DE102010049097A1 - Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial in Hohlkammerprofile sowie Hohlkammerprofil - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial (3) in Hohlkammerprofile, insbesondere Fenster- oder Türhohlkammerprofile. Zunächst erfolgt im Wege eines Extrusionsverfahrens die Formgebung des mindestens eine Hohlkammer (2, 2') und mindestens eine Befüllungsnut (4) aufweisenden Hohlkammerprofils (1), wobei das Hohlkammerprofil (1) mindestens eine mit Schaummaterial (3) zu befüllende Hohlkammer (2) aufweist, der die Befüllungsnut (4) zugeordnet ist. In einem zwischen zu befüllender Hohlkammer (2) und Befüllungsnut (4) befindlichen Trennsteg (12) wird mindestens eine Öffnung (5) eingebracht. Danach wird im Rahmen des ko (3) in die Befüllungsnut (4) appliziert, das über die Öffnung (5) in die zu befüllende Hohlkammer (2) fließt und diese Hohlkammer (2) hierdurch ausschäumt. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Hohlkammerprofil (1).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial in Hohlkammerprofile, insbesondere Fenster- oder Türhohlkammerprofile. Gegenstand der Erfindung ist ferner auch ein Hohlkammerprofil.
- Im Stand der Technik sind eine Reihe von Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial in Fenster- oder Türhohlkammerprofile zur Verbesserung der Wärmedämmung bekannt.
- Die
WO 2009/06286 A1 DE 197 31 163 A1 beschreiben direkte Online-Verfahren, bei denen die Einbringung des Schaummaterials unmittelbar in den Extrusionsprozess des Hohlkammerprofils integriert ist. Derartige Verfahren sind jedoch verfahrenstechnisch sehr aufwendig und teuer. Darüber hinaus ist die Qualität der damit erhaltenen Ausschäumung häufig unbefriedigend. - Eine weitere bekannte Möglichkeit besteht darin, beispielsweise einen PUR-Schaum mit Hilfe einer sehr langen Lanze zu applizieren. Hierbei werden einzelne Profilstangen Offline ausgeschäumt. Ebenso ist es bekannt, ein PUR-Reaktionsgemisch auf eine Folie bzw. einen Pappstreifen aufzubringen und das Trägermaterial anschließend mit dem PUR in eine Hohlkammer einzuziehen. Der Nachteil dieser Offline-Lösungen ist der erhöhte Arbeits- und Konfektionsaufwand. Ebenso bedeuten solche Lösungen auch, dass zusätzlicher Raum in der Fertigungshalle für die Verarbeitung einzuplanen ist.
- In der
DE 43 31 816 A1 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem Schaumstoffstreifen nachträglich in das Hohlkammerprofil eingeschoben werden. Die Schaumstoffstreifen werden hierbei auf ein Verstärkungsprofil aus Metall aufgeklebt und gemeinsam mit diesem in eine Hohlkammer des Hohlkammerprofils eingebracht. Aufgrund der erforderlichen Metallarmierung sind die Wärmedämmeigenschaften dieses bekannten Profils insgesamt begrenzt. - Die
DE 100 35 649 A1 zeigt ein Verfahren zur Ausschäumung von Fensterprofilen, bei dem nach der Profilerzeugung über einen durchgehenden Schlitz in der Profilwandung eine Einbringung von Schaummaterial mittels einer feststehenden Lanze erfolgt, durch die das Schaummaterial strömt. Bei diesem Verfahren ist jedoch nachteilig, dass nach dem Befüllvorgang in einem weiteren Arbeitsgang ein Verschließen des durchgehenden Schlitzes erforderlich ist, beispielsweise mittels eines Keders, um ein geschlossenes Hohlprofil zu erhalten. - Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial in Hohlkammerprofile anzugeben, welches einfach durchführbar ist und eine qualitativ hochwertige Ausschäumung gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren von Einbringung von Schaummaterial in Hohlkammerprofile, insbesondere Fenster- oder Türhohlkammerprofile,
- – wobei zunächst im Wege eines Extrusionsverfahrens die Formgebung eines mindestens eine Hohlkammer und mindestens eine Befüllungsnut aufweisenden Hohlkammerprofils erfolgt,
- – wobei das Hohlkammerprofil mindestens eine mit Schaummaterial zu befüllende Hohlkammer aufweist, der die Befüllungsnut zugeordnet ist,
- – wobei in einen zwischen zu befüllender Hohlkammer und Befüllungsnut befindlichen Trennsteg mindestens eine Öffnung eingebracht wird und
- – wobei danach im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens Schaummaterial in die Befüllungsnut appliziert wird, das über die Öffnung in die zu befüllende Hohlkammer fließt und diese Hohlkammer hierdurch ausschäumt.
