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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft ein Magnetventil mit einem Magnetanker, der mit einem Dichtelement des Magnetventils zu dessen Verlagerung wirkverbunden ist, und mit einem stirnseitig des Magnetankers angeordneten Ankergegenstück, wobei in einer Führungsausnehmung des Magnetankers ein mit dem Ankergegenstück in Stützkontakt bringbares Zwischenelement axial beweglich gelagert ist und sich das Zwischenelement mit seiner dem Ankergegenstück abgewandten Seite auf einem in der Führungsausnehmung angeordneten Federelement abstützt.
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Magnetventile der eingangs genannten Art werden üblicherweise für Fahrerassistenzeinrichtungen, insbesondere ABS-, TCS- oder ESP-Einrichtungen, verwendet. Das Magnetventil weist den Magnetanker auf, welcher, insbesondere axial, verlagerbar in dem Magnetventil angeordnet ist. Der Magnetanker ist mit dem Dichtelement des Magnetventils wirkverbunden, so dass bei einer Verlagerung des Magnetankers auch das Dichtelement verlagert wird. Das Dichtelement ist üblicherweise dazu vorgesehen, eine Ventilöffnung des Magnetventils zu verschließen beziehungsweise freizugeben. Ist das Dichtelement zum Verschließen der Ventilöffnung angeordnet, so sitzt es üblicherweise in einem Ventilsitz des Magnetventils ein, welcher sowohl der Ventilöffnung als auch dem Dichtelement zugeordnet ist. Beispielsweise ist das Dichtelement in eine Ausnehmung des Magnetankers eingebracht und in dieser gehalten, wobei die Ausnehmung vorzugsweise auf einer dem Ankergegenstück abgewandten Stirnseite des Magnetankers vorgesehen ist.
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Neben dem Magnetanker weist das Magnetventil auch das Ankergegenstück auf, welches beispielsweise als Polkern ausgebildet ist. Der Polkern ist üblicherweise bezüglich eines Gehäuses des Magnetventils ortsfest gehalten, während der Magnetanker bezüglich des Gehäuses verlagerbar ist. Zur Bewirkung dieser Verlagerung wirken der Magnetanker und das Ankergegenstück zusammen. Dabei weist das Ankergegenstück beispielsweise eine oder mehrere Spulen auf, während der Magnetanker aus einem magnetisierbarem oder magnetischen Material besteht. Das Ankergegenstück ist stirnseitig des Magnetankers vorgesehen. Üblicherweise sind der Magnetanker und das Ankergegenstück derart zueinander angeordnet, dass sie, unabhängig von der Verlagerung des Magnetankers, nicht miteinander in Verbindung treten können. Zwischen dem Magnetanker und dem Ankergegenstück beziehungsweise der dem Ankergegenstück zugewandten Stirnseite des Magnetankers und der dem Magnetanker zugewandten Stirnseite des Ankergegenstücks liegt demnach ein Spalt, der so genannte Luftspalt beziehungsweise Arbeitsluftspalt, vor. Die Größe des Luftspalts ist abhängig von der Position des Magnetankers in Bezug zu dem Ankergegenstück. Die Größe des Luftspalts ändert sich demnach bei der Verlagerung des Magnetankers.
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Der Magnetanker und das Ankergegenstück bilden zusammen eine Stelleinrichtung aus. Die von dieser Stelleinrichtung erzeugbare Magnetkraft, welche die Verlagerung des Magnetankers realisiert, ist durch die Größe des Arbeitsluftspalts charakterisiert. Das bedeutet, dass die Magnetkraft von der Größe des Arbeitsluftspalts abhängig ist, wobei die Magnetkraft bei kleiner werdendem Arbeitsluftspalt sehr stark - üblicherweise exponentiell - zunimmt. Diese starke Zunahme bei kleiner werdendem Arbeitsluftspalt erschwert die stetige Stellbarkeit beziehungsweise die Proportionalisierung des Magnetventils.
