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DE102010007177B4 - Anzeigeverfahren für ein vor einer Aufweitungseinrichtung liegendes Bild des Inneren eines Gefäßes und hiermit korrespondierende Anzeigeeinrichtung - Google Patents

Anzeigeverfahren für ein vor einer Aufweitungseinrichtung liegendes Bild des Inneren eines Gefäßes und hiermit korrespondierende Anzeigeeinrichtung Download PDF

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DE102010007177B4 DE102010007177.3A DE102010007177A DE102010007177B4 DE 102010007177 B4 DE102010007177 B4 DE 102010007177B4 DE 102010007177 A DE102010007177 A DE 102010007177A DE 102010007177 B4 DE102010007177 B4 DE 102010007177B4
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Abstract

Anzeigeverfahren für mindestens ein Bild (B), – wobei während des Einführens eines eine Spitze (2) aufweisenden Führungsdrahtes (1) in ein Gefäß (3) mittels mindestens eines an der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) angeordneten Sensors (16) eine Sequenz von Bilddatensätzen (B') erfasst wird, – wobei jedem erfassten Bilddatensatz (B') eine Vorschublänge (l') der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) zugeordnet wird, – wobei während des Schiebens eines eine Spitze (5) aufweisenden Aufweitungswerkzeugs (4) über den in das Gefäß (3) eingeführten Führungsdraht (1) eine Vorschublänge (l) der Spitze (5) des in das Gefäß (3) eingeführten Aufweitungswerkzeugs (4) erfasst wird, – wobei das Bild (B) bei in das Gefäß (3) eingeführtem Aufweitungswerkzeug (4) über ein Sichtgerät (6) an einen Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegeben wird, – wobei das Bild (B) eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes (3) ist, der in einer lokalen Vorschubrichtung (x) des Aufweitungswerkzeugs (4) gesehen unmittelbar vor der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) liegt, – wobei das Bild (B) anhand mindestens eines der Bilddatensätze (B') ermittelt wird, die mittels des mindestens einen an der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) angeordneten Sensors (16) erfasst wurden, – wobei anhand der erfassten Vorschublänge (l) der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) und der den Bilddatensätzen (B') zugeordneten Vorschublängen (l') bestimmt wird, welche der Bilddatensätze (B') der Sequenz zur Ermittlung des Bildes (B) herangezogen werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Anzeigeverfahren für mindestens ein Bild,
    • – wobei ein eine Spitze aufweisender Führungsdraht in ein Gefäß eingeführt wird,
    • – wobei ein eine Spitze aufweisendes Aufweitungswerkzeug durch Schieben über den Führungsdraht in das Gefäß eingeführt wird,
    • – wobei das Bild bei in das Gefäß eingeführtem Aufweitungswerkzeug über ein Sichtgerät an einen Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgegeben wird,
    • – wobei das Bild eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes ist, der in einer lokalen Vorschubrichtung des Aufweitungswerkzeugs gesehen unmittelbar vor der Spitze des Aufweitungswerkzeugs liegt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Anzeigeeinrichtung für mindestens ein Bild,
    • – wobei die Anzeigeeinrichtung einen Führungsdraht aufweist, der eine Spitze aufweist und in ein Gefäß einführbar ist,
    • – wobei die Anzeigeeinrichtung ein Aufweitungswerkzeug aufweist, das eine Spitze aufweist und durch Schieben über den Führungsdraht in das Gefäß einführbar ist,
    • – wobei die Anzeigeeinrichtung ein Sichtgerät aufweist, über das das Bild an einen Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgebbar ist.
  • Ein derartiges Anzeigeverfahren und die zugehörige Anzeigeeinrichtung sind beispielsweise aus der US 2009/216 125 A1 bekannt.
  • Zur Bekämpfung und Beseitigung von Stenosen und ähnlichen Gefäßverengungen oder sogar Gefäßverschlüssen ist bekannt, mittels eines Ballon-Katheters eine Gefäßdilatation vorzunehmen. Diese Vorgehensweise führt kurzfristig zu einer vollständigen oder nahezu vollständigen Beseitigung der Stenose. In vielen Fällen bildet sich bei dieser Art der Behandlung jedoch nach relativ kurzer Zeit erneut eine Stenose (sogenannte Restenose).
