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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten, insbesondere Hochleistungs-Slicer, mit einer Produktzuführung, wenigstens einem Schneidmesser, das um eine Messerachse rotiert und/oder um eine Mittelachse planetarisch umläuft und dem wenigstens ein aufzuschneidendes Produkt in einer Produktzuführrichtung zuführbar ist, und einer Verstelleinrichtung für das Schneidmesser, mit der das Schneidmesser zwischen einer Schneidstellung und einer Zusatzfunktionsstellung bewegbar ist.
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Derartige Vorrichtungen sind grundsätzlich bekannt und dienen dazu, Lebensmittelprodukte wie beispielsweise Wurst, Fleisch und Käse mit hoher Geschwindigkeit in Scheiben zu schneiden. Typische Schnittgeschwindigkeiten liegen zwischen mehreren 100 bis einigen 1.000 Schnitten pro Minute. Moderne Hochleistungs-Slicer unterscheiden sich unter anderem in der Ausgestaltung des Schneidmessers sowie in der Art und Weise des Rotationsantriebs für das Schneidmesser. So genannte Sichel- oder Spiralmesser rotieren um eine hier auch als Messerachse bezeichnete Rotationsachse, wobei diese Rotationsachse selbst keine zusätzliche Bewegung ausführt. Bei Slicern mit Kreismessern ist dagegen vorgesehen, das rotierende Kreismesser zusätzlich um eine von der Rotationsachse beabstandete weitere Achse (hier auch Mittelachse genannt) planetarisch umlaufen zu lassen. Welchem Messertyp bzw. welcher Antriebsart der Vorzug zu geben ist, ist von der jeweiligen Anwendung abhängig. Generell lässt sich sagen, dass mit lediglich rotierenden Sichelmessern höhere Schnittgeschwindigkeiten erzielt werden können, wohingegen rotierende und zusätzlich planetarisch umlaufende Kreismesser ohne Einbußen bei der Schneidqualität universeller einsetzbar sind.
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Die vorstehend erwähnten hohen Schnittgeschwindigkeiten machen es – und dies gilt unabhängig vom Messertyp und von der Antriebsart – erforderlich, dass in bestimmten Betriebssituationen, insbesondere bei einem portionsweisen Aufschneiden von Produkten, so genannte Leerschnitte durchgeführt werden, in denen sich das Messer weiterhin bewegt, d. h. seine Schneidbewegung ausführt, dabei jedoch nicht in das Produkt, sondern ”ins Leere” schneidet, damit vorübergehend keine Scheiben vom Produkt abgetrennt werden und diese ”Schneidpausen” dazu genutzt werden können, eine mit den zuvor abgetrennten Scheiben gebildete Portion, beispielsweise einen Scheibenstapel oder geschindelt angeordnete Scheiben, abzutransportieren. Die zwischen zwei aufeinanderfolgend abgetrennten Scheiben verstreichende Zeit reicht ab einer bestimmten Schneidleistung bzw. Schnittgeschwindigkeit für einen ordnungsgemäßen Abtransport der Scheibenportionen nicht aus. Die Länge dieser ”Schneidpausen” und die Anzahl der Leerschnitte pro ”Schneidpause” sind von der jeweiligen Anwendung abhängig.
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Ein in der Praxis bekanntes Problem in Verbindung mit der Durchführung von Leerschnitten besteht darin, dass es in den meisten Fällen nicht genügt, einfach die Zufuhr des Produktes vorübergehend anzuhalten, um das Abtrennen von Scheiben zu verhindern. Bei Produkten mit weicher Konsistenz kommt es nämlich regelmäßig vor, dass sich nach dem Anhalten des Produktvorschubs Entspannungseffekte einstellen, wodurch das vordere Produktende über die Schneidebene hinaus und damit in den Wirkungsbereich des Schneidmessers gelangt. Die Folge ist ein unerwünschtes Abtrennen so genannter Produktschnipsel oder Produktschnitzel. Abgesehen davon kommt es zu einer solchen Schnitzelbildung unabhängig von der Produktkonsistenz zwangsläufig immer dann, wenn die Produkte während des Aufschneidebetriebs kontinuierlich zugeführt werden, d. h. auch bei Produkten mit fester Konsistenz, bei denen also die vorstehend erwähnten Entspannungseffekte nicht auftreten, kommt es bei einer kontinuierlichen Produktzufuhr zu einer Schnitzelbildung.
