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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf ein Störungsdi agnosesystem.
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Es wird die Priorität der
japanischen Patentanmeldung Nr. 2018-018329 , eingereicht am 5. Februar 2018, beansprucht, deren Inhalt hier durch Bezugnahme vollständig mit aufgenommen ist.
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Beschreibung des Standes der Technik
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Ein Störungsdiagnosesystem zum Detektieren einer Störung einer Vorrichtung, z. B. eines Motors, eines Getriebemotors oder eines Getriebes, ist z. B. bekannt. Das Störungsdiagnosesystem enthält im Allgemeinen einen Sensor, der in einer Diagnosezielvorrichtung angeordnet ist, und eine Verarbeitungseinheit, die auf der Grundlage der Informationen von dem Sensor bestimmt, ob in der Diagnosezielvorrichtung eine Anomalie auftritt.
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Im Stand der Technik ist z. B. ein Fehlerdiagnosesystem, wie es in der ungeprüften japanischen Patentveröffentlichung Nr. 2013-204814 offenbart ist, vorgeschlagen worden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es gibt einen Bedarf, ein Störungsdiagnosesystem mit einer hohen Zweckmäßigkeit zu schaffen.
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Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Störungsdiagnosesystem geschaffen, das enthält: einen Sensor, der die Diagnosezielinformationen einer Diagnosezielvorrichtung detektiert; Einstellmittel zum Einstellen eines Typs eines Bestimmungswerts basierend auf den Diagnosezielinformationen, der zur Bestimmung dessen zu verwenden ist, ob in der Diagnosezielvorrichtung eine Anomalie auftritt, und eine Diagnoseeinheit, die Bestimmungsmittel zum Bestimmen auf der Grundlage des Bestimmungswerts des durch die Einstellmittel eingestellten Typs, ob die Abnormalität in der Diagnosezielvorrichtung auftritt, enthält, wobei die Diagnoseeinheit erste Ausgabemittel zum Ausgeben eines Bestimmungsergebnisses in den Bestimmungsmitteln zu einer ersten äußeren Vorrichtung und zweite Ausgabemittel zum Ausgeben eines Bestimmungswerts eines Typs, der nicht durch die Einstellmittel eingestellt ist, zusätzlich zu dem Bestimmungswert des durch die Einstellmittel eingestellten Typs zu einer zweiten äußeren Vorrichtung enthält.
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Jede Kombination aus den oben erwähnten Komponenten und den wechselseitigen Ersetzungen der Komponenten oder Ausdrücke der Erfindung zwischen den Verfahren, Vorrichtungen, Systemen und dergleichen ist außerdem als eine Ausführungsform der Erfindung wirksam.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, ein Störungsdiagnosesystem mit einer hohen Zweckmäßigkeit zu schaffen.
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Figurenliste
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- 1 ist eine schematische graphische Darstellung, die eine Konfiguration eines Störungsdiagnosesystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt.
- 2 ist eine graphische Darstellung, die einen Diagnoseeinstellschirm zeigt.
- 3 ist ein Blockschaltplan, der eine Funktion und eine Konfiguration einer in 1 gezeigten Verarbeitungseinheit zeigt.
- 4 ist ein Blockschaltplan, der eine Funktion und eine Konfiguration einer in 1 gezeigten zweiten äußeren Vorrichtung zeigt.
- 5 ist eine graphische Darstellung, die einen Diagnoseergebnisschirm zeigt.
- 6 ist eine graphische Darstellung, die einen Diagnosetrendschirm zeigt.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Im Folgenden sind den gleichen oder äquivalenten Komponenten, Elementen und Prozessen, die in den jeweiligen Zeichnungen gezeigt sind, die gleichen Bezugszeichen gegeben, wobei eine Wiederholung der Beschreibung geeignet vermieden wird. Ferner sind für ein leichtes Verständnis die Abmessungen der Elemente in den jeweiligen Zeichnungen geeignet vergrößert oder verkleinert. Zusätzlich ist in der Beschreibung der Ausführungsformen in den jeweiligen Zeichnungen ein Teil der unwichtigen Elemente nicht gezeigt.
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1 ist eine schematische graphische Darstellung, die eine Konfiguration eines Störungsdiagnosesystem 10 gemäß einer Ausführungsform zeigt. Das Störungsdiagnosesystem 10 detektiert eine Abnormalität der Getriebemotoren 2a, 2b und 2c, die im Allgemeinen als die Getriebemotoren 2 bezeichnet werden, und unterstützt deren Analyse. Das Störungsdiagnosesystem 10 kann außerdem zum Detektieren einer Abnormalität einer anderen Diagnosezielvorrichtung als den Getriebemotor 2, wie z. B. eines Motors, eines Getriebes, einer Kraftmaschine, einer Werkzeugmaschine, einer Spritzgießmaschine oder dergleichen, verwendet werden.
