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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs, wie eines Kotflügels, an einem Karosserieteil des Fahrzeugs, wie einem Seitenteil, nachdem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. 5. Die Erfindung betrifft auch ein Halteteil dazu nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 9.
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Aus der Praxis des Fahrzeugbaus sind die unterschiedlichsten Maßnahmen zur Abstützung und/oder Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs an ein Karosserieteil des Fahrzeugs in einer bestimmten Beabstandung zueinander bekannt. Im Wesentlichen ist man dabei bestrebt, ein einheitliches Spaltmaß respektive Fugenbild im sichtbaren Anschlussbereich des Montageteils an das Karosserieteil, beispielsweise im sichtbaren Anschlussbereich eines Kotflügel an ein Seitenteil der Fahrzeugkarosserie zu gewährleisten. So beschreibt die
DE 195 07 989 A1 eine Maßnahme zur Befestigung eines Kunststoff-Formteils an einem Absatz einer Fahrzeugkarosserie mittels mehrerer in seitlichem Abstand nebeneinander angeordneter und einstückig an das Formteil angeformter Rastelemente, welche ihrerseits während der Montage mit korrespondierenden Rasten zugeordneter Halteteile, die an der Fahrzeugkarosserie befestigt sind, in Eingriff gebracht werden können. Zur Erzielung eines gleichbleibenden Spaltes zwischen dem Absatz und dem Formteil können an dem Formteil oder dem Halteteil Distanzhalter angeformt sein, die ihrerseits am Absatz der Fahrzeugkarosserie anliegen. Des Weiteren offenbart die
DE 101 49 003 B4 eine Vorrichtung zum Fixieren von Karosserieteilen vermittels einer Führungsschiene, die ihrerseits mit einem Fahrzeugaufbau verbunden ist und Aufnahmeschenkel für die zu fixierenden Karosserieteile aufweist, um ein definiertes und dauerhaftes Spaltmaß zwischen beispielsweise einem Seitenteil und einem Heckverkleidungsteil zu gewährleisten. Schließlich ist es aus der
DE 102 60 531 A1 bekannt, ein Montageteil mittels eines Montageschaums stegartig an einem Karosseriebauteil abzustützen derart, dass zunächst das Montageteil zum Karosseriebauteil in einem bestimmten Abstand fixiert und nachfolgend der gebildete Hohlraum definiert ausgeschäumt wird. Aufgabe der Erfindung ist es, ein zum Stand der Technik alternatives Verfahren und eine alternative Anordnung zur Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs an einem Karosserieteil des Fahrzeugs sowie ein Halteteil dazu anzugeben bzw. zu schaffen, welche bei Einhaltung eines einheitliche Spaltmaßes bzw. Fugenbildes eine einfach und kostengünstig zu bewerkstelligende Befestigung des Montageteils am Karosserieteil gestatten.
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe zunächst durch ein Verfahren zur Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs, wie eines Kotflügels, an einem Karosserieteil des Fahrzeugs, wie einem Seitenteil, in einer bestimmten Beabstandung „s” zueinander, wobei zwischen Montageteil und Karosserieteil zumindest ein am Karosserieteil fixiertes oder fixierbares Halteteil vorgesehen ist, mit folgenden Verfahrensschritten gelöst:
- a) Bereitstellung zumindest eines Halteteils, welches durch ein Formteil mit wenigstens einem festen Anschlag gebildet ist, der seinerseits zwei in besagter Beabstandung „s gegenüberliegend angeordnete Kontaktflächen zur Abstützung des Formteils am Karosserieteil und am Montageteil aufweist, wobei das Formteil von einem in einem Ausgangszustand weitestgehend formstabilen, jedoch unter Wärmeeinwirkung expandierbaren und sich mit dem Montageteil und dem Karosserieteil stoffschlüssig verbindbaren Kunststoff- oder Metallschaumkörper gehaltert ist, und wobei dem Kunststoff- oder Metallschaumkörper wenigstens ein Fixierelement zur Fixierung des Halteteils am Karosserieteil zugeordnet ist,
- b) Verbindung des besagten Halteteils mit dem Karosserieteil an einer vorbestimmten Stelle desselben,
- c) Positionierung des Montageteils zum Karosserieteil derart, dass zwischen Montageteil und Karosserieteil das zumindest eine Halteteil angeordnet ist und Montageteil und Karosserieteil idealerweise bereits an der jeweils benachbarten Kontaktfläche des Formteils des Halteteils zur Anlage kommen,
- d) Erwärmung des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers derart, dass dieser expandiert, nachfolgend in Kontakt mit dem Montageteil und dem Karosserieteil tritt und schließlich nach Abkühlung und Aushärtung mit denselben einen Stoffschluss eingeht.
