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DE102011005701A1 - Beleuchtungseinrichtung und Fahrzeugscheinwerfer mit Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung und Fahrzeugscheinwerfer mit Beleuchtungseinrichtung Download PDF

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DE102011005701A1
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Germany
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lighting device
semiconductor light
light source
heat pipe
electronics
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DE102011005701A
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English (en)
Inventor
Gerhard Behr
Peter Frey
Oliver Hering
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osram GmbH
Original Assignee
Osram GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung, insbesondere für einen Fahrzeugscheinwerfer, mit mindestens einer Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4'), die mittels mindestens eines Wärmerohrs (3) thermisch an mindestens einen Kuhlkorper (1) gekoppelt ist, wobei das mindestens eine Wärmerohr (3) als Stromzufuhrung ausgebildet ist, die zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') und einer Elektronik (6) zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') dient.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung gemaß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • I. Stand der Technik
  • Eine derartige Beleuchtungseinrichtung ist beispielsweise in der Offenlegungsschrift DE 10 2007 028 301 A1 offenbart. Diese Schrift beschreibt einen Fahrzeugscheinwerfer mit einem Gehäuse, mit mindestens einer Halbleiterlichtquelle, die in dem Gehäuse angeordnet ist und mittels eines Wärmerohrs thermisch mit einem Kuhlkörper verbunden ist. Die US 2003/227774 A1 offenbart eine Beleuchtungsanordnung mit einem in einem LED-Träger integrierten Wärmerohr (Heatpipe). Die US 2009/322229 A1 offenbart eine Beleuchtungsanordnung mit einer LED-Anordnung, die an einer Heatpipe angeordnet ist.
  • II. Darstellung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Beleuchtungseinrichtung bereitzustellen, mit einer verbesserten elektrischen Anbindung und guten Kuhlung der Halbleiterlichtquellen sowie einem Platz sparenden Aufbau der Komponenten der Beleuchtungseinrichtung bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemaß durch eine Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen aus dem Patentanspruch 1 gelost. Besonders vorteilhafte Ausfuhrungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung besitzt mindestens eine Halbleiterlichtquellenanordnung, die mittels mindestens eines Wärmerohrs thermisch an mindestens einen Kuhlkorper gekoppelt ist. Erfindungsgemaß ist das mindestens eine Wärmerohr als Stromzuführung ausgebildet, die zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung und einer Elektronik zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung dient. Die vorgenannte Elektronik und der vorgenannten Kühlkorper müssen nicht unbedingt Bestandteil der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung sein, sondern die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung kann stattdessen auch nur so ausgebildet sein, dass sie mit der vorgenannten Elektronik und dem vorgenannten Kühlkörper auf einfache Weise, beispielsweise durch eine Steck- oder Klemmverbindung, verbindbar ist.
  • Der Begriff Halbleiterlichtquellenanordnung bezeichnet eine Anordnung, beispielsweise auf einer Metallkernplatine, von einer oder mehreren Leuchtdioden oder Laserdioden, die während ihres Betriebs, gegebenenfalls unter Mitwirkung von Leuchtstoffen, weißes oder farbiges Licht oder Infrarotstrahlung oder Ultraviolettstrahlung emittieren. Der Begriff Wärmerohr bezeichnet eine Heatpipe-Anordnung, bei der unter Ausnutzung des Kapillareffekts die kondensierte Flüssigkeit zum Verdampfer zuruckgefuhrt wird, oder ein Thermosiphon, bei dem unter Ausnutzung der Schwerkraft die kondensierte Flüssigkeit zum Verdampfer zurückgefuhrt wird.
  • Die Ausbildung des mindestens einen Warmerohrs der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung als Stromzuführung bietet den Vorteil einer verbesserten elektrische Verbindung zwischen der Halbleiterlichtquellenanordnung und einer zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung dienenden Elektronik, da das mindestens eine Wärmerohr aufgrund seiner Konstruktion eine hohe Stromtragfähigkeit besitzt und Strome hoher Stromstarke leiten kann. Insbesondere kann dadurch das Warmerohr beispielsweise als gemeinsame Stromzufuhrung für mehrere parallel geschaltete Halbleiterlichtquellen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung genutzt werden. Als weiterer Vorteil kann der Platz sparende Aufbau der erfindungsgemaßen Beleuchtungseinrichtung genannt werden, weil durch die Ausbildung des mindestens einen Wärmerohrs als Stromzuführung eine separate Stromzufuhrung eingespart werden kann.