- Aufgrund der erfindungsgemäßen indirekten Befüllung der auszuschäumenden Hohlkammer über die Befüllungsnut kann eine fertigungstechnisch sehr einfache Ausschäumung gewährleistet werden. Hierbei muss lediglich eine Applikationsvorrichtung, z. B. eine Lanze, auf die Befüllungsnut aufgesetzt werden, wobei anschließend über die Lanze kontinuierlich Schaummaterial in die Befüllungsnut eingebracht wird. Die Befüllungsnut dient zur axialen Verteilung des Schaummaterials und gewährleistet gleichzeitig, dass das Schaummaterial als vergleichsweise ruhiger Strom über die Öffnung in die auszuschäumende Hohlkammer einfließt. Dies stellt eine sehr homogene Ausschäumung sicher, die mit einer besonders guten Wärmedämmung einhergeht. In der Regel sind entlang des auszuschäumenden Hohlkammerprofils mehrere Öffnungen vorgesehen, die zweckmäßigerweise zumindest im Wesentlichen gleichmäßig voneinander beabstandet sind. Somit kann innerhalb des kontinuierlichen Extrusionsverfahrens über das bereits beschriebene Aufsetzen der Lanze auf die Führungsnut eine Online-Ausschäumung des Hohlkammerprofils erfolgen. Aufgrund der erfindungsgemäßen Befüllungsnut muss die Lanze zur Applikation des Schaummaterials nicht mit dem Profil mitgeführt werden, sondern kann ortsfest installiert sein. Die Befüllungsnut hat die Aufgabe das Schaummaterial aufzunehmen bzw. zu kanalisieren. Ggf. können die Öffnungen als Langlöcher ausgebildet sein. Öffnungsgeometrie und Öffnungsintervall orientieren sich an dem notwendigen Baumaterial-Volumenstrom bzw. der zu Grunde liegenden Viskosität des flüssigen Schaummaterials. Die erfindungsgemäße Lehre gewährleistet die Einstellung einer gleichmäßigen Füllstandshöhe auf dem Boden der Hohlkammer. Sofern es sich bei dem Schaummaterial um ein Reaktionsgemisch behandelt (beispielsweise PUR), so ist dieses Reaktionsgemisch zweckmäßigerweise so eingestellt, dass die Schaumbildung erst dann erfolgt, wenn sich das Gemisch bereits in der Hohlkammer befindet, also die eigentliche Ausschäumung der Hohlkammer sich an die Einbringung des Schaummaterials in die Hohlkammer anschließt.
- Zweckmäßigerweise wird die Befüllungsnut nach der Einbringung des Schaummaterials mit einem Verschlussprofil verschlossen. Im Rahmen der Erfindung liegt es insbesondere, dass das Verschlussprofil ebenfalls im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens, beispielsweise über eine weitere Extrusion, hergestellt wird. Dieses Verschlussprofil kann als Dichtungsprofil ausgebildet sein, zum Beispiel als Mitteldichtung. Hierbei dient die Befüllungsnut – neben ihrer beschriebenen Funktion bei der Applikation des Schaummaterials – zusätzlich als Aufnahmevorrichtung für ein Funktionselement des Hohlkammerprofils. Das Verschlussprofil gewährleistet einen optischen Verschluss der Befüllungsnut und somit ein einwandfreies Erscheinungsbild des fertig hergestellten Hohlkammerprofils.