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Die vorstehend beschriebenen Phänomene sind dem Fachmann hinreichend bekannt, weshalb hierauf nicht näher eingegangen wird.
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Demnach wurde bereits vorgeschlagen, für die Durchführung von Leerschnitten die Produktzufuhr nicht nur zu unterbrechen, sondern zusätzlich das Produkt – gegebenenfalls samt Produktauflage – zurückzuziehen. Dieser Ansatz stößt insbesondere dann an Grenzen, wenn die Schnittgeschwindigkeiten und/oder die dabei zu bewegenden Massen zu groß werden, da dann nicht mehr sichergestellt werden kann, dass das vordere Produktende ausreichend schnell zurückgezogen werden kann. Als Alternative zum Zurückziehen des Produkts wurde ferner bereits vorgeschlagen, das Schneidmesser vom vorderen Produktende wegzubewegen. Beide Lösungsansätze haben zur Folge, dass zwischen dem vorderen Produktende und dem Schneidmesser ein ausreichend großer Abstand hergestellt wird, der eine Schnitzelbildung sicher verhindert. Der erforderliche Messerhub beträgt lediglich einige Millimeter, muss allerdings in einer sehr kurzen Zeit in der Größenordnung von einigen Hundertstel Sekunden erfolgen. Die Möglichkeit einer Messerverstellung kann auch für weitere Zusatzfunktionen genutzt werden, z. B. für das Einstellen des Schneidspalts oder für Leerschnitte im Rahmen einer Höheneinstellung bzw. Einstellung der Eintauchtiefe des Schneidmessers, die insbesondere in Bezug auf das oder die aufzuschneidenden Produkte bzw. die Produktauflage erfolgt, worauf nachstehend näher eingegangen wird.
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Der Stand der Technik schlägt verschiedene Möglichkeiten vor, den gewünschten Abstand zwischen Messer und Produkt durch eine Verlagerung des Messers herzustellen.
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Eine Möglichkeit, die beispielsweise in
DE 101 47 348 A1 beschrieben ist, besteht darin, lediglich die rotierende Messerhalterung, an der das Messer auswechselbar angebracht ist und die auch als Messeraufnahme, Messerwelle oder Rotor bezeichnet wird, zu bewegen, und zwar relativ zu den übrigen Bestandteilen des so genannten Messerkopfes, der zusätzlich zu der erwähnten Messerhalterung insbesondere eine Drehlagerung für die Rotationsbewegung des Messers bzw. der Messerhalterung sowie ein Basisteil umfasst, mit dem der Messerkopf und damit die Messerhalterung an einem Gestell oder Rahmen des Slicers befestigt wird. Diese Befestigung kann beispielsweise an oder in einem so genannten Schneidkopfgehäuse erfolgen, an oder in welchem nicht nur der Messerkopf samt Messer, sondern außerdem der Antriebsmotor für den mit dem Messerkopf z. B. über einen Antriebsriemen zusammenwirkenden Messer-Rotationsantrieb angebracht sind.
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Es ist auch möglich, den Messerkopf als Ganzes zu verlagern, so dass zum Verstellen des Messers eine Relativbewegung zwischen Messerhalterung und Drehlagerung des Messers nicht erforderlich ist. Eine derartige Lösung ist beispielsweise in
DE 10 2006 043 697 A1 gezeigt.
