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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere ein Wäschebehandlungsgerät zum Waschen von Wäsche. Speziell betrifft die Erfindung das Gebiet der Waschmaschinen und Waschtrockner.
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Stand der Technik
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Aus der
EP 1 884 584 A2 ist eine Waschmaschine bekannt, bei der mehrere mit Wäschebehandlungsmitteln gefüllte Behälter vorgesehen sind. Die Menge der Wäschebehandlungsmittel reicht dabei für mehrere Waschzyklen aus. Außerdem sind Zumesseinheiten vorgesehen, die gewisse Mengen an Wäschebehandlungsmitteln in die Waschtrommel einleiten. Die Behälter sind auf einem bewegbaren Träger angeordnet, wobei die Behälter in einer ausgeschobenen Stellung zugänglich und in einer eingezogenen Stellung nicht zugänglich sind.
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Die aus der
EP 1 884 584 A2 bekannte Waschmaschine hat den Nachteil, dass das Nachfüllen der Behälter für den Benutzer umständlich ist. Beispielsweise muss sich der Benutzer hinabbeugen, um die einzelnen Behälter zu öffnen und in dieser tiefen Position die Behälter nachfüllen. Außerdem hat die bekannte Waschmaschine den Nachteil, dass die Reinigung der Behälter aufwändig ist, beispielsweise wenn beim Einfüllen ein Teil des Wäschebehandlungsmittels neben die Öffnung läuft.
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Darstellung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein wasserführendes Haushaltsgerät zu schaffen, bei dem die Bedienbarkeit verbessert ist. Speziell ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein wasserführendes Haushaltsgerät anzugeben, bei dem das Nachfüllen eines zu bevorratenden Behandlungsmittels einfach und komfortabel möglich ist.
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Die Aufgabe wird durch ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere ein Wäschebehandlungsgerät zum Waschen von Wäsche, gelöst, bei dem eine Behandlungsmittelschale, die zum Aufnehmen zumindest eines fließfähigen Behandlungsmittels dient, und ein Schalengehäuse vorgesehen sind, wobei die Behandlungsmittelschale in eine Aufnahme des Schalengehäuses einschiebbar und aus dieser ausziehbar ist, wobei zumindest ein schwenkbarer Saugarm vorgesehen ist, wobei ein Endstück des Saugarms, an dem eine Saugöffnung vorgesehen ist, bei ausgezogener Behandlungsmittelschale in einem oberen Bereich der Aufnahme angeordnet ist und wobei die Behandlungsmittelschale den Saugarm beim Einschieben zumindest mittelbar betätigt, so dass das Endstück des Saugarms in die Behandlungsmittelschale herabschwenkt.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen wasserführenden Haushaltsgeräts möglich.
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Das wasserführende Haushaltsgerät kann als Wäschebehandlungsgerät, insbesondere als Waschmaschine oder Waschtrockner, ausgestaltet sein. Die Behandlungsmittelschale kann eine oder mehrere Kammern aufweisen, in die gegebenenfalls auch unterschiedliche Behandlungsmittel einfüllbar sind. Ferner kann die Behandlungsmittelschale auch einen Einspülbereich aufweisen, durch den ein für den jeweiligen Waschgang oder dergleichen zugegebenes Behandlungsmittel in einen Behandlungsbereich spülbar ist. Dementsprechend können auch mehrere Saugarme vorgesehen sein, die unterschiedlichen Kammern der Behandlungsmittelschale zugeordnet sind. Als Behandlungsmittel kommen im Fall einer Waschmaschine Wäschebehandlungsmittel, wie beispielsweise ein Vollwaschmittel, ein Feinwaschmittel, ein Buntwaschmittel, ein Weichspüler oder auch einzelne Komponenten eines Waschmittels, insbesondere ein Bleichmittel und ein Entkalker, infrage.
