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Die Erfindung bezieht sich auf ein und ein Verfahren zur Bestimmung von Bewegungsmustern bei einer Zahnbehandlung, insbesondere der Zahnreinigung, auf ein Kopplungselement zur Ankopplung an einer Zahnbürste und auf eine elektrische Zahnbürste.
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Aufgrund der relativ langen Intervalle von bis zu mehreren Monaten oder sogar Jahren zwischen den einzelnen Zahnarztbesuchen ergibt sich das Problem, dass die Anweisungen des Zahnarztes bezüglich Häufigkeit, Dauer und Art der Behandlung leicht vergessen werden oder sich mit der Zeit Bewegungsabläufe einspielen, die nicht optimal sind, wodurch die Mundhygiene nicht optimal gewährleistet wird oder Schädigungen des Mundraums, insbesondere fester und/oder weicher Mundbestandteile, wie z.B. der Zähne, des Kiefers und/oder des Zahnfleisches, bewirkt werden.
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Die Druckschrift
EP 1 379 149 B1 offenbart ein Verfahren zur Überwachung der Position einer Zahnbürste in Bezug zu Zähnen einer Person, wobei das Verfahren umfasst: Bereitstellen einer Zahnbürste mit einem ersten Positionssensor, wobei der erste Positionssensor zumindest sensibel auf Änderungen der Position und Orientierung reagiert, Bereitstellen eines zweiten Positionssensors in fester Positionsbeziehung zu den Zähnen, wobei der zweite Positionssensor sensibel auf Änderungen der Position und Orientierung ; Übertragen der Ausgabe des ersten Positionssensors und des zweiten Positionssensors zur Verarbeitungsvorrichtung, und die Verarbeitungsvorrichtung vergleicht die beiden Sensorausgänge, um die Position der Zahnbürste in Bezug zu den Zähnen über einen Zeitraum zu überwachen.
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Dieses System ist nachteilig, da aufwendige Sensoren definiert an einem Gesicht angebracht werden müssen, wodurch das System teuer und komplex ist, wodurch eine hohe Marktakzeptanz erschwert ist. Yu-Chen Chang et. al. beschreiben in dem Artikel „Playful Toothbrush: UbiComp Technology for Teaching Tooth Brushing to Kindergarten Children“ ein System, bei dem die Bewegung der Zahnbürste optisch erfasst wird. Dieses System ist nachteilig, da die erfassten Bewegungen undefiniert im Raum erfolgen, wodurch eine Bewegung des Kopfes eine Verfälschung der erfassten Daten bewirkt. Ferner werden aufwendige Modifikationen der Zahnbürste vorausgesetzt, wodurch das System komplex und teuer ist und somit ebenfalls für einen Massenmarkt unzugänglich erscheint. Zudem muss das System raumfest installiert werden, damit eine Kamera definiert die modifizierte Zahnbürste erkennen kann.
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Weiterhin basieren beide Systeme auf vorgegebenen Datensätzen, wodurch eine Verbesserung des Wissens über Zahnputzbewegungen nicht möglich ist.
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Die Gegenstände der Patentanmeldungen PCT/
EP2014/062077 WO2016/016323 zeigen ferner sehr vorteilhafte Lösungen zum Erfassen von Bewegungsverläufen beim Zähneputzen. Dennoch erfordern diese Lösungen leistungsfähige Endgeräte, da eine komplexe Positionserfassung aus einer Sensorfusion aus den Daten einer optischen Erfassungseinrichtung und einer nicht optischen Sensoreinrichtung bestimmt wird.
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Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und ein Computerprogrammprodukt bereitzustellen, das eine Optimierung der Mundgesundheit, insbesondere der Mundhygiene, der Zahngesundheit, der Kiefergesundheit und/oder der Zahnfleischgesundheit ermöglicht. Bevorzugt soll die Erfindung auch eine Kontrolle, insbesondere zur kontinuierlichen oder permanenten Kontrolle, bzw. eine Überwachung, insbesondere zur kontinuierlichen oder permanenten Überwachung, der Mundhygiene ermöglichen. Weiter bevorzugt soll die Erfindung möglichst einfach, günstig und von möglichst vielen Personen einsetzbar sein. Besonders bevorzugt soll das Verfahren und das Computerprogrammprodukt auf einem leistungsschwachen Endgerät, insbesondere Smartphone, ausgeführt werden können.
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Diese Aufgabe wird zum einen durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Verfahren zum Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung ergebenden Bewegung oder Bewegungsverlaufs eines Zahnbehandlungsmittels mindestens umfassend die Schritte: Bewegen des Zahnbehandlungsmittels zum Behandeln von Oberflächenanteilen der Zähne zumindest in einer X-/Y-Ebene, Bereitstellen von Sensordaten von einer oder mehreren nicht optischen Sensoreinrichtung/en einer Detektionseinrichtung an eine Prozessoreinrichtung, wobei die Detektionseinrichtung zumindest während der Zahnbehandlung mit dem Zahnbehandlungsmittel körperlich verbunden ist oder im Bereich des Zahnbehandlungsmittels angeordnet ist oder Bestandteil des Zahnbehandlungsmittels ist, Bestimmung der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs durch die Prozessoreinrichtung.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird zusätzlich oder alternativ durch ein Kopplungselement zur Anbringung an ein Zahnbehandlungsmittel (2), insbesondere einer elektrischen oder manuellen Zahnbürste, gelöst. Das Kopplungselement weist dabei bevorzugt mindesten ein Gehäuse (4) zur Aufnahme von mindestens einer Detektionseinrichtung, wobei die Detektionseinrichtung eine Sensoreinrichtung (6) zum Erfassen von zumindest Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten auf, wobei die Sensoreinrichtung (6) als Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor ausgebildet ist, eine Kommunikationseinrichtung (8), insbesondere eine Bluetoothschnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch, insbesondere mit einem Endgerät, insbesondere ein Smartphone oder TabletPC oder SmartMirror oder Smartwatch, wobei die Kommunikationseinrichtung Sensordaten, insbesondere in aufbereiteter Form, an ein Endgerät übermittelt, eine Speichereinrichtung, eine Prozessoreinrichtung, eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung (6) und der Kommunikationseinrichtung (8) und der Prozessoreinrichtung und der Speichereinrichtung, wobei die Speichereinrichtung zumindest zum Speichern von mehreren aus verschiedenen Zahnpflegevorgängen resultierenden Sensordaten der Sensoreinrichtung vorgesehen ist, wobei die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen zeitgleich auf der Speichereinrichtung gespeichert sind oder die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen nacheinander auf der Speichereinrichtung gespeichert werden, wobei zumindest zeitweise Zahnpflegevorgangsdaten, die Sensordaten aufweisen, zu mehreren Zahnpflegevorgängen auf der Speichereinrichtung gespeichert sind, wobei die Prozessoreinrichtung zum Aufbereiten und/oder zum Analysieren der Zahnpflegevorgangsdaten vorgesehen ist, wobei durch die Analyse der Zahnpflegvorgangsdaten einzelne oder alle der Zahnpflegevorgangsdaten einem oder mehreren definierten Nutzerprofilen zuordenbar sind, wobei bevorzugt zumindest zwei Nutzerprofile registriert sind. Das Gehäuse weist dabei bevorzugt eine Kopplungsschnittstelle zum definierten Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel auf.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt ein Abgleichen des erfassten Bewegungsmusters bzw. der erfassten Bewegung oder des erfassten Bewegungsverlaufs mit in einer Datenbank vorgehaltenen Bewegungsmustern, Ableiten oder Bestimmen von Korrekturparametern zur Anpassung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in Abhängigkeit von den abgeglichenen Bewegungsmustern, Bewegung oder Bewegungsverlaufs und in Echtzeit Ausgeben einer Information mittels einer Ausgabeeinrichtung in Abhängigkeit von den abgeleiteten oder bestimmten Korrekturparametern.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird zusätzlich oder alternativ durch Zahnbehandlungsmittel, insbesondere eine elektrische Zahnbürste, gelöst. Das erfindungsgemäße Zahnbehandlungsmittel weist dabei bevorzugt ein Gehäuse zur Aufnahme von mindestens einer Detektionseinrichtung, wobei die Detektionseinrichtung eine Sensoreinrichtung zum Erfassen von zumindest Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten auf, wobei die Sensoreinrichtung als Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor ausgebildet ist, einer Kommunikationseinrichtung, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch, insbesondere mit einem Endgerät, insbesondere ein Smartphone oder TabletPC oder SmartMirror oder Smartwatch, wobei die Kommunikationseinrichtung Sensordaten, insbesondere in aufbereiteter Form, an ein Endgerät übermittelt, eine Speichereinrichtung, eine Prozessoreinrichtung, eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung und der Kommunikationseinrichtung und der Prozessoreinrichtung und der Speichereinrichtung, wobei die Speichereinrichtung zumindest zum Speichern von mehreren aus verschiedenen Zahnpflegevorgängen resultierenden Sensordaten der Sensoreinrichtung vorgesehen ist, wobei die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen zeitgleich auf der Speichereinrichtung gespeichert sind oder die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen nacheinander auf der Speichereinrichtung gespeichert werden, wobei zumindest zeitweise Zahnpflegevorgangsdaten, die Sensordaten aufweisen, zu mehreren Zahnpflegevorgängen auf der Speichereinrichtung gespeichert sind, wobei die Prozessoreinrichtung zum Aufbereiten und/oder zum Analysieren der Zahnpflegevorgangsdaten vorgesehen ist, wobei durch die Analyse der Zahnpflegvorgangsdaten einzelne oder alle der Zahnpflegevorgangsdaten einem oder mehreren definierten Nutzerprofilen zuordenbar sind, wobei bevorzugt zumindest zwei Nutzerprofile registriert sind.
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Ein zusätzliches oder alternatives erfindungsgemäßes Verfahren dient dabei bevorzugt zum Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung ergebenden Bewegung oder Bewegungsverlaufs eines Zahnbehandlungsmittels. Das Verfahren umfasst dabei bevorzugt mindestens die Schritte: Bewegen des Zahnbehandlungsmittels zum Behandeln von Oberflächenanteilen der Zähne zumindest in einer X-/Y-Ebene, wobei mittels mindestens einer optischen Erfassungseinrichtung Daten bezüglich mindesten eines Bewegungsparameters des Kopfs der behandelten Person erfasst werden, Bereitstellen der erfassten Daten an eine Prozessoreinrichtung zur Bestimmung der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs, Bereitstellen von Sensordaten von einer oder mehreren nicht optischen Sensoreinrichtung/en einer Detektionseinrichtung, wobei die Detektionseinrichtung zumindest während der Zahnbehandlung mit dem Zahnbehandlungsmittel körperlich verbunden ist oder im Bereich des Zahnbehandlungsmittels angeordnet ist, Bestimmung der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs, wobei die Sensoreinrichtung bevorzugt ein Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs-, Neigungs- und/oder Rotationssensor ist. Erfindungsgemäß wird durch die optische Erfassungseinrichtung die Ausrichtung des Kopfes gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung bestimmt. Zusätzlich oder alternativ werden in Abhängigkeit eines Ausrichtungsgrades des Kopfes gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung die Sensordaten zur Bestimmung des Bewegungsverlaufs oder der Bewegung ausgewertet.
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Die vorliegende Erfindung basiert somit ebenfalls auf der Erkenntnis, dass die nicht-optischen Sensordaten zur Erfassung des Bewegungsverlaufs oder des Bewegungsmusters ausreichend sind, wenn die Ausrichtung des Kopfes gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung eine Mindestausrichtung zueinander aufweisen. Wird über die optische Erfassungseinrichtung somit bestimmt, dass der Kopf der Person hinreichend genau gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung ausgerichtet ist, so kann dadurch ausgeschlossen werden, dass sich die Person unzulässig bewegt, d.h. durch die Wohnung läuft, sich dreht, etc. Die Sensordaten der nicht optischen und/oder optischen Sensoreinrichtung werden somit in einem ausreichend raumfesten Bezugssystem erfasst und genügen somit zur Bestimmung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person. Bei dieser Lösung muss somit keine Vielzahl an Daten unterschiedlicher Detektionseinrichtungen, insbesondere einer optischen und mindestens einer nicht optischen Erfassungseinrichtung, erfasst werden und in Kombination miteinander ausgewertet werden. Ferner ist das Gesicht einer Person optisch leichter zu erfassen als eine Hand oder ein Zahnbehandlungsmittel. Besonders bevorzugt wird die Sensoreinrichtung durch eine Inertialsensorik ausgebildet, die mehrere Beschleunigungssensoren und mindestens einen Rotationssensor, insbesondere mehrere Rotationssensoren, ausgebildet.
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Der Ausrichtungsgrad beschreibt bevorzugt den vom Gesicht der Person mittels der optischen Erfassungseinrichtung erfassbaren Gesichtsanteil, wobei über eine Ausgabeeinrichtung, insbesondere ein Display, oder über das Zahnbehandlungsmittel eine Nachricht oder ein Signal an die Person ausgegeben wird, sobald der Ausrichtungsgrad einen Schwellenparameter unterschreitet, wobei die Nachricht oder das Signal einen Hinweis zum Vergrößern des Ausrichtungsgrads übermittelt. Bevorzugt wird die Nachricht ausgegeben, wenn der Ausrichtungsgrad weniger als 75% oder weniger als 65% oder weniger als 55% oder weniger als 50% oder weniger als 45% oder weniger als 40% oder weniger als 35% oder weniger als 30% oder weniger als 25% oder weniger als 20% oder weniger als 15% oder weniger als 10% oder weniger als 5% oder weniger als 3% der Gesichtsfläche der Person repräsentiert. Die Gesichtsfläche wird hierbei bevorzugt durch den Bereich zwischen den äußeren und/oder hinteren Enden der Ohrmuscheln und zwischen der Oberkante der Stirn und der Unterkante des Kinns definiert.
Besonders bevorzugt werden die Sensordaten zur Bestimmung der Bewegung, des Bewegungsverlaufs oder des Bewegungsmusters verwendet, wenn der Ausrichtungsgrad mehr als 15% oder mehr als 20% oder mehr als 25% oder mehr als 30% oder mehr als 35% oder mehr als 40% oder mehr als 45% oder mehr als 50% oder mehr als 55% oder mehr als 60% oder mehr als 65% oder mehr als 70% oder mehr als 75% oder mehr als 80% oder mehr als 85% oder mehr als 90% oder mehr als 95% oder mehr als 97% der Gesichtsfläche repräsentiert.
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Zur Bestimmung der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs werden besonders bevorzugt nur die mittels der Sensoreinrichtung erfassten Daten verwendet bzw. die mittels der optischen Erfassungseinrichtung, insbesondere Kamera, erfassten Daten nicht verwendet.
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Das Gesicht wird bevorzugt durch Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen und/oder durch charakteristische Merkmale, insbesondere der Position eines oder mehrerer Augen und/oder der Nase und/oder des Munds und/oder eines oder mehrerer Ohren zueinander, identifiziert.
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Die Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen und/oder die charakteristischen Merkmale werden bevorzugt durch charakteristische Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen identifiziert.
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Die Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen werden bevorzugt durch die von der optischen Erfassungseinrichtung erfassten Daten beschrieben.
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Weiterhin bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Überwachen von Zahnbehandlungsbewegungen und zum Ausgeben von Korrekturparametern zum Anpassen der Zahnbehandlungsbewegungen, mindestens umfassend ein hierin beschriebenes Verfahren und die Schritte des Abgleichens der erfassten Bewegung mit in einer Datenbank vorgehaltenen Bewegungen, Ableiten oder Bestimmen von Korrekturparametern, insbesondere mindestens einer Bewegungsrichtung, zur Anpassung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in Abhängigkeit von den abgeglichenen Bewegungen, und des Ausgebens einer Information mittels einer Ausgabeeinrichtung in Abhängigkeit von den abgeleiteten oder bestimmten Korrekturparametern.
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Weiterhin bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Computerprogrammprodukt zum Ausführen eines zuvor genannten Verfahrens.
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Weiterhin kann die vorliegende Erfindung einzelne oder mehrere der nachfolgend genannten Merkmale oder Merkmalskombinationen aufweisen:
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst bevorzugt die Schritte: Verfahren zum Bestimmen einer sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Bewegung, insbesondere Bewegungsablaufs oder Bewegungsmusters, eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, mindestens umfassend die Schritte:
Bereitstellen zumindest eines Teils der mittels einer optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten, insbesondere Bilddaten, bezüglich eines Bewegungsparameters eines zumindest in einer X-/Y-Ebene bewegten Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems an eine Prozessoreinrichtung zur Bestimmung der Bewegung, wobei die Daten charakteristische Körperpunkte der Handoberfläche, Körperlinien der Handoberfläche und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, repräsentieren, Definieren eines weiteren dreidimensionalen Bezugssystems durch die Prozessoreinrichtung, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt, wobei das weitere Bezugssystem durch die charakteristischen Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, gebildet wird, und Bestimmen der Bewegung, insbesondere durch Auswertung der Relativbewegungen der erfassten bzw. bestimmten Bezugssysteme.
Die Aufgabe wird alternativ durch eine Erfindung gelöst, die sich auf ein Verfahren zum Bestimmen zumindest eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Reinigungsmerkmals bezieht, dass bevorzugt mindestens die nachfolgend genannten Schritte umfasst: Bereitstellen zumindest eines Teils der mittels einer optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten, insbesondere Bilddaten, bezüglich eines Bewegungsparameters eines zumindest in einer X-/Y-Ebene bewegten Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden ersten Bezugssystems an eine Prozessoreinrichtung zur Bestimmung des Bewegungsparameters, wobei die Daten Merkmale der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, repräsentieren, Definieren eines zweiten bzw. weiteren dreidimensionalen Bezugssystems durch die Prozessoreinrichtung, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt, wobei das weitere Bezugssystem durch die Merkmale der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, gebildet wird, Bestimmen des Reinigungsmerkmals zumindest durch eine Bestimmung einer Relativbewegung zwischen dem ersten Bezugssystem und dem zweiten Bezugssystem, wobei das Reinigungsmerkmal bevorzugt zumindest die Anzahl der Überfahrbewegungen des Zahnbürstenkopfes über mindestens einen Zahnoberflächenanteil mindestens eines Zahns und/oder zumindest die Bewegungsrichtung und/oder Bewegungsgeschwindigkeit des Zahnbürstenkopfes beim Überfahren des mindestens einen Zahnoberflächenanteils ist. Bevorzugt repräsentiert das Reinigungsmerkmal zumindest indirekt die Anzahl der Überfahrbewegungen des Zahnbürstenkopfes über mindestens einen Zahnoberflächenanteil mindestens eines Zahns und/oder zumindest indirekt die Bewegungsrichtung und/oder Bewegungsgeschwindigkeit des Zahnbürstenkopfes beim Überfahren des mindestens einen Zahnoberflächenanteils. Bevorzugt wird das Reinigungsmerkmal für mehrere Flächenanteile eines Zahns erfasst, insbesondere für zwei Flächenanteile oder für drei Flächenanteile, wobei ein Flächenanteil die äußere Fläche des Zahns, ein Flächenanteil die innere Fläche (Richtung gegenüberliegender Zahnreihe oder Richtung Gaumen oder Richtung Zunge) des Zahns und ein Flächenanteil der den inneren Flächenanteil und den äußeren Flächenanteil verbindende Flächenanteil des Zahns (insbesondere der horizontale Flächenanteil) ist. Bevorzugt wird das Reinigungsmerkmal aufbereitet über eine Ausgabeeinrichtung an einen Nutzer ausgegeben und/oder an eine Servereinrichtung zur weiteren Verwendung, insbesondere Analyse, übermittelt. Weiterhin wird bevorzugt mindestens ein Reinigungsmerkmal oder mehrere Reinigungsmerkmale für mehrere Zähne erfasst bzw. bestimmt.
Bevorzugt erfolgt vor der Bestimmung der Bewegung noch das Bestimmen von Stellungen mindestens eines Fingers, insbesondere mehrere Finger, der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand in verschiedenen Relativpositionen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person zur Bestimmung der jeweils behandelten Anteile der Zähne. Die Bestimmung der Bewegung basiert bevorzugt auf der Relativbewegung der Bezugssysteme und/oder der Stellungen und/oder Position mindestens eines Fingers, insbesondere mindesten oder genau 2 oder mindestens oder genau 3 oder 4 Finger.
Diese Lösung ist vorteilhaft, da sie eine sehr präzise Bestimmung der jeweils behandelten Zahnanteile ermöglicht.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche und/oder der nachfolgenden Beschreibungsteile.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt eine Bestimmen von Endstellungen der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand gegenüber dem Kopf der Person durch die Auswertung der Relativpositionen des sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems gegenüber dem weiteren Bezugssystem.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Bestimmung der Endstellung mittels Daten, die während der Ausgabe von Zahnbehandlungshinweisen zum Behandeln der hinteren oder hintersten Zähne durch die optische Detektionseinrichtung erfasst werden.
