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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Darstellen der Dosis der in einem definierten Zeitraum auf eine Oberfläche eines Patienten mittels eines auf verschiedene Winkelstellungen einstellbaren Röntgengeräts eingestrahlten Röntgenstrahlung sowie ein Röntgengerät, mit dem das Verfahren ausführbar ist.
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In der röntgenbasierten medizinischen Bildgebung wird ein Patient einem Strahlenrisiko ausgesetzt. Es ist geboten, dieses Risiko möglichst gering zu halten, ohne die medizinisch nötigen Anforderungen einzuschränken.
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Sehr häufig werden für die medizinische Diagnostik C-Bogen-Systeme verwendet, die hier als Beispiel für Röntgengeräte stehen sollen, die auf verschiedene Winkelstellungen während der Bildaufnahme eingestellt werden können. Derartige Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass der Patient in jeder beliebigen Richtung durchstrahlt werden kann, ohne ihn umpositionieren zu müssen. Dies ist vor allem in der Angiographie von großem Vorteil, da Gefäße besser beurteilt und behandelt werden können, wenn sie von verschiedenen Seiten betrachtet werden können.
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Bei Röntgendiagnostiksystemen besteht generell neben dem stochastischen Strahlenrisiko zusätzlich ein deterministisches Risiko, welches die Gefahr bedeutet, dass die Haut an der Strahlungseingangsseite verbrannt wird, wenn die Dosis zu hoch ist. Im Gegensatz zu dem stochastischen Risiko können bei den deterministischen Risiken meistens Dosisgrenzwerte angegeben werden, unterhalb derer ein deterministischer Strahlenschaden nahezu vollständig ausgeschlossen werden kann. Daher werden die Ärzte in der Regel so vorgehen, dass sie während einer Diagnose bzw. einer Therapie aus Strahlenschutzgründen die Angulation, d. h. die Winkelstellung, des Röntgengeräts ab und zu verändern, um die Eintrittsstrahlenbelastung über eine größere Körperfläche zu verteilen. Um die Ärzte bei diesem Vorhaben zu unterstützen, wurden Programme entwickelt, welche mit Hilfe von Modellen die Oberflächendosis ortsabhängig bestimmen und diese dem Arzt zurückmelden. Dabei wird aus der Winkelstellung des Röntgengeräts und der sogenannten Einblendung, d. h. die Fläche bzw. das Feld, welche(s) von der Röntgenquelle auf den Patienten eingestrahlt wird, die Patientenoberfläche bestimmt, die gerade bestrahlt wird. Anschließend werden die über einen bestimmten Zeitraum angefallenen Dosen auf diesen Flächen aufsummiert und auf einer Anzeige angezeigt bzw. dargestellt. Da der behandelnde bzw. diagnostizierende Arzt mit zahlreichen medizinischen Aufgaben beschäftigt ist, bedeutet es eine zusätzliche Belastung für ihn, wenn er auch noch das Modell mit der darauf angezeigten Dosis so drehen muss, dass die Winkelstellung des Modells der Winkelstellung des Röntgengeräts entspricht.
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Die
US 7,103,139 B2 offenbart ein Verfahren zum Darstellen der Dosis der in einem definierten Zeitraum auf eine Oberfläche eines Patienten mittels eines auf verschiedene Winkelstellungen einstellbaren Röntgengeräts eingestrahlten Röntgenstrahlung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, das eingangsbeschriebene Verfahren so weiterzubilden, dass die Handhabung für den Arzt verbessert bzw. erleichtert wird. Darüber hinaus liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Röntgengerät anzugeben, mit welchem das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden kann.
