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Die Erfindung betrifft eine Materialrollen-Vorbereitungsanordnung zur Vorbereitung einer Materialrolle für die weitere Verarbeitung, insbesondere in einer Wellpappeanlage. Die Erfindung richtet sich außerdem auf eine Gesamtanlage mit einer derartigen Materialrollen-Vorbereitungsanordnung. Außerdem ist die Erfindung auf ein Verfahren zur Vorbereitung einer Materialrolle für die weitere Verarbeitung, insbesondere in einer Wellpappeanlage, gerichtet.
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Die Herstellung von Papier und (Well)Pappe oder dergleichen ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Materialrollen-Vorbereitungsanordnung bereitzustellen, die imstande ist, die Fertigungskosten für die Herstellung von Papier, (Well)Pappe oder dergleichen bzw. Bahnen aus diesen zu reduzieren. Ferner soll eine derart vorbereitete Materialrolle besonders funktionssicher weiterverarbeitbar sein. Eine entsprechende Gesamtanlage und ein entsprechendes Verfahren sollen außerdem geliefert werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Hauptansprüchen 1, 26 und 27 angegebenen Merkmale gelöst. Der Kern der Erfindung liegt in mindestens einer Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung, die imstande ist, eine Materialrolle für die weitere Verarbeitung effizient und funktionssicher vorzubereiten.
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Das Vorbereiten der Materialrolle umfasst beispielsweise ein Auspacken bzw. Freilegen derselben, Entfernen bzw. Zerstören von mindestens einer einen freien Materialbahnabschnitt fixierenden Fixierung zum Verhindern eines Abwickelns, Entfernen von mindestens einem Umreifungselement, Entfernen eines beschädigten Materialbahnabschnitts von der Materialrolle, Erzeugen einer definierten Endkontur bzw. Kante für die weitere Verarbeitung an der Materialbahn, Anbringen von mindestens einem Klebestück, wie Spleißband, an der Materialbahn und/oder Fixieren von einem endseitigen Materialbahnabschnitt.
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Es ist zweckmäßig, wenn mehrere Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen vorhanden sind, die sich vorzugsweise in ihrer durchgeführten Vorbereitung unterscheiden. Bei dem Vorbereiten wird vorzugsweise bei mindestens einem Schritt auf die Materialbahn eingewirkt. Die Materialbahn bleibt bei mindestens einem anderen Schritt bevorzugt unbeeinflusst. Insbesondere wird die Materialrolle in der Materialrollen-Vorbereitungsanordnung für den Einsatz in einer Spleißvorrichtung vorbereitet.
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In der Aufnahmevorrichtung ist die Materialrolle vorzugsweise sicher gehalten und vorbereitbar.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Gesamtanlage nur genau eine Materialrollen-Vorbereitungsanordnung umfasst. Dies ist wirtschaftlich äußerst vorteilhaft. Alternativ sind mehrere Materialrollen-Vorbereitungsanordnungen vorhanden.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Aufnahmevorrichtung gemäß dem Unteranspruch 2 erlaubt eine besonders gute und einfache Vorbereitung der Materialrolle. Insbesondere ist die Materialrolle mittels der Dreheinrichtung um ihre Mittelachse verschwenkbar bzw. drehantreibbar. Die Materialrolle ist so beispielsweise gegenüber der mindestens einen Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung verschwenkbar, damit diese Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung imstande ist, mit ihrer Arbeit zu beginnen. Alternativ wird die Materialrolle beispielsweise während ihrer Vorbereitung mittels der Dreheinrichtung verschwenkt bzw. gedreht. Die Dreheinrichtung umfasst vorzugsweise mindestens einen Drehantrieb, der mit der Materialrolle in direkter oder indirekter Antriebsverbindung steht.
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Durch die beabstandete Anordnung der Materialrolle gegenüber einem Boden, wie Hallenboden, gemäß dem Unteranspruch 3 ist eine besonders gute Handhabbarkeit und, insbesondere vollständige, Erreichbarkeit der Materialrolle während der Vorbereitung gewährleistet. Ferner nimmt die Materialrolle dann beispielsweise bereits eine Position ein, die sie später auch bei ihrer weiteren Verarbeitung einnimmt. Die Materialrolle erstreckt sich dann horizontal. Alternativ ist die Materialrolle in der Aufnahmevorrichtung beispielsweise stehend angeordnet.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 4 verhindert insbesondere eine Beschädigung der Materialrolle während ihrer Vorbereitung. Die Vorbereitung ist so außerdem besonders funktionssicher und qualitativ hochwertig durchführbar. Die Ausrichteinrichtung ist beispielsweise imstande, eine axiale Verschiebung längs der Materialrolle zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Materialrolle herbeizuführen. Alternativ oder zusätzlich ist die Ausrichteinrichtung imstande, eine Schräg Stellung zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der aufgenommenen Materialrolle zu reduzieren bzw. aufzulösen. Die Aufnahmeeinrichtung umfasst beispielsweise mindestens einen Haltedom, der in die Materialrolle bzw. in deren zentrale Traghülse eingreift. Günstigerweise sind zwei einander gegenüberliegende Haltedorne vorhanden, die in die Materialrolle bzw. in deren Traghülse eingreifen. Ferner weist die Aufnahmeeinrichtung vorzugsweise mindestens eine verlagerbare Ausrichteinheit auf, die bevorzugt an mindestens einem Haltedom, direkt oder indirekt, angreift.
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Die Aufnahmevorrichtung gemäß dem Unteranspruch 5 ist imstande, die vorzubereitende Materialrolle, insbesondere vollständig, automatisiert, automatisch bzw. selbständig aufzunehmen. Arbeitskräfte sind dabei hinfällig. Arbeitsstunden fallen insbesondere nicht an. Eine derartige Aufnahmevorrichtung ist besonders wirtschaftlich und funktionssicher.
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Auch die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 6 ist besonders wirtschaftlich und funktionssicher. Arbeitskräfte sind bei der Vorbereitung hinfällig. Arbeitsstunden fallen nicht an. Es ist zweckmäßig, wenn bei mehreren Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen mindestens eine, bevorzugt mindestens einige, bevorzugt sämtliche, der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen, insbesondere vollständig, automatisiert bzw. automatisch arbeitet/arbeiten.
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Die Materialrollen-Erfassungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 7 ist beispielsweise als Kamera, Sensor oder dergleichen ausgeführt. Sie ist beispielsweise imstande, einen Zustand des erfassten, insbesondere abgewickelten, Materialbahnabschnitts zu prüfen. Die Materialrollen-Erfassungsvorrichtung arbeitet vorzugsweise berührungslos.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 8 ist imstande, insbesondere automatisiert, die Materialrolle von dem mindestens einen Umreifungselement zu befreien, das üblicherweise als Transportsicherung eingesetzt und bevorzugt als Umreifungsband ausgeführt ist. Das mindestens eine Umreifungselement läuft vorzugsweise umfangsseitig um die Materialrolle herum und bildet einen Ring. Es ist beispielsweise flexibel und aus Kunststoff, Metall oder dergleichen gebildet. Es ist zweckmäßig, wenn die Materialrolle ursprünglich von mehreren, axial beabstandeten Umreifungselementen umreift ist.
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Die Umreifungselement-Erkennungseinrichtung gemäß dem Unteranspruch 9 arbeitet beispielsweise berührungslos. Sie ist bevorzugt als Kamera, Sensor oder dergleichen ausgeführt. Beispielsweise ist das mindestens eine Umreifungselement durch eine Konturvermessung der Materialrolle und/oder Abtastung deren Oberfläche erkennbar. Insbesondere ist deren Lage bzw. Position erkennbar.
