DE102011011117B4 - Wärmetauscher und Herstellungsverfahren - Google Patents
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Abstract
Wärmetauscher in einem Gehäuse (1) mit zwei stirnseitigen Gehäuseenden (10, 11) und mit einem im Gehäuse angeordneten Wärmetauscherkern (2), der wenigstens an seiner einen Stirnseite (20, 21) einen Anschlusssammler (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscherkern (2) mit seinem Anschlusssammler (3) wesentlich kürzer als das Gehäuse (1) ausgebildet ist und dass ein Rohr (4) im Gehäuse (1) befestigt ist, das an einem Rohrende (40) am Anschlusssammler (3) angeschlossen ist und dessen anderes Rohrende (41) ungefähr bis zu einem stirnseitigen Gehäuseende (10 oder 11) reicht, wobei das eine Rohrende (40) entweder in eine Öffnung des Anschlusssammlers (3) hineinragt oder einen Stutzen des Anschlusssammlers (3) in sich aufnimmt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Wärmetauscher in einem Gehäuse und mit einem im Gehäuse angeordneten Wärmetauscherkern, der wenigstens an seiner einen Stirnseite einen Anschlusssammler aufweist. Außerdem wird ein Herstellungsverfahren für Wärmetauscher angegeben. Normalerweise ist der Wärmetauscherkern, der aus sich (gewöhnlich) abwechselnden Kanälen für die Wärme tauschenden Fluide besteht, so ausgebildet, dass er das Gehäuse soweit als möglich ausfüllt, um einen kompakten Wärmetauscher zur Verfügung zu stellen. An den Enden bzw. an den Stirnseiten des Wärmetauscherkerns befinden sich in der Regel Anschlusssammler oder dergleichen, um ein Fluid in den Wärmetauscherkern ein – bzw. daraus abzuleiten. Beispiele solcher Konstruktionen gehen aus dem
EP 1 816 425 A2 , aus demEP 1 870 656 A2 und aus zahlreichen anderen Referenzen hervor. Das Gehäuse kann aus verformten Blechplatten oder auch als Gussgehäuse zur Verfügung gestellt werden. Der Anschlusssammler kann Teil des Gehäuses sein oder an den Enden desselben angeflanscht sein oder er kann unmittelbar an wenigstens einem Ende des Wärmetauscherkerns angebunden sein. Für diese Patentanmeldung interessieren jene Ausführungen, die den Anschlusssammler an wenigstens einem von zwei gegenüberliegenden Stirnseiten des Wärmetauscherkerns aufweisen, der dort beispielsweise angelötet oder mechanisch angeflanscht wird. - Die
DE 10 312 788 A1 beschreibt einen Abgaswärmetauscher, der trotz erheblicher Länge ein niedriges Schwingungsniveau aufweisen sowie eine ansprechende Wärmetauschleistung besitzen soll. Ferner wird eine geeignete Dichteinrichtung am Anschlusssammler angesprochen, die eine thermisch bedingte Ausdehnung ausgleichen kann. - Die
DE 10 146 258 A1 beschreibt einen Wärmetauscher und eine gehäuseartige Halterung für den Wärmetauscher. Ein die Halterung ermöglichendes Gehäuse ist vorzugsweise einteilig ausgebildet um besonders druckfest zu sein und es besitzt eine Einschuböffnung. Der Wärmetauscherkern weist eine als Verschlussfläche angesprochene Platte auf, die nach dem Einschieben des Kerns die Einschuböffnung randseitig verschließt. - In der
DE 10 2006 042 936 A1 werden für einen Abgaswärmetauscher mehrere Varianten beschrieben und gezeigt, die das bereits angesprochene Ausdehnungsverhalten verbessern sollen. Dieses wird durch verschiedene, eine elastische Verformung zulassende, Dehnungsausgleichselemente erreicht. - Oft kommen – wie erwähnt – Gussgehäuse zum Einsatz. Hohlräume in Gusserzeugnissen werden bekanntlich durch das Einlegen von Kernen in die Gussformen realisiert. Die Kerne werden oft nach dem Abschluss des Gießprozesses entfernt und hinterlassen die gewünschten Hohlräume im Gusserzeugnis. Man spricht von „verlorenen” Kernen. In anderen Fällen verbleiben die Kerne im Erzeugnis, um dieses beispielsweise zu verstärken. Man kann dadurch eine Art Verbundkörper herstellen. Es kommen vielfältige Kernmaterialien zur Anwendung, wie Metalle, auch Metallschäume, Kunststoffe, Silikate, auch Tonmineralien werden verwendet und einige andere mehr.
