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DE102010049104B4 - Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes - Google Patents

Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes Download PDF

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DE102010049104B4 DE102010049104.7A DE102010049104A DE102010049104B4 DE 102010049104 B4 DE102010049104 B4 DE 102010049104B4 DE 102010049104 A DE102010049104 A DE 102010049104A DE 102010049104 B4 DE102010049104 B4 DE 102010049104B4
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Abstract

Abdeckeinrichtung (10) für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes, welche eine Haupterstreckungsrichtung (14) aufweist und mittels welcher die Sitzschiene des Fahrzeugsitzes zumindest bereichsweise abdeckbar ist, wobei die Abdeckeinrichtung (10) in Haupterstreckungsrichtung (14) längenverstellbar ist,dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (10) zumindest ein Abdeckelement (16, 18, 20) umfasst, welches elastisch ausgebildet und durch Ziehen in der Länge entlang der Haupterstreckungsrichtung (14) vergrößerbar ist, wobei sich das flexible Abdeckelement (16, 18, 20) in eine kürzere Länge selbständig reversibel zurückzieht bei Aufhebung einer Krafteinwirkung auf das Abdeckelement (16, 18, 20) zur Vergrößerung dessen Länge, und die Abdeckeinrichtung (10) zumindest zwei, drei oder mehrere Abdeckelemente (16, 18, 20) umfasst, welche zur Längenverstellung teleskopartig relativ zueinander bewegbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes gemäß Patentanspruch 1.
  • Aus dem Serienbau von Kraftwagen ist es bekannt, Fahrzeugsitze für einen Kraftwagen über Sitzschienen am Fahrzeugaufbau des Kraftwagens zu halten. Mittels dieser Sitzschienen sind unterschiedliche Positionen des jeweiligen Fahrzeugsitzes relativ zum übrigen Fahrzeugaufbau einstellbar, indem der Fahrzeugsitz relativ zu den Sitzschienen bewegbar und an diesen arretierbar ist.
  • Aus der US 7 172 155 B2 ist ein Stromversorgungssystem bekannt, das zur Energie und/oder Datenversorgung an Luftfahrzeug-Passagiersitzen betrieben werden kann. Für das Energiesystem kann ein expandierbares Kabel verwendet werden, das an einem Stuhlbein des Passagiersitzes vorgesehen ist.
  • Aus der US 7 185 850 B2 ist ein Boden für eine Flugzeugkabine bekannt, der aus einer entfernbaren Bodenplatte hergestellt ist, die eine Öffnung und Befestigungselemente zum lösbaren Anbringen von zwei Flanschen von Querbodenträger aufweist.
  • Aus der US 4 936 527 A ist ein alternatives Montagesystem zum Verbinden eines Automobilsitzes und einer entsprechenden Sitzschiene bekannt.
  • Aus der US 2010/0052386 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, die ein Verschieben der Sitze innerhalb des Fahrzeugs vorsieht und die eine geringe Wartung erfordert. Die in der Vorrichtung verwendeten Schienen sind mit Abdeckungen abgedeckt, um ein Verschmutzen zu verhindern.
  • Aus der JP H02-142335 U ist eine Sitzschienenvorrichtung mit einer Ziehharmonikaförmigen Abdeckung bekannt, welche zwischen einem verschieblichen Fuß des Fahrzeugsitzes und einem hinteren Ende der bodenfesten Schiene gespannt ist.
