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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen ein chirurgisches Gerät. Insbesondere betrifft die Erfindung ein chirurgisches Gerät zum Halten eines chirurgischen Werkzeugs, so dass das Werkzeug relativ zu einem Schafft rotieren oder fixiert sein kann.
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Stand der Technik
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Bei chirurgischen Operationen ist es oft erforderlich, dass Chirurgen Gewebe von der Operationsstelle weg halten, so dass sie in der Lage sind, Zugang zur inneren Anatomie ihrer Patienten zu erhalten. Um das zu erreichen, verwenden Chirurgen ein oder mehrere Wundhakenwerkzeuge, die im allgemeinen von einem Rahmen gehalten werden.
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Wundhakenwerkzeuge umfassen eine Wundhakenklinge, die mit einem Schaft verbunden ist. Abhängig von seiner Anwendung wird der Chirurg entweder ein Wundhakenwerkzeug umfassend eine Wundhakenklinge verwenden, die relativ zu einem Schaft fixiert ist oder einer Wundhakenklinge, die rotierbar in Bezug zu dem Schaft ist. Wundhakenwerkzeuge schließen auch eine weitere Variation ein, wobei die Klinge vom Schaft entfernt oder dauerhaft daran befestigt sein kann.
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Während der Operation benötigt der Chirurg im allgemeinen eine Vielzahl von fixierten und rotierbaren Wundhakenwerkzeugen. Daher ist es erforderlich, dass der Chirurg eine Vielzahl von Wundhakenwerkzeugen verfügbar hat, umfassend solche mit fixierten Klingen, als auch solche, die rotierbar sind.
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Die vorhergehende Diskussion des Stands der Technik der Erfindung soll nur das Verständnis der vorliegenden Erfindung erleichtern. Es soll verstanden werden, dass die Diskussion keine Bestätigung oder Anerkennung dafür ist, dass irgendeines der Materialien, auf das hier Bezug genommen wird, Teil des üblichen Allgemeinwissens am Prioritätsdatum der Anmeldung war.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Es ist eine Aufgabe dieser Erfindung, ein chirurgisches Gerät zur Verfügung zu stellen, das die Zahl an erforderlichen Geräten minimiert, die während einer Operation benötigt werden.
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Die vorliegende Erfindung stellt ein chirurgisches Gerät bereit, umfassend einen Schaft und ein chirurgisches Werkzeug, das abnehmbar daran befestigt ist, wobei das chirurgische Werkzeug zwischen einer ersten Stellung, in der das Werkzeug relativ zu dem Schaft frei rotieren kann, und einer zweiten Stellung, in der es relativ zu dem Schaft befestigt ist, bewegt werden kann.
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Im Gegensatz zum Stand der Technik stellt die vorliegende Erfindung ein einzelnes chirurgisches Gerät bereit, das in der Lage ist, ein chirurgisches Werkzeug zu halten, so dass es relativ zu dem Schaft fixiert sein kann oder frei rotieren kann. Demzufolge wird die vorliegende Erfindung die Zahl an chirurgischen Geräten reduzieren, die während einer Operation erforderlich sind.
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In der Beschreibung wird der Begriff rotieren durchgehend so angesehen, dass er schwingen, schwenken oder irgendeine andere kreisförmige Bewegung einschließt.
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Das chirurgische Werkzeug kann ein Befestigungsende zum Befestigen an ein erstes Ende des Schafts umfassen.
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Das chirurgische Werkzeug kann in Form einer Wundhakenklinge vorliegen.
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In einem Aspekt der Erfindung hat das erste Ende des Schafts eine Öffnung. Die Öffnung kann durch den Schaft ausgedehnt sein. Das Befestigungsende der Wundhakenklinge kann einen Zapfen halten, der abnehmbar in der Öffnung befestigt ist, so dass die Wundhakenklinge rotierbar an dem Schaft gehalten wird.
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In einem anderen Aspekt der Erfindung hat das Befestigungsende der Wundhakenklinge eine Öffnung. Die Öffnung kann durch das Befestigungsende ausgedehnt sein. Das erste Ende des Schafts kann einen Zapfen halten, der abnehmbar in der Öffnung befestigt ist.