- Wärmetauscher, die beispielsweise im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen zur Anwendung kommen, müssen natürlich so ausgelegt werden, dass sie die geforderten Leistungsbereiche abdecken können. Die Leistungsbereiche ergeben sich aufgrund der installierten Leistung des Antriebsmotors und gegebenenfalls auch der erforderlichen Hilfsaggregate. Bekanntlich werden innerhalb einer Baureihe, beispielsweise von Kraftfahrzeugen, ebensolche mit unterschiedlicher Antriebsleistung angeboten. Es versteht sich deshalb, dass die benötigten Wärmetauscher, aus technischen und/oder ökonomischen Aspekten heraus, entsprechend anzupassen sind, wobei ihre Herstellung möglichst kostengünstig bleiben soll und wobei zugleich ihre Anpassung mit möglichst geringem Änderungsaufwand passieren muss.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht demzufolge darin, einen Wärmetauscher des oben bezeichneten Typs so auszubilden, dass er mit geringen Kosten für verschiedene Antriebsleistungen bereitgestellt werden kann. Diese Aufgabe soll auch durch entsprechende Herstellungsverfahren für den Wärmetauscher gelöst werden. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung mit einem Wärmetauscher, der die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist. Die Lösung erfolgt auch durch Herstellungsverfahren für solche Wärmetauscher, die die Merkmale der Patentansprüche 9 oder 11 aufweisen. Gemäß einem erfindungsgemäßen Aspekt ist vorgesehen, dass der Wärmetauscherkern wesentlich kürzer als das Gehäuse ausgebildet ist und dass ein Rohr (bzw. ein Hohlkörper) im Gehäuse befestigt ist, das an einem Rohrende am Anschlusssammler angeschlossen ist und dessen anderes stirnseitiges Rohrende etwa bzw. ungefähr bis zum Ende des Gehäuses reicht. Vorzugsweise ist das andere stirnseitige Rohrende kurz vor dem Ende des Gehäuses angeordnet. Bei einer anderen Ausführungsform schließt das andere stirnseitige Rohrende etwa mit dem stirnseitigen Ende des Gehäuses ab. Bei einer weiteren Ausführungsform steht das andere stirnseitige Rohrende geringfügig über das stirnseitige Ende des Gehäuses. All diese Ausführungsformen sollen mit dem Begriff „etwa bzw. ungefähr” erfasst sein. Das Rohr überbrückt sozusagen etwa die Längendifferenz zwischen dem Wärmetauscherkern und dem Gehäuse. Das Rohr hat entweder keine wesentliche Wärmetauscherfunktion oder es kann auch mit einer Wärmetauscherfunktion versehen werden. Durch das Rohr strömt vorzugsweise das bereits abgekühlte Fluid, nachdem es also den Wärmetauscherkern verlassen hat. Kleinere bzw. kürzere Wärmetauscherkerne benötigen längere Rohre zur Überbrückung und etwas längere Wärmetauscherkerne benötigen dementsprechend etwas kürzere Rohre. An der anderen Stirnseite des Wärmetauscherkerns kann der Anschlusssammler, wie einleitend beschrieben wurde, entweder am Gehäuse ausgebildet sein oder er kann sich ebenfalls unmittelbar am Wärmetauscherkern befinden. Mit einer derartigen Gestaltung kann gewährleistet werden, dass die für die höheren Leistungsbereiche vorgesehenen Gehäuse, beispielsweise Gussgehäuse, weiterhin eingesetzt werden können. Daraus resultieren Vorteile für den Hersteller der Wärmetauscher, der kleinere, kostengünstigere Wärmetauscherkerne mit relativ geringem Aufwand montieren kann und auch Vorteile für den Anwender der Wärmetauscher, der beispielsweise die bisherigen Anschlusspositionen weiterhin nutzen kann, das