  • Um die Restenosen zu vermeiden, ist bekannt, an Stelle einer Gefäßdilatation eine Atherektomie durchzuführen. Bei der Atherektomie wird zunächst ein Führungsdraht, der eine Spitze aufweist, in ein Gefäß eingeführt. Sodann wird ein Aufweitungswerkzeug, das an seiner Spitze eine Bohr-, Schleif- oder Schneidspitze aufweist, durch Schieben über den Führungsdraht in das Gefäß eingeführt. Die Spitze des Aufweitungswerkzeugs ist mittels einer den Führungsdraht umgebenden Hohlwelle rotierbar. Gegebenenfalls kann abgetragenes Material abgesaugt werden. Als Beispiel eines derartigen Standes der Technik wird rein beispielhaft auf die US 2004/181249 A1 und die US 7,344,546 B2 verwiesen.
  • Die Atherektomie wird in der Regel unter Röntgenkontrolle mittels Kontrastmittel durchgeführt. Es wird also während des Einführens des Aufweitungswerkzeugs in das Gefäß über ein Sichtgerät an einen Bediener des Aufweitungswerkzeugs ein Bild ausgegeben.
  • Bei der Vorgehensweise des Standes der Technik erfolgt eine Darstellung des Gefäßes in der Seitenansicht. Bei dieser Art der Darstellung ist von Nachteil, dass nur die Gefäßverengung selbst (also der verbleibende Gefäßquerschnitt) sichtbar ist, nicht aber das gesamte Gefäß einschließlich der Ablagerungen an der Gefäßwand, welche die Gefäßverengung letztendlich bewirken. Weiterhin ist eine Unterscheidung zwischen Gefäßwand und Ablagerung (Plaque) nicht möglich. In der Praxis bedeutet dies ein erhebliches Risiko, da insbesondere die Gefahr besteht, das Gefäß mit der Spitze des Aufweitungswerkzeugs zu perforieren.
  • Aus der US 2005/187571 A1 ist bekannt, ohne Verwendung von Röntgenstrahlung die Gefäßwand darzustellen. Bei dieser Schrift ist es jedoch nur möglich, die Gefäßwand seitlich des Aufweitungswerkzeugs darzustellen. Eine Darstellung des Bereichs vor dem Aufweitungswerkzeug ist nicht möglich.
  • Die eingangs erwähnte US 2009/216 125 A1 nennt zwar die Möglichkeit, bei einem Aufweitungswerkzeug, das für die Atherektomie geeignet ist, am Aufweitungswerkzeug auch einen nach vorne blickenden Sensor anzuordnen. Es bleibt jedoch offen, wie der Sensor tatsächlich realisiert werden kann.
  • Aus der US 2001/029 337 A1 ist ein Führungsdraht bekannt, an dessen Spitze mindestens ein bildgebender Sensor angeordnet ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Möglichkeiten zu schaffen, mittels derer es auf einfache Weise möglich ist, über das Sichtgerät bei in das Gefäß eingeführtem Aufweitungswerkzeug ein Live-Bild oder ein nahezu Live-Bild des unmittelbar vor der Spitze des Aufweitungswerkzeugs befindlichen Bereichs des Gefäßinneren an den Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgeben zu können.
  • Die Aufgabe wird verfahrenstechnisch durch ein Anzeigeverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Anzeigeverfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 5.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, ein Anzeigeverfahren für mindestens ein Bild dadurch auszugestalten,
    • – dass während des Einführens eines eine Spitze aufweisenden Führungsdrahtes in ein Gefäß mittels mindestens eines an der Spitze des Führungsdrahtes angeordneten Sensors eine Sequenz von Bilddatensätzen erfasst wird,
    • – dass jedem erfassten Bilddatensatz eine Vorschublänge der Spitze des Führungsdrahtes zugeordnet wird,
    • – dass während des Schiebens eines eine Spitze aufweisenden Aufweitungswerkzeugs über den in das Gefäß eingeführten Führungsdraht eine Vorschublänge der Spitze des in das Gefäß eingeführten Aufweitungswerkzeugs erfasst wird,
    • – dass das Bild bei in das Gefäß eingeführtem Aufweitungswerkzeug über ein Sichtgerät an einen Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgegeben wird,
    • – dass das Bild eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes ist, der in einer lokalen Vorschubrichtung des Aufweitungswerkzeugs gesehen unmittelbar vor der Spitze des Aufweitungswerkzeugs liegt,
    • – dass das Bild anhand mindestens eines der Bilddatensätze ermittelt wird, die mittels des mindestens einen an der Spitze des Führungsdrahtes angeordneten Sensors erfasst wurden,
    • – dass anhand der erfassten Vorschublänge der Spitze des Aufweitungswerkzeugs und der den Bilddatensätzen zugeordneten Vorschublängen bestimmt wird, welche der Bilddatensätze der Sequenz zur Ermittlung des Bildes herangezogen werden.
