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DE102019211762A1 - Elektrischer clean-body anschluss - Google Patents

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DE102019211762A1
DE102019211762A1 DE102019211762.7A DE102019211762A DE102019211762A1 DE 102019211762 A1 DE102019211762 A1 DE 102019211762A1 DE 102019211762 A DE102019211762 A DE 102019211762A DE 102019211762 A1 DE102019211762 A1 DE 102019211762A1
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Germany
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spring
contact
housing
arm
base
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English (en)
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Dirk Winter
Rainer Busies
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Original Assignee
Lear Corp
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Publication date
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Abstract

Ein elektrischer Anschluss umfasst einen Kontaktabschnitt, der ein Kontaktgehäuse umfasst. Ein erster Kontaktarm erstreckt sich vom Kontaktgehäuse und ist so ausgelegt, dass er in einen entsprechenden Anschluss eingreifen kann. Der elektrische Anschluss umfasst auch einen Federabschnitt mit einem ersten Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktgehäuses angeordnet ist. Der Federabschnitt umfasst auch ein zweites Federgehäuse, das neben dem ersten Federgehäuse angeordnet ist. Das erste Federgehäuse umfasst einen ersten Federarm, der in den ersten Kontaktarm eingreift. Das zweite Federgehäuse umfasst eine erste Schutzvorrichtung, die in den ersten Federarm eingreift.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft einen elektrischen Anschluss. Genauer gesagt, betrifft diese Erfindung einen elektrischen Clean-Body-Anschluss.
  • Elektrische Miniaturanschlüsse werden typischerweise in Steckverbindern verwendet, um eine große Anzahl von elektrischen Verbindungen auf kleinem Raum vorzusehen. Ein Beispiel für einen elektrischen Anschluss in Miniaturausführung ist im U.S. Patent 6,126,495 beschrieben. Der elektrische Miniaturanschluss ist eine zweiteilige Anschlussbuchse, die zwei Kontaktarme umfasst, die in gegenüberliegende Seiten eines eingesteckten Kontaktstifts eingreifen. Jeder der Kontaktarme greift über die gesamte Breite des Kontaktstifts ein. Zusätzlich greifen Federarme in jeden der Kontaktarme ein und drücken die Kontaktarme nach innen, um die Kontaktkraft zwischen den Kontaktarmen und dem Kontaktstift zu erhöhen. Jeder elektrische Miniaturanschluss benötigt auf beiden Seiten nur wenig Platz. Infolgedessen kann eine große Anzahl elektrischer Miniaturanschlüsse in einem Steckverbinder auf relativ kleinem Raum nebeneinander platziert werden.
  • Herkömmliche Fahrzeuge, wie z.B. PKWs, weisen eine zunehmende Anzahl elektrischer Komponenten und eine zunehmende Anzahl elektrischer Verbindungen für diese Komponenten auf. Infolgedessen besteht der Wunsch, eine größere Anzahl von elektrischen Verbindungen auf begrenztem Raum unterzubringen. Es wäre vorteilhaft, einen verbesserten elektrischen Anschluss in Miniaturausführung zu haben.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Anschluss. Der elektrische Anschluss umfasst einen Kontaktabschnitt. Der Kontaktabschnitt umfasst ein Kontaktgehäuse. Ein erster Kontaktarm ragt aus dem Kontaktgehäuse heraus und ist so ausgebildet, dass er in einen entsprechenden Anschluss eingreifen kann. Der elektrische Anschluss umfasst auch einen Federabschnitt. Der Federabschnitt umfasst ein erstes Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktgehäuses herum angeordnet ist. Der Federabschnitt umfasst ein zweites Federgehäuse, das sich neben dem ersten Federgehäuse befindet. Das erste Federgehäuse umfasst einen ersten Federarm, der sich vom ersten Federgehäuse aus erstreckt und in den ersten Kontaktarm eingreift. Das zweite Federgehäuse umfasst eine erste Schutzvorrichtung, die sich vom zweiten Federgehäuse erstreckt und in den ersten Federarm eingreift.