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Diese Aufgaben werden mit einem Verfahren gemäß Anspruch 1 bzw. einem Röntgengerät gemäß Anspruch 15 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird so vorgegangen, dass ein Modell der Oberfläche des Patienten bereitgestellt wird. Der Ausdruck ”bereitstellen” kann in diesem Zusammenhang bedeuten, dass beispielsweise ein Modell der Oberfläche des Patienten neu erstellt wird, ein solches vorhandenes Modell zum Beispiel aus einem Speicher abgerufen und verwendet oder ein vorhandenes Modell abgeändert und verwendet wird. Dann wird die Dosis der Röntgenstrahlung ermittelt, die in einem definierten Zeitraum auf die Oberfläche des Patienten eingestrahlt wird bzw. worden ist. Der definierte Zeitraum, über den die Dosis ermittelt wird, umfasst üblicherweise eine Spanne von etwa 20 Minuten bis zu acht Stunden. In Einzelfällen können aber auch andere Zeiträume maßgeblich sein. Das Erfassen der Dosis ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die durch die Beaufschlagung mit Röntgenstrahlung bewirkten Hautschäden in Form von Verbrennungen erst nach etwa zehn bis 30 Tagen auftreten. Wegen dieser großen zeitlichen Verzögerung zwischen Beaufschlagung mit Röntgenstrahlung und Eintreten der Schäden ist es somit nicht mehr möglich, auf eingetretene Schäden zu reagieren. Das Ermitteln der Dosis kann auch bereits vor dem Bereitstellen des Modells oder gleichzeitig hierzu vorgenommen werden. Schließlich wird das Modell in genau derjenigen Winkelstellung, in der sich auch das Röntgengerät gerade befindet, dargestellt, wobei die ermittelte Dosis auf dem Modell ebenfalls dargestellt wird. Durch die Kopplung der Winkelstellung des Röntgengeräts einerseits und des Modells andererseits ist gewährleistet, dass der Arzt keine zusätzlichen Arbeitsvorgänge ausführen muss, um das Modell in der für ihn geeigneten Winkelstellung betrachten zu können. So kann er beispielsweise das Röntgengerät auf die Winkelstellung bzw. Angulation einstellen, in der er plant, die Bestrahlung auszuführen. In dieser Winkelstellung sieht er dann sofort, ob die bisher aufsummierte Dosis schon so groß ist, dass es ratsam ist, die Bestrahlung mit einer anderen Angulation vorzunehmen, oder ob die in der geplanten Winkelstellung eingestrahlte Dosis die beabsichtigte Bestrahlung ermöglicht. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird somit die Handhabung für den behandelnden Arzt stark vereinfacht.
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Außerdem kann die Fehleranfälligkeit stark reduziert werden, da es nicht vorkommen kann, dass die bisherige Strahlenbelastung auf einer Oberfläche in der ersten Winkelstellung angezeigt wird, während die danach folgende Bestrahlung in einer zweiten Winkelstellung, die sich von der ersten Winkelstellung unterscheidet, vorgenommen wird.
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Die vorliegende Erfindung beruht darauf, dass ein Arzt bezüglich der applizierten bzw. der zu applizierenden Dosis nicht einen Gesamtüberblick benötigt, sondern nur die aktuelle Belastung auf der momentan bestrahlten Fläche, so wie die Belastung der Umgebung, die als eventuelle Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Durch die Erfindung wird somit sichergestellt, dass genau die relevanten Informationen in automatischer Weise dargestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der vorangegangenen Strahlung eine neue Bestrahlungsangulation erforderlich ist, kann diese Stelle durch Bewegen des Röntgengeräts in einfacher Weise und optimal aufgefunden werden, da sich die Darstellung des Modells mit der auf die Oberfläche eingestrahlten Dosis – auch Dosiskarte genannt – automatisch mitbewegt.
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Es versteht sich von selbst, dass das erfindungsgemäße Verfahren in der Regel computerimplementiert ist und damit automatisiert durchgeführt wird und keine Interaktion mit dem Benutzer erfordert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bei einer Änderung der Winkelstellung des Röntgengeräts auch die Darstellung der Winkelstellung des Modells sowie der auf dem Modell dargestellten Dosis synchron dazu mitgeführt. Das bedeutet für den Arzt, dass er nur die Winkelstellung bzw. die Angulation des Röntgengeräts zu verändern braucht und die Angulation bzw. Winkelstellung der Oberfläche des Modells automatisch entsprechend angepasst wird. Somit braucht der Arzt auch bei einer Veränderung der Winkelstellung des Röntgengeräts keine zusätzliche Tätigkeit ausführen, um auch die oberflächenbezogene Dosisdarstellung nachführen bzw. anpassen zu können.
