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Die Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem speziellen Außenbeleuchtungskonzept.
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Aus dem Bereich der Fernsehbildschirme ist das von „Ambilight“-Konzept des Unternehmens Philips bekannt, wobei der Bildschirm an der Rückseite mehrere Lichtquellen aufweist, welche die Wand hinter dem Bildschirm so bestrahlen, dass vom Betrachter eine Einrahmung des Bildschirms durch sanftes und indirektes Licht wahrgenommen wird. So soll das Gerätesichtfeld in der Wahrnehmung des Zuschauers vergrößert werden und, neben einer Schonung der Augen, ein attraktives Design erreicht werden.
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Des Weiteren ist es auch in der Möbelindustrie bekannt, indirekte Beleuchtung als Designelemente einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Sockelbeleuchtungen zu nennen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Außenbeleuchtungskonzept für ein Kühl- und/oder Gefriergerät bereitzustellen, welches ein attraktives Design hat, eine Individualisierung der Geräte ermöglicht und zudem zu Informations- und Warnzwecken genützt werden kann.
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Vor diesem Hintergrund betrifft die Erfindung ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem wärmeisolierten Gerätekorpus, der einen Innenraum umschließt, wobei an der Vorderseite des Gerätekorpus eine Entnahmeöffnung vorgesehen ist, um Waren in den Innenraum einbringen und daraus entnehmen zu können, wobei eine wärmeisolierte Tür vorgesehen ist, um die Entnahmeöffnung reversibel zu verschließen, wobei das Gerät eine die Tür umlaufende Projektionsfläche aufweist, die vorzugsweise zumindest teilweise von vorne sichtbar ist, und wobei das Gerät ferner eine von vorne zumindest teilweise verdeckte Lichtquelle aufweist, um die Projektionsfläche anzustrahlen.
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So kann eine Lichteinrahmung der Gerätetür mit koronaartiger Optik erreicht werden, wobei der Benutzer nicht direkt in die Lichtquelle blickt und das Licht somit als weich und angenehm wahrnimmt. Sofern die Projektionsfläche nicht zumindest teilweise von vorne sichtbar ist, so ist sie vorzugsweise allenfalls bündig verdeckt. Die Lichtquelle ist von vorne vorzugsweise vollständig verdeckt und nicht sichtbar.
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Wenn im vorliegenden Zusammenhang von einer Ansicht von vorne die Rede ist, also beispielsweise etwas von vorne sichtbar oder nicht sichtbar sein soll, dann ist eine Anschauung von einem Betrachtungspunkt gemeint, der in einer geraden und im rechten Winkel auf die Hauptfläche der Tür verlaufenden Linie vor dem betrachteten Punkt liegt.
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In einer Ausführungsform kann die Projektionsfläche um einen bestimmten Winkel von der Frontebene des Geräts nach hinten geneigt sein, beispielsweise um einen Winkel von zwischen 5° und 45° oder von zwischen 10° und 30°.
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In einer Ausführungsform wird die Projektionsfläche durch die hintere Einfallfläche einer umlaufenden Griffmulde der Tür gebildet. Im insoweit bevorzugten Falle einer asymmetrisch ausgebildeten Griffmulde, in welcher die hintere Begrenzung der Mulde über die vordere Begrenzung der Mulde hinaussteht, ist die hintere Einfallfläche von vorne zumindest teilweise sichtbar. Im Falle einer symmetrisch ausgebildeten Griffmulde, in welcher die hintere Begrenzung der Mulde und die vordere Begrenzung der Mulde gleich hoch sind, ist die hintere Einfallfläche durch die vordere Begrenzung der Mulde zwar vollständig, aber dabei lediglich bündig verdeckt.
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Die Projektionsfläche kann auch durch einen Bereich an der Stirnseite des Gerätekorpus gebildet wird, der die Entnahmeöffnung umrahmt. Vorzugsweise ist die Türfläche in dieser Ausführungsform etwas kleiner als die Vorderfläche des Korpus, sodass der als Projektionsfläche dienende Bereich an der Stirnseite des Gerätekorpus von vorne zumindest teilweise sichtbar ist.
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Auch Kombinationen mit mehreren Projektionsflächen sind in einer anderen Ausführungsform vorgesehen.
