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Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung zum Auf- und Abwickeln einer Verdunkelungsvorrichtung, wie eines Rollladens, mit einem Elektromotor und einem daran anschließenden Getriebe, die in einem Gehäuse der Antriebsvorrichtung integriert sind, sowie einer integrierten Steuerung und/oder separaten Steuerung in einem gesonderten Schaltelement, wobei die Antriebsvorrichtung mindestens eine Anschlusseinrichtung zum Anschluss von externen elektrischen Geräten aufweist.
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Derartige Antriebsvorrichtungen sind hinlänglich bekannt und werden als sogenannte Gurtantriebe oder Rohrantriebe angeboten. Dabei treiben die Gurtantriebe die Wickelhülse bzw. das Wickelrohr, auf der der Rollladen aufgewickelt wird, mittelbar über ein Zugmittel, vorzugsweise einen Gurt, an. Ein solcher Gurtwickler für das Gurtband o. dgl. Zugelement einer Verdunkelungsvorrichtung, insbesondere eines Rollladens ist beispielsweise in der
DE 20 2007 002 474 U1 beschrieben.
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Die Rohrantriebe hingegen treiben die Wickelhülse bzw. das Wickelrohr unmittelbar an und sind üblicherweise im Zentrum der Wickelhülse bzw. des Wickelrohrs angeordnet. Z. B. zeigt die
DE 20 2006 013 201 U1 eine derartige mit ihrem Gehäuse in eine Wickelhülse bzw. in ein Wickelrohr einsetzbare rohrförmige Antriebvorrichtung, die auch als Rohrmotor bezeichnet wird.
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DE 298 07 570 U1 offenbart ein Steuerungssystem einer Verdunkelungs- und/oder Sicherungsanlage mit mehreren Verdunkelungseinrichtungen oder Sicherungseinrichtungen mit jeweils einem elektrischen Antriebsmotor. Der elektrische Antriebsmotor ist, vorzugsweise in einer Norm-Anschlußdose einer Haus-Elektroinstallation, an die Haus-Elektroinstallation angeschlossen. Der Antriebsmotor ist mit einem elektronischen, vorzugsweise in die Norm-Anschlußdose der Haus-Elektroinstallation einsteckbaren Motorsteuergerät für jeden Antriebsmotor und mit einem elektronischen Fernbedienungsgerät mit dem die Motorsteuergeräte umfassend automatisch und von Hand ansteuerbar sind, verbunden. Das Fernbedienungsgerät ist in eine mit normalen Einbauten versehene Norm-Anschlußdose der Haus-Elektroinstallation mit einem am Gehäuse angeordneten Norm-Anschlußstecker einsteckbar und das Fernbedienungsgerät und die Motorsteuergeräte sind jeweils mit einer elektronischen Signalumsetzungseinrichtung versehen, mit der die Steuersignale über die Haus-Elektroinstallation austauschbar sind.
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WO 95/06 184 A1 offenbart ein Antriebszahnrad in einem Antrieb für ein Rolltor. Das Antriebszahnrad weist wenigstens zwei Abschnitte auf, die miteinander verbunden werden, um ein Zahnrad und einen Befestigungsansatz zu bilden. Das Zahnrad wird auf einer Achse oder Welle montiert. Die Abschnitte werden miteinander auf der Achse oder Welle verbunden und durch Verriegelungsverschlüsse miteinander befestigt.
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US 2004/0 107 613 A1 offenbart eine Anzeigevorrichtung, die überall installiert werden kann, wie z. B. in Wohnungen, Büros oder Erholungsgebieten zum Zwecke der Dekoration, einer Ausstellung oder einer Werbung sowie für selektive Anzeigen. Die Anzeigevorrichtung weist eine Anzeigeanordnung, einen bidirektionalen Motor, eine Drehwelle, ein horizontales zylindrisches hohles Rahmenelement zur Motoraufnahme, das durch die Drehung des Motors drehbar ist, sowie ein flexibles Flachausstellungsblatt auf. Das Flachausstellungsblatt ist am Rahmenelement befestigt. Das Flachausstellungsblatt kann durch eine Drehung des Motors aufgewickelt werden. Somit kann auch ein anderer Abschnitt des Flachausstellungsblatts gezeigt werden.
