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DE102010020995B4 - Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-Windenergieanlage - Google Patents

Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-Windenergieanlage Download PDF

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DE102010020995B4 DE102010020995.3A DE102010020995A DE102010020995B4 DE 102010020995 B4 DE102010020995 B4 DE 102010020995B4 DE 102010020995 A DE102010020995 A DE 102010020995A DE 102010020995 B4 DE102010020995 B4 DE 102010020995B4
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Abstract

Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-Windenergieanlage (WEA), mit einer Stützkonstruktion, die an beabstandeten Stellen in vier- oder dreieckiger Anordnung Mittel zur Verbindung mit Gründungspfählen aufweist, derart, dass die Stützkonstruktion nach ihrer Befestigung an den Gründungspfählen über dem Meeresspiegel angeordnet ist, wobei die Gründungspfähle als in dem Meeresboden treibbar ausgebildet sind, sowie die Stützkonstruktion im mittleren Bereich Mittel zur Abstützung des Turms einer WEA aufweist, wobei die Stützkonstruktion Führungen aufweist, durch welche die Gründungspfähle hindurchführbar sind und den Führungen Befestigungsmittel zugeordnet sind, zur Befestigung der Gründungspfähle in den Führungen, dadurch gekennzeichnet, dass eine auf dem Meeresboden auflegbare oder teilweise in den Meeresboden einbaubare Kolkschutzplatte (Bodenplatte) (22) vorgesehen ist mit Öffnungen, die zu den Führungen (17) ausrichtbar sind, wobei die Kolkschutzplatte eine Fläche abdeckt, die über die durch die Gründungspfähle (66) aufgespannte Fläche übersteht und Befestigungsmittel für die Befestigung der Kolkschutzplatte (22) an den Gründungspfählen (66) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-Windenergieanlage (WEA) nach Patentanspruch 1, auf ein Verfahren zur Gründung eines Gründungssystems für eine Windenergieanlage (WEA) nach Patentanspruch 7 sowie auf einen schwimmfähigen Transportkörper mit absenkbaren Stützpfählen zur Aufnahme eines Gründungssystems für eine Windenergieanlage und zum Transport zu einem Gründungsort nach Patentanspruch 16.
  • Für die Gründung von Offshore-Windenergieanlagen sind verschiedene Verfahren bekannt:
    • 1. Monopile-Gründungen
    • 2. Tripod und Jackett-Gründungen
    • 3. Tripile-Gründungen
    • 4. Saugrohr-Gründungen
    • 5. Schwergewichtsgründungen
  • Zu 1.): Ein Monopile hat einen Querschnitt von über 5 m und muss daher mit sehr großer Energie auf erhebliche Tiefe gerammt werden. Hierzu wird in der Regel eine große Hubinsel mit großer Krankapazität benötigt. Die erforderliche Rammenergie erzeugt weitreichende Erschütterungen und Lärmwirkungen, die für Meereslebewesen, in der Nordsee vor allen Dingen für Schweinswale, lebensbedrohlich sind, da die Tiere ihren Orientierungssinn verlieren können. Wegen des großen Querschnitts des Monopiles entstehen erhebliche Kolkwirkungen, welche die erforderliche Einspannung, die für die Standsicherheit der WEA maßgeblich ist, gefährden kann.
  • Zu 2.): Hierbei handelt es sich um vorgefertigte große und hohe Konstruktionen, die als Ganzes zur Einbaustelle transportiert und dort auf den Meeresboden abgesetzt werden. An den Fußpunkten sind Rohre zur Führung und Befestigung von Rammrohren angeordnet, wobei beim Tripod und Jackett in der Regel vier Rammrohre vorgesehen sind, die durch die Führungsrohre über eine Tiefe von 30 m eingerammt werden. Nach exakter Ausrichtung des Tripod oder Jacketts werden die Pfähle mit den Hülsenrohren des Tripods und des Jacketts kraftschlüssig verbunden. Auf diese Weise ist der Tripod oder das Jackett fest am Untergrund verankert. Die Herstellung der Tripod- und Jackett-Fundamente ist wegen der großen und variablen Querschnitte der Rohrkonstruktionen aufwendig. Zur Installation vor Ort wird ein großes Hebegerät benötigt und für das Rammen der Rammrohre ist eine aufwendige Hubinsel notwendig. Die Installation und die Rammarbeiten unter Wasser sind außerordentlich anspruchsvoll und witterungsabhängig. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Rammpfähle einen großen Durchmesser aufweisen und in eine große Tiefe eingerammt werden müssen. Dies führt wiederum zu erheblichen Erschütterungen und Schallemissionen. Außerdem müssen Tripod oder Jackett mit den Rammpfählen in großer Wassertiefe verbunden werden, was technisch sehr anspruchsvoll ist. Die Ramm- bzw. Verankerungspfähle werden zyklisch aus verschiedenen Richtungen beansprucht, nämlich auf Druck und auf Zug. Insbesondere die Beanspruchung auf Zugkräfte kann zur Lockerung der Pfähle führen, sodass in der Folge eine Schiefstellung und eine Beeinträchtigung der Standsicherheit eintreten kann. Schließlich kann es auch zu erheblichen Kolkwirkungen kommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere der Tripod einen großen Querschnitt hat, der entsprechend große Verwirbelungen und Erosionen am Meeresboden bewirkt.
  • Zu 3.): Beim Tripile-Gründungssystem werden Rohrpfähle in den Meeresboden eingerammt, und auf die oberen Enden der Pfähle wird ein dreiarmiges Stützkreuz aufgesetzt und befestigt. Für die Einbringung der Rohrpfähle ist ein hoher Aufwand, insbesondere für die Führung, erforderlich. Dies erfordert eine große Hubinsel oder ein großes Errichterschiff, das sich über die Wellenhöhe aus dem Wasser heben kann. Sowohl Hubinsel als auch Errichterschiff haben ein erhebliches Eigengewicht, das über Stützpfähle am Meeresboden abgetragen werden muss. Die Bodenverhältnisse sind in der Nordsee sehr unterschiedlich, sodass die Pfähle teilweise sehr tief und unterschiedlich tief einsinken. Das Einsinken der Stützpfähle wird verstärkt durch die Erschütterungen beim Rammen der Rohrpfähle und durch die hohe Belastung, die auf den Stützpfählen der Hubinsel bzw. des Richteschiffes konzentriert sind. Wegen der hohen Eintreibenergie ist es kaum möglich, die Rohrpfähle mit Hilfe von schweren Rüttlern einzutreiben. Stattdessen muss ein schwerer Rammhammer eingesetzt werden, der – wie oben bereits erwähnt – Erschütterungen und Lärmwirkungen zur Folge hat. Schließlich unterliegen die Rohrpfähle den bereits beschriebenen zyklischen Zugbeanspruchungen. Bei ungünstiger Konstellation werden zwei Pfähle auf Druck und der dritte Pfahl auf Zug beansprucht. Dies kann zu einer Lockerung und zum teilweisen Herausziehen des auf Zug beanspruchten Pfahls führen.