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Ein derartiges Verfahren gestattet eine schnelle und kostengünstige Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs an einem tragenden Karosserieteil. Das Karosserieteil wird hierbei vorteilhaft vorab mit vorgefertigten Halteteilen bestückt und allein durch Wärmeeinwirkung, resultierend beispielsweise aus einem sich anschließenden Lackier- und/oder Trocknungsprozess, wird das am Karosserieteil vorpositionierte Montageteil mit dem Karosserieteil unter Einhaltung eines definierten Spaltmaßes oder der Bündigkeit einer Fuge fest verbunden. Besagtes Spaltmaß wird dabei durch den festen Anschlag bestimmt, der seinerseits zwei in einem bestimmten Abstand „s” gegenüberliegend angeordnete Kontaktflächen zum einen für den Kontakt mit dem Karosserieteil und zum anderen für den Kontakt mit dem Montageteil ausbildet. Durch Wahl der Beabstandung „s” zwischen den Kontaktflächen des festen Anschlags des Halteteils können die Beabstandung „s” zwischen dem Karosserieteil und dem Montagteil und demgemäß auch das Spaltmaß zwischen denselben einfach und kostengünstig eingestellt werden. Es brauchen lediglich eine geeignete Anzahl von Halteteilen mit unterschiedlichen Beabstandungen „s” der Kontaktflächen des festen Anschlags vorgehalten und entsprechend am Karosserieteil befestigt werden. Durch diese Maßnahmen ist im weiteren Produktionsprozess das einmal eingestellte Spaltmaß bzw. die Bündigkeit der Fuge zwischen Karosserieteil und Montageteil dauerhaft gewährleistet.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Danach kann das Montageteil zumindest während der Erwärmung des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers mit einer bestimmten Stützkraft „F” gegen den festen Anschlag des Halteteils respektive zum Karosserieteil hin beaufschlagt werden, wodurch dem Expansionsbestreben des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers ein entsprechender Widerstand entgegengebracht wird der verhindert, dass der Kontakt zwischen den besagten Kontaktflächen des festen Anschlages und dem Karosserieteil bzw. dem Montageteil gelöst wird.
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Überraschenderweise wurde gefunden, dass bei großflächigen Montageteilen, wie dünnwandigen Montageteilen, die als Verkleidung die Außenhaut eines Fahrzeugs bestimmen, insbesondere bei Kotflügeln, besagte Stützkraft „F” dadurch bewirkt werden kann, dass das Montageteil sich infolge Wärmeeinwirkung selbsttätig gegen den festen Anschlag des Formteils respektive zum Karosserieteil hin bewegt und somit den Anschluss des Montageteils und des Karosserieteils an die Kontaktflächen des Anschlags des Formteils während des eigentlichen Fügeprozesses gewährleistet. Hierbei kann die erforderliche Wärme beispielsweise ebenfalls aus einem Lackier- und/oder Trocknungsprozess resultieren, der seinerseits die erforderliche Wärme für das Expansionsverhalten des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers bereitstellt.
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Zusätzlich oder in Alleinstellung kann besagte Stützkraft „F” selbstverständlich auch durch zumindest ein separates, am Montageteil angreifendes Stützelement bewirkt werden, insbesondere dann, wenn beispielsweise die bereitgestellte Wärme und/oder die Kontur des Montageteils den Aufbau einer selbsttätig wirkenden Stützkraft „F” behindern oder verhindern.