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Sämtliche derartige bekannte Antriebsvorrichtungen werden in der Regel zweimal am Tag in Bewegung gesetzt, d. h. am Morgen wird der Rollladen o. dgl. mittels der Antriebsvorrichtung aufgerollt bzw. geöffnet und am Abend wird der Rollladen o. dgl. mittels der Antriebsvorrichtung abgerollt bzw. geschlossen. Bei Anschluss eines Sonnensensors an die Antriebsvorrichtung bzw. die Steuerung erfolgt zudem je nach Sonneneinstrahlung ein Abrollen bzw. Schließen des Rollladens o. dgl. bis zu einem bestimmten Punkt oder ein Aufrollen bzw. Öffnen des Rollladens o. dgl. Über einen Tag verteilt sind die Bewegungsvorgänge jedoch sehr selten, wobei in den Stillstandszeiten weder Strom noch die Steuerung der Antriebsvorrichtung benötigt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebsvorrichtung der angegebenen Gattung zu schaffen, die eine individuellere Nutzung zumindest eines Teils derselben zulässt und mit der eine Installation von vorzugsweise im Bereich des jeweiligen Fensters vorsehbaren elektrischen Geräten, Einrichtungen, Anlagen o. dgl. sehr vereinfacht ist, wobei die Kosten für die Geräte, Einrichtungen, Anlagen o. dgl. reduziert werden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Antriebsvorrichtung gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Antriebsvorrichtung als elektrischer Gurtwickler für ein Gurtband einer Verdunkelungsvorrichtung ausgebildet ist, wobei über die mindestens eine Anschlusseinrichtung die externen elektrischen Geräte mittels der Steuerung für die Antriebsvorrichtung gesteuert und/oder mittels der Stromversorgung für die Antriebsvorrichtung mit Strom versorgt werden.
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Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Mit der Anschlusseinrichtung wird die Antriebsvorrichtung einer individuellen Nutzung zugeführt, d. h. es können zum einen von im Bereich eines mit der Antriebsvorrichtung ausgestatteten Fensters elektrische Geräte o. dgl., wie Lüfter, Fensterschließeinrichtungen, Alarmanlagen, Markisenantriebe, Beschattungseinrichtungen, Innenjalousien oder sonstiges sehr einfach mit Strom versorgt werden, ohne dass ein Kabel über eine Steckdose mit dem Hausstromnetz verbunden werden muss, was je nach Anzahl von elektrischen Geräten eine entsprechende Menge an Steckdosen erfordern würde.
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Zum anderen wird keine gesonderte Steuerung für die elektrischen Geräte o. dgl. benötigt, da die Steuerung der Antriebsvorrichtung verwendet werden kann, was zu einer Reduzierung der Kosten für die elektrischen Geräte o. dgl. führt.
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Die Anschlusseinrichtung der Antriebsvorrichtung kann entweder im Gehäuse derselben oder in dem gesonderten Schaltelement integriert sein, wobei die Anschlusseinrichtung vorzugsweise als Steckbuchse ausgebildet sein kann. Dies ermöglicht einen sehr einfachen Strom- und Steuerungsanschluss der im Bereich eines Fensters vorgesehenen Geräte o. dgl. durch eine sehr einfache Steckverbindung.
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Vorzugsweise wird die Antriebsvorrichtung mit einem Gleichstrom mit einer Kleinspannung beaufschlagt, die beispielsweise 24 Volt betragen kann. Die Kleinspannung sorgt aufgrund ihrer geringen Höhe im Vergleich zu Stromkreisen mit einer höheren Spannung für einen großen Schutz gegen einen elektrischen Schlag, so dass bei einer eventuellen Berührung keine lebensbedrohliche Situation entstehen kann.
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Nachfolgend wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt in perspektivischer Darstellung die Antriebsvorrichtung am Beispiel eines in der Fensterlaibung eines Fenster angebrachten elektrischen Gurtwicklers für das Gurtband o. dgl. Zugelement einer Verdunkelungseinrichtung mit einem an dem Gurtwickler über ein Kabel angeschlossenen und im Bereich des Rollladenkastens befestigten Lüfter.
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Die beispielhaft in der einzigen Fig. dargestellte Antriebsvorrichtung 1 ist zum Auf- und Abwickeln einer Verdunkelungsvorrichtung, insbesondere eines Rollladens, einer Jalousie, einer Markise o. dgl. vorgesehen und weist vorzugsweise in einem Gehäuse 2 einen Elektromotor, ein daran anschließendes Getriebe sowie eine integrierte Steuerung auf (nicht dargestellt). Die Antriebsvorrichtung 1 ist, wie in der Fig. dargestellt, als elektrischer Gurtwickler 3 für das Gurtband 4 o. dgl. Zugelement der Verdunkelungsvorrichtung des Rollladens o. dgl. ausgebildet sein.