- Die Öffnung bzw. die Öffnungen können spanlos erzeugt werden, zum Beispiel durch Stanzen oder aber auch durch ein thermisches Verfahren, wie z. B. Lasern. Im Rahmen der Erfindung liegt es auch, die Öffnung bzw. die Öffnungen spanend zu erzeugen, beispielsweise durch Bohren oder Fräsen. In jedem Fall werden die Öffnungen ebenfalls innerhalb des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens erzeugt, um eine Online-Ausschäumung zu ermöglichen.
- Zweckmäßigerweise weist die Befüllungsnut einen im Querschnitt V- oder U-förmigen Nutgrund auf. Dadurch ist eine sehr gute Kanalisierung des eingebrachten Schaummaterials möglich, so dass sich dieses gleichmäßig axial, also in Extrusionsrichtung, verteilen kann. In diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, dass die Öffnung der zu befüllenden Hohlkammer im Bereich des Nutgrundes nach innen einspringt. Hierdurch sind gleichmäßige Wanddicken auch in diesem Bereich gewährleistet, wodurch sich das Extrusionsverfahren erleichtert.
- Im Rahmen der Erfindung liegt es ferner, dass die Befüllungsnut – z. B. in Abhängigkeit zur Profilraumform – im Befüllungsbereich einen Hinterschnitt aufweist. Dieser Hinterschnitt gewährleistet einerseits eine genau definierte Führungsfläche für die Schaummaterial-Applikationsvorrichtung und kann andererseits als Rastvorrichtung zur Befestigung des zuvor beschriebenen Verschlussprofils dienen.
- Das Hohlkammerprofil kann bereichsweise oder vollständig aus faserverstärktem Kunststoff bestehen, wobei als Verstärkungsmaterialien insbesondere Mineral- (zum Beispiel Glas-) und/oder Karbon- und/oder Aramid- und/oder Basaltfasern verwendet werden können. Die Verstärkungsmaterialien können die bei Fenster- oder Türhohlkammerprofilen üblicherweise erforderlichen Stahlarmierungen entbehrlich machen, wodurch sich der innere freie Profilhohlraum, der zur Befüllung mit Wärme dämmenden Schaummaterial genutzt werden kann, vergrößert. Die Verwendung von unverstärkten Kunststoffmaterial wird hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen.
- Vorzugsweise besteht das Schaummaterial aus einem organischen Material mit niedriger Wärmeleitfähigkeit. Hierbei können insbesondere Polystryrol, Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polyurethan oder Mischungen zweier oder mehr der genannten Materialien verwendet werden. Die Wärmeleitfähigkeit des Schaummaterials λ beträgt vorzugsweise 0,02 bis 0,04 W/mk. Dies gewährleistet eine nachhaltige Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften des gesamten Hohlkammerprofils. Wie bereits erläutert, eignet sich die Lehre insbesondere für Materialien, welche mit einem chemischen Schaumvorgang verbunden sind, beispielsweise Polyurethan.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Hohlkammerprofil gemäß Anspruch 10.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlich erläutert. Es zeigen schematisch:
-
1 Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial in ein Hohlkammerprofil/Querschnittsdarstellung, -
2 das entsprechende Hohlkammerprofil nach Beendigung des Fertigungsprozesses, -
3 eine weitere Ausführungsform der Erfindung und -
4 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Fertigungsverfahrens. -