  • Der elektrische Anschluss umfasst einen Kontaktabschnitt. Der Kontaktabschnitt umfasst ein Kontaktgehäuse. Das Kontaktgehäuse hat eine Kontaktbasis und eine Kontaktaußenwand, die sich auf gegenüberliegenden Seiten einer Anschlussachse befinden. Der Kontaktabschnitt umfasst einen ersten Kontaktarm, der sich von der Kontaktaußenwand aus erstreckt und für den Eingriff mit einem entsprechenden Anschluss geeignet ist. Der elektrische Anschluss umfasst auch einen Federabschnitt. Der Federabschnitt umfasst ein erstes Federgehäuse. Das erste Federgehäuse ist um einen Abschnitt des Kontaktabschnitts angeordnet. Der Federabschnitt umfasst einen ersten Federarm, der sich von dem ersten Federgehäuse aus erstreckt und in den ersten Kontaktarm eingreift. Der Federabschnitt umfasst auch ein zweites Federgehäuse, das sich neben dem ersten Federgehäuse befindet. Eine erste Schutzvorrichtung erstreckt sich vom zweiten Federgehäuse und greift in den ersten Federarm ein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsformen umfasst der elektrische Anschluss einen Basisabschnitt mit einem Kontaktgehäuse, das durch eine Kontaktbasis, eine erste Kontaktseitenwand, eine zweite Kontaktseitenwand und eine Kontaktaußenwand definiert ist. Die erste Kontaktseitenwand erstreckt sich von der Kontaktbasis. Die zweite Kontaktseitenwand erstreckt sich ebenfalls von der Kontaktbasis. Die Kontaktaußenwand erstreckt sich von der zweiten Kontaktseitenwand. Der Basisabschnitt umfasst einen ersten Kontaktarm und einen zweiten Kontaktarm, die sich vom Kontaktgehäuse auf gegenüberliegenden Seiten einer Anschlussachse erstrecken. Der erste Kontaktarm und der zweite Kontaktarm sind so ausgelegt, dass sie in einen entsprechenden Anschluss eingreifen können. Der elektrische Anschluss umfasst auch einen Federabschnitt. Der Federabschnitt hat ein erstes Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktgehäuses herum angeordnet ist. Das erste Federgehäuse ist durch eine Federbasis, eine erste Federseitenwand, eine zweite Federseitenwand und eine Federmittelwand definiert. Die erste Federseitenwand erstreckt sich von der Federbasis. Die zweite Federseitenwand erstreckt sich ebenfalls von der Federbasis. Die Federmittelwand erstreckt sich von der zweiten Federseitenwand. Der Federabschnitt umfasst einen ersten Federarm, der sich vom ersten Federgehäuse erstreckt und in den ersten Kontaktabschnitt eingreift. Der Federabschnitt umfasst auch einen zweiten Federarm, der sich vom ersten Federgehäuse erstreckt und in den zweiten Kontaktarm eingreift. Der Federabschnitt umfasst ein zweites Federgehäuse, das durch die erste Federseitenwand, die Federmittelwand, eine Federaußenwand und eine dritte Federseitenwand definiert ist. Die Federaußenwand erstreckt sich von der ersten Federseitenwand. Die dritte Federseitenwand erstreckt sich von der Federaußenwand. Der Federabschnitt umfasst auch eine erste Schutzvorrichtung, die sich vom zweiten Federgehäuse erstreckt und in den ersten Federarm eingreift.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform des elektrischen Anschlusses erstreckt sich die Kontaktaußenwand von der zweiten Kontaktseitenwand und umfasst ein freies Ende, das sich in der Nähe der ersten Kontaktseitenwand befindet. Der erste Kontaktarm erstreckt sich von der Kontaktaußenwand. Der zweite Kontaktarm erstreckt sich von der Kontaktbasis. Der erste Federarm erstreckt sich von der Federmittelwand. Der zweite Federarm erstreckt sich von der Federbasis. Das zweite Federgehäuse umfasst auch eine Verriegelungsöffnung, die für die Verriegelung eines Anschlusses geeignet ist. Die erste Schutzvorrichtung befindet sich in der Verriegelungsöffnung.
  • Verschiedene Aspekte dieser Erfindung werden für den Fachmann aus der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform ersichtlich, wenn diese im Licht der beigefügten Zeichnungen gelesen wird.
  • Figurenliste
    • 1 zeigt eine perspektivische Vorderansicht eines elektrischen Anschlusses.
    • 2 zeigt eine perspektivische Rückansicht des in 1 dargestellten elektrischen Anschlusses.
    • 3 zeigt eine perspektivische Vorderansicht eines Kontaktelements des elektrischen Anschlusses.
    • 4 zeigt eine Seitenansicht des in 1 dargestellten elektrischen Anschlusses.
    • 5 zeigt eine Querschnittsansicht entlang der Linie 5-5 von 1.
    • 6 zeigt eine Draufsicht einer Stirnfläche des elektrischen Anschlusses von 1.