  • Zu 4.): Hierbei werden die Gründungsrohre mit Unterdruck eingebracht. Hierbei können Hindernisse im Untergrund, insbesondere Steine, die Installation erschweren. Auch ist die Tragfähigkeit bei derartigen Gründungssystemen begrenzt.
  • Schwergewichtsgründungen für eine WEA stellen besondere Anforderungen an den Meeresboden. Mit dem Aufstellen einer WEA wird die Aufstandsfläche nicht nur statisch, sondern auch zyklisch bzw. dynamisch belastet, da die Meeresströmungen, die Wellen und der Wind die Anlage in ihrer vollen Höhe erfasst. Da die Baugrube zunächst noch nicht verfüllt ist, wird es zu seitlichen Umlagerungen aus der Aufstandsfläche kommen. Das anschließende Auffüllen der Baugrube mit Sand führt zu einer weiteren Belastung des Untergrundes und der möglicherweise tiefer anstehenden und wenig tragfähigen Bodenschichten (Torf, weiche Schluffböden usw.). Hieraus kann es zu weiteren Verformungen des Aufstandsbereichs und zu Schiefstellungen der Anlage kommen.
  • Bei der Schwergewichtsgründung kann aus den obigen Gründen die WEA erst auf das Fundament aufgebaut werden, nachdem das Fundament exakt ausgerichtet, die Baugrube verfüllt und in Höhe des Meeresbodens ein ausreichend großer stabiler Kolkschutz eingebaut worden ist. Eine nachfolgende exakte Ausrichtung des Fundaments mit einer bereits aufgestellten WEA, die möglicherweise den Strömungs-, Wellen-, Wind- und Sturmwirkungen unmittelbar ausgesetzt ist, ist kaum realisierbar. Die starke Belastung des Bodens kann zu einer Verflüssigung führen. Dies setzt die Tragfähigkeit der Aufstandsfläche stark herab, so dass das Fundament einsinken und sich schief stellen kann. Bei Schwerkraftanlagen ist daher der Einbau einer filterstabilen Kolkschicht als Aufstandsfläche erforderlich, da diese nicht nur statisch, sondern insbesondere auch dynamisch/zyklisch belastet werden kann.
  • Aus EP 0 580 513 B1 ist eine Einrichtung zur Herstellung einer Offshore-Vertikalpfahlgründung, insbesondere einer Brückenpfeilergründung, bekannt geworden, welche einen mit Ballast versehenen Caisson aufweist, der bis zu seinem Bestimmungsort auf See verbracht und dort abgesenkt werden kann. Der Caisson wird mit einem Fundamentblock und einer Vielzahl senkrechter, rohrförmigen Führungen versehen, an denen entlang der Caisson unter der Einwirkung geeigneter Betätigungseinrichtungen nach oben oder nach unten verschoben werden kann. Die Führungen dienen zur Führung der Pfähle beim Eintreiben in den Boden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-WEA zu schaffen, das die Gründungsarbeiten erheblich erleichtert, den Aufwand für die Konstruktion und die Vorhaltung der Offshoregeräte nennens- wert reduziert, die Abhängigkeit von Wetterbedingungen und Risiken minimiert und eine verbesserte Wirtschaftlichkeit erwarten und erreichen lässt und Bodenerosionen begegnet.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1, 7 und 16 gelöst.
  • Ein großes Problem bei Gründungen am Meeresboden ist das sogenannte Verkolken. Durch Strömungen und Wellenbewegung hervorgerufene Kräfte können den Boden im Bereich der Gründungspfähle oder sonstiger Fundamente soweit erodieren, dass ein sicherer Stand nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem können hervorgerufene Vertiefungen die elektrischen Kabel, die versenkt im Meeresboden verlegt sind (etwa 3 m tief), im Bereich der Gründung gefährdet werden. Bei der Erfindung ist eine Kolkschutzplatte vorgesehen ist mit Öffnungen, die zu den Führungen ausrichtbar sind. Die Kolkschutzplatte deckt eine Fläche ab, die über die von den Gründungspfählen aufgespannte Fläche hinausgeht. Die Kolkschutzplatte liegt auf dem Meeresboden auf und dient gleichzeitig mit ihren Öffnungen als Führung beim Einrammen der Gründungspfähle. Die Kolkschutzplatte verhindert wirksam ein Verkolken im Bereich der Gründungspfähle. Durch eine doppelte konstruktive Verbindung der Gründungspfähle mit der Stützkonstruktion und der Kolkschutzplatte ist ein Rahmentragwerk gebildet, das im Hinblick auf Stabilität und statische Bemessung herausragende Vorteile bietet.
  • Die Kolkschutzplatte ist größenmäßig so ausgelegt, dass die im Nahbereich der Gründungspfähle sonst entstehenden Kolke vermieden werden. Die Stützkonstruktion, insbesondere ein drei- oder vierarmiges Stützkreuz, verbindet die Gründungspfähle in einer Höhe von etwa 20 m über dem Meeresspiegel. Die Verbindung der Stützkonstruktion, insbesondere des Stützkreuzes mit den Gründungspfählen wird in Schweiß- oder Schraubkonstruktion ausgeführt. Insbesondere die Schweißverbindung hat den Vorteil, dass die Fixierung nach exakter Ausrichtung erfolgen kann, sodass die Vertikalität des Turmschaftes der WEA gewährleistet ist. Die Befestigung der Kolkschutzplatte an den Gründungspfählen kann ebenfalls auf eine bekannte Art und Weise erfolgen. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von Beton oder einem ähnlichen Bindemittel, das zwischen der Führung und dem Gründungspfahl eingebracht wird, beispielsweise mit Hilfe einer Lanze oder dergleichen, die in den rohrförmigen Gründungspfahl von oben eingeführt wird.
  • Eine mit den Gründungspfählen verbundene Kolkschutzplatte dient auch zur Ergänzung der Lastabtragung des Gründungssystems und der darauf angeordneten WEA. Es ist dann nicht mehr erforderlich, die Gründungspfähle besonders weit in den Meeresboden einzutreiben bzw. zu rammen. Wenn etwa 30 m Tiefe für die Gründungspfähle vorgesehen sind, würden bei der Verwendung einer Kolkschutzplatte zur Lastabtragung nur noch 20 m erforderlich sein. Dies hat den weiteren Vorteil, dass unter Umständen auf lärmerzeugende Rammarbeiten vollständig verzichtet werden kann und die Gründungspfähle durch Einrütteln in den Meeresboden eingetrieben werden können.
