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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Überwachung einer Saugluftströmung einer Verdichtungseinrichtung an einer Spinnmaschine mit einem Streckwerk, von welchem das verstreckte Fasergut über einen mit Unterdruck beaufschlagten und mit Durchbrüchen versehenen Verdichtungsbereich geführt wird, wobei im Abstand und oberhalb des Verdichtungsbereiches ein Luftleitelement in Form eines Umlenkschirmes angebracht ist.
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Aus der Praxis sind Ringspinnmaschinen bekannt, bei welchen im Anschluss an eine Streckwerkseinrichtung das verstreckte Fasergut über eine Verdichtungseinrichtung (auch Kompaktierungseinrichtung genannt) geführt wird, bevor es der eigentlichen Ringspinneinrichtung (mit Ring und Läufer) zugeführt wird. Eine derartige Vorrichtung ist z. B. aus der
DE 44 47 969 B4 zu entnehmen. Dabei wird das Fasergut nach dem Verstreckungsvorgang z. B. über eine perforierte Saugwalze geführt, an deren Innenraum ein Unterdruck angelegt ist. Anstelle der Saugwalze könnte auch ein perforiertes umlaufendes Riemchen verwendet werden. Durch den über die Perforierung erzeugten Luftstrom wird das über eine Verdichtungszone geführte Fasergut (Faserstrang) kompaktiert, bzw. verdichtet. In der Regel ist im Innenraum der Saugwalze ein Saugeinsatz mit einem Saugschlitz angebracht, wobei der Saugschlitz der Perforation der Saugtrommel gegenübersteht und den Bereich der Verdichtungszone, bzw. der Saugzone definiert. Ein solcher Saugeinsatz ist z. B. in der
EP 2 161 356 A1 gezeigt und beschrieben worden. In dieser Veröffentlichung wird außerdem ein visuelles Überwachungssystem für den Unterdruck innerhalb des Saugeinsatzes gezeigt. Dabei ist am Saugeinsatz über einen zusätzlichen Kanal ein verformbares Anzeigeelement vorgesehen, das sich beim Abfall des Unterdruckes innerhalb des Saugeinsatzes verformt.
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In der bereits zitierten
DE 44 47 969 B4 ist oberhalb der Verdichtungszone, bzw. oberhalb der Saugzone ein Luftleitelement (auch Umlenkschirm genannt) angebracht. Durch dieses Luftleitelement wird erreicht, dass der angesaugte Saugluftstrom vor Erreichen des Faserverbandes (Fasergutes) in eine quer zu Förderrichtung des Faserverbandes gerichtete Strömung gelenkt wird um eine gute Bündelung der Fasern zu erzielen.
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Fällt die Saugwirkung aus oder wird diese reduziert, so verschlechtert sich entsprechend die Verdichtungswirkung oder bleibt gänzlich aus, wodurch die Haarigkeit des Garnes zunimmt. Es kann nun vorkommen, dass es im Inneren der Saugeinrichtung, insbesondere im Inneren des Saugeinsatzes, zu einer Verstopfung aufgrund einer Ansammlung von angesaugtem Faserflug und anderem Schmutz kommt. Diese Verstopfung führt zu einer Reduktion oder zu einem Ausbleiben der Saugleistung an der Verdichtungsfläche und somit zu einer Verschlechterung der Garnqualität. Durch die Herausnahme und Reinigung des Saugeinsatzes können solche Verstopfungen relativ schnell und ohne großen Aufwand beseitigt werden.
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Das Problem liegt jedoch darin, dass eine solche Verstopfung bzw. das Ausbleiben des Saugzuges an der Verdichtungsfläche mit dem Auge kaum erkennbar ist. Die Störung wird erst spät, nämlich bei der Feststellung der schlechten Garnqualität erkannt. Deshalb ist die Installation einer Überwachungseinrichtung eine Notwendigkeit.
