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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Einführelement mit einem Einführelementkörper, in das ein Instrument einführbar ist, und einer am distalen Ende des Einführelementkörpers befindlichen Spitze.
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STAND DER TECHNIK
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In der modernen minimalinvasiven Chirurgie werden sehr kleine Schnitte und dadurch sehr geringfügige Operationstraumata ermöglicht. Durch die sehr kleinen Schnitte werden Wundschmerzen vermindert und kleinere Narben am Eingriffsbereich erreicht. Dies wiederum wird als kosmetisch vorteilhaft empfunden, wobei darüber hinaus aufgrund der schnelleren Heilung des Eingriffsbereiches sich ein kürzerer Krankenhausaufenthalt ergibt.
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Dies ist möglich, da die Operation durch lediglich eine lochartige Öffnung ausgeführt wird, die durch einen sogenannten Trokar erzeugt wird, um Zugang zu einem Körperhohlraum (z.B. der Bauchraum) zu erhalten. Der Trokar selbst ist in seiner einfachsten Form ein Tubus (Rohr) mit einem Innendurchmesser von z. B. 0,5–12 mm, in dem ein im Tubus geführter Stift mit einer Spitze sitzt. Die Spitze durchtrennt das Gewebe und dringt samt Tubus in den Körperhohlraum ein. Der Stift wird herausgezogen, wobei der Tubus an Ort und Stelle verbleibt und als Führung für ein optisches Instrument (Endoskop), ein Greifinstrument, ein Schneideinstrument oder ein anderes Operationsinstrument dient.
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Trokare bestehen aus Kunststoff, Titan oder sogenanntem chirurgischem Stahl. Trokare sind als einmalig oder mehrfach verwendbares Instrument ausgeführt. Je nach Form der Spitze wird zwischen einem scharfen und einem stumpfen Trokar unterschieden.
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In der nachfolgenden Beschreibung wird die Formulierung „proximales Ende/proximale Seite“ verwendet, um das Ende/die Seite zu kennzeichnen, die zum behandelnden Arzt weist. Die Formulierung „distales Ende/distale Seite“ wird verwendet, um das Ende/die Seite zu kennzeichnen, die vom behandelnden Arzt weg – also zum Patienten hin weist.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes Einführelement zu Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe ist durch ein Einführelement mit dem Merkmal von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Ein verbessertes Endoskopiesystem ist in Anspruch 15 aufgezeigt.
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In der vorliegenden Erfindung hat das Einführelement einen Einführelementkörper, in den ein medizinisches minimalinvasives oder ein endoskopisches Instrument einführbar ist, und eine am distalen Ende des Einführelementkörpers angeordnete öffnungsfähige Spitze.
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Im geschlossenen Zustand dient die öffnungsfähige Spitze dazu, mittels Einstechen in das Gewebe eine Körperöffnung zu erzeugen. Das Einführelement kann dann in den Körper eingeschoben werden. Die öffnungsfähige Spitze erlaubt das Hindurchdringen des Instruments nach dem Einführen in den Körper. Somit ergibt sich ein einfaches und kostengünstiges Einführelement, das leicht zu handhaben ist.
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Die öffnungsfähige Spitze kann aus einem elastischen Material ausgebildet sein, und die öffnungsfähige Spitze kann daran angepasst ist, dass sie durch ein distales Ende des im Einführelementkörper geführten Instruments aufgebogen wird. Ein solches elastisches Material kann z.B. ein Metall oder ein Kunststoff sein. Vorraussetzungen für das Material sind lediglich Verträglichkeit durch den zu behandelnden Körper und eine ausreichende Elastizität, die die Öffnungsbewegung der Spitze gestattet. Somit wäre jedes Material, das die die vorstehenden Bedingungen erfüllt, geeignet. Das Aufbiegen durch das distale d. h. das vordere Ende des im Einführelementkörper geführten Instruments sorgt für einen einfachen Öffnungsvorgang. Zusätzliche Einrichtungen zum Öffnen der Spitze sind nicht erforderlich.
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Die öffnungsfähige Spitze und der Einführelementkörper können einstückig aus dem elastischen Material ausgebildet sein. Dadurch wird das gesamte Einführelement aus einem Material gefertigt. Dies vereinfacht den Herstellvorgang und senkt die Kosten.
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Das Einführelement kann einen am proximalen Ende des Einführelementkörpers angeordneten Griff aufweisen. Mittels des Griffes kann das Einführelement auf einfache Weise wieder aus der erzeugten Körperöffnung herausgezogen werden.
