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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines elektrisch leitenden Verbindungselements einer elektrischen Verbindungsanordnung durch Kompaktieren eines Teils zumindest eines elektrischen Leiters.
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Weiterhin betrifft die Erfindung eine Verbindungsanordnung aufweisend ein mittels des Verfahrens hergestelltes Verbindungselement und einen elektrisch leitenden Verbindungspartner.
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Zur Zu- und/oder Abfuhr elektrischer Energie aus einer Energiequelle zu einer elektrischen Maschine, insbesondere einem Elektromotor, ist es notwendig, den Stator der elektrischen Maschine zu kontaktieren. Dies erfolgt regelmäßig durch eine Verschraubung von insbesondere flexiblen und entsprechend vom Stator abgehenden Stromleitungen mit einer Stromschiene. Dabei ist das jeweilige, der Stromschiene zugewandte Ende der Stromleitungen meist mit einem Kabelschuh ausgeführt.
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Im Rahmen der Verschraubung von Kabelschuh und Stromschiene tritt neben dem Drehmoment der eigentlichen Verschraubung ein Drehmoment aufgrund einer sogenannten Unterkopfreibung auf, welche durch die Schraubenvorspannkraft und den Reibwert zwischen Schraubenkopf und Anlagepartner des Schraubenkopfs, hierbei insbesondere dem Kabelschuh, bedingt wird.
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Das durch die Unterkopfreibung auftretende Drehmoment bewirkt dabei, dass sich der Kabelschuh mitdreht und somit keine definierte Lage dessen vorliegt, und dass dies respektive sogar zu einer Beschädigung des angebundenen Stators führen kann.
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Aus diesem Grund muss insbesondere der als Auflagepartner der Schraube fungierende Kabelschuh während des Schraubvorgangs fixiert und/oder das entsprechend durch die auftretende Unterkopfreibung entstehende Drehmoment abgestützt werden.
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In diesem Zusammenhang ist durch die
DE 10 2011 108 581 A1 eine Verbindung von Statorwicklungsleitungen eines Elektromotors mit Versorgungsleitungen bekannt, wobei unter Verwendung eines kastenförmig ausgebildeten Verdrehschutzteils die Schwenkbewegung der mit Kabelschuhen versehenen Leitungen unterbunden werden sollen. Hierfür weist das Verdrehschutzteil zueinander beabstandete Wandabschnitte auf, in deren Zwischenräume die Leitungen eingeführt werden und in an einer im Innenbereich des Verdrehschutzteils angeordneten Klemmenplatten verschraubt werden. Bei einer Verdrehung der Leitungen fungieren die Wandabschnitte somit als seitlicher Anschlag.
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Der
DE 10 2014 221 578 A1 ist zudem eine Anordnung zur verdrehsicheren Befestigung eines mit einem Kabelschuh versehenen Kabels in einer Klemmplatte beschrieben. Hierfür weist die Klemmplatte eine Ausnehmung auf, in welche der Kabelschuh insbesondere seitlich eingeschoben oder eingesetzt wird. Kabelschuh und Ausnehmung der Klemmplatte weisen hierfür miteinander korrespondierende Formen auf, wobei diese zu einer Längsrichtung der Klemmplatte schräg verlaufende Kontaktflächenpaarungen aufweisen. Hierdurch ergeben sich in verschiedenen Weiterbildungen teilweise dreiecksförmige oder auch trapezförmige Ausgestaltungen von Ausnehmung sowie Kabelschuh. Die Befestigung von Klemmplatte und Kabelschuh gegenüber einander erfolgt hierbei vermittels einer Schraube, wofür in der Klemmplatte ein Innengewinde ausgebildet ist.
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Auch der
DE 10 2015 011 695 A1 ist eine verdrehsichere Verbindung eines Kabelschuhs mit einem Aufnahmekörper zu entnehmen, wobei der Aufnahmekörper selbst - und somit der Kabelschuh - über einen Bolzen an einem metallischen Körper befestigbar ist. Hierfür weist der Aufnahmekörper einerseits eine Ausnehmung zum formschlüssigen Umschließen des Bolzens und andererseits einen Aufnahmebereich für den Standard-Kabelschuh auf. Der Aufnahmebereich korrespondiert hierbei mit der Kontur des Kabelschuhs und ist, dadurch vertieft, mit einem halbkreisförmigen Abschnitt und einem sich anschließenden, linearen Abschnitt ausgeformt.