  • Die Kolkschutzplatte kann aus mehreren Abschnitten bestehen, was ihre Handhabung erleichtert, z. B. kann je Gründungspfahl ein Plattenabschnitt vorgesehen werden.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Kolkschutzplatte eine im Wesentlichen umlaufende Schürze aus flexiblem Material angebracht ist, wobei die Schürze vorzugsweise aus einzelnen Segmenten besteht, die bei Auflage auf dem Meeresboden sich teilweise überlappen und wobei vorzugsweise die Schürze bzw. die Segmente im Randbereich mit einem Gewicht belastet ist/sind. Eine derartige Schürze kann aus einem geeigneten Geotextilmaterial erstellt werden. Sie vergrößert die Fläche der Kolkschutzplatte und verringert dadurch Kolkwirkungen der Meeresströmung. Kommt es gleichwohl zu einer Verkolkung um die Kolkschutzplatte herum bzw. in einzelnen Bereichen, kann sich die Schürze den sich bildenden Böschungen anpassen, indem die Schürze gewichtsbelastet heruntergedrückt wird, um nach wie vor eine Kolkschutzwirkung zu erzielen.
  • Die erfindungsgemäße Konstruktion kann aus einzelnen Stahleinheiten bestehen, deren Einzelgewicht begrenzt ist, beispielsweise von maximal 500 to. Diese können ohne Weiteres gehoben, transportiert und eingesetzt werden.
  • Die Errichtung des Gründungssystems kann auch bei ungünstigen Wind- und Wellenverhältnissen mit Hubinseln, Hubschiffen oder mit einem sogenannten Halbtaucher mit Stützpfälhlen erfolgen. Die Gründungspfähle können relativ schlank ausgebildet sein, insbesondere wenn vier verwendet werden. Durch die Rahmenkonstruktion wird die Knicklänge erheblich verringert.
  • Die verringerten Querschnitte der Rohre ermöglichen eine Minimierung der Rammenergie. Daher können die Gründungspfähle ggfs. im Rüttelverfahren eingebracht werden, wodurch der erforderliche Zeitbedarf und die Lärm- und Erschütterungswirkung reduziert werden. Die Rammgeräte brauchen nur über Wasser eingesetzt zu werden.
  • Auch die Gründungspfähle werden zyklisch auf Zug beansprucht. Falls vier Gründungspfähle verwendet werden, verteilt sich die zykische Zugbelastung durch Wind und Wellenwirkung auf jeweils zwei Gründungspfähle, wodurch eine Lockerung eines Gründungspfahls nicht möglich ist. Einer Wechselbelastung des Gründungssystems kann auch dadurch begegnet werden, dass die rohrförmigen Gründungspfähle teilweise oder völlig mit Sand gefüllt werden. Dadurch wird den Horizontalkräften, die durch dynamische und zyklische Kräfte auf das Gründungssystem wirken, aufgrund der großen Masse begegnet.
  • Es ist auch möglich, zwischen den Gründungspfählen zwischen Meeresspiegel und Meeresboden eine Art Querriegel einzuziehen, der zum einen als Abstandshalter zwischen den Gründungspfählen dient und die Statik verbessert und zum anderen die Montage eines Strömungsgenerators ermöglicht. Ein Propeller wird am Querriegel gelagert, der einen entweder unter Wasser oder über Wasser angeordneten Generator antreibt. Grundsätzlich sind derartige Strömungsgeneratoren bekannt. Bei dem erfindungsgemäßen Gründungssystem wird der Vorteil erhalten, dass der Querriegel mit dem Propeller zu Wartungszwecken ohne weiteres aus dem Wasser angehoben werden kann, indem geeignete Verstellmittel den Querriegel an den Gründungspfählen führen und anheben bzw. absenken.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zur Gründung eines Gründungssystems, mit einer Stützkonstruktion, das Führungen aufweist zur Aufnahme der Gründungspfähle. Wenn vorstehend und nachstehend von einem Stützkreuz die Rede ist, dann sollen auch solche Konstruktionen mit umfasst sein, welche nicht als schlichtes Kreuz ausgebildet sind, sondern alle Konstruktionen, welche die gleichen Aufgaben erfüllen können wie ein beschriebenes Stützkreuz, z. B. gitter- oder rahmenförmige, steife Gebilde. Entscheidend ist, dass eine ausreichend steife Konstruktion gebildet ist, die als zur Abstützung einer WEA dienen kann. Bei dem Verfahren nach Patentanspruch 7 werden die Gründungspfähle in Führungen der Stützkonstruktion eingefädelt, z. B. bevor sie zusammen mit den Gründungspfählen zum Gründungsort transportiert wird. Hierbei können Stützkonstruktion und Gründungspfähle außen am Transportkörper von diesem gehalten. Die Stützkonstruktion befindet sich z. B. dabei in einer Orientierung, die seiner Gebrauchslage entspricht. Bei am Transportkörper gehaltener Stützkonstruktion werden die Gründungspfähle in den Meeresboden gerammt, während der Transportkörper in geeigneter Weise am Gründungsort festgelegt ist. Danach wird die Stützkonstruktion durch Verschieben entlang der Gründungspfähle in eine gewünschte Höhe gebracht und an den Gründungspfählen festgelegt.
  • Wird eine Kolkschutzplatte der oben beschriebenen Art verwendet, werden die Gründungspfähle vor dem Einrammen oder schon vor dem Transport zum Gründungsort in die Öffnungen der Kolkschutzplatte eingefädelt, wobei die Kolkschutzplatte unterhalb der Stützkonstruktion gehalten wird. Bei der Errichtung des Gründungssystems wird nach einer Ausgestaltung der Erfindung die Kolkschutzplatte mit den Gründungspfählen zunächst auf den Meeresboden abgesenkt, bevor die Gründungspfähle anschließend eingerammt werden, wobei die Platte zunächst provisorisch mit den Pfählen verbunden ist.
  • Kolkschutzplatte, Stützkonstruktion, Stützkreuz und die Gründungspfähle können an Land bzw. auf einem Transportponton oder einem Schwerlastschiff bereits so weit zusammengesetzt und provisorisch verbunden werden, dass Kranarbeiten mit den Einzelteilen offshore vermieden werden.
