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Die vorliegende Erfindung betrifft Lade- oder Tankmulden zum Einsetzen in eine Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeuges. Bei dem Kraftfahrzeug handelt es sich insbesondere um ein Fahrzeug mit einem Hybrid- oder einem Elektroantrieb.
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Fahrzeuge mit einem Hybrid- oder Elektroantrieb weisen zumindest eine Batterie bzw. eine Traktionsbatterie auf, die beispielsweise bei PHEV-Fahrzeugen (PHEV = Plug-In Hybrid Electrical Vehicle) oder bei BEV-Fahrzeugen (BEV = Battery Electric Vehicle) über einen von außen an der Fahrzeugkarosserie zugänglichen elektrischen Ladeanschluss, bei dem es sich in der Regel um eine Ladedose handelt, durch Verbindung beispielsweise mit einer elektrischen Ladestation oder einem konventionellen elektrischen Hausanschluss geladen werden kann.
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Der Ladeanschluss ist gewöhnlich in einer Lademulde der Fahrzeugkarosserie angeordnet, die in der Regel von einem Verschlusselement abgedeckt bzw. verschlossen wird. Ein mit dem Verschlusselement zusammenwirkender Mechanismus erlaubt wahlweise das Öffnen und Schließen der Lademulde bzw. das Auf- und Zuklappen des Verschlusselementes relativ zu der Lademulde und somit den Zugang zum Ladeanschluss.
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Der Mechanismus kann beispielsweise eine sogenannte Push-Push-Kinematik enthalten, wie sie bereits bei konventionellen Tankdeckeln zum Einsatz kommt. Da bei Verwendung eines derartigen Mechanismus in der Praxis in der Regel eine Dichtung zwischen dem Verschlusselement und der Lademulde fehlt, die jedoch notwendig wäre, um den elektrischen, metallische Kontakte aufweisenden Ladeanschluss vor dem Eindringen von Schmutz, Staub und Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, zu schützen und somit dessen dauerhafte Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist gegenwärtig eine zusätzliche Ladeanschlussklappe erforderlich, die zum Schutz des Ladeanschlusses auf den Ladeanschluss gesteckt oder geschraubt wird.
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Alternativ hierzu ist um die Lademulde eine ringförmige Dichtlippe angeordnet. Wird das Verschlusselement zum Verschließen der Lademulde zugeklappt, drückt das Verschlusselement in axialer Richtung auf die Dichtlippe bzw. übt in axialer Richtung eine Kraft auf die Dichtlippe aus, um die Lademulde und somit den Ladeanschluss vor dem Eindringen von Schmutz, Staub und Flüssigkeiten zu schützen. Zusätzlich wird hier häufig eine zweite, an der Innenseite des Verschlusselementes angeordnete Dichtung, ein sogenannter „Regenschirm“, eingesetzt, der bei geschlossenem Verschlusselement den Ladeanschluss umgibt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zuverlässig zu handhabende Ladeeinrichtung für ein Hybrid- oder ein Elektrofahrzeug anzugeben. Darüber hinaus soll eine entsprechende zuverlässig zu handhabende Tankeinrichtung für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor angegeben werden.
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Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Lade- oder Tankmulde zum Einsetzen in einer Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeuges anzugeben, welche einfach aufgebaut und daher kostengünstig herstellbar ist, wobei gleichzeitig die Bedienung einer Lade- oder Tankeinrichtung mit solch einer Lade- oder Tankmulde vereinfacht werden soll.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Patentanspruches 1 gelöst, wobei vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen angegeben sind.
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Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung insbesondere eine Lade- oder Tankmulde zum Einsetzen in eine Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeuges, wobei die Lade- oder Tankmulde einen äußeren Muldenkörper und einen inneren Muldenbereich aufweist, welcher eine Durchgangsöffnung umgibt, in die ein Ladesteckverbinder zum Aufladen einer Batterie des Kraftfahrzeuges, ein Tankeinfüllrohr oder ein Tankeinfüllstutzen einsetzbar ist.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass der äußere Muldenkörper zumindest bereichsweise vorzugsweise aus einem opaken oder nur schwach durchscheinenden Kunststoffmaterial besteht oder zumindest bereichsweise ein opakes oder nur schwach durchscheinendes Kunststoffmaterial aufweist.
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Gemäß der Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass der innere Muldenbereich der Lade- oder Tankmulde zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial besteht oder ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial aufweist und insbesondere integral mit dem Material des äußeren Muldenkörpers ausgeformt ist.
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Unter dem hierin verwendeten Begriff „opaken oder nur schwach durchscheinendes Kunststoffmaterial“ ist ein Kunststoffmaterial zu verstehen, dessen Transparenz oder Transluzenz für Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich und/oder IR-Wellenlängenbereich geringer, und insbesondere deutlich geringer ist als die Transparenz oder Transluzenz des Kunststoffmaterials des inneren Muldenbereiches. Das Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers kann insbesondere opak, d.h. im Hinblick auf Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich und/oder im Hinblick auf Licht im IR-Wellenlängenbereich undurchlässig, ausgebildet sein.
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Mit anderen Worten, bei der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde sind der äußere Muldenkörper und der innere Muldenbereich zumindest bereichsweise insbesondere aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien gebildet, wobei dennoch die Lade- oder Tankmulde als einteiliges Bauteil ausgeführt ist.
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Dies ist beispielsweise dadurch realisierbar, dass der äußere Muldenkörper und der innere Muldenbereich mit Hilfe eines Mehr-Komponenten-Spritzprozess, insbesondere Zwei-Komponenten-Spritzprozess und vorzugsweise mindestens Drei-Komponenten-Spritzprozess, ausgebildet sind.
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Durch die einstückige Ausgestaltung der Lade- oder Tankmulde ist der gesamte Fertigungsprozess vereinfacht. Darüber hinaus ist die Montage der Lade- oder Tankmulde in der Karosserieöffnung des Kraftfahrzeuges ebenfalls vereinfacht.
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Dadurch, dass erfindungsgemäß der innere Muldenbereich der Lade- oder Tankmulde zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial ausgebildet ist bzw. zumindest bereichsweise ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial aufweist, ist es möglich, diesen Bereich der Lade- oder Tankmulde bedarfsweise zu hinterleuchten bzw. diesen Bereich der Lade- oder Tankmulde bedarfsweise als Lichtleiterstruktur oder als Teil einer Lichtleiterstruktur zu verwenden.
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Insbesondere ist so eine Ausleuchtung der in dem inneren Muldenbereich vorgesehenen Durchgangsöffnung bzw. eines in der Durchgangsöffnung ggf. aufgenommenen Ladeanschlusses, eines in der Durchgangsöffnung ggf. aufgenommenen Tankeinfüllrohres oder eines in der Durchgangsöffnung ggf. aufgenommenen Tankstutzens möglich, so dass der notwendige Bereich der Lade- oder Tankmulde auch nachts bzw. bei Dunkelheit deutlich sichtbar ist und ein ordnungsgemäßes Einführen eines Ladesteckverbinders oder eines Tankeinfüllrohres in der Durchgangsöffnung des Muldenkörpers bzw. in einen in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladeanschluss oder in einen in der Durchgangsöffnung ggf. aufgenommenen Tankstutzen möglich ist.
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Insbesondere gestattet die zumindest bereichsweise Ausführung des inneren Muldenbereiches aus einem transparenten oder transluzenten Material eine Ausleuchtung der Lade- oder Tankmulde bzw. der notwendigen Bereiche der Lade- oder Tankmulde, ohne dass in der Lade- oder Tankmulde selber Bauraum für eine Beleuchtungseinrichtung notwendig wäre.
