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Die Erfindung betrifft eine Überstromschutzvorrichtung für eine Energiespeicherzelle, eine Elektrode für eine Energiespeicherzelle sowie eine Energiespeicherzelle mit einer solchen Überstromschutzvorrichtung.
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Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Verfahren zur Herstellung einer solchen Elektrode für eine Energiespeicherzelle.
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Beispielsweise kommen solche Energiespeicherzellen in einer Vielzahl von miteinander gekoppelten Energiespeicherzellen in sogenannten Energiespeichermodulen für Fahrzeuge, insbesondere für Kraft- oder Nutzfahrzeuge, vorzugsweise für Elektro- oder Hybridfahrzeuge, zum Einsatz. Bekannte Beispiele für herkömmliche Energiespeicherzellen sind elektrische Batterien aus elektrochemischen Speicherzellen, wie etwa Lithium-Ionen-Energiespeicherzellen, Doppelschichtkondensatoren, etc.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Lithium-Ionen-Energiespeicherzellen umfassen üblicherweise ein Gehäuse bzw. eine Zellhülle, wobei das Gehäuse bzw. die Zellhülle zur gas- und flüssigkeitsdichten Aufnahme von einem Elektrodenkern sowie von einem typischerweise flüssigen Elektrolyten zur Ausbildung einer galvanischen Zelle ausgebildet ist.
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In speziell ausgebildeten Lithium-Ionen-Energiespeicherzellen ist der Elektrodenkern beispielsweise in Form von aus einer positiven und einer negativen Elektrode ausgebildeten Elektrodenwickeln oder Elektrodenstapeln ausgebildet, welche über einen Separator elektrisch voneinander isoliert sind. Üblicherweise wird das den Elektrodenkern aufnehmende Gehäuse bzw. die Zellhülle mit dem Elektrolyten befüllt, um die Lithium-Ionen-Energiespeicherzelle in einen aktiven Zustand, d.h. um als Spannungsquelle fungieren zu können, zu versetzen.
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Die Gehäuse bzw. Zellhüllen solcher Lithium-Ionen-Energiespeicherzellen können dabei unterschiedlich ausgebildet sein, wobei Lithium-Ionen-Energiespeicherzellen häufig ein prismatisches Metallgehäuse, weitläufig auch als Zell-Can oder nur Can bekannt, aufweisen, das mit einem Deckelelement geöffnet und verschlossen werden kann. Dabei sind mit den jeweiligen Elektroden verbundene Energiespeicherzellenpole bzw. Terminals durch das Deckelelement durchgeführt.
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Ein Beispiel einer herkömmlichen Energiespeicherzelle 2' in Form einer Lithium-Ionen-Energiespeicherzelle ist in den 1 und 2 gezeigt. Dabei zeigt 1 die herkömmliche Energiespeicherzelle 2' in perspektivischer Explosionsdarstellung, wohingegen 2 lediglich einen Teil einer teilweise unterschiedlich ausgebildeten herkömmlichen Energiespeicherzelle 2' in perspektivischer Darstellung zeigt.
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Wie in 1 und teilweise in 2 ersichtlich ist, weisen die herkömmlichen Energiespeicherzellen 2' zwei Energiespeicherzellenpole 4' und 5' auf, wobei der Energiespeicherzellenpol 4' die Kathode (Kathodenterminal) und der Energiespeicherzellenpol 5' die Anode (Anodenterminal) ausbildet. Dabei sind jeweiligen Energiespeicherzellenpole 4', 5' über jeweilige Kontaktelemente bzw. Kontakte 4", 5" (auch als Ableiterspangen bezeichnet) mit einem Elektrodenkern 10' elektrisch verbunden. Wie weiterhin in 1 erkennbar ist, sind jeweilige Isolationshalterungen 4"' und 5"' für die jeweiligen Energiespeicherzellenpole 4' und 5' vorgesehen, welche an den jeweiligen Energiespeicherzellenpolen 4' und 5' angebracht bzw. aufgesteckt werden können und zur elektrischen Isolation gegenüber einem nachstehend noch näher beschriebenen Energiespeicherzellengehäuse dienen.
