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Die Erfindung betrifft eine Feuerwerksrakete sowie eine Kappe und einen Raketenmantel für eine Feuerwerksrakete.
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Feuerwerksraketen sind seit langem bekannt und umfassen üblicherweise einen Raketenmantel mit einem Mantelkörper, eine Spitzkappe mit einem Kappenkörper, einen Treibsatz und eine Effektsatz. Der Mantelkörper hat außen im Wesentlichen die Form eines Zylinders und weist einen Hohlraum auf, der im Mantelkörper, nämlich an beiden Stirnflächen des Zylinders, eine Öffnung bildet. Der Kappenkörper ist an dem Mantelkörper derart befestigt, dass er die obere Öffnung verschließt. Im oberen Teil des Hohlraums ist der Effektsatz angeordnet, im unteren Teil des Hohlraums ist der Treibsatz angeordnet. Der Treibsatz verschließt die untere Öffnung. Wenn der Effektsatz gezündet wird, dann sprengt die dadurch erzeugte Explosion die Spitzkappe vom Raketenmantel ab. Der Raketenmantel besteht aus Pappe. Die Spitzkappe besteht aus Kunststoff, wie beispielsweise Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP), und weist eine konkave Unterseite auf, die zu dem Hohlraum hin weist.
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Vor diesem Hintergrund schlägt die Erfindung die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche vor. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem ersten Aspekt eine Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
- - einen Treibsatz;
- - einen Effektsatz;
wobei
- - der Kappenkörper eine Innenseite aufweist;
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - die Kappe ein Kappenversteifungsmittel umfasst, das an der Innenseite zumindest teilweise angeordnet ist;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Innenseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt;
- - der Treibsatz zumindest teilweise im Hohlraum angeordnet ist und die untere Öffnung verschließt;
- - der Effektsatz im Hohlraum insbesondere über dem Treibsatz angeordnet ist.
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Die Kappe dieser erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete ermöglicht aufgrund des Kappenversteifungsmittels im Vergleich zu den Kappen von bekannten Feuerwerksraketen eine Verringerung der Wandstärke des Kappenkörpers und / oder die Verwendung eines weniger festen Materials für die Herstellung bei gleichbleibender oder höherer Stabilität.
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Falls der Kappenkörper wie üblich aus einem Kunststoff wie PE oder PP hergestellt wird, so kann Material eingespart werden. Alternativ oder zusätzlich kann der Kappenkörper unter Verwendung eines Materials hergestellt werden, das umweltverträglich und / oder kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist.
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Auch das Kappenversteifungsmittel kann unter Verwendung eines derartigen Materials hergestellt werden.
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Die Kappe kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein, beispielsweise derart, dass sie kein zusätzliches oder wenigstens ein zusätzliches Kappenversteifungsmittel umfasst.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel mindestens einen Steg umfasst, der an der Innenseite anliegt oder befestigt ist.
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Vorzugsweise ist dann spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen ersten Steg umfasst;
- - der erste Steg an einer ersten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist und an einer zweiten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist.
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Hierdurch wird eine Versteifung des Kappenkörpers zumindest an diesen beiden Stellen erzielt.
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Vorzugsweise sind diese Stellen unterschiedlich.
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Vorzugsweise liegt der erste Steg mit einem ersten Ende an der ersten Stelle und mit einem zweiten Ende an der zweiten Stelle an oder ist der erste Steg mit einem ersten Ende an der ersten Stelle und mit einem zweiten Ende an der zweiten Stelle befestigt.
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Hierdurch wird die Versteifung des Kappenkörpers stabilisiert.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen zweiten Steg umfasst;
- - der zweite Steg an einer dritten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist.
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Hierdurch wird die Versteifung des Kappenkörpers weiter verbessert.
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Vorzugsweise sind diese Stellen unterschiedlich.
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Vorzugsweise liegt der zweite Steg mit einem ersten Ende an der dritten Stelle und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle oder dem ersten Steg an oder ist der zweite Steg mit einem ersten Ende an der dritten Stelle und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle oder dem ersten Steg befestigt.
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Hierdurch wird die Versteifung des Kappenkörpers stabilisiert.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen Stern mit wenigstens drei Strahlen umfasst.
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Dabei liegt jeder Strahl insbesondere an der Innenseite an oder ist an der Innenseite befestigt.
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Hierdurch wird eine gute Versteifung des Kappenkörpers erzielt.
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Vorzugsweise sind die Strahlen gleichmäßig zueinander angeordnet, insbesondere paarweise mit gleichen Winkeln und / oder um eine Längsachse des Kappenkörpers herum.
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Vorzugsweise liegt jeder Strahl mit einem ersten Ende an der Innenseite und mit einem zweiten Ende an den zweiten Enden der übrigen Strahlen an oder ist jeder Strahl mit einem ersten Ende an der Innenseite und mit einem zweiten Ende an den zweiten Enden der übrigen Strahlen befestigt.
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Hierdurch wird die Versteifung des Kappenkörpers stabilisiert.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - der Mantelkörper eine äußere Mantelwand aufweist;
- - die äußere Mantelwand die Mantelwand in Umfangsrichtung mit Abstand umgibt.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - der Raketenmantel ein Mantelversteifungsmittel umfasst, das an der Mantelwand und / oder der äußeren Mantelwand angeordnet ist.
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Dieser Raketenmantel ermöglicht aufgrund des Mantelversteifungsmittels im Vergleich zu den Raketenmänteln von bekannten Feuerwerksraketen eine Verringerung der Wandstärke des Mantelkörpers und / oder die Verwendung eines weniger festen Materials für die Herstellung bei gleichbleibender oder höherer Stabilität.
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Falls der Raketenmantel wie üblich aus einem Karton, Papier und / oder Pappe hergestellt wird, so kann Material eingespart werden. Alternativ oder zusätzlich kann der Raketenmantel unter Verwendung eines Materials hergestellt werden, das umweltverträglich und / oder kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist.
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Auch das Mantelversteifungsmittel kann unter Verwendung eines derartigen Materials hergestellt werden.
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Vorzugsweise wird zwischen den Mantelwänden ein ringförmiger Zwischenraum gebildet.
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Der Raketenmantel kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein, beispielsweise derart, dass er kein zusätzliches oder wenigstens ein zusätzliches Mantelversteifungsmittel umfasst.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel mindestens einen Steg umfasst, der an der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist.
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Vorzugsweise ist dann spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel einen ersten Steg umfasst;
- - der erste Steg an einer ersten Stelle der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an einer ersten Stelle der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist.
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Hierdurch wird eine Versteifung des Mantelkörpers zumindest an diesen beiden Stellen erzielt.
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Vorzugsweise sind diese beiden Stellen unterschiedlich.
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Vorzugsweise liegt der erste Steg mit einem ersten Ende an der ersten Stelle der Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand an oder ist der erste Steg mit einem ersten Ende an der ersten Stelle der Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand befestigt.
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Hierdurch wird die Versteifung des Mantelkörpers stabilisiert.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel einen zweiten Steg umfasst;
- - der zweite Steg an einer zweiten Stelle der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand oder einer zweiten Stelle der äußeren Mantelwand oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist, oder der zweite Steg an einer zweiten Stelle der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle der Mantelwand oder einer zweiten Stelle der Mantelwand oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist.
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Hierdurch wird die Versteifung des Mantelkörpers weiter verbessert.