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Vorteilhaft ist es, dass der Saugarm um eine Drehachse schwenkbar ist, die mit dem Schalengehäuse verbunden ist. Beispielsweise kann die Drehachse in Form eines zylinderförmigen Steges ausgestaltet sein. Außerdem ist es vorteilhaft, dass der Saugarm einen Betätigungsabschnitt aufweist, dass ein hinteres Ende der Behandlungsmittelschale zum Betätigen des Saugarms beim Einschieben der Behandlungsmittelschale in das Schalengehäuse auf den Betätigungsabschnitt einwirkt, dass das Endstück des Saugarms mit der Saugöffnung auf einer Seite der Drehachse angeordnet ist und dass der Betätigungsabschnitt des Saugarms auf einer anderen Seite der Drehachse angeordnet ist. Der Saugarm kann hierbei entsprechend einem Hebel betätigt werden. Dadurch kann beispielsweise über eine kurze Einschiebstrecke ein weites Herabschwenken des Endstücks mit der Saugöffnung in die Behandlungsmittelschale erzielt werden.
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Vorteilhaft ist es, dass der Saugarm eine Rippe aufweist und dass ein hinteres Ende der Behandlungsmittelschale zum Betätigen des Saugarms beim Einschieben der Behandlungsmittelschale in das Schalengehäuse auf die Rippe des Saugarms einwirkt. Beispielsweise kann die Rippe zumindest an dem Betätigungsabschnitt des Saugarms vorgesehen sein. Dadurch kann ein medienführender, als Saugrohr dienender Teil des Saugarms mit einer größeren Gestaltungsfreiheit ausgeführt werden, da die Behandlungsmittelschale über die Rippe auf den Saugarm einwirkt. Durch die Ausgestaltung der Rippe kann dann der gewünschte Betätigungsverlauf zum Herabschwenken des Endstücks des Saugarms mit der Saugöffnung vorgegeben werden.
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Ferner ist es vorteilhaft, dass in einer maximalen Schwenkstellung eine Berührung zwischen dem Endstück des Saugarms und einem Boden der Behandlungsmittelschale ermöglicht ist und dass das Endstück des Saugarms so ausgestaltet ist, dass die Saugöffnung des Endstücks in der maximalen Schwenkstellung zumindest teilweise offen ist. Speziell ist es hierbei vorteilhaft, dass der Saugarm und die Behandlungsmittelschale so ausgestaltet sind, dass das Endstück mit der maximalen Schwenkstellung den Boden der Behandlungsmittelschale an einer tiefsten Stelle berührt. Hierdurch kann das bevorratete Behandlungsmittel zumindest weitgehend aus der Behandlungsmittelschale in den Behandlungsbereich gefördert werden.
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Vorteilhaft ist es auch, dass ein pumpenseitiges Verbindungsstück des Saugarms mit einem Faltenschlauch verbunden ist. Hierdurch kann die Bewegung des Saugarms pumpenseitig kompensiert werden.
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Vorteilhaft ist es ferner, dass an dem Schalengehäuse zumindest ein Endanschlag ausgestaltet ist, der das Einschieben der Behandlungsmittelschale in das Schalengehäuse begrenzt und dass die Behandlungsmittelschale den Saugarm beim Einschieben der Behandlungsmittelschale bis an den Endanschlag des Schalengehäuses in die maximale Schwenkstellung verschwenkt. Hierdurch ist beim vollständigen Einschieben der Behandlungsmittelschale eine definierte Stellung des Saugarms erzielbar.
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Vorteilhaft ist es, dass die Behandlungsmittelschale an ihrer Oberseite eine Langloch-förmige Aussparung aufweist, durch die das Endstück des Saugarms beim Einschieben der Behandlungsmittelschale in das Schalengehäuse in die Behandlungsmittelschale schwenkt. Hierbei ist es ferner vorteilhaft, dass die Langloch-förmige Aussparung mit einem allseitigen Abstand zu Seitenwänden der Behandlungsmittelschale in der Oberseite der Behandlungsmittelschale ausgestaltet ist. Hierdurch kann verhindert werden, dass beispielsweise beim ruckweisen Einschieben der gefüllten Behandlungsmittelschale Behandlungsmittel durch die Aussparung nach außen schwappt. Hierbei ist die Aussparung vorzugsweise in der Mitte der Oberseite der Behandlungsmittelschale platziert, damit sich diese bei der Beschleunigung oder Verzögerung immer im Wellental der auflaufenden Wellen des Behandlungsmittels befindet. Zusätzlich oder alternativ kann die Langloch-förmige Aussparung auch mit einer teilweise umlaufenden Rippe nach oben verlängert sein, die vorzugsweise gegen eine innere Unterseite des Schalengehäuse anliegt und außerdem dafür sorgen kann, dass das Behandlungsmittel infolge des begrenzten Luftaustausches über einen längeren Zeitraum nicht eindicken kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen, in denen sich entsprechende Elemente mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen sind, näher erläutert. Es zeigt:
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1 ein wasserführendes Haushaltsgerät in einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Erfindung und
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2 das in 1 auszugsweise dargestellte wasserführende Haushaltsgerät in einem betriebsbereiten Zustand.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
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1 zeigt ein wasserführendes Haushaltsgerät 1 in einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei sind eine Behandlungsmittelschale 2 und ein Schalengehäuse 3 des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 dargestellt. Das Schalengehäuse 3 ist hierbei in ein nicht dargestelltes Gehäuse des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 eingebaut. Das wasserführende Haushaltsgerät 1 kann insbesondere als Wäschebehandlungsgerät ausgestaltet sein. Speziell kann das wasserführende Haushaltsgerät 1 als Waschmaschine oder Waschtrockner ausgestaltet sein. Das wasserführende Haushaltsgerät 1 der Erfindung eignet sich allerdings auch für andere Anwendungsfälle, insbesondere kann es als Geschirrspüler ausgestaltet sein.