  • Vorteilhafterweise besitzt das mindestens eine Wärmerohr einen Metallmantel oder das Rohr besteht aus Metall, um eine hohe elektrische Leitfähigkeit und Wärmeleitfähigkeit des Warmerohrs zu gewährleisten. Bevorzugt sind Kupfer, Aluminium und Silber oder Legierungen dieser Metalle gegebenenfalls auch mit anderen Metallen. Als Warmetransportmedium in dem mindestens einen Wärmerohr wird vorzugsweise Wasser oder Ammoniak verwendet, um das mindestens eine Warmerohr und die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung in dem Temperaturbereich, der für Fahrzeugscheinwerfer üblich ist, einsetzen zu können.
  • Die mindestens eine Halbleiterlichtquellenanordnung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist vorzugsweise auf einem metallischen Träger angeordnet, der elektrisch leitend sowohl mit der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung als auch mit dem mindestens einen Wärmerohr verbunden ist. Der metallische Träger dient als Wärmesenke fur die Halbleiterlichtquellenanordnung und verhindert eine Überhitzung der Halbleiterlichtquellen wahrend ihres Betriebs. Außerdem ermöglicht er eine gute thermische und elektrische Kopplung zwischen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung und dem mindestens einen Warmerohr. Vorzugsweise ist der metallische Träger an einer Verdampfungszone des mindestens einen Wärmerohrs fixiert und die Kondensationszone des mindestens einen Wärmerohrs ist vorzugsweise thermisch an einen Kühlkorper gekoppelt, der vorzugsweise als Bestandteil der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet ist, um die Warme von der Halbleiterlichtquellenanordnung und dem metallischen Träger an den Kühlkörper abzuleiten. Das mindestens eine Wärmerohr dient dadurch zusatzlich auch als Halterung für den metallischen Träger und die darauf montierte Halbleiterlichtquellenanordnung. Vorzugsweise ist außerdem das zweite Ende des mindestens einen Wärmerohrs in einer Aufnahme des Kühlkörpers fixiert. Weitere Halterungsmittel fur die Halbleiterlichtquellenanordnung können dadurch eingespart werden.
  • Vorteilhafterweise ist ein zwischen dem Kühlkörper und dem metallischen Träger verlaufender Abschnitt des mindestens einen Wärmerohrs von einer elektrisch isolierenden Hulle umgeben. Die elektrisch isolierende Hulle dient als Schutz fur das mindestens eine Wärmerohr und kann als Trager für elektrische Zuleitungen zwischen einzelnen Halbleiterlichtquellen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung und einer Elektronik zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung genutzt werden. Durch das Material der elektrisch isolierenden Hülle sind die auf der elektrisch isolierenden Hülle angeordneten elektrischen Zuleitungen elektrisch isoliert gegenüber dem mindestens einen Wärmerohr angeordnet und die elektrischen Zuleitungen konnen ohne eigene Isolierung unmittelbar auf der außeren Oberfläche der elektrisch isolierenden Hülle, vorzugsweise in Form von Leiterbahnen, angeordnet sein.