Eine Endstellung bezeichnet hierbei bevorzugt eine Ausrichtung oder Stellung der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand gegenüber dem Kopf bzw. dem Bezugssystem des Kopfes, in der die Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in eine oder mindestens eine Richtung gegenüber dem Kopf begrenzt ist. Insbesondere wird die Grenze durch die Zugänglichkeit der Zähne bzw. das Vorhandensein oder nicht Vorhandensein von Zähnen begrenzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen jeweils durch charakteristische Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen identifiziert werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Stellung des mindestens einen Fingers zumindest teilweise durch die Daten, welche die charakteristischen Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, beschreiben wird, und/oder durch weitere mittels der optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten, insbesondere Oberflächendaten des mindestens einen Fingers, beschrieben wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die eine Stellung der Finger beschreibenden Daten mit in einem Speicher hinterlegten Daten zur Bestimmung der Orientierung der Putzfläche des Zahnbehandlungsmittels abgeglichen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen durch die von der optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten beschrieben. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird mittels der Endstellungen bestimmt, wie lang das Zahnbehandlungsmittel ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird mittels der Endstellungen bestimmt, wie die Relativposition der Hand gegenüber der Kopf beim Behandeln eines bestimmten zahnes oder mehrere bestimmter Zähne ist, insbesondere des linken und/oder rechten hinteren Zahnes der oberen und/oder unteren Zahnreihe der Zähne der behandelten Person.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren die Daten zusätzlich charakteristische anthropometrische Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird.
Bevorzugt wird das Zahnbehandlungsmittel zumindest zeitweise dreidimensional, d.h. in X-, Y- und Z-Richtung, bewegt und die Bewegungsparameter werden besonders bevorzugt richtungs- und/oder orientierungsabhängig erfasst. Die X-Y-Ebene ist eine Ebene, die sich in X-Richtung und in Y-Richtung erstreckt, analog erstrecken sich mögliche andere Ebenen, wobei die X-/Y-/Z-Achsen jeweils rechtwinklig zueinander stehen.
Alternativ oder zusätzlich kann sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum zumindest teilweisen Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden, insbesondere personenbezogenen, Bewegungsmusters oder Zahnreinigungsmerkmal eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, beziehen, wobei das Verfahren bevorzugt zumindest den Schritt des optischen Erfassens von Daten, insbesondere mittels mindestens einer Kamera, wie z.B. einer CMOS-Kamera, einer CCD-Kamera, einer NMOS-Kamera, einer LiveMOS-Kamera oder einer Time-of-Flight-Kamera, zu mindestens einem Bewegungsparameter, insbesondere der Bewegungsrichtung oder -rotation, der Beschleunigung, des zurückgelegten Wegs und/oder der Geschwindigkeit, eines Zahnbehandlungsmittels und den Schritt der bildlichen Separation des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand, von mindestens einem weiteren durch die optische Erfassungseinrichtung erfassten Bildbestandteil mittels einer Datenverarbeitungseinrichtung und den Schritte des Bestimmens von mindestens einem zu dem Bewegungsparameter korrespondierenden Bewegungsmuster aufweist.
Diese Lösung ist vorteilhaft, da die Datenerfassung sowohl orts- als auch zeitungebunden stattfindet und somit auch zuhause bei Privatpersonen jederzeit d.h. uhrzeitunabhängig eine Überwachung und objektive Beurteilung der Zahnbehandlung erfolgen kann. Die erfassten Daten sind derart, insbesondere in Echtzeit, aufzubereiten bzw. werden bevorzugt in Echtzeit derart aufbereitet, dass z.B. von einem behandelnden Zahnarzt oder der Privatperson bzw. dem Patienten selbst das Bewegungsmuster oder Zahnreinigungsmerkmal analysierbar ist, wodurch individuelle Anpassungen der bei der Zahnbehandlung erfolgenden Bewegungsabläufe erfolgen können. Die so erhobenen Daten können nicht nur individuell zur akuten Optimierung der Bewegungsmuster genutzt werden, sondern können auch in größerer Skalierung z.B. von Krankenkassen und/oder Forschungseinrichtungen verwendet werden. Durch Übermittlung der Daten auf eine zentrale Auswertungsstation wird z.B. zum einen die Möglichkeit eröffnet, die erzeugten Rohdaten zentralisiert mit adäquater Rechenleistung zu verarbeiten, mit optimalen Bewegungsschemata zu vergleichen und an die lokalen Endgeräte zu senden, zum anderen wird aber auch zusätzlich oder alternativ die Bereitstellung der Daten für groß angelegte klinische Studien zu Forschungszwecken oder für die kommerzielle statistische Nutzung (z.B. für Krankenkassen) ermöglicht.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen, Gegenstände, Verfahrensschritte und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung kann eine Ortserfassung des Adapters oder des Zahnbehandlungsmittels näherungsweise durch eine Ortsbestimmung des Endgeräts, insbesondere mittels IP-Adressenauswertung und/oder satellitengestütz, z.B. mittels GPS, Glonass, Galileo oder Beidou, erfolgen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Bestimmung von mindestens einer Bewegungscharakteristik bereitgestellt. Das Verfahren umfasst bevorzugt mindestens den Schritt, des vielfachen Ausführens des erfindungsgemäßen Verfahrens, insbesondere auf verschiedenen Endgeräten zur Erfassung von Bewegungsmustern oder Zahnreinigungsmerkmale unterschiedlicher Personen und bevorzugt deren statistische Auswertung, wobei zusätzlich oder alternativ auch denkbar ist, dass eine Bewegungscharakteristik für eine Person erzeugbar bzw. bestimmbar ist, und den Schritt des Bestimmens mindestens einer übereinstimmenden Eigenschaft, insbesondere eines Bewegungsparameters und/oder der Zahnbehandlungsdauer, der bestimmten Bewegungsmuster oder der erfassten Daten. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da aus den Bewegungsmustern individueller Personen jeweils eine oder mehrere Bewegungscharakteristika ableitbar sind, die repräsentativ für das Zahnbehandlungsverhalten der jeweiligen Person sind. Es ist jedoch zusätzlich oder alternativ denkbar, dass die Bewegungsmuster oder Bewegungscharakteristika individueller Personen aufgrund übereinstimmender Merkmale zu gruppieren sind bzw. gruppiert werden. Weiterhin ist denkbar, dass ein Schritt des Abgleichens der bestimmten Bewegungsmuster oder der erfassten Daten mit charakteristischen Standarddaten erfolgt, wobei diese in einer Datenbank bereitgestellt werden, wobei die Datenbank zumindest teilweise lokal auf einem mobilen Endgerät vorgehalten wird und/oder zumindest teilweise auf einem Server vorgehalten wird.
Weiterhin ist denkbar, dass während der Benutzung des Gerätes ein Schritt des Ausgebens, insbesondere optischen, haptischen und/oder akustischen Ausgebens, zur Information über Korrektur-, Standard- und/oder Idealbewegungen, insbesondere in Abhängigkeit von dem aktuell, d.h. z.B. in Echtzeit, bestimmten Bewegungsmuster oder in Abhängigkeit eines bereits bestimmten Bewegungsmusters oder einer Bewegungscharakteristik vorgesehen ist. Optisches Ausgeben bedeutet hierbei bevorzugt das bildliche Darstellen der Korrektur-, Standard- und/oder Idealbewegungen auf einem Bildschirm oder einer Projektionsfläche, wobei denkbar ist, dass bildliches Ausgeben als Darstellung einzelner Bilder und/oder einer animierten Filmdarstellung verstanden werden kann. Akustisches Ausgeben beschreibt hierbei bevorzugt das Ausgeben bestimmter Töne und/oder das Ausgeben von Sprachanweisungen. Haptisches Ausgeben kann z.B. als definierte Ausgabe von Vibrationen verstanden werden. Insbesondere hinsichtlich der optischen Ausgabe sind bevorzugt die Korrektur-, Standard- und/oder Idealbewegungen neben, über und/oder in Abgleich zu dem tatsächlich erfassten Bewegungsmuster oder zu den tatsächlich erfassten Bewegungsmustern ausgebbar. Korrekturbewegungen können hierbei z.B. einen Vorschlag für eine Bewegungsänderung bzw. - anpassung gegenüber dem erfassten Bewegungsmuster anzeigen. Standardbewegungen können z.B. die durchschnittlichen Bewegungen einer definierten Gruppe an Personen oder die aus klinischen Studien als optimal bekannten Bewegungen sein. Idealbewegungen können z.B. Bewegungen sein, die äußerst schonend, reinigend und/oder zeiteffizient, etc. sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Überwachen von Zahnbehandlungsbewegungen und zum Ausgeben von Korrekturparametern zum Anpassen der Zahnbehandlungsbewegungen bereitgestellt. Das Verfahren umfasst das Verfahren zum zumindest teilweisen Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Bewegungsmusters eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, mit den Schritten: Bewegen des Zahnbehandlungsmittel zum Behandeln von Oberflächenanteilen der Zähne zumindest in einer X-/Y-Ebene, wobei mittels einer bevorzugt optischen Detektionseinrichtung, insbesondere einer Sensoreinrichtung, Daten bezüglich mindestens eines Bewegungsparameters des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere die Bewegungsrichtung oder -rotation, die Beschleunigung, der Weg und/oder die Geschwindigkeit, erfasst werden, und Bereitstellen der erfassten Daten an eine Prozessoreinrichtung oder an ein System zur Bestimmung des Bewegungsmusters und die Schritte Abgleichen der erfassten Bewegungsmuster mit in einer Datenbank vorgehaltenen Bewegungsmustern, Ableiten oder Bestimmen von Korrekturparametern, insbesondere mindestens einer Bewegungsrichtung, zur Anpassung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in Abhängigkeit von den abgeglichenen Bewegungsmustern, und Ausgeben einer Information mittels einer Ausgabeeinrichtung in Abhängigkeit von den abgeleiteten oder bestimmten Korrekturparametern. Dieses Verfahren ist vorteilhaft, da es einer eine Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, durchführenden Person bevorzugt unmittelbar eine Rückmeldung bzw. Korrekturinformation zum Bewegungsablauf ausgibt bzw. einer die Zahnbehandlung durchführenden Person, insbesondere in Echtzeit, Korrekturinformationen zur Korrektur bzw. Anpassung des Bewegungsablaufs ausgebbar sind, sollte sie das Zahnbehandlungsmittel mit einer, insbesondere softwaretechnisch, als ungeeignet bewerteten Bewegung oder einem als ungeeignet bewertetem Bewegungsmuster führen.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da so z.B. Kindern die hinsichtlich der Bewegungsabläufe bei der Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, identifizierten geeigneten Bewegungsmuster, insbesondere überwacht, gelehrt werden können. Eine optische Ausgabeeinrichtung, wie z.B. das Display eines Mobiltelefons, einer Uhr, eines Armbands, einer Spielekonsole oder eines TabletPCs, kann dabei ein Bild oder ein Video ausgeben, das dem Kind die bevorzugt optimalen Bewegungsmuster, insbesondere die in einer lokalen Speichereinrichtung und/oder auf einem Server und/oder in einer lokalen oder internetbasierten Datenbank in Datenform vorgehaltenen Bewegungsmuster, optisch anzeigt bzw. ausgibt. Mittels einer optischen Detektionseinrichtung oder optischen Erfassungseinrichtung, insbesondere einer Kamera, die bevorzugt mit der Ausgabeeinrichtung signaltechnisch gekoppelt ist und bevorzugt im selben Gehäuse, wie die Ausgabeeinrichtung, untergebracht ist, sind die Bewegungen des Kindes erfassbar und somit überwachbar. Sollte das Kind von den angezeigten Bewegungen bzw. Bewegungsmustern abweichen, dann ist bevorzugt ein Signal ausgebbar, dass dem Kind die Abweichung verdeutlicht. Bevorzugt sind die Detektionseinrichtung und die Ausgabeeinrichtung, insbesondere zum optischen und/oder haptischen und/oder akustischen Ausgeben von Signalen und/oder Anweisungen, Bestandteil einer einzigen Vorrichtung, insbesondere einer mobilen Vorrichtung. Die Vorrichtung ist hierbei bevorzugt als portable Prozessoreinrichtung, insbesondere als Mobiltelefon oder TabletPC, ausgebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt bevorzugt eine Registrierung der zu behandelnden Zähne, wobei die Registrierung die optische Erfassung mittels der Detektionseinrichtung oder eine manuelle Erfassung mittels einer Eingabemaske umfasst, wobei die Anzahl und/oder die Lage und/oder die Ausrichtung und/oder Defekte von zumindest einzelnen Zähnen erfasst werden, und wobei die Ableitung oder Bestimmung der Korrekturparameter bevorzugt unter Berücksichtigung der registrierten Zähne erfolgt. Die Eingabemaske kann hierbei z.B. über eine Anzeigeeinrichtung eines Endgeräts, insbesondere des Endgeräts das auch die Detektionseinrichtung aufweist, visualisiert werden. Bevorzugt kann mittels einer Eingabeeinrichtung, die bevorzugt Teil der Anzeigeeinrichtung sein kann, von einer Person angegeben werden, welche Anzahl an Zähnen vorliegt und/oder welche Lage und/oder welche Ausrichtung und/oder welche Defekte einzelne, mehrere oder alle Zähne aufweisen.
Bevorzugt erfolgt die Ableitung oder Bestimmung der Korrekturparameter unter Berücksichtigung der registrierten Zähne. Die Registrierung der Zähne kann hierbei z.B. mittels der, insbesondere optischen, Detektionseinrichtung, insbesondere einer Kamera, durchgeführt werden, d.h. es wird bevorzugt mindestens ein Bild des Gebisses gemacht, wobei softwaretechnisch das Bild ausgewertet wird und z.B. die Anzahl, Ausrichtung und/oder Lage und/oder Defekte der Zähne erfasst wird. Es ist somit bevorzugt ebenfalls möglich Leerstellen im Gebiss zu erfassen.
Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass die Anzahl, Ausrichtung und/oder Lage und/oder Defekte der Zähne manuell, insbesondere über eine Eingabemaske, erfassbar sind. Zusätzlich oder alternativ sind das Winkelmerkmal und/oder Versiegelungen und/oder Kronen und/oder Inlays bzw. Plomben, eines oder mehrere Zähne, insbesondere mittels der optischen Erfassungseinrichtung, erfassbar. Die Lage der Zähne beschreibt bevorzugt die Position der Zähne bzw. um welchen Zahn es sich bei dem jeweiligen Zahn handelt (z.B. Inzisoren, Canine, Premolaren, Molaren). Weiterhin ist denkbar, dass Eigenschaften der einzelnen Zähne oder Relationen zwischen den einzelnen Zähnen erfassbar sind.
Als Defekte werden bevorzugt Zahnfleischrückgang und/oder Verfärbungen und/oder Zahnstein und/oder Risse und/oder Abbrüche und/oder Löcher und/oder Zahnstein etc. verstanden.
Weiterhin ist bevorzugt denkbar, dass einmalig oder wiederholt bzw. mehrfach ein Kalibrierungsschritt durchgeführt wird. Als Kalibrierung wird hierbei bevorzugt die Bestimmung der konkreten bzw. persönlichen Eigenschaften des Körpers, insbesondere der Größe oder des Abstands des Kopfes zur Detektionseinrichtung oder einem Referenzpunkt bzw. der Größe oder des Abstands eines Bestandteils des Kopfes zur Detektionseinrichtung oder zu einem Referenzpunkt, verstanden. Besonders bevorzugt werden bei der Kalibrierung von der optischen Erfassungseinrichtung mehrere körperfeste Punkte bzw. Oberflächenpunkte erfasst, wobei bevorzugt ein oder mehrere Frontzähne und/oder der sich in Zahnlängsrichtung erstreckende Kontaktbereich bzw. Grenzbereich zwischen den Frontzähnen erfasst wird. Es handelt sich hierbei bevorzugt um die zentralen Schneidezähne, insbesondere des Oberkiefers, wobei denkbar ist, dass auch oder alternativ die zentralen Schneidezähne des Unterkiefers erfasst werden. Die Erfassung der Position der Schneidezähne des Oberkiefers und/oder des Grenzbereichs zwischen diesen Schneidezähnen ist oftmals bei hochgezogener Oberlippe möglich, was jedoch beim Zähneputzen nicht immer sichergestellt sein kann. Dennoch bietet die Erfassung der Position der Schneidezähne und/oder des Grenzbereichs zwischen den Schneidezähnen in Relation zu weiteren anthropometrischen Punkten der Gesichtsoberfläche, insbesondere der Nase, Wangen und Stirnregion, Falten, insbesondere Stirnfalten, oder den Pupillen, eine Möglichkeit ein äußerst präzises Koordinatensystem bzw. Bezugssystem am Kopf einer Person zu definieren. Dieses soll bzw. kann für klinische Studien vorzugsweise mit etablierten zahnmedizinischen Koordinatendefinitionen wie bspw. der Frankfurter Horizontalen; der Camperschen Ebene oder der Okklusalebene in Bezug gesetzt werden. Weiterhin kann ein so definiertes Koordinatensystem zusätzlich an genau oder mindestens eine, zwei, drei weitere Körperpunkte oder an mehrere Körperpunkte, insbesondere die Nase, das Kinn, die Stirn, ein Ohr oder zwei Ohren, etc. gekoppelt werden. Dies ist vorteilhaft, da zum einen das einmal definierte Koordinatensystem unabhängig von der Stellung der Lippen stets erfassbar bleibt, wodurch die Position der Zähne stets bekannt ist, und zum anderen die Form des Körperteils, z.B. der Nase, irrelevant ist. Die eventuell auftretende Weichteildeformierung bei der Mundöffnung soll bzw. kann durch entsprechende Korrekturrechnungen kompensiert werden um die Genauigkeit der Methode weiter zu erhöhen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die optische Erfassung eines Objekts, wobei zumindest die Erstreckung des Objekts in einer Dimension, d.h. in der Länge und/oder in der Breite und/oder in der Höhe und/oder im Umfang, bekannt ist, und die Erstreckung des Objekts in der bekannten Dimension bzw. in den bekannten Dimensionen wird bevorzugt zur Bestimmung von Dimensionsparametern verwendet, um z.B. die Länge des bei einer Zahnbehandlung vom Zahnbehandlungsmittels zurückgelegten Wegs und/oder die Dimensionen der Zähne, insbesondere der sichtbaren Anteile der Zähne, etc. zu erfassen. Das Objekt ist hierbei bevorzugt die Person, die das Zahnbehandlungsmittel verwendet, wobei die bekannte Dimension der Person bevorzugt deren Größe ist. Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass das Objekt das Zahnbehandlungsmittel, insbesondere die Zahnbürste, ist, wobei die bekannte Dimension der Zahnbürste bevorzugt die Länge und/oder die Breite und/oder die Höhe und/oder der Umfang ist. Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass das Objekt ein Element ist, dessen Abmessungen im Wesentlichen überall auf der Welt identisch sind, wie z.B. eine CD, DVD oder Kreditkarte. Bevorzugt sind Daten zu den Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels mittels eines Identifikationsmittels (vgl. spätere Ausführungen) erfassbar.
Weiterhin ist denkbar, dass in oder an dem Zahnbehandlungsmittel oder zum in Kontakt bringen mit dem Zahnbehandlungsmittel eine Sensoreinrichtung, insbesondere ein Drucksensor, zur Erfassung des mittels des Zahnbehandlungsmittels auf den Mund bzw. die Zähne und/oder das Zahnfleisch ausgeübten Anpressdrucks vorgesehen ist. Alternativ oder zusätzlich ist vorstellbar, dass die Druckerfassung mittels der optischen Erfassungseinrichtung bewirkt wird. Wobei eine Biegung des Zahnbehandlungsmittels erfasst wird und in Abhängigkeit von bekannten Festigkeitswerten des Zahnbehandlungsmittels gesetzt wird. Die Festigkeitswerte können dabei in einer Datenbank hinterlegt sein oder hinterlegbar sein. Weiterhin ist denkbar, dass das Zahnbehandlungsmittel direkt oder die Verpackung desselbigen (z.B. Barcode oder QR-Code) optisch erfasst und identifiziert wird. Die Identifikation des Zahnbehandlungsmittels ermöglicht dabei, dass die zu dem konkreten Zahnbehandlungsmittel gehörenden Informationen bzgl. seiner Eigenschaften, insbesondere die Festigkeitswerte, selbsttätig für eine Prozessoreinrichtung hinterlegt oder abgerufen werden. Weiterhin ist denkbar, dass die Informationen bzgl. der Eigenschaften eines Zahnbehandlungsmittels auch manuell in einer Datenbank, insbesondere eines mobilen Endgeräts, verfügbar gemacht werden bzw. hinterlegbar bzw. registrierbar sind. Bevorzugt sind die Informationen bzgl. der Eigenschaften in Datenform lokal auf dem mobilen Endgerät oder auf einem Server abspeicherbar. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt somit bevorzugt eine Bestimmung eines bei der Zahnbehandlung, insbesondere einer Zahnreinigung, mittels eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, auf die Zähne oder das Zahnfleisch der die Zahnreinigung erfahrenden Person ausgeübten Drucks, wobei eine optische Erfassung des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere mittelbar oder unmittelbar, mittels der optischen Detektionseinrichtung erfolgt, wobei durch die Detektionseinrichtung Bildinformationen erfasst bzw. Bilddaten erzeugt werden und mittels der Bildinformationen bzw. der Bilddaten eine, insbesondere elastische, Verformung, insbesondere Durchbiegung, des Zahnbehandlungsmittels bestimmt wird, wobei der Druck zumindest in Abhängigkeit der Verformung des Zahnbehandlungsmittels und bevorzugt weiterer Daten, die Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels umfassen, bestimmt wird. Weiterhin ist denkbar, dass in Abhängigkeit des ermittelten Drucks über eine Ausgabeeinrichtung ein Signal oder eine Information ausgebbar ist. Bevorzugt repräsentiert das Signal oder die Information eine Handlungsempfehlung an den Benutzer des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere an die Person, welche die Zahnbehandlung erfährt. Die Erfassung des Drucks bzw. die Ausgabe der in Abhängigkeit des detektierten Drucks auszugebenden Signale und/oder Informationen erfolgt bevorzugt in Echtzeit. Besonders bevorzugt erfolgt die Ausgabe der Signale und/oder Informationen über eine optische Ausgabeeinrichtung. Bevorzugt ist die optische Ausgabeeinrichtung Teil einer Vorrichtung, insbesondere des Endgeräts, zu der ebenfalls die optische Detektionseinrichtung gehört. Besonders bevorzugt werden die Signale und/oder Informationen zum Druck zeitgleich und/oder über dasselbe Ausgabegerät an dieselbe Person kommuniziert, mit dem ebenfalls Korrekturparametern zum Anpassen der Zahnbehandlungsbewegungen an eine Person, insbesondere die Person, die eine Zahnbehandlung erfährt und/oder durchführt, kommuniziert werden. Bei den Daten zu den Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels kann es sich um Materialeigenschaften und/oder Festigkeitswerte und/oder Abmessungen und/oder Biegesteifigkeiten und/oder Fabrikat und/oder Alter und/oder Benutzungshäufigkeit, insbesondere Benutzungsdauer, etc. handeln.