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Der Griff kann als senkrecht zum proximalen Endabschnitt des Einführelementkörpers gerichteter Flansch ausgebildet sein. Da das Instrument im Einführelementkörper geführt wird, ist ein senkrecht zum Einführelementkörper angeordneter Flansch stets leicht betätigbar. Beim Herausziehen des Einführelements muss lediglich der Flansch vom Körper weg gedrückt werden.
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Der Flansch des Griffes kann mit einer Durchgangsbohrung versehen sein, in der der Außenumfangsrand des proximalen Endes des Einführelementkörpers fest eingesetzt ist. Dann sind Griff und Einführelementkörper einstückig und ausreichend fest miteinander verbunden.
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Der Einführelementkörper kann einen axialen Schlitz entlang seiner gesamten Längserstreckung zumindest an dem Abschnitt, an dem ein Instrument einführbar ist, aufweisen. Der Einführelementkörper kann am axialen Schlitz aufbiegbar sein. Somit kann das Einführelement nach dem Herausziehen aus der Körperöffnung am Instrumentenschaft vom Körper weg geschoben werden und durch eine seitlich vom Instrument weg erfolgende Bewegung des Einführelements aufgrund des Aufbiegens des Einführelements an seinem axialen Schlitz vorsichtig vom Instrument gelöst werden. Das Instrument kann danach noch in der Körperöffnung eingeführt verbleiben.
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Der Einführelementkörper kann eine axiale Sollbruchstelle entlang seiner gesamten Längserstreckung zumindest an dem Abschnitt, an dem ein Instrument einführbar ist, aufweisen. Der Einführelementkörper kann an der axialen Sollbruchstelle aufbrechbar sein. Hierbei kann der vom Instrument gelöst werden, indem die Sollbruchstelle aufgebrochen wird. Ein solches Einführelement kann als Einwegeinführelement verwendet werden und weist eine gute Führung am Instrument auf.
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Der Einführelementkörper kann entlang seiner gesamten Längserstreckung eine Überlappung seiner zylinderartigen Umfangswand aufweist. Dabei ist die Überlappung so aufweitbar, dass das Maß der Querschnittsfläche des Einführelementkörper verändert wird. Die Wand des zylinderartigen Einführelementkörpers ist sozusagen „aufgerollt“. Instrumente mit unterschiedlichen Durchmessern können in den Einführelementkörper eingeführt werden und die aufgerollte Wand passt sich dem Durchmesser des eingeführten Instruments an. Dabei besitzt der Einführelementkörper ein Querschnittsflächen-Ausgangsmaß, wobei bei Einführen eines Instruments mit einem größeren Durchmesser als das Ausgangsmaß die Querschnittsfläche vergrößert wird.
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Ein rohrartiger Kanal kann am Umfang des Einführelementkörpers entlang der Längsrichtung des Einführelementkörpers ausgebildet sein. Der Kanal ist vorzugsweise an einem Bereich des Umfangs des Einführelementkörpers angeordnet ist, der zum Schlitz, zur Sollbruchstelle oder zur Überlappung entgegengesetzt ist. Durch diesen Kanal wird eine Verbindung des Körperraumes zum Außenbereich geschaffen. Diese Verbindung kann zum Gaseinleiten (Insufflation) genutzt werden. Unter Umständen wäre auch eine Absaugung durch diesen Kanal möglich.
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Der Einführelementkörper und die Spitze können aus einem sogenannten Formgedächtnismaterial bestehen. Bei Belastung, d. h. bei durch das Instrumentenende bewirktem Aufdrückvorgang, wird das Material der Spitze aufgebogen. Bei Entlastung, d. h. wenn das Instrumentenende wieder in den Einführelementkörper eingefahren wird, kehrt das Material durch seine innere Spannung wieder in seine Ursprungsform zurück. Ein Formgedächtnismaterial ist also für ein Mehrwegeinführelement besonders gut geeignet.
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Die öffnungsfähige Spitze kann aus mehreren am Einführelementkörper elastisch angelenkten Flügeln bestehen. Jeder Flügel ist dabei an seiner proximalen Grundseite mit dem Einführelementkörper verbunden und verjüngt sich von der proximalen Grundseite zu einem distalen Endpunkt, wobei seine sich von der proximalen Grundseite zum distalen Endpunkt erstreckenden lateralen Seiten im geschlossenen Zustand mit den entsprechenden Seiten des benachbarten Flügels in Kontakt stehen. Eine solche öffnungsfähige Spitze öffnet sich ähnlich wie eine Blüte. Eine einfache und sichere Gestaltung eines öffnungsfähigen Einführelements wird ermöglicht.