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Wenn das Werkzeug in der zweiten Stellung ist, kann das Werkzeug vorzugsweise vorab zu der gewünschten Position gedreht werden, bevor es relativ zu dem Schaft fixiert wird. Das erste Ende des Schafts und des Befestigungsendes des chirurgischen Werkzeugs können zusammenwirken, wenn sie sich in der zweiten Stellung befinden, so dass das chirurgische Werkzeug bei einer Reihe beliebiger vorbestimmter winkliger Positionen relativ zu dem Schaft fixiert werden kann.
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Der Zapfen kann eine ringförmige Vertiefung umfassen.
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Der Schaft kann eine Arretierung einschließen. Die Arretierung kann in der Form einer federunterstützten Erhebung vorliegen, die nach außen in die Öffnung gerichtet ist. Die Erhebung kann so angepasst sein, dass sie in die Vertiefung aufgenommen wird, wenn das chirurgische Werkzeug mit dem Schaft verbunden wird, wodurch das chirurgische Werkzeug abnehmbar an dem Schaft befestigt wird.
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Das erste Ende des Schafts kann eine erste Seite haben, die so angepasst ist, dass sie mit dem Befestigungsende des chirurgischen Werkzeugs zusammenwirkt, so dass das chirurgische Werkzeug relativ zu dem Schaft fixiert als auch daran befestigt wird. Mit dieser Anordnung ist das chirurgische Werkzeug in der zweiten Stellung. Vorzugsweise stellt die erste Seite des Schafts eine erste Passfläche bereit, während das Befestigungsende des chirurgischen Werkzeugs eine komplementäre zweite Passfläche bereitstellt, so dass die zwei Passflächen relativ zueinander einrasten, wenn sich die zwei Passflächen in einer passenden Beziehung befinden.
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Die Passflächen können in der Form von einer oder mehreren Erhebungen, Kerben oder ähnlichen Anordnungen vorliegen, wodurch die Flächen relativ zueinander einrasten können. Vorzugsweise können die Passflächen so eingeteilt sein, dass das chirurgische Werkzeug in verschiedenen Winkeln relativ zu dem Schaft fixiert werden kann.
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Das erste Ende des Schafts kann eine zweite Seite haben, die relativ glatt ist, wodurch das chirurgische Werkzeug frei rotieren kann, wenn die erste Seite des Schafts an der zweiten Passfläche des chirurgischen Werkzeugs anliegt, während es nimmer noch abnehmbar an dem Schaft befestigt ist. Mit dieser Anordnung ist das chirurgische Werkzeug in der ersten Stellung.
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Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin ein chirurgisches Gerät bereit, umfassend einen Schaft, eine Wundhakenklinge und eine Befestigungsvorrichtung, um die Wundhakenklinge abnehmbar an einem ersten Ende des Schafts zu befestigen, wodurch in einer ersten Stellung die Befestigungsvorrichtung die Klinge an dem Schaft befestigt, so dass die Klinge relativ zu dem Schaft rotieren kann, während in einer zweiten Stellung das Befestigungsmittel die Klinge an dem Schaft befestigt, so dass die Klinge relativ dazu fixiert ist.
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Die Befestigungsvorrichtung kann einen Zapfen umfassen, der in einer Öffnung aufgenommen wird.
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In einem Aspekt der Erfindung ist die Öffnung in dem ersten Ende des Schafts, während der Zapfen aus der Wundhakenklinge herausragt.
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In einem anderen Aspekt der Erfindung ist die Öffnung in der Wundhakenklinge, während der Zapfen aus dem ersten Ende des Schafts herausragt.
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Das Befestigungsmittel kann auch eine Arretierung umfassen, die zurückziehbar in die Öffnung hineinragt, wobei das Ende der Arretierung so angepasst ist, dass sie in eine ringförmige Vertiefung auf dem Zapfen aufgenommen wird, wenn der Zapfen in die Öffnung aufgenommen wird. Die Arretierung kann in der Form einer Erhebung vorliegen, die aus dem Schaft nach außen in die Öffnung gerichtet ist.