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Die Anordnung zur Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs, wie eines Kotflügels, an einem Karosserieteil des Fahrzeugs, wie einem Seitenteil, in einer bestimmten Beabstandung „s” zueinander, wobei zwischen Montageteil und Karosserieteil zumindest ein am Karosserieteil fixiertes oder fixierbares Halteteil vorgesehen ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das zumindest eine Halteteil durch ein Formteil mit wenigstens einem festen Anschlag gebildet ist, der seinerseits zwei in besagter Beabstandung „s” gegenüberliegend angeordnete Kontaktflächen zur Abstützung des Formteils am Karosserieteil und am Montageteil aufweist, wobei das Formteil von einem in einem Ausgangszustand weitestgehend formstabilen, jedoch unter Wärmeeinwirkung expandierbaren und sich mit dem Montageteil und dem Karosserieteil stoffschlüssig verbindbaren Kunststoff- oder Metallschaumkörper gehaltert ist, und wobei dem Kunststoff- oder Metallschaumkörper wenigstens ein Fixierelement zur Fixierung des Halteteils am Karosserieteil zugeordnet ist.
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Das wenigstens eine Fixierelement kann dabei durch einen am Karosserieteil befestigten oder befestigbaren Bolzen gebildet sein, der von einer Aufnahmebohrung des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers formschlüssig aufgenommen oder aufnehmbar ist. Ein derartiger Bolzen kann aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist vorzugsweise stoffschlüssig durch Schweißung oder Klebung mit dem Karosserieteil verbunden oder verbindbar. Demgegenüber kann es auch vorteilhaft sein, das Fixierelement durch ein am Kunststoff- oder Metallschaumkörper form-, kraft- und/oder stoffschlüssig befestigtes Clipselement auszubilden, welches von einer Bohrung des Karosserieteils form- und/oder kraftschlüssig aufgenommen oder aufnehmbar ist. Derartige Bohrungen zur Festlegung des mit einem oder mehreren Clipselementen ausgestatteten Halteteils sind äußerst einfach und kostengünstig erstellbar. Des Weiteren kann es auch vorteilhaft sein, besagtes Fixierelement durch einen geeigneten Kontaktkleber an sich auszubilden, der es seinerseits gestattet, den Kunststoff- oder Metallschaumkörper mit dem Karosserieteil stoffschlüssig zu verbinden.
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Wie die Erfindung noch vorsieht, können das Formteil des Halteteils und das zumindest eine Fixierelement derart mittelbar über den Kunststoff- oder Metallschaumkörper untereinander verbunden sein, dass während des Aufschäumens des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers infolge Wärmeeinwirkung noch eine Relativbewegung, insbesondere Toleranzen ausgleichende Relativbewegung, zwischen denselben gestattet ist. Diese Maßnahme macht sich insbesondere dann erforderlich, wenn Formteil, Kunststoff- oder Metallschaumkörper sowie Fixierelement im Urzustand, d. h., im Ausgangszustand zum Bestücken des Karosserieteils, nicht exakt den erforderlichen Anbau- bzw. Einbaubedingungen entsprechen und beispielsweise Karosseriebauteil und/oder Montageteil noch nicht bestimmungsgemäß exakt an den Kontaktflächen des festen Anschlags des Formteils anliegen. Wird der Kunststoff- oder Metallschaumkörper infolge Erwärmung „weich” und schäumt auf, können sich Karosseriebauteil und/oder Montageteil an besagte Kontaktflächen anschmiegen.
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Weiter vorteilhaft kann der Kunststoff- oder Metallschaumkörper derart dimensioniert und dessen Aufschäumverhalten derart eingestellt sein, dass zwar ein ausreichender Stoffschluss zwischen demselben und dem Karosserieteil sowie dem Montageteil bewirkbar, jedoch die Kraft gegen das Montageteil während des Aufschäumens des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers derart minimierbar ist, dass eine Auslenkung des Montageteils vom Anschlag des Formteils respektive vom Karosserieteil weg weitestgehend vermieden ist. Durch diese Maßnahme sind die Anforderungen an die oben erwähnte Stützkraft „F” auf ein Minimum reduzierbar.