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Wie vorstehend erwähnt ist, weisen die jeweiligen Energiespeicherzellen 2' weiterhin ein Energiespeicherzellengehäuse (nur in 1 gezeigt) auf, welches ein (Metall-)gehäuse (Can) 6' und einen eine (Metall-)gehäuseöffnung verschließenden Energiespeicherzellengehäusedeckel 7' umfasst.
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Der Energiespeicherzellengehäusedeckel 7' ist dabei so ausgebildet, dass die Energiespeicherzellenpole 4' und 5' gelagert werden. Darüber hinaus weisen die jeweiligen Energiespeicherzellen 2' ein Isolations- und Dichtungsbauteil 8' auf, welches zwischen dem Energiespeicherzellenpol 5' und dem Energiespeicherzellengehäusedeckel 7' als Isolation und Dichtung angeordnet ist, so dass eine Abdichtung zwischen einer Innenseite und einer Außenseite des Energiespeicherzellengehäuses 6' realisiert wird und der Energiespeicherzellenpol 5' und das Energiespeicherzellengehäuse 6' durch das Isolations- und Dichtungsbauteil 8' gegeneinander elektrisch isoliert sind. Alternativ kann das Isolations- und Dichtungsbauteil 8' auch für beide Energiespeicherzellenpol 4' und 5' vorgesehen sein.
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Der Energiespeicherzellenpol 5' bildet im dargestellten Fall- wie vorstehend bereits beschrieben ist - die Anode bzw. einen Minuspol der Energiespeicherzelle 2' aus, während der Energiespeicherzellenpol 4' im dargestellten Fall die Kathode bzw. einen Pluspol der Energiespeicherzelle 2' ausbildet.
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Das Isolations- und Dichtungsbauteil 8' ist im dargestellten Fall insbesondere auch wegen der Durchführung des Energiespeicherzellenpols 5' durch das Energiespeicherzellengehäuse 6', insbesondere den Energiespeicherzellengehäusedeckel 7', erforderlich, um den im Energiespeicherzellengehäuse 6' befindlichen Elektrodenkern 10' vor Umwelteinflüssen unter anderem aus dem Grund zu schützen, dass die eingesetzten Elektrolyte meist hydrophil sind und mit Luft, insbesondere der darin enthaltenen Luftfeuchte, chemisch reagieren.
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Darüber hinaus sind in herkömmlichen Energiespeicherzellen auch Überstromschutzvorrichtungen vorgesehen, anhand derer ein elektrischer Stromkreis innerhalb der Energiespeicherzelle unterbrochen werden kann, wenn der elektrische Strom eine festgelegte Stromstärke über eine vorgegebene Zeit hinaus überschreitet.
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Herkömmlicherweise werden beispielsweise in Li-Ionen-Energiespeicherzellen solche Überstromschutzvorrichtungen in Form von Schmelzsicherungen auf der Kathodenseite aus Aluminium verbaut. Dementsprechend wird auf der Kathodenseite eine entsprechende Verjüngung der Elektrode bzw. Kathode verbaut, um die Schmelzsicherung zu realisieren.
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Die Realisierung der Schmelzsicherung auf der Kathodenseite erschwert den gesamten Herstellungsprozess der Energiespeicherzelle allerdings über Gebühr, da das Kathodenterminal der Energiespeicherzelle verhältnismäßig einfach aufgrund deren simplen Aufbaus hergestellt werden kann. Denn das Kathodenterminal ist grundsätzlich ohnehin als Teil des Energiespeicherzellengehäuses ausführbar. Die Notwendigkeit der kathodenseitigen Überstromschutzvorrichtung führt neben dem ohnehin hohen Herstellungsaufwand der Anode bzw. der Anodenseite somit insgesamt zu einem erhöhten Herstellungsaufwand der Energiespeicherzelle.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Herstellungsaufwand einer Energiespeicherzelle zu verringern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Überstromschutzvorrichtung gemäß Anspruch 1, einer Elektrode für eine Energiespeicherzelle gemäß Anspruch 6, einer Energiespeicherzelle gemäß Anspruch 8 und einem Verfahren zur Herstellung einer Elektrode gemäß Anspruch 9 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Überstromschutzvorrichtung ist für eine Energiespeicherzelle vorgesehen und umfasst einen Energiespeicherzellengehäuseabschnitt, eine Elektrode, welche einen Energiespeicherzellenpol, der gegenüber dem Energiespeicherzellengehäuseabschnitt elektrisch isoliert ist, und einen elektrisch mit dem Energiespeicherzellenpol verbundenen Kontakt zur Kontaktierung eines Elektrodenkerns der Energiespeicherzelle aufweist, und eine Überstromschutzeinrichtung, die in der elektrischen Verbindung zwischen dem Energiespeicherzellenpol und dem Kontakt vorgesehen ist.