Bevorzugt können gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mittels der optischen Detektionseinrichtung mindestens drei bevorzugt vorgegebene Punkte, insbesondere Oberflächenpunkte, eines Körpers, insbesondere eines Kopfes, einer Person, insbesondere bzgl. der die Bewegungsmuster erfasst werden, erfasst werden, wobei bevorzugt mindestens zwei Punkte mit einer Linie verbindbar sind bzw. virtuell verbindbar sind bzw. gedacht verbindbar sind und mindesten ein dritter Punkt nicht auf dieser Linie liegt, wobei durch die mindesten drei erfassten Punkte das Bezugssystem definiert wird und wobei eine Bewegung des Zahnbehandlungsmittels gegenüber diesem Bezugssystem erfasst wird oder wobei mittels der optischen Detektionseinrichtung mindestens drei bevorzugt vorgegebene Punkte des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, erfasst werden, wobei mindestens zwei Punkte mit einer Linie verbindbar sind und mindesten ein dritter Punkt nicht auf dieser Linie liegt, wobei durch die mindesten drei erfassten Punkte das Bezugssystem definiert wird und wobei eine Bewegung der Person, insbesondere des Kopfes, gegenüber diesem Bezugssystem erfasst wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden in Abhängigkeit von einer Bewegung des Körpers, insbesondere des Kopfes, der Person, bzgl. der die Bewegungsmuster erfasst werden, gegenüber der optischen Detektionseinrichtung unterschiedliche Punkte des Körpers, insbesondere des Kopfes, der Person zur Definition des Bezugssystems erfasst. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da der Kopf der Person beim Durchführen des Verfahrens nicht vollständig unbewegt sein muss, sondern sich bevorzugt bewegen kann und dennoch eine genaue Erfassung der Bewegungsmuster möglich ist. Sollte z.B. infolge einer Kopfdrehung der Person ein zur Definition des Bezugssystems erfasster Oberflächenpunkt nicht weiter erfassbar sein, wird bevorzugt bereits bevor der Oberflächenpunkt nicht mehr erfassbar ist, ein anderer körperfester bzw. kopffester Punkt bzw. Oberflächenpunkt oder mehrere andere körperfeste bzw. kopffeste Punkte bzw. Oberflächenpunkte erfasst, mittels dem/denen das Bezugssystem weiter aufrecht erhalten wird. Als körperfeste oder kopffeste Punkte bzw. Oberflächenpunkte können z.B. neben charakteristischen Formen, wie z.B. der Nasenspitze, Hautverfärbungen, insbesondere Pigmentsörungen, Pigmentnävus, Narben, Körperschmuck, insbesondere Tattoos, die Augenhöhlen, die Schneidezähne, insbesondere des Oberkiefers, auch Punkte von am Körper, insbesondere am Kopf, angebrachten Einrichtungen, wie z.B. Kleidung, Mütze, Brille, erfasst werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Prozessorvorrichtung ein mobiles Endgerät (z.B. Mobiltelefon oder Tablet PC), das die erfassten Daten über das Internet an eine Servereinrichtung zur weiteren Aufbereitung sendet und/oder über das Internet Daten zur Ausgabe mittels einer Ausgabeeinrichtung des Gerätes empfängt, wobei die Daten Informationen bezüglich Bewegungsparametern des Zahnbehandlungsmittels umfassen. Weiterhin wird die zuvor genannte Aufgabe durch ein System zum zumindest teilweisen bzw. zumindest teilweise indirekten Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden personenbezogenen und bevorzugt dynamischen Bewegungsmusters eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, gelöst. Ein dynamisches Bewegungsmuster ist hierbei bevorzugt als ein Bewegungsmuster zu verstehen, das zumindest teilweise durch Geschwindigkeitsinformationen und/oder Beschleunigungsinformationen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem Behandlungsbereich definiert ist. Das System umfasst bevorzugt mindestens eine Detektionseinrichtung, insbesondere eine Sensoreinrichtung oder eine optische Erfassungseinrichtung, zum Erfassen von Daten zu mindestens einem Bewegungsparameter, insbesondere die Bewegungsrichtung, die Beschleunigung, der zurückgelegte Weg und/oder die Geschwindigkeit, des Zahnbehandlungsmittels, und mindestens oder genau eine Datenverarbeitungseinrichtung zur Erzeugung von Bewegungsmustern anhand der erfassten Daten. Es ist hierbei denkbar, dass die Datenverarbeitungseinrichtung bevorzugt eine mit dem Internet zumindest zeitweise verbindbare Einrichtung, insbesondere ein Computer, eine Digitalkamera, eine Spielkonsole, ein Tabletcomputer, ein Laptop, eine Armbanduhr (z.B. Smartwatch), ein Fernsehgerät und/oder ein Mobiltelefon, ist. Weiterhin ist denkbar, dass die Datenverarbeitungseinrichtung die Bewegungsmuster teilweise oder vollständig erzeugt. Besonders bevorzugt übermittelt die Datenverarbeitungseinrichtung die vollständig oder teilweise erzeugten Bewegungsmuster an eine Servereinrichtung, die bevorzugt von einer Vielzahl an Datenverarbeitungseinrichtungen personenbezogene Bewegungsmusters von Zahnbehandlungsmitteln erhält. Die Datenübermittlung kann z.B. in Abhängigkeit von einem Energie-, Verbindungs-, Zeit-, Datenvolumen- und/oder Zahnbehandlungswiederholungskriterium erfolgen, wobei das Zahnbehandlungswiederholungskriterium bevorzugt eine konkrete Anzahl an Zahnbehandlungen angibt. Das Verbindungskriterium gibt bevorzugt die Art und/oder Qualität der Internetverbindung an, z. B. ob es sich um ein Mobilfunktarif oder ein lokales Netzwerk, wie z. B. ein WLAN, handelt. Das Energiekriterium gibt bevorzugt einen Ladezustand eines durch einen Akkumulator mit Energie, insbesondere Strom, versorgten Endgeräts, insbesondere mobilen Endgeräts, wieder. Diese kriteriumsabhängige Übermittlung der teilweise oder vollständig erzeugten Bewegungsmuster ist vorteilhaft, da die Berechnung der Bewegungsmuster zunächst auf der Seite der Datenverarbeitungseinrichtung, d. h. endgeräteseitig, erfolgen kann und somit die Menge an Datentransfer zwischen den einzelnen Endgeräten und der Servereinrichtung relativ gering gehalten werden kann. Ferner ist dies vorteilhaft, da die Servereinrichtung eine deutlich geringere Rechenleistung aufweisen muss, wenn sie bereits teilweise oder vollständig aufbereitete Bewegungsmuster empfängt und diese weiterverarbeiten kann. Die Servereinrichtung muss dann bevorzugt nicht erst noch die vollständige Erzeugung der Bewegungsmuster aus den Rohdaten bewirken bzw. berechnen. Alternativ ist jedoch auch denkbar, dass die von der Detektionseinrichtung erfassten Daten zur Weiterverarbeitung an die Servereinrichtung weitergeleitet werden. Die Weiterleitung kann dabei unmittelbar nach der Erfassung oder in Abhängigkeit bestimmter Kriterien erfolgen. Die Kriterien können dabei z. B. ein Energie-, Verbindungs-, Zeit-, Datenvolumen- und/oder Zahnbehandlungswiederholungskriterium sein. Bevorzugt kann die Servereinrichtung in dieser Fallgestaltung als Datenverarbeitungseinrichtung angesehen werden, d. h. endnutzerseitig bzw. im Bereich der Detektionseinrichtung ist nicht zwingend eine Datenverarbeitungseinrichtung erforderlich, die eine Aufbereitung der erfassten Daten bewirkt. Bevorzugt ist jedoch eine Prozessoreinrichtung, insbesondere ein Mobiltelefon, vorgesehen, die zumindest eine Weiterleitung der Daten hin zu der Servereinrichtung bewirkt. Die Servereinrichtung hat in einer besonders bevorzugten Ausführungsform Zugriff auf klinisch erhobene Informationen über den Zahngesundheitszustand, die Anzahl an Zahnarztbesuche je Jahr und/oder die Behandlungshistorie, die verwendeten Zahnreinigungsmittel etc. von konkreten Personen auf und verknüpft diese Informationen mit den erfassten Bewegungsmustern der jeweiligen das Gerät verwendenden Person. Die erfassten Bewegungsparameter einer konkreten Person sind bevorzugt mittels einer Personalisierungsinstanz, wie z. B. einer Namensabfrage, einer Passwortabfrage, einer Telefonnummer einer Emailadresse oder einem Pseudonym, dieser konkreten Person zuordenbar. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da mittels den von der Servereinrichtung erzeugten Daten bestehend aus dem Zahngesundheitszustand, der Anzahl an Zahnarztbesuche je Jahr und/oder der Behandlungshistorie und den erfassten Bewegungsparametern bzw. den Bewegungsmustern eindeutige Kontrollen und Überwachungen vornehmbar sind und Lehren zur weiteren Verbesserung der Zahnbehandlungstechnik ziehbar sind.
Ein bevorzugt in dem erfindungsgemäßen System einsetzbares bzw. verwendbares Zahnbehandlungsmittel, insbesondere eine Zahnbürste, Munddusche, Gasstrahler, insbesondere Luftstrahler, Sandstrahler, Bohrer, Ultraschallreiniger, etc., umfasst bevorzugt mindestens eine Leitstützstruktur, wobei an der Leitstützstruktur eine Behandlungseinrichtung zum zumindest mittelbaren Inkontaktbringen mit einer Zahnoberfläche und ein Kontaktbereich zum Halten des Zahnbehandlungsmittels angeordnet oder ausgebildet sind, wobei eine Detektionseinrichtung, insbesondere ein Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor, zur Erfassung von Bewegungsparametern zumindest während einer Verwendung des Zahnbehandlungsmittels mit der Leitstützstruktur körperlich verbunden ist. Es ist hierbei denkbar, dass die Detektionseinrichtung an ein beliebiges Zahnbehandlungsmittel ankoppelbar bzw. angekoppelt ist. Die Detektionseinrichtung kann somit als integraler Bestandteil des Zahnbehandlungsmittels ausgebildet sein oder als ein mit einem Zahnbehandlungsmittel, insbesondere einem manuellen oder elektrischen, insbesondere rotierend-oszillierende oder schallerzeugend, Zahnbehandlungsmittel, insbesondere einer Zahnbürste, bevorzugt lösbar verbindbarer Adapter. Der Adapter kann hierbei auch als Kopplungselement bezeichnet werden. Das Kopplungselement dient dabei zur Anbringung an ein bevorzugt elektrisches oder manuelles Zahnbehandlungsmittel, insbesondere eine elektrische oder manuelle Zahnbürste. Das Kopplungsmittel kann alternativ auch als Zahnbehandlungsmittelankopplungselement bezeichnet werden. Bevorzugt umfasst das Kopplungselement mindestens ein Gehäuse zur Aufnahme von einer Sensoreinrichtung zum Erfassen von Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten, wobei die Sensoreinrichtung bevorzugt als Inertialsensorik bzw. als Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor, insbesondere nicht optisches Bewegungssensorelement oder als zumindest teilweise nicht optisches Bewegungssensorelement, ausgebildet ist. Weiterhin weist das Kopplungselement bevorzugt eine Kommunikationseinrichtung, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle oder WLAN oder Mobilfunkschnittstelle oder NFC-Schnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch mit einer weiteren Einrichtung bzw. externen Einrichtung, insbesondere einem Endgerät mit optischer und/oder akustischer Ausgabeeinrichtung, wie z.B. einem Smartphone, einer Smartwatch, einem Tablet-PC, einem Smartmirror, einem Laptop, einem Computer, einem digitalen Bilderrahmen auf. Ferner weist das Kopplungselement bevorzugt eine Energiespeichereinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung und der Kommunikationseinrichtung auf. Besonders bevorzugt weist das Kopplungselement eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zur Versorgung der Energiespeichereinrichtung und/oder zum Betrieb der Sensoreinrichtung und/oder der Kommunikationseinrichtung auf. Höchst bevorzugt weist das Gehäuse eine Kopplungsschnittstelle zum definierten, insbesondere mechanischen und/oder stofflichen, Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel auf. Das Kopplungselement bzw. der Adapter wird somit bevorzugt an der Leitstützstruktur eines Zahnbehandlungsmittels angekoppelt. Dies bedeutet, dass das Zahnbehandlungsmittel einen Griffteil aufweist, der sich bei der Verwendung des Zahnbehandlungsmittels in der Hand der die Zahnbehandlung durchführenden Person befindet. Der Adapter bzw. das Kopplungselement ist dabei dann bevorzugt an dem Griffteil des Zahnbehandlungsmittels angeordnet. Weiterhin ist somit ebenfalls denkbar, insbesondere im Falle von elektrischen Zahnbürsten, dass die Detektionseinrichtung fest bzw. dauerhaft mit der elektrischen Zahnbürste verbunden ist. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Zahnbehandlungsmittel eine Kommunikationsschnittstelle zum Übertragen der erfassten Daten, insbesondere in roher oder aufbereiteter Form, an eine Datenverarbeitungseinrichtung auf, wobei die Kommunikationsschnittstelle besonders bevorzugt derart gestaltet ist, dass die Daten kabellos übertragbar sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das System eine Prozessorvorrichtung, insbesondere ein mobiles Endgerät, wie z.B. ein Mobiltelefon, auf, das bevorzugt mindestens eine optische Erfassungseinrichtung, insbesondere eine Kamera, zum Erfassen von Daten von zu mindestens einem Bewegungsparameter, insbesondere der Bewegungsrichtung oder -rotation, der Beschleunigung, des zurückgelegten Wegs und/oder der Geschwindigkeit, eines Zahnbehandlungsmittels und eine Datenverarbeitungseinrichtung zur insbesondere bildlichen Separation des Zahnbehandlungsmittels von mindestens einem weiteren durch die optische Erfassungseinrichtung erfassten Bildbestandteil und zum Bestimmen von mindestens einem zu dem Bewegungsparameter korrespondierenden Bewegungsmuster aufweist.
Die optische Erfassungseinrichtung wird bevorzugt in dem System als Detektionseinrichtung zum zumindest teilweisen Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden personenbezogenen Bewegungsmusters verwendet.
Im Falle einer Detektionseinrichtung, die bevorzugt als optische Detektionseinrichtung oder optische Erfassungseinrichtung ausgebildet ist, ist denkbar, dass das Zahnbehandlungsmittel mit einer optisch charakteristischen Form versehen ist, die bevorzugt einem Koordinatenkreuz entspricht bzw. dessen Funktionalität übernimmt, um zusätzlich eine räumliche Erfassung eines konkreten Bewegungsparameters des Zahnbehandlungsmittels beim Einsatz von genau oder mindestens einer Kamera zu ermöglichen. Zusätzlich oder alternativ ist jedoch auch denkbar, dass das Zahnbehandlungsmittel mit einer oder mehreren Sensoreinrichtungen ausgestattet ist und die Datenverarbeitungseinrichtung zur Bestimmung des Bewegungsparameters die Sensordaten und die Daten der optischen Erfassungseinrichtung verwendet.
Weiterhin ist ebenfalls denkbar, dass das Zahnbehandlungsmittel auch mit einer oder mehreren Sensoreinrichtungen ausgestattet ist, wenn die Prozessoreinrichtung oder das System mindestens oder genau eine, zwei oder mehrere Kameras, insbesondere 3 Kameras, aufweist. Die Datenverarbeitungseinrichtung kann in diesem Falle Daten einzelner oder mehrerer oder aller Kameras und/oder Sensoren für die Bestimmung des Bewegungsparameters heranziehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die optische Erfassungseinrichtung mindestens eine, insbesondere genau oder mindestens zwei, Kameras zur dreidimensionalen Erfassung des mindestens einen Bewegungsparameters eines Zahnbehandlungsmittels auf, wobei die Prozessoreinrichtung ein dreidimensionales Koordinatensystem bzw. Bezugssystem definiert, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt. Das Koordinaten- bzw. Bezugssystem kann dabei durch charakteristische anthropometrische Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen eines Körperteils einer Person, insbesondere der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, gebildet werden. Es kann zusätzlich jedoch auch durch Oberflächenpunkte, -linien und/oder -flächen des Zahnbehandlungsmittels gebildet werden. Die zweite Kamera ist dabei bevorzugt fixiert in Relation zur ersten Kamera angeordnet ist, so dass eine einmalige Kalibrierung des Detektionssystems vor der Verwendung erfolgen kann. Bevorzugt ist ebenfalls denkbar, dass die mindestens zwei Kameras gegeneinander beweglich sind. Bevorzugt handelt es sich bei den mindestens zwei Kameras um mindestens, genau oder maximal 2, 3, 4, 5 oder 6 Kameras.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfasst die optische Erfassungseinrichtung einen Anteil des Kopfes bzw. mindestens drei Punkte auf der Oberfläche des Kopfes bzw. mindestens drei körperfeste Punkte, die sich bei einer Bewegung der Person, insbesondere des Kopfes, mit der Person, insbesondere mit dem Kopf, mitbewegen und legt ein dreidimensionales Koordinatensystem bzw. Bezugssystem in dem erfassten Anteil des Kopfs bzw. mittels der Punkte fest, wobei eine Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in Abhängigkeit des festgelegten Koordinatensystems des Kopfes bestimmt wird oder eine Bewegung des erfassten Anteils des Kopfes in Abhängigkeit des Koordinatensystems des Zahnbehandlungsmittels bestimmt wird. Es ist hierbei denkbar, dass das Koordinatensystem direkt dem Zahnbehandlungsmittel zugeordnet ist, wobei zusätzlich oder alternativ auch denkbar ist, dass das Koordinatensystem zumindest teilweise und bevorzugt vollständig mittels definierten Körperoberflächenanteilen, insbesondere zwei oder mehreren Knöcheln der Hand, die den Übergang zwischen der Handfläche und den Fingern bilden, definiert wird.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da optisch zumindest über die Erfassung der Handbewegung zumindest indirekt zumindest teilweise eine Bewegung jedes beliebigen Zahnbehandlungsmittels, insbesondere jeder handelsüblichen Zahnbürste oder elektrischen Zahnbürste, erfassbar ist und die Verbreitung von optischen Erfassungsmitteln, insbesondere Handkameras, sehr hoch ist, wodurch die Erfindung für eine äußerst große Menge an Personen anwendbar ist. Besonders bevorzugt ist von der Datenverarbeitungseinrichtung das Zahnbehandlungsmittel von den übrigen Bildbestandteilen derart identifizierbar und zu separieren, dass dessen Bewegungen, insbesondere gegenüber oder relativ zu einem am Kopf oder im Bereich des Kopfes der Person festgelegten Bezugs- bzw. Koordinatensystems, erfassbar und besonders bevorzugt auswertbar sind. Weiterhin ist insbesondere zusätzlich bevorzugt mindestens oder genau ein Körperteil einer Person von der Datenverarbeitungseinrichtung von den übrigen Bildbestandteilen derart identifizierbar und separierbar, dass ein Bewegungsparameter des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Körperteil bestimmbar bzw. berechenbar ist. Das Körperteil ist bevorzugt ein Teil eines Kopfes, wie z.B. Stirn, Augenbrauen, Augenhöhle, Mund, Lippen, Ohren, Wangen und/oder Kinn, bevorzugt ein oder mehrere körperfeste, insbesondere schädelfeste, Anteile wie z.B. die Stirn, das Kinn und/oder die Nase. Es ist jedoch ebenfalls denkbar, dass mehrere Körperteile, wie z.B. die Augen, der Mund und/oder die Nase erfasst werden. Es ist somit denkbar, dass ein oder mehrere Fotos von der Bedienperson bzw. dem Patienten, insbesondere vom Kopf bzw. dem Gesicht der Bedienperson, erfasst und gespeichert werden. Bevorzugt sind einzelne Körperformen, insbesondere Gesichtsbestandteilsformen bzw. Formen von charakteristischen Gesichtsmerkmalen manuell oder automatisch erfassbar oder festlegbar bzw. sind als Referenzpunkte oder Referenzflächen registrierbar, gegenüber denen ein oder mehrere Bewegungsparameter des Zahnbehandlungsmittels erfasst werden. Als Referenzpunkt können hierbei z.B. ein oder zwei Augen, die Nase, der Mund, ein oder zwei Ohren und/oder ein oder zwei Lippen herangezogen bzw. registriert werden. Weiterhin können zusätzlich oder alternativ die Augenbrauen oder die Augen, insbesondere die Pupillen, einer Person erfasst werden. Es kann dann eine die Augen bzw. Pupillen, insbesondere das Zentrum der Augen bzw. Pupillen, verbindende Linie oder Achse definiert bzw. festgelegt werden. Diese Linie oder Achse kann eine Richtung, insbesondere die X-, Y- oder Z-Richtung, eines Koordinatensystems definieren. Weiterhin kann eine zweite Linie bzw. Achse in der Erstreckungsrichtung der Nase, insbesondere des Nasenrückens, der Person definiert bzw. festgelegt werden, die bevorzugt eine zweite von der ersten Richtung abweichende Richtung, insbesondere die X-, Y- oder Z-Richtung, des Koordinatensystems definiert. Bevorzugt sind die erste Richtung und die zweite Richtung im Wesentlichen oder genau rechtwinklig zueinander ausgerichtet. Eine dritte Richtung erstreckt sich bevorzugt rechtwinklig gegenüber einer durch die erste und zweite Richtung aufgespannten Ebene. Die Erfassung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem mit einer Bewegung des Kopfes gekoppeltem Koordinatensystem ist äußerst vorteilhaft, da die die Zahnbehandlung durchführende Person Kopf- und/oder Körperbewegungen durchführen kann, ohne dass die Erfassung der Bewegungsmuster ungenau oder unmöglich wird.
