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TECHNISCHES GEBIET:
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Die Erfindung betrifft ein System zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug, aufweisend einen Lastenfallschirm mit einer Lastenfallschirm-Leine und ein Auslösemittel zum Einbringen des Lastenfallschirms in eine Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG:
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Das Absetzen von Lasten aus Flugzeugen mittels Lastenfallschirmen ist seit langer Zeit bekannt. Grundsätzlich existieren zwei unterschiedliche Verfahren, wie Lasten aus einem Flugzeug herausbefödert werden können, um dann an dem Lastenfallschirm zu Boden zu sinken. In einer ersten Variante wird die Last durch einen aus einer Öffnungsklappe des Luftfahrzeugs in die Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs beförderten Lastenfallschirm aus dem Flugzeugrumpf herausgezogen, um nach Verlassen des Flugzeugrumpfes schwerkraftgetrieben zu Boden zu sinken. In einer zweiten Variante weist der Flugzeugrumpf eine Art Rampe auf, auf der die Last schwerkraftgetrieben zu einer am unteren Ende der Rampe befindlichen Öffnung rutscht, um beim Erreichen der Öffnung aus dieser herauszufallen und im Fall den Lastenfallschirm zu aktivieren. Insbesondere bei der ersten Variante, bei der ein Lastenfallschirm in eine Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs ausgebracht wird, um sich dort aufzublähen und dabei die Last aus dem Flugzeugrumpf herauszuziehen, entstehen während dieses Vorgangs zwischen dem Lastenfallschirm und dem Luftfahrzeug unweigerlich Zugkräfte, die das Flugverhalten sowohl durch den erhöhten Luftwiderstand als auch durch dadurch aufgebrachte Nick- oder Giermomente verschlechtern.
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Eine grundsätzliche Darstellung eines Systems zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug wird in der
US 3 801 051 geschildert. Dort wird besonderer Wert auf eine Anordnung aus einem Lastenfallschirm und einem Hilfsfallschirm gelegt, wobei der Hilfsfallschirm dazu dient, den eigentlichen Lastenfallschirm aus dem Luftfahrzeug in die Umgebungsströmung zu befördern. Eine Zugplatte (auch unter dem Namen „tow plate” bekannt) dient zum Führen der Anordnung aus Hilfsfallschirm und Lastenfallschirm sowie der Last.
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Weiterhin wird in der
DE 102 30 535 B4 eine Vorrichtung zum Absetzen von Lasten aus einem Flugzeug gezeigt, bei der ein Hilfsfallschirm und ein Hauptfallschirm eingesetzt werden, wobei in dieser Druckschrift besonders auf eine Stabilisierung der Last an dem Lastenfallschirm eingegangen wird.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG:
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Der vorangehend geschilderte Stand der Technik weist deutliche Nachteile auf. Die bei der Variante der Lastabsetzung durch Herausziehen der Last mittels eines Lastenfallschirms entstehende Zugkraft verursacht eine Verlangsamung des Luftfahrzeugs sowie einen geänderten Momentenhaushalt abhängig von der Ausrichtung und Position der Zugkraft des Lastenfallschirms. Wird eine Last oder eine Zugplatte durch einen nicht vorhersehbaren Fehler blockiert, kann weiterhin nicht sichergestellt werden, dass der betreffende Lastenfallschirm manuell gelöst werden kann, um die verschlechterten Flugeigenschaften wieder zu verbessern. Gleichermaßen kann mit den vorhandenen Vorrichtungen und Verfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass ein aktivierter Hilfsfallschirm oder ein Lastenfallschirm vollständig aktiviert ist und ein Herausziehen der Last ohne Weiteres möglich ist.
