DE102010016782A1 - Druckentlastungsvorrichtung für druckfest gekapselte Gehäuse - Google Patents
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Abstract
Bei einem Schutzgehäuse der Bauart druckfeste Kapselung ist eine Druckentlastungsvorrichtung (18) vorgesehen, die einen porösen Körper (23) umfasst. Dieser ist an seinem Rand mit einem Porenverschluss (31) versehen, um ein Durchschlagen einer Flamme an seinem Rand zu verhindern. Der Porenverschluss bildet in Verbindung mit dem umgebenden Aufnahmekörper (19) einen spaltlosen Verbund. Zum Beispiel kann der poröse unbearbeitete Körper (23) am Randbereich mit einem weichen Metallring umfasst sein und zum Beispiel durch eine vorgegebene kegelartige Kontur eines Aufnahmekörpers und einem Druckring so gepresst werden, dass durch die Verformung eine spaltlose Einbettung erreicht wird. Zusätzlich kann die Verformung durch federnde Elemente dauerhaft aufrechterhalten werden, um bei Temperaturschwankungen die Wärmeausdehnung der verschiedenen Materialien auszugleichen. Alternativ kann der Randbereich des Körpers (23) durch Ummantelung mit Materialen wie Kunststoff, Metall, usw. so modifiziert werden, dass die Ummantelung zusammen mit dem Aufnahmekörper (19) durch Verkleben oder Vergießen einen formschlüssigen Verbund bilden können, der die Ex-Schutzanforderungen erfüllt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Druckentlastungsvorrichtung für ein Schutzgehäuse zur druckfesten Kapselung von Betriebsmitteln, die Zündquellen bilden können.
- Solche Schutzgehäuse dienen zur Kapselung vor allem elektrischer Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden können. Solche elektrischen Betriebsmittel können unter Umständen als Zündquellen wirken. Sind in das druckfest gekapselte Gehäuse explosionsfähige Gase oder Gasgemische eingedrungen, können diese verpuffen oder explodieren. Der dadurch entstehende Druck darf das Gehäuse nicht in einer Weise beschädigen oder zerstören, dass Flammen oder heiße Partikel nach außen gelangen. Das Gehäuse muss dem auftretenden maximalen Explosionsdruck standhalten.
- Die
US 4,180,177 schlägt dazu vor, an einem druckfest gekapselten Gehäuse ein Fenster auszubilden, in dem eine Platte aus einem Schaum, bestehend aus rostfreiem Stahl, vorgesehen ist. Diese Metallschaumplatte weist ein erhebliches Porenvolumen auf und gestattet somit das Ausströmen von sowohl unverbrannten als auch verbrannten Gasen aus dem Gehäusevolumen, wobei der Metallschaum infolge seiner Kühlwirkung zugleich als wirksame Flammensperre wirkt. - Als Flammensperre schlägt zum Beispiel die
DE 1170346 ebenfalls poröse Metallkörper wie auch Metallwolle vor. Weiter werden Keramikfilter und poröse gesinterte Eisenkörper als Flammensperre erwähnt. - Um den Flammendurchschlag wirksam zu verhindern, muss jeder vom Gehäuseinnenraum nach außen führende Kanal eine enge Spaltweite und eine erhebliche Länge aufweisen. Die Flammensperre stellt dies durch entsprechende Bemessung der Maschengröße oder Porengröße und des Porenvolumens sicher. Die Verhältnisse hinsichtlich der auftretende Spaltweite und somit der Flammendurdhschlagsicherheit müssen nicht nur am Filterkörper selbst, sondern auch an seinem Übergang zu seiner Einfassung eingehalten werden. Dies muss insbesondere auch für den Fall des auf den Filterkörper einwirkenden erhöhten Gehäuseinnendrucks sichergestellt sein, der während einer Explosion oder Verpuffung im Gehäuseinnenraum auftreten kann.
- Davon ausgehend, ist es Aufgabe der Erfindung, eine Druckentlastung für ein Schutzgehäuse zur druckfesten Kapselung zu schaffen, das auf einfache Weise eine hohe Sicherheit gegen Flammendurchschlag aufweist.
- Diese Aufgabe wird mit der Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst:
Die erfindungsgemäße Druckentlastungsvorrichtung weist einen Aufnahmekörper mit einem Durchgang auf, in dem ein poröser Körper angeordnet ist. Dieser ist an seinem Rand in oder an dem Aufnahmekörper gefasst, der als gesondertes Bauteil oder Teil der Gehäusewand ausgebildet sein kann. Der Rand umfasst die Außenumfangsfläche sowie die beiden radial äußeren Randzonen der vorzugsweise flachen Flächen, durch die Gase in das und aus dem Gehäuse strömen können. Der Rand ist schon dann mit einem Porenverschluss versehen, wenn wenigstens eine der vorgenannten Flächen verschlossene Poren aufweisen. Dadurch können insbesondere Flammendurchschläge am Rand des porösen Körpers vorbei vermieden werden. Damit verbessert der an dem porösen Körper vorgenommene randseitige Porenverschluss, die Sicherheit der Druckentlastungsvorrichtung gegen Flammendurchschlag. - Der poröse Körper kann beispielsweise durch eine Faserstruktur gebildet sein. Es kann sich hier um unregelmäßig angeordnete Fasern beispielsweise aus Metall handeln, die miteinander zum Beispiel durch Sintern verbunden sind, so dass sich ein steifer Metallfilz-artiger Körper mit hohem Porenvolumen bildet. Die Fasern können aus einem einheitlichen oder unterschiedlichen Metallen bestehen.
