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DE102011002153A1 - Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen - Google Patents

Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen Download PDF

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DE102011002153A1
DE102011002153A1 DE201110002153 DE102011002153A DE102011002153A1 DE 102011002153 A1 DE102011002153 A1 DE 102011002153A1 DE 201110002153 DE201110002153 DE 201110002153 DE 102011002153 A DE102011002153 A DE 102011002153A DE 102011002153 A1 DE102011002153 A1 DE 102011002153A1
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Germany
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clamping
strut
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struts
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DE201110002153
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English (en)
Inventor
Tino Loy
Manuel Soldic
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LOY, TINO, DE
Soldic Manuel De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/30Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings
    • H02G3/32Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings using mounting clamps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Abstract

Klemmelement (10), insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen, wobei das Klemmelement (10) eine, vorzugsweise im Wesentlichen geradlinig oder leicht konkav verlaufende, Haltestrebe (20) sowie zwei sich auf einer, der gegebenenfalls konkav verlaufenden Seite angewandten, Seite der Haltestrebe (20) in jeweils gegenläufige Richtungen von der Haltestrebe (20) in einem Winkel weg erstreckende, vorzugsweise elastisch und/oder federnd ausgebildete, Klemmstreben (30) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Klemmelemente zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden beispielsweise verwendet, um Kabel, Leitungen, Elektro-, Sanitär- und Heizungsrohre in Schlitzen unterschiedlichster Art, beispielsweise in Wand-, Boden- und Deckenschlitzen zu befestigen bzw. zu haltern. Anwendungsgebiete hierfür ergeben sich beispielsweise bei Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen, um zu verhindern, dass Kabel, Leitungen oder Rohre nach einem Einsetzen in einen Schlitz wieder aus diesem herausfallen. Dies ist insbesondere bei Wand- und Deckenschlitzen problematisch, wobei auch bei Bodenschlitzen eine Halterung von Kabeln und Leitungen in dem Schlitz sinnvoll ist, da Kabel bzw. Leitungen zumeist für einen Transport auf eine Rolle gewickelt sind und nach einem Abrollen nicht vollkommen eben sind, sondern noch eine Krümmung aufweisen, durch welche sie aus einem Schlitz quasi herausgedrückt werden.
  • In der Vergangenheit wurden zur Halterung und Befestigung von Rohren, Kabeln oder Leitungen in Schlitzen deshalb beispielsweise Nagelschellen oder zumeist verzinkte Haken- bzw. Stahlnägel, jedoch auch Haftputz oder Montagezement verwendet. Diesbezüglich beschreibt die DE 297 04 908 U1 beispielsweise eine Klemmscheibe für Kabel und Leitungen, die aus einem flachen Kunststoffkörper besteht, der eine rechteckige Form besitzt, wobei an der Oberseite über Kreuz diagonal zu den Ecken verlaufende Verdickungen und an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten des Kunststoffkörpers elastische Federn vorgesehen sind, die mit ihrem Ende in einem Winkel zur Oberfläche zeigen. Diese in der DE 297 04 908 U1 beschriebene Klemmscheibe weist jedoch den Nachteil auf, dass diese nur für Schlitze einer bestimmten Breite anwendbar ist und nur geringe Toleranzen hinsichtlich dieser Schlitzbreite zuläßt.
  • Eine weitere Lösung zur Befestigung von Leitungen in Wandschlitzen ist ferner in der DE 299 22 018 U1 beschrieben, die eine Spreizklemme zur Befestigungen von Leitungen in Wandschlitzen beschreibt. Zum Einsetzen dieser Spreizklemme in einen Schlitz ist jedoch eine Spitzzange, d. h. ein zusätzliches Werkzeug notwendig, mit welcher die Spreizklemme einsatzbereit gemacht werden muss, damit diese sodann in einen Schlitz eingeführt werden kann. Somit ist die Anwendung der Spreizklemme problematisch, da ihre Handhabung für einen flüssigen Ablauf bereits zwei Hände benötigt und bei einem praktischen Einsatz somit eine zusätzliche Person notwendig ist, welche die Leitung oder das Rohr im Schlitz hält, während die zweite Person die Spreizklemme einsetzt.