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Das Störungsdiagnosesystem 10 enthält die Sensoren 100a, 100b und 100c, die im Allgemeinen als die Sensoren 100 bezeichnet werden, eine Verarbeitungseinheit (eine Diagnoseeinheit) 200, eine erste äußere Vorrichtung 300 und eine zweite äußere Vorrichtung 400.
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Die Sensoren 100a, 100b und 100c sind an den Getriebemotoren 2a, 2b bzw. 2c befestigt und in einer verdrahteten Weise mit der Verarbeitungseinheit 200 verbunden. Die Sensoren 100 sind in dieser Ausführungsform Schwingungssensoren. Jeder Sensor 100 detektiert eine Schwingung, die in einem entsprechenden Getriebemotor 2 erzeugt wird, erzeugt die Schwingungsinformationen (die Diagnosezielinformationen), die die Größe der Schwingung angeben, und überträgt das Ergebnis zu der Verarbeitungseinheit 200. In 1 ist ein Sensor 100 an jedem Getriebemotor 2 befestigt, wobei aber die Anzahl der an jedem Getriebemotor 2 befestigten Sensoren 100 nicht besonders eingeschränkt ist. Die Anzahl der Sensoren 100, die an einem bestimmten Getriebemotor 2 befestigt sind, und die Anzahl der Sensoren 100, die an einem weiteren Getriebemotor 2 befestigt sind, können voneinander verschieden sein. Ferner kann eine Befestigungsposition des Sensors 100 an dem Getriebemotor 2 durch das Bestimmen einer Position, die für die Detektion einer Abnormalität geeignet ist, durch ein Experiment, eine Simulation oder dergleichen bestimmt werden.
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Die erste äußere Vorrichtung 300 ist eine äußere Vorrichtung, die mit einer ersten Schnittstelle 201 (die später beschrieben wird) der Verarbeitungseinheit 200 verbunden ist. Die erste äußere Vorrichtung 300 ist z. B. eine Steuermanagementvorrichtung zum Steuern des Getriebemotors 2, wobei ein programmierbarer Logik-Controller (PLC) als ein Beispiel dafür verwendet werden kann.
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Die zweite äußere Vorrichtung 400 ist eine äußere Vorrichtung, die mit einer zweiten Schnittstelle 202 (die später beschrieben wird) der Verarbeitungseinheit 200 verbunden ist. Die zweite äußere Vorrichtung 400 ist z. B. ein Informationsverarbeitungsendgerät, wie z. B. ein PC. Die zweite äußere Vorrichtung 400 kann Informationen bearbeiten, die größer als die der ersten äußeren Vorrichtung 300 sind.
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Die Verarbeitungseinheit 200 führt auf der Grundlage der von jedem Sensor 100 übertragenen Schwingungsinformationen wiederholt einen „Diagnoseprozess“ zum Bestimmen aus, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Ferner überträgt die Verarbeitungseinheit 200 ein Bestimmungsergebnis oder dergleichen zu der ersten äußeren Vorrichtung 300 oder zu der zweiten äußeren Vorrichtung 400. Ein Anwender kann das zu der ersten äußeren Vorrichtung 300 oder zu der zweiten äußeren Vorrichtung 400 übertragene Bestimmungsergebnis überprüfen, um dadurch zu erkennen, dass die Abnormalität in dem Getriebemotor 2 auftritt.
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2 zeigt einen Diagnoseeinstellschirm, der durch das Störungsdiagnosesystem 10 bereitgestellt wird. Der Diagnoseeinstellschirm ist ein Schirm zum Einstellen der Einstellinformationen (die im Folgenden als die „Diagnoseeinstellinformationen“ bezeichnet werden) bezüglich eines Diagnoseprozesses. In dieser Ausführungsform stellt die zweite äußere Vorrichtung 400 den Diagnoseeinstellschirm bereit, was später beschrieben wird.
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Ein Kanal, mit dem ein Sensor 100 für die Diagnoseeinstellung verbunden ist, wird in einen Anzeigekanalabschnitt 502 eingegeben (ausgewählt). Ein Intervall zum Ausführen des Diagnoseprozesses wird in einen Diagnoseverarbeitungsintervallabschnitt 504 eingegeben. Eine Frequenz, mit der die Verarbeitungseinheit 200 die von dem Sensor 100 übertragenen Schwingungsinformationen erfasst, wird in einen Abtastfrequenzabschnitt 506 eingegeben. Ein Zeitraum, während dessen die Verarbeitungseinheit 200 die Schwingungsinformationen in einem Diagnoseprozess erfasst, wird in einen Messzeitraumabschnitt 508 eingegeben. Mit anderen Worten, in den Messzeitraumabschnitt 508 wird eingegeben, wie viel Zeit für die in einem Diagnoseprozess verwendeten Schwingungsinformationen erforderlich ist.
