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DE102019113078A1 - Bekantungsverfahren zur Anordnung eines Kantenbands an einem Plattenbauteil sowie Möbelplatte - Google Patents

Bekantungsverfahren zur Anordnung eines Kantenbands an einem Plattenbauteil sowie Möbelplatte Download PDF

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DE102019113078A1
DE102019113078A1 DE102019113078.6A DE102019113078A DE102019113078A1 DE 102019113078 A1 DE102019113078 A1 DE 102019113078A1 DE 102019113078 A DE102019113078 A DE 102019113078A DE 102019113078 A1 DE102019113078 A1 DE 102019113078A1
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Stephan Wagenfeld
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IMA Schelling Deutschland GmbH
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Abstract

Das Bekantungsverfahren zur Anordnung eines Kantenbands an wenigstens einer Schmalseite eines Plattenbauteils weist einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite oder einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite und einer zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage beschichteten zweiten Deckseite auf. Das Bekantungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:- Bereitstellen des Plattenbauteils;- Formatieren der Schmalseite des bereitgestellten Plattenbauteils durch deren zumindest abschnittsweises Abtragen bis auf eine Grundebene;- Bearbeiten der formatierten Schmalseite durch deren teilweises Abtragen bis auf eine Befestigungsebene unter Ausbildung eines Überstands der vom Abtrag zumindest teilweise ausgeschlossenen ersten und/oder zweiten Schichtstofflage;- Zumindest bereichsweises Aufbringen eines klar aushärtenden Leims, insbesondere Weißleim, auf eine sich zwischen der Grundebene und dem dieser gegenüber zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite erstreckenden Innenfläche des Überstands;- Zumindest bereichsweises Aufbringen eines Klebemittels auf den gegenüber der Grundebene zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite unter Ausschluss der Oberflächen des Überstands;- Zumindest abschnittsweises Anordnen des Kantenbands an der Schmalseite durch gleichzeitiges oder in beliebiger Reihenfolge zeitlich versetzt zueinander beginnendes Anlegen einer Kantenseite des Kantenbands an zumindest einen Teil

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bekantungsverfahren zur Anordnung eines Kantenbands an wenigstens einer Schmalseite eines Plattenbauteils mit den Merkmalen von Anspruch 1 sowie eine Möbelplatte mit den Merkmalen von Anspruch 6.
  • Zur industriellen Herstellung von Möbeln und Tischen verwendete Möbelplatten basieren üblicherweise auf bereits konfektionierten Plattenbauteilen. Deren Konfektionierung sieht wenigstens eine zumindest teilweise beschichtete Deckseite vor. Die Arten dieser Beschichtungen reichen von Lackierungen bis hin zu Verkleidungen mit Schichtstofflagen aus Echtholzfurnier oder Kunststoff. Neben der jeweiligen Optik besitzen die so beschichteten Oberflächen eine erhöhte Beständigkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen und Flüssigkeiten. Die Beschichtung der Schmalseiten eines Plattenbauteils erfolgt gewöhnlich erst im Nachgang, wie etwa nach dessen Zuschnitt. Im Rahmen der sogenannten Bekantung wird dabei zumindest abschnittsweise ein passendes Kantenband an wenigstens einer der Schmalseiten angebracht. Deren Verbund mit der Platte basiert in der Regel auf Adhäsion oder einem Mikroformschluss durch lokales Anschmelzen.
  • Im industriellen Rahmen erfolgt die Bekantung von Plattenbauteilen durch eine Bekantungsanlage, in der die Kantenbänder mit wenigstens einer Bekantungsmaschine im Durchlaufverfahren angebracht werden. Üblicherweise liegen die Kantenbänder dabei in aufgerollter Form als Kantenrollen vor, um so auch große Längen auf möglichst kompakte Weise sicher transportieren und lagern zu können.