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Die Befestigungsvorrichtung kann eine erste Passfläche und eine zweite Passfläche bereitstellen, wobei die ersten und die zweiten Passflächen komplementär zueinander sind, so dass sie ineinander einrasten können. Die erste Passfläche und die zweite Passfläche können in der Form einer oder mehrerer Erhebungen, Kerben oder ähnlichen Anordnungen vorliegen. Die erste Passfläche und die zweite Passfläche können in verschiedenen Winkeln einrasten, so dass die Wundhakenklinge relativ zu dem Schaft in verschiedenen Winkeln eingerastet werden kann.
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Die erste Passfläche kann von dem Schaft bereitgestellt werden. Die zweite Passfläche kann an einem Befestigungsende der Wundhakenklinge bereitgestellt werden. Der Schaft kann auch eine dritte Passfläche haben. Die dritte Passfläche kann relativ glatt sein, so dass die zwei Oberflächen nicht ineinander einrasten können, wenn die dritte Passfläche an der zweiten Passfläche anliegt, wodurch die Wundhakenklinge relativ zu dem Schaft rotieren kann, während sie immer noch abnehmbar daran befestigt ist.
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Während hier ein Schaft erwähnt wird, versteht sich von selbst, dass der Umfang dieser Erfindung nicht auf diesen Begriff beschränkt ist, und Haltestange, Halterahmen oder ähnliches bedeuten kann, und tragbar oder mit einem Rahmen oder einer anderen Vorrichtung verbunden sein kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird besser verstanden durch die Bezugnahme auf die folgende Beschreibung zweier Ausführungsformen der Erfindung, wie in den angehängten Zeichnungen gezeigt, in denen:
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1 gemäß einer ersten Ausführungsform eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen Geräts ist, wobei das chirurgische Gerät an einem Halterahmen befestigt gezeigt ist;
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2 eine Seitenansicht eines Schafts des chirurgischen Geräts ist, das in 1 gezeigt ist;
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3 eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen Werkzeugs des chirurgischen Geräts ist, das in 1 gezeigt ist, in diesem Fall eine Wundhakenklinge;
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4 eine Querschnittsseitenansicht eines ersten Endes des Schafts ist, der in 1 gezeigt ist;
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5 eine perspektivische Seitenansicht eines ersten Endes des Schaftes ist, der in 1 gezeigt ist;
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6 eine Draufsicht eines ersten Endes des Schafts ist, der in 1 gezeigt ist;
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7 eine Draufsicht eines ersten Endes des Schafts gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist;
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8 eine Querschnittsseitenansicht des ersten Endes des Schafts ist, der in 7 gezeigt ist; und
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9 eine Draufsicht einer zweiten Passfläche ist.
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Die beste(n) Vorgehensweise(n) zum Ausführen der Erfindung
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Chirurgische Geräte des Typs, der einen Schaft zur Befestigung an einem Halterahmen und ein chirurgisches Werkzeug, wie eine Wundhakenklinge, umfasst, werden im allgemeinen bei chirurgischen Operationen verwendet, um Gewebe von der Operationsstelle fernzuhalten. Die nachstehende Beschreibung ist auf eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gerichtet, wonach die Wundhakenklinge abnehmbar an einem Schaft befestigt ist, wodurch es in einer Stellung relativ dazu rotieren kann, während es in einer zweiten Stellung relativ dazu fixiert sein kann.
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In Bezug auf die 1 bis 3 liegt die Erfindung gemäß der ersten Ausführungsform in der Form eines chirurgischen Geräts 11 vor, umfassend einen Schaft 13 und ein chirurgisches Werkzeug in der Form einer Wundhakenklinge 15. Die Wundhakenklinge 15 und der Schaft 13 werden über eine Befestigungsvorrichtung 17 verbunden.
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Die Befestigungsvorrichtung 17 schließt eine Öffnung 21 ein, die sich in dieser Ausführungsform durch ein erstes Ende 19 des Schafts 13 ausdehnt. Die Öffnung 21 ist so angepasst, dass sie einen Zapfen 23 aufnimmt, der in diesem Fall aus einem Befestigungsende 25 der Wundhakenklinge 15 herausragt. Der Zapfen hat eine ringförmige Vertiefung 27, deren Nutzen nachstehend beschrieben wird.
