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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern von Blattgut, insbesondere Wertdokumenten wie Banknoten und dergleichen, zum Beispiel zur Verwendung in einer Banknotenbearbeitungsmaschine.
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Wertdokumente im Sinne der vorliegenden Erfindung sind solche blattförmigen Dokumente, denen ein materieller und/oder ideeller Wert beigemessen wird, wie zum Beispiel Banknoten, Schecks, Eintrittskarten, Fahrscheine, Gutscheine, Urkunden und dergleichen.
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Zur Handhabung von Blattgut werden Einrichtungen in Gestalt von Folienspeichern eingesetzt, die Blattgut auf Spulen ablegen. Ein solcher Folienspeicher ist beispielsweise aus der
DE 199 61 075 A1 bekannt. Er weist zwei, jeweils auf eine Spenderspule gewickelte Folienbänder auf, welche beide über eine Umlenkrollenanordnung aufeinander gelegt und gemeinsam auf eine Speicherspule aufgewickelt werden. Während des Aufeinanderlegen der Folien lassen sich zum Beispiel Banknoten zwischen die Folienbänder zuführen, so dass diese gemeinsam mit den Folienbändern auf der Speicherspule aufgewickelt und gespeichert werden können.
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Ein derartiger Folienspeicher ist üblicherweise Bestandteil einer Banknotenbearbeitungsmaschine, in welcher Banknoten für die Bearbeitung einzeln mittels eines Transportsystems transportiert werden. Von diesem Transportsystem werden die einzelnen Banknoten mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit transportiert, so dass die Banknoten mit dieser Geschwindigkeit auch an den Folienspeicher übergeben werden, weshalb die Folien mit der Geschwindigkeit des Transportsystems bewegt werden müssen, damit die antransportierten einzelnen Banknoten einzeln zwischen die Folien zugeführt und gespeichert werden können.
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Im Betrieb ergibt sich somit das Problem, dass die Folien, dann wenn eine Banknote im Folienspeicher aufgenommen werden soll, mit einer Geschwindigkeit bewegt werden müssen, die der Transportgeschwindigkeit entspricht, mit der die Banknote vom Transportsystem der Banknotenbearbeitungsmaschine übergeben wird. Da die Folien nicht ständig mit der benötigten Geschwindigkeit bewegt werden können, weil ansonsten der Vorrat der Spenderspulen schnell erschöpft wäre, ohne Banknoten im Folienspeicher zu speichern, müssen die Folien vom Stillstand auf die benötigte Geschwindigkeit beschleunigt werden, wenn eine Banknote gespeichert werden soll. Da die Speicherspule sehr groß und schwer sein kann, insbesondere wenn bereits eine größere Anzahl von Banknoten gespeichert ist, weist der Folienspeicher eine gewisse Trägheit auf, weshalb ein nennenswerter Zeitraum vergehen kann, bis die Folien mit der für die Aufnahme einer Banknote erforderlichen Geschwindigkeit bewegt werden. Während des für die Beschleunigung benötigten Zeitraums werden die Folien jedoch bewegt, ohne dass eine Banknote zwischen ihnen aufgenommen werden kann, weshalb größere Lücken zwischen den Banknoten entstehen, die zwischen den Folien gespeichert sind. Die dabei entstehenden Lücken führen zu einer Reduzierung der Speicherkapazität des Folienspeichers. Da die Beschleunigung der Folien deshalb in einem möglichst kurzen Zeitraum erfolgen soll, ist ein besonders leistungsfähiger und damit aufwendiger Antrieb vorzusehen.