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Die Umreifungselement-Aufschneideinheit gemäß dem Unteranspruch 10 ist beispielsweise durch eine Schneide, Klinge oder dergleichen gebildet. Alternativ arbeitet diese berührungslos, beispielsweise mit einem Laser. Es ist zweckmäßig, wenn die Umreifungselement-Aufschneideinheit mit der Umreifungselement-Erkennungseinrichtung in Signalverbindung steht, damit die Umreifungselement-Aufschneideinheit zu dem erkannten Umreifungselement verlagerbar ist.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 11 ist imstande, insbesondere automatisiert, die Materialrolle endseitig bzw. stirnseitig abdeckende Seitenabdeckungen zu entfernen. Die Seitenabdeckungen sind beispielsweise als Ronden ausgeführt. Auch die Seitenabdeckungen werden üblicherweise zum Transportschutz der Materialrolle eingesetzt. Die Seitenabdeckungen sind beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial gebildet.
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Die Seitenabdeckungs-Trenn-Klingeneinheit gemäß dem Unteranspruch 12 ist vorzugsweise imstande, insbesondere automatisiert, die Seitenabdeckungen ohne Beschädigung der eigentlichen Materialrolle zu entfernen. Es ist von Vorteil, wenn sich die Materialrolle um ihre Mittelachse bei Entfernung der Seitenabdeckungen dreht.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 13 ist imstande, insbesondere automatisiert, Schutzstöpsel zu entfernen, die sich in der zentralen Traghülse befinden und zum Transportschutz der Materialrolle dienen. Die Schutzstöpsel haben vorzugsweise einen kreisförmigen bzw. kreisringförmigen Querschnitt.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 14 ist geeignet, insbesondere automatisiert, einen endseitigen bzw. randseitigen Materialbahnabschnitt der Materialrolle abzuschälen bzw. zu entfernen. Üblicherweise wird ein endseitiger bzw. äußerer Materialbahnabschnitt bei dem Transport der Materialrolle in Mitleidenschaft gezogen und weist Beschädigungen, wie Kratzer, Risse, Dellen oder dergleichen, auf, sodass dieser unbrauchbar ist.
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Die Abhebeeinrichtung gemäß dem Unteranspruch 15 weist vorzugsweise eine Saug- bzw. Vakuumeinheit und/oder mindestens einen Abhebedorn auf, um den endseitigen Materialbahnabschnitt bereichsweise abzuheben.
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Die Abführ-Transporteinrichtung gemäß dem Unteranspruch 16 umfasst beispielsweise mindestens eine Abführwalze, mindestens ein Transportband, eine Rutsche oder dergleichen.
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Die Qualitäts-Prüfeinrichtung gemäß dem Unteranspruch 17 ist imstande, die Qualität des abgeführten Materialbahnabschnitts zu prüfen. Insbesondere ist die Qualitäts-Prüfeinrichtung imstande, Schäden an dem, insbesondere abgewickelten, Materialbahnabschnitt zu erfassen. Es ist zweckmäßig, wenn die Qualitäts-Prüfeinrichtung eine, insbesondere elektrische bzw. elektronische, Schal-Recheneinheit umfasst.
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Die Ausgestaltung gemäß dem Unteranspruch 19 ist besonders wirtschaftlich. Insbesondere ist so vermeidbar, dass zu viel Materialbahn von der Materialrolle entfernt wird.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 20 ist imstande, insbesondere automatisiert, eine Endkontur in der Materialbahn über deren Breite zu erzeugen. Sie sorgt für einen besonders funktionssicheren, fehlerfreien weiteren Einsatz der Materialrolle. Die Endkontur ist beispielsweise durch mindestens eine Endkante begrenzt bzw. gebildet, die zumindest bereichsweise gerade und/oder gekrümmt verläuft.
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Die Endkontur-Erzeugungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 21 ist als Endkontur-Schneideinrichtung oder Endkontur-Stanzeinrichtung ausgeführt. Eine derartige Endkontur-Erzeugungsvorrichtung ist äußerst funktionssicher und wirtschaftlich. Sie kann separat oder Bestandteil einer Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung sein.
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Das Spleißstück gemäß dem Unteranspruch 22 ist vorzugsweise als Spleißband ausgebildet, das bevorzugt beidseitig klebend ist. Es ist zweckmäßig, wenn die Spleißstück-Anbringvorrichtung, insbesondere automatisiert, das mindestens eine Spleißstück benachbart zu einem freien Ende bzw. zu einer erzeugten Endkontur an dem freien Materialbahnabschnitt anbringt. Die vorbereitete Materialrolle ist bevorzugt ohne weitere Bearbeitung in der Spleißvorrichtung einsetzbar.
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Es ist von Vorteil, wenn die Spleißstück-Anbringvorrichtung eine Spleißstück-Vorratseinrichtung und bevorzugt eine Spleißstück-Andrückeinrichtung zum Andrücken des Spleißstücks an die Materialrolle beziehungsweise an deren freien Materialbahnabschnitt aufweist. Es ist von Vorteil, wenn die Spleißstück-Anbringvorrichtung eine betätigbare Abtrenneinrichtung zum Trennen des Spleißstücks umfasst.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtung gemäß dem Unteranspruch 23 ermöglicht einen sicheren Transport der vorbereiteten Materialrolle. Insbesondere ist so vermeidbar, dass sich die Materialbahn ungewollt abwickelt. Die Materialbahn-Fixiervorrichtung ist beispielsweise als Klebevorrichtung bzw. Klebestück-Anbringvorrichtung ausgeführt. Sie ist vorzugsweise imstande, insbesondere automatisiert, mindestens ein Klebestück an dem freien Materialbahnabschnitt und einem auf der Materialrolle benachbarten, darunter angeordneten Materialbahnabschnitt anzubringen. Das mindestens eine Klebestück überragt dazu vorzugsweise ein freies Ende des freien Materialbahnabschnitts.
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Es ist von Vorteil, wenn die Klebestück-Anbringvorrichtung eine Klebestück-Vorratseinrichtung und bevorzugt eine Klebestück-Andrückeinrichtung zum Andrücken des Klebestücks an den freien Materialbahnabschnitt und den benachbarten, darunter angeordneten Materialbahnabschnitt aufweist. Es ist von Vorteil, wenn die Klebestück-Anbringvorrichtung eine betätigbare Abtrenneinrichtung zum Trennen des Klebestücks umfasst.
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Gemäß dem Unteranspruch 24 umfasst die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung mehrere der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen. Eine derartige Materialrollen-Vorbereitungsanordnung ist besonders wirtschaftlich. Es ist zweckmäßig, wenn mehrere der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen, bevorzugt sämtliche der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen, durch mindestens einen Roboter, vorzugsweise genau einen Roboter, gebildet sind. Der Roboter ist vorzugsweise als Gelenkarm- und/oder Portalroboter ausgebildet. Er hat vorzugsweise einen Arbeitsarm mit mindestens einer Werkzeugaufnahme. Vorzugsweise ist der Roboter multifunktional. Es ist zweckmäßig, wenn die Umreifungselement-Entfernungsvorrichtung, Seitenabdeckungs-Entfernungsvorrichtung, Schutzstöpsel-Entfernungsvorrichtung, Abhebeeinrichtung der Schälvorrichtung, Spleißstück-Anbringvorrichtung, Klebestück-Anbringvorrichtung und/oder Materialbahn-Fixiervorrichtung den Roboter nutzen bzw. durch diesen gebildet ist/sind.
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Alternativ sind mehrere der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen, vorzugsweise sämtliche der Materialrollen-Vorbereitungsvorrichtungen, separat und unabhängig voneinander ausgeführt.
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Es ist von Vorteil, wenn jedes Wechselwerkzeug gemäß dem Unteranspruch 25 ein Kopplungsstück aufweist, das eine Kopplung des Wechselwerkzeugs mit einer Werkzeugaufnahme des Roboters erlaubt. Es ist zweckmäßig, wenn jedes Wechselwerkzeug fest mit dem Roboter verbindbar ist. Vorzugsweise ist der Roboter imstande, das jeweilige Wechselwerkzeug automatisch bzw. alleine aufzunehmen.