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In einen Diagnoseverfahren-Auswahlabschnitt 510 wird ein Diagnoseverfahren eingegeben (ausgewählt). In dieser Ausführungsform können „keine“, „Spitzenwertdiagnose“, „Effektivwertdiagnose“ oder „beide“ ausgewählt werden. Bei der Spitzenwertdiagnose wird auf der Grundlage der Größe eines Spitzenwertes der durch die Schwingungsinformationen angegebenen Schwingung bestimmt, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Der Spitzenwert bedeutet einen Abstand zwischen einem Maximalwert und einem Minimalwert der Amplitude innerhalb des Messzeitraums. Bei der Effektivwertdiagnose wird auf der Grundlage der Größe des Effektivwerts der durch die Schwingungsinformationen angegebenen Schwingung bestimmt, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Der Effektivwert bedeutet einen quadratischen Mittelwert der Schwingung innerhalb des Messzeitraums.
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Ein Bezugswert zum Bestimmen eines Spitzenwert-Abnormalitätsschwellenwerts und eines Beachtungsschwellenwerts (der kleiner als der Spitzenwert-Abnormalitätsschwellenwert ist) wird in den Spitzenbezugswertabschnitt 512 eingegeben. Ein Spitzenwert (z. B. ein Durchschnittswert der Spitzenwerte in einer vorgegebenen Anzahl von Diagnoseprozessen), wenn es keine Abnormalität in dem Getriebemotor 2 gibt, kann in dem Spitzenbezugswertabschnitt 512 eingestellt werden. In dem Spitzenwert-Abnormalitätsabschnitt 514 und in dem Beachtungsabschnitt 516 werden der Spitzenwert-Abnormalitätsschwellenwert und der Beachtungsschwellenwert als Vielfache des Spitzenbezugswerts eingegeben. Das heißt, die Vielfachen des Spitzenbezugswerts, bei denen der Spitzenwert eine Abnormalität und eine Beachtung zeigt, werden in den Spitzenwert-Abnormalitätsabschnitt 514 und in den Beachtungsabschnitt 516 eingegeben. In dem in 2 gezeigten Beispiel wird 10,0 (m/s2) in den Spitzenbezugswertabschnitt 512 eingegeben, wird 2,0 (mal) in den Spitzenwert-Abnormalitätsabschnitt 514 eingegeben und wird 1,5 (mal) in den Beachtungsabschnitt 516 eingegeben. Entsprechend wird der Spitzenwert-Abnormalitätsschwellenwert 20,0 (m/s2), während der Beachtungsschwellenwert 15,0 (m/s2) wird.
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Ein Bezugswert zum Bestimmen eines Effektivwert-Abnormalitätsschwellenwerts und eines Beachtungsschwellenwerts (der kleiner als der Effektivwert-Abnormalitätsschwellenwert ist) wird in den Effektivbezugswertabschnitt 518 eingegeben. Ein Effektivwert (z. B. ein Durchschnittswert der Effektivwerte in einer vorgegebenen Anzahl von Diagnoseprozessen), wenn es keine Abnormalität in dem Getriebemotor 2 gibt, kann in dem Effektivbezugswertabschnitt 518 eingestellt werden. In einem Effektivwert-Abnormalitätsabschnitt 520 und einem Beachtungsabschnitt 522 werden der Effektivwert-Abnormalitätsschwellenwert und der Beachtungsschwellenwert als Vielfache des effektiven Bezugswerts eingegeben. Das heißt, die Vielfachen des effektiven Bezugswerts, bei denen der Effektivwert eine Abnormalität und eine Beachtung zeigt, werden in den Effektivwert-Abnormalitätsabschnitt 520 und den Beachtungsabschnitt 522 eingegeben. In dem in 2 gezeigten Beispiel wird 0,8 (m/s2) in den Effektivbezugswertabschnitt 518 eingegeben, wird 2,0 (mal) in den Effektivwert-Abnormalitätsabschnitt 520 eingegeben und wird 1,5 (mal) in den Beachtungsabschnitt 522 eingegeben. Entsprechend wird der Effektivwert-Abnormalitätsschwellenwert 1,6 (m/s2), während der Beachtungsschwellenwert 1,2 (m/s2) wird.
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3 ist ein Blockschaltplan, der eine Funktion und eine Konfiguration der Verarbeitungseinheit 200 zeigt. Die jeweiligen Blöcke können durch Elemente, wie z. B. eine CPU und einen Speicher eines Computers, oder durch eine mechanische Vorrichtung in der Form von Hardware verwirklicht sein und können durch ein Computerprogramm oder dergleichen in Form von Software verwirklicht sein, in dem die Funktionsblöcke, die durch eine Kooperation dazwischen verwirklicht sind, gezeigt sind. Entsprechend ist es für die Fachleute auf dem Gebiet offensichtlich, dass die Funktionsblöcke in verschiedenen Formen durch die Kombination aus Hardware und Software verwirklicht sein können. Dies wird ähnlich auf die folgenden anderen Blockschaltpläne angewendet.