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Die Behandlungsmittelschale 2 weist in diesem Ausführungsbeispiel eine Kammer 4 auf. Ferner ist ein Griffelement 5 vorgesehen, an dem ein Benutzer die Behandlungsmittelschale 2 mit der Kammer 4 aus dem Schalengehäuse 3 herausziehen kann. Außerdem kann der Benutzer durch Drücken auf das Griffelement 5 die Behandlungsmittelschale 2 wieder in das Schalengehäuse 3 einschieben. Hierdurch kann der Benutzer die Kammer 4 mit einem Behandlungsmittel, insbesondere einem Wäschebehandlungsmittel, befüllen. Zur Befüllung weist die Behandlungsmittelschale 2 in diesem Ausführungsbeispiel eine Zugabeöffnung 6 auf, die bereits bei teilweise herausgezogener Behandlungsmittelschale 2 von oben zugänglich ist, so dass der Benutzer ein fließfähiges, insbesondere flüssiges, Behandlungsmittel einfüllen kann. Das fließfähige Behandlungsmittel kann hierbei auch feste Bestandteile aufweisen. Speziell kann das Behandlungsmittel ein flüssiges Buntwaschmittel, ein Weichspüler oder ein anderes Waschmittel oder Wäschebehandlungsmittel sein. Die Zugabeöffnung 6 kann je nach Ausgestaltung des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 gegebenenfalls durch eine Klappe oder eine aufsetzbare Kappe verschlossen werden.
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Hierbei besteht der Vorteil, dass die Behandlungsmittelschale 2 ganz aus dem Schalengehäuse 3 herausgezogen werden kann. Dadurch wird ein Reinigen des Schalengehäuses 3 erleichtert. Außerdem wird das Reinigen einer Aufnahme 7 des Schalengehäuses 3, die zum Aufnehmen der Behandlungsmittelschale 2 dient, erleichtert, da diese bei entfernter Behandlungsmittelschale 2 gut zugänglich ist. Außerdem kann der Benutzer die Behandlungsmittelschale 2 auch zum Befüllen entnehmen, falls er dies wünscht. Somit wird die Bedienbarkeit weiter verbessert. Außerdem kann die Behandlungsmittelschale 2 als Blasteil aus einem Kunststoff hergestellt werden, wodurch eine Herstellung vereinfacht ist. Die Behandlungsmittelschale 2 kann hierbei ohne Bodenablauf oder dergleichen ausgestaltet sein, so dass ein ununterbrochener Boden 8 gebildet ist, der deshalb auch keine Dichtstellen erfordert, die gegebenenfalls im Laufe der Zeit undicht werden können.
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Das wasserführende Haushaltsgerät 1 weist ferner einen schwenkbaren Saugarm 9 auf, der an einer mit dem Schalengehäuse 3 verbundenen Achse 10 schwenkbar gelagert ist. In einer Stellung, in der die Behandlungsmittelschale 2 ein gewisses Stück oder auch vollständig aus der Aufnahme 7 des Schalengehäuses 3 herausgezogen ist, befindet sich ein Endstück 11 des Saugarms 9 in einem oberen Bereich der Aufnahme 7. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Endstück 11 hierbei zumindest näherungsweise waagrecht ausgerichtet. In diesem Ausführungsbeispiel ist in einer Situation, in der das Endstück 11 im oberen Bereich der Aufnahme 7 angeordnet ist, die Zugabeöffnung 6 bereits von außen zugänglich, um ein Nachfüllen des Behandlungsmittels zu ermöglichen, wie es in der 1 veranschaulicht ist.