  • Der Nachteil dieser Sitzschienen ist, dass sie den optischen Eindruck eines Innenraums des Kraftwagens negativ beeinträchtigen.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes bereitzustellen, mittels welcher der optische Eindruck des Innenraums des Kraftwagens zu verbessern ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Eine erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes weist eine Haupterstreckungsrichtung auf, und mittels der Abdeckeinrichtung ist die Sitzschiene des Fahrzeugsitzes zumindest bereichsweise abdeckbar. Ferner ist die Abdeckeinrichtung in Haupterstreckungsrichtung längenverstellbar. Die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung umfasst zumindest ein Abdeckelement, welches elastisch ausgebildet und durch Ziehen in der Länge entlang der Haupterstreckungsrichtung vergrößerbar ist. Ist eine Krafteinwirkung auf das Abdeckelement infolge des Ziehens in Haupterstreckungsrichtung aufgehoben, so bewegt sich das flexible Abdeckelement, welches beispielsweise aus Gummi ausgebildet ist, wieder in eine demgegenüber kürzere Länge, insbesondere eine Ausgangslänge, selbständig zurück. Die Abdeckeinrichtung umfasst zwei, drei oder mehrere Abdeckelemente, welche zur Längenverstellung der Abdeckeinrichtung teleskopartig relativ zueinander bewegbar sind. Dies ermöglicht es, die Abdeckelemente bei einer Relativbewegung des an der Sitzschiene gehaltenen Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene mit dem Fahrzeugsitz mit zu bewegen und die Sitzschiene zumindest bereichsweise abzudecken.
  • Die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung ermöglicht es somit, bei einem Bewegen des Fahrzeugsitzes entlang der Sitzschiene relativ zu dieser zur Darstellung unterschiedlicher Relativpositionen des Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene und damit zur Darstellung unterschiedlicher Sitzpositionen die Sitzschiene in zumindest nahezu allen, insbesondere in allen, Relativpositionen des an der Sitzschiene gehaltenen Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene zumindest bereichsweise abzudecken. Dadurch kann ein Insasse eines Innenraums des Kraftwagens die Sitzschiene nicht oder nur teilweise sehen. Dadurch ist eine negative Beeinträchtigung eines optischen Eindrucks des Innenraums durch die Sitzschiene vermieden. Vielmehr ist der Innenraum durch die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung aufgewertet und weist eine hochwertige Anmutung auf.
  • Infolge der Längenverstellbarkeit der erfindungsgemäßen Abdeckeinrichtung ist es auch vermieden, für jede Relativposition des Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene eine jeweilige, separate Abdeckeinrichtung oder ein separates Abdeckelement zu verwenden. Da die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung infolge ihrer Längenverstellbarkeit bei einer Relativbewegung des an der Sitzschiene gehaltenen Fahrzeugsitzes mit dem Fahrzeugsitz mitbewegbar ist, ist es auch nicht vonnöten, bei einer Relativbewegung des Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene die Abdeckeinrichtung zu demontieren und anschließend wieder zu montieren. Dadurch weist die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung einen besonders hohen Betätigungskomfort auf. Die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung kann reversibel und zerstörungsfrei zwischen zumindest zwei unterschiedlichen Längen verstellt werden und somit die Sitzschiene in zumindest zwei voneinander unterschiedlichen Relativpositionen des an der Sitzschiene gehaltenen Fahrzeugsitzes relativ zur Sitzschiene zumindest bereichsweise abdecken.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Abdeckeinrichtung in Haupterstreckungsrichtung einenends wenigstens eine erste und in Haupterstreckungsrichtung andernends wenigstens eine zweite, von der ersten beabstandete elektrische Kontaktstelle auf, wobei der Abstand zwischen den beiden elektrischen Kontaktstellen durch Längenverstellung der Abdeckeinrichtung verstellbar ist. Um beispielsweise eine Stromübertragung oder eine Übertragung von elektrischen Signalen zwischen der ersten und der zweiten elektrischen Kontaktstelle darzustellen, ist eine Leitung vorgesehen, welche einerseits mit der ersten und andererseits mit der zweiten elektrischen Kontaktstelle verbunden ist. Die Leitung ist dabei vorteilhafterweise ebenso zumindest bereichsweise von der Abdeckeinrichtung beziehungsweise dem Abdeckelement oder den Abdeckelementen abgedeckt. Dadurch ist in die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung eine elektrische Übertragungsmöglichkeit integriert, welche beispielsweise von einem Insassen des Kraftwagens infolge der Abdeckung nicht zu sehen ist. Dies kommt dem optischen Eindruck des Innenraums zugute.