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Generell ist es bekannt, dass der starke Anstieg der Magnetkraft mithilfe einer so genannten Tauchstufe beseitigt oder zumindest vermindert werden kann. Zur Realisierung der Tauchstufe greift ein Bereich des Ankergegenstücks zumindest bereichsweise in eine Ausnehmung des Magnetankers ein, sobald der Magnetanker eine bestimmte Entfernung von dem Ankergegenstück unterschreitet. Die Realisierung einer solchen Tauchstufe bei einem Magnetventil ist jedoch aufwändig, weil eine sehr genaue Führung des Magnetankers zu dem Ankergegenstück notwendig ist, um ein Aufeinandertreffen bezeihungsweise einen Berührkontakt zwischen Magnetanker und Ankergegenstück - auch im Bereich der Tauchstufe - zu vermeiden. Ein solcher würde zu deutlichen Einbußen des Wirkungsgrads der aus Magnetanker und Ankergegenelement bestehenden Stelleinrichtung führen.
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Die genaue Führung kann beispielsweise durch ein genaues Einpassen des Magnetankers in eine Magnetankerführung, beispielsweise von einem Gehäuse des Magnetventils gebildet, realisiert sein. Andererseits muss der Magnetanker jedoch auch möglichst einfach, also ohne großen Kraftaufwand, verlagerbar sein. Somit müssen bei der Herstellung des Magnetventils sehr geringe Toleranzen realisiert werden, um zum einen die Tauchstufe und zum anderen eine leichtgängige Verlagerung des Magnetventils zu ermöglichen. Daraus resultieren jedoch hohe Herstellungskosten.
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Die Druckschrift
JP H06-50 459 A offenbart ein Magnetventil mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus der Druckschrift
DE 37 00 540 A1 ist ein elektromagnetbetätigtes 2/2-Wegeventil mit einem zwischen einer Ausgangsstellung und einer Schaltstellung hin- und herbewegbaren Anker, einer Erregerspule zur Betätigung des Ankers, einem durch den Anker betätigbaren Ventilstellorgan, welches die Verbindung zwischen einem ersten Anschluß und einem zweiten Anschluß herstellt oder unterbindet, einem Gehäuse, und einem Magnetkreis, der eine Polplatte und Polrohrmittel aufweist, wobei der Anker bezüglich der Polplatte hin- und herbewegbar ist und die Polrohrmittel die Führung des Ankers bei seiner Hin- und Herbewegung vorsehen. Dabei ist vorgesehen, dass die Polrohrmittel eine einzige einen konstanten Durchmesser aufweisende Durchgangsbohrung bilden, und daß in dieser Durchgangsbohrung ein als Stellorgan dienender Anker angeordnet ist, oder daß in dieser Durchgangsbohrung ein einen Vorstufenkolben bildender Anker zusammen mit einem Hauptstufenkolben angeordnet ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Magnetventil bereitzustellen, das eine sehr genaue Führung des Magnetankers bezüglich des Ankergegenstücks, insbesondere bei geringen Herstellungskosten, realisiert.