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Vielmehr ist mit der erfindungsgemäßen Lösung insbesondere eine Beleuchtung und/oder Hinterleuchtung des transparenten oder transluzenten Materiales möglich, d.h. eine Beleuchtung des transparenten oder transluzenten Materiales von der so genannten „B-Seite“ der Lade- oder Tankmulde.
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Unter dem hierin verwendeten Begriff „A-Seite“ ist grundsätzlich die zur Sichtseite der Lade- oder Tankmulde zeigende Seite gemeint. Im eingebauten Zustand der Lade- oder Tankmulde entspricht somit die A-Seite der Lade- oder Tankmulde derjenigen Seite, welche nach außen zeigt. Im Unterschied hierzu soll hierin der Begriff „B-Seite“ die der A-Seite gegenüberliegende Seite der Lade- oder Tankmulde bezeichnen. Mit anderen Worten, die B-Seite der Lade- oder Tankmulde ist insbesondere eine Seite bzw. Oberfläche der Lade- oder Tankmulde, welche in dem in die Karosserieöffnung eingesetzten Zustand der Lade- oder Tankmulde nach Innen zeigt.
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Indem der innere Muldenbereich, welcher zumindest bereichsweise aus dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial besteht bzw. das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial aufweist, integral mit dem äußeren Muldenkörper der Lade- oder Tankmulde ausgebildet ist, ist ein wartungsfreier oder zumindest nahezu wartungsfreier Betrieb einer Beleuchtungseinrichtung zum Beleuchten oder Hinterleuchten des transparenten oder transluzenten Kunststoffmateriales des inneren Muldenbereiches möglich, da aufgrund der integralen Ausbildung des äußeren Muldenkörpers mit dem inneren Muldenbereich und aufgrund der realisierbaren Hinterleuchtung die Beleuchtungseinrichtung mit der mindestens einen Lichtquelle an der B-Seite der Lade- oder Tankmulde angeordnet sein kann, wobei zusätzlich keine abzudichtenden Dichtflächen zwischen dem äußeren Muldenkörper und dem inneren Muldenbereich vorliegen.
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Mit anderen Worten, indem ein transparenter oder transluzenter Bereich der Lade- oder Tankmulde integral in der Lade- oder Tankmulde ausgebildet ist, ist ein besonders kompakter Aufbau der Lade- oder Tankmulde möglich, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass eine mit der Beleuchtungseinrichtung zusammenhängende Elektronik bzw. Elektrik vor äußeren Witterungseinflüssen, insbesondere Feuchtigkeit, sicher geschützt ist.
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Vorzugsweise ist der innere Muldenbereich zumindest bereichsweise aus einem im Vergleich zu dem Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers weicheren Kunststoffmaterial gebildet bzw. weist ein im Vergleich zu dem Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers weicheres Kunststoffmaterial auf, um eine Passgenauigkeit des Ladesteckverbinders bzw. eines Tankeinfüllrohres oder eines Tankstutzens in der Durchgangsöffnung des inneren Muldenbereiches zu optimieren, und um ferner sicherzustellen, dass der äußere Muldenkörper hinreichend steif ist, so dass dieser in die Karosserieöffnung des Fahrzeuges eingeclipst werden kann.
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Gemäß Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde weist der innere Muldenbereich einen Haltering zur Arretierung an einen zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen oder aufnehmbaren Ladeanschluss bzw. an einen in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladesteckverbinder oder zur Arretierung an einen zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen oder aufnehmbaren Tankstutzen auf. Der Haltering ist vorzugsweise aus einem im Vergleich zu dem Material des inneren Muldenbereiches härteren Kunststoffmaterial ausgebildet und integral mit dem Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches ausgeführt, insbesondere angespritzt.
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Ferner kann der innere Muldenbereich an der Durchgangsöffnung einen Dichtbereich aufweisen, welcher ausgebildet ist, dichtend an dem Ladesteckverbinder oder an einem Tankeinfüllrohr oder Tankstutzen anzuliegen.
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Vorzugsweise bestehen der Dichtbereich und der innere Muldenbereich aus demselben Kunststoffmaterial bzw. weist der Dichtbereich und der innere Muldenbereich dasselbe Kunststoffmaterial auf, und sind integral zueinander ausgebildet. Der Dichtbereich kann beispielsweise mindestens eine Dichtlippe aufweisen.
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Der äußere Muldenkörper der Lade- oder Tankmulde kann zum Beispiel in die Karosserieöffnung eingeclipst werden.
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Es ist jedoch auch möglich, den äußeren Muldenkörper der Lade- oder Tankmulde im Bereich der Karosserieöffnung zu verkleben, insbesondere bei Kunststoffkarosserien. Selbstverständlich kommen aber auch andere kraft- und/oder stoffschlüssige Verbindungen zum Fixieren der Lade- oder Tankmulde bzw. des äußeren Muldenkörpers in der Karosserieöffnung in Frage.
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Vorzugsweise weist der äußere Muldenkörper einen Dichtbereich auf, welcher an einem in die Karosserieöffnung einsetzbaren äußeren Rand des äußeren Muldenkörpers vorgesehen und ausgebildet ist, dichtend an der Karosserieöffnung anzuliegen. Dieser Dichtbereich ist vorzugsweise in einem Spritzprozess integral mit dem äußeren Muldenkörper ausgebildet.
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Um eine besonders sichere Abdichtung zwischen dem äußeren Rand des äußeren Muldenkörpers einerseits und der Karosserieöffnung andererseits ermöglichen zu können, besteht der Dichtbereich des äußeren Muldenkörpers vorzugsweise aus einem Material, welches von dem Material des äußeren Muldenkörpers verschieden ist, und welches insbesondere weicher als das Material des äußeren Muldenkörpers ist. Gemäß bevorzugten Realisierungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde ist der Dichtbereich des äußeren Muldenkörpers zusammen mit dem äußeren Muldenkörper in einem Mehr-Komponenten-Spritzprozess, insbesondere Zwei-Komponenten-Spritzprozess und vorzugsweise mindestens Drei-Komponenten-Spritzprozess, ausgebildet.
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Wie auch der Dichtbereich des inneren Muldenbereiches kann der Dichtbereich des äußeren Muldenkörpers mindestens eine Dichtlippe aufweisen. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es aber auch denkbar, dass der Dichtbereich des inneren Muldenbereiches und/oder des äußeren Muldenkörpers durch eine Vielzahl von Dichtlamellen, die insbesondere elastisch ausgebildet sind, gebildet wird.
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Die Karosserieöffnung des Kraftfahrzeuges (beispielsweise Personenkraftwagen (PKW) oder Lastkraftwagen (LKW)), in welche die erfindungsgemäße Lade- oder Tankmulde einsetzbar ist bzw. eingesetzt wird, ist vorzugsweise in einem Tiefzug, insbesondere einem Blechtiefzug, der Kraftfahrzeugkarosserie ausgebildet. Die erfindungsgemäße Lade- oder Tankmulde, welche als einstückiges Bauteil mit integrierten Dichtbereichen ausgeführt ist, ermöglicht insbesondere eine besonders flache Bauweise, so dass auch der Karosserietiefzug flacher ausgestaltet werden kann.
