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DE102010014849A1 - Folienverpackungsbeutel und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

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Dr. Bader Herbert
Matthias Perick
Siegfried Hartmann
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Mondi AG
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Nordenia Technologies GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Beutel, insbesondere Folienverpackungsbeutel, mit einem ein flexibles Schichtmaterial aufweisenden Beutelkörper (1), der zur Erhöhung der mechanischen Stabilität zumindest eine Verstärkung (7, 7', 7'') aufweist, wobei an der Verstärkung (7, 7', 7'') eine aufgeschäumte Polymersubstanz (11) vorliegt. Erfindungsgemäß sind zur Bildung der Verstärkung (7, 7') zwei Abschnitte des Schichtmaterials übereinander gelegt und unter Bildung eines Hohlraumes (10) entlang zumindest einer die Verstärkung (7, 7', 7'') begrenzenden Verbindungslinie verbunden, wobei der Hohlraum (10) mit der aufgeschäumten Polymersubstanz (11) ausgefüllt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Beutel, insbesondere einen Folienverpackungsbeutel, mit einem ein flexibles Schichtmaterial aufweisenden Beutelkörper, der zur Erhöhung der mechanischen Stabilität zumindest eine Verstärkung aufweist, wobei an der Verstärkung eine aufgeschäumte Polymersubstanz vorliegt. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines Beutels. Der Beutel ist insbesondere für die Aufnahme schüttfähiger Verpackungsgüter wie Lebensmittel, Tiernahrung, Waschmittel, pulvrigen oder körnigen Bauprodukte oder dergleichen vorgesehen.
  • Unter dem Gesichtspunkt der Ressourcennutzung sind flexible Schichtmaterialien, insbesondere Folien, ideale Packmittel, da diese das beste Verhältnis aus eingesetzter Materialmenge bezogen auf das erzielte Volumen des Verpackungskörpers ermöglichen. Neben geringen Materialkosten können auch die zur Bildung von Beutel vorgesehenen Schichtmaterialien oder vorkonfektionierte, unbefüllte Verpackungsbeutel leicht transportiert werden. Als Nachteil ergibt sich, dass übliche Folienverpackungsbeutel eine vergleichsweise geringe Stabilität aufweisen.
  • Ein Folienverpackungsbeutel mit den eingangs beschriebenen Merkmalen ist aus der US 2004/0005100 A1 bekannt. Die Frontwand und die Rückwand des Beutelkörpers sind jeweils aus mehreren mit Klebstoff laminierten Folienlagen gebildet. Zwischen zwei der Folienlagen ist in streifenförmigen Bereichen, die in Beutellängs- und/oder -querrichtung verlaufen, eine aufgeschäumte Polymersubstanz angeordnet. Die Frontwand und die Rückwand sind an den Rändern durch herkömmliche Längssiegelnähte verbunden. Bei dem bekannten Folienverpackungsbeutel ergibt sich der Nachteil, dass die Herstellung der mehrlagig mit Klebstoff kaschierten Folie, welche innenliegend eine aufschäumbare polymere Substanz in Form von Streifen aufweist, aufwändig ist.
  • Ein Folienverpackungsbeutel mit den eingangs beschriebenen Merkmalen sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung sind auch aus der EP 1 009 658 B1 bekannt. Zur Bildung eines strukturstabilen Gegenstandes, der die Form eines Folienverpackungsbeutels aufweisen kann, ist eine flexible, auf eine Spule aufwickelbare Folie vorgesehen. Diese Folie kann eine Sandwichstruktur mit einer ersten Folienschicht, einer zweiten Folienschicht sowie einer dazwischen angeordneten aufschäumbaren Polymersubstanz aufweisen. Nach der Bildung des Behälters wird der Folie Energie zugeführt, so dass die Polymersubstanz vollflächig aufgeschäumt wird.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Beutel, insbesondere Folienverpackungsbeutel, anzugeben, der eine erhöhte Festigkeit aufweist und gleichzeitig leicht zu fertigen ist.