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In einer Ausführungsvariante sind die Lichtquellen in der Tür angeordnet. Dies ist zumindest dann notwendigerweise der Fall, wenn die Projektionsfläche direkt angestrahlt werden soll. Die Stromversorgung kann anhand einer Leitung erfolgen, die beispielsweise im Scharnierbereich der Tür vom Korpus in die Tür geführt ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Lichtquellen ausgebildet und angeordnet sind, um die Projektionsfläche direkt anzustrahlen. Beispielsweise können die Lichtquellen an oder unterhalb der vorderen Einfallfläche einer umlaufenden Griffmulde der Tür angeordnet sein, um von dort aus direkt auf eine als Projektionsfläche dienende hintere Einfallfläche der Griffmulde oder einen als Projektionsfläche dienenden Bereich an der Stirnseite des Gerätekorpus zu strahlen. In einer anderen Variante können die Lichtquellen an oder unterhalb des Randbereichs der Türrückseite angeordnet sein, um von dort aus direkt auf einen als Projektionsfläche dienenden Bereich an der Stirnseite des Gerätekorpus zu strahlen.
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Alternativ können die Lichtquellen auch ausgebildet und angeordnet sein, um die Projektionsfläche indirekt anzustrahlen. Beispielsweise kann das Licht über einen oder mehrere Reflektoren bzw. Reflektorflächen auf die Projektionsfläche geworfen werden.
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In diesem Zusammenhang besteht eine vorteilhafte Weiterbildung darin, dass ein Lichtleiter vorgesehen ist, in welchen die Lichtquellen einkoppeln und von dem aus Licht auf die Projektionsfläche gestrahlt wird. In diesem Zusammenhang kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquelle am Gerätekorpus angeordnet ist und dass der Lichtleiter so in der Tür angeordnet ist, dass bei geschlossener Tür das Licht der Lichtquelle in den Lichtleiter eingekoppelt wird.
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Im Fall der indirekten Bestrahlung der Projektionsfläche und insbesondere unter Einsatz von Lichtleitern können die Lichtquellen auch an dem Gerätekorpus angeordnet sein und das Licht durch Lichtleiter in die Tür eingekoppelt werden. Lichtleiter haben den Vorteil einer gleichmäßigen Lichtabgabe über eine größere Fläche bzw. Strecke.
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Die Lage der Lichtabgabepunkte bei einer indirekten Beleuchtung durch beispielsweise Reflektoren oder Lichtleiter kann so sein, wie dies im Zusammenhang mit der direkten Beleuchtung beschrieben wurde.
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In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass es sich bei den Lichtquellen um flächige Lichtquellen handelt. Geeignete flächige Lichtquellen umfassen beispielsweise OLEDs. Alternativ oder zusätzlich kann zum Erreichen einer gleichmäßigen Bestrahlung der Projektionsfläche vorgesehen sein, dass Diffusoren im Strahlungsweg zwischen Lichtquellen und Projektionsfläche angeordnet sind. Als Diffusoren können transparente Abdeckplatten mit Streuoptik, also Diffusorplatten dienen.
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In einer Ausführungsform weist das Gerät eine von vorne sichtbare und die Tür umlaufende Rahmen-bzw. Konturbeleuchtung auf. Anhand einer solchen Rahmenbeleuchtung kann neben der indirekten Lichtabgabe durch die Projektionsfläche zusätzlich direkt Licht abgegeben werden, um den koronaartigen Lichtrahmen mit einer Konturbeleuchtung zu kombinieren. Die Konturbeleuchtung weist typischerweise eine höhere Leuchtdichte als die Koronabeleuchtung auf. Die Konturbeleuchtung kann durch direkte Lichtabgabe ausgehend von einem Lichtleiter realisiert sein, in den die Lichtquellen einkoppeln.
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Die Lichtquellen können so ausgebildet sein, dass Licht unterschiedlicher Farben abgegeben werden kann. In diesem Fall kann auch vorgesehen sein, dass die Lichtquellen so mit einer Steuereinheit des Kühl- und/oder Gefriergeräts in Verbindung stehen, dass die Lichtquellen anhand ihrer Lichtfarbe zur Signalisierung bestimmter Betriebszustände verwendet werden.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem wärmeisolierten Gerätekorpus, der einen Innenraum umschließt, wobei an der Vorderseite des Gerätekorpus eine Entnahmeöffnung vorgesehen ist, um Waren in den Innenraum einbringen und daraus entnehmen zu können, wobei eine wärmeisolierte Tür vorgesehen ist, um die Entnahmeöffnung reversibel zu verschließen, und wobei das Gerät an seiner Rückseite eine von vorne zumindest teilweise verdeckte Lichtquelle aufweist, um eine hinter dem Gerät angeordnete Fläche anzustrahlen.