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Die Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen 2 bis 25 betreffen auch bevorzugte Weiterbildungen des Verfahrens gemäß dem Hauptanspruch 27. Einzelne Aspekte der offenbarten Gegenstände können auch Bestandteil einer eigenständigen Erfindung sein.
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Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beispielhaft beschrieben. Dabei zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine vereinfachte erfindungsgemäße Gesamtanlage,
- 2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Materialrollen-Vorbereitungsanordnung der in 1 gezeigten Gesamtanlage,
- 3 einen Schnitt durch die in 2 gezeigte Materialrollen-Vorbereitungsanordnung,
- 4 eine Ansicht einer vereinfachten Seitenabdeckungs-Entfernungsvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung,
- 5 eine Ansicht einer vereinfachten Schutzstöpsel-Entfernungsvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung,
- 6 eine Ansicht einer vereinfachten Freigabeeinrichtung einer Schälvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung beim Trennen eines Materialbahnabschnitts von einem darunter angeordneten Materialbahnabschnitt,
- 7A eine Ansicht einer vereinfachten Abführ-Transporteinrichtung und einer Qualitäts-Prüfeinrichtung der Schälvorrichtung,
- 7B, 7C 6 entsprechende Ansichten einer vereinfachten Umreifungselement-Entfernungsvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung bei Entfernung eines die Materialrolle umreifenden Umreifungselements,
- 8 bis 10 mögliche Endkonturen der Materialbahn der vorbereiteten Materialrolle,
- 11 eine Ansicht einer vereinfachten Endkontur-Erzeugungsvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung zum Erzeugen der Endkonturen gemäß 8 bis 10,
- 12 eine 11 entsprechende Ansicht, wobei die Endkontur-Erzeugungsvorrichtung in einem aktiven Zustand dargestellt ist,
- 13 eine vereinfachte Ansicht einer Materialbahn-Fixiervorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung, und
- 14, 15 Ansichten einer vereinfachten Klebestück-Anbringvorrichtung der in 2, 3 gezeigten Materialrollen-Vorbereitungsanordnung
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Eine in 1 in ihrer Gesamtheit gezeigte Gesamtanlage umfasst eine Wellpappeanlage 1 und genau eine benachbart zu dieser angeordnete Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 zur Vorbereitung von Materialrollen 3 für den Einsatz in der Wellpappeanlage 1.
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Die Wellpappeanlage 1 erstreckt sich geradlinig. Sie weist eine erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 zum Herstellen einer einseitig kaschierten ersten Wellpappebahn auf. Der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 sind eine erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 und erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 vorgeordnet. Die erste Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 umfasst zum Abrollen einer endlichen ersten Deckbahn von einer ersten Deckbahnrolle eine erste Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Deckbahn von einer zweiten Deckbahnrolle eine zweite Abrolleinheit. Die endliche erste Deckbahn und zweite Deckbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen ersten Deckbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 miteinander verbunden.
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Die erste Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 ist entsprechend der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 ausgebildet. Diese umfasst zum Abrollen einer endlichen ersten Zwischenbahn von einer ersten Zwischenbahnrolle eine dritte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Zwischenbahn von einer zweiten Zwischenbahnrolle eine vierte Abrolleinheit. Die endliche erste Zwischenbahn und zweite Zwischenbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen ersten Zwischenbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 miteinander verbunden.
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Die endlose erste Deckbahn und die endlose erste Zwischenbahn werden der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 zugeführt.
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Die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 umfasst zum Erzeugen einer eine Wellung aufweisenden, endlosen ersten Wellpappebahn aus der endlosen ersten Zwischenbahn eine erste Riffelwalzenanordnung mit einer ersten Riffelwalze und einer zweiten Riffelwalze. Die Riffelwalzen bilden zum Durchführen und Riffeln der endlosen ersten Zwischenbahn einen ersten Walzenspalt aus.
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Zum Verbinden der endlosen ersten Deckbahn mit der endlosen gewellten ersten Zwischenbahn bzw. Wellbahn zu der einseitig kaschierten endlosen ersten Wellpappebahn weist die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 eine erste Leimauftragseinrichtung auf, die vorzugsweise eine Leimdosierwalze, einen Leimbehälter und eine Leimauftragswalze umfasst. Zum Durchführen und Beleimen der endlosen ersten Wellbahn bildet die Leimauftragswalze mit der ersten Riffelwalze einen Spalt aus. Der sich in dem Leimbehälter befindende Leim wird über die Leimauftragswalze auf Spitzen der Wellung der endlosen ersten Wellbahn aufgetragen. Die Leimdosierwalze liegt gegen die Leimauftragswalze an und dient zum Ausbilden einer gleichmäßigen Leimschicht auf der Leimauftragswalze.
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Die endlose erste Deckbahn wird anschließend mit der mit dem Leim aus dem Leimbehälter versehenen, endlosen ersten Wellbahn in der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 zum Herstellen der einseitig kaschierten ersten Wellpappebahn zusammengefügt.
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Zum Anpressen der endlosen ersten Deckbahn gegen die mit Leim versehene, endlose erste Wellbahn, die wiederum bereichsweise an der ersten Riffelwalze anliegt, hat die erste Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 ein erstes Anpressmodul. Das erste Anpressmodul ist günstigerweise als Anpressbandmodul ausgeführt. Es ist oberhalb der ersten Riffelwalze angeordnet. Das erste Anpressmodul hat zwei erste Umlenkwalzen sowie ein endloses erstes Anpressband, das um die beiden ersten Umlenkwalzen geführt ist.
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Die erste Riffelwalze greift in einen Raum zwischen den beiden Umlenkwalzen des ersten Anpressmoduls bereichsweise von unten ein, wodurch das erste Anpressband durch die erste Riffelwalze umgelenkt wird. Das erste Anpressband drückt gegen die endlose erste Deckbahn, die wiederum gegen die mit Leim versehene, an der ersten Riffelwalze anliegende, endlose erste Wellpappebahn gepresst wird.
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Zum Zwischenspeichern und Puffern der einseitig kaschierten, endlosen ersten Wellpappebahn wird diese über eine erste Hochtransporteinrichtung einer ersten Speichervorrichtung zugeführt, wo diese Schleifen ausbildet.
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Ferner hat die Wellpappeanlage 1 eine zweite Wellpappe-Herstellvorrichtung 7, die entsprechend der ersten Wellpappe-Herstellvorrichtung 4 ausgebildet ist.
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Der zweiten Wellpappe-Herstellvorrichtung 7 sind eine zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 8 und eine zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9 vorgeordnet, die entsprechend der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 bzw. der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 ausgebildet sind.
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Die zweite Deckbahn-Spleißvorrichtung 8 umfasst zum Abrollen einer endlichen dritten Deckbahn von einer dritten Deckbahnrolle eine fünfte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen vierten Deckbahn von einer vierten Deckbahnrolle eine sechste Abrolleinheit. Die endliche dritte Deckbahn und vierte Deckbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen zweiten Deckbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 8 miteinander verbunden.
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Die zweite Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9 umfasst zum Abrollen einer endlichen dritten Zwischenbahn von einer dritten Zwischenbahnrolle eine siebte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen vierten Zwischenbahn von einer vierten Zwischenbahnrolle eine achte Abrolleinheit. Die endliche dritte Zwischenbahn und vierte Zwischenbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen zweiten Zwischenbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9 miteinander verbunden.
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Die zweite Wellpappe-Herstellvorrichtung 7 ist imstande, eine einseitig kaschierte, endlose zweite Wellpappebahn aus der endlosen zweiten Deckbahn und Zwischenbahn zu erzeugen.
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Die einseitig kaschierte, zweite Wellpappebahn wird einer zweiten Speichervorrichtung zugeführt, wo diese Schleifen ausbildet.