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Entsprechende Probleme ergeben sich auch für den Fall, dass eine Banknote vom Folienspeicher an das Transportsystem der Banknotenbearbeitungsmaschine übergeben werden soll. Auch in diesem Fall müssen die Bestandteile des Folienspeichers aus dem Stillstand innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums beschleunigt werden, um die Banknote mit der Geschwindigkeit des Transportsystems an das Transportsystem übergeben zu können. Schon allein aus diesem Grund müssen zwischen den im Folienspeicher gespeicherten Banknoten Lücken vorgesehen werden, damit die erforderliche Beschleunigung möglich ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zum Speichern von Blattgut, insbesondere Wertdokumenten wie Banknoten und dergleichen, anzugeben, welche das Blattgut einzeln zwischen Folien speichert, wobei zwischen den einzelnen gespeicherten Banknoten möglichst kleine Lücken vorliegen sollen. Zudem soll der für in der Vorrichtung verwendete Antriebe erforderliche Aufwand reduziert werden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
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Bei einer Vorrichtung zum Speichern von Blattgut, insbesondere Wertdokumenten wie Banknoten und dergleichen, mit einem Transportmittel, welches aus zwei Folien besteht, die auf Spenderspulen aufgewickelt sind, und einer Speicherspule, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, das Transportmittel auf der von einem Antrieb angetriebenen Speicherspule aufzuwickeln, um dabei Blattgut an einer Übergabestelle zwischen den zwei Folien des Transportmittels einzuschließen und auf der Speicherspule aufzuwickeln und zu speichern, sowie gespeichertes Blattgut durch Abwickeln der zwei Folien des Transportmittels von der Speicherspule und Aufwickeln auf die von Antrieben angetriebenen Spenderspulen an der Übergabestelle auszugeben, wird dies dadurch erreicht, dass das Transportmittel zwischen Spenderspulen und Speicherspule in einer Transportstrecke geführt wird, deren Länge veränderbar ist, wobei die Länge der Transportstrecke beim Starten oder Stoppen des Speicherns von Blattgut oder beim Starten oder Stoppen des Freigebens von zuvor gespeichertem Blattgut verändert wird.
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Damit lässt sich ein Aufbau der Vorrichtung erzielen, der es ermöglicht, Blattgut nahezu lückenlos auf der Speicherspule zu speichern, was bei direkter Zuführung und Ausgabe des Blattguts in eine und aus einer trägen Speicherspule nicht möglich ist. Dadurch können auch sehr große Speicherspulen mit sehr großem Trägheitsmoment optimal ausgenutzt werden, d. h. zwischen dem gespeicherten Blattgut entstehen keine bzw. nur sehr kleine Lücken durch Start- oder Stoppvorgänge bei der Speicherung oder Ausgabe von Blattgut. Zudem können in der Vorrichtung weniger aufwendige Antriebe verwendet werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen.
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Es zeigt
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1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Vorrichtung zum Speichern von Blattgut, in einem ersten Betriebszustand,
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2 die Vorrichtung zum Speichern von Blattgut aus 1, in einem zweiten Betriebszustand, und
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3 die Vorrichtung zum Speichern von Blattgut aus 1, in einem dritten Betriebszustand.
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In 1 ist schematisch eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Speichern von Blattgut dargestellt.
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Die Vorrichtung 1 zum Speichern von Blattgut weist zwei Spenderspulen 20, 21 auf, mit einem Spulenkern, der um eine Achse drehbar gelagert ist. Auf den Spenderspulen 20, 21 sind Folien 30, 31 aufgewickelt, welche ein Transportmittel bilden. Die Folien 30, 31 können von den Spenderspulen 20, 21 abgewickelt und auf diese aufgewickelt werden. Die Folien 30, 31 können dünne Kunststofffolien sein, die beispielsweise eine Dicke von 0,1 mm aufweisen. Die Folien 30, 31 werden so über Umlenkwalzen 40, 41 geleitet, dass ihre Oberflächen aneinander anliegen und die Kanten der Folienbänder parallel zueinander verlaufen, wodurch die Folien 30, 31 das Transportmittel für das zu speichernden Blattgut BN bilden. Die Umlenkwalzen 40, 41 sind drehbar um feststehend montierte Achsen gelagert. Von außen zwischen den Umlenkwalzen 40, 41 zugeführtes Blattgut BN wird zwischen den Folien 30, 31 eingeschlossen und aktiv in die Vorrichtung 1 hineintransportiert. Zur Erleichterung der Blattzufuhr kann die Vorrichtung Leitbleche aufweisen, welche so zueinander positioniert sind, dass für das Blattgut ein Eingabeschlitz entsteht. Das Blattgut BN wird von einem externen, nicht dargestellten Transportsystem mit einer vorgegebenen Transportgeschwindigkeit antransportiert und zwischen den Umlenkwalzen 40, 41 zugeführt, so dass es zwischen den Folien 30, 31 des Transportmittels eingefügt und vom Transportmittel 30, 31 weitertransportiert wird.