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Des Weiteren ist es möglich, das gesamte Schneidkopfgehäuse samt Messerkopf und Rotationsantrieb zu bewegen. Lösungen dieser Art sind beispielsweise in
EP 1 046 476 A2 beschrieben.
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Diese vorstehend erläuterten Lösungsansätze unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Größe der zu bewegenden Masse, sondern auch hinsichtlich des Konstruktionsaufwandes sowie der Anwendbarkeit für unterschiedliche Messer- bzw. Antriebsarten. Eine Bewegung lediglich der Messerhalterung beispielsweise hat zwar den Vorteil einer relativ geringen zu bewegenden Masse, bedeutet aber einen relativ hohen konstruktiven Aufwand, da mit dem Messer ein Gegenstand entlang einer Achse verschoben werden muss, der gleichzeitig mit hoher Geschwindigkeit um eben diese Achse rotiert. Hierfür sind Probleme in Verbindung mit der Lagerung des Messers bzw. der Messerhalterung zu lösen. Während die vorstehend erwähnten Sichel- oder Spiralmesser lediglich um eine Achse rotieren, diese Achse aber nicht zusätzlich eine Umlaufbewegung ausführt, lassen sich Konzepte zum Verstellen des Messers trotz der erwähnten Lagerungsproblematik mit vertretbarem Aufwand realisieren. Anders ist dies bei Slicern mit rotierenden und gleichzeitig planetarisch umlaufenden Kreismessern, denn hier besteht das Problem, mit vertretbarem konstruktiven Aufwand eine Verlagerung nur des Messers bzw. der Messerhalterung zu bewerkstelligen.
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Die obigen Ausführungen gelten auch dann, wenn – wie grundsätzlich z. B. zum Abtrennen ovaler Scheiben von Produkten mit kreisförmigem Querschnitt bekannt – die von der Schneide des Messers definierte Schneidebene nicht senkrecht zur Produktzuführung verläuft.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufschneidvorrichtung mit verstellbarem Schneidmesser der eingangs genannten Art insbesondere dahingehend weiter zu verbessern, dass die Messerverstellung in konstruktiver Hinsicht einfach und zuverlässig sowie insbesondere in Verbindung mit der Durchführung von Leerschnitten einsetzbar ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
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Erfindungsgemäß wird der Messerkopf als Ganzes verschwenkt, und zwar um eine Schwenkachse, die durch den Messerkopf hindurch verläuft. Ein Vorteil dieser Anordnung ist, dass nur vergleichsweise kleine Kräfte zum verschwenken des Messerkopfes erforderlich sind.
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Bevorzugt verläuft die Schwenkachse im Wesentlichen senkrecht zur Messerachse und/oder zur Mittelachse.
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Die Schwenkachse kann die Messerachse und/oder die Mittelachse schneiden.
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In einem Ausführungsbeispiel kann dass der Messerkopf von einer Kipp- und/oder Schwenklagerung getragen sein, die als, insbesondere gestellfester, Träger ausgebildet ist oder einen, insbesondere gestellfesten, Träger umfasst.
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Es kann vorgesehen sein, dass der Messerkopf von einem um die Schwenkachse verschwenkbaren Hebel gehalten, getragen und/oder gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken gesichert ist, wobei bevorzugt am Hebel ein nicht rotierendes Basisteil abgestützt ist, an welchem die Messerhalterung über das Drehlager zur Rotation um die Messerachse drehbar gelagert ist.
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Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass ein Rotationsantrieb für den Messerkopf mit der am Basisteil drehbar gelagerten Messerhalterung zusammenwirkt, und zwar insbesondere über wenigstens einen Antriebsriemen. Das insbesondere für die Durchführung von Leerschnitten erforderliche Ausmaß der Verschwenkbewegung ist vergleichsweise klein und kann in einem Ausführungsbeispiel lediglich etwa 1° betragen. Eine beim Verschwenken auftretende Auslenkung bzw. Längung des Antriebsriemens des Drehantriebs fällt hierdurch sehr klein aus und ist daher unproblematisch.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Hebel im Bereich seines einen Endes den Messerkopf hält, trägt und/oder sichert und im Bereich seines anderen Endes mittels der Verstelleinrichtung zum Verschwenken des Messerkopfes beaufschlagbar ist.