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Vorzugsweise sind diese Stellen der Mantelwand unterschiedlich, und sind diese Stellen der äußeren Mantelwand unterschiedlich.
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Bei der ersten Alternative liegt der zweite Steg bevorzugt mit einem ersten Ende an der zweiten Stelle der Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand oder der zweiten Stelle der äußeren Mantelwand oder dem ersten Steg an oder ist der zweite Steg bevorzugt mit einem ersten Ende an der zweiten Stelle der Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand oder der zweiten Stelle der äußeren Mantelwand oder dem ersten Steg befestigt.
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Bei der zweiten Alternative liegt der zweite Steg bevorzugt mit einem ersten Ende an der zweiten Stelle der äußeren Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der Mantelwand oder der zweiten Stelle der Mantelwand oder dem ersten Steg an oder ist der zweite Steg bevorzugt mit einem ersten Ende an der zweiten Stelle der äußeren Mantelwand und mit einem zweiten Ende an der ersten Stelle der Mantelwand oder der zweiten Stelle der Mantelwand oder dem ersten Steg befestigt.
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Hierdurch wird die Versteifung des Mantelkörpers stabilisiert.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - der Kappenkörper gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Schaumstoff, Papierschaum, Faserguss, Karton, Papier, Pappe, Recycling-Kunststoff, Biokunststoff, Polylactid (PLA), biobasiertes Polyethylen (Bio-PE), biobasiertes Polyethylenterephthalat (Bio-PET), Lignin, Flüssigholz, Stärke, Stärke-Derivate, Cellulose, Cellulose-Derivate und ein Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist; und / oder
- - das Kappenversteifungsmittel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe; und / oder
- - die Mantelwand gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe; und / oder
- - die äußere Mantelwand gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe; und / oder
- - das Mantelversteifungsmittel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe.
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Durch diese Verwendung von Faserguss, Karton, Papier, Pappe, Recycling-Kunststoff, Biokunststoff, Polylactid (PLA), biobasiertes Polyethylen (Bio-PE), biobasiertes Polyethylenterephthalat (Bio-PET), Lignin, Flüssigholz, Stärke, Stärke-Derivaten, Cellulose, CelluloseDerivaten oder Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, wird die Umwelt geschont. Durch diese Verwendung von Schaumstoff oder Papierschaum wird eine Gewichtsverringerung und / oder eine Materialeinsparung erzielt.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist; und / oder
- - das Mantelversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Mantelkörper ausgebildet ist; und/oder
- - das Kappenversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Mantelversteifungsmittel ausgebildet ist; und / oder
- - der Mantelkörper separat von oder monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist.
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Bei der separaten Ausbildung von zwei Komponenten - beispielsweise von Kappenversteifungsmittel und Kappenkörper oder von Mantelversteifungsmittel und Mantelkörper oder von Mantelkörper und Kappenkörper - werden diese Komponenten durch zwei separate Bauteile gebildet, die beispielhaft jeweils für sich hergestellt und dann unter Formschluss und / oder Kraftschluss und / oder Stoffschluss zusammengefügt werden. Bei der monolithischen Ausbildung von zwei Komponenten - beispielsweise von Kappenversteifungsmittel und Kappenkörper oder von Mantelversteifungsmittel und Mantelkörper oder von Mantelkörper und Kappenkörper - werden diese Komponenten durch ein einziges Bauteil und/oder ein materialeinheitliches Bauteil gebildet, das beispielhaft unmittelbar als solches hergestellt wird, beispielsweise durch Spritzgießen.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem zweiten Aspekt eine Kappe für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - einen Kappenkörper;
- - ein Kappenversteifungsmittel;
wobei
- - der Kappenkörper eine Innenseite aufweist;
- - das Kappenversteifungsmittel an der Innenseite zumindest teilweise angeordnet ist.
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Für diese erfindungsgemäße Kappe gelten die Ausführungen zu der Kappe der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel mindestens einen Steg umfasst, der an der Innenseite anliegt oder befestigt ist.
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Vorzugsweise ist dann spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen ersten Steg umfasst;
- - der erste Steg an einer ersten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist und an einer zweiten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen zweiten Steg umfasst;
- - der zweite Steg an einer dritten Stelle der Innenseite anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel einen Stern mit wenigstens drei Strahlen umfasst.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - der Kappenkörper gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Schaumstoff, Papierschaum, Faserguss, Karton, Papier, Pappe, Recycling-Kunststoff, Biokunststoff, Polylactid (PLA), biobasiertes Polyethylen (Bio-PE), biobasiertes Polyethylenterephthalat (Bio-PET), Lignin, Flüssigholz, Stärke, Stärke-Derivate, Cellulose, Cellulose-Derivate und ein Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist; und / oder
- - das Kappenversteifungsmittel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem dritten Aspekt einen Raketenmantel für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - einen Mantelkörper;
- - ein Mantelversteifungsmittel;
wobei
- - der Mantelkörper einen Hohlraum, eine äußere Mantelwand und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - die äußere Mantelwand die Mantelwand in Umfangsrichtung mit Abstand umgibt;
- - das Mantelversteifungsmittel an der Mantelwand und / oder der äußeren Mantelwand angeordnet ist.
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Dieser erfindungsgemäße Raketenmantel ermöglicht aufgrund des Mantelversteifungsmittels im Vergleich zu den Raketenmänteln von bekannten Feuerwerksraketen eine Verringerung der Wandstärke des Mantelkörpers und / oder die Verwendung eines weniger festen Materials für die Herstellung bei gleichbleibender oder höherer Stabilität.
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Falls der Raketenmantel wie üblich aus einem Karton, Papier und / oder Pappe hergestellt wird, so kann Material eingespart werden. Alternativ oder zusätzlich kann der Raketenmantel unter Verwendung eines Materials hergestellt werden, das umweltverträglich und / oder kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist.
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Auch das Mantelversteifungsmittel kann unter Verwendung eines derartigen Materials hergestellt werden.
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Vorzugsweise wird zwischen den Mantelwänden ein ringförmiger Zwischenraum gebildet.
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Der Raketenmantel kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein, beispielsweise derart, dass er kein zusätzliches oder wenigstens ein zusätzliches Mantelversteifungsmittel umfasst.
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Für diesen erfindungsgemäßen Raketenmantel gelten die Ausführungen zu dem Raketenmantel der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem dritten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantels ist spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel mindestens einen Steg umfasst, der an der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist.
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Vorzugsweise ist dann spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel einen ersten Steg umfasst;
- - der erste Steg an einer ersten Stelle der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an einer ersten Stelle der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem dritten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantels ist spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel einen zweiten Steg umfasst;
- - der zweite Steg an einer zweiten Stelle der Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle der äußeren Mantelwand oder einer zweiten Stelle der äußeren Mantelwand oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist, oder der zweite Steg an einer zweiten Stelle der äußeren Mantelwand anliegt oder befestigt ist und an der ersten Stelle der Mantelwand oder einer zweiten Stelle der Mantelwand oder dem ersten Steg anliegt oder befestigt ist.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem dritten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantels ist spezifiziert, dass
- - die Mantelwand gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Schaumstoff, Papierschaum, Faserguss, Karton, Papier, Pappe, Recycling-Kunststoff, Biokunststoff, Polylactid (PLA), biobasiertes Polyethylen (Bio-PE), biobasiertes Polyethylenterephthalat (Bio-PET), Lignin, Flüssigholz, Stärke, Stärke-Derivate, Cellulose, Cellulose-Derivate und ein Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist; und / oder
- - die äußere Mantelwand gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe; und / oder
- - das Mantelversteifungsmittel gebildet ist aus einem Material ausgewählt aus dieser Gruppe.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem dritten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantels ist spezifiziert, dass
- - das Mantelversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Mantelkörper ausgebildet ist.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem vierten Aspekt ein Gehäuse für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
wobei
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Innenseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt,
- - die Kappe gemäß dem zweiten Aspekt ausgebildet ist und / oder der Raketenmantel gemäß dem dritten Aspekt ausgebildet ist.