- Es ist auch möglich, den porösen Körper aus Draht auszubilden. Beispielsweise kann dazu ein Geflecht oder ein Gestrick aus Draht, ein- oder mehrlagiges Gewebe aus Draht, Drahtgitterstrukturen oder dergleichen dienen. Vorzugsweise mehrlagig aufgebaute Drahtgewebe-Verbundplatten bestehen zum Beispiel aus untereinander verbundenen ebenen Maschenanordnungen aus Draht. Dabei können in den einzelnen Lagen, wie auch in den verschiedenen Lagen jeweils gleiche oder unterschiedliche Drähte mit gleichen oder unterschiedlichen Durchmessern und Materialeigenschaften zur Anwendung kommen.
- Weiter ist es möglich, als porösen Körper Metallkörper in Gestalt mehrerer Streckmetalllagen oder Bandwickelanordnungen vorzusehen. Außerdem kann der poröse Körper ein Metall-Sinterkörper sein, der aus einzelnen durch Sinterung miteinander verbundene Metallpartikeln besteht. Die Metallpartikel können Metallkugeln einheitlichen oder unterschiedlichen Durchmessers oder anderweitig geformte Metallkörper aus gleichen oder unterschiedlichen Metallen sein.
- Der erfindungsgemäße randseitige Porenverschluss des Körpers versperrt einer zum Beispiel in dem Gehäuse entstandenen Flamme den Weg in den Randbereich der Faserstruktur. Insbesondere verhindert der randseitige Porenverschluss die Umgehung des porösen Körpers durch die Flamme. So kann auch am Rand des porösen Körpers kein Flammendurchschlag erfolgen.
- Zu dem Porenverschluss kann beispielsweise eine Vorspannung des Randes des porösen Körpers gegen eine an dem Aufnahmekörper vorgesehen Sitzfläche gegeben sein, um durch eine feste Anlage des Rands an der Sitzfläche die Poren des porösen Körpers nach außen abzuschließen. Die feste Anlage zwischen dem Rand und der Sitzfläche wird vorzugsweise durch eine Spanneinrichtung erzielt. Zum Beispiel kann die Sitzfläche konisch ausgebildet sein. Der Rand ist dann vorzugsweise eine ebensolche konische, mechanisch bearbeitete Anlagefläche. Die mechanische Bearbeitung kann beispielsweise eine Schleifbearbeitung, eine Laserschneidbearbeitung oder eine ähnliche Bearbeitung sein, die eine glatte Fläche hinterlässt. Unter „glatt” wird dabei eine Fläche verstanden, deren Rautiefe höchstens so groß ist, wie der maximale Porenquerschnitt des porösen Körpers. Vorzugsweise ist die Rauheit der Anlagefläche jedoch geringer. Durch den somit gegebenen spaltfreien Sitz des porösen Körpers sind zwischen dem porösen Material und dem umgebenden Werkstoff, also der Sitzfläche, keine Spalte mehr vorhanden, die größer als die des porösen Materials sind. Damit wird eine Umgehung des porösen Körpers durch heiße Gase, Partikel oder Flammen verhindert.
- Der Porenverschluss bewirkt, dass entstehende Flammen in dem Gehäuse eingeschlossen bleiben und nicht nach außen treten. Die Druckentlastungsvorrichtung lässt jedoch (gekühlte) Gase austreten und mindert somit den im Gehäuse auftretenden Spitzendruck. Die zur druckfesten Kapselung erforderliche mechanische Festigkeit des Schutzgehäuses kann somit gesenkt werden.
- Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, Mittel vorzusehen, die den spaltfreien Anschluss des porösen Körpers an den Aufnahmekörper auch dann sicherstellen, wenn sich der poröse Körper, beispielsweise infolge der auf ihn einwirkenden Last, etwas bewegt oder verformt. Hierzu kann der Körper an randseitigen Ringzonen gefasst und vorzugsweise fest eingespannt sein. Weiter kann es vorteilhaft sein, den Rand des porösen Körpers konisch so auszubilden, dass er sich vom Gehäuseinneren aus gesehen nach außen hin verjüngt. In dem Gehäuse auftretender Explosionsdruck bewirkt dadurch ein festeres Anpressen der randseitigen Anlagefläche des porösen Körpers an die Sitzfläche des Aufnahmekörpers und somit eine verbesserte Abdichtung an dieser Stelle.
- Es ist auch möglich, den porösen Körper mit einer Randeinspannung zu fassen, die einen so hohen Spanndruck aufbringt, dass die Poren des porösen Körpers im Einwirkungsbereich der Randeinspannung kollabieren, wodurch wiederum der Porenverschluss gegeben ist. Dies ist insbesondere (aber nicht ausschließlich) bei porösen Körpern aus Draht zweckmäßig.
- Weiter hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, den randseitigen Porenverschluss des Körpers durch ein Material herzustellen, das die Poren verschließt, beispielsweise indem es in die Poren zumindest etwas eindringt. Es kann sich bei diesem Material um ein weiches plastisches Metall, wie beispielsweise Zinn, einen Kunststoff, zum Beispiel einen thermoplastischen oder einen duroplastischen Kunststoff, ein Elastomer oder dergleichen handeln. Vorzugsweise bildet dieses Material einen den Rand des porösen Körpers umschließenden Reifen, der einerseits die Poren verschließt und andererseits spaltfrei in dem Aufnahmekörper sitzt. Zusätzlich kann dieser Reifen in den Aufnahmekörper eingeklebt oder durch sonstige Dichtungsmittel in diesem gesichert sein. Das den Rand des porösen Körpers umschließende Material (Metall oder Nichtmetall) kann als Dichtung angesehen werden. Diese Dichtung formt sich vorzugsweise plastisch in die randseitigen Poren des porösen Körpers ein.