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So kann eine Lichteinrahmung des gesamten Geräts mit koronaartiger Optik erreicht werden, wobei der Benutzer nicht direkt in die Lichtquelle blickt und das Licht somit als weich und angenehm wahrnimmt. Die Lichtquelle ist auch hier von vorne vorzugsweise vollständig verdeckt und nicht sichtbar.
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Generell weisen erfindungsgemäße Geräte eine Wärmepumpe auf, anhand welcher der Innenraum gekühlt werden kann. Bei der Wärmepumpe handelt es sich vorzugsweise um einen Kältemittelkreislauf mit Kompressor, Verflüssiger, Drossel und Verdampfer. Der Verdampfer ist typischerweise innerhalb des vom wärmeisolierten Gerätekorpus umgebenen Innenraums angeordnet, beispielsweise an oder hinter der Wand des Innenbehälters. Der Verflüssiger ist typischerweise außerhalb des vom wärmeisolierten Gerätekorpus umgebenen Innenraums angeordnet, beispielsweise an der Rückseite des Geräts. Das Gerät kann einen Maschinenraum aufweisen, in welchem zumindest ein Teil der Komponenten der Wärmepumpe, beispielsweise der Kompressor und gegebenenfalls ferner Drossel und/oder Verflüssiger angeordnet sind. Der Maschinenraum kann in einem Sockelbereich des Kühl- und/oder Gefriergeräts angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich zu Kältemittelkreisläufen können auch magnetokalorische Wärmepumpen und/oder thermoelektrische Wärmepumpen zum Einsatz kommen.
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Bei der Tür handelt es sich vorzugsweise um eine um eine vertikale Achse schwenkbare Schwenktüre. Der Gerätekorpus hat vorzugsweise eine quaderförmige Gestalt.
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Der Gerätekorpus und/oder die Tür können so aufgebaut sein, dass sie eine Außenhaut und einen Innenbehälter bzw. eine Innenverkleidung aufweisen, zwischen denen eine wärmeisolierende Schicht eingefasst ist. Bei dem Innenbehälter kann es sich um einen Innenbehälter aus Kunststoff handeln. Ein derartiger Innenbehälter wird meist durch Tiefziehen oder Thermoformen aus einer flachen und dünnen Kunststoffplatine hergestellt. Die Außenhaut kann aus einem Metallblech oder ebenfalls aus Kunststoff bestehen. Bei der wärmeisolierenden Schicht kann es sich beispielsweise um einen Wärmeisolationsschaum, ein Fasermaterial oder einen oder mehrere Vakuumisolationskörper handeln.
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Im Zusammenhang mit der Tür kann in einer Ausführungsvariante vorgesehen sein, dass es sich um eine Glastür handelt. Unter einer Glastür ist im vorliegenden Zusammenhang eine Tür zu verstehen, welche eine großflächige und durchsichtige Glasscheibe aufweist, welche sich über einen wesentlichen Teil der Türfläche erstreckt. Durch die Glasfläche sind der Innenraum des Geräts und insbesondere in diesem Innenraum gelagerte Waren für einen Benutzer bei geschlossener Tür von außen her sichtbar. Die Glasscheibe ist vorzugsweise allseitig in einen Rahmen eingefasst. Vorzugsweise ist dabei eine wärmeisolierende Mehrfachverglasung vorgesehen. Die Mehrfachverglasung dient der Wärmeisolation. Im Isolierraum zwischen einzelnen Scheiben der Mehrfachverglasung kann sich Luft oder ein Isoliergas wie beispielsweise Argon oder Krypton befinden. Auch eine Evakuierung oder Teilevakuierung des Isolierraums kann in einer Ausführungsform vorgesehen sein. Unter einem Glas wird im vorliegenden Zusammenhang sowohl ein Mineralglas als auch ein Kunststoffglas verstanden, wobei Mineralglas wegen seiner mechanischen Stabilität und Kratzfestigkeit bevorzugt sein kann.
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Bei dem Gerät kann es sich um ein reines Kühlgerät, ein reines Gefriergerät oder ein Kühl- und Gefrier-Kombinationsgerät handeln. Auch kann vorgesehen sein, dass die Temperatur des Innenraums oder die Temperatur einzelner Zonen des Innenraums variabel eingestellt werden kann, sodass das Gerät wahlweise als reines Kühlgerät, reines Gefriergerät oder Kühl- und Gefrier-Kombinationsgerät betrieben werden kann.