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Die Aufgabe der Erfindung liegt demnach darin, ein System zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug, aufweisend einen Lastenfallschirm mit einer Lastenfallschirm-Leine und ein Auslösemittel zum Einbringen des Lastenfallschirms in eine Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs vorzuschlagen, bei dem sowohl ein Fehler beim Herausziehen einer Last aus dem Luftfahrzeug und das korrekte Einbringen des Fallschirms in eine Umgebungsluftströmung festgestellt werden können. Bevorzugt liegt die Aufgabe der Erfindung auch darin, ein solches System vorzuschlagen, bei dem eine Beeinträchtigung der Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs bei auftretenden Fehlern möglichst schnell und möglichst ohne manuelles Eingreifen behoben werden kann.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein System gemäß der eingangs genannten Art, welches die in Anspruch 1 aufgeführten Merkmale aufweist. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Das Auslösemittel kann, wie im Stand der Technik auch üblich, durch eine Kupplungsplatte („Tow-Plate”) realisiert werden. Der Gegenstand der Erfindung wird nicht durch die Art des Auslösemittels beschränkt, sondern es sind sämtliche geeigneten Auslösemittel denkbar, die dazu befähigt sind, einen Lastenfallschirm in eine Umgebungsströmung des Flugzeugs zu bringen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist das System eine Empfangseinrichtung zum drahtlosen Empfangen von Signalen oder Daten auf, eine erste Kraftmesseinrichtung, die mit der Lastenfallschirm-Leine zum Messen einer auf die Lastenfallschirm-Leine wirkende Zugkraft in einer Reihenschaltung verbunden ist und eine erste autarke Spannungsversorgung sowie eine mit der ersten autarken Spannungsversorgung verbundene drahtlose erste Sendeeinrichtung aufweist. Die erste Sendeeinrichtung ist dazu eingerichtet, erfasste Messdaten repräsentierende Signale und/oder Daten an die Empfangseinrichtung zu übertragen.
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Die erste Kraftmesseinrichtung ist derart mit der Lastenfallschirm-Leine verbunden, dass eine Zugkraft, die von der Lastenfallschirm-Leine aufgebracht bzw. aufgenommen wird, durch die erste Kraftmesseinrichtung erfasst werden kann. Die erste Kraftmesseinrichtung könnte beispielsweise direkt an dem Schirm an einem Verbindungspunkt mehrerer Leinen angeordnet werden, um an einem anderen Ende Zugkraft übertragend die Lastenfallschirm-Leine aufzunehmen. Alternativ dazu könnte die Lastenfallschirm-Leine auch unterteilt werden und die erste Kraftmesseinrichtung zwischen den einzelnen Teilen der Lastenfallschirm-Leine befestigt werden. Die Art bzw. der Ort der ersten Kraftmesseinrichtung spielt im Sinne der Erfindung allerdings keine Rolle, solange gewährleistet werden kann, dass die Zugkraft an der Lastenfallschirm-Leine durch die erste Kraftmesseinrichtung zuverlässig erfasst werden kann.
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Die Ausführung der ersten Kraftmesseinrichtung ist weiterhin ebenfalls sekundär, sie kann als eine Kraftmessdose ausgeführt sein, deren Messprinzip auf der Ausdehnung eines Körpers mit einer bekannten Federkonstante basiert. Dies könnte neben herkömmlichen Spiral- oder Schraubenfedern auch ein Metallstreifen mit aufgeklebten Dehnungsmessstreifen sein, was allerdings für die Funktion des erfindungsgemäßen Systems keine Auswirkungen hat.
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Die erste Sendeeinheit ist mit der ersten Kraftmesseinrichurng verbunden und dient lediglich dazu, ermittelte Kraftwerte oder entsprechende Signale auszusenden. Die drahtlos ausgeführte erste Sendeeinheit könnte beispielsweise ein Funksender sein, der von der autarken Spannungsversorgung mit Spannung versorgt wird, um abhängig von den eingehenden Signalen oder Daten eine Frequenz- oder Amplitudenmodulation durchzuführen, die von einer entsprechend eingerichteten Empfangseinheit empfangen und wieder in Signale oder Daten zurückgeführt werden können. Auch hier ist die Art und Ausführung unerheblich für die Funktion des erfindungsgemäßen Systems, solange gewährleistet werden kann, dass bei einer üblichen Lastenfallschirm-Leinenlänge eine Übertragung der Signale bzw. der Daten zu dem Luftfahrzeug hin ermöglicht ist. Bevorzugt könnte ein kommerzielles digitales Sendemodul auf 2,4 GHz- oder 5 GHz-Basis eingesetzt werden, allerdings wären auch weitaus einfachere digitale oder analoge Sendemodule etwa auf Basis eines Funkmodems oder ähnlichen Modulen mit niedriger Sendefrequenz ausgeführt sind, möglich.
