DE102010017982A1 - Elektrischer Anschluss - Google Patents
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Abstract
Ein eine ebene Unterseite aufweisender elektrischer Anschluß für an Scheiben von Kraftfahrzeugen vorgesehenen elektrischen Einrichtungen wie Heizfelder, Antennen oder dergleichen in Form von zumindest einem Crimpanschluss mit einem ebenen, auf die Scheibe aufzulötenden Lötpad und einem daran festgelegten, ein elektrisches Kabel im Quetschanschluß festlegenden Crimp, wobei der zumindest eine Crimpanschluss in eine an ihre äußere Kontur angepaßte Öffnung einer Klemmleiste unverrückbar eingesetz- und mit dieser zusammen durch Löten des Lötpads an der Scheibe festlegbar ist kennzeichnet sich dadurch aus, daß der Anschluss an seinem einen Ende mit einem parallel zu der Unterseite sich erstreckenden Stecker mit einer Raste und an seinem diesem entgegengesetzt liegenden anderen Ende mit einer einen Einraststift aufweisenden Steckeröffnung versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen gattungsgemässen eine ebene Unterseite aufweisenden elektrischen Anschluß nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs, für an Scheiben von Kraftfahrzeugen vorgesehenen elektrischen Einrichtungen wie Heizfelder, Antennen oder dergleichen in Form von zumindest einem Crimpanschluss mit einem ebenen, auf die Scheibe aufzulötenden Lötpad und einem daran festgelegten, ein elektrisches Kabel im Quetschanschluß festlegenden Crimp, wobei der zumindest eine Crimpanschluss in eine an ihre äußere Kontur angepaßte Öffnung einer Klemmleiste unverrückbar eingesetz- und mit dieser zusammen durch Löten des Lötpads an der Scheibe festlegbar ist.
- Solche Anschlüsse sind an sich bekannt (
DE 101 47 908 A1 ) und haben sich bewährt. Allerdings sind die Anschlüsse derzeit nur für drei oder sechs Crimpanschlüsse vorgesehen. Vielfach werden aber nicht genau drei oder sechs, sondern weniger oder mehr Crimpanschlüsse benötigt, was zu einer unerwünschten Mehr- oder Mindernutzung jedes Anschlusses führt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemässen elektrischen Anschluß so weiter zu bilden, dass er auf die jeweils benötigte genaue Anzahl von Crimpanschlüssen einstellbar ist.
- Diese Aufgabe wird bei einem elektrischen Anschluß gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs erfindungsgemäß durch dessen kennzeichnenden Merkmale also dadurch gelöst, daß der Anschluss an seiner einen Seite mit einem parallel zu der Unterseite sich erstreckenden Stecker mit einer Raste und an seiner diesem entgegengesetzt liegenden anderen Seite mit einer einen Einraststift aufweisenden Steckeröffnung versehen ist.
- Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des elektrischen Anschlusses wird also ein Crimpanschluss, gegebenenfalls bereits mit dem mit ihm im Quetschanschluß verbundenen elektrischen Kabel in die Öffnung der Klemmleiste eingelegt und diese dann geschlossen. In deren Steckeröffnung kann danach an deren Einraststift der Stecker – eines weiteren entsprechend vervollständigten Anschlusses – mit seiner Raste unter Bildung einer grösseren Klemmleiste mit weiteren Crimpanschlüssen so festgelegt werden, dass der weitere Anschluss an dem schon vorhandenen fest und unverrückbar festgelegt ist. Dabei kann die Raste federnd ausgebildet sein. Prinzipiell ist es auch möglich, Einraststift und Raste starr und formschlüssig zueinander so auszubilden, dass auf den Einraststift der zunächst noch nicht geschlossenen Klemmleiste die Raste des weiteren Anschlusses aufgesteckt und erstere erst dann geschlossen wird. In jedem Fall kann der erfindungsgemässe Anschluss mit immer stets richtiger Anzahl von Crimpanschlüssen an einer Scheibe angelötet werden, was zu einer Materialeinsparung führt, eine schnellere Verarbeitung zulässt und im übrigen bei nur einer Lötung kostengünstig ist. Dabei ist der Anschluss im übrigen erfindungsgemäss wie jener der