  • Ausgehend von einem Beutel mit den eingangs beschriebenen Merkmalen wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zur Bildung der Verstärkung zwei Abschnitte des Schichtmaterials übereinander gelegt und unter Bildung eines Hohlraumes entlang zumindest einer die Verstärkung begrenzenden Verbindungslinie verbunden sind, wobei der Hohlraum mit der aufgeschäumten Polymersubstanz ausgefüllt ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die aufgeschäumte Polymersubstanz nicht in den Lagenaufbau des Schichtmaterials, welche den Beutelköper bildet, integriert. Vielmehr ist die aufgeschäumte polymere Substanz zumindest teilweise an der Oberfläche des Schichtmaterials angeordnet, wobei der aufgeschäumte Hohlraum dadurch gebildet ist, dass Abschnitte des Schichtmaterials übereinander gelegt sind. Zusätzlich sind die beiden Abschnitte an zumindest einer Verbindungslinie direkt miteinander verbunden, so dass eine klare Begrenzung der Verstärkung erfolgt. Dadurch ist es möglich, eine zielgerichtete, lokale Versteifung durch die erfindungsgemäß ausgebildete Verstärkung zu erreichen. Der durch die zumindest eine Verbindungslinie begrenzte Hohlraum ist durch die aufgeschäumte Polymersubstanz schlauch- oder kissenartig aufgebläht. Die aufgeschäumte Polymersubstanz selbst hat dabei eine vergleichsweise weiche Konsistenz. Die Versteifung wird aber durch die erhebliche Volumen- und Querschnittsvergrößerung erreicht. Die Eigenschaften des Schichtmaterials selbst bleiben üblicherweise unbeeinträchtigt. Eine Versprödung des Schichtmaterials oder die Gefahr einer Delamination einzelner Lagen im Bereich der aufgeschäumten Polymersubstanz treten nicht auf. Neben einer strukturelleren Versteifung des Beutelkörpers an der zumindest einen Verstärkung wird auch eine Polsterung erreicht, die zu einer weiteren Erhöhung der Belastbarkeit bei plötzlichen Krafteinwirkungen führt. Vorzugsweise sind mehrere Verstärkungen vorgesehen, die wie zuvor beschrieben ausgeführt sind.
  • Insbesondere kann an den Längsseiten des Beutels jeweils eine Verstärkung dadurch gebildet sein, dass dort das Schichtmaterial umgeschlagen ist, wobei zwischen einem äußeren Rand der Seitenkante und einer dazu versetzten Längssiegelnaht der Hohlraum gebildet ist. In einem solchen Fall ist die durch die aufgeschäumte Polymersubstanz ausgefüllte und aufgewölbte Verstärkung im Wesentlichen schlauchförmig ausgebildet, wobei die Verstärkung zum Innenraum des Beutelkörpers durch die Längssiegelnaht begrenzt ist. Eine Verstärkung im Bereich der Seitenkanten ist auch besonders zweckmäßig, um dem Beutel gleichsam ein äußeres, stützendes Gerüst zu verleihen.
  • Als Schichtmaterial ist üblicherweise eine Folie vorgesehen. Daneben sind grundsätzlich aber auch Gewebe und Nonwoven, jeweils bevorzugt aus Kunststoff, einsetzbar. Darüber hinaus können auch Laminate mit zumindest einer Folienlage und zumindest einer textilen Schicht, also insbesondere Gewebe oder Nonwoven, verwendet werden. Der Beutelkörper kann aus einem einzigen Zuschnitt des Schichtmaterials oder aus mehreren separaten Abschnitten gebildet sein.
  • Der Beutel kann aus einem einzigen Zuschnitt des Schichtmaterials durch Falten und Heißsiegeln gebildet werden. Bevorzugt ist der Beutel als Seitenfaltenbeutel ausgebildet, dessen Beutelkörper zwei Frontwände sowie zumindest an einer Längsseite eine Seitenfalte aufweist. Üblicherweise sind zwischen den Frontwänden an beiden Längsseiten Seitenfalten angeordnet, die über die Seitenkanten an die Frontwände anschließen. Ein solcher Seitenfaltenbeutel hat in etwa eine Quaderform, wodurch das Füllvolumen maximiert und der Platzbedarf minimiert sind. Bei einem Seitenfaltenbeutel werden die Ränder der Folie entweder an einer Beutelfläche, d. h. einer Frontwand oder Seitenfalte, oder an einer der Seitenkanten zusammengeführt. Im Rahmen der Erfindung ist es von Vorteil, wenn die Ränder des Schichtmaterials im Bereich einer Beutelfläche zusammengeführt werden, da dann sämtliche Seitenkanten durch das Umfalten und das Erzeugen einer Längssiegelnaht mit einer erfindungsgemäßen Verstärkung versehen werden können.