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Eine besonders plastische und für einen Arzt leicht erkennbare und unterscheidbare Darstellung für die Dosisbelastung auf der Oberfläche ergibt sich dann, wenn die ermittelte Dosis als Textur visualisiert wird.
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Die Unterscheidbarkeit verschiedener Dosisbelastungen auf der Oberfläche wird noch erhöht, wenn für die lokale Stärkenverteilung auf eine Farbkodierung für die Dosis zurückgegriffen wird.
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Eine besonders gute Nachvollziehbarkeit bzw. Eindrücklichkeit der dargestellten Dosis ergibt sich dann, wenn das Modell bzw. dessen Oberfläche dreidimensional dargestellt wird. Die räumliche Zuordnung kann dabei noch verbessert werden, wenn das Modell einer schematischen oder realitätsnahen Darstellung des Körpers und des Patienten oder zumindest eines Teils davon nachempfunden wird.
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Die Handhabung wird für den Arzt noch weiter vereinfacht, wenn auf dem Modell nicht nur die bisher auf die Oberfläche des Patienten eingestrahlte Röntgenstrahlung dargestellt wird, sondern auch die Fläche, welche vom Röntgengerät bei seiner momentanen Winkelstellung auf der Oberfläche des Patienten gerade bestrahlt wird oder bestrahlt werden würde, falls das Röntgengerät gerade nicht arbeitet. Diese Fläche, die auch als Einblendung bezeichnet wird und ein Strahlenbündel darstellt, welches von einer entsprechenden Blende des Röntgengeräts durchgelassen, also auf den Patienten gestrahlt wird, gibt dem Arzt eine zusätzliche optische Anzeige, wo die geplante oder derzeit laufende Röntgenbestrahlung auf die Oberfläche des Patienten auftrifft. Hierbei ist es besonders bevorzugt, wenn die Fläche mittig auf dem Modell dargestellt wird. Die Fläche wird also in anderen Worten nicht am oberen oder seitlichen Rand des Modells angezeigt, sondern genau oder zumindest im Wesentlichen in dessen Mitte. Für den Arzt kann es eine zusätzliche Erleichterung bedeuten, wenn die Fläche immer an der gleichen Stelle der Anzeigevorrichtung – beispielsweise eines Computermonitors – angezeigt wird. Das heißt, dass sich die Fläche selbst dann an der gleichen Stelle des Monitors befindet, wenn das Modell gedreht wird. Somit wird die bestrahlte Fläche gleichsam als Fixpunkt bzw. Fixfläche verwendet, unter dem bzw. der sich das Modell dreht.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann in besonders günstiger Weise bei einem C-Bogen-Röntgengerät eingesetzt werden.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass die Möglichkeit vorgesehen wird, die Winkelstellung des Modells – also dessen Darstellung – von der Winkelstellung des Röntgengeräts zu entkoppeln, um das Modell bzw. seine Darstellung unabhängig von der Winkelstellung des Röntgengeräts drehen zu können. Durch eine derartige ”Override”-Möglichkeit des Eingriffs in das Verfahren insofern, als die Winkelstellungen des Modells und des Röntgengeräts unabhängig voneinander gewählt werden können, ist es dem Benutzer – zumindest kurzzeitig möglich, die Darstellung des Modells drehen zu können, ohne deswegen das ganze Röntgengerät hinsichtlich seiner Winkelstellung verdrehen zu müssen. Dies kann gegebenenfalls Zeit sparen, weil das Röntgengerät in der Regel nicht so schnell bewegt werden kann wie eine Darstellung auf einem Monitor.
