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DE102011076829B4 - Sanitärarmatur - Google Patents

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Abstract

Sanitärarmatur mit – einem insbesondere metallischen, einen Auslauf (9) mit einer Auslauföffnung aufweisenden Armaturengehäuse (1), – einem in dem Armaturengehäuse (1) angeordneten Aufnahmeraum für eine Ventilkartusche (8), – einem von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung verlaufenden Hohlraum in dem Armaturengehäuse (1), – einer von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung führenden Wasserführung (19), die als Rohrelement mit einem Einsteckende (18) und einem Flansch (20) an dem gegenüberliegenden Ende ausgebildet ist und durch die Auslauföffnung und den Hohlraum hindurch bis in den Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) hinein einsteckbar ist, gekennzeichnet durch – eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der eingesteckten Wasserführung (19) gegen Herausziehen, – wobei die Verriegelungseinrichtung durch die Ventilkartusche (8) gebildet ist oder – wobei das Einsteckende (18) der Wasserführung (19) in eine Öffnung (17) eines Adapterbodens (7) einsteckbar ausgebildet ist und die Verriegelungseinrichtung einen in das Armaturengehäuse (1) einsteckbaren Schieber (30) aufweist, der in eine Ausnehmung (29) des Adapterbodens (7) einsteckbar ist.

Description

  • Die Erfindung geht von einer Sanitärarmatur nach dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 2 aus.
  • Es ist bekannt, dass Bestandteile des Metalls, aus dem die Armatur besteht, in dem Trinkwasser, das die Armatur verlässt, enthalten sein können. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren haben verschiedene Länder Vorschriften, in denen bestimmte Stoffe im Trinkwasser verboten werden.
  • Es ist bereits bekannt, aus diesem Grunde bei einem Armaturengehäuse aus Messing die eigentliche Wasserführung vom Ausgang der Ventilkartusche zum Auslauf mit einer gesundheitlich unbedenklichen bleifreien Abschirmung zu versehen ( WO 94/24379 A1 ). Hier ist eine Sanitärarmatur mit einem metallischen, einen Auslauf mit einer Auslauföffnung aufweisenden Armaturengehäuse, einem in dem Armaturengehäuse angeordneten Aufnahmeraum für eine Ventilkartusche, einem von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche zu der Auslauföffnung verlaufenden Hohlraum in dem Armaturengehäuse sowie mit einer von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche zu der Auslauföffnung führenden Wasserführung bekannt, die als Rohrelement ausgebildet ist und aus einem gesundheitlich unbedenklichen Material besteht.
  • Eine der Möglichkeiten für eine solche bleifreie Abschirmung besteht darin, dass innerhalb des Gehäuses der Sanitärarmatur ein Rohr aus einem solchen Material eingesetzt und auf das Ende des Rohrs ein Auslaufmundstück aufgeschoben wird, das dann mit dem Gehäuse verbunden wird.
  • Ebenfalls bekannt ist eine Sanitärarmatur mit einem aus Keramik bestehenden Armaturengehäuse, einer in dem Armaturengehäuse angeordneten Ventilkartusche und einer von der Ventilkartusche zu einer Auslauföffnung führenden Rohrleitung ( US 4,979,539 A ).
  • Eine gattungsgemäße Sanitärarmatur ist aus DE 10 2007 015 424 A1 in Form einer berührungslos steuerbaren Waschtischarmatur bekannt, die ein Armaturengehäuse und einen Auslauf aufweist. In dem Gehäuse sind ein Armaturenkörper und ein Schlauch aufgenommen, wobei der Schlauch mit dem Armaturenkörper in Verbindung steht. Der Schlauch ist mit einem Ende durch eine Klammer an einem Absatz in dem Gehäuse und mit einem anderen Ende am Auslauf durch einen Strahlregler lagesicher fixiert.