heißt, er muss sein Layout nicht ändern, und er erhält etwas leichtere Wärmetauscher. Das Gehäuse ist bevorzugt ein Gussgehäuse, beispielsweise im Sandguss – oder im Druckgussverfahren hergestellt. Das erwähnte vorzugsweise metallische Rohr (Hohlkörper) wird – ähnlich wie ein Kern – in die Gussform eingesetzt. Dieses Rohr verbleibt nach dem Abschluss des Gießprozesses im Werkstück und ist somit zum Bestandteil des hergestellten Gussgehäuses geworden. Zwischen der Außenseite der Rohrwand und einem im Zuge des Gießprozesses erzeugten integralen Gehäuseteil, wie Innenrippe oder dergleichen, hat sich eine Art Schrumpfsitz ausgebildet, sodass das metallische Rohr ziemlich stabil im Gussgehäuse befestigt ist. Das Rohr wird vorzugsweise an zwei Gehäuseteilen abgestützt. Das eine Gehäuseteil befindet sich in der Nähe des Anschlusssammlers und das andere etwa am stirnseitigen Ende des Gehäuses. Das eine stirnseitige Rohrende steckt in einer Öffnung des Anschlusssammlers. Alternativ kann der Anschlusssammler einen Stutzen aufweisen, der sich ein Stück weit in das Rohrende hinein erstreckt. Da der Anschlusssammler mit wenigstens einer Dichtung versehen ist, kann eine gewisse Rauigkeit der Oberfläche des Rohres hingenommen werden, ohne dass Dichtungsprobleme entstehen. Eine spezielle Bearbeitung der Rohroberfläche ist demnach nicht erforderlich. Ein bevorzugtes erfindungsgemäßes Herstellungsverfahren für die Wärmetauscher ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohr in dem Gehäuse befestigt wird und dass der Wärmetauscherkern mit seinem Anschlusssammler an einem stirnseitigen Rohrende angeschlossen wird. Ein alternatives erfindungsgemäßes Herstellungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass zunächst eine Baueinheit aus dem Wärmetauscherkern und einem am Anschlusssammler befestigten Rohr bereitgestellt wird, deren Länge ungefähr der Gehäuselänge entspricht und dass die Baueinheit in das Gehäuse geschoben und befestigt wird. Das Rohr kann beispielsweise am Anschlusssammler angeschweißt werden.
- Weitere Merkmale befinden sich in den beigefügten abhängigen Patentansprüchen.
- Die Erfindung wird nunmehr in Ausführungsbeispielen beschrieben, wozu auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird.
- Die
1 zeigt eine Seitenansicht des Wärmetauschers. - Die
2 zeigt eine Draufsicht des Wärmetauschers. - Die
3 zeigt einen Längsschnitt durch das Gehäuse des Wärmetauschers mit einem im Inneren befestigten Rohrstück. - Die
4 zeigt den in der1 eingezeichneten senkrecht zur Zeichnungsebene laufenden Längsschnitt durch den Wärmetauscher. - Die
5 zeigt einen parallel zur Zeichnungsebene laufenden Längsschnitt durch den Wärmetauscher. - Die
6 zeigt den in5 eingezeichneten Querschnitt D-D. - Die
7 zeigt den in5 eingezeichneten Querschnitt E-E. - Die
8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Baueinheit aus einem Wärmetauscherkern und einem Rohr. - Die
9 zeigt die in das Gehäuse eingebaute Baueinheit gemäß8 . - Das Gehäuse des Wärmetauschers besteht aus Aluminiumguss und der Wärmetauscherkern sowie dessen Anschlusssammler sind vorzugsweise aus Edelstahl hergestellt worden. Auch das Rohr könnte aus Edelstahl sein, aber auch beispielsweise aus Keramik oder aus besonders beschichtetem Aluminium, weil es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um einen Abgasrückführungswärmetauscher handelt, der im nicht gezeigten Motorraum eines schweren Kraftfahrzeuges angeordnet ist. Die gesamte Länge des Wärmetauschers beträgt etwa 1,0 m. Die
