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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle, insbesondere in einem Fahrzeug. Die Benutzerschnittstelle umfasst eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von graphischen Objekten, die zugeordnete Datenobjekte repräsentieren. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle, insbesondere in einem Fahrzeug. Die Vorrichtung umfasst eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von solchen graphischen Objekten. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Steuervorrichtung zum Steuern der Anzeige der Anzeigevorrichtung, zum Ausführen von Anwendungen und zum Speichern von Datenobjekten. Schließlich umfasst die Vorrichtung eine Bedienvorrichtung zum Betätigen von graphischen Objekten, die von der Anzeigevorrichtung angezeigt werden.
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In einem Fahrzeug werden herkömmlicherweise vielfältige Informationen angezeigt. Diese Informationen betreffen insbesondere betriebsbezogene Daten des Fahrzeugs, verkehrsbezogene Daten, Daten von Kommunikationsvorrichtungen des Fahrzeugs und Daten zu verschiedenen Anwendungen, die im Fahrzeug ausgeführt werden können. Diese Anwendungen umfassen Fahrassistenzsysteme des Fahrzeugs, Navigationsanwendungen und schließlich Kommunikations- und Multimediaanwendungen.
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Um die verschiedenen Informationen im Fahrzeug anzeigen zu können, werden vielfach Multifunktionsbediensysteme eingesetzt, welche eine oder mehrere Multifunktionsanzeigen und Bedienelemente umfassen, mit denen die vielfältigen im Fahrzeug enthaltenen Einrichtungen bedient werden können. Die Bedienung wird dabei durch die auf der Multifunktionsanzeige wiedergegebenen Information unterstützt bzw. geführt. Ferner kann über das Bediensystem ausgewählt werden, welche Informationen auf der Multifunktionsanzeige angezeigt werden sollen. Für die Anzeige eines solchen Multifunktionsbediensystems wird häufig eine Anzeigefläche oberhalb der Mittelkonsole des Fahrzeugs angeordnet. Ein solches Multifunktionsbediensystem ist beispielsweise in der
DE 199 41 956 A1 beschrieben.
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Das Multifunktionsbediensystem stellt in Verbindung mit der zugehörigen Anzeige und den zugehörigen Bedienelementen eine Benutzerschnittstelle bereit. In der
DE 199 41 956 A1 sind z.B. als Bedienelemente mehrere Auswahl- und Funktionstasten zur Ansteuerung der Fahrzeugeinrichtungen vorgesehen. In der
DE 199 41 960 A1 ist ein Multifunktionsbedienelement zur Auswahl von Funktionsgruppen und individuellen Funktionen beschrieben, das einen bidirektional drehbaren Zylinder umfasst, der ferner senkrecht zur Rotationsachse bewegbar ist.
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Neben den vorstehend beschriebenen abgesetzten Bedienelementen wurde ferner vorgeschlagen, die Anzeigefläche selbst mit einer berührungsempfindlichen Oberfläche auszustatten und auf diese Weise einen sogenannten Touchscreen zur Verfügung zu stellen. Bei einem solchen Touchscreen erfolgt die Bedienung dadurch, dass der Nutzer z.B. mit seiner Fingerspitze den Touchscreen berührt. Die Position der Berührung und ggf. die Bewegung während der Berührung wird erfasst, ausgewertet und einem Bedienschritt zugeordnet. Um den Nutzer bei der Bedienung zu unterstützen, können auf der Anzeigefläche virtuelle Schalter als graphische Schaltflächen dargestellt werden. Eine Anzeigevorrichtung mit einer berührungsempfindlichen Oberfläche, die in Verbindung mit einem Navigationssystem eingesetzt wird, ist beispielsweise in der
DE 10 2005 020 155 A1 beschrieben.
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Für die Benutzerschnittstelle eines Fahrzeugs ergeben sich sehr spezielle Anforderungen, da die Bedienung unter anderem durch den Fahrer erfolgen kann. Es ist daher sehr wichtig, dass der Bedienvorgang und die damit verbundene Informationsaufnahme nicht zu einer Ablenkung des Fahrers während der Fahrt führt. Der Bedienvorgang sollte daher insbesondere so wenig Aufmerksamkeit vom Fahrer erfordern wie möglich und außerdem schnell durchführbar sein.
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In der
DE 100 44 892 A1 ist ein Verfahren zum Betrieb einer multifunktionalen Anzeigeeinrichtung in einem Kraftfahrzeug beschrieben. Bei dem Verfahren wird durch die Anwahl eines Menüpunktes jeweils eine Funktion oder ein Parameter angezeigt. Ferner werden bei dem Verfahren die Dateninhalte oder Meldungen verschiedener Aggregate im Kraftfahrzeug in einem mit der Anzeigeeinrichtung bidirektional korrespondierenden Steuergerät abgespeichert, wobei einer aktuell gewählten Anzeige ein Prioritätswert zugeordnet ist, welcher zyklisch an das Steuergerät rückgesendet wird, sodass erst dann wieder ein anderer Dateninhalt angezeigt wird, wenn er gesondert angewählt wird oder einen höheren Prioritätswert hat.