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Vorzugsweise ist die Überstromschutzeinrichtung in der elektrischen Verbindung zwischen dem Energiespeicherzellenpol und dem Kontakt als eine Schmelzsicherung aus einem walzplattiertem Materialverbund ausgeführt. Insbesondere handelt es sich bei der Elektrode um die Anode, so dass ein Verbau der Schmelzsicherung anodenseitig erfolgt und nicht kathodenseitig, d.h. die üblicherweise an der Kathodenseite vorgesehene Schmelzsicherung weggelassen werden kann.
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Die Anode ist üblicherweise in Kupfer ausgeführt und ist in der Regel gegenüber dem Energiespeicherzellengehäuse, welches herkömmlicherweise als Aluzellgehäuse oder Alu-Can ausgeführt ist, elektrisch isoliert, beispielsweise mittels eines herkömmlichen Isolations- und Dichtungsbauteil wie in Zusammenhang mit 1 und 2 beschrieben ist, was bei der Herstellung und dem Verbau der Anode ohnehin zu einem Zusatzaufwand führt.
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Ein direktes integrieren der Schmelzsicherung in das Kupfer der Anode ist aber aus Gründen der Leitfähigkeit und Schmelztemperatur nicht vorteilhaft, wenn die mechanische Stabilität der Anode trotzdem erhalten werden soll. Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, einen stoffschlüssigen Kupfer/Alu-Verbund mit einer entsprechend dimensionierten Alu-Schmelzstelle bereitzustellen. Dabei ist der Aluteil bzw. Aluabschnitt, welcher als Schmelzstelle fungiert, gegen die Umgebung sowie gegen Li-Ionen isoliert, um eine ausreichende Korrosionsbeständigkeit sowie Isolierung zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise mittels einer Kunststoffumspritzung mit PP (Polypropylen) oder sonstigen geeigneten Kunstoffen vorgenommen werden. Dadurch kann die ohnehin recht einfach ausgeführte Kathode ohne Schmelzsicherung auf einfache Weise realisiert werden. Die systembedingt bereits aufwändiger herstellbare Anode bzw. Anodenseite trägt dementsprechend zusätzlich die Funktion der Sicherung, so dass der Herstellungsaufwand und der Aufwand für den Verbau der Anode größtenteils auf die Anodenseite verlagert ist.
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Die erfindungsgemäße Überstromschutzvorrichtung kann in vorteilhafter Weise so weitergebildet werden, dass die Elektrode eine Anode der Energiespeicherzelle ist, wobei die Überstromschutzeinrichtung in Form einer Schmelzsicherung aus Aluminium in einem Übergang zwischen dem Energiespeicherzellenpol aus Aluminium und dem Kontakt aus Kupfer ausgebildet ist.
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Weiterhin kann die erfindungsgemäße Überstromschutzvorrichtung derart verwirklicht werden, dass die Schmelzsicherung durch Plattieren, vorzugsweise Walzplattieren, oder ein anderes Verbindungsverfahren zur Erzielung eines Formschluss derart ausgebildet ist, dass ein Materialverbund (aus unterschiedlichen Materialien, nämlich aus Aluminium und Kupfer) aus einem zumindest teilweise den Energiespeicherzellenpol bildenden ersten Aluminiumabschnitt zusammen mit einem mit dem ersten Aluminiumabschnitt verbundenen und eine Schmelzstelle der Schmelzsicherung ausbildenden zweiten Aluminiumabschnitt und einem mit dem zweiten Aluminiumabschnitt verbundenen und zumindest teilweise den Kontakt bildenden Kupferabschnitt gebildet ist.
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Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Überstromschutzvorrichtung so umgesetzt werden, dass der erste Aluminiumabschnitt und der Kupferabschnitt zumindest abschnittsweise als einander gegenüberliegende Platten ausgebildet sind und der zweite Aluminiumabschnitt als ein die gegenüberliegenden Platten verbindender Steg ausgebildet ist.