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Aus der
EP 1 352 999 A2 ist eine Vorrichtung mit einer Verdichtungseinrichtung zu entnehmen, wobei zur Überwachung der Saugluftströmung eine separate, schwenkbare Klappe angebracht ist. Dabei ändert diese Klappe, die einem umlaufenden und perforierten Riemchen gegenübersteht, seine Position, sobald eine Störung der Saugluftströmung auftritt. Diese Positionsänderung kann durch entsprechend angebrachte Taster oder visuell erfasst werden. Mit einer derartigen Klappe ist es zwar möglich eine gezielte Überwachung der Saugluftströmung durchzuführen. Die Anbringung einer solchen Klappe erfordert einen zusätzlichen Platzbedarf, welcher im Bereich der Verdichtungseinrichtung in der Regel nicht vorhanden ist, insbesondere, wenn der Verdichtungsbereich durch ein Luftleitelement abgedeckt ist.
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Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfache und kostengünstige Überwachungseinrichtung für den Saugluftstrom einer Verdichtungseinrichtung vorzuschlagen, welche in bestehende Systeme ohne zusätzlichen Platzbedarf integriert werden kann.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, indem vorgeschlagen wird, dass ein Teilsegment (bzw. ein Teilabschnitt) des Luftleitelementes, welcher der Oberfläche des Verdichtungsbereiches gegenüberliegt, beweglich am Luftleitelement gelagert ist, und dieses Teilsegment mit wenigstens einem Mittel in Verbindung steht, mittels welchem bei einem Abfall der Saugluftströmung des Teilsegmentes von der Oberfläche des Verdichtungsbereiches abgehoben wird und wenigstens ein Anzeigemittel zur optischen Anzeige der abgehobenen Stellung des Teilsegmentes vorgesehen ist. Damit ist es möglich ohne zusätzlichen Platzbedarf und ohne weitere Lagerstellen eine Überwachungseinrichtung in bereits vorhandene Elemente (Luftleitelement) im Verdichtungsbereich zu integrieren.
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Es wird weiterhin vorgeschlagen, dass das Teilsegment um eine, quer zur Förderrichtung des Fasergutes, am Luftleitelement angebrachte Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das, mit dem Teilsegment verbundene Mittel ein Gegengewicht ist, welches auf der, dem Teilsegment gegenüberliegenden Seite der Schwenkachse angeordnet ist. Damit ist es möglich, bei entsprechender Anordnung und Ausbildung des Gegengewichtes, dass das Teilsegment bei einem Abfall der Saugluftströmung durch die Schwerkraft des Gegengewichtes von der Oberfläche des Verdichtungsbereiches abgehoben wird und damit eine optische Anzeige auslöst.
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Vorteilhafterweise besteht das Anzeigemittel aus einer am Gegengewicht angebrachten Signalfläche, welche im störungsfreien Zustand von einem Steg, an welchem das Luftleitelement gehalten wird, abgedeckt wird und im abgehobenen Zustand des Teilsegmentes frei sichtbar wird. Mit eingeschlossen sind auch Lösungen, wobei die Signalfläche durch am Steg befestigte Elemente im störungsfreien Zustand abgedeckt wird.
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Der Ausdruck „frei sichtbar” bedeutet dabei, dass die Signalfläche für die entlang der Spinnmaschine laufende Bedienungsperson sofort erkennbar ist. Damit kann eine schnelle Identifizierung gestörter Spinnstellen ermöglicht werden. Es ist natürlich auch denkbar, dass die „frei sichtbaren Signalflächen” durch eine entlang der Spinnmaschine automatisch geführte Abtastvorrichtung erkannt und registriert werden.
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Um eine gezielte und definierte Luftströmung zum Verdichtungsbereich zu erhalten, wird vorgeschlagen, dass das Teilsegment mit seitlich des Verdichtungsbereiches verlaufenden Öffnungen versehen ist, welche in Öffnungen des Luftleitelementes münden.
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Des Weiteren wird eine andere Ausführungsform vorgeschlagen, wobei das Anzeigemittel aus einer, an einem Steg, an welchem das Luftleitelement gehalten wird, angebrachten Signalfläche besteht, welche im störungsfreien Zustand vom Gegengewicht des Luftleitelementes abgedeckt wird und im abgehobenen Zustand des Teilsegmentes frei sichtbar wird.