  • An der elektrisch isolierenden Hulle ist vorteilhafterweise ein flanschartiger Abschnitt angeordnet, der zur Befestigung der Beleuchtungseinrichtung in einem Scheinwerfer dient. Mittels des flanschartigen Abschnitts können eine als Referenzebene und Tiefenanschlag dienende Auflageflache fur die Ausrichtung und Eindringtiefe der Beleuchtungseinrichtung in den Scheinwerfer definiert werden. Der flanschartige Abschnitt kann beispielsweise nach der Montage der Beleuchtungseinrichtung im Scheinwerfer an der Außenwand oder Innenwand des Scheinwerferreflektors anliegen. Der flanschartige Abschnitt kann aus demselben Material wie die elektrisch isolierende Hulle oder aus Metall bestehen. Vorzugsweise ist der vorgenannte flanschartige Abschnitt mit einer Codierung zur raumlichen Ausrichtung der Beleuchtungseinrichtung im Scheinwerfer versehen, um eine eindeutige Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung im Scheinwerfer festzulegen.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist zwecks Platz sparender räumlicher Anordnung die Elektronik zum Betrieb der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung als Bestandteil der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet und das mindestens eine als Stromzufuhrung ausgebildete Warmerohr ist elektrisch leitend mit der vorgenannten Elektronik und auch mit der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung verbunden. Vorzugsweise ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Elektronik zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung auf dem Kuhlkorper angeordnet, um die von den Komponenten der Elektronik erzeugte Warme ebenfalls über den Kühlkörper an die Umgebung abführen zu können. Außerdem weist die vorgenannte Elektronik vorteilhafterweise einen elektrischen Kontakt auf, der mit dem mindestens einen Warmerohr verbunden ist, um eine zuverlässige elektrische Anbindung des mindestens einen Wärmerohrs an die Elektronik zu gewahrleisten. Beispielsweise kann der vorgenannte elektrische Kontakt als Kontaktklemme, die das mindestens eine Wärmerohr klemmend umschließt, oder als Federkontakt, der mit Klemmsitz an dem mindestens einen Warmerohr anliegt ausgebildet sein. Die Kontaktklemme oder der Federkontakt können beispielsweise uber eine elektrische Kontaktfläche oder eine Leiterbahn auf einer Montageplatine der Elektronik mit anderen Komponenten der Elektronik verbunden sein, die auf der Montageplatine montiert sind. Der vorgenannte elektrische Kontakt ist vorzugsweise an ein Massebezugspotenzial der Elektronik angeschlossen, Dadurch können auf besonders einfache Weise über das mindestens eine Warmerohr der Kuhlkörper, der metallische Träger und ein gemeinsamer elektrischer Anschluss der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung auf Massepotenzial gelegt werden. Damit wird ferner die Basis für eine elektromagnetische Abschirmung der Beleuchtungseinrichtung und eine gute elektromagnetische Verträglichkeit geschaffen, da nach der Montage der Beleuchtungseinrichtung in einem Fahrzeugscheinwerfer auch der die Halbleiterlichtquellenanordnung umgebende Reflektor über einen Kontakt zum Kühlkörper auf Massepotenzial gelegt werden kann. Die Elektronik zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung ist vorzugsweise in einem Gehause angeordnet, um die Elektronik vor Beschädigung zu schützen und eine elektromagnetische Abschirmung der Elektronik zu ermöglichen. Das Gehause kann zwecks elektromagnetischer Abschirmung der Elektronik aus Metall bestehen oder aus Kunststoff, der auf der Innen- oder Außenseite des Gehauses metallisiert ist. Das Metallgehäuse oder metallisierte Gehäuse kann für den vorgenannten Zweck ebenfalls an das Massebezugspotenzial der Elektronik angeschlossen sein.
  • Vorzugsweise sind an dem Gehause elektrische Anschlüsse der Beleuchtungseinrichtung angeordnet, um die Elektronik und damit auch die Halbleiterlichtquellenanordnung mit elektrischer Energie und Steuersignalen zu versorgen.
  • Gemäß einem anderen Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Elektronik nicht als Bestandteil der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet ist, sondern getrennt davon angeordnet ist, sind die elektrischen Anschlüsse an der elektrisch isolierenden Hülle angeordnet, um die Halbleiterlichtquellenanordnung mit dem von der Elektronik gelieferten Strom und den Steuersignalen zu versorgen.
  • III. Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausfuhrungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 Eine ausschnittweise, schematische Darstellung einer Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • 2 Eine vergroßerte Darstellung des metallischen Trägers und der Halbleiterlichtquellenanordnung der in 1 abgebildeten Beleuchtungseinrichtung
  • 3 Einen Längsschnitt durch die in 1 abgebildete Beleuchtungseinrichtung in schematischer Darstellung mit zusatzlich abgebildeten Halbschalen eines Reflektors
  • 4 Eine Draufsicht auf eine Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung
  • 5 Eine vergroßerte Darstellung eines Ausschnitts der in 4 abgebildeten Beleuchtungseinrichtung gemaß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • Die 1 bis 3 zeigen schematische Darstellungen eines erstes Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung, die für den Einsatz in einem Frontscheinwerfer eines Kraftfahrzeug vorgesehen ist, um die Beleuchtungsfunktionen, Abblendlicht, Fernlicht, Nebellicht, Tagfahrlicht, Positionslicht oder Parklicht damit zu verwirklichen.