    • 7 zeigt eine Querschnittsansicht entlang der Linie 7-7 von 4.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ist in 1 eine perspektivische Vorderansicht eines elektrischen Anschlusses dargestellt, der im Allgemeinen mit 10 gekennzeichnet ist. Eine perspektivische Rückansicht des elektrischen Anschlusses 10 ist in 2 dargestellt. Bei dem abgebildeten elektrischen Anschluss 10 handelt es sich um eine elektrische Anschlussbuchse, aber es kann jede gewünschte Art von Anschluss sein. Der elektrische Anschluss 10 ist ein Clean-Body-Anschluss, der für die Verwendung in Kombination mit einer Mattendichtung geeignet ist (nicht dargestellt). Daher weist der elektrische Anschluss 10 keine scharfen Kanten oder Vorsprünge auf, die die Mattendichtung beschädigen können, wenn der elektrische Anschluss 10 durch eine Öffnung in der Mattendichtung eingeführt wird.
  • Der elektrische Anschluss 10 erstreckt sich entlang einer Anschlussachse 12 und umfasst einen Verbindungsabschnitt, der im Allgemeinen mit 14 gekennzeichnet ist, und einen Kontaktabschnitt, der im Allgemeinen mit 16 gekennzeichnet ist. Der Verbindungsabschnitt 14 ist für den Anschluss an einen elektrischen Leiter vorgesehen (nicht dargestellt). Der abgebildete Verbindungsabschnitt 14 kann auf einen Draht gecrimpt werden (nicht dargestellt), aber der Verbindungsabschnitt 14 kann jede gewünschte Art von Verbindung sein. Der Kontaktabschnitt 16 ist für den Anschluss an einen entsprechenden Stecker (nicht dargestellt) ausgebildet, der entlang der Anschlussachse 12 eingeführt werden kann.
  • Der elektrische Anschluss 10 weist einen zweiteiligen Aufbau auf und umfasst ein Kontaktelement 18 und ein Federelement, das im Allgemeinen mit 20 gekennzeichnet ist. Unter Bezugnahme auf 3 ist das Kontaktelement 18 ohne das Federelement 20 dargestellt. Das abgebildete Kontaktelement 18 ist aus Kupfer gebildet, kann aber aus jedem gewünschten Material hergestellt werden. Das abgebildete Kontaktelement 18 wird aus Blech gestanzt und in die abgebildete Form gebogen, kann aber in jedem gewünschten Verfahren hergestellt werden.
  • Das Kontaktelement 18 umfasst eine Kontaktbasis 22, die sich entlang der Anschlussachse 12 erstreckt. In der abgebildeten Ausführungsform ist der Verbindungsabschnitt 14 ein Teil des Kontaktelements 18, und von der Kontaktbasis 22 erstreckt sich ein Paar von Crimpzungen 24. Im Kontaktabschnitt 16 umfasst das Kontaktelement 18 zwei Kontaktseitenwände 28, die sich von der Kontaktbasis 22 auf gegenüberliegenden Seiten der Anschlussachse 12 erstrecken. Das Kontaktelement 18 umfasst ein Kontaktgehäuse, das im Allgemeinen mit 26 gekennzeichnet ist. Das Kontaktgehäuse 26 umfasst einen Abschnitt der Kontaktbasis 22, Abschnitte von jeder der Kontaktseitenwände 28 und eine Kontaktaußenwand 30. Die Kontaktaußenwand 30 erstreckt sich von einer der Kontaktseitenwände 28 zur anderen der Kontaktseitenwände 28 und befindet sich auf der der Kontaktbasis 22 gegenüberliegenden Seite der Anschlussachse 12. In der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Kontaktaußenwand 30 von einer der Kontaktseitenwände 28 zur anderen Kontaktseitenwand 28, greift aber nicht in beide Kontaktseitenwände 28 ein.
  • Das Kontaktelement 18 umfasst einen ersten Kontaktarm 32 und einen zweiten Kontaktarm 34, die sich vom Kontaktgehäuse 26 in Kontaktrichtung 36 erstrecken. In der dargestellten Ausführungsform verläuft die Kontaktrichtung 36 parallel zur Anschlussachse 12, kann aber jede beliebige Ausrichtung aufweisen. Die Kontaktarme 32 und 34 befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten der Anschlussachse 12. Der erste Kontaktarm 32 erstreckt sich von der Kontaktaußenwand 30, während sich der zweite Kontaktarm 34 von der Kontaktbasis 22 erstreckt. Die Kontaktarme 32 und 34 sind aufeinander zu gebogen und umfassen jeweilige Kontaktflächen 32a und 34a, die beim Zusammenstecken des elektrischen Anschlusses 10 mit dem entsprechenden Stiftanschluss in Eingriff gebracht werden. In der abgebildeten Ausführungsform erstreckt sich der zweite Kontaktarm 34 in einem größeren Winkel relativ zur Anschlussachse 12 als der erste Kontaktarm 32.