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Ferner ist aus der
DE 10 2006 060 531 A1 ein Verfahren zum Anzeigen von Nachrichten in einem Fahrzeug beschrieben. Bei dem Verfahren wird nach dem Empfangen einer Nachricht ein das Vorhandensein einer derartigen Nachricht im Informationssystem charakterisierendes Symbol auf einer Anzeigeeinheit des Informationssystems angezeigt, wobei nach der Anzeige des Symbols in einen Anzeigemodus gewechselt wird, in dem eine die neu eingegangene oder noch nicht gelesene Text- und/oder Bildnachricht charakterisierende Information und ein spezifisches Menüfeld auf der Anzeigeeinheit angezeigt werden. Durch Aktivieren des spezifischen Menüfelds wird ein unmittelbares Anzeigen der neu eingegangenen oder noch nicht gelesenen Text- und/oder Bildnachricht durchgeführt.
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Aus der
WO 2009/033 518 A1 ist ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei denen der Nutzer auf einfache, schnelle und intuitive Weise Einrichtungen, insbesondere Fahrzeugeinrichtungen, mittels der Benutzerschnittstelle bedienen kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle wird ein erstes graphisches Objekt in einem ersten Anzeigebereich dargestellt, wobei das dem ersten graphischen Objekt zugeordnete Datenobjekt zu einer ersten Anwendung gehört. Wird nun das erste graphische Objekt mittels einer Bedienvorrichtung von dem ersten Anzeigebereich in einen zweiten Anzeigebereich verschoben, wird das dem ersten graphischen Objekt zugeordnete Datenobjekt unabhängig von der ersten Anwendung gespeichert.
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Unter einer Benutzerschnittstelle wird im Sinne der Erfindung eine technische Einrichtung verstanden, mittels welcher ein Nutzer, insbesondere ein Fahrzeuginsasse, mit Einrichtungen, z. B. des Fahrzeugs interagieren kann. Die Interaktion umfasst beispielsweise die Informationsanzeige auf einer Anzeigefläche im Fahrzeug. Der Anzeigeinhalt kann dabei von Einrichtungen des Fahrzeugs generiert werden. Mittels der Benutzerschnittstelle kann der Nutzer die Art und Weise, wie die Informationen auf der Anzeigefläche dargeboten werden, steuern. Ferner kann der Nutzer mittels der Benutzerschnittstelle Einrichtungen des Fahrzeugs bedienen und hierfür Eingaben vornehmen.
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In der Vergangenheit waren Datenobjekte vielfach so strukturiert, dass sie nur von einer einzigen Anwendung genutzt werden konnten. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist das dem ersten graphischen Objekt zugeordnete Datenobjekt so strukturiert und es wird auf solche Weise gespeichert, dass es unabhängig von einer bestimmten Anwendung ist, d.h. das Datenobjekt kann auch von anderen Anwendungen genutzt werden. Entweder weist das Datenobjekt eine anwendungsunabhängige Struktur auf oder es wird bei der Speicherung in eine anwendungsunabhängige Struktur konvertiert. Beispielsweise kann ein Datenobjekt eines Infotainmentsystems mit einer Vielzahl von beschreibenden Attributen ausgestattet sein, die von verschiedenen Anwendungen eines Fahrzeugsystems genutzt werden können. Eine Kontaktdatei enthält beispielsweise eine Telefonnummer, die von einer Telekommunikationsanwendung des Fahrzeugs genutzt werden kann, und einer Adresse, die von einer Navigationsanwendung des Fahrzeugs genutzt werden kann.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt die anwendungsunabhängige Speicherung des Datenobjekts, das dem ersten graphischen Objekt zugeordnet ist, durch ein Verschieben des graphischen Objekts in einen anderen Anzeigebereich. Durch diese Verschiebung wird es für den Nutzer sehr einfach und intuitiv erfassbar, dass das graphische Objekt von der ursprünglichen Anwendung gelöst wird und unabhängig von dieser Anwendung gespeichert wird, um anderen Anwendungen zur Verfügung zu stehen. Diese anwendungsübergreifende Speicherung des zugeordneten Datenobjekts erlaubt es dem Nutzer insbesondere Einrichtungen des Fahrzeugs schneller und intuitiver zu betätigen, so dass durch das erfindungsgemäße Verfahren letztendlich ein Beitrag zur Sicherheit beim Führen des Fahrzeugs geleistet wird.
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Das Datenobjekt, dessen zugeordnetes graphisches Objekt in dem zweiten Anzeigebereich angezeigt wird, wird insbesondere in einem Zwischenspeicher gespeichert. Auf diese Weise kann durch den zweiten Anzeigebereich eine Zwischenablage für die Benutzerschnittstelle bereitgestellt werden, in dem der Nutzer graphische Objekte ablegen kann, d.h. die zugeordneten Datenobjekte zwischenspeichern kann, die ursprünglich einer bestimmten Anwendung zugeordnet waren, um auf diese nun permanent zugreifen zu können. Hierdurch kann eine einfachere Nutzerführung erreicht werden. Ferner kann ein schnellerer Zugriff auf Funktionen und Datenobjekte von Einrichtungen erreicht werden, die über die Benutzerschnittstelle bedient werden.