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Die Erfindung betrifft auch ein Halteteil zur Befestigung eines Montageteils eines Fahrzeugs, wie eines Kotflügels, an einem tragenden Karosserieteil des Fahrzeugs, wie einem Seitenteil, in einer bestimmten Beabstandung „s” zueinander, wobei das Halteteil zwischen Montageteil und Karosserieteil angeordnet oder anordenbar und am Karosserieteil fixiert oder fixierbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Halteteil durch ein Formteil mit wenigstens einem festen Anschlag gebildet ist, der seinerseits zwei in besagter Beabstandung „s” gegenüberliegend angeordnete Kontaktflächen zur Abstützung des Formteils am Karosserieteil und am Montageteil aufweist, wobei das Formteil von einem in einem Ausgangszustand weitestgehend formstabilen, jedoch unter Wärmeeinwirkung expandierbaren und sich mit dem Montageteil und dem Karosserieteil stoffschlüssig verbindbaren Kunststoff- oder Metallschaumkörper gehaltert ist, und wobei dem Kunststoff- oder Metallschaumkörper wenigstens ein Fixierelement zur Fixierung des Halteteils am Karosserieteil zugeordnet ist. Ein derartiges Halteteil lässt sich äußerst einfach und kostengünstig als Zulieferteil herstellen und komfortabel, d. h., mit geringstem Aufwand am Karosserieteil fixieren.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Befestigungsanordnung und/oder einem Halteteil der vorstehend beschriebenen Art.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
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1 die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung äußerst schematisch in einer Draufsicht, und
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2 den Schnitt I-I nach 1.
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Die 1 und 2 zeigen demnach äußerst schematisch ein Karosserieteil 1 in Form eines Seitenteiles-außen im unmittelbaren Bereich einer an sich bekannten und demgemäß im Detail nicht näher dargestellten A-Säule eines Fahrzeugs respektive Kraftfahrzeugs. In besagtes Karosserieteil 1 ist eine Stufe 2 eingearbeitet, an welche ein Montageteil 3 in Form eines Kotflügels anschließt. Im fertig montierten Zustand ist idealerweise zwischen der besagten Stufe 2 und dem Montageteil 3 bzw. dem Kotflügel ein einheitliches Spaltmaß oder ein bündiger Anschluss bewirkt.
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Aus der Praxis ist es bekannt, das Montageteil 3 in Form des Kotflügels während der Montage zunächst zum Karosserieteil 1 respektive Seitenteil zu positionieren und auszurichten sowie insbesondere im unteren Bereich und in Seitenbereichen mittels an sich bekannter mechanischer Befestigungselemente, vorzugsweise mittels Befestigungsschrauben am Karosserieteil 1 bzw. Seitenteil derart zu befestigen, dass im Bereich der Stufe 2 eine bestimmte Beabstandung „s” zwischen dem Karosserieteil 1 (Seitenteil) und dem Montageteil 3 (Kotflügel) und ein einheitliches Spaltmaß oder ein bündiger Anschluss bewirkt sind. Sicherlich wäre es auch von Vorteil, wenn für den in Rede stehenden Bereich der Stufe 2 eine derartige Fügeverbindung erzielbar ist, jedoch ist vorliegend die erforderliche Montage- bzw. Baufreiheit nicht gegeben.
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Um diesem Umstand zu begegnen, ist im durch die Beabstandung „s” gebildeten Zwischenraum 4 zwischen dem Karosserieteil 1 und dem Montageteil 3 zumindest ein am Karosserieteil 1 fixiertes bzw. fixierbares Halteteil 5 vorgesehen, welches im Wesentlichen durch ein vorliegend plattenförmiges Formteil 6 aus einem geeigneten Kunststoff, beispielsweise aus einem Polyamid mit wenigstens einem T-förmig zum Karosserieteil 1 und zum Montageteil 3 hin abgestellten festen Anschlag 7 gebildet ist.