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Hierbei ist es dann von Vorteil, wenn automatisch die Koppelung der Winkelstellung der Darstellung des Modells auf die aktuelle Winkelstellung des Röntgengeräts erfolgt, wenn oder sogar bevor das Röntgengerät seine Strahlung aussenden kann, wenn also eine Strahlungsauslösung erfolgt. Es kann dabei vorteilhaft sein, dass das Röntgengerät sogar erst dann zu arbeiten beginnen kann, wenn sichergestellt ist, dass der Benutzer von der erneuten Koppelung Kenntnis genommen hat, beispielsweise dadurch, dass er erneut einen Befehl zum Betätigen des Röntgengeräts gibt. Somit kann sichergestellt werden, dass nicht versehentlich eine Betätigung des Röntgengeräts auf der Basis einer fehlerhaften Winkeldarstellung des Modells, d. h. einer fehlerhaften Zuordnung der Winkelstellung des Modells zur Winkelstellung des Röntgengeräts, vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls kann das Röntgengerät ein Warnsignal in Form eines Warntons oder eines optischen Signals ausgeben, wenn bei entkoppelten Winkelstellungen eine Bestrahlung vorgenommen wird. In jedem Fall muss sichergestellt werden können, dass ein behandelnder Arzt – beispielsweise während einer Intervention – jederzeit eine Röntgenaufnahme ohne Zeitverzögerung herstellen kann, um im Notfall unverzüglich Informationen über den Zustand des Patienten aus dem Röntgenbild zu bekommen.
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Es kann von Vorteil sein, wenn der Benutzer nach einem Lösen der Koppelung der Winkelstellungen voneinander das Röntgengerät – beispielsweise durch Betätigen eines Schalters oder mit Hilfe einer Computermaus – automatisch in diejenige Winkelstellung bringen bzw. verschwenken lassen kann, in der er gerade das Modell betrachtet. Diese Funktion kann dem Benutzer eine Zeitersparnis bringen und die Präzision erhöhen, da die zuletzt gewählte Winkelstellung der Betrachtung des Modells nicht mehr geändert zu werden braucht, weil die Winkelstellung des Röntgengeräts an die aktuelle Winkelstellung der Betrachtung des Modells angepasst wird und nicht umgekehrt.
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Es kann außerdem vorteilhaft sein, für die Fläche, welche vom Röntgengerät bei seiner momentanen Winkelstellung auf der Oberfläche des Patienten bestrahlt wird, eine Vorhersage zu treffen und anzuzeigen, wie lange sie in Abhängigkeit von der bereits eingestrahlten höchsten lokalen Dosis in der Fläche noch bestrahlt werden kann, bis ein bestimmter Dosisschwellenwert erreicht wird. Für diese Vorhersage wird neben den gewählten Röntgenparametern vorzugsweise auch die Dicke des Patienten unter der Fläche mit einbezogen, die für die Bestimmung der Mindeststärke der Röntgenstrahlung zur Erzielung einer guten oder zumindest ausreichenden Bilddarstellung erforderlich ist.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird schließlich mit einem Röntgengerät gemäß Anspruch 15 gelöst, welches einen verschwenkbaren Röntgenstrahler sowie einen zugehörigen Röntgendetektor, eine Ermittlungsvorrichtung zum Ermitteln der Dosis der in einem definierten Zeitraum auf eine Oberfläche eines Patienten mittels des Röntgengeräts eingestrahlten Röntgenstrahlung, eine Anzeigevorrichtung zur Darstellung der ermittelten Dosis und eine Darstellungssteuervorrichtung zur Steuerung der Anzeigevorrichtung gemäß einem der vorgenannten Verfahren aufweist. Ein derartiges Röntgengerät bietet die gleichen Vorteile, wie sie bereits in Verbindung mit dem Verfahren gemäß Anspruch 1 oder einem der davon abhängigen Ansprüche beschrieben wurden.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Röntgengeräts zeichnet sich dadurch aus, dass eine Entkoppelungsvorrichtung wie beispielsweise eine entsprechende Taste oder ein entsprechender Knopf zum Lösen der Koppelung der Winkelstellung der Darstellung des Modells mit der Winkelstellung des Röntgengeräts vorgesehen ist, damit die Darstellung des Modells unabhängig vom Röntgengerät verdreht werden kann. Dies kann dem Benutzer eine Zeitersparnis bringen, da die Darstellung der Oberfläche des Modells mit der darauf abgebildeten Dosis auf einer Anzeigevorrichtung in der Regel schneller zu bewältigen ist als die Winkelverstellung des Röntgengeräts.