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Dies wird erfindungsgemäß mit einem Magnetventil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist vorgesehen, dass das Zwischenelement zumindest bereichsweise in das Ankergegenstück oder ein dem Ankergegenstück zugeordnetes Stützelement eingreift.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Grundsätzlich ist vorgesehen, dass in einer Führungsausnehmung des Magnetankers ein mit dem Ankergegenstück in Stützkontakt bringbares Zwischenelement axial beweglich gelagert ist. Zu diesem Zweck liegt die Führungsausnehmung beziehungsweise eine die Führungsausnehmung bildende Ausnehmung vorzugsweise randoffen auf der dem Ankergegenstück zugewandten Stirnseite des Magnetankers vor. Über das Zwischenelement stützt sich der Magnetanker bei entsprechender Position zu dem Ankergegenstück an diesem ab, so dass eine sehr genaue Positionierung des Magnetankers zu dem Ankergegenstück erreicht werden kann. Insbesondere kann auf diese Weise ein Verkippen des Magnetankers bezüglich des Ankergegenstücks zumindest teilweise verhindert werden. Der Begriff Stützkontakt ist dabei derart zu verstehen, dass das Zwischenelement sich an dem Ankergegenstück oder einem dem Ankergegenstück zugeordneten Element durch Berührkontakt abstützt. Das Zwischenelement steht in anderen Worten in zumindest einer Position, insbesondere Axialposition, des verlagerbaren Magnetankers in Stützkontakt beziehungsweise Berührkontakt mit dem Ankergegenstück oder mit dem dem Ankergegenstück zugeordneten Element. Bevorzugt ist ein ständiges Vorliegen des Stützkontakts. Beispielsweise kann es dabei vorgesehen sein, dass das Zwischenelement in eine Ausnehmung des Ankergegenstücks eingreift. Das Zwischenelement besteht vorzugsweise aus einem nicht magnetisierbaren beziehungsweise einem nicht magnetischen Material. Das Zwischenelement kann von einem Federelement mit einer Federkraft beaufschlagt sein, welche das Zwischenelement vorzugsweise in Richtung des Ankergegenstücks drängt.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das Zwischenelement zumindest bereichsweise in das Ankergegenstück oder ein dem Ankergegenstück zugeordnetes Stützelement eingreift. Das Ankergegenstück oder das Stützelement weisen somit zumindest eine Aufnahmeöffnung für das Zwischenelement auf. Die Aufnahmeöffnung ist vorzugsweise auf der dem Zwischenelement zugewandten Stirnseite des Ankergegenstücks vorgesehen. In zumindest einer Position des Magnetankers bezüglich des Ankergegenstücks greift mindestens ein Bereich des Zwischenelements in die Aufnahmeöffnung ein. Dabei ist die Aufnahmeöffnung vorzugsweise hinsichtlich ihrer Abmessungen auf das Zwischenelement abgestimmt und weist insbesondere einen Querschnitt auf, welcher zu dem Querschnitt des Zwischenelement invers ausgebildet ist. Das bedeutet, dass die Aufnahmeöffnung derart auf das Zwischenelement abgestimmt ist, dass der in die Aufnahmeöffnung eingreifende Bereich des Zwischenelements derart in der Aufnahmeöffnung aufgenommen beziehungsweise von Wandungen der Aufnahmeöffnung derart umschlossen ist, dass er in Axialrichtung des Magnetventils beziehungsweise in Bewegungsrichtung des Magnetankers in der Aufnahmeöffnung geführt ist.
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Das Eingreifen des Zwischenelements in das Ankergegenstück beziehungsweise das Stützelement bewirkt also vorzugsweise ein Festsetzen des Zwischenelements in radialer Richtung, so dass lediglich eine Bewegung des Zwischenelements in axialer Richtung möglich ist. Das Zwischenelement kann demnach weiter in die Aufnahmeöffnung hinein bewegt werden beziehungsweise wieder aus ihr heraus gelangen. Dabei sind die Abmessungen der Aufnahmeöffnung vorzugsweise derart gewählt, dass zwar das radiale Führen des Zwischenelements gewährleistet ist, der Bewegung des Zwischenelements in axialer Richtung jedoch kein unnötig großer Reibwiderstand entgegengesetzt wird.
