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Die Erfindung betrifft eine Steckeraufnahme für einen Ladestecker einer Ladestation. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Ladestation mit einer solchen Steckeraufnahme.
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Elektrisch antreibbare oder angetriebene beziehungsweise elektromotorisch antreibbare oder angetriebene Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Elektro- oder Hybridfahrzeuge, weisen typischerweise einen Elektromotor als Antriebsmaschine auf, welcher zur Versorgung mit elektrischer Energie an ein fahrzeuginternes Bordnetz gekoppelt ist. Derartige Bordnetze werden in der Regel mittels eines Energiespeichers, beispielsweise in Form einer elektrochemischen Batterie, versorgt.
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Unter einer elektrochemischen Batterie ist hierbei insbesondere eine sogenannte sekundäre Batterie (Sekundärbatterie) des Kraftfahrzeugs zu verstehen, bei welcher eine verbrauchte chemische Energie mittels eines elektrischen (Auf-)Ladevorgangs wiederherstellbar ist. Derartige Batterien sind insbesondere als elektrochemische Akkumulatoren, beispielsweise als Lithium-Ionen-Akkumulatoren, ausgeführt.
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Unter einem „Laden eines elektrisch oder elektromotorisch angetriebenen oder antreibbaren Kraftfahrzeugs“ wird hier und im Folgenden insbesondere das (Auf-)Laden eines solchen sekundären Energiespeichers des Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie verstanden.
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Zum Laden des Kraftfahrzeugs beziehungsweise der Fahrzeugbatterie ist es beispielsweise möglich, die Batterie kabelgebunden mittels eines Ladekabels an einen elektrischen Versorgungspunkt (Ladepunkt) oder an ein elektrisches Versorgungsnetz anzuschließen. Als Ladepunkte werden hierbei beispielsweise sogenannte Ladestationen oder Ladesäulen als Stromtankstellen oder Stromversorgungseinheiten verwendet. Typischerweise weist die Ladestation hierzu ein Ladekabel auf, an welchem freiendseitig ein Ladestecker angebracht ist. Dieser ist in eine komplementäre Ladebuchse als Ladeschnittstelle am Kraftfahrzeug einsteckbar.
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In ungenutztem Zustand der Ladestation, dies bedeutet im Falle eines nicht angeschlossenen Kraftfahrzeugs, ergibt sich das Problem, dass der Ladestecker grundsätzlich verstaut werden muss und auch diversen Umwelteinflüsse ausgesetzt ist, beispielsweise Regen und Staub sowie Vandalismus.
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Um den Ladestecker vor Umwelteinflüssen zu schützen sind beispielsweise Ladestationen mit einer (Dummy-)Buchse oder Dose als Steckeraufnahme möglich, in welche das Freiende des Ladesteckers einsteckbar ist, wobei der untere, also untergrundseitige, Steckerbereich des Ladesteckers auf einer Halterung oder einer Schiene abgestützt ist. Dadurch sind einerseits die elektrischen Steckerkontakte am Freiende des Ladesteckers geschützt, andererseits sind eine einfache Handhabung und ein ergonomisches Greifen des Ladesteckers ermöglicht. Nachteiligerweise ist der Ladestecker jedoch nicht vollständig gegen Umwelteinflüsse geschützt.
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Ebenso denkbar sind beispielsweise Ladestationen, bei welchen der Ladestecker von oben in eine Halterung eingehängt wird. Dadurch kann Wasser, beispielsweise Tauwasser, von dem Steckerkontakten abtropfen, wodurch die Gefahr einer Korrosion der Kontakte verringert wird. Da der Ladestecker in der Regel mit einem Ladekabel der Ladestation verbunden ist, welches ein vergleichsweise hohes Eigengewicht sowie eine reduzierte Biegeflexibilität aufweist, ist zum Einhängen oder Einstecken des Ladesteckers in derartige Halterungen ein vergleichsweise hohes Drehmoment beziehungsweise ein hoher Kraftaufwand eines Benutzers notwendig. Nachteiligerweise weisen derartige Ladestationen somit einen reduzierten Benutzerkomfort aufgrund einer schlechteren Handhabung des Ladesteckers auf.
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Aus der
DE 10 2016 207 341 A1 ist eine Ladestation mit einer integrierten Steckeraufnahme bekannt, bei welcher der Stecker mit dem Ladekabel gemeinsam in einem mittels eines Tors verschließbaren Fach und/oder einer Schublade angeordnet sind.