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Überdies kann die erfindungsgemäße Überstromschutzvorrichtung derart ausgebildet sein, dass der erste Aluminiumabschnitt und der zweite Aluminiumabschnitt zumindest teilweise kunststoffumsprizt sind. Insbesondere kann der erste Aluminiumabschnitt derart teilweise kunststoffumspritzt sind, dass dieser gegen das Energiespeicherzellengehäuse isoliert ist, während der zweite Aluminiumabschnitt teilweise oder vollständig kunststoffumspritzt sein kann.
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Die erfindungsgemäße Elektrode, insbesondere die erfindungsgemäße Anode, ist für eine Energiespeicherzelle vorgesehen und umfasst einen Energiespeicherzellenpol und einen elektrisch mit dem Energiespeicherzellenpol verbundenen Kontakt zur Kontaktierung eines Elektrodenkerns der Energiespeicherzelle, wobei die Elektrode mit einer Schmelzsicherung durch Plattieren, vorzugsweise Walzplattieren, derart ausgebildet ist, dass ein Materialverbund aus einem zumindest teilweise den Energiespeicherzellenpol bildenden ersten Aluminiumabschnitt zusammen mit einem mit dem ersten Aluminiumabschnitt verbundenen und eine Schmelzstelle der Schmelzsicherung ausbildenden zweiten Aluminiumabschnitt und einem mit dem zweiten Aluminiumabschnitt verbundenen und zumindest teilweise den Kontakt bildenden Kupferabschnitt gebildet wird.
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Die erfindungsgemäße Elektrode kann in vorteilhafter Weise so weitergebildet werden, dass der erste Aluminiumabschnitt und der Kupferabschnitt zumindest abschnittsweise als einander gegenüberliegende Platten ausgebildet sind und der zweite Aluminiumabschnitt als ein die gegenüberliegenden Platten verbindender Steg ausgebildet ist.
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Die erfindungsgemäße Energiezelle ist mit der erfindungsgemäßen Überstromschutzvorrichtung oder der erfindungsgemäßen Elektrode ausgestattet.
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Das erfindungsgemäßes Verfahren dient zur Herstellung einer Elektrode für eine Energiespeicherzelle, vorzugsweise der erfindungsgemäßen Elektrode, wobei das erfindungsgemäße Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
- Plattieren, vorzugsweise Walzplattieren, von Materialien aus Aluminium und Kupfer derart, dass ein Materialverbund aus einem zumindest teilweise einen Energiespeicherzellenpol bildenden ersten Aluminiumabschnitt zusammen mit einem mit dem ersten Aluminiumabschnitt verbundenen und eine Schmelzstelle einer Schmelzsicherung ausbildenden zweiten Aluminiumabschnitt und einem mit dem zweiten Aluminiumabschnitt verbundenen und zumindest teilweise einen Kontakt bildenden Kupferabschnitt ausgebildet wird, wodurch eine Schmelzsicherung in der Elektrode ausgebildet wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann in vorteilhafter Weise so ausgeführt werden, dass der erste Aluminiumabschnitt und der Kupferabschnitt zumindest abschnittsweise als einander gegenüberliegende Platten ausgebildet werden und der zweite Aluminiumabschnitt als ein die gegenüberliegenden Platten verbindender Steg ausgebildet wird und/oder der Materialverbund derart gebogen wird, dass der erste Aluminiumabschnitt und der Kupferabschnitt, welche plattenförmig ausgebildet sind, einander gegenüberliegen.
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Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Figuren beispielhaft erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer herkömmlichen Energiespeicherzelle in perspektivischer Explosionsdarstellung,
- 2 eine schematische Darstellung eines Teils einer teilweise unterschiedlich ausgebildeten herkömmlichen Energiespeicherzelle in perspektivischer Darstellung,
- 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle in perspektivischer Ansicht,
- 4 eine weitere schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle von 3 in perspektivischer Ansicht,
- 5 schematische Darstellungen eines erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle von 3 in perspektivischer Ansicht,
- 6 weitere schematische Darstellungen des erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols von 5 in perspektivischer Ansicht, und
- 7 eine Darstellung des erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols von 5 nach dem Walzplattieren.