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Die Befestigungsvorrichtung 17 umfasst auch eine Arretierung 29, die in dem Schaft eingeschlossen ist. Wie in den 4 bis 6 gezeigt, ist die Arretierung 29 in einer Aussparung 31 lokalisiert. Die Aussparung 31 dehnt sich entlang eines Teils der Längsachse des Schafts 13 aus und endet an der Öffnung 21, so dass die Aussparung 31 in die Öffnung 21 mündet. Dadurch kann die Erhebung 33 in der Aussparung 31 aufgenommen werden, so dass ein Teil der Erhebung in die Öffnung 21 ragt, wie in 2 gesehen werden kann. Die Erhebung 33 ist von der Aussparung 31 durch einen Federbolzen (nicht gezeigt) nach außen gerichtet.
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Wenn die Wundhakenklinge 15 und der Schaft 13 verbunden werden, wird die Erhebung 33 von der Vertiefung 27 aufgenommen, um die Wundhakenklinge 15 abnehmbar mit dem Schaft 13 zu befestigen.
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Das Befestigungsmittel 17 umfasst auch eine erste Passfläche 37, eine zweite Passfläche 39 und eine dritte Passfläche 41.
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Wie am besten in den 4 bis 6 gezeigt, ist die erste Passfläche 37 auf einer Seite des ersten Endes 19 des Schafts 13 lokalisiert. Die erste Passfläche 37 hat eine Vielzahl von winklig unterteilten, fingerähnlichen Erhebungen 43a, die eine Vielzahl von dazwischen liegenden Kerben 45a definieren.
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Wie am besten in 3 gezeigt, umfasst die zweite Passfläche 39 ähnliche fingerähnliche Erhebungen 43b und Kerben 45b, wie die der ersten Passfläche 37, sind aber so konfiguriert, dass sie komplementär zu denen der ersten Passfläche 37 sind. Das führt dazu, wenn die erste Passfläche 37 an der zweiten Passfläche 39 anliegt, dass die Erhebungen 43 in einer Passfläche mit den Kerben 45 in der anderen Passfläche so ausgerichtet werden, dass sie darin aufgenommen werden, um die erste Passfläche 37 in der zweiten Passfläche 39 einzurasten, und dabei offensichtlich die Wundhakenklinge 15 relativ zu dem Schaft 13 einrasten.
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Da die erste Passfläche 37 in der zweiten Passfläche 39 einrastet, richtet sich die Erhebung 33 der Arretierung 29 mit der ringförmigen Vertiefung 27 des Zapfens 23 so aus, dass sie darin aufgenommen wird. Wenn die Erhebung 33 in der Vertiefung 27 aufgenommen wird, ist die Wundhakenklinge 15 abnehmbar an dem Schaft 13 befestigt. In dieser Position ist das chirurgische Gerät 11 in der zweiten Stellung.
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Da die fingerähnlichen Erhebungen 43a, b winklig unterteilt sind, kann der Schaft 13 und die Wundhakenklinge relativ zueinander in verschiedenen Winkeln erstens durch Ausrichten der ersten Passfläche 37 und der zweiten Passfläche 39 in dem gewünschten Winkel fixiert werden, bevor die zwei Flächen 37, 39 ineinander gepasst werden.
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Die dritte Passfläche 41 ist an einer anderen Seite des ersten Endes 19 des Schafts 13 lokalisiert und hat eine relativ glatte Oberfläche. Wenn die Wundhakenklinge 15 so positioniert wird, dass die zweite Passfläche 39 an der dritten Passfläche 41 anliegt, und die Erhebung 33 der Arretierung 29 in die Vertiefung 27 aufgenommen wird, ist die Wundhakenklinge 15 relativ zu dem Schaft 13 um den Zapfen 23 frei rotierbar, während sie abnehmbar daran befestigt ist. In dieser Anordnung ist das chirurgische Gerät in einer ersten Stellung.