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In der
WO 2012/034225 A1 ist eine modulare Ladestation beschrieben, bei welcher eine buchsen- oder dosenartige Steckeraufnahme mit einer Halterung für einen Ladestecker vorgesehen ist. Der in die Steckeraufnahme eingesetzte Ladestecker und das damit verbundene Ladekabel sind mittels einer Tür abdeckbar oder verschließbar an der Ladestation angeordnet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders geeignete Steckeraufnahme für einen Ladestecker einer Ladestation anzugeben. Insbesondere soll der Ladestecker vor Umwelteinflüssen geschützt, und dabei insbesondere möglichst einfach zu handhaben sein. Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine besonders geeignete Ladestation mit einer solchen Steckeraufnahme anzugeben.
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Die Aufgabe wird hinsichtlich der Steckeraufnahme mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 und hinsichtlich der Ladestation mit den Merkmalen gemäß Anspruch 10 erfindungsgemäß gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Varianten sind Gegenstand der Unteransprüche. Die im Hinblick auf die Steckeraufnahme angeführten Vorteile und Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf die Ladestation übertragbar und umgekehrt.
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Die erfindungsgemäße Steckeraufnahme ist für die Aufnahme eines Ladesteckers einer Ladestation geeignet und eingerichtet. Dies bedeutet, dass die Steckeraufnahme zur insbesondere dauerhaften Aufbewahrung des Ladesteckers ausgebildet ist, falls oder wenn dieser gerade nicht verwendet wird. Die Steckeraufnahme und der Ladestecker sind vorzugsweise Teile einer Ladestation, welche zum Laden einer (Fahrzeug-)Batterie eines elektrisch angetriebenen oder antreibbaren Kraftfahrzeugs vorgesehen ist. Hierzu weist die Ladestation ein insbesondere fest installiertes Ladekabel auf, an welchem freiendseitig der Ladestecker angebracht ist. Dieser ist zum Laden aus der Steckeraufnahme entnehmbar und in eine komplementäre Ladebuchse am Kraftfahrzeug einsteckbar. Nach dem Laden ist der Ladestecker wieder in die Steckeraufnahme einsetzbar.
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Die Steckeraufnahme weist hierbei ein beispielsweise kasten- oder boxförmiges Gehäuse als eine Steckergarage oder (Um-)Hausung (Steckerhausung) zur Aufnahme oder Aufbewahrung des Ladesteckers auf. Das Gehäuse ist beispielsweise als eine Wandhalterung ausgeführt.
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Die Steckeraufnahme weist weiterhin eine das Gehäuse verschließende Gehäusetür auf. Dies bedeutet, dass das Gehäuse zumindest an einer Gehäuseseite geöffnet ist, wobei diese Gehäuseöffnung mittels der Gehäusetür reversibel verschließbar ist. Zweckmäßigerweise ist die Gehäusetür zwischen einer das Gehäuseinnere verschließenden Schließstellung und einer das Gehäuseinnere freigebenden Offenstellung bewegbar.
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Die Steckeraufnahme weist weiterhin eine Halterung für den Ladestecker auf. Die Halterung ist hierbei an einer Innenseite der Gehäusetür angeordnet, so dass der Ladestecker in der Schließstellung innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, und so dass der Ladestecker in der Offenstellung der Gehäusetür frei zugänglich und einfach entnehmbar ist. Mit anderen Worten wird die Halterung mit dem Ladestecker beim Schließen der Gehäusetür im Wesentlichen vollständig oder komplett innerhalb des Gehäuseinneren angeordnet. Dadurch ist eine besonders geeignete Steckeraufnahme für einen Ladestecker einer Ladestation realisiert.
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Durch das Gehäuse und die Gehäusetür ist im geschlossenen Zustand, also in der Schließstellung der Gehäusetür, ein vollständiger Schutz des Ladesteckers gegenüber äußeren Umwelteinflüssen, wie beispielsweise Staub oder Feuchtigkeit, mittels der Steckeraufnahme realisiert. Des Weiteren ist der Ladestecker somit zuverlässig vor Vandalismus geschützt.
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Die Gehäusetür ist beispielsweise mit einem Designcover versehen, so dass ein stimmiger, optisch besonders ansehnlicher, Gesamteindruck mit der Ladestation ermöglicht ist, ohne dass der Ladestecker diesen Gesamteindruck beeinflusst.