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Für die Kappe und den Raketenmantel dieses erfindungsgemäßen Gehäuses gelten die Ausführungen zu der gemäß dem zweiten Aspekt vorgeschlagenen Kappe und dem gemäß dem dritten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantel mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem vierten Aspekt vorgeschlagenen Gehäuses ist spezifiziert, dass
- - das Kappenversteifungsmittel separat von oder monolithisch mit dem Mantelversteifungsmittel ausgebildet ist; und / oder
- - der Mantelkörper separat von oder monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist.
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Die Erläuterungen zu einem der ersten bis vierten Aspekte der Erfindung, insbesondere zu einzelnen Merkmalen dieses Aspektes, gelten entsprechend auch analog für die anderen der ersten bis vierten Aspekte der Erfindung.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem fünften Aspekt eine Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
- - einen Treibsatz;
- - einen Effektsatz;
wobei
- - der Kappenkörper eine Unterseite aufweist;
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Kappenkörper massiv ausgebildet und aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist und / oder der Mantelkörper massiv ausgebildet und aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Unterseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt;
- - der Treibsatz zumindest teilweise im Hohlraum angeordnet ist und die untere Öffnung verschließt;
- - der Effektsatz im Hohlraum insbesondere über dem Treibsatz angeordnet ist.
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Die Kappe dieser erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete ermöglicht aufgrund des biologisch abbaubaren Materials im Vergleich zu den Kappen von bekannten Feuerwerksraketen eine Verringerung der Umweltbelastung.
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Der Raketenmantel dieser erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete ermöglicht aufgrund des biologisch abbaubaren Materials im Vergleich zu den Raketenmänteln von bekannten Feuerwerksraketen eine Verringerung der Umweltbelastung.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - der Kappenkörper aus einem Material, das kompostierbar und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, und / oder Schaumstoff und / oder Papierschaum gebildet ist; und / oder
- - der Mantelkörper aus einem Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, und / oder Schaumstoff und / oder Papierschaum gebildet ist.
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Durch die Verwendung des Materials, das kompostierbar und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, wird die Umwelt geschont.
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Der Schaumstoff und der Papierschaum ermöglicht eine Verringerung des Beschädigungsrisikos für den Fall, dass die einen derartigen Kappenkörper und / oder einen derartigen Mantelkörper umfassende Feuerwerksrakete unbeabsichtigt auf den Boden fällt.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - der Mantelkörper separat von oder monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist.
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Für diese separate und diese monolithische Ausbildung von Mantelkörper und Kappenkörper gelten die zuvor bei dem ersten Aspekt gemachten Ausführungen zu der separaten und der monolithischen Ausbildung von zwei Komponenten mutatis mutandis analog.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem sechsten Aspekt eine Kappe für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
wobei
- - der Kappenkörper eine Unterseite aufweist;
- - der Kappenkörper massiv ausgebildet ist;
- - der Kappenkörper aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist.
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Für diese erfindungsgemäße Kappe gelten die Ausführungen zu der Kappe der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem sechsten Aspekt vorgeschlagenen Kappe ist spezifiziert, dass
- - der Kappenkörper aus einem Material, das kompostierbar und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, und / oder Schaumstoff und / oder Papierschaum gebildet ist.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem siebenten Aspekt einen Raketenmantel für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
wobei
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Mantelkörper massiv ausgebildet ist;
- - der Mantelkörper aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist.
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Für diesen erfindungsgemäßen Raketenmantel gelten die Ausführungen zu dem Raketenmantel der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem siebenten Aspekt vorgeschlagenen Raketenmantels ist spezifiziert, dass
- - der Mantelkörper aus einem Material, das kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, und / oder Schaumstoff und / oder Papierschaum gebildet ist.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem achten Aspekt ein Gehäuse für eine Feuerwerksrakete, insbesondere für eine gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagene Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
wobei
- - der Kappenkörper eine Unterseite aufweist;
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Kappenkörper massiv ausgebildet und aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist und / oder der Mantelkörper massiv ausgebildet und aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet ist;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Unterseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt.
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Für die Kappe und den Raketenmantel dieses erfindungsgemäßen Gehäuses gelten die Ausführungen zu der Kappe und dem Raketenmantel der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform des gemäß dem achten Aspekt vorgeschlagenen Gehäuses ist spezifiziert, dass
- - die Kappe gemäß dem sechsten Aspekt ausgebildet ist; und / oder
- - der Raketenmantel gemäß dem siebenten Aspekt ausgebildet ist.
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Die Erläuterungen zu einem der fünften bis achten Aspekte der Erfindung, insbesondere zu einzelnen Merkmalen dieses Aspektes, gelten entsprechend auch analog für die anderen der fünften bis achten Aspekte der Erfindung.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem neunten Aspekt eine Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
- - einen Treibsatz;
- - einen Effektsatz;
wobei
- - der Kappenkörper eine Innenseite oder eine Unterseite aufweist;
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Innenseite oder die Unterseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt;
- - der Treibsatz zumindest teilweise im Hohlraum angeordnet ist und die untere Öffnung verschließt;
- - der Effektsatz im Hohlraum insbesondere über dem Treibsatz angeordnet ist;
- - die Kappe gemäß dem zweiten oder sechsten Aspekt ausgebildet ist und / oder der Raketenmantel gemäß dem dritten oder siebenten Aspekt ausgebildet ist.
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Für diese erfindungsgemäße Feuerwerksrakete gelten die Ausführungen zu der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete und zu der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Die Erfindung schlägt gemäß einem zehnten Aspekt eine Feuerwerksrakete vor, umfassend
- - eine Kappe, umfassend
- - einen Raketenmantel, umfassend
- - einen Treibsatz;
- - einen Effektsatz;
wobei
- - der Kappenkörper eine Innenseite oder eine Unterseite aufweist;
- - der Mantelkörper einen Hohlraum und eine Mantelwand aufweist;
- - die Mantelwand den Hohlraum in Umfangsrichtung umgibt;
- - der Hohlraum in dem Mantelkörper eine obere Öffnung und eine untere Öffnung bildet;
- - die Innenseite oder die Unterseite zu dem Hohlraum hin weist;
- - der Kappenkörper die obere Öffnung verschließt;
- - der Treibsatz zumindest teilweise im Hohlraum angeordnet ist und die untere Öffnung verschließt;
- - der Effektsatz im Hohlraum insbesondere über dem Treibsatz angeordnet ist;
- - der Mantelkörper monolithisch mit dem Kappenkörper ausgebildet ist.
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Für diese erfindungsgemäße Feuerwerksrakete gelten die Ausführungen zu der gemäß dem ersten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete und zu der gemäß dem fünften Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete mutatis mutandis analog.
