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DE102010039377A1 - Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs - Google Patents

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DE102010039377A1
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Abstract

Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs, wobei der Antriebsstrang ein als Hybridantrieb ausgebildetes Antriebsaggregat (1) mit einem Verbrennungsmotor (2) und einer elektrischen Maschine (3) und ein zwischen das Antriebsaggregat und einen Abtrieb (4) geschaltetes Getriebe (5) umfasst, wobei der Verbrennungsmotor bei rein elektrischer Fahrt über die elektrische Maschine vom Abtrieb abkoppelbar und stillsetzbar ist, wobei von einer Steuerungseinrichtung (9) abhängig von Betriebsparametern des Antriebsstrangs ein Zeitpunkt für ein Starten des Verbrennungsmotors (2) mit Hilfe der elektrischen Maschine (3) bestimmt wird, und wobei vor dem eigentlichen Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine einem Fahrer das bevorstehende Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine durch Aufbauen eines Gegendrucks an einem Fahrpedal (7) haptisch angekündigt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs nach dem Obergriff des Anspruchs 1.
  • Ein Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs mit einem als Hybridantrieb ausgebildeten Antriebsaggregat umfasst neben einem Verbrennungsmotor eine elektrische Maschine. Zwischen das Antriebsaggregat und einen Abtrieb des Kraftfahrzeugs ist ein Getriebe geschaltet, so zum Beispiel ein automatisches Schaltgetriebe oder ein automatisiertes Schaltgetriebe oder ein Stufenlosgetriebe. Zur Gewährleistung einer rein elektrischen Fahrt ist der Verbrennungsmotor eines solchen Antriebsstrangs vom Abtrieb abkoppelbar und stillsetzbar. Die hier vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs mit einem Hybridantrieb und einem Getriebe, bei welchem beim rein elektrischen Fahren der Verbrennungsmotor des Hybridantriebs vom Abtrieb abgekoppelt und stillgesetzt werden kann, und wobei bei einer elektrischen Fahrt der Verbrennungsmotor unter Verwendung der elektrischen Maschine angeschleppt und damit gestartet werden kann.
  • Dann, wenn bei einer rein elektrischen Fahrt der Verbrennungsmotor des Hybridantriebs über die elektrische Maschine des Hybridantriebs gestartet wird, steht das vom Verbrennungsmotor benötigte Startmoment, welches die elektrische Maschine des Hybridantriebs bereitstellt, nicht mehr als Antriebsmoment am Abtrieb des Kraftfahrzeugs zur Verfügung.
  • Bei aus der Praxis bekannten Antriebssträngen wird ein Zeitpunkt für ein Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine aus einer rein elektrischen Fahrt heraus von einer Steuerungseinrichtung des Antriebsstrangs abhängig von Betriebsparametern des Antriebsstrangs automatisch bestimmt.
  • Demnach stellt sich eine Zugkrafteinbuße am Abtrieb des Antriebsstrangs, die sich beim Starten des Verbrennungsmotors aus rein elektrischer Fahrt heraus mithilfe der elektrischen Maschine des Hybridantriebs am Abtrieb ausbildet, automatisch ein. Dies kann vom Fahrer als unkomfortabel und störend empfunden werden.
  • Aus der DE 10 2008 000 577 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs mit einem Hybridantrieb bekannt, bei welchem beim Zuschalten einer bislang ungenutzten Antriebseinheit eines Hybridantriebs zu der bereits im Betrieb befindlichen Antriebseinheit des Hybridantriebs eine haptische Rückmeldung an den Fahrer erfolgt, nämlich über ein Fahrpedal des Antriebsstrangs.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu Grunde, ein neuartiges Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs zu schaffen. Dieses Problem wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird vor dem eigentlichen Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine einem Fahrer das bevorstehende Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine durch Aufbauen eines Gegendrucks an einem Fahrpedal haptisch angekündigt.
  • Mit der hier vorliegenden Erfindung wird erstmals vorgeschlagen, vor dem eigentlichen Starten des Verbrennungsmotors mithilfe der elektrischen Maschine einem Fahrer das bevorstehende Starten des Verbrennungsmotors mithilfe der elektrischen Maschine durch Aufbauen eines Gegendrucks am Fahrpedal haptisch anzukündigen. Ein Fahrer wird demnach vor dem Motorstart des Verbrennungsmotors über eine bevorstehende Zugkrafteinbuße am Abtrieb haptisch in Kenntnis gesetzt. Ein Fahrer kann sich demnach auf diese Zugkrafteinbuße einstellen.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors des Hybridantriebs mit Hilfe der elektrischen Maschine des Hybridantriebs abhängig von einer fahrerseitigen Fahrpedalbetätigungsreaktion auf das Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal beeinflussbar. Durch eine gezielte Fahrpedalbetätigungsreaktion des Fahrers auf die haptische Ankündigung des Verbrennungsmotorstarts kann vom Fahrer der Zeitpunkt des Verbrennungsmotorstarts beeinflusst werden. Dadurch wird es durch den Fahrer möglich, den Verbrennungsmotorstart abhängig von einer aktuellen Fahrsituation zeitlich zu verzögern oder zeitlich vorzuziehen.