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Die Wellpappeanlage 1 hat außerdem eine Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10, die zum Abrollen einer endlichen ersten Kaschierbahn von einer ersten Kaschierbahnrolle eine neunte Abrolleinheit und zum Abrollen einer endlichen zweiten Kaschierbahn von einer zweiten Kaschierbahnrolle eine zehnte Abrolleinheit umfasst. Die endliche erste Kaschierbahn und die endliche zweite Kaschierbahn werden zum Bereitstellen einer endlosen Kaschierbahn mittels einer Verbinde- und Schneideinheit der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10 miteinander verbunden.
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Stromabwärts zu den Speichervorrichtungen und der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10 hat die Wellpappeanlage 1 eine Vorheizvorrichtung (nicht dargestellt), die drei übereinander angeordnete Vorheizwalzen umfasst. Den Vorheizwalzen werden die einseitig kaschierten, endlosen Wellpappebahnen und die endlose Kaschierbahn zugeführt.
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Stromabwärts zu der Vorheizvorrichtung hat die Wellpappeanlage 1 ein Leimwerk (nicht dargestellt) mit Beleimungswalzen, die teilweise in ein jeweiliges Leimbad eingetaucht sind. An jeder Beleimungswalze liegt eine Leimdosierwalze an, um eine gleichmäßige Leimschicht auf der benachbarten Beleimungswalze auszubilden. Die einseitig kaschierte, erste Wellpappebahn befindet sich mit ihrer Wellbahn mit einer ersten Beleimungswalze in Kontakt, sodass die Wellung dieser Wellbahn mit Leim aus dem Leimbad versehen wird. Die einseitig kaschierte, zweite Wellpappebahn befindet sich mit ihrer Wellbahn mit einer zweiten Beleimungswalze in Kontakt, sodass die Wellung dieser Wellbahn mit Leim aus dem zugehörigen Leimbad versehen wird.
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Stromabwärts zu dem Leimwerk hat die Wellpappeanlage 1 eine Verbindungsvorrichtung 11, die als Heiz-Andrückvorrichtung ausgebildet ist und einen horizontal verlaufenden Heiztisch umfasst. Benachbart zu dem Heiztisch ist ein um Führungswalzen geführter, endloser Andrückgurt angeordnet. Zwischen dem Andrückgurt und dem Heiztisch ist ein Andrückspalt ausgebildet, durch den die einseitig kaschierten Wellpappebahnen und die endlose Kaschierbahn unter Bildung einer endlosen, hier fünflagigen, Wellpappebahn geführt sind.
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Stromabwärts zu der Verbindungsvorrichtung 11 hat die Wellpappeanlage 1 eine Kurz-Querschneidevorrichtung (nicht dargestellt).
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Stromabwärts zu der Kurz-Querschneidevorrichtung umfasst die Wellpappeanlage 1 eine Längsschneide-/Rillvorrichtung (nicht dargestellt).
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Stromabwärts zu der Längsschneide-/Rillvorrichtung weist die Wellpappeanlage 1 eine Querschneidevorrichtung (nicht dargestellt) auf, um aus der endlosen Wellpappebahn bzw. aus Teilbahnen derselben Bögen zu erzeugen.
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Der Querschneidevorrichtung ist eine Förderbandeinrichtung (nicht dargestellt) nachgeordnet, um die Bögen weiter zu fördern. Der Förderbandeinrichtung ist eine Ablagevorrichtung (nicht dargestellt) nachgeordnet, um Bögen-Stapel zu bilden.
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Zwischen der Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 und der Wellpappeanlage 1 verlaufen Transportwagen-Verfahrwegmarkierungen 12, die Verfahrwege für Transportwagen (nicht dargestellt) in der Gesamtanlage anzeigen und vorgeben. Die Transportwagen-Verfahrwegmarkierungen 12 sind bevorzugt sichtbar und als Anstrich auf den die Wellpappeanlage 1 tragenden ebenen (Hallen)Boden aufgebracht. Sie sind von den Transportwagen erkennbar. Die Transportwagen folgen im Normalbetrieb beim Fahren den Transportwagen-Verfahrwegmarkierungen 12, die Kurven, Weichen und gerade Abschnitte umfassen.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 ist in einem Verteilweg 13 angeordnet, der vorzugsweise als Transportwagen-Verfahrwegmarkierung 12 markiert ist. Der Verteilweg 13 erstreckt sich gerade und parallel zu der Wellpappeanlage 1.
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An den Verteilweg 13 schließt sich ein erster Deckbahnweg 14 an. Der erste Deckbahnweg 14 ist quasi endlos und schließt sich mit einem ersten Deckbahnwegabschnitt 15 und einem zweiten Deckbahnwegabschnitt 16 an den Verteilweg 13 an. Die Deckbahnwegabschnitte 15, 16 erstrecken sich parallel zueinander und fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5. Die Deckbahnwegabschnitte 15, 16 durchsetzen die Wellpappeanlage 1 bei einer jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappeanlage 1 miteinander verbunden.
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Die Transportwagen sind sowohl auf dem ersten Deckbahnwegabschnitt 15 als auch auf dem zweiten Deckbahnwegabschnitt 16 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 und Entfernung von Rest-Materialrollen verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Transportwagen in einer Richtung zur Bestückung der ersten Deckbahn-Spleißvorrichtung 5 und Entfernung einer Rest-Materialrolle entlang des ersten Deckbahnwegs 14 ist auch möglich.
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An den Verteilweg 13 schließt sich ein erster Zwischenbahnweg 17 an, der quasi endlos ist und einen ersten Zwischenbahnwegabschnitt 18 und einen zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 19 umfasst. Die Zwischenbahnwegabschnitte 18, 19 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 15, 16. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6. Der erste und zweite Zwischenbahnwegabschnitt 18, 19 durchsetzen die Wellpappeanlage 1 bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappeanlage 1 miteinander verbunden.
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Die Transportwagen sind sowohl auf dem ersten Zwischenbahnwegabschnitt 18 als auch auf dem zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 19 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 und Entfernung von Rest-Materialrollen verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Transportwagen in einer Richtung zur Bestückung der ersten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 6 und Entfernung einer Rest-Materialrolle entlang des ersten Zwischenbahnwegs 17 ist auch möglich.
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An den Verteilweg 13 schließt sich ein zweiter Deckbahnweg 20 an, der quasi endlos ist und einen ersten Deckbahnwegabschnitt 21 und einen zweiten Deckbahnwegabschnitt 22 umfasst. Die Deckbahnwegabschnitte 21, 22 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 15, 16. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 8. Der erste und zweite Deckbahnwegabschnitt 21, 22 durchsetzen die Wellpappeanlage 1 bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappeanlage 1 miteinander verbunden.
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Die Transportwagen sind sowohl auf dem ersten Deckbahnwegabschnitt 21 als auch auf dem zweiten Deckbahnwegabschnitt 22 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 8 und Entfernung von Rest-Materialrollen verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Transportwagen in einer Richtung zur Bestückung der zweiten Deckbahn-Spleißvorrichtung 8 und Entfernung einer Rest-Materialrolle entlang des zweiten Deckbahnwegs 20 ist auch möglich.
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An den Verteilweg 13 schließt sich ein zweiter Zwischenbahnweg 23 an, der quasi endlos ist und einen ersten Zwischenbahnwegabschnitt 24 und einen zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 25 umfasst. Die Zwischenbahnwegabschnitte 24, 25 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 15, 16. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9. Der erste und zweite Zwischenbahnwegabschnitt 24, 25 durchsetzen die Wellpappeanlage 1 bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappeanlage 1 miteinander verbunden.