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Bei einer Ausführungsform der gemäß dem zehnten Aspekt vorgeschlagenen Feuerwerksrakete ist spezifiziert, dass
- - die Kappe gemäß dem zweiten Aspekt und der Raketenmantel gemäß dem dritten Aspekt ausgebildet ist; oder
- - die Kappe gemäß dem sechsten Aspekt und der Raketenmantel gemäß dem siebenten Aspekt ausgebildet ist.
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Jeder Kappenkörper kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise im Wesentlichen die Form eines Kegels oder einer Halbkugel haben. Hierdurch wird ein geringer Luftwiderstand der Feuerwerksrakete erzielt.
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Jedes Kappenversteifungsmittel kann kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise wenigstens eine Rippe, die an der Unterseite ausgebildet ist, und / oder wenigstens eine Sicke, die an der Unterseite ausgebildet ist, umfassen.
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Jedes Mantelversteifungsmittel kann kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise wenigstens eine Rippe, die an der Mantelwand und / oder der äußeren Mantelwand ausgebildet ist, und / oder wenigstens eine Sicke, die an der Mantelwand und / oder der äußeren Mantelwand ausgebildet ist, umfassen. Vorzugsweise sind die Rippen und Sicken an der zu dem Hohlraum hin weisenden Innenseite der Mantelwand und / oder an der von dem Hohlraum weg weisenden Außenseite der Mantelwand und / oder an der zu der Mantelwand hin weisenden Innenseite der äußeren Mantelwand und / oder an der von der Mantelwand weg und nach außen weisenden Außenseite der äußeren Mantelwand ausgebildet.
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Jeder Mantelkörper kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise im Wesentlichen die Form eines Zylinders oder eines Rohrs oder einer Hülse haben.
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Jeder hier erwähnte Steg und Strahl kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein, beispielsweise als Arm oder Wand.
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Jedes hier erwähnte Befestigen kann nach Bedarf auf beliebige Weise erfolgen, beispielsweise durch Kleben und / oder Schweißen und / oder Ultraschallschweißen und / oder monolithisches Urformen und / oder Formschluss und / oder Kraftschluss und / oder Stoffschluss. Hierbei bedeutet „monolithisches Urformen“, dass die jeweils beteiligten Komponenten, beispielsweise der zweite Steg und der Kappenkörper oder der zweite Steg und der erste Steg, einteilig und / oder materialeinheitlich hergestellt werden, beispielsweise aus einem Thermoplast durch Spritzgießen.
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Jedes hier erwähnte Material, das umweltverträglich und / oder kompostierbar und / oder biologisch abbaubar ist und / oder unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist, kann nach Bedarf enthalten ein Material ausgewählt aus einer Gruppe umfassend Schaumstoff, Papierschaum, Faserguss, Karton, Papier, Pappe, Recycling-Kunststoff, Biokunststoff, Polylactid (PLA), biobasiertes Polyethylen (Bio-PE), biobasiertes Polyethylenterephthalat (Bio-PET), Lignin, Flüssigholz, Stärke, Stärke-Derivate, Cellulose und Cellulose-Derivate.
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Jeder hier erwähnte Schaumstoff kann nach Bedarf unter Verwendung wenigstens eines nachwachsenden Rohstoffs hergestellt ist.
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Jedes hier erwähnte Flüssigholz kann wenigstens ein Material umfassen, das Lignin und / oder Holzfasern enthält.
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Ein derartiges Material kann beispielhaft verwendet werden in einem Verfahren zur Herstellung eines Halbzeugs aus einem partikelförmigen thermoplastischen Naturstoff, insbesondere Naturharz, und/oder dessen Derivaten, Naturfasern und gegebenenfalls geringen Mengen an Zusatzstoffen für eine thermoplastische Weiterverarbeitung. In diesem Verfahren werden der partikelförmige thermoplastische Naturstoff und/oder dessen Derivate sowie gegebenenfalls geringe Mengen an Zusatzstoffen gemischt und wird die Mischung in Wasser suspendiert oder gelöst. Danach wird die Suspension oder Lösung auf die Naturfasern aufgesprüht, und anschließend wird der Wasseranteil durch Trocknen reduziert.
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Außerdem kann ein derartiges Material beispielhaft verwendet werden in einem Verfahren zur Herstellung eines Polymer-Formteils mit einer gänzlich oder überwiegend, mit einem Anteil von wenigstens 50 Mass.-% aus Polylactid gebildeten Polymermatrix mit einer gegenüber reinem Polylactid erhöhten Wärmeformbeständigkeit. Dieses Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
- (a1) Plastifizieren des Polylactids und Zusetzen von wenigstens 0,5 Mass.-% wenigstens eines feinpartikulären Feststoffes mit einer Partikelgröße zwischen 0,5 um und 50 um aus der Gruppe der Schichtsilikate und Lignin mit einer Schmelztemperatur oberhalb der des Polylactids in das plastifizierte Polylactid sowie Eindispergieren des feinpartikulären Feststoffes in das plastifizierte Polylactid, oder
- (a2) Plastifizieren des mit wenigstens einem feinpartikulären Feststoff aus der Gruppe der Schichtsilikate und Lignin mit einer Schmelztemperaturoberhalb der des Polylactids versetzten oder vorgemischten Polylactids;
- (c) Überführen des plastifizierten Polylactids mit dem hierin eindispergierten feinpartikulären Feststoff in ein Formwerkzeug mit einem Unter- und einem Oberwerkzeug;
- (d) Erstarren des Polylactids mit dem hierin eindispergierten feinpartikulären Feststoff, wobei das Polylactid zumindest bereichsweise über einen Zeitraum von wenigstens 2 s auf einer Temperatur zwischen 70°C und 120°C gehalten wird;
- (e) Abkühlen des Polylactids unter Bildung des fertigen Polymer-Formteils.
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In diesem Verfahren wird das Polylactid mit dem hierin eindispergierten feinpartikulären Feststoff nach Halten seiner Temperatur zwischen 70°C und 120°C in dem Formwerkzeug unter Bildung des fertigen Polymer-Formteils auf eine Temperatur von höchstens 60°C abgekühlt wird, indem das Formwerkzeug geöffnet und das hierin befindliche Formteil an dessen freiliegender Fläche abgekühlt wird und / oder das Formwerkzeug selbst abgekühlt wird, damit die randseitigen Bereiche des Formteils nicht wieder aufschmelzen. Polylactid (Polymilchsäure, PLA) stellt ein Beispiel für ein natürliches Polymer, welches zur Substitution von synthetischen Polymeren bereits verbreiteten Einsatz findet, dar. Polylactid wird gegenwärtig vornehmlich zur Herstellung von Folien, z. B. für die Landwirtschaft, oder zur Verpackung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln, von Textilfasern sowie von mehr oder minder formstabilen Formteilen, z. B. in Form von Schalen oder Bechern zu Verpackungszwecken eingesetzt. Polylactid weist thermoplastische Eigenschaften auf und besitzt eine Glasübergangstemperatur von etwa 50°C bis 55°C sowie einen Schmelzpunkt im Bereich von etwa 150°C.