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3 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle 2 in perspektivischer Ansicht, wobei 4 eine weitere schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle 2 von 3 in perspektivischer Ansicht zeigt.
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Prinzipiell ist die erfindungsgemäße Energiespeicherzelle 2 wie die aus dem Stand der Technik bekannte und in den 1 und 2 bekannte Energiespeicherzelle 2' aufgebaut. Es werden daher bei der Beschreibung der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle 2 gleiche oder ähnliche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Komponenten im Hinblick auf die bekannte Energiespeicherzelle 2' verwendet.
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Die erfindungsgemäße Energiespeicherzelle 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine Lithium-Ionen-Energiespeicherzelle und weist zwei Energiespeicherzellenpole 4 und 5 auf, wobei der Energiespeicherzellenpol 4 eine Kathode (Kathodenterminal) und der Energiespeicherzellenpol 5 eine Anode (Anodenterminal) ausbildet. Das heißt, der Energiespeicherzellenpol 5 bildet im dargestellten Fall die Anode bzw. einen Minuspol der Energiespeicherzelle 2 aus, während der Energiespeicherzellenpol 4 im dargestellten Fall die Kathode bzw. einen Pluspol der Energiespeicherzelle 2' ausbildet.
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Weiterhin weist die erfindungsgemäße Energiespeicherzelle 2 ein quaderförmiges Energiespeicherzellengehäuse 6 auf, welches ein (Metall-)gehäuse (Can) und einen eine (Metall-)gehäuseöffnung verschließenden Energiespeicherzellengehäusedeckel 7 umfasst. Alternativ kann das Energiespeicherzellengehäuse 6 auch mittels Strangpressen oder Rollenformen als ein quaderförmiges Metallgehäuses ausgebildet werden, wobei die jeweiligen Energiespeicherzellenpole 4 und 5 teilweise als Gehäusedeckel ausgeführt sein können und stirnseitige Öffnungen des quaderförmigen Metallgehäuses verschließen. Beispielsweise können die teilweise als Gehäusedeckel ausgeführten Energiespeicherzellenpole 4 und 5 auf die stirnseitigen Öffnungen aufgeschweißt sein, z.B. mittels Laserschweißen.
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Der Energiespeicherzellengehäusedeckel 7 ist in diesem Ausführungsbeispiel mit mehreren teilweise bereits wieder verschlossenen Löchern 12, 14 und 16 ausgebildet, wobei die Löcher 12 und 16 zur Elektrolytbefüllung vorgesehen sind, während die Löcher 14 als Entlüftungslöcher mit Berstmembran zur definierten Öffnung der Energiespeicherzelle bei Überdruck im Inneren ausgeführt sind.
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Wie den 3 und 4 ferner entnommen werden kann, sind die Energiespeicherzellenpole 4 und 5 an Seitenflächen des quaderförmigen Energiespeicherzellengehäuses 6 ausgebildet. Darüber hinaus ist ein ein Isolations- und Dichtungsbauteil 8 in Form einer den Energiespeicherzellenpole 5 umlaufenden Kunststoffumspritzung vorgesehen, so dass der Energiespeicherzellenpol 5 gegenüber dem Energiespeicherzellengehäuse 6 durch das Isolations- und Dichtungsbauteil 8 elektrisch isoliert und abgedichtet ist. Zudem wirkt das Isolations- und Dichtungsbauteil 8 auch als Dichtung gegen eindringendes Wasser von außen in das Innere sowie gegen austretendes Elektrolyt von dem Inneren nach außen.
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Die erfindungsgemäße Energiespeicherzelle 2 ist mit einer Überstromschutzvorrichtung 20 ausgestattet, wie in den 5 und 6 erkennbar ist. Dabei zeigt 5, insbesondere zeigen 5a) und 5b), schematische Darstellungen des erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols 5 der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle 2 in perspektivischer Ansicht, während 6, insbesondere 6a), 6b) und 6c), weitere schematische Darstellungen des erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols 5 von 5 in perspektivischer Ansicht zeigt bzw. zeigen.