  • Bei der Leitung handelt es sich beispielsweise um ein spiralförmiges Kabel, welches aufgrund der Spiralform und einer gewissen Flexibilität ebenso längenverstellbar und vorteilhafterweise mit der Abdeckeinrichtung beziehungsweise den Abdeckelementen mit längenverstellbar ist. So ist eine besonders flexible Übertragungsmöglichkeit für Strom oder elektrische Signale geschaffen, welche den optischen Eindruck des Innenraums nicht negativ beeinträchtigt. Ferner weist die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung eine hohe Funktionsintegration auf, was die Teileanzahl und die Kosten gering hält.
  • Ist eine entsprechende Übertragung von Strom oder anderweitigen elektrischen Signalen beispielsweise in Abhängigkeit von einer Bauvariante des Kraftwagens nicht vorgesehen, so ist es ein Vorteil, wenn die Leitung mit den jeweiligen elektrischen Kontaktstellen und/oder die elektrischen Kontaktstellen mit dem entsprechenden Abdeckelement reversibel lösbar verbindbar bzw. verbunden ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der Erfindung ist den elektrischen Kontaktstellen jeweils ein Steckergehäuse zugeordnet, um die Leitung mit den jeweiligen Kontaktstellen zu verbinden. Ist eine Elektrifizierung der Abdeckeinrichtung in Form einer Übertragung von Strom oder elektrischen Signalen durch die Leitung nicht vorgesehen, so kann die Leitung entfallen und die Steckergehäuse können zur Befestigung der Abdeckeinrichtung dienen.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass die elektrischen Kontaktstellen der Leitung zugeordnet sind, sodass die Leitung mit den elektrischen Kontaktstellen mit der übrigen Abdeckeinrichtung, beispielsweise mit dem Abdeckelement, verbindbar bzw. verbunden ist. In diesem Falle weist die Abdeckeinrichtung vorteilhafterweise jeweils eine Aufnahme für die jeweiligen elektrischen Kontaktstellen auf, welche in die Aufnahmen einsteckbar sind, wodurch die Leitung mit der übrigen Abdeckeinrichtung zu verbinden ist. Ist die Leitung mit den elektrischen Kontakten nicht vorgesehen, so kann diese entfallen und die übrige Abdeckeinrichtung ist über diese Aufnahmen beispielsweise an der Sitzschiene zu befestigen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in:
    • 1 eine schematische Seitenansicht einer Abdeckeinrichtung für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes in einer ersten Längenstellung;
    • 2 eine schematische Seitenansicht der Abdeckeinrichtung gemäß 1 in einer weiteren Längenstellung;
    • 3 eine schematische Seitenansicht der Abdeckeinrichtung gemäß den vorhergehenden Figuren in einer weiteren Längenstellung;
    • 4 jeweils ausschnittsweise drei schematische Seitenansichten einer Abdeckeinrichtung gemäß den vorhergehenden Figuren beim Verbinden dieser mit einer Längsverstelleinrichtung für den Fahrzeugsitz; und
    • 5 drei schematische Perspektivansichten der Abdeckeinrichtung gemäß den vorhergehenden Figuren.
  • Die 1 bis 5 zeigen eine Abdeckeinrichtung 10 für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes eines Kraftwagens. Der Fahrzeugsitz ist dabei mittels einer Längsverstelleinrichtung 12 entlang einer Haupterstreckungsrichtung der Sitzschiene in Fahrzeuglängsrichtung gemäß einem Richtungspfeil 14 zwischen unterschiedlichen Sitzpositionen verstellbar und an der Sitzschiene arretierbar. Um nun eine negative Beeinträchtigung eines optischen Eindrucks eines Innenraums des Kraftwagens, in welchem der Fahrzeugsitz angeordnet ist, zu vermeiden, ist die Sitzschiene zumindest bereichsweise mittels der Abdeckeinrichtung 10 abgedeckt bzw. abdeckbar.