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Die Transportwagen sind sowohl auf dem ersten Zwischenbahnwegabschnitt 24 als auch auf dem zweiten Zwischenbahnwegabschnitt 25 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9 und Entfernung von Rest-Materialrollen verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Transportwagen in einer Richtung zur Bestückung der zweiten Zwischenbahn-Spleißvorrichtung 9 und Entfernung einer Rest-Materialrolle entlang des zweiten Zwischenbahnwegs 23 ist auch möglich.
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An den Verteilweg 13 schließt sich ein Kaschierbahnweg 26 an, der quasi endlos ist und einen ersten Kaschierbahnwegabschnitt 27 und einen zweiten Kaschierbahnwegabschnitt 28 umfasst. Die Kaschierbahnwegabschnitte 27, 28 erstrecken sich parallel zueinander und zu den Deckbahnwegabschnitten 15, 16. Sie fluchten mit den Abrolleinheiten der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10. Der erste und zweite Kaschierbahnwegabschnitt 27, 28 durchsetzen die Wellpappeanlage 1 bei der jeweiligen Abrolleinheit und sind jenseits der Wellpappeanlage 1 miteinander verbunden.
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Die Transportwagen sind sowohl auf dem ersten Kaschierbahnwegabschnitt 27 als auch auf dem zweiten Kaschierbahnwegabschnitt 28 in gegensinnigen Richtungen zur Bestückung der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10 und Entfernung von Rest-Materialrollen verfahrbar. Ein umlaufender Transport der Transportwagen in einer Richtung zur Bestückung der Kaschierbahn-Spleißvorrichtung 10 und Entfernung einer Rest-Materialrolle entlang des Kaschierbahnwegs 26 ist auch möglich.
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Die Deckbahnwege 14, 20 und die Zwischenbahnwege 17, 23 sowie der Kaschierbahnweg 26 sind beabstandet zueinander an den Verteilweg 13 angeschlossen und verlaufen auch beabstandet zueinander. Sie sind durch die Transportwagen-Verfahrwegmarkierung 12 markiert. Die Deckbahnrollen, Zwischenbahnrollen und Kaschierbahnrollen können allgemein auch als Materialrollen 3 bezeichnet werden, die allgemein betrachtet eine entsprechende, endliche, aufgewickelte Materialbahn aus Pappe, Papier oder dergleichen tragen.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 erhält die Materialrollen 3 aus einem Materialrollenlager (nicht dargestellt). Dafür werden günstigerweise automatisierte Flurförderzeuge (nicht dargestellt) eingesetzt. Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 ist auf Höhe bzw. seitlich neben der zweiten Wellpappe-Herstellvorrichtung 7 angeordnet. Sie ist in dem Verteilweg 13 zwischen dem zweiten Deckbahnweg 20 und dem zweiten Zwischenbahnweg 23 angeordnet.
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Wie in den 2, 3 dargestellt, umfasst die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 ein Gestell 29, das gegenüber dem Boden abgestützt ist. Das Gestell 29 trägt eine Aufnahmevorrichtung 30, die zwei beabstandet zueinander angeordnete, miteinander fluchtende Haltedorne 31 umfasst. Die Haltedorne 31 bilden eine Aufnahmeeinrichtung für eine Materialrolle 3. Im Einsatz greifen die Haltedorne 31 gegenüberliegend stirnseitig in eine zentrale Traghülse 32 der Materialrolle 3 ein. Die Materialrolle 3 ist so gelagert und erstreckt sich horizontal zwischen den Haltedornen 31. Sie ist beabstandet zu dem Boden gehalten.
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Jeder Haltedorn 31 ist von einem Tragarm 33 gehalten, der mittels einer längenveränderlichen Verstelleinheit 34 verstellbar, wie verschwenkbar und/oder verschiebbar, ist. Jede Verstelleinheit 34 ist an dem Gestell 29 verschwenkbar angeordnet. Es ist zweckmäßig, wenn die Tragarme 33 unabhängig voneinander verstellbar sind, was eine Verkippung der Materialrolle 3 erlaubt. Die Materialrolle 3 ist so ausrichtbar. Die Verstelleinheiten 34 sind vorzugsweise jeweils als Kolben-Zylinder-Einheit ausgeführt.
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Die Materialrolle 3 ist in der Aufnahmeeinrichtung drehantreibbar.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 umfasst außerdem einen Portalroboter 35 und einen Portalträger 36, der den Portalroboter 35 trägt und sich horizontal erstreckt. Der Portalträger 36 verläuft außerdem parallel zu der Aufnahmeeinrichtung bzw. einer Mittelachse 37 der Materialrolle 3, zumindest wenn diese nacheinander ausgerichtet sind. Er ist über Ständer 38 gegenüber dem Boden abgestützt und befindet sich schräg über der Aufnahmeeinrichtung. Der Portalträger 36 ermöglicht eine lineare Horizontalbewegung des Portalroboters 35 längs der Materialrolle 3 bzw. in Querrichtung der aufgewickelten Materialbahn. Die Länge des Portalträgers 36 ist länger als eine axiale Erstreckung der aufgenommenen Materialrolle 3, sodass der Portalroboter 35 imstande ist, sich längs der gesamten Materialrolle 3 zu bewegen.
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Der Portalroboter 35 ist als Portal-Gelenkarmroboter ausgeführt. Er umfasst eine, insbesondere schlittenartige, Basis 39, die auf dem Portalträger 36 verfahrbar angeordnet ist. An der Basis 39 ist unter Bildung einer ersten Schwenkachse 40 ein Zwischenarm 41 angelenkt. An dem Zwischenarm 41 ist endseitig unter Bildung einer zweiten Schwenkachse 42 ein Arbeitsarm 43 schwenkbar angeordnet, der beispielsweise in seiner Länge veränderbar ist und dann eine Linearachse hat. Die Schwenkachsen 40, 42 verlaufen parallel zueinander und horizontal. Sie erstrecken sich parallel zu der Aufnahmeeinrichtung bzw. der aufgenommenen Materialrolle 3. Der Zwischenarm 41 und der Arbeitsarm 43 bilden einen Manipulator.
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Dem Zwischenarm 41 und dem Arbeitsarm 43 ist jeweils ein Verstellantrieb zugeordnet, um im Einsatz den Zwischenarm 41 bzw. den Arbeitsarm 43 um die jeweilige Schwenkachse 40 bzw. 42 zu verstellen. Jeder Verstellantrieb umfasst günstigerweise einen Motor, ein Getriebe und eine Regelung.
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Ferner hat der Portalroboter 35 eine interne Sensorik, die Informationen über die jeweilige Stellung des Manipulators liefert.
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Günstigerweise ist dem Portalroboter 35 eine externe Sensorik zugeordnet, um eine Rückmeldung über die Umgebung zu geben.