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Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass das Stützelement zumindest bereichsweise in das Ankergegenstück eingreift. Auf diese Weise kann das Stützelement an dem Ankergegenstück befestigt sein. Insbesondere kann eine Justierung des Magnetventils vorgesehen sein, indem das Stützelement klemmend in das Ankergegenstück eingreift, wobei die Klemmkraft derart groß ist, dass bei einem normalen Betrieb des Magnetventils keine Verlagerung des Stützelements in Bezug zu dem Ankergegenstück zu erwarten ist. Das Stützelement kann demnach lediglich bei der Justierung des Magnetventils durch Einfluss einer externen Kraft in das Ankergegenstück eingebracht oder aus diesem heraus bewegt werden. Durch ein solches unterschiedlich weites Einbringen des Stützelements in das Ankergegenstück kann somit das Einstellen des Magnetventils vorgenommen werden.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Zwischenelement auf seiner dem Ankergegenstück zugewandten Seite einen in Richtung des Ankergegenstücks abnehmenden Querschnitt aufweist, insbesondere kegelförmig oder kugelförmig ist. Das Zwischenelement verfügt demnach über eine Zentriereinrichtung, insbesondere zur Zentrierung bezüglich des Ankergegenstücks. Dabei weist das Ankergegenstück vorzugsweise die Aufnahmeöffnung auf, welche einen zu dem Querschnitt des Zwischenelement inversen Querschnitt aufweist. Die Aufnahmeöffnung des Ankergegenstücks ist demnach auf die Gestalt der dem Ankergegenstück zugewandten Seite des Zwischenelements abgestimmt. Auf diese Weise wird das Zwischenelement in die Aufnahmeöffnung hineingeführt, wenn der Magnetanker auf das Ankergegenstück zutritt. Der abnehmende Querschnitt des Zwischenelement bewirkt zusammen mit der entsprechend ausgestalteten Aufnahmeöffnung somit eine Zentrierung des Zwischenelements bezüglich des Ankergegenstücks und damit auch des Magnetankers zu dem Ankergegenstück.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Zwischenelement eine Durchgangsöffnung durchgreift, welche auf der dem Ankergegenstück zugewandten Seite des Magnetankers vorgesehen ist, wobei die Durchgangsöffnung eine Radialführung für das Zwischenelement bildet. Neben der Führungsausnehmung ist somit die Durchgangsöffnung in dem Magnetanker ausgebildet. Vorzugsweise werden sowohl die Führungsausnehmung als auch die Durchgangsöffnung von derselben Ausnehmung ausgebildet, welche zu diesem Zweck beispielsweise als Stufenbohrung in dem Magnetanker vorliegt. Um die Radialführung des Zwischenelements durch die Durchgangsöffnung bereitzustellen, liegt in dieser vorzugsweise ein in Axialrichtung des Zwischenelements größerer Bereich des Zwischenelements vor als in der Führungsausnehmung. Die Durchgangsöffnung durchgreift beispielsweise die Stirnseite des Magnetankers, welche dem Ankergegenstück zugewandt ist. Die Durchgangsöffnung ist auf die Abmessungen des Zwischenelements derart abgestimmt, dass die Bewegung des Zwischenelements in axialer Richtung ohne weiteres möglich ist, es jedoch in radialer Richtung sicher gehalten ist. Auf diese Weise wird der Magnetanker bezüglich des Ankergegenstücks in radialer Richtung positioniert beziehungsweise zentriert, sobald das Zwischenelement in die Aufnahmeöffnung des Ankergegenstücks beziehungsweise des Stützelements eingreift.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Querschnitt der Durchgangsöffnung im Vergleich zu dem Querschnitt der Führungsausnehmung klein ist. Auf diese Weise ist in dem Magnetanker ein Endanschlag für das Zwischenelement ausgebildet, welches dessen Bewegung in axialer Richtung begrenzt. Zu diesem Zweck ist ein dem Ankergegenstück abgewandter Bereich des Zwischenelements größer als die Durchgangsöffnung, so dass es nicht durch diese hindurch gelangen kann.