Weiterhin bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Verwendung eines Positions-, Geschwindigkeits- und/oder Beschleunigungssensors oder eines Videotrackingsystems zur Bestimmung eines sich während einer Zahnbehandlung ergebenden Bewegungsmusters eines Zahnbehandlungsmittels.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum zumindest teilweisen Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden und auf die Zähne oder das Zahnfleisch einer die Zahnbehandlung erfahrenden Person mittels eines Zahnbehandlungsmittels ausgeübten Drucks. Das Verfahren umfasst bevorzugt mindestens die Schritte:
Durchführen einer zumindest mittelbaren und bevorzugt unmittelbaren optischen Erfassung von zumindest einem Teil des Zahnbehandlungsmittels bei der Zahnbehandlung mittels einer optischen Detektionseinrichtung bzw. Durchführen einer optischen Erfassung des Zahnbehandlungsmittels bei der Zahnbehandlung mittels einer optischen Detektionseinrichtung. Es ist hierbei bevorzugt denkbar, dass im Falle einer mittelbaren Erfassung des Zahnbehandlungsmittels eine Stellung und/oder Ausrichtung und/oder Haltung der Hand mittels der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, erfasst wird. Eine unmittelbare Erfassung des Zahnbehandlungsmittels beschreibt bevorzugt die tatsächliche optische Erfassung des Zahnbehandlungsmittels. Erzeugen von die optische Erfassung repräsentierenden Bilddaten, wobei die Bilddaten bevorzugt verschiedene Verformungsgrade des Zahnbehandlungsmittels aufweisen bzw. repräsentieren. Bevorzugt wird als Verformung eine Durchbiegung und/oder eine Torsion eines Zahnbürstenschafts und/oder eines Zahnbürstenkopfes erfasst. Zusätzlich oder alternativ ist jedoch ebenfalls denkbar, dass eine Verformung der Borsten einer Zahnbürste erfasst bzw. bestimmt wird.
Auswerten der Bilddaten zur Bestimmung des jeweiligen Verformungsgrades des Zahnbehandlungsmittels. Ermitteln des Drucks, wobei der Druck zumindest in Abhängigkeit der Verformung des Zahnbehandlungsmittels und in Abhängigkeit weiterer Zahnbehandlungsmitteldaten bestimmt wird, wobei die Zahnbehandlungsmitteldaten Daten zu Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels umfassen.
Weiterhin ist denkbar, dass in Abhängigkeit des ermittelten Drucks über eine Ausgabeeinrichtung ein Signal oder eine Information ausgebbar ist. Bevorzugt repräsentiert das Signal oder die Information eine Handlungsempfehlung an den Benutzer des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere an die Person, welche die Zahnbehandlung erfährt. Die Erfassung des Drucks bzw. die Ausgabe der in Abhängigkeit des detektierten Drucks auszugebenden Signale und/oder Informationen erfolgt bevorzugt in Echtzeit. Besonders bevorzugt erfolgt die Ausgabe der Signale und/oder Informationen über eine optische Ausgabeeinrichtung. Bevorzugt ist die optische Ausgabeeinrichtung Teil einer Vorrichtung zu der ebenfalls die optische Detektionseinrichtung gehört. Besonders bevorzugt werden die Signale und/oder Informationen zum Druck zeitgleich und/oder über dasselbe Ausgabegerät an dieselbe Person kommuniziert, mit dem ebenfalls Korrekturparametern zum Anpassen der Zahnbehandlungsbewegungen an eine Person, insbesondere die Person, die eine Zahnbehandlung erfährt und/oder durchführt, kommuniziert werden. Bei den Daten zu den Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels kann es sich um Materialeigenschaften und/oder Festigkeitswerte und/oder Abmessungen und/oder Biegesteifigkeiten und/oder Fabrikat und/oder Alter und/oder Benutzungshäufigkeit, insbesondere Benutzungsdauer, etc. handeln.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die optische Erfassung eines Objekts, wobei zumindest die Erstreckung des Objekts in einer Dimension, d.h. in der Länge und/oder in der Breite und/oder in der Höhe und/oder im Umfang, bekannt ist, und die Erstreckung des Objekts in der bekannten Dimension bzw. in den bekannten Dimensionen wird zur Bestimmung von Dimensionsparametern verwendet, um geometrische Zusammenhänge, wie z.B. die Länge des bei einer Zahnbehandlung vom Zahnbehandlungsmittels zurückgelegten Wegs und/oder die Dimensionen der Zähne, insbesondere der sichtbaren Anteile der Zähne und/oder die Dimensionen des Zahnbehandlungsmittel und/oder den Abstand der Zähne und/oder des Zahnbehandlungsmittels zu der Detektionseinrichtung etc. zu erfassen. Das Objekt ist hierbei bevorzugt die Person, die das Zahnbehandlungsmittel verwendet, wobei die bekannte Dimension der Person bevorzugt deren Größe ist. Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass das Objekt das Zahnbehandlungsmittel, insbesondere die Zahnbürste, ist, wobei die bekannte Dimension der Zahnbürste bevorzugt die Länge und/oder die Breite und/oder die Höhe und/oder der Umfang ist.
Weiterhin kann sich die vorliegende Erfindung auf ein System oder Verfahren beziehen, das mindestens eine optische Erfassungseinrichtung, insbesondere mindestens eine Kamera, zum Erfassen von Daten zu mindestens einem Bewegungsparameter, insbesondere die Bewegungsrichtung, die Beschleunigung, der zurückgelegte Weg und/oder die Geschwindigkeit, eines Zahnbehandlungsmittels, und eine Datenverarbeitungseinrichtung zur Separation eines das Zahnbehandlungsmittel repräsentierenden Bildbestandteils von mindestens einem weiteren durch die optische Erfassungseinrichtung erfassten Bildbestandteil und zum Bestimmen von mindestens einem zu dem Bewegungsparameter korrespondierenden Bewegungsmuster anhand der separierten Bildbestandteile, umfasst, wobei die optische Erfassungseinrichtung bevorzugt mindestens eine Kamera, insbesondere genau oder mindestens zwei Kameras, zur bevorzugt dreidimensionalen Erfassung des mindestens einen Bewegungsparameters eines Zahnbehandlungsmittels aufweist, wobei die Prozessoreinrichtung bevorzugt ein dreidimensionales Koordinatensystem definiert, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand mitbewegt, wobei die optische Erfassungseinrichtung bevorzugt einen Anteil des Kopfes einer Person erfasst und ein dreidimensionales Koordinatensystem in dem erfassten Anteil des Kopfs festlegt, wobei eine Bewegung des Zahnbehandlungsmittels bevorzugt in Abhängigkeit des festgelegten Koordinatensystems des Kopfes bestimmt wird oder wobei eine Bewegung des erfassten Anteils des Kopfes in Abhängigkeit des Koordinatensystems des Zahnbehandlungsmittels bestimmt wird, wobei die Prozessorvorrichtung bevorzugt ein Mobiltelefon oder ein TabletPC ist und die erfassten Daten bevorzugt über das Internet an eine Servereinrichtung zur weiteren Aufbereitung sendet und/oder über das Internet Daten zur Ausgabe mittels einer Ausgabeeinrichtung des Mobiltelefons oder des TabletPCs empfängt, wobei die Daten bevorzugt Informationen bezüglich Bewegungsparametern des Zahnbehandlungsmittels und/oder des Druck, mit dem das Zahnbehandlungsmittel an die Zähne und/oder das Zahnfleisch angepresst wird, umfassen.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Bestimmen einer sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Bewegung, insbesondere Bewegungsablaufs oder Bewegungsmusters, eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, mindestens umfassend die Schritte: Bereitstellen zumindest eines Teils der mittels einer optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten, insbesondere Bilddaten, bezüglich eines Bewegungsparameters eines zumindest in einer X-/Y-Ebene bewegten Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems an eine Prozessoreinrichtung zur Bestimmung der Bewegung, wobei die Daten z.B. charakteristische Körperpunkte der Handoberfläche, Körperlinien der Handoberfläche und/oder Körperoberflächen der Hand, insbesondere der Finger, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, repräsentieren. Bevorzugt repräsentieren die Daten zusätzlich oder alternativ konkrete Stellungen mehrere Finger der das Zahnbehandlungsmittel Führenden Hand zueinander. Bestimmen von Stellungen mindestens eines Fingers, insbesondere mehrere Finger, der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand in verschiedenen Relativpositionen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person zur Bestimmung der jeweils behandelten Anteile der Zähne, Bestimmung der Bewegung anhand der erfassten Stellungen der Finger und/oder basierend auf der Relativbewegung des Bezugssystems zu den Stellungen der Finger.
Diese Lösung ist vorteilhaft, da erkannt wurde, dass die Finger beim Behandeln eines bestimmten Zahnes in einem bestimmten Bereich des Mundes eine bestimmte Stellung einnehmen, die durch die optische Detektionseinrichtung erfassbar ist. Die meisten Personen verwenden stets dieselben Stellungen beim Behandeln der jeweiligen Zähne, wodurch die jeweiligen Stellungen der Finger unmittelbar Auskunft über die Position des Zahnbehandlungsmittels geben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird durch die Prozessoreinrichtung ein weiteres dreidimensionales Bezugssystems definiert, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt, wobei das weitere Bezugssystem durch die charakteristischen Körperpunkte des oder der Finger, Körperlinien des oder der Finger und/oder Körperoberflächen des oder der Finger, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, gebildet wird.
Bevorzugt wird eine Datenbank bereitgestellt, die Zahnbehandlungsmitteldaten aufweist. Es ist hierbei denkbar, dass die Datenbank lokal auf einem Endgerät und/oder auf einem Server vorgehalten wird. Bevorzugt wird ein Identifikationsmittel, insbesondere ein softwarebasiertes Identifikationsmittel, bereitgestellt. Das Identifikationsmittel erfasst z.B. optisch das Zahnbehandlungsmittel oder das Zahnbehandlungsmittel repräsentierende Informationen, wie z.B. einen QR-Code. Das optisch erfasste Zahnbehandlungsmittel wird bevorzugt durch Bildinformationen bzw. Bilddaten repräsentiert, die bevorzugt mit in der Datenbank vorgehaltenen Bildinformationen bzw. Bilddaten zu einer Vielzahl an Zahnbehandlungsmitteln abgeglichen werden. In der Datenbank sind bevorzugt Daten bzw. Informationen zu den Eigenschaften der einzelnen Zahnbehandlungsmittel hinterlegt. Im Falle einer Übereinstimmung der in der Datenbank vorgehaltenen Daten bzw. Informationen mit den erfassten Bilddaten bzw. Bildinformationen erfolgt bevorzugt die Auswahl und Verwendung der in der Datenbank bzgl. dem konkreten bzw. identifizierten Zahnbehandlungsmittel hinterlegten Daten bzw. Informationen zur Ermittlung des Drucks. Eine Verknüpfung mit den einem Zahnbehandlungsmittel zuzurechnenden Daten bzw. Informationen, die in einer Datenbank vorgehalten werden, ist ferner über eine Verlinkung, wie sie z.B. durch die Auslesung eines Codes, insbesondere eines optischen Codes, wie z.B. eines Barcodes oder QR-Codes, möglich ist. Weiterhin ist zusätzlich oder alternativ denkbar, dass eine Maske zur manuellen Eingabe der Zahnbehandlungsmitteldaten bzw. -eigenschaften vorgesehen ist und die manuell über die Maske eingegebenen Daten bzw. Informationen zur Bestimmung des Drucks verwendet werden. Zusätzlich oder alternativ ist denkbar, dass mittels einer Funkeinrichtung, wie z.B. einer Nahfeldkommunikation bzw. Near-Field-Communication (NFC) oder mittels Bluetooth, die Daten bzw. Informationen bzgl. eines Zahnbehandlungsmittels in die Datenbank übertragen werden oder eine Verknüpfung zu der Datenbank erzeugt wird oder die Daten zur Ermittlung des Drucks hinterlegt werden.
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Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Computerprogrammprodukt zum Ausführen eines oder mehrere zuvor genannter Verfahren und/oder zur statistischen Auswertung der erzeugten Datensätze.
Es kann ferner Aufgabe der vorliegenden Erfindung sein ein Verfahren, ein System, ein Computerprogrammprodukt und eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine Bestimmung eines Gesundheitszustandes oder einer Veränderung eines Gesundheitszustandes einer Person auf eine verbesserte Weise ermöglicht. Weiter soll diese Erfindung bevorzugt möglichst einfach, günstig und von möglichst vielen Personen einsetzbar sein.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 12 gelöst.
Die zuvor genannt Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Bestimmen eines Gesundheitszustands oder einer Veränderung eines Gesundheitszustands einer Person gelöst, wobei der Gesundheitszustand oder die Veränderung des Gesundheitszustands bzgl. eines Leidens der Person, insbesondere eines motorischen und/oder neuronalen Leidens, insbesondere bezüglich einer motorischen Erkrankung bzw. einer auf die Motorik der Person wirkenden Erkrankung, insbesondere z.B. Gicht oder Rheuma oder Multiple Sclerose, und/oder motorischen Behinderung oder Einschränkung bzw. die Motorik der Person einschränkenden Behinderung und/oder einer neuronalen Erkrankung, insbesondere z.B. Demenz oder Parkinson, oder einer neuronalen Schädigung oder neuronalen Einschränkung bestimmt wird.
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Das Leiden ist besonders bevorzugt von einem die Zahnerhaltung und/oder Mundhygiene unmittelbar betreffenden Leiden, wie Parodontitis und/oder Karies und/oder Zahnfleischentzündung, verschieden.
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Das erfindungsgemäße Gesundheitszustandbestimmungsverfahren oder Gesundheitszustandveränderungsbestimmungsverfahren umfasst bevorzugt mindestens die Schritte: Abgleichen von mittels mindestens einer Detektionseinrichtung erfassten Bewegungsdaten eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer ein Zahnbehandlungsmittel, insbesondere eine Zahnbürste, führenden Hand der Person, mit Referenzbewegungsdaten zum Bestimmen von Abweichungen zwischen den erfassten Bewegungsdaten und den Referenzbewegungsdaten und Bestimmen des Gesundheitszustands oder der Veränderung des Gesundheitszustands durch eine Auswertung der Abweichungen.
Diese Lösung ist vorteilhaft, da erstmals die äußerst komplexen Bewegungen beim Zähneputzen als Beurteilungskriterium für die Beurteilung eines Gesundheitszustandes oder einer Veränderung eines Gesundheitszustandes herangezogen werden. Zähneputzen ist ein Verfahren, das von sehr vielen Personen über viele Jahre mehrmals täglich durchgeführt wird. Die Personen erlernen dabei Bewegungsmuster die sehr stabil sind und sich nur wenig über die Dauer verändern. Ist eine Person jedoch an einer Krankheit, wie einer motorischen Krankheit bzw. eine die Motorik der Person beeinflussende Krankheit, oder einer neuronalen Krankheit erkrankt, so verändern sich mit der Krankheit auch die beim Zähneputzen auftretenden Bewegungen. Viele Bewegungen werden zunächst langsamer und/oder unpräziser.
Die vorliegende Erfindung bietet somit erstmals eine Möglichkeit zur Quantifizierung bzw. Objektivierung dieser Veränderungen. Ferner ist dankbar, dass sich durch eine Medikation oder eine sonstige Behandlung der Gesundheitszustand der Person verändert, was sich aus den beim Zähneputzen auftretenden Bewegungen ableiten lässt.