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Ferner weist der Portalroboter 35 eine Steuerung auf. Die Steuerung überwacht die Bewegung des Manipulators und gibt dessen Bewegung vor. Die Verstellantriebe sind gesteuert.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 umfasst eine Seitenabdeckungs-Entfernungsvorrichtung 73, die imstande ist, stirnseitige Seitenabdeckungen 74 von der Materialrolle 3 zu entfernen (4). Die Seitenabdeckungen 74 bedecken ursprünglich die Stirnseiten der Materialrollen 3 vollständig. Sie verlaufen parallel zueinander und senkrecht zu der Mittelachse 37 der Materialrolle 3. Die Seitenabdeckungs-Entfernungsvorrichtung 73 umfasst eine Trenn-Klingeneinheit, die radial in Bezug auf die Mittelachse 37 der Materialrolle 3 verstellbar ist. Im Einsatz erstreckt sich die Trenn-Klingeneinheit vorzugsweise radial zu der Mittelachse 37 der Materialrolle 3. Die Trenn-Klingeneinheit ist insbesondere imstande, im Einsatz zwischen der Materialrolle 3 und der jeweiligen Seitenabdeckung 74 von radial außen trennend einzugreifen. Die Materialrolle 3 dreht sich vorzugsweise dabei um ihre Mittelachse 37. Die Trenn-Klingeneinheit wird vorzugsweise im Einsatz von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Zum Erreichen der beiden Seitenabdeckungen 74 wird der Portalroboter 35 längs des Portalträgers 36 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Trennvorgang betätigt.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 umfasst ferner eine Schutzstöpsel-Entfernungsvorrichtung 75, die imstande ist, Schutzstöpsel 76 aus der zentralen Traghülse 32 zu entfernen (5). Die Schutzstöpsel 76 sind in beiden Enden der zentralen Traghülse 32 angeordnet. Sie sind vorzugsweise rotationssymmetrisch und hülsenartig. Ihre Außenform ist jeweils komplementär zur Innenform der Traghülse 32. Die Schutzstöpsel 76 verschließen die Traghülse 32 teilweise. Die Schutzstöpsel-Entfernungsvorrichtung 75 hat einen Entfernungskonus 77. Im Einsatz ist eine Spitze des Entfernungskonus 77 vorauseilend und wird längs der Mittelachse 37 der Materialrolle 3 zu dem jeweiligen Schutzstöpsel 76 bewegt. Zum Entfernen des jeweiligen Schutzstöpsels 76 wird der Entfernungskonus 77 beispielsweise in den Schutzstöpsel 76 von außen axial eingeführt und zusammen mit dem Schutzstöpsel 76 aus der zentralen Traghülse 32 axial herausgezogen. Bei Einführung des Entfernungskonus 77 in den Schutzstöpsel 76 liegt zwischen diesen vorzugsweise eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung vor. Der Entfernungskonus 77 ist beispielsweise drehantreibbar. Die Schutzstöpsel 76 sind beispielsweise alternativ spanend zerstörbar. Der Entfernungskonus 77 wird vorzugsweise von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Zum Erreichen der beiden Schutzstöpsel 76 wird der Portalroboter 35 längs des Portalträgers 36 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Entfernvorgang betätigt.
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Die Materialrollen-Vorbereitungsanordnung 2 hat außerdem eine Schälvorrichtung 44 (2, 3, 6, 7A). Die Schälvorrichtung 44 umfasst eine Freigabeeinrichtung 45 mit einer Abhebeeinheit 46 und einer Trenneinheit 47 sowie einem Beabstandungsdorn 48.
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Die Abhebeeinheit 46 weist Ansaugkörper 49 mit mindestens einem Ansaugkanal auf, der mit einer Vakuum- bzw. Unterdruckquelle (nicht dargestellt) in Strömungsverbindung steht.
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Die Trenneinheit 47 ist als, insbesondere drehantreibbare, Schneidrolle ausgeführt. Im Betrieb erstreckt sich eine Schneidachse der Schneidrolle senkrecht zu der Mittelachse 37 der aufgenommenen Materialrolle 3.
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Der Beabstandungsdorn 48 erstreckt sich benachbart, insbesondere unterhalb, der Schneidrolle. Er verläuft senkrecht zu der Schneidachse in Richtung auf die Ansaugkörper 49 und ist imstande, einen freien Materialbahnabschnitt 50 der Materialbahn randseitig zu untergreifen. Der freie Materialbahnabschnitt 50 schließt sich an einen äußeren Anfang der Materialbahn an. Ein Ende der Materialbahn befindet sich bei der Traghülse 32.
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Die Freigabeeinrichtung 45 ist imstande, den endseitigen Materialbahnabschnitt 50 freizugeben bzw. zu lösen. Die Trenneinheit 47 trennt im Betrieb eine Verklebung des freien Materialbahnabschnitts 50 von einem darunter angeordneten Materialbahnabschnitt. Über die Ansaugkörper 49 und den Beabstandungsdorn 48 wird der freie endseitige Materialbahnabschnitt 50 der Materialrolle 3 abgehoben. Eine Beschädigung des darunter angeordneten Materialbahnabschnitts ist so ausschließbar. Die Freigabeeinrichtung 45 wird vorzugsweise von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Zum Erreichen der Verklebungen bei den beiden Stirnseiten wird der Portalroboter 35 längs des Portalträgers 36 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Entfernvorgang betätigt. Die Materialrolle 3 wird entsprechend verschwenkt.
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Die Schälvorrichtung 44 umfasst außerdem eine Bürstenwalze 51, die sich horizontal erstreckt. Sie verläuft parallel und benachbart zu der Aufnahmeeinrichtung bzw. der dort aufgenommenen Materialrolle 3. Die Bürstenwalze 51 erstreckt sich über die gesamte Länge der aufgenommenen Materialrolle 3. Sie ist vorzugsweise drehantreibbar und im Betrieb imstande, umfangsseitig an der Materialrolle 3 anzugreifen.
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Oberhalb der Bürstenwalze 51 hat die Schälvorrichtung 44 eine Umlenkwalze 52, die mit der Bürstenwalze 51 einen Abführspalt 53 ausbildet. Die Umlenkwalze 52 erstreckt sich parallel längs der Bürstenwalze 51.
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Mittels der rotierenden Bürstenwalze 51 ist der freie Materialbahnabschnitt 50 abhebbar und in den Abführspalt 53 einführbar. Der freie Materialbahnabschnitt 50 ist weg von der Traghülse 32 führbar. Die Bürstenwalze 51 sorgt im Einsatz für ein Hochfächern des freien Materialbahnabschnitts 50 bzw. Abheben desselben.
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Dem Abführspalt 53 ist eine Qualitäts-Prüfeinrichtung 54 der Schälvorrichtung 44 in Abführrichtung des Materialbahnabschnitts 50 nachgeordnet, die imstande ist, eine Außenseite 55 des abgeführten Materialbahnabschnitts 50 zu prüfen. Die Qualitäts-Prüfeinrichtung 54 hat eine Prüfkamera, die auf die Außenseite 55 des Materialbahnabschnitts 50 gerichtet ist und imstande ist, Beschädigungen in der Außenseite 55 zu erfassen.
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Ferner weist die Schälvorrichtung 44 eine Abführ-Transporteinrichtung 56 auf, die der Qualitäts-Prüfeinrichtung 54 nachgeordnet ist. Die Abführ-Transporteinrichtung 56 umfasst ein um Umlenkwalzen 57 geführtes Transportband 58 und dem Transportband 58 zugeordnete Gegenwalzen 59. Durch die Umlenkwalzen 57 und das Transportband 58 sind Abführspalte ausgebildet, durch die der abgewickelte Materialbahnabschnitt 50 im Betrieb hindurchgeführt ist.
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Der Abführ-Transporteinrichtung 56 ist ein Entsorgungsbehälter 60 nachgeordnet.
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Die Qualitäts-Prüfeinrichtung 54 prüft den abgewickelten Materialbahnabschnitt 50 auf Beschädigungen. Sie nutzt beispielsweise eine Konturvermessung, einen Ultraschallsensor, Laser oder Kameratechnik wie mittels Gegenlichttechnik oder Auflicht. Die Materialrolle 3 wird solange abgerollt bzw. abgeschält, bis eine komplette Umdrehung derselben von der Qualitäts-Prüfeinrichtung 54 als beschädigungsfrei erkannt worden ist.
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Die Schälvorrichtung 44 ist in ihrer Gesamtheit horizontal verlagerbar, sodass sie an unterschiedliche Durchmesser von Materialrollen 3 anpassbar ist. Der Abstand der Schälvorrichtung 44 zu der Aufnahmeeinrichtung ist so veränderbar. Günstigerweise ist dazu eine Verstelleinheit vorgesehen.
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Anstelle der Schälvorrichtung 44 ist alternativ mindestens eine Vakuumeinheit, gegenläufig rotierende Zugwalze oder Bürste einsetzbar.