  • Der Übergang zwischen Kantenband und Schichtstofflage stellt eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Optik sowie Haltbarkeit einer solchen Möbelplatte dar. Üblicherweise reicht deren wenigstens einseitig angeordnete Schichtstofflage bis zu den die zugehörige Deckseite begrenzenden Kanten des Plattenbauteils. Demgegenüber erstreckt sich das Kantenband über die gesamte Schmalseite des Plattenbauteils hinweg, so dass dessen Grundkörper nebst der wenigstens einen Schichtstofflage mit dem Kantenband verdeckt ist. Mit Blick auf die beschichtete Deckseite einer solchen Möbelplatte ergeben sich insofern mitunter unschöne Übergänge, da die zwischen dem Kantenband und der Schichtstofflage verbleibende Fuge erkennbar bleibt. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass das zum Anbringen des Kantenbands verwendete Klebemittel sichtbar aushärtet, was insbesondere bei farblichen Abweichungen zwischen dem ausgehärteten Klebemittel und der Schichtstofflage beziehungsweise dem Kantenband besonders auffällt. Zudem kann die Fuge eine zerklüftete Oberfläche aufweisen, so dass diese mit der Zeit unumkehrbar verschmutzt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Möbelplatte dahingehend weiterzuentwickeln, dass diese einen zumindest optisch fugenlosen Übergang zwischen Schichtstofflage und Kantenband aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Bekantungsverfahren mit den Merkmalen von Anspruch 1 sowie durch eine Möbelplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen.
  • Basis für das erfindungsgemäße Bekantungsverfahren bildet ein Plattenbauteil, welches insbesondere aus Holz oder Holzersatzstoffen ausgebildet sein kann und welches einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite aufweist. Alternativ hierzu kann als Basis für das erfindungsgemäße Bekantungsverfahren ein Plattenbauteil dienen, welches einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite und einer zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage beschichteten zweiten Deckseite aufweist. Sind zwei Schichtstofflagen vorhanden, liegen diese auf gegenüberliegenden Flächen- oder Breitseiten des Grundkörpers. Von einer dieser beiden alternativen Ausgestaltungen eines Plattenbauteils ausgehend umfasst das erfindungsgemäße Bekantungsverfahren die folgenden Schritte:
    • - Bereitstellen des Plattenbauteils;
    • - Formatieren der Schmalseite des bereitgestellten Plattenbauteils durch deren zumindest abschnittsweises Abtragen bis auf eine Grundebene;
    • - Bearbeiten der formatierten Schmalseite durch deren teilweises Abtragen bis auf eine Befestigungsebene unter Ausbildung eines Überstands der vom Abtrag zumindest teilweise ausgeschlossenen ersten und/oder zweiten Schichtstofflage;
    • - Zumindest bereichsweises Aufbringen eines klar aushärtenden Leims, insbesondere Weißleim, auf eine sich zwischen der Grundebene und dem dieser gegenüber zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite erstreckenden Innenfläche des Überstands;
    • - Zumindest bereichsweises Aufbringen eines Klebemittels auf den gegenüber der Grundebene zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite unter Ausschluss der Oberflächen des Überstands;
    • - Zumindest abschnittsweises Anordnen des Kantenbands an der Schmalseite durch gleichzeitiges oder in beliebiger Reihenfolge zeitlich versetzt zueinander beginnendes Anlegen einer Kantenseite des Kantenbands an zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels sowie Anlegen eines Kantenrands des Kantenbands an zumindest einen Teil des aufgebrachten Leims.
  • Der Kern der Erfindung besteht im Wesentlichen in einer speziell abgetragenen Schmalseite des Plattenbauteils, bei der wenigstens ein dabei verbleibendes Stück der ersten Schichtstofflage und/oder der zweiten Schichtstofflage als Überstand verbleibt, welcher das Kantenband nach seiner Anbringung randseitig überdeckt. Insbesondere die Möglichkeit zum Einsatz eines klar aushärtenden Leims zwischen Überstand und dem zugehörigen Kantenrand des Kantenbands führt im Ergebnis zu einer tatsächlich unsichtbaren und insofern überaus vorteilhaften Fuge.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform kann der Kantenrand während des Annäherns sowie Anlegens der Kantenseite von dem aufgebrachten Leim stets beabstandet bewegt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der bereits aufgebrachte Leim nicht von der Innenfläche des Überstands abgezogen wird, indem das Kantenband während seiner Bewegung den Leim quasi vor sich her schiebt. Erst nach dem Anlegen der Kantenseite auf zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels wird das Kantenband über eine parallel zu seiner Kantenseite erfolgende Bewegung zum Überstand hin bewegt, bis dessen Kantenrand an den aufgebrachten Leim angelegt ist. Hierbei handelt es sich um eine Schiebebewegung, bei welcher das Kantenband im Wesentlichen auf dem Klebemittel gleitet.