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Besagter Anschlag 7 weist im Querschnitt gesehen eine Erstreckung auf, die der gewünschten Beabstandung „s” zwischen dem Karosserieteil 1 und dem Montageteil 3 entspricht und besagtes einheitliches Spaltmaß oder besagten bündigen Anschluss bewirkt, wenn sich Karosserieteil 1 und Montageteil 3 an korrespondierende Kontaktflächen 8a, 8b des Anschlags 7 anschmiegen.
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Das Formteil 3 ist seinerseits von einem in einem Ausgangszustand weitestgehend formstabilen, jedoch unter Wärmeeinwirkung expandierbaren und sich mit dem Montageteil 3 und dem Karosserieteil 1 stoffschlüssig verbindbaren Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 gehaltert.
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Vorliegend ist das Halteteil 5, bestehend aus dem Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 samt Formteil 6 mittels zweier Fixierelemente 10a, 10b am Karosserieteil 1 fixiert respektive mit demselben verbunden.
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Besagte Fixierelemente 10a, 10b bestehen gemäß diesem Ausführungsbeispiel aus je einem an einer vorbestimmten Stelle des Karosserieteils 1 vorzugsweise stoffschlüssig durch Schweißung oder Klebung befestigten oder befestigbaren Bolzen 11, vorliegend je einem T-Bolzen 11, aus Kunststoff oder Metall, der seinerseits von einer Aufnahmebohrung 12 des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers 9 durch Aufstecken des Halteteils 5 formschlüssig aufgenommen oder aufnehmbar ist.
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Demgegenüber kann es jedoch auch angezeigt sein, am Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 ein oder mehrere form-, kraft- und/oder stoffschlüssig befestigte Clipselemente vorzusehen, die ihrerseits jeweils von einer korrespondierenden Bohrung des Karosserieteils 1 form- und/oder kraftschlüssig aufgenommen oder aufnehmbar sind. Ferner kann es sich auch als zweckmäßig erweisen, den Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 mittels eines an sich bekannten geeigneten Kontaktklebers mit dem Karosserieteil 1 stoffschlüssig zu verbinden (nicht näher dargestellt).
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Gesetzt nunmehr den Fall, das Karosserieteil 1, beispielsweise ein Seitenteil, ist in Vorbereitung der Montage des Montageteils 3, wie eines Kotflügels, mit einem oder mit mehreren Halteteilen 5 bestückt, kann das Montageteil 3 nachfolgend vom Werker oder halb- oder vollautomatisch mittels eines Manipulators zum Karosserieteil 1 positioniert und ausgerichtet sowie im unteren Bereich und in Seitenbereichen mittels an sich bekannter mechanischer Befestigungselemente, vorzugsweise mittels Befestigungsschrauben am Karosserieteil 1 derart befestigt werden, dass im Bereich der Stufe 2 des Karosserieteils 1 eine bestimmte Beabstandung „s” zwischen dem Karosserieteil 1 und dem Montageteil 3 und ein einheitliches Spaltmaß oder ein bündiger Anschluss bewirkt sind. Insoweit kommen dabei idealerweise das Montageteil 3 und das Karosserieteil 1 an der jeweils benachbarten Kontaktfläche 8a, 8b des festen Anschlags 7 des Formteils 6 eines jeden Halteteils 5 zur Anlage.
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Im weiteren Produktionsdurchlauf erfährt die Rohbaukarosserie des Fahrzeugs eine Erwärmung, die beispielsweise aus einem Lackierprozess mit anschließender Trocknung resultiert. Infolge dessen expandiert der Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 und tritt mit dem Montageteil 3 und dem Karosserieteil 1 in Kontakt. Die Hauptexpansionsrichtung des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers 9 ist in 2 mit den Pfeilen 13 angedeutet. Da besagter Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 über gewisse adhäsive Eigenschaften verfügt, verklebt dieser sozusagen mit dem Montageteil 3 und dem Karosserieteil 1 sobald er ausgehärtet bzw. abgebunden ist (nicht näher dargestellt).