  • Der Führungsdraht ist in den erfassten Bilddatensätzen nicht vorhanden. Es ist aber möglich, dass der Ort des Führungsdrahtes in dem an den Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgegebenen Bild rechnerisch ermittelt und markiert wird.
  • Die Art und Anzahl der ausgegebenen Bilder kann nach Bedarf variieren. Bevorzugt ist, dass das ausgegebene Bild (bzw. im Falle von mehreren ausgegebenen Bildern mindestens eines der Bilder) eine perspektivische Darstellung ist, die von einem innerhalb des Gefäßes liegenden Blickpunkt ausgeht und von dort aus einen Raumwinkel abdeckt. Die lokale Vorschubrichtung liegt in diesem Fall vorzugsweise in etwa in der Mitte des abgedeckten Raumwinkels.
  • Der Blickpunkt liegt in diesem Fall weiterhin vorzugsweise in der lokalen Vorschubrichtung des Aufweitungswerkzeugs gesehen im Bereich der Spitze des Aufweitungswerkzeugs.
  • Der Sensor kann nach Bedarf ausgebildet sein. Insbesondere kann der mindestens eine Sensor als optischer Sensor, als Ultraschallsensor oder als Magnetresonanzsensor ausgebildet sein. Auch Kombinationen dieser Sensorarten sind möglich. Beispielsweise können zwei Sensoren vorhanden sein, von denen je einer als optischer Sensor und als Ultraschallsensor ausgebildet ist. Das Bild kann in diesem Fall ein Kombinationsbild sein, in das sowohl mittels des Ultraschallsensors als auch mittels des optischen Sensors erfasste Bilddatensätze eingehen. Alternativ kann anhand der optisch erfassten Bilddatensätze und der mittels Ultraschall erfassten Bilddatensätze jeweils ein eigenes Bild ermittelt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Anzeigeverfahrens ist vorgesehen, dass in dem an den Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgegebenen Bild der beim weiteren Einführen des Aufweitungswerkzeugs erwartete Ort des Aufweitungswerkzeugs markiert wird. Durch diese Vorgehensweise ist eine bessere Handhabung des Aufweitungswerkzeugs durch den Bediener möglich.
  • Die Aufgabe wird weiterhin einrichtungstechnisch durch eine Anzeigeeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, eine Anzeigeeinrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch auszugestalten,
    • – dass an der Spitze des Führungsdrahtes mindestens ein Sensor angeordnet ist, mittels dessen bei in das Gefäß eingeführtem Führungsdraht jeweils ein Bilddatensatz erfassbar ist,
    • – dass die Anzeigeeinrichtung eine Aufbereitungseinrichtung aufweist, die zur Entgegennahme der Bilddatensätze mit dem mindestens einen Sensor verbunden ist, von der anhand des Bilddatensatzes das Bild ermittelbar ist und die zur Ausgabe des Bildes mit dem Sichtgerät verbunden ist, und
    • – dass der mindestens eine Sensor und die Aufbereitungseinrichtung im Betrieb der Anzeigeeinrichtung derart zusammenwirken, dass das über das Sichtgerät ausgegebene Bild eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes ist, die in einer lokalen Vorschubrichtung des Aufweitungswerkzeugs gesehen unmittelbar vor der Spitze des Aufweitungswerkzeugs liegt,
    • – dass die Aufbereitungseinrichtung jedem mittels des mindestens einen Sensors erfassten Bilddatensatz eine jeweilige Vorschublänge der Spitze des Führungsdrahtes zuordnet und den jeweiligen Bilddatensatz und die ihm zugeordnete Vorschublänge speichert,
    • – dass der Aufbereitungseinrichtung bei in das Gefäß eingeführtem Aufweitungswerkzeug eine Vorschublänge der Spitze des Aufweitungswerkzeugs zugeführt wird und
    • – dass die Aufbereitungseinrichtung anhand der erfassten Vor schublänge der Spitze des Aufweitungswerkzeugs und der den Bilddatensätzen zugeordneten Vorschublängen bestimmt, welche der Bilddatensätze sie zur Ermittlung des Bildes heran zieht.