- An dem Reifen kann ein Kragen vorgesehen sein, der mit dem Aufnahmekörper z. B. durch Vergussmasse abdichtend verbunden ist. Damit wird die Abdichtung axial von dem porösen Körper beabstandet. Verformungen des porösen Körpers z. B. infolge von Explosionen im Gehäuseinneren schädigen nicht die Abdichtung, so dass randseitige Spaltfreiheit sichergestellt bleibt. Der Reifen und der Kragen trennen außerdem den Verguss von dem porösen Körper, so dass das Eindringen von womöglich dünnflüssiger Vergussmasse in den porösen Körper vermieden wird.
- Weiter kann zusätzlich eine Membran vorgesehen sein, die den Durchgang des Aufnahmekörpers gasdurchlässig, dabei aber wasserundurchlässig abdichtet. Ergänzend oder alternativ kann ein Spritzschutz vorgesehen sein.
- Weitere vorteilhafte Details von Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Beschreibung oder der Zeichnung sowie gegebenenfalls von Unteransprüche. Es zeigen:
-
1 ein Schutzgehäuse mit Druckentlastungsvorrichtung, in schematisierter Darstellung, -
2 die Druckentlastungsvorrichtung nach1 , in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
3 –6 verschiedene Strukturen für einen in der Druckentlastungsvorrichtung nach2 anwendbaren porösen Körper, -
7 eine abgewandelte Ausführungsform der Druckentlastungsvorrichtung nach1 , in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
8 einen porösen Körper mit Porenverschluss, in separater perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
9 den Rand des Körpers nach8 , in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
10 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckentlastungsvorrichtung, in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
11 u.12 verschiedene poröse Körper für die Druckentlastungsvorrichtung nach10 , in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
13 eine weiter abgewandelte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Druckentlastungsvorrichtung, in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung, -
14 eine einfache Alternativausführungsform für die erfindungsgemäße Druckentlastungsvorrichtung, in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung -
15 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Druckentlastungsvorrichtung, in perspektivischer Vertikalschnittdarstellung. - In
1 ist ein Schutzgehäuse10 veranschaulicht, das mehrere nicht weiter veranschaulichte Komponenten, beispielsweise elektrische Einrichtungen wie Leiterplatten, Betriebsgeräte, elektronische oder elektrische Komponenten und dergleichen beherbergt, die betriebsmäßig oder im Fehlerfalle als Zündquellen wirken können. Das Schutzgehäuse weist eine druckfeste Wandung11 auf, die den Innenraum12 des Schutzgehäuses10 umschließt. Der Innenraum12 ist gegen die Umgebung nicht hermetisch abgedichtet. Es können somit brennbare Gase in den Innenraum12 gelangen. Jedoch ist die Wandung11 insoweit dicht, als an keiner Stelle Öffnungen oder Spalten vorgesehen sind, durch die ein Flammendurchschlag erfolgen könnte. - Die Wandung
11 umfasst Seitenteile13 ,14 , einen oberen Abschluss15 und einen Boden16 . sowohl an den Seitenteilen13 ,14 als auch an dem oberen Abschluss15 und/oder dem Boden16 kann eine Öffnung17 vorgesehen sein, in die eine Druckentlastungsvorrichtung18 eingesetzt ist. Diese stellt eine gasdurchlässige Verbindung zwischen dem Innenraum12 und der Umgebung her, wobei sie vorzugsweise einen geringen Strömungswiderstand aufweist, um auch bei Ablauf explosionsartiger Reaktionen in den Innenraum12 die Größe der entstehenden Druckspitzen zu vermindern, indem entstehende Gase schnell und leicht ausströmen können. - Die Druckentlastungsvorrichtung
18 ist in2 in einer ersten Ausführungsform gesondert veranschaulicht. Die Druckentlastungsvorrichtung18 weist einen Aufnahmekörper19 mit einem zentralen Durchgangskanal20 auf. Der Aufnahmekörper19 kann, wie dargestellt, bei allen Ausführungsformen ein gesondertes Teil oder alternativ auch als Teil der Gehäusewand11 ausgebildet sein. Dieser ist dafür vorgesehen, den Innenraum12 des Schutzgehäuses10 mit der Umgebung in druckausgleichender Weise zu verbinden. Der Durchgangskanal20 kann im Querschnitt rund oder polygonal begrenzt sein. Im vorliegenden Beispiel ist der Querschnitt kreisförmig. - Der Aufnahmekörper
19 kann an seinem in2 oberen, in Gebrauch dem Innenraum12 des Schutzgehäuse10 zugewandten Ende mit einem Flansch21 versehen sein, der an der Innenseite der Wandung11 , beispielsweise an dem Boden16 anliegt. Der Außenumfang des Aufnahmekörpers19 kann mit Befestigungsmitteln, wie beispielsweise einem Außengewinde22 versehen sein, das der Befestigung der Druckentlastungsvorrichtung18 in der Öffnung17 dient. Diese kann dazu mit einem entsprechenden Innengewinde versehen sein. Zusätzlich oder alternativ kann der Aufnahmekörper19 an seinem Außengewinde22 eine Sicherungsmutter aufnehmen oder mit sonstigen Sicherungs- oder Befestigungsmitteln versehen sein. - In dem Durchgangskanal