  • Vor dem Transport des erfindungsgemäßen Gründungssystems können Kolkschutzplatte und Stützkonstruktion auf einem Pier bereitgestellt und vom schwimmfähigen Transportkörper aufgenommen werden. Vorher oder anschließend werden die Gründungspfähle in die Führungen der Stützkonstruktion und der Kolkschutzplatte eingefädelt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann die Positionierung und Ausrichtung des Systems Bodenplatte mit Gründungspfählen sicher, zügig und genau ausgeführt werden. Während des Rammens der Gründungspfähle besteht noch keine feste Verbindung zwischen den Gründungspfählen und der Stützkonstruktion, etwa dem Stützkreuz. Erst nach Fertigstellung der Rammung wird die Stützkonstruktion in die richtige Position gebracht. Dies ist auch bei ungünstigen Windverhältnissen ohne Weiteres möglich, da die Stützkonstruktion an den Gründungspfählen geführt wird. Die Stützkonstruktion wird mit einer besonderen Aufnahmekonstruktion etwa einem Ponton, einer Hubinsel oder einem Hubschiff fixiert, sodass die Gründungspfähle durch die hülsenartigen Führungen der Stützkonstruktion und der Kolkschutzplatte geführt werden können. Die Gründungspfähle sind provisorisch mit den Führungen von Kolkschutzplatte und Stützkonstruktion verbunden, wobei die Pfähle so weit abgesenkt werden, wie dies die Hafensole zulässt, z. B. auf –10 m. Dies hat den Vorteil, dass die Pfähle nicht ganz so hoch über dem Wasserspiegel ragen, was dem Transport durch die Nordsee entgegenkommt. Es ist von großem Vorteil, wenn die Kolkschutzplatte unter dem Ponton geführt werden kann, weil in diesem Fall die Kolkschutzplatte geführt durch die schon abgesenkten Pfähle, auf den Meeresboden abgesenkt werden kann. Für den Fall, dass sich die Kolkschutzplatte hingegen auf dem Transportkörper befindet, müssen die Kolkschutzplatte und die Stützkonstruktion vom Transportkörper etwas angehoben und provisorisch mit den Gründungspfählen verbunden werden, damit der Transportkörper unter der Kolkschutzplatte herausgezogen werden kann. Erst danach kann dann die Kolkschutzplatte auf den Meeresgrund abgesenkt werden. Nachteilig wäre hier, dass die Stützkonstruktion in dieser Phase auf den noch nicht endgültig eingerammten Gründungspfählen ruht.
  • Wird die Kolkschutzplatte unter dem Transportkörper geführt, bekommt dieser durch seine Größe und Masse sowie durch seine Stützpfähle eine stabile Lage. Zuerst werden die Gründungspfähle aus der provisorischen Verbindung mit den Führungen der Kolkschutzplatte und der Stützkonstruktion gelöst und mit Kranhilfe auf dem Meeresboden abgesetzt. Anschließend wird die Kolkschutzplatte vom Ponton gelöst und geführt durch die Pfähle auf den Meeresboden abgesenkt. Danach werden die Gründungspfähle auf z. B. 20 m Tiefe in den Meeresboden eingerüttelt. Die restliche Rammstrecke, von z. B. 10 m, wird dann mit Schlagwirkung durchgeführt.
  • Die Gründungspfähle werden beim Rammen durch die Führungen der Kolkschutzplatte, die bereits auf dem Meeresgrund lagert und die hülsenartigen Führungen der Stützkonstruktion, die vom Transportkörper gehalten ist, geführt. Nach Erreichen der Endtiefe und nach exakter Ausrichtung wird die Stützkonstruktion angehoben und in die exakt endgültige Lage gebracht. Anschließend wird die Stützkonstruktion durch Schraubverbindungen oder durch Schweißung endgültig mit den Gründungspfählen verbunden. Hiermit ist der Vorteil verbunden, dass die große und schwere Stützkonstruktion nicht über die Gründungspfähle angehoben werden muss. Ware dies erforderlich, könnte dies nur bei Windstille erfolgen, wohingegen das Anheben und Fixieren der Stützkonstruktion an den Gründungspfählen auch bei starkem Wind möglich ist. Ein aufwendiges Errichterschiff ist somit nicht erforderlich. Die Verwendung eines großen Pontons, vorzugsweise als Halbtaucher mit Stützpfählen, ist ausreichend und in jedem Falle wenig aufwendig.
  • Die Erfindung hat nicht nur den Vorteil, dass das Einrammen der Gründungspfähle in exakter Lage zueinander erfolgen kann, sondern nicht erforderlich ist, dass die oberen Enden der Gründungspfähle nach Erreichen der Gründungstiefe exakt die gleiche Höhenlage haben. Die Gründungspfähle können auch ohne weiteres über die Führungen nach oben hinaus stehen. Das höhenmäßige Ausrichten des Stützkreuzes erfolgt durch ein Gleiten entlang der Gründungspfähle nach oben bzw. nach unten.
  • Die Erfindung hat ferner den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Gründungssystem vormontiert zum Gründungsart transportiert werden kann, wobei die Vormontageeinheit gleichzeitig eine Führung der Gründungspfähle beim Eintreiben ermöglicht. Die Kolkschutzplatte verhindert ein Verkolken im Bereich der Gründungspfähle und dient zugleich als Führung beim Einrammen.
  • Die Erfindung sieht schließlich gemäß Anspruch 16 einen schwimmfähigen Transportkörper mit absenkbaren Stützpfählen für den Transport des erfindungsgemäßen Gründungssystems und seiner Errichtung vor. Der Transportkörper hat, wie erwähnt, absenkbare Stützpfähle, um eine ruhige Lage während der Gründungsarbeiten und der weiteren Arbeiten zur Errichtung der WEA zu ermöglichen. Vorzugsweise ist der Transportkörper ein Katamaran mit oberer Plattform, die über eine Stützkonstruktion mit den Rümpfen des Katamarans verbunden ist. Der Katamaran ist vorzugsweise ein sogenannter Halbtaucher. Er ist in der Lage, die Tauchtiefe der Katamaranrümpfe zu verändern. Zu diesem Zweck können die Rümpfe mindestens eine Kammer aufweisen, die wahlweise lenz- oder flutbar ist. Geeignete Verstellvorrichtungen, die zwischen Plattform und Stützpfählen wirken, können die Höhe der Rümpfe relativ zu den Stützpfählen einstellen und somit die Tauchtiefe des Katamarans vorgeben. Entsprechend wird die Last der Stützpfähle am Meeresgrund variiert.
  • Beim erfindungsgemäßen Transportkörper werden eine Stützkonstruktion und in die Führungen eingefädelte Gründungspfähle durch geeignete erste und zweite Haltemittel gehalten. Sie sind so ausgeführt, dass sie ein Anheben und Absenken der aufgenommenen Gegenstände ermöglichen. Auf der Plattform des Transportkörpers sind Rammmittel für die Gründungspfähle angeordnet. Vorzugsweise sind dritte Haltemittel vorgesehen für eine Kolkschutzplatte, die unterhalb der Stützkonstruktion gehalten ist und Öffnungen aufweist, in die die Gründungspfähle eingefädelt sind.