  • Die Erfindung sieht vor, dass eine sich zwischen den beiden Kantenrändern erstreckende Breite des Kantenbands vor oder während seiner, insbesondere abschnittsweisen, Anordnung an der Schmalseite angepasst wird. Die Anpassung meint dabei dessen Abmessungen, die hierbei an die Abmessungen des mit dem Kantenband abzudeckenden Bereichs der Schmalseite angeglichen wird. Maßgeblich hierfür ist die Höhe des abzudeckenden Bereichs der Schmalseite, deren Wert sich bei einem nur einseitig beschichteten Plattenbauteil von dem eines beidseitig beschichteten Plattenbauteils unterscheidet. Im ersten Fall erstreckt sich diese Höhe zwischen der Innenfläche des Überstands und der unbeschichteten zweiten Deckseite des Grundkörpers. Im zweiten Fall erstreckt sich die Höhe zwischen der Innenfläche des Überstands und einer Außenseite der dann an der zweiten Deckseite des Grundkörpers angeordneten zweiten Schichtstofflage. Mit anderen Worten besteht der Unterschied im Wert der im jeweiligen Fall maßgeblichen Höhe in der Stärke der zweiten Schichtstofflage, die im ersten beispielhaften Fall eines nur einseitig beschichteten Plattenbauteils naturgemäß entfällt.
  • Im Ergebnis ist der zu bekantende Bereich der Schmalseite des Plattenbauteils vollständig und ohne etwaigen Überschuss an Kantenband abgedeckt.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung hinsichtlich der Anpassung des Kantenbands kann dessen anzupassende Breite durch eine entsprechende Bearbeitung eines Kantenrands angepasst werden. Die Bearbeitung kann in bevorzugter Weise spanend erfolgen, wie etwa durch Fräsen und/oder Schleifen. Besonders bevorzugt wird hierfür der an den aufgebrachten Leim anzulegende Kantenrand des Kantenbands bearbeitet, um dessen Breite an die erforderliche Höhe anzupassen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass dieser Kantenrand vollständig eingeebnet und so von etwaigen produktionsbedingten Unebenheiten befreit ist, so dass sich eine perfekte Optik für die Fuge ergibt.
  • Weitergehende Anpassungen können sich an der Dicke des jeweiligen Kantenbands orientieren. Die Dicke eines Kantenbands erstreckt sich naturgemäß zwischen seinen beiden Kantenseiten. Mit Blick auf die Bearbeitung der bereits formatierten Schmalseite wird es als besonders vorteilhaft angesehen, wenn diese um eine an die Dicke des jeweiligen Kantenbands angepasste Tiefe abgetragen wird, welche sich zwischen der durch die Bearbeitung ergebende Befestigungsebene und der Grundebene erstreckt. Mit anderen Worten wird der hierbei zu bearbeitende Teil der Schmalseite soweit abgetragen, dass die Tiefe des Abtrags im Wesentlichen der Dicke des Kantenbands entspricht. Im Wesentlichen deshalb, weil gegebenenfalls mit Blick auf das einzusetzende Klebemittel ein für dieses notwendiger Platzbedarf mit berücksichtigt werden kann, der dann auf einer möglichen Schichtstärke des ausgehärteten Klebemittels basiert. In jedem Fall ist die hier beschriebene Anpassung so zu verstehen, dass im Ergebnis die Oberfläche der von der Schmalseite des Plattenbauteils abgewandten Kantenseite des Kantenbands und der freie Rand des Überstands innerhalb einer gemeinsamen Ebene liegen sollen, um einen möglichst harmonischen Übergang zwischen diesen zu gewährleisten.
  • Das nunmehr vorgestellte erfindungsgemäße Bekantungsverfahren ermöglicht die Ausbildung eines zumindest optisch fugenlosen Übergangs zwischen Schichtstofflage und Kantenband einer Möbelplatte. Insbesondere der Einsatz eines schnell härtenden Klebemittels sorgt für einen festen Verbund zwischen Plattenbauteil und Kantenband, während der - gegenüber dem Klebemittel - klar aushärtende Leim im Sichtbereich keine erkennbare Färbung aufweist. Die insofern unsichtbare Leimfuge ist beständig gegenüber Flüssigkeiten und unanfällig vor Verschmutzung.
  • Die Erfindung ist weiterhin auf eine ein Plattenbauteil umfassende Möbelplatte gerichtet. Das Plattenbauteil kann hierbei in zwei voneinander unterschiedlichen Ausführungen vorliegen. So kann das Plattenbauteil einerseits einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite aufweisen. Alternativ hierzu kann das Plattenbauteil einen Grundkörper mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage beschichteten ersten Deckseite und einer zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage beschichteten zweiten Deckseite besitzen. In jedem Fall ist an wenigstens einer Schmalseite des Plattenbauteils zumindest bereichsweise ein Kantenband angeordnet. Das Besondere bei der erfindungsgemäßen Möbelplatte ist, dass die erste Schichtstofflage und/oder die zweite Schichtstofflage des der Möbelplatte zugrundeliegenden Plattenbauteils einen Kantenrand des Kantenbands verdeckt.