20 ist ein poröser Körper23 angeordnet, der als Flammensperre dient. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der poröse Körper23 als flacher, scheibenförmiger Körper mit kreisförmigem Umriss und gleichförmiger Dicke ausgebildet. Zur Abstützung des porösen Körpers23 weist der Aufnahmekörper19 einen sich quer durch den Durchgangskanal20 erstreckenden Siebboden24 auf, der zum Beispiel einstückiger Bestandteil des Aufnahmekörpers19 sein kann und steif ausgebildet ist. Er weist eine große Anzahl von Löchern auf, die freien Gasdurchtritt gewähren. Der poröse Körper23 liegt an der dem Innenraum12 zugewandten Seite des Siebbodens24 . - Der poröse Körper
23 weist vorzugsweise eine engmaschige Struktur auf. Beispielsweise besteht er, wie in2 dargestellt, aus mehreren übereinander angeordneten Drahtgittern. Die mehreren Gitterlagen25 können lose aufeinander liegend angeordnet oder untereinander verbunden sein. Wenn jede Gitterlage25 aus gruppenweise parallel angeordneten Drähten besteht, wobei die Drähte der einen Gruppe die Drähte der anderen Gruppe kreuzen und an den Kreuzungspunkten zum Beispiel Schweißpunkte vorgesehen sind, können die Gitterlagen25 untereinander ebenfalls durch Schweißpunkte, Lötpunkte oder dergleichen verbunden sein. Es kann sich bei den Gitterlagen25 jedoch auch um Drahtgewebe oder Drahtgeflecht handeln, wobei die verschiedenen Gitterlagen25 untereinander verbunden oder auch lose aufeinander liegend angeordnet sein können. - Der poröse Körper
23 weist eine dem Innenraum12 zugewandte Fläche26 , eine auf dem Siebboden24 liegende Fläche27 und einen Rand28 auf. Zu dem Rand28 gehören eine der Fläche eines Zylindermantels folgenden Randfläche28a sowie radial äußere Ringzonen der Flächen26 und27 . Der Rand28 ist zumindest teilweise, zumindest an der äußeren Randfläche28a von einer Manschette29 aus weichem Metall, beispielsweise Zinn, eingefasst, die außerdem zumindest an einer Seite, beispielsweise der Seite26 , in einem Ringbund30 übergeht, der auf einer äußeren Ringzone der Fläche26 aufliegt. Die Manschette29 und der Ringbund30 sind so weich, dass sie unter Druck abdichtend zumindest an der äußeren Ringzone der Fläche26 anliegt und somit einen Porenverschluss31 bildet. Die Manschette29 ist eine plastische Dichtung. - Um den Ringbund
30 fest an den porösen Körper23 anzupressen, ist in dem Durchgang20 bzw. in ein dort vorgesehenes Innengewinde32 eine Spannmutter33 eingeschraubt, die zum Beispiel an der der Fläche26 zugewandten Seite eine Nut zur Aufnahme des Ringbunds30 aufweisen kann. Wird die Spannmutter33 festgezogen, presst sie den Ringbund30 in Axialrichtung an den äußeren Rand der Fläche26 und lässt das plastische Material der Manschette29 axial und dann gegebenenfalls auch radial nach innen fließen, so dass die äußeren Poren des porösen Körpers23 an seinem Rand28 sicher verschlossen werden. Alle hier möglicherweise vorhandenen Spalte sind so weit abgedichtet, dass kein Flammendurchschlag unter Umgehung des porösen Körpers23 möglich ist. - Optional kann der Durchgang
20 außerdem mit einer Membran34 verschlossen sein. Diese besteht beispielsweise aus einem Material, wie es für viele wetterfeste Kleidungsstücke verwendet wird. Es kann sich um eine atmungsaktive Polymerfolie aus einem Blockpolymer handeln, wobei sich in dem Polymer z. B. hydrophile und hydrophobe Abschnitte abwechseln. Die Membran34 kann durch eine Gummimanschette35 oder ähnliche Mittel an dem außen liegenden Stutzen der Druckentlastungsvorrichtung18 gesichert werden. Außerdem kann die Membran34 von innen her durch ein Gitter36 abgestützt werden. - Die insoweit beschriebene Druckentlastungsvorrichtung
18 arbeitet wie folgt:
Die in die Öffnung17 eingeschraubte Druckentlastungsvorrichtung18 hält den porösen Körper23 in Verbindung mit dem Aufnahmekörper19 in spaltlosem Verbund. Der poröse Körper23 bildet einen Druckentlastungsfilter, der am Randbereich mit einem weichen Metallring zum Beispiel in Gestalt der Manschette29 umfasst ist. Durch Festziehen, d. h. axiales Spannen der Spannmutter23 und die damit einhergehende Verformung der weichen Manschette29 wird eine spaltlose Einbettung des porösen Körpers23 erreicht. - Die Membran
34 schließt den Durchgang20 wasserdicht nach außen ab. Die Membran34 ist vorzugsweise atmungsaktiv und kann somit in dem Innenraum12 befindliches gasförmiges Wasser (Wasserdampf) aus dem Innenraum12 austreten lassen, womit eine Überfeuchtung des Innenraums12 vermieden wird. - Kommt es in dem Innenraum