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Durch die Anordnung der Halterung an der beweglichen oder bewegbaren Gehäusetür ist eine besonders vorteilhafte Steckeraufnahme realisiert. In der Offenstellung ist der Ladestecker im Wesentlichen außerhalb des Gehäuses angeordnet, und somit leicht handhabbar oder greifbar. Andererseits wird der Ladestecker in der Schließstellung zuverlässig vor Umwelteinflüssen geschützt.
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Der Ladestecker wird mittels der Halterung vorzugsweise form- und/oder kraftschlüssig gehalten. Die Konjunktion „und/oder“ ist hier und im Folgenden derart zu verstehen, dass die mittels dieser Konjunktion verknüpften Merkmale sowohl gemeinsam als auch als Alternativen zueinander ausgebildet sein können.
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Unter einem „Formschluss“ oder einer „formschlüssigen Verbindung“ zwischen wenigstens zwei miteinander verbundenen Teilen wird hier und im Folgenden insbesondere verstanden, dass der Zusammenhalt der miteinander verbundenen Teile zumindest in einer Richtung durch ein unmittelbares Ineinandergreifen von Konturen der Teile selbst oder durch ein mittelbares Ineinandergreifen über ein zusätzliches Verbindungsteil erfolgt. Das „Sperren“ einer gegenseitigen Bewegung in dieser Richtung erfolgt also formbedingt.
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Unter einem „Kraftschluss“ oder einer „kraftschlüssigen Verbindung“ zwischen wenigstens zwei miteinander verbundenen Teilen wird hier und im Folgenden insbesondere verstanden, dass die miteinander verbundenen Teile aufgrund einer zwischen ihnen wirkenden Reibkraft gegen ein Abgleiten aneinander gehindert sind. Fehlt eine diese Reibkraft hervorrufende „Verbindungskraft“ (dies bedeutet diejenige Kraft, welche die Teile gegeneinander drückt, beispielsweise eine Schraubenkraft oder die Gewichtskraft selbst), kann die kraftschlüssige Verbindung nicht aufrecht erhalten und somit gelöst werden.
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Die Halterung ist hierbei vorzugsweise derart ausgeführt und an der Gehäusetür angeordnet, dass der Ladestecker in der Offenstellung möglichst einfach und komfortabel handhabbar entnehmbar und/oder einsetzbar ist. Die Halterung ist beispielsweise als eine komplementär zum Ladestecker geformte Schale oder als ein Haken mit einer Ablage ausgebildet.
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In einer vorteilhaften Ausführung weist das Gehäuse einen Gehäuseboden mit einem Gehäuseschlitz für das Hindurchführen eines mit dem Ladestecker gekoppelten Ladekabels auf. Mit anderen Worten weist das Gehäuse an einer dem Untergrund zugewandten Unterseite einen Ausschnitt oder eine Aussparung auf, durch welchen das Ladekabel führbar ist. Dies bedeutet, dass im Wesentlichen lediglich der Ladestecker innerhalb des Gehäuses aufgenommen ist, wobei das Ladekabel im Wesentlichen außerhalb des Gehäuses angeordnet ist.
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Der Gehäuseschlitz ist hierbei insbesondere derart in den Gehäuseboden eingebracht, dass bei einem in die Halterung eingesetzten Ladestecker, im Zuge einer Bewegung oder Verstellung der Gehäusetür zwischen der Offen- und der Schließstellung, das Ladekabel im Wesentlichen widerstandslos geführt ist. Geeigneterweise weist die lichte Weite des Gehäuseschlitzes hierbei im Hinblick auf den Außendurchmesser des Ladekabels zumindest ein gewisses Übermaß auf. Dadurch ist eine besonders geeignete Steckeraufnahme realisiert.
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In einer geeigneten Weiterbildung ist die Gehäusetür in der Schließstellung mittels eines Druckschalters lösbar am Gehäuse verriegelt oder verriegelbar. Dies bedeutet, dass die Bewegung der Gehäusetür mittels des Druckschalters in der Schließstellung gesperrt ist oder sperrbar ist. Dadurch wird eine besonders sichere und zuverlässige Aufbewahrung des Ladesteckers gewährleistet. Insbesondere wird somit ein ungewünschtes Öffnen der Gehäusetür, und somit eine ungewünschte Freigabe des Ladesteckers verhindert.