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Die Spitze, der Spitzenbereich oder das gesamte Einführelement können aus einem transparenten Material bestehen. Im Gegensatz zu nicht transparenten Materialien kann der Chirurg beim Einstechen eines Einführelements mit transparenter Spitze durch die Spitze hindurch schauen. Eine transparente Spitze ermöglicht somit eine außerordentlich genaue Handhabung bei der Festlegung des Einstechpunktes des Einführelements.
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Die Spitze kann im ungeöffneten Zustand abgedichtet ist. Dabei können die Seitenflächen der Spitze, die beim Öffnen der Spitze voneinander weg bewegt werden, ein Dichtmaterial aufweisen. Die Seitenflächen der Spitze können auch eine derartige Oberfläche aufweisen, dass sie eine ausreichende Dichtfähigkeit der geschlossenen Spitze bewirken. Somit kann die Spitze beim Herausziehen des Instruments eine Dichtfunktion übernehmen.
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Die vorstehend erläuterten Aspekte der vorliegenden Erfindung können geeignet kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines Einführelements gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel mit geschlossener Spitze.
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2 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht des Einführelements des ersten Ausführungsbeispiels mit geöffneter Spitze.
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3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht des Einführelements des ersten Ausführungsbeispiels in einem Abziehvorgang.
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4 zeigt einen Griff des erfindungsgemäßen Einführelements, wobei 4A eine Seitenansicht zeigt, 4B eine Ansicht von hinten zeigt, 4C eine perspektivische Ansicht zeigt und 4D eine vergrößerte ausschnittartige perspektivische Ansicht von hinten zeigt.
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5 zeigt die Spitze eines erfindungsgemäßen runden Einführelements, wobei 5A die Spitze in einer Ansicht von vorne zeigt und 5B die Spitze in einer perspektivischen Ansicht zeigt.
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6 zeigt ein erfindungsgemäßes Einführelement mit dreieckigem Querschnitt und einer einflügligen Spitze.
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7 zeigt ein erfindungsgemäßes rundes Einführelement mit abgeschrägter Spitze, wobei 7A eine perspektivische Ansicht zeigt und 7B eine Seitenansicht zeigt.
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8 zeigt eine zu 4 im Ansichtsaufbau ähnliche Darstellung von weiteren Ausführungsformen, wobei 8A eine Seitenansicht eines Einführelements mit Gaseinbringungskanal zeigt, 8B eine Ansicht von hinten zeigt, 8C eine vergrößerte ausschnittartige perspektivische Ansicht von hinten zeigt, 8D eine Schnittdarstellung eines Einführelements mit Wandüberlappung zeigt und 8E eine perspektivische Ansicht des Einführelements mit Wandüberlappung zeigt.
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Nachstehend ist die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen detaillierter beschrieben.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Nachstehend ist ein erstes Ausführungsbeispiel anhand der 1 und 2 beschrieben. 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines Einführelements gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel mit geschlossener Spitze.
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Wie in 1 gezeigt, besteht das erfindungsgemäße Einführelement aus einem Einführelementkörper 11 mit einer Spitze 12. In den Einführelementkörper 11 kann ein Instrument 2 eingeführt werden, das ein medizinisches minimalinvasives Instrument (Greifinstrument, Schneideinstrument oder anderes Operationsinstrument) oder ein endoskopisches Instrument (Bildaufnahmeeinrichtung oder Beleuchtungseinrichtung) sein kann.
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Das erfindungsgemäße Einführelement weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel einen hohlzylinderartig ausgebildeten Einführelementkörper 11 auf, der an seinem distalen Ende eine öffnungsfähige Spitze 12 hat. Der Einführelementkörper 11 des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist aus einem elastischen Material ausgebildet. In einer Alternative ist zumindest aber die Spitze 12 aus einem elastischen Material ausgebildet. Die Spitze 12 besteht aus mehreren Flügeln. Die Flügel sind im Normalzustand (im unbelasteten Zustand) geschlossen. Die Flügel verjüngen sich zu ihrem distalen Ende, das zu dem Einführelementkörper 11 entgegengesetzt ist, wobei das distale Ende der Flügel den Einstechpunkt der geschlossenen Spitze bildet. Die Flügel der Spitze sind mit ihrer dem Einführelementkörper 11 zugewandten Basisseite an der kreisartigen Stirnseite des Einführelementkörpers 11 angesetzt. Die Basisseite der Flügel hat somit eine Kreisbogenform oder eine kreisbogenartige Form. Der Flügel kann (vom Innenraum aus betrachtet) nach innen gewölbt sein. Die Basisseite bildet dabei eine Biegelinie, an der der Flügel aufgrund seiner Elastizität nach außen gebogen werden kann. Wenn die Flügel aufgebogen werden, öffnet sich somit die Spitze 12.