1 zeigt ein Fenster- oder Türhohlkammerprofil1 mit mehreren Hohlkammern2 ,2' , wobei eine Hohlkammer2 mit Schaummaterial3 befüllt wird. Der1 ist zu entnehmen, dass der mit Schaummaterial3 zu befüllenden Hohlkammer2 eine Befüllungsnut4 zugeordnet ist, die über mehrere Öffnungen5 mit der zu befüllenden Hohlkammer2 verbunden ist und die zur Erleichterung der Hohlkammerbefüllung dient. Die Befüllungsnut4 weist einen im Querschnitt V-förmigen Nutgrund6 auf, während die Wandung der zu befüllenden Hohlkammer2 im Bereich des Nutgrundes6 nach innen entsprechend einspringt. Der1 ist ferner zu entnehmen, dass die Befüllungsnut6 im Befüllungsbereich einen Hinterschnitt7 aufweist. Als Schaummaterial3 wird Polyurethan eingesetzt. Hierbei werden die beiden Komponenten Polyisocyanat und Polyol über eine Lanze8 in die Befüllungsnut4 appliziert. Das Reaktionsgemisch beruhigt sich im Nutgrund6 und wird dort axial, also in Extrusionsrichtung x, entlang des Hohlkammerprofils1 verteilt. Anschließend strömt es durch die Öffnungen5 in die auszuschäumende Hohlkammer2 ein und sammelt sich dort am Boden an. Das Reaktionsgemisch ist so eingestellt, dass die Reaktion erst nach Einbringung des Schaummaterials3 in die Hohlkammer2 beginnt. Aufgrund der chemischen Reaktion kommt es zum gewünschten Schaumvorgang und damit zu einer vollständigen Ausschäumung der Hohlkammer2 , wie in2 dargestellt. Die Öffnungen5 dienen in diesem Zusammenhang auch als Überlauf, so dass überschüssiges Schaummaterial3 bis in die Befüllungsnut4 hinein entweichen kann. Der2 ist ferner zu entnehmen, dass die Befüllungsnut4 nach der Einbringung des Schaummaterials3 mit einem Verschlussprofil9 verschlossen worden ist. Dieses Verschlussprofil9 wurde ebenfalls – gemeinsam mit der Extrusion des Hohlkammerprofils1 und der beschriebenen Online-Ausschäumung – im Rahmen eines kontinuierlichen Fertigungsverfahrens hergestellt, beispielsweise über eine weitere Extrusion. Im Ausführungsbeispiel ist das Verschlussprofil9 als Dichtungsprofil, nämlich als Mitteldichtung, ausgebildet. - Einer vergleichenden Betrachtung der
1 und2 ist zu entnehmen, dass der Hinterschnitt7 einerseits genau definierte Führungsflächen für die Lanze8 zur Applikation des Schaummaterials3 (siehe1 ) und andererseits ein einfaches Verrasten des Dichtungsprofils9 gewährleistet, wobei das Dichtungsprofil9 gleichzeitig den Verschluss der Befüllungsnut4 sicherstellt. - Die
3 zeigt eine Kombination aus zwei Hohlkammerprofilen, nämlich einem Fenster- oder Türflügelprofil1' sowie einem Blendrahmenprofil1'' . An dem Blendrahmenprofil1'' ist ein in2 bereits beschriebenes, als Dichtungsprofil ausgebildetes Verschlussprofil9 angeordnet, während die Befüllungsnut4 des Flügelprofils1' mit Hilfe einer nachträglich anextrudierten glatten Dichtung9' verschlossen wurde. Anstelle dieser Dichtung9' kann auch ein weiteres Dichtungsprofil vorgesehen sein, beispielsweise als Konvektionssperre. - Die
4 zeigt ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial3 in ein Fenster- oder Türhohlkammerprofil1 . Zunächst erfolgt in einem ersten Extruder10 (die Extrusionsrichtung ist durch x gekennzeichnet) die Formgebung des mehrere Hohlkammern2 ,2' (nur die auszuschäumende Hohlkammer2 ist in4 dargestellt) aufweisenden Hohlkammerprofils1 , welches aus Kunststoff, vorzugsweise Hart-PVC, besteht. Der Kunststoff ist bereichsweise mit Glasfasern verstärkt, so dass eine Stahlarmierung des Hohlkammerprofils1 nicht erforderlich ist. Nach der Formgebung wird das Hohlkammerprofil1 zunächst mit Hilfe eines Kalibers14 kalibriert, um die Produktmaße des Profils2 zu fixieren. Das Hohlkammerprofil1 weist eine mit Schaummaterial3 zu befüllende Hohlkammer2 auf, der eine Befüllungsnut4 zugeordnet ist. Über eine