DE 101 47 908 A1 ausgebildet. - Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt:
-
1 eine zweiteilige Klemmleiste zur Aufnahme der Crimpanschlüsse, im geöffneten Zustand und perspektivischer Darstellung und Draufsicht im abgebrochenen Zustand; -
3 zwei aneinander verrastete Klemmleiste und -
4 die Einzelhei IV gemäss3 . - In
1 ist ein eine ebene Unterseite68 aufweisender elektrischer Anschluß für an Scheiben von Kraftfahrzeugen vorgesehenen elektrischen Einrichtungen wie Heizfelder, Antennen oder dergleichen in Form von zumindest einem Crimpanschluss dargestellt, wobei der Crimpanschluß nicht näher gezeigt ist, der mit einem ebenen, auf die Scheibe aufzulötenden Lötpad und einem daran festgelegten, ein elektrisches Kabel im Quetschanschluß festlegenden Crimp versehen ist. - Der Crimpanschluß wird in in eine Öffnung
61 des einen Teils62 einer in1 geöffnet dargestellten zweiteiligen Klemmleiste6 aus Kunststoff eingesetzt. Der andere Teil63 der Klemmleiste ist mit dem erstgenannten Teil62 längs eines Filmscharniers64 verbunden, so daß – nach Einsetzen des Crimpanschlusses, gegebenenfalls mit angebrachtem elektrischen Kabel – die beiden Teile62 ,63 der Klemmleiste6 unter unverrückbarer Festlegung der Crimpanschlüsse zwischen sich zusammengeklappt werden können, wie in2 dargestellt ist und in der die beiden Teile verriegelt sind, wozu ein an dem einen Teil62 angebrachter, vorspringender Riegel65 vorgesehen ist, der im zusammengeklappten Zustand hinter einer von ihm hintergriffenen, insgesamt mit66 bezeichneten Schrägfläche verriegelt ist. - Die die Klemmleiste
6 ist längs eines Filmscharniers64 mit seinen beiden Teilen62 ,63 klappbar so ausgebildet, daß jeder eingesetzte Crimpanschluß mit seinem ebenen Lötpad durch die Öffnung61 nach außen hervorstehen kann und im zusammengeklappten Zustand nur das elektrische Kabel oder den Crimp zwischen den beiden Teilen freiläßt. - Eines der beiden Teile
62 ,63 der Klemmleiste6 ist an seinem einen Ende mit einem parallel zu der Unterseite sich erstreckenden, von einem ebenen Steckeranschlag74 des Anschlusses6 vorspringenden Stecker7 mit einer Raste73 und an seinem diesem entgegengesetzt liegenden anderen Ende mit einer einen Einraststift76 aufweisenden Steckeröffnung75 versehen. Dabei ist der Stecker7 an dem einen Ende des Anschlusses6 gabelförmig mit zwei elastisch federnden Fingern71 ,72 mit einer in Draufsicht rechteckförmigen Aussenkontur und die Raste73 als einen Teil-Innenzylindermantel bildende Ausnehmung zumindest eines der Finger71 ,72 ausgebildet. Der Einraststift75 ist an die Form der Raste73 angepasst und im Querschnitt vorzugsweise kreisförmig. - Der an einem Ende befindliche Stecker
7 und die an diesen angepasste Steckeröffnung75 am anderen Ende des Klemmteils6 erstrecken sich zueinander parallel und parallel zu der ebenen Unterseite68 des Anschlusses sowie auch parallel zu dem Filmscharnier64 . Somit können zwei identisch ausgebildete und, wie2 zeigt, verriegelte Klemmleisten6 an ihren beiden Enden bis zu dem Steckeranschlag74 zusammengesteckt und in diesen Zustand aneinander so verrastet werden, wie das3 zeigt, dass der weitere Anschluss an dem schon vorhandenen unter Bildung einer grösseren Klemmleiste mit weiteren Crimpanschlüssen fest und unverrückbar festgelegt ist. - Zweckmässigerweise ist die Steckeröffnung
75 , wie in4 gezeigt, teilweise von dem Riegel65 an einem der beiden Teile62 ,63 der Klemmleiste6 und im übrigen von dem anderen Teil der beiden und dort von dem Umgebungsbereich des Einraststiftes76 gebildet, was zu einer besonders einfachen und sinnfälligen Ausführungsform führt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10147908 A1 [0002, 0005]