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In einer zweckmäßigen Ausgestaltung weist die Steckeraufnahme ein betätigbares Stellmittel auf, mittels welchem die Gehäusetür automatisch oder halbautomatisch, also selbsttätig oder unterstützend, öffenbar und/oder schließbar ist. Dies bedeutet, dass das Stellmittel bei einer Betätigung die Gehäusetür von der Schließstellung in die Offenstellung und/oder umgekehrt bewegt. Dadurch ist eine Steckeraufnahme mit einem verbesserten Benutzerkomfort bereitgestellt.
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Das Stellmittel ist beispielsweise mechanisch oder elektrisch ausgebildet. Insbesondere bei einer mechanischen Ausgestaltungsform ist ein mit dem Druckschalter intergiert ausgebildetes Stellmittel denkbar. Der Druckschalter ist beispielsweise als eine Verriegelung mit Druckknopf und mit einem federgelagerten oder federbelasteten Ausschub als mechanisches Stellmittel ausgebildet. Dadurch öffnet die Gehäusetür bei einer Druckbetätigung im Wesentlichen selbsttätig, also automatisch. Zum Schließen wird die Gehäusetür hierbei entgegen der Federkraft des Stellmittels bewegt und in der Schließstellung verriegelt oder gesperrt.
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Alternativ ist beispielsweise ein elektrisches oder elektromotorisches Stellmittel, wie beispielsweise ein Aktuator denkbar, wobei in einer geeigneten Ausbildung eine Sensorvorrichtung zur Betätigung des Stellmittels vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass die Gehäusetür elektrisch betätigt ist, und mittels einer geeigneten Sensorik vorzugsweise automatisch geöffnet und/oder geschlossen wird. Dadurch ist im Wesentlichen eine „Ein-Hand-Bedienung“ der Steckeraufnahme möglich, bei welcher die Gehäusetür ohne manuellen Eingriff öffnet und schließt, und lediglich eine Hand zur Entnahme/zum Einsetzen des Ladesteckers notwendig ist. Somit ist eine Steckeraufnahme mit einem besonders hohen Benutzerkomfort gewährleistet.
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In einer geeigneten Ausführung ist die Sensorvorrichtung als ein Näherungssensor ausgebildet. Der Näherungssensor ist beispielsweise als eine Ultraschall- oder als eine Infrarotnäherungssensorik ausgebildet, welche die Umgebung der Steckeraufnahme beziehungsweise der Ladestation überwacht und zur Erfassung einer Annäherung eines Benutzers an die Steckeraufnahme geeignet und eingerichtet ist.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Gehäusetür um eine Drehachse schwenkbar am Gehäuse gelagert. Mit anderen Worten ist die Gehäusetür als eine schwenkbewegliche Klappe ausgeführt. Dadurch ist eine konstruktiv besonders einfache und kostengünstige Steckeraufnahme realisiert.
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In einer ebenso vorteilhaften, alternativen Ausgestaltung ist die Gehäusetür an dem Gehäuse linear verschiebebeweglich gelagert. Mit anderen Worten wird die Gehäusetür beispielsweise etwa apothekentürartig aus dem Gehäuse heraus bewegt und/oder in dieses hinein bewegt. Dadurch ist eine besonders bauraumkompakte Steckeraufnahme realisiert.
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In einer möglichen Weiterbildung ist die Gehäusetür hierbei schienen- oder teleskopgeführt. Dies bedeutet, dass die Gehäusetür mittels einer Führungsschiene oder mittels einer Teleskopführung (Teleskopschiene) bewegbar am Gehäuse befestigt ist. Dadurch ist eine konstruktiv einfache und langlebige lineare Führung der Gehäusetür realisiert.
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Die erfindungsgemäße Ladestation ist insbesondere zum (Auf-)Laden einer Fahrzeugbatterie geeignet und eingerichtet. Die Ladestation weist hierbei ein Ladekabel mit einem Ladestecker sowie eine vorstehend beschriebene Steckeraufnahme auf.
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Die Ladestation ist vorzugsweise ortsfest, dies bedeutet an einem bestimmten Ort fest montiert. In einer geeigneten Ausgestaltungsform ist die Ladestation beispielsweise als eine Ladesäule oder als eine sogenannte Wallbox zur Montage an einer Gebäudewand oder ähnlichem, z.B. in einer Garage, ausgebildet. Die Ladestation ist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch an ein elektrisches Strom- oder Versorgungsnetz angeschlossen, über welches Energie zum Laden der Fahrzeugbatterie bereitgestellt wird.