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Die Verarbeitungseinheit 200 enthält die erste Schnittstelle 201, die ein erstes Ausgabemittel ist, die zweite Schnittstelle 202, die ein zweites Ausgabemittel ist, eine dritte Schnittstelle 203, einen Datenprozessor 206 zum Ausführen eines Diagnoseprozesses und einen Speicher 208 zum Speichern verschiedener Daten für die Datenverarbeitung des Datenprozessors 206.
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Die erste Schnittstelle 201 ist eine Schnittstelle zum Ausführen der Übertragung eines digitalen Signalpegels mit einer Vorrichtung, die eine digitale E/A aufweist. Die erste Schnittstelle 201 ist mit der ersten äußeren Vorrichtung 30 verbunden. Die zweite Schnittstelle 202 ist eine Schnittstelle zum Ausführen einer Netzkommunikation, wobei ein Ethernet- (eingetragene Marke) Adapter oder ein drahtloser LAN-Adapter als ein Beispiel dafür verwendet werden kann. Die zweite Schnittstelle 202 ist mit der zweiten äußeren Vorrichtung 40 verbunden. Die dritte Schnittstelle 203 ist eine Schnittstelle zum Ausführen der Kommunikation mit jedem Sensor 100.
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Der Speicher 208 enthält einen Einstellinformations-Halteabschnitt 220. Der Einstellinformations-Halteabschnitt 220 enthält einen Einstellwert jedes in 2 gezeigten Einstellelements für jeden Kanal.
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Der Datenprozessor 206 enthält einen Einstellinformations-Erfassungsabschnitt 210, einen Diagnosezielinformations-Erfassungsabschnitt 212, einen Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 und einen Bestimmungsergebnissender 216. Der Einstellinformations-Erfassungsabschnitt 210 erfasst die von der zweiten äußeren Vorrichtung 400 übertragenen Diagnoseeinstellinformationen und registriert die Informationen in dem Einstellinformations-Halteabschnitt 220. Der Diagnosezielinformations-Erfassungsabschnitt 212 erfasst die Schwingungsinformationen für einen eingestellten Messzeitraum mit einer eingestellten Abtastfrequenz in einem eingestellten Diagnoseverarbeitungsintervall von jedem Sensor 100.
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Der Abnormalitätsbestimmungabschnitt 214 bestimmt auf der Grundlage der von jedem Sensor 100 erfassten Diagnosezielinformationen, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt.
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Zuerst spezifiziert der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 ungeachtet dessen, welches Diagnoseverfahren in den Diagnoseeinstellinformationen ausgewählt ist, sowohl einen Spitzenwert als auch einen Effektivwert aus den Schwingungsinformationen. Das heißt, der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 bestimmt zusätzlich zu einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „beide“ eingestellt ist, in einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „keiner“, „Spitzenwert“ oder „Effektivwert“ eingestellt ist, sowohl den Spitzenwert als auch den Effektivwert aus den Schwingungsinformationen.
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Dann bestimmt der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 unter Verwendung eines durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahrens, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Spezifisch wird die Bestimmung wie folgt ausgeführt.
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In einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „keiner“ eingestellt ist, führt der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 die Bestimmung, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt, nicht aus.
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In einem Fall, in dem der „Spitzenwert“ in dem Diagnoseverfahren eingestellt ist, bestimmt der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 in einem Fall, in dem die Größe des aus den Schwingungsinformationen spezifizierten Spitzenwerts einen Abnormalitätsschwellenwert übersteigt, dass in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt.
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In einem Fall, in dem der „Effektivwert“ in dem Diagnoseverfahren eingestellt ist, bestimmt der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 in einem Fall, in dem die Größe des aus den Schwingungsinformationen spezifizierten Effektivwerts einen Abnormalitätsschwellenwert übersteigt, dass in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt.
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In einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „beide“ eingestellt ist, bestimmt der Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214, das in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt, in einer zu dem Fall, in dem der Spitzenwert oder der Effektivwert eingestellt ist, ähnlichen Weise. In diesem Fall kann in einem Fall, in dem unter Verwendung wenigstens eines Diagnoseverfahrens unter der Spitzenwertdiagnose und der Effektivwertdiagnose bestimmt wird, dass in dem Getriebemotor 2 eine Anomalie auftritt, bestimmt werden, dass es eine Abnormalität gibt, oder es kann nur in einem Fall, in dem unter Verwendung beider Diagnoseverfahren bestimmt wird, dass eine Abnormalität auftritt, bestimmt werden, dass es eine Abnormalität gibt.