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Aus Sicherheitsgründen ist bei einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Röntgengeräts eine Koppelungsvorrichtung vorgesehen, welche die Winkelstellungen der Darstellung des Modells und des Röntgengeräts automatisch wieder koppelt, wenn das Röntgengerät betätigt werden soll. Wenn die Anordnung so getroffen ist, dass die Betätigung des Röntgengeräts erst dann möglich ist, wenn sichergestellt ist, dass der Benutzer von der erneuten Koppelung der Winkelstellungen Kenntnis genommen und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch überprüft hat, ob die Bestrahlung tatsächlich bei der richtigen Winkelstellung begonnen werden soll, ist hierdurch ein beträchtliches Maß an Betriebssicherheit gewährleistet.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Röntgengeräts, wobei die Dosis auf einem einfachen Modell dargestellt ist, und
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2 eine weitere Art der Darstellung des Modells.
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1 zeigt schematisch ein als C-Bogen-Gerät ausgebildetes Röntgengerät 10, das einen hinsichtlich seiner Winkelstellung verschwenkbaren Röntgenstrahler 12 und einen mit dem Röntgenstrahler 12 fest verbundenen, zugeordneten Röntgendetektor 14 umfasst. Zwischen dem Röntgenstrahler 12 und dem Röntgendetektor 14 kann ein Patient 9 zur Diagnose oder Therapie angeordnet werden. An den Röntgendetektor 14 ist eine Ermittlungsvorrichtung 20 beispielsweise in Form eines Computers angeschlossen, welche die Dosis 42 ermitteln kann, die durch das Röntgengerät 10 auf eine Oberfläche 8 des Patienten 9 innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingestrahlt wird. Die Ermittlungsvorrichtung 20 ist mit einer Anzeigevorrichtung 30 wie beispielsweise einem Computermonitor verbunden, auf der bzw. dem sie die ermittelte Dosis 42 anzeigen kann. Die Ermittlungsvorrichtung 20 ist außerdem mit einer Darstellungssteuervorrichtung 28 verbunden, welche die Anzeigevorrichtung 30 steuert, worauf später noch ausführlicher eingegangen wird. Die Darstellungssteuervorrichtung 28 kann ebenfalls ein gesonderter Computer oder Mikroprozessor sein oder aber in der Ermittlungsvorrichtung 20 enthalten sein.