  • Wie schon erwähnt, ist der Transportkörper vorzugsweise ein Katamaran und zwischen den Katamaranrümpfen ist in der Plattform eine Ausnehmung vorgesehen, in der z. B. das Stützkreuz, die Gründungspfähle und gegebenenfalls die Kolkschutzplatte aufgenommen sind und der die ersten, zweiten bzw. dritten Haltemittel zugeordnet sind.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist der Schwimmkörper so ausgebildet, dass die Stützkonstruktion auf dem Deck des Schwimmkörpers und die Kolkschutzplatte unterhalb des Schwimmkörpers angeordnet ist. Die Kolkschutzplatte wird durch die in der Stützkonstruktion und der Kolkschutzplatte eingefädelten Gründungspfähle gehalten. Die unterhalb des Schwimmkörpers angeordnete Kolkschutzplatte dient der Stabilisierung des Schwimmkörpers während des Transports. An der vorgegebenen Position wird dann die Kolkschutzplatte mit den Gründungspfählen auf den Meeresboden abgesetzt. Hierfür ist natürlich erforderlich, dass vorher eine vorübergehende Fixierung der Gründungspfähle an der Kolkschutzplatte erfolgt ist. Diese wird gelöst, um die Gründungspfähle anschließend in eine gewünschte Tiefe in den Meeresboden einzutreiben. Für eine derartige Arbeit ist es von Vorteil, wenn der Schwimmkörper mit Stützpfählen ausgestattet ist, die zuvor auf den Meeresboden abgesenkt werden, bevor die Gründungspfähle eingetrieben werden. Nach dem Errichten des Gründungssystems kann der Schwimmkörper auf einfache Weise aus der beschriebenen Konstruktion herausbewegt werden, wobei zuvor die Stützpfähle angehoben werden und auch die Stützkonstruktion gegenüber den Gründungspfählen angehoben wird.
  • Die bei der Erfindung vorgesehenen Konstruktionen können ausnahmslos Stahlkonstruktionen sein mit relativ geringen Konstruktionsgewichten. Die Gewichte der Einzeleinheiten können unter 500 Tonnen liegen, was den Transport zu einer Keilanlage und das Verladen auf einen Ponton oder ein Schiff ohne Probleme ermöglicht.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
  • 1 zeigt schematisch in Seitenansicht eine WEA mit einem Gründungssystem nach der Erfindung im Bereich eines schwimmfähigen Transportkörpers zur Errichtung des Gründungssystems und der WEA.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf den Schwimmkörper nach 1 bei liegend angeordneter WEA.
  • 3 zeigt eine Kolkschutzplatte für das erfindungsgemäße Gründungssystem.
  • 4 zeigt einen Schnitt durch die Anordnung nach 3 nach der Linie 4-4.
  • 5 zeigt eine ähnliche Draufsicht auf die Plattform des Schwimmkörpers nach 2 ohne Gründungssystem und WEA.
  • 6 zeigt schematisch die Anordnung des Stützkreuzes und einer Kolkschutzplatte auf einem Pier.
  • 7 zeigt die Aufnahme von Stützkreuz und Kolkschutzplatte nach 6 an einem Transportkörper nach der Erfindung.
  • 8 zeigt das Einfädeln von Gründungspfählen in das Stützkreuz gemäß 7.
  • 9 zeigt den Transport des erfindungsgemäßen Gründungssystems auf See.
  • 10 zeigt das Aufstellen des erfindungsgemäßen Transportkörpers auf dem Meeresboden.
  • 11 zeigt das Absenken der Gründungspfähle und der Kolkschutzplatte auf dem Meeresboden.
  • 12 zeigt das Einrammen der Gründungspfähle.
  • 13 zeigt das Ausrichten des Stützkreuzes zu den Gründungspfählen und das Lösen vom Transportkörper.
  • 14 zeigt in Seitenansicht schematisch eine abgewandelte Ausführungsform eines Transportkörpers für das erfindungsgemäße Gründungssystem.
  • 15 zeigt eine Draufsicht auf die Darstellung nach 14.
  • 1621 zeigen den Transport und die Gründung des erfindungsgemäßen Gründungssystems mit einem Transportkörper nach den 14 und 15 in den unterschiedlichen Phasen.
  • 22 zeigt eine Draufsicht auf eine abgewandelte Kolkschutzplatte.
  • 23 zeigt einen Schnitt durch die Kolkschutzplatte nach 22 entlang der Linie 23-23.
  • In 1 ist eine Windenergieanlage 10, die unter anderem einen Turm 12 und einen Rotor 14 aufweist, auf einem Stützkreuz 16 abgestützt, das seinerseits auf Gründungspfählen 18 abgestützt ist. Die Gründungspfähle 18 sind in den Meeresboden 20 eingetrieben. Auf den Meeresboden liegt eine Kolkschutzplatte 22 mit Führungen 24, durch welche die Gründungspfähle 18 hindurchgeführt sind. In 1 ist in Blickrichtung hinter den Pfählen 18 und dem Stützkreuz 16 ein Halbtaucher 26 als Transportkörper angeordnet. Er weist einen Katamaran 28 mit zwei Katamaranrümpfen 30, 32 auf, die durch eine geeignete Konstruktion miteinander verbunden sind. Auf dem Katamaran 28 stützt sich über eine geeignete nicht näher dargestellte Stützkonstruktion 36 eine obere Plattform 34 ab. Durch Plattform 34 und Katamaran 28 erstrecken sich Stützpfähle 38. Den Stützpfählen 38 sind Verstellvorrichtungen zugeordnet, mit denen die Stützpfähle 38 gleitend abgesenkt oder angehoben werden können. Ferner sind Verriegelungsmittel vorgesehen, um den Halbtaucher relativ zu den Stützpfählen 38 zu verriegeln. Weder Verstellvorrichtungen noch Verriegelungsmittel sind dargestellt. Wie aus 2 zu entnehmen, weist die Plattform 34 endseitig eine Ausnehmung 40 auf, unterhalb der das Stützkreuz 16 und die Kolkschutzplatte 22 durch hier nicht gezeigte Haltemittel gehalten und aufgenommen sind. In 2 ist lediglich bei 42 angedeutet, wie das Stützkreuz 16 gehalten und gegen Bewegung gesichert ist. Der Turm 12 der WEA ruht auf nicht näher dargestellten Aufnahmen 44 bzw. 46 auf der Plattform 34. Seine Achse ist zur Mitte des Stützkreuzes 16 ausgerichtet, wie bei 48 angedeutet. In diesem Bereich befindet sich ein Abstützmittel für den Turm 12 der WEA.