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Im Anschluss an die Umlenkwalzen 40, 41 sind weitere Umlenkwalzen 52, 42, 53 und 43 angeordnet, um welche das Transportmittel 30, 31 meanderförmig geführt wird. Die Umlenkwalzen 52, 42, 53 und 43 sind ebenfalls drehbar um Achsen gelagert, wobei die Achsen der Umlenkwalzen 52, 42, 53 und 43 abwechselnd feststehend und beweglich montiert sind. Die Achsen der Umlenkwalzen 42, 43 sind feststehend montiert sind, wohingegen Umlenkwalzen 52, 53 auf einem Hebel 50 montiert sind, der um einen Drehpunkt 51 schwenkbar gelagert ist. Ebenso ist eine andere Anzahl von Paaren feststehender und auf Hebel montierter Umlenkrollen möglich. Der trägheitsarm gestaltete Hebel 50 kann von einem Antrieb 55 mit hoher Winkelgeschwindigkeit um den Drehpunkt 51 geschwenkt werden, indem die Antriebe für Speicher- und Spenderspulen 10, 20, 21 derart gesteuert werden, dass der drehgefederte Hebel 50 der Bandlängenänderung, bei Aufrechterhaltung der Bandspannung, folgt. Dazu kann, z. B. mittels eines Drehgebers, der Steuereinheit 5 die jeweilige Winkelstellung des Hebels 50 gemeldet werden. Der Drehgeber kann Bestandteil des Antriebs 55 sein. Auf den Antrieb 55 des Hebels 50 kann auch verzichtet werden, da die Bewegung des Hebels 50 um den Drehpunkt 51 allein vom Transportmittel 30, 31 bewirkt werden kann.
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Nach der Umlenkung an der letzten Umlenkwalze 43 wird das Transportmittel 30, 31 auf einen Spulenkern einer Speicherspule 10 aufgewickelt, der um eine Achse drehbar gelagert ist und angetrieben sein kann. Die beiden das Transportmittel bildenden Folien 30, 31 werden zusammen mit dem dazwischen befindlichen Blattgut BN auf dem Spulenkern der Speicherspule 10 gewickelt.
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Falls Blattgut BN in der Vorrichtung 1 gespeichert werden soll, wird dies der Steuereinheit 5 mittels eines entsprechenden Signals von dem das Blattgut anliefernden externen Transportsystem über eine Signalleitung 6 angekündigt. Während der Zuführung von Blattgut BN wird die erste Spenderspule 20 durch das Abwickeln der ersten Folie 30 im Uhrzeigersinn gedreht, während die zweite Spenderspule 21 durch Abwickeln der zweiten Folie 31 entgegen des Uhrzeigersinns gedreht wird. Dadurch verringert sich der Durchmesser der Spenderspulen 20, 21, während der Durchmesser der Speicherspule 10, die entgegen des Uhrzeigersinns angetrieben wird, entsprechend zunimmt. Da sich der Durchmesser der Spenderspulen 20, 21 im Vergleich zum Durchmesser der Speicherspule 10 während des Betriebes ändert, ändert sich in entsprechender Weise auch die Umdrehungsgeschwindigkeit der jeweiligen Spulen, so dass die Geschwindigkeit eines den Spulenkern der Speicherspule 10 antreibenden Antriebs 11, z. B. eines Schrittmotors, von der Steuereinheit 5 geregelt wird, um eine gleichbleibende Geschwindigkeit des Transportmittels 30, 31 zu gewährleisten.