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Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen in vereinfachten und schematischen Darstellungen:
- 1 eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug, mit einem Ladekabel und mit einem Ladestecker sowie mit einer Steckeraufnahme,
- 2 die Steckeraufnahme in einer ersten Ausführungsform,
- 3 die Steckeraufnahme in einer zweiten Ausführungsform, und
- 4 die Steckeraufnahme in einer dritten Ausführungsform.
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Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt in schematischer und vereinfachter Darstellung eine ortsfeste Ladestation oder Ladesäule 2 als Versorgungseinrichtung oder Stromtankstelle zum Laden eines elektrisch angetriebenen oder antreibbaren Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Elektrofahrzeugs 4. Die Ladestation 2 ist hierbei geeigneterweise an ein beispielsweise dreiphasiges Drehstromnetz als Versorgungsnetz angeschlossen.
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An einen mit dem Versorgungsnetz gekoppelten Ladepunkt 6 der Ladestation 2 ist ein fest installiertes Ladekabel 8 angeschlossen. Das Ladekabel 8 weist einen freiend- oder fahrzeugseitigen Ladestecker 10 zur elektrischen Steckverbindung mit einer Ladebuchse als Ladeschnittstelle 12 des Elektrofahrzeugs 4 auf. Über die Ladeschnittstelle 12 ist ein fahrzeuginterner Energiespeicher (Fahrzeugbatterie) 14 des Elektrofahrzeugs 4 mit elektrischer Energie aufladbar.
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Zur Aufbewahrung des Ladesteckers 10 sowie zu dessen Schutz vor Umwelteinflüssen, falls oder wenn dieser gerade nicht verwendet wird, weist die Ladestation 2 eine Steckeraufnahme 16 auf.
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Der Aufbau der Steckeraufnahme 16 ist nachfolgend anhand der 2 bis 4 näher erläutert.
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Das in 2 gezeigte Ausführungsbeispiel der Steckeraufnahme 16 weist ein kasten- oder boxförmiges Gehäuse 18 als eine Steckergarage oder (Um-)Hausung (Steckerhausung) zur Aufnahme oder Aufbewahrung des Ladesteckers 10 auf. Das Gehäuse 18 weist in dieser Ausführung drei Gehäusewände 20a, 20b, 20c sowie einen Gehäuseboden 20d auf. Die Gehäusewände sind hierbei als eine Rückwand 20a und als eine Seitenwand 20b sowie als eine dem Gehäuseboden 20 gegenüberliegend angeordnete Gehäusedecke 20c ausgeführt, wobei die Seitenwand 20b in der 2 lediglich ausschnittsweise gezeigt ist.
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Das Gehäuse 18 ist mittels einer Gehäusetür 22 reversibel verschließbar. Die Gehäusetür 22 ist um eine Drehachse 24 verschwenkbar am Gehäuse 18, insbesondere zwischen der Gehäusedecke 20c und dem Gehäuseboden 20d, gelagert. Die Gehäusetür 22 ist hierbei zwischen einer das Gehäuseinnere verschließenden Schließstellung und einer das Gehäuseinnere freigebenden Offenstellung verschwenkbar, wobei die 2 eine halbgeöffnete Zwischenstellung zeigt.
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Die Gehäusetür 22 weist in dieser Ausführungsform eine etwa L-Förmige Querschnittsform auf, wobei die Drehachse 24 durch den von den L-Schenkeln gebildeten Eckbereich verläuft. In der Schließstellung bilden die L-Schenkel der Gehäusetür 22 eine gegenüberliegend zur Rückwand 20a angeordnete Frontwand 20e einerseits, und eine gegenüberliegend zur Seitenwand 20b angeordnete Seitenwand 20f andererseits. Im Schließzustand ist somit eine im Wesentlichen vollständig geschlossene Steckeraufnahme 16 für den Ladestecker 10 gebildet.
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Die einem Fahrzeugnutzer zugewandte Frontwand 20e weist an der Außenseite ein Griffelement 26 für ein einfaches manuelles Öffnen und Schließend der Gehäusetür 22 auf.
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An der Innenseite der Gehäusetür 22 ist eine Halterung 26 für den Ladestecker 10 vorgesehen. Die insbesondere zur formschlüssigen Befestigung des Ladesteckers 10 ausgeführte Halterung 26 weist in dieser Ausführungsform eine etwa hakenförmige Ausgestaltung mit einer komplementär zum Ladestecker 10 geformten Schale 26a auf, welche mittels eines Halteabschnitts 26b an der Gehäusetür 22 befestigt ist.