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Auch mit dieser vorgeschlagenen Lösung wird eine schnelle Erkennung der gestörten Spinnstelle durch die Bedienungsperson ermöglicht, welche dann die Beseitigung der Störung vornehmen kann.
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Weitere Vorteile der Erfindung werden in nachfolgenden Ausführungsbeispielen näher aufgezeigt und beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer Streckwerkseinrichtung einer Spinnmaschine mit einer Verdichtungseinrichtung und einer erfindungsgemäß ausgebildeten Überwachungseinrichtung;
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2 eine Draufsicht X nach 1;
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3 eine Teilansicht gemäß 1 mit einer weiteren Variante der Signalflächen Anbringung, und
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4 eine Draufsicht Y nach 4
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1 zeigt eine einzige Streckwerkseinrichtung 1 (von einer Vielzahl nebeneinander angeordneten Streckwerksanordnungen) einer nicht gezeigten Spinnmaschine (Ringspinnmaschine), wobei die Streckwerkseinrichtung im vorliegenden Beispiel aus drei Zylinderpaaren besteht. Diese werden gebildet aus einem Eingangszylinderpaar 2, 3 dem ein Mittenzylinderpaar 5, 6 nachgeordnet ist. Die von einer nicht gezeigten Vorgarnspule abgezogene Faserlunte F (Vorgarn) wird der Streckwerkseinrichtung 1 über die Eingangswalzen 2, 3 zugeführt. Die Drehzahl der Mittelwalzen 5, 6 ist leicht erhöht gegenüber der Drehzahl der Eingangswalzen 2, 3, wodurch zwischen diesen Walzenpaaren ein Vorverzug der Faserlunte F erfolgt. Um die Mittelwalzen 5, 6 wird jeweils ein Riemchen 11, 12 geführt, die jeweils um einen nicht näher gezeigten Käfig in ihrer dargestellten Lage gehalten werden. Nach Verlassen der Klemmlinie Z1 zwischen den Mittelwalzen 5, 6 wird die vorverstreckte Faserlunte F mit Unterstützung der Riemchen 11, 12 zum Klemmpunkt Z2 eines Ausgangswalzenpaares 8, 9 überführt. Die Ausgangswalzen 8, 9 weisen eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die Mittelwalzen 5, 6 auf, wobei zwischen den Klemmpunkten Z1 und Z2 ein Hauptverzug der Faserlunte F erfolgt. In der Regel sind die Walzen 3, 6, 9 direkt mit einem nicht näher gezeigten Antrieb verbunden, während die Walzen 2, 5 und 8 unter einer Druckbelastung auf den Walzen 3, 6 bzw. 9 aufliegen und durch diese über Friktion angetrieben werden.
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Die Ausgangswalze
9 ist im vorliegenden Beispiel als eine angetriebene Siebtrommel ausgeführt, welche in ihrem Mittenbereich mit über den gesamten Umfang verlaufenden Perforationen, bzw. Öffnungen O versehen ist, wie insbesondere aus der Draufsicht nach
2 zu entnehmen ist. Wie schematisch dargestellt ist, ist innerhalb der Ausgangswalze
9 ein stationär befestigter Saugeinsatz
18 angebracht, dessen Innenraum über eine schematisch dargestellte Leitung
20 mit einer Unterdruckquelle P verbunden ist. Der Saugeinsatz
18 weist auf der Seite, welche der Innenfläche IF der Ausgangswalze
9 gegenübersteht einen schematisch angedeuteten Saugschlitz S auf, welcher längs eines Verdichtungsbereiches V verläuft, der schematisch in
2 dargestellt ist. Der Verdichtungsbereich V weist hier eine Breite b auf und ist beschränkt durch die Außenfläche AF der Ausgangswalze
9 und eine untere Fläche U eines am Umfang der Ausgangswalze
9 angebrachten Luftleitelementes
16. Genauere Angaben über die Ausbildung und Anordnung eines solchen Saugschlitzes S können z. B. aus der bereits zitierten
EP 2 161 356 A1 entnommen werden.