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Da gemäß Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde am äußeren Muldenkörper ein entsprechender Dichtbereich integral ausgebildet ist, welcher an einem in die Karosserieöffnung einsetzbaren äußeren Rand des äußeren Muldenkörpers vorgesehen und ausgebildet ist, dichtend an der Karosserieöffnung anzuliegen, ist sichergestellt, dass dieser Dichtbereich grundsätzlich direkt an der Seitenwand des die Karosserieöffnung aufweisenden Tiefzuges der Karosserie anliegt und somit auch als Zentrierung für die Lade- oder Tankmulde dient. Dadurch ist auch eine größere Toleranz bei der Ausformung der Karosserieöffnung in dem Tiefzug möglich. Ein zusätzlicher Feinstanzschritt für die Karosserieöffnung kann entfallen, so dass auch diesbezüglich die Herstellungskosten verringert sind.
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Es versteht sich, dass auch der an dem inneren Muldenbereich an der Durchgangsöffnung vorgesehene Dichtbereich, welcher integral mit dem Material des inneren Muldenbereiches ausgeformt ist, aufgrund seines elastischen Materiales und seines Anliegens an dem Ladesteckverbinder eine Zentrierungswirkung hat und auch an dieser Stelle größere Toleranzen zulässt.
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Der äußere Muldenkörper und der innere Muldenbereich der Lade- oder Tankmulde sind vorzugsweise in einem Mehr-Komponenten-Kunststoffspritzgussverfahren, insbesondere Zwei-Komponenten-Kunststoffspritzgussverfahren und vorzugsweise mindestens Drei-Komponenten-Kunststoffspritzgussverfahren, hergestellt, um eine insgesamt einstückige Lade- oder Tankmulde zu erhalten.
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Gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches Teil einer Lichtleiterstruktur ist und zumindest teil- oder bereichsweise an einem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich des inneren Muldenbereiches vorgesehen ist. Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial, welches Teil der Lichtleiterstruktur ist, ist insbesondere ausgebildet, vorzugsweise an dem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich mit Hilfe einer Lichtquelle in die Lichtleiterstruktur eingekoppeltes Licht zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde (wieder) auszukoppeln.
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Bei dieser Ausführungsform besteht der äußere Muldenkörper zumindest bereichsweise aus einem ersten Kunststoffmaterial bzw. ist zumindest bereichsweise aus einem ersten Kunststoffmaterial gebildet, wobei der innere Muldenbereich bereichsweise aus einem von dem ersten Kunststoffmaterial verschiedenen (zweiten) Kunststoffmaterial besteht, welches insbesondere weicher ist als das erste Kunststoffmaterial, aus welchem der äußere Muldenkörper zumindest bereichsweise gebildet ist. Dabei ist grundsätzlich denkbar, dass das zweite Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches, also jenes Kunststoffmaterial, welches weicher als das Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers ist, auch verschieden von dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial der Lichtleiterstruktur ist.
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Beispielsweise kann das zweite Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches insgesamt opak oder nur schwach durchscheinend ausgeführt sein, während das Kunststoffmaterial der Lichtleiterstruktur transparent oder transluzent ist. Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial der Lichtleiterstruktur ist insbesondere an dem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich vorgesehen und stoffschlüssig mit dem zweiten Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches verbunden. Vorzugsweise ist das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial der Lichtleiterstruktur an das zweite Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches angespritzt oder aufgespritzt.
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In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass der innere Muldenbereich an der Durchgangsöffnung einen Dichtbereich aufweist, welcher ausgebildet ist, dichtend an dem Ladesteckverbinder oder an dem Tankstutzen oder Tankeinfüllrohr anzuliegen, wobei der Dichtbereich zumindest bereichsweise aus dem zweiten Kunststoffmaterial besteht bzw. aus dem gleichen Material gebildet ist, wie das zweite Kunststoffmaterial des inneren Muldenkörpers. Insbesondere ist der Dichtbereich mit dem zweiten Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches integral ausgebildet, beispielsweise angespritzt oder andersartig ausgeformt, wobei der Dichtbereich vorzugsweise mindestens eine Dichtlippe aufweist.
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Gemäß alternativen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde ist vorgesehen, dass der innere Muldenbereich der Lade- oder Tankmulde einen Halte- und/oder Zentrierring aufweist. Der Halte- und/oder Zentrierring dient insbesondere zur Arretierung und/oder Zentrierung eines zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen oder aufnehmbaren Ladeanschlusses oder Tankstutzens bzw. Tankeinfüllrohres.
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Der Halte- und/oder Zentrierring ist zumindest bereichsweise an einem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich vorgesehen und vorzugsweise aus einem im Vergleich zu dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches härteren Kunststoffmaterial ausgebildet.
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Insbesondere ist der Halte- und/oder Zentrierring integral mit dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches gebildet, vorzugsweise angespritzt, oder andersartig stoff- und/oder formschlüssig mit dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches verbunden.
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Bei dieser Ausführungsform ist es denkbar, dass der Halte- und/oder Zentrierring zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial gebildet ist, welches Teil einer Lichtleiterstruktur ist, wobei das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des Halte- und/oder Zentrierringes ausgebildet ist, insbesondere an dem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich mit Hilfe einer Lichtquelle in die Lichtleiterstruktur eingekoppeltes Licht zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde auszukoppeln.
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Alternativ hierzu ist es aber auch denkbar, dass an dem Halte- und/oder Zentrierring ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial angespritzt oder andersartig form- und/oder stoffschlüssig befestigt ist, wobei dieses transparente oder transluzente Kunststoffmaterial Teil einer Lichtleiterstruktur ist. Insbesondere ist das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial ausgebildet, vorzugsweise an dem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich mit Hilfe einer Lichtquelle in die Lichtleiterstruktur eingekoppeltes Licht zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde auszukoppein.
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Auch bei dieser Ausführungsform ist gemäß Weiterbildungen vorgesehen, dass der innere Muldenbereich an der Durchgangsöffnung einen Dichtbereich aufweist, welcher ausgebildet ist, dichtend an dem Ladesteckverbinder oder an dem Tankstutzen oder Tankeinfüllrohr anzuliegen, wobei der Dichtbereich und der innere Muldenbereich aus demselben Material bestehen und integral zueinander ausgebildet sind, und wobei der Dichtbereich vorzugsweise mindestens eine Dichtlippe aufweist.
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Gemäß vorteilhaften Realisierungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde, welche mit einer Lichtleiterstruktur versehen ist, ist vorgesehen, dass die Lade- oder Tankmulde eine Beleuchtungseinrichtung mit mindestens einer Lichtquelle aufweist, um das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches entweder zu hinterleuchten, oder um Licht in das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches einzukoppeln. Die mindestens eine Lichtquelle ist insbesondere ausgebildet, Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich oder Licht im IR-Bereich zu emittieren.
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Bei dieser Ausführungsvariante ist es denkbar, dass vorzugsweise in einem peripheren Randbereich des inneren Muldenbereiches mindestens eine Aufnahme zum insbesondere austauschbaren Aufnehmen der mindestens einen Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist.
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Die mindestens eine Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung ist beispielsweise zum indirekten Hinterleuchten des transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterials des inneren Muldenbereiches oder zum Einkoppeln von Licht in das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches ausgebildet.
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Dabei bietet es sich an, dass das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches zumindest bereichsweise als Lichtleiter ausgeführt oder Teil einer Lichtleiterstruktur ist, über den bzw. über die mit Hilfe der mindestens einen Lichtquelle in das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches eingekoppeltes Licht zu mindestens einer Lichtaustrittsfläche des transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterials leitbar ist.