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Ein Beispiel für ein derartiges Material ist ein plastifizierbarer, mittels thermoplastischer Verarbeitungsverfahren verarbeitbarer Kunststoff-Werkstoff, welcher einen Anteil an wenigstens einem natürlichen Polymer aus der Gruppe Polylactid, Polyhydroxyalkanoate, insbesondere Polyhydroxybutyrate, -valerate und -butyrat/-valerat-Copolymere, Celluloseester, insbesondere Celluloseacetate, -propionate und -acetobutyrate, Lignin und Stärke einschließlich deren Mischungen und/oder Derivaten enthält. Um die Werkstoffeigenschaften, wie insbesondere die Schlagzähigkeit, des Kunststoff-Werkstoffes zu verbessern, enthält der Kunststoff-Werkstoff ferner einen Anteil an wenigstens einem Polyamid auf der Basis von Dimerfettsäure. Aus einem solchen Kunststoff-Werkstoff kann ein Polymer-Formteil mithilfe eines Verfahrens hergestellt werden, indem das natürliche Polymer und das Polyamid auf der Basis von Dimerfettsäure, gegebenenfalls unter Zusetzen eines feinpartikulären Feststoffes und/oder von insbesondere natürlichen Verstärkungsfasern, einem Extruder aufgegeben, in dem Extruder plastifiziert und homogenisiert und anschließend aus dem Extruder ausgetragen und abgekühlt wird, wobei es insbesondere granuliert werden kann. Dieser Kunststoff-Werkstoff sowie ein hieraus erzeugtes Polymer-Formteil hat verbesserte Werkstoffeigenschaften, wie insbesondere eine erhöhte Schlagzähigkeit. Die erwähnten Polyamide auf der Basis von Dimerfettsäure sind als solche bekannt und finden gegenwärtig vornehmlich als Schmelzkleber Verwendung. Sie lassen sich weitgehend aus natürlichen Rohstoffen gewinnen, so dass dieser Kunststoff-Werkstoff im Wesentlichen gänzlich oder zumindest größtenteils aus nachwachsenden Rohstoffen erhalten werden kann. Dabei ist dieser Kunststoff-Werkstoff ebenso biologisch abbaubar wie das verwendete Naturpolymer bzw. dessen Derivate und/oder Mischungen bzw. Blends selbst. Unter „Dimerfettsäuren“ sind in diesem Zusammenhang oligomere Fettsäuren angesprochen, welche in als solcher bekannten Weise durch thermische und/oder katalytische Dimerisierung von ungesättigten Fettsäuren synthetisiert werden können. Im Zuge einer solchen Dimerisierung werden zwei (oder auch drei) ungesättigte Fettsäuren miteinander verknüpft, wobei solche Trimere sowie auch nicht umgesetzte Monomere abgetrennt werden können, z. B. mittels thermischer Trennverfahren, wie Destillation oder Rektifikation. Die erhaltenen Dimere sind verzweigt und können cyclisch oder acyclisch sein. Mit „cyclischen und/oder acyclischen Dimerfettsäureeinheiten“ des für diesen Kunststoff-Werkstoff eingesetzten Polyamides sind folglich derartige Dimerfettsäuren angesprochen, deren Carboxygruppen (COOH-) durch Reaktion mit Aminogruppen zu Amidgruppen (-CO-NH-) umgesetzt worden sind. Dieser Kunststoff-Werkstoff besteht vorzugsweise weitgehend aus nachwachsenden Rohstoffen, weshalb in bevorzugter Ausführung Dimere aus natürlichen Fettsäuren, wie beispielsweise Oleinsäure (Ölsäure, cis-9-Octadecensäure, C18H34O2, CAS-Nr. 112-80-1) und Erucasäure (Erukasäure, cis-13-Docosensäure, C22H42O2, CAS-Nr. 112-86-7), eingesetzt werden können. Selbstverständlich können indes auch andere, einfach oder auch mehrfach ungesättigten Fettsäuren, wie beispielsweise Palmitoleinsäure, Linolensäure, Arachidonsäure etc., für die Dimerfettsäuren eingesetzt werden. Solche natürlichen Fettsäuren können z. B. aus den Samen von Soja, Raps, Sonnenblumen, Meerkohl, Hanf, Leinsamen, Walnuss und dergleichen gewonnen werden.
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DE 198 52 034 C1 beschreibt eine Zusammensetzung zur Herstellung von Formkörpern, bestehend aus polymerem Lignin, Schellack und Naturfasern. Diese Naturfasern können Holzfasern sein.
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DE 198 52 081 C1 beschreibt einen Kunststoff-Werkstoff aus einem Polymer-Blend, bestehend aus wenigstens einem synthetischen und wenigstens einem natürlichen Polymer auf der Basis von Lignin. Dieser Kunststoff-Werkstoff kann natürliche Verstärkungsfasern enthalten, die Flachs-, Sisal-, Cellulose-, Holz-, Miscanthus- oder Hanffasern sein können.
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DE 100 27 862 B4 beschreibt eine Zusammensetzung zur Herstellung von Formkörpern mit einem Polymerbinder, bestehend ausschließlich aus Schellack als Polymerbinder und Verstärkungsfasern und/oder Füllstoffen sowie gegebenenfalls geringen Mengen von Zusatzstoffen. Diese Zusammensetzung kann natürliche Verstärkungsfasern enthalten, die aus der Gruppe Hanf-, Cellulose-, Miscanthus-, Flachs-, Sisal-, Ramie-, Kokos-, Kenaf-, Schilfgras- und Holzfasern ausgewählt sind.
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DE 101 32 749 A1 beschreibt einen faserverstärkten Werkstoff auf der Basis eines durch Polykondensation erhaltenen duroplastischen Polymers oder eines Polymer-Blends mit wenigstens einem solchen Polymer. Dieses Polymer ist ein Polykondensat von Mono-, Di- und/oder Oligomeren aus der Gruppe Furfurylalkohol, Coniferylalkohol, Sinapylalkohol, Hydroxypropy-Iphenol, Linolensäure und deren Derivate. Dieser Werkstoff enthält natürliche Verstärkungsfasern aus der Gruppe Hanf-, Flachs-, Kokos-, Kenaf-, Nessel-, Sisal-, Miscanthus-, Ramie-, Baumwoll-, Cellulose- und Holzfasern.
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DE 10 2011 011 427 A1 beschreibt einen plastifizierbaren Kunststoff-Werkstoff, welcher einen Anteil an wenigstens einem natürlichen Polymer aus der Gruppe Polylactid, Polyhydroxyalkanoate, Celluloseester, Lignin und Stärke einschließlich deren Mischungen und/oder Derivaten enthält. Dieser Kunststoff-Werkstoff enthält ferner einen Anteil an wenigstens einem Polyamid auf der Basis von Dimerfettsäure.
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Jeder hier erwähnte nachwachsende Rohstoff kann nach Bedarf Stärke und / oder Cellulose und / oder Bagasse und / oder Lignin enthalten.
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Jede der vorgeschlagenen Feuerwerksraketen kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise keinen zusätzlichen oder wenigstens einen zusätzlichen Treibsatz und / oder keinen zusätzlichen oder wenigstens einen zusätzlichen Effektsatz umfassen.
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Jeder Treibsatz kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise eine Treibhülse, wenigstens eine Treibladung in der Treibhülse und eine Düse umfassen.
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Jeder Effektsatz kann nach Bedarf auf beliebige Weise ausgebildet sein und beispielsweise wenigstens eine Effektladung und keine oder wenigstens eine Verzögerungsladung umfassen.