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Gemäß einer Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst die Bedienvorrichtung eine berührungsempfindliche Oberfläche auf einer Anzeigefläche. Es wird somit ein sogenannter Touchscreen bereitgestellt. Die Anzeigefläche stellt dabei den ersten und zweiten Anzeigebereich bereit. In diesem Fall wird das erste graphische Objekt dadurch von dem ersten Anzeigebereich in den zweiten Anzeigebereich verschoben, dass der Nutzer die berührungsempfindliche Oberfläche zunächst bei dem ersten graphischen Objekt in dem ersten Anzeigebereich berührt und dann eine Bewegung auf der berührungsempfindlichen Oberfläche in den zweiten Anzeigebereich ausführt. Der Nutzer kann somit durch eine graphisch-haptische Verschiebung eines graphischen Objekts dieses Objekt bzw. das zugeordnete Datenobjekt aus dem Funktionskontext der ersten Anwendung herausnehmen und bei dem Anzeigebereich für die Zwischenablage ablegen, wo es dauerhaft anderen Anwendungen zur Verfügung steht.
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Gemäß einer anderen alternativen oder zusätzlichen Ausführung wird das erste graphische Objekt dadurch von dem ersten Anzeigebereich in den zweiten Anzeigebereich verschoben, dass der Nutzer ein Bedienelement betätigt. Bei dem Bedienelement kann es sich insbesondere um eine Schaltfläche handeln, die auf der Anzeigefläche angezeigt wird. Diese Schaltfläche kann insbesondere Teil des zu verschiebenden graphischen Objekts sein. Hierdurch wird erreicht, dass das graphische Objekt noch schneller in den zweiten Anzeigebereich verschoben werden kann, so dass sich das Zeitintervall zum Ausführen dieser Bedienfunktion verkürzt.
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Unter einer Schaltfläche wird im Sinne der Erfindung ein Steuerelement einer graphischen Benutzerschnittstelle verstanden. Eine Schaltfläche unterscheidet sich von Elementen und Flächen zur reinen Informationsanzeige, so genannten Anzeigeelementen, darin, dass sie auswählbar sind. Bei einer Auswahl einer Schaltfläche wird eine ihr zugeordnete Funktion ausgeführt. Die Funktion kann nur zu einer Veränderung der Informationsanzeige führen. Ferner können über die Schaltflächen auch Einrichtungen gesteuert werden, deren Bedienung von der Informationsanzeige unterstützt wird. Die Schaltflächen können somit herkömmliche mechanische Schalter ersetzen. Die Schaltflächen können beliebig auf einer frei programmierbaren Anzeigefläche erzeugt und angezeigt werden. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Schaltfläche markiert werden kann. In diesem Fall wird die zugeordnete Funktion noch nicht ausgeführt. Die markierte Schaltfläche wird jedoch gegenüber anderen Schaltflächen hervorgehoben dargestellt. Die Markierung und/oder Auswahl einer Schaltfläche kann mittels einer Cursorsteuerung oder durch direkte Bedienung einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche erfolgen.
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Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird, nachdem das erste graphische Objekt von dem ersten Anzeigebereich in den zweiten Anzeigebereich verschoben wurde und in dem ersten Anzeigebereich keine zu der ersten Anwendung gehörigen Informationen mehr angezeigt werden, das erste graphische Objekt weiterhin im zweiten Anzeigebereich angezeigt. Der Nutzer kann somit unabhängig von der ersten Anwendung weiterhin auf das erste graphische Objekt zugreifen. Ferner kann der Nutzer durch die Anzeige des graphischen Objekts an eine Funktion, die er später ausführen möchte, erinnert werden.
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Der zweite Anzeigebereich kann einen ersten und einen zweiten Modus aufweisen. Dabei ist die von dem zweiten Anzeigebereich eingenommene Anzeigefläche im zweiten Modus größer als im ersten Modus. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wechselt der zweite Anzeigebereich von dem ersten Modus in den zweiten Modus beispielsweise dann, wenn das erste graphische Objekt im ersten Anzeigebereich in Richtung des zweiten Anzeigebereichs verschoben wird. Es wird somit bereits die Bewegung des ersten Anzeigeobjekts im ersten Anzeigebereich interpretiert und einer Bedienabsicht zugeordnet. Nachdem die entsprechende Bedienabsicht erfasst wurde, vergrößert sich der zweite Anzeigebereich, sodass der Nutzer das erste graphische Objekt einfacher und damit schneller in den zweiten Anzeigebereich verschieben kann.
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Des Weiteren kann der zweite Anzeigebereich von dem ersten Modus in den zweiten Modus wechseln, wenn ein im zweiten Anzeigebereich dargestelltes graphisches Objekt betätigt wird. Hierdurch wird erreicht, dass bei der Betätigung des graphischen Objekts mehr Anzeigefläche für die Visualisierung des Betätigungsvorgangs zur Verfügung steht.
