Faltdorn (78) abgezogen und fertiggefaltet.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der auf dem Faltdorn (78) schlauchförmig gefaltete und durch Leimverbindungen fixierte Zuschnitt wird im Bereich des über den Faltdorn (78) hinwegragenden Randstreifens (28) zur Bildung der Bodenwand (20) gefaltet, b) zuerst werden die Seitenlappen (21, 22) gefaltet und sodann der innere Längslappen (26), c) der Decklappen (27) wird an der Innenseite mit Leim versehen und sodann gegen den Längslappen (26) gefaltet.
  24. Verfahren nach Anspruch 23 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung von (Außen-)Packungen (12) mit Rundkanten (30) oder Schrägkanten (66) der Faltdorn (78) Rundungen oder Abschrägungen (79) entsprechend der Querschnittsform der Packung (12) aufweist, wobei insbesondere bei Packungen (12) mit Schrägkanten (66) Einzelkanten (67, 68) durch Vorprägung geformt sind.
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