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Vorzugsweise weist das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial eine Vielzahl von Lichtaustrittsflächen an dem die Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich auf. Die mindestens eine Lichtaustrittsfläche bzw. die Vielzahl der Lichtaustrittsflächen ist vorzugsweise derart (hinsichtlich der Austrittsflächenformgebung) gestaltet und/oder mit Bezug zu der Durchgangsöffnung derart angeordnet, dass diese als Referenzmarker für ein optisches Erkennungssystem (Kamera) eines Manipulators zur automatischen Beladung dient.
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Die Lade- oder Tankmulde kann gemäß Realisierungen der vorliegenden Erfindung einen schwenkbar mit dem äußeren Muldenkörper verbundenen und eine Lade- oder Tankklappe tragenden Scharnierarm umfassen. Der Scharnierarm trägt die Lade- oder Tankklappe. Durch ein Verschwenken des Scharnierarmes kann mit der Lade- oder Tankklappe in an sich bekannter Weise die Lade- oder Tankmulde wahlweise verschlossen oder für einen elektrischen Ladevorgang bzw. Betankungsvorgang geöffnet werden. Die Lade- oder Tankklappe kann einstückig mit dem Scharnierarm verbunden sein oder als separates, mit dem Scharnierarm verbundenes Bauteil ausgebildet sein.
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Beispielsweise kann es erwünscht sein, die Lade- oder Tankklappe aus demselben Karosserieblech zu fertigen, wie die umliegende Außenhaut der Kraftfahrzeugkarosserie. Der Scharnierarm kann gleichzeitig aus einem Kunststoff bestehen.
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Die Lade- oder Tankmulde kann weiterhin eine Push-Push-Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln und Entriegeln bzw. Öffnen der Lade- oder Tankklappe umfassen. Derartige Push-Push-Verriegelungseinrichtungen sind an sich bekannt. Dabei muss die Lade- oder Tankklappe zum Entriegeln einen gewissen Weg in die Lade- oder Tankmulde hineingedrückt werden. Dadurch ist eine gewisse Tiefe der Lade- oder Tankmulde notwendig. Vor diesem Hintergrund ist die erfindungsgemäß ermöglichte geringe Tiefe des die Karosserieöffnung aufweisenden Tiefzuges besonders vorteilhaft, da auch bei Vorsehen einer Push-Push-Verriegelungseinrichtung insgesamt eine geringe Bautiefe realisiert werden kann.
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Selbstverständlich sind auch Lösungen ohne Push-Push-Entriegelungseinrichtung möglich, beispielsweise mittels eines Eingriffes in die Lade- oder Tankklappe zum manuellen Öffnen.
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Die Lade- oder Tankmulde kann eine Beleuchtungseinrichtung mit mindestens einer Lichtquelle aufweist, um das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches bedarfsweise zu hinterleuchten. Der mindestens einen Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung kann eine Steuereinrichtung zugeordnet sein, welche ausgebildet ist, die mindestens eine Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung derart anzusteuern, dass die Beleuchtungsparameter der mindestens einen Lichtquelle verändert werden können, und zwar insbesondere in Abhängigkeit von einem Ladezustand der Batterie des Kraftfahrzeuges und/oder in Abhängigkeit von einem Zustand des Ladesteckverbinders bzw. Tankeinfüllrohres und/oder in Abhängigkeit von einem Tank-Füllstand.
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Bei den mit Hilfe der der mindestens einen Lichtquelle zugeordneten Steuereinrichtung veränderbaren Beleuchtungsparametern handelt es sich insbesondere um eine Wellenlänge (Farbe) des von der mindestens einen Lichtquelle emittierten Lichtes, einer Intensität (Helligkeit) des von der mindestens einen Lichtquelle emittierten Lichtes, einer Blinkfrequenz des von der mindestens einen Lichtquelle emittierten Lichtes, und/oder einer Pulsform und/oder Pulsfrequenz des von der mindestens einen Lichtquelle emittierten Lichtes.
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Dadurch, dass erfindungsgemäß der innere Muldenbereich der Lade- oder Tankmulde zumindest teil- und/oder bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Material gebildet ist, welches mit Hilfe mindestens einer Lichtquelle bedarfsweise hinterleuchtet werden kann, ist eine Ausleuchtung der in dem inneren Muldenbereich vorgesehenen Durchgangsöffnung bzw. eines in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladeanschlusses möglich.
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Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist nicht nur eine geeignete Ausleuchtung des inneren Muldenbereiches, was sich vorteilhaft bei der Vorbereitung eines Ladevorganges insbesondere im Dunkeln auswirkt, sondern es können noch weitere Funktionalitäten realisiert werden, insbesondere die weitere Funktionalität der Anzeige des Ladezustandes der Batterie und/oder der Anzeige eines Zustandes des Ladesteckverbinders bzw. des Tankeinfüllrohres und/oder eines Tank-Füllstandes.
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Zu diesem Zweck ist gemäß Ausführungsformen der Erfindung der mindestens einen Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung eine Steuereinrichtung zugeordnet, welche mindestens einen Beleuchtungsparameter der mindestens einen Lichtquelle in Abhängigkeit von einem Ladezustand der Batterie und/oder in Abhängigkeit von einem Zustand des Ladesteckverbinders bzw. des Tankeinfüllrohres und/oder in Abhängigkeit eines Tank-Füllstandes variiert.
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So ist es beispielsweise denkbar, dass in einem Zustand, wenn ein der Lade- oder Tankmulde zugeordnetes Verschlusselement (wie beispielsweise eine Verschlussklappe) geöffnet wird, die Steuereinrichtung die mindestens eine Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung derart ansteuert, dass von der Lichtquelle weißes Licht emittiert wird, um so eine besonders optimale Ausleuchtung des inneren Muldenbereiches zu gestatten.
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Ferner ist es denkbar, dass die Steuereinrichtung die mindestens eine Lichtquelle derart ansteuert, dass die mindestens eine Lichtquelle das Licht mit einer bestimmten Blinkfrequenz emittiert, wenn mit Hilfe einer geeigneten Sensorik erfasst wird, dass ein Ladesteckverbinder bzw. ein Tankeinfüllrohr nicht oder nicht ordnungsgemäß in die Durchgangsöffnung bzw. in einen in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladeanschluss bzw. Tankstutzen aufgenommen ist.
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Weiterhin ist es denkbar, dass die Steuereinrichtung in Abhängigkeit von einem mit Hilfe einer entsprechenden Sensorik erfassten Ladezustand der Batterie bzw. in Abhängigkeit von einem mit Hilfe einer entsprechenden Sensorik erfassten Füllstand eines (Treibstoff-)Tanks die Wellenlänge (Farbe) des von der mindestens einen Lichtquelle emittierten Lichtes verändert wird.
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Selbstverständlich sind auch noch andere Anzeigemöglichkeiten denkbar. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Beleuchtungseinrichtung nicht nur zum Ausleuchten des inneren Muldenbereiches dient, sondern gleichzeitig auch als Ladeanzeigeleuchte, Zustandsanzeigeleuchte und/oder Tank-Füllstandsanzeigeleuchte fungieren kann.
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Auf diese Weise übernimmt die Lade- oder Tankmulde mehrere zusätzliche Funktionen, so dass auf separate Anzeigeeinrichtungen, insbesondere separate Lade- oder Tankfüllstandsanzeigeleuchten, verzichtet werden kann. Insgesamt zeichnet sich die erfindungsgemäße Lade- oder Tankmulde somit durch ihren kompakten Aufbau aus, wobei trotz alledem mehrere zusätzliche Funktionen in der Lade- oder Tankmulde integriert bzw. mit Hilfe der Lade- oder Tankmulde umgesetzt werden können.