  • Es sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Anzeigeeinrichtung möglich. Die vorteilhaften Ausgestaltungen der Anzeigeeinrichtung entsprechen im Wesentlichen den obenstehend beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Anzeigeverfahrens.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen in Prinzipdarstellung:
  • 1 eine Anzeigeeinrichtung,
  • 2 und 3 schematisch ein Gefäß mit einem Führungsdraht,
  • 4 schematisch ein Gefäß mit einem Führungsdraht und einem Aufweitungswerkzeug,
  • 5 einen seitlichen Schnitt durch ein Gefäß,
  • 6 ein an einen Bediener des Aufweitungswerkzeugs ausgegebenes Bild,
  • 7 den vorderen Teil eines Führungsdrahtes,
  • 8 einen möglichen Querschnitt durch den Führungsdraht von 7 und
  • 9 einen weiteren möglichen Querschnitt durch den Führungsdraht von 7.
  • Gemäß 1 weist eine Anzeigeeinrichtung einen Führungsdraht 1 auf. Der Führungsdraht 1 kann eine nennenswerte Länge aufweisen. Insbesondere kann der Führungsdraht 1 eine Länge aufweisen, die größer als 1 m ist, beispielsweise 2 m oder 3,5 m. Der Führungsdraht 1 weist eine Spitze 2 auf. Beginnend mit seiner Spitze 2, wird der Führungsdraht 1 gemäß der schematischen Darstellung der 2 und 3 nach und nach in ein Gefäß 3 eingeführt.
  • Die Anzeigeeinrichtung weist weiterhin ein Aufweitungswerkzeug 4 auf. Das Aufweitungswerkzeug 4 und der Führungsdraht 1 bilden zusammen eine Einführeinrichtung der Anzeigeeinrichtung.
  • Das Aufweitungswerkzeug 4 weist eine Spitze 5 auf. Die Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 wird – zumindest temporär – von einer Hohlwelle rotatorisch angetrieben. Die Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 dient dazu, beim Rotieren an der Innenseite des Gefäßes 3 Material abzutragen. Die Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 kann zu diesem Zweck beispielsweise als Bohr-, Schleif- oder Schneidspitze ausgebildet sein.
  • Das Aufweitungswerkzeug 4 wird, beginnend mit seiner Spitze 5, ebenfalls in das Gefäß 3 eingeführt. Das Einführen in das Gefäß 3 erfolgt gemäß der schematischen Darstellung von 4 dadurch, dass das Aufweitungswerkzeug 4 über den Führungsdraht 1 geschoben wird.
  • Die Anzeigeeinrichtung weist weiterhin ein Sichtgerät 6 auf. Über das Sichtgerät 6 wird während des Einführens (= Vorgang) des Aufweitungswerkzeugs 4 in das Gefäß 3 und vor allem auch bei in das Gefäß 3 eingeführtem Aufweitungswerkzeug 4 (= Zustand) an einen Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 ein Bild B ausgegeben.
  • Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass das Einführen (= Vorgang) und das Eingeführtsein (= Zustand) sich nicht gegenseitig ausschließen. Beim Einführen (= Vorgang) kommt es jedoch darauf an, dass der Führungsdraht 1 bzw. das Aufweitungswerkzeug 4 bewegt werden, der Ort der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 bzw. der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 also nicht konstant ist. Beim Eingeführtsein (= Zustand) kommt es hingegen darauf an, dass das Aufweitungswerkzeug 4 bzw. der Führungsdraht 1 sich im Gefäß 3 befinden, also eingeführt sind.
  • Soweit bisher beschrieben, sind die Anzeigeeinrichtung und deren Betrieb aus dem Stand der Technik bekannt. Insbesondere ist die Einführeinrichtung, also die Einheit aus Führungsdraht 1 und Aufweitungswerkzeug 4, aus der US 2004/181249 A1 und der US 7,344,546 B2 bekannt.
