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Die Erfindung geht aus von einer Verstelleinrichtung für ein Sanitärventil.
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Sanitärventile, beispielsweise Thermostatventile, werden üblicherweise über eine Drehspindel verstellt. An der Drehspindel ist ein Drehgriff in Drehrichtung formschlüssig oder kraftschlüssig befestigt. Bei Erreichen einer bestimmten Drehposition gelangt ein am Drehgriff angeordneter Anschlag gegen einen dem Sanitärventil zugeordneten festen Anschlag. Dadurch wird eine Verstellbewegung begrenzt. Es kann sich um eine Öffnungsstellung oder auch um eine Temperaturstellung handeln. Um diese Position überwinden zu können, ist an dem Drehgriff ein zweites Betätigungselement vorhanden, das in der Regel radial nach innen gedrückt wird. Dadurch gerät der durch das zweite Betätigungselement bewegbare Anschlag außer Eingriff mit dem Anschlag des Sanitärventils. Dadurch kann der Drehgriff weiter gedreht und die Begrenzungsposition überwunden werden. Es ist auch möglich, dass das zweite Betätigungselement axial oder schräg bewegt wird. Auf jeden Fall muss die zweite Betätigung dazu führen, dass ein bewegbarer Anschlag außer Eingriff mit dem festen Anschlag bewegt wird.
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Da der bewegliche Anschlag in dem Betätigungselement untergebracht ist, ragt der Betätigungsknopf für das Anschlagelement durch die Außenseite des Betätigungselements hindurch. Bei dem Anschlag des Anschlagelements an dem festen Anschlag können Kräfte auftreten, die den Betätigungsknopf seitlich beaufschlagen. Üblicherweise wird versucht, den Betätigungsknopf mit geringem Spiel durch eine Öffnung des Betätigungselements hindurch zu führen. Bei der seitlichen Belastung können aber Gebrauchsspuren auftreten, die zu einer Verschandelung des Betätigungsknopfs führen.
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Die gleiche Problematik kann auch bei einer Verstelleinrichtung auftreten, bei der ein Betätigungselement, beispielsweise ein Griff, linear verschoben wird, so dass der Betätigungsknopf für das Anschlagelement quer zu der Bewegungsrichtung des Betätigungselements bewegt werden muss, um den Anschlag zu überwinden.
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Es ist bereits eine Stellvorrichtung für ein Mischventil bekannt, bei der ein solcher Betätigungsknopf zum Ausrücken eines Anschlags zur Überwindung einer Begrenzungsposition als Wippe ausgebildet ist, die in einer Ausnehmung des Betätigungselements für das Ventil untergebracht ist (
DE 3530812 ).
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Stelleinrichtung insbesondere für ein Sanitärventil zu schaffen, die bei einfachem Aufbau und leichter Bedienbarkeit Gebrauchsspuren an dem Betätigungselement für das Anschlagelement vermeidet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Stelleinrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die von der Erfindung vorgeschlagene Stelleinrichtung schlägt also vor, das Anschlagelement innerhalb des Betätigungselements so zu führen, dass die beim Auftreffen des Anschlagelements auf dem festen Anschlag des Sanitärventils auftretenden Kräfte innerhalb des Betätigungselements aufgefangen und nicht auf den Teil des Betätigungsknopfes übertragen werden, der durch eine Öffnung nach außen ragt. Dadurch wird es möglich, den Betätigungsknopf zwar mit einem allseits vorhandenen Abstand durch die Öffnung des Betätigungselements hindurch zu führen, ohne dass aber die Gefahr besteht, dass der Betätigungsknopf an dem Rand der Öffnung zur Anlage kommt. Dies würde zu den zu vermeidenden Gebrauchsspuren führen.
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Insbesondere kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Anschlagelement innerhalb des Betätigungselements gegen eine in Betätigungsrichtung des Sanitärventils wirkende Kraft abgestützt ist. Denn genau in dieser Richtung wird von dem Benutzer der Stelleinrichtung eine Kraft aufgewendet, um das Ventil zu verstellen, und in dieser Richtung muss die von dem Benutzer aufgewendete Kraft abgebremst werden, wenn entweder eine zu große Öffnungsstellung oder eine zu hohe Temperatur verhindert werden soll.
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In Weiterbildung der Erfindung kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Führung für das Anschlagelement innerhalb des Betätigungselements derart ausgebildet ist, dass das Anschlagelement auch gegen ein Verkippen um eine in Bewegungsrichtung des Anschlagelements verlaufende Achse gesichert ist. Denn die der üblicherweise linearen Verschiebungsbewegung dienende Führung kann an einer anderen Stelle angeordnet sein als der feste Anschlag des Ventils. Daher kann zusätzlich zu der in Bewegungsrichtung des Betätigungselements auftretenden Kraft auch eine Kippkraft auftreten, die sich ebenfalls auf den Betätigungsknopf auswirken kann.