Ferner ist vorstellbar, dass den Personen basierend auf den erfassten und ausgewerteten Bewegungen eine Rückmeldung zu ihrem Gesundheitszustand oder der Veränderung ihres Gesundheitszustands ausgebbar ist, insbesondere ein Medikations- und/oder Behandlungsvorschlag ausgebbar ist, wodurch die Personen selbständig und methodisch unterstützt ihre Medikation und/oder Behandlung anpassen können.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen, Gegenstände, Verfahrensschritte und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Referenzbewegungsdaten standardisiert bereitgestellte Bewegungsdaten oder sind die Bewegungsdaten Bewegungsdaten, die bei mindestens einem zuvor von der Person durchgeführten Zahnbehandlungsverfahren durch die Detektionseinrichtung erfasst wurden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden mittels den Bewegungsdaten zumindest mittelbar Bewegungsparameter, wie Ortsdaten und/oder Geschwindigkeitsdaten und/oder Beschleunigungsdaten und/oder Richtungsdaten und/oder Neigungsdaten und/oder Rotationsdaten, der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels, bestimmt, insbesondere in Bezug zu einem sich mit dem Kopf der Person mitbewegenden Bezugssystem, und/oder mittels den Bewegungsdaten werden zumindest mittelbar Bewegungsparameter, wie Ortsdaten und/oder Geschwindigkeitsdaten und/oder Beschleunigungsdaten und/oder Richtungsdaten und/oder Neigungsdaten und/oder Rotationsdaten, der Bewegung der Hand, bestimmt werden, insbesondere in Bezug zu einem sich mit dem Kopf der Person mitbewegenden Bezugssystem bestimmt. Die Bewegungsdaten werden dabei bevorzugt z.B. unmittelbar durch Sensoren in oder an dem Zahnbehandlungsmittel oder im Bereich des Zahnbehandlungsmittels erfasst.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Auswertung z.B. eine Bestimmung von maximalen Abweichungen und/oder durchschnittlichen Abweichungen und/oder lokalen Abweichungen und/oder Übereinstimmungen einzelner oder mehrerer, insbesondere kombinierter, oder aller Bewegungsparameter, insbesondere umfasst die Auswertung eine Bestimmung, wie bzw. in welchem Maße einzelne oder mehrere Bewegungsparameter quantitativ von Referenzbewegungsparametern abweichen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Auswertung in Abhängigkeit oder Einbeziehung von Konkretisierungsdaten, wie das Alter der Person und/oder die Erkrankung der Person und/oder das Stadium der Erkrankung und/oder die bisherige Dauer der Erkrankung und/oder das Geschlecht der Person und/oder die Art des Zahnbehandlungsmittels (manuelle Zahnbürste, elektrische Zahnbürste, Ultraschallzahnbürste), die Medikation, insbesondere welche Medikamente die Person wann und/oder in welcher Menge einnimmt und/oder wann die letzte Medikamenteneinnahme erfolgte, bewirkt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Auswertung in Abhängigkeit oder Einbeziehung von weiteren Gesundheitsdaten, insbesondere dem aktuellen oder durchschnittlichen Blutdruck der Person und/oder den aktuellen oder durchschnittlichen Puls der Person und/oder der aktuellen oder durchschnittlichen Sauerstoffsättigung im Blut der Person und/oder der aktuellen oder durchschnittlichen Körpertemperatur, insbesondere Körperkerntemperatur und/oder Körperoberflächentemperatur der Person, die mittels mindestens einer weiteren Detektionseinrichtung erfasst werden, bewirkt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Detektionseinrichtung durch mindestens einen Sensor, insbesondere mindestens einen Positionssensor und/oder mindestens einen Beschleunigungssensor und/oder mindestens einen Geschwindigkeitssensor und/oder mindestens einen Neigungssensor, etc. gebildet, der in oder an dem Zahnbehandlungsmittel angeordnet ist oder der im Bereich der Hand der Person, insbesondere in Form einer Smartwatch oder eines Sensorarmbandes, angeordnet ist oder der mit dem Zahnbehandlungsmittel gekoppelt wird. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Detektionseinrichtung eine optische Detektionseinrichtung, insbesondere mindestens eine Kamera, wobei das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt ferner die Schritte umfasst:
Bereitstellen zumindest eines Teils der mittels der optischen Detektionseinrichtung erfassten Bewegungsdaten bezüglich einer Bewegung eines zumindest in einer X-/Y-Ebene bewegten Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden ersten Bezugssystems an eine Prozessoreinrichtung, Definieren eines zweiten bzw. weiteren dreidimensionalen Bezugssystems durch die Prozessoreinrichtung, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt, wobei das weitere Bezugssystem durch optisch erfassbare Merkmale der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, gebildet wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren die Bewegungsdaten charakteristische anthropometrische Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden werden Endstellungen der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand gegenüber dem Kopf der Person durch die Auswertung der Relativpositionen des sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems gegenüber dem weiteren Bezugssystem bestimmt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden umfasst das erfindungsgemäße Verfahren den Schritt des Bestimmens von Stellungen mindestens eines Fingers, insbesondere mehrere Finger, der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand in verschiedenen Relativpositionen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person zur Bestimmung der jeweils behandelten Anteile der Zähne.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden repräsentieren die Bewegungsdaten charakteristische Körperpunkte der Handoberfläche, Körperlinien der Handoberfläche und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, wobei die Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen jeweils durch charakteristische Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen identifiziert werden, wobei die Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen bevorzugt durch die von der optische Detektionseinrichtung erfassten Daten beschrieben werden. Alternativ kann es Aufgabe der vorliegenden Erfindung sein ein Verfahren und ein System bereitzustellen, das eine Verbesserung der Mundgesundheit, insbesondere der Mundhygiene, der Zahngesundheit, der Kiefergesundheit und/oder der Zahnfleischgesundheit ermöglicht. Diese Aufgabe wird z.B. durch ein Verfahren gemäß Anspruch 13 gelöst.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Bewegungsmusters oder Bewegungsverlaufs eines Zahnbehandlungsmittels, insbesondere einer Zahnbürste, mindestens umfassend die Schritte: Bewegen des Zahnbehandlungsmittel zum Behandeln von Oberflächenanteilen der Zähne zumindest in einer X-/Y-Ebene, wobei mittels mindestens einer optischen Detektionseinrichtung Daten bezüglich mindesten eines Bewegungsparameters des Zahnbehandlungsmittels gegenüber einem sich mit dem Kopf der behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems, erfasst werden, wobei die Daten charakteristische Punkte auf der Oberfläche des Zahnbehandlungsmittels und/oder Linien auf der Oberfläche des Zahnbehandlungsmittels und/oder Oberflächenanteile des Zahnbehandlungsmittels repräsentieren, Bereitstellen der erfassten Daten an eine Prozessoreinrichtung zur Bestimmung des Bewegungsmusters, wobei die Prozessoreinrichtung ein weiteres dreidimensionales Bezugssystem definiert, das sich bei einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittels zumindest zeitweise im Raum mit dem Zahnbehandlungsmittel mitbewegt, wobei das weitere Bezugssystem aus den charakteristischen Punkten auf der Oberfläche des Zahnbehandlungsmittels und/oder den Linien auf der Oberfläche des Zahnbehandlungsmittels und/oder den Oberflächenanteilen des Zahnbehandlungsmittels gebildet wird und Bestimmung des Bewegungsmusters oder des Bewegungsverlaufs, wobei zumindest eine Relativbewegung zwischen dem sich mit dem Kopf der behandelten Person mitbewegenden Bezugssystem und dem weiteren Bezugssystem bestimmt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die charakteristischen Punkte und/oder Linien und/oder Flächen durch zumindest Anteile der äußeren Form des Zahnbehandlungsmittels gebildet und/oder charakteristischen Punkte und/oder Linien und/oder Flächen werden durch unterschiedlich hell und dunkel und/oder unterschiedlich farblich gestaltete oder markierte Anteile des Zahnbehandlungsmittels gebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung greift die Prozessoreinrichtung auf eine Bilddatenbibliothek zu, die Bilddaten zu dem Zahnbehandlungsmittel zu mehr als 50 %, insbesondere zu mehr als 60% oder zu mehr als 70% oder zu mehr als 80% oder zu mehr als 90 % oder bis zu 90% oder bis zu 100%, aller möglichen Ausrichtungen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber der optischen Detektionseinrichtung umfasst. Die Bilddatenbibliothek wird bevorzugt zur Bestimmung einer Bewegung und/oder einer Ausrichtung des Zahnbehandlungsmittels verwendet. Bevorzugt erfolgt die Bestimmung der Bewegung und/oder der Ausrichtung des Zahnbehandlungsmittels in Bezug zu dem sich mit dem Kopf der Person mitbewegenden Bezugssystems. Besonders bevorzugt ist die Bilddatenbibliothek auf einem Speichermittel des mobilen Endgerätes oder auf einem Server gespeichert. Ferner ist denkbar, dass die Bilddatenbibliothek infolge einer Identifikation oder Registrierung des Zahnbehandlungsmittels selbsttätig von einem Server auf das Endgerät heruntergeladen wird. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bestimmt die Prozessoreinrichtung durch eine Auswertung der von der Detektionseinrichtung erfassten Daten, welcher Zahnbehandlungsmitteltyp verwendet wird, insbesondere ob es sich bei dem Zahnbehandlungsmittel um eine manuelle Zahnbürste oder eine elektrische Zahnbürste handelt und/oder welches Model oder Bauform des Zahnbehandlungsmittel verwendet wird und bevorzugt Identifikationsdaten verarbeitet, die bevorzugt Informationen über einzelne oder mehrere Eigenschaften des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere physischen und/oder mechanische Eigenschaften, umfasst.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Bestimmung des Bewegungsmusters oder des Bewegungsverlaufs angepasst an die von der Prozessoreinrichtung bewirkte Auswertung durchgeführt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden Endstellungen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person durch die Auswertung der Relativpositionen des sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems gegenüber dem weiteren Bezugssystem bestimmt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Bestimmung der Endstellung mittels Daten, die während der Ausgabe von Zahnbehandlungshinweisen zum Behandeln der hinteren oder hintersten Zähne durch die optische Detektionseinrichtung erfasst werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird mittels der Endstellungen bestimmt, wie lang das Zahnbehandlungsmittel ist und/oder wie die Relativposition des Zahnbehandlungsmittels beim Behandeln des linken und/oder rechten hinteren Zahnes der oberen und/oder unteren Zahnreihe der Zähne gegenüber dem Kopf der behandelten Person ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren die Daten zusätzlich charakteristische anthropometrische Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, wobei die Körperpunkte, Körperlinien und/oder Körperoberflächen jeweils bevorzugt durch charakteristische Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen identifiziert werden, wobei die Farbverteilungen oder Graustufenverteilungen bevorzugt durch die von der optische Detektionseinrichtung erfassten Daten beschrieben werden..
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird Mittels der Bestimmung einer Relativbewegung zwischen dem sich mit dem Kopf der behandelten Person mitbewegenden Bezugssystem und dem weiteren Bezugssystem die Anzahl der Überfahrbewegungen des Behandlungsbereich des Zahnbehandlungsmittels über mindestens einen Zahnoberflächenanteil mindestens eines Zahns und/oder die Bewegungsrichtung und/oder Bewegungsgeschwindigkeit und/oder den Weg des Behandlungsbereich des Zahnbehandlungsmittels beim Überfahren des mindestens einen Zahnoberflächenanteils bestimmt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden mehrere Stellungen mindestens eines Fingers, insbesondere mehrere Finger, der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand in verschiedenen Relativpositionen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person zur Bestimmung der jeweils behandelten Anteile der Zähne bestimmt. Der Daumen wird hierbei bevorzugt ebenfalls als Finger bezeichnet. Wobei die Stellung des mindestens einen Fingers oder der mehreren Finger, insbesondere der 2, 3, 4 oder 5 Finger, bevorzugt zueinander bzw. zu mindestens einem weiteren Finger derselben Hand und/oder gegenüber dem Handrücken und/oder gegenüber dem Zahnbehandlungsmittel erfasst wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Referenzobjekt, insbesondere das Wechselbürstenelement bzw. die Wechselbürste der elektrischen Zahnbürste, durch die optische Detektionseinrichtung erfasst, wobei Dimensionsdaten, insbesondere Abmessungen, wie Länge und/oder Breite und/oder Höhe und/oder Umfang, zu dem Referenzobjekt hinterlegt sind und basierend auf den Referenzdaten eine Bestimmung der Bewegungsparameter durchgeführt wird, wobei die Bestimmung bevorzugt die Ermittlung von Verfahrwegen, insbesondere der Länge des Verfahrwegs und/oder der Form des Verfahrwegs, des Zahnbehandlungsmittels beim Zähneputzen, insbesondere beim Zahnkontakt, und/oder Beschleunigungen oder Beschleunigungsänderungen und/oder Geschwindigkeiten oder Geschwindigkeitsänderungen des Zahnbehandlungsmittels beim Zähneputzen umfasst.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Zahnbehandlungsmittel, insbesondere die elektrische Zahnbürste, eine Kommunikationseinrichtung zum bevorzugt kabellosen Datenaustausch mit der Prozessoreinrichtung, insbesondere dem mobilen Endgerät, auf, wobei über an dem Zahnbehandlungsmittel angeordnete Betätigung- und/oder Einstellelemente Betriebszustände des Zahnbehandlungsmittels vorgebbar und/oder auswählbar und/oder einstellbar sind, und/oder wobei mittels der Kommunikationseinrichtung Betriebszustandsdaten an die Prozessoreinrichtung übermittelbar sind und/oder wobei Mittels der Kommunikationseinrichtung Identifikationsdaten und/oder Gestaltdaten zu dem Zahnbehandlungsmittel an die Prozessoreinrichtung übermittelbar sind, wobei die Daten auf einem Speicherelement des Zahnbehandlungsmittels vorgesehen sind oder durch das Zahnbehandlungsmittel bestimmt werden oder durch das Zahnbehandlungsmittel verfügbar gemacht werden, wobei die durch die optische Detektionseinrichtung erfassten Daten zur Bestimmung des weiteren dreidimensionalen Bezugssystems bevorzugt mittels der durch die Kommunikationseinrichtung übermittelten Daten aufbereitet oder modifiziert werden, wobei basierend auf den durch die Kommunikationseinrichtung übermittelten Daten für das konkrete Zahnbehandlungsmittel model- und/oder bauformabhängige charakteristische Merkmale, insbesondere charakteristische Punkte und/oder Linien und/oder Oberflächenanteile, des Zahnbehandlungsmittels verfügbar gemacht und zur Bestimmung des dreidimensionalen Bezugssystem herangezogen werden.
Zusätzlich oder alternativ wird das Bewegungsmuster oder der Bewegungsverlauf aus den mittels der optischen Detektionseinrichtung erfassten Daten und aus den über die Kommunikationseinrichtung des Zahnbehandlungsmittels an die Prozessoreinrichtung übermittelten Betriebszustandsdaten und/oder Identifikationsdaten und/oder Gestaltdaten bestimmt.
Bevorzugt wird das Zahnbehandlungsmittel zumindest zeitweise dreidimensional, d.h. in X-, Y- und Z-Richtung, bewegt und die Bewegungsparameter werden besonders bevorzugt richtungs- und/oder orientierungsabhängig erfasst. Die X-Y-Ebene ist eine Ebene, die sich in X-Richtung und in Y-Richtung erstreckt, analog erstrecken sich mögliche andere Ebenen, wobei die X-/Y-/Z-Achsen jeweils rechtwinklig zueinander stehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Zahnbehandlungsmittel mindestens eine Sensoreinrichtung zur Erfassung der Geschwindigkeit und/oder der Beschleunigung und/oder einer Rotation des Zahnbehandlungsmittels und/oder des durch das Zahnbehandlungsmittel auf die Zähne oder das Zahnfleisch der Person ausgeübten Drucks auf, wobei von der Sensoreinrichtung in Abhängigkeit der erfassten Parameter Sensordaten ausgegeben werden, wobei durch die optische Detektionseinrichtung die Position des Zahnbehandlungsmittels bestimmt wird und aus der Position des Zahnbehandlungsmittels bzw. aus den Positionen des Zahnbehandlungsmittels und den Sensordaten das Bewegungsmusters oder der Bewegungsverlaufs bestimmt wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung greift die Prozessoreinrichtung auf eine Bilddatenbibliothek zu, die Bilddaten zu dem Zahnbehandlungsmittel zu mehr als 100 Ausrichtungen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber der optischen Detektionseinrichtung umfasst, wobei die Prozessoreinrichtung die durch die optische Detektionseinrichtung erfassten Daten zur Bestimmung der Ausrichtung des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person mit den Bilddaten der Bilddatenbibliothek abgleicht.
Die zuvor genannte Aufgabe alternativ durch eine Erfindung gelöst, die sich auf ein Verfahren zum zumindest teilweisen Bestimmen eines sich bei einer Zahnbehandlung, insbesondere Zahnreinigung, ergebenden Bewegungsmusters eines Zahnbehandlungsmittels zum Behandeln von Oberflächenanteilen der Zähne, insbesondere einer Zahnbürste bezieht. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst mindestens die Schritte: Zumindest mittelbares Bestimmen einer Bewegung des Zahnbehandlungsmittel in zumindest einer Ebene, wobei mittels mindestens eines Sensors, insbesondere eines Beschleunigungssensors und/oder eines Geschwindigkeitssensors und/oder eines Positionssensors, einer Detektionseinrichtung Daten bzw. Bewegungsdaten bezüglich mindesten eines Bewegungsparameters des Zahnbehandlungsmittels erfasst werden, wobei die Detektionseinrichtung derart gestaltet ist, dass sie relativ zu dem Zahnbehandlungsmittel bewegbar ist und im Bereich der Hand der Person, insbesondere in Form einer Smartwatch oder eines Sensorarmbandes oder eines Rings oder eines Handschuhs, koppelbar ist, insbesondere gekoppelt ist, und Bereitstellen der erfassten Daten zur Bestimmung des Bewegungsmusters.
Ferner bevorzugt umfassend die Schritte des Abgleichens der erfassten Bewegung mit in einer Datenbank vorgehaltenen Bewegungen, und/oder des Ableitens oder Bestimmens von Korrekturparametern, insbesondere mindestens einer Bewegungsrichtung, zur Anpassung der Bewegung des Zahnbehandlungsmittels in Abhängigkeit von den abgeglichenen Bewegungen, und/oder des Ausgebens einer Information mittels einer Ausgabeeinrichtung in Abhängigkeit von den abgeleiteten oder bestimmten Korrekturparametern. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren die Daten oder zusätzliche Daten zusätzlich Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, wobei die Daten bzgl. der Körperpunkte der Hand, Körperlinien der Hand und/oder Körperoberflächen der Hand, mit der das Zahnbehandlungsmittel geführt wird, mittels einer optischen Detektionseinrichtung erfasst werden. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden Endstellungen der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand gegenüber dem Kopf der Person durch die Auswertung der Relativpositionen eines sich mit dem Kopf einer behandelten Person mitbewegenden Bezugssystems gegenüber einem weiteren Bezugssystem, das sich mit der Bewegung der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand der Person mitbewegt, bestimmt. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt den Schritt des Bestimmens von Stellungen mindestens eines Fingers, insbesondere mehrere Finger, der das Zahnbehandlungsmittel führenden Hand mittels der optischen Detektionseinrichtung in verschiedenen Relativpositionen des Zahnbehandlungsmittels gegenüber dem Kopf der Person, insbesondere zur Bestimmung der jeweils behandelten Anteile der Zähne. Die Daten werden bevorzugt aus den Sensordaten und/oder den durch die optische Detektionseinrichtung erfassten Daten gebildet. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sendet die Detektionseinrichtung über eine Funkverbindung die von dem Sensor erfassten Daten an ein Endgerät, wobei über das Endgerät Informationen und/oder Handlungsanweisungen in Abhängigkeit von den erfassten Daten ausgegeben werden.
Die Begriffe optische Detektionseinrichtung und optische Erfassungseinrichtung können im Kontext dieser Erfindung als synonym verwendet verstanden werden.
Die Gegenstände der Patentanmeldungen PCT/
EP2014/062077 und
WO2016/016323 werden durch Bezugnahme vollumfänglich zum Gegenstand dieser Schrift gemacht.
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Das erfindungsgemäße Kopplungselement kann auch als Zahnbehandlungsmittelankoppelelement bezeichnet werden.
Diese Lösung ist vorteilhaft das das Kopplungselement an dem Zahnbehandlungsmittel angeordnet werden kann und dadurch den Bewegungen des Zahnbehandlungsmittels folgt. Die Sensoreinrichtung dient dabei zur Erfassung der Bewegungssensordaten und die Kommunikationseinrichtung zum Übermitteln der Bewegungssensordaten in Rohform oder in bereits aufbereiteter Form an eine Verarbeitungseinrichtung, insbesondere ein Endgerät, insbesondere ein mobiles Endgerät. Somit können alle elektrischen Zahnbehandlungsmittel durch die vorliegende Erfindung „smart“ gemacht werden, d.h. die Bewegungsdaten können ausgewertet und/oder zum Ansteuern von z.B. Spielen verwendet werden. Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibungsteile und/oder der Unteransprüche.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine induktive Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung und zur Energieversorgung von einem mit dem Gehäuse koppelbaren elektrischen Zahnbehandlungsmittel vorgesehen. Die Energiebereitstellungseinrichtung weist dabei bevorzugt ein Aufnahmemittel zur induktiven Aufnahme von Energie und ein Abgabemittel zur induktiven Abgabe von Energie auf. Das Aufnahmemittel ist dabei bevorzugt unterhalb des Abgabemittels im Gehäuse angeordnet.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da ein Kopplungselement geschaffen wurde, das bei üblichen elektrischen Zahnbürsten zwischen der Ladestation und der elektrischen Zahnbürste angeordnet werden kann. Das Kopplungsmittel kann daher Energie von der Ladestation zum Betrieb der Sensor- und/oder Kommunikationseinrichtung aufnehmen und wiederum Energie zum Laden der Batterie des Zahnbehandlungsmittels an das Zahnbehandlungsmittel bereitstellen.
Alternativ kann die Energiebereitstellungseinrichtung bevorzugt aus dem Ausnahmemittel und dem Abgabemittel bestehen. Die Energiebreitstellungseinrichtung ist bevorzugt im Gehäuse angeordnet, insbesondere vollständig oder mehrheitlich (massemäßig oder volumenmäßig) im Gehäuse angeordnet. Somit kann die Energiebereitstellungseinrichtung als Induktionseinrichtung ausgebildet sein. Die Energiebereitstellungseinrichtung weist bevorzugt ein Aufnahmemittel auf, das induktiv übermittelte Energie in elektrische Energie umwandelt und zur Versorgung der Energiespeichereinrichtung und/oder zum Betrieb der Sensoreinrichtung und/oder der Kommunikationseinrichtung bereitstellt. Zusätzlich weist die Energiebereitstellungseinrichtung ein Abgabemittel auf, das elektrische Energie des Aufnahmemittels und/oder der Energiespeichereinrichtung zur induktiven Bereitstellung umwandelt. Bevorzugt ist hierbei das Aufnahmemittel unterhalb des Abgabemittels im Gehäuse angeordnet ist. Das Aufnahmemittel weist bevorzugt eine Spule, insbesondere eine Kupferspule, mit bevorzugt mehr als 10 oder mehr als 20 oder mehr als 30 Windungen auf, zum Aufnehmen der von der Ladestation übermittelten Energie auf. Die Spule hat dabei einen Radius von mindestens 2mm oder von mindestens 2,5mm oder von mindestens 3mm oder von mindestens 4mm oder von mindestens 4,5 mm oder von mindestens 5mm oder von mindestens 5,5mm oder on mindestens 6mm oder von mindestens 8mm. Der Radius der Spule ist bevorzugt kleiner als 3mm oder bevorzugt kleiner als 4mm oder bevorzugt kleiner als 5mm oder bevorzugt kleiner als 6mm. Der Spulendraht weist bevorzugt einen Durchmesser auf, der kleiner ist als 1mm oder kleiner ist als 0,5mm oder kleiner ist als 0,3mm oder kleiner ist als 0,1mm. Das Abgabemittel weist bevorzugt einen Kern, insbesondere einen Metallkern, insbesondere eines elektrisch leitfähigen Metalls auf, insbesondere einen Eisenkern. Der Kern wird dabei bevorzugt in seiner Umfangsrichtung von einer Spule umgeben. Die Spule überlagert den Kern dabei in der Längsrichtung (axiale Richtung) bevorzugt zu mindestens 5% oder mindestens 10% oder zu mindestens 20% oder zu mindestens 30% oder zu mindestens 40% oder zu mindestens 50%. Die Spule überlagert den Kern dabei in der Längsrichtung (axiale Richtung) bevorzugt maximal zu 85% oder maximal zu 75% oder maximal zu 60% oder maximal zu 50% oder maximal zu 40% oder maximal zu 30% oder maximal zu 25% oder maximal zu 20% oder maximal zu 15%.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bildet das Gehäuse unterseitig eine sich in den Innenraum des Gehäuses hinein erstreckende Vertiefung aus, wobei die Vertiefung zumindest abschnittsweise von dem Aufnahmemittel, insbesondere der Spule, umgeben, insbesondere umschlossen, ist und das Gehäuse bildet oberseitig einen zapfenartigen Vorsprung aus, wobei zumindest ein Anteil des Abgabemittels, insbesondere der Kern, zumindest abschnittsweis im Inneren des zapfenartigen Vorsprungs angeordnet ist.