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Im Folgenden werden der Spitzenwert und der Effektivwert, die aus den Schwingungsinformationen durch den Abnormalitätsbestimmungsabschnitt 214 bestimmt werden, als die „Bestimmungswerte“ bezeichnet.
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Der Bestimmungsergebnissender 216 gibt das Bestimmungsergebnis des Abnormalitätsbestimmungsabschnitts 214 zu der ersten Schnittstelle 201 aus, d. h., er überträgt das Bestimmungsergebnis zu der ersten äußeren Vorrichtung 300. Spezifisch gibt der Bestimmungsergebnissender 216 in einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „keine“ eingestellt ist, das Bestimmungsergebnis nicht zu der ersten Schnittstelle 201 aus. Ferner gibt der Bestimmungsergebnissender 216 in einem Fall, in dem die „Spitzenwertdiagnose“ in dem Diagnoseverfahren eingestellt ist, das Bestimmungsergebnis basierend auf der Spitzenwertdiagnose zu der ersten Schnittstelle 201 aus. Ferner gibt der Bestimmungsergebnissender 216 in einem Fall, in dem die „Effektivwertdiagnose“ in dem Diagnoseverfahren eingestellt ist, das Bestimmungsergebnis basierend auf der Effektivwertdiagnose zu der ersten Schnittstelle 201 aus. Weiterhin gibt der Bestimmungsergebnissender 216 in einem Fall, in dem „beide“ eingestellt ist, ein durch das auf der Spitzendiagnose basierende Bestimmungsergebnis und das auf der Effektivwertdiagnose basierende Bestimmungsergebnis erhaltenes Bestimmungsergebnis zu der ersten Schnittstelle 201 aus.
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Ferner gibt der Bestimmungsergebnissender 216 einen Bestimmungswert eines Diagnoseverfahrens, das nicht eingestellt ist, zusätzlich zu dem Bestimmungswert des eingestellten Diagnoseverfahrens zusammen mit einem Kanal, mit dem der Sensor 100, der die Schwingungsinformationen detektiert, die eine Grundlage der Bestimmungswerte sind, verbunden ist, und dem Datum und dem Zeitpunkt der Ausführung der Bestimmung zu der zweiten Schnittstelle 202 aus, d. h., er überträgt sie zu der zweiten äußeren Vorrichtung 400. Das heißt, der Bestimmungsergebnissender 216 gibt ungeachtet dessen, welches Diagnoseverfahren durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellt ist, sowohl den Spitzenwert als auch den Effektivwert zu der zweiten Schnittstelle 202 aus. Der Bestimmungsergebnissender 216 kann das Bestimmungsergebnis zusätzlich zu dem Spitzenwert und dem Effektivwert ausgeben. Entsprechend gibt sogar in einem Fall, in dem in dem Diagnoseverfahren „keiner“ eingestellt ist, der Bestimmungsergebnissender 216 z. B. den Spitzenwert und den Effektivwert zu der zweiten Schnittstelle 202 aus.
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4 ist ein Blockschaltplan, der eine Funktion und eine Konfiguration der zweiten äußeren Vorrichtung 400 zeigt. Die zweite äußere Vorrichtung 400 enthält eine vierte Schnittstelle 402, eine Anwenderschnittstelle 404, einen Datenprozessor 406 und einen Speicher 408.
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Die vierte Schnittstelle 402 ist eine Schnittstelle zum Ausführen einer Netzkommunikation, wobei ein Ethernet- (eingetragene Marke) Adapter oder ein drahtloser LAN-Adapter als ein Beispiel dafür verwendet werden kann. Die vierte Schnittstelle 402 ist mit der Verarbeitungseinheit 200 verbunden. Die Anwenderschnittstelle 404 empfängt eine Betriebseingabe von einem Anwender und veranlasst eine Anzeige, in Übereinstimmung mit den Befehlen von dem Datenprozessor 406 verschiedene Schirme anzuzeigen.
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Der Speicher 408 enthält einen Bestimmungswert-Halteabschnitt 420. Der Bestimmungswert-Halteabschnitt 420 hält einen Bestimmungswert, einen Kanal und ein Datum und einen Zeitpunkt der Bestimmung in Zuordnung.
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Der Datenprozessor 406 führt verschiedene Datenverarbeitungen auf der Grundlage der von der vierten Schnittstelle 402 und der Anwenderschnittstelle 404 erfassten Daten aus. Der Datenprozessor 406 enthält einen Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410, einen Bestimmungswert-Erfassungsabschnitt 412 und einen Anzeige-Controller 414.
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In einem Fall, in dem auf dem in 2 gezeigten Diagnoseeinstellschirm auf eine Übertragungsschaltfläche 524 gedrückt wird, stellt der Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 einen Einstellwert jeder Einstellelementeingabe in den Diagnoseeinstellschirm als die Diagnoseeinstellinformationen ein. Spezifisch überträgt der Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 den Einstellwert jedes Einstellelements zu der Verarbeitungseinheit 200, wobei er den Einstellwert jedes Einstellelements in dem Einstellinformations-Halteabschnitt 220 aufzeichnet. Ferner zeichnet der Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 außerdem den Einstellwert jedes Einstellelements in dem Speicher 408 auf.