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An seinem proximalen Ende ist der Einführelementkörper 11 des Einführelements 1 mit einem nachstehend beschrieben Flansch als Griff 14 versehen. In den Einführelementkörper 11 ist das medizinische minimalinvasive Instrument 2 oder das endoskopische Instrument 2 von seinem proximalen Ende aus einführbar. In der 1 ist das Einführelement 1 so dargestellt, dass ein Instrument 2 in den Einführelementkörper 11 eingeführt ist. Entlang der Längserstreckung des Einführelementkörpers 11 ist der Einführelementkörper 11 an seiner Zylinderwand mit einem Schlitz 13 versehen. Dieser Schlitz 13 durchdringt im vorliegenden Ausführungsbeispiel die gesamte Zylinderwand des Einführelementkörpers 11 sowohl radial als auch axial. Daher ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Einführelementkörper 11 ein Zylinder ohne geschlossene Zylinderwand. Der Schlitz 13 kann als ein Spalt so ausgeführt sein, dass am Schlitz 13 die aufgeschnittenen Zylinderwandseiten einander beabstandet gegenüberstehen. Der Schlitz 13 kann auch so ausgeführt sein, dass eine Vorspannung im Material die die aufgeschnittenen Zylinderwandseiten geringfügig zueinander drückt, so dass sie sich berühren. Entlang dieses Schlitzes 13 ist der Einführelementkörper 11 öffnungsfähig, indem die Zylinderwand an dem Schlitz 13 aufgebogen wird.
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Das erfindungsgemäße Einführelement 1 wird wie folgt angewendet. Das Einführelement 1 wird mit geschlossener Spitze 12 an der gewünschten Stelle in das Gewebe geschoben, um eine Öffnung im Gewebe zu erzeugen, die Zugang zu einem Körperhohlraum gewährt. Das Instrument 2 wird in die proximale Öffnung des Einführelementkörpers 11 an der Seite des Griffes 14 eingeführt. Wenn die Spitze 12 des Einführelements 1 den Körperhohlraum des Patienten erreicht hat, wird der Schaft 21 des Instruments 2 im Einführelementkörper 11 nach vorne bewegt, bis seine Stirnfläche 22 die Spitze 12 des Einführelements 1 erreicht. Indem das Instrument 2 weiter in die distale Richtung gedrückt wird, wird ein Druck der distalen Stirnfläche 22 des Schafts 21 des Instruments 2 auf die Innenumfangsfläche der Spitze 12 des Einführelements 1 ausgeübt, wodurch sich die Flügel der Spitze 12 aufgrund der Materialelastizität nach außen biegen, womit der distale Endbereich 21a des Schafts 21 des Instruments 2 durch die geöffnete Spitze 12 des Einführelements 1 hindurchgeschoben werden kann. Diese Situation ist in 2 gezeigt. Somit kann das vordere Ende des Instruments 2 in den Körperhohlraum blicken. Der erwünschte chirurgische Eingriff, die erwünschte Diagnose oder dergleichen kann nun durchgeführt werden. Das Einführelement 1 kann dabei in dieser Position verbleiben. Nach der Operation kann er entfernt werden.
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Alternativ kann das Einführelement 1, nachdem der vordere Bereich 21a des Schafts 21 des Instruments die Spitze 12 des Einführelements 1 geöffnet hat, mittels des Griffes 14 entlang des Schafts 21 aus dem Körper herausgezogen werden. Wenn die Spitze 12 aus dem Körper herausgezogen ist, kann das Einführelement 1 am Griff 14 ergriffen werden und in einer vom Schaft 21 des Instruments 2 weg weisenden Richtung gezogen werden. Dabei öffnet sich die Zylinderwand des Einführelementkörpers 11 am Schlitz 13, beginnend von der Seite des Flansches 14 (Griffseite) aufgrund der Elastizität des Materials des Einführelementkörpers 11. Eine solche Situation ist in 3 gezeigt. 3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht des Einführelements des ersten Ausführungsbeispiels in einem Abziehvorgang. In dieser Situation befindet sich ein distaler Endabschnitt 11a des Einführelementkörpers 11 noch am Schaft 21 des Instruments 2 und ein proximaler Endabschnitt 11b ist bereits abgezogen. Der gesamte Einführelementkörper 11 kann so aufgrund der Elastizität seines Materials und der Ausbildung des Längsschlitzes 13 in seitlicher Richtung langsam vom Instrument 2 abgezogen werden. Somit kann das Einführelement 1 abgezogen werden, wobei das Instrument 2 im Körper verbleibt und die Operation durchgeführt wird.