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Das Luftleitelement 16 liegt im vorliegenden Beispiel mit seinem Eigengewicht über im Randbereicht angebrachte Stege 33 auf der Außenfläche AF der Ausgangswalze 9 auf. Über im Mittenbereich des Luftleitelementes 16 angebrachte Laschen 28 ist das Luftleitelement über Bolzen 29 schwenkbar an Laschen 31 angeordnet, wobei die Laschen 31 an einem Steg 26 befestigt sind. Der Steg 26 ist über ein, an ihm befestigten Halter 24 und einer halbkreisförmigen Klemme 25 auf eine Achse 15 schwenkbar befestigt. Die Achse 15 ist die Drehachse einer Drehungssperr-Gegenwalze 14, die eine Klemmlinie D mit der Ausgangswalze 9 bildet. Dabei bildet die Klemmlinie D einen Drehsperrungsspalt, von welchem das Fasergut in der Förderrichtung FS in Form eines komprimierten Garnes FK unter Drehungserteilung einer nicht gezeigten Ringspinneinrichtung mit Ring und Läufer zugeführt wird und dort auf eine Hülse aufgewickelt wird.
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Auf dem Steg 26 kann auch noch ein weiteres Luftleitelement eines benachbarten Streckwerks befestigt sein, wobei der Steg 26 noch einen zweiten Halter 24 mit Klemme 25 aufweist, über welchen er auf der Achse 15 schwenkbar befestigt ist.
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Wie aus der Ansicht der 1 zu entnehmen, ist das Luftleitelement 16 (in Förderrichtung FR gesehen) mit einem hinteren, beweglich gelagerten Teilsegment 17 (bzw., einem Teilabschnitt des Luftleitelementes) versehen, welches um eine Achse 19 schwenkbeweglich am Luftleitelement 16 befestigt ist. Die Achse 19 ist hierbei fest mit dem Teilsegment 17 verbunden und wird einerseits in einer am Luftleitelement 16 angeordneten teilkreisförmigen Mulde 35 und andererseits über ein ebenfalls am Luftleitelement 16 in dessen Mittenbereich angeordneten halbkreisförmigen Lagerschale 36 gelagert. In Achsrichtung der Achse 10 der Ausgangswalze 9 gesehen, ist jeweils eine Auflage 35 im Bereich beider Enden des Luftleitelementes vorgesehen. Die halbkreisförmige Lagerschale, welche die Achse 19 auf der gegenüberliegende Seite abstützt, ist im Mittenbereich des Luftleitelementes 16 angebracht.
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Wie aus 2 zu entnehmen, ist an einem Ende der Achse 19 ein Gegengewicht 21 befestigt. Die Masse und der Schwerpunkt der Masse des Gegengewichtes 21 ist dabei so gewählt, dass das schwenkbare Teilsegment 17 in die gestrichelt gezeichnete, ausgeschwenkte Lage vom Außenumfang AF der Ausgangswalze 9 abgehoben wird, sofern keine gegensätzliche Kraft auf das Teilsegment 17 einwirkt. Wie aus der 1 zu entnehmen, kann das Gegengewicht 21 soweit verschwenken, bis es auf der Oberfläche des Luftleitelementes 16 aufsteht.
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Auf der oberen Fläche des Gegengewichtes 21 ist ein Signalstreifen 22 angebracht, welcher in ungestörter Betriebstellung des schwenkbaren Teilsegmentes 17 und einem vorgegebenen Unterdruck im Verdichtungsbereich von dem Steg 26 vollständig abgedeckt wird. Der Unterdruck innerhalb des Saugeinsatzes 18 und der daraus resultierende Unterdruck im Verdichtungsbereich V erzeugt eine größere Ansaugkraft auf das schwenkbare Teilsegment 17 als die auf der gegenüberliegenden Seite der Schwenkachse 19 durch das Gegengewicht 21 erzeugten Kraft. Somit verbleibt das schwenkbare Teilsegment 17 im normalen und ungestörten Betriebszustand in Anlage an den Außenumfang AF der Ausgangswalze 9, wie in der 1 gezeigt ist.