Alternativ kann sich der Kern aus dem Gehäuse heraus erstrecken. Bevorzugt ist eine Schnittstelle zwischen dem Kern und dem Inneren des Gehäuses wasserdicht und/oder dampfdicht abgedichtet. Der Kern erstreckt sich bevorzugt länglich. Besonders bevorzugt ist somit ein Teil des Kerns im Inneren des Gehäuses von einer Spule umgeben und ein weiterer Teil des Kerns ragt aus dem Gehäuse heraus. Der Kern kann hierbei aus einem rostfreien Metall oder Legierung bestehen oder eine rostfreie Metallschicht oder rostfrei Legierungsschicht aufweisen. Zusätzlich oder alternativ kann der Kern mit einem Polymer- oder Keramikmaterial oder Glas beschichtet sein.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da das Kopplungselement so eine mechanische Verbindung zwischen mit dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel und/oder der Ladestation ausbilden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung im Gehäuse angeordnet, wobei die Energiebreitstellungseinrichtung mittels Energyharvesting elektrische Energie erzeugt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wandelt die Energiebreitstellungseinrichtung elektromagnetische Umgebungsstrahlung, insbesondere von WLAN-Sendern, insbesondere gemäß dem Standard 802.11 und/oder 802.11a und/oder 802.11b und/oder 802.11h und/oder 802.11g und/oder 802.11n und/oder 802.11ac und/oder 802.11ad, und/oder von Mobilfunksendern (insbesondere gemäß dem GSM und/oder LTE Standard) und/oder von Radiosendern und/oder von Fernsehsendern, und/oder Sonnenlicht und/oder Vibrationen, insbesondere die beim Betrieb des elektrischen Zahnbehandlungsmittels auftretenden Vibrationen, in elektrische Energie um. Im Falle einer Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht ist bevorzugt mindesten ein Solarzellenelement in Umfangsrichtung des Gehäuses als Bestandteil der Gehäusewandung und/oder zusätzlich zur Gehäusewandung vorgesehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung im Gehäuse angeordnet, wobei die Energiebreitstellungseinrichtung zum Ankoppeln einer externen Kabelverbindung zur Versorgung mit elektrischer Energie aus einer externen Energiequelle oder Energieversorgungseinrichtung ausgebildet ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Verbindungselement zur Anbringung des Kopplungselements an einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel an dem Kopplungselement ausgebildet oder angeordnet. Das Verbindungselement dient hierbei bevorzugt zum lösbaren oder unlösbaren, insbesondere zerstörungsfrei lösbar oder zerstörungsfrei unlösbaren, an- und/oder abkoppeln des Kopplungselements an dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Gehäuse, insbesondere oberseitig, eine Klebeverbindung zum stoffschlüssigen Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel auf und/oder an dem Gehäuse ist ein schlauchartiges Element, insbesondere aus einem Polymermaterial, insbesondere Silikon, angeordnet, wobei das schlauchartige Element eine Aufnahmestelle zum bevorzugt kraftschlüssigen Aufnahmen eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels, insbesondere eines unteren Endes eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels, aufweist.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Gehäuse wasserdicht verschlossen.
Bevorzugt ist das Gehäuse gemäß ISO 20653 oder DIN EN 60529 geschützt gegen Tropfwasser fallendes Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist oder gegen fallendes Sprühwasser bis 60° gegen die Senkrecht oder gegen allseitiges Spritzwasser oder gegen allseitiges Spritzwasser mit erhöhtem Druck.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist/sind eine oder mehrere optische Anzeigeeinrichtung/en, insbesondere Leuchtmittel, in oder am Gehäuse angeordnet, wobei die Anzeigeeinrichtung/en über die Kommunikationseinrichtung konfigurierbar ist/sind, insbesondere ist die Helligkeit und/oder Farbe und/oder ein Beleuchtungsmuster oder Beleuchtungsverlauf oder eine Informationsausgabe einstellbar.
Bevorzugt weist das Kopplungselement mehr als ein Leuchtmittel, insbesondere genau, mindestens oder maximal 2 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 3 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 4 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 5 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 10 Leuchtmittel auf. Bevorzugt sind mehrere Leuchtmittel, insbesondere drei Leuchtmittel, insbesondere unterschiedlicher Farbe, zeitgleich betreibbar.
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Die Sensordaten werden gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf einer Speichereinrichtung gespeichert und/oder zwischengespeichert. Die Speichereinrichtung ist bevorzugt Bestandteil des Zahnbehandlungsmittels oder Bestandteil der Detektionseinrichtung bzw. des Adapters oder der Kopplungseinrichtung, wobei Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen zeitgleich auf der Speichereinrichtung gespeichert sind oder Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen nacheinander auf der Speichereinrichtung gespeichert werden, wobei zumindest zeitweise Zahnpflegevorgangsdaten, die Sensordaten aufweisen, zu mehreren Zahnpflegevorgängen auf der Speichereinrichtung gespeichert sind.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt eine Analyse der Zahnpflegevorgangsdaten, wobei durch die Analyse der Zahnpflegvorgangsdaten einzelne oder alle der Zahnpflegevorgangsdaten einem oder mehreren definierten Nutzerprofilen zugeordnet werden, wobei bevorzugt zumindest zwei Nutzerprofile vorgesehen sind.
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Die Analyse der Zahnpflegevorgangsdaten erfolgt gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Abhängigkeit von vorbestimmten Bewegungskriterien, insbesondere Sensordaten, insbesondere Beschleunigungsdaten und/oder Rotationsdaten.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird bei der Analyse der Zahnpflegevorgangsdaten ein Abgleich mit nutzerspezifischen Daten, insbesondere mit nutzerspezifischen Bewegungsdaten, insbesondere mit normierten nutzerspezifischen Bewegungsdaten, durchgeführt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird bei dem Abgleich eine Teilsequenz des Zahnpflegevorgangs oder werden mehrere Teilsequenzen des jeweiligen Zahnpflegevorgangs mit den nutzerspezifischen Bewegungsdaten abgeglichen oder die Ähnlichkeit einer oder mehrere Teilsequenzen des jeweiligen Zahnpflegevorgangs zu den nutzerspezifischen Bewegungsdaten wird bestimmt, wobei die Ähnlichkeit bevorzugt durch die Anzahl übereinstimmender Bewegungskriterien bestimmt wird und/oder bei dem Abgleich die gesamte Zahnpflegesequenz des jeweiligen Zahnpflegevorgangs mit den nutzerspezifischen Bewegungsdaten abgeglichen wird oder die Ähnlichkeit der gesamten Zahnpflegesequenz des jeweiligen Zahnpflegevorgangs zu den nutzerspezifischen Bewegungsdaten bestimmt wird, wobei die Ähnlichkeit bevorzugt durch die Anzahl übereinstimmender Bewegungskriterien bestimmt wird. Weiterhin ist es möglich, dass die Zahnpflegevorgangsdaten dem Nutzer zugeordnet werden, dessen nutzerspezifischen Bewegungsdaten, vollständig oder in Teilsequenzen und/oder hinsichtlich definierter Kriterien, am wenigsten stark von den jeweiligen Zahnpflegevorgangsdaten abweicht.
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Ein Zahnpflegevorgang ist im Kontext der vorliegenden Erfindung bevorzugt als Zahnputzvorgang zu verstehen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung repräsentieren Bewegungskriterien ein oder mehrere Parameter, wobei bevorzugte Parameter die Anzahl an Richtungsänderungen (vor/zurück und/oder hoch/runter und/oder kreisen) und/oder die Anzahl an Orientierungsänderungen (innen/außen und/oder Zahnflanke/Kaufläche) und/oder der Druckverlauf (welcher Druck wurde wann bzw. an welcher Stelle erzeugt) und/oder den Anpressdruck (wie hoch ist der durchschnittliche und/oder maximale Druck) und/oder Beschleunigungshöchstwert/e und/oder Beschleunigungsmittelwert/e und/oder Bürsten-Zahn-Kontaktverlaufsdaten repräsentieren. Alternativ können die Bewegungskriterien die Anzahl an Richtungsänderungen (vor/zurück und/oder hoch/runter und/oder kreisen) und/oder die Anzahl an Orientierungsänderungen (innen/außen und/oder Zahnflanke/Kaufläche) und/oder den Druckverlauf (welcher Druck wurde wann bzw. an welcher Stelle erzeugt) und/oder den Anpressdruck (wie hoch ist der durchschnittliche und/oder maximale Druck) und/oder Beschleunigungshöchstwert/e und/oder Beschleunigungsmittelwert/e und/oder Bürsten-Zahn-Kontaktverlaufsdaten repräsentieren.
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Allgemein können die Bewegungskriterien somit durch reine Sensordaten definiert sein oder als Kombination/en aus mehreren Sensordaten definiert sein und/oder als eine Kombination aus Sensordaten und zusätzlichen Daten, wie Zeit- und/oder Ortsdaten, definiert sein. Zeit- und/oder Ortsinformationen werden dabei bevorzugt von einem internetfähigen Endgerät, insbesondere einem mobilen Endgerät, oder einem Server bereitgestellt. Zusätzlich oder alternativ ist es ebenfalls möglich, dass das Zahnbehandlungsmittel und/oder der Adapter bzw. das Kopplungselement eine Zeitmesseinrichtung, insbesondere eine Uhr, aufweist. Bevorzugt wird die Dauer und/oder die Startzeit und/oder die Endzeit des jeweiligen Zahnpflegevorgangs in Datenform erfasst und als Teil der Zahnpflegevorgangsdaten mit abgespeichert. Die Zeitmesseinrichtung ist bevorzugt über eine Datenverbindung zu dem Server und/oder zu dem mobilen Endgerät bzw. zu den mobilen Endgeräten, sollten mehrere mobile Endgeräte zeitgleich mit dem Zahnbehandlungsmittel oder dem Adapter verbunden sein, synchronisierbar bzw. einstellbar.
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Die nutzerspezifischen Daten, insbesondere die nutzerspezifischen Bewegungsdaten, werden gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform in einem Kalibrierungsschritt oder während mehreren Kalibrierungsschritten erzeugt. Bevorzugt wird während eine Datenverbindung zwischen einem oder zumindest einem Endgerät, insbesondere einem smart Mirror oder einem mobilen Endgerät, insbesondere einem Tablet PC, einem Smartphone und/oder einer Smartwatch, besteht und ein spezifisches Nutzerprofil auf dem Endgerät ausgeführt bzw. registriert ist eine unmittelbare Zuordnung der Zahnpflegevorgangsdaten zu dem spezifischen Nutzerprofil vorgenommen. Diese Zahnpflegevorgangsdaten können dann als nutzerspezifische Daten, insbesondere als nutzerspezifische Bewegungsdaten, auf dem Endgerät und/oder dem Server und/oder dem Zahnbehandlungsmittel und/oder dem Adapter hinterlegt bzw. registriert werden. Wird bei bestehender Datenverbindung zwischen dem Zahnbehandlungsmittel oder dem Adapter und dem Endgerät und/oder dem Server ein weiterer Zahnpflegevorgang oder mehrere Zahnpflegevorgänge durchgeführt, so werden die Zahnpflegevorgangsdaten
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Die nutzerspezifischen Daten können gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform auf einem Server vorgehalten werden und infolge einer Verbindung des mobilen Endgeräts und/oder des Zahnbehandlungsmittels und/oder des Adapters mit dem Server upgedatet werden oder auf das mobile Endgerät und/oder das Zahnbehandlungsmittel und/oder den Adapter heruntergeladen werden.
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Bevorzugt erfolgt in Abhängigkeit von vorbestimmten Kriterien bzw. Bewegungskriterien, insbesondere Sensordaten, insbesondere Beschleunigungsdaten und/oder Rotationsdaten, eine Zuordnung der Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Nutzerprofilen, insbesondere konkreter Personen.
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Die Analyse der Zahnpflegevorgangsdaten oder die Zuordnung der Zahnpflegevorgangsdaten zu konkreten Nutzerprofilen erfolgt bevorzugt im Zahnbehandlungsmittel oder im Adapter oder im Endgerät oder auf dem Server.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden zwischen zwei Situationen, in denen das Zahnbehandlungsmittel oder der Adapter jeweils zum Austausch von Daten mit dem Endgerät und/oder dem Server gekoppelt ist, alle erfassten oder eine definierte Anzahl an erfassten Zahnpflegevorgangsdaten auf der Speichereinrichtung des Zahnbehandlungsmittels oder des Adapters gespeichert. Zwischen den beiden Situationen liegt somit bevorzugt keine Datenverbindung zwischen dem Adapter oder dem Zahnbehandlungsmittel und dem Endgerät oder dem Server vor, jedoch werden bevorzugt mehrerer, insbesondere mindestens 2, 4, 5 oder 10 oder bis zu 20 oder bis zu 50 oder bis zu 200 oder bis zu 500 oder bis zu 1000, Zahnpflegevorgänge durchgeführt und die zugehörigen Sensordaten werden bevorzugt jeweils als Teil der Zahnpflegevorgangsdaten bzw. als Teil der jeweiligen dem jeweiligen Zahnpflegevorgang zugeordneten Zahnpflegevorgangsdaten zugeordnet.
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Das Zahnbehandlungsmittel weist hierbei eine Prozessoreinrichtung zur Aufbereitung von Daten, insbesondere der Sensordaten auf. Der Adapter bzw. das Kopplungsmittel weist hierbei eine Prozessoreinrichtung zur Aufbereitung von Daten, insbesondere der Sensordaten auf.
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Die Kriterien können zusätzlich oder alternativ zu den Sensordaten die optischen Erfassungsdaten aufweisen.
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Die Zahnpflegevorgangsdaten weisen bevorzugt zusätzlich die Dauer des Zahnpflegevorgangs und/oder die Uhrzeit des Beginns und/oder Endes des Zahnputzvorgangs und/oder den Tag des Zahnputzvorgangs und/oder die Druckdaten eines Drucksensors zur Bestimmung der mit dem Zahnbehandlungsmittel auf die Zähne ausgeübten Drucks auf und/oder Ortsdaten (insbesondere Ortskoordinaten) und/oder IP-Adresse (insbesondere wenn das Zahnbehandlungsmittel direkt mit dem Internet verbunden ist oder verbindbar ist).
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden mittels mindestens einer optischen Erfassungseinrichtung Daten, insbesondere optische Erfassungsdaten, bezüglich mindesten eines Bewegungsparameters des Kopfes der behandelten Person erfasst, und/oder durch die optische Erfassungseinrichtung wird die Ausrichtung des Kopfes gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung bestimmt und/oder die Ausrichtung des Kopfes wird relativ zum Zahnbehandlungsmittel bestimmt und/oder die Ausrichtung des Zahnbehandlungsmittels wird relativ zum Kopf bestimmt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die von der optischen Erfassungseinrichtung erfassten optischen Erfassungsdaten zumindest teilweise und bevorzugt vollständig als Teil der Zahnpflegevorgangsdaten auf der Speichereinrichtung gespeichert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden Sensordaten und die optischen Erfassungsdaten für mehrere Zahnpflegevorgänge erfasst und für bevorzugt jeden dieser Zahnpflegevorgänge bevorzugt zumindest als Teil der Zahnpflegevorgangsdaten auf der Speichereinrichtung abgespeichert. Somit werden bevorzugt Sensordaten eines konkreten Zahnpflegevorgangs und optische Erfassungsdaten desselben Zahnpflegevorgangs zumindest als Teil der Zahnpflegevorgangsdaten des konkreten Zahnpflegevorgangs registriert und/oder abgespeichert.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden in Abhängigkeit eines Ausrichtungsgrades des Kopfes gegenüber der optischen Erfassungseinrichtung die Sensordaten zur Bestimmung des Bewegungsverlaufs oder der Bewegung ausgewertet.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschreibt der Ausrichtungsgrad den vom Gesicht der Person mittels der optischen Erfassungseinrichtung erfassbaren Gesichtsanteil, wobei über eine Ausgabeeinrichtung, insbesondere ein Display, oder über das Zahnbehandlungsmittel eine Nachricht oder ein Signal an die Person ausgegeben wird, sobald der Ausrichtungsgrad einen Schwellenparameter unterschreitet, wobei die Nachricht oder das Signal einen Hinweis zum Vergrößern des Ausrichtungsgrads übermittelt.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden zur Bestimmung der Bewegung oder des Bewegungsverlaufs nur die mittels der Sensoreinrichtung erfassten Daten verwendet werden.
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Das erfindungsgemäße Kopplungselement kann auch als Zahnbehandlungsmittelankoppelelement bezeichnet werden. Diese Lösung ist vorteilhaft das das Kopplungselement an dem Zahnbehandlungsmittel angeordnet werden kann und dadurch den Bewegungen des Zahnbehandlungsmittels folgt. Die Sensoreinrichtung dient dabei zur Erfassung der Bewegungssensordaten und die Kommunikationseinrichtung zum Übermitteln der Bewegungssensordaten in Rohform oder in bereits aufbereiteter Form an eine Verarbeitungseinrichtung, insbesondere ein Endgerät, insbesondere ein mobiles Endgerät. Somit können alle elektrischen Zahnbehandlungsmittel durch die vorliegende Erfindung „smart“ gemacht werden, d.h. die Bewegungsdaten können ausgewertet und/oder zum Ansteuern von z.B. Spielen verwendet werden. Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibungsteile und/oder der Unteransprüche.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine induktive Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung und zur Energieversorgung von einem mit dem Gehäuse koppelbaren elektrischen Zahnbehandlungsmittel vorgesehen. Die Energiebereitstellungseinrichtung weist dabei bevorzugt ein Aufnahmemittel zur induktiven Aufnahme von Energie und ein Abgabemittel zur induktiven Abgabe von Energie auf. Das Aufnahmemittel ist dabei bevorzugt unterhalb des Abgabemittels im Gehäuse angeordnet.
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Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da ein Kopplungselement geschaffen wurde, das bei üblichen elektrischen Zahnbürsten zwischen der Ladestation und der elektrischen Zahnbürste angeordnet werden kann. Das Kopplungsmittel kann daher Energie von der Ladestation zum Betrieb der Sensor- und/oder Kommunikationseinrichtung aufnehmen und wiederum Energie zum Laden der Batterie des Zahnbehandlungsmittels an das Zahnbehandlungsmittel bereitstellen.