  • Der Beutel, der bevorzugt an seinen Längsseiten mit zumindest einer Verstärkung versehen ist, weist einen Bodenbereich sowie einen Kopfbereich. Der Bodenbereich kann beispielsweise als Standboden ausgebildet sein. Ein Öffnen des Beutels ist an dem Kopfbereich vorgesehen, der auch einen Wiederverschluss, beispielsweise einen Zipper- oder Sliderverschluss, aufweisen kann. Um einen solchen Beutel leicht fertigen zu können, kann es zweckmäßig sein, wenn sich die zumindest eine Verstärkung nur über einen Teil der jeweils zugeordneten Seitenkante erstreckt, wobei der Bodenbereich und/oder der Kopfbereich nicht mit einer Verstärkung versehen sind.
  • Neben im Wesentlichen schlauchförmigen Verstärkungen, die durch Falten der Folie und das Erzeugen einer Siegelnaht gebildet sind, besteht auch die Möglichkeit, Verstärkungen zwischen zwei Siegelnähten, vorzugsweise zwei parallelen Siegelnähten oder auch innerhalb einer umlaufenden Siegelnaht zu bilden. Bei zwei gerade oder in einem Bogen parallel zueinander verlaufenden Siegelnähten wird eine schlauch- oder strangförmige Verstärkung erzeugt. Bei einer um den Hohlraum umlaufenden Siegelnaht ergibt sich eine kissenartige Form der Verstärkung. Durch die Erzeugung von Hohlräumen zwischen zwei Siegelnähten können insbesondere auch in dem Bodenbereich sowie in dem Kopfbereich in Querrichtung verlaufende Verstärkungen erzeugt werden, so dass der gesamte Beutel mit einer netzartigen Versteifung versehen werden kann.
  • Die Auswahl des Schichtmaterials, die für die Bildung des Beutelkörpers vorgesehen ist, ist im Rahmen der Erfindung nicht weiter eingeschränkt, da im Gegensatz zu dem aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen gerade keine Integration der aufschäumbaren Polymersubstanz in den Lagenaufbau dieses Schichtmaterials vorgesehen ist. So kann insbesondere eine mehrschichtige Folie vorgesehen sein, bei der die Außenfläche des Beutelkörpers nicht oder nur schwer heißsiegelbar ist. Bei der Bildung des Beutelkörpers durch Falten und Heißsiegeln wird dann bei der Erzeugung der Siegelnähte das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt. Eine solche mehrschichtige Folie weist bevorzugt eine siegelbare Schicht aus Polyolefin an der Innenfläche des Beutelkörpers auf. Geeignet sind beispielsweise kaschierte oder coextrudierte Folien mit einer Außenfläche aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer Innenfläche aus Polyethylen (PE). Zwischen der Innenschicht und der Außenschicht können ohne Einschränkung weitere Folienschichten, beispielsweise zur Erhöhung der Stabilität und/oder der Barrierewirkung angeordnet sein.
  • Bei einer kaschierten Folie oder einem anderen mehrlagig kaschierten Schichtmaterial kann insbesondere auch eine metallische Lage oder eine metallisierte Kunststofflage, beispielsweise metallisiertes Polyethylenterephthalat, eingesetzt werden. Auch Verbundmaterialien mit einer äußeren Lage aus orientiertem Polypropylen (O-PP) oder mit Lagen aus unterschiedlichen Polyethylen-Typen können im Rahmen der Erfindung eingesetzt werden, wobei im zuletzt genannten Fall die Polymerzusammensetzung zweckmäßigerweise so ausgewählt ist, dass bei einer geeigneten Siegeltemperatur nur die Innenfläche aufschmilzt.
  • Neben coextrudierten oder mehrlagig kaschierten PE-Folien können aber auch heißsiegelbare Monofolien, insbesondere PE-Monofolien eingesetzt werden. Schichtmaterialien, die vollständig aus Polyolefinen gebildet sind, zeichnen sich durch eine gute Recyclebarkeit aus.
  • Während kaschierte Folie eine vor der Kaschierung erzeugte, innen liegende Bedruckung aufweisen können, werde coextrudierte Folien oder Monofolien mit einem Aufdruck an der Außenseite versehen, der zur Erhöhung der Abriebfestigkeit mit einem Schutzlack abgedeckt werden kann.