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Wenn die Schwenkachse zwischen Messerkopf einerseits und Angriffsstelle der Verstelleinrichtung andererseits durch den Hebel hindurch verläuft, dann kann auf diese Weise eine Anordnung realisiert werden, bei der zumindest näherungsweise ein Massengleichgewicht bezüglich der Schwenkachse gegeben ist.
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Bei der konkreten Ausgestaltung bezüglich der Positionierung der Schwenkachse zwecks ”Ausbalancieren” der genannten Schwenkanordnung kann außerdem berücksichtigt werden, dass die Messerachse bzw. die Mittelachse während des Schneidbetriebes nicht horizontal verläuft, sondern beispielsweise unter einem Winkel von 40° geneigt zur Horizontalen, da in der Praxis bei der überwiegenden Anzahl von Slicern die Produkte während des Aufschneidens auf einer gegenüber der Horizontalen geneigten Produktauflage aufliegen.
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Es ist möglich, aber nicht zwingend, dass die Schwenkachse zumindest näherungsweise durch den Massenschwerpunkt aller Komponenten zusammen genommen verläuft, die gemeinsam verschwenkt werden.
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Bevorzugt ist der Hebel von einem gestellfesten Träger um die Schwenkachse verschwenkbar gehalten, getragen und/oder gesichert.
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Es kann wenigstens ein Drehlager vorgesehen sein, das den Hebel samt vom Hebel gehaltenem, getragenem und/oder gesichertem Messerkopf trägt und gleichzeitig die Schwenkachse zum Verschwenken des Hebels und damit des Messerkopfes definiert.
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Weitere Ausführungsformen sind auch in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
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Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung des Funktionsprinzips eines Slicers mit axial verstellbarem Schneidmesser gemäß dem Stand der Technik,
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2 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Slicers mit verschwenkbarem Messerkopf,
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3 schematisch eine Seitenansicht einer möglichen konkreten Ausgestaltung eines Schneidkopfs eines erfindungsgemäßen Slicers in einer Schneidstellung.
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1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht einen aus dem Stand der Technik bekannten Hochleistungs-Slicer, der dazu dient, Lebensmittelprodukte 27, wie beispielsweise Fleisch, Wurst, Schinken oder Käse, in Scheiben zu schneiden. Während des Schneidvorgangs liegt das Produkt 27 auf einer Produktauflage 37 auf und wird mittels einer Produktzuführung 13 entlang einer Produktzuführrichtung F in Richtung einer Schneidebene S bewegt. Die Produktzuführrichtung F verläuft senkrecht zur Schneidebene S. Wie im Einleitungsteil erwähnt, sind auch solche Slicer bekannt, bei denen der Winkel zwischen Produktzuführrichtung und Schneidebene von 90° verschieden ist. Von der Produktzuführung 13 sind in 1 lediglich die bereits erwähnte Produktauflage 37 sowie ein so genannter Produkthalter 25 dargestellt, der mit Krallen bzw. Greifern in das hintere Ende des Produkts 27 eingreift und durch nicht dargestellte Antriebsmittel in und gegen die Produktzuführrichtung F antreibbar ist, wie es durch den Doppelpfeil angedeutet ist.
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Die Schneidebene S ist unabhängig von dem Betriebszustand des Schneidmessers 11 stets durch die Schneide des Schneidmessers 11 definiert. Während des Aufschneidebetriebs wirkt das Schneidmesser 11 mit einer auch als Gegenmesser bezeichneten Schneidkante 31 zusammen, die den vorderen Abschluss der Produktauflage 37 bildet. In der Praxis handelt es sich bei der Schneidkante meist um ein separates, auswechselbares Bauteil z. B. aus Kunststoff oder Stahl, welches hier aus Gründen der Einfachheit nicht dargestellt ist.