  • In besonders bevorzugter Weise kann die erfindungsgemäße Möbelplatte nach dem zuvor bereits beschriebenen erfindungsgemäßen Bekantungsverfahren hergestellt sein. Die hierzu gemachten Aussagen zu den jeweiligen Vorteilen sowie Merkmalen und Maßnahmen gelten für die erfindungsgemäße Möbelplatte entsprechend, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen an dieser Stelle auf den Inhalt der Beschreibung zum erfindungsgemäßen Bekantungsverfahren verwiesen wird.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Möbelplatte kann zwischen dem überdeckten Kantenrand des Kantenbands und einer Innenfläche eines den Kantenrand überdeckenden Überstands der ersten Schichtstofflage ein klar ausgehärteter Leim angeordnet sein. In vorteilhafter Weise kann es sich dabei um einen klar ausgehärteten Weißleim handeln.
  • Eine sich zwischen den beiden Kantenrändern erstreckende Breite des Kantenbands kann - in Bezug auf ein nur einseitig beschichtetes Plattenbauteil - an eine sich zwischen der Innenfläche des Überstands und der zweiten Deckseite des Grundkörpers erstreckenden Höhe angepasst sein. Mit Bezug auf ein demgegenüber beidseitig beschichtetes Plattenbauteil kann sich die Höhe zwischen der Innenfläche des Überstands und einer Außenseite der dann an der zweiten Deckseite angeordneten zweiten Schichtstofflage erstrecken.
  • Besonders bevorzugt kann eine Länge des Überstands an eine Dicke des Kantenbands angepasst sein. Die hierfür maßgebliche Dicke des Kantenbands erstreckt sich dabei naturgemäß zwischen seinen beiden Kantenseiten. Weiterhin kann das Kantenband durch ein Klebemittel zumindest mit dem Grundkörper verbunden sein. Das Klebemittel kann in seinem ausgehärteten Zustand eine Stärke aufweisen, so dass die tatsächliche Länge des Überstands dann der Summe der Werte der Dicke des Kantenbands und der Stärke dieses Klebemittels entspricht.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung kann der Grundkörper des Plattenbauteils aus einem Holzwerkstoff gebildet sein oder zumindest einen solchen aufweisen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 10 näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine erfindungsgemäße Möbelplatte, insbesondere als Ergebnis eines in den 2 bis 10 gezeigten Bekantungsverfahrens, in einer Seitenansicht,
    • 2 ein Plattenbauteil in einer Seitenansicht,
    • 3 das Plattenbauteil aus 2 während eines ersten Bearbeitungsschritts in gleicher Darstellungsweise,
    • 4 das Plattenbauteil aus 3 nach dem ersten Bearbeitungsschritt in gleicher Darstellungsweise,
    • 5 das Plattenbauteil aus 4 während eines zweiten Bearbeitungsschritts in gleicher Darstellungsweise,
    • 6 das Plattenbauteil aus 5 nach dem zweiten Bearbeitungsschritt in gleicher Darstellungsweise,
    • 7 das Plattenbauteil aus 6 während eines dritten Bearbeitungsschritts in gleicher Darstellungsweise,
    • 8 das Plattenbauteil aus 7 nach dem dritten Bearbeitungsschritt in gleicher Darstellungsweise,
    • 9 das Plattenbauteil aus 8 während eines vierten Bearbeitungsschritts in gleicher Darstellungsweise sowie
    • 10 das Plattenbauteil aus 9 während eines fünften Bearbeitungsschritts in gleicher Darstellungsweise.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Möbelplatte 1 in einer Seitenansicht. Die Möbelplatte 1 basiert vorliegend auf einem zweiseitig beschichteten Plattenbauteil 2. In hier nicht gezeigter Form kann die Möbelplatte 1 auch auf einem nur einseitig beschichteten Plattenbauteil 2 basieren. Die Beschichtung meint, dass das Plattenbauteil 2 einen Grundkörper 3 besitzt, welcher an seinen beiden voneinander abgewandten Deckseiten 3a, 3b angeordnete Schichtstofflagen 4a, 4b besitzt. Konkret besitzt der Grundkörper 3 eine zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage 4a beschichtete erste Deckseite 3a und eine zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage 4b beschichtete zweite Deckseite 3b. Erkennbar erstreckt sich der Grundkörper 3 parallel zu einer zwischen einer Horizontalrichtung X und einer Vertikalrichtung Y aufgespannten Ebene. Die beiden an den Deckseiten 3a, 3b flächig angeordneten Schichtstofflagen 4a, 4b sind dabei durch eine sich in Bezug auf eine Hochrichtung Z erstreckende Dicke A1 des Grundkörpers 3 voneinander beabstandet. Eine sich in Bezug auf die Hochrichtung Z ergebende Gesamtdicke A2 des Plattenbauteils 2 setzt sich damit aus der Dicke A1 des Grundkörpers 3 sowie einer Dicke A2 der ersten Schichtstofflage 4a und einer Dicke A3 der zweiten Schichtstofflage 4b zusammen.