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Ferner kann nach einem bestimmten Zeitintervall, in dem keine Interaktion mit dem zweiten Anzeigebereich erfolgt, der zweite Anzeigebereich automatisch in den ersten, passiven Modus wechseln.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das dem ersten graphischen Objekt zugeordnete Datenobjekt mit einer zweiten Anwendung dadurch verknüpft, dass das erste graphische Objekt von dem zweiten Anzeigebereich in den ersten Anzeigebereich verschoben wird, wenn das erste graphische Objekt zuvor von dem ersten Anzeigebereich in den zweiten Anzeigebereich verschoben wurde und in dem ersten Anzeigebereich zu der zweiten Anwendung gehörige Informationen angezeigt werden. Hierdurch kann auf besonders einfache und intuitive Weise erreicht werden, dass das in die Zwischenablage verschobene graphische Objekt in eine zweite Anwendung verschoben wird und damit das zugehörige Datenobjekt von der zweiten Anwendung genutzt werden kann.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das erste graphische Objekt betätigt werden, wenn es im zweiten Anzeigebereich angezeigt wird. In diesem Fall kann eine dem ersten graphischen Objekt zugehörige Standardanwendung ausgeführt werden. Es ist somit nicht erforderlich, dass die Standardanwendung erst aufgerufen wird, damit zugehörige Informationen im ersten Anzeigebereich angezeigt werden, in den das erste graphische Objekt dann verschoben wird.
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Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden Kontextinformationen abgerufen und in Abhängigkeit von diesen Kontextinformationen wird ein Hinweis auf das erste graphische Objekt im zweiten Anzeigebereich ausgegeben. Die Kontextinformationen beziehen sich bei einer Anwendung in einem Fahrzeug insbesondere auf Ereignisse im Nutzungskontext des Fahrzeugs. Beispielsweise kann erfasst werden, dass das Fahrzeug geparkt worden ist, woraufhin Informationen zu Telefonanrufen angezeigt werden, deren graphischen Objekte der Nutzer während der Fahrt in den zweiten Anzeigebereich verschoben hat. Ferner kann erfasst werden, dass das Fahrzeug an einer Tankstelle oder einer Werkstatt zum Halten gebracht wurde. In diesem Fall können im ersten Anzeigebereich Wartungshinweise angezeigt werden, deren graphische Objekte während der Fahrt vom Fahrer in den zweiten Anzeigebereich verschoben wurden.
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Bei den Datenobjekten kann es sich um Kontaktdaten, Multimediadaten, eine Benachrichtigung, z.B. einer Telekommunikationseinrichtung oder eines Steuergeräts eines Fahrzeugs, und/oder Daten eines Navigationssystems des Fahrzeugs handeln. Diese Datenobjekte werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren so strukturiert und gespeichert, dass sie von vielfältigen Anwendungen, die insbesondere im Fahrzeug ausgeführt werden können, genutzt werden können.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle ist mittels der Bedienvorrichtung ein erstes graphisches Objekt, das in einem ersten Anzeigebereich dargestellt wird und dem ein Datenobjekt zu einer ersten Anwendung zugeordnet ist, von einem ersten Anzeigebereich in einen zweiten Anzeigebereich verschiebbar und nach dem Verschieben des ersten graphischen Objekts in den zweiten Anzeigebereich ist mittels der Steuervorrichtung das dem ersten graphischen Objekt zugeordnete Datenobjekt unabhängig von der ersten Anwendung speicherbar.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere ausgebildet das vorstehend beschriebene Verfahren auszuführen. Sie weist somit auch dieselben Vorteile wie das erfindungsgemäße Verfahren auf.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist z.B. Teil eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, und stellt in diesem Fahrzeug eine Benutzerschnittstelle bereit. Es ist jedoch auch möglich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Benutzerschnittstelle einer anderen Einrichtung, insbesondere in einem mobilen Gerät, zur Verfügung stellt.
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu den Zeichnungen erläutert.
- 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 2 zeigt eine Anzeige, die mittels eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugt wurde,
- 3 zeigt eine weitere Anzeige, die mittels eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugt wurde,
- 4 veranschaulicht die Bedienung von graphischen Objekten im Anzeigebereich B1 und
- 5 zeigt eine weitere Anzeige, die mittels eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugt wurde.
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Das im Folgenden beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle in einem Kraftfahrzeug. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren auch eine Benutzerschnittstelle in Verbindung mit anderen Einrichtungen oder Geräten zur Verfügung stellen kann.
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Die Vorrichtung umfasst eine Anzeigevorrichtung 1 mit einer Anzeigefläche 2, die so im Innenraum des Fahrzeugs angeordnet ist, dass sie von zumindest einem Fahrzeuginsassen, insbesondere dem Fahrer, gut sichtbar und leicht erreichbar ist. Die Anzeigefläche 2 kann von einem Display, insbesondere einem Flüssigkristalldisplay, beliebiger Bauart bereitgestellt werden.
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Die Anzeigevorrichtung ist mit einer Steuervorrichtung 3 gekoppelt. Die Steuervorrichtung 3 erzeugt Grafikdaten, die mittels der Anzeigevorrichtung 1 angezeigt werden können. Die Steuervorrichtung 3 ist ferner mit einem Datenbus 5 des Fahrzeugs verbunden, über welchen sie bidirektional Daten mit verschiedenen Fahrzeugeinrichtungen austauschen kann.