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Die Erfindung sieht vor, dass sich das Zwischenelement mit seiner dem Ankergegenstück abgewandten Seite auf einem in der Führungsausnehmung angeordneten Federelement abstützt. Das Zwischenelement kann demnach von dem Federelement mit einer Federkraft beaufschlagt werden, welche es vorzugsweise in Richtung des Ankergegenstücks drängt. Das Federelement liegt dabei beispielsweise auf einer Auflagefläche oder einem Haltevorsprung des Zwischenelements auf, welcher in radialer Richtung größere Abmessungen aufweist als die Durchgangsöffnung.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Federelement das Zwischenelement zumindest bereichsweise, vorzugsweise klemmend, umgreift. Insbesondere um das Federelement in radialer Richtung abzustützen, kann es vorgesehen sein, dass das Federelement das Zwischenelement zumindest bereichsweise umgreift. Das Federelement liegt demnach in radialer Richtung zwischen einer Wandung der Führungsausnehmung und dem Zwischenelement vor. Dabei ist das Federelement bevorzugt als Spiralfeder ausgebildet. Zusätzlich kann es vorgesehen sein, dass das Umgreifen klemmend erfolgt, so dass die Federkraft durch das klemmende Umgreifen von dem Federelement auf das Zwischenelement aufprägbar ist.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Federelement über einen an dem Zwischenelement vorgesehenen Haltevorsprung an dem Zwischenelement angreift. Das Zwischenelement weist demnach den Haltevorsprung auf, welcher beispielsweise in radialer Richtung vorliegt. Dies ist insbesondere vorgesehen, wenn das Federelement das Zwischenelement in radialer Richtung zumindest bereichsweise umgreift. In diesem Fall dient das Umgreifen dem Abstützen des Federelements, während die Federkraft über den Haltevorsprung auf das Zwischenelement übertragen wird.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Magnetanker und das Ankergegenelement zumindest bereichsweise ineinander greifen, wobei eine Tauchstufe gebildet ist. Die Tauchstufe liegt dabei in einer an und für sich bekannten Weise vor und dient dazu, die Stellbarkeit beziehungsweise die Proportionalisierung des Magnetventils zu verbessern. Die Tauchstufe verhindert dabei, dass bei kleiner werdendem axialen Arbeitsluftspalt, also dem stirnseitig zwischen dem Magnetanker und dem Ankergegenstück vorliegenden Spalt, die Magnetkraft zwischen Magnetanker und Ankergegenstück zu stark beziehungsweise zu schnell zunimmt.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Fahrerassistenzeinrichtung, insbesondere ABS-, TCS- oder ESP-Einrichtung, mit mindestens einem Magnetventil, insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen, wobei das Magnetventil einen Magnetanker, der mit einem Dichtelement des Magnetventils zu dessen Verlagerung wirkverbunden ist, und ein stirnseitig des Magnetankers angeordnetes Ankergegenstück aufweist, wobei in einer Führungsausnehmung des Magnetankers ein mit dem Ankergegenstück in Stützkontakt bringbares Zwischenelement axial beweglich gelagert ist und sich das Zwischenelement mit seiner dem Ankergegenstück abgewandten Seite auf einem in der Führungsausnehmung angeordneten Federelement abstützt. Dabei ist vorgesehen, dass das Zwischenelement zumindest bereichsweise in das Ankergegenstück oder ein dem Ankergegenstück zugeordnetes Stützelement eingreift.
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Wie vorstehend bereits ausgeführt, kann das erfindungsgemäße Magnetventil kostengünstig ausgeführt sein, wobei dennoch eine genaue Führung beziehungsweise Ausrichtung des Magnetankers bezüglich des Ankergegenstücks möglich ist. Auch die erfindungsgemäße Fahrerassistenzeinrichtung, welche eines oder mehrere solcher Magnetventil aufweist, kann damit vergleichsweise kostengünstig hergestellt werden.
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Die Erfindung wird anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigt die einzige
- Figur eine Seitenschnittansicht eines Magnetventils.
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Die Figur zeigt ein Magnetventil 1, welches beispielsweise Bestandteil einer hier nicht dargestellten Fahrerassistenzeinrichtung ist. Das Magnetventil 1 weist einen Magnetanker 2 auf, welcher mit einem Dichtelement 3 des Magnetventils 1 wirkverbunden ist. Das Dichtelement 3 wirkt mit einem in einem Ventilkörper 4 ausgebildeten Ventilsitz 5 zusammen, um eine Strömungsverbindung zwischen einem Einlassanschluss 6 und einem Auslassanschluss 7 des Magnetventils 1 freizugeben beziehungsweise zu unterbrechen. Dem Auslassanschluss 7 ist in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ein Filter 8 zugeordnet. Zusätzlich oder alternativ kann selbstverständlich auch dem Einlassanschluss 6 ein Filter zugeordnet sein (hier nicht dargestellt). Das hier dargestellte Magnetventil 1 ist entsprechend der Anordnung von Einlassanschluss 6 und Auslassanschluss 7 für eine axiale Anströmung und eine radiale Abströmung (bezüglich einer Längsachse 9 des Magnetventils 1) ausgelegt. Selbstredend kann jedoch die Anströmungsrichtung beziehungsweise die Abströmungsrichtung beliebig vorgesehen sein.