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Soll das in der Speicherspule 10 vom Transportmittel zwischen den beiden Folien 30, 31 aufgenommene und gespeicherte Blattgut BN wieder außerhalb der Vorrichtung verfügbar sein, wird ein entsprechendes Signal von der externen Transporteinrichtung über die Signalleitung 6 an der Steuereinheit 5 angelegt. Von der Steuereinheit 5 gesteuerte Antriebe 22, 23, z. B. Schrittmotoren, treiben die Spenderspulen 20, 21 bzw. die sie tragenden Spulenkerne an, wobei die erste Spenderspule 20 entgegen des Uhrzeigersinns und die zweite Spenderspule 21 im Unzeigersinn angetrieben wird. In diesem Fall wird die Speicherspule 10 durch das Transportmittel 30, 31 entgegen des Uhrzeigersinns gedreht, so dass das zwischen den Folien 30, 31 gehaltene Blattgut BN am Ausgang der Vorrichtung 1 zwischen den Umlenkwalzen 40, 41 erscheit. Wurden einzelne Stücke Blattgut BN in der Speicherspule 10 gespeichert, stehen diese beim Abwickeln auch wieder einzeln zur Verfügung und können von dem an die Vorrichtung 1 angrenzenden, oben erwähnten Transportsystem übernommen werden. Auch bei der Ausgabe des Blattguts BN können die oben beschriebenen oder zusätzliche Leitbleche verwendet werden, z. B. um sicherzustellen, dass das Blattgut BN sicher von den das Transportmittel bildenden Folien 30, 31 gelöst wird.
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Um zu jeder Zeit während des Annehmens oder Ausgebens von Blattgut BN aus der Vorrichtung 1 zu gewährleisten, dass die Folien 30, 31 des Transportmittel ausreichend gespannt sind, kann es vorgesehen sein, dass die Antriebe 22, 23 bzw. 11 der Spenderspulen 20, 21 bzw. der Speicherspule 10 unter Steuerung der Steuereinheit 5 jeweils angetrieben bzw. abgebremst werden, so dass der drehgefederte Hebel 50 in einer definierten Winkelstellung verbleibt, die der Steuereinheit 5 vom Drehgeber 55 gemeldet wird. Beim Aufwickeln des Transportmittels 30, 31 auf die Speicherspule 10 wird der Antrieb 11 angetrieben, während die Antriebe 22, 23 der Spenderspulen 20, 21 eine geringe Bremskraft erzeugen. Entsprechend werden beim Abwickeln des Transportmittels 30, 31 von der Speicherspule 10 die Antriebe 22, 23 der Spenderspulen 20, 21 angetrieben, während der Antrieb 11 der Speicherspule 10 eine Bremskraft erzeugt. Die Bremskraft kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass ein beispielsweise verwendeter Gleichstrommotor oder ein elektronisch kommutierter Gleichstrommotor niederohmig abgeschlossen oder in Gegenrichtung bestromt wird.
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Zwischen den Spenderspulen 20, 21 und der Speicherspule 10 wird das Transportmittel 30, 31 in einer Transportstrecke 40 bis 53 geführt, deren Länge schnell veränderbar ist, d. h. die Längenänderung kann innerhalb kurzer Reaktionszeiten vorgenommen werden. In der dargestellten Ausführungsform ist die Transportstrecke 40 bis 50 als meanderförmige Umschlingung des Transportmittels 30, 31 um die Umlenkwalzen 52, 42, 53 und 43 ausgeführt. Durch das Schwenken des die Umlenkwalzen 52, 53 tragenden Hebels 50 nach links (2) kann die Länge der Transportstrecke 40 bis 53 vergrößert werden, d. h. die Länge des sich zwischen den Umlenkwalzen 40, 41 und 43 befindenden Transportmittels 30, 31 wird vergrößert. Durch das Schwenken des die Umlenkwalzen 52, 53 tragenden Hebels 50 nach rechts (3) kann die Länge der Transportstrecke 40 bis 53 verringert werden, d. h. die Länge des sich zwischen den Umlenkwalzen 40, 41 und 43 befindenden Transportmittels 30, 31 wird verringert. Da, wie oben beschrieben, der Hebel 50 trägheitsarm ausgebildet ist, kann dieser von den Wickelantrieben über das Transportmittel mit großer Geschwindigkeit um den Drehpunkt 51 bewegt werden. In diesem Fall wird das für die Längenänderung des Transportmittels 30, 31 benötigte Folienmaterial von den Spenderspulen 20, 21 zur Verfügung gestellt, da diese eine geringere Trägheit als die Speicherspule 10 aufweisen, da diese größer als die Spenderspulen 10, 11 ist und zudem das gespeicherte Blattgut BN enthält.