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Der Bestimmungswert-Erfassungsabschnitt 412 erfasst den Bestimmungswert, den Kanal und das Datum und den Zeitpunkt der Bestimmung, die von der Verarbeitungseinheit 200 übertragen werden, und zeichnet sie in dem Bestimmungswert-Halteabschnitt 420 auf.
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In einem Fall, in dem eine vorgegebene Betriebseingabe von einem Anwender empfangen wird, veranlasst der Anzeige-Controller 414 die Anzeige, verschiedene Schirme anzuzeigen. Der Anzeige-Controller 414 veranlasst z. B. die Anzeige, den Diagnoseeinstellschirm, den Diagnoseergebnisschirm und den Diagnosetrendschirm, die in 2 gezeigt sind, anzuzeigen.
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5 zeigt einen Diagnoseergebnisschirm. Auf einer linken Seite des Diagnoseergebnisschirms wird ein Spitzenwert basierend auf den Schwingungsinformationen von dem Sensor 100, der mit jedem Kanal verbunden ist, als ein Balkendiagramm angezeigt. Wenn ein Spitzenbezugswert auf 0 % gesetzt ist und ein Abnormalitätswert auf 100 % gesetzt ist, werden die Spitzenwerte spezifisch als Verhältnisse bezüglich des Spitzenbezugswerts und des Abnormalitätswerts gezeigt. Auf einer rechten Seite des Diagnoseergebnisschirms wird ein Effektivwert basierend auf den Schwingungsinformationen von dem Sensor 100, der mit jedem Kanal verbunden ist, als ein Balkendiagramm angezeigt. Wenn ein effektiver Bezugswert auf 0 % gesetzt ist und ein Abnormalitätswert auf 100 % gesetzt ist, werden die Effektivwerte spezifisch als Verhältnisse bezüglich des effektiven Bezugswerts und des Abnormalitätswerts gezeigt.
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Ferner wird in einem Fall, in dem ein Zeiger (ein Maus-Cursor) auf ein Balkendiagramm eines Spitzenwerts eines bestimmten Kanals gezeigt wird, der Spitzenwert des Kanals auf dem Diagnoseergebnisschirm in einer Pop-up-Form angezeigt, während in einem Fall, in dem der Zeiger auf ein Balkendiagramm eines Effektivwerts eines bestimmten Kanals gezeigt wird, der Effektivwert des Kanals in einer Pop-up-Form angezeigt wird.
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6 zeigt einen Diagnosetrendschirm. In einem Anzeigekanalabschnitt 540 wird ein Kanal, der einem Sensor 100 entspricht, zum Anzeigen eines Trenddiagramms (einer zeitlichen Änderung) eines Bestimmungswerts eingegeben (ausgewählt). Als ein Diagramm 542 wird ein Trenddiagramm, das dem ausgewählten Kanal entspricht, angezeigt. Spezifisch zeigt der Anzeige-Controller 414 die Bestimmungswerte für einen vorgegebenen Zeitraum (z. B. für die letzten 30 Tage) unter den Bestimmungswerten des in dem Anzeigekanalabschnitt 540 ausgewählten Kanals auf dem Diagramm 542 als ein Trenddiagramm bezüglich des Bestimmungswert-Halteabschnitts 420 an. In 6 wird ein Trenddiagramm eines Spitzenwerts angezeigt, wobei aber ein Trenddiagramm eines Effektivwerts ähnlich angezeigt werden kann.
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Es wird ein Betrieb des Störungsdiagnosesystems 10, das konfiguriert ist, wie oben beschrieben worden ist, beschrieben.
