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Die Erfindung betrifft eine Lade-Vorrichtung zum Be- und Entladen einer Arbeitsstation. Ferner richtet sich die Erfindung auf eine Arbeitsstation mit einer entsprechenden Lade-Vorrichtung.
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Es sind verschiedenste Arten von Arbeitsstationen bekannt, die sich im Allgemeinen in ihrer Ausgestaltung in Abhängigkeit von der Art der zu bearbeitenden Werkstücke und der durchzuführenden Arbeitsschritte unterscheiden. Derartige Arbeitsstationen sind oftmals mit Lade-Vorrichtungen bzw. Lade-Hilfen versehen, die zum Be- und Entladen zu bearbeitender und/oder zu prüfender Werkstücke dienen.
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Derartige Lade-Vorrichtungen sind häufig mit einer Linear-Führungs-Anordnung versehen. Diese Linear-Führungs-Anordnungen dienen im Allgemeinen der Verschiebung einer Schiebe-Einrichtung gegenüber einer Basis-Einrichtung entlang eines Verschiebe-Weges von einem Bereich innerhalb der Arbeitsstation in einen Bereich außerhalb der Arbeitsstation.
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Bekannte Linear-Führungs-Anordnungen umfassen dabei oftmals Laufschienen und mit den Laufschienen zusammenwirkende Lagerkörper. Die Laufschienen sind dabei fest mit einer zu verschiebenden Schiebe-Platte verbunden. Die Lagerkörper sind an einer Basis-Einrichtung der Arbeitsstation vorgesehen. Durch eine mittels der Lagerkörper geführte Bewegung der Laufschienen ist die Schiebe-Platte zum Be- oder Entladen aus der Arbeitsstation heraus- bzw. hineinschiebbar. Um einen einwandfreien Betrieb, insbesondere eine ausreichende Tragfähigkeit der bekannten Linear-Führungs-Anordnungen zu gewährleisten, müssen die Laufschienen eine Länge aufweisen, die in etwa der doppelten Ausziehlänge entspricht. Häufig ist in den Arbeitsstationen nicht ausreichend Platz vorhanden und die Laufschienen ragen in Einschieb-Stellung nach hinten aus der Arbeitsstation heraus. Dies führt zu einem erhöhten Einbauraum bzw. Platzbedarf der Arbeitsstation. Oftmals ist dies auch nicht ungefährlich.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung sowohl eine Lade-Vorrichtung zum Be- und Entladen einer Arbeitsstation als auch eine Arbeitsstation mit einer entsprechenden Lade-Vorrichtung bereitzustellen, die einen äußerst geringen Einbauraum bzw. Platzbedarf hat. Die Lade-Vorrichtung soll außerdem eine besonders hohe Tragfähigkeit aufweisen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Ansprüchen 1 und 15 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung liegt darin, dass die Lade-Vorrichtung mindestens eine Linear-Führungs-Anordnung umfasst, die an der Basis-Einrichtung mindestens einen ersten Lagerkörper und mindestens eine zweite Laufschiene aufweist und an der Schiebe-Einrichtung mindestens eine erste Laufschiene und mindestens einen zweiten Lagerkörper aufweist. Der mindestens eine erste Lagerkörper führt die mindestens eine erste Laufschiene, während die mindestens eine zweite Laufschiene den mindestens einen zweiten Lagerkörper führt. Vorzugsweise liegt eine Gleit- oder Wälzlagerung vor.
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Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass die Lade-Vorrichtung durch die spezielle Ausgestaltung der mindestens einen Linear-Führungs-Anordnung einen äußerst geringen Platzbedarf hat. Dies ist insbesondere auf die Aufteilung der Laufschienen zurückzuführen. Wie bereits erwähnt, sind die Laufschienen sowohl an der Schiebe-Einrichtung als auch an der Basis-Einrichtung vorgesehen.
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Unter einem Ladeteil wird hier insbesondere ein Teil verstanden, dass zu einer Arbeitsstation überführbar und/oder einer Arbeitsstation entnehmbar ist.
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Es ist von Vorteil, wenn die Basis-Einrichtung als Platte, Rahmen, Gestell, Gehäuse oder dergleichen ausgeführt ist.
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Die mindestens eine Trag-Aufnahme ist vorzugsweise plattenartig bzw. tischartig ausgeführt. Sie kann alternativ beispielsweise aber auch durch mindestens eine Vertiefung, Erhöhung oder dergleichen gebildet sein.