  • Dazu umfasst die Abdeckeinrichtung 10 drei Abdeckelemente 16, 18 und 20, welche in Haupterstreckungsrichtung der Abdeckeinrichtung 10 gemäß dem Richtungspfeil 14 und damit ebenso in Fahrzeuglängsrichtung teleskopartig relativ zueinander zwischen voneinander unterschiedlichen Längenstellungen der Abdeckeinrichtung bewegbar sind. Das Abdeckelement 16 und das Abdeckelement 20 weisen jeweils eine Rastnase 38 beziehungsweise 40 auf, mittels welchen die Abdeckelemente 16 beziehungsweise 20 mit der Längsverstelleinrichtung 12 zu verrasten beziehungsweise zu verklipsen und so an der Längsverstelleinrichtung 12 zu befestigen sind.
  • Die 1 zeigt dabei eine Längenstellung der Abdeckeinrichtung 10, in welcher die Abdeckelemente 16, 18 und 20 maximal teleskopartig ineinander geschoben sind. Demgegenüber zeigen die 2 und 3 weitere Längenstellungen der Abdeckeinrichtung 10, in welchen die Abdeckeinrichtung 10 bezogen auf die Fahrzeuglängsrichtung 14 eine größere Länge aufweist als in der Längenstellung gemäß 1.
  • Dadurch, dass die Abdeckeinrichtung 10 mit der Längsverstelleinrichtung 12 verbunden ist, werden die Abdeckelemente 16, 18 und 20 bei einer Relativbewegung des über die Längsverstelleinrichtung 12 an der Sitzschiene gehaltenen Fahrzeugsitzes relativ zur Sitzschiene mitbewegt, so dass beim Verstellen des Fahrzeugsitzes die unterschiedlichen Längenstellungen der Abdeckeinrichtung 10 mit eingestellt werden. Dabei werden die unterschiedlichen Längenstellungen der Abdeckeinrichtung 10 bezogen auf die Abdeckeinrichtung 10 reversibel und zerstörungsfrei eingestellt. Dies bedeutet, dass für die unterschiedlichen Relativstellungen des Fahrzeugsitzes zur Sitzschiene nicht unterschiedliche Abdeckeinrichtungen zum Einsatz kommen müssen und die Abdeckeinrichtung 10 nicht durch Beschneiden oder anderweitig durch irreversibles Bearbeiten an die unterschiedlichen Relativstellungen angepasst werden muss. Dies bedeutet einen sehr hohen Betätigungskomfort der Abdeckeinrichtung 10. Die Abdeckeinrichtung 10 umfasst auch ein Spiralkabel 22 mit einem in Haupterstreckungsrichtung der Abdeckeinrichtung 10 einenends angeordneten und elektrische Kontakte 24 bereitstellenden Stecker 26 sowie mit einem in Haupterstreckungsrichtung der Abdeckeinrichtung 10 andernends angeordneten und elektrische Kontakte 28 bereitstellenden Stecker 30. Um zwischen den elektrischen Kontaktstellen 24 und 28 elektrischen Strom oder elektrische Signale übertragen zu können, umfasst das Spiralkabel 22 ein spiralförmiges Leitungsteil 31, welcher die Kontaktstellen 24 und 28 elektrisch miteinander verbindet. Wie insbesondere der 5 zu entnehmen ist, sind die Stecker 26 und 30 in jeweiligen Aufnahmen 32 und 34 des Abdeckelements 16 beziehungsweise des Abdeckelements 20 aufgenommen und an den Abdeckelementen 16 beziehungsweise 20 gehalten.
  • Die 4 zeigt, wie die Abdeckeinrichtung 10 mit der Längsverstelleinrichtung 12 zu verbinden ist. Dazu werden die Stecker 26 und 30 in jeweilige korrespondierende Aufnahmen 36 der Verstelleinrichtung 40 eingesteckt, so dass die Abdeckelemente 16, 18 und 20 beim Verstellen des Fahrzeugsitzes mitbewegt und entsprechend relativ zueinander teleskopartig bewegt werden.