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Beschreibung des Griffes 14
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Nachstehend ist unter Bezugnahme auf 4 ein Beispiel des Griffes 14 für beide Ausführungsbeispiele beschrieben.
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4 zeigt einen Griff des erfindungsgemäßen Einführelements, wobei 4A eine Seitenansicht zeigt, 4B eine Ansicht von hinten zeigt, 4C eine perspektivische Ansicht zeigt und 4D eine ausschnittartige perspektivische Ansicht von hinten zeigt.
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Der Griff 14 ist als rechteckige Plattenform ausgebildet und weist benachbart zu einer seiner kurzen Seiten der Rechteckform eine Durchgangsbohrung 14a auf. Die Durchgangsbohrung 14a bildet an der Seite der Durchgangsbohrung, die zum Zentrum der Rechteckfläche des Griffes 14 entgegengesetzt ist, eine gedachte Tangente zum Rand der Rechteckfläche, wobei dieser Tangentenbereich offen ist, wie dies in 4D deutlich gezeigt ist. In die Durchgangsbohrung 14a ist der Außenumfangsrand des proximalen Endes des Einführelementkörpers 11 fest eingesetzt. Er kann dabei bündig zur Rechteckfläche des Griffs 14 eingesetzt sein. Der Schlitz 13 des Einführelementkörpers 11 ist dabei so angeordnet, dass die Verlaufsrichtung des Schlitzes 13 zu dem Tangentenbereich der Durchgangsbohrung 14a weist. Wenn der Griff 14 und der Einführelementkörper 11 aus einem Metall, wie beispielweise ein superelastisches Metall ausgebildet sind, können der Einführelementkörper 11 und der Griff 14 durch einen geeigneten Schweißvorgang verbunden sein. Wenn der Einführelementkörper 11 und der Griff 14 aus Kunststoff ausgebildet sind, können sie ebenfalls verschweißt sein oder können sie als ein Körper beispielsweise durch einen Formvorgang hergestellt werden. Der Einführelementkörper 11 und der Griff 14 sind einstückig. An seiner der Spitze 12 entgegengesetzten Fläche ist der Griff 14 mit einer Aufrauung, wie beispielsweise Einkerbungen oder Erhebungsgrate versehen, die parallel zu den kurzen Endseiten des Griffes 14 laufen. Auch an der zur Spitze 12 weisenden Fläche kann der Griff 14 mit den Aufrauungen versehen sein. Die Aufrauungen können alternativ parallel zu der Längsseite des Griffes 14 verlaufen. In einer weiteren Alternative können die Aufrauungen kreuzende Linien bilden. Beliebige weitere Formen von Aufrauungen sind denkbar. Die Aufrauungen am Griff 14 erleichtern das Ergreifen des Griffes 14 beim Herausziehen des Einführelements 1.
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Form der Spitze 12
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Nachstehend sind mögliche Formen der Spitze 12 des erfindungsgemäßen Einführelements 1 beschrieben. In den Ausführungsbeispielen 1 und 2 ist die Spitze 12 des Einführelements 1 als dreiflüglige Spitze aufgebaut. Eine solche Spitze ist in 5 genauer gezeigt. 5 zeigt die Spitze eines runden Einführelements, wobei 5A die Spitze in einer Ansicht von vorne zeigt und 5B die Spitze in einer perspektivischen Ansicht zeigt.
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In 5 besitzt das Einführelement 1 eine öffnungsfähige Spitze 12 aus drei am Einführelementkörper 11 elastisch angelenkten Flügeln. Die drei Flügel sind jeweils an ihrer proximalen Grundseite mit dem Einführelementkörper 11 verbunden. Die Flügel verjüngen sich von der proximalen Grundseite zu einem distalen Endpunkt, der als Einstechpunkt dient. Die sich von der proximalen Grundseite zum distalen Endpunkt erstreckenden lateralen Seiten jedes Flügels stehen im geschlossenen Zustand mit den entsprechenden Seiten des benachbarten Flügels in Kontakt.
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Der Flügel kann (vom Innenraum aus betrachtet) nach innen gewölbt sein. In einer Alternative kann der Flügel auch an seinem distalen Endbereich, der den Einstechpunkt bildet, ohne Wölbung gestaltet sein. In dieser Alternative geht der Flügel von einer Kreissektorform an seiner Basisseite in eine flache Form an seinem distalen Endbereich über.