  • Der Erfindung liegt ausgehend von diesem Stand der Technik die Aufgabe zu Grunde, eine Sanitärarmatur zu schaffen, welche die Gefahr der Abgabe von schädlichen Stoffen, insbesondere gesundheitsschädlichen Stoffen, verhindert und einen hinsichtlich Fixierung der eingebauten Wasserführung vorteilhaften Aufbau aufweist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Sanitärarmatur mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen bzw. den im Anspruch 2 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Die Erfindung ordnet also in einer Sanitärarmatur mit einem Armaturengehäuse, bei dem die Gefahr der Abgabe von Stoffen an das Trinkwasser besteht, eine Wasserführung aus einem unbedenklichen Material an, die von der Auslauföffnung her in das Armaturengehäuse eingeführt werden kann und die von der Auslauföffnung bis zu dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche reicht. Sie wird mit ihrem Einsteckende in eine entsprechende Aufnahme eingesteckt. Auf diese Weise ist die Abgabe von Stoffen aus dem Armaturengehäuse in das Trinkwasser verhindert. Dies gilt nicht nur für die Stoffe, die durch die unterschiedlichsten Vorschriften der verschiedenen Länder verboten sind, sondern auch für möglicherweise bei der Bearbeitung entstandene mechanische Bearbeitungsspäne oder dergleichen.
  • Es wird durch die Maßnahmen nach der Erfindung auch möglich, den Grundkörper aus einem beliebigen Material herzustellen, insbesondere aus Materialien, die keine Trinkwasserzulassung haben. Auch das Einstreuen von Lötrückständen ist nicht schädlich, da das Trinkwasser nicht mit dem Gehäuse selbst in Kontakt tritt. Es gibt im Armaturengehäuse dann keine abzudichtenden Stellen, da die Wasserführung in sich abgeschlossen ist und auch vor dem Einbau in das Armaturengehäuse getrennt und mit geringem Aufwand auf Dichtigkeit geprüft werden kann. Bei der Bearbeitung entstehende Späne im Armaturengehäuse sind unproblematisch, da sie nicht auf eine Dichtstelle oder in den Strahlregler gelangen können. Die Wasserführung kann darüber hinaus in vorhandene Standarmaturen ohne Änderung der Form eingesetzt werden.
  • Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Wasserführung ein definiertes relativ kleines Volumen aufweist und nicht die Gefahr besteht, dass ein doch größerer Hohlraum im Armaturengehäuse ständig mit Wasser gefüllt ist.
  • Die Sanitärarmatur weist eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der eingesteckten Wasserführung gegen ein Lockern auf.
  • Diese Verriegelungseinrichtung kann durch die Ventilkartusche selbst gebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das Einsteckende der Wasserführung in eine Öffnung eines Adapterbodens einsteckbar ausgebildet sein. Ein solcher Adapterboden ist in Sanitärarmaturen häufig vorhanden, da ein solcher Adapterboden mit einer Ventilkartusche zusammenwirkt. Es ist daher möglich, den Adapterboden selbst aus einem zulässigen Material herzustellen.
  • Ein spezielles Verriegelungselement kann dann vorgesehen sein, beispielsweise ein Verriegelungsschieber, der nach dem Einsetzen der Wasserführung in das Armaturengehäuse eingeschoben wird.
  • Es kann vorgesehen sein, dass der Verriegelungsschieber seinerseits durch die Ventilkartusche blockiert wird.
  • Der bereits im Anspruch 1 bzw. im Anspruch 2 erwähnte Flansch an dem Auslaufende der als Rohrelement ausgebildeten Wasserführung kann in Weiterbildung derart ausgebildet sein, dass er zwischen der Auslauföffnung des Auslaufs aus der Sanitärarmatur und einem in die Auslauföffnung eingeschraubten Strahlregler festgelegt ist. Die für den Strahlregler vorgesehene Dichtung dichtet damit auch an dieser Stelle die Wasserführung ab.
  • In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Wasserführung im Bereich ihres Einsteckendes eine zum Auslaufende der Wasserführung gerichtete Schulter aufweist. Diese Schulter kann unter anderem auch dazu dienen, nach dem Einschieben der Wasserführung diese weiter zu schieben, um das Einsteckende vollständig in eine dafür vorgesehene Öffnung einzusetzen.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass die Ventilkartusche an der zum Auslaufende hin gerichteten Schulter der Wasserführung angreift. Der Verriegelungsschieber greift vorzugsweise ebenfalls an der bereits erwähnten Schulter an.