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Die Schiebe-Einrichtung ist in gegensinnigen Verschiebe-Richtungen verschiebbar. Es gibt dabei eine Einschieb-Richtung und eine Auszieh-Richtung. Bei der Einschieb-Stellung handelt es sich vorzugsweise um eine innere Stellung, während die Auszugs-Stellung günstigerweise eine äußere Stellung ist. Die Schiebe-Einrichtung ist in gegensinnigen Verschiebe-Richtungen in die entsprechende Stellung schiebbar.
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Der mindestens eine erste Lagerkörper und/oder die mindestens eine zweite Laufschiene ist vorzugsweise als separates Bauteil ausgeführt. Eine einstückige Ausgestaltung mit der Basis-Einrichtung ist alternativ möglich. Die mindestens eine erste Laufschiene und/oder der mindestens eine zweite Lagerkörper ist vorzugsweise als separates Bauteil ausgebildet. Eine einstückige Ausgestaltung mit der Schiebe-Einrichtung ist alternativ möglich.
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Vorzugsweise sind die Lagerkörper in Verschiebe-Richtung kürzer, bevorzugter wesentlich kürzer, als die zugehörigen Laufschienen.
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Es ist von Vorteil, wenn die mindestens eine erste Laufschiene und die mindestens eine zweite Laufschiene identisch sind. Sie können einen beliebigen Querschnitt haben. Die Lagerkörper und die Laufschienen sind aneinander angepasst.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 2 ermöglicht eine besonders einfache Verschiebung der Schiebe-Einrichtung.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 3 führt zu einem äußerst geringen Platzbedarf der Lade-Vorrichtung. Analoges gilt zu der Ausgestaltung nach Anspruch 4.
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Die Lade-Vorrichtung nach Anspruch 5 ist besonders weit ausziehbar. Die erste bzw. zweite Länge entspricht in etwa der Ausziehlänge der Schiebe-Einrichtung.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 9 erlaubt wieder, dass die Schiebe-Einrichtung äußerst weit ausziehbar ist. Der zweite Lagerkörper ist so in Auszieh-Richtung beim Ausziehen nacheilend und mitgehend.
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Die Lade-Vorrichtung nach Anspruch 14 hat eine äußerst hohe Tragfähigkeit.
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Die mindestens eine Ladeteil-Arbeitseinheit nach Anspruch 15 ist vorzugsweise eine Bearbeitungseinheit zum Bearbeiten des Ladeteils. Sie kann beispielsweise eine Bohr-, Fräs-, Dreh-, Ofen-, Schweiß- und/oder Löteinheit sein. Eine Ausgestaltung als Prüfeinheit ist außerdem möglich. Das Gestell kann auch nur ein einzelnes Gestellteil, wie eine Platte, umfassen.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Arbeitsstation mit einer erfindungsgemäßen Lade-Vorrichtung zum Beund Entladen der Arbeitsstation, wobei sich deren Schiebe-Einrichtung in einer Auszieh-Stellung befindet;
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2 eine Draufsicht auf die Arbeitsstation gemäß 1;
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3 eine zu 2 ähnliche Draufsicht auf die Arbeitsstation, wobei sich die Schiebe-Einrichtung in einer Einschieb-Stellung befindet; und
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4 eine Schnitt-Darstellung der Arbeitsstation entsprechend der Schnittlinie IV-IV in 2.
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Eine in den 1 bis 4 in ihrer Gesamtheit dargestellte Arbeitsstation umfasst ein Gestell 1 und eine in dem Gestell 1 angeordnete Lade-Vorrichtung 2. Die Arbeitsstation hat außerdem eine Ladeteil-Arbeitseinheit (nicht dargestellt), die zum Wirken auf ein Ladeteil (nicht dargestellt) dient. Mit der Lade-Vorrichtung 2 ist das Ladeteil zu der Ladeteil-Arbeitseinheit überführbar und auch wieder von dieser entfernbar. Das Ladeteil kann beispielsweise ein Werkzeug, ein Werkstück, ein anderes Erzeugnis oder dergleichen sein.