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Bei einem polygonalen Querschnitt (dreieckiger, viereckiger, secheckiger, achteckiger etc. Querschnitt) des Einführelementkörpers 11 kann der Flügel völlig ohne Wölbung gestaltet, also gänzlich flach sein.
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Die vorliegende Erfindung ist aber nicht auf diese Spitzenform beschränkt. 6 zeigt ein erfindungsgemäßes Einführelement mit dreieckigem Querschnitt und einer einflügligen Spitze.
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Die Spitze 112 von 6 ist eine einflüglige Spitze. Im Gegensatz zu der Spitze 12 ist der Endpunkt der Spitze 112, der beim Einstechen zuerst auf das Gewebe auftrifft, nicht zentrisch, d. h. axial in Bezug auf den Einführelementkörper 11 angeordnet, sondern in der Nähe der Wand des Einführelementkörpers 11. Das distale Ende des Einführelementkörpers 11, an dem sich die Spitze 112 befindet, verjüngt sich somit, siehe 6, zu dem distalen Endpunkt hin. Beim Aufbiegen durch das Ende des Schafts 21 des Instruments 2 wird die einflüglige Spitze 112 dann von diesem distalen Endpunkt weg aufgebogen. Beim dreieckigen Querschnitt von 6 kann der Schlitz/die Sollbruchstelle an der untersten Seite des Einführelementkörpers 11 in 6 ausgebildet sein, d. h. an der Längserstreckungslinie des Umfangs des Einführelementkörpers 11, die zum Endpunkt der Spitze 112 weist.
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7 zeigt ein erfindungsgemäßes rundes Einführelement mit abgeschrägter Spitze, wobei 7A eine perspektivische Ansicht zeigt und 7B eine Seitenansicht zeigt.
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Die Form der Spitze von 7 ist in der Art eines schräg abgeschnittenen Zylinders ausgebildet. Die Spitze 212 ist als zweiflüglige Spitze ausgebildet, wobei unter Betrachtung des Einführelementkörpers 11 vom Schlitz 13 aus ein Flügel der Spitze 212 auf der linken Seite des Schlitzes 13 und ein Flügel der Spitze 212 auf der rechten Seiten vom Schlitz 13 aus angeordnet ist.
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Die zum Schlitz 13 entgegengesetzten Seiten des Flügels der Spitze 212 befinden sich am distalen Endbereich der schräg abgeschnittenen Zylinderform, die skalpellartig scharf gestaltet sein kann. Dadurch ist eine Anwendung wie bei einem Schneidtrokar möglich.
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Die Flügel der Spitze 212 haben jeweils in der Draufsicht eine Umfangsform eines Buchstaben D mit einer Gerade und einem Halbkreis. Im mittleren Bereich des Halbkreises, d. h. gegenüberliegend zum Mittelpunkt der Gerade, weist jeder der beiden Flügel eine Scharnierverbindung auf, mittels der er an der Zylinderwand des Einführelementkörpers 11 angelenkt ist. In Abhängigkeit vom Material des Einführelementkörpers 11 kann die Länge dieses Scharniers geeignet gewählt werden. Beispielsweise kann die Länge des Scharniers 10%, 20% oder ein Drittel der Umfangslänge des Halbkreises der D-Form betragen.
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Weitere Spitzenformen sind beim erfindungsgemäßen Einführelement anwendbar. 5 zeigt das Einführelement mit dreiflügeliger Spitze 12. Ähnlich dieser Gestaltung können am Umfang des distalen Endes des Einführelementkörpers 11 verteilt vier, fünf oder mehr Flügel angeordnet sein. Jeder dieser Flügel ist an seiner proximalen Grundseite mit dem Einführelementkörper verbunden, verjüngt sich von der proximalen Grundseite zu einem distalen Endpunkt, und seine sich von der proximalen Grundseite zum distalen Endpunkt erstreckenden lateralen Seiten stehen im geschlossenen Zustand mit den entsprechenden Seiten des benachbarten Flügels in Kontakt.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Nachstehend ist ein zweites Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die 8A bis 8C beschrieben.
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8 zeigt eine zu 4 im Ansichtsaufbau ähnliche Darstellung, wobei 8A eine Seitenansicht eines Einführelements des zweiten Ausführungsbeispiels zeigt, 8B eine Ansicht von hinten zeigt, und 8C eine vergrößerte ausschnittartige perspektivische Ansicht von hinten zeigt.