12 zu einer Explosion oder Verpuffung geht damit ein plötzlicher Druckanstieg in dem Innenraum12 einher. Es kann sich eine durch den porösen Körper23 kaum behinderte Gasströmung nach außen bilden. Diese kann die Membran34 von der Druckentlastungsvorrichtung18 absprengen, sie aufreißen oder anderweitig öffnen. Die durch den porösen Körper23 austretende Gasströmung wird von dem Körper23 hinreichend gekühlt, so dass keine heißen Partikel oder Flammen aus der Druckentlastungsvorrichtung18 entkommen. Damit wird ein Zünden eines außerhalb des Schutzgehäuses10 möglicherweise vorhandenen zündfähigen Gasgemisches sicher ausgeschlossen. - Durch den geringen Strömungswiderstand und die relativ große Fläche des porösen Körpers
23 wird ein übermäßiger Druckanstieg in dem Innenraum12 verhindert. Dies kann bei der Bemessung der Druckfestigkeit des Schutzgehäuses10 berücksichtigt werden. Somit kann durch Einsatz der erfindungsgemäßen Druckentlastungsvorrichtung18 der Materialaufwand und der konstruktive Aufwand für das Schutzgehäuse10 gemindert werden. Außerdem kann es gelingen, das Schutzgehäuse10 für außergewöhnliche tiefe Temperaturen auszulegen, bei denen eine größere Menge zündfähigen Gases in das Gehäuse dringen kann und das für den Aufbau der Wandung11 verwendete Material, zum Beispiel infolge zunehmender Sprödigkeit, eine abnehmende mechanische Festigkeit hat. - In die Druckentlastungsvorrichtung
18 nach2 können prinzipiell alle geeignete etwa scheibenförmigen porösen Körper23 eingesetzt werden, die geeignet sind, einerseits eine weitgehend ungehinderten Gasauslass zu ermöglichen und dabei andererseits so enge Spalt- oder Porenweiten haben, dass ein Flammendurchschlag zuverlässig ausgeschlossen wird. - Eine alternative Ausführungsform eines solchen Körpers
23 geht aus3 hervor, die die Draufsicht auf einen solchen Körper ausschnittsweise wiedergibt. Wie ersichtlich besteht der Körper23 hier aus einem Gewebe kühlenden Materials, wie beispielsweise Draht, Drahtseil, Keramikseil oder dergleichen. Mehrere solcher Lagen können zu einem flexiblen oder auch starren Körper miteinander verbunden sein. - Es ist alternativ möglich, den Körper
23 , wie4 in einer ausschnittsweisen Draufsicht zeigt, durch eine ungeordnete Anordnung von Fasern oder Fäden zu bilden, die zum Beispiel aus einem Metall oder auch anderen Materialien wie Keramik oder einem Gemisch verschiedener Faser, z. B. auch Keramikfasern und Metallfasern, bestehen können.4 zeigt die Draufsicht auf einen gesinterten Metallfaserkörper, der so ausgebildet ist, dass die in ihm vorhandenen Poren zwar unterschiedlicher Größe sind, wobei jedoch keine Pore so groß ist, dass ein Flammendurchschlag möglich wäre. - Eine weitere Ausführungsmöglichkeit für den porösen Körper
23 veranschaulicht5 . Der poröse Körper23 besteht dort aus einer Anzahl miteinander verbundener Metallkügelchen vorzugsweise von vorwiegend gleicher Größe. Sie können durch einen Sinterprozess untereinander verbunden worden sein. - Alternativ kann der Formkörper
23 , wie6 in einer ausschnittsweisen Draufsicht zeigt, durch gewellte punktweise miteinander verbundene Metallbänder gebildet sein, die zum Beispiel in mehreren Lagen übereinander liegend angeordnet sind, um den luftdurchlässigen Körper23 zu bilden. Alternativ können die im Körper23 gemäß6 bildenden Bänder auch eine Breite haben, die mit der Gesamthöhe des Körpers23 übereinstimmt, wobei bei dieser Ausführungsform vorteilhafterweise gerade Durchgangsspalte entstehen, die einen besonders niedrigen Strömungswiderstand haben. - Die vorstehend beschriebene Ausführungsform kann wie auch alle nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen durch weitere Details ergänzt werden. Beispielsweise kann in dem Raum unterhalb des Siebbodens
24 oder auch zwischen dem Siebboden24 und dem Formkörper23 ein Formkörper oder Pulver angeordnet werden. Diese können Fremdstoffe aus der Luft aufnehmen. Dadurch kann verhindert werden, dass Fremdstoffe in die Poren des Körpers23 bzw. in das Gehäuse gelangen. - Um die Funktion der Druckentlastungsvorrichtung
18 auf lange Zeit sicherzustellen, können die Innenseiten der Durchgangsöffnung20 mit einer Beschichtung versehen sein, die ständig Silberionen freisetzt. Dadurch werden die Oberflächen nachhaltig vor Keimen und Bakterien geschützt, so dass sich keine Mikroorganismen bilden können, die die Poren des Filters bzw. porösen Körpers23 verstopfen würden. - Auch die Poren des porösen Körpers
23 können mit einer Beschichtung versehen sein, die Silberionen freisetzt, um einen Keimbewuchs auszuschließen. - Es kann vorgesehen werden, nach einer Explosion die gesamte Druckentlastungsvorrichtung