  • Um den Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 die Entscheidung erleichtern, wann und gegebenenfalls in welcher Drehrichtung die Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 rotiert werden soll, ist das über das Sichtgerät 6 ausgegebene Bild B eine Darstellung eines Bereichs des Inneren des Gefäßes 3. Der dargestellte Bereich liegt gemäß 5 in einer Vorschubrichtung x des Aufweitungswerkzeugs 4 gesehen unmittelbar vor der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4.
  • Die Vorschubrichtung x des Aufweitungswerkzeugs 4 ist durch den Verlauf des Führungsdrahtes 1 bestimmt. Der Führungsdraht 1 wiederum folgt dem Verlauf des Gefäßes 3. Die Vorschubrichtung x variiert daher von Ort zu Ort entsprechend dem Verlauf des Gefäßes 3. Aus diesem Grund ist die Vorschubrichtung x nachfolgend als lokale Vorschubrichtung x bezeichnet.
  • Bei dem an den Bediener 7 ausgegebenen Bild B kann es sich beispielsweise um eine Darstellung des Gefäßes 3 im Querschnitt handeln, wobei eine Schnittlinie 8, entlang welcher der Querschnitt dargestellt wird, gemäß der Darstellung von 5 eine vorbestimmte Strecke s vor der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 liegt. Bevorzugt handelt es sich bei dem Bild B jedoch um eine perspektivische Darstellung, die gemäß 5 von einem Blickpunkt 9 ausgeht und von dort aus einen Raumwinkel 10 abdeckt. Der Blickpunkt 9 liegt innerhalb des Gefäßes 3, vorzugsweise im Bereich der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4, kurz davor oder kurz dahinter. Der Raumwinkel 10 ist vorzugsweise derart bestimmt, dass die lokale Vorschubrichtung x in etwa in der Mitte des abgedeckten Raumwinkels 10 liegt.
  • 6 zeigt beispielhaft eine perspektivische Darstellung, wie sie obenstehend erläutert wurde. In 6 ist zunächst die Gefäßwand 11 erkennbar. Weiterhin ist in 6 ein mit Plaque bedeckter Bereich 12 erkennbar. Für den Blutdurchfluss verbleibt somit nur eine Restöffnung 13 des Gefäßes 3.
  • In dem an den Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 ausgegebenen Bild B ist gemäß 6 markiert, welcher Ort für das Aufweitungswerkzeug 4 erwartet wird, wenn das Aufweitungswerkzeug 4 weiter in das Gefäß 3 eingeführt wird, also beispielsweise die Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 bis zur Schnittlinie 8 (siehe 5) vorwärts bewegt wird. Eine entsprechende Markierung ist in 6 mit dem Bezugzeichen 14 versehen. Falls der wirksame Durchmesser des Aufweitungswerkzeugs 4 variieren kann – beispielsweise drehrichtungsabhängig ist –, können in das an den Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 ausgegebene Bild B dementsprechend gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Markierungen eingezeichnet werden.
  • Das an den Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 ausgegebene Bild B wird von einer Aufbereitungseinrichtung 15 ermittelt, die gemäß 1 zur Ausgabe des Bildes B mit dem Sichtgerät 6 verbunden ist. Das Bild B wird von der Aufbereitungseinrichtung 15 anhand mindestens eines Bilddatensatzes B' ermittelt, der von mindestens einem Sensor 16 erfasst wird. Die Aufbereitungseinrichtung 15 ist gemäß 1 zum Entgegennehmen des mindestens einen Bilddatensatzes B' mit dem mindestens einen Sensor 16 verbunden.
  • Der mindestens eine Sensor 16 ist gemäß 7 an der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 angeordnet.