  • Bei einer Ausgestaltung des Schichtmaterials als Folie weist diese üblicherweise eine Dicke zwischen 60 und 300 μm auf, wobei die Schichtdicke der heißsiegelbaren Lage aus Polyolefin typischerweise zwischen 50 und 150 μm liegt. Je nach Material der Außenlage kann diese deutlich dünner sein. Typischerweise liegt die Dicke der an dem Beutelkörper außen angeordneten Folienlage zwischen 10 und 100 μm, bei Materialien wie PET oder O-PP besonders bevorzugt zwischen 10 und 30 μm.
  • Um die Verstärkungen zu bilden wird, wie nachfolgend weiter erläutert, eine aufschäumbare Polymersubstanz zunächst auf das Schichtmaterial aufgebracht, bevor der Beutelkörper geformt wird. Dabei kann entweder vorgesehen sein, dass das Schichtmaterial außerhalb der Verstärkung bzw. Verstärkungen frei von der aufgeschäumten Polymersubstanz sowie einer aufgeschäumten Polymersubstanz ist oder dass das Schichtmaterial außerhalb der Verstärkung eine aufschäumbare Polymersubstanz im ungeschäumten Zustand aufweist. Im letztgenannten Fall erfolgt bei der Herstellung ein Aufschäumen durch Energiezufuhr nur an den durch zumindest eine Verbindungslinie begrenzten Hohlräume, welche als Verstärkungen vorgesehen sind.
  • Als Polymersubstanz kommen sämtliche Materialien in Betracht, die durch eine nachträgliche Energiezufuhr expandierbar sind. Der Energieeintrag kann je nach Art der aufschäumbaren Polymersubstanz beispielsweise durch Temperatur und/oder durch Strahlung wie Mikrowelle oder Laser erfolgen. Bei einer Energiezufuhr durch Strahlung können der aufschäumbaren Polymersubstanz auch absorbierende Zusätze beigefügt werden. Beispielsweise können der Polymersubstanz mikrowellenaktive Materialien, insbesondere Ruß oder auf Kohlenstoff basierende Nanopartikel, zugemischt werden. Diese Materialien wandeln die Strahlung örtlich gezielt in Wärme um, die für die Expansion genutzt wird. Auch für Laserstrahlung können geeignete Materialien zugemischt werden. Die Aufschäumreaktion kann dabei sowohl physikalisch, beispielsweise durch die Ausdehnung eines Gases oder das Verdampfen einer Flüssigkeit, oder durch eine chemische Reaktion, beispielsweise die Erzeugung von Gas, getrieben werden. Die aufgeschäumte polymere Substanz kann beispielsweise auf der Basis von expandierbarem Polystyrol, welches ein Treibmittel enthält, gebildet sein. Alternativ sind als Material für die aufgeschäumte Polymersubstanz auch expandierbare Mikrosphären bekannt, die eine thermoplastische Hülle und darin ein Treibmittel aufweisen. Solche expandierbaren Partikel können in einer Polymermatrix, insbesondere Klebstoffmatrix, eingebunden sein.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Folienverpackungsbeutels, der wie zuvor beschrieben ausgebildet sein kann, wobei ein flexibles Schichtmaterial, insbesondere Folie, zumindest bereichsweise mit einer aufschäumbaren Polymersubstanz versehen wird, wobei während des Formens eines Beutelkörpers aus dem zumindest bereichsweise mit der aufschäumbaren Polymersubstanz versehenden Schichtmaterial Abschnitte des Schichtmaterials derart übereinander gelegt und unter Bildung eines Hohlraumes entlang zumindest einer Verbindungslinie verbunden werden, dass sich in dem Hohlraum aufschäumbare Polymersubstanz befindet, und wobei nachfolgend der Hohlraum durch das Aufschäumen der aufschäumbaren Polymersubstanz ausgefüllt wird und eine Verstärkung des Beutelkörpers bildet.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann als aufschäumbare Polymersubstanz ein Klebstoff mit darin verteilten expandierbaren Partikeln, insbesondere expandierbarem Polystyrol und/oder expandierbaren Mikrosphären aufgebracht werden.
  • Diese aufschäumbare Polymersubstanz kann gemäß einer ersten Variante des Verfahrens vollflächig aufgetragen werden, wobei nachfolgend nur ein lokales Aufschäumen an den gebildeten Hohlräumen erfolgt. Bei einer solchen Ausgestaltung des Verfahrens muss der Energieeintrag entsprechend nur im Bereich der zu bildenden Verstärkungen erfolgen. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass trotz der vollflächigen Beschichtung mit dem Klebstoff die aufeinander gelegten Abschnitte des Schichtmaterials direkt miteinander verbunden werden, was beispielsweise bei einem Heißsiegeln durch eine erhöhte Druckeinwirkung erreicht werden kann, durch welche der vollflächig aufgebrachte Klebstoff an der Siegelnaht verdrängt wird.