  • Um auch bei etwas komplizierteren Formen das Einschieben möglich zu machen, kann erfindungsgemäß in Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Wasserführung mindestens teilweise durch einen Schlauch gebildet ist, wobei natürlich der Schlauch eine gewisse Stabilität aufweisen soll, um das Durchschieben zu ermöglichen.
  • In einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Hohlraum in dem Armaturengehäuse, durch die in die Wasserführung hindurchgeschoben werden soll, Leiteinrichtungen aufweist, um das Einschieben zu erleichtern.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass es sich bei dem Schlauch um einen Wellschlauch handelt, also um einen Kunststoffschlauch aus elastischem Werkstoff mit einer Anzahl ringförmiger Wellungen. Ein solcher Schlauch hat den Vorteil, dass er für unterschiedlich lange Abstände zwischen dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche und dem Auslauf aus der Sanitärarmatur verwendet werden kann. Wellschläuche dieser Art sind bekannt ( DE 1296900 ).
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch eine Sanitärarmatur nach der Erfindung;
  • 2 in vergrößertem Maßstab das Auslaufende der Sanitärarmatur mit einem eingesetzten Strahlregler;
  • 3 eine Darstellung einer Wasserführung;
  • 4 schematisch das Verhältnis von Wasserführung und Adapterboden;
  • 5 eine der 4 entsprechende Darstellung nach Einsetzen eines Verriegelungsschiebers;
  • 6 in vergrößertem Maßstab das Angreifen des Verriegelungsschiebers an einer Schulter der Wasserführung
  • 7 eine der 3 entsprechende Darstellung einer Wasserführung nach einer geänderten Ausführungsform;
  • 8 einen Längsschnitt durch die Wasserführung der 7;
  • 9 eine der 7 entsprechende Darstellung einer nochmals weiteren Ausführungsform einer Wasserführung;
  • 10 einen Schnitt durch die Wasserführung der 9.
  • Die 1 zeigt in einem Schnitt eine Sanitärarmatur mit einem Armaturengehäuse 1. Das Armaturengehäuse enthält eine untere Standfläche 2, mit der die Armatur auf eine horizontale Unterlage aufgesetzt wird. Die Befestigung geschieht mithilfe eines Stehbolzens 3, der in das Armaturengehäuse 1 eingeschraubt ist. Durch eine Öffnung 4 innerhalb der Standfläche 2 führen Leitungsschläuche 5 und eine Betätigungsstange 6 für einen Ablauf aus einem Waschbecken hindurch.
  • In dem Inneren des Armaturengehäuses 1 ist ein Adapterboden 7 angeordnet, der auf einer Schulter des Gehäuses aufruht. Der Adapterboden stellt die Verbindung zwischen den Zuleitungsschläuchen 5, einer Ventilkartusche 8 und einem Auslass 9 aus der Sanitärarmatur her. Oberhalb des Adapterbodens ist ein Aufnahmeraum für die Ventilkartusche 8 gebildet. Auf der Oberseite 10 des Adapterbodens 7 ist die Ventilkartusche 8 angeordnet, die mithilfe eines Ringelements 11 axial gesichert ist. Das Ringelement ist von der an sich offenen Oberseite des Armaturengehäuses 1 eingeschraubt. Aus optischen Gründen ist eine Abdeckung 12 aufgeschraubt, durch deren Öffnung 13 ein Betätigungsschaft 14 für die Ventilkartusche 8 hindurch ragt. An dem Betätigungsschaft 14 ist ein Hebel 15 angebracht, mit dem die Ventilkartusche betätigt wird.
  • An der in 1 rechts dargestellten Vorderseite geht das Armaturengehäuse 1 in den Auslaufkörper 9 über. Am vorderen Ende des Auslaufs 9 ist eine Auslauföffnung vorhanden, in der ein Strahlregler 16 eingeschraubt ist. Aus dem Strahlregler 16 verlässt Wasser bei eingeschalteter Ventilkartusche 8 die Sanitärarmatur.