  • Diese Beleuchtungseinrichtung besitzt einen Kühlkörper 1 aus Aluminium mit einer planen Montageoberfläche 10, auf der eine Elektronik 6 zum Betrieb von Halbleiterlichtquellen in einem Gehause 2 angeordnet ist. Der Kühlkorper 1 weist auf seiner von der Montageoberflache 10 abgewandten Seite mehrere Kuhlrippen 11 auf. Aus einer Aufnahme 12 in der Montageoberfläche 10 des Kuhlkorpers 1 ragt ein als Heatpipe ausgebildetes Wärmerohr 3 aus dem Kühlkörper 1 heraus und steht senkrecht von der Montageoberfläche 10 ab. Das als Kondensationszone dienende erste Ende 31 der Heatpipe 3 ist in der Aufnahme 12 des Kühlkörpers 1 fixiert. Das Rohr der Heatpipe 3 besteht aus Kupfer und ihre Fullung besteht aus Wasser bzw. Wasserdampf. Die Heatpipe 3 erstreckt sich durch einen Durchbruch in einer Montageplatine 60, auf der Komponenten 61 der Elektronik 6 zum Betrieb der Halbleiterlichtquellen von zwei Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' montiert sind. Mittels einer Metallklemme bzw. eines Metallfederkontakts 62 ist das Kupferrohr der Heatpipe 3 an das Massebezugspotenzial der Elektronik 6 angeschlossen. Die Heatpipe 3 ragt durch einen Durchbruch in einer parallel zur Montagefläche 10 des Kühlkörpers 1 verlaufenden Abdeckflache 20 des haubenartigen Gehauses 2 hindurch.
  • Auf das aus dem Kühlkörper 1 und dem Gehäuse 2 herausragende zweite Ende 32 der Heatpipe, das als Verdampfungszone dient, ist ein mit zwei Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' versehener metallischer Träger 5 aufgesteckt. Der metallische Trager 5 besteht aus Kupfer oder Aluminium und ist in Richtung des Kühlkörpers 1 keilformig verjüngt ausgebildet. Auf zwei voneinander abgewandten, schräg zueinander verlaufenden Oberflachen 51, 52 des metallischen Tragers 5 ist jeweils eine Halbleiterlichtquellenanordnung 4 bzw. 4' fixiert. Diese Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' bestehen jeweils aus fünf in einer Reihe auf der Oberfläche 51 bzw. 52 montierten Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45, die während ihres Betriebs weißes Licht emittieren. Der metallische Träger 5 besitzt eine mittig, in axialer Richtung verlaufende Bohrung 53, in der das zweite Ende 32 der Heatpipe 3 mit Klemmsitz angeordnet ist. Das zweite Ende 32 der Heatpipe ist dadurch elektrisch leitend mit dem metallischen Träger 5 verbunden. Es besteht somit eine thermische und elektrisch leitende Kopplung zwischen der Heatpipe 3 und dem metallischen Träger 5. Jeweils ein erster elektrischer Anschluss eines jeden einzelnen Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44 und 45 der beiden Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' ist elektrisch leitend mit dem metallischen Träger 5 verbunden. Dadurch ist der vorgenannte erste elektrische Anschluss der Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44 und 45 der Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' uber den metallischen Träger 5 und das Kupferrohr der Heatpipe 3 sowie über die Kontaktklemme 62 mit dem Massebezugspotenzial der Elektronik 6 verbunden.
  • Der zwischen dem Gehäuse 2 fur die Elektronik 6 und dem metallischen Träger 5 verlaufende Abschnitt der Heatpipe 3 ist von einer elektrisch isolierenden Hülle 7 aus Kunststoff umgeben. Auf der außeren Oberflache der elektrisch isolierenden Hülle 7 sind Leiterbahnen 71, 72, 73, 74, 75 aus Kupfer angebracht, die jeweils uber einen Bonddraht 81, 82, 83, 84, 85 mit einem zweiten Anschluss jeweils eines Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 verbunden sind und den zweiten Anschluss des jeweiligen Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 mit der im Gehause 2 angeordneten Elektronik 6 verbinden. Die Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 der ersten Halbleiterlichtquellenanordnung 4 als auch, in analoger Weise mit einer weiteren Leiterbahn- und Kontaktierungsanordnung, die Leuchtdiodenchips der zweiten Halbleiterlichtquellenanordnung 4' können dadurch mittels der Elektronik 6 separat voneinander betrieben werden. Somit können sowohl die Halbleiterlichtquellenanordnungen 4 und 4' also auch innerhalb einer jeweiligen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') die einzelnen Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 getrennt voneinander angesteuert werden.