  • Alle anderen Hilfsmittel, wie beispielsweise vorgenannte Nagelschellen und Nägel, sind in dieser Beziehung ebenso problematisch, da auch hier für eine Anwendung dieser Befestigungselemente immer zwei Hände notwendig sind. Die Anwendung von Haftputz oder Gips bzw. Montagezement weist darüber hinaus ferner den Nachteil auf, dass sich ein solcher Putz, Gips oder Zement nach einem Aushärten nicht mehr lösen läßt, so dass ein Kabel, eine Leitung oder ein Rohr nur noch unter Anwendung von mehr oder weniger Gewalt aus so einer Befestigungsmasse gelöst, d. h. herausgeklopft werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen zur Verfügung zu stellen, das einfach und flexibel handhabbar ist, oben genannte Nachteile vermeidet und darüber hinaus kostengünstig in der Herstellung ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Klemmelement nach Patentanspruch 1 gelöst.
  • Insbesondere wird die Aufgabe durch ein Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen gelöst, wobei das Klemmelement eine, vorzugsweise im Wesentlichen geradlinig oder leicht konkav verlaufende, Haltestrebe sowie zwei sich auf einer, der gegebenenfalls konkav verlaufenden Seite abgewandten Seite der Haltestrebe in jeweils gegenläufige Richtungen von der Haltestrebe in einem Winkel weg erstreckende, vorzugsweise elastisch und/oder federnd ausgebildete, Klemmstreben aufweist.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung besteht darin, dass das Klemmelement zwei Klemmstreben aufweist, die mit einer Haltestrebe winklig verbunden sind, wobei die Haltestrebe mit den Klemmstreben im Wesentlichen eine K-Form bildet, bei welcher die Haltestrebe durch den senkrechten Ast des K gebildet wird und die Klemmstreben im Wesentlichen entsprechend den diagonalen Ästen des Buchstabens K verlaufen.
  • Im Einsatz wird das erfindungsgemäße Klemmelement an der Haltestrebe gehalten und geführt und mit den Klemmstreben voran in den Schlitz eingesetzt, in welchem sich der langgestreckte Gegenstand befindet. Bei einem solchen Einsetzen des Klemmelements kommen die jeweiligen Enden der Klemmstrebe mit einer Seite des Schlitzes in Kontakt und liegen an dieser an. Um das Klemmelement in dem Schlitz zu fixieren, wird nun die Haltestrebe weiter in Richtung der Seite des Schlitzes gedrückt, an welcher die Klemmstreben anliegen. Hierdurch verformen sich die Klemmstreben derart, dass die Enden der Klemmstreben, welche an der Wandung des Schlitzes anliegen, entlang der Wandung des Schlitzes voneinander weg rutschen, während sich ein Außenwinkel zwischen einer jeweiligen Klemmstrebe und der Haltestrebe verkleinert und die Haltestrebe selbst näher in Richtung Schlitz bewegt wird, und zwar so lange, bis die Haltestrebe hinter der Seitenbegrenzung des Schlitzes eingreifen kann, die sich gegenüber der anderen Schlitzseite befindet, an welcher die Enden der Klemmstreben anliegen.
  • Ein wichtiger Punkt der Erfindung besteht ferner darin, dass die Klemmstreben elastisch und/oder federnd ausgebildet sind, so dass eine Verformung der Klemmstreben möglich Ist, ohne dass diese brechen. Ein weiterer, wichtiger Punkt der Erfindung besteht ferner auch darin, dass die Klemmstreben sich in jeweils gegenläufiger Richtung in einem Winkel von der Haltestrebe weg erstrecken, wobei der Winkel, den die Klemmstreben mit der Haltestrebe einschließen, jedoch auch der Winkel, den die Klemmstreben zueinander einschließen, variabel ist, so dass das erfindungsgemäße Klemmelement sowohl in breiten Schlitzen angewendet werden kann, sofern die Schlitzbreite nicht größer ist als die Breitenerstreckung des Klemmelements, die sich aus dem lotrechten Abstand von der Rückseite der Haltestrebe bis zu einer gedachten Verbindungslinie zwischen den jeweiligen Enden der sich voneinander weg erstreckenden Klemmstreben ergibt. Unter Rückseite der Haltestrebe ist hierbei die Seite der Haltestrebe zu verstehen, die auf der den Klemmstreben abgewandten Seite der Haltestrebe liegt.
  • Somit ist die Breite des erfindungsgemäßen Klemmelements erfindungsgemäß variabel und kann an unterschiedlichste Schlitzbreiten angepaßt werden, solange das erfindungsgemäße Klemmelement in entspanntem, d. h. noch unbenutzten Zustand, eine größere Breite als der Schlitz aufweist, in welchen das erfindungsgemäße Klemmelement eingesetzt werden soll.