  • Die Kolkschutzplatte 22 ist in den 3 und 4 näher dargestellt. Sie weist annähernd Dreiecksform auf mit abgerundeten Ecken. Die Führungen 24 sind ebenfalls im Dreieck angeordnet und zu Führungen an den Armenden des Stützkreuzes 16 ausgerichtet. Die Kolkschutzplatte besteht z. B. aus massivem Stahl oder aus Beton. Sie weist am Umfang einen nach unten weisenden Rand 50 auf, um beim Absenken auf den Meeresgrund eine vorläufig stabile Lage einzunehmen.
  • In 5 ist die in 2 gezeigte Draufsicht noch einmal dargestellt ohne das aufgenommene Gründungssystem und die WEA. In 5 sind drei Aufnahmen 46 für jeweils eine WEA angedeutet. Außerdem ist eine Schlittenanordnung 52 angedeutet, welche den Fußbereich des Turms 12 der WEA aufnehmen kann, wobei die Schlittenanordnung sowohl quer als in Längsrichtung der Achse des Turms 12 verstellbar ist, um den Turm zur Abstützvorkehrung 48 des Stützkreuzes 16 auszurichten (2), wenn der liegende Turm 12 durch nicht gezeigte Aufrichtmittel aufgerichtet wird.
  • Anhand der 6 bis 13 soll das Errichten eines Gründungssystems nach der Erfindung beschrieben werden.
  • In 6 ist ein Fingerpier 60 dargestellt, auf dem die Kolkschutzplatte 22 angeordnet ist und auf dieser das Stützkreuz 16. In 7 ist gezeigt, wie der Halbtaucher 26 mit seinem Katamaran 28 über den Pier 60 fährt, wobei der Katamaran 28 relativ weit in das Wasser eintaucht. An der Plattform 34 sind erste Haltemittel 62 zum Halten des Stützkreuzes 16 vorgesehen und die zweiten Haltemittel 64 zum Halten der Kolkschutzplatte 22. In 7 und auch in den nachfolgenden Fign. sind Seile angedeutet. Es sind alle Befestigungsmöglichkeiten denkbar, die diese Gegenstände am Halbtaucher 26 halten können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, diese Gegenstände abzusenken bzw. anzuheben. Wie in 7 gezeigt, ist das Stützkreuz 16 gegenüber der Kolkschutzplatte 22 angehoben.
  • In 8 ist gezeigt, wie Gründungspfähle 66 in den Führungen 17 von Stützkreuz 16 und Kolkschutzplatte 22 eingefädelt sind. Erst nachdem diese beschriebenen Arbeiten durchgeführt sind, wird der Halbtaucher 26 vom Pier 60 entfernt, um zum Gründungsort zu fahren entweder mit eigener Kraft oder um gezogen zu werden. Wie aus 9 zu erkennen, hat dabei der Katamaran 28 wegen der aufgenommenen Last eine größere Tauchtiefe als vor dem Aufnehmen der beschriebenen Teile. Es wird hierbei darauf verzichtet, im Einzelnen zu beschreiben, wie auf der Plattform 34 mindestens eine jeweils vormontierte Windenergieanlage aufgenommen wird. Hierfür sind lediglich Aufnahmevorrichtungen 68 angedeutet.
  • In 10 ist der Halbtaucher 26 am Gründungsort angekommen, und die Stützpfähle 38 sind auf den Meeresboden abgesenkt, um den Schwimmkörper 26 am Ort sicher festzulegen. In 11 ist gezeigt, wie mit Hilfe der beschriebenen zweiten Haltevorrichtung die Kolkschutzplatte 22 auf den Meeresboden abgesenkt wird zusammen mit dem Gründungspfählen 66, wobei eine vorübergehende Fixierung zwischen diesen Teilen erfolgt. Zu diesem Zweck sind Kolkschutzplatte 22 und Gründungspfähle 66 zueinander ausgerichtet, damit die Gründungspfähle 66 nicht aus den Führungen der Kolkschutzplatte 22 herausgelangen.
  • Mit Hilfe eines geeignetes Eintreibmittels, das auf der Plattform 34 angeordnet ist (nicht gezeigt) werden die Gründungspfähle 66 in den Meeresboden eingetrieben. Hierbei dienen die Führungen 17, 24 des Stützkreuzes 16 und der Kolkschutzplatte 22 zum exakten Ausrichten der Gründungspfähle 66. In 13 ist der Eintreibvorgang der Gründungspfähle 66 beendet. Es ist ferner gezeigt, dass das Stützkreuz 16 gegenüber den Gründungspfählen 66 etwas angehoben ist, hier dadurch, dass der Katamaran 28 mit einem größeren Auftrieb versehen wird, beispielsweise durch vollständiges Lenzen der in den Rümpfen vorgesehenen Kammern. Das Stützkreuz 16 hat dabei relativ zu den Gründungspfählen 66 seine gewünschte Lage, wobei, wie zu erkennen ist, die Gründungspfähle 66 über die Führungen des Stützkreuzes 16 hinausragen. Anschließend werden die Führungen gegenüber den Gründungspfählen 66 wirksam festgelegt. Die hierfür erforderlichen Mittel sind nicht gezeigt.
  • Nachdem die beschriebenen Gründungsarbeiten beendet sind, erfolgt das Aufrichten der WEA, wie dies in Verbindung mit den 1, 2 und 5 erläutert wurde. Der Turm 12 der WEA wird so relativ zur Abstützvorrichtung 48 ausgerichtet, so dass beim Aufrichten des Turms dieser exakt zur Aufrichtvorrichtung 48 ausgerichtet bleibt und im Anschluss die Befestigung des Turms erfolgen kann. Die zum Aufrichten erforderlichen Mittel sind in den Fign. ebenfalls nicht dargestellt. Hierzu dienen geeignete Kräne oder dergleichen.
  • Die Gründungspfähle 66 werden in den Führungen 24 der Kolkschutzplatte 22 in geeigneter Weise festgelegt, beispielsweise indem Beton zwischen Gründungspfahl und Führung eingepresst wird, wobei von innen über eine Lanze das Bindemittel eingepresst wird. Dadurch entsteht ein stabiles Rahmensystem, das die Stabilität des Gründungssystems verbessert. Außerdem dient dann die Kolkschutzplatte 22 zur Lastabtragung. Dies hat den Vorteil, dass die Gründungspfähle 66 nicht so weit in den Meeresboden eingetrieben werden müssen, gegenüber dem Fall, wo die Gründungspfähle allein die Lastabtragung bereitstellen. Die Gründungspfähle, die normalerweise Rohre sind, können mit Sand teilweise oder vollständig aufgefüllt werden. Dadurch wird eine deutlich größere Masse des Gründungssystems erzielt, das zyklischen horizontalen Kräften entgegenwirkt. Das Auffüllen mit Sand ist außerdem ein Korrosionsschutz.