  • Bevorzugt kann der Grundkörper 2 aus einem Holzwerkstoff gebildet sein oder zumindest einen solchen aufweisen.
  • An einer mit Bezug auf die Darstellung in 1 rechts gelegenen Schmalseite 2a des Plattenbauteils 2 ist ein Kantenband 5 angeordnet. Besonders hierbei ist, dass sich die erste Schichtstofflage 4a dabei bis über einen ersten Kantenrand 5a des Kantenbands 5 in Form eines Überstands 6 erstreckt, welcher den Kantenrand 5a entsprechend verdeckt. Ein dem ersten Kantenrand 5a gegenüberliegender zweiter Kantenrand 5b des Kantenbands 5 ist demgegenüber unbedeckt, wobei der zweite Kantenrand 5b in der Ebene einer Außenseite 7 der zweiten Schichtstofflage 4b verläuft. Eine sich zwischen den beiden Kantenrändern 5a, 5b erstreckende Breite B des Kantenbands 5 ist damit an eine Höhe H des so bekanteten Teils der Schmalseite 2a angepasst, welche sich zwischen einer Innenfläche 6a des Überstands 6 und der Außenseite 7 der an der zweiten Deckseite 3b angeordneten zweiten Schichtstofflage 4b erstreckt. Der Wert der Höhe H entspricht damit der Summe der Werte der Dicke A1 des Grundkörpers 3 und der Dicke A3 der zweiten Schichtstofflage 4b. Eine sich zwischen einer ersten Kantenseite 5c und einer zweiten Kantenseite 5d erstreckende Dicke D des Kantenbands 5 ist so gewählt, dass die dem Plattenbauteil 2 abgewandte zweite Kantenseite 5d zusammen mit einem freien Rand 6b des Überstands 6 in einer gemeinsamen Ebene verlaufen. Eine den ersten Kantenrand 5a des Kantenbands 5 verdeckende Länge L des Überstands 6 entspricht dabei im Wesentlichen der Dicke D des Kantenbands 5. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass das Kantenband 5 über ein Klebemittel 8 mit dem Grundkörper 3 und der zweiten Schichtstofflage 4b verbunden ist. Das Klebemittel 8 kann im ausgehärteten Zustand eine Stärke S aufweisen, so dass die tatsächliche Länge L des Überstands 6 der Summe der Werte der Dicke D des Kantenbands 5 und der Stärke S des Klebemittels 8 entspricht.
  • Letztlich ist zwischen dem überdeckten Kantenrand 5a des Kantenbands 5 und der Innenfläche 6a des den Kantenrand 5a überdeckenden Überstands 6 der ersten Schichtstofflage 4a ein klar ausgehärteter Leim 9 angeordnet. Bevorzugt kann es dabei um Weißleim handeln.
  • In den nachfolgend beschriebenen 2 bis 10 wird ein erfindungsgemäßes Bekantungsverfahren dargestellt, welches die Anordnung des Kantenbands 5 an dem Plattenelement 2 im Einzelnen verdeutlicht. Gleiche Teile entsprechen dabei den zu 1 bereits erläuterten Teilen, auch wenn diese aus Übersichtsgründen mitunter kein entsprechendes Bezugszeichen aufweisen:
    • 2 zeigt zunächst das noch in unbearbeiteter Form bereitgestellte Plattenbauteil 2.
    • 3 zeigt ein Werkzeug W, welches vorliegend beispielhaft als um eine sich parallel zur Hochrichtung Z erstreckende Rotationsachse Z1 rotierbarer Fräskopf ausgebildet ist. In dem hier gezeigten ersten Bearbeitungsschritt wird zunächst die Schmalseite 2a des Plattenbauteils 2 formatiert, indem ein Teil der Schmalseite 2a über den Grundkörper 3 und die beiden Schichtstofflagen 4a, 4b hinweg bis auf eine sich parallel zur Hochrichtung Z erstreckende Grundebene E1 spanend abgetragen wird.