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Die Empfangseinheit ist eine von der Last, dem Lastenfallschirm und der Lastenfallschirm-Leine völlig getrennte Einheit, die an Bord des Luftfahrzeugs einzusetzen ist. Sie dient dazu, eine Information über die derzeit vorliegende Zugkraft ohne direkte elektrische Verbindung in dem Luftfahrzeug selbst bereitzustellen. Damit ist innerhalb des Luftfahrzeugs eine Information zur Weiterverarbeitung bekannt, die bei üblichen Luftfahrzeugen oder Systemen zum Absetzen von Lasten nicht bereitgestellt werden kann. Diese Information erlaubt eine Einschätzung darüber zu erhalten, ob beispielsweise ein Lastenfallschirm vollständig aktiviert ist und eine der Fallschirmfläche entsprechende Zugkraft aufbringt, die durch die erste Kraftmesseinrichtung ermittelt werden kann. Beispielsweise könnte bei einem Öffnungsfehler des Lastenfallschirm verhindert werden, dass die Last aus dem Luftfahrzeug freigegeben wird und möglicherweise nicht unbeschädigt am Boden ankommen würde. Gleichermaßen kann die Kenntnis über die vorhandene Zugkraft und deren Dauer dazu eingesetzt werden, zu bestimmen, ob sich eine freigegebene Last im Innern des Luftfahrzeugs verkeilt hat und eine Überlastung des Systems damit offensichtlich wird, damit zuverlässig ein Kappen des Lastenfallschirms bzw. ein Lösen des Lastenfallschirms initiiert werden kann.
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Mit dem erfindungsgemäßen System ist es demnach nicht erforderlich, eine genaue visuelle und manuelle Überprüfung eines Vorgangs des Lastabsetzens durchzuführen, da eine Kenntnis hierüber praktisch automatisch gewonnen werden kann.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist das System zum Absetzen von Lasten zusätzlich einen Hilfsfallschirm auf, der mit Hilfe des Auslösemittels in die Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs gebracht werden kann, mit einem Hauptfallschirm verbunden und dazu eingerichtet ist, den noch ungeöffneten Hauptfallschirm aus dem Luftfahrzeug herauszuziehen, welcher sich dann außerhalb des Luftfahrzeugs öffnet und für die Herausführung der abzusetzenden Last verantwortlich ist. Die Hilfsfallschirm-Leine, an der der Hilfsfallschirm angeordnet ist, kann mit einer zweiten Kraftmesseinrichtung versehen werden. Diese zweite Kraftmesseinrichtung ist ebenfalls mit einer autarken Spannungsversorgung ausgestattet und mit einer zweiten Sendeeinheit, so dass die Empfangseinheit auch Daten über den Zustand des Hilfsfallschirms erhalten kann. Reicht beispielsweise aufgrund eines Öffnungsfehlers die durch den Hilfsfallschirm aufgebrachte Zugkraft nicht aus, einen Hauptfallschirm aus dem Luftfahrzeug herauszuziehen, wenn sich beispielsweise Leinen des Hilfsfallschirms verfangen haben oder der Hilfsfallschirm einen anderen Defekt aufweist, wäre es mit dieser Kenntnis möglich, den Hilfsfallschirm vor dem eigentlichen Absetzvorgang von der Last bzw. von dem Hauptfallschirm zu trennen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Empfangseinrichtung mit einer Elektronikeinheit verbunden, die dazu eingerichtet ist, eine erfasste auf eine Leine wirkende Zugkraft mit einem vorgegebenen Maximalwert einer Zugkraft zu vergleichen und bei Überschreitung ein Warnsignal zu erzeugen. Dies ist ein zusätzlicher Schritt zur Erhöhung der Sicherheit eines derartigen Systems zum Absetzen von Lasten, da der vorgegebene Maximalwert praktisch die tolerierbare Belastung des Luftfahrzeugs repräsentiert, die zum Aufrechterhalten der Flugeigenschaften nicht überschritten werden sollte. Ein derartiger vorgegebener Maximalwert sollte einen gewissen Sicherheitsfaktor beinhalten. Das erzeugte Warnsignal kann auf externen Geräten, beispielsweise einer Anzeigeeinheit oder dergleichen, zur Warnung bzw. Alarmierung eines Piloten oder eines anderen Besatzungsmitglieds verwendet oder in weiteren Einrichtungen weiterverarbeitet werden, welche in einigen nachfolgenden Ausführungsformen beschrieben werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist das System eine Anzeigeeinheit auf, die dazu eingerichtet ist, mit der Empfangseinheit verbunden zu werden. Die Anzeigeeinheit kann