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Das Gestell 1 umfasst vier Gestellstützen 3, die parallel zueinander verlaufen und an ihren oberen Enden mit Querträgern 4 miteinander verbunden sind. Die Querträger 4 liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden ein rechteckiges Gestellteil. Das Gestell 1 begrenzt räumlich einen Aufnahmeraum 5. Es kann auch einen anderen Aufbau bzw. eine andere Gestalt haben, wie zum Beispiel eine Flachbauweise ohne Gestellstützen.
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Die Lade-Vorrichtung 2 hat eine Basis-Einrichtung 6, die stationär und plattenartig ausgeführt ist. Die Gestellstützen 3 sind in Eckbereichen an der Basis-Einrichtung 6 angeordnet. Die Basis-Einrichtung 6 begrenzt den Aufnahmeraum 5 nach unten.
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Ferner hat die Lade-Vorrichtung 2 eine Schiebe-Einrichtung 7, die eine Tragfläche 8 aufweist. Die Tragfläche 8 ist hier eben ausgeführt. An der Schiebe-Einrichtung 7 ist vorne ein Verschiebe-Griff 9 vorgesehen.
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Die Schiebe-Einrichtung 7 ist relativ zu der Basis-Einrichtung 6 verschiebbar. Sie ist zwischen einer Auszugs-Stellung (1, 2) und einer Einschieb-Stellung (3) verschiebbar. In der Einschieb-Stellung befindet sich die Schiebe-Einrichtung 7 in dem Aufnahmeraum 5, während die Schiebe-Einrichtung 7 in der Auszugs-Stellung zumindest größtenteils außerhalb des Aufnahmeraums 5 ist. Die Schiebe-Einrichtung 7 ist linear in einer Auszieh-Richtung 10 und einer Einschieb-Richtung 11 verschiebbar. Die Auszieh-Richtung 10 und die Einschieb-Richtung 11 sind gegensinnig zu einander.
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Zur Führung der Schiebe-Einrichtung 7 weist die Lade-Vorrichtung 2 zwei Linear-Führungs-Anordnungen 12 auf, die identisch ausgebildet und in Verschiebe-Richtung nebeneinander angeordnet sind. Jede Linear-Führungs-Anordnung 12 hat einen an der Basis-Einrichtung 6 oben befestigten ersten Lagerkörper 13. Ferner hat jede Linear-Führungs-Anordnung 12 eine an der Schiebe-Einrichtung 7 unten befestigte erste Laufschiene 14.
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Zur Befestigung der ersten Lagerkörper 13 sind erste Befestigungsschrauben 15 vorgesehen. Zur Befestigung der ersten Laufschienen 14 sind dagegen zweite Befestigungsschrauben 16 vorgesehen.
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Die ersten Laufschienen 14 laufen parallel zu einander und haben jeweils eine erste Länge. Sie erstrecken sich im Wesentlichen zwischen einem vorderen Ende 17 und einem hinteren Ende 18 der Schiebe-Einrichtung 7. Die Enden 17, 18 liegen einander gegenüber. Das vordere Ende 17 ist in der Auszieh-Richtung 10 vorne.
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In den ersten Lagerkörpern 13 sind die ersten Laufschienen 14 verschiebbar geführt. Dafür sind in den ersten Lagerkörpern 13 entsprechende Laufschienen-Führungen 19 ausgespart. Die Laufschienen-Führungen 19 sind entsprechend den ersten Laufschienen 14 ausgerichtet. Es ist von Vorteil, wenn die Laufschienen-Führungen 19 ein Abheben der Schiebe-Einrichtung 7 nach oben verhindern. Dies ist aus Sicherheitsgründen vorteilhaft.
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Ferner hat jede Linear-Führungs-Anordnung 12 einen zweiten Lagerköper 20, der unten an der Schiebe-Einrichtung 7 befestigt ist. Jede Linear-Führungs-Anordnung 12 hat außerdem eine zweite Laufschiene 21, die oben an der Basis-Einrichtung 6 befestigt ist. Die zweiten Laufschienen 21 verlaufen parallel zueinander. Sie haben jeweils eine zweite Länge, die im Wesentlichen der ersten Länge entspricht. Die zweiten Laufschienen 21 erstrecken sich von einem inneren Bereich 22 der Lade-Vorrichtung 2 bis zu einem äußeren Randbereich 23 der Lade-Vorrichtung 2. Die zweiten Lagerköper 20 weisen entsprechend ausgesparte Laufschienen-Führungen 26 auf. Die zweiten Laufschienen 21 führen die zweiten Lagerkörper 20. Die Laufschienen-Führungen 26 sind entsprechend den zweiten Laufschienen 21 ausgerichtet. Es ist von Vorteil, wenn die Laufschienen-Führungen 26 ein Abheben der Schiebe-Einrichtung 7 nach oben verhindern. Dies ist aus Sicherheitsgründen vorteilhaft.