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Gemäß bevorzugten Realisierungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde ist vorgesehen, dass der transparente oder transluzente Bereich bzw. das transparente oder transluzente Material zumindest bereichsweise in einem peripheren Randbereich der Durchgangsöffnung vorgesehen ist. Auf diese Weise kann eine optimale Ausleuchtung der Durchgangsöffnung bzw. eines zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladeanschlusses oder eines zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Tankeinfüllrohres sichergestellt werden, was ein ordnungsgemäßes Verbinden des Ladeanschlusses mit einem Ladesteckverbinder zum Aufladen einer Batterie bzw. ein ordnungsgemäßes Verbinden des Tankeinfüllrohres mit einem Tankstutzen zum Betanken eines Treibstofftanks vereinfacht und insbesondere sicherstellt.
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Zum Hinterleuchten des transparenten oder transluzenten Materials des Muldenkörpers kommen unterschiedliche Variationen in Frage.
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So ist es beispielsweise denkbar, dass die mindestens eine Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet ist, um das transparente oder transluzente Material direkt zu hinterleuchten. Mit anderen Worten, bei dieser Ausführungsform ist die mindestens eine Lichtquelle in unmittelbarer Nähe an der B-Seite des transparenten oder transluzenten Materials angeordnet, damit das von der Lichtquelle emittierte Licht direkt in das transparente oder transluzente Material eingekoppelt werden kann.
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Beispielsweise bietet es sich in diesem Zusammenhang an, dass in einem peripheren Randbereich des transparenten oder transluzenten Materials mindestens eine Aufnahme beispielsweise in Gestalt einer Aufnahmemulde oder in Gestalt eines Aufnahmekanals zur Aufnahme der mindestens einen Lichtquelle vorgesehen ist. Auf diese Weise ist eine sichere und kompakte Fixierung der mindestens einen Lichtquelle an dem inneren Muldenbereich möglich, ohne dass hierzu zusätzliche Trägerelemente oder dergleichen notwendig wären.
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Alternativ zu einer direkten Hinterleuchtung des transparenten oder transluzenten Materials ist jedoch auch eine indirekte Hinterleuchtung mit Hilfe der mindestens einen Lichtquelle denkbar.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich beispielsweise an, dass die Beleuchtungseinrichtung mindestens einen Lichtleiter aufweist, über den Licht von der von dem transparenten oder transluzenten Material entfernt angeordneten mindestens einen Lichtquelle zu einer Austrittsfläche des transparenten oder transluzenten Materials leitbar ist.
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Der mindestens eine Lichtleiter ist dabei ausgebildet, innerhalb des Lichtleiters das zuvor eingekoppelte Licht der mindestens einen Lichtquelle durch Totalreflektion (TIR) zu transportieren.
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Als Material für den mindestens einen Lichtleiter kommt insbesondere transparentes PMMA oder Polycarbonat in Frage. Vorzugsweise kommt eine Vielzahl von Lichtleitern zum Einsatz, um eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung des transparenten oder transluzenten Materials erreichen zu können.
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Gemäß Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde kommt eine Vielzahl von Lichtleiter mit jeweils einem Durchmesser von 0,1 bis 0,3 mm, und insbesondere von 0,2 bis 0,25 mm zum Einsatz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Lichtleiter besonders flexibel ausgebildet sind, so dass diese problemlos um Ecken und Kanten gelegt oder geführt werden können, was auf Grund des nur geringen zur Verfügung stehenden Bauraums innerhalb der Karosserie eines Fahrzeugs von Vorteil sein kann.
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Alternativ hierzu ist es aber auch denkbar, wenn der mindestens eine Lichtleiter der Beleuchtungseinrichtung zum indirekten Hinterleuchten des transparenten oder transluzenten Materials durch das transparente oder transluzente Material selber gebildet wird. Mit anderen Worten, bei dieser Ausführungsform liegt keine tatsächliche Schnittstelle zwischen dem Endbereich des mindestens einen Lichtleiters und dem transparenten oder transluzenten Material vor, über welche das von dem mindestens einen Lichtleiter übertragende Licht in das transparente oder transluzente Material eingekoppelt werden muss. Vielmehr findet bei dieser Ausführungsform die Auskopplung des Lichtes aus dem mindestens Lichtleiter bzw. den transparenten oder transluzenten Material derart statt, dass eine insbesondere der Beleuchtungseinrichtung abgewandte Oberfläche des transparenten oder transluzenten Materials zumindest so behandelt ist, dass Störstellen vorliegen zum Auskoppeln von Licht.
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Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die insbesondere der Beleuchtungseinrichtung abgewandte Oberfläche des transparenten oder transluzenten Materials zumindest bereichsweise derart behandelt wird, dass zumindest an einem Teil des transparenten oder transluzenten Materials Störstellen generiert werden, welche die TIR-Bedingung unterbinden. Auf diese Weise ist es möglich, gezielt aus dem transparenten oder transzuletzten Material Licht auszukoppeln.
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Das Generieren von Störstellen, welches gelegentlich auch als „Aktivieren“ des mindestens einen Lichtleiters bzw. des transparenten oder transluzenten Materials bezeichnet wird, erfolgt beispielsweise durch bereichsweises Sandstrahlen oderandersartig Aufrauen der der Beleuchtungseinrichtung abgewandten Oberfläche des transparenten oder transluzenten Materials. Hierbei ist ersichtlich, dass durch ein gezieltes und bereichsweises Aktivieren des transparenten oder transluzenten Materials auf der A-Seite der Lade- oder Tankmulde bzw. des Muldenkörpers ein vorgegebenes oder vorgebbares Muster an Störstellen erzeugt werden kann. Da an diesen Störstellen die TIR-Bedingungen unterbunden ist, wird hier das in das transparente oder transluzente Material eingekoppelte Licht zumindest teilweise ausgekoppelt.
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Demnach bleibt festzuhalten, dass auch in einer besonders einfach zu realisierenden, aber dennoch effektiven Weise personalisierte Beleuchtungslösungen realisierbar sind, wobei die von einem Automobilhersteller gewünschten Beleuchtungseffekte insbesondere in einer kostengünstigen und einfachen Weise realisiert werden können.
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Wie bereits zuvor angedeutet kann gemäß Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde die Lade- oder Tankmulde ein Verschlusselement beispielsweise in Gestalt eines Deckels aufweisen, welches an dem äußeren Muldenkörper angelenkt und ausgebildet ist, bedarfsweise zumindest die Durchgangsöffnung für den Ladesteckverbinder bzw. einen zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung aufgenommenen Ladeanschluss/Tankstutzens freizugeben oder abzudecken.
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Hierbei wäre es grundsätzlich denkbar, dass eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, welche ausgebildet sein kann, in Abhängigkeit von einer Position des Verschlusselements relativ zu der Lade- oder Tankmulde, die mit Hilfe einer entsprechenden Sensorik erfassbar ist, einen der eingangsgenannten Beleuchtungsparameter für die mindestens eine Lichtquelle zu verändern.