die erfassten Zugkräfte wiedergeben und beispielsweise auch bei Auftauchen eines durch die Elektronikeinheit generierten Warnsignals eine entsprechende optische Warnung ausgeben. Die Anzeigeeinheit könnte als ein Bildschirm, ein Rundzeiger, eine Digitalanzeige oder als eine Warnlampe oder eine Blinkleuchte ausgeführt sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Empfangseinheit ferner mit einer akustischen Signalisierungseinrichtung verbunden. Bei Vorliegen eines durch die Elektronikeinheit generierten Warnsignals könnte etwa ein akustisches Signal innerhalb des Luftfahrzeugs ausgegeben werden, so dass Besatzungsmitglieder unmittelbar eine entsprechende Warnung aufnehmen können, ohne stetig eine Anzeigeeinheit zur optischen Alarmierung im Auge behalten zu müssen. Die akustische Signalisierungseinrichtung könnte etwa in Form einer Sirene, einer Einrichtung mit gesprochener Tonausgabe in einem Cockpit oder dergleichen ausgeführt sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist ein mobiles Elektronikgerät vorhanden, mit dem die ermittelten Zugkraftwerte angezeigt oder auf andere Weise weiterverarbeitet werden können. Hierfür könnte die Empfangseinrichtung bereits in einem derartigen mobilen Elektronikgerät integriert sein, so dass das mobile Elektronikgerät direkt die Daten oder Signale der Kraftmesseinrichtungen aufnehmen können. Alternativ dazu könnte das Elektronikgerät auch mit einem Datennetzwerk des Luftfahrzeug verbunden sein, über das mit einer Empfangseinrichtung kommuniziert werden kann, die Daten oder Signale der Kraftmesseinrichtungen aufnimmt.
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Alternativ oder zusätzlich hierzu können auch ein oder mehrere stationäre Elektronikgeräte in dem erfindungsgemäßen System vorhanden sein, die an einem festen Ort innerhalb des betreffenden Luftfahrzeugs installiert werden könnten, etwa an einer exponierten Stelle innerhalb des Rumpfs des Luftfahrzeugs und/oder in einem Cockpit.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das System eine Einrichtung zum Lösen der Lastenfallschirm-Leine auf, so dass bei Überschreiten einer zulässigen Zugkraft automatisch der Lastenfallschirm entfernt wird, so dass die Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs normalisiert werden können. Hierzu könnte eine Elektronikeinheit ein Warnsignal generieren, wenn über eine gewisse, vorgegebene Zeitdauer ein vorgegebener Maximalwert einer Zugkraft überschritten wird. Bei Vorliegen eines derartigen Notsignals könnte eine Zugplatte eine Lösung des Lastenfallschirms verursachen. Alternativ dazu könnte eine Notlösevorrichtung, durch die die Lastenfallschirm-Leine geführt wird, die Lastenfallschirm-Leine nach Art einer Guillotine kappen.
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In einer ebenso vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Elektronikeinheit dazu eingerichtet, das Warnsignal an eine Flugsteuerungseinheit, etwa einen Flugsteuerungsrechner („Flight Control Computer”) oder dergleichen des Luftfahrzeugs zu senden. Dort könnte dieses Warnsignal zu einem Eingriff in die Flugsteuerung verwendet werden, so dass bei dauerhaft zu hoher Zugkraft an der Lastenfallschirm-Leine die Schubkraft des Luftfahrzeugs erhöht wird, um eine Gefährdung ausschließen zu können.
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Zusätzlich könnte bei Vorliegen einer zu niedrigen Zugkraft an der Hilfsfallschirm-Leine das Öffnen der Kupplungsplatte zum Freigeben des Lastenfallschirms herausgezögert werden, bis sich der Hilfsfallschirm vollständig entfaltet hat. Ist dies über eine gewisse Zeitdauer nicht möglich, d. h. wird die zu erwartende Zugkraft des Hilfsfallschirms nicht erreicht, könnte die Elektronikeinheit eine Ablösung des Hilfsfallschirms veranlassen.
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Als eine zusätzliche Option könnte die erste und/oder die zweite Kraftmesseinrichtung eine Speichereinheit aufweisen, die dazu eingerichtet ist, sämtliche aufgenommenen Kraftwerte zu speichern, um bei Bedarf eine nachträgliche Analyse des Absetzvorgangs durchzuführen, etwa um eine Verbesserung des Absetzvorgangs zu erreichen.