  • An dieser Stelle sei betont, dass die sich von der Haltestrebe in gegenläufige Richtungen weg erstreckenden Klemmstreben in im Wesentlichen gleichem Abstand von den Enden der Haltestrebe entfernt an dieser befestigt sind, so dass das erfindungsgemäße Klemmelement im Wesentlichen symmetrisch, insbesondere achsensymmetrisch ausgebildet ist, wobei die Symmetrieachse durch ein Lot gebildet wird, das in einer Ebene parallel mit den Klemmstreben verläuft und die Haltestrebe im Wesentlichen mittig schneidet.
  • Somit ist es gemäß einer Variante eines erfindungsgemäßen Klemmelements möglich, dass die jeweiligen Klemmstreben in einem Abstand zur Mitte der Haltestrebe, jeweils zwischen der Haltestrebe und dem jeweiligen Ende der Haltestrebe, im Wesentlichen symmetrisch angeordnet sind, wobei die Klemmstreben auch an den jeweiligen Enden der Haltestrebe befestigt sein können, so dass das Klemmelement nicht mehr die Form des Buchstabens K aufweist, sondern vielmehr die Form des Buchstabens C, bzw. die Form einer runden oder winkligen Klammer.
  • Des weiteren können die Klemmstreben gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sowohl unmittelbar als auch über einen Abstandshalter mit der Haltestrebe verbunden sein. Ein solcher Abstandshalter kann beispielsweise in einer sich von der Haltestrebe weg erstreckenden Abstandsstrebe bestehen, wobei auch zwei Abstandsstreben denkbar sind, die so aufeinander zu verlaufen, dass sie zusammen mit einem Haltestrebenabschnitt ein gleichschenkliges Dreieck bilden, wobei die Haltestreben in einer Spitze des Dreiecks münden, von welcher wiederum die Klemmstreben verlaufen. Die Klemmstreben können hierbei jeweils an einer gemeinsamen Haltestrebe oder an getrennten Haltestreben angebracht sein, die jeweils einer Klemmstrebe zugeordnet sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die Haltestrebe und/oder die Klemmstreben, vorzugsweise an deren jeweiligen Endabschnitten, eine Profilierung, insbesondere eine Zahnung auf, wobei im Falle einer Zahnung an der Haltestrebe diese Zahnung zumindest an einer den Klemmstreben entgegengesetzten Seite der Haltestrebe angeordnet ist und wobei im Falle einer Zahnung an den Klemmstreben diese Zahnung aufeinander zu weisend und/oder zumindest auf einer von der Haltestrebe abgewandten Seite der Klemmstreben angeordnet ist.
  • Durch diese Profilierung, die an der Haltestrebe und/oder an den Klemmstreben vorgesehen ist, wird die Arretierung eines in einen Schlitz gedrückten Klemmelements nochmals verbessert, so dass ein ungewolltes Verrutschen eines Klemmelements vermieden wird. Darüber hinaus wird durch die Profilierung, insbesondere Zahnung ein Anpressdruck der jeweiligen Streben an den jeweils zugeordneten Wandungen eines Schlitzes verbessert, wobei auch während eines Einsetzens des erfindungsgemäßen Klemmelements ein ungewolltes Verrutschen der Klemmstreben an der Wandung des Schlitzes vermieden wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Haltestrebe eine Länge im Bereich von 1 cm bis 25 cm, vorzugsweise im Bereich von 2 cm bis 18 cm und besonders bevorzugt im Bereich von 3 cm bis 15 cm und die Klemmstrebe(n) eine Länge im Bereich von 1 cm bis 30 cm, vorzugsweise im Bereich von 2,5 cm bis 22 cm und besonders bevorzugt im Bereich von 3,5 cm bis 20 cm auf. Die jeweilige Stärke, respektive Dicke der einzelnen Streben liegt vorzugsweise im Bereich von 0,05 cm bis 2,5 cm, vorzugsweise im Bereich von 0,15 cm bis 1,5 cm und besonders bevorzugt im Bereich von 0,2 cm bis 1 cm. Durch die Einhaltung dieser Maße ist das erfindungsgemäße Klemmelement in äußerst vorteilhafter Weise für eine sehr große Bandbreite von Schlitzen einsetzbar, wobei neben üblichen Schlitzen mit einer Breite im Bereich von 2 bis 4 cm, in welche beispielsweise Kabel oder Rohre eingesetzt werden können, auch Schlitze mit Breiten bis zu 25 cm in Betracht kommen, in welche beispielsweise Abflußrohre oder -schläuche eingesetzt werden können. Darüber hinaus sind besonders klein ausgebildete Klemmelemente auch im Modellbau verwendbar. Im Fall besonders großer Klemmelemente kann ein Übergang von Haltestrebe zu Klemmstrebe aus einem Kunststoff gefertigt sein, der eine höhere Elastizität und/oder eine größere Federwirkung aufweist, wobei an dieser Stelle auch ein weicherer Kunststoff denkbar ist, durch welchen eine Kraft, welche zur Verformung der Klemmelemente bei einem Einsetzen in einen Schlitz eingestellt werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, den Querschnitt einer Abstandsstrebe oder im Bereich des Übergangs von Haltestrebe zu Klemmstrebe etwas dünner zu gestalten, um eine Verformung des Klemmelements während eines Einsetzens zu erleichtern. Darüber hinaus kann ein solcher Abschnitt auch einen größeren Querschnitt aufweisen, damit das Klemmelement steifer ausgebildet ist und somit eine noch bessere Haltewirkung aufweist.