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Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug umfassend eine in eine Karosserieöffnung des Kraftfahrzeuges eingesetzte erfindungsgemäße Lade- oder Tankmulde.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen exemplarische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 schematisch und in einer isometrischen Ansicht eine erste exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde;
- 2 schematisch und in einer Draufsicht die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde gemäß 1;
- 3 schematisch und in einer isometrischen Schnittansicht die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde gemäß 1;
- 4 schematisch und in einer isometrischen Ansicht eine Lade- oder Tankmulde gemäß einer zweiten exemplarischen Ausführungsform der Erfindung;
- 5 schematisch und in einer isometrischen Ansicht auf die B-Seite der exemplarischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde gemäß 3;
- 6 schematisch und in einer isometrischen Schnittansicht die exemplarische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde gemäß 3;
- 7 schematisch und in einer Schnittansicht den eine Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich eines inneren Muldenbereiches einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde;
- 8 schematisch und in einer Schnittansicht den eine Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich eines inneren Muldenbereiches einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde;
- 9 schematisch und in einer Schnittansicht den eine Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich eines inneren Muldenbereiches einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde; und
- 10 schematisch und in einer Schnittansicht den eine Durchgangsöffnung begrenzenden Randbereich eines inneren Muldenbereiches einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde.
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Soweit nichts anderes angegeben ist, bezeichnen in den Figuren gleiche Bezugszeichen gleiche Gegenstände.
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Die in den Zeichnungen gezeigten Lade- oder Tankmulden 1 bestehen aus Kunststoff und sind insbesondere insgesamt einstückig ausgebildet. Jede Lade- oder Tankmulde 1 weist einen äußeren Muldenkörper 2 aus einem relativ festen Kunststoffmaterial und einen inneren Muldenbereich 3 aus einem im Vergleich zu dem Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers weicheren Kunststoffmaterial auf.
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Die Lademulden 1 sind insgesamt topfförmig ausgebildet und weisen einen durch den äußeren Muldenkörper 2 vorgegebenen äußeren Rand 9 auf, mit dem die Lade- oder Tankmulde 1 in eine Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeuges eingesetzt, beispielsweise eingeclipst werden kann.
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An dem äußeren Muldenkörper 2 sind von daher entsprechende Verrastungen 8 (Clips) integral ausgebildet zum Befestigen der Lade- oder Tankmulde 1 an der Karosserieöffnung, insbesondere einem Karosserietiefzug.
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An dem äußeren Rand 9 des äußeren Muldenkörpers 2 ist ein Dichtbereich 7 vorgesehen, der in den, in den Zeichnungen gezeigten Beispiele eine umlaufende und an dem äußeren Rand 9 ausgebildete Dichtlippe umfasst. Anstelle einer solchen Dichtlippe ist es aber auch denkbar, an dem äußeren Rand 9 mehrere Dichtlamellen auszugestalten, die jeweils in regelmäßigen Umfangsabständen durch einen Schlitz voneinander getrennt sind.
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Bei den in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen ist der Dichtbereich 7 am äußeren Rand 9 des äußeren Muldenkörpers 2 (d.h. die Dichtlippe) integral mit dem Material des äußeren Muldenkörpers 2 ausgebildet. Insbesondere ist der Dichtbereich 7 aus einem im Vergleich zu dem Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers 2 weicheren Kunststoffmaterial gebildet, welches am äußeren Rand 9 des äußeren Muldenkörpers 2 entsprechend angespritzt oder im Zuge eines Mehr-Komponenten-Spritzgießverfahrens, insbesondere Zwei-Komponenten- und vorzugsweise Drei-Komponenten-Spritzgießverfahrens, ausgebildet ist.
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Die Lade- oder Tankmulde 1 weist neben dem äußeren Muldenkörper 2 den bereits genannten inneren Muldenbereich 3 auf, welcher stoffschlüssig, d.h. integral, mit dem äußeren Muldenkörper 2 vorzugsweise im Zuge eines Mehr-Komponenten-Spritzprozesses, insbesondere Zwei-Komponenten- und vorzugsweise Drei-Komponenten-Spritzprozesses, ausgeformt ist.
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Der innere Muldenbereich 3 gemäß den in 1 bis 6 gezeigten Ausführungsformen der Lade- oder Tankmulde 1 besteht aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial bzw. weist ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial auf, welches im Vergleich zu dem Kunststoffmaterial des äußeren Muldenkörpers 2 insgesamt weicher ist.
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Insbesondere ist der innere Muldenbereich 3 zumindest bereichsweise aus einem Weichkomponenten-Kunststoffmaterial gebildet, wie beispielsweise Polyamid-, Polyurethan-, Silikon-, Gummi-, Kautschuk-, EPDM-, PA- oder PVC-Material.
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Beispielsweise kann der innere Muldenbereich 3 aus einem transparenten oder transluzenten Polyamid-, Polyurethan-, Silikon-, Gummi-, Kautschuk-, EPDM-, PA- oder PVC-Material gebildet sein, wobei allerdings selbstverständlich auch andere transparente oder transluzente Kunststoffmaterialien grundsätzlich in Frage kommen.
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Der aus dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial gebildete innere Muldenbereich 3 gemäß den in 1 bis 6 gezeigten Ausführungsformen der Lade- oder Tankmulde 1 umgibt eine Durchgangsöffnung 4, in welche ein Ladesteckverbinder zum Aufladen einer Batterie des Kraftfahrzeuges bzw. ein Tankstutzen oder Tankeinfüllrohr zum Betanken eines Treibstofftanks einsetzbar ist.
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Die Durchgangsöffnung 4 wird von einem weiteren Dichtbereich 6 begrenzt, der integraler Teil des inneren Muldenbereiches 3 ist. Im Einzelnen wird bei den in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen dieser Dichtbereich 6 durch mindestens eine um die Durchgangsöffnung 4 herumlaufende Dichtlippe gebildet, welche aus demselben Material gebildet sein kann, wie der innere Muldenbereich 3, und welche vorzugsweise integral mit dem inneren Muldenbereich 3 ausgebildet ist.
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An dem äußeren Muldenkörper 2 ist ein integral ausgebildet, welcher Teil einer Verschlussklappe (in den Zeichnungen nicht dargestellt) sein kann. Durch die Verschlussklappe kann die Lade- oder Tankmulde 1 wahlweise verschlossen oder freigegeben werden.
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Bei der Verschlussklappe handelt es sich beispielsweise um eine Lade- oder Tankklappe, die mit dem Scharnierarm 5 derart an dem äußeren Muldenkörper 2 angeordnet ist, dass die Lade- oder Tankklappe relativ zu der Lade- oder Tankmulde 1 auf- und zuklappbar ist.
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Auf der dem Scharnierarm 5 gegenüberliegenden Seite der Lade- oder Tankklappe kann ein Öffnungs- und Verschlussmechanismus angeordnet sein, der eine in Richtung der Längsachse der Lade- oder Tankmulde 1 wirkende Push-Push-Kinematik aufweisen kann, d.h. die Betätigungsrichtung der Push-Push-Kinematik erfolgt in Richtung der Längsachse. Durch eine in Richtung der Längsachse ausgeübte Kraft auf den Öffnungs- und Verschlussmechanismus kann der Mechanismus entriegelt und die Lade- oder Tankklappe geöffnet bzw. aufgeklappt oder die zugeklappte Lade- oder Tankklappe verriegelt werden.
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Die in 1 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde 1 weisen jeweils einen inneren Muldenbereich 3 auf, wobei dieser innere Muldenbereich 3 zumindest teil- und/oder bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Material gebildet ist. Bei den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 6 ist das transparente oder transluzente Material zumindest bereichsweise in einem peripheren Randbereich der Durchgangsöffnung 4 des inneren Muldenbereiches 3, in welchem zumindest bereichsweise der Ladeanschluss bzw. Tankstutzen aufgenommen ist, vorgesehen.