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Die Darstellung der auf die Oberfläche 8 des Patienten 9 während eines bestimmten Zeitraums eingestrahlten Röntgenstrahlung wird dann in folgender Weise ausgeführt: Die Darstellungssteuervorrichtung 28 stellt ein Modell 40 der Oberfläche 8 des Patienten 9 bereit, indem sie entweder ein bereits vorhandenes Modell aus einem Speicher abruft, ein neues Modell entwirft oder ein bekanntes Modell abändert. In diesem Beispiel ist eine erste Form des Modells 40 ein Zylinder. Auf diesem Modell 40 wird in der Mitte eine Fläche 16 mittels eines Quadrats 17 angezeigt, die von dem Röntgenstrahler 12 bestrahlt wird, sobald dieser betätigt wird. Auf dem zylindrischen Modell 40, welches eine einfache Repräsentation des Körpers des Patienten 9 darstellt, wird die bisher aufsummierte Dosisbelastung in Form einer Textur, welche hier verschiedene Graustufen umfasst, an der jeweiligen Stelle von der Darstellungssteuervorrichtung 28 auf der Anzeigevorrichtung 30 zur Anzeige gebracht. Es ist klar, dass die Dosis 42 zuvor von der Ermittlungsvorrichtung 20 über den Zeitraum der Untersuchung ermittelt worden ist und mit jeder Betätigung des Röntgengerätes (Strahlungsauslösung) aktualisiert wird. Die Aktualisierung kann online erfolgen, d. h. die Darstellungssteuervorrichtung 28 wird mittels eines Computerprogramms 19 gesteuert, welches beispielsweise auf einer CD 18 als Beispiel für einen Datenträger speicherbar ist. Die Darstellungssteuervorrichtung 28 wird dabei so gesteuert, dass sie das Modell 40 nicht unabhängig von dem Röntgengerät 10 darstellt, sondern das Modell 40 in genau der gleichen Winkelstellung darstellt, in der sich auch das Röntgengerät 10 befindet. Das heißt in anderen Worten, dass bei einer Verdrehung bzw. Verschwenkung des Röntgenstrahlers 12 und des zugeordneten Röntgendetektors 14 auch das Modell 40 in gleicher Weise mitgeschwenkt bzw. gedreht wird. Die Anordnung ist dabei so getroffen, dass die Fläche 16 immer an der gleichen Stelle auf der Anzeigevorrichtung 30 bleibt, während sich das Modell 40 gleichsam unter der Fläche 16 durchdreht. Sollte die Einblendung und damit die Größe der bestrahlten Fläche geändert werden, ändert sich natürlich auch die Größe der Fläche 16 entsprechend.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn zur Darstellung der Dosis 42 auch Farben verwendet werden, die als Codierung für die Stärke der Dosis an den jeweiligen Lokalitäten verwendet werden können. Da das Modell dreidimensional ist, wird für den Benutzer die räumliche Zuordnung erleichtert.
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Sobald also das Röntgengerät 10 mit dem Röntgenstrahler 12 und dem Röntgendetektor 14 verschwenkt wird, wird auch die Winkelstellung des Modells 40 und der auf dem Modell 40 dargestellten Dosis 42 synchron mitverschwenkt bzw. mitgeführt.
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Es kann eine Entkoppelungsvorrichtung 22 beispielsweise in Form eines Tastschalters oder Drehknopfes vorgesehen sein, mit der die Koppelung der Winkelstellung der Darstellung des Modells 40 mit der Winkelstellung des Röntgengeräts 10 gelöst werden kann. Nach Betätigung der Entkoppelungsvorrichtung 22 kann somit die Darstellung des Modells 40 unabhängig vom Röntgengerät gedreht werden, um beispielsweise vor einer Bestrahlung andere Winkelstellungen und damit andere Oberflächen 8 des Patienten 9 betrachten und überprüfen zu können, ob sie für eine Bestrahlung geeignet sind. Das Drehen des Modells 40 unabhängig vom Röntgengerät 10 kann dabei eine Zeitersparnis bringen, da die Drehung des Modells 40 schneller ausgeführt werden kann als die Verschwenkung des Röntgengeräts 10.
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Die erneute Koppelung der Winkelstellungen der Darstellung des Modells 40 einerseits und des Röntgengeräts 10 andererseits kann beispielsweise durch erneutes Betätigen der Entkoppelungsvorrichtung 22 erfolgen. Bevorzugt ist es jedoch, dass eine Koppelungsvorrichtung 24 vorgesehen ist, welche die durch die Entkoppelungsvorrichtung 22 bewirkte Entkoppelung erfasst und automatisch eine Koppelung der Winkelstellung der Darstellung des Modells mit der aktuellen Winkelstellung des Röntgengeräts vornimmt, wenn (oder sogar noch bevor) das Röntgengerät 10 wieder betätigt wird. Dadurch kann die Koppelungsvorrichtung 24 sicherstellen, dass zum einen jederzeit das Anfertigen einer Röntgenaufnahme möglich ist. Zum anderen ist gewährleistet, dass zumindest zukünftig die tatsächliche Situation der Bestrahlung der Oberfläche 8 des Patienten 9 durch das Röntgengerät 10 auf dem Modell 40 dargestellt wird.