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Weiterhin kann die erste und/oder die zweite Kraftmesseinrichtung zusätzlich einen GPS-Empfänger aufweisen, wobei die hiervon bereitgestellten Ortungsdaten in der Speichereinheit gespeichert werden könnten und/oder über die zugehörige Sendeeinheit oder eine alternative Sendeeinheit ausgesandt werden könnten, um eine Ortung einer abgesetzten Last zu vereinfachen.
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Die autarke Energieversorgung der Kraftmesseinrichtungen wird bevorzugt über Batterien oder Akkumulatoren gewährleistet, wobei Lithium-Batterien durch ihre große Energiedichte und lange Lebensdauer besonders geeignet erscheinen. Hierbei wäre ebenso darauf zu achten, dass die autarke Energieversorgung und/oder die daran angeschlossenen Einrichtungen dazu befähigt sind, eine akustische und/oder optische Warnung bei niedriger Restkapazität der Energieversorgung auszugeben.
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Weiterhin wird die Aufgabe auch durch ein Verfahren zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug gelöst, welches die Schritte des Auslösens eines Lastenfallschirms zum Einbringen in eine Umgebungsströmung des Luftfahrzeugs, des Messens einer Zugkraft einer Lastenfallschirm-Leine und des Übertragens der gemessenen Zugkraft an eine Empfangseinrichtung umfasst.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform wird nach dem Empfang der gemessenen Zugkraft diese mit einem vorgebrachten Maximalwert für eine Zugkraft verglichen und bei Überschreitung ein Warnsignal generiert. In einer ebenso vorteilhaften Ausführungsform wird bei Vorliegen eines Warnsignals eine akustische und/oder optische Warnung ausgegeben.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform kann bei Vorliegen eines Warnsignals eine Notlösevorrichtung die Leine des entsprechenden Fallschirms kappen oder eine Beeinflussung der Flugsteuerung, etwa durch Erhöhen des Schubs initiieren.
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Weiterhin kann das erfindungsgemäße Verfahren auch das Messen einer Zugkraft einer Hilfsfallschirm-Leine eines Hilfsfallschirms und deren Übertragung zu der Empfangseinrichtung umfassen.
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Gleichzeitig wird die Aufgabe gelöst durch ein Lastenfallschirm-System, welches einen Lastenfallschirm mit einer Lastenfallschirm-Leine sowie einer ersten Kraftmesseinrichtung umfasst. Zusätzlich kann das Lastenfallschirm-System auch einen Hilfsfallschirm mit einer Hilfsfallschirm-Leine und einer zweiten Kraftmesseinrichtung aufweisen.
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Schließlich wird die Aufgabe auch gelöst durch ein Flugzeug mit einer verschließbaren Öffnung und einem System zum Absetzen von Lasten gemäß der vorhergehenden Beschreibung.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN:
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammensetzung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehungen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
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1a bis 1c zeigen ein Luftfahrzeug, aus dem eine Last mittels eines Lastenfallschirms abgesetzt wird.
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2a und 2b zeigen ein erfindungsgemäßes System zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug.
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3 zeigt ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug.
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DETAILIERTE DARSTELLUNG EXEMPLARISCHER AUSFÜHRUNGSFORMEN:
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In den 1a bis 1c wird der grobe zeitliche Ablauf des Absetzens einer Ladung aus einem Luftfahrzeug mit Hilfe eines Lastenfallschirms 2 dargestellt. Hierzu ist der Lastenfallschirm 2 über eine Lastenfallschirm-Leine 4 mit einer Last 6 verbunden. 1a stellt dar, dass der Lastenfallschirm 2 zunächst aus einer Öffnung 8 eines Luftfahrzeugs 10 herausbefördert werden muss, so dass er sich aufbläht, sich dadurch die Lastenfallschirm-Leine 4 spannt, wie in 1b dargestellt, um dadurch die Last 6, wie in 1c gezeigt, aus der Öffnung 8 des Flugzeugs 10 herauszuziehen, so dass sie schließlich schwerkraftgetrieben zu Boden fällt.