Öffnungserzeugungseinrichtung11 werden in einem zwischen zu befüllender Hohlkammer2 und Befüllungsnut4 befindlichen Trennsteg12 in gleichbleibenden axialen Abständen Öffnungen5 eingebracht, beispielsweise durch Stanzen, Bohren, Fräsen oder aber auch über ein thermisches Verfahren. Danach wird ebenfalls im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens über eine entsprechende Vorrichtung15 mit Lanze8 Schaummaterial3 in die Befüllungsnut4 appliziert (vgl. insbesondere1 ), wobei das Schaummaterial3 von der Befüllungsnut4 über die Öffnung5 in die zu befüllende Hohlkammer2 fließt und diese Hohlkammer2 hierdurch anschließend ausschäumt. Zeitversetzt und abgestimmt auf den Ausschäumungsprozess wird die Befüllungsnut4 mit einem Verschlussprofil9 verschlossen, welches ebenfalls im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens mittels eines zweiten Extruders13 hergestellt wird. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- WO 2009/06286 A1 [0003]
- DE 19731163 A1 [0003]
- DE 4331816 A1 [0005]
- DE 10035649 A1 [0006]
Claims (10)
- Verfahren zur Einbringung von Schaummaterial (
3 ) in Hohlkammerprofile, insbesondere Fenster- oder Türhohlkammerprofile, – wobei zunächst im Wege eines Extrusionsverfahrens die Formgebung eines mindestens eine Hohlkammer (2 ,2' ) sowie mindestens eine Befüllungsnut (4 ) aufweisenden Hohlkammerprofils (1 ) erfolgt, – wobei das Hohlkammerprofil (1 ) mindestens eine mit Schaummaterial (3 ) zu befüllende Hohlkammer (2 ) aufweist, der die Befüllungsnut (4 ) zugeordnet ist. – wobei in einen zwischen zu befüllender Hohlkammer (2 ) und Befüllungsnut (4 ) befindlichen Trennsteg (12 ) mindestes eine Öffnung (5 ) eingebracht wird und – wobei danach im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens Schaummaterial (3 ) in die Befüllungsnut (4 ) appliziert wird, das über die Öffnung (5 ) in die zu befüllende Hohlkammer (2 ) fließt und diese Hohlkammer (2 ) hierdurch ausschäumt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungsnut (
4 ) nach Einbringung des Schaummaterials (3 ) mit einem Verschlussprofil (9 ) verschlossen wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussprofil (
9 ) ebenfalls im Rahmen des kontinuierlichen Fertigungsverfahrens hergestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussprofil (
9 ) als Dichtungsprofil ausgebildet ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
5 ) spanlos erzeugt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungsnut (
4 ) einen im Querschnitt V- oder U-förmigen Nutgrund (6 ) aufweist. - Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung der zu befüllenden Hohlkammer (
2 ) im Bereich des Nutgrundes (6 ) nach innen einspringt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungsnut (
4 ) im Befüllungsbereich einen Hinterschnitt (7 ) aufweist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlkammerprofil (
1 ) bereichsweise oder vollständig aus faserverstärktem Kunststoff besteht. - Hohlkammerprofil (
1 ), insbesondere Fenster- oder Türhohlkammerprofil, mit mindestens einer Hohlkammer (2 ,2' ), wobei mindestens eine Hohlkammer (2 ) mit Schaummaterial (3 ) befüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Schaummaterial (3 ) befüllten Hohlkammer (2 ) eine Befüllungsnut (4 ) zugeordnet ist, die über mindestens eine Öffnung (5 ) mit der befüllten Hohlkammer (2 ) verbunden ist und die zur Erleichterung der Hohlkammerbefüllung dient.
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