  • Das Kontaktelement 18 weist Elemente auf, um das Federelement 20 richtig zu positionieren und das Federelement 20 in Position zu halten, wenn der elektrische Anschluss 10 montiert wird. Das Kontaktelement 18 umfasst eine Führungskerbe 38, die in jeder der Kontaktseitenwände 28 an der Seite der jeweiligen Kontaktseitenwand 28 vorgesehen ist, die von der Kontaktbasis 22 beabstandet ist. Jede der Führungskerben 38 grenzt an eine vordere Führung 40, die weiter von der Kontaktbasis 22 entfernt ist als die Führungskerbe 38. Jede vordere Führung 40 ist in Kontaktrichtung 36 von der jeweiligen Führungskerbe 38 aus positioniert. Jede der Führungskerben 38 grenzt auch an eine hintere Führung 42, die sich weiter von der Kontaktbasis 22 als die Führungskerbe 38 erstreckt. Jede hintere Führung 42 ist entgegengesetzt zur Kontaktrichtung 36 von der jeweiligen Führungskerbe 38 aus positioniert. Der Zweck der Führungskerben 38 wird nachstehend beschrieben.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 1 und 2 ist das Federelement 20 am Kontaktelement 18 befestigt dargestellt. Das abgebildete Federelement 20 ist aus rostfreiem Stahl gebildet, kann aber aus jedem gewünschten Material hergestellt werden. Das abgebildete Federelement 20 wird gestanzt und in die abgebildete Form gebogen, kann aber mit jedem gewünschten Verfahren hergestellt werden. Das abgebildete Federelement 20 wird durch zwei Schweißstellen 48 in der abgebildeten Form gehalten, kann aber mit jedem gewünschten Befestigungsmittel versehen werden.
  • 4 ist eine Seitenansicht des elektrischen Anschlusses 10, und 5 zeigt eine Querschnittsansicht entlang der Linie 5-5 von 1, die entlang der Anschlussachse 12 verläuft. 6 zeigt eine Draufsicht auf die vordere Stirnfläche des elektrischen Anschlusses 10, und 7 zeigt eine Querschnittsansicht entlang der Linie 7-7 von 4. Die Merkmale des Federelements 20 werden anhand dieser Figuren beschrieben.
  • Das Federelement 20 umfasst ein erstes Federgehäuse, das im Allgemeinen mit 44 gekennzeichnet ist und um einen Teil des Kontaktelements 18 positioniert ist. Das erste Federgehäuse 44 ist um einen Abschnitt des Kontaktabschnitts 26 angeordnet, und die Anschlussachse 12 verläuft durch das erste Federgehäuse 44. Das Federelement 20 umfasst auch ein zweites Federgehäuse, das im Allgemeinen mit 46 gekennzeichnet ist und sich neben dem ersten Federgehäuse 44 befindet.
  • Wie in 7 am besten zu erkennen ist, umfasst das Federelement 20 eine Federbasis 50, die zumindest teilweise neben der Kontaktbasis 22 angeordnet ist. Die Federbasis 50 definiert eine erste Seite des ersten Federgehäuses 44. Ein Abschnitt des Federelements 20 ist so gefaltet, um eine erste Federseitenwand 52 zu bilden. Die abgebildete erste Federseitenwand 52 ist aus der Federbasis 50 gefaltet und verläuft im Allgemeinen senkrecht zur Federbasis 50. Die erste Federseitenwand 52 befindet sich zumindest teilweise neben einer der Kontaktseitenwände 28 und definiert eine zweite Seite des ersten Federgehäuses 44. Ein weiterer Abschnitt des Federelements 20 ist so gefaltet, um eine zweite Federseitenwand 54 zu bilden. Die abgebildete zweite Federseitenwand 54 ist aus der Federbasis 50 gefaltet und verläuft im Allgemeinen senkrecht zur Federbasis 50. Die zweite Federseitenwand 54 befindet sich auf der der ersten Federseitenwand 52 gegenüberliegenden Seite der Anschlussachse 12. Die zweite Federseitenwand 54 befindet sich zumindest teilweise neben einer anderen der Kontaktseitenwände 28 und definiert eine dritte Seite des ersten Federgehäuses 44. Zusätzlich ist ein Abschnitt des Federelements 20 so gefaltet, um eine Federmittelwand 56 zu bilden. Die abgebildete Federmittelwand 56 ist aus der zweiten Federwand 54 gefaltet und verläuft im Allgemeinen parallel zur Federbasis 50. Die Federmittelwand 56 befindet sich auf der der Federbasis 50 gegenüberliegenden Seite der Anschlussachse 12. Die Federmittelwand 56 grenzt zumindest teilweise an die Kontaktaußenwand 30 einer der Kontaktseitenwände 28 und definiert eine vierte Seite des ersten Federgehäuses 44. In der abgebildeten Ausführungsform erstreckt sich die Federmittelwand 56 in Richtung der ersten Federseitenwand 52, greift aber nicht in die erste Federseitenwand 52 ein. Die Federmittelwand 56 umfasst ein freies Ende 56a, das sich in der Nähe der ersten Federseitenwand 52 befindet, aber nicht mit der anderen der ersten Federseitenwand 52 verbunden ist.