  • Die elektrisch isolierende Hulle 7 schließt mit dem metallischen Trager 5 und der Abdeckfläche 20 des Gehauses 2 ab. An der elektrisch isolierenden Hulle 7 ist nahe der Abdeckfläche 20 ein flanschartiger Abschnitt 70 angeordnet, der zur Montage der Beleuchtungseinrichtung in einem Fahrzeugscheinwerfer dient. Der flanschartige Abschnitt 70 besitzt eine parallel zur Montageoberflache 10 des Kühlkörpers 1 orientierte Auflageflache 700, die als Referenzebene für die Ausrichtung der Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 der Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' auf dem metallischen Trager 5 und als Anlageflache für zwei, den beiden Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' zugeordnete Reflektorhalbschalen 91, 92 des Fahrzeugscheinwerfers dient. Nach der Montage im Fahrzeugscheinwerfer liegt die Auflagefläche 700 an der Außenseite der Reflektorhalbschalen 91, 92 des Fahrzeugscheinwerfers auf. Der metallische Trager 5 mit den Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' ragt durch einen Spalt 93 zwischen den Reflektorhalbschalen 91, 92 in den von den Reflektorhalbschalen 91, 92 gebildeten Innenraum hinein, so dass das von der Halbleiterlichtquellenanordnung 4 bzw. 4' emittierte Licht an der reflektierend ausgebildeten Innenseite der Reflektorhalbschale 91 bzw. 92 in Richtung der Lichtaustrittsöffnung 94 des Fahrzeugscheinwerfers reflektiert wird. Im flanschartigen Abschnitt 70 ist eine als Codierung dienende Nut 76 angebracht, welche die Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung im Fahrzeugscheinwerfer eindeutig festlegt. Diese Nut 76 korrespondiert mit einem passgerechten Steg (nicht abgebildet) an der Außenseite der Reflektorhalbschale 91. An einer Seitenwand 21 des Gehauses 2 ist ein Stecker 22 angeordnet, der als elektrischer Anschluss der Beleuchtungseinrichtung dient und über den die Elektronik 6 und die Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' mit elektrischer Energie und Steuersignalen versorgt werden.
  • Der flanschartige Abschnitt 70 kann einteilig mit der elektrisch isolierenden Hulle 7 ausgebildet sein und aus dem Kunststoffmaterial der elektrisch isolierenden Hülle 7 bestehen. Alternativ kann der flanschartige Abschnitt 70 der Beleuchtungseinrichtung aus Metall bestehen und beispielsweise als Stanzblechteil oder Tiefziehteil aus Stahl oder Neusilber ausgebildet sein und am Kupferrohr der Heatpipe 3 fixiert sein. In diesem Fall kann die metallisierte Innenseite der Reflektorhalbschalen 91, 92 beispielsweise über eine Fortsetzung ihrer Metallisierung durch den Spalt 93 auf die Außenseite der Reflektorhalbschalen 91, 92, und uber den metallischen flanschartigen Abschnitt 70 sowie über das Kupferrohr der Heatpipe 3 an das Massebezugspotenzial der Elektronik 6 angeschlossen sein, um die elektromagnetische Verträglichkeit des Fahrzeugscheinwerfers zu verbessern.
  • Das in den 4 und 5 abgebildete zweite Ausfuhrungsbeispiel der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung unterscheidet sich von dem ersten Ausfuhrungsbeispiel der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung nur dadurch, dass bei der Beleuchtungseinrichtung gemaß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung die Elektronik 6 nicht als Bestandteil der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet ist, sondern stattdessen separat davon im Fahrzeug oder im Fahrzeugscheinwerfer angeordnet ist. Daher werden in den 4 und 5 für Teile der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, die identisch zu Teilen der Beleuchtungseinrichtung gemaß dem ersten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung sind, dieselben Bezugszeichen wie in den 1 bis 3 verwendet. Fur die Beschreibung dieser Teile wird auf die entsprechenden Textstellen weiter oben verwiesen.