18 oder Teile derselben, wie beispielsweise den Körper23 und/oder die Membran34 auszutauschen bzw. zu ersetzen. Im einfachsten Fall wird lediglich die Gummimanschette35 oder ein sonstiger Befestigungsring und die gegebenenfalls zerrissene Membran34 entfernt und durch neue Teile ersetzt. -
7 veranschaulicht eine abgewandelte Ausführungsform der Druckentlastungsvorrichtung18 , für die die vorige Beschreibung mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten Besonderheiten entsprechend gilt:
Der Durchgangskörper19 ist ohne Siebboden ausgebildet um beispielhaft zu erläutern, dass dieser bei allen Ausführungsformen optional ist. In dem Durchgangskanal20 ist zum Ersatz des Siebbodens24 einen ebene ringförmige Sitzfläche36 ausgebildet, die zur Aufnahme des Körpers23 dient. Der Körper23 kann nach einer der vorgenannten Arten ausgebildet sein. Er ist in8 gesondert veranschaulicht. Wie ersichtlich ist sein Rand28 mit einem Porenverschluss31 versehen, der beispielsweise durch ein Kunststoffmaterial (oder auch ein Metall) gebildet wird. Das Material umschließt die Randfläche28a sowie die äußeren Ränder der Seiten26 ,27 spaltfrei und dringt in die äußeren Bereiche der dort vorhandenen Poren ein. Der so gebildete Reifenkörper37 weist, wie insbesondere das Detail in9 zeigt, eine zylindermantelförmige Außenseite38 sowie eine plane Unterseite39 und eine plane ringförmige Oberseite40 auf. Von letzterer kann sich ein rohrförmiger Axialfortsatz41 weg erstrecken, der an den inneren Rand der Oberseite40 anschließt. Wie7 erkennen lässt, kann der zwischen der Wandung des Durchgangskanals20 und dem Axialfortsatz41 gebildete Ringraum mit Vergussmasse42 gefüllt werden, die einen spaltfreien Sitz des Körpers23 in dem Durchgang20 sicherstellt. Außerdem wird verhindert, dass die Vergussmasse42 unkontrolliert in den porösen Körper23 vordringt und diesen verschließt. - Bei Bedarf kann zusätzlich die Spannmutter
33 in den Durchgangskanal20 eingeschraubt werden, um den aus dem Körper23 und seiner Ummantelung gebildeten Filterkörper fest in dem Durchgang20 zu sichern. - Eine weitere Ausführungsform der Druckentlastungsvorrichtung
18 veranschaulicht10 in Verbindung mit11 . Es gelten die vorigen Ausführungen zu den bisher beschriebenen Ausführungsformen entsprechend, mit Ausnahme nachfolgender Erläuterungen:
Der poröse Körper23 , der nach jeder der vorgenannten Arten strukturiert sein kann, weist anstelle einer zylindrischen Randfläche28a hier eine konische Randfläche28a auf. Diese ist vorzugsweise mechanisch bearbeitet, vorzugsweise feinbearbeitet, beispielsweise durch Schleifen, Laserschneiden oder dergleichen, so dass eine mechanisch bearbeitete Anlagefläche43 erzeugt ist. Dieser ist eine vorzugsweise ebenso konische Sitzfläche44 zugeordnet, die im Anschluss an die Auflagefläche36 und konzentrisch zu dieser angeordnet ist. Die Spannmutter33 drückt mit ihrer ringförmigen Stirnfläche auf den äußeren Rand der Fläche26 und presst somit die Anlagefläche43 gegen die Sitzfläche44 , um einen spaltfreien Sitz des Körpers23 zu bewirken. Auf die Fläche26 einwirkender Explosionsdruck erhöht den Anpressdruck zwischen der Anlagefläche43 und der Sitzfläche44 und verhindert so, dass sich auch nur kurzzeitig Spalte ausbilden würden. Somit bilden die Anlagefläche43 und die Sitzfläche44 in ihrer beschriebenen Ausbildung gemeinsam wiederum den Porenverschluss31 . - Wie
12 veranschaulicht, kann der Porenverschluss31 auch bei dieser Form des Aufnahmekörpers19 durch eine reifenartige Umfassung des Körpers23 gebildet sein, wobei diese Umfassung vorzugsweise wiederum außer einem Kunststoffmaterial beispielsweise einem thermoplastischen oder einem duroplastischen aushärtenden Kunststoff oder auch einem weichen Metall, z. B. Zinn, besteht. Die Umfassung umgibt den Rand28 des Körpers23 und dringt zumindest teilweise in die dort vorhandenen offenen Poren ein, um diese zu verschließen. Der so gebildete Umfassungskörper45 kann außen mit einer konischen Anlagefläche46 versehen sein, die mit der Sitzfläche44 spaltfrei zusammenwirkt. Wiederum kann die Spannmutter33 dazu verwendet werden, den Sitz vorzuspannen und die Ausbildung von Spalten zu unterdrücken. -
13 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform für die Druckentlastungsvorrichtung18 mit einem Durchgangskörper19 , der zum Beispiel in Anlehnung an das Ausführungsbeispiel nach10 ausgebildet ist. In diesem Beispiel kann der Körper23 nach12 verwendet werden. Es ist aber auch möglich, wie dargestellt, den porösen Körper23 in einen ringförmigen Umfassungskörper45 , vorzugsweise aus einem weichen Metall einzusetzen. Der z. B. zylindrische Rand des Körpers23 liegt an der zylindrischen Innenfläche des Umfassungskörpers45 an, der mit seiner konischen Außenfläche an der konischen Sitzfläche des Aufnahmekörpers19 liegt. Es kann jedoch auch die Ausführungsform des Körpers23 gemäß11 oder, falls keine konische Sitzfläche44 , sondern eine zylindrische Umfassung vorgesehen ist, jede andere der vorbeschriebenen Ausführungsformen für die Fassung des Körpers23 vorgesehen werden. - Vorliegend ist zwischen den Umfassungskörper