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Die zweiten Lagerkörper 20 sind mittels dritten Befestigungsschrauben 24 an der Schiebe-Einrichtung 7 befestigt. Die zweiten Laufschienen 21 sind mittels vierten Befestigungsschrauben 25 an der Basis-Einrichtung 6 befestigt.
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Die Lagerköper 13, 14 und/oder die Laufschienen 14, 21 können auch anders als mit Befestigungsschrauben 15, 16, 24, 25 fixiert sein.
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In der Einschieb-Stellung erstrecken sich die zweiten Laufschienen 21 seitlich innerhalb der ersten Laufschienen 14. Sie erstrecken sich in der Auszieh-Richtung 10 bzw. in der Einschieb-Richtung 11 seitlich nebeneinander. Die Lagerkörper 13, 20 sind entsprechend angeordnet. Die zweiten Lagerkörper 20 sind in Auszieh-Richtung 10 hinten an der Schiebe-Einrichtung 7 angeordnet, während die ersten Lagerkörper 13 in der Auszieh-Richtung 10 vorne an der Basis-Einrichtung 6 befestigt sind.
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Nachfolgend wird der Einsatz der Arbeitsstation näher beschrieben. Dabei wird von den 1 und 2 ausgegangen, bei welchen sich die Schiebe-Einrichtung 7 in ihrer Auszugs-Stellung befindet. Auf der Tragfläche 8 ist mindestens ein Ladeteil (nicht dargestellt) angeordnet. Mittels des Verschiebe-Griffs 9 wird die Schiebe-Einrichtung 7 in der Einschieb-Richtung 11 in den Aufnahmeraum 5 verschoben, sodass sich dann die Schiebe-Einrichtung 7 in ihrer Einschieb-Stellung (3) befindet. Dabei bewegen sich die zweiten Lagerkörper 20 relativ zu den zweiten Laufschienen 21. Die zweiten Lagerkörper 20 entfernen sich von den ersten Lagerkörpern 13. Die ersten Laufschienen 14 bewegen sich relativ zu den ersten Lagerkörpern 13. Eine motorische pneumatische oder hydraulische Verschiebung ist alternativ möglich. Ein Elektromotor kann ebenfalls Anwendung finden.
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Die Ladeteil-Arbeitseinheit kann nun auf das mindestens eine Ladeteil wirken. Wenn die Ladeteil-Arbeitseinheit mit ihrer Arbeit fertig ist, wird die Schiebe-Einrichtung 7 wieder in der Auszieh-Richtung 10 in ihre Auszieh-Stellung überführt. Dabei bewegen sich die zweiten Lagerkörper 20 relativ zu den zweiten Laufschienen 21. Die zweiten Lagerkörper 20 nähern sich den ersten Lagerkörpern 13. Die ersten Laufschienen 14 bewegen sich relativ zu den ersten Lagerkörpern 13.
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Da jede Linear-Führungs-Anordnung 12 bei dem hier angegebenen Ausführungsbeispiel erste und zweite Laufschienen 14, 21 hat, hat die Lade-Vorrichtung 2 einen äußerst geringen Einbauraum bzw. ist ein äußerst geringer Platzbedarf erforderlich. Dies führt zu einer enormen Kostenersparnis. Wie bereits erwähnt, sind die ersten und zweiten Laufschienen 14, 21 relativ zueinander beweglich. Sie sind vorzugsweise im Wesentlichen gleich lang und haben günstigerweise jeweils eine Länge, die der Länge der Schiebe-Einrichtung 7 in der Verschiebe-Richtung entspricht. Die Länge jeder Laufschiene 14, 21 entspricht im Wesentlichen der einfachen Ausziehlänge der Schiebe-Einrichtung 7. In der Einschieb-Stellung liegen die Laufschienen 14, 21 seitlich nebeneinander. Wie eingangs erwähnt, haben herkömmliche Lade-Vorrichtungen Laufschienen, deren Länge jeweils im Wesentlichen der doppelten Ausziehlänge entspricht.