Alternativ kann die Energiebereitstellungseinrichtung bevorzugt aus dem Ausnahmemittel und dem Abgabemittel bestehen. Die Energiebreitstellungseinrichtung ist bevorzugt im Gehäuse angeordnet, insbesondere vollständig oder mehrheitlich (massemäßig oder volumenmäßig) im Gehäuse angeordnet. Somit kann die Energiebereitstellungseinrichtung als Induktionseinrichtung ausgebildet sein. Die Energiebereitstellungseinrichtung weist bevorzugt ein Aufnahmemittel auf, das induktiv übermittelte Energie in elektrische Energie umwandelt und zur Versorgung der Energiespeichereinrichtung und/oder zum Betrieb der Sensoreinrichtung und/oder der Kommunikationseinrichtung bereitstellt. Zusätzlich weist die Energiebereitstellungseinrichtung ein Abgabemittel auf, das elektrische Energie des Aufnahmemittels und/oder der Energiespeichereinrichtung zur induktiven Bereitstellung umwandelt. Bevorzugt ist hierbei das Aufnahmemittel unterhalb des Abgabemittels im Gehäuse angeordnet ist. Das Aufnahmemittel weist bevorzugt eine Spule, insbesondere eine Kupferspule, mit bevorzugt mehr als 10 oder mehr als 20 oder mehr als 30 Windungen auf, zum Aufnehmen der von der Ladestation übermittelten Energie auf. Die Spule hat dabei einen Radius von mindestens 2mm oder von mindestens 2,5mm oder von mindestens 3mm oder von mindestens 4mm oder von mindestens 4,5 mm oder von mindestens 5mm oder von mindestens 5,5mm oder on mindestens 6mm oder von mindestens 8mm. Der Radius der Spule ist bevorzugt kleiner als 3mm oder bevorzugt kleiner als 4mm oder bevorzugt kleiner als 5mm oder bevorzugt kleiner als 6mm. Der Spulendraht weist bevorzugt einen Durchmesser auf, der kleiner ist als 1mm oder kleiner ist als 0,5mm oder kleiner ist als 0,3mm oder kleiner ist als 0,1mm. Das Abgabemittel weist bevorzugt einen Kern, insbesondere einen Metallkern, insbesondere eines elektrisch leitfähigen Metalls auf, insbesondere einen Eisenkern. Der Kern wird dabei bevorzugt in seiner Umfangsrichtung von einer Spule umgeben. Die Spule überlagert den Kern dabei in der Längsrichtung (axiale Richtung) bevorzugt zu mindestens 5% oder mindestens 10% oder zu mindestens 20% oder zu mindestens 30% oder zu mindestens 40% oder zu mindestens 50%. Die Spule überlagert den Kern dabei in der Längsrichtung (axiale Richtung) bevorzugt maximal zu 85% oder maximal zu 75% oder maximal zu 60% oder maximal zu 50% oder maximal zu 40% oder maximal zu 30% oder maximal zu 25% oder maximal zu 20% oder maximal zu 15%.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bildet das Gehäuse unterseitig eine sich in den Innenraum des Gehäuses hinein erstreckende Vertiefung aus, wobei die Vertiefung zumindest abschnittsweise von dem Aufnahmemittel, insbesondere der Spule, umgeben, insbesondere umschlossen, ist und das Gehäuse bildet oberseitig einen zapfenartigen Vorsprung aus, wobei zumindest ein Anteil des Abgabemittels, insbesondere der Kern, zumindest abschnittsweis im Inneren des zapfenartigen Vorsprungs angeordnet ist.
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Alternativ kann sich der Kern aus dem Gehäuse heraus erstrecken. Bevorzugt ist eine Schnittstelle zwischen dem Kern und dem Inneren des Gehäuses wasserdicht und/oder dampfdicht abgedichtet. Der Kern erstreckt sich bevorzugt länglich. Besonders bevorzugt ist somit ein Teil des Kerns im Inneren des Gehäuses von einer Spule umgeben und ein weiterer Teil des Kerns ragt aus dem Gehäuse heraus. Der Kern kann hierbei aus einem rostfreien Metall oder Legierung bestehen oder eine rostfreie Metallschicht oder rostfrei Legierungsschicht aufweisen. Zusätzlich oder alternativ kann der Kern mit einem Polymer- oder Keramikmaterial oder Glas beschichtet sein.
Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, da das Kopplungselement so eine mechanische Verbindung zwischen mit dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel und/oder der Ladestation ausbilden kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung im Gehäuse angeordnet, wobei die Energiebreitstellungseinrichtung mittels Energyharvesting elektrische Energie erzeugt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wandelt die Energiebreitstellungseinrichtung elektromagnetische Umgebungsstrahlung, insbesondere von WLAN-Sendern, insbesondere gemäß dem Standard 802.11 und/oder 802.11a und/oder 802.11b und/oder 802.11h und/oder 802.11g und/oder 802.11n und/oder 802.11ac und/oder 802.11ad, und/oder von Mobilfunksendern (insbesondere gemäß dem GSM und/oder LTE Standard) und/oder von Radiosendern und/oder von Fernsehsendern, und/oder Sonnenlicht und/oder Vibrationen, insbesondere die beim Betrieb des elektrischen Zahnbehandlungsmittels auftretenden Vibrationen, in elektrische Energie um. Im Falle einer Gewinnung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht ist bevorzugt mindesten ein Solarzellenelement in Umfangsrichtung des Gehäuses als Bestandteil der Gehäusewandung und/oder zusätzlich zur Gehäusewandung vorgesehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie für eine oder mehrere im Gehäuse angeordnete Einrichtung im Gehäuse angeordnet, wobei die Energiebreitstellungseinrichtung zum Ankoppeln einer externen Kabelverbindung zur Versorgung mit elektrischer Energie aus einer externen Energiequelle oder Energieversorgungseinrichtung ausgebildet ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Verbindungselement zur Anbringung des Kopplungselements an einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel an dem Kopplungselement ausgebildet oder angeordnet. Das Verbindungselement dient hierbei bevorzugt zum lösbaren oder unlösbaren, insbesondere zerstörungsfrei lösbar oder zerstörungsfrei unlösbaren, an- und/oder abkoppeln des Kopplungselements an dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Gehäuse, insbesondere oberseitig, eine Klebeverbindung zum stoffschlüssigen Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel auf und/oder an dem Gehäuse ist ein schlauchartiges Element, insbesondere aus einem Polymermaterial, insbesondere Silikon, angeordnet, wobei das schlauchartige Element eine Aufnahmestelle zum bevorzugt kraftschlüssigen Aufnahmen eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels, insbesondere eines unteren Endes eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels, aufweist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Gehäuse wasserdicht verschlossen.
Bevorzugt ist das Gehäuse gemäß ISO 20653 oder DIN EN 60529 geschützt gegen Tropfwasser fallendes Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt ist oder gegen fallendes Sprühwasser bis 60° gegen die Senkrecht oder gegen allseitiges Spritzwasser oder gegen allseitiges Spritzwasser mit erhöhtem Druck.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist/sind eine oder mehrere optische Anzeigeeinrichtung/en, insbesondere Leuchtmittel, in oder am Gehäuse angeordnet, wobei die Anzeigeeinrichtung/en über die Kommunikationseinrichtung konfigurierbar ist/sind, insbesondere ist die Helligkeit und/oder Farbe und/oder ein Beleuchtungsmuster oder Beleuchtungsverlauf oder eine Informationsausgabe einstellbar.
Bevorzugt weist das Kopplungselement mehr als ein Leuchtmittel, insbesondere genau, mindestens oder maximal 2 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 3 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 4 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 5 Leuchtmittel oder genau, mindestens oder maximal 10 Leuchtmittel auf. Bevorzugt sind mehrere Leuchtmittel, insbesondere drei Leuchtmittel, insbesondere unterschiedlicher Farbe, zeitgleich betreibbar.
- 1a zeigt eine Seitenansicht eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 1b eine Querschnittsdarstellung der in 1a gezeigten Darstellung entlang des in 1a gezeigten Schnitts A-A;
- 2a eine Draufsicht auf die Oberseite eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 2b eine Seitenansicht eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 2c eine Draufsicht auf die Unterseite eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 2d eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 2e eine weitere perspektivische Ansicht eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements;
- 3a ein Set aus einem Zahnbehandlungsmittel, insbesondere einer elektrischen Zahnbürste, einem erfindungsgemäßen Kopplungsmittel und einer externen Energieversorgungseinrichtung, in einem Zustand bzw. einer Konfiguration, in der elektrische Energie von der externen Energieversorgungseinrichtung auf das erfindungsgemäße Kopplungselement und/oder von dem erfindungsgemäßen Kopplungselement auf das Zahnbehandlungsmittel übertragen wird;
- 3b die Objekte: Zahnbehandlungsmittel, erfindungsgemäßes Kopplungselement und externen Energieversorgungseinrichtung getrennt voneinander, diese Darstellung zeigt ferner, dass an einem Zahnbehandlungsmittel, insbesondere einer elektrischen Zahnbürste, und/oder an dem Kopplungselement eine oder mehrere Eingabeeinrichtung/en zur Auswahl, Ansteuerung, Abwahl und/oder Interaktion mit Funktionen des angekoppelten Endgeräts, insbesondere mobilen Endgeräts, ausgebildet bzw. angeordnet sein kann/können,
- 3c ein Zahnbehandlungsmittel mit angekoppeltem erfindungsgemäßen Kopplungselement, wobei das Kopplungselement mit einer externen Energieversorgungseinrichtung (wie in 3a gezeigt) oder über eine Kabelverbindung mit einer externen Energieversorgungseinrichtung (nicht gezeigt) koppelbar ist und/oder wobei das Zahnbehandlungsmittel durch weiterhin von dem Kopplungselement mit elektrischer Energie versorgbar ist bzw. versorgt wird und/oder wobei die Sensoreinrichtung Bewegungen des Zahnbehandlungsmittels folgt und diese erfasst, insbesondere signaltechnisch, und/oder wobei bevorzugt eine oder zumindest eine elektrische Komponente des erfindungsgemäßen Kopplungselements infolge einer Unterbrechung der Energieversorgung zu einer externen Energieversorgungseinrichtung aktiviert wird,
- 3d ein mittels eines Kopplungselements, insbesondere eines schlauchartigen Elements, an das Zahnbehandlungsmittel angekoppeltes erfindungsgemäßes Kopplungselement,
- 3e ein mit einem Kopplungselement, insbesondere einem schlauchartigen Element, versehenes bzw. ausgestattetes erfindungsgemäßes Kopplungselement,
- 3f ein Kopplungselement, welches an ein Kabel angeschlossen ist, insbesondere zur Daten und/oder Energieversorgung,
- 4a ein weiteres Beispiel eines erfindungsgemäßen Kopplungselements,
- 4b eine noch weitere Bauform eines erfindungsgemäßen Kopplungselements,
- 4c eine Ansicht der Unterseite des in 4b gezeigten erfindungsgemäßen Kopplungselement,
- 4d eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Kopplungselements in einem Kopplungszustand mit einem Zahnbehandlungsmittel, wobei die optische Sensoreinrichtung zur optischen Erfassung von Kopfbestandteilen auf der den Reinigungselementen gegenüberliegenden Seite des Trägerelements angeordnet ist,
- 4e eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Kopplungselements in einem Kopplungszustand mit einem Zahnbehandlungsmittel, wobei die optische Sensoreinrichtung zur optischen Erfassung von Kopfbestandteilen auf derselben Seite des Trägerelements, auf der auch die Reinigungselemente angeordnet sind, angeordnet ist,
- 5 zeigt eine erfindungsgemäße elektrische Zahnbürste,
- 6a zeigt den sich bei einem Zahnpflegevorgang ergebende Beschleunigungsverlauf der Zahnbürste eines ersten Nutzers A;
- 6b zeigt einen Referenzverlauf, insbesondere normiert, des Nutzers A,
- 6c zeigt den sich bei einem Zahnpflegevorgang ergebende Beschleunigungsverlauf der Zahnbürste eines ersten Nutzers B,
- 6d zeigt einen Referenzverlauf, insbesondere normiert, des Nutzers B.
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1a zeigt eine Seitenansicht eines beispielhaften erfindungsgemäßen Kopplungselements 1, das bevorzugt zur Anbringung an ein elektrisches Zahnbehandlungsmittel 2 (vgl. 3a-3f), insbesondere eine elektrische Zahnbürste, ausgebildet ist.
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1b zeigt eine exemplarische Schnittdarstellung, durch die in 1a gezeigte Vorrichtung bzw. das in 1a gezeigte Kopplungselement 1. Die im Inneren des Kopplungselements 1 dargestellten Einrichtungen bzw. Mittel sind rein schematisch dargestellt, wodurch deren Form, Volumen, Querschnittsfläche und Position in anderen Ausführungen abweichen kann. Ferner können alternativ zusätzliche oder weniger Einrichtungen bzw. Mittel in dem Kopplungselement 1 vorgesehen sein.
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Bevorzugt umfasst das Kopplungselement 1 ein Gehäuse 4 zur Aufnahme von mindestens einer Sensoreinrichtung 6 zum Erfassen von Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten. Die Sensoreinrichtung 6 ist hierbei bevorzugt als Inertialsensorik, insbesondere als Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor, ausgebildet. Insbesondere weist die Sensoreinrichtung 6 bevorzugt zumindest ein und bevorzugt zwei oder zumindest zwei oder drei oder zumindest drei oder vier oder zumindest vier die jeweilige Bewegung und/oder Position und/oder Beschleunigung nicht optisch erfassende Sensorelemente auf. D.h. es können mehrere Sensoren zum Erfassen derselben Eigenschaft, z.B. Beschleunig vorgesehen sein. Zusätzlich oder alternativ können mehrere Sensoren, insbesondere zwei oder mindestens zwei oder drei oder mindestens drei oder vier oder mindestens vier, zum bevorzugt nicht optischen Erfassen unterschiedlicher Eigenschaften (z.B. Beschleunigung oder Rotation oder Geschwindigkeit) vorgesehen sein.
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Ferner weist das Kopplungselement 1 bevorzugt mindestens eine, insbesondere kabellose bzw. funktbasierte, Kommunikationseinrichtung 8, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle und/oder WiFi-Schnittstelle und/oder NFC-Schnittstelle, zum bevorzugt kabellosen Datenaustausch auf. Der Datenaustausch kann hierbei über einen Router, ein Mobilfunknetz, insbesondere GSM, oder direkt bzw. unmittelbar zu einem anderen Gerät, insbesondere mobilen Endgerät, wie einem TabletPC oder Smartphone oder einer Smartwatch, erfolgen. Anstelle eines mobilen Endgeräts kann auch ein Smartmirror Verwendung finden.
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Bevorzugt ist eine Registrierung, insbesondere Erstregistrierung, oder eine Kopplung mittels einer NFC-Schnittstelle zwischen dem Endgerät, insbesondere mobilen Endgerät, und dem Kopplungselement 1 vornehmbar. Bevorzugt werden bei dieser Kopplung bzw. Registrierung die für eine andere Kommunikationsart, insbesondere Bluetooth oder WiFi, erforderlichen Einstellungen und Einrichtungen vorgenommen und/oder hinterlegt.
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Weiterhin weist das Kopplungselement 1 bevorzugt eine Energiespeichereinrichtung 10 zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung 6 und/oder der Kommunikationseinrichtung 8 auf. Die Energiespeichereinrichtung 10 ist hierbei bevorzugt eine Batterie, insbesondere eine wiederaufladbare Batterie, insbesondere ein Lithium-Ionen-Akku. Besonders bevorzugt ist eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zur Versorgung der Energiespeichereinrichtung 10 und/oder zum Betrieb der Sensoreinrichtung 6 und/oder der Kommunikationseinrichtung 8 vorgesehen. Weiterhin weist das Gehäuse 4 bevorzugt eine Kopplungsschnittstelle 14 zum definierten Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 auf.
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Die Energiebereitstellungseinrichtung kann zusätzlich oder alternativ zum Bereitstellen von elektrischer Energie für bzw. an ein mit dem Gehäuse 4 koppelbares elektrisches Zahnbehandlungsmittel 2 ausgebildet sein. Die Energiebereitstellungseinrichtung weist bevorzugt ein zur induktiven Abgabe von Energie ausgebildetes Abgabemittel 18 auf.
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Die Energiebreitstellungseinrichtung kann somit zusätzlich oder alternativ eine Einrichtung zur Versorgung von Einrichtungen oder Mitteln, die in dem Kopplungselement 1 angeordnet sind, sein. Insbesondere kann die Energiebereitstellungseinrichtung zum Aufladen der Energiespeichereinrichtung 10 dienen. Alternativ oder zusätzlich kann die Energiebereitstellungseinrichtung zur Energieversorgung einer externen bzw. mit dem Kopplungselement 1 koppelbaren weiteren Einrichtung 2, insbesondere einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel, sein.
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Somit kann die Energiespeichereinrichtung 10 z.B. als Energiebereitstellungseinrichtung verstanden werden, insbesondere, wenn sie die Energie zum Betrieb der Kommunikationseinrichtung 8 und/oder der Sensoreinrichtung 6 und/oder zur Energieversorgung einer externen Einrichtung 2 bereitstellt.
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Weiterhin kann das Aufnahmemittel 16 als Energiebereistellungseinrichtung verstanden werden, da auch das Aufnahmemittel 16 Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung 6 und/oder der Kommunikationseinrichtung 8 und/oder zum Laden der Energiespeichereinrichtung 10 und/oder zum Weiterleiten an eine externe Einrichtung, wie das Zahnbehandlungsmittel 2, bereitstellt.
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Alternativ kann eine Energiebereitstellungseinrichtung als Einrichtung verstanden werden, die auch eine Energieversorgungseinrichtung umfasst oder ausbildet, insbesondere um die Energiespeichereinrichtung 10 mit elektrischer Energie zu versorgen, wie z.B. ein Netzanschluss, eine Solarzelleneinrichtung, eine Einrichtung zum Umwandeln von Bewegungsenergie in elektrische Energie oder eine Einrichtung zum Umwandeln von Wärme in elektrische Energie, insbesondere Piezoelement/e. Bevorzugt ist eine derart ausgebildete Energieversorgungseinrichtung ebenfalls an oder in dem Gehäuse 4 angeordnet.
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Das Gehäuse 4 bildet als Kopplungsschnittstelle 14 zum Koppeln mit dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 bevorzugt oberseitig bevorzugt einen zapfenartigen Vorsprung 28 aus. Ferner ist bevorzugt zumindest ein Anteil des Abgabemittels 18 zumindest abschnittsweise im Inneren 30 des zapfenartigen Vorsprungs 28 angeordnet.
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Die Energiebereitstellungseinrichtung weist besonders bevorzugt ein Aufnahmemittel 16 zur induktiven Aufnahme von Energie auf. Das Aufnahmemittel 16 kann dabei unterhalb des Abgabemittels 18 im Gehäuse 4 angeordnet sein.
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Das Gehäuse 4 weist bevorzugt als weitere Kopplungsschnittstelle 20 zum Koppeln mit einer externen Positioniereinrichtung, insbesondere einer externen Energieversorgungseinrichtung 22, unterseitig eine sich in den Innenraum 24 des Gehäuses 4 hinein erstreckende Vertiefung 26 auf.
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Die Vertiefung 26 ist bevorzugt zumindest abschnittsweise von dem Aufnahmemittel 16 umgeben, insbesondere umschlossen.
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Die Energiebreitstellungseinrichtung weist bevorzugt eine interne Energieversorgungseinrichtung auf, die mittels Energyharvesting elektrische Energie erzeugt.
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Die interne Energieversorgungseinrichtung wandelt bevorzugt elektromagnetische Umgebungsstrahlung, insbesondere von WLAN-Sendern, insbesondere gemäß dem Standard 802.11 und/oder 802.11a und/oder 802.11b und/oder 802.11h und/oder 802.11g und/oder 802.11n und/oder 802.11 ac und/oder 802.11ad, und/oder von Mobilfunksendern und/oder von Radiosendern und/oder von Fernsehsendern und/oder Sonnenlicht und/oder Vibrationen, insbesondere die beim Betrieb von einem angekoppelten elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 auftretenden Vibrationen, in elektrische Energie um.
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Die Energiebreitstellungseinrichtung ist bevorzugt zum Ankoppeln einer externen Kabelverbindung zur Versorgung mit elektrischer Energie aus einer externen Energieversorgungseinrichtung 22 ausgebildet.
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Bevorzugt ist ein Verbindungselement 34 zur Anbringung des Kopplungselements 1 an einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 an dem Kopplungselement 1 ausgebildet oder angeordnet.
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Das Gehäuse 4, insbesondere oberseitig, weist bevorzugt eine Klebeverbindung 36 zum stoffschlüssigen Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 auf und/oder an dem Gehäuse 4 ist ein schlauchartiges Element 38, insbesondere aus einem Polymermaterial, insbesondere Silikon, angeordnet. Das schlauchartige Element 38 weist bevorzugt eine Aufnahmestelle zum bevorzugt kraftschlüssigen Aufnahmen eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels 2, insbesondere eines unteren Endes eines elektrischen Zahnbehandlungsmittels 2, auf.
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Bevorzugt ist das Gehäuse 4 wasserdicht verschlossen.
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Ferner ist bevorzugt ein oder sind mehrere optische Anzeigeeinrichtung/en 40, insbesondere Leuchtmittel, in oder am Gehäuse 4 angeordnet, wobei die Anzeigeeinrichtung/en 40 über die Kommunikationseinrichtung 8 konfigurierbar ist/sind, insbesondere ist die Helligkeit und/oder Farbe und/oder ein Beleuchtungsmuster oder Beleuchtungsverlauf oder eine Informationsausgabe einstellbar.
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Es ist ersichtlich, dass der zapfenartige Vorsprung 28 oder das erste Kopplungsmittel 14 bevorzugt zumindest abschnittsweise und besonders bevorzugt mehrheitlich (insbesondere flächen- oder volumenmäßig) in axialer Richtung oder in seiner Längserstreckungsrichtung (bevorzugt die Richtung mit der größten Erstreckung) das weitere bzw. zweite Kopplungsmittel 20 oder die Ausnehmung 26 bzw. Vertiefung 26 überlagert.