  • Wie ebenfalls am besten in 7 dargestellt, erstreckt sich die erste Federseitenwand 52 weiter als die zweite Federseitenwand 54 von der Federbasis 50 weg, und die erste Federseitenwand 52 definiert eine erste Seite des zweiten Federgehäuses 46. Zusätzlich ist ein Abschnitt des Federelements 20 gefaltet, um eine Federaußenwand 58 zu bilden. Die abgebildete Federaußenwand 58 ist aus der ersten Federseitenwand 52 gefaltet und verläuft im Allgemeinen parallel zur Federbasis 50. Die Federmittelwand 56 befindet sich zwischen der Federaußenwand 58 und der Anschlussachse 12. Die Federaußenwand 58 definiert eine zweite Seite des zweiten Federgehäuses 46. Ferner wird ein Abschnitt des Federelements 20 gefaltet, um eine dritte Federseitenwand 60 zu bilden. Die abgebildete dritte Federseitenwand 60 ist aus der Federaußenwand 58 gefaltet und verläuft im Allgemeinen senkrecht zur Federbasis 50. Die dritte Federseitenwand 60 befindet sich auf der der ersten Federseitenwand 52 gegenüberliegenden Seite der Anschlussachse 12. Die dritte Federseitenwand 60 definiert eine dritte Seite des zweiten Federgehäuses 46. In der abgebildeten Ausführungsform erstreckt sich die dritte Federseitenwand 60 in Richtung der Federmittelwand 56 und ist durch die Schweißstellen 48 an der Federmittelwand 56 befestigt.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist, wie in 7 dargestellt, die Federaußenwand 58 in Querrichtung kürzer als die Federbasis 50. Dadurch hat das zweite Federgehäuse 46 eine kleinere Querabmessung als das erste Federgehäuse 44, und eine Längskerbe, die im Allgemeinen mit 62 gekennzeichnet ist, verläuft parallel zur Anschlussachse 12 neben dem ersten Federgehäuse 44 und dem zweiten Federgehäuse 46. Die Kerbe 62 dient als Ausrichtungselement, das die Ausrichtung des elektrischen Anschlusses 10 begrenzt, wenn dieser in einen elektrischen Verbinder eingesetzt wird (nicht dargestellt).
  • Wie zuvor beschrieben und in 7 dargestellt, umfasst das abgebildete Kontaktgehäuse 26 die Kontaktaußenwand 30, die nur mit einer der Kontaktseitenwände 28 verbunden ist. Die Kontaktaußenwand 30 wird aus einer der Kontaktseitenwände 28 gefaltet und umfasst ein freies Ende 30a, das sich in der Nähe der anderen der Kontaktseitenwände 28 befindet, aber nicht mit der anderen der Kontaktseitenwände 28 verbunden ist. Wenn der elektrische Anschluss 10 mit dem entsprechenden elektrischen Anschluss zusammengesteckt wird, werden die Kontaktarme 32 und 34 auseinandergedrückt, und die Kontaktaußenwand 30 wird von der Kontaktbasis 22 weg vorgespannt. Dadurch könnte sich das Kontaktgehäuse 26 verformen, aber das erste Federgehäuse 44, das sich um das Kontaktgehäuse 26 befindet, behält die Form des Kontaktgehäuses 26 bei. Somit dient das Federelement 20 als Stütze, um die Form des elektrischen Anschlusses 10 aufrechtzuerhalten.
  • Wie in 2 am besten dargestellt, umfassen die erste Federseitenwand 52 und die zweite Federseitenwand 54 jeweils Führungszungen 64, die über die Kontaktseitenwände 28 gefaltet sind. Jede der Führungszungen 64 befindet sich in einer der Führungskerben 38. Jede der Führungszungen 64 befindet sich zwischen einer der vorderen Führungen 40 und einer der hinteren Führungen 42. Dadurch wird das Federelement 20 während der Montage des elektrischen Anschlusses 10 relativ zum Kontaktelement 18 richtig positioniert und das Federelement 20 und das Kontaktelement 18 in einer gewünschten relativen Position gehalten.
  • Wie in 5 am besten dargestellt, umfasst das Federelement 20 einen ersten Federarm 66 und einen zweiten Federarm 68. Der erste Federarm 66 erstreckt sich von der Federmittelwand 56 und greift in den ersten Kontaktarm 32 ein, während der zweite Federarm 68 sich von der Federbasis 50 erstreckt und in den zweiten Kontaktarm 34 eingreift. Die Federarme 66 und 68 spannen die jeweiligen Kontaktarme 32 und 34 in Richtung der Anschlussachse 12 vor. In der abgebildeten Ausführungsform erstreckt sich der zweite Federarm 68 in einem größeren Winkel relativ zur Anschlussachse 12 als der erste Federarm 66.