  • Nachstehend werden nur noch die Unterschiede beschrieben. Bei der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der als elektrischer Anschluss der Beleuchtungseinrichtung dienende Stecker 22' im Bereich zwischen dem flanschartigen Abschnitt 70 und der Montageoberflache 10 des Kühlkörpers 1 unmittelbar an der elektrisch isolierenden Hulle 7 angebracht. Die Kontakte des Steckers 22' sind mit den auf der äußeren Oberflache der elektrisch isolierenden Hülle 7 angeordneten Leiterbahnen 71, 72, 73, 74, 75 elektrisch verbunden. Zur Stromversorgung und Steuerung der Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 der Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' wird der Stecker 22' beispielsweise über ein Anschlusskabel mit einer Betriebselektronik fur die Leuchtdiodenchips 41, 42, 43, 44, 45 der Halbleiterlichtquellenanordnungen 4, 4' verbunden.
  • In allen anderen Details stimmt die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung mit der Beleuchtungseinrichtung gemaß dem ersten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung überein.
  • Die Erfindung beschrankt sich nicht auf die oben näher beschriebenen Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung auch mehr als nur ein Wärmerohr aufweisen und an mehr als nur einen Kühlkörper thermisch gekoppelt sein, um die Wärmeableitung zu verbessern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007028301 A1 [0002]
    • US 2003/227774 A1 [0002]
    • US 2009/322229 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Beleuchtungseinrichtung mit mindestens einer Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4'), die mittels mindestens eines Warmerohrs (3) thermisch an mindestens einen Kühlkörper (1) gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Wärmerohr (3) als Stromzufuhrung ausgebildet ist, die zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') und einer Elektronik (6) zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') dient.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, wobei das mindestens eine, als Stromzuführung ausgebildete Warmerohr (3) einen Metallmantel besitzt.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die mindestens eine Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') auf einem metallischen Träger (5) angeordnet ist, der elektrisch leitend mit der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') und dem mindestens einen Warmerohr (3) verbunden ist.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 3, wobei der metallische Träger (5) an einer Verdampfungszone (32) des mindestens einen Wärmerohrs (3) mechanisch fixiert ist und eine Kondensationszone (31) des mindestens einen Wärmerohrs (3) thermisch an den Kühlkorper (1) gekoppelt ist.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Beleuchtungseinrichtung eine Elektronik (6) zum Betrieb der Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') aufweist und das mindestens eine als Stromzuführung ausgebildete Warmerohr (3) elektrisch leitend mit der Elektronik (6) und der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') verbunden ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, wobei die Elektronik (6) auf dem Kühlkörper (1) angeordnet ist und einen elektrischen Kontakt (62) aufweist, der mit dem mindestens einen Wärmerohr (3) verbunden ist.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 6, wobei der elektrische Kontakt (62) an ein Massebezugspotenzial der Elektronik (6) angeschlossen ist.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei ein zwischen dem metallischen Träger (5) und dem Kühlkorper (1) verlaufender Abschnitt des mindestens einen Warmerohrs (3) von einer elektrisch isolierenden Hülle (7) umgeben ist.
  9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 8, wobei auf der elektrisch isolierenden Hülle (7) elektrische Zuleitungen (71, 72, 73, 74, 75) angeordnet sind.
  10. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 9, wobei die elektrischen Zuleitungen (71, 72, 73, 74, 75) als Leiterbahnen auf der äußeren Oberfläche der elektrisch isolierenden Hülle (7) ausgebildet sind.
  11. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 8, wobei an der elektrisch isolierenden Hulle (7) ein flanschartiger Abschnitt (70) angeordnet ist, der zur Befestigung der Beleuchtungseinrichtung in einem Scheinwerfer dient.
  12. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 11, wobei der flanschartige Abschnitt (70) eine Codierung (76) zur räumlichen Ausrichtung der Beleuchtungseinrichtung im Scheinwerfer aufweist.
  13. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, wobei die Elektronik (6) in einem Gehäuse (2) angeordnet ist.
  14. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Anspruche 8 bis 13, wobei an der elektrisch isolierenden Hulle (7) oder an dem Gehäuse (2) elektrische Anschlüsse (22, 22') der Beleuchtungseineinrichtung angeordnet sind, die zur Stromversorgung der Elektronik (6) oder der mindestens einen Halbleiterlichtquellenanordnung (4, 4') dienen.
  15. Fahrzeugscheinwerfer mit mindestens einer Beleuchtungseinrichtung nach einem der Anspruche 1 bis 14.
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