  • In dem Adapterboden 7 ist eine an den Ausgang aus der Ventilkartusche 8 angeschlossene Bohrung 17 vorhanden, deren Achse zumindest angenähert in den Auslaufkörper 9 gerichtet ist. In das Ende dieser Bohrung 17 ist ein Einsteckende 18 einer Wasserführung 19 eingesteckt, deren dem Einsteckende 18 abgewandtes Ende mithilfe eines Flanschs 20 zwischen einer Stufe des Auslaufkörpers 9 und dem Strahlregler 16 festgelegt ist. Die Wasserführung 19 besteht vollständig aus einem in gesundheitlicher Hinsicht einwandfreiem Material. Wasser, das über die Schläuche 5 und den Adapterboden 7 in die Ventilkartusche 8 und von dieser über den Adapterboden 7 und die Wasserführung 19 zum Strahlregler 16 gelangt, berührt daher an keiner Stelle die Innenseite des Armaturengrundkörpers.
  • Die 2 zeigt in vergrößertem Maßstab das vordere Ende des Auslaufs 9. An einer Schulter 21, die eine Öffnung umgibt, liegt der bereits erwähnte Flansch 20 der Wasserführung 19 an. Auf der der Schulter abgewandten Seite des Flanschs ist eine Dichtung 22 aufgelegt, die von dem Strahlregler 16 gegen den Flansch 20 und die Schulter 21 angepresst wird. Der Strahlregler 16 ist in das Gewinde der Auslauföffnung eingeschraubt.
  • Die 3 zeigt die Wasserführung 19 ohne die Sanitärarmatur. Die Wasserführung 19 enthält das bereits erwähnte Einsteckende 18, bei dem es sich um ein getrenntes Bauteil 23 handelt. Das Einsteckende 18 besteht beispielsweise aus einem lebensmittelfähigen Kunststoff. Dieses Bauteil weist einen breiten Flansch 24 auf, der an beiden axialen Enden jeweils eine Schulter 25, 26 bildet. Der mittlere Teil der Wasserführung ist als Schlauch 27 ausgebildet, wobei dieser Schlauch relativ steif ausgebildet ist. Am anderen Ende ist das den Flansch 20 aufweisende Bauteil 28 in den Schlauch 27 eingesteckt. Auch das Bauteil 28 ist starr, ebenso wie das Bauteil 23.
  • Beim Zusammensetzen der Armatur ist zunächst nur der Adapterboden 7 in dem Armaturengehäuse angeordnet. Dann wird die Wasserführung 19 mit dem Einsteckende 18 voran durch die Auslauföffnung eingeschoben, was aufgrund des Schlauchs möglich ist, der sich dann der Krümmung des Innenraums des Auslaufs 9 anpasst. Sobald das Einsteckende in dem Aufnahmeraum angeordnet und sichtbar ist, kann man mit einem Werkzeug das Einsteckende 18 in die Bohrung 17 von deren freien Ende einschieben. Dieser Zustand ist in den 4 und 5 dargestellt. In 4 ist das Einsteckende 18 noch kurz vor der Ausmündung der Bohrung 17 angeordnet, in 5 ist das Einsteckende 18 jetzt bis zum Anschlag in die Bohrung 17 eingeführt.
  • Anschließend wird in eine Ausnehmung 29 des Adapterbodens 7 ein Verriegelungsschieber 30 eingeschoben. Der Verriegelungsschieber greift an der Schulter 25 des Flanschs 24 an. Der Verriegelungsschieber 30 seinerseits hat auf der dem Mittelpunkt der Oberfläche des Adapterbodens 7 zugewandten Seite eine Stufe 31, die bei eingesetztem Schieber 30 mit der Oberfläche 10 des Adapterbodens 7 fluchtet.
  • Der vergrößerte Schnitt der 6 zeigt das Einsteckende 18 der Wasserführung in seinem vollständig in die Bohrung 17 eingeschobenen Zustand. Der Schieber 30 liegt an der Schulter 25 des Bauteils 23 an. Die Stufe 31 verläuft bündig mit der Oberseite 10 des Adapterbodens 7. Auf der Oberseite 10 des Adapterbodens 7 und damit auch auf der Stufe 31 sitzt die Ventilkartusche 8 auf, die über das Ringelement 11 axial verspannt ist. Dadurch wird eine Festlegung der Wasserführung 19 bewirkt.