  • In den 15 bis 21 ist das gleiche Gründungssystem wie in den 1 bis 13 dargestellt. Es ist ein vierarmiges Stützkreuz vorgesehen mit hülsenartigen Führungen 17 an den Enden der Arme. Durch die Führungen 17 sind Gründungspfähle 66 hindurchgefädelt. Sie sind außerdem durch Führungen der Kolkschutzplatte 22 hindurchgeführt. Die Besonderheit in den 14 bis 21 ist ein Transportponton 100, mit dem wie in den 14 und 15 gezeigt, zwei Gründungssysteme aufgenommen und transportiert werden können. Der Ponton 100 ist in seiner Breite so bemessen, dass die Kolkschutzplatte 22 über die Seiten des Pontons 100 hinausstehen. Dies betrifft auch die Führungen 17 des Stützkreuzes 16, so dass bei Aufnahme des Stützkreuzes 16 auf Deck des Pontons 100 die Führungen und die eingefädelten Gründungspfähle 66 außerhalb des Pontons liegen, wie in den 14 und 15 deutlich zu erkennen. Bei dieser Anordnung ist die Kolkschutzplatte 22 unterhalb des Pontons 100 angeordnet, d. h. die Gründungspfähle sind über eine bestimmte Länge unterhalb des Pontons 100 abgesenkt, wie in 14 dargestellt. Der Ponton 100 hat außerdem vier Stützpfähle 102, die während des Transports auch über eine gewisse Länge abgesenkt sein können. Bezüglich der Stützpfähle 102 gilt das gleiche wie zu den Stützpfählen 38 der zuvor beschriebenen Ausführungsform. Auf dem Deck des Pontons 100 können zwei verfahrbare Kräne 104, 106 angeordnet sein.
  • In 16 ist die Anfahrt des Transportpontons 22 zur Einbaustelle angedeutet. Wie erwähnt, befindet sich die Kolkschutzplatte 22 unterhalb des Pontons 100, wobei die Gründungspfähle 66 vorübergehend mit der Kolkschutzplatte 22 verbunden sind.
  • Bei Ankunft an der Einbaustelle gemäß 17 wird der Transportponton 100 mit Hilfe der Stützpfähle 102 abgestützt, indem diese auf den Meeresboden abgesenkt werden. Die Meerestiefe beträgt z. B. 40 m.
  • In 18 sind die vier Gründungspfähle 66 ebenfalls auf dem Meeresgrund abgesenkt. In 19 ist auch die Kolkschutzplatte 22 auf dem Meeresboden abgesenkt. Bei dem Absenken der Kolkschutzplatte 22 ist auch denkbar, diese zusammen mit dem Absenken der Gründungspfähle auf dem Meeresboden abzulegen.
  • In 20 ist gezeigt, wie die Gründungspfähle 66 eingetrieben sind, beispielsweise durch Rütteln auf –60 m NN und anschließendes Rammen auf –70 m NN. Auf das Rammen kann unter Umständen verzichtet werden, wenn die Kolkschutzplatte 22 zur Lastabtragung hinzugenommen wird. Zu diesem Zweck ist erforderlich, dass die Gründungspfähle 66 nach dem Eintreiben fest mit der Kolkschutzplatte 22 verbunden werden, beispielsweise mit Hilfe einer „Verklebung” durch Beton oder dergleichen. Auch andere Befestigungsmittel sind denkbar.
  • In 21 ist gezeigt, wie nach dem Eintreiben der Gründungspfähle 66 das Stützkreuz 16 an den Gründungspfählen 66 entlang angehoben worden ist. Gleichzeitig erfolgt eine Ausrichtung des Stützkreuzes 16. Danach wird das Stützkreuz 16 an den Gründungspfählen 66 in geeigneter Weise befestigt. Die beschriebenen Mittel zum Absenken der Pfähle und Anheben des Stützkreuzes 16 sind in den Figuren nicht dargestellt. Hierfür werden geeignete Antriebe, beispielsweise hydraulische Antriebe, Kettenantriebe oder dergleichen eingesetzt.
  • Nach Fertigstellung des Gründungssystems werden die Stützpfähle 102 wieder angehoben und der Transportponton 100 kann aus dem Gründungssystem herausgefahren werden.
  • In den 22 und 23 ist eine abgewandelte Kolkschutzplatte 122 dargestellt. Sie hat Führungen 124, die im Viereck angeordnet sind, entsprechend den Führungen 24 der Kolkschutzplatte 22 nach den voranstehenden Figuren. Die Besonderheit in den
  • 22 und 23 ist die, dass am Rand der Kolkschutzplatte 122, die einen achteckigen Grundriss hat, eine Schürze 126 aus Geotextilmaterial angebracht ist. Die Schürze kann aus einzelnen Segmenten bestehen, die sich in der gezeigten Darstellung überlappen. Dies ist im weiteren nicht dargestellt, sondern nur gestrichelt bei 128 in 22 angedeutet. Am Rand der Schürze 126 ist eine Beschwerung 130 angebracht, beispielsweise aus Beton, Eisen oder dergleichen, welche dafür sorgt, dass die Kolkschürze 126 auf dem Meeresgrund aufliegt, um die Kolkschutzwirkung zu verbessern. Kommt es gleichwohl zu einer Erosion am Rand der Kolkschutzplatte 122, kann die Schürze 126 sich an die sich bildenden Böschungen oder Vertiefungen angleichen.
  • Die Platte 122 kann z. B. aus vier getrennten Abschnitten bestehen, für jeden der vier Gründungspfähle ein Abschnitt.

Claims (21)

  1. Gründungssystem für die Gründung einer Offshore-Windenergieanlage (WEA), mit einer Stützkonstruktion, die an beabstandeten Stellen in vier- oder dreieckiger Anordnung Mittel zur Verbindung mit Gründungspfählen aufweist, derart, dass die Stützkonstruktion nach ihrer Befestigung an den Gründungspfählen über dem Meeresspiegel angeordnet ist, wobei die Gründungspfähle als in dem Meeresboden treibbar ausgebildet sind, sowie die Stützkonstruktion im mittleren Bereich Mittel zur Abstützung des Turms einer WEA aufweist, wobei die Stützkonstruktion Führungen aufweist, durch welche die Gründungspfähle hindurchführbar sind und den Führungen Befestigungsmittel zugeordnet sind, zur Befestigung der Gründungspfähle in den Führungen, dadurch gekennzeichnet, dass eine auf dem Meeresboden auflegbare oder teilweise in den Meeresboden einbaubare Kolkschutzplatte (Bodenplatte) (22) vorgesehen ist mit Öffnungen, die zu den Führungen (17) ausrichtbar sind, wobei die Kolkschutzplatte eine Fläche abdeckt, die über die durch die Gründungspfähle (66) aufgespannte Fläche übersteht und Befestigungsmittel für die Befestigung der Kolkschutzplatte (22) an den Gründungspfählen (66) vorgesehen sind.