  • Vorzugsweise wird das haptische Ankündigen des bevorstehenden Startens des Verbrennungsmotors des Hybridantriebs mit Hilfe der elektrischen Maschine des Hybridantriebs durch Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal nur dann ausgeführt, wenn die Fahrpedalbetätigung durch den Fahrer größer als ein unterer Grenzwert und kleiner als ein oberer Grenzwert ist. Dann, wenn die haptische Ankündigung des Verbrennungsmotorstarts nur in dem durch den unteren Grenzwert und den oberen Grenzwert definierten Intervall bzw. Bereich für die Fahrpedalbetätigung erfolgt, kann sichergestellt werden, dass in Betriebsbereichen des Antriebsstrangs, in welchen eine mögliche Zugkrafteinbuße durch das Starten des Verbrennungsmotors mithilfe der elektrischen Maschine entweder auf Grundlage einer sehr geringen Fahrpedalbetätigung als nicht störend oder auf Grundlage einer sehr starken Fahrpedalbetätigung unumgänglich ist, dem Fahrer haptisch nicht angekündigt wird, sodass dann auch der Zeitpunkt vom Fahrer nicht beeinflusst werden kann.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 ein Schema eines Antriebsstrangs zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben eines Antriebsstrangs.
  • Die hier vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs mit einem Hybridantrieb, wobei 1 ein mögliches Ausführungsbeispiel eines solchen Antriebsstrangs zeigt, bei welchem das erfindungsgemäße Verfahren zum Einsatz kommen kann. So zeigt 1 einen Antriebsstrang mit einem als Hybridantrieb ausgebildeten Antriebsaggregat 1, wobei der Hybridantrieb einen Verbrennungsmotor 2 und eine elektrische Maschine 3 umfasst. Zwischen das Antriebsaggregat 1, nämlich zwischen die elektrische Maschine 3 desselben, und einen Abtrieb 4 ist gemäß 1 ein Getriebe 5 geschaltet, wobei es sich beim Getriebe 5 um ein automatisiertes Schaltgetriebe oder ein automatisches Lastschaltgetriebe oder um ein Stufenlosgetriebe handeln kann.
  • Der Verbrennungsmotor 2 des Hybridantriebs ist vom Abtrieb 4 vollständig abkoppelbar, nämlich im Ausführungsbeispiel der 1 über eine zwischen den Verbrennungsmotor 2 und die elektrische Maschine 3 geschaltete Kupplung 6. Dann, wenn die Kupplung 6 vollständig geöffnet ist, ist der Verbrennungsmotor 2 vom Abtrieb 4 abgekoppelt. Dann hingegen, wenn die Kupplung 6 geschlossen ist, ist der Verbrennungsmotor 2 an den Abtrieb 4 angekoppelt. Die Kupplung 6 kann auch durch ein Planetengetriebe ersetzt sein.
  • Der Antriebsstrang der 1 verfügt weiterhin über ein Fahrpedal 7. Das Fahrpedal 7 wird auch als Gaspedal bezeichnet. Bei dem Fahrpedal 7 handelt es sich um ein Fahrpedal mit einem Aktuator 8, wobei über den Aktuator 8 auf das Fahrpedal 7 ein Druck aufgebracht werden kann, um dem Fahrer über einen entsprechenden Gegendruck am Fahrpedal 7 eine haptische Rückmeldung über einen Betriebszustand des Antriebsstrangs zur Verfügung zu stellen.
  • 1 zeigt weiterhin eine Steuerungseinrichtung 9, bei welcher es sich vorzugsweise um eine Hybridsteuerungseinrichtung handelt, wobei die Steuerungseinrichtung 9 abhängig von Betriebsparametern des Antriebsstrangs einen Betriebszustand für den Antriebsstrang bestimmt, so zum Beispiel als ersten Betriebszustand eine rein elektrische Fahrt bei stillgesetztem Verbrennungsmotor 2 ausschließlich über die elektrische Maschine 3, oder als zweiten Betriebszustand eine hybridische Fahrt über die elektrische Maschine 3 und den laufenden Verbrennungsmotor 2.
