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Die vorliegende Erfindung betrifft funktionelle Tinten, Filmmaterialien und Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportionen, welche entsprechende funktionelle Tinten aufweisen, sowie ein Verfahren zur Herstellung der Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportionen.
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In den letzten Jahren hat sich das Waschverhalten der Verbraucher dahingehend geändert, dass immer mehr Textilwäschen bei Waschtemperaturen unterhalb von 40°C durchgeführt werden. Dies ist einmal darauf zurück zu führen, dass viele moderne Textilien temperaturempfindlich sind und deshalb nur bei geringen Waschtemperaturen gewaschen werden können, um Form und Farbe der Textilien nicht zu beeinträchtigen. Zum anderen waschen moderne Waschmittel bereits bei geringen Waschtemperaturen, beispielsweise bei 30°C oder darunter, so gut, dass höhere Waschtemperaturen in der Regel nicht mehr erforderlich sind, um Textilien von Schmutz und Flecken zu befreien, also optisch zu säubern. Außerdem sind viele Verbraucher bestrebt, Energie zu sparen und verzichten daher auf Waschgänge bei erhöhten Waschtemperaturen wie beispielsweise bei 60°C.
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Als Folge der verringerten Waschtemperatur erhöht sich jedoch das Risiko, dass nicht mehr alle Keime in der Wäsche abgetötet werden. Dies führt üblicherweise zwar nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, jedoch können bestimmte Personen, z. B. mit geschwächter Immunabwehr, beispielsweise als Folge von Erkrankungen, gegebenenfalls empfindlicher auf eine Keimbelastung reagieren. Weiterhin können Fehlgerüche nicht hinreichend entfernt werden. Hinzu kommt außerdem, dass immer mehr Menschen ein stark erhöhtes Hygienebedürfnis aufweisen und gezielt nach Produkten – Reinigungsmitteln für weiche wie für harte Oberflächen – verlangen, die eine erhöhte Hygiene ermöglichen.
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Es ist bekannt, dass Silber bzw. Silberionen eine blockierende Wirkung auf Thiol-Enzyme in Mikroorganismen ausüben und so eine hohe bakterizide und fungizide Wirkung besitzen. Darüber hinaus wirkt Silber/wirken Silberverbindungen keimtötend. Auf diese Weise können auch Schlechtgerüche durch Silberverbindungen wirkungsvoll bekämpft werden. Als nachteilig haben sich jedoch bekannte Wechselwirkungen zwischen Silberverbindungen und anderen üblicherweise in festen oder flüssigen Wasch- oder Reinigungsmitteln, insbesondere Textilwaschmitteln und (maschinellen) Geschirrspülmitteln eingesetzten Inhaltsstoffen wie Parfüm oder Enzym erwiesen, wobei die Leistung dieser Inhaltsstoffe teilweise oder sogar vollständig verloren geht.
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Ebenso erfreuen sich in jüngerer Zeit sogenannte Einmalportionen wie Tabletten oder Beutel zunehmender Beliebtheit bei den Verbrauchern. Vor allem Beutel weisen nicht nur den Vorteil auf, dass der Verbraucher keine Abmessung des Wasch- oder Reinigungsmittels eigenhändig vornehmen muss, der Verbraucher vermeidet durch das Beutelmaterial auch den Hautkontakt mit dem Wasch- oder Reinigungsmittel. Insbesondere wasserlösliche Beutel gewinnen sowohl bei Textilwaschmitteln als auch bei Geschirrspülmitteln an Bedeutung. Die Verfahren zur Herstellung solcher Beutel, gegebenenfalls auch mit mehreren Kammern sind aus dem Stand der Technik bekannt.
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Aus dem Stand der Technik sind auch bedruckte Beutel und bedruckbare Beutelmaterialien bekannt. Das direkte, in-line Bedrucken von wasserlöslichen Filmmaterialien wird bereits in der
US-Patentschrift US 5,666,785 (Chris-Craft Industrial Products) beschrieben.
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Auch die internationale Patentanmeldung
WO 2007/034471 A1 beschreibt wasserlösliche bedruckbare Filmmaterialien, die als Additive Inhaltsstoffe von Wasch- oder Reinigungsmitteln enthalten können. Derartige wasserlösliche Detergensfilme lassen sich durch Bereitstellen des wasserlöslichen Filmträgers und Bedrucken des Filmträgers mittels Tintenstrahldrucken herstellen. Das Bedrucken des wasserlöslichen Filmträgers mit Tinten, denen funktionelle Inhaltsstoffe der entsprechenden Produktkategorie beigemischt sind, im Weiteren funktionelle Tinten genannt, wird durch diese Offenbarung nicht nahe gelegt.
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Aus der internationalen Patentanmeldung
WO 2010/135238 gehen Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportionen aus wasserlöslichen Beuteln hervor, welche mindestens teilweise aus Filmmaterialien hergestellt worden sind, die mittels Flexographie mit einem druckbaren Material bedruckt wurden. Dabei kann das druckbare Material funktionelles Material wie Bleiche, Bleichaktivatoren, Parfüm-Mikrokapseln, Perlglanzmittel, Färbemittel oder Weißmacher einschließlich Photobleiche enthalten. Der Zweck dieser funktionalen Materialien ist die Erhöhung der Waschkraft oder die Bereitstellung eines zusätzlichen visuellen Effekts. Das bevorzugte druckbare Material ist eine Tinte.
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Die Aufgabe der Erfindung bestand darin, Hilfsmittel und entsprechende fertige Mittel bereitzustellen, welche es erlauben bakterizide und/oder fungizide Inhaltsstoffe für einen Wasch- oder Reinigungsprozess zur Verfügung zu stellen, ohne dass die oben erwähnten negativen Wechselwirkungen mit anderen üblichen Inhaltsstoffen von Wasch- oder Reinigungsmitteln auftreten.
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Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend in einer ersten Ausführungsform eine funktionelle, vorzugsweise wasserlösliche Tinte, welche als funktionellen Bestandteil mindestens einen bakteriziden und/oder fungiziden Wirkstoff umfasst.