  • Wie in 5 am besten dargestellt, erstreckt sich das Federelement 20 in Kontaktrichtung 36 weiter als das Kontaktelement 18. Das Federelement 20 umfasst eine Ummantelung, die im Allgemeinen mit 70 gekennzeichnet ist, die die Kontaktarme 32 und 34 schützt. Die Ummantelung 70 umfasst sich verjüngende Wandabschnitte 72a bis 72d, die eine Einstecköffnung 74 definieren. Die Anschlussachse 12 verläuft durch die Einstecköffnung 74, und die Einstecköffnung 74 trägt dazu bei, den entsprechenden Anschluss in den richtigen Eingriff mit den Kontaktarmen 32 und 34 zu führen. Die dargestellte Einstecköffnung 74 hat eine im Allgemeinen rechteckige Form, wenn diese senkrecht zur Anschlussachse 12 betrachtet wird (wie in 6 dargestellt), kann aber jede gewünschte Form aufweisen.
  • Der sich verjüngende Wandabschnitt 72a erstreckt sich von der Federbasis 50, der sich verjüngende Wandabschnitt 72b erstreckt sich von der ersten Federseitenwand 52, der sich verjüngende Wandabschnitt 72c erstreckt sich von der zweiten Federseitenwand 54 und der sich verjüngende Wandabschnitt 72d erstreckt sich von der Federaußenwand 58. Die sich verjüngenden Wandabschnitte 72a, 72b und 72c erstrecken sich vom ersten Federgehäuse 44 und sind im Allgemeinen gleich groß, während sich der sich verjüngende Wandabschnitt 72d vom zweiten Federgehäuse 46 erstreckt und größer ist. Die sich verjüngenden Wandabschnitte 72a bis 72d können jedoch jede gewünschte relative Größe aufweisen.
  • Wie in 4 und 5 am besten zu erkennen ist, umfasst das Federelement 20 zwei Abstandhalter 76, die sich zwischen den Kontaktarmen 32 und 34 erstrecken. Die Abstandshalter 76 erstrecken sich jeweils von der ersten Federseitenwand 52 und der zweiten Federseitenwand 54 in Richtung der Anschlussachse 12. Die abgebildeten Abstandhalter 76 sind benachbart zu den Kontaktbereichen 32a und 34a angeordnet, können aber an jeder beliebigen Stelle angebracht werden. Die Abstandhalter 76 greifen in die Kontaktarme 32 und 34 ein, um einen Mindestabstand zwischen ihnen aufrechtzuerhalten und um ferner seitliche Führungen für den entsprechenden elektrischen Anschluss zu bilden.
  • Wie in 1 am besten dargestellt, umfasst der elektrische Anschluss 10 eine Verriegelungsöffnung 78. Die dargestellte Verriegelungsöffnung 78 ist im zweiten Federgehäuse 46 ausgebildet und umfasst einen Ausschnitt in der Federaußenwand 58, aber die Verriegelungsöffnung 78 kann sich an jeder beliebigen Stelle befinden. Die Verriegelungsöffnung 78 ist für die Aufnahme einer Anschlussverriegelung (nicht dargestellt) im elektrischen Verbinder geeignet, die den elektrischen Anschluss 10 im elektrischen Verbinder festhalten kann.
  • Das zweite Federgehäuse 46 umfasst eine erste Schutzvorrichtung 80, die sich von der Federaußenwand 58 in Kontaktrichtung 36 erstreckt. Die erste Schutzvorrichtung 80 erstreckt sich in die Verriegelungsöffnung 78 und ist in Richtung der Anschlussachse 12 gebogen. Die erste Schutzvorrichtung 80 greift in den ersten Federarm 66 ein und spannt den ersten Federarm 66 zur Anschlussachse 12 hin vor. Der zweite Federgehäuse 46 umfasst ebenfalls eine zweite Schutzvorrichtung 82, die sich von der Federaußenwand 58 entgegengesetzt zur Kontaktrichtung 36 erstreckt. Die zweite Schutzvorrichtung 82 erstreckt sich zum Verbindungsabschnitt 14 des Anschlusses und ist zur Anschlussachse 12 hin gebogen.
