DE102010006175A1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Abstract
Sitzmöbel mit mindestens zwei im Abstand voneinander an einer Abstützung angeordneten Rahmen, zwischen denen ein Sitzteil und ein Rückenteil einhängbar ist, und die Rahmen jeweils ein Rahmenoberteil und ein Rahmenunterteil umfassen, die das Sitzteil und das Rückenteil randseitig mechanisch fixieren, wobei das Rahmenoberteil und das Rahmenunterteil verspannbare Klemmkörper sind, mindestens ein Klemmkörper jeweils randseitig eine sich erstreckende, Ausnehmung aufweist, die eine Rahmenfuge bildet, in der ein an einer jeweiligen Randkante des Sitzteils und des Rückenteils vorgesehenes Eingriffsglied durch Reibschlußverbindung mit dem Rahmenoberteil und Rahmenunterteil befestigbar ist, und die Ausnehmung eine Hinterschneidung aufweist, die einen Anschlag zur formschlüssigen Sicherung des geklemmten Eingriffsglieds bildet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel, insbesondere Sessel oder Sitzbank, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus
DE-OS 1 429 358 ist ein Sessel oder Sitzbank zur Verwendung als Wohnmöbel oder Sitzgelegenheit in öffentlichen Gebäuden bekannt. In dem Publikum zugänglichen Räumen, beispielsweise Warteräumen, Flughafengebäuden, Vorräumen und dergleichen sind die Anforderungen, die an Sitzgelegenheiten gestellt werden, außerordentlich hoch. Eine Grundforderung ist dabei, dass das Sitzmöbel einen hohen Sitzkomfort bietet. Infolge der häufigen Benutzung und teilweise auch infolge der geringen Sorgfalt der Benutzer, werden solche Sitzmöbel rasch beschädigt und unansehnlich. Wegen der daraus resultierenden hohen Arbeits- und Materialkosten zur Unterhaltung müssen das Reinigen und der Ersatz schnell und einfach erfolgen. - Um diesen Forderungen zu genügen, weist das bekannte Sitzmöbel einen festen, dauerhaften Rahmen auf, der sich normieren lässt und damit die Anzahl der einzelnen Komponenten zum Aufbau des Sitzmöbels minimiert. Die Sitz- und Rückenpolster lassen sich leicht und schnell entfernen, da die Polster für jeden Sitz getrennt und einzeln vorgesehen sind. Beschädigungen an einem Sitz können einfach dadurch behoben werden, dass man das betreffende Polster entfernt und durch ein neues Polster ersetzt. Die Polster sind identisch, unabhängig davon, ob man sie für einen am Ende befindlichen Sitz oder für einen Zwischensitz verwendet, falls es sich um eine Sitzbank handelt. Vorzugsweise werden getrennte Sitz- und Rückenpolster verwendet.
- Jeder Rahmen besitzt ein Paar von Abdeckplatten, die im Falle des Sitzteiles die Oberfläche des Rahmens und im Falle des Rückenlehnenteils die Vorderfläche des Rahmens bilden. Die Abdeckplatten sind abnehmbar. Die Sitzpolster werden zwischen den Rahmen eingehängt, indem man ihre Randkanten zwischen die Rahmen und die Abdeckplatten setzt und die Abdeckplatten zur Verankerung der Polsterkanten nach unten festzieht. Darüber hinaus weisen die Sitz- und Rückenlehnenpolster in ihren Randkanten Ösen zur Aufnahme von Stiften auf. Dies ergibt eine zusätzliche Verankerung der Sitz- und Rückenlehnenpolster und eine Verstärkung der zwischen den Abdeckplatten und den Rahmen gebildeten Verklammerung.