3 zeigt das an beiden Enden10 und11 offene Gussgehäuse1 nach dem Abschluss des ersten Verfahrensschrittes, also nachdem das Rohr4 im Gussgehäuse befestigt worden ist. Die dazu erforderliche Gussform wurde nicht gezeichnet, denn sie ergibt sich für den Fachmann aus der Darstellung des Gehäuses1 . In die nicht gezeigte Gussform wird das Rohr4 eingelegt. Das Rohr4 erstreckt sich etwa auf geradem Weg koaxial im Gehäuse1 . Prinzipiell könnte es sich auch um ein aus umgeformten Blechplatten hergestelltes Gehäuse1 handeln, in welches das Rohr4 eingebaut und befestigt wird. In den dargestellten Ausführungsbeispielen beträgt die Länge l des Rohres4 etwa 30% der Länge des Gehäuses1 . Demnach sind etwa 70% der Gehäuselänge für den Wärmetauscherkern2 gedacht. Ein sinnvolles Längenverhältnis liegt zwischen etwa 50 bis 90%. Also Rohrlängen l von über 50% der Gehäuselänge scheinen nicht attraktiv zu sein. Das Rohr4 ist kurz vor dem „inneren” Rohrende40 sowie am „äußeren” Rohrende41 jeweils mit einem Schrumpfsitz43 an nach innen ragenden Gehäuseteilen12 (Innenrippen, Querwand oder dergleichen) befestigt worden. Kürzere Rohre4 benötigen lediglich eine einzige Lagerung bzw. Befestigung. Am äußeren Rohrende41 wurde eine Sicke44 ausgebildet, um den Sitz zu verbessern. Die Schrumpfsitze43 stellen sich im Zuge des Gießprozesses ein, in dem die gießfähige Aluminiumlegierung sich im Bereich des Gehäuseteils12 um den Umfang des Rohres4 ausbreitet und in intimen Kontakt mit dem Rohr4 kommt. Beim folgenden Abkühlen der Schmelze werden die Schrumpfsitze43 ausgebildet. In nicht gezeigten Ausführungen handelt es sich bei den nach innen ragenden, integralen Gehäuseteilen12 um einzelne speichenartige Vorsprünge, sodass nicht der gesamte Umfang des Rohres4 umgossen wird, sondern lediglich lokale Abstützungen des Rohres4 an den einzelnen Speichen erzeugt werden. Parallel zum ersten Verfahrensschritt wird der Wärmetauscherkern2 hergestellt, der in den4 bis6 erkennbar ist. Der Wärmetauscherkern2 besitzt, wie aus den5 und6 sichtbar ist, mehrere (vier wurden gezeichnet) gestapelte Flachrohre23 , die im gezeigten Fall Inneneinsätze25 aufweisen. Zwischen den Flachrohren23 wurden Turbulenzbleche24 angeordnet. An der einen Stirnseite20 des Wärmetauscherkerns2 wird ein Anschlusssammler3 angesetzt. An der anderen Stirnseite21 wird ein Rohrboden27 an den Enden der Flachrohre23 befestigt. Der Wärmetauscherkern2 einschließlich Rohrboden27 und Anschlusssammler3 sollen im gezeigten Ausführungsbeispiel in einem Lötprozess zu einer Einheit verbunden werden. Deshalb wurden bekannte und nicht abgebildete vorbereitende Maßnahmen ergriffen, die es ermöglichen, ein qualitätsgerechtes Lötprodukt zu erzeugen. Im Anschluss daran, muss der Wärmetauscherkern2 mit seinem Anschlusssammler3 von einer offenen Seite her (Ende10 ) in das Gehäuse1 geschoben werden. Dazu wird zunächst ein Dichtring30 (4 ) in der Öffnung des Anschlusssammlers3 befestigt. Danach erfolgt das erwähnte Einschieben, wobei schließlich der Anschlusssammler3 mit seiner Öffnung auf das Rohrende40 geschoben wird. Der Rohrboden27 wird am Ende10 des Gehäuses1 befestigt. Zwischen dem Rohrbodenrand und dem Ende10 befindet sich gewöhnlich eine Dichtung. Ferner wurde dort ein Abgas-Sammelkasten13 angeschlossen. Es wurde auch eine einfache aber wirksame Maßnahme