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Allen diesen Ausgestaltungen ist jedoch in nachteiliger Weise ein vergleichsweise komplexer Aufbau mit mehreren Bauelementen gemein. Diese müssen präzise mit geringen Toleranzen zueinander montiert werden, was diese Montage überaus verkompliziert.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Verfahren sowie die Verbindungsanordnung der eingangs genannten Art derart auszuführen, dass die Montage vereinfacht wird.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Verfahren gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß ist also ein Verfahren zur Herstellung eines elektrisch leitenden Verbindungselements - insbesondere eines Kabelschuhs - einer elektrischen Verbindungsanordnung durch Kompaktieren eines Teils zumindest eines - insbesondere aus miteinander verdrillten Litzen bestehenden - elektrischen Leiters vorgesehen. Hierbei wird, während des Kompaktierens oder im Verfahrensverlauf auf das Kompaktieren - mittelbar oder unmittelbar - folgend, zumindest eine zu Seitenflächen des Verbindungselements - insbesondere parallel - beabstandete und/oder abgewinkelte und - somit - von diesen differenzierbare Anlagefläche für ein jeweiliges Verdrehsicherungselement ausgebildet. Die Seitenflächen des Verbindungselements sollten hierbei die Mantelflächen des Verbindungselements sein, welche teilweise umlaufen und, im Gegensatz zu Deck- und Bodenfläche, keine Verbindung mit einem Verbindungspartner des Verbindungselements und/oder einem Befestigungsmittel, insbesondere zur Befestigung von Verbindungselement und Verbindungspartner, ausbilden. Durch die Beabstandung und/oder die Abwinklung der Anlagefläche oder Anlageflächen gegenüber diesen Seitenflächen des Verbindungselements kann es vorteilhaft ermöglicht werden, ein Verbindungspartner des Verbindungselements, beispielsweise eine Stromschiene, mit einem erhöhten Abstand zu dem Verdrehsicherungselement, bevorzugt zwei zueinander beabstandete Verdrehsicherungselemente, in die Verbindungsanordnung einzubringen. Insbesondere bei zwei Verdrehsicherungselementen ließe sich der Verbindungspartner mit hoher Toleranz und somit auf einfache Weise zwischen den Verdrehsicherungselementen einfügen, wobei insbesondere ein Verkeilen oder ein Anstoßen des Verbindungspartners an die Verdrehsicherungselemente gewinnbringend vermieden und somit die Montage vereinfacht werden kann. Hierbei sollte das Verbindungselement an sich im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen wie der Verbindungspartner, dies entsprechend abgesehen von etwaigen beabstandeten Anlageflächen. Vergleichbar gestaltet sich dies bei gegenüber der Seitenfläche oder den Seitenflächen abgewinkelten Anlageflächen. Da die Anlagefläche oder Anlageflächen regelmäßig parallel zu dem Verbindungspartner ausgeführt sein müssten, damit die Verdrehsicherungselemente nicht mit diesem kollidieren, wäre es notwendig, dass das Verbindungselement gegenüber dem Verbindungspartner in Winkellage angeordnet wird, wodurch sich ebenfalls ein erhöhter Abstand zwischen Verbindungspartner und Verdrehsicherungselementen realisieren ließe.
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Allgemein ist weiterhin anzumerken, dass der Teil des elektrischen Leiters, welcher zum Verbindungselement respektive zum Kabelschuh kompaktiert wird, eines der Enden oder gar beide Enden des insbesondere aus Litzen bestehenden elektrischen Leiters wäre. Unter Kompaktieren des elektrischen Leiters ist dabei insbesondere die Verfestigung durch beispielsweise Sintern oder Verschweißen der Litzen des elektrischen Leiters unter Einfluss von Druck und insbesondere durch einen Stromfluss erzeugte Wärme zu verstehen.