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In einer Ausführungsform handelt es sich bei dem Kühl- und/oder Gefriergerät um ein Weinkühlgerät. Weinkühlgeräte sind reine Kühlgeräte, deren Innenraumtemperatur typischerweise in einem Bereich eingestellt werden kann, der jedenfalls zwischen 5°C und 25°C liegt. Sie umfassen typischerweise mehrere eigens für die Lagerung von Weinflaschen ausgebildete Ablagen und vielfach eine Glastür. Bei einem Weinkühlgerät kann das optische Erscheinungsbild oft eine besondere Bedeutung für den Kunden entfalten.
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In einer Ausführungsvariante handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergerät um ein Standgerät. Ein Standgerät weist typischerweise wenigstens vier bodenseitige Standbeine auf und ist zum freien Aufstellen in einem Raum geeignet.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem nachfolgend anhand der Figuren beschriebenen Ausführungsbeispiel. In den Figuren zeigen:
- 1: eine Frontalansicht eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit aktiver koronaartiger Lichteinrahmung;
- 2: Ansichten des Beleuchtungssystems einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit direkter Bestrahlung einer Einfallfläche einer Griffmulde;
- 3: eine Ansicht des Beleuchtungssystems einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit indirekter Bestrahlung einer Einfallfläche einer Griffmulde;
- 4: eine Ansicht des Beleuchtungssystems einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit direkter Bestrahlung einer Einfallfläche einer Griffmulde und ferner eines Bereichs des Gerätekorpus;
- 5: Ansichten des Beleuchtungssystems einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit direkter Bestrahlung einer gesondert eingerichteten Projektionsfläche an der Gerätetür;
- 6: Ansichten des Beleuchtungssystems einer weiteren Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit direkter Bestrahlung eines Bereichs des Gerätekorpus;
- 7: eine Ansicht des Beleuchtungssystems einer wiederum anderen Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit einem Lichtleiter; und
- 8: Ansichten von Beleuchtungssystemen einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit einer zusätzlichen Rahmenbeleuchtung.
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1 zeigt eine modellierte Abbildung eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts mit aktiver koronaartiger Lichteinrahmung, in welcher der optische Effekt der vorliegenden Erfindung deutlich gemacht werden soll.
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2a-2d zeigen Ansichten des Beleuchtungssystems einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kühl- und/oder Gefriergeräts. In dieser Ausführungsform erfolgt eine direkte Bestrahlung einer als Projektionsfläche dienenden hinteren Einfallfläche 113 einer umlaufenden Griffmulde 110.
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Konkret umfasst das Gerät in dieser Ausführungsvariante eine Gerätetür 100 mit einer umlaufenden Griffmulde 110, die asymmetrisch ausgebildet ist und deren hintere Begrenzung 111 über deren vordere Begrenzung 112 hinaussteht. Entsprechend ist die hintere Einfallfläche 113 der Griffmulde 110 von vorne teilweise sichtbar. In der vorderen Einfallfläche 114 der Griffmulde 110 ist vollumfänglich ein LED-Streifen 120 mit einer Vielzahl an in Reihe angeordneten, punktförmigen LED-Lichtquellen versenkt und anhand einer transparenten Diffusorplatte 121 mit Mikro- oder Nano-Streuoptik verdeckt. Die Oberfläche der als Projektionsfläche dienenden hinteren Einfallfläche 113 ist so ausgebildet, dass das Licht gut reflektiert werden kann und dabei vorzugsweise Diffus gestreut wird. Ferner ist die Projektionsfläche um einen Winkel von etwa 30° nach hinten geneigt, um eine Ablenkung des Lichts nach außen zu erreichen.
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3 zeigt eine Variante der Ausführungsform gemäß 2, in welcher der in der vorderen Einfallfläche 114 versenkte LED-Streifen 120 in einer Nische 115 angeordnet und so ausgerichtet ist, dass das Licht nur indirekt auf die als Projektionsfläche dienende hintere Einfallfläche 113 trifft.
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4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, wobei der in diesem Fall nicht versenkte sondern oberflächlich an der vorderen Einfallfläche 114 der Griffmulde 110 angeordnete LED-Streifen 120 direkt sowohl die hintere Einfallfläche 113 der Griffmulde 110 als auch einen als weitere Projektionsfläche dienenden Bereich 210 an der Stirnseite des Gerätekorpus 200 anstrahlt. Die Türfläche ist in dieser Ausführungsform etwas kleiner als die Vorderfläche des Korpus 200, sodass der als Projektionsfläche dienende Bereich 210 von vorne zumindest teilweise sichtbar ist.