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Wie im Einleitungsteil erwähnt, kann es sich bei dem Schneidmesser 11 um ein so genanntes Kreismesser handeln, das sowohl um eine Mittelachse planetarisch umläuft als auch um eine eigene Messerachse rotiert. Alternativ kann es sich bei dem Schneidmesser 11 um ein so genanntes Sichel- oder Spiralmesser handeln, das eine nicht kreisförmige Messerscheibe mit einem die Schneide bildenden, z. B. auf einer Spiralbahn um die Messerachse liegenden Rand aufweist und nicht planetarisch umläuft, sondern lediglich um die Messerachse A rotiert. Grundsätzlich können auch noch andere Messertypen vorgesehen sein. Der Antrieb für das Schneidmesser 11 ist in 1 nicht dargestellt.
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Um im Rahmen einer Zusatzfunktion des Slicers zwischen dem Messer 11 und dem vorderen Ende des Produkts 27 einen Abstand herzustellen, ist eine nicht dargestellte Verstelleinrichtung vorgesehen, die dazu ausgebildet ist, das Schneidmesser 11 zu bewegen. Wie durch den Doppelpfeil in 1 angedeutet, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, das Schneidmesser parallel zu seiner Rotationsachse (Messerachse) A zu bewegen. Hierzu kann das Schneidmesser 11 parallel zur Rotationsachse A verschieblich gelagert sein. In Verbindung mit der Durchführung von Leerschnitten wird bei ausgerücktem Messer 11 (in 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet), also bei vom vorderen Produktende beabstandeten Messer 11, eine Schnitzel- oder Schnipselbildung sicher vermieden.
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Bei einem portionsweisen Aufschneiden des Produkts 27, wie es in 1 dargestellt ist, bilden die abgetrennten Produktscheiben 33 Portionen 35, die in 1 als Scheibenstapel dargestellt sind. Sobald eine Portion 35 fertig gestellt ist, wird diese Portion 35 in einer Richtung T abtransportiert. Damit für den Abtransport der fertigen Scheibenportionen 35 genügend Zeit zur Verfügung steht, werden bis zum Beginn der Bildung der nächsten Portion 35 die erwähnten Leerschnitte ausgeführt, wozu einerseits die auch als Produktvorschub bezeichnete Produktzufuhr (hier also der Produkthalter 25) gestoppt und andererseits das Schneidmesser 11 mittels der erwähnten Verstelleinrichtung in die in 1 gestrichelt dargestellte Stellung bewegt wird.
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2 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Slicer in einer Seitenansicht. Die Produktzuführung 13 ist in derjenigen Stellung gezeigt, in welcher das Produkt 27 aufgeschnitten wird. Zum Beladen mit einem neuen Produkt kann die Produktzuführung 13 in eine zumindest näherungsweise horizontale Stellung verschwenkt werden. In der dargestellten Schneidestellung jedoch ist die Produktzuführung 13 und damit die Produktzuführrichtung F gegenüber der Horizontalen H geneigt, und zwar um einen Winkel α, der beispielsweise etwa 40° beträgt. Da in diesem Ausführungsbeispiel die Produktzuführrichtung F und damit die durch die Produktauflage 37 definierte Ebene E parallel zur Messerachse A verläuft (was aber – wie vorstehend bereits erwähnt – nicht zwingend ist), ist hier der Neigungswinkel α zwischen der Horizontalen H und der Ebene E der Produktauflage 37 eingezeichnet. Die Erfindung ist aber auch in Verbindung mit solchen Slicern einsetzbar, bei denen ein in horizontaler oder vertikaler Richtung zugeführtes Produkt aufgeschnitten wird.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel stellt die Produktauflage 37 eine schiefe Ebene für das Produkt 27 dar. Die Vorschubbewegung des Produkts 27 wird hierdurch von der Erdanziehung unterstützt. Von größerer Bedeutung ist jedoch, dass aufgrund der Schrägstellung der Produktzuführung 13 das vordere Produktende nicht – wie es bei einem horizontal liegenden Produkt der Fall wäre – vertikal orientiert ist, so dass aufgrund der Neigung des vorderen Produktendes die Ablage der abgetrennten Produktscheiben 33 – hier auf einem Abtransportband 45 – verbessert oder überhaupt erst eine brauchbare Produktablage ermöglicht wird.