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Um eine für den Verdichtungsvorgang gewünschte Luftströmung quer zur Förderrichtung FR des Fasergutes zu erhalten, ist beiderseits des Verdichtungsbereiches V jeweils eine in Förderrichtung FR erstreckende Öffnung S1, S2 vorgesehen. Diese Öffnungen S1, S2 münden in längliche Öffnungen S3, S4 des Luftleitelementes 16, welche ebenfalls über einen bestimmten Bereich beidseitig des Verdichtungsbereiches V angeordnet sind. Damit wird gewährleistet, dass die zugeführte Luftströmung in den Verdichtungsbereich V eine optimale und gezielte Verdichtung des Fasergutes durchführt.
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Bei einem Abfall des Unterdruckes innerhalb des Saugeinsatzes 18 durch eine Störung oder durch Verschmutzungen verringert sich auch die Kraft, welche das schwenkbare Teilsegment 17 in Anlage auf dem Außenumfang AF der Ausgangswalze 9 hält. D. h., sobald diese Anziehungskraft einen bestimmten Wert unterschreitet, wird das Teilsegment 17 um die Achse 19 durch die Schwerkraft des Gegengewichtes 21 in die gestrichelt gezeichnete Lage abgehoben. Bei diesem Schwenkvorgang wird auch das Gegengewicht 21 in die gestrichelt gezeichnete Lage verschwenkt, bis dies, wie bereits beschrieben, auf der Oberfläche des Luftleitelementes 16 aufsteht. In dieser Stellung ist zumindest ein Teilbereich der auf dem Gegengewicht 21 angebrachten Signalfläche 22 für die Bedienungsperson sichtbar, wie durch die Darstellung eines Auges schematisch gezeigt wird. D. h. die Bedienungsperson erkennt sofort anhand der sichtbaren Signalfläche (in der Regel aus hell leuchtender Farbe), dass es bei dieser Spinnstelle, bzw. dieser Streckwerkseinheit zu einem Abfall des Unterdruckes gekommen ist und eine Störung vorliegt. D. h. der Bedienungsperson wird auf einfache und schnelle visuelle Weise eine Störung angezeigt, welche dann beseitigt werden kann. Damit kann die Produktivität der Spinnmaschine auf einfacher Weise aufrechterhalten werden.
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In dem weiteren Ausführungsbeispiel der 3 und 4 wird vorgeschlagen, die Signalfläche 22 auf einer Stirnfläche des Steges 26 anzubringen, welche im normalen Betriebszustand des Teilsegmentes 17 vom Gegengewicht 21 verdeckt wird. In 3 wird die Stellung des Teilsegments 17 mit dem Gegengewicht 21 in einer Stellung gezeigt, in welcher der Unterdruck innerhalb des Saugeinsatzes 18 abgefallen ist und somit eine Störung vorliegt. Wie ebenfalls schematisch durch die Darstellung eines Auges gezeigt, wird dabei die Signalfläche 22 für die Bedienungsperson einsichtig, womit die gestörte Stelle sofort erkannt werden kann. Dies ist auch nochmals in der Draufsicht der 4 schematisch gezeigt. Die übrigen Elemente entsprechen den Elementen, wie sie in 1 und 2 bereits beschrieben worden sind, worauf auf diese hierbei nicht mehr eingegangen wird.
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Mit der vorgeschlagenen Kombination eine Überwachungseinrichtung in das Luftleitsegment zu integrieren, erhält man eine einfache und Platz sparende Ausführungsform, wobei zwei Funktionen (Leitung des Luftstromes und Überwachung des Unterdruckes) in einem Element miteinander kombiniert werden können.
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Im Rahmen der Erfindung sind natürlich auch noch weitere Ausführungsformen denkbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4447969 B4 [0002, 0003]
- EP 2161356 A1 [0002, 0023]
- EP 1352999 A2 [0006]