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Des Weiteren ist die Steuervorrichtung 3 mit einem Speicher 6 gekoppelt. In dem Speicher 6 können Grafikdaten gespeichert sein, welche die Steuervorrichtung 3 beim Erzeugen der Anzeige für die Anzeigevorrichtung 1 verwendet. Ferner können in dem Speicher 6 Daten, die der Steuervorrichtung 3 über den Datenbus 5 übertragen wurden, gespeichert werden. Schließlich ist in dem Speicher 6 als separater Speicherbereich ein Zwischenspeicher für bestimmte Datenobjekte ausgebildet, wie es später erläutert wird.
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Von der Steuervorrichtung 3 wird auf der Anzeigefläche 2 eine Anzeige erzeugt, die in zumindest zwei Anzeigebereiche unterteilt ist. Der erste, primäre Anzeigebereich A dient zur Darstellung aktueller und veränderbarer Inhalte, die beispielsweise einer bestimmten Anwendung, die von der Steuervorrichtung 3 ausgeführt wird, zugeordnet sind. Beispielsweise können im ersten, primären Anzeigebereich Informationen eines Navigationssystems, einer Telekommunikationseinrichtung oder eines Infotainmentsystems des Fahrzeugs visualisiert werden.
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Der zweite, sekundäre Anzeigebereich B dient hauptsächlich der Darstellung permanenter Statusanzeigen. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird von der Steuervorrichtung 3 jedoch eine Anzeige erzeugt, bei welcher der zweite, sekundäre Anzeigebereich B in einen Anzeigebereich B1 für eine Zwischenablage und zwei Anzeigebereiche B2 für Statusanzeigen des Fahrzeugs ausgebildet ist. Schließlich kann auf der Anzeigefläche 2 noch ein dritter Anzeigebereich C ausgebildet sein, der mehrere permanent angezeigte Schaltflächen für Schnellzugriffe auf globale Funktionen umfasst.
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Des Weiteren ist eine Bedienvorrichtung vorgesehen, über welche der Nutzer Eingaben vornehmen kann. Über diese Bedienvorrichtung kann der Nutzer insbesondere die Informationsdarstellung auf der Anzeigefläche 2 steuern. Die Bedienvorrichtung umfasst eine berührungsempfindliche Oberfläche 4, die auf der Anzeigefläche 2 der Anzeigevorrichtung 1 ausgebildet ist. Die Anzeigevorrichtung 1 umfasst somit einen sogenannten Touchscreen.
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Die Bedienvorrichtung kann alternativ oder zusätzlich eine Einrichtung zum Erfassen einer Geste umfassen, die vor der Anzeigefläche 2 ausgeführt werden, ohne dass es erforderlich ist, dass die Anzeigefläche 2 berührt wird. Beispielsweise kann die Hand oder der Finger eines Nutzers vor der Anzeigefläche 2 die Geste ausführen. Von der Erfassungseinrichtung wird dabei die dreidimensionale Position der Hand in einem bestimmten Aufenthaltsbereich vor der Anzeigefläche 2 erfasst. Der zugelassene Aufenthaltsbereich hängt von der Anordnung der Anzeigefläche 2 in dem Fahrzeug ab. Der Bereich sollte so gewählt sein, dass der Aufenthalt der Hand eines Nutzers, in diesem Aufenthaltsbereich eindeutig mit einer Bedienung der Erfassungseinrichtung in Verbindung gebracht werden kann. Die Grenze des Aufenthaltsbereichs kann z. B. in einem Bereich von 40 cm bis 10 cm vor der Anzeigefläche 2 liegen. Wird die Hand des Nutzers näher als dieser Schwellwert an die Anzeigefläche 2 heranbewegt, wird dies von der Erfassungseinrichtung erkannt und die Annäherung wird als Bedienabsicht interpretiert. Die Erfassungseinrichtung detektiert die Position und die Bewegung der Hand des Nutzers in dem Aufenthaltsbereich. Dabei werden verschiedene, von der Hand ausgeführte Gesten erkannt und als Eingaben oder Bedienabsichten interpretiert.
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Die Erfassungseinrichtung kann z. B. Infrarotlichtquellen und Infrarotlichtempfänger umfassen, welche das an der Hand reflektierte Infrarotlicht detektieren. Details einer solchen Erfassungseinrichtung sind in der
DE 100 58 244 C2 beschrieben. Weitere Erfassungseinrichtungen, die in Verbindung mit der Anzeigevorrichtung eingesetzt werden können, sind in folgenden Veröffentlichungen beschrieben:
DE 103 05 341 A1 und
DE 10 2004 048 956 A1 .