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Im ersten Ausführungsbeispiel ist der Einführelementkörper 11 als mit einem Schlitz 13 versehener Zylinder ausgebildet. Im zweiten Ausführungsbeispiel ist der Aufbau des Einführelementkörpers 11 ähnlich, wobei ein Gaseinbringungskanal (Insufflationskanal) 31 hinzugefügt ist. Der Gaseinbringungskanal 31 erstreckt sich an der Zylinderaußenwand des Einführelementkörpers 11 entlang dessen Längsrichtung an einer Seite, die zum Schlitz entgegengesetzt ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel setzt sich der Gaseinbringungskanal 31 im Flansch des Griffes 14 fort. Der Flansch des Griffes ist dabei an seiner distalen Seite an einer Position, die zur Bohrung 14a (siehe 4B) in Richtung der zur Bohrung 14a entgegengesetzten Seitenfläche des Flansches hin benachbart ist, mit einem Sackloch versehen. Der Flansch des Griffes ist außerdem entlang seiner Längserstreckung in seinem mittleren Bereich mit einer Bohrung versehen, die das Sackloch mit der zur Bohrung 14a entgegengesetzten Seitenfläche des Flansches verbindet. An dieser Außenfläche, die die dem Einführelementkörper 11 abgewandte Fläche des Flansches bildet, ist am Kanaleingang ein Anschluss vorgesehen.
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Der Gaseinbringungskanal 31 weist somit in diesem Ausführungsbeispiel einen rohrartigen Abschnitt an der Zylinderaußenwand des Einführelementkörpers 11 und einen als Bohrung gestalteten Abschnitt im Flansch des Griffes 14 auf.
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Im Übrigen kann sich das distale Ende, d. h. die Spitze, des Einführelements 1 beim Herausziehen des Instruments wieder automatisch durch die Federrückstellkraft (an der tulpenförmigen Öffnung) verschließen. Das erübrigt einen aufwändigen Mechanismus am proximalen Ende des Trokars zur Vermeidung des Ausströmens von Insufflationsgas.
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Außerdem kann der Flansch 14 am Randbereich der Bohrung 14a Schlitze (die durch S-förmige Linien in den 8B und 8C angedeutet sind) aufweisen, die ein Aufbiegen des Einführelementkörpers 11 erleichtern.
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Weitere Alternativen
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Das erfindungsgemäße Einführelement kann aus Kunststoff oder aus einem Metall oder einer Metalllegierung ausgebildet sein, die eine für den Aufbiegvorgang der öffnungsfähigen Spitze ausreichende Elastizität haben. Das Material des erfindungsgemäßen Einführelements ist nicht auf Kunststoff, Metall oder Metalllegierung beschränkt, solange der Aufbiegvorgang in ausreichend sicherer Weise bewerkstelligt werden kann. Besonders vorteilhaft ist ein Einführelement aus sogenanntem superelastischem Material oder ein Material mit einem Formerinnerungsvermögen. Ein solches Einführelement kann sehr vorteilhaft als mehrfach verwendbares Instrumente genutzt werden. Es muss nicht das gesamte Einführelement aus dem vorstehend erwähnten elastischen Material bestehen. In einer Alternative ist es ausreichend, wenn lediglich die aufbiegbare und daher öffnungsfähige Spitze oder der Spitzenbereich aus dem vorstehend erwähnten elastischen Material besteht.
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Die Spitze, der Spitzenbereich oder das gesamte Einführelement können aus einem transparenten Material bestehen. Mit dem Begriff Spitzenbereich ist dabei die Spitze und der distale Endbereich des Einführelementkörpers 11, der benachbart zur Spitze ist, gemeint. Eine transparente Spitze ermöglicht dem Chirurgen eine außerordentlich genaue Handhabung bei der Festlegung des Einstechpunktes des Einführelements. Im Gegensatz zu bisherigen Materialien, die nicht transparent waren, kann der Chirurg beim Einstechen eines Einführelements mit transparenter Spitze durch die Spitze hindurch schauen.
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In den vorstehend erläuterten Ausführungsbeispielen ist der Schlitz 13 als ein geringfügig offener Spalt ausgebildet. Der Spalt 13 kann auch als geschlossener Spalt ausgebildet sein. In einer weiteren Alternative kann an der Stelle des Schlitzes 13 auch eine geritzte Sollbruchstelle im Zylindermantel bei einem Einführelement vorgesehen sein, der für eine einmalige Verwendung gedacht ist.
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In einer vereinfachten Form kann der Einführelementkörper 11 auch ohne den Schlitz 13 ausgebildet sein.