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Dabei wird in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine funktionelle Tinte bereitgestellt, welche als bakteriziden und/oder fungiziden Bestandteil Silber oder Silberverbindungen, also Silber in den Oxidationsstufen 0 und/oder 1 und/oder 2 und/oder Mischungen dieser Oxidationsstufen enthalten. Wird das Silber in elementarer Form eingesetzt, so weist es vorzugsweise Partikelgrößen von 0,1 bis 100 μm auf. Noch feinere Partikelgrößen des Silbers lassen sich durch Einsatz des elementaren Silbers in kolloidaler Form erreichen, wobei das Silber Partikelgrößen von 0,001 bis 0,1 μm aufweist. Es ist bevorzugt, dass die funktionelle Tinte eine Silberverbindung enthält und diese Silberverbindung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Silberchlorid, Silberacetat, Silbercitrat, Silberdiaminchlorid-Komplex, Silbercyclodextrin-Komplex, Silberdicyanokalium-Komplex, Silberphthalimid, Silberphenylcyanamid, Silber(ethylenthioharnstoff)-Komplex, Silberimidazolat, Übergangsmetall-NHC-Calix[4]aren-Komplexe, Silber-Kronenether, Silbernitrat, Silberlaktat und Mischungen daraus. Die Silberverbindungen können der Tinte in fester Form oder in Form von Lösungen, Suspensionen oder Dispersionen zugesetzt werden. Als Lösungsmittel können beispielsweise Wasser, Alkohole wie Ethanol oder Isopropanol, Propylenglykole, Ketone wie Aceton oder Ethylmethylketon sowie Fette und Wachse in unterschiedlichen Verhältnissen und Anteilen zum Einsatz kommen. In einer bevorzugten Ausführungsform können die Silberverbindungen vor dem Einbringen in die Tinte auf einen festen Träger aufgebracht worden sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Trägermaterial aus Titan-, Magnesium-, Aluminium-, Silicium-, Cer-, Zirkonium-, Hafnium-, Niob- und Tantaloxiden, Calcium- und Bariumoxid, Kreide, natürliche gemahlenen oder gefällten Calciumcarbonaten, Calcium-Magnesium-Carbonaten, Silicaten, Schichtsilikaten, Zeolithen, Tonen oder Bentoniten, Calciumhydroxyapatit und Bariumsulfat ausgewählt. Es umfasst insbesondere Titandioxid. Das am meisten bevorzugte Trägermaterial ist Titandioxid, vorzugsweise in einer oder mehreren der kristallinen Formen Anatas, Rutil oder Brookit.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen funktionellen Tinten Silberchlorid, Silbernitrat, Silbercitrat und/oder Silberlaktat, insbesondere auf einem der oben genannten Träger, vorteilhafterweise auf Titandioxid. Wenn der Trägerstoff eine mittlere Teilchengröße von kleiner als 30 μm, insbesondere im Bereich 0,01 bis 15 μm aufweist, so handelt es sich um eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Geträgerte Silberverbindungen können z. B. in der in
EP 251 783 A1 , auf welche Schrift hiermit Bezug genommen wird, beschriebenen Weise hergestellt werden und sind auch als Handelsprodukte unter der Bezeichnung JMAC ex Clariant verfügbar. Die geträgerten Silberverbindungen sind beispielsweise durch Bildung einer Aufschlämmung des Trägerstoffes in einer wässrigen Lösung eines Salzes oder einer anderen löslichen Silberverbindung und Umsetzung mit einer Verbindung, die das Anion der gewünschten antimikrobiellen Verbindung enthält, erhältlich. Beispielsweise kann Titandioxid in einer wässerigen Silbernitrat-Lösung aufgeschlämmt werden. Geeignete kommerzielle Produkte sind vor allem das als Dispersion vorliegende JMAC LP 10 und die beiden festen Produkte JMAC S 10 und JMAC Composite PG, wobei letzteres wegen der hohen Konzentration von Silberchlorid in dem Produkt besonders bevorzugt ist.
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Tinte besteht meist aus einer Lösung oder Dispersion von Farbstoffen in Wasser oder anderen Lösungsmitteln, welche gegebenenfalls Bindemittel enthalten. Als Farbstoffe kann die Tinte zusätzlich zu Silber und den Silberverbindungen alle weiteren für die Herstellung von insbesondere wasserlöslichen und druckbaren Tinten aus dem Stand der Technik bekannten Farbstoffe enthalten. Im Prinzip sind hierfür alle für druckbare Tinten bekannten Farbstoffe und Pigmente geeignet. Leuchttinten und Geltinten sind besonders bevorzugt. Es ist besonders vorteilhaft, insbesondere im Hinblick auf das erfindungsgemäß enthaltene Silber bzw. die erfindungsgemäß enthaltenen Silberverbindungen, wenn die Tinte einen silbrigen Glanz vermittelt. Dieser silbrige Glanz scheint am ehesten geeignet zu sein, dem Verbraucher die Hygienewirkung der Tinte visuell begreifbar zu machen. Die druckbare Tinte kann eine wasser-ähnliche Konsistenz mit niedriger Viskosität, aber auch höhere Viskositäten bis hin zu pastenähnlichen Konsistenzen aufweisen. Die Viskosität kann in Abhängigkeit von der angewandten Drucktechnik und den technischen Voraussetzungen der Druckgeräte entsprechend eingestellt werden. So müssen Tinten für Tintenstrahldrucker beispielsweise besondere Eigenschaften aufweisen: Sie dürfen nicht im Druckkopf eintrocknen, sollen jedoch auf dem bedruckten Material schnell abtrocknen. Die Fließeigenschaften sind an enge Grenzen gebunden, da möglichst kleine Tröpfchen gestrahlt werden sollen, um ein sauberes Druckbild zu geben.