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Des Weiteren kann die Position der Hand und deren zeitliche Veränderung auch mittels eines optischen Systems erfasst werden. Bei diesem System emittiert eine Licht emittierende Diode z.B. rechteckförmiges amplitudenmoduliertes Licht. Dieses Licht wird an dem zu detektierenden Objekt, d. h. der Hand, reflektiert und gelangt nach der Reflexion zu einer Fotodiode. Eine weitere Licht emittierende Diode emittiert ebenfalls rechteckförmiges amplitudenmoduliertes Licht zur Fotodiode, welches jedoch um 180° phasenversetzt ist. Bei der Fotodiode überlagern sich die beiden Lichtsignale und heben sich auf, falls sie genau die gleiche Amplitude aufweisen. Falls sich die Signale bei der Fotodiode nicht aufheben, wird die Lichtemission der zweiten Diode über einen Regelkreis so geregelt, dass sich das Gesamtempfangssignal wieder zu null ergänzt. Ändert sich die Position des Objekts, ändert sich auch der Lichtanteil, welcher von der ersten Licht emittierenden Diode zur Fotodiode über die Reflexion an dem Objekt gelangt. Dies bewirkt ein Nachführen der Intensität der zweiten Licht emittierenden Diode durch den Regelkreis. Das Regelsignal ist somit ein Maß für die Reflexion des Lichts, welches von der ersten Diode emittiert wird, an dem Objekt. Auf diese Weise lässt sich aus dem Regelsignal ein Signal ableiten, welches für die Position des Objekts charakteristisch ist.
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Im Folgenden wird mit Bezug zu den 2 bis 5 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert, welches von der vorstehend beschriebenen Vorrichtung ausgeführt wird:
- In 2 ist die Anzeige auf der Anzeigefläche 2 dargestellt, bei welcher im primären Anzeigebereich A Informationen einer Anwendung visualisiert werden und ferner ein graphisches Objekt Y1 dargestellt wird. Dieses graphische Objekt Y1 repräsentiert ein zugeordnetes Datenobjekt, welches im Speicher 6 gespeichert ist. Bei dem Datenobjekt kann es sich beispielsweise um die Kontaktdaten einer bestimmten Person, um eine Musikdatei oder die Daten eines Navigationsziels des Navigationssystems des Fahrzeugs handeln.
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Darüber hinaus kann es sich bei dem Datenobjekt um Daten einer Benachrichtigung handeln. Es können in dem Datenobjekt beispielsweise die Daten zu einem eingehenden Telefonanruf, zu einer Nachricht, die über das Telekommunikationssystem des Fahrzeugs empfangen wurde, zu einem eintreffenden Kalenderereignis bzw. zu einer Erinnerung oder zu einer Systemnachricht des Fahrzeugs, z.B. zu Wartungs- oder Reparaturempfehlungen, enthalten sein.
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Erfindungsgemäß sind die Datenobjekte so strukturiert, dass sie von einer Vielzahl von Anwendungen, die von der Steuervorrichtung 3 ausgeführt werden können, verwendet werden können.
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Mittels der Bedienvorrichtung kann der Nutzer nun das graphische Objekt Y1 von dem primären Anzeigebereich A in die Zwischenablage B1 des sekundären Anzeigebereichs B verschieben. Daraufhin wird das dem graphischen Objekt Y1 zugeordnete Datenobjekt in dem Zwischenspeicher des Speichers 6 unabhängig von der Anwendung gespeichert, deren Informationen aktuell im primären Anzeigebereich A visualisiert werden.
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Ist die Bedienvorrichtung beispielsweise als Touchscreen 4 ausgebildet, berührt der Nutzer beispielsweise mit seiner Fingerspitze die Anzeigefläche 2 bei der Position, bei welcher das graphische Objekt Y1 angezeigt wird, und zieht die Fingerspitze dann in Richtung des Pfeils P1 über die Anzeigefläche 2 bis in den Anzeigebereich B1 und löst dann seine Fingerspitze wieder von der Anzeigefläche 2. Durch diesen Bedienvorgang hat der Nutzer das graphische Objekt Y1 und damit das zugeordnete Datenobjekt von der aktuell ausgeführten Anwendung gelöst. Das graphische Objekt Y1 und damit das zugeordnete Datenobjekt steht dem Nutzer nun auch dann noch zur Verfügung, wenn die aktuelle Anwendung beendet wurde und ggf. eine andere Anwendung gestartet wurde, die dann im primären Anzeigebereich A visualisiert wird.