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In einer überaus vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird im Verbindungselement, insbesondere in wenigstens einem Randbereich des Verbindungselements, zumindest ein über einen Seitenrand des Verbindungselements überstehender Sicherungsanschlag ausgebildet. Hierbei sollte der Sicherungsanschlag oder die Sicherungsanschläge die Anlageflächen für ein jeweiliges Verdrehsicherungselement aufweisen. Die Ausformung der Sicherungsanschläge bietet dabei eine effektiv einfache Möglichkeit, die Beabstandung der Anlageflächen zu den Seitenflächen des Verbindungselements zu ermöglichen. Überdies müsste ein gegebenenfalls mit dem Verbindungselement eine Verbindungsanordnung ausformender Verbindungspartner sowie das Verbindungselement selbst nicht in ihrer Breite und/oder Dicke verändert, insbesondere verringert werden, was hinsichtlich der Restriktionen durch das Kompaktieren aus dem insbesondere aus Litzen bestehenden elektrischen Leiters sowie hinsichtlich maximal übertragbarer Stromstärken zwischen Verbindungselement und Verbindungspartner lediglich schwer oder gar nicht realisierbar wäre.
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Günstig ist es weiterhin, wenn vor dem Kompaktieren ein quer zur Längsrichtung des zum Verbindungselement zu kompaktierenden elektrischen Leiters zumindest ein über die Seiten des elektrischen Leiters überstehender, zweiter elektrischer Leiter angeordnet wird, wobei der zweite elektrische Leiter während des Kompaktierens mit in das Verbindungselement eingefügt respektive Teil des Verbindungselements wird. Hierdurch ließe sich beispielsweise unmittelbar ein Sicherungsanschlag oder mehrere, hierbei bevorzugt zwei Sicherungsanschläge an dem Verbindungselement ausbilden, wobei diese insbesondere die Anlagefläche oder Anlageflächen für das oder die Verdrehsicherungselemente aufweisen können. Hierfür könnten beispielsweise zwei zweite elektrische Leiter quer zum - ersten - elektrischen Leiter angeordnet und anschließend das Kompaktieren durchgeführt werden.
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Es ist zudem als besonders günstig anzusehen, wenn der wenigstens eine Sicherungsanschlag - unmittelbar - auf das Kompaktieren folgend mittels Prägens und/oder Trennens in das Verbindungselement eingebracht wird. Insbesondere im Falle eines Prägens des Sicherungsanschlags in einem Randbereich oder sich gegenüberliegenden Randbereichen des Verbindungselements sollte der Sicherungsanschlag oder die Sicherungsanschläge aus dem Verbindungselement so ausgeformt werden, dass dieses oder diese aufgrund der Materialverdrängung beim Prägen teilweise über den Seitenrand des Verbindungselements überstehen. Hierbei ist aufgrund des Prägens grundsätzlich eine beliebige Querschnittsform des Sicherungsanschlags denkbar, bevorzugt soll jedoch ein kreisrunder Querschnitt vorgesehen sein. Das Ausbilden des Sicherungsanschlags mittels Trennens kann insbesondere dann erfolgen, wenn beispielsweise ein zweiter elektrischer Leiter oder auch mehrere zweite elektrische Leiter vor dem Kompaktieren quer zum - ersten - elektrischen Leiter angeordnet wurden und somit ein über die Seitenränder des elektrischen Leiters respektive des Verbindungselements überstehender Teil vorliegt, aus welchem durch Trennen ein Sicherungsanschlag oder auch mehrere, bevorzugt zwei Sicherungsanschläge ausgeformt werden können.
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In einer zudem gewinnbringenden Ausführungsform der Erfindung wird ein dem Verbindungselement abgewandter Teil eines jeweiligen - insbesondere mittels Prägens ausgebildeten - Sicherungsanschlags - insbesondere mittels eines Schneidwerkzeugs - abgetrennt, sodass im jeweiligen Sicherungsanschlag eine jeweilige Anlagefläche entsteht. Das Abtrennen des Teils des Sicherungsanschlags kann hierbei vorteilhaft mittels Stanzens erfolgen. Das Erzeugen der Anlagefläche durch das Abtrennen eines Teils des Sicherungsanschlags bietet gewinnbringend die Möglichkeit, z. B. gegenüber einer unmittelbaren Ausformung der Anlagefläche beim Kompaktieren des elektrischen Leiters, eine Anlagefläche mit verbesserter Oberflächengüte zu gewährleisten und somit eine geringere Toleranz zwischen Anlagefläche und Verdrehsicherungselement ermöglichen zu können.
