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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auszugsführung für Möbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Auszugsführung.
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Gattungsgemäße Auszugsführungen für Möbel sind in zahlreichen Ausführungsvarianten aus dem Stand der Technik bekannt. Solche Auszugsführungen, die eine an einem Möbelkorpus montierbare Führungsschiene, eine über kraftübertragende Elemente, beispielsweise Wälzkörper, an der Führungsschiene verfahrbar gelagerte Mittelschiene und eine über kraftübertragende Elemente, beispielsweise Wälzkörper, an der Mittelschiene verfahrbar gelagerte Laufschiene aufweisen, sorgen für eine leichtgängige Verfahrbarkeit eines gegenüber dem Möbelkorpus zu bewegenden Möbelteils. Die Führungsschiene, die Mittelschiene und die Laufschiene werden dabei gewöhnlich aus Blechen durch Stanzen oder Biegen der Bleche in die gewünschte Form hergestellt. Die Dicke der Bleche muss dabei so bemessen sein, dass sie der maximal an einem der Schienen angreifenden Kraft widerstehen können. Um insbesondere bei Auszugsführungen für schwere Lasten tragende Möbelteile die Schienen hinreichend stabil zu gestalten, werden die Materialstärken der Bleche, aus denen die einzelnen Schienen hergestellt werden, erhöht. Zusatzapplikationen, wie beispielsweise Selbsteinzugs- und/oder Ausstoßvorrichtungen, werden gewöhnlich neben der Führungsschiene der Auszugsführung an der Führungsschiene oder dem Möbelkorpus montiert. Der von diesen Zusatzapplikationen benötigte Bauraum muss bei der Montageanordnung der Auszugsführung an dem Möbelkorpus berücksichtigt werden, wodurch der zur Verfügung stehende Stauraum der mit der Auszugsführung zu bewegenden Möbelteile, beispielsweise Schubkästen, eingeschränkt wird.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Auszugsführung für Möbel bereit zu stellen, die günstig herstellbar ist, sowie möglichst kompakt gebaut ist.
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Diese Aufgabe wird mit einer Auszugsführung für Möbel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zur Herstellung einer Auszugsführung mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist die Mittelschiene der Auszugsführung als Hohlprofil ausgebildet, in dem mindestens eine Zusatzapplikation aufnehmbar ist. Mit einer derart ausgebildeten Auszugsführung ist zum einen ermöglicht, die Auszugsführung noch näher an dem Möbelkorpus eines Möbels anzubringen und so den zur Verfügung stehenden Stauraum für einen von der Auszugsführung geführten beweglichen Möbelteil, beispielsweise eines Schubkastens, zu erhöhen. Durch die Montage der Zusatzapplikation im Inneren der Mittelschiene ist die Zusatzapplikation im Betrieb außerdem geschützt und überdies wird auch die Verletzungsgefahr an einer solchen Zusatzapplikation merklich reduziert.
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Die als Hohlprofil ausgebildete Mittelschiene kann als einteiliges Profil oder aus zwei Halbschalen mit vertikaler oder horizontaler Trennebene gestaltet sein. Die zwei Halbschalen können dabei mit unterschiedlichen Materialien, unterschiedlichen Materialgüteklassen, unterschiedlichen geometrischen Abmessungen versehen sein und/oder mit unterschiedlichen Herstellverfahren gefertigt sein, um die Mittelschiene je nach Anforderung lokal mit anderen Eigenschaften zu versehen. Eine Erzeugung unterschiedlicher geometrischer Abmessungen, insbesondere unterschiedlicher Materialstärken, kann dabei vor dem Fügevorgang, aber auch nach dem Fügen erfolgen.
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Eine Auszugsführung mit der erfindungsgemäßen Mittelschiene lässt sich mit Wälzkörpern bestücken. Aber auch eine Anwendung mit einer Gleitführung ist denkbar.
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Der Aktivator kann an der Laufschiene, der Führungsschiene und/oder an einem linear beweglichen Möbelteil, wie beispielsweise einem Tablar, einem Geräteträger oder dergleichen festgelegt sein.