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Als Bindemittel kommen insbesondere wasserlösliche oder wasserdispergierbare Polymere in Betracht. Hierbei sind vor allem Polyvinylpyrrolidone, aber auch Cellulosederivate, Poly-2-ethyloxazoline (Aquazol®) mit Molekulargewichten beispielsweise bis 500 g/mol oder auch Copolymere auf Basis von Dimethylaminopropylmethacrylamid, DMAPMA (ViviPrintTM) zu nennen. Die aufgeführte Liste der möglichen Bindemittel ist lediglich als beispielhaft und nicht als abschließend zu betrachten.
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Die eingesetzten Mengen und Verhältnisse der einzelnen Inhaltsstoffe der erfindungsgemäßen funktionellen Tinte können in einem breiten Rahmen variieren und sind sowohl vom Anwendungszweck als auch wie oben bereits gesagt von der anzuwendenen Drucktechnik abhängig.
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Die funktionellen Tinten können auch weitere optionale Inhaltsstoffe enthalten. Hierzu zählen insbesondere Wasch- oder Reinigungsmittelbestandteile, denen eine Booster-Wirkung zugesprochen wird und welche auch nur in geringen Mengen schon ihre Wirkung entfalten. Allerdings sollten diese optionalen Inhaltsstoffe nicht zu negativen Wechselwirkungen mit dem bakteriziden und/oder fungiziden Wirkstoff der funktionellen Tinte neigen. Parfüm, Parfüm-Mikrokapseln oder Enzyme sind daher nicht als geeignete weitere optionale Inhaltsstoffe der funktionellen Tinte anzusehen.
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Besonders bevorzugt ist das Vorhandensein von Weißmachern oder Photokatalysatoren. Ein insbesondere bevorzugter Inhaltsstoff der funktionellen Tinten ist Titandioxid. Hierbei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Silber bzw. die Silberverbindung vor dem Einbringen in die Tinte auf Titandioxid als Träger aufgebracht wurde. Es wird auf die obige Erläuterung zu geträgerten Silberverbindungen verwiesen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die funktionelle Tinte neben mindestens einem der genannten Lösungsmittel, umfassend vorzugsweise Wasser und/oder einen Alkohol und/oder Aceton, 1 bis 50 Gew.-% eines Silbersalzes wie Silberchlorid, Silbernitrat, Silbercitrat oder Silberlaktat und/oder ein geträgertes Silbersalz, insbesondere auf Titandioxid geträgertes Silbersalz, sowie 1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 25 Gew.-% eines Bindemittels in Form eines wasserlöslichen oder in Wasser dispergierbaren Polymers auf.
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Die erfindungsgemäßen Tinten können nach allen bekannten Verfahren hergestellt werden. Insbesondere wird das einfache Vermischen und Homogenisieren der einzelnen Bestandteile der Tinte vorgeschlagen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein wasserlösliches Filmmaterial, welches mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt ist. Vorzugsweise sind derartige wasserlösliche Filmmaterialien zur Herstellung von bedruckten Beuteln, die insbesondere mit Wasch- oder Reinigungsmitteln zu befüllen sind, geeignet. Bedruckbare Filmmaterialien, insbesondere auch für Ein- und Mehrkammerbeutel, sowohl für Textilwaschmittel als auch für Reinigungsmittel wie beispielsweise Geschirrspülmittel, sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt. Verwiesen wird an dieser Stelle lediglich beispielsweise auf die Beschreibungen aus den bereits oben zitierten Patentanmeldungen
WO 2007/034471 und
WO 2010/135238 . Das Bedrucken der Filmmaterialien mit den funktionellen Tinten kann nach jedem aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren erfolgen. Auch hier wird beispielsweise auf die in den bereits oben genannten Patenten und Patentanmeldungen beschriebenen Verfahren verwiesen. Das erfindungsgemäße Filmmaterial kann von einer Seite oder von beiden Seiten bedruckt sein, wobei mindestens auf einer Seite des Filmmaterials eine erfindungsgemäße funktionelle Tinte zum Einsatz kommt. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das wasserlösliche Filmmaterial aber nur von einer Seite und zwar mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Folie bedruckt.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportion, die einen wasserlöslichen Beutel sowie ein darin enthaltenes festes und/oder flüssiges Wasch- oder Reinigungsmittel oder Komponenten hiervon umfasst, wobei mindestens ein Teil des Beutels mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt oder gestempelt ist oder alternativ hierzu mit einem erfindungsgemäßen wasserlöslichen und bedruckten Filmmaterial behandelt ist oder alternativ hierzu aus einem erfindungsgemäßen wasserlöslichen und bedruckten Filmmaterial besteht.
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Auch jedwede mögliche Kombination von zwei dieser drei Alternativen oder der drei Alternativen sind möglich.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht also vor, dass eine erfindungsgemäße Einmalportion aus einem nach üblichen Verfahren hergestellten und befüllten Beutel besteht, wobei der Beutel vorzugsweise aus mindestens zwei separaten Folien gebildet wird. Die Herstellung dieser Einmalportionsbeutel kann insbesondere nach bekannten Thermoform- und/oder Vakuumformverfahren erfolgen. Für den Fall, dass Einmalportionsmehrkammerbeutel bereitgestellt werden sollen, werden diese Beutel vorzugsweise aus mehr als zwei, nämlich mit (n + 1) separaten Folien hergestellt, wobei n die Anzahl der Kammern angibt. Ein besonderer Vorteil wird darin gesehen, dass die erfindungsgemäßen Beutel nicht vollständig bedruckt sein müssen, sondern dass es vielmehr möglich ist, Beutel mit Ornamenten, Schriftzügen, Logos oder Kombinationen hiervon bereitzustellen. Der Fachmann ist vollständig frei in der gestalterischen Ausführung der erfindungsgemäßen Einmalportionsbeutel.