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In den 2a und 2b wird ein Lastenfallschirm 2 gezeigt, der an einer Kupplungsplatte 21 lösbar über eine Lastenfallschirm-Leine 4 angeordnet ist, wobei in einer Reihenschaltung an der Lastenfallschirm-Leine 4 eine erste Kraftmesseinrichtung 12 angeordnet ist, die dazu eingerichtet ist, die Zugkraft der Lastenfallschirm-Leine 4 zu ermitteln. Die erste Kraftmesseinrichtung 12 weist neben der wesentlichen Komponente des Kraftmesssensors 14 eine erste autarke Spannungsversorgung 16 und eine damit verbundene drahtlose erste Sendeeinrichtung 18 auf, welche mit einer in dieser Darstellung nicht gezeigten Sendeantenne verbunden ist, um drahtlos Signale auszusenden. Diese ist dazu eingerichtet, ermittelte Zugkraftwerte an eine Empfangseinrichtung 20 zu senden, die sich innerhalb des Rumpfes des Flugzeugs 10 befindet.
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Die Empfangseinrichtung 20 kann als mobile Empfangseinrichtung 20 ausgeführt sein, die sich beispielhaft, wie in 2a gezeigt, innerhalb eines mobilen Elektronikgeräts 22 befinden kann, welches die Flugzeugbesatzung mit sich führen könnte, um nicht an stationäre Einrichtungen gebunden zu sein. In 2b wird eine stationäre Variante einer Empfangseinrichtung 20 gezeigt, die fest in dem Flugzeug 10 angeordnet ist.
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Zum Anzeigen bzw. Signalisieren von Zugkraftwerten ist die Empfangseinrichtung 20 mit einer Anzeigeeinheit 24 verbunden, welche in 2a direkt in das mobile Elektronikgerät 22 integriert ist, während in 2b eine stationäre Variante dargestellt ist.
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Die Anzeigeeinheit 24 kann dazu eingerichtet sein, eine ermittelte Zugkraft anzuzeigen. Dies könnte in Form eines Zugkraftwertes in N bzw. kN realisiert sein. Alternativ oder zusätzlich hierzu wäre sinnvoll, die Überschreitung eines vorgegebenen Maximalwerts einer Zugkraft anzuzeigen. Zur Ermittlung der Überschreitung einer vorgegebenen Zugkraft kann die Empfangseinrichtung 20 bevorzugt mit einer Elektronikeinheit 26 verbunden sein, die eine aktuell ermittelte Zugkraft mit einem vorgegebenen Maximalwert vergleichen kann. Diese Elektronikeinheit 26 kann wiederum in dem mobilen Elektronikgerät 22 integriert sein (2a) oder als stationäre Variante (2b) in dem Flugzeug 10 angeordnet sein.
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Die gezeigten Varianten aus 2a und 2b können auch miteinander kombiniert werden, um beispielsweise die Kosten für die Entwicklung mobiler Elektronikgeräte 22 deutlich zu reduzieren. Dafür würde sich anbieten, dass eine stationäre Empfangseinheit 20, wie in 2b gezeigt, Daten von der ersten Kraftmesseinrichtung 12 aufnimmt und an ein bordinternes Datennetzwerk, etwa ein drahtloses Datennetzwerk wie WLAN oder dergleichen, weiterleitet, so dass handelsübliche mobile Elektronikgeräte durch entsprechende Programmierung bereits ausreichen, um die gemessene Zugkraft zu verarbeiten und anzuzeigen.
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Die Anzeigeeinheit 24 kann ferner in einem Cockpit des Flugzeugs 10 angeordnet sein, so dass ein Pilot stets eine Rückmeldung darüber erhalten kann, ob eine maximale Zugkraft überschritten wird bzw. ob eine zu einem vollständig aufgeblähten Lastenfallschirm 2 gehörige Zugkraft überhaupt erreicht wird. Dadurch können von dem Piloten oder anderen Besatzungsmitgliedern im Bedarfsfall umgehend Handlungen eingeleitet werden, die zur Behebung einer unvollständigen Aktivierung eines Lastenfallschirms oder zum Lösen einer verklemmten Last oder eines verklemmten Lastenfallschirms führen. Beispielsweise könnte in oder an der Kupplungsplatte 23 eine Notlösevorrichtung 23 integriert sein, durch die die Lastenfallschirm-Leine 4 geführt wird und diese bei Bedarf durchtrennen kann.