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Bei den in den Zeichnungen gezeigten Lade- oder Tankmulden 1 kann jeweils eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen sein. Der Beleuchtungseinrichtung kann eine Lichtquelle zugeordnet sein, die ausgebildet ist, das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches 3 zu hinterleuchten.
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Ferner kann der Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung eine Steuereinrichtung zugeordnet sein, welche ausgebildet ist, mindestens einen Beleuchtungsparameter der Lichtquelle zu verändern, vorzugsweise in Abhängigkeit von einem Ladezustand der in den Zeichnungen nicht gezeigten Batterie und/oder in Abhängigkeit von einem Zustand eines Ladesteckverbinders/Tankeinfüllrohres und/oder in Abhängigkeit von einem Treibstofffüllstandes.
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Bei der in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform kann die Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung insbesondere ausgebildet sein, das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches 3 indirekt zu hinterleuchten.
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Zu diesem Zweck kann die Beleuchtungseinrichtung einen Lichtleiter oder eine Lichtleitereinrichtung aufweisen, über den bzw. über die nicht von der dem transparenten oder transluzenten Material des inneren Muldenbereiches 3 entfernt angeordneten Lichtquelle zu einer Austrittsfläche des transparenten oder transluzenten Materials leitbar ist.
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Im Einzelnen kann beispielsweise bei der in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform vorgesehen sein, dass der Lichtleiter bzw. die Lichtleitereinrichtung durch das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches 3 selber gebildet wird. Mit anderen Worten, bei dieser Ausführungsform kann das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches 3 Teil des Lichtleiters bzw. Teil einer Lichtleiterstruktur sein.
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Selbstverständlich sind aber auch Ausführungsformen denkbar, bei denen ein separater Lichtleiter bzw. eine separate Lichtleitereinrichtung zum Einsatz kommt, wobei eine Auskoppelseite des separaten Lichtleiters bzw. der separaten Lichtleitereinrichtung optisch mit dem transparenten oder transluzenten Material des inneren Muldenbereiches 3 verbunden ist.
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Insbesondere bei der in 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Beleuchtungseinrichtung mit der Lichtquelle selber an der B-Seite des inneren Muldenbereiches 3 angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass keine zusätzlichen Befestigungsträger etc. für die Lichtquelle notwendig sind.
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Selbstverständlich ist die Erfindung jedoch nicht auf solche eine Ausgestaltung beschränkt. Vielmehr kann die Lichtquelle auch auf einem separaten Träger angeordnet und gehalten werden.
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Im Einzelnen ist bei der in 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform eine Aufnahme 10 für die mindestens eine Lichtquelle (insbesondere LED-Lichterkette) vorgesehen, wobei die Ausnahme 10 als ein zumindest bereichsweise den inneren Muldenbereich 3 umlaufender und integral mit dem Material des inneren Muldenbereiches 3 ausgebildeter Kanal ausgeführt ist. Auf diese Weise kann das transparente oder transluzente Material des inneren Muldenbereiches 3 direkt mit Hilfe der Lichtquelle der Beleuchtungseinrichtung hinterleuchtet wird.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die schematischen Schnittansichten in 7 bis 10 weitere exemplarische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Lade- oder Tankmulde 1 näher beschrieben.
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Obgleich in 7 bis 10 nur schematisch und abschnittsweise der die Durchgangsöffnung 4 begrenzende Randbereich 11 des inneren Muldenbereiches 3 dargestellt ist, ist anzumerken, dass der innere Muldenbereich 3 bei diesen Ausführungsformen Teil einer Lade- oder Tankmulde, wie beispielsweise einer Lade- oder Tankmulde 1 gemäß der in 1 bis 6 gezeigten Ausführungsform, ist oder sein kann.
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Der innere Muldenbereich 3 umgibt eine Durchgangsöffnung 4, in welche ein Ladesteckverbinder zum Aufladen einer Batterie des Kraftfahrzeuges oder ein Tankstutzen oder ein Tankeinfüllrohr einsetzbar ist. Obgleich in 7 bis 10 der äußere Muldenkörper der Lade- oder Tankmulde nicht dargestellt ist, ist es denkbar (jedoch nicht zwingend erforderlich), dass der äußere Muldenkörper der Lade- oder Tankmulde zumindest bereichsweise aus einem opaken oder nur schwach durchscheinenden Kunststoffmaterial gebildet ist.
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Bei den Ausführungsformen gemäß 7 bis 10 vorgesehen, dass der innere Muldenbereich 3 zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial besteht oder ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial aufweist und vorzugsweise integral mit dem Material des äußeren Muldenkörpers ausgeformt ist.
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Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang denkbar, dass der äußere Muldenkörper zumindest bereichsweise aus einem ersten Kunststoffmaterial gebildet ist und der innere Muldenbereich 3 zumindest bereichsweise aus mindestens einem von dem ersten Kunststoffmaterial verschiedenen (zweiten) Kunststoffmaterial gebildet ist, wobei der äußere Muldenkörper und der innere Muldenbereich 3 in einem Mehr-Komponenten-Spritzprozess, insbesondere Zwei-Komponenten-Spritzprozess und vorzugsweise Drei-Komponenten-Spritzprozess, gebildet sind.
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Bei der in 7 gezeigten Ausführungsform ist der innere Muldenbereich 3 aus einem transparenten Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 gebildet.
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Wie in 7 dargestellt, weist der innere Muldenbereich 3 an der Durchgangsöffnung 4 einen Dichtbereich 6 in Gestalt einer Dichtlippe auf, wobei der Dichtbereich 6 bzw. die Dichtlippe ausgebildet ist, dichtend an einem Ladesteckverbinder oder an einem Tankstutzen oder Tankeinfüllrohr anzuliegen. Der Dichtbereich 6 bzw. die Dichtlippe und der innere Muldenbereich 3 weisen bei dieser Ausführungsform dasselbe transparente Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 auf und sind integral zueinander ausgebildet.
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Bei der Ausführungsform gemäß 7 weist der innere Muldenbereich 3 einen Halte- und/oder Zentrierring 13 auf. Der Halte- und/oder Zentrierring 13 dient zur Arretierung und/oder Zentrierung eines zumindest bereichsweise in der Durchgangsöffnung 4 aufgenommenen oder aufnehmbaren Ladeanschlusses oder Tankstutzens bzw. Tankeinfüllrohres.
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Im Einzelnen ist bei der Ausführungsform gemäß 7 der Halte- und/oder Zentrierring 13 zumindest bereichsweise an einem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 des inneren Muldenbereiches 3 vorgesehen.
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Der Halte- und/oder Zentrierring 13 ist aus einem im Vergleich zu dem transparenten Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 härteren Kunststoffmaterial 14 ausgebildet und insbesondere integral mit dem transparenten Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 ausgeformt, vorzugsweise angespritzt, oder andersartig stoff- und/oder formschlüssig mit dem transparenten Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 verbunden.
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Bei der Ausführungsform gemäß 7 ist insbesondere vorgesehen, dass an dem Halte- und/oder Zentrierring 13 ein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial 15 angespritzt oder andersartig form- und/oder stoffschlüssig befestigt ist, wobei dieses transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 Teil einer Lichtleiterstruktur ist und ausbildet ist, insbesondere an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 Licht, welches mit Hilfe einer Lichtquelle in die Lichtleiterstruktur eingekoppelt wird, zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde auszukoppeln.