    • 4 verdeutlicht das Ergebnis des ersten Bearbeitungsschritts nach Entfernen des Werkzeugs W. Erkennbar ist die gesamte Schmalseite 2a bis auf die Grundebene E1 plan abgetragen.
    • 5 zeigt einen zweiten Bearbeitungsschritt, in dem die bereits formatierte Schmalseite 2a weiter bearbeitet wird. Hierzu wird erneut das um seine Rotationsachse Z1 rotierende Werkzeug W1 eingesetzt. Erkennbar wird dieses nun so an die Schmalseite 2a angesetzt, dass ein weiterer spanender Abtrag derselben unter Ausschluss der ersten Schichtstofflage 4a möglich ist. Hierzu wird das Werkzeug W1 quasi unterhalb der der ersten Schichtstofflage 4a angesetzt, so dass nur die restlichen Bereiche der Schmalseite 2a bis auf eine Befestigungsebene E2 abgetragen werden. Die sich zwischen der Grundebene E1 und der Befestigungsebene E2 erstreckende Tiefe T dieser Abtragung entspricht dem Wert der Dicke D des Kantenbands oder der Summe der Werte der Dicke D des Kantenbands 5 und der Stärke S des im weiteren Verlauf noch aufzubringenden Klebestoffs 8. Aufgrund der hiervon nicht betroffenen und insofern stehenbleibenden ersten Schichtstofflage 4a bildet diese gleichzeitig den Überstand 6 aus. Insofern entspricht die Tiefe T der Länge L des Überstands 6.
    • 6 zeigt das Ergebnis des zweiten Bearbeitungsschritts nach Entfernen des Werkzeugs W. Ersichtlich ist die Schmalseite 2a unter Ausnahme der als Überstand 6 stehengebliebenen ersten Schichtstofflage 4a nunmehr bis auf die Befestigungsebene E2 plan abgetragen.
    • 7 ist das Aufbringen eines klar aushärtenden Leims 9 auf die Innenfläche 6a des Überstands 6 im Rahmen eines dritten Bearbeitungsschritts zu entnehmen. Hierzu kann - wie vorliegend - ein Werkzeug W2 in Form eines Spritzventils oder eines Dosiergeräts eingesetzt werden, mit dem der Leim 9 kontaktlos zumindest bereichsweise auf die Innenfläche 6a aufgebracht wird. Gemäß einer alternativen und hier nicht näher gezeigten Maßnahme kann der Leim 9 auch über einen Kontakt mit einem Werkzeug aufgetragen werden, wie beispielsweise mit einer Rolle, einem Spatel oder einem Pinsel.
    • 8 stellt das Ergebnis des dritten Bearbeitungsschritts dar, durch den der klar aushärtende Leim 9 auf die Innenfläche 6a des Überstands 6 aufgebracht wurde.
    • 9 verdeutlicht einen vierten Bearbeitungsschritt, innerhalb dem zumindest bereichsweise das Klebemittel 8 auf den gegenüber der Grundebene E1 zurückspringenden Teil der bereits bearbeiteten Schmalseite 2a aufgebracht wird. Hierzu wird ein weiteres Werkzeug W3 in der hier beispielhaften Form einer Walze eingesetzt. Die Walze ist um eine sich parallel zur Hochrichtung Z erstreckende Rotationsachse Z2 herum rotierbar, so dass an der umfangsseitigen Oberfläche der Walze anhaftendes Klebemittel 8 über einen entsprechend umfangsseitigen Kontakt mit dem Grundkörper 3 und der zweiten Schichtstofflage 4b im Bereich der Schmalseite 2a auf diese aufgebracht wird. Hierzu werden Plattenelement 2 und Werkzeug W3 parallel zur Querrichtung Y relativ zueinander bewegt. Alternativ hierzu kann das Klebemittel 8 selbstverständlich auch kontaktlos aufgebracht werden, beispielsweise mittels Sprühen. Wie zu erkennen, bleiben die Oberflächen des Überstands 6 dabei von dem Klebemittel 8 unbenetzt.
    • 10 zeigt zunächst das Ergebnis des dritten und vierten Bearbeitungsschritts, bei denen der Leim 9 und das Klebemittel 8 im Bereich der Schmalseite 2a auf das Plattenbauteil 2 aufgebracht wurden. Nunmehr wird das Kantenband 5 an dem Plattenbauteil 2 angeordnet, welches hierfür mit seiner dem Plattenbauteil 2 zugewandten Kantenseite 5c abschnittsweise an die Schmalseite 2a angenähert wird.