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Im Folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die daraus hervorgehenden einzelnen Merkmale sind jedoch nicht auf die einzelnen Ausführungsformen beschränkt, sondern können mit weiter oben beschriebenen einzelnen Merkmalen und/oder mit einzelnen Merkmalen anderer Ausführungsformen verbunden und/oder kombiniert werden. Die Einzelheiten in den Zeichnungen sind nur erläuternd, nicht aber beschränkend auszulegen. Die in den Ansprüchen enthaltenen Bezugszeichen sollen den Schutzbereich der Erfindung in keiner Weise beschränken, sondern verweisen lediglich auf die in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen.
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Die Zeichnungen zeigen in
eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe;
eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer fünften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine sechste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit einer siebenten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer sechsten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels;
eine siebte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerksrakete mit der siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe und einer siebten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Raketenmantels.
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In 1 ist eine erste Ausführungsform einer Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt.
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Bei dieser Ausführungsform umfasst die Feuerwerksrakete 10 eine Kappe 11, die gemäß einer ersten Ausführungsform ausgebildet ist, einen Raketenmantel 12, der gemäß einer ersten Ausführungsform ausgebildet ist, einen Treibsatz 13 und einen Effektsatz 14.
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In 1 ist links die Feuerwerksrakete 10 im Längsschnitt längs der Linien I-I dargestellt, rechts oben die Kappe 11 allein in einer Ansicht von unten, und rechts unten der Raketenmantel 12 allein in einer Ansicht von unten.
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Die Kappe 11 umfasst einen Kappenkörper 15 und ein Kappenversteifungsmittel 16. Der Raketenmantel 12 umfasst einen Mantelkörper 17 und ein Mantelversteifungsmittel 18. Der Kappenkörper 15 hat beispielhaft im Wesentlichen die Form eines Kegels, und der Mantelkörper 17 hat beispielhaft im Wesentlichen die Form eines Zylinders oder eines Rohrs oder einer Hülse.
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Der Mantelkörper 17 ist separat von dem Kappenkörper 15 ausgebildet.
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Der Kappenkörper 15 weist eine Innenseite 15i auf. Der Mantelkörper 17 weist einen Hohlraum 171, eine obere Stirnfläche 17o und eine untere Stirnfläche 17u auf. Der Hohlraum 171 bildet in der oberen Stirnfläche 17o eine obere Öffnung und in der unteren Stirnfläche 17u eine untere Öffnung.
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Der Treibsatz 13 ragt von unten durch die untere Öffnung teilweise in den Hohlraum 171 hinein und verschließt die untere Öffnung. Der Effektsatz 14 ist im Hohlraum 171 über dem Treibsatz 13 angeordnet.
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Der Kappenkörper 15 verschließt die obere Öffnung derart, dass die Innenseite 15i zu dem Hohlraum 171 hin weist.
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Zu diesem Zweck ist die Kappe 11 mit dem Raketenmantel 12 verbunden, indem der Kappenkörper 15 derart auf den Mantelkörper 17 gesetzt ist, dass der untere Randbereich des Kappenkörpers 15 eng an dem oberen Randbereich der oberen Stirnfläche 17o anliegt und mit diesem verklebt ist.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 hat die Innenseite 15i beispielhaft die Form eines Trichters, der sich vom Hohlraum 171 weg verjüngt.
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Das Kappenversteifungsmittel 16 ist an der Innenseite 15i angeordnet. Das Kappenversteifungsmittel 16 umfasst einen ersten Steg 161, der beispielhaft als dreieckige Wand 161 ausgebildet ist, die in einer Axialebene des Kappenkörpers 15 liegt. Hierbei ist mit „Axialebene des Kappenkörpers 15“ eine Ebene gemeint, die die Längsachse des kegelförmigen Kappenkörpers 15 enthält. Der Steg 161 erstreckt sich von der in 1 linken Seite der Innenseite 15i bis zu der diametral gegenüberliegenden rechten Seite der Innenseite 15i. Somit liegt der erste Steg 161 an einer ersten und einer zweiten Stelle der Innenseite 15i an, wobei diese Stellen unterschiedlich sind.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 ist das Kappenversteifungsmittel 16 monolithisch mit dem Kappenkörper 15 ausgebildet, sodass auch der Steg 161 monolithisch mit dem Kappenkörper 15 ausgebildet ist. Somit ist der erste Steg 161 an der Innenseite 15i und der ersten und der zweiten Stelle befestigt. Kappenversteifungsmittel 16 und Kappenkörper 15 sind durch ein einziges Bauteil gebildet, das beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen unmittelbar als solches hergestellt wurde.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 weist der Mantelkörper 17 eine äußere Mantelwand 17a und eine Mantelwand 17i, die eine innere Mantelwand 17i darstellt, auf. Die innere Mantelwand 17i hat beispielhaft im Wesentlichen die Form eines Zylinders und umgibt den Hohlraum 171 in Umfangsrichtung, und die äußere Mantelwand 17a hat beispielhaft im Wesentlichen die Form eines Zylinders und umgibt die innere Mantelwand 17i in Umfangsrichtung mit Abstand. Somit wird zwischen den Mantelwänden 17a, 17i ein ringförmiger Zwischenraum gebildet. Dieser Zwischenraum ist an seinem unteren Ende offen und an seinem oberen Ende geschlossen, da dort die Mantelwände 17a, 17i und eine ringförmige Verbindungswand monolithisch miteinander ausgebildet und stoffschlüssig verbunden sind.
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Das Mantelversteifungsmittel 18 ist an der inneren und der äußeren Mantelwand 17i, 17a angeordnet. Das Mantelversteifungsmittel 18 umfasst acht Stege 181, von denen jeder beispielhaft als rechteckige Wand 181 ausgebildet ist, die in einer Axialebene des Mantelkörpers 17 liegt. Hierbei ist mit „Axialebene des Mantelkörpers 17“ eine Ebene gemeint, die die Längsachse des zylindrischen Mantelkörpers 17 enthält. Die Stege 181 sind gleichmäßig um die Längsachse herum angeordnet, also in Winkelabständen von jeweils 45°. Jeder Steg 181 erstreckt sich von der zu der inneren Mantelwand 17i hin weisenden Innenseite der äußeren Mantelwand 17a bis zu der zu der äußeren Mantelwand 17a hin und von dem Hohlraum 171 weg weisenden Außenseite der inneren Mantelwand 17i. Somit liegt jeder Steg 181 an einer Stelle der inneren Mantelwand 17i und an einer Stelle der äußeren Mantelwand 17a an, wobei alle diese Stellen unterschiedlich sind.
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Jeder Steg 181 ist monolithisch mit den Mantelwänden 17a, 17i und somit mit dem Mantelkörper 17 ausgebildet. Somit ist jeder Steg 181 an der inneren und der äußeren Mantelwand 17i, 17a und einer ersten und einer zweiten Stelle der inneren Mantelwand 17i und einer ersten und einer zweiten Stelle der äußeren Mantelwand 17a befestigt, und ist das Mantelversteifungsmittel 18 monolithisch mit dem Mantelkörper 17 ausgebildet. Mantelversteifungsmittel 18 und Mantelkörper 17 sind durch ein einziges Bauteil gebildet, das beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen unmittelbar als solches hergestellt wurde.