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Mit Bezug zu 3 wird eine weitere Möglichkeit erläutert wie bestimmte graphische Objekte von dem primären Anzeigebereich A in die Zwischenablage B1 des sekundären Anzeigebereichs B verschoben werden können. In diesem Fall wird beispielsweise von der Telekommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs ein eingehender Telefonanruf empfangen. Die Telekommunikationsvorrichtung überträgt über den Datenbus 5 des Fahrzeugs Daten zu dem eingehenden Telefonanruf an die Steuervorrichtung 3. Die Steuervorrichtung 3 speichert daraufhin ein entsprechendes Datenobjekt im Speicher 6 ab. Ferner erzeugt die Steuervorrichtung 3 das in 3 dargestellte graphische Objekt Y2. In diesem graphischen Objekt Y2 wird durch einen Abgleich mit den im Speicher 6 gespeicherten Kontaktdaten angezeigt, von wem der eingehende Telefonanruf kommt und wie die Telefonnummer des eingehenden Anrufs ist. Ferner werden innerhalb des graphischen Objekts Y2 drei Schaltflächen angezeigt: Durch Betätigung der Schaltfläche S1 kann der Nutzer den Anruf annehmen und daraufhin das Telefongespräch führen. Durch Betätigung der Schaltfläche S2 kann der Nutzer sehr schnell und einfach das graphische Objekt Y2 in die Zwischenablage B1 des sekundären Anzeigebereichs B verschieben. Die Steuervorrichtung 3 veranlasst daraufhin, dass die Telekommunikationsvorrichtung den eingehenden Telefonanruf abweist. Das zugeordnete Datenobjekt wird jedoch in dem Zwischenspeicher des Speichers 6 gespeichert, so dass der Nutzer den abgewiesenen Anruf jederzeit wieder aufrufen und z.B. einen entsprechenden Rückruf initiieren kann. Schließlich wird bei Betätigung der Schaltfläche S3 der Anruf abgewiesen, ohne dass das graphische Objekt Y2 in die Zwischenablage B1 verschoben wird.
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Wie bei dem in 2 gezeigten Beispiel könnte der Nutzer jedoch auch bei dem in 3 gezeigten Beispiel das graphische Objekt Y2 durch eine Bewegung auf dem Touchscreen in Richtung des Pfeils P2 in die Zwischenablage B1 verschieben.
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In 4 ist die Anzeige der Zwischenablage B1 des sekundären Anzeigebereichs B im Detail gezeigt, nachdem mehrere graphische Objekte Y1, Y2, Y3 in die Zwischenablage B1 verschoben worden sind. Die graphischen Objekte Y1, Y2, Y3 werden einzeln im Anzeigebereich der Zwischenablage B1 angezeigt. Um ein graphisches Objekt aus der Zwischenablage B1 zu entfernen, kann der Nutzer beispielsweise auf dem Touchscreen eine Wischbewegung, ausgehend von z.B. dem graphischen Objekt Y2, in Richtung des Pfeils P3 ausführen.
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Falls die Zwischenablage B1 mehr graphische Objekte enthält als in dem Anzeigebereich B1 angezeigt werden können, kann der Nutzer durch eine horizontale Wischbewegung, z.B. in Richtung des Pfeils P4, einen Bildlauf erzeugen, um weitere in der Zwischenablage B1 befindliche graphische Objekte zur Anzeige zu bringen. Wenn die Zwischenablage B1 mehr graphische Objekte enthält als angezeigt werden können, ist es des Weiteren möglich die graphischen Objekte z.B. anhand ihres Inhalts, ihrer zugewiesenen Funktion bzw. Anwendung, ihres Informationstyps oder ihres Inhaltanbieters zu gruppieren und ein übergeordnetes graphisches Symbol für die Gruppe anzuzeigen.
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Gemäß einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist die Zwischenablage B1 des sekundären Anzeigebereichs B zwei Modi auf: Im ersten, passiven Modus werden die graphischen Objekte Y1, Y2, ... in der Zwischenablage B1, wie sie in den 1 bis 3 dargestellt ist, stark verkleinert dargestellt oder lediglich in Bezug auf ihre Anzahl in Form einfacher geometrischer Symbole repräsentiert. Im zweiten, aktiven Modus wird die Anzeigefläche der Zwischenablage B1 vergrößert dargestellt, so dass alle darin enthaltenen graphischen Objekte Y1, Y2, ... angezeigt werden können und bequem mittels des Touchscreens ausgewählt, aktiviert oder verschoben werden können.
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Wird beispielsweise eine Annäherung des Fingers eines Nutzers an die Zwischenablage B1 im passiven Modus detektiert, kann sich der Anzeigebereich der Zwischenablage B1 noch bevor der Nutzer den Touchscreen berührt vergrößern, sodass der Nutzer ein bestimmtes graphisches Objekt Y1, Y2, ... auswählen oder verschieben kann. Des Weiteren kann die Steuervorrichtung 3 erfassen, dass der Nutzer ein graphisches Objekt Y1, Y2, ..., das im primären Anzeigebereich A angezeigt wird, in Richtung der Zwischenablage B1 verschiebt. Bevor das graphische Objekt Y1, Y2, ... in die Zwischenablage B1 verschoben worden ist, kann sich die Anzeigefläche der Zwischenablage B1 vergrößern, so dass der Nutzer das entsprechende graphische Objekt Y1, Y2, ... leichter in die Zwischenablage B1 verschieben kann.
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Des Weiteren kann es vorgesehen sein, dass nach Ablauf eines definierten Zeitintervalls ohne eine Interaktion mit der Zwischenablage B1 diese automatisch wieder in den passiven Modus wechselt.