  • Die hier vorliegende Erfindung betrifft nun solche Details zum Betreiben eines Antriebsstrangs mit einem Hybridantrieb, mithilfe derer ausgehend von einer rein elektrischen Fahrt bei vom Abtrieb 4 abgekoppeltem und stillgesetztem Verbrennungsmotor 2 der Verbrennungsmotor 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 gestartet werden kann, wobei dieser Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 von der Steuerungseinrichtung 9 abhängig von Betriebsparametern des Antriebsstrangs bestimmt wird. Beim Starten des Verbrennungsmotors 2 über die elektrische Maschine 3 ausgehend von einer rein elektrischen Fahrt wird im Ausführungsbeispiel der 1 die Kupplung 6 geschlossen, sodass ein von der elektrischen Maschine 3 bereitgestelltes Moment zum Starten des Verbrennungsmotors 2 benötigt wird, wodurch sich im Abtrieb 4 eine Zugkrafteinbuße ausbilden kann.
  • Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, dass dann, wenn von der Steuerungseinrichtung 9 ein Zeitpunkt für ein Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 bestimmt wurde, vor dem Starten des Verbrennungsmotors 2 über die elektrische Maschine 3 einem Fahrer das bevorstehende Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 durch Aufbauen eines Gegendrucks am Fahrpedal 7 haptisch angekündigt wird, sodass der Fahrer sich auf einen möglichen Zugkrafteinbruch am Abtrieb 4 einstellen kann und demnach ein möglicher Zugkrafteinbruch am Abtrieb 4 den Fahrer nicht unerwartet trifft.
  • Vorzugsweise erfolgt das haptische Ankündigen des bevorstehenden Startens des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 durch Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal 7 mithilfe des Aktuators 8 nur dann, wenn die Fahrpedalbetätigung durch den Fahrer größer als ein unterer Grenzwert und kleiner als ein oberer Grenzwert ist, wenn also die Fahrpedalbetätigung durch den Fahrer in einem durch den unteren Grenzwert und den oberen Grenzwert definierten Intervall bzw. Bereich liegt.
  • Bei einer sehr geringen Fahrpedalbetätigung unterhalb des unteren Grenzwerts erfolgt dann keine derartige haptische Ankündigung, da am Abtrieb 4 ohnehin nur geringe Zugkraft anliegt und daher eine Zugkrafteinbuße als nicht störend empfunden wird.
  • Bei einer sehr starken Fahrpedalbetätigung oberhalb des oberen Grenzwerts erfolgt dann ebenfalls keine haptische Ankündigung des bevorstehenden Startens des Verbrennungsmotors, da aufgrund der durch die Fahrpedalbetätigung hohen Leistungsanforderung ein Start des Verbrennungsmotors ohnehin unumgänglich ist.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 des Hybridantriebs mithilfe der elektrischen Maschine 3 desselben abhängig von einer fahrerseitigen Fahrpedalbetätigungsreaktion auf das vor dem Starten des Verbrennungsmotors 2 erfolgte Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal 7 beeinflussbar. Hierdurch wird dem Fahrer die Möglichkeit eröffnet, durch eine gezielte Betätigung des Fahrpedals 7 nach dem Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal 7 das Starten des Verbrennungsmotors 2 zu beeinflussen.
  • In diesem Zusammenhang ist vorzugsweise vorgesehen, dass dann, wenn eine vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen einer verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks kleiner als ein erster Grenzwert ist, der von der Steuerungseinrichtung 9 bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 zum Starten des Verbrennungsmotors 2 tatsächlich verwendet wird. Bei einer solchen verringerten Fahrpedalbetätigung ist diese vorzeichenbehaftete Abweichung negativ. Bei einer betragsmäßigen Betrachtung wäre diese Abweichung positiv, wobei bei einer betragsmäßigen Betrachtung der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 dann tatsächlich verwendet würde, wenn die betragsmäßige Abweichung zwischen der verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als ein entsprechender Grenzwert wäre. Durch eine solche verringerte Fahrpedalbetätigung wird eine Zugkraftrücknahme am Abtrieb 4 zumindest teilweise fahrerseitig eingeleitet, sodass der Fahrer dann vom Zugkrafteinbruch durch das Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 nicht überrascht wird.
  • Dann, wenn die vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen der verringerten Fahrpedalbetätigung des Fahrpedals 7 nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als der erste Grenzwert ist, wird der von der Steuerungseinrichtung 9 bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 vorzugsweise verzögert, ebenso vorzugsweise dann, wenn die Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und vor dem Aufbauen des Gegendrucks in etwa unverändert bleibt. Diese Verzögerung ist dabei abhängig vom Ladezustand eines mit der elektrischen Maschine 3 zusammenwirkenden elektrischen Energiespeichers. Unterschreitet der Ladezustand des elektrischen Energiespeichers einen Grenzwert, so muss der Verbrennungsmotor 2 gestartet werden.