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Nachfolgend wird die Veränderung der Länge der Transportstrecke 40 bis 53 bei der Speicherung von Blattgut BN in der Vorrichtung 1 und bei der Ausgabe von zuvor gespeichertem Blattgut BN aus der Vorrichtung 1 beschrieben.
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In der in 1 dargestellten Ruhestellung ohne Ein- oder Ausgabe von Blattgut BN, mit stillstehender teilgefüllter Speicherspule 10 und stillstehenden teilabgewickelten Spenderspulen 20, 21, wird das Transportmittel 30, 31 nicht bewegt. Der Hebel 50 steht in einer mittleren Stellung, so dass die Transportstrecke 40 bis 53 bzw. das sich in der Transportstrecke 40 bis 53 befindliche Transportmittel 30, 31 eine bestimmte mittlere Länge aufweist. Im Transportmittel 30, 31 kann sich im Bereich der Transportstrecke 40 bis 53 Blattgut BN befinden.
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Wird der Steuereinheit 5 vom externen Transportsystem signalisiert, dass ein Stück Blattgut BN in der Vorrichtung 1 zu speichern ist, wird der Speichervorgang von der Steuereinheit 5 gestartet. Insbesondere startet die Steuereinrichtung 5 den Antrieb 11 der Speicherspule 10, damit das Blattgut BN mit der Transportgeschwindigkeit des externen Transportsystems an der von den Umlenkwalzen 40, 41 gebildeten Übergabestelle in die Vorrichtung 1 übernommen werden kann. Da wegen der Trägheit der Speicherspule 10, wie oben beschrieben, ein bestimmter Zeitraum erforderlich ist, das Transportmittel 30, 31 auf die Transportgeschwindigkeit des externen Transportsystems zu beschleunigen, wird eine Geschwindigkeitsanpassung mittels der Transportstrecke 40 bis 53 vorgenommen, damit das Blattgut BN ohne Geschwindigkeitsunterschied an der Übergabestelle in die Vorrichtung 1 aufgenommen werden kann. Durch schnellere Beschleunigung der Spenderspulen 20, 21 wird von der Steuereinheit 5 die Bewegung des Hebels 50 nach links (im Vergleich zur Stellung des Hebels 50 in 1) und damit eine Verlängerung der Transportstrecke 40 bis 53 bzw. des sich in der Transportstrecke 40 bis 53 befindlichen Transportmittels 30, 31 erreicht, wodurch das Transportmittel 30, 31 die Transportgeschwindigkeit des herantransportierten Blattguts BN an der von den Umlenkwalzen 40, 41 gebildeten Übergabestelle sehr schnell erreicht. Die von der Steuereinheit 5 gleichzeitig gestartete Beschleunigung der Speicherspule 10 erreicht die erforderliche Transportgeschwindigkeit wegen des hohen Trägheitsmomentes jedoch erst später. Die Beschleunigung der Speicherspule 10 muss abgeschlossen sein, wenn der Hebel 50 die in 2 dargestellte maximal mögliche Auslenkung erreicht hat, bzw. wenn die maximale Vergrößerung der Transportstrecke 40 bis 53 erreicht ist. Die optimale Transportstreckenänderung von Minimal- nach Maximalposition des Hebels 50 ist abhängig von der maximalen Transportgeschwindigkeit und dem Beschleunigungsvermögen der Wickelantriebe. Geeignet ist beispielhaft eine Transportlänge, die etwa zwei bis drei Stücke Blattgut bei kontinuierlichem Blattgutstrom aufnehmen kann.
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Nachdem ein erstes Stück Blattgut BN in der Vorrichtung 1 gespeichert wurde, wird, falls weiteres Blattgut von dem externen Transportsystem kontinuierlich antransportiert wird, der Hebel 50 von der Steuereinheit 5 nahe seiner in der 2 dargestellten Maximalposition belassen.