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Im Prinzip kann jede der zur Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel benutzen Folien als bedrucktes Filmmaterial zum Einsatz kommen, wobei mindestens eine dieser Folien ein erfindungsgemäß bedrucktes Filmmaterial darstellt. Vorteilhafterweise sind jedoch die Folien und insbesondere nur die Folien bedruckt, welche die Außenwände des Beutels darstellen. Die Folien können ganz oder teilweise, einseitig oder zweiseitig bedruckt sein. Insbesondere ist es bei Einkammerbeuteln aus zwei separaten Folien bevorzugt, dass eine dieser Folien ein erfindungsgemäßes Filmmaterial ist, welches auf der Außenseite mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt ist. Bei Mehrkammerbeuteln können auch mehrere separate Folien bedruckt sein, wobei mindestens eine separate Folie aus einem erfindungsgemäßen Filmmaterial besteht, welches mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt ist. Vor allem ist es bei Mehrkammerbeuteln auch vorstellbar, dass die mehrere bis alle die Außenseiten des Mehrkammerbeutels bildenden Folien bedruckt sind, wobei mindestens wiederum eine der außen liegenden Folien aus einem erfindungsgemäßen Filmmaterial besteht, welches mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt ist.
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Als besonders vorteilhaft wird jedoch die Alternative hierzu angesehen, dass eine Einmalportion aus einem befüllten Einkammer- oder Mehrkammerbeutel bereitgestellt wird, wobei nicht bereits das zum Beutel verarbeitete Filmmaterial, sondern erst die fertige und bereits mit dem Wasch- oder Reinigungsmittel gefüllte Einmalportion mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte oder mit einem erfindungsgemäßen wasserlöslichen und bedruckten Filmmaterial behandelt wurde.
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Die Behandlung des Beutels mit einem erfindungsgemäßen wasserlöslichen und bedruckten Filmmaterial sieht dabei beispielsweise vor, dass ein entsprechend mit Silber oder einer Silberverbindung bedrucktes wasserlösliches Filmmaterial, welches insbesondere Polyvinylalkohol-haltig sein kann, in Form eines Abziehbildes, eines Stickers oder einer Tattoofolie auf den Beutel aufgebracht wird.
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Die bevorzugte Behandlung eines Beutels mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte sieht dabei vor, dass die Tinte auf den Beutel gedruckt oder gestempelt wird.
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Auch in den letzten beiden Fällen kann in Abhängigkeit von der Größe der Beutel und/oder der Anzahl der Kammern der Beutel die fertige Einmalportion mit einem oder mehreren Drucken oder Stempeln versehen werden, wobei mindestens ein Druck oder Stempel mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte erfolgt, und/oder mit einem oder mehreren erfindungsgemäßen Filmmaterialien behandelt werden. Als besonders vorteilhaft werden jedoch Einkammer- oder Zweikammerbeutel angesehen, welche nur ein oder zwei Drucke und/oder aufgebrachte Filmmaterialien aufweisen. Insbesondere bevorzugt sind erfindungsgemäße Einkammer- oder Zweikammerbeutel mit einem aufgebrachten Druck oder Stempel aus einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte oder einem auf den Beutel aufgebrachten erfindungsgemäßen wasserlöslichen Filmmaterial.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportionen, wobei zunächst ein nach üblichen Verfahren hergestellter Beutel befüllt und verschlossen und anschließend mit einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte bedruckt oder gestempelt wird, wobei hierunter auch verstanden wird, dass der Druck oder Stempelvorgang pro Beutel je nach Wunsch auch wiederholt vorgenommen werden kann, und der Beutel also auch mehrere Aufdrucke oder Stempel aufweisen kann, von denen mindestens einer von einer erfindungsgemäßen funktionellen Tinte herrührt. Das Bedrucken der Beutel kann beispielsweise mittels eines Tintenstrahldruckverfahrens, eines Siebdruckverfahrens, eines Airbrush-Sprühverfahrens oder anderer bekannter Technologien erfolgen. Besonders bevorzugt ist das Bedrucken mittels eines Tintenstrahldruckers, insbesondere mit einem Highspeed-Tintenstrahldrucker oder einem piezoelektrischem Tintenstrahldrucker.
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Es kann von Vorteil sein, den Druck oder Stempel auf dem Beutel in einem weiteren Schritt mittels bekannter Beschichtungsmittel, beispielsweise Filmbildnern, wie sie aus Lacken, insbesondere auch aus kosmetischen Lacken bekannt sind, zu fixieren und anschließend zu trocknen, wobei das Trocknen mit Luft und insbesondere mit Warmluft bevorzugt ist. Als Filmbildner finden vor allem Acrylsäure-Copolymere, Cellulose-Derivate, Vinylpyrrolidon-Vinylacetate-Copolymerisate in unterschiedlichen Mengenverhältnissen (siehe z. B. Marke Luviskol®), Polymerisate auf Basis von Vinylpyrrolidon-Vinylacetat und Vinylpropionat, Polyethylenoxidharze, Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol und Eiweißhydrolysate Verwendung. Filmbildner auf Basis natürlicher Harze sind entfärbter Schellack, Sandarak-Harz, Benzoeharze und Kolophonium. Auch Produkte auf semisynthetischer Basis (Kondensationsprodukte aus Kolophonium und Acrylsäure) sind im Handel.
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Befüllt werden die Einkammerbeutel mit festen oder flüssigen Wasch- oder Reinigungsmitteln oder Komponenten hiervon, wobei Mehrkammerbeuteln auch sowohl mit festen als auch flüssigen Wasch- oder Reinigungsmitteln oder Komponenten hiervon befüllt sein können. Insbesondere sind Ausführungsformen, welche flüssige Wasch- oder Reinigungsmittel enthalten, bevorzugt.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportion ist die Möglichkeit der Trennung von Inhaltsstoffen, die mit bakteriziden und/oder fungiziden Wirkstoffen negative Wechselwirkungen eingehen. Gegenüber einem Wasch- oder Reinigungsmittel, welches Enzym und Silber oder eine Silberverbindung enthält, weist die erfindungsgemäße Ausführungsform den Vorteil auf, dass die Reinigungsleistung des Enzyms und damit auch des Wasch- oder Reinigungsmittels nicht beeinträchtigt wird. Gegenüber einem Wasch- oder Reinigungsmittel, welches Parfüm und Silber oder eine Silberverbindung enthält, weist die erfindungsgemäße Ausführungsform den Vorteil auf, dass der Dufteindruck des Wasch- oder Reinigungsmittels erhalten bleibt und der Duft des gewaschenen oder gereinigten Gegenstands erhalten bleibt oder sogar verbessert wird, weil neben dem Erhalt des Dufteindrucks durch das Parfüm auch noch Schlechtgerüche, welche dem gewaschenen oder gereinigten Gegenstands anhaften, entfernt werden können.