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Das Gehäuse 4 bildet dabei bevorzugt einen Hauptkörper 5 aus, in dem bevorzugt das Aufnahmemittel 16 und/oder die Sensoreinrichtung 6 und/oder die Kommunikationseinrichtung 8 und/oder die Energiespeichereinrichtung 10 angeordnet ist, und ferner bildet das Gehäuse das den zapfenartigen Vorsprung 28 aus, in dem bevorzugt das Abgabemittel 18 zumindest teilweise und bevorzugt mehrheitlich (volumenmäßig) angeordnet ist. Weiterhin ist das Gehäuse 4 bevorzugt so gestaltet, dass der Hauptkörper 5 das weiter Kopplungselement 20 umschließt bzw. als Ausnehmung oder Vertiefung 26 darin ausbildet. Bevorzugt hat die Umfangsfläche eine zylindrische Form oder eine von einer zylindrischen Form abweichende Form.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit auf ein Kopplungselement zur Anbringung an ein elektrisches Zahnbehandlungsmittel, insbesondere einer elektrischen Zahnbürste. Bevorzugt umfasst das Kopplungselement ein Gehäuse zur Aufnahme von mindestens einer Sensoreinrichtung zum Erfassen von Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten, wobei die Sensoreinrichtung bevorzugt als Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor ausgebildet ist. Ferner ist in dem Gehäuse bzw. im Gehäuseinneren bevorzugt eine Kommunikationseinrichtung, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch mit einer weiteren Einrichtung, insbesondere einem Endgerät mit optischer Ausgabeeinrichtung, angeordnet. Weiterhin ist bevorzugt eine Energiespeichereinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung und der Kommunikationseinrichtung im Gehäuseinneren angeordnet. Ferner ist bevorzugt eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zur Versorgung der Energiespeichereinrichtung und/oder zum Betrieb der Sensoreinrichtung und der Kommunikationseinrichtung im Gehäuse bzw. Gehäuseinneren angeordnet. Das Gehäuse weist bevorzugt eine Kopplungsschnittstelle zum definierten Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel auf.
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4a zeigt ein weiteres Beispiel eines erfindungsgemäßen Kopplungselements 1 zur Anbringung an ein elektrisches Zahnbehandlungsmittel 2, insbesondere einer elektrischen Zahnbürste. Diese besondere Ausführungsform umfasst bevorzugt mindestens ein Gehäuse 4 zur Aufnahme von mindestens:
- einer optischen Sensoreinrichtung, insbesondere mindestens oder genau einer oder mindestens oder genau zweier oder mindestens oder genau dreier, Kameras, insbesondere zum Erfassen von Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten. Die optische Sensoreinrichtung ist hierbei bevorzugt an einem Ausleger oder einem Arm befestigt. Der Ausleger oder Arm ist hierbei bevorzugt mit einem Hauptkörper des Kopplungselements 1 verbunden, insbesondere fest verbunden. Die optische Sensoreinrichtung wird hierbei bevorzugt durch ein oder mindestens ein CCD-Chip oder eine time-of-flight oder eine real sens Kamera gebildet. Zusätzlich kann eine zumindest teilweise oder vollständig nicht optische Sensoreinrichtung 6 zum Erfassen von Positions-, Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten vorgesehen sein. Bevorzugt handelt es sich bei der nicht-optischen Sensoreinrichtung um eine Inertialsensorik. Besonders bevorzugt ist die nicht-optische Sensoreinrichtung 6 als Positions-, Geschwindigkeits- Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor ausgebildet ist. Weiterhin ist bevorzugt im Hauptkörper oder im Ausleger bzw. Arm eine Kommunikationseinrichtung 8, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle und/oder WLAN-Schnittstelle und/oder NFC-Schnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch ausgebildet oder vorgesehen. Weiterhin ist bevorzugt mindestens oder genau eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der optischen und/oder nicht-optischen Sensoreinrichtung 6 und der Kommunikationseinrichtung 8 vorgesehen bzw. ausgebildet. Das Gehäuse 4 weist ferner eine Kopplungsschnittstelle 14 zum definierten Koppeln mit einem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 auf. Die Kopplungsschnittstelle kann zum Erzeugen einer kraftschlüssigen, feldschlüssigen, stoffschlüssigen und/oder formschlüssigen Kopplung gestaltet sein.
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Die Energiebereitstellungseinrichtung ist zusätzlich oder alternativ zum Bereitstellen von elektrischer Energie für ein mit dem Gehäuse 4 koppelbares elektrisches Zahnbehandlungsmittel 2 ausgebildet, wobei die Energiebereitstellungseinrichtung ein zur induktiven Abgabe von Energie ausgebildetes Abgabemittel 18 aufweist.
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Das Gehäuse 4 bildet als Kopplungsschnittstelle 14 zum Koppeln mit dem elektrischen Zahnbehandlungsmittel 2 oberseitig einen zapfenartigen Vorsprung 28 aus, wobei zumindest ein Anteil des Abgabemittels 18 zumindest abschnittsweise im Inneren 30 des zapfenartigen Vorsprungs 28 angeordnet ist.
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Die Energiebereitstellungseinrichtung weist bevorzugt ein Aufnahmemittel 16 zur induktiven Aufnahme von Energie auf.
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Das Aufnahmemittel 16 ist bevorzugt unterhalb des Abgabemittels 18 im Gehäuse 4 angeordnet.
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Die Energiebreitstellungseinrichtung weist eine interne Energieversorgungseinrichtung auf, die mittels Energyharvesting elektrische Energie erzeugt, und/oder weist eine Energiespeichereinrichtung 10 auf, insbesondere eine wiederaufladbare Batterie oder Akku.
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Weiterhin ist die optische Sensoreinrichtung 7 derart ausgerichtet, dass beim Reinigen der Zähne mit dem Zahnbehandlungsmittelkopf 9 die Zähne, insbesondere die im jeweiligen Moment geputzten Zähne oder die zu den jeweiligen geputzten Zähnen benachbarten Zähne/Zahn, insbesondere unmittelbar benachbarenden Zähne/Zahn und/oder der Mund, insbesondere eine oder beide Lippen, und/oder ein vom Mund verschiedener Gesichtsbestandteil, insbesondere die Nase bzw. ein Teil der Nase und/oder das Kinn bzw. ein Teil des Kinns.
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4d zeigt eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Kopplungselements 1 in einem Kopplungszustand mit einem Zahnbehandlungsmittel 2, wobei die optische Sensoreinrichtung 7 zur optischen Erfassung von Kopfbestandteilen auf der den Reinigungselementen 74 gegenüberliegenden Seite des Trägerelements 76 angeordnet ist.
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4e zeigt eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Kopplungselements 1 in einem Kopplungszustand mit einem Zahnbehandlungsmittel 2, wobei die optische Sensoreinrichtung 7 zur optischen Erfassung von Kopfbestandteilen auf derselben Seite des Trägerelements 76, auf der auch die Reinigungselement/e 9 angeordnet sind, angeordnet ist.
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Selbstverständlich kann die Kamera oder können die Kameras der Sensoreinrichtung auch in einem anderen Winkel bzw. Rotation zum Reinigungselement bzw. den Reinigungselementen 74 stehen bzw. ausgerichtet sein.
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Besonders bevorzugt erfolgt eine Positionsbestimmung und/oder Bewegungsverlaufsbestimmung der Zahnbürste in Abhängigkeit von Sensorwerten der optischen Sensoreinrichtung, insbesondere infolge von Bildauswertung. Weiterhin kann die Positionsbestimmung und/oder Bewegungsverlaufsbestimmung zusätzlich oder alternativ durch eine kombinierte Auswertung der Sensorwerte der optischen Sensoreinrichtung sowie einer nicht-optischen Sensoreinrichtung, insbesondere des Kopplungselements, erfolgen. Weiterhin kann zusätzlich oder alternativ zur Positionsbestimmung und/oder Bewegungsverlaufsbestimmung eine Bilderfassung mittels eines weiteren Endgeräts, insbesondere mobilen Endgeräts oder Smartmirror oder Bildschirm (mit Kamera), erfolgen. Somit erfolgt bevorzugt eine Bilderfassung der Bewegung der Hand und/oder des Zahnbehandlungsmittels mittels einer optischen Erfassungseinrichtung des Endgeräts und eine optische Erfassung der Zähne und/oder Mundbestandteile und/oder Gesichtsbestandteile und eine Bewegungserfassung mittels der nicht-optischen Sensoreinrichtung oder Inertialsernsorik. Die kombinierte Auswertung dieser Erfassungsdaten bzw. Sensordaten für zu einer sehr stabilen Bewegungsbestimmung.
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5 zeigt ein Zahnbehandlungsmittel 2, insbesondere elektrische Zahnbürste. Das Zahnbehandlungsmittel weist dabei zumindest eine Detektionseinrichtung auf, wobei die Detektionseinrichtung eine Sensoreinrichtung 6 zum Erfassen von zumindest Beschleunigungs- und/oder Rotationsdaten aufweist, wobei die Sensoreinrichtung 6 als Positions-, Geschwindigkeits-Beschleunigungs- und/oder Rotationssensor ausgebildet ist, eine Kommunikationseinrichtung 8, insbesondere eine kabellose Datenschnittstelle, insbesondere eine Bluetoothschnittstelle und/oder NFC-Schnittstelle, zum kabellosen Datenaustausch, insbesondere mit einem Endgerät, insbesondere ein Smartphone oder TabletPC oder SmartMirror oder Smartwatch, wobei die Kommunikationseinrichtung Sensordaten, insbesondere in aufbereiteter Form, an ein Endgerät übermittelt, eine Speichereinrichtung, eine Prozessoreinrichtung, eine Energiebereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen von elektrischer Energie zum Betrieb der Sensoreinrichtung 6 und der Kommunikationseinrichtung 8 und der Prozessoreinrichtung und der Speichereinrichtung, wobei die Speichereinrichtung zumindest zum Speichern von mehreren aus verschiedenen Zahnpflegevorgängen resultierenden Sensordaten der Sensoreinrichtung vorgesehen ist, wobei die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen zeitgleich auf der Speichereinrichtung gespeichert sind oder die Sensordaten zumindest als Teil von Zahnpflegevorgangsdaten zu mehreren Zahnpflegevorgängen nacheinander auf der Speichereinrichtung gespeichert werden, wobei zumindest zeitweise Zahnpflegevorgangsdaten, die Sensordaten aufweisen, zu mehreren Zahnpflegevorgängen auf der Speichereinrichtung gespeichert sind, wobei die Prozessoreinrichtung zum Aufbereiten und/oder zum Analysieren der Zahnpflegevorgangsdaten vorgesehen ist, wobei durch die Analyse der Zahnpflegvorgangsdaten einzelne oder alle der Zahnpflegevorgangsdaten einem oder mehreren definierten Nutzerprofilen zuordenbar sind, wobei bevorzugt zumindest zwei Nutzerprofile registriert sind. Das Zahnbehandlungsmittel weist bevorzugt eine induktive Energieaufnahmeschnittstelle auf, wobei über die Energieaufnahmeschnittstelle 110 eine Energiespeichereinrichtung 10 des Zahnbehandlungsmittels 2 mit elektrischem Strom aufladbar ist.
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Das Bezugszeichen 99, kennzeichnet eine Eingabeeinrichtung, die Eingabeeinrichtung kann hierbei als Fingerabdrucksensor 100 und/oder als Touchscreen oder Touchpad zur Befehlseingabe mittels Kontakt mit einem menschlichen Finger 102 ausgebildet sein. Der Fingerabdrucksensor 100 kann somit Bestandteil des Zahnbehandlungsmittels, insbesondere der Zahnbürste, insbesondere der elektrischen Zahnbürste, insbesondere des Handteils der elektrischen Zahnbürste, und/oder des Adapters bzw. Kopplungselements sein. Bevorzugt erfasst der Fingerabdrucksensor 100 biometrische Daten eines Nutzers des Zahnbehandlungsmittels. Die erfassten biometrischen Daten werden dann von einem Prozessor bzw. einer Prozessoreinrichtung oder einer Steuereinrichtung im Zahnbehandlungsmittel einen konkreten Nutzer, insbesondere einer konkreten Person zugeordnet. Zusätzlich oder alternativ können die biometrischen Daten über eine Datenverbindung an ein mobiles Endgerät oder eine Servereinrichtung übermittelt werden und die Zuordnung der biometrischen Daten zu einer konkreten Person wird durch das mobile Endgerät oder die Servereinrichtung bewirkt.
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Bevorzugt werden mittels der optischen und/oder nicht optischen Sensoreinrichtung erfasste Bewegungen und/oder Bewegungsmuster in Abhängigkeit einer Identifikation des Nutzers einem Nutzerprofil zugeordnet. Die Identifikation des Nutzers kann mittels Fingerabdrucksensor und/oder mittels Auswertung der erfassten Bewegungsmuster erfolgen.
Der Fingerabdrucksensor erfasst bevorzugt kapazitiv die biometrischen Daten des Nutzers.
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6a repräsentiert schematisch die während eines Zahnpflegevorgangs erfassten Sensorwerte. V1 stellt dabei einen Mittelwert da.
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6c zeigt ebenfalls schematisch die während eines Zahnpflegevorgangs erfassten Sensorwerte. Die Art der Zahnpflegevorgänge ist hierbei identisch, d.h. es handelt sich in beiden Fällen bevorzugt um Zahnputzvorgänge, insbesondere mittels einer elektrischen Zahnbürste, insbesondere mit derselben elektrischen Zahnbürste.
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6b zeigt einen Verlauf V2, der charakteristisch ist für einen Nutzer A. Dieser Verlauf kann aus einem einzigen Zahnpflegevorgang erzeugt oder abgeleitet sein. Bevorzugt stellt dieser Verlauf jedoch einen normierten Verlauf dar, d.h. einen aus mehreren überlagernden Verläufen erzeugten Verlauf oder eine oder mehrere Teilsequenzen von Verläufen, die abschnittsweise übereinstimmen und/oder abschnittsweise ähnlich verlaufen. Ähnlich verlaufen beschreibt hierbei bevorzugt eine geringe, insbesondere geringer mittlere, Abweichung des Verlaufs der Teilsequenz mit einer Abweichung von weniger als 50% oder weniger als 40% oder weniger als 30% oder weniger als 20%. Die einzelnen Teilsequenzen der verschiedenen Zahnpflegevorgänge müssen sich hierbei nicht exakt zum gleichen Zeitpunkt (z.B. nach Start des jeweiligen Zahnpflegevorgangs ergeben), sondern können sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten (z.B. nach dem Start des jeweiligen Zahnpflegevorgangs) ergeben. 6d zeigt einen Verlauf, der charakteristisch ist für Nutzer B.
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Es ist hierbei möglich ein Kriterium oder mehrere Kriterien als Analysegrundlage heranzuziehen. Wird z.B. nur ein Kriterium, wie die Abstände der unmittelbar benachbarten Spitzen 122, 123, 133, herangezogen, dann wäre im vorliegenden Beispiel eine Zuordnung der Verlaufskurve zu einem konkreten Nutzer nicht möglich. Da 127 und 125 ähnlich groß sind. Hingegen ist erkennbar, dass z.B. die Maximalwerte 126 und 124 deutlich voneinander verschieden sind und Nutzer A daher der Verlauf V1 zugerechnet werden kann und der Verlauf V3 Nutzer B zugerechnet werden kann. Da sich Maximalwerte auch zufällig ergeben können kann zusätzlich oder alternativ eine Mittelwert 128, 129, 130, 131 verwendet werden. Der Mittelwert von V1 weit deutlich weniger von V2 ab als von V4, daher ist V1 auch aus diesem Grund Nutzer A zuzurechnen. Hingegen liegt der Mittelwert 130 näher an dem Mittelwert 131 anstatt an 129.
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Das Beispiel zeigt, dass die einzelnen Verläufe eine „Handschrift“ bzw. eine unverkennbare Charakteristik aufweisen können, die durch ein oder mehrere Kriterien erfassbar sind.
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Erfindungsgemäß erfolgt somit die Zuordnung von Sensordaten bzw. Bewegungsverläufen, die auf demselben Speicher bzw. in der selben Speichereinrichtung abgespeichert werden, insbesondere auf demselben Adapter oder derselben elektrischen Zahnbürste, zu unterschiedlichen Nutzerprofilen, wobei die Zuordnung durch einen Merkmalsvergleich mit Referenzsensordaten oder Referenzbewegungsverläufen erfolgt.
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Somit können z.B. zwei Personen das selbe Handstück (mit Detektionseinrichtung) einer elektrischen Zahnbürste verwenden ohne die Zahnbürste bei jedem Zähneputzen mit einem Endgerät oder Server verbinden zu müssen. Erfolgt nach z.B. 20 Zahnputzvorgängen eine Synchronisierung der gespeicherten Zahnpflegevorgangsdaten mit dem Endgerät, insbesondere einer auf dem Endgerät ausgeführten App, und oder dem Server, so werden die einzelnen Zahnputzvorgänge je nach Analyseergebnis dem Nutzerprofil der jeweiligen Person zugeordnet.
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Dasselbe gilt bei der Verwendung eines Adapters.
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Insbesondere Familien verfügen oft über eine App, die mehrere Nutzer aufweist. Putzen z.B. die Kinder mehrere Tage ohne Endgerät (z.B. Smartphone) ihre Zähne, so gehen die Zahnpflegevorgangsdaten nicht verloren, sondern werden ebenfalls bevorzugt automatisch bei der nächsten Datenkopplung zwischen dem Adapter und dem Endgerät synchronisiert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bezugszeichenliste Kopplungselement
- 2
- Zahnbehandlungsmittel, insbesondere elektrische Zahnbürste
- 4
- Gehäuse
- 5
- Hauptkörper
- 6
- Sensoreinrichtung
- 7
- optische Sensoreinrichtung
- 8
- Kommunikationseinrichtung
- 9
- Zahnbehandlungsmittelkopf
- 10
- Energiespeichereinrichtung
- 14
- Kopplungsstelle bzw. erste Kopplungsstelle
- 16
- Aufnahmemittel
- 18
- Abgabemittel
- 20
- weitere bzw. zweite Kopplungsschnittstelle
- 22
- externen Energieversorgungseinrichtung
- 24
- Innenraum
- 26
- Vertiefung
- 28
- zapfenartiger Vorsprung
- 30
- Inneren des zapfenartigen Vorsprungs
- 34
- Verbindungselement
- 36
- Klebeverbindung
- 37
- Magnetverbindung
- 38
- schlauchartiges Element
- 39
- kraftschlüssige Verbindung
- 40
- optische Anzeigeeinrichtung
- 42
- obere Aufstellfläche (mit welcher der Boden des Zahnbehandlungsmittels in Kontakt bringbar ist bzw. auf der das Zahnbehandlungsmittel abstellbar ist)
- 44
- untere Aufstellfläche, die mit dem Untergrund oder einer Ladestation in Kontakt bringbar ist
- 46
- Kragen
- 47
- Umfangsfläche Hauptkörper
- 48
- Umfangsfläche erstes Kopplungselement
- 49
- Umfangsfläche weiteres Kopplungselement
- 50
- Handteil
- 52
- Wechselteil
- 54
- Bürstenkopf
- 60
- Set
- 70
- Ausleger oder Arm
- 74
- Borsten bzw. Reinigungselement/e und/oder Pflegeelement/e
- 76
- Trägerelement zum Aufnehmen der Borsten bzw. zum Ausbilden des Wechselteils
- 80a-c
- Leuchtmittel / Markierung
- 90
- Ladestation
- 92
- Kabel
- 99
- Eingabeeinrichtung
- 100
- Fingerabdrucksensor
- 102
- Touchscreen oder Touchpad zur Befehlseingabe mittels Kontakt mit einem menschlichen Finger
- 104
- Speichereinrichtung
- 106
- Prozessoreinrichtung
- 110
- induktive Energieaufnahmeschnittstelle
- 119
- Abstand zueinander benachbarter Tiefpunkte (z.B. Beschleunigung und/oder Druck und/oder Geschwindigkeit)
- 120
- Y-Achse (z.B. Beschleunigung und/oder Druck und/oder Geschwindigkeit)
- 121
- X-Achse (z.B. Zeit)
- 122
- Abstand unmittelbar benachbarter Spitzen (z.B. Beschleunigungsspitzen)
- 123
- weiterer Abstand zwischen zwei unmittelbar benachbarter Spitzen (z.B. Beschleunigungsspitzen)
- 124
- erfasster Maximalwert
- 125
- Abstand unmittelbar benachbarter Spitzen (z.B. Beschleunigungsspitzen)
- 126
- erfasster Maximalwert
- 127
- Abstand unmittelbar benachbarter Spitzen (z.B. Beschleunigungsspitzen)
- 128
- Mittelwert
- 129
- Mittelwert
- 130
- Mittelwert
- 131
- Mittelwert
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1379149 B1 [0003]
- WO 2017042673 A1 [0006]
- WO 2014202250 A1 [0006]
- WO 2016180929 A1 [0006]
- EP 3238565 A1 [0007]
- WO 2017029469 A1 [0007]
- WO 2018046723 [0007]
- EP 2014/062077 [0008, 0034]
- WO 2016/016323 [0008, 0034]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- ISO 20653 [0036, 0061]
- DIN EN 60529 [0036, 0061]