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Neben dem Magnetanker 2 weist das Magnetventil 1 ein Ankergegenstück 10 auf, welches zusammen mit dem Magnetanker 2 eine Betätigungseinrichtung 11 des Magnetventils 1 bildet. Das Ankergegenstück 10 ist beispielsweise als Polstufe ausgebildet und weist zumindest eine elektrische Spule auf, so dass mittels des Ankergegenstücks 10 durch Anlegen einer Spannung an die Spule (also durch Bestromung des Magnetventils 1) eine Magnetkraft auf den Magnetanker 2 ausgeübt werden kann. Der Magnetanker 2 ist bezüglich der Längsachse 9 axial verschieblich gelagert, wobei die Lagerung insbesondere mittels eines Gehäuses 12 des Magnetventils 1 realisiert ist. An dem Gehäuse 12 ist dabei auch das Ankergegenstück 10 und der Ventilkörper 4 ortsfest gehalten. Somit kann der Magnetanker 2, beeinflusst durch die mittels des Ankergegenstücks 10 erzeugte Magnetkraft, relativ bezüglich des Magnetankers 2 beziehungsweise des Ventilkörpers 4 in axialer Richtung verlagert werden. Das Magnetventil 1, welches in der Figur dargestellt ist, ist ein stromlos geschlossenes Magnetventil 1. Das bedeutet, dass das Dichtelement 3 dichtend in dem Ventilsitz 5 einsetzt, solange das Magnetventil 1 nicht bestromt ist, also keine Magnetkraft mittels des Ankergegenstücks 10 erzeugt wird.
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Um die Stellbarkeit des Magnetventils 1 zu verbessern, weist dieses eine Tauchstufe 13 auf. Darunter ist zu verstehen, dass der Magnetanker 2 und das Ankergegenstück 10 zumindest bereichsweise ineinander eingreifen. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Ankergegenstück 10 einen Tauchstufenvorsprung 14 auf, welcher - bei entsprechender Axialposition des Magnetankers 2 - in eine Tauchstufenausnehmung des Magnetankers 2 eintauchen kann. Der Tauchstufenvorsprung 14 ist demnach auf einer dem Magnetanker 2 zugewandten Stirnseite 16 des Ankergegenstücks 10 und die Tauchstufenausnehmung 15 auf einer dem Ankergegenstück 10 zugewandten Stirnseite 17 des Magnetankers 2 vorgesehen.
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Die Tauchstufe 13 macht es jedoch notwendig, dass der Magnetanker 2 äußerst präzise bezüglich des Ankergegenstücks 10, insbesondere in radialer Richtung, positioniert beziehungsweise positionierbar ist. Daher ist in einer Führungsausnehmung 18 des Magnetankers 2 ein Zwischenelement 19 angeordnet. Das Zwischenelement 19 ist dabei axial beweglich gelagert und kann mit dem Ankergegenstück 10 in Stützkontakt treten. Neben der Führungsausnehmung 18 weist der Magnetanker 2 eine Durchgangsöffnung 20 auf, wobei die Führungsausnehmung 18 und die Durchgangsöffnung 20 vorzugsweise von einer Stufenbohrung 21 gebildet sind. Die Durchgangsöffnung 20 weist einen kleineren Querschnitt auf als die Führungsausnehmung 18, insbesondere also einen geringeren Durchmesser. Gleichzeitig besteht das Zwischenelement 19 aus einem Führungsabschnitt 22 und einem Durchgangsabschnitt 23. Der Führungsabschnitt 22 ist in der Führungsausnehmung 18 angeordnet, während der Durchgangsabschnitt 23 zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung 20 vorliegt. Der Führungsabschnitt 23 weist dabei einen größeren Querschnitt auf, insbesondere einen größeren Durchmesser, als der Durchgangsabschnitt 23. Insofern ist in dem Magnetanker 2 ein Endanschlag 24 für das Zwischenelement 19 gebildet. Der Endanschlag 24 verhindert, dass das Zwischenelement 19 in Richtung des Ankergegenstücks 10 aus dem Magnetanker 2 beziehungsweise der Stufenbohrung 21 heraus gelangen kann.