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Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß einer Ausführungsvariante ist die Mittelschiene als innenhochdruckumgeformtes Metallprofil ausgebildet. Eine derart hergestellte Mittelschiene ist sehr kostengünstig in der Herstellung. Außerdem lassen sich bei diesem Verfahren die Materialstärken des Schienenprofils bedarfsgerecht anpassen. Mit solch einem Verfahren sind verschiedene Formgestaltungen des Mittelschienenprofils vorstellbar. Denkbar sind aber auch andere formgebende Verfahren.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist an einer öffnungsseitigen Stirnseite der Laufschiene ein Aktivator montiert, der in einer Funktionsstellung stirnseitig in die Mittelschiene eintauchend mit der Zusatzapplikation in Wirkverbindung steht. Durch eine derartige Ausgestaltung kann die Breite der Auszugsführung zusätzlich reduziert werden, da derlei Aktivatoren gewöhnlich seitlich neben der Zusatzapplikation an der Laufschiene angebracht sind.
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Alternativ kann seitlich an der Führungsschiene in einer weiteren Ausführungsvariante der Aktivator festgelegt sein, der in einer Funktionsstellung seitlich in eine Freimachung der Mittelschiene eingreifend die Zusatzapplikation betätigt, die wie in der vorherigen Ausführungsvariante in der als Hohlprofil ausgebildeten Mittelschiene festgelegt ist.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist die als Hohlprofil ausgebildete Mittelschiene mit einem geräuschdämmenden und zusätzlich versteifenden Material, beispielsweise einem Schaum, ausgefüllt.
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Denkbar als Zusatzapplikationen sind mechanische Komponenten wie beispielsweise Selbsteinzugsvorrichtungen, Ausstoßvorrichtungen, Ablaufsteuerungselemente sowie elektrisch-elektronische Komponenten wie Motoren, Energiespeicher, Sensoren oder auch elektrische Leitungen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Auszugsführung,
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2 eine Vorderansicht auf die Auszugsführung aus 1,
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3 eine perspektivische Ansicht der Auszugsführung aus 1 mit teilweise freigeschnittener Laufschiene bzw. Führungsschiene,
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4 eine vergrößerte Detailansicht eines Ausschnitts der Auszugsführung aus 3,
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5 eine Seitenansicht des Details aus 4,
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6 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Aktivators, der im Eingriff mit einer Zusatzapplikation steht,
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7 eine Seitenansicht des Aktivators aus 6,
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8 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Auszugsführung,
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9 eine vergrößerte Ansicht eines Details der Auszugsführung aus 8,
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10 eine Explosionsansicht des in 9 montiert gezeigten Bauteils,
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11 eine Vorderansicht auf die Auszugsführung aus 8 mit teilweise freigeschnittenem Aktivator,
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12 eine Vorderansicht auf die Auszugsführung aus 8 ohne Darstellung des Aktivators,
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13 und 14 unterschiedliche Explosionsansichten der Auszugsführung aus 1 ohne Darstellung der Wälzkörper,
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15 und 16 verschiedene Ansichten mehrerer Ausführungsvarianten einer erfindungsgemäßen Mittelschiene mit geräuschdämmenden Material gefülltem Hohlprofil der Mittelschiene,
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17 und 18 verschiedene Ansichten mehrerer Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Mittelschiene mit ungefülltem Hohlprofil der Mittelschiene,
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19 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Auszugsführung,
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20 eine vergrößerte Detailansicht eines Ausschnitts der Auszugsführung aus 19,
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21 eine perspektivische Ansicht der in 19 gezeigten Auszugsführung mit einliegender Selbsteinzugsvorrichtung ohne Darstellung der Laufschiene,
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22 eine vergrößerte Detailansicht eines Ausschnitts der Auszugsführung aus 21.
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In der nachfolgenden Figurenbeschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts, vorne, hinten usw. ausschließlich auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung und Position der Auszugsführung und anderer Teile. Diese Begriffe sind nicht einschränkend zu verstehen, das heißt, durch verschiedene Arbeitsstellungen oder die spiegelsymmetrische Auslegung oder dergleichen können sich diese Bezüge ändern.
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Die in den 1 und 2 gezeigte Auszugsführung 1 umfasst eine über eine Halterung 6 an einem Möbelkorpus montierbare Führungsschiene 2 und eine Laufschiene 4, die an einem Schubkasten oder einem anderen Schubelement montiert werden kann. Die Laufschiene 4 ist über Wälzkörper 5 an einer Mittelschiene 3 gelagert, die wiederum über Wälzkörper 5 an der Führungsschiene 2 verfahrbar gelagert ist.
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Bei der Auszugsführung 1 sind die Wälzkörper 5 zwischen der Führungsschiene 2 und der Mittelschiene 3, sowie zwischen der Mittelschiene 3 und der Laufschiene 4 in einem jeweiligen Wälzkörperkäfig 7 gelagert. An einem stirnseitigen, einer Frontseite des Möbelkorpus nahen Ende der Laufschiene 4 ist ein Aktivator 8 aufgesteckt, mit dem eine in der Mittelschiene 3 angeordnete Zusatzapplikation 9 aktivierbar ist.