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Die Menge an elementarem Silber und/oder der vorzugsweise geträgerten Silberverbindung, die sich auf dem Beutel der erfindungsgemäßen Einmalportion befindet, beträgt vorzugsweise 0,0001 bis 1 Gew.-% und weiter bevorzugt 0,0005 bis 0,1 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,001 und 0,01 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Wasch- oder Reinigungsmittel einschließlich der Menge an elementarem Silber und/oder der vorzugsweise geträgerten Silberverbindung, wobei insbesondere zur Bekämpfung von Schlechtgerüchen Mengen von 0,001 bis 0,005 Gew.-%, beispielsweise 25 ppm, zum Einsatz gelangen.
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Die erfindungsgemäßen Einmalportionen sind sowohl für das manuelle wie auch für das maschinelle Waschen und Reinigen von Gegenständen mit weichen und harten Oberflächen geeignet. Sie finden vorzugsweise Verwendung beim manuellen oder maschinellen Waschen von Textilien sowie beim manuellen oder maschinellen Reinigen von Geschirr. Gegebenenfalls finden sie Verwendung in Kombination mit weiteren Wasch- oder Reinigungsmittelportionen. Insbesondere ist es bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportionen ohne Zusatz weiterer Wasch- oder Reinigungsmittel ihrem Verwendungszweck zugeführt werden.
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Die in den Beuteln vorhandenen, vorzugsweise wenigstens zum Teil in flüssiger Form vorliegenden Wasch- oder Reinigungsmittel können 1 bis 80 Gew.-% Tenside ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus anionischen, nichtionischen, kationischen, zwitterionischen Tensiden und amphoteren Tensiden sowie Mischungen daraus sowie Seifen, aufweisen. Sie sind vorzugsweise in einer Gesamtmenge bis 50 Gew.-% enthalten. Bevorzugt einsetzbare Aniontenside sind Seifen, Alkylbenzolsulfonate, Alkansulfonate, Methylestersulfonate, α-Olefinsulfonate, Alkylsulfate und Fettalkoholpolyglycolethersulfate. Bevorzugt einsetzbare Niotenside sind Fettalkoholpolyglycolether (Fettalkoholethoxylate), Alkylphenolpolyglycolether, Fettsäureethoxylate, Fettaminethoxylate, ethoxylierte Triacylglycerole und Mischether (beidseitig alkylierte Polyethylenglycolether), Alkylpolyglucoside, Saccharoseester, Sorbitanester, Fettsäure-N-methylglucamide sowie Aminoxide.
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Ganz besonders bevorzugt ist es, wenn das erfindungsgemäßen Mittel Alkylbenzolsulfonat enthält, vorzugsweise lineares Alkylbenzolsulfonat (LAS), und/oder Alkylsulfate vorteilhafterweise in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, in weiter vorteilhafter Weise 1–20 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
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Es ist weiterhin bevorzugt, dass das erfindungsgemäße Mittel nichtionisches Tensid enthält, insbesondere in Mengen von 0,01–30 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel. Als nichtionisches Tensid wird insbesondere ethoxylierter Fettalkohol bevorzugt. Die Kombination von LAS und/oder Alkylsulfaten mit ethoxyliertem Fettalkohol ist besonders bevorzugt.
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Die anionischen Tenside, wie auch die ursprünglich eingesetzten Seifen, können in Form ihrer Natrium-, Kalium-, Magnesium- oder Ammoniumsalze vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer Natriumsalze vor. Weitere bevorzugte Gegenionen für die anionischen Tenside sind auch die protonierten Formen von Cholin, Triethylamin, Monoethanolamin (MEA), Triethanolamin (TEA) oder Methylethylamin.
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Zusätzlich zu den tensidischen Bestandteilen kann das Wasch- oder Reinigungsmittel weitere Inhaltsstoffe enthalten, welche die anwendungstechnischen und/oder ästhetischen Eigenschaften des Mittels weiter verbessern. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung enthält das Wasch- oder Reinigungsmittel vorzugsweise zusätzlich einen oder mehrere Stoffe aus der Gruppe der Gerüststoffe, Bleichmittel, Bleichkatalysatoren, Bleichaktivatoren, Enzyme, Elektrolyte, nichtwässerigen Lösungsmittel, pH-Stellmittel, Parfümzusammensetzungen, Parfümträger, Fluoreszenzmittel, Farbstoffe, Hydrotope, Schauminhibitoren, Silikonöle, Soil-Release-Polymere, Vergrauungsinhibitoren, Einlaufverhinderer, Knitterschutzmittel, Farbübertragungsinhibitoren, weitere antimikrobiellen Wirkstoffe, Germizide, Fungizide, Antioxidantien, Konservierungsmittel, Korrosionsinhibitoren, Antistatika, Bittermittel, Bügelhilfsmittel, Phobier- und Imprägniermittel, Quell- und Schiebefestmittel, weichmachenden Komponenten. Perlglanzmittel sowie UV-Absorber.