  • Im übrigen ist das erfindungsgemäße Klemmelement aus Metall und/oder aus Kunststoff hergestellt, wobei als Kunststoff vorzugsweise ein Polyolefin, beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen, und/oder besonders bevorzugt ein Kunststoff auf Polyamidbasis in Frage kommen. Diese genannten Kunststoffe weisen besonders geeignete Festigkeiten bei gleichzeitiger Verformbarkeit auf, sind kostengünstig herstellbar und, nach Gebrauch, sofern notwendig, problemlos entsorgbar. Darüber hinaus sind die genannten Materialien, insbesondere die Kunststoffmaterialien bruchsicher und einfach formbar.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt der Erfindung besteht darin, dass das erfindungsgemäße Klemmelement gemäß einer Ausführungsform halogenfrei ausgebildet ist. Dies ist ein wesentlicher Punkt hinsichtlich des Einsatzes des erfindungsgemäßen Klemmelements in Gebäuden, da im Falle eines Brandes nicht die Gefahr der Bildung von halogenhaltigen Gasen und Säuren besteht.
  • Des weiteren kann die erfindungsgemäße Klemmstrebe auf ihrer von der Haltestrebe abgewandten Seite eine konvexe Krümmung aufweisen. Durch eine solche Krümmung kann ein Einsetzen des Klemmelements in einen Schlitz erleichtert werden, was insbesondere bei schmalen Schlitzen vorteilhaft ist.
  • Des weiteren besteht eine zusätzliche Einsatzerleichterung darin, ein Ende der Klemmstrebe, zumindest an einer von der Haltestrebe abgewandten Seite abgerundet oder im Wesentlichen oval auszubilden. Durch eine solche abgerundete oder ovale Form des Klemmstrebenendes kann dieses während eines Einsetzens des Klemmelements in den Schlitz leicht entlang der Wandung des Schlitzes gleiten, wobei betont sei, dass die Rundung am Ende der Strebe so vorgesehen ist, dass im Zuge des Einsetzens des Klemmelements in einen Schlitz zunächst die Rundung entlang der Wandung des Schlitzes gleitet, jedoch sodann von vorgenannter Profilierung abgelöst wird, welche während des Einsetzens des Klemmelements mehr und mehr mit der Wandung des Schlitzes in Kontakt tritt und den Kontakt zwischen dem runden Ende und der Klemmstrebe zunehmend ablöst, so dass ein sicherer Halt der Klemmstreben an der Wandung des Schlitzes gewährleistet ist.
  • Im Übrigen kann das Klemmelement wenigstens ein Verbindungselement, beispielsweise in Form einer Nut oder eines Stiftes aufweisen, mit dem mehrere Klemmelemente miteinander verbindbar sind, so dass durch eine Kombination mehrerer Klemmelemente auch große Schlitze überdeckt werden können, für die ein einzelnes Klemmelement zu klein wäre.
  • Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Klemmelements kann beispielsweise durch Spritzguß, durch Pressen oder durch Stanzen erfolgen.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeisplels beschrieben, das anhand der Abbildung näher erläutert wird. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Klemmelements gemäß einer ersten Ausführungsform im Querschnitt;
  • 2 eine schematische Darstellung des Klemmelements gemäß 1 in einer Rückansicht;
  • 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Klemmelements gemäß einer zweiten Ausführungsform in eingesetztem Zustand;
  • 4 ein erfindungsgemäßes Klemmelement in praxisgerechter Anwendung in einem breiten Schlitz;
  • 5 ein erfindungsgemäßes Klemmelement in praxisgerechter Anwendung in einem schmalen Schlitz; und
  • 6 eine Darstellung von zwei erfindungsgemäßen Klemmelementen für unterschiedliche Schlitzbreiten.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Klemmelements 10 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Das Klemmelement 10 besteht aus an einer Haltestrebe 20 angelenkten Klemmstreben 30, die sich winklig von der Haltestrebe 20 weg erstrecken. Die Haltestrebe 20 sowie die Klemmstreben 30 weisen jeweils an ihren Endabschnitten 40 eine Profilierung 50 auf. Des Weiteren sind die Enden 60 der Klemmstreben 30 angrenzend an die Profilierung 50, die als Zahnung ausgebildet ist, im Wesentlichen rund ausgebildet. Auf diese Weise wird ein Einsetzen erleichtert. Ferner zeigt 1 eine gedachte Verbindungsgerade 90, welche die Enden 60 der Klemmstrebe 30 verbindet. Zwischen dieser gedachten Verbindungsgeraden 90 und der rückseitigen Seite der Haltestrebe 20, die sich entgegengesetzt zu den Klemmstreben 30 an der Haltestrebe 20 befindet, erstreckt sich die Breite 100 des Klemmelements 10. Das Klemmelement 10 ist seinerseits symmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse 80 ausgebildet, die sich lotrecht zur gedachten Verbindungsgeraden 90 erstreckt und die Haltestrebe 20 gedanklich halbiert.
  • 2 zeigt die Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Klemmelements in schematischer Darstellung in Rückansicht.
  • 3 zeigt ein erfindungsgemäßes Klemmelement 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform in eingesetztem Zustand in einen Schlitz, wobei ein langgestreckter Gegenstand in dem Schlitz gehalten wird. Das Klemmelement gemäß 3 weist im Gegensatz zu der in 1 gezeigten Ausführungsform eine Verjüngung im Kontaktbereich von Haltestrebe 20 und Klemmstrebe 30 auf. In 3 ist gut zu erkennen, in welcher Weise das erfindungsgemäße Klemmelement in einem Schlitz arretiert. In diesem Zustand stellen die Profilierungen, die an den jeweiligen Endabschnitten 40 von Haltestrebe 20 und Klemmstreben 30 ausgebildet sind, die jeweiligen Verbindungen von dem Klemmelement zu den jeweiligen Wandabschnitten des Schlitzes dar. Ebenfalls ist in 3 zu erkennen, dass die Enden 60 der Klemmstreben 30 rund ausgebildet sind und während eines Einsetzvorgangs, bei welchem die Haltestrebe 20 zunehmend in Richtung des Endes 60 der Klemmstreben 30 bewegt wird, entlang der den jeweiligen Klemmstreben 30 zugeordneten Wandung des Schlitzes gleitet, wobei die Enden 60 der beiden Klemmstreben in entgegengesetzte Richtungen auseinander gedrängt werden.
  • Die 4 und 5 zeigen jeweils eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Klemmelements, das in Schlitze unterschiedlicher Breite eingesetzt ist und in diesen arretiert, wodurch die Kabel 70 in dem Schlitz gehalten werden. Gemäß den 4 und 5 ist gut zu erkennen, dass ein erfindungsgemäßes Klemmelement geeignet ist, Kabel in Schlitzen unterschiedlicher Breite hervorragend und sicher zu halten. Des Weiteren ist zu erkennen, dass erfindungsgemäße Klemmelemente den Zusatznutzen aufweisen, dem ansonsten glatten Schlitz eine Profilierung zur Verfügung zu stellen, an welcher bei einem späteren Verputzen des Schlitzes Putz, Mörtel oder ein sonstiges Füllmaterial anhaften und gegebenenfalls das Klemmelement hinterschneiden können, was zu einer weiteren verbesserten Verankerung des Putzes führt.