  • Gleichzeitig wird die Breite B des Kantenbands 5 an die zu bekantende Höhe H der Schmalseite 2a angepasst. Hierzu ist ein weiteres Werkzeug W4 vorgesehen, welches ebenfalls rotierend entlang des Kantenrands 5a bewegt wird, um diesen im erforderlichen Maße zumindest teilweise spanend abzutragen. Bei dem Werkzeug 4 kann es sich beispielsweise um das Werkzeug W1 aus 3 und 5 handeln, dessen Rotationsachse Z1 nunmehr beispielhaft parallel zur Querrichtung Y ausgerichtet ist.
  • Die abschnittsweise Anordnung des Kantenbands 5 an der Schmalseite 2a des Plattenelements 2 erfolgt durch gleichzeitiges oder in beliebiger Reihenfolge zeitlich versetzt zueinander beginnendes Anlegen der Kantenseite 5c des Kantenbands 5 an zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels 8 sowie Anlegen des Kantenrands 5a des Kantenbands 5 an zumindest einen Teil des aufgebrachten Leims 9. Konkret bleibt der Kantenrand 5a während des Annäherns sowie Anlegens der Kantenseite 5c von dem aufgebrachten Leim 9 beabstandet, um diesen nicht zu entfernen.
  • Erst nach dem Anlegen der Kantenseite 5c auf zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels 8 wird der Kantenrand 5a über eine parallel zur Kantenseite 5c erfolgende Bewegung des Kantenbands 5 hin zum Überstand 6 bewegt und an den aufgebrachten Leim 9 angelegt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Möbelplatte
    2
    Plattenelement von 1
    2a
    Schmalseite von 2
    3
    Grundkörper von 2
    3a
    erste Deckseite von 3
    3b
    zweite Deckseite von 3
    4a
    erste Schichtstofflage von 2
    4b
    zweite Schichtstofflage von 2
    5
    Kantenband von 1
    5a
    erster Kantenrand von 5
    5b
    zweiter Kantenrand von 5
    5c
    erste Kantenseite von 5
    5d
    zweite Kantenseite von 5
    6
    Überstand von 4a
    6a
    Innenfläche von 6
    6b
    freier Rand von 6
    7
    Außenseite von 4b
    8
    Klebemittel von 1
    9
    Leim von 1
    A1
    Dicke von 3
    A2
    Dicke von 4a
    A3
    Dicke von 4b
    B
    Breite von 5
    D
    Dicke von 5
    E1
    Grundebene von 2
    E2
    Befestigungsebene von 2
    H
    zu bekantende Höhe von 2a
    L
    Länge von 6
    X
    Horizontalrichtung
    Y
    Vertikalrichtung
    Z
    Hochrichtung
    W1
    Werkzeug
    W2
    Werkzeug
    W3
    Werkzeug
    W4
    Werkzeug
    Z1
    Rotationsachse von W1
    Z2
    Rotationsachse von W3

Claims (10)

  1. Bekantungsverfahren zur Anordnung eines Kantenbands (5) an wenigstens einer Schmalseite (2a) eines Plattenbauteils (2), welches einen Grundkörper (3) mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage (4a) beschichteten ersten Deckseite (3a) aufweist oder welches einen Grundkörper (3) mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage (4a) beschichteten ersten Deckseite (3a) und einer zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage (4b) beschichteten zweiten Deckseite (3b) aufweist, umfassend die folgenden Schritte: - Bereitstellen des Plattenbauteils (2); - Formatieren der Schmalseite (2a) des bereitgestellten Plattenbauteils (2) durch deren zumindest abschnittsweises Abtragen bis auf eine Grundebene (E1); - Bearbeiten der formatierten Schmalseite (2a) durch deren teilweises Abtragen bis auf eine Befestigungsebene (E2) unter Ausbildung eines Überstands (6) der vom Abtrag zumindest teilweise ausgeschlossenen ersten und/oder zweiten Schichtstofflage (4a); - Zumindest bereichsweises Aufbringen eines klar aushärtenden Leims (9), insbesondere Weißleim, auf eine sich zwischen der Grundebene (E1) und dem dieser gegenüber zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite (2a) erstreckenden Innenfläche (6a) des Überstands (6); - Zumindest bereichsweises Aufbringen eines Klebemittels (8) auf den gegenüber der Grundebene (E1) zurückspringenden Teil der bearbeiteten Schmalseite (2a) unter Ausschluss der Oberflächen des Überstands (6); - Zumindest abschnittsweises Anordnen des Kantenbands (5) an der Schmalseite (2a) durch gleichzeitiges oder in beliebiger Reihenfolge zeitlich versetzt zueinander beginnendes Anlegen einer Kantenseite (5c, 5d) des Kantenbands (5) an zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels (8) sowie Anlegen eines Kantenrands (5a) des Kantenbands (5) an zumindest einen Teil des aufgebrachten Leims (9).