45 und der Spannmutter33 eine axiale Druckfeder46 und gegebenenfalls ein Druckverteilungsring47 angeordnet. Außerdem kann die Spannmutter33 mit einer Kontermutter48 gesichert werden. Die Druckfeder46 ist beispielsweise nach art einer Tellerfeder ausgebildet. Der Umfassungskörper45 besteht vorzugsweise aus einem weichen Metall oder auch einem Kunststoff oder einem Elastomer. - An der Außenseite des Körpers
23 kann ein Formkörper mit einer Vielzahl von Labyrinthöffnungen vorgesehen sein. Dieser kann als Spritzwasserschutz dienen. Vorzugsweise weist dieser Formkörper bei ordnungsgemäßem Einbau nach unten. - Den unteren Abschluss kann die bereits vorbeschriebene Membran
34 mit einer geeigneten Befestigung zum Beispiel in Gestalt der Gummimanschette35 bilden. Insoweit wird auf die vorige Beschreibung verwiesen. Wie hier veranschaulicht kann wie bei allen vorbeschriebenen Ausführungsformen ebenfalls oberhalb des Flansches21 ein Fortsatz vorgesehen sein, an dem eine weitere Membran49 zum Beispiel mit einer Manschette50 gehalten ist. Die Membran49 kann in Übereinstimmung mit der Membran34 ausgebildet sein. Vorzugswiese ist sie in der Mitte getrennt, um bei einer Explosion leicht zu dem Körper23 hin aufklappen zu können. So wird der Durchgangskanal bei Druckaufbau im Gehäuse freigegeben und vermieden, dass durch die Flamme Spaltprodukte z. B. aus der Verbrennung der Membran entstehen, die in die Poren des Filters gelangen und dieses verstopfen. Auch hier kann wiederum durch eine Silberionenbeschichtung an der Innenseite der Spannmutter33 und/oder anderen Teilen, z. B. dem Körper23 , eine biologische Besiedlung und somit Porenverstopfung vermieden werden. - In
14 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht. Der Aufnahmekörper19 ist hier auf einen Gewindering51 reduziert. In seinem zentralen Durchgang sitzt ein rohrförmiger Fortsatz52 , der in den Gewindering51 zum Beispiel eingeklebt oder einvulkanisiert ist. Der Fortsatz52 besteht zum Beispiel aus einem Polymer, einem Elastomer oder einem sonstigen Kunststoff. Er geht oberhalb des Gewinderings51 in einen Flansch53 über, dessen ebene ringförmige Unterseite an der Innenseite der Wandung11 des Schutzgehäuses10 in Anlage kommt, um dort spaltlos abzudichten. Der Flansch53 besteht aus einem Material, das um den Rand28 des Körpers23 herum geformt ist, wobei es teilweise in die Poren des Rands28 eingedrungen ist. Vorzugsweise ist es auch in die Poren eines äußeren Ringbereichs der Flächen26 ,27 des Körpers33 eingedrungen und fasst diesen somit formschlüssig unter Ausbildung des Porenverschlusses31 . Ist die so ausgebildet Entlastungsvorrichtung18 in ein Schutzgehäuse10 eingebaut, arbeitet sie entsprechend der vorstehenden Beschreibung. - Bei ausreichender Festigkeit des zur Herstellung des Fortsatzes
52 und des Flansches53 verwendeten Kunststoffs ist der Gewindering51 entbehrlich. Das Gewinde kann außen direkt auf den Fortsatz52 aufgebracht werden. Damit bilden der Fortsatz52 und der Flansch53 den Aufnahmekörper, der den porösen Körper23 abdichtet, wobei an dem Rand28 wieder der schon erläuterte Porenverschluss31 gegeben ist. - Anstelle des Außengewindes auf dem Gewindering
19 oder auf dem Flansch52 bzw. auf dem Aufnahmekörper19 können auch alle anderen geeigneten dichten Befestigungsmittel einschließlich Klebe- oder Schweißverbindung vorgesehen werden. - Eine weitere Möglichkeit zur Erzielung des Porenverschlusses
31 an dem Rand28 des Körpers23 ist in15 veranschaulicht. Die Spannmutter33 ist an ihrer dem Körper23 zugewandten Stirnfläche mit einer ringförmigen Rippe54 versehen, die sich beim Festziehen der Spannmutter33 in den äußeren Rand der Fläche26 eindrückt. Ebenso kann die Fläche36 mit einer Rippe55 versehen sein, die sich beim Festziehen der Spannmutter33 in die Fläche27 des Körpers23 eindrückt. Dadurch wird der Rand28 des vorzugsweise aus einem Drahtmaterial bestehenden Körpers23 soweit zusammengedrückt, dass vorhandene Poren weitgehend kollabieren. Das Porenvolumen an dem Rand28 des Körpers23 ist soweit reduziert, dass ein Porenverschluss31 gebildet ist. Die Rippen54 ,55 bilden somit das Mittel zur Erzielung des Porenverschlusses31 . - Bei einem Schutzgehäuse der Bauart druckfeste Kapselung ist eine Druckentlastungsvorrichtung