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5a-5b zeigen eine Ausführungsform der Erfindung, wobei die Tür keine umlaufende Griffmulde aufweist und stattdessen eigens für das Beleuchtungskonzept eine umlaufende Nische 130 in der Seitenfläche der Tür 100 vorgesehen ist, in welcher an der vorderen Einfallfläche 134 der LED-Streifen 120 angeordnet ist und deren gekrümmte hintere Einfallfläche 133 als Projektionsfläche dient und angestrahlt wird. Die Nische 130 ist vollständig anhand einer transparenten Diffusorplatte 136 mit Mikro- oder Nano-Streuoptik verdeckt. Die Nische 130 ist dabei symmetrisch ausgebildet ist und deren hintere Begrenzung 131 ist gleich hoch wie deren vordere Begrenzung 132, sodass die als Projektionsfläche dienende hintere Einfallfläche 133 bündig verdeckt ist.
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6a-6b zeigen eine Ausführungsform der Erfindung, wobei die Tür keine umlaufende Griffmulde oder separate Nische aufweist. Stattdessen ist als Lichtquelle ein strangförmiger Lichtleiter 125 im Bereich der Türdichtung 102 vorgesehen. Dieser Lichtleiter 120 strahlt einen als weitere Projektionsfläche dienenden Bereich 210 an der Stirnseite des Gerätekorpus 200 direkt an. Die Türfläche ist in dieser Ausführungsform, wie auch bereits in der Ausführungsform der 4, etwas kleiner als die Vorderfläche des Korpus 200, sodass der als Projektionsfläche dienende Bereich 210 von vorne zumindest teilweise sichtbar ist.
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7a-7b zeigen eine Ausführungsform der Erfindung, wobei LED-Lichtquellen 220 im Gerätekorpus 200 angeordnet sind und über Lichtleiter 125 in den Bereich der Griffmulde 110 der Tür 100 eingekoppelt werden, wenn die Tür geschlossen ist.
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Letztlich zeigen 8a-8c eine Ausführungsform der Erfindung, wobei die vordere Einfallfläche 114 der Griffmulde 110 der Tür 100 mit einem plattenförmigen Lichtleiter 126 ausgekleidet ist, der einerseits die als Projektionsfläche dienenden hintere Einfallfläche 113 anstrahlt und andererseits auch über die Außenseite der vorderen Begrenzung 112 der Griffmulde 110 gelegt ist, um zusätzlich eine von vorne direkt sichtbare Rahmen-Beleuchtung auszubilden.
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Unterschiedliche Arten der Lichteinkopplung ausgehend von LED-Leuchten 123 in einen derartigen Lichtleiter 126 sind in den 8d-8e dargestellt, nämlich einerseits von der Seite (8d) und andererseits durch senkrechte Anstrahlung (8e), wobei der Lichtleiter in diesem Fall am Einfallort eine Streuoptik 126a aufweist.
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In den Ausführungsbeispielen der 8a-8e ist zusätzlich zu einer Korona, welche durch Anstrahlung der schrägen Streufläche entsteht, zudem eine Konturbeleuchtung realisiert, welche durch direkte Lichtabgabe von der Stirnseite des umgebogenen (in 8a, 8d und 8e vertikalen) Bereichs des Lichtleiters 126 realisiert ist. Die Konturbeleuchtung weißt typischerweise eine höhere Leuchtdichte als die Korona auf.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht es also zusammenfassend, einen umlaufenden und weichen, also ohne direkte Anstrahlung des Benutzers durch die Lichtquelle realisierten, koronaartigen Lichtrahmen umzusetzen. In einer Variante ist hierfür eine asymmetrische Griffmulde vorgesehen, also eine Griffmulde, die so ausgeformt ist, dass der vordere Teil der Griffmulde, d.h. die Griffseite kürzer ist als der hintere Teil. Der hintere Teil der Griffmulde dient dabei als Projektionsfläche des Lichts und im vorderen Teil der Griffmulde ist das Beleuchtungssystem eingesetzt.
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Solche Ausführungsformen sind in 2a-2d und in 3 gezeigt. Auch eine ähnliche Variante mit einer symmetrischen Griffmulde ist aber im Rahmen der Erfindung denkbar.