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Wie insbesondere der 2 zu entnehmen ist, sind das Formteil 6 des Halteteils 5 und die Fixierelemente 10a, 10b mittelbar über den Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 untereinander verbunden. Durch diese Maßnahme ist während des Aufschäumens des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers 9 infolge Wärmeeinwirkung noch eine Relativbewegung, insbesondere Toleranzen ausgleichende Relativbewegung, zwischen dem Formteil 6 und den Fixierelementen 10a, 10b gestattet, welches sich insbesondere dann als vorteilhaft erweist, wenn das Formteil 6, der Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 sowie die Fixierelemente 10a, 10b im Ausgangszustand während des Bestückens des Karosserieteils 1 mit dem Halteteil 5 nicht exakt den erforderlichen Anbau- bzw. Einbaubedingungen entsprechen und beispielsweise Karosseriebauteil 1 und/oder Montageteil 3 noch nicht bestimmungsgemäß exakt an den Kontaktflächen 8a, 8b des festen Anschlags 7 des Formteils 6 anliegen. Wird der Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 infolge Erwärmung „weich” und schäumt auf, können sich Karosseriebauteil 1 und/oder Montageteil 3 an besagte Kontaktflächen 8a, 8b anschmiegen.
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Fernerhin hat es sich im Rahmen umfangreicher Versuche als zweckmäßig erwiesen, den Kunststoff- oder Metallschaumkörper 9 derart zu dimensionieren und dessen Aufschäumverhalten derart einzustellen, dass zwar ein ausreichender Stoffschluss zwischen demselben und dem Karosserieteil 1 sowie dem Montageteil 3 bewirkbar ist, jedoch die Kraft gegen das Montageteil 3 während des Aufschäumens des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers 9 minimierbar ist. Durch diese Maßnahme ist eine Auslenkung des Montageteils 3 vom Anschlag 7 des Formteils 6 respektive vom Karosserieteil 1 weg weitestgehend vermieden, so dass eine etwaige erforderliche entgegen gerichtete Stützkraft „F” auf ein Minimum reduzierbar ist.
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Ungeachtet dessen wurde im Rahmen besagter Versuche überraschenderweise gefunden, dass insbesondere bei großflächigen Montageteilen 3, wie dünnwandigen Montageteilen 3, die als Verkleidung die Außenhaut eines Fahrzeugs bestimmen, insbesondere auch bei Kotflügeln, die etwaige dennoch erforderliche Stützkraft „F” dadurch bewirkt wird, dass das Montageteil 3 sich infolge Wärmeeinwirkung selbsttätig gegen den festen Anschlag 7 des Formteils 6 respektive zum Karosserieteil 1 hin bewegt und somit den Anschluss des Montageteils 3 und des Karosserieteils 1 an die Kontaktflächen 8a, 8b des Anschlags 7 des Formteils 6 während des eigentlichen Fügeprozesses gewährleistet. Hierbei kann die erforderliche Wärme beispielsweise ebenfalls aus besagtem Lackier- und/oder Trocknungsprozess resultieren, der seinerseits die erforderliche Wärme für das Expansionsverhalten des Kunststoff- oder Metallschaumkörpers 9 bereitstellt.
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Zusätzlich oder in Alleinstellung kann besagte Stützkraft „F” selbstverständlich auch durch zumindest ein separates, am Montageteil 3 angreifendes Stützelement bewirkt werden, insbesondere dann, wenn beispielsweise die bereitgestellte Wärme und/oder die Kontur des Montageteils 3 den Aufbau einer selbsttätig wirkenden Stützkraft „F” behindern oder verhindern (nicht näher dargestellt).
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Karosserieteil
- 2
- Stufe
- 3
- Montageteil
- 4
- Zwischenraum
- 5
- Halteteil
- 6
- Formteil
- 7
- Anschlag
- 8a
- Kontaktfläche
- 8b
- Kontaktfläche
- 9
- Kunststoff- oder Metallschaum
- 10a
- Fixierelement
- 10b
- Fixierelement
- 11
- Bolzen
- 12
- Aufnahmebohrung
- 13
- Hauptexpansionsrichtung (Kunststoff- oder Metallschaum 9)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19507989 A1 [0002]
- DE 10149003 B4 [0002]
- DE 10260531 A1 [0002]