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Durch die geringen Abmessungen des Durchgangsabschnitts 23 im Vergleich zu dem Führungsabschnitt 22 steht nahezu die gesamte Polfläche (in Form der Oberfläche der Stirnseite 17) zur Übertragung der Magnetkraft beziehungsweise zur Ausbildung der Tauchstufe zur Verfügung.
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Auf der dem Zwischenelement 19 abgewandten Seite des Magnetankers 2 ist in der Stufenbohrung 21 das Dichtelement 3 eingebracht. Dabei ist das Dichtelement 3 vorzugsweise in die Stufenbohrung 21 eingepresst, so dass es in dieser klemmend gehalten ist. Das Dichtelement 3 weist auf seiner dem Ventilsitz 5 abgewandten Seite eine Stützfläche 25 für ein Federelement 26 auf, welches zwischen dem Dichtelement 3 und dem Zwischenelement 19 angeordnet ist. Das Zwischenelement 19 weist dabei eine Auflagefläche 27 für das Federelement 26 auf. Alternativ kann das Federelement 26 das Zwischenelement 19 zumindest bereichsweise in radialer Richtung umgreifen, so dass das Federelement 26 in radialer Richtung zwischen dem Zwischenelement 19 und der Wandung der Stufenbohrung 21 beziehungsweise der Führungsausnehmung 18 angeordnet ist. Auf diese Weise kann eine Axialführung des Federelements 26 erreicht werden.
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Das Federelement 26 bewirkt eine auf das Zwischenelement 19 wirkende Federkraft, wobei es sich auf dem bezüglich des Magnetankers 2 ortsfest angeordneten Dichtelement 3 abstützt. Die Federkraft drängt das Zwischenelement 19 in Richtung des Ankergegenstücks 10. Wird das Magnetventil 1 bestromt, wirkt also auf den Magnetanker 2 die entsprechende, in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel in Richtung des Ankergegenstücks 10 gerichteten Magnetkraft, so wird der Magnetanker 2 auf das Ankergegenstück 10 zubewegt. Sobald der Magnetanker 2 eine Axialposition bezüglich des Ankergegenstücks 10 erreicht hat, bei welcher das Zwischenelement 19 in Berührkontakt beziehungsweise Stützkontakt mit dem Ankergegenstück 10 steht, wird das Zwischenelement 19 in die Führungsausnehmung 18 hinein verlagert, also auf das Dichtelement 3 zu. Dabei wird das Federelement 26 weiter gespannt. Entfällt die Magnetkraft, so bewirkt die Federkraft, dass der Magnetanker 2 wieder von dem Ankergegenstück 10 fort gedrängt wird. In der hier vorgeschlagenen Ausführungsform wird also das Rückstellen des Magnetankers 2 ebenfalls mittels des Zwischenelements 19 realisiert, wobei das Zwischenelement 19 ständig mit dem Ankergegenstück 10 in Stützkontakt steht. Es kann jedoch ebenso vorgesehen sein, dass ein weiteres Federelement (hier nicht dargestellt) zum Rückstellen verwendet wird. In diesem Fall kann das Zwischenelement 19 in zumindest einer Position des Magnetankers 2 von dem Ankergegenstück 10 beabstandet sein und erst bei einem Aufeinanderzubewegen von Magnetanker 2 und Ankergegenstück 10 mit dem Ankergegenstück 10 in Stützkontakt treten.