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Dem Entsorgungsbehälter 60 ist in Abführrichtung des abgewickelten Materialbahnabschnitts 50 eine Stanzeinheit 61 mit mindestens einer drehantreibbaren Stanzwalze, bevorzugt mit mindestens einem Stanzwalzenpaar, vorgeordnet, die imstande ist, im Betrieb den abgewickelten Materialbahnabschnitt 50 in Längsstreifen zu schneiden (3). Die mindestens eine rotierende Stanzwalze übt im Betrieb eine Zugkraft auf den abgewickelten Materialbahnabschnitt 50 in Richtung auf den Entsorgungsbehälter 60 aus, sodass der abgewickelte Materialbahnabschnitt 50 unter Spannung gehalten ist und so vor weiteren Beschädigungen geschützt ist. Es ist zweckmäßig, wenn die gestanzten Streifen, beispielsweise in einem Schredder, weiter zerkleinert und so dem Entsorgungsbehälter 60 zugeführt werden.
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Die Freigabeeinrichtung 45 ist alternativ oder zusätzlich imstande, Umreifungsbänder 78 zu trennen beziehungsweise zu entfernen, die die Materialrolle 3 ursprünglich umfangsseitig ringartig umreifen beziehungsweise umlaufen, was zu einer Freigabe beziehungsweise Lösung des endseitigen Materialbahnabschnitts 50 führt (7B, 7C). Sie bildet eine Umreifungselement-Entfernungsvorrichtung. Die Umreifungsbänder 78 sind axial beabstandet zueinander angeordnet und liegen außen dicht an der Materialrolle 3 beziehungsweise dem endseitigen Materialbahnabschnitt 50 an. Sie halten die Materialrolle 3 zusammen.
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Die Trenneinheit 47 trennt im Betrieb das jeweilige Umreifungsband 78. Der Beabstandungsdorn 48 untergreift dabei das jeweilige Umreifungsband 78. Die Trenneinheit 47 und der Beabstandungsdorn 48 begrenzen einen Trennspalt, in dem das jeweilige Umreifungsband 78 getrennt und damit von der Materialrolle 3 entfernt wird. Die Ansaugkörper 49 kommen dabei nicht zum Einsatz. Die Freigabeeinrichtung 45 wird dazu vorzugsweise von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Zum Erreichen der Umreifungsbänder 78 wird der Portalroboter 35 längs des Portalträgers 36 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Entfernvorgang betätigt.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Freigabeeinrichtung 45 eine Umreifungsband-Erkennungseinrichtung zum Erkennen und Auffinden der Umreifungsbänder 78 aufweist. Die Umreifungsband-Erkennungseinrichtung steht günstigerweise mit dem Portalroboter 35 zur entsprechenden Ansteuerung desselben in Signalverbindung.
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Wie 11, 12 zeigen, ist dem abgewickelten Materialbahnabschnitt 50 eine Endkontur-Erzeugungsvorrichtung 62 zugeordnet, um in dem abgewickelten, an der Materialrolle 3 verbleibenden Materialbahnabschnitt 50 eine definierte Endkontur zu erzeugen.
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Die Endkontur-Erzeugungsvorrichtung 62 hat eine Klemmeinrichtung 63, die der Bürstenwalze 51 bzw. der Umlenkwalze 52 in Abführrichtung des Materialbahnabschnitts 50 nachgeordnet ist. Die Klemmeinrichtung 63 weist einen, insbesondere vertikal, geführt verlagerbaren Klemmkörper 70 und einen diesem zugeordneten Gegenkörper 71 auf. Zwischen dem Klemmkörper 70 und dem Gegenkörper 71 ist in deren Klemmstellung der Materialbahnabschnitt 50 örtlich festlegbar (12). In der Klemmstellung sind der Klemmkörper 70 und der Gegenkörper 71 unmittelbar benachbart zueinander unter Zwischenschaltung des Materialbahnabschnitts 50 angeordnet und greifen klemmend gegenüberliegend an dem Materialbahnabschnitt 50 an. In einer Nicht-Klemmstellung sind der Klemmkörper 70 und der Gegenkörper 71 beabstandet zueinander und zu dem Materialbahnabschnitt 50 angeordnet. Sie wirken dann nicht auf den Materialbahnabschnitt 50 ein.
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Ferner weist die Endkontur-Erzeugungsvorrichtung 62 eine geführt verlagerbare Schneideinrichtung 64 auf, die der Klemmeinrichtung 63 nachgeordnet ist. Die Schneideinrichtung 64 nutzt den Gegenkörper 71 und bildet mit diesem in einer Schneidstellung einen Schneidspalt aus.
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In beklemmtem Zustand des Materialbahnabschnitts 50 wird die Schneideinrichtung 64 betätigt (12), um die gewünschte Endkontur in dem abgewickelten Materialbahnabschnitt 50 zu erzeugen. Die Schneideinrichtung 64 gleitet bei dem Schneiden an dem Gegenkörper 71 entlang. Die Endkontur befindet sich in dem an der Materialrolle 3 verbleibenden, nacheilenden Teil des abgewickelten Materialbahnabschnitts 50. Der vorauseilende Teil des abgewickelten Materialbahnabschnitts 50 wird entsorgt.
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Wie 8 zeigt, kann die erzeugte Endkontur 65 an dem Materialbahnabschnitt 50 bogenförmig sein. Ein erzeugter Bogen ist günstigerweise symmetrisch in Bezug auf den Materialbahnabschnitt 50 bzw. die Materialbahn ausgebildet. Ein in Quer- bzw. Breitenrichtung des Materialbahnabschnitts 50 mittiger Kopfbereich bzw. Spitzenbereich ist in Bezug auf die weitere Verarbeitung der Materialrolle 3 vorauseilend. Die bogenförmige Endkontur 65 ist insbesondere für die manuelle Weiterverarbeitung der Materialrolle 3 geeignet.
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Gemäß 9 ist die Endkontur 66 durch einen Schnitt gebildet, der sich gerade, aber schräg zu der Längs- bzw. Förderrichtung des Materialbahnabschnitts 50 erstreckt. Die schräge Endkontur 66 ist insbesondere für die manuelle Weiterverarbeitung der Materialrolle 3 geeignet.
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Gemäß 10 ist die Endkontur 67 durch zwei gerade, eine Spitze 68 bildende Teilabschnitte 69 gebildet. Die Spitze 68 ist günstigerweise symmetrisch in Bezug auf den Materialbahnabschnitt 50 bzw. die Materialbahn ausgebildet. Sie ist in Bezug auf die weitere Verarbeitung der Materialrolle 3 vorauseilend. Die eine zentrale Spitze 68 aufweisende Endkontur 67 ist insbesondere für eine automatische Weiterverarbeitung der Materialrolle 3 geeignet.
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Alternativ werden die Endkonturen 65, 66, 67 mittels der Stanzeinheit 61 erzeugt.
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Mit einer Spleißband-Anbringvorrichtung 79 wird ein Spleißband 80 bzw. Stück desselben sensorgesteuert benachbart zu der erzeugten Endkontur 65, 66, 67 an dem Materialbahnabschnitt 50 angebracht, der an der Materialrolle 3 verbleibt (14, 15). Insbesondere werden Lage, Winkel und Auflagedruck des Spleißbands 80 sensorisch überwacht, was eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht. Das Spleißband 80 wird je nach benötigter Wickelrichtung innenseitig oder außenseitig an dem Materialbahnabschnitt 50 angebracht. Das Spleißband 80 ist bei einem Anfang bzw. vorauseilenden Abschnitt der Materialrolle 3 angeordnet.
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Die Spleißband-Anbringvorrichtung 79 umfasst eine Spleißband-Vorratsrolle 81 und eine der Spleißband-Vorratsrolle 81 in Abwickelrichtung nachgeordnete Spleißband-Andrückrolle 82 sowie ein der Spleißband-Andrückrolle 82 in Abwickelrichtung nachgeordnetes Abtrennwerkzeug 83.