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Falls kein weiteres Blattgut BN von dem externen Transportsystem antransportiert wird, bzw. falls Lücken zwischen antransportiertem Blattgut BN auftreten, wird dies der Steuereinheit 5 als Signal 6 signalisiert und der Wickelvorgang der Speicherspule 10 durch die Steuereinheit 5 schnellstmöglich gestoppt bzw. unterbrochen, damit eine möglichst lückenlose kontinuierliche Abspeicherung des Blattguts beibehalten werden kann. Durch schnelleren Stopp der Spenderspulen und der dadurch gesteuerten Bewegung des Hebels 50 zurück in Richtung der in 1 dargestellten Mittelstellung, wird eine Verringerung bzw. Verkürzung der Transportstrecke 40 bis 53 bzw. des sich in der Transportstrecke 40 bis 53 befindlichen Transportmittels 30, 31 erreicht. Dadurch wird die Transportgeschwindigkeit des Transportmittels 30, 31 an der Übergabestelle sehr schnell verringert und gestoppt. Die Abbremsung der Speicherspule 10 wird dabei gleichzeitig von der Steuereinheit 5 gestartet, kann aber wegen des hohen Trägheitsmomentes erst etwas später erreicht werden. Der späteste Zeitpunkt dafür wird vorteilhaft so festgelegt, dass die Abbremsung beendet ist, wenn der Hebel 50 seine in 1 dargestellte Mittelposition erreicht.
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Wird der Steuereinheit 5 vom externen Transportsystem signalisiert 6, dass ein Stück Blattgut BN aus der Vorrichtung 1 auszugeben ist, wird der Ausgabevorgang von der Steuereinheit 5 gestartet. Insbesondere startet die Steuereinrichtung 5 die Antriebe 22, 23 der Spenderspulen 20, 21, damit das Blattgut BN mit der Transportgeschwindigkeit des externen Transportsystems an der von den Umlenkwalzen 40, 41 gebildeten Übergabestelle an das externe Transportsystem übergeben werden kann. Da wegen der Trägheit der Speicherspule 10, wie oben beschrieben, ein bestimmter Zeitraum erforderlich ist, das Transportmittel 30, 31 auf die Transportgeschwindigkeit des externen Transportsystems zu beschleunigen, wird eine Geschwindigkeitsanpassung mittels der Transportstrecke 40 bis 53 vorgenommen, damit das Blattgut BN ohne Geschwindigkeitsunterschied an der Übergabestelle ausgegeben werden kann. Durch eine in 3 dargestellte, von der Steuereinheit 5 mittels Ansteuerung der Spenderspulen kontrollierte Bewegung des Hebels 50 nach rechts (im Vergleich zur Stellung des Hebels 50 in 1) wird eine Verringerung bzw. Verkürzung der Transportstrecke 40 bis 53 bzw. des sich in der Transportstrecke 40 bis 53 befindlichen Transportmittels 30, 31 erreicht, wodurch das Transportmittel 30, 31 und das auszugebende Blattgut BN die Transportgeschwindigkeit des externen Transportsystems an der von den Umlenkwalzen 40, 41 gebildeten Übergabestelle sehr schnell erreicht. Die von der Steuereinheit 5 gleichzeitig gestartete Beschleunigung der Speicherspule 10 (durch das Abwickeln des Transportmittels 30, 31 durch die Antriebe 22, 23 der Spenderspulen 20, 21) erreicht die erforderliche Transportgeschwindigkeit wegen des hohen Trägheitsmomentes jedoch erst später. Die Beschleunigung der Speicherspule 10 muss abgeschlossen sein, wenn der Hebel 50 die in 3 dargestellte minimal mögliche Auslenkung erreicht hat, bzw. wenn die maximale Verringerung bzw. Verkürzung der Transportstrecke 40 bis 53 erreicht ist.
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Nachdem ein erstes Stück Blattgut BN aus der Vorrichtung 1 ausgegeben wurde, wird, falls weiteres Blattgut von dem externen Transportsystem kontinuierlich abtransportiert wird, der Hebel 50 von der Steuereinheit 5 nahe seiner in der 3 dargestellten Minimalposition belassen.