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In Bezug auf die 7, 8 und 9 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung gezeigt. In dieser Ausführungsform schließt das erste Ende 19 des Schafts 13 eine erste Passfläche 137 ein, die eine Vielzahl von zackenähnlichen Erhebungen 143a hat. Auf einer kooperierenden zweiten Passfläche 139, die auf der Wundhakenklinge 15 lokalisiert ist, sind komplementäre zackenähnliche Erhebungen 143b bereitgestellt, so dass der Schaft 13 relativ zu der Wundhakenklinge 15 eingerastet ist, wenn die erste Passfläche 137 und die zweite Passfläche 139 zum passenden Ineinandergreifen gebracht wurden.
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Ähnlich zur ersten Ausführungsform stellt das erste Ende 19 des Schafts 13 eine dritte Passfläche 141 bereit, die eine glatte Fläche bereitstellt, so dass die Wundhakenklinge 15 relativ zu dem Schaft 13 frei rotierbar ist, wenn die dritte Passfläche 141 an der zweiten Passfläche 139 der Wundhakenklinge 15 anliegt.
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Die Befestigungsvorrichtung stellt drei Funktionen bereit:
- 1. Die Wundhakenklinge kann auf dem Schaft lokalisiert sein;
- 2. Sie stellt Mittel zum abnehmbaren Befestigen der Wundhakenklinge an dem Schaft bereit; und
- 3. Die Wundhakenklinge kann entweder eingerastet/fixiert oder relativ zu dem Schaft frei rotierbar sein.
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Durch diese Funktionen stellt das chirurgische Werkzeug der vorliegenden Erfindung eine einfache und praktische Lösung der Probleme, die mit dem Stand der Technik assoziiert sind, wie zuvor ausgeführt, bereit. Das chirurgische Gerät ermöglicht es einem Chirurgen, eine verringerte Anzahl an Schäften und nur die Zahl an Wundhakenklingen bereit zu stellen, die für die Operation nötig sind. In diesen Fällen, in denen er/sie eine Wundhakenklinge benötigt, die frei rotierbar sein muss, kann rasch ein chirurgisches Gerät in einer ersten Stellung zusammengesetzt werden. Wenn er/sie ein chirurgisches Gerät benötigt, das bei einem relativen Winkel fixiert werden muss, wird das chirurgische Gerät in der zweiten Stellung angeordnet. Wenn das chirurgische Gerät des Weiteren bei einem falschen Winkel angeordnet wird, kann das sofort geändert werden und die Wundhakenklinge kann leicht abnehmbar an dem Schaft befestigt werden. Wenn weiterhin während einer Operation der Chirurg eine rotierbare Wundhakenklinge benötigt, die zu dieser Zeit relativ zu dem Schaft fixiert ist, muss der Chirurg nur die Wundhakenklinge entfernen, um 180° rotieren und sie wieder auf den Schaft setzen, so dass die dritte Passfläche an der zweiten Passfläche anliegt.
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Da es keine Daumenschrauben, Klammern oder andere Feststellmittel gibt, die eingestellt werden müssen, um die Wundhakenklinge an dem Schaft zu befestigen oder zu fixieren, ist der Chirurg leicht in der Lage, die Wundhakenklinge auf die benötigte Stellung einzustellen und sie, ohne dass es nötig ist, Schrauben oder andere kleine Komponenten zu positionieren.
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Die einfache Konstruktion der vorliegenden Erfindung hilft auch beim Sterilisierungsprozess und minimiert die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination zwischen Operationen.
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Modifikationen und Variationen, die für den Durchschnittsfachmann offensichtlich sind, werden so aufgefasst, dass sie unter dem Umfang der vorliegenden Erfindung fallen.
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In der gesamten Beschreibung, wenn der Kontext nicht etwas anderes erfordert, wird das Wort „umfassen” oder Variationen, wie „umfasst” oder „umfassend”, so verstanden, dass es die Einbeziehung einer angegebenen ganzen Zahl oder einer Gruppe ganzer Zahlen impliziert, nicht aber den Ausschluss jeder anderen ganzen Zahl oder Gruppe ganzer Zahlen.