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Die Spleißband-Vorratsrolle 81 enthält das Spleißband 80 in aufgewickelter Form. Sie ist drehbar gelagert.
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Die Spleißband-Andrückrolle 82 ist ebenfalls drehbar gelagert. Die Spleißband-Vorratsrolle 81 und Spleißband-Andrückrolle 82 weisen Drehachsen auf, die parallel zueinander verlaufen. Sie erstrecken sich bevorzugt senkrecht zu der Mittelachse der Materialrolle 3.
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Das Abtrennwerkzeug 83 umfasst eine Abtrennklinge 84, die zwischen einer Abtrennstellung und einer Ruhestellung, insbesondere linear, verlagerbar ist.
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Bei Anbringung des Spleißbands 80 an dem Materialbahnabschnitt 50 wird die Spleißband-Vorratsrolle 81 an den Materialbahnabschnitt 50 angelegt, sodass eine Klebefläche des Spleißbands 80 an dem Materialbahnabschnitt 50 anliegt. Die Spleißband-Anbringvorrichtung 79 wird dann zumindest bereichsweise längs der Endkontur 65, 66, 67 verfahren, wobei sich vorzugsweise die Spleißband-Vorratsrolle 81 dreht und das Spleißband 80 abwickelt. Die Spleißband-Andrückrolle 82 drückt das an dem Materialbahnabschnitt 50 anliegende Spleißband 80 an den Materialbahnabschnitt 50 fest an. Durch das Verfahren der Spleißband-Anbringvorrichtung 79 dreht sich die Spleißband-Andrückrolle 82. Insbesondere liegt die Spleißband-Andrückrolle 82 an einer äußeren Trennabdeckung des Spleißbands 80 an, die entfernbar ist und eine zweite äußere Klebefläche des Spleißbands 80 ursprünglich bedeckt. In der Ruhestellung ist die Abtrennklinge 84 beabstandet zu dem Spleißband 80 angeordnet. In der Abtrennstellung durchdringt die Abtrennklinge 84 das Spleißband 80 unter Trennung desselben, wenn das Spleißband 80 fertig angebracht ist. Durch das Spleißband 80 ist mit der endlichen Materialbahn der Materialrolle 3 eine weitere endliche Materialbahn zur Bildung einer endlosen Materialbahn verbindbar. Die Spleißband-Anbringvorrichtung 79 wird vorzugsweise von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Der Portalroboter 35 wird längs des Portalträgers 36, vorzugsweise zu einem mittleren Bereich der Materialrolle 3, zur Anbringung des Spleißbands 80 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Anbringvorgang betätigt. Die Materialrolle 3 wird entsprechend verschwenkt.
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Anschließend wird der abgewickelte Materialbahnabschnitt 50 mittels eines Fixierklebestücks 72 an der eigentlichen Materialrolle 3 fixiert, sodass ein unbeabsichtigtes Abheben des freien Endes der Materialrolle 3 verhindert ist (13). Das Fixierklebestück 72 liegt klebend an einem darunter angeordneten Materialbahnabschnitt 50 an. Für die Anbringung des Fixierklebestücks 72 wird der Portalroboter 35 (vereinfacht dargestellt in 13) herangezogen. Er nutzt dazu ein entsprechendes Fixierklebestück-Anbringwerkzeug. Der Portalroboter 35 wird längs des Portalträgers 36, beispielsweise zu einem mittleren Bereich der Materialrolle 3, zur Anbringung des Fixierklebestücks 72 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Anbringvorgang betätigt. Die Materialrolle 3 wird entsprechend verschwenkt. Die Materialrolle 3 ist so sicher transportierbar.
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Alternativ wird beispielsweise mit der in 14, 15 gezeigten Spleißband-Anbringvorrichtung 79 unter Bildung einer Materialbahn-Fixiervorrichtung ein Klebeband 80 bzw. mindestens ein Stück desselben sensorgesteuert benachbart zu der erzeugten Endkontur 65, 66, 67 an dem Materialbahnabschnitt 50 angebracht, der an der Materialrolle 3 verbleibt. Insbesondere werden Lage, Winkel und Auflagedruck des Klebebands 80 sensorisch überwacht, was eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht. Das Klebeband 80 ist bei einem Anfang bzw. vorauseilenden Abschnitt der Materialrolle 3 angeordnet.
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Die Klebeband-Anbringvorrichtung 79 umfasst eine Klebeband-Vorratsrolle 81 und eine der Klebeband-Vorratsrolle 81 in Abwickelrichtung nachgeordnete Klebeband-Andrückrolle 82 sowie ein der Klebeband-Andrückrolle 82 in Abwickelrichtung nachgeordnetes Abtrennwerkzeug 83.
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Die Klebeband-Vorratsrolle 81 enthält das Klebeband 80 in aufgewickelter Form. Sie ist drehbar gelagert.
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Die Klebeband-Andrückrolle 82 ist ebenfalls drehbar gelagert. Die Klebeband-Vorratsrolle 81 und Klebeband-Andrückrolle 82 weisen Drehachsen auf, die parallel zueinander verlaufen. Sie erstrecken sich bevorzugt senkrecht zu der Mittelachse der Materialrolle 3.
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Das Abtrennwerkzeug 83 umfasst eine Abtrennklinge 84, die zwischen einer Abtrennstellung und einer Ruhestellung, insbesondere linear, verlagerbar ist.
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Bei Anbringung des Klebebands 80 an dem Materialbahnabschnitt 50 wird die Klebeband-Vorratsrolle 81 an den Materialbahnabschnitt 50 angelegt, sodass eine Klebefläche des Klebebands 80 an dem Materialbahnabschnitt 50 anliegt und dessen benachbarte Endkante unter klebender Verbindung mit dem darunter auf der Materialrolle 3 angeordneten Materialbahnabschnitt überragt. Die Klebeband-Anbringvorrichtung 79 wird dann zumindest bereichsweise längs der Endkontur 65, 66, 67 verfahren, wobei sich vorzugsweise die Klebeband-Vorratsrolle 81 dreht und das Klebeband 80 abwickelt. Die Klebeband-Andrückrolle 82 drückt das an dem Materialbahnabschnitt 50 anliegende Klebeband 80 an den Materialbahnabschnitt 50 und den darunter angeordneten Materialbahnabschnitt fest an. Durch das Verfahren der Klebeband-Anbringvorrichtung 79 dreht sich die Klebeband-Andrückrolle 82. Insbesondere liegt die Klebeband-Andrückrolle 82 an einer nicht-klebenden Rückseite des Klebebands 80 an. In der Ruhestellung ist die Abtrennklinge 84 beabstandet zu dem Klebeband 80 angeordnet. In der Abtrennstellung durchdringt die Abtrennklinge 84 das Klebeband 80 unter Trennung desselben, wenn das Klebeband 80 fertig angebracht ist. Durch das Klebeband 80 ist der freie Materialbahnabschnitt 50 an einem darunterliegenden Materialbahnabschnitt fixierbar, was ein ungewolltes Abwickeln der Materialbahn verhindert. Die Klebeband-Anbringvorrichtung 79 wird vorzugsweise von dem Portalroboter 35 als Werkzeug benutzt. Der Portalroboter 35 wird längs des Portalträgers 36, vorzugsweise zu einem mittleren Bereich der Materialrolle 3, zur Anbringung des Klebebands 80 verfahren. Der Manipulator wird entsprechend bei dem Anbringvorgang betätigt. Die Materialrolle 3 wird entsprechend verschwenkt.
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Die hier verwendeten Ausdrücke „vorgeordnet“, „nachgeordnet“, „vorauseilend“, „nacheilend“ oder dergleichen beziehen sich insbesondere auf die Förderrichtung der zugehörigen Bahn bzw. von deren Abschnitt.