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Eine andere Möglichkeit zur Realisierung einer Projektionsfläche besteht darin, die Gerätetüre zur Seitenwand etwas nach innen zu versetzen und somit die Stirnseite der Gerätetüre als Projektionsfläche zu nutzen, wie dies in 4 dargestellt ist. In diesem Fall kann das Beleuchtungssystem in der Seitenfläche der Tür oder auch im Dichtungsbereich eingesetzt sein, wie dies beispielsweise in 6 zu erkennen ist.
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Das Beleuchtungssystem kann in allen Fällen beispielsweise eine längliche LED-Platine sein, die durch eine Lichtabdeckung bzw. einen Diffusor die Projektionsfläche beleuchtet. Der Diffusor hat den Zweck, einzelne Lichtpunkte der LEDs mit Hilfe von beispielsweise einer Mikro- oder Nano-Streuoptik zu homogenisieren, sodass die Projektionsfläche homogen beleuchtet wird. Eine weitere Möglichkeit, einzelne Lichtpunkte zu homogenisieren, ist eine Verlängerung des Lichtwegs bis zur Projektionsfläche durch beispielsweise Kippen der LED-Platine und Vorsehen eines Umlenkreflektors, wie beispielsweise in 3 dargestellt.
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Die Projektionsfläche reflektiert das Licht indirekt ins Auge des Betrachters und erzeugt dadurch einen umlaufenden Lichtrahmen, vgl. 1.
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An Stelle einer LED-Platine kann auch eine andere Lichtquelle, z.B. eine OLED eingesetzt werden. Weiterhin kann vorgesehen sein, in den Bauraum der Lichtquelle einen Lichtleiter einzusetzen. Beides hat den Vorteil, dass die Lichtaussendung an sich bereits homogen ist und auf einen Diffusor gegebenenfalls verzichtet werden kann.
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Bei einer LED-Platinen-Variante kann z.B. eine Edelstahltüre als Kühlkörper für die Lichtquelle verwendet werden, um eine unerwünschte Wärmeentwicklung in der Griffmulde zu vermeiden. Dabei wäre eine galvanische Trennung vorzusehen.
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Die Lichtleiterlösung könnte zum einen so umgesetzt werden, dass die Lichtquelle in der Gerätetüre ist und direkt in den Lichtleiter in der Vertiefung der Griffmulde das Licht einkoppelt. Alternativ kann die Lichtquelle aber auch am Korpus angeordnet werden, um das Licht bei geschlossener Türe über Lichtleiter in die Griffmulde einzukoppeln, wie dies beispielsweise in 7 dargestellt ist.
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Geeignete Lichtleiter umfassen starre Lichtleiter wie beispielsweise Kunststoffplatten oder -stäbe, oder auch flexible Lichtleiter, beispielsweise solche aus Silikon oder solche bestehend aus mehreren Lichtleiterfasern.
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Im Zusammenhang mit einer Lichteinkopplung kann auch vorgesehen sein, Licht mehrerer Lichtquellen an mehreren Stellen eines Lichtleiters einzukoppeln, um die Effizienz zu erhöhen und auch um mehrere Abschnitte des Lichtleiters ggf. individuell anleuchten zu können. Bei Side-by-side-Geräten kann dies sogar notwendig sein, damit sich in Bereichen, an welchen zwei beleuchtete Kanten aufeinander treffen, keine Überlagerung einstellt.
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Auch bei klassischen LED-Platinen kann aber eine individuelle Ansteuerung der LEDs realisiert sein. Beispielsweise kann bei einzelnen anzusteuernden LEDs ein Lauflicht verwirklicht werden.
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Die Lichtquellen können zum einen eine diskrete Lichtfarbe haben, zum anderen aber als RGB (rot, grün, blau), RGBW (rot, grün, blau, weiß) oder RGBWW (rot, grün, blau, warm-weiß, kalt-weiß) Lösungen realisiert sein.
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Weiterhin kann in einer Variante vorgesehen sein, den koronaartigen Lichtrahmen mit einer Konturbeleuchtung zu kombinieren, wie dies in 8 gezeigt ist.
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Alternativ zu einem koronaartigen Lichtrahmen an der Gerätefront kann auch ein Lichtrahmen an der Gerätehinterseite umgesetzt werden. Hier würde die Wand als Projektionsfläche dienen und das Beleuchtungssystem befände sich nahe der hinteren Kante des Gerätes. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gerät freistehend und ohne angrenzende Möbel vor einer Wand aufgestellt wird.