  • Zur Ermittlung des Bildes B wird wie folgt vorgegangen:
    Während des Einführens des Führungsdrahtes 1 in das Gefäß 3 wird mittels des mindestens einen Sensors 16 immer wieder ein neuer Bilddatensatz B' erfasst, insgesamt also eine Sequenz von Bilddatensätzen B'. Der mindestens eine Sensor 16 führt die von ihm erfassten Bilddatensätze B' der Aufbereitungseinrichtung 15 zu. Die Aufbereitungseinrichtung 15 nimmt die Bilddatensätze B' entgegen. Die Verbindung des mindestens einen Sensors 16 und der Aufbereitungseinrichtung 15 kann beispielsweise über eine entsprechende Signalleitung 17 erfolgen, die im Inneren des – zu diesem Zweck hohlen – Führungsdrahtes 1 verläuft.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 15 nimmt weiterhin für jeden Bilddatensatz B' eine jeweilige Vorschublänge l' entgegen, um welche zum Zeitpunkt des Erfassens des entsprechenden Bilddatensatzes B' die Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 in das Gefäß 3 eingeschoben war. Die Vorschublänge l' der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 kann beispielweise mittels einer entsprechenden Erfassungseinrichtung 18 erfasst werden und von dort der Aufbereitungseinrichtung 15 zugeführt werden.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 15 ordnet jedem erfassten Bilddatensatz B' die entsprechende Vorschublänge l' zu und speichert den jeweiligen Bilddatensatz B' einschließlich der zugeordneten Vorschublänge l' in einer Speichereinrichtung 19 ab.
  • Beim Einführen des Aufweitungswerkzeugs 4 in das Gefäß 3 nimmt die Aufbereitungseinrichtung 15 eine Vorschublänge l der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 entgegen. Die Vorschublänge l der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 kann beispielsweise mittels einer entsprechenden Erfassungseinrichtung 20 erfasst werden und von dieser der Aufbereitungseinrichtung 15 zugeführt werden.
  • Die Aufbereitungseinrichtung 15 ermittelt das über das Sichtgerät 6 auszugebende Bild B dadurch, dass sie zunächst anhand der Vorschublänge l der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 und der den gespeicherten Bilddatensätzen B' zugeordneten Vorschublängen l' der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 bestimmt, welche der gespeicherten Bilddatensätze B' zur Ermittlung des Bildes B herangezogen werden sollen. Sodann ermittelt sie anhand der entsprechend ermittelten Bilddatensätze B' das Bild B.
  • Wenn beispielsweise bereits jeder an der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 angeordnete Sensor 16 bereits selbst einen Bilddatensatz B' erfasst, der einer perspektivischen Darstellung analog zu der Darstellung von 6 entspricht, kann im einfachsten Fall derjenige Bilddatensatz B' ausgewählt werden, dessen zugeordnete Vorschublänge l' der momentanen Vorschublänge l der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 am nächsten kommt. Gegebenenfalls kann diese Auswahl auf diejenigen Bilddatensätze B' beschränkt werden, deren zugeordnete Vorschublänge l' größer als die Vorschublänge l der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 ist.
  • Auch andere Vorgehensweisen sind möglich, beispielsweise eine Interpolation mehrerer gespeicherter Bilddatensätze B' oder eine anderweitige Ermittlung des auszugebenden Bildes B. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Anzeigeeinrichtung wirken aber der mindestens eine Sensor 16 und die Aufbereitungseinrichtung 15 im Betrieb derart zusammen, dass das über das Sichtgerät 6 ausgegebene Bild B eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes 3 ist, die in der lokalen Vorschubrichtung x des Aufweitungswerkzeugs 4 gesehen unmittelbar vor der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 liegt.
  • Aufgrund des Umstands, dass der mindestens eine Sensor 16 in der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 angeordnet ist, enthalten die erfassten Bilddatensätze B' nicht den Führungsdraht 1 selbst. Es ist aber möglich, dass die Aufbereitungseinrichtung 15 den Ort des Führungsdrahtes 1 in dem an den Bediener 7 des Aufweitungswerkzeugs 4 ausgegebenen Bild B ermittelt und eine entsprechende Markierung 21 (siehe 6) in das Bild B einblendet.
  • Der mindestens eine Sensor 16 kann nach Bedarf ausgebildet sein. Insbesondere kann der mindestens eine Sensor 16 als optischer Sensor, als Ultraschallsensor oder als Magnetresonanzsensor ausgebildet sein. Auch Kombinationen der einzelnen Sensorarten miteinander sind möglich. So können beispielsweise entsprechend der Darstellung von 7 zwei Sensoren 16 vorhanden sein, von denen je einer als optischer Sensor und als Ultraschallsensor ausgebildet ist.