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Wie in den 12 bis 18 gezeigt ist, ist die Mittelschiene 3 als Hohlprofil ausgebildet, so dass die Zusatzapplikation 9, wie beispielsweise in 3 gezeigt, in der Mittelschiene 3 aufnehmbar ist.
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Wie auch in der in 4 gezeigten Ausschnittsvergrößerung der Auszugsführung gezeigt ist, weist der Aktivator 8 ein auf die Laufschiene 4 aufsteckbares Kopfteil 81 auf, das im montierten Zustand auf seiner der Führungsschiene 2 zugewandten Seite mit einer Führungsflosse 82 versehen ist, die in die offene Seite der Führungsschiene 2 hineinragt. Auf der der Laufschiene 4 zugewandten Seite des Kopfteils 81 ist ein mit etwas verjüngtem Durchmesser versehenes Steckstück 83 angeformt, das formschlüssig in das Hohlprofil der Laufschiene 4 einsteckbar ist. Von diesem Steckstück 83 erstreckt sich ein Aktivatorarm 84 in Richtung der Mittelschiene 3. Dieser Aktivatorarm 84 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Laufschiene 4 und ist an seinem von dem Kopfteil 81 abgewandten Ende senkrecht in Richtung der Führungsschiene 2 umgebogen. Die Stirnseite des umgebogenen Endes 85 ist bevorzugt als U- oder V-förmiges Maulstück 86 ausgebildet, das in einen entsprechend geformten Mitnehmer 93 der Zusatzapplikation 9 in einer Funktionsstellung eingreifen kann.
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Die Führungsschiene 2, die Laufschiene 4 und die Mittelschiene 3 sind bevorzugt über ein Steuerelement 10 miteinander gekoppelt, so dass bei einem Auszugsvorgang eine synchronisierte Bewegung zwischen der Laufschiene 4, der Mittelschiene 3 und der Führungsschiene 2 ermöglicht ist. Analog erfolgt diese synchronisierte Bewegung auch beim Einschieben der Auszugsführung 1 in Richtung der Schließstellung, bis dabei der Aktivator 8 mit dem Mitnehmer 93 der als Selbsteinzugsvorrichtung ausgebildeten Zusatzapplikation 9 in Kontakt kommt.
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Die Zusatzapplikation 9 besteht dabei aus einem aus dem Stand der Technik bekannten Mitnehmer 93, der in einem Gehäuse 91 verfahrbar angeordnet ist, und einem Federelement sowie gegebenenfalls einer Dämpfungsvorrichtung, die in einem an das Gehäuse 91 angeschlossenen zweiten Gehäuse 92 untergebracht sind. Das Hohlprofil der Mittelschiene 3 ist dabei so ausgebildet, dass die herkömmliche Selbsteinzugsvorrichtung in dem Hohlprofil Platz findet.
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5 zeigt nochmals den Aktivator 8 in der Funktionsstellung, bei der er mit dem Mitnehmer 93 der Zusatzapplikation 9 in Eingriff steht, in einer Seitenschnittansicht.
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In den 6 und 7 ist der Aktivator 8 und die Zusatzapplikation 9 im unverbauten Zustand gezeigt. Dabei ist in der Seitenschnittansicht der 7 die maulartige Ausgestaltung der Stirnseite 86 des umgebogenen Endes 85 des Aktivatorarms 84 zu erkennen.
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In einer in den 19 bis 22 gezeigten alternativen Ausführungsvariante ist der Aktivator 8 seitlich an der Führungsschiene 2 befestigt und reicht senkrecht zur Auszugsrichtung bis in eine Freimachung 38 der Mittelschiene 3 hinein. Durch die Freimachung 38 ist die in der Mittelschiene 3 untergebrachte Zusatzapplikation 9, hier in Gestalt einer Selbsteinzugsvorrichtung, von außerhalb der Mittelschiene 3 her zugänglich, so dass der an der Führungsschiene 2 befestigte Aktivator 8 in den Mitnehmer 93 der Selbsteinzugsvorrichtung eingreifen kann.