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Besonders bevorzugte zusätzliche Inhaltsstoffe sind Gerüststoffe, Elektrolyte, nichtwässerige Lösungsmittel, pH-Stellmittel, Parfümzusammensetzungen, Fluoreszenzmittel, Farbstoffe, Hydrotrope, Schauminhibitoren, Soil-Release-Polymere, Vergrauungsinhibitoren, Farbübertragungsinhibitoren, weichmachende Komponenten, UV-Absorber, insbesondere Enzyme und vor allem in festen Mitteln Bleichmittel, Bleichaktivatoren und/oder Bleichkatalysatoren sowie Mischungen daraus.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht eine erfindungsgemäße Wasch- oder Reinigungsmitteleinmalportion vor, welche mit einem Wasch- oder Reinigungsmittel befüllt ist, das mindestens ein Enzym und/oder Parfüm, insbesondere mehrere Enzymarten enthält, wobei das gleichzeitige Vorhandensein von Parfüm noch weiter bevorzugt ist. Insbesondere handelt es sich bei den Wasch- oder Reinigungsmittelformulierungen um flüssige Textilwaschmittel.
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Vorzugsweise enthalten die erfindungsgemäßen Einmalportionen Enzyme und zwar solche aus der Klasse der Amylasen, Proteasen, Lipasen, Cutinasen, Pullulanasen, Hemicellulasen, Cellulasen, Oxidasen, Laccasen, Pektinasen, Carboanhydrasen, Tannasen, Peroxidasen und Mannanasen sowie deren Gemische, vorteilhafterweise in Mengen von 0,0001–5% Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel. Besonders geeignet sind aus Pilzen oder Bakterien, wie Bacillus subtilis, Bacillus licheniformis, Bacillus lentus, Streptomyces griseus, Humicola lanuginosa, Humicola insolens, Pseudomonas pseudoalcaligenes, Pseudomonas cepacia oder Coprinus cinereus gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Die Enzyme können an Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzeitige Inaktivierung zu schützen. Sie sind in den Wasch- oder Reinigungsmitteln vorzugsweise in Mengen von 0,2 Gew.-% bis 4 Gew.-%, enthalten. Falls das erfindungsgemäße Mittel Protease enthält, weist es vorzugsweise eine proteolytische Aktivität im Bereich von etwa 100 PE/g bis etwa 10 000 PE/g, insbesondere 300 PE/g bis 8000 PE/g auf. Falls mehrere Enzyme in dem erfindungsgemäßen Mittel eingesetzt werden sollen, kann dies durch Einarbeitung der zwei oder mehreren separaten beziehungsweise in bekannter Weise separat konfektionierten Enzyme oder durch zwei oder mehrere gemeinsam in einem Granulat konfektionierte Enzyme durchgeführt werden.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen insbesondere festen Mittel ein zeolithhaltiges Buildersystem umfasst, vorzugsweise umfassend Zeolith in Mengen größer 5 Gew.-%, noch vorteilhafter größer 10 Gew.-%, weiter vorteilhaft größer 15 Gew.-%, insbesondere mindestens 20 Gew.-%, Gew.-% bezogen auf das gesamte Mittel.
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Ebenso ist es möglich und auch bevorzugt, dass die insbesondere festen Mittel ein lösliches Buildersystem, vorzugsweise umfassend Soda, Silikat, Citrat und/oder Polycarboxylate, enthält. Auch der kombinierte Einsatz von z. B. Soda, Silikat, Citrat und/oder Polycarboxylate zusammen mit Zeolith ist möglich. Insbesondere bei Einsatz löslicher Buildersysteme kann aber auch auf den Einsatz von Zeolith verzichtet werden.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann das Mittel auch ein Phosphate enthaltendes Buildersystem umfassen, wobei Phosphat vorzugsweise in Mengen von 1–40 Gew.-%, insbesondere 5–30 Gew.-% enthalten ist, bezogen auf das gesamte Mittel.
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Die Mittel können Duftstoff(e) enthalten, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe umfassend Duftstoffe natürlichen oder synthetischen Ursprungs, bevorzugt leichter flüchtige Duftstoffe, höhersiedende Duftstoffe, feste Duftstoffe und/oder haftfeste Duftstoffe.
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Haftfeste Riechstoffe, sind beispielsweise etherische Öle wie Angelikawurzelöl, Anisöl, Arnikablütenöl, Basilikumöl, Bayöl, Bergamottöl, Champacablütenöl, Edeltannenöl, Edeltannenzapfenöl, Elemiöl, Eukalyptusöl, Fenchelöl, Fichtennandelöl, Galbanumöl, Geraniumöl, Gingergrasöl, Guajakholzöl, Gurjunbalsamöl, Helichrysumöl, Ho-Öl, Ingweröl, Irisöl, Kajeputöl, Kalmusöl, Kamillenöl, Kampferöl, Kanagaöl, Kardamomenöl, Kassiaöl, Kiefernnadelöl, Kopaivabalsamöl, Korianderöl, Krauseminzeöl, Kümmelöl, Kuminöl, Lavendelöl, Lemon-grasöl, Limetteöl, Mandarinenöl, Melissenöl, Moschuskörneröl, Myrrhenöl, Nelkenöl, Neroliöl, Niaouliöl, Olibanumöl, Orangenöl, Origanumöl, Palmarosaöl, Patschuliöl, Perubalsamöl, Petitgrainöl, Pfefferöl, Pfefferminzöl, Pimentöl, Pine-Öl, Rosenöl, Rosmarinöl, Sandelholzöl, Sellerieöl, Spiköl, Sternanisöl, Terpentinöl, Thujaöl, Thymianöl, Verbenaöl, Vetiveröl, Wacholderbeeröl, Wermutöl, Wintergrünöl, Ylang-Ylang-Öl, Ysop-Öl, Zimtöl, Zimtblätteröl, Zitronenöl, Zitronenöl sowie Zypressenöl.