  • Gemäß einer zweiten Variante des Verfahrens wird die aufschäumbare Polymersubstanz nur auf die Stellen des Schichtmaterials aufgebracht, an denen nachfolgend die zumindest eine Verstärkung gebildet wird. Die aufschäumbare Polymersubstanz kann in einem Druckverfahren aufgebracht werden, wobei eine genaue Positionierung erfolgen muss. Möglich ist es auch die aufschäumbare Polymersubstanz als Strang aus einem Extruder oder aus einer Schmelzepumpe auf das Schichtmaterial aufzubringen. Die Betriebsparameter und die Polymersubstanz sind dann so auszuwählen, dass zunächst noch keine Expansion erfolgt. Wenn wie üblich das Schichtmaterial als Materialbahn zugeführt wird, aus der eine Vielzahl von Beuteln gebildet werden, ist auch ein Rapport einzuhalten.
  • Schließlich besteht auch die Möglichkeit zur Bildung der aufschäumbaren Polymersubstanz zunächst einen Klebstoff bereichsweise dort auf das Schichtmaterial aufzubringen, wo nachfolgend die Verstärkungen gebildet werden sollen. Nachfolgend werden aufschäumbare Partikel auf das Schichtmaterial aufgestreut oder aufgeblasen, um an dem Klebstoff anzuhaften. Die nicht mit Klebstoff versehenen Bereiche sollen frei von aufschäumbaren Partikeln bleiben, wozu beispielsweise ein Abblasen des Schichtmaterials zur Entfernung loser, nicht angehafteter Partikel vorgesehen sein kann.
  • Der Erfindung wird im Folgenden anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 die Perspektive eines Folienverpackungsbeutels in einer teilgeschnittenen Ansicht;
  • 2a und 2b Detailansichten alternativer Ausgestaltungen einer Verstärkung, die an einer Seitenkante gebildet ist;
  • 3a eine Weiterbildung des in 1 dargestellten Folienverpackungsbeutels;
  • 3b ein Schnitt entlang der Linie A-A der 3a;
  • 4 einen Folienverpackungsbeutel mit einer zusätzlichen Verstärkung an einer Frontwand.
  • 1 zeigte einen als Seitenfaltenbeutel ausgebildeten Folienverpackungsbeutel, dessen Beutelkörper 1 mit zwei Frontwänden 2 sowie zwischen den Frontwänden 2 angeordneten und über Seitenkanten 3 an die Frontwände 2 anschließenden Seitenfalten 4 aus einem einzigen Stück eines in dem Ausführungsbeispiel als Folie 5 ausgeführten Schichtmaterials gebildet ist. Die Ränder der Folie 5 sind an einer der Frontwände 2 zusammengeführt und mit einer heißsiegelbaren Schicht 6 der Folie 5, welche die Innenfläche des Beutelkörpers 1 bildet aneinandergesiegelt.
  • An sämtlichen Seitenkanten 3 sind schlauchförmig aufgeblähte Verstärkungen 7 vorgesehen, die sich über einen Teil der jeweils zugeordneten Seitenkanten 3 erstrecken und eine Erhöhung der mechanischen Stabilität des Seitenfaltenbeutels bewirken.
  • Eine Detailansicht einer Verstärkung 7 ist in 2a in einer Schnittdarstellung wiedergegeben. An den Seitenkanten 3 ist die mehrschichtige Folie 5 auf sich selbst gefaltet, wobei in einen Versatz zu einem äußeren Rand 8 der Seitenkante 3 eine Längssiegelnaht 9 verläuft, an der die aufeinander gelegten Abschnitte der Folie 5 an der heißsiegelbaren Schicht 6 miteinander verbunden sind. Die Längssiegelnaht 9 begrenzt einen Hohlraum 10, der mit einer aufgeschäumten Polymersubstanz 11 ausgefüllt ist. Der Hohlraum 10 ist durch die Polymersubstanz 11 schlauchartig aufgebläht, wobei durch die Volumen- und Querschnittsvergrößerung eine erhebliche Stabilisierung des Beutelkörpers 1 erreicht wird. Wegen der aufgeschäumten Konsistenz weisen die Verstärkungen 7 eine gewisse Elastizität und Polsterwirkung auf, wodurch noch eine zusätzliche Schutzwirkung gegenüber mechanischen Belastungen erreicht wird.