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Wahlweise kann alternativ die Koppelungsvorrichtung 24 eine Betätigung des Röntgengeräts 10 so lange blockieren, bis ein Benutzer – beispielsweise durch erneute Betätigung der Entkoppelungsvorrichtung 22 – zu erkennen gegeben hat, dass er die nunmehr wieder gekoppelte Winkeldarstellung zur Kenntnis genommen hat und tatsächlich eine Bestrahlung in dieser Winkelstellung vornehmen möchte. Dadurch kann die Sicherheit des Betriebs erheblich verbessert werden, weil hierdurch eine Bestrahlung des Patienten 9 in einer eigentlich ungewollten Winkelstellung verhindert werden kann.
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In 2 ist eine weitere Möglichkeit der Darstellung des Modells 40 gezeigt. Das Modell 40 ist hier als relativ wirklichkeitsnahe Abbildung eines menschlichen Körpers ausgestaltet und erleichtert somit die räumliche Zuordnung der Bestrahlung zwischen Modell und Realität noch mehr. Ebenso wie bei dem Modell gemäß 1 ist die Fläche 16 durch ein Quadrat 17 – hier in weißen Linien – dargestellt. Die in der Vergangenheit eingestrahlte Dosis 42 ist auf der Oberfläche des Modells 40 dargestellt, wobei hier besonders gut ersichtlich ist, wie die lokale Verteilung der Stärke der Dosis 42 über den Körper ist. Auch bei dieser Ausgestaltung des Modells 40 bleibt die Fläche 16 an der gleichen Stelle, wenn das Röntgengerät 10 verschwenkt wird, allerdings wird das Modell 40 entsprechend gedreht. Gemäß dieser Darstellung befindet sich die Fläche 16 nicht in der Mitte des Modells 40. Es ist somit selbstverständlich möglich, dass die Umgebung der Fläche 16, in der die Dosis 42 auf dem Modell 40 angezeigt werden soll, von einem Benutzer je nach Bedarf geändert werden kann. Dies kann beispielsweise durch Zoomen, also Einstellen einer kleineren oder größeren Vergrößerung der Darstellung, erfolgen. Ein derartiges Zoomen würde somit nicht einmal das Betätigen der Entkoppelungsvorrichtung 22 erfordern. Auch eine lediglich translatorische Verschiebung der Darstellung des Modells 40 setzt keine Betätigung der Entkoppelungsvorrichtung 22 voraus, solange die Winkelstellung der Darstellung des Modells 40 und des Röntgengeräts 10 nicht verändert wird. Es ist klar, dass anstelle eines Quadrats 17 für die Fläche 16 auch ein Rechteck oder eine andere Form verwendet werden kann, je nachdem, wie es durch das Röntgengerät 10 vorgegeben oder für eine Behandlung zweckmäßig ist.
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Es versteht sich von selbst, dass das erfindungsgemäße Verfahren sowie das erfindungsgemäße Röntgengerät eng miteinander verknüpft sind, und dass Merkmale der Erfindung, die als Verfahrensaspekte beschrieben wurden, auch wesentlich für das Röntgengerät sein können. Dies kann auch in umgekehrter Weise für unter Bezug auf das Röntgengerät beschriebene Merkmale gelten, die auch verfahrensrelevant sein können.
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Es versteht sich von selbst, dass unter Bezug auf einzelne Ausgestaltungen beschriebene Merkmale auch bei anderen Ausgestaltungen bzw. Ausführungsformen realisiert werden können, außer wenn dies ausdrücklich anders beschrieben ist oder sich aus technischen Gründen von selbst verbietet.