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Besonders bevorzugt ist ist die Empfangseinheit 20 mit einer akustischen Signalisierungseinrichtung 28 verbunden, die beispielsweise in dem Flugzeug 10 laut hörbar eine Überschreitung eines vorgegebenen Maximalwerts einer Zugkraft signalisiert. Die Besatzung muss demnach nicht zwangsläufig stets eine Anzeigeeinheit 24 oder dergleichen im Blick haben, um die korrekte Funktion des Systems gewährleisten zu können.
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In einer ebenso vorteilhaften Ausgestaltung ist an dem Lastenfallschirm 2 ein Hilfsfallschirm 30 angeordnet, der eine Hilfsfallschirm-Leine 32 aufweist, an der eine Zugkraft mit Hilfe einer zweiten Kraftmesseinrichtung 34 ermittelt werden kann. Diese weist ebenfalls einen Kraftmesssensor 36, eine zweite autarke Spannungsversorgung 38 und eine drahtlose zweite Sendeeinrichtung 40 auf, welche dazu eingerichtet ist, Signale oder Daten an eine Empfangseinrichtung 20 zu senden.
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Die Hilfsfallschirm-Leine 32 kann auch lösbar an der Kupplungsplatte 21 gehaltert sein und mit Hilfe der Notlösevorrichtung durchtrennt werden, sobald durch Messen der Zugkraft an der Hilfsfallschirm-Leine 32 festgestellt wird, dass sich der Hilfsfallschirm 30 nicht vollständig öffnen kann.
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3 zeigt in einer schematischen, blockbasierten Darstellung das erfindungsgemäße Verfahren. Das Verfahren zum Absetzen von Lasten aus einem Luftfahrzeug weist exemplarisch die Schritte des Auslösens eines Lastenfallschirms 42, des Messens 44 einer Zugkraft einer Lastenfallschirm-Leine und Übertragen 46 der gemessenen Zugkraft an eine Empfangseinrichtung auf. Ferner kann das erfindungsgemäße Verfahren die Schritte des Vergleichens 48 der gemessenen Zugkraft mit einem vorgegebenen Maximalwert für eine Zugkraft und Generieren 50 eines Warnsignals bei Überschreitung des Maximalwerts umfassen. Bei Vorliegen eines Warnsignals kann ein akustisches und/oder optisches Warnsignal erzeugt werden 52.
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Gleichzeitig kann das erfindungsgemäße Verfahren auch das Messen einer Zugkraft einer Hilfsfallschirm-Leine 54 und das Übertragen 56 dieser gemessenen Zugkraft an eine Empfangseinrichtung umfassen.
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Bei Vorliegen eines Warnsignals kann die entsprechende Leine eines Haupt- oder Hilfsfallschirms gelöst werden 58, eine Signalisierung ausgelöst werden 60 und/oder in die Flugsteuerung eingegriffen werden 62.
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Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „aufweisend” keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt, und „ein” oder „eine” keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Lastenfallschirm
- 4
- Lastenfallschirm-Leine
- 6
- Last
- 8
- Öffnung
- 10
- Flugzeug
- 12
- erste Kraftmesseinrichtung
- 14
- erster Kraftmesssensor
- 16
- erste autarke Spannungsversorgung
- 18
- drahtlose erste Sendeeinrichtung
- 20
- Empfangseinrichtung
- 21
- Kupplungsplatte („Tow-Plate”)
- 22
- mobiles Elektronikgerät
- 23
- Notlösevorrichtung
- 24
- Anzeigeeinheit
- 26
- Elektronikeinheit
- 28
- akustische Signalisierungseinrichtung
- 30
- Hilfsfallschirm
- 32
- Hilfsfallschirm-Leine
- 34
- zweite Kraftmesseinrichtung
- 36
- Kraftmesssensor
- 38
- zweite autarke Spannungsversorgung
- 40
- drahtlose zweite Sendeeinrichtung
- 42
- Auslösen des Lastenfallschirms
- 44
- Messen einer Zugkraft
- 46
- Übertragen
- 48
- Vergleichen
- 50
- Generieren eines Warnsignals
- 52
- Erzeugen akustisches/optisches Warnsignal
- 54
- Messen einer Zugkraft
- 56
- Übertragen
- 58
- Lösen einer Leine
- 60
- Auslösen einer Signalisierung
- 62
- Eingreifen in eine Flugsteuerung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 3801051 [0003]
- DE 10230535 B4 [0004]