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Der Halteabschnitt 26b - und somit die Schale 26a - sind nicht waagerecht, sondern unter einem Winkel 28 geneigt oder gekippt an der Gehäusetür 22 angeordnet. Bezogen auf eine Vertikalkante der Gehäusetür 22 weist der Winkel 28 beispielsweise eine Dimensionierung von etwa 45° auf. Durch die Neigung bzw. den (Neigungs-)Winkel 28 ist eine besonders komfortable Handhabung des Ladesteckers 10 beim Entnehmen und Einsetzen in die Steckeraufnahme 16 gewährleistet.
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Der Gehäuseboden 20d ist mit einem Gehäuseschlitz 30 für das Hindurchführen des mit dem Ladestecker 10 gekoppelten Ladekabels 8 versehen. Die lichte Weite des Gehäuseschlitzes 20d weist hierbei im Hinblick auf den Außendurchmesser des Ladekabels 8 zumindest ein gewisses Übermaß auf. Der Gehäuseschlitz 30 weist hierbei einen gekrümmten oder gebogenen Verlauf auf, entlang welchem das Ladekabel 8 zumindest teilweise einsitzend im Zuge einer Schwenkbewegung der Gehäusetür 22 zumindest abschnittsweise geführt wird.
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Durch die Anordnung an der Gehäusetür 22 ist die Halterung 26 verschwenkbar ausgeführt. Zur Aufbewahrung des Ladesteckers 10 wird dieser in einer Offenstellung der Gehäusetür 22 in eine in 2 gezeigte Aufbewahrungsposition in die Halterung 26 eingesetzt oder eingehängt. Der Ladestecker 10 liegt hierbei mit einem oberen Teil in der Schale 26a ein, welche, aufgrund einer hinteren zulaufenden Form des Ladesteckers 10, diesen formschlüssig in Position hält. Anschließend wird die Gehäusetür 22 um die Drehachse 24 verschwenkt, so dass die Halterung 26 - und somit der Ladestecker 10 - komplett in das Gehäuse 18 einschwenkt. Dieser Schwenkvorgang kann manuell mittels des Griffelements 26 oder elektrisch unterstützt (halbautomatisch) oder vollautomatisch mittels eines nicht näher dargestellten Stellelements bewirkt werden.
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Die Steckeraufnahme 16 ermöglicht einen besonders hohen Benutzerkomfort, da der Ladestecker 10 komfortabel in die Halterung 26 einlegbar und aus dieser entnehmbar ist, da der Griffbereich des Ladesteckers 10 in der Offenstellung nicht verdeckt ist und kein Drehmoment auf den Ladestecker 10 aufgebracht werden muss, um die Steckkulisse nach unten zu senken. Des Weiteren findet kein Verschleiß an den Öffnungen des Ladesteckers 10 statt, in welche eine Verriegelung der fahrzeugseitigen Ladesschnittstelle 12 eingreift. Dadurch werden Komplikationen beim Laden des Elektrofahrzeugs 4 vorteilhaft und einfach vermieden.
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In dem Ausführungsbeispiel der 3 weist die Steckeraufnahme 16 ein bodenloses Gehäuse 18 auf. Mit anderen Worten ist das Gehäuse 18 zum Untergrund hin geöffnet. Das Gehäuse 18 weist in dieser Ausführungsform eine Frontwand 20e und eine Gehäusedecke 20c sowie eine Rückwand 20a auf. Das Gehäuse 18 ist zu einer der Seitenflächen hin mittels der Gehäusetür 22 verschließbar. Die Gehäusetür 22 ist in dieser Ausführungsform linear verschiebebeweglich am Gehäuse 18 gelagert. Die Gehäusetür 22 ist hierbei - wie in 3 vergleichsweise deutlich ersichtlich - etwa apothekentürartig seitlich aus dem Gehäuse 18 heraus bewegbar.
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Die Gehäusetür 22 weist eine L-förmige Querschnittsform auf, wobei der eine L-Schenkel im Schließzustand die vertikale Seitenwand 20f des Gehäuses 18 bildet. Der andere L-Schenkel ist als ein parallel zur Gehäusedecke 20c orientierter, horizontaler Haltebereich 32 ausgeführt. An dem Haltebereich 32 und an dem Gehäuse 18 sind zwei Teleskopschienen 34 befestigt, mittels welchen die Gehäusetür 22 linear verschiebeweglich geführt ist. An der Innenseite der Seitenwand 20f ist die Halterung 26 angeordnet. In der Schließstellung ist der Haltebereich 32 und die Halterung 26 beziehungsweise der Ladestecker 10 vollständig in das Gehäuse 18 eingeschoben.