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Eine vielversprechende Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass vor und/oder während des Kompaktierens eine Formgebung des Leiters erfolgt, sodass das kompaktierte Verbindungselement zwei zueinander abgewinkelte Abschnitte aufweist. Hierdurch kann es vorteilhaft ermöglicht werden, dass bei Ausgestaltung einer Verbindungsanordnung, welche neben dem Verbindungselement einen weiteren Verbindungspartner umfasst, der Abstand respektive die Toleranz zwischen Verbindungspartner und Verdrehsicherung vorteilhaft erhöht werden kann, während der Kontaktbereich zwischen Verbindungselement und Verbindungspartner sowie dessen Breite weiterhin gleichbleibend hoch ausgestaltet werden können. Dies führt gewinnbringend dazu, dass keine Einschränkungen hinsichtlich maximal übertragbarer Stromstärken vorgenommen werden müssten.
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Auch ist eine Ausgestaltung der Erfindung als mit Vorteil behaftet zu betrachten, bei welcher der zweite elektrische Leiter ein Litzenleiter, beispielsweise ein Geflecht, und/oder ein Blech ist. Gerade die Verwendung eines zweiten Litzenleiters oder eines Blechs als vor dem Kompaktieren eingebrachter zweiter elektrischer Leiter bietet den Vorteil, zum Kompaktieren notwendige Prozessparameter nicht oder lediglich im geringen Maße anpassen zu müssen. Zudem stellt das Verwenden eines Blechs oder eines insbesondere aus Kupfer bestehenden Litzenleiters eine einfache Bearbeitung dieser mittels Trennen, insbesondere Stanzen in Aussicht.
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Die Aufgabe wird weiterhin gelöst mit einer Verbindungsanordnung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 8. Die Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß ist somit zudem eine Verbindungsanordnung vorgesehen, welche das mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellte Verbindungselement - insbesondere ein Kabelschuh - und einen elektrisch leitenden Verbindungspartner - insbesondere eine Stromschiene - aufweist. Hierbei liegt an jeder Anlagefläche ein Verdrehsicherungselement der Verbindungsanordnung an. Weiterhin ist es gewinnbringend, wenn das Verbindungselement zwei Anlageflächen aufweist, um sowohl beim Befestigen als auch beim Lösen einer insbesondere kraftschlüssigen Verbindung zwischen Verbindungselement und Verbindungspartner vermittels eines Befestigungsmittels eine Sicherung gegen ein Verdrehen des Verbindungselements und/oder des Verbindungspartners gewährleisten zu können. Das Befestigungsmittel kann hierbei eine Schraube sein, wobei diese durch jeweilige Öffnungen in Verbindungselement und Verbindungspartner durchgeführt würde und in ein entsprechendes Gegengewinde eingreift.
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In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Verbindungsanordnung ist an den zwei gegenüberliegenden Randbereichen des Verbindungselements jeweils ein über den jeweiligen Seitenrand des Verbindungselements überstehender Sicherungsanschlag ausgeformt, wobei die Sicherungsanschläge in Längsrichtung des Verbindungselements zueinander versetzt angeordnet sind. Diese sollten hierbei jeweils zu einem sich insbesondere durch das Befestigungsmittel bestimmenden Drehpunkt entgegengesetzt beabstandet sein, sodass entsprechend sowohl beim Befestigen als auch beim Lösen des Befestigungselements eine Sicherung gegen das Verdrehen gewährleistet ist. Die Ausformung der Sicherungsanschläge bietet dabei eine effektiv einfache Möglichkeit, die Beabstandung der Anlageflächen zu den Seitenflächen des Verbindungselements zu ermöglichen, wobei sich der Verbindungspartner mit hoher Toleranz und somit auf einfache Weise zwischen den Verdrehsicherungselementen einfügen ließe und insbesondere ein Verkeilen oder ein Anstoßen des Verbindungspartners an die Verdrehsicherungselemente gewinnbringend vermieden werden kann. Dabei sollten die Anlageflächen parallel zueinander ausgebildet sein.