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Ein Anwender gibt die Diagnoseeinstellinformationen in den Diagnoseeinstellschirm in 2 ein. Die zweite äußere Vorrichtung 400 stellt einen Einstellwert jedes in 2 gezeigten Einstellelements als die Diagnoseeinstellinformationen ein. In einem Fall, in dem ein vorgegebener Startbefehl empfangen wird, erfasst die Verarbeitungseinheit 200 die Schwingungsinformationen bei einer eingestellten Abtastfrequenz in jedem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverarbeitungsintervall während eines eingestellten Messzeitraums von jedem Sensor 100. Ferner bestimmt die Verarbeitungseinheit 200 auf der Grundlage der erfassten Schwingungsinformationen, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Die Verarbeitungseinheit 200 gibt ein Bestimmungsergebnis basierend auf einem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahren zu der ersten Schnittstelle 201 aus, um dann das Bestimmungsergebnis zu der ersten äußeren Vorrichtung 300 zu übertragen. Die erste äußere Vorrichtung 300 benachrichtigt den Anwender durch ein vorgegebenes Verfahren von dem Bestimmungsergebnis. Folglich kann der Anwender erkennen, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Zusätzlich gibt die Verarbeitungseinheit 200 den auf dem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahren basierenden Bestimmungswert und einen auf einem Diagnoseverfahren, das nicht durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellt ist, basierenden Bestimmungswert zu der zweiten Schnittstelle 202 aus, um dann den auf dem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahren basierenden Bestimmungswert und den auf dem Diagnoseverfahren, das nicht durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellt ist, basierenden Bestimmungswert zu der zweiten Schnittstelle 202 zu dem Bestimmungsergebnis zu der zweiten äußeren Vorrichtung 400 zu übertragen. Folglich ist es sogar in einem Fall, in dem „keiner“, „Spitzenwert“ oder „Effektivwert“ in einem Diagnoseverfahren eingestellt ist, möglich, sowohl einen Spitzenwert als auch einen Effektivwert anzuzeigen, wie in 5 gezeigt ist. Ferner ist es sogar in einem Fall, in dem „keiner“ oder „Effektivwert“ in einem Diagnoseverfahren eingestellt ist, möglich, ein Trenddiagramm eines Spitzenwerts anzuzeigen, wie in 6 gezeigt ist, und sogar in einem Fall, in dem „keiner“ oder „Spitzenwert“ in einem Diagnoseverfahren eingestellt ist, möglich, ein Trenddiagramm eines Effektivwerts anzuzeigen.
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Gemäß dem Störungsdiagnosesystem 10 gemäß der oben beschriebenen Ausführungsform wird ein auf einem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahren basierendes Bestimmungsergebnis zu der ersten Schnittstelle 201 ausgegeben, die das erste Ausgabemittel ist. Folglich ist es möglich, zu erkennen, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt oder nicht. Andererseits wird ein auf einem Diagnoseverfahren, das durch die Diagnoseeinstellinformationen nicht eingestellt ist, basierender Bestimmungswert zusätzlich zu dem auf dem durch die Diagnoseeinstellinformationen eingestellten Diagnoseverfahren basierenden Bestimmungswert zu der zweiten Schnittstelle 202 ausgegeben, die das zweite Ausgabemittel ist. Folglich ist es möglich, ungeachtet der Einzelheiten, die im Voraus eingestellt werden, die Bestimmungswerte basierend auf verschiedenen Diagnoseverfahren zu erfassen, wobei es folglich möglich ist, den Zustand des Getriebemotors 2 spezifisch zu bestätigen. Gemäß dem Störungsdiagnosesystem 10 gemäß der Ausführungsform wird nämlich die Zweckmäßigkeit verbessert.
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Gemäß dem Störungsdiagnosesystem 10 gemäß der Ausführungsform wird auf dem Diagnoseergebnisschirm in 5 die Höhe eines Abnormalitätsschwellenwerts jedes Kanals eingestellt (d. h., auf 100 %), wobei die Bestimmungswerte als Verhältnisse davon angezeigt werden. Folglich ist es möglich, auf einen Blick zu erkennen, ob ein Bestimmungswert den Abnormalitätsschwellenwert übersteigt. Ferner ist es möglich, den Zustand des Getriebemotors 2 entsprechend jedem Kanal intuitiv zu erkennen.
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Ferner wird gemäß dem Störungsdiagnosesystem 10 gemäß der Ausführungsform auf dem Diagnoseergebnisschirm in 5 in einem Fall, in dem ein Zeiger auf ein Balkendiagramm eines Spitzenwertes zeigt, der Spitzenwert in einer Pop-up-Form angezeigt, während in einem Fall, in dem der Zeiger auf ein Balkendiagramm eines Effektivwerts zeigt, der Effektivwert in einer Pop-up-Form angezeigt wird. Folglich kann der Anwender den Spitzenwert oder den Effektivwert einfach überprüfen.
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Oben ist das Störungsdiagnosesystem gemäß den Ausführungsformen beschrieben worden. Die Ausführungsformen sind lediglich Beispiele, wobei durch die Fachleute auf dem Gebiet erkannt werden kann, dass verschiedene Modifikationsbeispiele durch eine Kombination der jeweiligen Komponenten oder der jeweiligen Prozesse hergestellt werden können, wobei die Modifikationsbeispiele ebenfalls im Schutzumfang der Erfindung enthalten sind. Im Folgenden werden die Modifikationsbeispiele beschrieben.