Claims (15)
- Eine ebene Unterseite aufweisender elektrischer Anschluß für an Scheiben von Kraftfahrzeugen vorgesehenen elektrischen Einrichtungen wie Heizfelder, Antennen oder dergleichen in Form von zumindest einem Crimpanschluss mit einem ebenen, auf die Scheibe aufzulötenden Lötpad und einem daran festgelegten, ein elektrisches Kabel im Quetschanschluß festlegenden Crimp, wobei der zumindest eine Crimpanschluss in eine an ihre äußere Kontur angepaßte Öffnung (
61 ) einer Klemmleiste (6 ) unverrückbar eingesetz- und mit dieser zusammen durch Löten des Lötpads an der Scheibe festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluss an seinem einen Ende mit einem parallel zu der Unterseite sich erstreckenden Stecker (7 ) mit einer Raste und an seinem diesem entgegengesetzt liegenden anderen Ende mit einer einen Einraststift (76 ) aufweisenden Steckeröffnung (75 ) versehen ist. - Anschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleiste (
6 ) Kunststoff aufweist und zweigeteilt ausgebildet ist. - Anschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleiste (
6 ) längs eines Filmscharniers (64 ) mit seinen beiden Teilen (62 ,63 ) klappbar so ausgebildet ist, daß jeder eingesetzte Crimpanschluß mit seinem ebenen Lötpad durch die Öffnung nach außen hervorstehen kann und im zusammengeklappten Zustand nur das elektrische Kabel oder den Crimp zwischen den beiden Teilen freiläßt. - Anschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (
62 ,63 ) der Klemmleiste (6 ), vorzugsweise aus Kunststoff im zusammengeklappten Zustand verriegelt sind. - Anschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (
62 ,63 ) der Klemmleiste (6 ) im zusammengeklappten Zustand mittels eines Riegels (65 ) und einer von diesem hintergriffenen Schrägfläche (66 ) verriegelt sind. - Anschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (
7 ) aun dem einen Ende des Anschlusses (6 ) gabelförmig mit zwei elastisch federnden Fingern (71 ,72 ) ausgebildet ist. - Anschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Raste (
73 ) als einen Teil-Innenzylindermantel bildende Ausnehmung zumindest eines der Finger (71 ,72 ) ausgebildet ist. - Anschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussenkontur der Finger (
71 ,72 ) der Raste (7 ) in Draufsicht rechteckförmig ist. - Anschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (
7 ) von einem ebenen Steckeranschlag (74 ) des Anschlusses (6 ) vorspringt. - Anschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (
7 ) an einem der beiden Teile (62 ,63 ) der Klemmleiste (6 ) vorgesehen ist. - Anschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einraststift (
75 ) an die Form der Raste (73 ) angepasst und im Querschnitt vorzugsweise kreisförmig ausgebildet ist. - Anschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckeröffnung (
75 ) teilweise von dem Riegel (65 ) an einem der beiden Teile (62 ,63 ) der Klemmleiste (6 ) und im übrigen von dem anderen Teil der beiden gebildet ist. - Anschluß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckeröffnung (
75 ) von dem Umgebungsbereich des Einraststiftes (76 ) an dem anderen Teil der beiden Teile (62 ,63 ) der Klemmleiste (6 ) gebildet ist. - Anschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der an einem Ende befindliche Stecker (
7 ) und die an diesen angepasste Steckeröffnung (75 ) am anderen Ende des Klemmteils (6 ) zueinander parallel und parallel zu dessen ebenen Unterseite erstrecken. - Anschluß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Stecker (
7 ) und die an diesen angepasste Steckeröffnung (75 ) des Klemmteils (6 ) parallel zu dem Filmscharnier (64 ) erstrecken.
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