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In diesem Zusammenhang stellt sich eine Ausführungsform der Verbindungsanordnung zudem als gewinnbringend dar, wenn die Verdrehsicherungselemente in oder quer zur Längsrichtung des Verbindungselements an den Anlageflächen anliegen. Hierbei wäre es vonnöten, dass sich je nach Anlage die sich gegenüber dem Seitenrand des Verbindungselements erstreckende Breite der Sicherungsanschläge unterscheidet. Ist eine Anlage der Verdrehsicherungselemente an den Anlageflächen der Sicherungsanschläge quer zur Längsrichtung des Verbindungselements vorgesehen, so sind die Sicherungsanschläge lediglich so breit auszuführen, dass zwischen Verdrehsicherungselement und Anlagefläche eine geringe Toleranz vorliegt. Im Falle einer Anlage in Längsrichtung des Verbindungselements wäre demnach die Breite der Sicherungsanschläge so zu wählen, dass diese sich zumindest bis zu einem jeweiligen Kontaktbereich von Anlagefläche und Verdrehsicherungselement erstrecken.
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Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips sind mehrere davon in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Die Zeichnung zeigt in
- 1a bis 1c Weiterbildungen einer Verbindungsanordnung;
- 2a bis 2c die Herstellung einer ersten Weiterbildung des Verbindungselements;
- 3a bis 3c die Herstellung einer ersten Weiterbildung des Verbindungselements in zweiter Darstellung;
- 4a bis 4c die Herstellung einer zweiten Weiterbildung des Verbindungselements;
- 5a bis 5c die Herstellung einer dritten Weiterbildung des Verbindungselements;
- 6a, 6b die Herstellung einer vierten Weiterbildung des Verbindungselements.
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Den 1a bis 1c sind jeweils Weiterbildungen einer Verbindungsanordnung 1 zu entnehmen, wobei diese jeweils das elektrisch leitende Verbindungselement 2, ausgebildet als ein Kabelschuh, sowie den ebenfalls elektrisch leitenden Verbindungspartner 12 aufweisen. Der Verbindungspartner 12 ist hierbei als Stromschiene ausgeführt. Das Verbindungselement 2 wiederum wird durch Kompaktieren eines Teils des elektrischen Leiters 3 hergestellt. Zur Vermeidung einer Verdrehung des Verbindungselements 2 gegenüber dem Verbindungspartner 12 durch das Befestigen und/oder Lösen des als Schraube ausgeführten Befestigungsmittels 13 ist an den sich quer zur Längsrichtung L gegenüberliegenden Seitenflächen 4 des Verbindungselements 2 jeweils ein über den jeweiligen Seitenrand 7 überstehender Sicherungsanschlag 8 ausgeformt, wobei die Sicherungsanschläge 8 jeweils die Anlagefläche 5 aufweisen. Diese Anlageflächen 5 sind hierdurch zu den Seitenflächen 4 beabstandet ausgeführt, was dazu führt, dass der Verbindungspartner 12 einen hohen Abstand zu den Verdrehsicherungselementen 6 aufweist, an welche sich das Verbindungselement 2 beim Befestigen und/oder Lösen des Befestigungsmittels 13 über die Anlageflächen 5 anlegt. Hierbei kann dies im Falle der in der 1a dargestellten Weiterbildungen sowohl beim Befestigen als auch beim Lösen ermöglicht werden, da sich jeweils der obere und/oder der untere Bereich der Sicherungsanschläge 8 an die Verdrehsicherungselemente 6 anlegt. Dies liegt darin begründet, dass die in 1a dargestellten Verdrehsicherungselemente 6 sowie die Sicherungsanschläge 8 derart ausgeführt sind, dass die Verdrehsicherungselemente 6 quer zur Längsrichtung L des Verbindungselements 2 an den Anlageflächen 5 anliegen. Im Falle der 1 b und 1c ist dies nur beim Befestigen des Befestigungsmittels 13 möglich, da in diesen Weiterbildungen die Verdrehsicherungselemente 6 in Längsrichtung L des Verbindungselements 2 an den Anlageflächen 5 der Sicherungsanschläge 8 anliegen. Zudem zeigt die Weiterbildung der 1b, dass lediglich ein Sicherungsanschlag 8 mit der Anlagefläche 5 sowie lediglich ein Verdrehsicherungselement 6 ausgeführt ist. Ferner sind die Sicherungsanschläge 8 in den in den 1a sowie 1c dargestellten Ausführungsformen der Verbindungsanordnung 1 in Längsrichtung L des Verbindungselements 2 zueinander und zu beiden Seiten des sich durch das Befestigungsmittel 13 definierenden Drehpunkts versetzt angeordnet.