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Falls kein weiteres Blattgut BN von dem externen Transportsystem abtransportiert wird, bzw. falls Lücken zwischen abtransportiertem Blattgut BN auftreten, wird dies der Steuereinheit 5 signalisiert 6 und der Abwickelvorgang von der Speicherspule 10 wird durch die Steuereinheit 5 schnellstmöglich gestoppt bzw. unterbrochen. Durch schnelleren Stopp der Spenderspulen und der dadurch verursachten Bewegung des Hebels 50 zurück in Richtung der in 1 dargestellten Mittelstellung, wird eine Verlängerung der Transportstrecke 40 bis 53 bzw. des sich in der Transportstrecke 40 bis 53 befindlichen Transportmittels 30, 31 erreicht. Dadurch wird die Transportgeschwindigkeit des Transportmittels 30, 31 an der Übergabestelle sehr schnell verringert und gestoppt. Die Abbremsung der Speicherspule 10 wird dabei gleichzeitig von der Steuereinheit 5 gestartet, kann aber wegen des hohen Trägheitsmomentes erst etwas später erreicht werden. Der späteste Zeitpunkt dafür wird vorteilhaft so festgelegt, dass die Abbremsung beendet ist, wenn der Hebel 50 seine in 1 dargestellte Mittelposition erreicht.
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Durch die beschriebene aktive Steuerung durch die Steuereinheit 5 kann an der durch die Umlenkwalzen 40, 41 gebildeten Übergabestelle eine Geschwindigkeitsänderung des Transportmittels 30, 31 sehr schnell definiert geändert werden, wobei nur die geringeren Trägheitsmomente der Spenderspulen 20, 21 und des Hebels 50 überwunden werden müssen, um die veränderbare Länge der Transportsrecke 40 bis 53 als Zwischenspeicher nutzen zu können. Für die Beschleunigung bzw. das Abbremsen der Speicherspule 10 mit größerem Trägheitsmoment steht dadurch mehr Zeit zur Verfügung. Die derart gesteuerte Vorrichtung 1 ermöglicht es deshalb, Blattgut nahezu lückenlos in der Speicherspule 10 zu speichern, was bei direkter Zuführung und Abgabe des Blattguts in und aus einer trägen Speicherspule nicht möglich ist. Dadurch können auch sehr große Speicherspulen mit sehr großem Trägheitsmoment optimal ausgenutzt werden, d. h. zwischen dem gespeicherten Blattgut entstehen keine oder nur sehr kleine Lücken durch Start- oder Stoppvorgänge bei der Speicherung oder Ausgabe von Blattgut.
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Die als Zwischenspeicher wirkende Transportsrecke 40 bis 53 kann zudem vorteilhaft für andere Aufgaben verwendet werden. Beispielsweise kann Blattgut in dem Zwischenspeicher gehalten werden, um es an definierten Stellen des Umfangs der Speicherspule aufzuwickeln. Diese Möglichkeit bietet Vorteile im Zusammenhang mit einer möglicherweise auftretenden Unwucht der Speicherspule, die entstehen kann, wenn die gespeicherten Banknoten nicht gleichmäßig über den Umfang der Speicherspule verteilt aufgewickelt werden. Wird bei einer Unwuchtmessung durch die Steuereinheit 5 eine Unwucht festgestellt, kann nachfolgendes Blattgut entsprechend entlang des Umfangs der Speicherspule platziert werden, um die ermittelte Unwucht auszugleichen. Die Unwucht kann beispielsweise durch eine Analyse von auftretenden Drehzahlabweichungen bzw. von auftretenden Schwingungen ermittelt werden.
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Die im Zusammenhang mit der Vorrichtung 1 zum Speichern von Blattgut beschriebene Steuereinrichtung 5 kann auch Teil des externen Transportsystems oder einer das Transportsystem aufweisenden Blattgutbearbeitungsmaschine sein, beispielsweise einer Banknotenbearbeitungsmaschine zum Sortieren, Prüfen und/oder Annehmen bzw. Ausgeben von Banknoten.
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Mit der beschriebenen Ausführungsform der Vorrichtung 1 zum Speichern von Blattgut kann das Blattgut BN parallel zu seinen langen Kanten in die Vorrichtung 1 eingeführt und auf der Speicherspule 10 aufgewickelt werden. Es ist aber offensichtlich, dass das Blattgut auch parallel zu seinen kurzen Kanten in die Vorrichtung 1 eingeführt und auf der Speicherspule 10 aufgewickelt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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