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In der 4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Steckeraufnahme 16 gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 18 durch zwei Seitenwände 20b und 20f und die Gehäusedecke 20c gebildet. Die Gehäusetür 22 bildet im Schließzustand eine frontseitige Gehäusewand (Frontwand) 20e. Die Gehäusetür 22 ist mittels zweier Scharniergelenke 36 um die Drehachse 24 verschwenkbar an der Seitenwand 20f befestigt. Das Gehäuse 18 ist mittels zweier Wandhalterungen 38 an einer lediglich ausschnittsweise dargestellten Wand 40 befestigt. Die Ladestation 2 ist in dieser Ausführungsform insbesondere als eine Wallbox ausgebildet, wobei die Wand 40 beispielsweise eine Garagenwand ist. Alternativ ist es beispielsweise ebenso denkbar, dass das Gehäuse 18 an einer Ladestation 2 gemäß den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen angeordnet ist.
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Die Halterung 26' weist in diesem Ausführungsbeispiel einen nicht näher gezeigten Haken auf, an welchen der Ladestecker 10 eingehängt oder einhängbar ist. Der Haken ist hierbei an der Gehäusetür 22 angeordnet, und greift im eingehängten Zustand in die Öffnungen des Ladesteckers 10 ein. In dem in 4 gezeigten eingehängten Zustand liegt der Ladestecker 10 abschnittsweise auf einer Auflage 26c der Halterung 26' auf.
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Die Gehäusetür 22 ist in der Schließstellung mittels eines Druckschalters 42 lösbar am Gehäuse 18 verriegelt oder verriegelbar. Der Druckschalter 24 ist beispielsweise als eine Verriegelung mit Druckknopf und mit einem federgelagerten oder federbelasteten Ausschub als mechanisches Stellmittel ausgebildet.
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Die beanspruchte Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr können auch andere Varianten der Erfindung von dem Fachmann hieraus im Rahmen der offenbarten Ansprüche abgeleitet werden, ohne den Gegenstand der beanspruchten Erfindung zu verlassen. Insbesondere sind ferner alle im Zusammenhang mit den verschiedenen Ausführungsbeispielen beschriebenen Einzelmerkmale im Rahmen der offenbarten Ansprüche auch auf andere Weise kombinierbar, ohne den Gegenstand der beanspruchten Erfindung zu verlassen.
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So ist es beispielsweise möglich, dass die Steckeraufnahme 16 ein elektrisches oder elektromotorisches Stellmittel 44 zum Bewegen oder Verstellen der Gehäusetür 22 aufweist, welches mittels einer Sensorvorrichtung 46 betätigbar ist (1). Die Sensorvorrichtung 46 ist hierbei insbesondere als ein Ultraschall- oder Infrarotsensor ausgebildet. Dies bedeutet, dass die Gehäusetür 22 elektrisch betätigt ist, und mittels einer geeigneten Sensorik automatisch geöffnet und/oder geschlossen wird, wenn ein Benutzer sich an die Steckeraufnahme 16 oder die Ladestation 2 nähert und/oder sich von dieser entfernt.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Ladestation
- 4
- Elektrofahrzeug
- 6
- Ladepunkt
- 8
- Ladekabel
- 10
- Ladestecker
- 12
- Ladeschnittstelle
- 14
- Energiespeicher
- 16
- Steckeraufnahme
- 18
- Gehäuse
- 20a, 20b, 20c, 20e, 20f
- Gehäusewand
- 20d
- Gehäuseboden
- 22
- Gehäusetür
- 24
- Drehachse
- 26, 26'
- Halterung
- 26a
- Schale
- 26b
- Haltebereich
- 26c
- Auflage
- 28
- Winkel
- 30
- Gehäuseschlitz
- 32
- Haltebreich
- 34
- Teleskopschiene
- 36
- Scharniergelenk
- 38
- Wandhalterung
- 40
- Wand
- 42
- Druckschalter
- 44
- Stellmittel
- 46
- Sensorvorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016207341 A1 [0009]
- WO 2012/034225 A1 [0010]