ergriffen, um den Wärmetauscherkern2 möglichst gut geschützt gegen Schwingungen und Vibrationen im Gehäuse1 unterzubringen, die in den5 und6 sichtbar ist. Die Maßnahme besteht darin, dass der obere und der untere Spalt zwischen der Gehäusewand und dem Wärmetauscherkern2 mit wenigstens einem zusätzlichen Turbulenzblech24a versehen wurden. Es befinden sich also mindestens zwei aufeinander liegende Turbulenzbleche24a in den erwähnten Spalten. Bei den zusätzlichen Turbulenzblechen24a kann es sich um mit den zwischen den Flachrohren23 angeordneten Turbulenzblechen24 identischen Turbulenzbleche24a handeln. Deshalb ist diese Maßnahme nahezu kostenneutral. Die zusätzlichen Turbulenzbleche24a bewirken neben der Verbesserung des Wärmetausches eine verbesserte elastische Abstützung des Wärmetauscherkerns2 im Gehäuse1 . Aus der5 ist ersichtlich, dass ferner Federelemente26 in den erwähnten Spalten vorhanden sind, die etwa auf der halben Länge L des Wärmetauscherkerns2 sitzen und die ebenfalls der Vibrationsdämpfung dienen. Ferner ermöglichen die zusätzlichen Turbulenzbleche24a , dass die Spalthöhen etwas größer gewählt werden können und somit das Einschieben des Wärmetauscherkerns2 erleichtern, was wegen der relativ großen Länge des Wärmetauschers erwähnt werden muss. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel strömen das Abgas und ein flüssiges Kühlmittel im Gleichstrom durch den Wärmetauscher. In der
4 wurden entsprechende Pfeile eingezeichnet. Die Blockpfeile zeigen das durch die Flachrohre23 strömende Abgas und die fett gezeichneten Pfeile zeigen den Strom des Kühlmittels an. Das Abgas kommt über den Eintritt5 und strömt zum Austritt6 , am gegenüberliegenden Ende des Wärmetauschers. Das Kühlmittel strömt über insgesamt sechs Eintritte7 in das Gehäuse1 ein, durchströmt die mit den Turbulenzblechen24 ,24a belegten Zwischenräume zwischen den Flachrohren23 und strömt über einen einzigen gemeinsamen Austritt8 aus dem Wärmetauscher aus. Die sechs Eintritte7 sind in etwa äquidistanten Abständen entlang einer Längsseite des Gehäuses1 angeordnet. (1 bis4 ) Im gezeigten Fall erfolgt auch entlang des Rohres4 ein Wärmeaustausch zwischen dem Abgas und dem Kühlmittel. Das Abgas strömt in allen Fällen durch den inneren Kanal42 des Rohres4 . Gemäß7 sind zwei andere Kanäle70 – einer links und der andere rechts neben dem Rohr4 – in der nach innen ragenden Gehäusequerwand12 vorgesehen, durch die das Kühlmittel zum Austritt8 strömen kann und dabei in Kontakt mit dem Rohr4 ist. Prinzipiell spricht nichts dagegen, im Inneren des Rohres4 bzw. im Kanal42 einen Turbulator anzuordnen. In einem nicht gezeigten alternativen Fall kann sich der Austritt8 dicht am Ende des Wärmetauscherkerns2 befinden, sodass im Rohr4 kein wesentlicher Wärmeaustausch vorgenommen wird. - Die
8 und9 dienen der Erläuterung eines alternativen Herstellungsverfahrens für Wärmetauscher, das vorzugsweise für etwas kürzere Wärmetauscher und für bestimmte Längenverhältnisse des Wärmetauscherkerns2 und des Rohres4 sowie in Abhängigkeit von wirtschaftlichen Aspekten vorteilhaft sein kann. Es wird zunächst eine Baueinheit aus dem Wärmetauscherkern2 und dem Rohr4 geschaffen. Das Rohr4 kann beispielsweise am Anschlusssammler3 angeschweißt (Schweißnaht45 ) werden. Anschließend wird die gesamte Baueinheit in das Gehäuse1 geschoben. Die Baueinheit wird am äußeren Rohrende41 und am Rohrboden27 im Gehäuse1 befestigt.