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Der schwenkbare Saugarm 9 weist einen Betätigungsabschnitt 12 auf. Ein hinteres Ende 13 der Behandlungsmittelschale 2 wirkt beim weiteren Einschieben in die Aufnahme 7 auf den Betätigungsabschnitt 12 ein. Hierbei ist in diesem Ausführungsbeispiel an dem Betätigungsabschnitt 12 eine Rippe 14 des Saugarms 9 ausgestaltet, über die eine Kraftübertragung auf den Betätigungsabschnitt 12 erfolgt. Der Betätigungsabschnitt 12 des Saugarms 9 befindet sich hierbei auf einer Seite der Achse 10, während sich das Endstück 11 auf der anderen Seite der Achse 10 befindet. Die Achse 10 dient hierbei als Dreh- oder Schwenkachse 10. Außerdem weist der Saugarm 9 ein. Verbindungsstück 15 auf, der mit einem Faltenschlauch 16 verbunden ist. Der Faltenschlauch 16 führt direkt oder über ein Rohrstück oder dergleichen zu einer Pumpe.
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Im Folgenden ist das wasserführende Haushaltsgerät 1 des Ausführungsbeispiels auch unter Bezugnahme auf die 2 beschrieben.
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2 zeigt das in 1 dargestellte wasserführende Haushaltsgerät 1 des Ausführungsbeispiels in einem betriebsbereiten Zustand. Innerhalb des Schalengehäuses 3 ist ein Freiraum 20 vorgesehen, in den der Betätigungsabschnitt 12 des Saugarms 9 schwenken kann. Das Verbindungsstück 15 und der Faltenschlauch 16 sind hierbei zur Vereinfachung der Darstellung in der 2 nicht dargestellt.
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Beim Einschieben der Behandlungsmittelschale 2 in die Aufnahme 7 betätigt das hintere Ende 13 den Betätigungsabschnitt 12 über die Rippe 14, so dass der Betätigungsabschnitt 12 nach oben und das Endstück 11 des Saugarms 9 nach unten schwenkt. In diesem Ausführungsbeispiel ist an einer hinten liegenden Anschlagrippe 21' des Schalengehäuses 3 ein Endanschlag 21 für die Behandlungsmittelschale 2 ausgebildet. Ferner sind durch dem Griffelement 5 zugewandte Streben 22, 23 weitere Endanschläge 24, 25 für das Griffelement 5 der Behandlungsmittelschale 2 ausgestaltet. Die Position der Endanschläge 21, 24, 25 ist hierbei aufeinander abgestimmt. In dieser Position befindet sich die Behandlungsmittelschale 2 in einer für den Betrieb erforderlichen Position. Hierbei wird der schwenkbare Saugarm 9 maximal verschwenkt, so dass er in die in der 2 dargestellte maximale Schwenkstellung gelangt.
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Das Endstück 11 des Saugarms 9 weist eine Saugöffnung 26 auf. Das Endstück 11 des Saugarms 9 berührt in der maximalen Schwenkstellung den Boden 8 der Behandlungsmittelschale 2. Hierbei ist das Endstück 11 an der Saugöffnung 26 so ausgestaltet, dass die Berührung des Bodens 8 die Saugöffnung 26 zumindest nicht vollständig verschließt und ein ausreichender Querschnitt zum Ansaugen des Behandlungsmittels aus der Kammer 4 verbleibt. Das Endstück 11 berührt den Boden 8 vorzugsweise an einer tiefsten Stelle 27. Dadurch wird eine zumindest im Wesentlichen vollständige Entnahme des Behandlungsmittels aus der Kammer 4 ermöglicht.