  • 6 zeigt zwei unterschiedliche Klemmelemente 10, die jeweils eine Haltestrebe 20 sowie zwei Klemmstreben 30 aufweisen. Die dargestellten Varianten sind für unterschiedliche Schlitzbreiten geeignet, wobei die in der Darstellung unten liegende Ausführungsform aufgrund der abgeschrägten Ecken der Haltestrebe 20 besonders gut geeignet ist, um in Eckbereichen eines Schlitzes eingesetzt zu werden, da die abgeschrägten Endabschnitte 40 der Haltestrebe 20 so ausgebildet sind, dass die jeweiligen Abschrägungen plan an über Eck stehenden Wandungen eines Schlitzes in einem Eckbereich anliegen. Nach Wunsch kann eine solche Klemmstrebe aber auch in einem geradlinig verlaufenden Schlitz verwendet werden. Ebenso kann auch das in 6 oben dargestellte Klemmelement für Eckbereiche verwendet werden, beispielsweise insbesondere dann, wenn der Schlitz unregelmäßige Wandungen aufweist, so dass der kantige Endabschnitt 40 der Haltestrebe 20 beispielsweise in durch Putz oder Steinchen gebildete Ausnehmungen hineinragt und auf diese Weise eine gute Halterung erfährt. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die in 6 dargestellten Ausführungsformen an den Endabschnitten 40 keine Profilierung aufweisen. Eine solche Ausführungsform kann beispielsweise dann besonders bevorzugt sein, wenn die innere Wandung eines Schlitzes selbst bereits eine Profilierung aufweist, entlang derer die jeweiligen Klemmstreben 30 bei einem Einsetzen des Klemmelements 10 gleiten können.
  • Zusammenfassend kann der Kerngedanke der Erfindung wie folgt festgehalten werden.
  • Das Klemmelement, respektive die Federklemme, gleicht in ihrem Aufbau dem Buchstaben K. Die gerade Seite der Klemme, d. h. die Haltestrebe liegt in montiertem Zustand fest und bündig auf einer Seite des Schlitzes an, wobei die abgespreizten Schenkel, d. h. die Klemmstreben, aus einem federnden Material ausgebildet sind und auf der anderen Seite des Schlitzes anliegen. Des weiteren sind an der Außenseite, respektive der Rückseite der Haltestrebe Zähne hervorgehoben. Selbiges gilt für die Klemmstreben, die innen liegend an den diagonalen Schenkeln ebenfalls Zähne aufweisen, wodurch ein höherer Halt zwischen Haltestrebe und Klemmstreben in einem Schlitz, respektive an den Wandungen des Schlitzes erreicht wird. Durch die federnde Ausgestaltung der Klemmstreben kann eine variable Breite des Schlitzes abgedeckt werden, so dass einerseits sehr kleine Schlitze, aber andererseits auch sehr große Schlitze mit der erfindungsgemäßen Federklemme nach Außen geschlossen werden können, so dass ein langgestreckter Gegenstand sicher in dem Schlitz gehalten wird. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Klemmelements besteht ferner darin, dass das Klemmelement auch für unsymmetrische Wandschlitze geeignet ist und in solche eingesetzt werden kann.
  • Erfindungsgemäß besteht das Klemmelement aus einem Kunststoff, der flexible Eigenschaften mit hoher Festigkeit verbindet. Das Klemmelement wird bei einem Einsetzen mit den jeweiligen diagonalen Seiten, d. h. mit den Klemmstreben in den Schlitz gedrückt, wodurch es zu einer Spreizung der Klemmstreben kommt. Das in den Schlitz Drücken wird solange fortgesetzt, bis sich auch die gerade Seite, d. h. die Haltestrebe in den Schlitz geschoben und verankert werden kann. Beim Einbringen des Klemmelements, respektive der Federklemme, drücken die diagonalen Seiten, d. h. die Klemmstreben gegen die eine, ihnen zugeordnete Innenwand des Schlitzes und es wird durch die Federwirkung der Klemmstreben und durch die hohe Festigkeit des Kunststoffs eine hohe Spannkraft erreicht. Die Spannkraft wird durch außen an der Haltestrebe und an den innen liegenden Seiten der Schenkel befindliche Zahnungen gesichert.