Claims (11)
- Wärmetauscher in einem Gehäuse (
1 ) mit zwei stirnseitigen Gehäuseenden (10 ,11 ) und mit einem im Gehäuse angeordneten Wärmetauscherkern (2 ), der wenigstens an seiner einen Stirnseite (20 ,21 ) einen Anschlusssammler (3 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscherkern (2 ) mit seinem Anschlusssammler (3 ) wesentlich kürzer als das Gehäuse (1 ) ausgebildet ist und dass ein Rohr (4 ) im Gehäuse (1 ) befestigt ist, das an einem Rohrende (40 ) am Anschlusssammler (3 ) angeschlossen ist und dessen anderes Rohrende (41 ) ungefähr bis zu einem stirnseitigen Gehäuseende (10 oder11 ) reicht, wobei das eine Rohrende (40 ) entweder in eine Öffnung des Anschlusssammlers (3 ) hineinragt oder einen Stutzen des Anschlusssammlers (3 ) in sich aufnimmt. - Wärmetauscher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (
4 ) als Schrumpfsitz (43 ) mit nach innen ragenden Gehäuseteilen (12 ) fest verbunden ist. - Wärmetauscher nach mindestens einem der Ansprüche 1–2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtung (
30 ) zwischen der Öffnung des Anschlusssammlers (3 ) und dem Rohr (4 ) angeordnet ist. - Wärmetauscher nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) ein Gussgehäuse ist und an beiden gegenüberliegenden Gehäuseenden (10 ,11 ) offen ist, wobei das Rohr (4 ) ein gerades Rohr ist, das sich koaxial in dem etwa rohrförmigen Gussgehäuse (1 ) erstreckt. - Wärmetauscher nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Rohrende (
41 ) oder das eine Ende (10 ) des Gehäuses (1 ) an eine Abgasrückführleitung für gekühltes Abgas oder an eine Luftleitung für komprimierte gekühlte Ladeluft angeschlossen ist. - Wärmetauscher nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L) des Wärmetauscherkerns (
2 ) einschließlich des Anschlusssammlers (3 ) 50% bis 90% der Länge des Gehäuses (1 ) entspricht. - Wärmetauscher nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Rohres (
4 ) wenigstens ein Kanal (42 ) im Rohr (4 ) für das eine Fluid ausgebildet und wenigstens ein anderer Kanal (70 ) zwischen dem Rohr (4 ) und der Gehäusewand für das andere Fluid vorhanden ist. - Wärmetauscher nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Rohres (
4 ) keine Wärmetauscherfunktion vorhanden ist. - Herstellungsverfahren für Wärmetauscher gemäß mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1–8, bei dem ein Wärmetauscherkern (
2 ) mit einem an wenigstens einer Stirnseite angeordneten Anschlusssammler (3 ) in ein Gehäuse (1 ) geschoben und befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rohr (4 ) in dem Gehäuse (1 ) befestigt wird und dass der Wärmetauscherkern (2 ) mit seinem Anschlusssammler (3 ) an einem Ende des Rohres (4 ) angeschlossen wird. - Herstellungsverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
1 ) als Gussgehäuse hergestellt wird, wobei das Rohr (4 ) in eine Gussform eingelegt und im Zuge des gießtechnischen Prozesses an inneren, integralen Gehäuseteilen (12 ) befestigt wird. - Herstellungsverfahren für Wärmetauscher gemäß mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1–8, bei dem ein Wärmetauscherkern (
2 ) mit einem an wenigstens einer Stirnseite angeordneten Anschlusssammler (3 ) in ein Gehäuse (1 ) geschoben und befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst eine Baueinheit aus dem Wärmetauscherkern (2 ) und einem am Anschlusssammler (3 ) befestigten Rohr (4 ) bereitgestellt wird, deren Länge ungefähr der Gehäuselänge entspricht und dass die Baueinheit in das Gehäuse (1 ) geschoben und befestigt wird.
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- 2011-02-12 DE DE102011011117.4A patent/DE102011011117B4/de not_active Expired - Fee Related
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