  • Der Querschnitt des Führungsdrahtes 1 kann je nach Lage der über den Führungsdraht 1 von den Sensoren 16 an die Aufbereitungseinrichtung 15 zu übertragenden Signale ausgebildet sein. Wenn an der Spitze 2 des Führungsdrahtes 1 nur ein einziger Sensor 16 angeordnet ist, ist es in der Regel ausreichend, wenn der Führungsdraht 1 gemäß 8 eine im Wesentlichen kreisförmige Mittenausnehmung 22 aufweist, in welcher die Signalleitung 17 geführt ist. Wenn mehrere Sensoren 16 vorhanden sind, kann die Mittenausnehmung 22 größer dimensioniert werden, so dass alle Signalleitungen 17 in der Mittenausnehmung 22 geführt werden. Alternativ ist es gemäß 9 möglich, dass der Führungsdraht 1 für jede Signalleitung 17 jeweils einen eigenen Führungskanal 23 aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung bietet gegenüber dem Stand der Technik wesentliche Vorteile. Insbesondere ist es möglich, beim Betrieb des Aufweitungswerkzeugs 4 dem Bediener 7 einen Blick nach vorne zu ermöglichen, so dass der Bediener 7 sieht, wo er mit der Spitze 5 des Aufweitungswerkzeugs 4 arbeitet.
  • Die obige Beschreibung dient ausschließlich der Erläuterung der vorliegenden Erfindung. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung soll hingegen ausschließlich durch die beigefügten Ansprüche bestimmt sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Führungsdraht
    2
    Spitze des Führungsdrahtes
    3
    Gefäß
    4
    Aufweitungswerkzeug
    5
    Spitze des Aufweitungswerkzeuges
    6
    Sichtgerät
    7
    Bediener
    8
    Schnittlinie
    9
    Blickpunkt
    10
    Raumwinkel
    11
    Gefäßwand
    12
    Bereich
    13
    Restöffnung
    14, 21
    Markierungen
    15
    Aufbereitungseinrichtung
    16
    Sensoren
    17
    Signalleitungen
    18, 20
    Erfassungseinrichtungen
    19
    Speichereinrichtung
    22
    Mittenausnehmung
    23
    Führungskanäle
    B
    Bild
    B'
    Bilddatensätze
    l, l'
    Vorschublängen
    s
    Strecke
    x
    Vorschubrichtung

Claims (10)

  1. Anzeigeverfahren für mindestens ein Bild (B), – wobei während des Einführens eines eine Spitze (2) aufweisenden Führungsdrahtes (1) in ein Gefäß (3) mittels mindestens eines an der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) angeordneten Sensors (16) eine Sequenz von Bilddatensätzen (B') erfasst wird, – wobei jedem erfassten Bilddatensatz (B') eine Vorschublänge (l') der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) zugeordnet wird, – wobei während des Schiebens eines eine Spitze (5) aufweisenden Aufweitungswerkzeugs (4) über den in das Gefäß (3) eingeführten Führungsdraht (1) eine Vorschublänge (l) der Spitze (5) des in das Gefäß (3) eingeführten Aufweitungswerkzeugs (4) erfasst wird, – wobei das Bild (B) bei in das Gefäß (3) eingeführtem Aufweitungswerkzeug (4) über ein Sichtgerät (6) an einen Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegeben wird, – wobei das Bild (B) eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes (3) ist, der in einer lokalen Vorschubrichtung (x) des Aufweitungswerkzeugs (4) gesehen unmittelbar vor der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) liegt, – wobei das Bild (B) anhand mindestens eines der Bilddatensätze (B') ermittelt wird, die mittels des mindestens einen an der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) angeordneten Sensors (16) erfasst wurden, – wobei anhand der erfassten Vorschublänge (l) der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) und der den Bilddatensätzen (B') zugeordneten Vorschublängen (l') bestimmt wird, welche der Bilddatensätze (B') der Sequenz zur Ermittlung des Bildes (B) herangezogen werden.
  2. Anzeigeverfahren nach Anspruch 1, wobei der Ort des Führungsdrahtes (1) in dem an den Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegebenen (7) Bild (B) markiert wird.