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Ein graphisches Objekt Y1, Y2, ..., welches in die Zwischenablage B1 verschoben worden ist und dessen zugeordnetes Datenobjekt entsprechend in dem Zwischenspeicher des Speichers 6 gespeichert worden ist, kann wie folgt genutzt werden:
- Nachdem die ursprüngliche Anwendung, bei welcher z.B. das graphische Objekt Y1 in die Zwischenablage B1 verschoben worden ist, beendet worden ist, kann eine neue Anwendung gestartet werden. Um das Datenobjekt, welches dem graphischen Objekt Y1 zugeordnet ist, in der neuen Anwendung zu nutzen, kann der Nutzer mittels des Touchscreens das graphische Objekt Y1 von der Zwischenablage B1 wieder zurück in den primären Anzeigebereich A verschieben, in welchem aktuell Informationen zu der neuen Anwendung visualisiert werden. Das zu dem graphischen Objekt Y1 zugeordnete Datenobjekt wird auf diese Weise automatisch in die neue Anwendung eingebunden.
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Betrifft das graphische Objekt Y1 bzw. das zugeordnete Datenobjekt Kontaktdaten zu einer Person, kann das graphische Objekt Y1 beispielsweise bei einer Erinnerung an einen Termin im Kalender des Nutzers bei der Kalenderanwendung im primären Anzeigebereich A eingeblendet worden sein. Der Nutzer nimmt diese Erinnerung zur Kenntnis und verschiebt das graphische Objekt Y1 in die Zwischenablage B1. Der Nutzer nimmt daraufhin einige Einstellungen am Fahrzeug vor und ruft hierfür die entsprechenden Anwendungen auf, die im primären Anzeigebereich A visualisiert werden. Daraufhin ruft der Nutzer die Navigationsanwendung des Fahrzeugs auf, die dann im primären Anzeigebereich A visualisiert wird. Der Nutzer verschiebt nun das graphische Objekt Y1, welches den Kontaktdaten einer bestimmten Person zugeordnet ist, zurück in den primären Anzeigebereich A. Dies wird von der Steuervorrichtung 3 als neues Ziel der Navigationsanwendung interpretiert. Die Steuervorrichtung 3 extrahiert daraufhin aus dem zugeordneten Datenobjekt die Adresse aus dem Datenobjekt mit den Kontaktdaten zu einer Person und übergibt diese Adresse als Zieladresse der Navigationsanwendung. Die Navigationsanwendung gibt daraufhin Routeninformationen für die Route zu der Adresse der entsprechenden Person zur Anzeige im primären Anzeigebereich A aus.
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Des Weiteren kann einem Datenobjekt, welches einem graphischen Objekt Y1 zugeordnet ist, welches in die Zwischenablage B1 verschoben worden ist, eine Standardanwendung zugeordnet sein. Wenn der Nutzer das entsprechende graphische Objekt Y1 in der Zwischenablage B1 z.B. durch eine Berührung der entsprechenden Position des Touchscreens aktiviert, wird die zugeordnete Standardanwendung dieses graphischen Objekts Y1 von der Steuervorrichtung 3 gestartet und das zugeordnete Datenobjekt übergeben. Ist dem graphischen Objekt Y1 beispielsweise eine Musikdatei zugeordnet, kann das Abspielen dieser Musikdatei durch Aktivierung des zugeordneten graphischen Objekts Y1 in der Zwischenablage B1 gestartet werden. Die Zwischenablage B1 fungiert in diesem Fall als Schnellwahltaste für Favoriten.
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Ist andererseits das graphische Objekt Y1 beispielsweise einem vormals eingehenden Telefonanruf zugeordnet, der abgewiesen wurde, dessen graphisches Objekt Y1 jedoch in die Zwischenablage B1 verschoben worden ist, kann die Aktivierung dieses graphischen Objekts Y1 automatisch eine Telekommunikationsanwendung starten und einen Rückruf der betreffenden Person initiieren.
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Schließlich können von den graphischen Objekten Y1, Y2, ..., die in der Zwischenablage 1 abgelegt sind, bzw. den zugeordneten Datenobjekten situative Benachrichtigungen ausgehen. Die Steuervorrichtung 3 kann beispielsweise über den Datenbus 5 des Fahrzeugs permanent bestimmte Kontextinformationen abrufen. Diese Kontextinformationen können beispielsweise Daten der Steuergeräte des Fahrzeugs oder Positionsdaten des Fahrzeugs umfassen. Wird beispielsweise festgestellt, dass das Fahrzeug geparkt worden ist, kann beispielsweise, wie in 5 gezeigt, ein Hinweis auf ein graphisches Objekt Y2, das in die Zwischenablage B1 verschoben wurde, ausgegeben werden. Der Hinweis kann beispielsweise eine Liste Z mit den während der Fahrt mittels der Schaltfläche S2 auf später verschobenen Anrufe enthalten. Nach Auswahl eines bestimmten verpassten Anrufs kann automatisch ein Rückruf der betreffenden Person initiiert werden.
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Des Weiteren ist es beispielsweise möglich, dass Wartungshinweise beim Halten an einer Tankstelle oder an einer Werkstatt ausgegeben werden. Hierbei können die Positionsdaten des Fahrzeugs und gespeicherte Sonderziele genutzt werden, die Daten zu Tankstellen und Werkstätten enthalten.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anzeigevorrichtung
- 2
- Anzeigefläche
- 3
- Steuervorrichtung
- 4
- berührungsempfindliche Oberfläche
- 5
- Datenbus des Fahrzeugs
- 6
- Speicher