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In diesem Ausführungsbeispiel weist die Behandlungsmittelschale 2 eine Oberseite 28 auf. Die Oberseite 28 kann hierbei einstückig mit Seitenwänden 29, 30 und dem Boden 8 ausgestaltet sein. Dies ist durch die Ausgestaltung der Behandlungsmittelschale 2 als Blasteil möglich. Denkbar ist es auch, dass die Oberseite 28 durch einen Deckel gebildet ist. Durch die Oberseite 28 wird ein Herausschwappen des Behandlungsmittels beim Einschieben verhindert. Um das Hineinschwenken des Endstücks 11 des Saugarms 9 in die Kammer 4 zu ermöglichen, ist die Oberseite 28 durch eine Langloch-förmige Aussparung 31 unterbrochen. Speziell kann die Aussparung 31 als schlitzförmige Aussparung 31 ausgestaltet sein. Hierbei ist die Aussparung 31 von den Seitenwänden 29, 30 allseitig beabstandet, so dass ein Herausschwappen des Behandlungsmittels durch die Aussparung 31 verhindert oder zumindest weitgehend vermieden ist. Speziell ist am hinteren Ende 13 ein Rand 32 vorgesehen.
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Beim Herausziehen der Behandlungsmittelschale 2 aus der Aufnahme 7 gelangt das in die Kammer 4 geschwenkte Endstück 11 in Kontakt mit dem Rand 32 am hinteren Ende 13 der Behandlungsmittelschale 2. Hierdurch wird das Endstück 11 beim Herausziehen der Behandlungsmittelschale 2 wieder aus der Kammer 4 herausgeschwenkt. Das Herausschwenken kann auch durch ein Federelement verursacht oder unterstützt sein.
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Ein Öffnungsquerschnitt der Saugöffnung 26 und ein Querschnitt der Rohrstücke 33, 34 des Saugarms 9 sowie der Querschnitt weiterer Komponenten ist an die Viskosität der für das wasserführende Haushaltsgerät 1 geeigneten Behandlungsmittel angepasst. Speziell kann der Querschnitt des Rohrstücks 33 des Endstücks 11 so groß gewählt sein, dass die Adhäsionskräfte zwischen dem Behandlungsmittel und der Wandung ausreichen, dass sich das Behandlungsmittel bei herabschwenkendem Endstück 11 nicht daraus entleert. Zum Fördern des Behandlungsmittels aus der Behandlungsmittelschale 2 kann eine Unterdruck erzeugende Pumpe vorgesehen sein.
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Die Langloch-förmige Aussparung 31 kann auch von einer umlaufenden Rippe umgeben sein, die einer Deckfläche 35 des Schalengehäuses 3 zugewandt ist und gegebenenfalls gegen die Deckfläche 35 anliegt und außerdem dafür sorgen kann, dass das Behandlungsmittel über einen längeren Lagerzeitraum nicht eindickt.
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Der schwenkbare Saugarm 9 ist vorzugsweise zumindest teilweise in einer Ausnehmung 36 des Schalengehäuses 3 angeordnet. Speziell ist das Endstück 11 in der in der 1 dargestellten Stellung ganz oder teilweise in der Ausnehmung 36 angeordnet, so dass ein Schutz vor Beschädigungen besteht. Hierdurch wird auch eine Verletzung eines Benutzers verhindert, falls dieser beispielsweise zum Reinigen in die Aufnahme 7 hineingreift. Dies gilt auch für weitere Elemente, beispielsweise die Rippe 14, die als Mitnahmerippe 14 dient, wenn das hintere Ende 13 der Behandlungsmittelschale 2 eine entsprechend vorspringende Kontur, insbesondere Rippenkontur, aufweist.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Wasserführendes Haushaltsgerät
- 2
- Behandlungsmittelschale
- 3
- Schalengehäuse
- 4
- Kammer
- 5
- Griffelement
- 6
- Zugabeöffnung
- 7
- Aufnahme
- 8
- Boden
- 9
- schwenkbarer Saugarm
- 10
- Achse
- 11
- Endstück
- 12
- Betätigungsabschnitt
- 13
- hinteres Ende
- 14
- Rippe
- 15
- Verbindungsstück
- 16
- Faltenschlauch
- 20
- Freiraum
- 21
- Endanschlag
- 21'
- Anschlagrippe
- 22, 23
- Strebe
- 24, 25
- Endanschlag
- 26
- Saugöffnung
- 27
- tiefste Stelle
- 28
- Oberseite
- 29, 30
- Seitenwand
- 31
- Langloch-förmige Aussparung
- 32
- Rand
- 33, 34
- Rohrstücke
- 35
- Deckfläche
- 36
- Ausnehmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1884584 A2 [0002, 0003]