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Wie aus den 5 und 6 ersichtlich ist, weist eine Elektrode in Form der Anode der Energiespeicherzelle 2 den Energiespeicherzellenpol 5, der gegenüber dem Energiespeicherzellengehäuse 6 elektrisch isoliert ist, und einen elektrisch mit dem Energiespeicherzellenpol verbundenen Kontakt 26 zur Kontaktierung eines nicht dargestellten Elektrodenkerns der Energiespeicherzelle 2 auf. Dabei kann der Kontakt 26 ein separates Element zur Kontaktierung einer herkömmlichen Ableiterspange, wie in 1 gezeigt ist, sein oder einen Abschnitt dieser Ableiterspange zur Kontaktierung des Elektrodenkerns ausbilden.
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Eine Überstromschutzeinrichtung 24 ist dabei in der elektrischen Verbindung zwischen dem Energiespeicherzellenpol 5, insbesondere einer Anschlusspolplatte 22 und dem Kontakt 26 vorgesehen. Dabei ist die Überstromschutzeinrichtung 24 in Form einer Schmelzsicherung aus Aluminium in einem Übergang zwischen dem Energiespeicherzellenpol 5, insbesondere der Anschlusspolplatte 22, aus Aluminium und dem Kontakt 26 aus Kupfer ausgebildet.
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Wie beispielsweise in 7 erkennbar ist, ist die Schmelzsicherung durch Plattieren, vorzugsweise Walzplattieren, hergestellt, und zwar wird diese durch Walzplattieren derart ausgebildet, dass ein Materialverbund aus einem zumindest teilweise den Energiespeicherzellenpol 5 bzw. die Anschlusspolplatte 22 bildenden ersten Aluminiumabschnitt 22zusammen mit einem mit dem ersten Aluminiumabschnitt 22 verbundenen und eine Schmelzstelle der Schmelzsicherung ausbildenden zweiten Aluminiumabschnitt 24 und einem mit dem zweiten Aluminiumabschnitt 24 verbundenen und zumindest teilweise den Kontakt 26 bildenden Kupferabschnitt gebildet ist. Insbesondere sind der erste Aluminiumabschnitt 22 und Kupferabschnitt durch Biegen des walzplattierten Materialverbunds zumindest abschnittsweise als einander gegenüberliegende Platten ausgebildet und ist der zweite Aluminiumabschnitt als ein die gegenüberliegenden Platten verbindender Steg bzw. im dargestellten Fall zwei Stege ausgebildet, wobei die Stege durch Vorsehen entsprechender Aussparungen in dem zweiten Aluminiumabschnitt, beispielsweise durch Stanzen, ausgebildet werden. Dabei ist der erste Aluminiumabschnitt teilweise und der zweite Aluminiumabschnitt 24 teilweise oder vollständig kunststoffumsprizt ist, wobei die Kunststoffumspritzung teil des Isolations- und Dichtungsbauteils 8 oder eine separate Kunststoffumspritzung sein kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Elektrode der erfindungsgemäßen Energiespeicherzelle 2 gestaltet sich wie folgt:
- Zunächst werden Materialien aus Aluminium und Kupfer derart plattiert bzw. walzplattiert, dass ein Materialverbund aus einem zumindest teilweise den Energiespeicherzellenpol 5 bildenden ersten Aluminiumabschnitt 22 zusammen mit einem mit dem ersten Aluminiumabschnitt 22 verbundenen und eine Schmelzstelle einer Schmelzsicherung ausbildenden zweiten Aluminiumabschnitt 24 und einem mit dem zweiten Aluminiumabschnitt 24 verbundenen und zumindest teilweise den Kontakt 26 bildenden Kupferabschnitt ausgebildet wird. 7 zeigt in diesem Zusammenhang eine Darstellung des erfindungsmäßen Energiespeicherzellenpols 5 nach dem Walzplattieren.
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Im Anschluss wird der Materialverbund derart gebogen wird, dass der erste Aluminiumabschnitt 22 und der Kupferabschnitt (Kontakt 26), welche plattenförmig ausgebildet sind, einander gegenüberliegen, und der zweite Aluminiumabschnitt 24 die Kupferabschnitte 22, 26 in Form von zwei Stegen verbindet, wodurch eine Schmelzsicherung in der Elektrode ausgebildet wird. Dabei können die Stege durch Ausstanzen von Teilen des zweiten Aluminiumabschnitts 24 ausgebildet werden.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.