  • Hinsichtlich der einsetzbaren Größen des erfindungsgemäßen Klemmelements liegen bevorzugte Längen von Halte- und Klemmstrebe bei 15 cm bzw. bei 20 cm, wobei jedoch auch oben genannte größere und kleinere Ausführungen in Frage kommen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Spannkraft des Klemmelements dadurch zu variieren, dass ein Winkelverlauf zwischen den Schenkeln bzw. den Klemmstreben und der Haltestrebe variiert wird. Des Weiteren kann, insbesondere bei größer ausgeführten Klemmelementen, die Zahnung an den Innen- und Außenseiten des Klemmelements, respektive der Haltestrebe und/oder der Klemmstreben variiert werden. Auch ist eine Ausführung des erfindungsgemäßen Klemmelements in Form des Buchstabens X oder In der Form eines Halbkreises möglich. Ferner können zwei oder mehr Klemmelemente miteinander kombiniert werden, wobei an den Klemmelementen Ausnehmungen, wie beispielsweise Nuten oder Vertiefungen, und/oder Erhebungen vorgesehen sind, die beispielsweise eine Dreieckform oder eine Stiftform aufweisen, durch welche eine Verbindung der Klemmelemente untereinander möglich ist, so dass auch größere Schlitzbreiten problemlos überdeckt, respektive überspannt und langgestreckte Elemente darin fixiert werden können.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbes ondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Klemmelement
    20
    Haltestrebe
    30
    Klemmstrebe
    40
    Endabschnitt
    50
    Profilierung
    60
    Ende der Klemmstrebe
    70
    Kabel
    80
    Symmetrieachse
    90
    gedachte Verbindungsgerade
    100
    Breite
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29704908 U1 [0003, 0003]
    • DE 29922018 U1 [0004]

Claims (10)

  1. Klemmelement (10), Insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) eine, vorzugsweise im Wesentlichen geradlinig oder leicht konkav verlaufende, Haltestrebe (20) sowie zwei sich auf einer, der gegebenenfalls konkav verlaufenden Seite angewandten, Seite der Haltestrebe (20) in jeweils gegenläufige Richtungen von der Haltestrebe (20) in einem Winkel weg erstreckende, vorzugsweise elastisch und/oder federnd ausgebildete, Klemmstreben (30) aufweist.
  2. Klemmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestrebe (20) mit den Klemmstreben (30) im Wesentlichen eine K-Fom bildet.
  3. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestrebe (20) und/oder die Klemmstreben (30), vorzugsweise an deren jeweiligen Endabschnitten (40), eine Profilierung (50), insbesondere eine Zahnung, aufweisen, wobei im Falle einer Zahnung an der Haltestrebe (20) diese zumindest auf einer den Klemmstreben (30) entgegengesetzten Seite der Haltestrebe (20) angeordnet ist und wobei im Falle einer Zahnung an den Klemmstreben (30), diese aufeinander zu weisend und/oder zumindest auf einer von der Haltestrebe (20) abgewandten Seite der Klemmstreben (30) angeordnet ist.
  4. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestrebe (20) eine Länge im Bereich von 1 cm bis 25 cm, vorzugsweise im Bereich von 2 cm bis 18 cm und besonders bevorzugt im Bereich von 3 cm bis 15 cm und die Klemmstrebe(n) eine Länge im Bereich von 1 cm bis 30 cm, vorzugsweise im Bereich von 2,5 cm bis 22 cm und besonders bevorzugt im Bereich von 3,5 cm bis 20 cm, aufweisen.
  5. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) aus Metall und/oder aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polyolefin, beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen, und/oder besonders bevorzugt auf Polyamidbasis, hergestellt ist.
  6. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) halogenfrei ist.
  7. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmstrebe(n) (30) auf ihrer von der Haltestrebe (20) abgewandten Seite eine konvexe Krümmung aufweisen.
  8. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende (60) der Klemmstrebe(n) (30), zumindest an einer von der Haltestrebe (20) abgewandten Seite, abgerundet oder im Wesentlichen oval ausgebildet ist.
  9. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) symmetrisch, insbesondere achsensymmetrisch, ausgebildet ist.
  10. Klemmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (10) wenigstens ein Verbindungselement aufweist, mit welchem mehrere Klemmelemente (10) miteinander verbindbar sind.
DE201110002153 2011-04-19 2011-04-19 Klemmelement, insbesondere zur Befestigung und/oder Halterung von langgestreckten Gegenständen in Schlitzen Withdrawn DE102011002153A1 (de)

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DE29922018U1 (de) 1999-12-15 2000-03-02 Anselm, Günter, 22459 Hamburg Spreizklemme zur Befestigung von Leitungen in Wandschlitzen

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