  • Für den Fall, dass eine vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen einer erhöhten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal 7 und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als ein zweiter Grenzwert ist, wird entweder der von der Steuerungseinrichtung 9 bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors 2 mithilfe der elektrischen Maschine 3 verwendet oder dieser Zeitpunkt wird vorgezogen. In diesem Fall fordert der Fahrer eine hohe Leistung an, die dann nur durch Hinzunahme des Verbrennungsmotors 2 am Abtrieb 4 bereitgestellt werden kann, sodass eine Verzögerung des Zustartens des Verbrennungsmotors 2 nicht akzeptabel ist.
  • Dann, wenn die vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen der verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als der erste Grenzwert ist, und/oder dann, wenn die Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und vor dem Aufbauen des Gegendrucks in etwa unverändert bleibt, und/oder dann, wenn eine Abweichung zwischen der erhöhten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als der zweite Grenzwert ist, kann alternativ der Verbrennungsmotor 2 auch mithilfe einer separaten Startereinrichtung, so zum Beispiel mithilfe eines Anlassers oder Riemenstarters oder Ritzelstarters, aus der elektrischen Fahrt heraus gestartet werden, und zwar gegebenenfalls mit einer Unterstützung über die elektrische Maschine 3. Nach dieser Variante der Erfindung kann der Fahrer nicht nur den Zeitpunkt sondern auch die Art des Zustarts des Verbrennungsmotors 2 aus einer elektrischen Fahrt heraus beeinflussen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Antriebsaggregat
    2
    Verbrennungsmotor
    3
    elektrische Maschine
    4
    Abtrieb
    5
    Getriebe
    6
    Kupplung
    7
    Fahrpedal
    8
    Aktuator
    9
    Steuerungseinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102008000577 A1 [0006]

Claims (10)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs, wobei der Antriebsstrang ein als Hybridantrieb ausgebildetes Antriebsaggregat mit einem Verbrennungsmotor und einer elektrischen Maschine und ein zwischen das Antriebsaggregat und einen Abtrieb geschaltetes Getriebe umfasst, wobei der Verbrennungsmotor bei rein elektrischer Fahrt über die elektrische Maschine vom Abtrieb abkoppelbar und stillsetzbar ist, und wobei von einer Steuerungseinrichtung abhängig von Betriebsparametern des Antriebsstrangs ein Zeitpunkt für ein Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem eigentlichen Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine einem Fahrer das bevorstehende Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine durch Aufbauen eines Gegendrucks an einem Fahrpedal haptisch angekündigt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das haptische Ankündigen des bevorstehenden Startens des Verbrennungsmotors des Hybridantriebs mit Hilfe der elektrischen Maschine des Hybridantriebs durch Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal nur dann ausgeführt wird, wenn die Fahrpedalbetätigung durch den Fahrer größer als ein unterer Grenzwert und kleiner als ein oberer Grenzwert ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors des Hybridantriebs mit Hilfe der elektrischen Maschine des Hybridantriebs abhängig von einer fahrerseitigen Fahrpedalbetätigungsreaktion auf das Aufbauen des Gegendrucks am Fahrpedal beeinflussbar ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn eine vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen einer verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks kleiner als ein erster Grenzwert ist, der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine verwendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen der verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als der erste Grenzwert ist, der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine verzögert wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und vor dem Aufbauen des Gegendrucks in etwa unverändert bleibt, der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine verzögert wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verzögerung abhängig vom Ladezustand eines mit der elektrischen Maschine zusammenwirkenden elektrischen Energiespeichers ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn eine vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen einer erhöhten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als ein zweiter Grenzwert ist, der von der Steuerungseinrichtung bestimmte Zeitpunkt für das Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der elektrischen Maschine verwendet oder vorgezogen wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die vorzeichenbehaftete Abweichung zwischen der verringerten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als der erste Grenzwert ist, und/oder dann, wenn die Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und vor dem Aufbauen des Gegendrucks in etwa unverändert bleibt, und/oder dann, wenn eine Abweichung zwischen einer erhöhten Fahrpedalbetätigung nach dem Aufbauen des Gegendrucks und der Fahrpedalbetätigung vor dem Aufbauen des Gegendrucks größer als ein zweiter Grenzwert ist, der Verbrennungsmotors mit Hilfe einer separaten Startereinrichtung gestartet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Starten des Verbrennungsmotors mit Hilfe der separaten Startereinrichtung über die elektrische Maschine unterstützt wird.
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