  2. Bekantungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kantenrand (5a) während des Annäherns sowie Anlegens der Kantenseite (5c) von dem aufgebrachten Leim (9) beabstandet ist, wobei erst nach dem Anlegen der Kantenseite (5c) auf zumindest einen Teil des aufgebrachten Klebemittels (8) der Kantenrand (5a) über eine parallel zur Kantenseite (5c) erfolgende Bewegung des Kantenbands (5) hin zum Überstand (6) an den aufgebrachten Leim (9) angelegt wird.
  3. Bekantungsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich zwischen den beiden Kantenrändern (5a, 5b) erstreckende Breite (B) des Kantenbands (5) vor oder während seiner, insbesondere abschnittsweisen, Anordnung an eine sich zwischen der Innenfläche (6a) des Überstands (6) und der zweiten Deckseite (3b) des Grundkörpers (3) oder eine sich zwischen der Innenfläche (6a) des Überstands (6) und einer Außenseite (7) der an der zweiten Deckseite (3b) angeordneten zweiten Schichtstofflage (4b) erstreckenden Höhe (H) angepasst wird.
  4. Bekantungsverfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B) des Kantenbands (5) durch eine, insbesondere spanende, Bearbeitung des an den aufgebrachten Leim (9) anzulegenden Kantenrands (5a) an die Höhe (H) angepasst wird.
  5. Bekantungsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kantenband (5) eine sich zwischen seinen beiden Kantenseiten (5a, 5b) erstreckende Dicke (D) besitzt, wobei zum Bearbeiten der formatierten Schmalseite (2a) diese um eine an die Dicke (D) des Kantenbands (5) angepasste, sich zwischen der Befestigungsebene (E2) und der Grundebene (E1) erstreckende Tiefe (T) abgetragen wird.
  6. Möbelplatte (1), umfassend ein Plattenbauteil (2), welches einen Grundkörper (3) mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage (4a) beschichteten ersten Deckseite (3a) aufweist oder welches einen Grundkörper (3) mit einer zumindest teilweise durch eine erste Schichtstofflage (4a) beschichteten ersten Deckseite (3a) und einer zumindest teilweise durch eine zweite Schichtstofflage (4b) beschichteten zweiten Deckseite (3b) besitzt, während an wenigstens einer Schmalseite (2a) des Plattenbauteils (2) zumindest bereichsweise ein Kantenband (5) angeordnet ist, insbesondere hergestellt mit einem Bekantungsverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Schichtstofflage (4a) und/oder die zweite Schichtstofflage einen Kantenrand (5a) des Kantenbands (5) verdeckt.
  7. Möbelplatte (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem überdeckten Kantenrand (5a) des Kantenbands (5) und einer Innenfläche (6a) eines den Kantenrand (5a) überdeckenden Überstands (6) der ersten Schichtstofflage (4a) ein klar ausgehärteter Leim (9), insbesondere Weißleim, angeordnet ist.
  8. Möbelplatte (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine sich zwischen den beiden Kantenrändern (5a, 5b) erstreckende Breite (B) des Kantenbands (5) an eine sich zwischen der Innenfläche (6a) des Überstands (6) und der zweiten Deckseite (3b) des Grundkörpers (3) oder zwischen der Innenfläche (6a) des Überstands (6) und einer Außenseite (7) der an der zweiten Deckseite (3b) angeordneten zweiten Schichtstofflage (4b) erstreckenden Höhe (H) angepasst ist.
  9. Möbelplatte (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kantenband (5) eine sich zwischen seinen beiden Kantenseiten (5a, 5b) erstreckende Dicke (D) besitzt, wobei eine Länge (L) des Überstands (6) an die Dicke (D) des Kantenbands (5), insbesondere zuzüglich einer Stärke (S) eines zwischen dem Kantenband (5) und wenigstens dem Grundkörper (3) angeordneten Klebemittels (8), angepasst ist.
  10. Möbelplatte (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) aus einem Holzwerkstoff gebildet ist oder einen solchen aufweist.
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