- Nachteilig ist die aufwendige Verankerung der Randkanten zwischen dem Rahmen und den Abdeckplatten unter Verwendung von Ösen, die über Stifte zu montieren sind. Daraus folgt auch der Zwang zur Festlegung auf bestimmte Wandstärken der Polster, die am Rahmen verankert werden können.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Sitzmöbel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, das einen hohen und dauerhaften Sitzkomfort bietet und dabei einfach auf- und umbaubar ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Hierdurch wird ein Sitzmöbel geschaffen, das die Vorteile eines normierten Rahmens mit getrennt auswechselbaren Sitz- und Rückenteilen zeigt und dabei einen guten und dauerhaften Sitzkomfort liefert. Die Sitz- und Rückenteile werden eingeklemmt in einer Rahmenfuge, wozu das Sitz- und Rückenteil randseitig jeweils ein Eingriffsglied aufweist, das über eine Reibschlussverbindung in der Rahmenfuge befestigbar ist. Dieser Klemmsitz wird durch einen Anschlag formschlüssig gesichert. Eine schnell lösbare, dabei aber sichere und belastbare Klemmverbindung wird erfindungsgemäß geschaffen.
- Das Vorsehen eines Eingriffsgliedes ermöglicht, das die Befestigung des Sitz- und Rückenteils abgekoppelt wird von dem Material und der Materialdicke, die für das Sitz- und Rückenteil verwendet wird. Die beidseitig eines Sitz- und Rückenteils vorgesehenen Eingriffsglieder bilden somit Arbeitsleisten als Teil einer Klemmverbindung, in die diese eingreifen. Diese Verbindungsfunktion ist losgelöst von der Art und Dicke des verwendeten Materials bzw. Polsters, da das jeweilige Eingriffsglied an den Randkanten des Sitz- und Rückenteils nicht nur ausbildbar, sondern auch anbringbar ist.
- Als Eingriffsglied kann beispielsweise ein Formstück bzw. Formkörper vorgesehen sein, das bzw. der einstückig mit einem Sitz- und Rückenteil ausbildbar ist. Alternativ kann das Formstück als Ansatzstück ausgebildet sein, das an oder auf der Randkante eines Sitz- oder Rückenteils befestigt ist. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Materialien mit geringer Dicke, wie beispielsweise Blechen, Häuten, Fahnen und sonstigen Flächengebilden. Unterschiedliche Materialien und Materialdicken können zum Einsatz kommen, ohne dass die Klemmkörper des Rahmens verändert werden müssen. Aufgestellte Sitzmöbel können so wechselnd mit verschiedenen Sitz- und Rückenteilen bestückt werden.
- Vorzugsweise ist die Klemmverbindung durch eine Lagerpassung gegen ein Verschieben in der Pressebene, d. h. quer zur Klemmrichtung, gesichert. Die Passung kann den Rahmen zudem konstruktiv verstärken. So kann beispielsweise das Passteil in Form einer Feder eine Versteifungsrippe für das Rahmenoberteil bilden. Das Rahmenoberteil kann dann deckelartig dünn ausgebildet sein.
- Weiterhin kann das Rahmenoberteil einen T-förmigen Querschnitt aufweisen mit einem unterseitigen Steg, der besonders bevorzugt mittig angeordnet ist. Dieser Steg kann als Feder einer Passung ganz oder teilweise längs der Erstreckung des Rahmenoberteils vorgesehen sein. Freiräume im Schatten des Stegs können als Montageräume für die Anlenkung von Accessoires, wie zum Beispiel einer Armlehne, Verwendung finden. Befestigungsmittel, wie beispielsweise Schrauben, greifen von der Innenseite des Rahmens an und sind bei verspanntem Rahmenoberteil und Rahmenunterteil verdeckt. Das äußere Erscheinungsbild des Sitzmöbels wird dadurch verbessert.
- Zum Verspannen des Rahmenoberteils und Rahmenunterteils können eine Anzahl Spannschrauben verwendet werden. Für die Spannschrauben kann das Passteil einer Feder eine Spannbrücke bilden. Eine vorderseitig nicht sichtbare Kopf-(Anzieh)-Schraubenverbindung ermöglicht ein sicheres Verspannen, ohne dass das vorderseitige Erscheinungsbild des Sitzmöbels durch sichtbare Schrauben gestört wird.
- Der erfindungsgemäß vorgesehene Rahmen eignet sich als Abschlussrahmen oder als Zwischenrahmen. Bei einer Verwendung als Abschlussrahmen kann ein Blindformstück zum Verschließen der Rahmenfuge endseitig des Sitzmöbels vorgesehen sein.
- Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
-
1a zeigt schematisch eine Vorderansicht eines Sitzmöbels, -
1b zeigt schematisch eine Draufsicht des Sitzmöbels gemäß1a , -
1c zeigt schematisch eine perspektivische Seitenansicht des Sitzmöbels gemäß1a , -
2 zeigt schematisch eine Explosions-Ansicht eines Rahmens und eines Sitz- und Rückenteils eines Sitzmöbels, -
3 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Rahmens mit einem Rahmenoberteil und Rahmenunterteil vor einem Verspannen derselben, -
4 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Sitzmöbels einschließlich Darstellung einer Abstützung, -
5 zeigt einen Schnitt B-B gemäß4 , -
6 zeigt einen Schnitt C-C gemäß4 . - Wie die Figuren zeigen, betrifft die Erfindung ein Sitzmöbel mit mindestens zwei im Abstand voneinander an einer Abstützung
1 angeordneten Rahmen2 , zwischen denen ein Sitzteil3 und ein Rückenteil4 einhängbar ist. Das Sitzmöbel ist vorzugsweise ein Sessel mit einem Sitzplatz oder eine Sitzbank mit mehreren aneinander gereihten Sitzplätzen. - Die
1a bis1c zeigen beispielhaft ein Sitzmöbel mit zwei aneinandergereihten Sitzplätzen, die eine Sitzbank bilden. Insgesamt drei Rahmen2 sind dazu vorgesehen, wobei zwei äußere Rahmen2 jeweils einen Außenrahmen und der mittlere Rahmen2 einen Zwischenrahmen bilden. Alle Rahmen2 können gleich ausgebildet sein, wodurch ein normiertes Rahmensystem gebildet wird. Jedes Sitzteil3 und Rückenteil4 ist randseitig und beidseitig an einem Rahmen2 befestigt, um einen Sitzplatz zu bilden. Die Anzahl Sitzplätze ist wählbar. Alle Rahmen2 einer Sitzplatz-Reihe können an einer gemeinsamen Abstützung1 befestigt sein, die von einem Fußteil5 (4 ) getragen wird. Bei mehr als sechs Sitzplätzen ist vorzugsweise mindestens ein Zwischenfuß (nicht dargestellt) vorgesehen. - Wie
2 und3 zeigen, umfasst ein Rahmen2 jeweils ein Rahmenoberteil6 und ein Rahmenunterteil7 , die das Sitzteil3 und das Rückenteil4 randseitig mechanisch fixieren. Das Rahmenoberteil6 und das Rahmenunterteil7 sind dazu verspannbare Klemmkörper. Wie3 zeigt, wird das Rahmenoberteil6 mit dem Rahmenunterteil7 mittels Befestigungselementen verspannt. Vorzugsweise sind zum Verspannen des Rahmenoberteils6 und des Rahmenunterteils7 Kopfschraubenverbindungen vorgesehen. Durch ein Anziehen von vorzugsweise Spannschrauben28 ,29 , die durch das Rahmenunterteil7 gesteckt werden und in das Rahmenoberteil6 schraubbar sein können, bilden das Rahmenoberteil6 und das Rahmenunterteil7 Klemmkörper zum mechanischen Fixieren eines Randes des Sitzteils3 und des Rückenteils4 . -
2 zeigt das Rahmenoberteil6 mit dessen Unterseite8 aufgeklappt zu einer Oberseite9 des Rahmenunterteils7 . - Mindestens einer der Klemmkörper, hier vorzugsweise das Rahmenunterteil
7 , weist jeweils randseitig eine sich erstreckende Ausnehmung12 auf. Diese Ausnehmung12 ist eine Vertiefung, deren Wandungen Wirkflächen11 für eine Haftreibung bereitstellen. Wie2 zeigt, erstreckt sich die Ausnehmung12 vorzugsweise längs des Rahmenunterteils7 entsprechend einer Tiefe/Höhe des Sitz- und Rückenteils3 ,4 . Die Ausnehmung12 ist vorzugsweise beidseitig randseitig des Rahmenunterteils7 vorgesehen. Werden das Rahmenoberteil6 und das so ausgebildete Rahmenunterteil7 verspannt, tritt die Klemmkraft auf in einer Rahmenfuge30 , die vorzugsweise einen Druckbund für ein einsetzbares/einlegbares Eingriffsglied14 bildet. Ein Eingriffsglied14 ist an jeder der beiden gegenüberliegenden Randkanten15 des Sitz- und Rückenteils3 ,4 vorgesehen. - Das Eingriffsglied