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Kappe 11 und Raketenmantel 12 zusammen bilden ein Gehäuse 19 für die Feuerwerksrakete 10.
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Der Treibsatz 13 ist an seinem oberen Randbereich mit der zu dem Hohlraum 171 hin weisenden Innenseite der inneren Mantelwand 17i verklebt.
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Bei dieser Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 und bei dieser Ausführungsform des Gehäuses 19 ist das Kappenversteifungsmittel 16 separat von dem Mantelversteifungsmittel 18 ausgebildet.
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In 2 ist eine zweite Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt, allerdings lediglich das Gehäuse 19 ohne Treibsatz 13 und Effektsatz 14. Diese Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß einer zweiten Ausführungsform ausgebildet, die der ersten Ausführungsform der Kappe 11 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer zweiten Ausführungsform ausgebildet, die der ersten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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In 2 ist links die Feuerwerksrakete 10 beziehungsweise das Gehäuse 19 im Längsschnitt dargestellt, und rechts in einer Ansicht von unten.
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Bei dieser Ausführungsform ist der Mantelkörper 17 monolithisch mit dem Kappenkörper 15 ausgebildet, indem der untere Randbereich des Kappenkörpers 15 mit dem oberen Randbereich der oberen Stirnfläche 17o stoffschlüssig verbunden ist.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 ragt die innere Mantelwand 17i mit ihrem oberen Endbereich 17e in Bezug auf die Längsachse des Mantelkörpers 17 axial nach oben über die äußere Mantelwand 17a hinaus, und auch die Stege 181 ragen dementsprechend mit ihren oberen Endbereichen 181e axial nach oben über die äußere Mantelwand 17a hinaus.
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Diese Endbereiche 17e, 181e sind monolithisch mit dem Kappenkörper 15 ausgebildet, indem die Innenseite 15i mit den oberen Rändern der Endbereiche 17e, 181e stoffschlüssig verbunden sind. Kappe 11 und Raketenmantel 12 sind durch ein einziges Bauteil gebildet, das beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen unmittelbar als solches hergestellt wurde.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 weist somit das Kappenversteifungsmittel 16 anstelle des Stegs 161 die oberen Endbereiche 17e der inneren Mantelwand 17i sowie die oberen Endbereiche 181e der Stege 181 auf.
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Bei dieser Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 und bei dieser Ausführungsform des Gehäuses 19 ist somit das Kappenversteifungsmittel 16 monolithisch mit dem Mantelversteifungsmittel 18 ausgebildet.
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In 3 ist eine dritte Ausführungsform der Kappe 11 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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In 3 ist oben die Kappe 11 in einer Vorderansicht dargestellt, und unten in einer Ansicht von unten.
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Bei dieser Ausführungsform umfasst das Kappenversteifungsmittel 16 einen zweiten Steg 162, der - analog zu dem ersten Steg 161 - beispielhaft als dreieckige Wand 162 ausgebildet ist, die in einer Axialebene des Kappenkörpers 15 liegt, die um 90° zu der Axialebene des Stegs 161 verdreht ist. Unten in 3 ist zu erkennen, dass der Steg 162 sich von der oberen Seite der Innenseite 15i bis zu der diametral gegenüberliegenden unteren Seite der Innenseite 15i erstreckt. Außerdem kreuzen sich die Stege 161, 162 auf der Längsachse des Kappenkörpers 15 und sind dort monolithisch miteinander ausgebildet und stoffschlüssig verbunden. Somit liegt der zweite Steg 162 an einer dritten und einer vierten Stelle der Innenseite 15i sowie an dem ersten Steg 161 an, wobei diese Stellen unterschiedlich sind.
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Bei dieser Ausführungsform ist das Kappenversteifungsmittel 16 separat von dem Kappenkörper 15 ausgebildet, sodass auch jeder Steg 161, 162 separat von dem Kappenkörper 15 ausgebildet ist. Jeder Steg 161, 162 ist mit der Innenseite 15i verklebt. Somit ist der erste Steg 161 an der Unterseite 15 und der ersten und der zweiten Stelle befestigt, ist der zweite Steg 162 an der Unterseite 15 und der dritten und der vierten Stelle befestigt, und ist das Kappenversteifungsmittel 16 an dem Kappenkörper 15 befestigt. Kappenversteifungsmittel 16 und Kappenkörper 15 sind durch zwei separate Bauteile gebildet, die jeweils beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen hergestellt, gefügt und miteinander verklebt wurden.
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Die sich kreuzenden Stege 161, 162 bilden zudem einen Stern mit vier Strahlen, wobei jeder Strahl an der Innenseite 15i anliegt. Außerdem sind die Strahlen gleichmäßig zueinander angeordnet, nämlich paarweise mit gleichen Winkeln von 90° um die Längsachse des Kappenkörpers 15 herum. Darüber hinaus liegt jeder Strahl mit einem ersten Ende - nämlich dem jeweils radial äußeren Ende - an der Innenseite 15i und mit einem zweiten Ende - nämlich dem jeweils radial inneren Ende - an den zweiten Enden der übrigen Strahlen an.
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In 4 ist eine dritte Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß einer vierten Ausführungsform ausgebildet, die der dritten Ausführungsform der Kappe 11 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer dritten Ausführungsform ausgebildet, die der ersten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 weist der Kappenkörper 15 anstelle der Innenseite 15i eine Unterseite 15u auf, die teilweise eben, nämlich in ihrem ringförmigen Randbereich und in einem kreisförmigen Mittenbereich, und dazwischen gestuft ist. Der Kappenkörper 15 ist massiv ausgebildet und aus Papierschaum gebildet. Somit ähnelt die Kappe 11 einem Stopfen. Der Kappenkörper 15 sitzt mit seinem in Bezug auf die Längsachse des Kappenkörpers 15 axial nach unten von dem Randbereich vorspringenden Mittenbereich der Unterseite 15u mit Presspassung und somit kraftschlüssig in der oberen Öffnung der oberen Stirnfläche 17o. Das Kappenversteifungsmittel 16 entfällt, da dieses aufgrund der massiven Ausbildung des Kappenkörpers 15 nicht erforderlich ist.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 weist der Mantelkörper 17 lediglich eine Mantelwand 17i auf, die den Hohlraum 171 in Umfangsrichtung umgibt. Der Mantelkörper 17 ist massiv ausgebildet und aus Papierschaum gebildet. Das Mantelversteifungsmittel 18 entfällt, da dieses aufgrund der massiven Ausbildung des Kappenkörpers 15 nicht erforderlich ist.
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Die zu dem Hohlraum 171 hin weisende Innenseite der Mantelwand 17i springt in einem unteren Endbereich in Bezug auf die Längsachse des Mantelkörpers 17 radial nach innen vor, und der Treibsatz 13 sitzt mit seinem oberen Randbereich mit Presspassung und somit kraftschlüssig in diesem unteren Endbereich und muss daher nicht mit der Mantelwand 17i verklebt werden.
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In 5 ist eine vierte Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der dritten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß einer fünften Ausführungsform ausgebildet, die der vierten Ausführungsform der Kappe 11 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer vierten Ausführungsform ausgebildet, die der dritten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 ist die Unterseite 15u teilweise eben, nämlich in dem kreisförmigen Mittenbereich, und teilweise schräg, nämlich in ihrem Randbereich, der kegelförmig angefast ist.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 ist die obere Stirnfläche 17o passend zu dem Randbereich der Unterseite 15u trichterförmig angefast. Der Kappenkörper 15 sitzt mit seinem angefasten Randbereich auf der angefasten Stirnfläche 17o und ist mit dieser verklebt.