18 vorgesehen, die einen porösen Körper23 umfasst. Dieser ist an seinem Rand mit einem Porenverschluss31 versehen, um ein Durchschlagen einer Flamme an seinem Rand zu verhindern. Das umgebende Bauteil bildet den Aufnahmekörper19 für die Druckentlastungsvorrichtung. Der Porenverschluss bildet in Verbindung mit dem Aufnahmekörper19 einen spaltlosen Verbund. Zum Beispiel kann der poröse unbearbeitete Körper23 am Randbereich mit einem weichen Metallring umfasst sein und zum Beispiel durch eine vorgegebene kegelartige Kontur eines Aufnahmekörpers und einem Druckring so gepresst werden, dass durch die Verformung eine spaltlose Einbettung erreicht wird. Zusätzlich kann die Verformung durch federnde Elemente dauerhaft aufrechterhalten werden, um bei Temperaturschwankungen die Wärmeausdehnung der verschiedenen Materialien auszugleichen. Der Aufnahmekörper19 kann auch z. B. durch die Wandung11 selbst gebildet sein. - Alternativ kann der Randbereich des Körpers
23 durch Ummantelung mit Materialen wie Kunststoff, Metall, usw. so modifiziert werden, dass die Ummantelung zusammen mit dem Aufnahmekörper19 durch Verkleben oder Vergießen einen formschlüssigen Verbund bilden können, der die Ex-Schutzanforderungen erfüllt. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Schutzgehäuse
- 11
- Wandung
- 12
- Innenraum
- 13
- Seitenteil
- 14
- Seitenteil
- 15
- Oberer Abschluss
- 16
- Boden
- 17
- Öffnung
- 18
- Druckentlastungsvorrichtung
- 19
- Aufnahmekörper
- 20
- Durchgangskanal
- 21
- Flansch
- 22
- Außengewinde
- 23
- Poröser Körper
- 24
- Siebboden
- 25
- Gitterlage
- 26
- Dem Innenraum
12 zugewandte Fläche - 27
- Fläche
- 28
- Rand
- 28a
- Randfläche
- 29
- Manschette
- 30
- Ringbund
- 31
- Porenverschluss
- 32
- Innengewinde
- 33
- Spannmutter
- 34
- Membrane
- 35
- Gummimanschette
- 36
- Sitzfläche
- 37
- Reifenkörper
- 38
- Mantelfläche
- 39
- Unterseite
- 40
- Oberseite
- 41
- Axialfortsatz
- 42
- Vergussmasse
- 43
- Anlagefläche
- 44
- Sitzfläche
- 45
- Umfassungskörper
- 46
- Druckfeder
- 47
- Druckverteilungsring
- 48
- Kontermutter
- 49
- Membrane
- 50
- Manschette
- 51
- Gewindering
- 52
- Fortsatz
- 53
- Flansch
- 54
- Rippe
- 55
- Rippe
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- US 4180177 [0003]
- DE 1170346 [0004]
Claims (15)
- Druckentlastungsvorrichtung (
18 ) für ein Schutzgehäuse (10 ) zur druckfesten Kapselung von Betriebsmitteln, die Zündquellen bilden können, mit einem Aufnahmekörper (19 ), der einen Durchgang (20 ) aufweist, mit einem porösen Körper (23 ), der in dem Durchgang (20 ) angeordnet ist und zwei voneinander weg weisende freiliegende Flächen (26 ,27 ) und einen Rand (28 ) aufweist, wobei der Körper (23 ) an seinem Rand (28 ) mit einem Porenverschluss (31 ) versehen ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
23 ) eine Draht- oder Faserstruktur aus Metall mit geordnet oder ungeordnet angeordneten Drähten oder Fasern ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
23 ) aus einem Metallschaum oder Sintermetall besteht. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Porenverschluss (
31 ) durch eine Vorspannung einer an dem Rand (28 ) vorgesehenen Anlagefläche (43 ) gegen eine an dem Aufnahmekörper (19 ) vorgesehene Sitzfläche (44 ) gegeben ist, um durch feste Anlage der Anlagefläche (43 ) an der Sitzfläche (44 ) den Porenverschluss (31 ) auszubilden. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (
44 ) konisch ausgebildet ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass Anlagefläche (
43 ) flächenhaft mechanisch bearbeitet ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (
43 ) in gleicher Weise wie die Sitzfläche (44 ) konisch ausgebildet ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen (
26 ,27 ) an dem Rand (28 ) des Körpers (23 ) jeweils eine Ringzone aufweisen, wobei der Körper (23 ) an den beiden Ringzonen gefasst und dabei vorzugsweise eingespannt ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Porenverschluss (
31 ) an dem Rand (28 ) angeordnetes, die Poren des Körpers (23 ) verschließendes Material umfasst. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material ein weiches, plastisches Metall, ein Kunststoff, ein Thermoplast, ein Duroplast, ein Elastomer ist oder enthält.
- Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material an dem Rand (
28 ) in Hohlräume und/oder Poren des Körpers (23 ) eingebracht ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material einen Flansch (
37 ,53 ) bildet. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Flansch (
37 ,53 ) ein Kragen (41 ,52 ) vorgesehen ist, der mit dem Aufnahmekörper (19 ,51 ) abdichtend verbunden ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Durchgang (
20 ) des Aufnahmekörpers (19 ) eine gasdurchlässige, wasserundurchlässige Membrane (34 ,49 ) vorgesehen ist. - Druckentlastungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Durchgang (
20 ) des Aufnahmekörpers (19 ) ein Spritzschutz (48 ) angeordnet ist.
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