14 erstreckt sich stabförmig entlang des jeweiligen Randes des Sitz- und Rückenteils3 ,4 , so dass eine beidseitige mechanische Fixierung erreicht wird. Die beidseitig des Sitz- und Rückenteils3 ,4 vorgesehenen Eingriffsglieder14 sind vorzugsweise Formstücke bzw. Formkörper, die sich kontinuierlich oder diskontinuierlich erstrecken. Zwischen dem Rahmenoberteil6 und dem Rahmenunterteil7 werden die Eingriffsglieder14 jeweils in einem Pressraum der Rahmenfuge30 , der durch die Wirkflächen11 der Ausnehmung12 in Verbindung mit der Unterfläche8 des Rahmenoberteils6 begrenzt wird, mechanisch fixiert. Das jeweilige Eingriffsglied14 wird folglich durch eine Reibschlußverbindung zwischen dem Rahmenoberteil6 und dem Rahmenunterteil7 befestigt. Der durch Haftreibung erzeugte Kraftschluss des geklemmten Eingriffsgliedes14 , der einen Klemmsitz begründet, wird formschlüssig gesichert. Die Ausnehmung12 weist eine Hinterschneidung16 auf, die einen Anschlag zur formschlüssigen Sicherung des geklemmten Eingriffsgliedes14 bildet. - Die Hinterschneidung
16 wird vorzugsweise von einer Schulter gebildet, die die Rahmenfuge30 außenseitig verjüngt. - Wie
5 und6 zeigen, weist die Ausnehmung12 des mindestens einen Klemmelementes eine Hinterschneidung16 auf, die formschlüssig in Eingriff bringbar ist mit dem Eingriffsglied14 , das dann vorzugsweise als Winkelformstück ausgebildet ist. Die Ausnehmung12 bildet dazu vorzugsweise eine Rahmenfuge30 mit einer Längsnut17 . - Die Unterseite
8 und die Oberseite9 der Rahmenteile6 ,7 bilden Spannbacken, die vorzugsweise durch eine Verbindung10 ineinandergreifender Teile zueinander ausrichtbare Gegenstücke bilden. Die Verbindung10 weist vorzugsweise Nut18 und Feder19 auf. Die Verbindung10 ist vorzugsweise eine Passung. Die Passung kann als eine Spielpassung ausgebildet sein. Die Passung kann als Lager dienen. - Wie
2 zeigt, kann die Feder19 eine Spannbrücke für die Übertragung der Spannkraft der Spannelemente bilden, beispielsweise Spannschrauben28 ,29 auf den Rahmen2 . Die Feder19 weist dazu Innengewinde20 für Kopfschraubenverbindungen auf. - Das Rahmenunterteil
7 ist vorzugsweise als ein oberseitig vielprofilierter Holm ausgebildet, der mit einem unterseitig T-förmigen Holm als Rahmenoberteil6 verspannbar ist. - Die Feder
19 bildet vorzugsweise an der Unterseite (Innenseite) des Rahmenoberteils6 eine Versteifungsrippe mit einer Rippenlängsachse längs der Erstreckung des Rahmenoberteils6 . - Das Eingriffsglied
14 kann einstückig mit dem Sitz- und Rückenteil3 ,4 ausgebildet sein. Alternativ kann das Eingriffsglied14 als ein Ansatzstück an einem als Flächengebilde13 ausgebildeten Sitz- und Rückenteil3 ,4 befestigt sein, wie beispielsweise in5 und6 dargestellt ist. Das Eingriffsglied14 als Ansatzstück besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff- oder Kunststoffverbundmaterial. Das Eingriffsglied14 als Ansatzstück kann ein Ende des Flächengebildes13 aufnehmen oder dieses als Einlage (nicht dargestellt) in die Ausnehmung12 klemmen. - Das Rahmenoberteil
6 und das Rahmenunterteil7 sind vorzugsweise beide L-fömige Klemmkörper, die ein Sitzteil3 und ein Rückenteil4 eines Rahmens2 einteilig miteinander verbinden. Das Sitzteil3 und das Rückenteil4 können getrennt oder einteilig/einstückig als Sitzschale ausgebildet sein.2 zeigt das Rahmenoberteil6 in einteiliger Ausbildung mit einem unteren Sitzteil-Klemmabschnitt, einem oberen Rückenteil-Kemmabschnitt und einem dazwischen angeordneten bogenförmigen Übergangsabschnitt31 . Der Übergangsabschnitt31 kann eine innenseitige Versteifungsrippe32 aufweisen, die ein Teilstück der Feder19 sein kann. Das Rahmenoberteil6 kann im Bereich des bogenförmigen Übergangsabschnitts randseitig bündig an das Rahmenunterteil7 anschließen. Hierzu können Stege33 (2 ) vorgesehen sein, die stossseitig die Rahmenfuge30 begrenzen können. - Eine Armlehne