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In 6 ist eine fünfte Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der vierten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß einer sechsten Ausführungsform ausgebildet, die der fünften Ausführungsform der Kappe 11 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer fünften Ausführungsform ausgebildet, die der vierten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 und bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 sind der Kappenkörper 15 und der Mantelkörper 17 monolithisch miteinander ausgebildet und stoffschlüssig verbunden. Somit bilden Kappe 11 und Raketenmantel 12 ein monolithisches Gehäuse 19.
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Außerdem hat die zu dem Hohlraum 171 hin weisende Innenseite der Mantelwand 17i in Bezug auf die Längsachse des Mantelkörpers 17 einen konstanten Durchmesser.
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In 7 ist eine sechste Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß einer siebenten Ausführungsform ausgebildet, die der ersten Ausführungsform der Kappe 11 ähnelt, sodass im Folgenden vor AIlem die Unterschiede näher erläutert werden. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer sechsten Ausführungsform ausgebildet, die der ersten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden.
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In 7 ist links die Feuerwerksrakete 10 im Längsschnitt dargestellt, und rechts der Raketenmantel 12 allein in einem Querschnitt.
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Bei dieser Ausführungsform ist der Mantelkörper 17 monolithisch mit dem Kappenkörper 15 ausgebildet, indem der untere Randbereich des Kappenkörpers 15 mit der oberen Stirnfläche 17o der äußeren Mantelwand 17a stoffschlüssig verbunden ist, was beispielhaft durch Schweißen erfolgte. Zuvor wurden Kappenkörper 15 und Mantelkörper 17 beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen als separate Bauteile hergestellt.
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Bei dieser Ausführungsform der Kappe 11 ist das Kappenversteifungsmittel 16 separat von dem Kappenkörper 15 ausgebildet und beispielhaft aus Biokunststoff durch Spritzgießen hergestellt. Der erste Steg 161 ist in Bezug auf die Längsachse des Kappenkörpers 15 um 90° zu dem ersten Steg 161 der ersten Ausführungsform der Kappe 11 verdreht und erstreckt sich daher in 7 von der hinteren Seite der Innenseite 15i bis zu der diametral gegenüberliegenden vorderen Seite der Innenseite 15i. Das Kappenversteifungsmittel 16 umfasst einen zweiten Steg 162, der beispielhaft als kreisförmige Wand 162 ausgebildet ist, die in einer Radialebene des Kappenkörpers 15 liegt. Hierbei ist mit „Radialebene des Kappenkörpers 15“ eine Ebene gemeint, die rechtwinklig zu der Längsachse des kegelförmigen Kappenkörpers 15 liegt.
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Der Steg 162 ist konzentrisch zu der Längsachse ausgerichtet und ist an seiner zu der Innenseite 15i hin weisenden Oberseite mit dem zu dem Hohlraum 171 hin weisenden Unterrand des Stegs 161 monolithisch ausgebildet und stoffschlüssig verbunden. Der Steg 162 hat einen Durchmesser, der gleich dem Innendurchmesser des unteren Randbereichs des Kappenkörpers 15 ist und stützt sich mit seiner Umfangsfläche umlaufend an der Innenseite 15i ab. Somit liegt der zweite Steg 162 zumindest an einer dritten und einer vierten Stelle der Innenseite 15i sowie an dem ersten Steg 161 an, wobei diese Stellen unterschiedlich sind.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 ist der Zwischenraum an seinem oberen Ende offen und an seinem unteren Ende geschlossen, da dort die Mantelwände 17a, 17i und eine ringförmige Verbindungswand monolithisch miteinander ausgebildet und stoffschlüssig verbunden sind.
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Der Steg 162 liegt mit seiner von der Innenseite 15i weg und zu dem Hohlraum 171 hin weisenden Unterseite auf der oberen Stirnfläche 17o der inneren Mantelwand 17i und verschließt somit die obere Öffnung des Hohlraums 171.
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Zur Montage des Gehäuses 19 der Feuerwerksrakete 10 werden zunächst der Kappenkörper 15, das Kappenversteifungsmittel 16 und der Raketenmantel 12 als drei separate Bauteile auf die bereits erwähnte Weise hergestellt. Dann werden sie gefügt, indem das Kappenversteifungsmittel 16 mit seinem zweiten Steg 162 auf die innere Mantelwand 17i gelegt und der Kappenkörper 15 mit seiner Innenseite 15i auf den ersten Steg 161 und mit seinem unteren Randbereich auf die äußere Mantelwand 17a gesetzt werden. Schließlich werden Kappenkörper 15 und äußere Mantelwand 17a verschweißt.
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Der Hohlraum 171 hat in Bezug auf die Längsachse des Mantelkörpers 17 einen konstanten Durchmesser, mit Ausnahme des unteren Endbereichs, der sich nach unten etwas weitet. Hierdurch wird das Einschieben des Effektsatzes 14 und des Treibsatzes 13 von unten in das Gehäuse 19 erleichtert.
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In 8 ist eine siebte Ausführungsform der Feuerwerksrakete 10 schematisch dargestellt. Diese Ausführungsform ähnelt der sechsten Ausführungsform, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. Bei dieser Ausführungsform ist die Kappe 11 gemäß der siebten Ausführungsform ausgebildet. Außerdem ist der Raketenmantel 12 gemäß einer siebten Ausführungsform ausgebildet, die der sechsten Ausführungsform des Raketenmantels 12 ähnelt, sodass im Folgenden vor Allem die Unterschiede näher erläutert werden. In 8 ist links die Feuerwerksrakete 10 im Längsschnitt dargestellt, und rechts der Raketenmantel 12 allein in einem Querschnitt.
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Bei dieser Ausführungsform des Raketenmantels 12 hat der Hohlraum 171 in Bezug auf die Längsachse des Mantelkörpers 17 ab seinem unteren Endbereich einen in Richtung obere Stirnfläche 17o zunehmenden Durchmesser. Hierdurch wird der Treibsatz 13 an der derart gebildeten Engstelle in dem Gehäuse 19 eingeklemmt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Feuerwerksrakete
- 11
- Kappe
- 12
- Raketenmantel
- 13
- Treibsatz
- 14
- Effektsatz
- 15
- Kappenkörper
- 15i/15u
- Innenseite/Unterseite von 15
- 16
- Kappenversteifungsmittel
- 161/162
- erster /zweiter Steg von 16
- 17
- Mantelkörper
- 171
- Hohlraum von 17
- 17a
- äußere Mantelwand von 17
- 17e
- oberer Endbereich von 17i
- 17i
- Mantelwand von 17, innere Mantelwand von 17
- 17o/17u
- obere/untere Stirnfläche von 17
- 18
- Mantelversteifungsmittel
- 181
- Stege von 18
- 181e
- obere Endbereiche von 181
- 19
- Gehäuse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19852034 C1 [0109, 0110]
- DE 19852081 C1 [0109, 0111]
- DE 10027862 B4 [0109, 0112]
- DE 10045794 A1 [0109]
- DE 10132749 A1 [0109, 0113]
- DE 10151386 C2 [0109]
- DE 102011011427 A1 [0109, 0114]