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Der in der Fig. dargestellte Gurtwickler 3 für das Gurtband 4 o. dgl. Zugelement, der beispielsweise an der Fensterlaibung 5 eines Fensters 6 befestigt ist, besteht im Wesentlichen aus dem Gehäuse 2, in dem eine aus dem Elektromotor und dem Getriebe sowie einer Wickeleinrichtung gebildeten Antriebseinrichtung zum motorischen Aufwickeln des Gurtbandes 4 integriert ist. Ferner ist am bzw. im Gehäuse 2 die Steuerung vorgesehen, deren Bedienelemente 7, wie Tasten usw., und/oder Anzeigeelemente, wie Zeitschaltuhr usw. (nicht dargestellt), in der Stirnseite 8 des Gehäuses 2 integriert sind. In der oberen Seite 9 des Gehäuses 2 befindet sich die Austrittsöffnung 10 für das Gurtband 4.
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Selbstverständlich kann der dargestellte, für die Aufputzmontage vorgesehene Gurtwickler 3 auch als Gurtwickler für die Unterputzmontage ausgebildet sein, der mit seinem Gehäuse in eine Mauerwerksausnehmung hineinragt, wobei das Gehäuse direkt oder über eine Montageplatte an der Wand befestigt ist.
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Zum Anschluss von externen elektrischen Geräten, Einrichtungen, Anlagen o. dgl., wie beispielsweise Lüfter 11, Fensterschließeinrichtungen, Alarmanlagen, Markisenantriebe, Beschattungseinrichtungen, Innenjalousien oder sonstiges weist die Antriebsvorrichtung 1 bzw. der Gurtwickler 3 mindestens eine Anschlusseinrichtung 12 auf, über die der Lüfter 11 bzw. die externen elektrischen Geräte o. dgl. über ein Anschlusskabel 13 mit der Antriebsvorrichtung 1 bzw. dem Gurtwickler 3 verbunden ist bzw. sind, wobei der Lüfter 11 bzw. die externen elektrischen Geräte o. dgl. mittels der Steuerung für die Antriebsvorrichtung 1 gesteuert und/oder mittels der Stromversorgung für die Antriebsvorrichtung 1 mit Strom versorgt wird bzw. werden. Die Anschlusseinrichtung 12 ist im Gehäuse 2 des Gurtwicklers 3 bzw. der Antriebsvorrichtung 1 integriert und vorzugsweise als Steckbuchse 14 ausgebildet.
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Für einen Schutz gegen eventuelle elektrische Schläge wird der Gurtwickler 3 bzw. die Antriebsvorrichtung 1 vorzugsweise mit einem Gleichstrom mit einer Kleinspannung beaufschlagt, die beispielsweise 48 Volt, 24 Volt, 12 Volt o. dgl. betragen kann.
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Die Steuerung des Gurtwicklers 3 bzw. der Antriebsvorrichtung 1, die den größten Teil eines Tages nicht benötigt wird, übernimmt die Steuerung des jeweiligen externen elektrischen Gerätes (hier Lüfter 11), wobei die Steuerung als Prioritätssteuerung ausgebildet ist. D. h., wird der Rollladen mittels des Gurtwicklers 3 bzw. der Antriebsvorrichtung 1 verfahren, werden die sonstigen an den Gurtwickler 3 bzw. die Antriebsvorrichtungen 1 angeschlossenen externen elektrischen Geräte für diesen Zeitraum abgeschaltet, damit der gesamte Strom dem Gurtwickler 3 bzw. der Antriebsvorrichtung 1 zur Verfügung steht. Ein Abschalten von anderen externen elektrischen Geräten bei der Betätigung eines desselben, außer bei einem Markisenantrieb, ist nicht unbedingt erforderlich, da deren Strombedarf in der Regel sehr gering ist.
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Da die Steuerung der externen Geräte über die Steuerung der Antriebsvorrichtung 1 erfolgt, ist bei einer Bedienung der Antriebsvorrichtung 1 mittels Funk ebenfalls eine Bedienung der externen Geräte mittels Funk möglich.
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Mit der erfindungsgemäßen Antriebsvorrichtung 1 kann nicht nur eine Reduzierung der Kosten für die externen Geräte o. dgl. erreicht werden, sondern zudem eine Energieeinsparung und somit der Kosten dafür. Dies wird durch die Verwendung lediglich eines einzigen Netzteils für die Antriebsvorrichtung 1 und die externen Geräte erreicht, das im Standby-Betrieb Strom zu Verfügung stellt.