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Aber auch höhersiedende bzw. feste Riechstoffe natürlichen oder synthetischen Ursprungs können als haftfeste Riechstoffe bzw. Riechstoffgemische, also Duftstoffe eingesetzt werden. Zu diesen Verbindungen zählen die nachfolgend genannten Verbindungen sowie Mischungen aus diesen: Ambrettolid, α-Amylzimtaldehyd, Anethol, Anisaldehyd, Anisalkohol, Anisol, Anthranilsäuremethylester, Acetophenon, Benzylaceton, Benzaldehyd, Benzoesäureethylester, Benzophenon, Benzylalkohol, Benzylacetat, Benzylbenzoat, Benzylformiat, Benzylvalerianat, Borneol, Bornylacetat, α-Bromstyrol, n-Decylaldehyd, n-Dodecylaldehyd, Eugenof, Eugenolmethylether, Eukalyptol, Farnesol, Fenchon, Fenchylacetat, Geranylacetat, Geranylformiat, Heliotropin, Heptincarbonsäuremethylester, Heptaldehyd, Hy-drochinon-Dimethylether, Hydroxyzimtaldehyd, Hydroxyzimtalkohol, Indol, Iron, Isoeugenol, Isoeugenolmethylether, Isosafrol, Jasmon, Karvakrol, Karvon, p-Kresol-methylether, Cumarin, p-Methoxyacetophenon, Methyl-n-amylketon, Methylanthranil-säure-methylester, p-Methylacetophenon, Methylchavikol, p-Methylchinolin, Methyl-β-naphthylketon, Methyl-n-nonylacetaldehyd, β-Naphtholmethylether, Nerol, Nitrobenzol, n-Nonylaldehyd, Nonylakohol, n-Octylaldehyd, p-Oxy-Acetophenon, Pentadekanolid, β-Phenylethylalkohol, Phenylacetaldehyd-Dimethyacetal, Phenylessigsäure, Salicylsäureisoamylester, Salicylsäuremethylester, Salicylsäurehexylester, Salicylsäurecyclohexylester, γ-Undelacton, Vanilin, Veratrumaldehyd, Zimtaldehyd, Zimatalkohol, Zimtsäure, Zimtsäureethylester, Zimtsäurebenzylester.
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Zu den leichter flüchtigen Duftstoffen zählen insbesondere die niedriger siedenden Riechstoffe natürlichen oder synthetischen Ursprung, die allein oder in Mischungen eingesetzt werden können. Beispiele für leichter flüchtige Duftstoffe sind Alkylisothiocyanate (Alkylsenföle), Butandion, Limonen, Linalool, Linaylacetat und -Propionat, Menthol, Menthon, Methyl-n-heptenon, Phellandren, Phenylacetaldehyd, Terpinylacetat, Zitral, Zitronellal.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Wasch- oder Reinigungsmittel Riechstoff-Aldehyde, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus 1,3-Benzodioxol-5-carboxaldehyd, 4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd, 2-Methyldecanal, 4-(1-methylethyl)benzaldehyd, 10-Undecenal, 2-Methylundecanal, n-Propanal, n-Butanal, n-Pentanal, n-Hexanal, n-Heptanal, n-Octanal, n-Nonanal, n-Decanal, n-Undecanal, n-Dodecal, 2-(Phenylmethylen)heptanal, Benzaldehyd, 4-Methoxybenzaldehyd, 4-Methylbenzaldehyd, 3-(4-tert-Butylphenyl)isobutyraldehyd, 2-Phenylpropanal, 7-Hydroxy-3,7-dimethyloctanal, 3-(4-Ethylphenyl)-2,2-dimethylpropanal, 3-(4-Ethylphenyl)-2,2-dimethylpropanal, trans-3-Phenyl-2-propenal, [(2Z)-2-(Phenylmethyliden)heptanal, 3-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-2-methylpropanal, 4-(4-methyl-3-pentenyl)-3-cyclohexen-l-carboxaldehyd, 3,7-Dimethyl-2,6-octadien-1-al, (E)-3,7-Dimethylocta-2,6-dienal, (Z)-3,7-Dimethylocta-2,6-dienal, 4-(1,1-dimethylethyl)benzenepropanal, 4-tert-Butyl-3-phenylpropanal, 2-Methyl-3-(p-isopropylphenyl)propanal, 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carboxaldehyd, 1-Methyl-4-(4-methyl-3-pentenyl)cyclohex-3-en-1-carbaldehyd, Octahydro-5-methoxy-4,7-methano-1H-inden-2-carboxaldehyd, Phenylacetaldehyd, 2,4-Dimethyl-3-cyclohexen-1-carbaldehyd, 2-Methylbenzaldehyd, 3-(3-Isopropylphenyl)-butanal, 2,6,10-Trimethylundec-9-enal, 3,7-Dimethyloctanal, (E)-2-Hexenal, 2-Methyl-3-(p-tolyl)propionaldehyd, 3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd, Octahydro-8,8-dimethyl-2-naphthalincarbaldehyd, Octahydro-4,7-methano-1H-indencarbaldehyd, 3,7-Dimethyl-6-octenal, [(3,7-Dimethyl-6-octenyl)oxy]-acetaldehyd, 2-(phenylmethylene)-Hexanal, 2-Butyl-3-phenylpropenal, p-Tolylacetaldehyd, 4-(Octahydro-4,7-methano-5H-inden-5-yliden)butanal, (4E)-4-Decenal, 1-Methyl-4-(4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd, 2,6-Dimethyl-5-heptenal, 2-Methyl-3-(4-methoxyphenyl)propanal, 4,6-Dimethyl-3-cyclohexen-1-carbaldehyd, 2-Methyldodecanal, 3-Propylbicyclo(2.2.1)hept-5-en-2-carbaldehyd, 4-(1-Methylethenyl)-1-cyclohexen-1-carbaldehyde, 6,6-Dimethylbicyclo[3.1.1]hept-2-en-2-carbaldehyd, 3-Phenylbutanal, 2-Methyl-3-phenyl-2-propenal, 2,6-(E/E + E/Z)-nonadienal, 3,7-Dimethyl-2-methylen-6-octenal, 