  2. Gründungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen der Kolkschutzplatte (22) nach oben stehende Führungen (24) aufweisen und die Befestigungsmittel den Führungen zugeordnet sind.
  3. Gründungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Kolkschutzplatte (22) eine im Wesentlichen umlaufende Schürze (126) aus flexiblem Material angebracht ist, wobei die Schürze vorzugsweise aus einzelnen Segmenten besteht, die bei Auflage auf dem Meeresgrund sich teilweise überlappen und wobei vorzugsweise die Schürze (126) bzw. die Segmente im Randbereich mit einem Gewicht (130) belastet ist/sind.
  4. Gründungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein drei oder vier Arme aufweisendes Stützkreuz vorgesehen ist, wobei die Arme an den Enden die Führungen (17) zur vertikalen Führung der Gründungspfähle (18, 66) aufweisen.
  5. Gründungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gründungspfähle (66) nach dem Einrammen in den Meeresboden über die Führungen (17) nach oben hinausstehen.
  6. Gründungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel aus Beton oder einem ähnlichen Bindemittel bestehen, das zwischen Öffnung bzw. Führung und Gründungspfahl eingepresst ist.
  7. Verfahren zur Gründung eines Gründungssystems für eine Windenergieanlage (WEA), das eine Stützkonstruktion aufweist und mit der Stützkonstruktion verbindbare Gründungspfähle, mit den folgenden Schritten: An der Gründungsposition oder an einem anderen Ort werden in drei oder vier Führungen der Stützkonstruktion die Gründungspfähle eingefädelt, wobei die Stützkonstruktion an der Gründungsposition mit den eingefädelten Gründungspfählen vorläufig befestigt und an einem schwimmfähigen Montagekörper gehalten wird, durch die Führungen der in Gebrauchsorientierung gehaltenen Stützkonstruktion hindurch werden die Gründungspfähle in den Meeresboden eingetrieben, danach wird die Stützkonstruktion durch Verschieben an den Gründungspfählen in eine gewünschte Höhe oberhalb des Meeresspiegels gebracht und an den Gründungspfählen festgelegt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützkonstruktion und die Gründungspfähle an Land zusammengebracht und mit dem schwimmfähigen Montagekörper zur Gründungsposition transportiert werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gründungspfähle auch in Öffnungen einer Kolkschutzplatte unterhalb der Stützkonstruktion eingefädelt werden, die auf den Meeresboden abgesenkt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolkschutzplatte mit den Gründungspfählen auf den Meeresboden abgelassen wird, bevor die Gründungspfähle eingetrieben werden, wobei beim Absenken die Kolkschutzplatte vorübergehend an den Gründungspfählen festgelegt wird und nach dem Eintreiben der Gründungspfähle die Kolkschutzplatte an diesem festgelegt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolkschutzplatte und die Stützkonstruktion, vorzugsweise ein Stützkreuz, auf einem Pier bereitgestellt und vom schwimmfähigen Montagekörper aufgenommen und danach die Gründungspfähle in die Führungen von Stützkonstruktion und Kolkschutzplatte eingefädelt werden.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützkonstruktion auf dem Deck eines Schwimmkörpers gelagert wird und die Kolkschutzplatte unterhalb des Schwimmkörpers angeordnet und durch die in die Stützkonstruktion eingefädelten Gründungspfähle außerhalb des Schwimmkörpers gehalten wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Absenken von Gründungspfählen und Kolkschutzplatte der Schwimmkörper mit Hilfe von Stützpfählen am Meeresgrund positioniert wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Eintreiben der Gründungspfähle und dem Anheben der Stützkonstruktion der Schwimmkörper zwischen den Gründungspfählen herausbewegt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gründungspfähle Rohre sind und teilweise oder ganz mit Sand gefüllt werden.
  16. Schwimmfähiger Transportkörper mit absenkbaren Stützpfählen zur Aufnahme eines Gründungssystems für eine WEA und zum Transport zum Gründungsort, wobei das Gründungssystem eine Stützkonstruktion aufweist, die in dreieckiger oder viereckige Anordnung Führungen für die Gründungspfähle aufweisen und der Transportkörper erste Haltemittel für die Stützkonstruktion und zweite Haltemittel für die Gründungspfähle aufweist, die in die Führungen eingefädelt sind, wobei ferner die ersten und zweiten Haltemittel so ausgelegt sind, dass sie ein Heben und Senken der aufgenommenen Gegenstände ermöglichen und wobei auf einer oberen Plattform des Transportkörpers Eintreibmittel für die Gründungspfähle angeordnet sind.
  17. Schwimmfähiger Transportkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass er dritte Haltemittel für eine Kolkschutzplatte aufweist, die unterhalb des Stützkreuzes gehalten ist und Öffnungen aufweist, in die die Gründungspfähle eingefädelt sind.
  18. Schwimmfähiger Transportkörper nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass er so ausgelegt und mit Verstellmitteln versehen ist, dass er bei auf den Meeresboden aufgestellten Stützpfählen auf eine gewünschte Tauchtiefe bringbar ist.
  19. Schwimmfähiger Transportkörper nach einem der Ansprüche 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Katamaran aufweist und zwischen den Rümpfen des Katamarans in der Plattform oberhalb der Rümpfe eine Ausnehmung vorgesehen ist, in der Stützkonstruktion, Gründungspfähle und gegebenenfalls die Kolkschutzplatte aufgenommen und gehalten sind und die ersten, zweiten bzw. dritten Haltemittel der Ausnehmung zugeordnet sind.
  20. Schwimmfähiger Transportkörper nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass er als Halbtaucher ausgebildet ist und sein Schwimmkörper mittels einer lenz- und flutbaren Kammer auf eine gewünschte Eintauchtiefe bringbar ist.
  21. Schwimmfähiger Transportkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportkörper (100) in seiner Breite so bemessen ist, dass die Führungen (17) der Stützkonstruktion außerhalb der Außenseiten des Transportkörpers (100) liegen, wodurch die Gründungspfähle (66) eine Kolkschutzplatte (22) unterhalb des Transportkörpers (100) halten können und der Transportkörper absenkbare Stützpfähle (102) aufweist.
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