  • Die erste Schutzvorrichtung 80 und die zweite Schutzvorrichtung 82 bilden gekrümmte Flächen auf gegenüberliegenden Seiten der Federaußenwand 58 in der Kontaktrichtung 36. Diese dienen dazu, eine Beschädigung der Mattendichtung beim Einsetzen des elektrischen Anschlusses 10 zu verhindern. Zusätzlich dient die erste Schutzvorrichtung 80 dazu, die Kontaktkraft zwischen dem ersten Kontaktarm 32 und dem entsprechenden Steckverbinder zu erhöhen.
  • Wie in 5 am besten zu erkennen ist, umfasst der elektrische Anschluss 10 einen Innenraum, der im Allgemeinen mit 84 gekennzeichnet ist, der durch die Federaußenwand 58, die erste Schutzvorrichtung 80 und die zweite Schutzvorrichtung 82 definiert ist. Ein distales Ende 86 der Federmittelwand 56 ist von der Anschlussachse 12 weggebogen und befindet sich im Innenraum 84. Das distale Ende 86 ist entgegengesetzt zur Kontaktrichtung 36 angeordnet. Dies trägt weiter dazu bei, eine Beschädigung der Mattendichtung beim Einsetzen des elektrischen Anschlusses 10 zu verhindern.
  • Es wurden das Prinzip und die Wirkungsweise dieser Erfindung erläutert und eine bevorzugte Ausführungsform davon dargestellt. Es sollte jedoch verstanden werden, dass die vorliegende Erfindung auch auf eine andere Weise als hierin speziell erläutert und dargestellt praktiziert werden kann, ohne vom Geist oder Anwendungsbereich derselben abzuweichen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 6126495 [0002]

Claims (19)

  1. Elektrischer Anschluss, umfassend: einen Kontaktabschnitt mit einem Kontaktgehäuse und einem ersten Kontaktarm, der sich vom Kontaktgehäuse erstreckt und so ausgebildet ist, dass er mit einem entsprechenden Anschluss verbindbar ist; und einen Federabschnitt mit einem ersten Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktabschnitts angeordnet ist, und einem zweiten Federgehäuse, das neben dem ersten Federgehäuse angeordnet ist, wobei das erste Federgehäuse einen ersten Federarm umfasst, der aus dem ersten Federgehäuse herausragt und in den ersten Kontaktarm eingreift, und das zweite Federgehäuse eine erste Schutzvorrichtung umfasst, die aus dem zweiten Federgehäuse herausragt und in den ersten Federarm eingreift.
  2. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 1, wobei das Kontaktgehäuse eine Kontaktbasis, eine Kontaktaußenwand und eine Kontaktseitenwand, die die Kontaktbasis und die Kontaktaußenwand verbindet, umfasst.
  3. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 2, wobei die Kontaktaußenwand ein freies Ende aufweist.
  4. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 1, wobei der elektrische Anschluss ein elektrischer Clean-Body-Anschluss ist.
  5. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 1, wobei der Kontaktabschnitt ferner einen zweiten Kontaktarm aufweist, der sich von dem Kontaktgehäuse erstreckt und so ausgebildet ist, dass er mit dem entsprechenden Anschluss in Eingriff gebracht wird, und wobei das erste Federgehäuse einen zweiten Federarm aufweist, der sich von dem ersten Federgehäuse erstreckt und mit dem zweiten Kontaktarm in Eingriff gebracht wird.
  6. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 5, wobei das Kontaktgehäuse eine Kontaktbasis, eine Kontaktaußenwand und eine Kontaktseitenwand, die die Kontaktbasis und die Kontaktaußenwand verbindet, aufweist.
  7. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 6, wobei die Kontaktaußenwand ein freies Ende aufweist.
  8. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 5, wobei der elektrische Anschluss ein elektrischer Clean-Body-Anschluss ist.
  9. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 1, wobei das zweite Federgehäuse in einer Querrichtung, die eine sich parallel zur Anschlussachse erstreckende Längskerbe definiert, kürzer als das erste Federgehäuse ist.
  10. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 1, wobei das zweite Federgehäuse eine Verriegelungsöffnung aufweist, die zum Eingriff in eine Anschlussverriegelung geeignet ist.
  11. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 10, wobei sich die erste Schutzvorrichtung in der Verriegelungsöffnung befindet.
  12. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 11, der ferner eine zweite Schutzvorrichtung aufweist, die sich vom zweiten Federgehäuse erstreckt und in Richtung der Anschlussachse gekrümmt ist.