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In den 8 und 9 ist das Steuerelement 10 zur Ablaufsteuerung der Bewegung der Führungsschiene 2 zur Mittelschiene 3 und der Mittelschiene 3 zur Laufschiene 4 gezeigt. Dieses Steuerelement 10 ist im Detail in 10 gezeigt und besteht aus einer zylindrischen Hülse 11, die zwischen umgebogenen, einander zugewandten Teilen der Führungsschiene 2 und der Laufschiene 4 angeordnet ist und diese berührt. Zur Befestigung dieser Hülse 11 dient ein beispielsweise halbkugelförmiger Kopf 101 mit einem sich durch die Hülse 11 erstreckenden Hals 102, der an seinem von dem Kopf 101 abgewandten Ende mit einem Schlitz 103 ausgebildet ist und durch eine Öffnung in einem Mittelsteg 31 der Mittelschiene 3 durchgesteckt ist. Das an der Mittelschiene 3 montierte Steuerelement 10 ist im an der Auszugsführung 1 montierten Zustand in einer Schnittansicht von vorne in 12 gezeigt.
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Wie in den 13 bis 18 gezeigt, ist die Mittelschiene 3 als Hohlprofil ausgebildet und besteht aus zwei einander gegenüberliegenden, parallel zueinander verlaufenden Mittelstegen 31 sowie zwei sich an die Mittelstege 31 anschließende als Querträger 32 aufgeweiteten Bereichen. Die Querträger 32 sind dabei bevorzugt so ausgebildet, dass ein Wälzkörperkäfig 7 mit je vier in einer Ebene angeordneten Wälzkörpern 5 auf je einen Querträger 32 der Mittelschiene aufschiebbar ist, wobei die Wälzkörperöffnungen 71 in den Wälzkörperkäfigen 7 in den Ecken des etwa rechteckig geformten Wälzkörperkäfigs 7 angeordnet sind und die Laufbahnen 33 an den Querträgern 32 der Mittelschiene 3 in jeweiligen Ecken eines im Querschnitt etwa ein Kreuz darstellenden Querträgern 32 angeformt sind.
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Wie in den 15A bis 15C und 16A bis 16C gezeigt, sind die Hohlräume 36 der als Hohlprofil ausgebildeten Mittelschiene 3 mit einem geräuschdämmenden Material, insbesondere einem Schaum 37 ausgefüllt.
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Die als Hohlprofil ausgebildete Mittelschiene 3 ist gemäß einer Ausführungsvariante einteilig ausgebildet (gezeigt in den 15A, 16A, 17A, 18A).
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Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist die Mittelschiene 3 aus zwei Halbschalen zusammengesetzt. Die Halbschalen können dabei wahlweise als Längsschnitt ausgebildet sein, so dass eine Halbschale jeweils einen Mittelsteg und zwei halbe Querstege aufweist oder im Falle eines Querschnitts jeweils einen Quersteg 32a, 32b und an diesen sich anschließende jeweils halbe Mittelstege 31a, 31b anschließen. Die zwei Halbschalen stoßen in der Trennebene 35 aneinander, die durch Abwinklungen der Profilbleche gebildet wird.
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In einer alternativen Ausführungsvariante, bei der die Mittelschiene 3 als Metallprofil ausgebildet ist, ist diese durch ein formgebendes Verfahren, insbesondere durch Innenhochdruckumformen hergestellt. Die Vorteile einer solchen Herstellung bestehen in einer extrem hohen Formgenauigkeit, einer Erzeugung äußerst spannungsfreier Profile sowie der Kaltverfestigung in den hoch belasteten Laufbereichen der Laufbahnen 33. Bei der Herstellung mit solch einem Verfahren lassen sich insbesondere preiswerte Materialen einsetzen, mit denen sich zusätzliche positive mechanische Eigenschaften erzielen lassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Auszugsführung
- 2
- Führungsschiene
- 3
- Mittelschiene
- 4
- Laufschiene
- 5
- Wälzkörper
- 6
- Halterung
- 7
- Wälzkörperkäfig
- 8
- Aktivator
- 9
- Zusatzapplikation
- 10
- Steuerelement
- 11
- Hülse
- 31
- Mittelsteg
- 31a
- Mittelsteg
- 31b
- Mittelsteg
- 32
- Querträger
- 32a
- Quersteg
- 32b
- Quersteg
- 33
- Laufbahn
- 35
- Trennebene
- 36
- Hohlraum
- 37
- Geräuschdämmendes Material
- 38
- Freimachung
- 71
- Wälzkörperöffnung
- 81
- Kopfteil
- 82
- Führungsflosse
- 83
- Steckstück
- 84
- Aktivatorarm
- 85
- umgebogenes Ende
- 86
- Maulstück
- 91
- Gehäuse
- 92
- Gehäuse
- 93
- Mitnehmer
- 101
- Kopf
- 102
- Hals
- 103
- Schlitz