21 kann an dem Rahmenoberteil6 mittels Befestigungselementen22 ,23 befestigt werden, die beim Verspannen des Rahmenoberteils6 mit dem Rahmenunterteil7 innenliegend des Rahmens2 sind. Die Nut18 kann dazu angepasste Aussparungen24 ,25 aufweisen, um einen Montageraum zu bilden. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 1429358 [0002]
Claims (15)
- Sitzmöbel mit mindestens zwei im Abstand voneinander an einer Abstützung (
1 ) angeordneten Rahmen (2 ), zwischen denen ein Sitzteil (3 ) und ein Rückenteil (4 ) einhängbar ist, und die Rahmen (2 ) jeweils ein Rahmenoberteil (6 ) und ein Rahmenunterteil (7 ) umfassen, die das Sitzteil (3 ) und das Rückenteil (4 ) randseitig mechanisch fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenoberteil (6 ) und das Rahmenunterteil (7 ) verspannbare Klemmkörper sind, mindestens ein Klemmkörper jeweils randseitig eine sich erstreckende, Ausnehmung (12 ) aufweist, die eine Rahmenfuge (30 ) bildet, in der ein an einer jeweiligen Randkante (15 ) des Sitzteils (3 ) und des Rückenteils (4 ) vorgesehenes Eingriffsglied (14 ) durch Reibschlußverbindung mit dem Rahmenoberteil (6 ) und Rahmenunterteil (7 ) befestigbar ist, und die Ausnehmung (12 ) eine Hinterschneidung (16 ) aufweist, die einen Anschlag zur formschlüssigen Sicherung des geklemmten Eingriffsglieds (14 ) bildet. - Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenoberteil (
6 ) zum Befestigen des Sitz- und Rückenteils (3 ,4 ) einstückig ausgebildet ist. - Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenoberteil (
6 ) L-förmig ausgebildet ist mit einem Sitzteil-Klemmabschnitt, einem Rückenteil-Klemmabschnitt und einem dazwischen angeordneten bogenförmigen Übergangsabschnitt (31 ). - Sitzmöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der bogenförmige Übergangsabschnitt (
31 ) eine innenseitige Versteifungsrippe (32 ) aufweist. - Sitzmöbel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenoberteil (
6 ) im Bereich des bogenförmigen Übergangsabschnitts (31 ) randseitig bündig an das Rahmenunterteil (7 ) anschließt. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterschneidung (
16 ) als eine Schulter und das Eingriffsglied (14 ) als stabförmiger Formkörper ausgebildet sind. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
12 ) einen Druckbund mit Längsnut (17 ) bildet. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die verspannbaren Klemmkörper durch eine Verbindung (
10 ) ineinandergreifender Teile zueinander ausrichtbare Gegenstücke bilden. - Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (
10 ) Nut (18 ) und Feder (19 ) aufweist, die eine Passung bilden. - Sitzmöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (
19 ) eine Spannbrücke für die Übertragung der Spannkraft von Spannelementen auf den Rahmen (2 ) bildet. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsglied (
14 ) als ein Ansatzstück an einem als Flächengebilde (13 ) ausgebildeten Sitzteil (3 ) und Rückenteil (4 ) befestigt ist. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
2 ) als Abschlussrahmen oder als Zwischenrahmen dient. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Rahmen (
2 ) zwischen Fußteilen (5 ) befestigt sind. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsglied (
14 ) aus einem Kunststoffmaterial besteht. - Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (
3 ) und das Rückenteil (4 ) als Sitzschale ausgebildet sind.
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