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(Modifikationsbeispiel 1)
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In den Ausführungsformen ist eine Konfiguration, in der die zweite äußere Vorrichtung 400 den Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 enthält, beschrieben worden, wobei aber die Erfindung nicht darauf eingeschränkt ist. Es kann z. B. eine Konfiguration verwendet werden, in der die Verarbeitungseinheit 200 den Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 enthält. In diesem Fall kann die Verarbeitungseinheit 200 den in 2 gezeigten Diagnoseeinstellschirm bereitstellen. Ferner kann eine Konfiguration, in der eine andere äußere Vorrichtung als die erste äußere Vorrichtung 300 oder die zweite äußere Vorrichtung 400 den Diagnoseeinstellinformations-Einstellabschnitt 410 enthält, verwendet werden. In diesem Fall kann die äußere Vorrichtung den in 2 gezeigten Diagnoseeinstellschirm bereitstellen.
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(Modifikationsbeispiel 2)
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In den Ausführungsformen ist eine Konfiguration, in der die Verarbeitungseinheit 200 einen Bestimmungswert basierend auf jedem Bestimmungsverfahren zu der zweiten Schnittstelle 202 ausgibt, beschrieben worden, wobei aber die Erfindung nicht darauf eingeschränkt ist. Es kann z. B. eine Konfiguration, in der die Verarbeitungseinheit 200 zusätzlich Schwingungsinformationen durch die zweite Schnittstelle 202 zu der zweiten äußeren Vorrichtung 400 ausgibt, verwendet werden. In diesem Fall kann ein Anwender eine ausführlichere Analyse ausführen.
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(Modifikationsbeispiel 3)
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In den Ausführungsformen ist eine Konfiguration, in der das Störungsdiagnosesystem 10 auf der Grundlage der in dem Getriebemotor 2 erzeugten Schwingung bestimmt, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt, beschrieben worden, wobei aber die Erfindung nicht darauf eingeschränkt ist und verschiedene Informationen verwendet werden können. Es kann z. B. eine Konfiguration verwendet werden, in der das Störungsdiagnosesystem 10 auf der Grundlage wenigstens eines eines Motorstroms, einer Temperatur oder einer Eisenpulverkonzentration in einem Schmieröl in dem Getriebemotor 2 anstelle der in dem Getriebemotor 2 erzeugten Schwingung oder zusätzlich zu der Schwingung, die in dem Getriebemotor 2 erzeugt wird, diagnostiziert, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt. Das heißt, es kann anstelle der Schwingungsinformationen oder zusätzlich zu den Schwingungsinformationen wenigstens eine der Informationen bezüglich des Motorstroms, der Temperatur oder der Eisenpulverkonzentration des Schmieröls als die Diagnosezielinformationen eingestellt werden. Dies wird ähnlich auf eine andere Diagnosezielvorrichtung als den Getriebemotor 2 angewendet. Das heißt, das Störungsdiagnosesystem 10 kann irgendwelche Diagnosezielinformationen verwenden, die zum Bestimmen einer Abnormalität irgendeiner Diagnosezielvorrichtung geeignet sind.
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(Modifikationsbeispiel 4)
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Ein Bestimmungswert ist nicht auf einen Spitzenwert oder einen Effektivwert eingeschränkt, wobei irgendein Wert, der eine Abnormalität bestimmen kann, verwendet werden kann. Es kann z. B. ein Wert, der durch das Ausführen einer FFT (einer schnellen Fourier-Transformation) bezüglich der Schwingungsinformationen erhalten wird, verwendet werden.
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(Modifikationsbeispiel 5)
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In einem Fall, in dem in einem Diagnoseverfahren „keines“ eingestellt ist, kann die Verarbeitungseinheit 200 die Bestimmung, ob in dem Getriebemotor 2 eine Abnormalität auftritt, nicht ausführen. Alternativ kann die Verarbeitungseinheit 200 die Bestimmung ausführen, wobei sie aber das Bestimmungsergebnis nicht zu der ersten äußeren Vorrichtung 300 ausgeben kann.
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(Modifikationsbeispiel 6)
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In den Ausführungsformen ist eine Konfiguration, in der drei Sensoren 100 mit der Verarbeitungseinheit 200 verbunden sind, beschrieben worden, wobei aber die Anzahl der Sensoren 100, die mit einer Verarbeitungseinheit 200 verbunden sind, nicht besonders eingeschränkt ist. Es können z. B. ein oder zwei oder vier oder mehr Sensoren angeschlossen sein.
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Jede Kombination der oben beschriebenen Ausführungsformen und Modifikationsbeispiele ist außerdem als eine Ausführungsform der Erfindung nützlich. Auf den Kombinationen basierende neue Ausführungsformen zeigen Kombinationen der jeweiligen Wirkungen der Ausführungsformen und der Modifikationsbeispiele, die zu kombinieren sind.
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Bezugszeichenliste
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- 2:
- Getriebemotor
- 10:
- Störungsdiagnosesystem
- 100:
- Sensor
- 200:
- Verarbeitungseinheit
- 300:
- erste äußere Vorrichtung
- 400:
- zweite äußere Vorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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