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Wie auch bei der in 7 gezeigten Ausführungsform ist bei der schematisch in 8 gezeigten Ausführungsform vorgesehen, dass der innere Muldenbereich 3 aus einem transparenten Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 gebildet ist.
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Im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß 7 ist jedoch bei der Ausführungsform gemäß 8 vorgesehen, dass der Halte- und/oder Zentrierring 13 selber Teil einer Lichtleiterstruktur ist. Mit anderen Worten, bei der Ausführungsform gemäß 8 ist an dem Halte- und/oder Zentrierring 13 kein transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial (transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial 15 in 7) angespritzt oder andersartig form- und/oder stoffschlüssig befestigt, sondern es ist der Halte- und/oder Zentrierring 13 zumindest bereichsweise aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial gebildet, wobei dieses transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des Halte- und/oder Zentrierringes 13 Teil einer Lichtleiterstruktur ist.
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Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des Halte- und/oder Zentrierringes 13 ist ausgebildet, insbesondere an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 Licht, welches in die Lichtleiterstruktur eingekoppelt wird, zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde auszukoppeln.
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Bei der in 9 schematisch dargestellten Ausführungsform ist der innere Muldenbereich 3 im Wesentlichen aus einem opaken (beispielsweise schwarzen) Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 gebildet, wobei der innere Muldenbereich 3 bereichsweise und insbesondere an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 zusätzlich bereichsweise aus einem (anderen) transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial 15 besteht.
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Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 ist insbesondere an der A-Seite des inneren Muldenbereiches 3 angeordnet, also von außen für den Betrachter sichtbar.
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Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 des inneren Muldenbereiches 3 ist dabei Teil einer Lichtleiterstruktur und zumindest teil- oder bereichsweise an einem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 des inneren Muldenbereiches 3 vorgesehen.
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Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15, welches Teil einer Lichtleiterstruktur ist oder sein kann, ist insbesondere ausgebildet, vorzugsweise an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 Licht, welches mit Hilfe einer Lichtquelle in die Lichtleiterstruktur eingekoppelt wird, zumindest bereichs- oder punktweise in Längsrichtung der Lade- oder Tankmulde (d.h. in Richtung der A-Seite des inneren Muldenbereiches 3) auszukoppeln.
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Bei der in 9 gezeigten Ausführungsform ist insbesondere vorgesehen, dass der (dort nicht gezeigte) äußere Muldenkörper zumindest bereichsweise aus einem ersten Hartkomponenten-Kunststoffmaterial besteht oder gebildet ist, wobei der innere Muldenbereich 3 bereichsweise aus einem von dem ersten Hartkomponenten-Kunststoffmaterial verschiedenen, insbesondere weicheren, zweiten Kunststoffmaterial (Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12) besteht, welches verschieden von dem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial 15 der Lichtleiterstruktur ist.
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Dabei ist vorzugsweise das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 der Lichtleiterstruktur insbesondere an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 vorgesehen und stoffschlüssig mit dem zweiten Kunststoffmaterial, d.h. mit dem opaken Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3, verbunden, insbesondere an- oder aufgespritzt.
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Wie in 9 schematisch dargestellt, weist der innere Muldenbereich 3 an der Durchgangsöffnung 4 einen Dichtbereich 6 auf, welcher ausgebildet ist, dichtend an einem Ladesteckverbinder oder einem Tankstutzen oder ein Tankeinfüllrohr anzuliegen.
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Der Dichtbereich 6 ist zumindest bereichsweise aus dem zweiten Kunststoffmaterial, d.h. dem opaken Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 gebildet und mit dem inneren Muldenbereich 3 bzw. dem zweiten Kunststoffmaterial des Muldenbereiches 3 integral ausgebildet.
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Wie auch bei den Ausführungsformen gemäß 7 und 8 ist bei der Ausführungsform gemäß 9 der Dichtbereich 6 vorzugsweise in Gestalt mindestens einer Dichtlippe ausgebildet.
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Wie in 10 schematisch dargestellte Ausführungsform entspricht im Wesentlichen der zuvor beschriebenen Ausführungsform gemäß 9, wobei allerdings bei der Ausführungsform gemäß 10 das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 der Lichtleiterstruktur an bzw. auf das opake Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 gespritzt ist, während bei der Ausführungsform gemäß 9 das transparente bzw. transluzente Kunststoffmaterial der Lichtleiterstruktur stoffschlüssig durch Adhäsion mit dem Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 verbunden ist.
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Bei den Ausführungsformen gemäß 9 und 10 ist vorzugsweise vorgesehen, dass das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 der Lichtleiterstruktur aus einem im Vergleich zu dem Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 härteren Material besteht.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 auch integral innerhalb des Weichkomponenten-Kunststoffmaterials 12 des inneren Muldenbereiches 3 ausgebildet ist, um so im Randbereich 11, der die Durchgangsöffnung 4 umgibt, einen Zentrier- oder Halterring integral in dem Weichkomponenten-Kunststoffmaterial 12 des inneren Muldenbereiches 3 auszubilden.
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Bei den Ausführungsformen gemäß 7 bis 10 dient das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches 3 zumindest bereichsweise als Lichtleiterstruktur. Obgleich in 7 bis 10 nicht dargestellt, ist vorzugsweise eine Beleuchtungseinrichtung mit mindestens einer Lichtquelle vorgesehen, um das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial 15 des inneren Muldenbereiches, welches als Lichtleiterstruktur dient, zu hinterleuchten bzw. um Licht in dieses transparente oder transluzente Kunststoffmaterial einzukoppeln.
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Die mindestens eine Lichtquelle ist ausgebildet, insbesondere Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich zu emittieren. Gemäß Ausführungsformen der Erfindung kann die mindestens eine Lichtquelle jedoch auch ausgebildet sein, um Licht im Infrarot (IR-) Bereich zu emittieren.
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Das transparente oder transluzente Kunststoffmaterial des inneren Muldenbereiches 3, welches als Lichtleiterstruktur bzw. als Teil einer Lichtleiterstruktur dient, weist vorzugsweise eine Vielzahl von Lichtaustrittsflächen auf, die insbesondere an dem die Durchgangsöffnung 4 begrenzenden Randbereich 11 des inneren Muldenbereiches 3 vorgesehen sind.
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In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass die mindestens eine Lichtaustrittsfläche derart hinsichtlich ihrer Größe und/oder Formgebung gestaltet und/oder mit Bezug zu der Durchgangsöffnung 4 derart angeordnet ist, dass diese als Referenzmarker für ein optisches Erkennungssystem eines Manipulators (Roboterarms) zur automatischen Beladung dient.
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Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen beschränkt, sondern ergibt sich aus einer Zusammenschau sämtlicher hierin offenbarter Merkmale.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Lade- oder Tankmulde
- 2
- äußerer Muldenkörper
- 3
- innerer Muldenbereich
- 4
- Durchgangsöffnung 4
- 5
- Scharnierarm
- 6
- Dichtbereich des inneren Muldenbereiches
- 7
- Dichtbereich des äußeren Muldenkörpers
- 8
- Verrastung
- 9
- äußerer Rand des Muldenkörpers
- 10
- Aufnahme
- 11
- innerer Randbereich des inneren Muldenbereiches
- 12
- Weichkomponenten-Kunststoffmaterial
- 13
- Halte- und/oder Zentrierring
- 14
- Hartkomponenten-Kunststoffmaterial
- 15
- transparentes oder transluzentes Kunststoffmaterial