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Während bei aus dem Stand der Technik bekannten Slicern das Schneidmesser 11 – entsprechend der Darstellung in 1 – parallel zur Messerachse A bewegt wird, um beispielsweise zur Durchführung von Leerschnitten einen Abstand zwischen Schneidmesser 11 und vorderem Produktende zu erzielen, ist erfindungsgemäß eine Verstellbewegung des Schneidmessers 11 vorgesehen, bei der sich die Orientierung des Schneidmessers 11 und damit die Orientierung der durch die Schneide des Schneidmessers 11 definierten Schneidebene S im Raum verändert.
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Wie in 2 schematisch angedeutet, wird zum Verstellen des Messers 11 ein das Messer 11 tragender Messerkopf 19, der in 2 lediglich schematisch dargestellt ist, um eine Achse 61 verschwenkt, die durch den Messerkopf 19 hindurch verläuft. Die Schwenkachse 61 liegt in einer parallel zur Horizontalen H verlaufenden Ebene, erstreckt sich senkrecht zur Rotationsachse A des Messers und schneidet diese Rotationsachse A. Der Messerkopf 19 kann ausschließlich oder zum überwiegenden Teil von der die Schwenkachse 61 definierenden Kipp- oder Schwenklagerung getragen sein.
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3 zeigt eine mögliche konkrete Ausgestaltung der Erfindung. Bei dem Messerkopf 19 handelt es sich um einen Sichelmesserkopf, d. h. das Schneidmesser 11 ist ein Sichelmesser, das eine Eigenrotationsbewegung um eine Messerachse A ausführt und nicht zusätzlich planetarisch umläuft.
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Das Messer 11 ist auswechselbar an einer hier so bezeichneten Messerhalterung 17 angebracht, die auch als Messeraufnahme, Rotor oder Messerwelle bezeichnet wird.
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Der hier als Ganzes in nachstehend näher beschriebener Weise verstellbare Messerkopf 19 umfasst des Weiteren ein Basisteil 49, auf welchem die Messerhalterung 17 drehbar gelagert ist. Hierzu sind Drehlager 21 vorgesehen. Der Drehantrieb der Messerhalterung 17 und damit des Messers 11 erfolgt mittels eines den Rotationsantrieb bildenden Motors 39, der über einen Antriebsriemen 43 mit der Messerhalterung 17 zusammenwirkt. Der Motor 39 ist fest mit einer Wand 47 verbunden, die Bestandteil eines Schneidkopfgehäuses 41 ist, welches bezüglich der Verstellbewegung des Messerkopfes 19 an einem ortsfesten Gestell oder Rahmen 23 (vergleiche 2) angebracht ist. Eine Verstellbarkeit des Schneidkopfgehäuses 41 als Ganzes in Richtungen, die in der durch die Schneide des Messer 11 definierten Schneidebene S liegen, relativ zur Produktauflage (von der hier in 3 lediglich die durch sie definierte Ebene E dargestellt ist) sind darüber hinaus möglich, für den Gegenstand der Erfindung ansonsten aber nicht weiter von Bedeutung.
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Eine Abdeckung oder Haube, die mit dem Schneidkopfgehäuse 41 verbunden ist und während des Schneidebetriebs das Schneidemesser 11 zumindest teilweise umgibt, ist ebenfalls vorgesehen, hier aber nicht dargestellt.