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Um eine zuverlässige Zentrierung beziehungsweise Positionierung des Magnetankers 2 bezüglich des Ankergegenstücks 10 zu ermöglichen, greift das Zwischenelement 19 in zumindest einer Position beziehungsweise Axialposition des Magnetankers 2 in das Ankergegenstück 10 ein. Zu diesem Zweck weist das Ankergegenstück 10 eine Aufnahmeöffnung 28 auf. Diese liegt vorzugsweise auf der dem Magnetanker 2 zugewandten Stirnseite 16. Um ein zuverlässiges Positionieren des Magnetankers 2 bezüglich des Ankergegenstücks 10 zu ermöglichen, ist zudem das Zwischenelement 19 auf seiner dem Ankergegenstück 10 zugewandten Seite mit einem in Richtung des Ankergegenstücks 10 abnehmenden Querschnitt ausgebildet. Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Zwischenelement 19 eine kegelförmige Spitze 29 auf. Alternativ ist auch beispielsweise eine halbkugelförmige oder eine kegelstumpfförmige Ausbildung vortstellbar.
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Die Aufnahmeöffnung 28 ist an die Geometrie der Spitze 29 beziehungsweise des Zwischenelements 19 angepasst, so dass die Aufnahmeöffnung 28 für das hier beschriebene Ausführungsbeispiels ebenfalls kegelförmig ist. Somit liegt in der Aufnahmeöffnung 28 eine Schrägfläche 30 vor, welche als Zentrierungsfläche dient. Bei einem Hineinbewegen des Zwischenelements 19 beziehungsweise der Spitze 29 in die Aufnahmeöffnung 28, tritt die Spitze 29 unabhängig von ihrer radialen Position in Berührkontakt mit der Schrägfläche 30 und wird somit zuverlässig zentriert. Weil das Zwischenelement 19 in dem Durchgangsabschnitt 23 des Magnetankers 2 ebenfalls in radialer Richtung geführt ist, wird somit bei einem Hineinbewegen des Zwischenelements 19 in die Aufnahmeöffnung 28 der Magnetanker 2 bezüglich des Ankergegenstücks 10 zentriert. Dabei können die Abmessungen der Aufnahmeöffnung 28 prinzipiell beliebig gewählt werden. Die Aufnahmeöffnung 28 kann insbesondere einen größeren Durchmesser aufweisen als der Bereich des Zwischenelements 19, welcher zum Eingreifen in die Aufnahmeöffnung 28 vorgesehen ist. Vorteilhafterweise entspricht der Durchmesser der Aufnahmeöffnung 28 jedoch dem Durchmesser des Zwischenelements 19.
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Selbstverständlich kann auch, wie in der Figur dargestellt, die Aufnahmeöffnung 28 eine größere Tiefe aufweisen als die Spitze 29. In diesem Fall tritt die Spitze 29 bei einem Zubewegen auf das Ankergegenstück 10 auf magnetankerseitige Ränder der Aufnahmeöffnung 28 auf, sollte es nicht bezüglich des Ankergegenstücks 10 bereits zentriert sein. Durch dieses Auftreten und das weitere Hineinbewegen des Zwischenelements 19 in das Ankergegenstück 10 wird, wie bereits vorstehend beschrieben, der Magnetanker 2 bezüglich des Ankergegenstücks 10 zuverlässig zentriert. Somit kann insbesondere eine Auslegung des Gehäuses 12 zur Führung des Magnetankers 2 mit geringen Toleranzen vermieden werden. Vielmehr wird die Führung des Magnetankers 2 - zumindest im Bereich der Tauchstufe 13 - mittels des Zwischenstücks 12 beziehungsweise dessen Spitze 29 realisiert. Auf diese Weise können beispielsweise fertigungsbedingte Rundlauffehler zwischen dem Ankergegenstück 10 und dem Magnetanker 2 ausgeglichen werden. Sollten die Rundlauffehler zu groß werden, kann der Magnetanker 2 auf seiner dem Ankergegenstück 10 zugewandten Seite ohne weiteres in seinen Abmessungen reduziert, also der Abstand zwischen Magnetanker 2 und Gehäuse 12 vergrößert werden, ohne die Führung des Magnetankers 2 zu beeinträchtigen.
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Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Magnetventils 1 kann die Vorsspannung des Federelements, welches beispielsweise als Spiralfeder ausgebildet ist, über ein Einpressen des Dichtelements 3 in den Magnetanker 2 eingestellt werden.