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In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Betätigungsknopf, also derjenige Teil, der aus dem Gehäuse des Betätigungselements nach außen ragt und für den Benutzer sichtbar ist, als ein getrenntes Bauelement ausgebildet ist, das mit dem Anschlagelement beziehungsweise dessen Führung verbindbar ist.
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Es wurde bereits erwähnt, dass Sanitärventile üblicherweise eine Drehspindel aufweisen, so dass es sich bei der Verstellbewegung um eine Drehbewegung handelt. In diesem Fall ist das Betätigungselement als ein Drehknopf ausgebildet. Die Bewegungsrichtung für das Anschlagelement kann in diesem Fall vorzugsweise eine radiale Bewegung sein, so dass der Betätigungsknopf nach innen geschoben wird, um den Anschlag zu überwinden. Natürlich ist auch eine Wippe denkbar, bei der zwar zum überwinden nach innen gedrückt wird, das Anschlagelement aufgrund eines Hebels aber nach außen bewegt wird.
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Eine weitere Möglichkeit, wie die Bewegung des Anschlagelements beschaffen sein kann, ist eine Bewegung parallel zur Drehachse. Hier tritt die gleiche Problematik auf, so dass auch hier die Erfindung Anwendung finden kann.
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Die Erfindung findet aber ebenfalls Anwendung, wenn die Verstellbewegung eine Linearbewegung ist, beispielsweise mithilfe eines Schiebers. Auch hier kann zum Überwinden einer durch einen Anschlag festgelegten Begrenzungsposition eine Bewegung senkrecht zu der Verstellbewegung dienen.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
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1 einen Axialschnitt durch eine Sanitärarmatur mit einem Ventil;
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2 einen Querschnitt durch einen Betätigungsgriff des Ventils der 1;
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3 einen senkrecht hierzu verlaufenden Schnitt durch den Betätigungsgriff;
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4 einen Längsschnitt durch den Betätigungsgriff;
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5 einen weiteren Längsschnitt durch den Betätigungsgriff in einer anderen Ebene.
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Die 1 zeigt einen Schnitt durch einen Teil einer Sanitärarmatur 1. In der Sanitärarmatur ist in einem Aufnahmeraum eine Mischerkartusche 2 angeordnet, zu deren Verstellung eine Spindel dient, deren Ende 3 aus der Kartusche herausragt. Dieses Ende 3 der Spindel weist eine Verzahnung auf, damit ein Betätigungselement 4 in Drehrichtung formschlüssig mit der Spindel verbunden werden kann. Dieses Betätigungselement 4 ragt aus dem oberen Ende der Sanitärarmatur 1 heraus. Es kann im dargestellten Beispiel um eine in der Zeichnungsebene liegende Achse verdreht werden. Diese Verdrehung führt dann zu einer Verdrehung der Spindel in der Kartusche 2 und damit zu einer Verstellung des Sanitärventils.
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Das Betätigungselement 4 enthält einen Knebelgriff 5, an denen der Benutzer angreifen kann. An der Unterseite des Knebelgriffs 5 ist eine geschlitzte Hülse 6 angeformt, die in die Sanitärarmatur 1 hineinreicht und im Bereich ihres unteren Endes mithilfe einer Nabe 7 mit dem Spindelende 3 verbunden, z. B. verschraubt ist. Um die Temperatureinstellung zu begrenzen, ist an der Sanitärarmatur ein angedeuteter Anschlag 8 vorgesehen. Dieser Anschlag 8 ist Teil der Sanitärarmatur. Innerhalb des Betätigungselements 4 ist ein Schieber 9 verschiebbar angeordnet, der in seinem radial äußeren in 1 rechten Bereich ein Anschlagelement 10 aufweist, dass von der gedachten Drehachse den gleichen Abstand aufweist wie der der Sanitärarmatur 1 zugeordnete feste Anschlag 8. Der feste Anschlag 8 liegt also im Bewegungsweg des Anschlagelements 10, das an dem Schieber 9 ausgebildet ist. Der Schieber 9 wird durch eine Druckfeder 11 in die dargestellte Position beaufschlagt, in der das Anschlagelement 10 im Weg des festen Anschlags 8 liegt. Der Schieber weist an seinem der Druckfeder 11 abgewandten anderen Ende einem Rastvorsprung 12 auf, auf den ein Betätigungsknopf 13 aufgeschnappt ist. Dieser Betätigungsknopf 13 ragt durch eine Öffnung 14 des Betätigungselements 4 nach außen. Durch Druck auf den Betätigungsknopf 13 kann der Schieber 9 gegen die Wirkung der Druckfeder 11 so weit verschoben werden, dass das Anschlagelement 10 in eine radiale Position gelangt, in der der feste Anschlag 8 nicht mehr im Weg des Anschlagelements 10 liegt.