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Das Basisteil 49 und damit der Messerkopf 19 wird von einem Hebel 63 an einem unbeabsichtigten Abkippen gehindert, und zwar mittels dessen vorderen Ende. Die Mittelachse des Hebels 63 fällt mit der Rotationsachse A des Messers 11 zusammen. Getragen wird der Messerkopf 19 von einem mit der Wand 47 fest verbundenen Träger 24, der die Kipplagerung für den Messerkopf 19 bildet oder ein Bestandteil der Kipplagerung für den Messerkopf 19 ist.
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Der Hebel 63 ist um eine Schwenkachse 61 schwenkbar an dem gestellfesten Träger 24 angebracht. Die Lagerung des Hebels 63 am Träger 24 kann beispielsweise über Achsstummel umfassende Drehlager erfolgen, die mit dem Träger 24 verbunden sind und radial nach innen ragen, um im Bereich ihrer freien Enden den Hebel 63 drehbar zu lagern. Die Achsstummel definieren dann die Schwenkachse 61. Es kann aber auch eine durch den Hebel 63 hindurchgehende Drehlagerung mit einem einzigen durchgehenden, z. B. stangenförmigen Lagerorgan erfolgen.
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Der Hebel 63 erstreckt sich in einer Richtung vom Schneidmesser 11 weg durch einen Durchbruch in der Wand 47 hindurch und wirkt im Bereich seines hinteren Endes mit einer Verstelleinrichtung 15 zusammen, die einen Verstellmotor 65 umfasst, der als Exzentermotor ausgebildet ist. Der Exzentermotor 65 wirkt mit dem Hebel 63 über ein Blechelement 67 zusammen, welches aufgrund seiner Verformbarkeit die Relativbewegungen zwischen dem Abtriebselement des Exzentermotors 65 und dem hinteren Endbereich des Hebels 63 aufnehmen bzw. mitmachen kann.
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Um während des Aufschneidens eines Produktes 27 Leerschnitte durchführen zu können, wird der Verstellmotor 65 derart aktiviert, dass auf den Hebel 63 ein in 3 im Uhrzeigersinn gerichtetes Drehmoment um die Achse 61 ausgeübt wird, wodurch der Messerkopf 19 samt Messer 11 so verschwenkt wird, dass zwischen dem Messer 11 und dem vorderen Ende des Produktes 27 ein für die Durchführung von Leerschnitten ausreichender Abstand entsteht. Der Verschwenkwinkel beträgt beispielsweise 1°.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Schneidmesser
- 13
- Produktzuführung
- 15
- Verstelleinrichtung
- 17
- Messerhalterung
- 21
- Drehlager
- 23
- Gestell
- 24
- gestellfester Träger
- 25
- Produkthalter
- 27
- Produkt
- 31
- Schneidkante
- 33
- Produktscheibe
- 35
- Scheibenportion
- 37
- Produktauflage
- 39
- Rotationsantrieb
- 41
- Schneidkopfgehäuse
- 43
- Antriebsriemen
- 45
- Abtransportband
- 47
- Wand
- 49
- Basisteil
- 51
- Spindel
- 53
- Spindelmutter
- 55
- Abstand
- 57
- Spalt
- 61
- Schwenkachse
- 63
- Hebel
- 65
- Verstellmotor
- 67
- Blechelement
- A
- Messerachse
- E
- Ebene
- F
- Produktzuführrichtung
- S
- Schneidebene
- T
- Abtransportrichtung
- H
- Horizontale
- α
- Neigungswinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0289765 A1 [0006]
- DE 4214264 A1 [0006]
- EP 1046476 A2 [0006, 0011]
- DE 101147348 A1 [0006]
- DE 154952 [0006]
- DE 102006043697 A1 [0006, 0010]
- DE 10333661 A1 [0006]
- DE 10147348 A1 [0009]