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Im zweiten Ausführungsbeispiel hat der Gaseinbringungskanal 31 den rohrartigen Abschnitt an der Zylinderaußenwand des Einführelementkörpers 11 an dem Bereich der Zylinderwand, die zum Schlitz 13 entgegengesetzt ist. In einer Alternative kann der rohrartige Abschnitt des Gaseinbringungskanals 31 an der Innenseite der Zylinderwand des Einführelementkörpers 11 angeordnet sein, wenn der Schaft des Instruments mit einer entsprechenden Rinne versehen ist. In einer weiteren Alternative muss der rohrartige Abschnitt des Gaseinbringungskanals 31 nicht unbedingt zum Schlitz 13 entgegengesetzt angeordnet sein, sondern kann unter Beibehaltung eines geeigneten Abstandes zum Schlitz 13 an beliebiger Position am Umfang der Wand des Einführelementkörpers 11 angeordnet sein. Sogar eine Anordnung benachbart zum Schlitz ist denkbar. In einer weiteren Alternative kann der Gaseinbringungskanal 31 auf den als Bohrung gestalteten Abschnitt im Flansch des Griffes 14 verzichten. Das Sackloch im Flansch ist dann als Durchgangsloch ausgebildet und weist an seiner proximalen Seite ein Kanalanschlusselement auf.
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Der Griff 14 ist nicht auf die beispielartige Flanschform aus 4 beschränkt. Der Griff kann beispielsweise als einfacher Stift ausgeführt sein. Er muss sich nicht senkrecht vom Einführelementkörper 11 erstrecken. In einer Alternative kann sich der Griff auch schräg vom proximalen Ende des Einführelementkörpers 11 erstrecken. Der Einführelementkörper 11 kann auch an seinem proximalen Ende eine Zylinderaufweitung besitzen, an der ein Griff sich in axialer Richtung vom Einführelementkörper 11 weg erstreckt, wobei Griff und Einführelementkörper dann annähernd koaxial zueinander sind.
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Der Einführelementkörper 11 kann in einer Alternative anstelle des Schlitzes 13 oder der Sollbruchstelle 13 entlang seiner gesamten Längserstreckung eine Überlappung 11c seiner zylinderartigen Umfangswand aufweist. Diese Alternative ist in den 8D und 8E gezeigt. Wie in den 8D und 8E gezeigt überdecken sich die Wandbereiche des Einführelementkörpers 11. Die Wand des zylinderartigen Einführelementkörpers ist sozusagen „aufgerollt“. Die Überlappung 11c ist aufweitbar, um das Maß der Querschnittsfläche des Einführelementkörper zu verändern. Instrumente mit unterschiedlichen Durchmessern können in den Einführelementkörper eingeführt werden und die aufgerollte Wand passt sich dem Durchmesser des eingeführten Instruments an. Dabei besitzt der Einführelementkörper ein Querschnittsflächen-Ausgangsmaß. Bei Einführen eines Instruments wird mit einem größeren Durchmesser als das Ausgangsmaß die Querschnittsfläche vergrößert. Die Überlappung ist nicht auf den zylinderartigen Einführelementkörper beschränkt und kann auch auf den polygonalen Querschnitt angewendet werden.
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Die durch das Instrument aufgespreizte distale Öffnung, d. h. die Flügel der Spitze, können eine Art Verankerung bilden, die ein Herausgleiten des Einführelements während der Operation verhindert. In einer Alternative können die Flügel der Spitze mit radial vorstehenden Erhebungen versehen sein, die im aufgespreizten Zustand zusätzliche Verankerungskörper bilden.
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Die Seitenflächen der Flügel der Spitze, die beim Öffnen der Spitze voneinander weg bewegt werden, können ein zusätzliches Dichtmaterial aufweisen. Die Seitenflächen der Flügel der Spitze selbst können auch eine derartige Oberfläche aufweisen, dass sie eine ausreichende Dichtfähigkeit der geschlossenen Spitze auch ohne ein zusätzliches Dichtmaterial bewirken. Somit ist die Spitze im ungeöffneten Zustand abgedichtet.
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Das Einführelement 1 kann mit einem Sterilisationseinsatz bereitgehalten werden. Dadurch wird die Anwendung des erfindungsgemäßen Einführelements sehr hygienisch.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Einführelement
- 11
- Einführelementkörper
- 11a
- distaler Endabschnitt des Einführelementkörpers
- 11b
- proximaler Endabschnitt des Einführelementkörpers
- 11c
- Überlappung
- 12, 112, 212
- Spitze
- 13
- Schlitz, Spalt, Sollbruchstelle
- 14
- Griff
- 14a
- Durchgangsloch
- 2
- medizinisches minimalinvasives Instrument oder endoskopisches Instrument
- 21
- Schaft des Instruments 2
- 21a
- distales Ende, vorderes Ende des Schaftes 21
- 22
- Stirnfläche des Schaftes 21
- 31
- Gaseinbringungskanal