  • In 7 und 8 ist eine weitere Ausführungsform einer Wasserführung dargestellt, bei der zwischen den beiden starren Bauteilen 28 und 23 ein Schlauch in Form eines Wellschlauchs 37 eingesetzt ist. Anders ausgedrückt sind die beiden starren Bauteile in die Enden des Wellschlauchs 37 eingeschoben, wie man der 8 entnehmen kann, die einen Schnitt durch die Ausführungsform der 7 darstellt. Bei der Ausführungsform nach 7 und 8 handelt es sich um einen unsymmetrischen Wellschlauch.
  • Bei der Ausführungsform nach 9 und 10 sind die beiden starren Bauteile 23 und 28 in die Enden eines symmetrischen Wellschlauchs 37 eingeschoben.
  • Die Verwendung eines Wellschlauchs hat den Vorteil, dass eine Wasserführung bei sanitären Armaturen mit unterschiedlichem Abstand zwischen dem Aufnahmeraum für die Kartusche und dem Auslauf aus der Armatur verwendet werden kann.

Claims (6)

  1. Sanitärarmatur mit – einem insbesondere metallischen, einen Auslauf (9) mit einer Auslauföffnung aufweisenden Armaturengehäuse (1), – einem in dem Armaturengehäuse (1) angeordneten Aufnahmeraum für eine Ventilkartusche (8), – einem von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung verlaufenden Hohlraum in dem Armaturengehäuse (1), – einer von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung führenden Wasserführung (19), die als Rohrelement mit einem Einsteckende (18) und einem Flansch (20) an dem gegenüberliegenden Ende ausgebildet ist und durch die Auslauföffnung und den Hohlraum hindurch bis in den Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) hinein einsteckbar ist, gekennzeichnet durch – eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der eingesteckten Wasserführung (19) gegen Herausziehen, – wobei die Verriegelungseinrichtung durch die Ventilkartusche (8) gebildet ist oder – wobei das Einsteckende (18) der Wasserführung (19) in eine Öffnung (17) eines Adapterbodens (7) einsteckbar ausgebildet ist und die Verriegelungseinrichtung einen in das Armaturengehäuse (1) einsteckbaren Schieber (30) aufweist, der in eine Ausnehmung (29) des Adapterbodens (7) einsteckbar ist.
  2. Sanitärarmatur mit – einem insbesondere metallischen, einen Auslauf (9) mit einer Auslauföffnung aufweisenden Armaturengehäuse (1), – einem in dem Armaturengehäuse (1) angeordneten Aufnahmeraum für eine Ventilkartusche (8), – einem von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung verlaufenden Hohlraum in dem Armaturengehäuse (1), – einer von dem Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) zu der Auslauföffnung führenden Wasserführung (19), die als Rohrelement mit einem Einsteckende (18) und einem Flansch (20) an dem gegenüberliegenden Ende ausgebildet ist und durch die Auslauföffnung und den Hohlraum hindurch bis in den Aufnahmeraum für die Ventilkartusche (8) hinein einsteckbar ist, gekennzeichnet durch – eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der eingesteckten Wasserführung (19) gegen Herausziehen, – wobei die Verriegelungseinrichtung durch die Ventilkartusche (8) gebildet ist und das Einsteckende (18) der Wasserführung (19) in eine Öffnung (17) eines Adapterbodens (7) einsteckbar ausgebildet ist.
  3. Sanitärarmatur nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Flansch (20) am Ende der Wasserführung (19) zwischen der Auslauföffnung und einem in die Auslauföffnung eingeschraubten Strahlregler (16) festgelegt ist.
  4. Sanitärarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Einsteckende (18) der Wasserführung (19) eine zum Auslaufende der Wasserführung (19) gerichtete Schulter (25) aufweist.
  5. Sanitärarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Wasserführung (19) mindestens teilweise durch einen Schlauch (27) gebildet ist.
  6. Sanitärarmatur nach Anspruch 5, bei der die Wasserführung (19) mindestens teilweise durch einen Wellschlauch (37) gebildet ist.
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