  13. Elektrischer Anschluss, umfassend: einen Basisabschnitt mit einem Kontaktgehäuse, das durch eine Kontaktbasis, eine erste Kontaktseitenwand, die sich von der Kontaktbasis erstreckt, eine zweite Kontaktseitenwand, die sich von der Kontaktbasis erstreckt, und eine Kontaktaußenwand, die sich von der zweiten Kontaktseitenwand erstreckt, definiert ist; wobei der Basisabschnitt einen ersten Kontaktarm und einen zweiten Kontaktarm umfasst, die sich von dem Kontaktgehäuse auf gegenüberliegenden Seiten einer Anschlussachse erstrecken und geeignet sind, in einen entsprechenden Anschluss einzugreifen; und einen Federabschnitt mit einem ersten Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktgehäuses angeordnet und durch eine Federbasis, eine erste Federseitenwand, die sich von der Federbasis erstreckt, eine zweite Federseitenwand, die sich von der Federbasis erstreckt, und eine Federmittelwand, die sich von der zweiten Federseitenwand erstreckt, definiert ist; wobei der Federabschnitt einen ersten Federarm, der sich von dem ersten Federgehäuse erstreckt und mit dem ersten Kontaktarm in Eingriff steht, und einen zweiten Federarm, der sich von dem ersten Federgehäuse erstreckt und mit dem zweiten Kontaktarm in Eingriff steht, umfasst; wobei der Federabschnitt ein zweites Federgehäuse umfasst, das durch die erste Federseitenwand, die Federmittelwand, eine Federaußenwand, die sich von der ersten Federseitenwand erstreckt, und eine dritte Federseitenwand, die sich von der Federaußenwand erstreckt, definiert ist; wobei der Federabschnitt eine erste Schutzvorrichtung aufweist, die sich von dem zweiten Federgehäuse erstreckt und mit dem ersten Federarm in Eingriff steht.
  14. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 13, wobei sich der erste Kontaktarm von der Kontaktaußenwand erstreckt, und wobei sich der zweite Kontaktarm von der Kontaktbasis erstreckt.
  15. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 14, wobei sich der erste Federarm von der Federmittelwand erstreckt, und wobei sich der zweite Federarm von der Federbasis erstreckt.
  16. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 15, wobei sich die erste Schutzvorrichtung von der Federaußenwand erstreckt.
  17. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 16, wobei das zweite Federgehäuse eine Verriegelungsöffnung aufweist, die so ausgelegt ist, dass sie in eine Anschlussverriegelung eingreift, wobei die erste Schutzvorrichtung in der Verriegelungsöffnung angeordnet ist.
  18. Elektrischer Anschluss nach Anspruch 13, wobei die Kontaktaußenwand ein freies Ende aufweist, das sich in der Nähe der ersten Federseitenwand befindet.
  19. Elektrischer Anschluss, umfassend: einen Basisabschnitt, der ein Kontaktgehäuse umfasst, das durch eine Kontaktbasis, eine erste Kontaktseitenwand, die sich von der Kontaktbasis erstreckt, eine zweite Kontaktseitenwand, die sich von der Kontaktbasis erstreckt, und eine Kontaktaußenwand, die sich von der zweiten Kontaktseitenwand erstreckt, definiert ist und ein freies Ende umfasst, das sich in der Nähe der ersten Kontaktseitenwand befindet; wobei der Basisabschnitt einen ersten Kontaktarm, der sich von der Kontaktaußenwand erstreckt, und einen zweiten Kontaktarm, der sich von der Kontaktbasis erstreckt, aufweist, wobei der erste Kontaktarm und der zweite Kontaktarm auf gegenüberliegenden Seiten einer Anschlussachse angeordnet und dazu ausgelegt sind, in einen entsprechenden Anschluss einzugreifen; und einen Federabschnitt mit einem ersten Federgehäuse, das um einen Abschnitt des Kontaktgehäuses angeordnet und durch eine Federbasis, eine erste Federseitenwand, die sich von der Federbasis erstreckt, eine zweite Federseitenwand, die sich von der Federbasis erstreckt, und eine Federmittelwand, die sich von der zweiten Federseitenwand erstreckt, definiert ist; wobei der Federabschnitt einen ersten Federarm, der sich von der Federmittelwand erstreckt und mit dem ersten Kontaktarm in Eingriff steht, und einen zweiten Federarm, der sich von der Federbasis erstreckt und mit dem zweiten Kontaktarm in Eingriff steht, umfasst; wobei der Federabschnitt ein zweites Federgehäuse umfasst, das durch die erste Federseitenwand, die Federmittelwand, eine Federaußenwand, die sich von der ersten Federseitenwand erstreckt, und eine dritte Federseitenwand, die sich von der Federaußenwand erstreckt, definiert ist; wobei der Federabschnitt eine erste Schutzvorrichtung aufweist, die sich von der Federaußenwand erstreckt und mit dem ersten Federarm in Eingriff steht; wobei das zweite Federgehäuse eine Verriegelungsöffnung aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie in eine Anschlussverriegelung eingreift, wobei die erste Schutzvorrichtung in der Verriegelungsöffnung angeordnet ist.
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