3-(4-Methylcyclohex-3-enyl)butyraldehyd, Phenoxyacetaldehyd, Tetradecanal, 3,4-Dimethoxybenzaldehyd, 3-Methyl-5-phenyl-1-pentanal, 2,6,10-Trimethyl-5,9-undecadienal, Trimethyl-3-cyclohexen-1-carbaldehyd, 5(oder 6)-Methyl-7(oder 8)-(1-methylethyl)bicyclo[2.2.2]oct-5-en-2-carbaldehyd, 6-Methoxy-2,6-dimethylheptanal, 4,8-Dimethyl-4,9-decadienal, 2-Dodecenal, 7-Methoxy-3,7-dimethyloctanal, 4-Formyl-2-methoxyphenyl 2-methylpropanoat, 3-Methylbutanal, [4-(1,1-dimethylethyl)-2-methylphenoxy]acetaldehyd, 2,6-Dimethyl-10-methylen-2,6,11-dodecatrienal, 9-Undecenal, 2-Methyl-3-(4-(2-methylpropyl)phenyl)propanal, 5,9-Dimethyl-4,8-decadienal, 1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-8,8-dimethyl-2-naphthalincarbaldehyd, 2-Methyl-4-(2,6,6-trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-butenal, 9-Decenal, 2-Nonenal, (2E,4E)-2,4-hexadienal, (2E,4Z)-2,4-hexadienal, 2-[(4-Methylphenyl)methylen]heptan-1-al, (2E,4E)-2,4-heptadienal, (5Z)-5-Octenal, 8-Isopropyl-6-methylbicyclo[2.2.2]oct-5-en-2-carbaldehyd, 7-Isopropyl-5-methylbicyclo[2.2.2]oct-5-en-2-carbaldehyd, (4-Methylphenoxy)acetaldehyd, 3-(2-Methoxyphenyl)-2-propenal, [[(2E)-3,7-dimethyl-2,6-octadienyl]oxy]acetaldehyd, Phenylpropanal, [(3a,4,5,6,7,7a-hexahydro-4,7-methano-1H-inden-5-yl)oxy]acetaldehyd, [(3a,4,5,6,7,7a-hexahydro-4,7-methano-1H-inden-6-yl)oxy]acetaldehyd, 3,7-Dimethyl-3,6-octadienal, 5-Methyl-2-furancarbaldehyd, 2,6,6-Trimethyl-1,3-cyclohexadien-1-carbaldehyd, 3-(1,1-Dimethylethyl)-alpha-methylphenylpropanal, 2-[(3,7-dimethyloctyl)oxy]acetaldehyd, 6,6-Dimethylbicyclo[3.1.1]hept-2-en-2-propanal, (2E)-2-Dodecenal, 2-Tridecenal, (2E,4E)-2,4-Decadienal, (2E,4E)- 2,4-Nonadienal, (2E,4E)-2,4--Undecadienal, (6Z)-6-Nonenal, (4Z)-4-Decenal, 4-(1-Methylethyl)-1,3-cyclohexadien-1-carbaldehyd, (4Z)-Dodec-4-en-1-al, (2E,4E)-2,4-Octadienal, (2E,4E)-2,4-Dodecadienal, (2E,4Z)-2,4-Dodecadienal, 2,4-Tridecadienal, 4-(1-Methylethyl)-1,4-cyclohexadien-1-carbaldehyd und Mischungen daraus.
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Vorzugsweise kann die Riechstoff-Aldehyd-Verbindung in Mengen zwischen 0,0001 und 5 Gew.-% bezogen auf das gesamte Wasch- oder Reinigungsmittel eingesetzt werden.
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Außerdem ist es bevorzugt, dass das feste Mittel einen pH ≥ 7,5 aufweist, gemessen in einer 5%-Lösung des Mittels in Wasser bei 20°C. Ein bevorzugter pH-Bereich liegt entsprechend bei 8 bis 11.
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Flüssige Mittel können wässeriger oder nicht-wässeriger Natur sein, wobei bei wässerigen Formulierungen besondere Bedingungen im Hinblick auf das wasserlösliche Filmmaterial zu berücksichtigen sind. Insbesondere bei Mehrkammerbeuteln ist es bevorzugt, gegebenenfalls weitere Inhaltsstoffe, die negative Wechselwirkungen zeigen könnten, auf mehrere Kammern zu verteilen. Hierunter sind vor allem Enzyme und Bleiche zu nennen. Flüssigwaschmittel weisen vorzugsweise unverdünnt einen pH-Wert in dem Bereich von 6 bis 10, insbesondere von 7,5 bis 10 auf.
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Für weitere übliche und mögliche Inhaltsstoffe oder eine ausführlichere Beschreibung der Inhaltsstoffe der Wasch- oder Reinigungsmittel wird auf den bekannten Stand der Technik, insbesondere zu Waschmitteln, Waschmittelgranulaten, Waschmitteltabletten, Flüssigwaschmitteln, manuellen Geschirrspülmitteln und festen oder flüssigen maschinellen Geschirrspülmitteln verwiesen.
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Beispiel
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Mittels Thermoverfahren wurde aus Monosol M 8630 ein Beutel geformt und mit der Einmalportion eines handelsüblichen gelförmigen Flüssigwaschmittels, welches Enzyme und Parfüm enthielt, befüllt. Danach wurde der Beutel mit einer funktionellen Tinte aus Wasser, Alkohol, Aceton, JMAC Composite PG und Polyvinylpyrrolidon mit einem Molekulargewicht von 500 g/l mittels eines Tintenstrahldruckers bedruckt, mit handelsüblichem Haarlack fixiert und anschließend mit Warmluft getrocknet.
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Parfüm, Enzym und Silberverbindung behielten ihre Eigenschaften bei; negative Wechselwirkungen der Wirkstoffe wurden nicht beobachtet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 5666785 [0006]
- WO 2007/034471 A1 [0007]
- WO 2010/135238 [0008, 0020]
- EP 251783 A1 [0012]
- WO 2007/034471 [0020]