  • Der 2a ist des Weiteren zu entnehmen, dass die Struktur der Folie 5 durch die Bildung der Verstärkung 7 nicht verändert ist. Die Folie 5 ist üblicherweise mehrschichtig ausgebildet und weist gegenüberliegend der heißsiegelbaren Schicht 6 eine widerstandsfähige Außenschicht 12 auf, die zweckmäßigerweise nicht oder nur schwer heißsiegelbar ist. Als Außenschicht 12 kann beispielsweise PET oder O-PP vorgesehen sein. Die Folie 5 kann sowohl coextrudiert als auch mehrlagig kaschiert sein, wobei zwischen der heißsiegelbaren Schicht 6 und der Außenschicht 12 weitere Folienschichten, insbesondere funktionelle Schichten zur Erhöhung der Barrierewirkung und/oder der Stabilität angeordnet sein können.
  • Gemäß der 2a wird die Folie 5 derart auf sich selbst gefaltet, dass der schlauchartige, mit der aufgeschäumten Polymersubstanz 11 gefüllte Hohlraum 10 durch lediglich eine Längssiegelnaht 9 begrenzt ist. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit die Verstärkung zwischen zwei voneinander beabstandeten Verbindungslinien oder innerhalb einer umlaufenden Verbindungslinie zu bilden. 2b zeigt exemplarisch eine Ausgestaltung, bei der eine Verstärkung 7 zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden Längssiegelnähten 9' gebildet ist. Eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise vorgesehen sein, wenn im Unterschied zu der Ausgestaltung gemäß der 1 die Ränder der Folie 5 an einer der Seitenkanten 3 zusammengeführt werden sollen oder wenn an den Seitenkanten 3 ein Besäumen des äußeren Randes 8' vorgesehen ist.
  • 3a zeigt einen Beutelkörper 1, bei dem an sämtlichen vier Seitenkanten 3 Verstärkungen 7 vorgesehen sind, die sich über einen Teil der Länge der Seitenkanten 3 erstrecken. In einem unteren Bereich, der einen Standboden 13 aufweist, und in einem oberen Bereich des Beutelkörpers 1 sind die Seitenkanten 3 nicht mit einer Verstärkung 7 versehen. In dem oberen Bereich des Beutelkörpers 1 sind die Frontwände miteinander versiegelt, wobei dort eine Griffaustanzung 14 eingebracht ist. Oberhalb der Griffaustanzung 14 ist ein nicht versiegelter Hohlraum 10' zwischen den Frontwänden 2 gebildet, der mit aufgeschäumter Polymersubstanz 11 ausgefüllt ist und entsprechend eine kissenartige Verstärkung 7' bildet (3b). Durch die kissenartige Verstärkung 7' oberhalb der Griffausstanzung 14 kann der Komfort beim Tragen des Folienverpackungsbeutels an der Griffausstanzung 14 erhöht werden, wobei der oberste Abschnitt des Beutelkörpers 1 besser in der Hand eines Benutzers liegt und weniger stark einschneidet. In der Ausführungsform der 3a weist der Standboden 13 an einer Quersiegelnaht eine weitere, in Querrichtung verlaufende Verstärkung 7'' auf.