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In den 2a bis 2c sowie 3a bis 3c ist abschnitthaft die Herstellung des Verbindungselements 2 aufgezeigt, wobei dieses, wie bereits vorstehend beschrieben, dadurch erzeugt wird, dass zunächst ein Teil des elektrischen Leiters 3 kompaktiert wird. Unmittelbar auf das Kompaktieren des elektrischen Leiters 3 folgend, wird in an den sich quer zur Längsrichtung L gegenüberliegenden Randbereichen des Verbindungselements 2, welche ebenfalls die sich quer zur Längsrichtung L gegenüberliegenden Seitenränder 7 umfassen, jeweils ein über den jeweiligen Seitenrand 7 des Verbindungselements 2 überstehender Sicherungsanschlag 8 mittels Prägens ausgebildet. Dabei entsteht der Überstand des Sicherungsanschlags 8 durch Verdrängung von Material des Verbindungselements 2 nach außen. Im Anschluss an das Prägen der Sicherungsanschläge 8 wird ein dem Verbindungselement 2 abgewandter Teil eines jeweiligen Sicherungsanschlags 8 abgetrennt, sodass im Verfahrensverlauf mittelbar auf das Kompaktieren folgend im jeweiligen Sicherungsanschlag 8 eine jeweilige, zu den Seitenflächen 4 beanstandete und somit von diesen differenzierbare Anlagefläche 5 ausgebildet wird. An diese Anlageflächen 5 legen sich, wie in 2c dargestellt, zum Zweck der Verdrehsicherung die Verdrehsicherungselemente 6 an.
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Im Weiteren ist den 4a bis 4c sowie 5a bis 5c das Herstellen jeweils einer Weiterbildung des Verbindungselements 2 zu entnehmen, bei welchen vor dem Kompaktieren des elektrischen Leiters 3 zum Verbindungselement 2 zunächst der quer zur Längsrichtung L des Verbindungselements 2 über die Seiten 9 des elektrischen Leiters 3 überstehende, zweite elektrische Leiter 10 angeordnet wird. Anschließend erfolgt das Kompaktieren des - ersten - elektrischen Leiters 3 und des zweiten elektrischen Leiters 10 zum Verbindungselement 2, wie dies in den 4b sowie 5b dargestellt ist. Durch auf das Kompaktieren folgende Trennen eines Teils des Verbindungselements 2 wird in dem Verbindungselement 2 an den sich quer zur Längsrichtung L gegenüberliegenden Seitenflächen 4 jeweils ein über die Seitenränder 7 des Verbindungselements 2 überstehender Sicherungsanschlag 8 ausgebildet. Die Sicherungsanschläge 8 sind dabei zueinander in Längsrichtung L versetzt ausgeführt und weisen durch das Trennen ihrerseits abermals die zu den Seitenflächen 4 beabstandeten Anlageflächen 5 auf. Die in den 4a bis 4c sowie 5a bis 5c dargestellten Verbindungselemente 2 unterscheiden sich hierbei lediglich darin, dass der zweite elektrische Leiter 10 der Weiterbildung der 4a bis 4c ein Blech und in der Weiterbildung der 5a bis 5c ein Litzenleiter ist.
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Den 6a und 6b ist zudem die Herstellung einer Weiterbildung des Verbindungselements 2 zu entnehmen, bei welcher, auf das Kompaktieren des in 2a dargestellten Verbindungselements 2 folgend, jeweils an den quer zur Längsrichtung L gegenüberliegenden Seitenflächen 4 des Verbindungselements 2 zu den Seitenflächen 4 abgewinkelte und somit von diesen differenzierbare Anlageflächen 5 durch Trennen ausgebildet werden. Hierbei erfolgt vor und während des Kompaktierens eine Formgebung des elektrischen Leiters 3, sodass das kompaktierte Verbindungselement 2 selbst zwei zueinander abgewinkelte Abschnitte 11 aufweist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verbindungsanordnung
- 2
- Verbindungselement
- 3
- elektrischer Leiter
- 4
- Seitenfläche
- 5
- Anlagefläche
- 6
- Verdrehsicherungselement
- 7
- Seitenrand
- 8
- Sicherungsanschlag
- 9
- Seiten
- 10
- zweiter elektrischer Leiter
- 11
- Abschnitt
- 12
- Verbindungspartner
- 13
- Befestigungsmittel
- L
- Längsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011108581 A1 [0007]
- DE 102014221578 A1 [0008]
- DE 102015011695 A1 [0009]