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Wenn beim Verdrehen des Betätigungselements 4 das Anschlagelement 10 des Schiebers 9 zur Anlage an dem Anschlag 8 der Sanitärarmatur 1 gelangt, so wird einerseits auf die Lagerung des Schiebers 9 eine Gegenkraft in Umfangsrichtung erzeugt, und andererseits wegen des axialen Abstands zwischen den Druckknopf und dem Anschlagelement 10 auch eine Kippkraft um die Lagerung des Schiebers 9.
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Die 3 zeigt einen vergrößerten Schnitt durch das Betätigungselement 4 von der gegenüberliegenden Seite. Die Figur zwei zeigt nun einen Schnitt längs Linie II-II in Figur drei. Zunächst wird jetzt auf die 2 Bezug genommen. Der Schieber 9 wird an zwei Stellen 15, 16 in dem Betätigungselement 4 geführt. Diese beiden Stellen 15, 16 weisen einen Abstand voneinander auf und liegen beidseits der Drehachse. Das den Rastvorsprung 12 aufweisende nach außen gerichtete Ende des Schiebers 9 wird ebenfalls seitlich geführt, was aber in dem Schnitt der 2 nur undeutlich zum Ausdruck kommt. Durch die Führung des Schiebers 9 innerhalb des Betätigungselements 4 ist dafür gesorgt, dass die durch die Verdrehung beim Auftreffen des Anschlagelements 10 auf dem festen Anschlag 8 auftretenden Drehkräfte vollständig innerhalb des Betätigungselements 4 aufgenommen werden und sich nicht auf den Betätigungsknopf 13 auswirken. Der radiale Abstand zwischen der Außenseite des Betätigungsknopfs 13 und dem Rand der Öffnung 14 ist hier übertrieben groß dargestellt.
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Die 4 zeigt nun einen Schnitt längs Linie IV-IV in 3. Der Schnitt führt also durch den Teil des Schiebers 9, an dem das Anschlagelement 10 ausgebildet ist. Dieser vordere Teil 19 des Schiebers 9 ist, wie man der 4 entnehmen kann, fast über seine gesamte Länge ebenfalls in dem Betätigungselement 4 geführt. Seine Außenseiten liegen gleitend an Innenseiten des Betätigungselements 4 an. Dies gilt sowohl für den in 4 oberen Bereich als auch für den in 4 unteren Bereich.
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Vergleicht man dies nochmals mit der 2, so kann man aus der Zusammenschau der 4 und 2 erkennen, dass der vordere Bereich 19 des Schiebers 9 auch unmittelbar im Bereich der Öffnung 14 in Drehrichtung des Betätigungselements 4 geführt ist.
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Der in 4 untere Bereich des Schiebers 9 bildet das Anschlagelement 10. Der 4 kann man entnehmen, dass bei einer Beanspruchung des Anschlagelements 10, also einer Kraft, die in 4 von links nach rechts oder von rechts nach links gerichtet ist, eine Kippkraft auftritt. Diese Kippkraft wird durch die Führung des Bereichs 19 in dem Betätigungselement 4 aufgenommen. Auch dies führt nicht dazu, dass die Position des Rastvorsprungs 12 und damit des Betätigungsknopfs 13 sich ändert.
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Die 5 zeigt einen Axialschnitt durch das Betätigungselement 4. Hier ist zu sehen, wie der obere Bereich des Schiebers 9 mit dem darin ausgebildeten Längsschlitz 17 in Führungen 18 des Betätigungselements 4 eingeschnappt ist. Durch dieses Einschnappen in eine hinterschnittene Nut ist eine Führung gebildet, die die Verschiebung des Schiebers 9 ermöglicht. Die Führung 18 erstreckt sich über die Bereiche 15 und 16 in 2.
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Im dargestellten Beispiel weist das Anschlagelement 10 einen axialen Abstand von der Achse der Führung 18 auf. Dies ist erforderlich, da der feste Anschlag 8 erreicht werden muss. Aus diesem Grunde ist auch die Sicherung des Schiebers 9 gegen ein Verkippen um die Achse seiner Führung 18 erforderlich. Bei einer Ausführungsform, bei der der feste Anschlag axial an der gleichen Stelle angeordnet ist wie die Lagerung des Schiebers 9, wäre eine solche Sicherung gegen ein Verkippen nicht erforderlich.
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Die Erfindung ist hier mithilfe einer Ausführungsform beschrieben, bei der die Verstellbewegung des Sanitärventils eine Drehbewegung ist. Die Erfindung kann aber auch bei Sanitärventilen angewendet werden, bei denen die Verstellbewegung eine Verschiebebewegung ist, da auch in diesem Fall ein Anschlagelement aus dem Eingriff mit einem festen Anschlag durch eine Bewegung quer zur Verstellbewegung heraus bewegt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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