  • Darüber hinaus ist das Spiralkabel 22 durch die Abdeckelemente 16, 18 und 20 zumindest bereichsweise abgedeckt, so dass ein Insasse des Innenraums weder die Sitzschiene noch das Spiralkabel 22 zumindest teilweise sehen kann und auch das Spiralkabel 22 den optischen Eindruck des Innenraums nicht negativ beeinträchtigt.
  • Da das Spiralkabel 22 reversibel lösbar mit der übrigen Abdeckeinrichtung 10 zu verbinden ist, kann die Abdeckeinrichtung 10 auch ohne Elektrifizierung, das heißt ohne das Spiralkabel 22, eingesetzt werden, um die Sitzschiene des Fahrzeugsitzes abzudecken. Zum Verbinden der Abdeckeinrichtung 10 mit der Längsverstelleinrichtung 12 werden dann beispielsweise Attrappen der Stecker 26 und 30 oder lediglich Steckergehäuse der Stecker 26 und 30 eingesetzt.
  • Insbesondere bei der in den 1 bis 5 gezeigten dreiteiligen Ausführung der Abdeckeinrichtung 10 kann das mittlere Abdeckelement 18, welches auch als Innenteil bezeichnet wird, relativ zu den übrigen Abdeckelementen 16 und 20 festgehalten oder relativ dazu bewegbar ausgebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich zur Befestigung der Abdeckeinrichtung 10 an der Längsverstelleinrichtung 12 kann die Abdeckeinrichtung an anderweitigen Bauteilen des Fahrzeugaufbaus und/oder am Fahrzeugsitz befestigt sein.

Claims (9)

  1. Abdeckeinrichtung (10) für eine Sitzschiene eines Fahrzeugsitzes, welche eine Haupterstreckungsrichtung (14) aufweist und mittels welcher die Sitzschiene des Fahrzeugsitzes zumindest bereichsweise abdeckbar ist, wobei die Abdeckeinrichtung (10) in Haupterstreckungsrichtung (14) längenverstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (10) zumindest ein Abdeckelement (16, 18, 20) umfasst, welches elastisch ausgebildet und durch Ziehen in der Länge entlang der Haupterstreckungsrichtung (14) vergrößerbar ist, wobei sich das flexible Abdeckelement (16, 18, 20) in eine kürzere Länge selbständig reversibel zurückzieht bei Aufhebung einer Krafteinwirkung auf das Abdeckelement (16, 18, 20) zur Vergrößerung dessen Länge, und die Abdeckeinrichtung (10) zumindest zwei, drei oder mehrere Abdeckelemente (16, 18, 20) umfasst, welche zur Längenverstellung teleskopartig relativ zueinander bewegbar sind.
  2. Abdeckeinrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (16, 18, 20) aus Gummi ausgebildet ist.
  3. Abdeckeinrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (10) einenends wenigstens eine erste und andernends wenigstens eine zweite, von der ersten beabstandete elektrische Kontaktstelle (24, 28) aufweist, deren Abstand durch Längenverstellung der Abdeckeinrichtung (10) verstellbar ist.
  4. Abdeckeinrichtung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine mit den elektrischen Kontaktstellen (24, 28) jeweils elektrisch verbundene Leitung (31) vorgesehen ist.
  5. Abdeckeinrichtung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die elektrische Leitung (31) zwischen den elektrischen Kontaktstellen (24, 28) zumindest bereichsweise spiralförmig erstreckt.
  6. Abdeckeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Leitung (31) von der Abdeckeinrichtung (10) zumindest bereichsweise abgedeckt ist.
  7. Abdeckeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass den elektrischen Kontaktstellen (24, 28) jeweils eine Aufnahme (32, 34) der Abdeckeinrichtung (10) zugeordnet ist, in welcher jeweils ein korrespondierendes Gegenteil (26, 30) aufnehmbar, einsteckbar und/oder zu halten ist.
  8. Abdeckeinrichtung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Kontaktstellen (24, 28) durch das Gegenteil (26, 30) bereitgestellt sind.
  9. Abdeckeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (10) mittels des Gegenteils (26, 30) an der Sitzschiene und/oder am Fahrzeugsitz befestigbar ist.
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