  • Bei der Herstellung des Seitenfaltenbeutels kann die Polymersubstanz in dem zunächst aufgeschäumten Zustand abschnittsweise nur dort auf die Folie 5 aufgebracht werden, wo nachträglich die Verstärkungen 7, 7', 7'' gebildet werden sollen. Alternativ ist aber auch ein vollflächiger Auftrag möglich, wobei dann nur ein Aufschäumen durch eine Energiezufuhr an den zu bildenden Verstärkungen 7, 7', 7'' erfolgt. Bei einem vollflächigen Auftrag besteht auch die Möglichkeit durch das Auflegen von Folienstreifen 15 auf die mit aufschäumbaren Polymer beschichtete heißsiegelbare Schicht 6 zusätzliche Verstärkungen 7''' zu bilden. Eine solche Ausgestaltung ist exemplarisch in der 4 dargestellt. Die Folienstreifen 15 werden an ihren Rändern, beispielsweise durch Heißsiegeln oder Kleben, mit den Innenflächen der Frontwände 2 verbunden, wobei dann zwischen den Verbindungslinien an den Rändern eine lokale Energiezufuhr und entsprechend ein Aufschäumen der dort vorliegenden Polymersubstanz erfolgt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2004/0005100 A1 [0003]
    • EP 1009658 B1 [0004]

Claims (16)

  1. Beutel, insbesondere Folienverpackungsbeutel, mit einem ein flexbiles Schichtmaterial aufweisenden Beutelkörper (1), der zur Erhöhung der mechanischen Stabilität zumindest eine Verstärkung (7, 7', 7'') aufweist, wobei an der Verstärkung (7, 7', 7'') eine aufgeschäumte Polymersubstanz (11) vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung der Verstärkung (7, 7', 7'') zwei Abschnitte des Schichtmaterials übereinander gelegt und unter Bildung eines Hohlraumes (10) entlang zumindest einer die Verstärkung (7, 7', 7'') begrenzenden Verbindungslinie verbunden sind, wobei der Hohlraum (10) mit der aufgeschäumten Polymersubstanz (11) ausgefüllt ist.
  2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Beutelkörper (1) zwei Frontwände (2) sowie zwischen den Frontwänden (2) angeordnete und über Seitenkanten (3) an die Frontwände (2) anschließende Seitenfalten (4) aufweist.
  3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Beutelkörper (1) aus dem Schichtmaterial durch Falten und Heißsiegeln gebildet ist.
  4. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer Seitenkante (3) die Verstärkung (7) schlauchförmig ausgebildet und zum Innenraum des Beutelkörpers (1) durch eine Längssiegelnaht (9, 9') begrenzt ist.
  5. Beutel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an allen Seitenkanten (3) eine Verstärkung (7) vorgesehen ist.
  6. Beutel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung (7) bzw. die Verstärkungen (7) sich nur über einen Teil der jeweils zugeordneten Seitenkante (3) erstreckt bzw. erstrecken.
  7. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen Wiederverschluss.
  8. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schichtmaterial mehrlagig ist und an einer Seite, welche die Innenfläche des Beutelkörper (1) bildet, eine heißsiegelbare Lage (6) aufweist.
  9. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schichtmaterial außerhalb der Verstärkung (7, 7', 7'') bzw. Verstärkungen (7, 7', 7'') frei von der aufgeschäumten Polymersubstanz (11) sowie eine aufschäumbaren Polymersubstanz ist.
  10. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Schichtmaterial außerhalb der Verstärkung (7, 7', 7'') eine aufschäumbare Polymersubstanz im ungeschäumten Zustand aufweist.
  11. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgeschäumte Polymersubstanz (11) aus expandierbarem Polystyrol gebildet ist.
  12. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die aufgeschäumte Polymersubstanz (11) Mikrosphären, die eine thermoplastische Hülle und darin ein Treibmittel aufweisen, gebildet ist.
  13. Beutel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Polystyrol bzw. die Mikrosphären in eine Klebstoffmatrix eingebunden sind.
  14. Verfahren zur Herstellung eines Beutels, insbesondere eines Folienverpackungsbeutels nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei ein flexibles Schichtmaterial zumindest bereichsweise mit einer aufschäumbaren Polymersubstanz versehen wird, wobei während des Formens eines Beutelkörpers (1) aus dem zumindest bereichsweise mit der aufschäumbaren Polymersubstanz versehenen Schichtmaterial Abschnitte des Schichtmaterials derart übereinander gelegt und unter Bildung eines Hohlraumes (10) entlang zumindest einer Verbindungslinie verbunden werden, dass sich in dem Hohlraum (10) aufschäumbare Polymersubstanz befindet und wobei nachfolgend der Hohlraum (10) durch das Aufschäumen der aufschäumbaren Polymersubstanz aufgefüllt wird und eine Verstärkung (7, 7', 7'') des Beutelkörpers bildet.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei als aufschäumbare Polymersubstanz ein Klebstoff mit darin verteilten Partikeln von expandierbarem Polystyrol und/oder expandierbaren Mikrosphären aufgebracht wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, wobei es zur Bildung der aufschäumbaren Polymersubstanz zunächst ein Klebstoff bereichsweise auf das Schichtmaterial aufgebracht wird und wobei nachfolgend aufschäumbare Partikel auf das Schichtmaterial aufgebracht werden, um an dem Klebstoff anzuhaften.
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