  3. Anzeigeverfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Bild (B) eine perspektivische Darstellung ist, die von einem innerhalb des Gefäßes (3) liegenden Blickpunkt (9) ausgeht und von dort aus einen Raumwinkel (10) abdeckt, und wobei die lokale Vorschubrichtung (x) in etwa in der Mitte des abgedeckten Raumwinkels (10) liegt.
  4. Anzeigeverfahren nach einem der obigen Ansprüche, wobei der mindestens eine Sensor (16) als optischer Sensor, als Ultraschallsensor oder als Magnetresonanzsensor ausgebildet ist.
  5. Anzeigeverfahren nach einem der obigen Ansprüche, wobei in dem an den Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegebenen Bild (B) der beim weiteren Einführen des Aufweitungswerkzeugs (4) erwartete Ort des Aufweitungswerkzeugs (4) markiert wird.
  6. Anzeigeeinrichtung für mindestens ein Bild (B), – wobei die Anzeigeeinrichtung einen Führungsdraht (1) aufweist, der eine Spitze (2) aufweist und in ein Gefäß (3) einführbar ist, – wobei die Anzeigeeinrichtung ein Aufweitungswerkzeug (4) aufweist, das eine Spitze (5) aufweist und durch Schieben über den Führungsdraht (1) in das Gefäß (3) einführbar ist, – wobei die Anzeigeeinrichtung ein Sichtgerät (6) aufweist, über das das Bild (B) an einen Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgebbar ist, – wobei an der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) mindestens ein Sensor (16) angeordnet ist, mittels dessen bei in das Gefäß (3) eingeführtem Führungsdraht (1) jeweils ein Bilddatensatz (B') erfassbar ist, – wobei die Anzeigeeinrichtung eine Aufbereitungseinrichtung (15) aufweist, die zur Entgegennahme der Bilddatensätze (B') mit dem mindestens einen Sensor (16) verbunden ist, von der anhand des Bilddatensatzes (B') das Bild (B) ermittelbar ist und die zur Ausgabe des Bildes (B) mit dem Sichtgerät (6) verbunden ist, – wobei der mindestens eine Sensor (16) und die Aufbereitungseinrichtung (15) im Betrieb der Anzeigeeinrichtung derart zusammenwirken, dass das über das Sichtgerät (6) ausgegebene Bild (B) eine Darstellung des Bereichs des Inneren des Gefäßes (3) ist, der in einer lokalen Vorschubrichtung (x) des Aufweitungswerkzeugs (4) gesehen unmittelbar vor der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) liegt, – wobei die Aufbereitungseinrichtung (15) jedem mittels des mindestens einen Sensors (16) erfassten Bilddatensatz (B') eine jeweilige Vorschublänge (l') der Spitze (2) des Führungsdrahtes (1) zuordnet und den jeweiligen Bilddatensatz (B') und die ihm zugeordnete Vorschublänge (l') speichert, – wobei der Aufbereitungseinrichtung (15) bei in das Gefäß (3) eingeführtem Aufweitungswerkzeug (4) eine Vorschublänge (l) der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) zugeführt wird und – wobei die Aufbereitungseinrichtung (15) anhand der erfassten Vorschublänge (l) der Spitze (5) des Aufweitungswerkzeugs (4) und der den Bilddatensätzen (B') zugeordneten Vorschublängen (l') bestimmt, welche der Bilddatensätze (B') sie zur Ermittlung des Bildes (B) heranzieht.
  7. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 6, wobei die Aufbereitungseinrichtung (15) den Ort des Führungsdrahtes (1) in dem an den Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegebenen Bild (B) markiert.
  8. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, wobei das Bild (B) eine perspektivische Darstellung ist, die von einem innerhalb des Gefäßes (3) liegenden Blickpunkt (9) ausgeht und von dort aus einen Raumwinkel (10) abdeckt, und wobei die lokale Vorschubrichtung (x) in etwa in der Mitte des abgedeckten Raumwinkels (10) liegt.
  9. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei der mindestens eine Sensor (16) als optischer Sensor, als Ultraschallsensor oder als Magnetresonanzsensor ausgebildet ist.
  10. Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die Aufbereitungseinrichtung (15) in dem an den Bediener (7) des Aufweitungswerkzeugs (4) ausgegebenen Bild (B) den beim weiteren Einführen des Aufweitungswerkzeugs (4) erwarteten Ort des Aufweitungswerkzeugs (4) markiert.
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